Technik Museen Sinsheim Speyer dürfen wieder öffnen
Sinsheim / Speyer / Technik Museen – Es ist nun offiziell und lässt die Kulturlandschaft aufatmen: Bundesweit dürfen die Museen unter Berücksichtigung strenger Hygiene- und Schutzauflagen wieder öffnen. So kann Europas größtes Privatmuseum nach über sechs Wochen die Tore wieder aufsperren: Das Technik Museum Sinsheim am 06. Mai, an seinem 39. Geburtstag, das Technik Museum Speyer folgt am 11. Mai. „Der Sommerurlaub fällt für viele dieses Jahr aus – regionale Erlebnisse sind jetzt gefragt. Und da kommen wir ins Spiel“, stellt Museen-Geschäftsführer, Matthias Templin, klar.
Es war der 17. März 2020 als die Technik Museen Sinsheim Speyer aufgrund der Allgemeinverfügung zum SARS-CoV-2 der Länderregierungen erstmals in ihrer fast 40-jährigen Geschichte bis auf Weiteres schließen mussten. Gleiches galt für die museumseigenen Hotels. Seitdem war alles anders – kein fröhliches Geschrei auf den Spielplätzen, kein Gewusel in den Museumshallen, keine bunten Oldtimertreffen auf den Parkplätzen – für die Museumsmitarbeiter war es schlichtweg surreal. Es folgten die Absagen aller Platzveranstaltungen bis in den August hinein, allen voran der BRAZZELTAG, das Technikfestival in der Domstadt, bis hin zur Kurzarbeit.
Um der Lage Herr zu werden und ganz nach dem Motto „außergewöhnliche Umstände erfordern kreative Maßnahmen“ fing das Sinsheimer Museumsrestaurant und Hotel mit abwechslungsreichen „take away“-Aktionen an. Darüber hinaus stellt das Hotel seine Zimmer als „Out of Home Office“ zur Verfügung. Mit der Öffnung der beiden Museumsshops am 20. April kehrte auch endlich wieder etwas Normalität ein. Am 30. April folgte das Autokino Speyer. „Natürlich sind solche Aktionen nicht systemrelevant, geben aber etwas Lebensqualität und unseren Mitarbeitern etwas Beschäftigung“, fasst Matthias Templin zusammen.
Neben den außerplanmäßigen Corona-Aktionen trotzte das Museum dem aufgezwungenen Dornröschenschlaf, indem es an seinen Ausstellungsbereichen arbeitete, um die Häuser für die Zeit nach Corona wieder fit zu machen. So befreiten die Werkstattmitarbeiter unter anderem die Großflugzeuge der Museen, Concorde F-BVFB und Tupolev Tu-144 und die in fast 20 Metern Höhe aufgestellte Boeing 747, von den Folgen der Witterung.
Parallel dazu liefen die Vorbereitungen zur Wiedereröffnung. Neben Abstandhaltung oder angebrachten Plexiglasscheiben als Spuckschutz arbeiteten die Museen umfangreiche Maßnahmen aus. Ein Führungskonzept wird die Besucher durch die Ausstellungen leiten. „Damit soll das willkürliche Schlendern in den Hallen vermieden werden. So wird der Mindestabstand gewährleistet und die Besucher fühlen sich wohl“, erklärt Templin das Vorhaben. Warteschlagen an den Kassen und Zugänge vom Parkplatz sollen durch geschultes Personal kontrolliert werden. In puncto Hygiene und Sauberkeit sorgen Reinigungsintervalle für desinfizierte Türgriffe, Handläufe etc. Auch die Möglichkeit einer bargeldlosen Zahlung ist in beiden Museen gewährleistet. Weitere Informationen zu den umfangreichen Schutzmaßnahmen sind auf der Museumshomepage zu finden www.technik-museum.de
In wenigen Tagen erwachen die Technik Museen Sinsheim Speyer wieder zum Leben. Während die Erwachsenen sich in ihre Jugendzeit zurückversetzen, wird der Nachwuchs für ein paar Stunden zum Kapitän, Piloten, Astronauten. Die Sonderausstellung „Mythos Alfa Romeo“ in Sinsheim wird bis Anfang Januar 2021 verlängert. Und obwohl die Normalität noch etwas länger auf sich warten lässt, die Gastronomie weiterhin „take away-Speisen“ anbietet und die Cineasten auf die beliebten IMAX-Kinos verzichten müssen, sind die Technik Museen Sinsheim Speyer top vorbereitet, um wie gewohnt Technik für Fans von Fans auf höchstem Niveau zu präsentieren.
Technik Museum Speyer 02.05.2020
20 Jahre Museum Wilhelmsbau Speyer
Das „Schatzkistchen“ des Technik Museum Speyer feiert Jubiläum
Speyer / Technik Museum – Nur wenige Schritte vom Eingang des Technik Museum Speyer entfernt, befindet sich das Museum Wilhelmsbau. Das Gebäude gehört zum Technik Museum und feierte im April 2020 sein 20jähriges Jubiläum. Das Bauwerk selbst ist über 100 Jahre alt und blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Im Technik Museum regiert wie der Name schon andeutet, die Welt der motorisierten Technik. Oldtimer, Motorräder und Flugzeuge sind hier groß vertreten und locken jährlich tausende Besucher aus aller Welt in die Ausstellungshallen. Im Museum Wilhelmsbau hingegen begibt man sich auf eine nostalgische Reise in die gute alte Zeit.
Schon beim Betreten des großen Foyers lässt sich erahnen, was einen erwartet. Eleganter Teppichboden, schwere Vorhänge, aufwändig verzierte Stuckarbeiten, ein imposanter Treppenaufgang und edle Holzvertäfelungen vermitteln einem das Gefühl 100 Jahre in die Vergangenheit gereist zu sein. Prächtige Kronleuchter erhellen die Räume, die mit historischen Kleidungsstücken, Accessoires, Spielzeug, Uniformen und einer großen Sammlung mechanischer Instrumente gefüllt sind. Doch so sah das Raritätenkabinett nicht immer aus, denn das historische Gebäude erlebte zahlreiche Höhen und Tiefen. Erbaut wurde das Objekt 1917 vom Architekten Albert Speer Senior und diente anfänglich als Verwaltungsgebäude der Pfalz Flugzeugwerke.
Nach dem 2. Weltkrieg bezogen Französische Truppen das Areal und prägten damit auch die Stadt Speyer. Als die französischen Streitkräfte 1984 das Gelände an das Bundesvermögensamt zurückgaben, befand sich alles in einem einwandfreien Zustand. Doch leider war das Interesse an der Erhaltung des Areals in den Hintergrund gerückt und in den folgenden Jahren kam es durch Vandalismus und kleineren Bränden zur Zerstörung aller Gebäude. Alte Fotos erinnern noch heute daran, in welch verheerendem Zustand sich die heutigen Museumshallen befanden. Doch die Begründer des Auto & Technik Museum e.V. und des Technik Museum Sinsheim sahen in dem Gelände eine Chance. 1989 erfolgte die Übergabe an das Museum und die Arbeiten konnte beginnen.
Nach einer aufwändigen Sanierung wurde 1991 die Industriehalle „Liller Halle“ des Technik Museum Speyer eröffnet und die Erfolgsgeschichte nahm ihren Lauf. In den folgenden Jahren kamen die ersten Großexponate wie das U-Boot U9 und das weltgrößte Propellerflugzeug Antonov An-22 nach Speyer, das deutschlandweit einzige IMAX DOME Kino wurde eröffnet und die Besucherzahlen stiegen. Die Idee, das Gelände in ein Museumsareal umzuwandeln, funktionierte. Als nächstes sollte der ehemalige „Speerbau“ in Angriff genommen werden. Da dieses Gebäude besonders unter dem Vandalismus zu leiden hatte, dauerten die Sanierungsarbeiten bis 1999. Das Technik Museum hatte es sich zum Ziel gemacht, die Arbeiten so authentisch wie möglich umzusetzen, damit das Gebäude wieder in voller Pracht erstrahlen konnte. Dies gelang mit viel Einsatz der Mitarbeiter und der Mitglieder des Fördervereins, so dass im April 2000 das Museum Wilhelmsbau seine Türen für Besucher öffnete. In den vergangenen 20 Jahren kamen weitere, seltene Ausstellungsstücke hinzu. Mitglieder spendeten ganze Sammlungen, es fanden zahlreiche Konzerte mit den ausgestellten mechanischen Instrumenten oder Lesungen statt und die deutsche TV-Kultserie „Lindenstraße“ fand hier ein neues zu Hause. Auf vier Stockwerken sind tausende Raritäten aus dem 19. und 20. Jahrhundert ausgestellt. Der Jugendstil und die 20er Jahre sind hier genauso vertreten wie die Rock`n Roll-Ära und Fans mechanischer Instrumente erwartet eine der größten Sammlungen in Deutschland mit Drehorgeln, Flötenuhren, Grammophonen, Orchestrien oder Spieldosen.
Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer
Fallzahlen zum 24.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.
Von den 568 bestätigten
infizierten Personen sind bereits 343 Personen
gesundet: 145 Personen aus dem
Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt
Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.
Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei
war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die
Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv
getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter
Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von
Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen
Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer
Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (24. April 2020, 12 Uhr)
Fallzahlen zum 17.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.
