Germersheim und Landkreis Germersheim

Landkreis erwartet deutlich mehr Finanzmittel bei der Novellierung des derzeit verfassungswidrigen Landesfinanzausgleichs:

„Langfristige Haushaltskonsolidierung muss möglich werden“

„Nach jahrelangen Irrungen des Landes um den für die Kommunen so immanent wichtigen Landesfinanzausgleich, erwartet der Landkreis Germersheim endlich deutliche Verbesserungen bei seiner Finanzausstattung. Dem Grunde nach hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Dezember 2020 eine seit 2007 bestehende massive finanzielle Schieflage bestätigt“, äußert Landrat Dr. Brechtel seinen Unmut über die bereits in 2012 zum ersten Mal und jetzt in 2020 erneut bestätigte Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichs. Dieses Gesetz trifft Aussagen zu wichtigen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Insbesondere werden hohe Zuweisungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise geregelt. Auch das Verfahren um die Kreisumlage ist dort beschrieben.

Dieser verfassungswidrige Zustand besteht seit nun 13 Jahren. Welche Konsequenzen dies auf den Kreishaushalt hat und welche Erwartungen daran geknüpft werden, darauf ging Brechtel auf eine entsprechende Anfrage in der jüngsten Kreisausschusssitzung ein. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesen Tagen mit der Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) zu rechnen ist, erwartet die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr Ausführungen zu den Kreditgenehmigungen.

Insbesondere beim Stellenplan, der 21,5 zusätzliche Stellen für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausweist, aber auch bei den in Höhe von einer halben Million Euro neu eingestellten Mitteln zur Förderung der Schwimmkompetenz, dürfte es seitens der ADD zu Ausführungen kommen.

Landrat Brechtel erwartet als Konsequenz des Urteils vom Land in Folge einen deutlich verbesserten Landesfinanzausgleich. Ziel muss der finanzielle Ausgleich der strukturellen Defizite durch vermehrte Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kreise und Städte sein. Brechtel konkretisiert: „Bei der Jugendhilfe sind beispielsweise Erstattungsleistungen seit Jahren eingefroren. Hier und bei allen gesetzlichen Aufwendungen der Jugend- und Sozialhilfe erwarten die Kreise und Städte eine Übernahme der Kosten. Auch sind dringend Verbesserungen beim allgemeinen Finanzausgleich und dem Zusammenspiel zwischen Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen nötig, um Liquiditätskredite rückführen und den Haushalt konsolidieren zu können. Dann wird es auch wieder möglich sein, freiwillige Leistungen verstärkt wahrzunehmen.“

Der Kreishaushalt steigt jährlich durchschnittlich zwischen vier und sieben Millionen Euro aufgrund des strukturellen Defizits, der Personalkosten und der Irritationen, die sich aus dem nunmehr verfassungswidrigen Finanzausgleich ergeben haben. In dieser Höhe müsste der Landkreis Germersheim mindestens eine Verbesserung durch das Land erfahren, so Brechtel, um weiterhin seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, ohne weitere Schulden anhäufen zu müssen. „Oberstes Ziel muss langfristig das nachhaltige Herstellen der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Landkreis sein“, schloss Landrat Brechtel seine Ausführungen im Rahmen der Kreisausschusssitzung.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Smart Factory wird im März aufgebaut

In der Berufsschule Wörth schreiten die Arbeiten für das europäische INTERREG-Projekt „Smart Factory“ trotz einiger Corona bedingter Verzögerungen gut voran. Das teilten Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel und Erster Kreisbeigeordneter, Christoph Buttweiler, auf Anfrage den Mitgliedern der Kreisausschusssitzung am vergangenen Montag mit. Die Inneneinrichtung, Tische und Stühle werden voraussichtlich noch im Februar geliefert, die beauftragte Anlage soll im März aufgebaut werden. Auch bei der Schulung der deutschen und französischen Lehrkräfte im Umgang mit der Simulationssoftware gibt es deutliche Fortschritte. „Grenzüberschreitend sind die Teams damit beschäftigt, Bildungsangebote zu entwickeln und abzustimmen.“, erklärt Schuldezernent Buttweiler.

„Mit der Smart Factory werden wir schon in Kürze ein in Rheinland-Pfalz einmaliges Angebot vorhalten können, das in der deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem Erlernen digitaler Kompetenzen rund um die Themen Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 Maßstäbe setzen wird“, zeigt sich Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, überzeugt von dem Konzept des grenzüberschreitenden Bildungsnetzwerkes. Im Nachgang zur Sitzung des Kreisausschusses sollen nun mögliche Eröffnungstermine und -szenarien seitens der Verwaltung erörtert werden, um die Öffentlichkeit weiterhin über den Fortgang der Anlage informiert zu halten.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Richtlinie für Schwimmförderung wird für Kreistagssitzung vorbereitet

Die Kreisverwaltung in Germersheim wird bis zur nächsten Kreistagssitzung einen Vorschlag erstellen, wie innerhalb des Landkreises die Verbesserung der Schwimmfähigkeit im Kreis erreicht werden soll. Die Verwaltung wird insoweit den Beschluss aus der Kreistagssitzung vom 7. September 2020 umsetzen. Dazu Schuldezernent Christoph Buttweiler: „Inzwischen liegen erste Rückmeldungen der beteiligten Institutionen und Kommunen vor, so dass der Konzeptvorschlag in Kürze finalisiert werden kann.“

Auch Landrat Dr. Fritz Brechtel äußerte sich im Nachgang der Kreisausschusssitzung von vergangenem Montag zum Thema: „Es ist gut, dass innerhalb des Kreisausschusses die Schwimmförderung nochmals auf die Agenda gehoben wurde, da wir uns vor der nächsten Schwimmsaison auf ein gemeinsames Konzept einigen sollten, um das erklärte Ziel, nämlich die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern, zu erreichen. Eine bereits vorgestellte Studie hat schließlich ergeben, dass dieses schulische Ziel deutlich verfehlt wird. Wir werden dem Kreistag rechtzeitig unsere Ideen vorstellen und dann gemeinsam darüber beraten.“ Bei der Konzeption werden auch die vorliegenden Vorschläge der Kommunen und Fraktionen auf ihre Machbarkeit geprüft und dort wo es möglich und sinnvoll ist entsprechenden Eingang in die zu verabschiedende Richtlinie erhalten.