Von den 516 bestätigten
infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen
gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen
Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den
Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um
weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen
keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr
statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen
Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue
Angabe darstellen kann.
Zurzeit befinden sich 210 infizierte
Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher
Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600
Personen die häusliche Quarantäne verordnet.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf
Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt
Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem
Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen
behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16
müssen beatmet werden.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (17. April 2020, 12 Uhr)
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne
Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.
Das
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in
Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter
Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.
Die
Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden
daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche
Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in
einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt
hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen
und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch
der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge
übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der
Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt.
Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung
der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.
Landrat
Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner,
bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles
Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die
Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein
Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“
Weiterhin
betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend
funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft
mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona
Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.
„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“
Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt 02.05.2020
Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.
Der
Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern,
Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum
beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante
Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel
für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale
Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen
Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes
erstellten Liste ermittelt wurde.
„Über
diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser
unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe
vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen
Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser
großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten
Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen
Zeit erfahren zu dürfen.“
Am
Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf
Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In
einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte
er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit
Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus
fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir
jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen,
Ärzte und das Pflegepersonal.“
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021
Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.
Interessierte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal
fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu
illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die
Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche
Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen
dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale
des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury
von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die
eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger
auswählen.
„Der
Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum.
Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in
die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem
künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten
Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für
Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf
einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur
Teilnahme am Wettbewerb.
Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor
Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.
Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.
Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu
werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars
oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von
Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden
Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw.
ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von
Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.
Auch
die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich:
Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für
die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den
Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend
gelüftet.
Die
Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die
Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern
und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die
Schülerinnen und Schüler mitzubringen.
Landrat
Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass
das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der
Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum
Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst,
ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut
angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die
Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.
Eine
große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der
Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die
Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die
Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen
eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden
muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen
wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere
Informationen sind über www.vrn.de
einsehbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis
findet wieder statt
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.
Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im
Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten
sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m
zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des
Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtsamkeit.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.
Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:
Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit
bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche
können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete
Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die
geforderten Auflagen einhalten.
Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken,
Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und
Auto-Waschanlagen.
Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der
Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m²
Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.
Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder
möglich.
Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit
Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter
Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie
beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder
Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es
Erleichterungen.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre
Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch
geschlossen.
Unterricht der Abschlussklassen des laufenden
Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im
Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und
der Fachoberschule in Schifferstadt.
Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen,
die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen
besuchen dürfen.
Die regulären
Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.
Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und
Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.
Landrat Clemens Körner begrüßt
die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert
noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises:
„Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende
Kontaktsperre, die Hygiene- und
Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige
Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung,
kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin
dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den
Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch
an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder
haben.
Weitere
Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit
zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte
auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/
Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.
Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf:
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.
Kommende Woche beginnen die Pflasterarbeiten im Gehwegbereich
der Speyerer Straße für den Umbau des Kreuzplatzes. Im Anschluss wird die
Straße gepflastert. An den beidseitig verlaufenden Gehwegen im südlichen
Bereich (vor Speyerer Straße 24 und Hauptstraße 65) erfolgt kein Vollausbau,
sondern lediglich ein Austausch des Pflasters.
Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den
Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten
einhergehenden Herausforderungen.
Der neue Kreuzplatz:
durchatmen und wohlfühlen
Eine Erholungsinsel mitten in Schifferstadt. Ein Ort zum
Durchatmen für Alt und Jung. Barrierefrei, damit ihn wirklich alle nutzen
können. Am Projekt Kreuzplatz, eine Entscheidung des Stadtrates, waren von
Anfang an Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In drei Bauabschnitten soll die Grünfläche zwischen Haupt-
und Speyerer Straße zu einem öffentlichen Platz zum Verweilen, Spielen und
Ausruhen werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 02.05.2020
Erste Hygiene-Lieferung für
Grundschulen
Land stellt Mund-Nasen-Masken und Desinfektionsmittel zum Schulstart am 4. Mai
Ende der vergangenen Woche trafen die ersten Desinfektionsmittel
und Einwegmasken für die Grundschülerinnen und -schüler zum Schulstart am 4.
Mai bei der Stadtverwaltung Schifferstadt ein.
Als bisher erstes Land stattet Rheinland-Pfalz alle
Schülerinnen und Schüler mit waschbaren Alltagsmasken und einem Hygiene-Paket,
dem sogenannten „Notfallkoffer“, bestehend aus Desinfektionsmitteln und
Einwegmasken, aus. Zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung
sollen die Kinder die Masken tragen. Ansonsten gilt weiterhin: Abstand halten.
Die Stadtverwaltung wartet nun auf die Lieferung der waschbaren Alltagsmasken, um sie an die Grundschulen weiterzugeben.
Stadtwerke-Kundenzentrum: Ab 4. Mai wieder geöffnet
Speyer / Stadtwerke-Kundenzentrum – Ab Montag, 4. Mai ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS) in der Industriestraße 23 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Kunden werden weiterhin darum gebeten, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Kunden sollen das Kundenzentrum nur einzeln betreten und den örtlichen Anweisungen folgen. In den Räumlichkeiten dürfen nur zwei Personen bedient werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Vor dem Eintritt sollen die Hände desinfiziert werden, ein entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Ausdrücklich weisen die Stadtwerke auf die Maskenpflicht hin (Mund-Nasen-Bedeckung). Nur mit Maske ist der Zutritt möglich.
Lockdown in Speyer: Mehr als jede dritte Firma in Kurzarbeit
Speyer – Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Speyer hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 578 der insgesamt 1.598 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 52 Firmen. Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.
Besonders betroffen ist das Gastgewerbe.
„Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und
Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein
riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die
Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“,
sagt Winkow. So steigt das
Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern:
87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte
sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder
zum Job-Center bleiben“, warnt Winkow.
Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a.
McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das
Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.
Umso wichtiger sei nun, eine
Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden –
„vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist
sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das in
Speyer wieder öffnen wolle, müssten die
Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die
NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt
müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Winkow
deutlich.
Um die Beschäftigten optimal
vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig.
„Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und
Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich
eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle
nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es
keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant
sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig
akribisch planen“, so Winkow.
Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.
450 Beschäftigte in der Baubranche – Mindestlohn zum April gestiegen
Speyer: 12,55 Euro ist neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter
Speyer – Maurer mit mehr Mindestlohn: Für die rund 450 Bauarbeiter in Speyer gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Know-how mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 39 Baufirmen in Speyer müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.
Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Wunderlich. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.
Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Wunderlich.
Nürnberg / Deutschland – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 30.04.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.
In Anzeigen zu Kurzarbeit genannte Personenzahl
Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität
Nürnberg / Deutschland – Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.
Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären
Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.
Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich
In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.
Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.
Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.
Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität
Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.
Bund und Länder haben am Donnerstag, 30. April 2020, weitere Maßnahmen zur Lockerung der geltenden Beschränkungen formuliert. Demnach dürfen laut der ab Sonntag, 03.05.2020, in Kraft tretenden „Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ auch Spielplätze wieder genutzt werden. Aus der Staatskanzlei in Mainz heißt es dazu: „Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden.“
Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, die mehr als 20 Spielplätze im Großdorf ab Sonntag, 03.05.2020, wieder zur Nutzung freizugeben. Mitarbeiter des Bauhofs und des Vollzugsdienstes werden jetzt am Wochenende die Absperrbänder und Hinweisschilder entfernen, sodass die Spielplätze ab Sonntag wieder genutzt werden können. „Wir freuen uns, in dieser für viele Familien herausfordernden Zeit, Eltern und Kindern nun wieder eine weitere Aufenthaltsmöglichkeit im Freien geben zu können“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass auch auf Spielplätzen grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört vor allem das Abstandsgebot“, so Meyer weiter. Eltern sollten darauf entsprechend achten und zu volle Spielplätze meiden. Darüber hinaus sollte der Spielplatz kein Treffpunkt für Freunde werden, denn auch für Spielplätze gilt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu allen anderen Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten.
„Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einzelne Spielplätze wieder zu schließen, sollte sich herausstellen, dass dort die Einhaltung bestehender Kontaktbeschränkungen nicht umsetzbar ist“, erläutert Meyer. Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes werden die Situation auf den Spielplätzen im Blick haben.
Haßloch ist erneut dabei – STADTRADELN im Landkreis Bad Dürkheim
Nach dem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr beteiligt sich der Landkreis Bad Dürkheim mit seinen acht Kommunen und insgesamt rund 133.000 Einwohnern auch in 2020 an der Aktion STADTRADELN. Dementsprechend ist auch Haßloch wieder dabei und möchte den Erfolg der Premiere ausbauen. In 2019 hatten 270 Haßlocherinnen und Haßlocher am STADTRADELN teilgenommen und insgesamt rund 65.000 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das bescherte dem Großdorf Platz drei unter den Kommunen im Landkreis Bad Dürkheim.
Der Startschuss für die diesjährige Auflage fällt am 19. August 2020. Bis zum 08. September sind dann alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu aufgerufen, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen und möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen. Hierbei geht es um den Spaß am Radfahren sowie darum, im Rahmen der Aktion möglichst viele Fahrradkilometer zu sammeln, um sein Team, seine Kommune und den Landkreis im Vergleich mit anderen teilnehmenden Städten nach vorne zu bringen.
„Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie steht das Fahrrad nicht still, sondern wird teilweise noch stärker genutzt als vorher“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs, der schon jetzt alle Haßlocher zur Teilnahme aufruft. Eine Registrierung als Team, Verein, Schulklasse, Familie oder Einzelperson ist ab sofort unter www.stadtradeln.de/hassloch möglich. Dort kann man sich bestehenden Teams anschließen oder ein neues Team gründen. Während des Aktionszeitraumes können dort die geradelten Kilometer eingetragen werden, ebenso funktioniert die Kilometererfassung über die Stadtradeln-App. Durch das Zählen der Kilometer entsteht innerhalb des Teams erneut ein Ranking mit den meisten gefahrenen Kilometern, gleichzeitig wird auch angezeigt, wie andere Teams abschneiden. Daraus entsteht ein Wettbewerb, der dazu anspornen soll, noch mehr in die Pedale zu treten. Neu in diesem Jahr ist außerdem, dass Unterteams gegründet werden können. So können zum Beispiel innerhalb eines Schul- oder eines Firmenteams Klassen oder Abteilungen gegeneinander antreten und trotzdem das Hauptteam nach vorne bringen
Ein Hauptanliegen der Aktion STADTRADELN ist neben dem Spaß am Radfahren aber auch weiterhin das Thema Klimaschutz. Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen KohlendioxidEmissionen in Deutschland entstehen im Verkehr – davon wird ein Viertel vom innerörtlichen Verkehr verursacht. „Daher sollte das Fahrrad das Hauptverkehrsmittel für Wege im Ort und der näheren Umgebung sein“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Zudem ist das Radfahren ein wichtiger Baustein im Rahmen der eigenen Gesundheitsvorsorge. „Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bietet Radfahren die Möglichkeit, sich weiterhin an der frischen Luft zu bewegen. Das fördert nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch, der mit der Einschränkung einhergehenden Langeweile ein wenig entgegenzuwirken“, so das KlimaBündnis, das das bundesweite Stadtradeln organisiert.
„In einer Zeit, in der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen verschoben oder abgesagt werden, ist STADTRADELN eine Kampagne, die unter Einhaltung geltender Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln recht problemlos durchgeführt werden kann“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Daher stand die Teilnahme auch nie auf der Kippe. Ob allerdings begleitende Aktionen, wie das Radlerfrühstück oder die Energiewenderadtour stattfinden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sind über die offizielle STADTRADELN-Seite www.stadtradeln.de/hassloch abrufbar. Dort sind auch Anmeldungen möglich.
Gemeindeverwaltung Haßloch 02.05.2020
Ruftaxi ab dem 04. Mai wieder weitestgehend im Regelbetrieb
Das Haßlocher Ruftaxi kehrt ab Montag, 04. Mai 2020, weitestgehend zum Regelfahrplan zurück. Zuletzt waren im Rahmen eines Notfahrplanes lediglich das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße angefahren worden. Ab dem 04. Mai 2020 wird das Ruftaxi wieder sämtliche Haltestellen bedienen und nach dem regulären Fahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt.
Für die Nutzung des Ruftaxis gilt die Einhaltung der bestehenden Regelungen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Demnach sind Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Darüber hinaus liegt die maximal Fahrgastanzahl bei 4 Personen. Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf die Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Das Geld für die Fahrkarte sollte passend bezahlt werden. Der Preis für einen Einzelfahrschein liegt bei 2,10 Euro. Personen, die beispielsweise eine VRN-Jahreskarte, das MAXX-Ticket oder das JobTicket besitzen, können das Ruftaxi-Angebot kostenlos nutzen.
Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.
Gemeindeverwaltung Haßloch 02.05.2020
Erreichbarkeit der Verwaltung ab dem 04. Mai
Die Arbeit in den Dienststellen der Gemeindeverwaltung Haßloch läuft weitestgehend im Normalbetrieb, der Publikumsverkehr wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger allerdings reguliert. Daher gilt weiterhin: Können Angelegenheiten telefonisch oder per EMail mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt werden, dann ist der direkte Kontakt zu vermeiden. Andernfalls werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu vereinbaren. Beim Betreten der jeweiligen Dienstgebäude bitten wir um die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Nutzung der Händedesinfektion im Eingangsbereich.
Rathaus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter ihren bekannten Telefonnummern zu erreichen. Sollten Sie nicht wissen, wer für ihr Anliegen zuständig ist, hilft die Telefonzentrale unter 06324/395-0 gerne weiter. Die Telefonzentrale ist zu bekannten Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar. Persönliche Besuche des Rathauses sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bürgerbüro: Das Bürgerbüro bietet werktags zu den bekannten Öffnungszeiten alle dort zu erledigenden Dienstleistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an. Das Bürgerbüro ist unter 06324/935-200 zu erreichen. Wertstoffsäcke können im Foyer des Bürgerbüros abgeholt werden. Auch liegt dort das jeweils aktuelle Bürgerblatt zum Mitnehmen aus. Der Zugang zum Foyer ist geöffnet, der Eingang zur Kundenhalle jedoch geschlossen. Bitte achten Sie auch im Foyer auf die geltenden Abstandsregeln.
Tourist-Information: Die Tourist-Information ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Es finden dementsprechend auch kein Verkauf und keine Beratung vor Ort statt. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch unter 06324/935-225 oder per Mail an touristinfo@hassloch.de erreichbar.
Jugend- und Kulturhaus Blaubär: Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär ist vorerst weiterhin geschlossen. Die wöchentlichen Angebote (Mini-Club, Blaubär-Mix, Teenie- und Jugendcafé) sowie Kurse, Workshops und Veranstaltungen entfallen. Wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Das Blaubär-Team ist aber telefonisch unter 06324/935-460 oder per Mail an blaubaer@hassloch.de erreichbar.
Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen: Seit Beginn der Corona-Pandemie gehen vermehrt Anrufe ein, bei denen es um Fragen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen geht. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Unterstützungsanträge sind nur einige Stichworte. In der aktuellen Situation betrifft das nicht nur Alleinerziehende und Frauen, sondern ganze Familien, Selbstständige, Männer und Frauen von jung bis alt. Daher weicht die Beratungsstelle von ihrer Kernzielgruppe ab und bietet ihr Beratungsangebot für Jedermann an. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter 06324/935-144 zu erreichen.
Musikschule: Die Musikschule ist weiterhin geschlossen. Auch findet in der Musikschule keine Notbetreuung statt. Für individuelle Fragen stehen die jeweiligen Instrumental- und Gesangslehrer per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Ebenso können Sie sich per Email oder telefonisch an das Musikschulbüro wenden.
Gemeindebücherei: Durch die beengte bauliche Situation in der Haßlocher Gemeindebücherei ist eine reguläre Öffnung und gleichzeitige Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur schwer realisierbar. Daher wurde ein Konzept erarbeitet, das unter Berücksichtigung besagter Regeln eine Nutzung des Büchereiangebots ab dem 05. Mai 2020 wieder ermöglicht. Demnach können Medien nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor Ort ausgesucht und entliehen werden. Medienrückgaben und Zahlungen von Gebühren (z.B. Jahresgebühr) sind auch ohne Termin möglich.
Da vorläufig nur wenige Besucher gleichzeitig die Bücherei besuchen können, aber dennoch möglichst viele Haushalte mit Medien versorgt werden sollen, besteht ab 05. Mai 2020 außerdem die Möglichkeit, Medien per E-Mail unter bestellungen.medien@hassloch.de sowie telefonisch unter 06324/935-452 oder 451 zu bestellen. Die Bestellungen werden vom Team der Bücherei bearbeitet und die Kunden informiert, sobald die Medien abholbereit sind. Eine Abholung bestellter Medien ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In Ausnahmefällen (z.B. Risikogruppen, die niemanden haben, der die Medien abholen kann o.ä.) bringen die Mitarbeiterinnen auch Medien nach Hause. Weitere Infos zur Öffnung der Bücherei erhalten Sie telefonisch beim Team der Bücherei oder über unsere Homepage www.hassloch.de.
Speyer / Seniorenzentrum Haus am Germansberg – Nach dem Motto „Blumen sagen mehr als tausend Worte“ überreichte Marc Richtberg, stellvertretender Geschäftsleiter von Bauhaus Speyer, dem Seniorenzentrum Haus am Germansberg am 28.04.2020 einen besonderen Frühlingsgruß. Stellvertretend für die rund 90 Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums der Diakonissen Speyer nahmen Stephanie Werner, Leitung Sozialkultureller Dienst, und Pfarrerin Daniela Körber von der Hausseelsorge den bunten Blumengruß in Form von 144 Topfpflanzen entgegen. Aufgrund des Infektionsschutzes verfolgten einige Bewohner die Spendenübergabe mit Sicherheitsabstand von der Dachterrasse, wo die Sonnenblumen, Astern, Farne, Flammenden Kätzchen und Friedenslilien im Dachgarten eingepflanzt, gehegt und gepflegt werden sollen.
„Mit der Aktion möchten wir zum einen den Senioren, die unter dem Besuchsverbot und der häuslichen Quarantäne leiden, eine Freude bereiten. Zum andern möchten wir mit dieser Geste den Pflegekräften der Diakonissen Speyer für ihren wertvollen Dienst für unsere Gesellschaft danken“, erläutert Marc Richtberg die Motivation des Fachcentrums. Stephanie Werner betonte, dass die Spendenaktion den Bewohnern zeige, dass sie trotz der geltenden Besuchsverbote auf Grundlage der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz von den Menschen außerhalb der Pflegeeinrichtungen nicht vergessen seien.
Diakonissen Speyer 02.05.2020
1000. Geburt am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
Mare Amelia aus Maxdorf ist 2020 das erste Jubiläumsbaby
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Ich habe die Kleine die ganze Nacht geküsst“, berichtet die überglückliche Mutter eines gesunden 54 Zentimeter großen und 3240g schweren Mädchens. Mare Amelia hat am Donnerstag, 23. April 2020, um 11.29 Uhr als Jubiläumsbaby das Licht der Welt erblickt: Der geplante Kaiserschnitt war in diesem Jahr die 1000. Geburt im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer.
Mare sei an der Küste Kroatiens, die Bezeichnung für Maria, erklärt Mutter Zorica, deren Erstgeborene bereits 24 Jahre alt ist und in Zagreb
Medizin studiert und Gynäkologin werden möchte“. Aber gegenwärtig warte sie in Maxdorf darauf, ihre kleine Schwester erstmals in den Arm zu nehmen. Mares Vater konnte das neue Familienmitglied bereits im Kreißsaal willkommen
heißen und beim ersten Schrei live dabei sein. Mit den dankbaren Eltern freut sich auch
Dr. Uwe Eissler, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, und überreicht seiner „Kollegin“, einer Fachärztin für Anästhesie im Evangelischen Krankenhaus Bad Dürkheim und somit ebenfalls unter dem Dach der Diakonissen Speyer,
einen farbenfrohen Blumenstrauß.
In Corona-Zeiten ist die Atmosphäre eine andere auf der Wochenbettstation, bestätigt die frisch gebackene Mutter. Zum einen vermisse sie natürlich ihre Familie, zum anderen
genieße sie auch die Ruhe und Zeit, die sie dadurch für sich mit dem Baby habe. „Und wenn wir Zwei nach Hause kommen, haben wir angesichts der aktuellen Lage auch Zeit als vierköpfige Familie zusammenzuwachsen.“
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ist die geburtenstärkste Klinik in Rheinland-Pfalz. Im vergangenen Jahr konnte das Haus zum ersten Mal in seiner Geschichte die 3000er-Marke innerhalb eines Jahres erreichen.
Diakonissen Speyer 02.05.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ist „Bester Ausbildungsbetrieb 2020“
Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer wurde von Focus Money im Deutschland-Test als „Bester Ausbildungsbetrieb 2020“ im Bereich
Diakonische Kliniken ausgezeichnet.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Mit innovativen Lehrmethoden, intensiver Anleitung in Theorie und Praxis sowie einem ständigen Streben nach Weiterentwicklung haben sich das Krankenhaus und die zugehörige Diakonissen Pflegeschule Speyer die Auszeichnung erworben. „Diese Anerkennung macht die Qualität unseres Teams nach außen sichtbar“, freut sich Schulleiterin Tanja Schaller. Jonas Sewing, Geschäftsführer des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses, betont: „Wir bieten unseren Auszubildenden hier bestmögliche Bedingungen, von denen alle Beteiligten profitieren: Junge Menschen erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung und wir als Krankenhaus haben die Chance, nach erfolgreichem Abschluss sehr gut ausgebildetes Pflegepersonal einzustellen.“
Die Ausbildung zeichnet sich unter anderem durch innovative Konzepte aus. So bot die Diakonissen Pflegeschule Speyer in einem Bundesmodellprojekt
bereits seit 2004 eine generalistische Ausbildung in der Pflege an. Als eine von acht Schulen deutschlandweit und einzige Schule in Rheinland-Pfalz hat sie in einer Vorreiterrolle schon damals eine gemeinsame Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 wurde diese durch ein neues Gesetz bundesweit einheitlich umgesetzt.
„Im Rahmen des Modellprojekts hatten wir viele Freiräume, die uns besondere Elemente in der Ausbildung ermöglicht haben“, erklärt Schulleiterin
Schaller. So konnten die Auszubildenden im ambulanten Wahleinsatz für vier Wochen Erfahrung in anderen Bereichen sammeln, z.B. auch im Ausland. Auch die üblicherweise im Medizinstudium angewandte Form der OSCE-Prüfungen (Objective Structured Clinical Examination),
bei der verschiedenen Praxisstationen wie ein Zirkeltraining auf Zeit absolviert werden müssen, hat man in Speyer erfolgreich auf die Pflegeausbildung übertragen.
Bereits während der Modellphase war die praktische Anleitung ein zentrales Element der Ausbildung am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus.
Seitdem stehen zum einen freigestellte Praxisanleiter zur Verfügung, die sich intensiv den einzelnen Auszubildenden widmen. Zum anderen vertiefen die Pflegeschülerinnen und -schüler die theoretischen Inhalte in jedem Ausbildungsjahr in den vielfältigen praktischen
Einsatzbereichen.
Charakteristisch für die Ausbildung ist für Schulleiterin Tanja Schaller auch das diakonische Leitbild, das sich vor allem im Verhältnis
von Lehrpersonal und Auszubildenden zeigt: „Der wertschätzende Umgang miteinander zeichnet die Ausbildung an unserer Schule aus.“ Entsprechend sind Reflexion und Austausch wichtige Bestandteile der Ausbildung. Pflegeschülerinnen und -schüler reflektieren im
Rahmen ihrer Ausbildung immer wieder gezielt ihre Lerninhalte und praktischen Tätigkeiten. Aus diesen Rückmeldungen lässt sich für die Lehrkräfte Verbesserungspotenzial ableiten – so dass z.B. neue Lehrformen umgesetzt werden.
Die Erfahrung, dass Feedback willkommen ist und ernst genommen wird, hat auch Pflegeschülerin Valerie Vukas gemacht: „Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
ruht sich nicht aus und ist immer offen für unsere Ideen. Als Auszubildende fühle ich mich wertgeschätzt, weil ich die Chance habe, etwas für die Zukunft mitzugestalten.“
Eckdaten zur Ausbildung an der Diakonissen Pflegeschule Speyer
Pro Ausbildungskurs gibt es in der Regel 32 Schülerinnen und Schüler, die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnt immer am 1. April und 1. Oktober. Der Beginn im Frühjahr ist eine Besonderheit, die nur zehn Schulen in Rheinland-Pfalz anbieten. Zum 1. April startet zudem der Kurs für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, dort gibt es 20 Schulplätze. Die Diakonissen Pflegeschule Speyer bildet für das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer, das Evangelische Krankenhaus Bad Dürkheim und die BG Unfallklinik Ludwigshafen aus.
Ab 3. Mai sind wieder Gemeindegottesdienste in Kirchen möglich – Schad: Schutzmaßnahmen sind ein Gebot der Nächstenliebe
Speyer (lk) – In den Kirchen der Pfalz und der Saarpfalz können ab dem 3. Mai wieder öffentliche Gottesdienste und Andachten gefeiert werden. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat dazu in einer neuen Verordnung die seit 16. März geltenden Bestimmungen aufgehoben, die Zusammenkünfte in Kirchen untersagt hatten. Für das Saarland gilt am 3. Mai eine „Duldung“, eine Verordnung folgt nach Angaben der Staatskanzlei am Montag (4. Mai). Mit der Neuregelung verbunden sind Maßnahmen zum Schutz der Gottesdienstbesucher und der für den Gottesdienst verantwortlichen Personen, die in einer landeskirchlichen Richtlinie festgelegt wurden. Zur Mitwirkung im Gottesdienst kann niemand verpflichtet werden.
„Ich freue mich, dass Gottesdienste in leiblicher Anwesenheit nun prinzipiell wieder möglich sind“, so Kirchenpräsident Christian Schad in einer ersten Stellungnahme. Die dabei zu beachtenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, sei für ihn ein Gebot der Nächstenliebe. Nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad geht es bei den Schutzmaßnahmen darum, alles zu tun, um Infektionen zu vermeiden. „Wir dürfen uns nicht gegenseitig gefährden und müssen die schützen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ein besonderes Risiko haben“, erklärte Schad. „Unter diesen Voraussetzungen unsere Kirchen wieder für Gottesdienste zu öffnen, trägt sowohl den notwendigen Schutzanforderungen Rechnung als auch dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“, sagte Kirchenpräsident Christian Schad.
Zu den landeskirchlichen Maßnahmen zur Durchführung gehören das Tragen von Mund-Nasenschutz (Alltagsmasken) sowie die Einhaltung des Abstandsgebotes von zwei Metern. Für Gottesdienst- oder Andachtsteilnehmer, die keinen Mund-Nasenschutz haben, müssen die Gemeinden eine kleine Anzahl der Masken vorhalten. Für Liturgen und Prediger gilt während des Gottesdienstes keine Maskenpflicht, sie müssen jedoch den doppelten Abstand wahren. Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden von den Gottesdienstbesuchern Name und Adresse oder Telefonnummer erfasst. Die Daten müssen in den Pfarrämtern 21 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet werden.