„Wir bleiben zuversichtlich, dass in diesem Jahr die durch Corona bedingten Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Bädern nicht mehr so streng sein müssen, wie das im letzten Jahr der Fall war. Das ist letztlich die Voraussetzung, um die vorhandenen Defizite auszugleichen und Kindern frühzeitig das Schwimmen zu erlernen“, so Landrat Brechtel. Die nächste Kreistagssitzung findet am Montag, 22. März, statt.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Achtung! Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)

Landrat Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich somit nicht!

Allerdings sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw. Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und verwendet werden.

Das bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben, werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit dem neuen Stimmzettel zu wählen.

Ansonsten können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden.

Im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen, was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet. Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden. Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

DIE LINKE stellt keinen neuen Kandidaten auf

Wahltermin für Wahlkreis 51 wird neu festgelegt – Stimmzettel müssen neu gedruckt werden

DIE LINKE wird keinen neuen Landtagskandidaten für den Wahlkreis 51 benennen. Das hat die stellvertretende Vertrauensperson der Partei heute gegenüber der Kreisverwaltung zunächst mündlich mitgeteilt. Die entsprechende schriftliche Bestätigung wird folgen.

Diese Entscheidung wurde notwendig, da der Landtagskandidat der Partei, Jürgen Strantz, Anfang der Woche tödlich verunglückt ist.

Stirbt ein im Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor dem Wahltag und ist kein Ersatzbewerber benannt, muss der Wahlleiter die Wahl für diesen Wahlkreis absagen und mitteilen, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Somit ist die Wahl im Wahlkreis 51 abgesagt.

Es wird eine Nachwahl stattfinden. Dieser Termin könnte theoretisch auch am 14. März 2021 sein, spätestens aber sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin. Der Termin für die Nachwahl wird durch den Landeswahlleiter bestimmt und öffentlich bekannt gemacht.

Auf jeden Fall müssen neuen Stimmzettel gedruckt werden. Alle bisher ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind somit ungültig und können nach der Festlegung des neuen Wahltermins neu beantragt werden.

Hintergrund:

Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der Landeswahlordnung (§ 70).

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Corona

Angesichts dynamischer Steigerung der Corona-Fallzahlen appelliert Landrat an Land, dringend weitere Maßnahmen zu entscheiden

„Derzeit befindet sich der Landkreis Germersheim epidemiologisch in einem kritischen Zustand. Die strukturellen Gegebenheiten machen uns leider anfällig für diese Entwicklungen. Aus diesem Grund haben wir das Land darum gebeten, die Präsenzpflicht an unseren Schulen im Kreis zu überdenken und darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie Impfangebote für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, in Betracht zu ziehen.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich besorgt darüber, dass die Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen sprunghaft angestiegen sind. Derzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 106 pro 100.000 Einwohner und damit auf dem doppelten Niveau wie der Landesdurchschnitt. Brechtel hatte sich mit diesem Anliegen bereits am Donnerstagabend an das dafür zuständige Ministerium gewandt. Er appelliert, noch im Laufe des Tages darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es in dieser Lage tatsächlich sinnvoll ist am Montag die Grundschulen im Kreis wieder zu öffnen – oder zumindest die Präsenzpflicht auszusetzen: „Wir haben mündige Eltern, die in dieser Situation selbst entscheiden sollten, wie dringend es ist, die eigenen Kinder wieder in die Schule zu schicken. Oder ob sie es individuell vorziehen diese noch für ein paar Tage im Online-Unterricht zu belassen, bis mehr Klarheit über die derzeitige Entwicklung der Fallzahlen besteht. Selbstverständlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die sich um möglicherweise negative Auswirkungen sorgen, die mit der langen Auszeit der Schulen einhergehen. Wie auch immer – die Entscheidung sollte den Eltern überlassen bleiben.“ Außerdem sollte nach Ansicht des Landrates geprüft werden, ob nicht den Lehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis rasch ein Impfangebot unterbreitet werden sollte, um sie besser zu schützen.

Aus Sicht des Germersheimer Gesundheitsamtes spielen mehrere Faktoren für den sprunghaften Anstieg eine Rolle. Hierzu Landrat Brechtel: „Wir haben als einer der ersten Landkreise leider Corona-Mutationen des britischen, südafrikanischen und brasilianischen Typs identifiziert. Der Anteil dieser besonders ansteckenden Varianten liegt bei den Neuinfektionen bei etwa 25 Prozent. Allein in den letzten Tagen gab es in zwei Grundschulen sowie einer Realschule vier Ausbrüche und in sechs Kitas insgesamt zwölf Ausbrüche – obwohl die Einrichtungen nur im Notbetrieb gelaufen sind.“

Zu beachten ist dabei, dass in einer Kita vier von sechs Inzidenzen von einer Mutationsvariante betroffen sind. Daraus ist zu schließen, dass die Mutationsvariante eine deutlich höhere Infektionsgefahr aufweist. Bei den Ermittlungen fiel besonders ins Auge, dass die Inkubationszeit deutlich über der Dauer von fünf Tagen lag. Die Gefahr besteht nun darin, dass Kindergarten- oder Schulkinder kaum Symptome zeigen und bei einer Infektion viele Personen lange Zeit unbemerkt anstecken können. Landrat Brechtel ergänzt: „Unser Gesundheitsamt arbeitet sehr intensiv und ermittelt vorbildlich. Die derzeitigen Ermittlungsvorgaben des RKI tragen den langen Inkubationszeiten der Mutationen allerdings nicht ausreichend Rechnung, so dass sich die Ermittlungsarbeit bei uns auf ausgedehntere Zeiten bezieht und damit die Belastung des Gesundheitsamtes deutlich erhöht wird.“

Als weitere Gründe für den sprunghaften Anstieg nennt das Gesundheitsamt in Germersheim eine erhöhte Reisetätigkeit von Menschen, die aus Risikogebieten in den Landkreis kommen. Außerdem wurden in Sammelunterkünften von Arbeitern, die innerhalb des Landkreises liegen, allerdings bei Instandsetzungsarbeiten eines Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt sind, in diesen Tagen 14 Fälle gezählt wurden.