Ob am 3. Mai oder an einem der kommenden Sonntage Gottesdienste gefeiert werden, entscheiden nach der von der Landeskirche erlassenen Richtlinie die Presbyterien. Zu den Vorgaben zählen, dass Mitarbeiter der Gemeinde für einen geordneten Einlass und die Einhaltung einer maximalen Besucherzahl Verantwortung tragen. Die Gottesdienste werden zunächst Predigtgottesdienste ohne Abendmahlsfeier sein. Bei großer Nachfrage können die Gemeinden in zeitlichem Abstand einen zweiten Gottesdienst anbieten.
Alle Vorgaben gelten auch für Tauf-, Trau- und Trauergottesdienste sowie für Gottesdienste im Freien. Kindergottesdienste sollen bis auf Weiteres nicht stattfinden. Auf Konfirmationen und Konfirmationsjubiläen sowie andere „begegnungsintensive Festgottesdienste“ soll derzeit noch verzichtet werden.
Hinweis: Ob Gottesdienste in ihrer jeweiligen Gemeinde stattfinden, erfahren Besucher auf der Homepage ihrer Kirchengemeinde oder beim zuständigen Pfarramt.
02.05.2020
Gedenken zum Kriegsende im Dom
Ökumenische Gottesdienstfeier mit Bischof und Kirchenpräsident erinnert an Jahrestag zum Ende des Zweiten Weltkrieges
Speyer – Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz gedenken am 8. Mai um 19 Uhr im Speyerer Dom in einem gemeinsamen Gottesdienst des Endes des Zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren. Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad stehen der gemeinsamen gottesdienstlichen Feier vor. Als weitere Liturginnen wirken mit Frau Christiane Brodersen von der Dreifaltigkeitskirchengemeinde Speyer und Frau Katrin Vollmer-Kaas von der Pfarrei Pax Christi Speyer am Gottesdienst mit. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes zum Gedenken an das Kriegsende übernimmt die Dommusik, von deren Leiter, Domkapellmeister Markus Melchiori, die Idee für eine zentrale Feier zum Jahrestag des Kriegsendes kam. Fünf Sängerinnen und Sänger der Capella Spirensis werden Stücke von Heinrich Schütz und Johann Sebastian Bach singen. Ein besonderes Element wird ein Zeitzeugenbericht von Prof. Dr. Winfried Sommer aus Römerberg sein, der als kleiner Junge das Kriegsende in Speyer hautnah miterlebt hat.
Ursprünglich war ein Stationengang von St. Bernhard durch
die Stadt zum Speyerer Dom geplant, der jedoch auf Grund der Corona-Beschränkungen
nicht stattfinden kann. Die Ökumenische Gottesdienstfeier zum Kriegsende wird
per Internet live übertragen, zu empfangen über die Homepage und die
Facebookseite von Dom und Bistum.
Sonntag erstmals wieder öffentlicher
Gottesdienst im Dom
Nach Zustimmung der Landesregierung zum Schutzkonzept des Bistums können im Dom wieder Gottesdienste mit Gemeinde gefeiert werden – Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahr der Ansteckung bringen Beschränkungen mit sich
Speyer – Seit dem 13. März, als bistumsweit alle öffentlichen Gottesdienste eingestellt wurden, gab es keine öffentliche Messe mit Gemeinde mehr im Dom. Am 3. Mai um 10 Uhr wird nun wieder eine solche gefeiert – allerdings unter strengen Sicherheitsauflagen. Diese stehen im Schutzkonzept des Bistums Speyer. Im Dom sind maximal 50 Personen nach vorheriger Anmeldung zur Mitfeier zugelassen. Eine Teilnahme ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Diese kann am Samstag, 2. Mai, zwischen 10 und 12 Uhr unter der Nummer 06232 – 102 140 im Pfarramt der Dompfarrei Pax Christi erfolgen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen werden, um später möglicherweise Infektionsketten nachverfolgen zu können. Da die Anzahl der TeilnehmerInnen begrenzt ist, wird der Gottesdienst, wie an den Sonntagen zuvor, weiterhin live über die Homepages und Social-Media-Präsenzen von Bistum und Dom übertragen.
Die Sicherheitsmaßnahmen bringen noch weitere Beschränkungen
mit sich. Um die Gefährdung soweit möglich zu reduzieren, wird es keinen
gemeinsamen Gemeindegesang geben. Die musikalische Gestaltung übernimmt die
Dommusik, kurze Liedrufe und Kehrverse sind möglich. Der Friedensgruß kann per
Blickkontakt geschehen, ohne Händedruck. Domdekan Dr. Christoph Kohl, der der
Messe diesen Sonntag vorstehen wird, sagt mit Blick auf die Gottesdiensfeier: „Ich
hoffe, dass auch unter diesen sehr ungewöhnlichen Umständen eine
Gottesdienstgemeinschaft erfahrbar ist.“
Die behördlich verordneten Hygieneschutzregeln gelten auch
im Rahmen der Messfeier: ein mitgebrachter Mundschutz, Handdesinfektion und 2
Metern Abstand zueinander sind verpflichtend. Im Dom werden derzeit
Vorkehrungen getroffen, welche die bislang bestehenden Sicherheitsmaßnahmen
noch ergänzen. Dazu zählen beispielsweise Einbahnstraßenregelungen beim Kommen
und Gehen, Bodenmarkierungen am Eingang und am Ausgang und eine Markierung der
Sitzplätze in den Bänken. Wie im Sicherheitskonzept beschlossen werden zudem
Ansprechpartner vor Ort sein, welche bei der Einhaltung der
Sicherheitsregelungen unterstützen. Der Eingang zu allen Gottesdiensten geschieht
ausschließlich über das Hauptportal.
Die sonntägliche Frühmesse im Dom wird in nächster Zeit nicht gefeiert. Ob die Sonntagabendmesse der Dompfarrei um 18 Uhr in Zukunft stattfindet, wird im Lauf der nächsten Woche entschieden. Zu den Werktagsfrühmessen lädt das Domkapitel ab Montag, 4. Mai, ein. Sie beginnen, wie üblich, Montag bis Freitag um 7 Uhr und Samstag um 7.30 Uhr. Sie finden im Hauptschiff statt, nicht in der Afrakapelle. Die Werktagsabendmessen am Dienstag und am Freitag um 18 Uhr entfallen bis auf Weiteres. Die Werktagsmessen der Dompfarrei Pax Christi finden in den anderen Kirchen statt.
Text: Bistum Speyer Foto:Speyer 24/7 News, dak 02.05.2020
Nachösterliche Freudenbotschaften in der siebten Corona-Woche
Speyer (lk) – Auch am ersten Mai-Wochenende bleiben die protestantischen Kirchengemeinden mit Gottesdiensten im Internet, im Fernsehen, im Radio und auf Social-Media-Kanälen mit den Menschen verbunden.
Im wöchentlichen Video-Gottesdienst bietet die Prot. Kirchengemeinde Freinsheim, Dackenheim und Weisenheim am Sand auf dem YouTube-Kanal „Prot. Pfarramt Freinsheim“ am dritten Sonntag nach Ostern einen Video-Gottesdienst. Er wird von Pfarrer Martin Palm und seinem Team gehalten und ist abrufbar unter http://www.evkirche-freinsheim.de#_blank oder auf Facebook.
Zudem gibt es in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, die sonntags regelmäßig einen Video-Gottesdienst senden, folgende Online-Formate am Sonntag Jubilate:
In der siebten Woche senden die evangelischen Kirchen aus der Kaiserslauterer Friedenskirche einen Live-Online-Gottesdienst am 3. Mai. Dieser wird vom Siegelbacher Pfarrer Andreas Brosch zusammen mit einem Team aus Musikern und Technikern gestaltet. Interessierte können den Gottesdienst unter www.kirchen-kl.de verfolgen oder die Übertragung in der Woche danach auch beim Offenen Kanal Kaiserslautern und bei YouTube im Kanal „Onlineredaktion Kirchen-in-KL“ sehen. Am Sonntag um 9.30 Uhr sendet die Johanneskirchengemeinde Pirmasens über die Videokonferenz-Software Zoom auf der Webseite https://www.johanneskirche-pirmasens.de/ einen Live-Online-Gottesdienst. Aus der Stadtkirche Kusel wird um 10 Uhr Pfarrerin Janina Tamm aus der Pfarrei am Potzberg einen Online-Gottesdienst halten, der auf der Webseite http://www.dekanat-kusel.de/ sowie auf der Facebook-Seite abrufbar ist. Das Dekanat Germersheim übermittelt am Sonntag unter der Rubrik „An(ge)dacht“ den wöchentlichen Sonntags-Gottesdienst auf der Webseite https://dekanat-germersheim.de/angedacht sowie unter dem YouTube-Kanal „KreuzundQuerTV“ aus Kandel. Der Kirchenbezirk Landau hält unter dem YouTube-Kanal „Protestantischer Kirchenbezirk Landau“ am Sonntag ebenfalls einen Pray-at-Home-Gottesdienst bereit, den verschiedene Pfarrer halten. Die Kooperationsregion Grünstadt, Sausenheim, Neuleiningen überträgt am 3. Mai unter http://www.kirche-sausenheim-neuleiningen.de/ oder https://ev-kirchengemeinde-gruenstadt.de/aktuelles/nachrichten ebenfalls einen Jubilate-Gottesdienst. Im ZDF-Fernsehgottesdienst am Sonntag um 9.30 Uhr trifft die österliche Freudenbotschaft zum vierten Mal aus der Saalkirche Ingelheim auf die gegenwärtige angespannte Situation, die niemand so leicht auflösen kann. Die Predigt hält der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Er beantwortet die Frage, woraus den Menschen die Kräfte erwachsen, um weiter in der andauernden Corona-Pandemie zu bestehen. Zugleich ringt die Gesellschaft um einen verantwortlichen Umgang mit der Pandemie und ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Für die Musik sorgen Gesangssolisten aus der Gemeinde sowie Iris und Carsten Lenz an der Orgel und dem Flügel. Im Radioprogramm SWR 1 gestaltet am Sonntagmorgen Pfarrerin Annette Bassler aus Mainz um 9.20 Uhr die „Begegnungen“. Auf SWR 2 sendet Karoline Rittberger-Klas aus Tübingen bereits um 7.55 Uhr das Lied zum Sonntag.