„Wir haben die Sorge, dass der Anstieg weiter dynamisch voranschreitet. Deshalb habe ich mich bereits am Donnerstag an die Landesregierung gewandt, und um dringende Entscheidung gebeten, welche Maßnahmen zu treffen sind“, so Landrat Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Forderung nach Impfsonderregelung: Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich

Weil es für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert. Jetzt kam die positive Nachricht: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter.

In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal: „Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen sowie das medizinische Personal in den Praxen stellen seit über einem Jahr trotz der Pandemie die Versorgung sicher. Insbesondere der Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist aufgrund der Aerosolbildung in Kombination mit dem geringen Behandlungsabstand ohne Mundschutz besonders gefährdet. Virus-Mutationen erhöhen das Risiko zusätzlich. Wir sind froh, dass für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter jetzt eine Impf-Sonderregelung getroffen wurde und nun dieser Personengruppe, die täglich unausweichlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, eine vorgezogene Impfmöglichkeit geboten wird“, so die Landräte Seefeldt und Brechtel sowie OB Hirsch. Der Personengruppe eine Impfmöglichkeit zu bieten, sei für den beidseitigen Schutz von Patientinnen und Patienten und ärztlichem Personal unerlässlich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich unter https://impftermin.rlp.de für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung registrieren. Über den Link haben auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Möglichkeit der Terminregistrierung.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
19.02.2021

Südpfälzer Verwaltungschefs wollen „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown

Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Menschen brauchen Signal, dass sich Einsatz, Disziplin und Geduld auch lohnen“

Landrat Seefeldt, Landrat Dr. Fritz Brechtel und OB Hirsch (v.l.) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown.
Archivfoto: Kreis Germersheim

Der bundesweite Lockdown wurde noch einmal bis in den März hinein verlängert – doch wie geht es bis dahin und vor allem danach weiter? Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine transparente „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown. „Für uns als Verwaltungen vor Ort ist es jetzt wichtig, dass das weitere Vorgehen geklärt wird und alle wissen, wie es weitergehen soll. Außerdem ist wichtig, so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen, insbesondere die Risikogruppen. Denn nur auf dieser Basis entsteht Sicherheit“, erklären die südpfälzischen Verwaltungschefs gemeinsam. 

„Die Inzidenzwerte im Land sinken und gleichzeitig stellt die Impfung ein Zeichen der Hoffnung für eine baldige Rückkehr zur Normalität dar“, ergänzen Hirsch, Seefeldt und Brechtel. „Nur: Die Menschen brauchen ein Signal, dass sich ihr Einsatz, ihre Disziplin und ihre Geduld über Wochen und Monate auch lohnen.“ Die drei Verwaltungschefs zitieren hierzu auch den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin: Er sieht Lockerungen bei der Unterschreitung einer Inzidenz von 50 als verfassungsrechtlich zwingend geboten.

Gleichzeitig stelle die Ausbreitung der neuen Varianten ein steigendes Risiko dar. Deshalb müssten so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich geimpft werden, um Sicherheit zu erreichen und erneute Anstiege der Fallzahlen frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

„Wir müssen weiter vorsichtig sein, Rücksicht nehmen, auf Abstand achten und Masken tragen, aber wir brauchen auch Perspektiven für Wirtschaft und Gesellschaft“, betonen Hirsch, Seefeldt und Brechtel und fordern eine transparente Regelung, welche Fallzahlkriterien welche Folgen nach sich ziehen. Nur so sei es auf lange Sicht für jede und jeden verständlich, warum es lohnenswert sei, sich an bestimmte Maßnahmen zu halten. Das bedeute auch, dass bei einer Verschärfung der Infektionslage wieder Einschränkungen notwendig seien. Der Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes müsse demnach so erweitert werden, dass er in beide Richtungen gelebt werden könne, so die Südpfalz-Vertreter. Damit habe man die Möglichkeit, flexibel und regional oder örtlich abgestimmt auf dynamische Entwicklungen zu reagieren, z. B. im Hinblick auf die Ausbreitung von Mutationen.

Hirsch, Seefeldt und Brechtel weiter: „Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam die Ausbreitung des Corona-Virus nicht verhindert, aber doch so weit verlangsamt, dass unser Gesundheitssystem die Chance hat, die Pandemie zu bewältigen. Eine rasche Impfung, vor allem der Risikogruppen, wird weitere Sicherheit geben. Nun ist es wichtig, Erleichterungen einzuführen, wo immer möglich und in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, aber auch in der Wirtschaft, für Gastronomie und Handel – immer mit Blick auf die Infektionszahlen und die weitere Entwicklung der Pandemie vor allem im Zusammenhang mit den gefährlichen Virus-Mutanten.“ Noch besser wäre, wenn man nicht nur auf Inzidenzzahlen blicken würde, sondern auch auf andere Faktoren, wie die Auslastung der Krankenhäuser.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Kreis Germersheim
19.02.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 265 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3360 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 29 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen:

Kath. Kita St. Laurentius in Büchelberg: Eine Person wurde positiv getestet. Eine Gruppe ist in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 34 2 32 0
  Hagenbach 140 3 122 15
  Neuburg 71 3 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 258 8 232 18
Wörth Maximiliansau 141 4 136 1
  Schaidt 22 7 15 0
  Wörth, Stadt 282 23 255 4
  Büchelberg 26 7 19 0
  Summen 471 41 425 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 3 28 0
  Kandel 166 15 148 3
  Minfeld 31 1 30 0
  Steinweiler 47 8 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 23 4 18 1
  Summen 308 31 273 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 49 11 38 0
  Jockgrim 154 15 134 5
  Neupotz 29 0 26 3
  Rheinzabern 96 8 86 2
  Summen 328 34 284 10
VG Rülzheim Hördt 75 13 62 0
  Kuhardt 49 2 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 174 11 159 4
  Summen 341 26 310 5
VG Bellheim Bellheim 283 15 241 27
  Knittelsheim 26 0 26 0
  Ottersheim 48 4 44 0
  Zeiskam 55 11 44 0
  Summen 412 30 355 27
Germersheim + So   706 65 629 12
  Summen 706 65 629 12
VG Lingenfeld Freisbach 40 3 36 1
  Lingenfeld 184 7 170 7
  Lustadt 73 10 62 1
  Schwegenheim 104 1 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 76 9 60 7
  Summen 536 30 489 17
  Endsummen 3360 265 2997 98

Donnerstag (18.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 240 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3331 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 26 Fälle).

Mittwoch (17.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 227 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3305 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 36 Fälle).

Infos zu betroffenen Einrichtungen:

  • Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Zwei weitere Personen wurden positiv getestet. Die Einrichtung bleibt bis mindestens 22. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.
  • Friedenskindergarten in Wörth: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kita Löwenzahn in Westheim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kath. Kindergarten St. Georg in Hördt: Zwei Personen wurden positiv getestet. Zwei Gruppen sind in Quarantäne.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Schifferstadt

Landtagswahl am 14. März: So läuft´s in Schifferstadt

„Unsere städtischen Bemühungen um eine ausschließliche Briefwahl sind leider gescheitert“, konstatiert Bürgermeisterin Ilona Volk. Die Position des Landeswahlleiters sei klar, Anträge von einzelnen Wahlkreisen wurden bisher alle abgelehnt. Die Landtagswahl wird deshalb als Urnen- und Briefwahl geplant. Dennoch empfiehlt die Stadt angesichts der Corona-Pandemie den Bürgern im Wahlkreis 39, der neben Schifferstadt die VG Römerberg-Dudenhofen und die Stadt Speyer umfasst, nachdrücklich, die Stimme bevorzugt per Briefwahl abzugeben. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. In Schifferstadt beginnt nun die heiße Phase vor der Landtagswahl. Ab Freitag, 19. Februar, versendet das Rechenzentrum in Mainz die Wahlbenachrichtigungen per Post an die wahlberechtigten Schifferstadterinnen und Schifferstadter. Doch wie geht es anschließend weiter? Hier die wichtigsten Fragen und natürlich Antworten zum Ablauf der Landtageswahl:

Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?

Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verwaltung geschickt oder am Rathaus eingeworfen werden.
  2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. März einfach über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
  3. Wer eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen dann umgehend per Post zugeschickt.

Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?

Ja, ab Montag, 22. Februar können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.

Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Aber auch hier rät die Stadt grundsätzlich wegen der Ansteckungsgefahr die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.

Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Masken: sicher, lange und mehrfach verwenden

Desinfektionstücher, Mundschutz und Handschuhe: Mit den zahlreichen Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus nimmt auch die Menge des anfallenden Mülls stetig zu. Vor allem die medizinischen Masken, die seit Ende Januar 2021 in Gewerbebetrieben und Verwaltungen getragen werden müssen, „zieren“ bereits viele Straßenränder und Feldwege in Schifferstadt. Da sie virenbelastet sein können, ist die richtige Entsorgung besonders wichtig, damit Mitarbeiter von Müllabfuhr und -sortierung nicht gefährdet werden. Eine sichere Lagerung und verschiedene Möglichkeiten der Wiederverwertung helfen außerdem, die Masken möglichst lange oder sogar mehrfach verwenden zu können.

Steril lagern – sicher (wieder) tragen

Bereits das „richtige“ Tragen der Maske kann diese sicherer und länger tragbar machen. Wichtig dabei ist, dass die Außenseite beim Auf- und Abziehen möglichst nicht berührt wird. Achten Sie darauf, dass das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn bedeckt ist. Zudem sollten die Maskenenden an Nase und Kinn nicht lose sein. Hier kann der eingearbeitete Draht helfen – dieser sollte zurechtgebogen und an das Gesicht angepasst werden. Bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil benennt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine Tragezeit von längstens 75 Minuten. Die Experten empfehlen, anschließend 30 Minuten zu verschnaufen, bevor erneut zur FFP2-Maske gegriffen wird.

Unterwegs bewahren Sie Ihre Masken am besten in einem luftdicht verschlossenen Beutel auf. Zu Hause empfiehlt es sich, getragene Masken an der Luft zu trocknen – am besten im Freien, um Schimmelbildung und die Vermehrung von Keimen im feuchten Milieu zu verhindern. Um die Maske erneut tragen zu können, sollte sie eine Woche lang beiseitegelegt werden. „In dieser Zeit verlieren potenziell auf den Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend eine Wiederverwendung möglich ist“, erklärt Stephan Ludwig, Direktor des Uni-Instituts für Molekulare Virologie in Münster. 

Komplett durchfeuchtet? Wechseln!

Spätestens jedoch, wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, empfiehlt das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik diese zu entsorgen. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen dem Masken-Träger und den ihm begegnenden Personen. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung gelangen. „Es ist bekannt, dass mit zunehmender Feuchte im Material die Schutzwirkung (Filtereffizienz) nachlässt“, erklärt das Institut in einer Pressemitteilung. Klinik- oder Pflegekräfte mit sehr hoher körperlicher Belastung müssten laut Fraunhofer Institut ihre Maske übrigens bis zu fünfmal öfter wechseln als zum Beispiel Beschäftigte in der Verwaltung.

Liegen lassen und wiederverwerten

Sowohl die klinischen als auch die FFP2-Masken sind eigentlich Einwegartikel. Je länger sie getragen werden, desto weniger Schutz bietet die dünne Stoff-Barriere. Zum Schutz der Umwelt und ganz nebenbei auch des eigenen Geldbeutels kann man sie unter bestimmten Bedingungen jedoch mehrfach verwenden.

Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bewertet die private Mehrfachverwendung inzwischen wissenschaftlich.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Forscher „kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Zumal im normalen Alltag weniger Erreger auf die Maske gelangten als etwa bei Verwendung in medizinischen Einrichtungen. Die Experten weisen aber darauf hin, dass die FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden sollte. Erst nach mehreren Tagen verringere sich die Zahl ansteckender Coronaviren auf der Maske. Die Empfehlung der Forscher lautet daher: Verwenden Sie eine FFP2-Maske frühestens am siebten Tag wieder. Legen Sie sich also am besten für jeden Wochentag eine eigene Maske bereit.

Ab in den Restmüll

FFP2-, medizinische Masken und Einmalhandschuhe, die zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus verstärkt im Alltag getragen werden, bestehen zum größten Teil aus Kunststoffen, zählen jedoch nicht zu den Verpackungen und sollten deshalb auch NICHT im gelben Sack entsorgt werden. Auch die Toilette oder die Umwelt sind die falschen Anlaufstellen. Stattdessen gehören die benutzten Schutz- und Hygieneartikel in den Restmüll, wo sie anschließend thermisch verwertet werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Vollsperrung eines Teilbereichs der Otto-Ditscher-Straße wegen Baumpflegearbeiten

Ab Mittwoch, 24. Februar führen die Stadtwerke Schifferstadt für voraussichtlich zwei Tage Pflegearbeiten an städtischen Bäumen im Bereich der Otto-Ditscher-Straße durch. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss die Otto-Ditscher-Straße ab Ecke Max-Liebermann-Straße voll gesperrt werden.

Die Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage ist – ebenso wie der Zugang zu den Hausnummern 6, 8 und 10 über die Otto-Ditscher-Straße – zwischen 7:30 und 15:30 nicht möglich. Anwohner werden gebeten über den Fußweg in der Max-Liebermann-Straße auszuweichen.

Die Stadtwerke bitte um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Schwetzingen

Stadtgärtner legen Blühstreifen auf dem Friedhof an

In der letzten Februarwoche finden die vorbereitenden Arbeiten statt / Künftig Lärm- und Sichtschutz zur Mannheimer Landstraße

Die Umgestaltung und Aufforstung des Friedhofs im Rahmen des Friedhofskonzeptes geht weiter. Entlang der Friedhofsmauer zur Mannheimer Landstraße hin legen die Stadtgärtner einen attraktiven Blühstreifen aus Mandelbäumen, Hochstamm-Zierpflaumen, Zierkirschen und verschiedenen rosa blühenden Ziersträuchern an. Diese Bepflanzung sorgt für eine größere Biodiversität und bietet Bienen und anderen Insekten ein reichhaltiges Nahrungsbuffet an. Die dahinter liegende Betonmauer wird in diesem Zuge ebenfalls instand gesetzt. Mit Wasserdampf reinigen die Stadtgärtner die Wand von Moos und Dreck und streichen die Mauer im Anschluss wo nötig.

Dazu müssen die bisherigen Bäume wie Birken, Kiefern und einige Sträucher gefällt werden. Die Stadtgärtner nutzen dazu noch die letzte Februarwoche vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März. „Diese Flachwurzler hatten in den vergangenen Jahren durch den vorbeifahrenden PKW Verkehr und trockene Sommer schon sichtbare Schäden, vor allem in der Standfestigkeit, davongetragen und müssen daher ausgetauscht werden“, erklärt der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Durch die neu gepflanzte Blühhecke erhöhen wir die Baumqualität an dieser Stelle“, erläutert Bürgermeister Matthias Steffan die Pläne und hebt noch einen entscheidenden Vorteil heraus: „Durch die Art der Bepflanzung mit Hochstämmen und den darunter wachsenden Ziersträuchern schaffen wir langfristig auch eine gelungene optische Begrenzung zur Mannheimer Straße und damit einen Lärm- und Sichtschutz für die Friedhofsbesucher/innen.“

Den ersten Abschnitt ab dem Friedhofsbüro gehen die Gärtner in diesem Jahr an. Der zweite Abschnitt folgt dann im kommenden Jahr.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Stadt ersetzt im Kurpfalzring zehn Eschen

Die Stadtgärtner werden in der kommenden Woche (ab dem 22. Februar) im Kurpfalzring zehn Eschenbäume fällen. Grund ist das so genannte Eschentriebsterben, ein Pilz der die Bäume befallen und stark geschädigt hat.

Die zehn Eschen werden von den Gärtner/innen zeitnah gegen Jungbäume einer resistenten Eschensorte ersetzt.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 7. März 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung bis 7. März 2021 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 08.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202/ 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 8.03.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Vorsorgevollmacht: Beglaubigungstermin wird vom 26. Februar auf den 9. April 2021 verschoben

Termin ist bereits ausgebucht / Nächste Termine am 25. Juni und 22. Oktober geplant

Die ursprünglich für den 26. Februar geplante Beglaubigungssprechstunde wird aufgrund des verlängerten Lockdowns auf den 9. April verlegt. Bitte beachten Sie, dass alle Beratungstermine bereits belegt sind. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Termine geplant: am 25.06. und am 22.10.2021. Hierfür ist eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 erforderlich.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Hockenheim

Bilderbuch-Empfehlungen für Kinder

Die Anfang Februar veröffentlichten „Ausleihrenner“ der Stadtbibliothek Hockenheim haben bewiesen, wie beliebt Kinderbücher in Hockenheim sind. Die Beschäftigung mit Büchern kann gar nicht früh genug beginnen. Das Interesse an Büchern wird durch Vorbilder und durch regelmäßiges Vorlesen der Eltern noch mehr gestärkt. Das zeigt sich auch an den Kinderveranstaltungen in der Stadtbibliothek. Kinder ab einem Alter von drei Jahren sind ein begeisterungsfähiges und dankbares Publikum, stellen die Mitarbeiter immer wieder fest. Die Stadtbibliothek Hockenheim besitzt eine große Auswahl an Bilderbüchern. Der Leiter der Einrichtung, Dieter Reif, gibt Lesetipps, um im Dschungel der Kinderbücher nicht den Überblick zu verlieren.