Auf Instagram gibt es regelmäßige Impulse von Pfarrerin Petra Scheidhauer aus Homburg/Saar unter https://www.instagram.com/kirche_unverstaubt sowie von Pfarrer Stefan Bauer von der Matthäuskirche Landau unter dem Hashtag #drbauersdailydose.
02.05.2020
Genuss und Gesundheit
Die ökumenische Mitmachaktion der pfälzischen Kirchen „Trendsetter Weltretter“ findet vom 7. September bis 4. Oktober statt. Schwerpunkt im dritten Jahr ist Ernährung. Rezepte werden ab sofort gesammelt.
Speyer (lk/is) – Die ökumenische Mitmachaktion für einen nachhaltigen Lebensstil „Trendsetter Weltretter“ findet im September dieses Jahres zum dritten Mal statt. Nach Konsum (2018) und Mobilität (2019) ist der Schwerpunkt der vierwöchigen Aktion 2020 das Thema Ernährung. Unter dem Motto „Einfach anders essen“ entwickeln die Initiatoren der Evangelischen Kirche der Pfalz, des Bistums Speyer, der ACK Südwest und der Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz Ideen für mehr Nachhaltigkeit.
Sibylle Wiesemann und Steffen Glombitza, Umweltbeauftragte der Landeskirche und des Bistums Speyer, sind überzeugt: „Ernährung betrifft uns alle: Sie ist Lebensgrundlage und Genuss, besonders in Gemeinschaft. Sie steht im Zusammenhang mit Tierwohl, Klimaschutz und Kulturlandschaft. Jeden Tag haben wir einen kleinen Einfluss auf die Welt und einen großen Einfluss auf unser eigenes Wohlbefinden.“
Mit der Aktion werben die Kirchen dafür, etwas Neues auszuprobieren und lustvoll, lecker, anders zu essen – aus Achtung vor Tieren, Pflanzen und Menschen. Alle Interessierten erhalten dazu tägliche Impulse per E-Mail, über Facebook oder die Webseite zur Aktion.
Ab sofort sind Menschen in der Pfalz und Saarpfalz aufgerufen, persönliche Rezepte für leckere, nachhaltige und faire Gerichte per E-Mail an info@trendsetter-weltretter.deinfo@trendsetter-weltretter.de einzusenden. Passend zur Ernte- und Schöpfungszeit wird der Rezept-Fundus zum Start der Aktion am 5. September veröffentlicht. Dann sind möglichst viele Menschen dazu eingeladen, nachhaltige Gerichte aus der (Saar-)Pfalz zu kochen, gemeinsam oder in der eigenen Küche.
Der katholische Landauer Dekan Axel Brecht, der schon in TV-Kochsendungen aufgetreten ist, und Oberkirchenrätin Dorothee Wüst von der Evangelischen Kirche der Pfalz werden zum Auftakt der Aktion in einer Kochshow gemeinsam aktiv werden. Weiterhin sind Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen geplant, beispielsweise Workshops zum Gärtnern in der Stadt, Schulaktionen, ein faires Frühstück für die Kitas, Veranstaltungen gegen Lebensmittelverschwendung, Besuche bei Landwirtschaftsbetrieben oder Workshops, in denen Interessenten nachhaltige Speisen zubereiten.
Die Organisatoren sind zuversichtlich, dass im Herbst wieder öffentliche Veranstaltungen im kleineren Rahmen möglich sind, um Essen auch in Gemeinschaft erleben zu können.
Das Thema Ernährung ist nach Ansicht der beiden kirchlichen Umweltbeauftragten Wiesemann und Glombitza aktueller denn je: Eine gesunde und ökologisch nachhaltige Ernährung sei sowohl für die eigene Gesundheit als auch für die Biosphäre eine unabdingbare Grundlage. Die Gesundheit des Planeten hänge mit der Gesundheit der Menschen zusammen. Ernährung stehe im Zusammenhang mit unserem Lebensmodell.
„Die Aktion im September bietet einen guten Anlass, mit den Umbrüchen kreativ umzugehen und gesund, regional und saisonal zu kochen“, so die Initiatoren von „Trendsetter Weltretter“. Die Organisatoren rufen dazu auf, die sogenannte „Glokalisierung“ auf unseren Tellern umzusetzen. Die Wortschöpfung setzt sich zusammen aus „global“ und „lokal“. Sie beschreibt das Phänomen regionaler Lebensmittelproduktion in einer global vernetzten Welt.
„Wir müssen das Leben in und mit der Krise lernen“
Bischof Wiesemann begrüßt die Möglichkeit zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste – Videobotschaft an die Gläubigen im Bistum Speyer
Speyer – Der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann begrüßt, dass wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Die Bistümer haben für ihre Gottesdienste spezielle Schutzkonzepte entwickelt. Sie haben das Ziel, die Gesundheit der Mitfeiernden zu schützen und die Gefahr einer Ansteckung so klein wie möglich zu halten. Dazu dienen zum Beispiel eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, eine vorherige Anmeldung, der Einsatz eines Ordnungsdienstes, die Einhaltung von Abstandsregeln und der Gebrauch eines Mund-Nasen-Schutzes. „Das wird sich anders anfühlen als die Gottesdienste vor der Corona-Krise. Aber nur in dieser angepassten Weise können wir zum jetzigen Zeitpunkt in verantwortungsvoller Weise miteinander Gottesdienst feiern“, macht Bischof Wiesemann in einer Videobotschaft an die Gläubigen im Bistum Speyer deutlich.
In seinen Augen wäre es falsch, verfrüht zur Normalität vor der Corona-Krise zurückkehren zu wollen. „Jetzt kommt es darauf an, das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.“ Die Infektionsgefahr durch das Virus sei immer noch groß. Der Bischof ruft die Gläubigen dazu auf, „das Leben in und mit der Krise zu lernen“. Im Blick auf die vergangenen Wochen betont der Bischof, dass es richtig gewesen sei, die öffentlichen Gottesdienste vorerst auszusetzen. „Diese Maßnahme war nicht nur vernünftig, sondern entspricht auch unserem Glauben, der von der Verantwortung und der Solidarität lebt.“ Es sei ihm in dieser Zeit neu bewusst geworden, wie sehr der Glaube die unmittelbare Gemeinschaft brauche, teilt Bischof Wiesemann den Gläubigen seine persönliche Erfahrung mit. Nicht ohne Grund nenne das Zweite Vatikanum die Eucharistiefeier „die Quelle und den Höhepunkt“ des ganzen christlichen Lebens. „Aus ihr schöpfen wir die Kraft für unseren Alltag und für unsere Sendung als Christen in der Welt“, so Bischof Wiesemann. Er dankt allen, die „in den vergangenen Wochen verantwortungsbewusst gehandelt haben.“ Dadurch seien viele Menschenleben gerettet worden und Ärzte und Pflegende vor schrecklichen Entscheidungen über Leben und Tod bewahrt worden.
Das Bistum werde in den nächsten Wochen ergänzend zu den Eucharistiefeiern andere Gottesdienstformen wie zum Beispiel Wortgottesfeiern, Rosenkranzgebete, Maiandachten oder Gottesdienste im Freien anbieten. Bischof Wiesemann bittet alle Gläubigen, beim Auftreten von Krankheitssymptomen den öffentlichen Gottesdiensten fernzubleiben und stattdessen lieben einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder im Internet mitzufeiern.