Tierisch etwas los bei den Geschichten

„Bei allen Kindern beliebt ist die Reihe „Olchis“ von Erhard Dietl – etwa der Titel „Olchi-Opas krötigste Abenteuer“. Daneben beinhaltet die Reihe noch weitere Titel wie etwa „Die Olchis bekommen ein Haustier“ oder „Die Olchis im Land der Riesenkraken“. Insgesamt umfasst diese bei uns insgesamt 39 Medien, darunter auch Hörbücher“, erläutert Dieter Reif.

Auch der „Kleine Eisbär Lars“ von Hans de Beer sei nie ein Fehlgriff. „Lars lebt wie alle Eisbären in der Arktis und erlebt viele Abenteuer mit anderen Tieren. Einmal geht es um verschwundene Fische, dann verschlägt es ihn ganz weit weg, ein anderes Mal hilft er Tieren, wieder zurück in ihre Heimat zu kommen. Insgesamt verzeichnet die Bibliothek 13 Titel zu Lars, darunter auch Hörbücher, Filme und Tonies“, berichtet Reif.

Ein weiterer Tipp des Bibliotheksleiters: „Von Jutta Langreuter stammen die Geschichten um „Käpt´n Sharky“. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich um Piratengeschichten für Kinder ab rund drei Jahre. Sharky und seine Mannschaft verschlägt es etwa auf eine Nebelinsel, wo noch urzeitliche Tiere leben oder auf eine Schatzinsel, wo sie von anderen Piraten angegriffen werden, die ihre beste Freundin, die Schildkröte Isi, entführen. Die Geschichten sind wenig gruselig. Viele Erwachsene finden die Bilder sehr schön. Zwölf Medien mit Käpt´n Sharky bietet die Bibliothek an, darunter neben Büchern auch wieder DVDs und Tonies.

Heiß begehrt ist der „kleine Rabe Socke“ von Nele Moost. „Eine Recherche im Bestandskatalog der Bibliothek ergibt fast 40 Treffer – Bücher, Hörbücher, Filme, Tonies. Mit dem kleinen Raben Socke und seinen Freunden ist jeder Tag ein Abenteuer: Sie verlaufen sich und kommen doch richtig an, eröffnen einen Tauschladen, gewinnen alle beim Alles-saust-um-die-Wette-Rennen, trödeln fast gar nicht, räumen mal andersherum auf und feiern die tollsten Geburtstage. Geschichten eben aus dem Leben“, meint Dieter Reif.

„Und wer kennt nicht ´Mama Muh´, die liebenswerte Kuh, die Jujja Wieslander  und Sven Nordqvist geschaffen haben. Mama Muh, die neugierigste Kuh aller Zeiten, macht vor gar nichts Halt. Unerschrocken probiert sie erst einmal alles aus. Unter zehn Medien können Nutzer auswählen, darunter auch Hörbücher“, sagt Dieter Reif.

Auch „Lieselotte“ ist eine Kuh. „Diese Geschichten stammen von Alexander Steffensmaier und beschreiben Begebenheiten um Lieselotte und anderen Tieren, die auf dem Bauernhof leben. Lieselotte ist sehr unternehmenslustig, hilfsbereit und einfach zum Knuddeln. Häufig enden ihre Unternehmungen im Chaos. Aber so werden die Tage auf dem Bauernhof nie langweilig. Der Bestandskatalog nennt rund 30 Titel – Buch, Hörbuch, DVD, Tonie“, sagt Dieter Reif.

Empfehlenswert seien auch die Buchreihen „Heule Eule“ und „Hummel Bommel“. Die Verfasser der kleinen Eule, Paul Friester und Philippe Goosens, erzählen Geschichten, die Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen. Acht Medien finden sich im Bestand der Stadtbibliothek Hockenheim.

Dieter Reif findet außerdem: „Britta Sabbag, Maite Kelly, Joëlle Tourlonias  lassen die Hummel Bommel ihre Umgebung entdecken oder auch nach Liebe, Glück, Zeit, Mut suchen oder Geburtstag, Ostern, Weihnachten feiern. Eben das, was Kinder ab drei Jahren auch für sich entdecken. Hier können kleine und große Leser unter 13 Titeln auswählen.“

Suchfunktion hilft für die richtige Kindergeschichte

Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek Hockenheim noch wesentlich mehr Bilderbücher. Gerade in Zeiten von Corona und dem aktuellen Lockdown gerät eine Suche nach geeigneten Titeln im elektronischen Bestandskatalog schwierig. Denn der optische Anreiz beim Blättern im Buch ist durch nichts zu ersetzen. Auch die persönliche Beratung durch Bibliotheksmitarbeiter entfällt.

Dennoch lohnt ein Blick in den Bestandskatalog durchaus. „Wer genauer gelesen hat, hat vielleicht die ´Erweiterte Suche´-Funktion im Rechercheprotal der Bibliothek entdeckt. Dort lässt sich gezielt nur nach Bilderbüchern suchen. Angezeigt werden dann alle Bilderbücher, die die Bibliothek in ihrem Bestand führt. Die Auswahl ist vielleicht etwas zeitaufwändiger als am physischen Bestand, aber häufig lassen sich so neue unbekannte Bücher finden“, gibt Dieter Reif einen Tipp zur Orientierung.

Stadtverwaltung Hockenheim
17.02.2021

Sportliche Ehrungen werden nach Hause geliefert

Im Rathaus bereiten Carmen Brecht (l.), Oberbürgermeister Marcus Zeitler (r.) und die Mitarbeiter des Fachbereichs OIS den Versand der Auszeichnungen für die Sportlerehrung 2021 vor.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

„Der Sport verbindet, ist gut für die Gesundheit und macht auch in Zeiten von Corona Spaß. Er ist außerdem ein Aushängeschild für Hockenheim. Unsere erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler zeigen auch in diesem Jahr wieder, welchen Schwung Hockenheim in die Metropolregion Rhein-Neckar bringt“, findet Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Daher war für ihn und für Carmen Brecht vom Fachbereich OIS klar, dass die Sportlerinnen und Sportler auch in diesem Jahr für ihre besonderen Leistungen geehrt werden müssen.

Die traditionelle Sportlerehrung mit einer Rede von OB Marcus Zeitler, dem abwechslungsreichen Rahmenprogramm und der Moderation von Christian Stalf kann dieses Jahr Corona bedingt leider nicht stattfinden. Daher bringen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hockenheim die Ehrungen zu den Sportlerinnen und Sportler nach Hause. Die „Lieferung“ der Prämierungen hat sich schon im Oktober letzten Jahres bewährt, als die Ehrungen für die Blutspender ausgefahren wurden. „Diese Vorgehensweise wenden wir jetzt auch wieder bei der Sportlerehrung an“, erläutert Carmen Brecht, die für die Organisation der Veranstaltung zuständig ist.

Premiere: Auch Ehrung von Vereinszusammenschlüssen erfolgt

Die „Zustellmühe“ lohnt sich, denn die Sportler haben wieder bemerkenswerte Erfolge vorzuweisen. In diesem Jahr werden 30 Einzelsportlerinnen und Einzelsportler von der Stadt Hockenheim ausgezeichnet. Dabei werden fünf Leistungen mit Gold, eine mit Silber und 24 mit einer bronzenen Nadel geehrt. Mannschaftsprämierungen können wegen den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes nicht ausgesprochen werden, weil Mannschaftssport 2020 überwiegend nicht erlaubt war.

Neu in diesem Jahr ist, dass auch Sportlerinnen und Sportler gemeldet werden konnten, deren Vereine sich mit einem Hockenheimer Verein zusammengeschlossen haben beziehungsweise eine Startgemeinschaft mit einem Hockenheimer Verein bilden. Für diese Neuigkeit gab der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. November 2020 grünes Licht. Deshalb sind dieses Mal auch die verdienten Sportlerinnen und Sportler der Ringkampfgemeinschaft Reilingen-Hockenheim e. V. berücksichtigt worden.

Liste mit den Namen der geehrten Sportlerinnen und Sportler

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
17.02.2021

Medienrückgabe in der Corona-Zeit

Die Stadtbibliothek Hockenheim bleibt angesichts der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen bis auf weiteres geschlossen. Die Nutzerinnen und Nutzer können aber ab Freitag, 19. Februar, nach vorheriger Terminvereinbarung immer freitags und samstags ihre Medien zurückgeben. Die Rückgabe kann unter der E-Mail-Adresse stadtbibliothek@hockenheim.de oder 06205 21-663 vereinbart werden. Termine dafür sind im Halbstundentakt freitags zwischen 9 und 13 Uhr, zwischen 14 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr möglich. Es ist zwingend erforderlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer solange warten, bis die Mitarbeiter alle Medien zurückgebucht haben und ihren Rückgabeschein sofort überprüfen. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

Abholservice für Medien

Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek Hockenheim weiterhin ihren Abholservice an. Auch hierfür muss ein Termin vereinbart werden. Das Abholen der Medien ist dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Die Annahme von Medienbestellungen erfolgt auch per E-Email (stadtbibliothek@hockenheim.de) oder telefonisch unter 06205 21-663 unter Angabe der Lesernummer, eines Abholtermin-Vorschlags und konkreten Medienwünschen. Die Verfügbarkeit der gewünschten Medien kann im Bestandskatalog https://bibliotheken.kivbf.de/hockenheim/Mediensuche/Erweiterte-Suche geprüft werden.

Die Ausgabe und die Rückgabe der Medien erfolgen mit dem erforderlichen Mindestabstand sowie einer Mund- und Nasenbedeckung über das Abholfenster neben dem Haupteingang der Stadtbibliothek Hockenheim in der Zehntscheune.

Stadtverwaltung Hockenheim
17.02.2021

Ludwigshafen

Mannheimer Straße: Quarantäne für Bewohner aufgehoben – Weitere Corona-Tests negativ

Die Quarantäne für die Bewohner der Sammelunterkunft in der Mannheimer Straße ist aufgehoben. Das zuständige Gesundheitsamt hat der Stadtverwaltung per E-Mail am Dienstag, 16. Februar 2021, insgesamt 84 an die Bewohner der Mannheimer Straße adressierte Bescheide übermittelt. Die Bescheide datieren vom Montag, 15. Februar, und ordnen eine Quarantäne jeweils für die Zeit vom 4. bis 11. Februar an. Die Stadtverwaltung hat die Bescheide unmittelbar an die Bewohner übergeben. Alle Einschränkungen sind damit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Zuge der von der Stadtverwaltung veranlassten Corona-Tests für die Bewohner der Sammelunterkunft wurden am Montag, 15. Februar 2021, insgesamt 90 Bewohner und Besucher getestet, alle Tests waren negativ.

„Wir haben den Menschen in der Mannheimer Straße die Bescheide des Gesundheitsamtes unverzüglich überbracht. Damit konnten wir auch alle belastenden Maßnahmen aufheben. Unser Dank geht an alle, die uns in den vergangenen zwei Wochen in dieser schwierigen Situation unterstützt haben, um die Lage für die Betroffenen so erträglich wie möglich zu gestalten“, so OB Jutta Steinruck und die Beigeordneten Andreas Schwarz und Beate Steeg, die am heutigen Nachmittag nochmals persönlich vor Ort waren.