Anordnungen der Landesregierungen für Schutzkonzepte liegen aktuell noch nicht vor
Aktuell liegen den Bistümern die Anordnungen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes für die Schutzkonzepte der Gottesdienste noch nicht vor. „Wir informieren die Pfarreien umgehend, sobald die Landesregierungen dazu eine Entscheidung getroffen haben“, kündigt Generalvikar Andreas Sturm an. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung einiges an Kraft, Geduld und Organisation sowie eine hohe Disziplin von allen Mitfeiernden erfordert. Er bittet die Priester, pastoralen Mitarbeiter, Ehrenamtlichen und Gläubigen in den Pfarreien, sich nicht zu überfordern: „Es sollen und können sicher nicht sofort wieder so viele Gottesdienste an so vielen Orten gefeiert werden wie bisher.“ Zum Beispiel muss zunächst geklärt und organisiert werden, wie sich die Gläubigen zur Teilnahme am Gottesdienst anmelden können. Die Pfarreien stehen zudem vor der Aufgabe, einen Empfangsdienst für die Gottesdienste zu organisieren, der für den Einlass in die Kirche und die Einhaltung der Regeln sorgt. „Das geht alles nicht von jetzt auf gleich. Auch wenn öffentliche Gottesdienst staatlicherseits schon ab Sonntag wieder zugelassen sind, kann die notwendige organisatorische Vorbereitung dazu führen, dass wir an manchen Orten vielleicht erst im Lauf der Woche oder zum kommenden Sonntag die ersten Gottesdienste werden feiern können“, wirbt Generalvikar Sturm um Verständnis und einen behutsamen Einstieg in die Wiederaufnahme gemeinschaftlicher Gottesdienste. Er ruft die Pfarreien zugleich auf, sich mit den evangelischen Gemeinden vor Ort soweit wie möglich ökumenisch abzustimmen. Die Gläubigen finden die Informationen zu Gottesdiensten in ihrer Nähe auf den Internetseiten der Pfarreien.
Da die Platzzahl in vielen Kirchen durch die Einhaltung der Abstandsregeln sehr begrenzt sein wird, spricht sich der Generalvikar dafür aus, auch weiterhin die Gottesdienste im Fernsehen, Hörfunk und Internet zu nutzen. „Gerade für kranke und ältere Menschen kann das eine gute Alternative sein.“
Im Speyerer Dom wird am Sonntag, den 3. Mai, um 10 Uhr ein Kapitelsamt gefeiert, das wie an den vergangenen Sonntagen per Livestream ins Internet übertragen wird. Im Dom steht nur eine begrenzte Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung. Gläubige müssen sich zur Teilnahme am Gottesdienst vorher anmelden. Hinweis für die Redaktion: Nähere Informationen zum Gottesdienst am Sonntag im Dom veröffentlichen wir in Kürze in einer eigenen Presseinformation.
Videobotschaft des Bischofs an die Gläubigen im Bistum Speyer:
Domkapitel informiert zum Abschluss der Arbeiten – Vorhalle steht Besuchern offen
Speyer – Die Vorhalle des Speyerer Domes ist nach rund einem Jahr vollständig restauriert – und ab dem 1. Mai auch wieder für Besucher zugänglich. Die Öffnung erfolgt im Zusammenhang mit den generellen Lockerungen im öffentlichen Leben und der Wiederzulassung von öffentlichen Gottesdienstfeiern durch die Rheinland-Pfälzische Landesregierung. Am 3. Mai ist im Dom der erste öffentliche Gottesdienst geplant. Weiterhin gelten im Dom und der Vorhalle die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Wie vorgesehen konnte die Restaurierung der Vorhalle des Speyerer Doms bereits am 31. März 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Was nicht vorgesehen war, waren die Umstände, unter denen dieses große Restaurierungsprojekt zu Ende gebracht wurde. Die Corona-Krise hat zwar die Restaurierungsarbeiten in ihrem Fortgang nicht behindert, hat aber das öffentliche Leben und damit auch den Besucherverkehr am Dom stark eingeschränkt. Daher war dieser Bereich nicht, wie zunächst geplant, am 1. April wieder für die Öffentlichkeit geöffnet worden. Und auch die feierliche Einweihung mit dem Speyerer Bischof und den Förderern dieser Maßnahme muss ersatzlos entfallen.
Die Gesamtkosten in Höhe von 891.000 Euro wurden aus Mitteln des Denkmalschutz Sonderprogramms VII der Bundesregierung, der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz und aus Haushaltsmitteln des Domkapitels bestritten. Land und Bund steuerten jeweils je 356.000 Euro bei. Letztere wurden durch Fördermittel von der Europäischen Stiftung Kaiserdom ergänzt, welche zu diesem Zweck Projektmittel von der Edith-Haberland-Wagner Stiftung zur Verfügung gestellt bekam. Einen weiteren Beitrag leistete der Dombauverein Speyer, der die Instandsetzung mit jährlichen Zuwendungen fördert.
Das nun in seiner Gesamtheit wahrnehmbare Restaurierungsergebnis war alle Mühen wert, sagt Domdekan und Domkustos Dr. Christoph Kohl: „Endlich wird sichtbar, welch ein Kleinod die Vorhalle ist und dass der Raum als historistisches Gesamtkunstwerk vom Architekten durchkomponiert wurde.“ Auch Dombaumeisterin Hedwig Drabik freut sich über den gelungenen Abschluss der Arbeiten. „Die Vorhalle stellt sich dank der Restaurierung als ganz neuer Raum dar. Wir sind sehr glücklich mit dem Ergebnis und haben von unserem Wissenschaftlichen Beirat dafür bereits hohes Lob erhalten“, so Drabik. „Zuletzt haben wir noch die Bodenplatten überarbeitet, die Beleuchtung fertig gestellt und die Taubenabwehr installiert. Glücklicherweise konnten die Fachbetriebe diese Arbeiten auch während der Corona-Krise fristgerecht fertig stellen“, sagt die Dombaumeisterin.
Der neoromanische Westbau, der 1858 durch Heinrich Hübsch fertiggestellt wurde, gehörte vormals zu den eher „ungeliebten“ Teilen des Doms, da er im Verhältnis zum romanischen Baukörper viel jüngeren Datums und neueren Stils ist. Dabei wurde lange übersehen, dass es sich um ein historistisches Gesamtkunstwerk handelt, das jetzt erst vollends zu Geltung kommt. Verschmutzungen hatten vor allem den Skulpturen und den Vergoldungen stark zugesetzt so dass sich die Eingangshalle des Doms zuletzt in keinem sehr einladenden Zustand präsentierte.
Da die Vorhalle seit der Fertigstellung 1858 nicht umfassend gereinigt worden ist, bestand der erste Schritt der Sanierungsmaßnahme in der Ausführung einer Heißdampfreinigung, die oberflächlichen Schmutz und Staub entfernte. Die Nischenfiguren in der Vorhalle, welche die im Dom beigesetzten Kaiser und Könige in acht Wandnischen zeigen, wurden berührungsfrei durch ein Laserverfahren gereinigt. Das Wirkprinzip besteht aus der Absorption und Reflektion. Die Energie des Laserstrahls wird durch die dunkle Verschmutzungskruste absorbiert und schlagartig in Wärme umgewandelt. Durch den thermischen Prozess verdampft die absorbierende Schicht in einer Plasmawolke. Helle Flächen reflektieren den Laserstrahl, so dass nur die tatsächlichen Verschmutzungen abgetragen werden. Man entschied sich für dieses Verfahren, da es die bestmöglichen Ergebnisse erzielte, schadensfrei funktioniert und im Gegensatz zu anderen Reinigungsverfahren, wie etwa die Reinigung durch Sandstrahlen, keinen Substanzverlust zur Folge hat. Die Reinigung einer Nischenfigur umfasste je nach Detailheitsgrad eine Arbeitszeit von ca. 1 bis 1,5 Wochen. Neben den Nischenfiguren wurden sowohl die Lünettenreliefs an der südlichen und der nördlichen Wandfläche sowie der Kenotaph Rudolf v. Habsburg mit dem Laser gereinigt. Sämtliche ehemals vergoldeten Rücklagen der Lünettenreliefs und Nischenfiguren wurden mit neuem Blattgold versehen.
Auch das imposante dreijochige Backsteingewölbe der Vorhalle wurde mittels Dampfstrahlung gereinigt. Die rote Bemalung der Randbereiche neben den Gewölberippen wurde mit einer dampfdiffusionsoffenen Silikatfarbe ergänzt. An den Wänden wurden Ausbruchstellen im Sandstein geschlossen, schadhafte Fugen entfernt und offene Fugen geschlossen. Neben einer Taubenabwehr aus optischen Barrieren, Schalldruckgeräten und einer elektrischen Abwehr wurde auf den Gesimsen eine Beleuchtung aufgebracht, die die neu vergoldeten Bereiche deutlich zeigt und die Gewölbe ins rechte Licht rückt. Nach der Reinigung der beiden Kenotaphe Rudolf von Habsburg und Adolf von Nassau mit dem Heißdampfgerät wurden Ausbruchstellen oder Fehlteile durch Neuteile in Vierungstechnik und im selben Material ergänzt. Kleinere Ausbruchstellen wurden mit einer Steinergänzungsmasse ausgeführt.
Mit Abbau des Gerüstes Ende des Jahres 2019 erfolgte eine In-Augenscheinnahme des Bodenbelages und Planung zum sinnvollen Austausch. Glücklicherweise konnten die aus der Sanierung des Kaisersaals stammenden Bodenplatten für die Vorhalle wiederverwendet werden. Diese lagerten in Speyer, wurden überarbeitet und fügen sich nun harmonisch in das Gesamtbild ein.
Zwei „Baustellen“ bleiben in der Vorhalle noch erhalten: Für das große Fresko über dem Hauptportal wird derzeit ein Restaurierungskonzept erstellt. Hier hatten sich bei näherem Hinsehen größere Schäden gezeigt als zunächst vermutet. Die Kosten für diese Maßnahme werden derzeit auf 190.000 Euro geschätzt. Darüber hinaus bietet eine Projektförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Möglichkeit, nachträglich auch die Gitter zu überarbeiten, welche die Vorhalle zur Stadtseite hin begrenzen.
„Wer den Dienst der Diakonin vollzieht, sollte auch zur Diakonin geweiht werden“
Generalvikar Andreas Sturm plädiert am „Tag der Diakonin“ für die sakramentale Weihe von Frauen mit diakonischen Aufgaben
Speyer – „Wer den Dienst der Diakonin vollzieht, sollte auch zur Diakonin geweiht werden“, erklärt der Speyerer Generalvikar Andreas Sturm zum heutigen „Tag der Diakonin“. Seit Jahrhunderten brächten Frauen ihr diakonales Engagement für die Menschen in das Leben der Kirche ein. „Mit großer Selbstverständlichkeit stellen sie ihre Energie für kranke, geflüchtete, sterbende, notleidende Menschen zur Verfügung“, hebt Generalvikar Sturm hervor. Wie Katharina von Siena vor 650 Jahren hätten Frauen durch die Kirchengeschichte hinweg nicht aufgehört, sich in den Dienst der christlichen Gemeinschaft zu stellen. „Dieses zutiefst diakonale Handeln muss daher seinen Ausdruck in der sakramentalen Weihe finden“, ist Sturm überzeugt.
Der Generalvikar begründet seine Haltung mit dem Hinweis: „Ohne Frauen wäre unsere Kirche niemals so nah bei den Menschen, niemals so diakonisch, wie sie es tatsächlich ist.“ Und er verweist auf die Erfahrungen in den vergangenen Wochen: „Es waren und sind unzählige Frauen, die diakonische Dienste zum Beispiel in der Alten- und Krankenpflege, dem Bereich der Care-Arbeit, im Betreuen des Homeschoolings oder auch in der seelsorglichen Begleitung von Menschen aller Altersgruppen übernehmen.“
Zum Tag der Diakonin am 29. April fordern die beiden Frauenverbände im Bistum Speyer, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) die Öffnung des sakramentalen Diakonats für Frauen. Da die zentrale Veranstaltung zum Tag der Diakonin in München aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden musste, rufen sie dazu auf, sich an der Social Media Aktion der Verbände unter dem Hashtag #frauendiakonatjetzt zu beteiligen. Frauen und Männer sind eingeladen, sich auf Facebook, Twitter und Instagram mit ihrer Forderung zur Einführung des sakramentalen Diakonats zu äußern. Dazu stehen auf den Webseiten der Veranstalterinnen Informationen, Downloads und Anregungen zur Verfügung.
Bistum Speyer 02.05.2020
Die Geschicke der Landeskirche maßgeblich mitbestimmt
Der ehemalige Präsident der Pfälzischen Landesynode Gustav-Adolf Bähr ist tot
Speyer / Neustadt-Mußbach – Als einen engagierten und streitbaren Pfälzer Protestanten hat Kirchenpräsident Christian Schad den am Montag verstorbenen ehemaligen Synodalpräsidenten Gustav-Adolf Bähr bezeichnet. In dieser Funktion habe er die Landessynode „nicht nur souverän moderiert, sondern auch deutliche inhaltliche, zuweilen programmatische Akzente gesetzt“, so der Kirchenpräsident in seinem Kondolenzschreiben. Dabei „ging es ihm durchweg um die Stärkung des sog. Laienelements sowie der Kirchengemeinden vor Ort“, sagte Schad. Bähr verstarb im Alter von 81 Jahren in Neustadt an der Weinstraße.
Der aus einer Pfarrfamilie stammende Protestant hat nach Auffassung von Kirchenpräsiden Schad die Geschicke der Landeskirche maßgeblich mitbestimmt und sich auf allen kirchlichen Ebenen kenntnisreich und mit großem Engagement eingebracht. Von 1972 ab bis zum seinem Tode gehörte Gustav-Adolf Bähr dem Presbyterium seiner Mußbacher Kirchengemeinde an. 24 Jahre lang hatte er darüber hinaus den Vorsitz der Bezirkssynode Neustadt inne. Auch als Synodalpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz von 1979 bis 1996 wollte er lieber „Vorsitzender“ genannt werden, „weil mir der Titel Präsident einfach zu hochgestochen wirkt“, erklärte Bähr laut eines Synodenprotokolls.
Auch wenn er selbst 1998 für das Amt des Kirchenpräsidenten kandidierte, so gestand er ein, „dass der Laie in unserer Kirche für die Institution der bessere Anzug ist.“ Laien könnten sich viel freier im Evangelium bewegen, „bei den beamteten Theologen steckt mehr Muss dahinter“. Kandidiert habe er, um vor sich selbst bestehen zu können, erklärte Bähr, der zu diesem Zeitpunkt Hauptabteilungsleiter Kultur, Wissenschaft, Kirche und Zeitgeschehen beim Südwestrundfunk in Baden-Baden gewesen war. Dass ihm als Laie der Verkündigungsdienst ein zentrales Anliegen war, dokumentiert sein Einsatz als ordinierter Prädikant. Seit 1975 brachte er seine Glaubens- und Lebenserfahrung in diesen ehrenamtlichen Dienst ein.
EVANGELISCHE KIRCHE DER PFALZ (Protestantische Landeskirche) 02.05.2020
Corona kann nur grenzüberschreitend überwunden werden
Protestanten im Elsass, in Baden und der Pfalz
Straßburg / Karlsruhe / Speyer – Die evangelischen Kirchen in Elsass-Lothringen, in Baden und in der Pfalz haben im Zeichen der Corona-Krise dazu aufgerufen, bei der Infektionsbekämpfung stärker grenzüberschreitende Strukturen zu nutzen. Zugleich blicken sie mit Sorge auf eine „wachsende Angst vor den Anderen, die ansteckend sein könnte“. Derzeit sei die Grenze zwischen Baden, der Pfalz und dem Elsass zu einem problematischen Brennpunkt geworden.
In ihrer gemeinsamen Erklärung bekräftigen die leitenden Geistlichen Christian Albecker (Straßburg), Jochen Cornelius-Bundschuh (Karlsruhe) und Christian Schad (Speyer), Grenzen seien „Orte der Begegnung und der Zusammenarbeit die Geschwisterlichkeit und Solidarität ermöglichen“ und keine „Orte, an denen Unterschiede zu Gleichgültigkeit, Beleidigung, Verachtung oder Hass führen.“ Derzeit sei leider erlebbar, wie Menschen in der Region anschließen an „alte nationalistische Haltungen und Klischees, die wir auf dem langen Weg der deutsch-französischen Versöhnung gehofft hatten, überwunden zu haben.“
EVANGELISCHE KIRCHE DER PFALZ (Protestantische Landeskirche) 02.05.2020
Steffen Jäger kehrt als
Torwarttrainer in den Sportpark zurück.
Speyer – Steffen Jäger, der ehemalige Torwart des FC Speyer 09 (2010-2013) kehrt ab dem 01. Juli 2020 als neuer Torwarttrainer in den Sportpark zurück. Der 41-Jährige kommt vom TSV Wieblingen, dort war er zuletzt als Co- und Torwarttrainer aktiv. „Wir hatten sehr gute Gespräche und Steffen ist überzeugt vom Konzept unseres Vereins. Des Weiteren passt er fachlich und menschlich hervorragend in unser Team“, sagt ab der kommenden neuen Saison Cheftrainer Dennis Will. Steffen Jäger freut sich auf seine Rückkehr: „Ich habe mich bereits während
meiner aktiven Zeit hier in Speyer sehr wohl
gefühlt und freue mich auf die Rückkehr und die Zusammenarbeit mit den Spielern
und Verantwortlichen.“
Mit Steffen Jäger als Torwarttrainer komplettiert
sich hiermit auch der neue Trainerstab.
Der FC Speyer 09 heißt Steffen Jäger im Verein herzlich willkommen und wünscht viel Erfolg im Verein.
FC Speyer 09 e.V. 02.05.2020
Am Ende steht ein neuer
Anfang.
FC Speyer 09 sucht Mädchen in den Jahrgängen 2004 – 2007 für das Bundesliga- und Perspektivteam.
Speyer – Auf der Suche nach neuen Spielerinnen für das Mädchen- Bundesliga- und Perspektivteam hat sich der Verein entschlossen neben dem konventionellen auch einen neuen modernen Weg einzuschlagen.
Gerade bei Jugendlichen
stehen die sozialen Netzwerke hoch im Kurs, dabei nimmt das Schauen von Filmen
einen breiten Raum ein.
Aus diesem Grund
startet der Verein unter dem Motto „Am Ende steht ein neuer Anfang“ eine kleine
Onlinevideo-Kampagne und hofft so damit vor allem Mädchen in den Jahrgängen
2004 – 2007 für die Bundesliga- und das Perspektivteam zu erreichen.
Mit Teil 1 ist der Verein jetzt gestartet und ist auf die Reaktionen und Rückmeldungen sehr gespannt.
Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen – Spielplätze ab Sonntag geöffnet
Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 2. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.
„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.
Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.
Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“
Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.
Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak 02.05.2020