Zum Hintergrund:

In der Sammelunterkunft Mannheimer Straße war bei einem Bewohner am 4. Februar die Infektion mit einer Mutation des Corona-Virus festgestellt worden. Für die Bewohner wurde Quarantäne angeordnet. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Bewohner regelmäßig auf Corona getestet. Bisher waren bis auf einen Fall alle Testergebnisse negativ. Bei dem zweiten positiven Testergebnis lag keine Infektion mit einer Mutation des Virus vor.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Landtagswahl: Stadtverwaltung rechnet mit 35.000 Briefwähler*innen

Auf große Resonanz stößt derzeit die Briefwahl zur Landtagswahl: Bereits rund eine Woche nach dem Start am 8. Februar haben über 14.000 Menschen im Ludwigshafener Stadtgebiet Briefwahl beantragt. Das ist bereits mehr als zwei Drittel der Personen, die sich bei der Landtagswahl 2016 für eine postalische Abstimmung entschieden hatten. Damals reichten von 65.000 Wähler*innen 19.000 ihre Wahl per Brief ein. Zur Erinnerung: Bei der diesjährigen Landtagswahl am Sonntag,14. März, werden in Ludwigshafen 101.000 Personen wahlberechtigt sein. Aktuell geht die Wahlleitung davon aus, dass rund 30.000 bis 35.000 Wähler*innen die Alternative zum Urnengang nutzen werden.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss einen Antrag dafür stellen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Wer keine Benachrichtigung bis 1. März erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt im Rathaus melden.

Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift.

Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de oder per E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de zu beantragen. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen aber auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Wichtig: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 14. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.

Information: Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 12. März, ist das Wahlamt auch nachmittags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Fragen können per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3830 gestellt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Stadtmuseum zeigt virtuelle Ausstellung „Vom Verschwinden“ mit Fotografien von Jellena Lugert

Fotografien von Jellena Lugert zeigt das Stadtmuseum ab sofort in einer virtuellen Ausstellung mit dem Titel „Vom Verschwinden“ auf www.ludwigshafen.de. Für ihr Projekt „Vom Verschwinden“ hat Jellena Lugert den Abriss des C&A Kaufhauses im Jahr 2019 mehrere Monate lang fotografisch begleitet. Mit seiner gekachelten Fassade im Stil der 1960er Jahre war das Warenhaus am Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz ein halbes Jahrhundert lang, von seiner Eröffnung 1968 bis zu seiner endgültigen Standortschließung im Jahr 2018, ein markantes Gebäude in der Innenstadt von Ludwigshafen. Der Ort hatte für die Fotografin auch eine persönliche Bedeutung. Als Kind war sie dort oft mit Mutter und Großmutter zum Einkaufen unterwegs. Während des Projekts offenbarten viele Passant*innen, dass der Abriss sie wehmütig mache, auch wenn eine Filiale der Firma mittlerweile in einem modernen Einkaufszentrum ganz in der Nähe präsent ist. Sie mochten den Charakter des Gebäudes, waren dort Kund*innen oder Angestellte.

Für das Projekt wurden verschiedene Positionen, Wochentage und Uhrzeiten gewählt. Die Fotografien halten zum einen das Vergangene fest, zum anderen zeigen sie den Vorgang des Verschwindens in seinen verschiedenen Stadien. Die alten Tapeten im Erdgeschoss offenbaren Schicht um Schicht den Geschmack und Zeitgeist der zurückliegenden Jahre. Verborgene Details werden sichtbar, eine eigene Ästhetik entsteht. Das verbliebene Inventar erscheint, kurz vor dem endgültigen Abriss, in einer neuen Form. Der Zufall ist ein entscheidendes Gestaltungsmerkmal. Die rote Folie zum Abhängen der Schaufenster taucht den leeren Innenraum, der nur noch durch die Rolltreppe beherrscht wird, in ein neues Licht. Im weiteren Verlauf wird die Folie mit dem C&A Logo aus dem Zusammenhang gelöst, wodurch unter anderem eine abstrakte Bildkomposition entsteht. Die Dynamik einer laufenden Veränderung wird eingefangen. Arbeiter hinterlassen Spuren, nutzen Stühle aus den ehemaligen Umkleidekabinen in ihrer Pause.

Die Natur erobert sich zwischenzeitlich das Gelände zurück. Es wachsen Büsche auf Schutthaufen, Vögel nisten in Stelen, bis auch sie wieder verschwinden. Am Ende sind alle Spuren des C&A Kaufhauses entfernt. Der leere Platz gibt vorübergehend die Sicht auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Kirche St. Ludwig frei. Doch der Transformationsprozess geht weiter. Wo früher Kleidung verkauft wurde, errichten jetzt die Pfalzwerke Ludwigshafen ein neues Gebäude.

Zur Künstlerin

Die Fotografien von Jellena Lugert bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Dokumentation und künstlerischer Recherche. Ihre Arbeiten befassen sich vor allem mit Veränderungen im urbanen Raum und der Street Photography.

Durch einen Umzug in frühen Jahren von einem kleinen Weinort in die Stadt Ludwigshafen wurde die Neugier Lugerts auf unterschiedliche Lebensräume geweckt. Sie lebt mittlerweile in Mannheim, hat aber heute noch ihren familiären Bezugspunkt in Ludwigshafen. Die Ästhetik der urbanen Architektur und Industriekultur wurden für sie sichtbar. Mit einer geliehenen Kleinbildkamera begann sie, sich der industriell geprägten Stadt anzunähern. Die Transformation des Stadtbildes ihrer Heimatstadt Ludwigshafen wurde zum wichtigen Impulsgeber.

Zum Hintergrund:

Das Stadtmuseum Ludwigshafen wollte sich im Jahr 2020 am OFF//FOTO, dem Festival für künstlerische Fotografie in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar, mit einer Präsentation von Fotografien von Jellena Lugert beteiligen. Die Corona-Pandemie machte bisher einen Strich durch die Rechnung. Doch blieb es bei dem Wunsch, ihre Bilder zeitnah zu zeigen.

Auch wenn das Stadtmuseum Ludwigshafen – wie derzeit alle Museen in Deutschland – noch nicht wieder für Besucher*innen geöffnet sein kann, markiert diese Fotografie-Ausstellung den Start eines abwechslungsreichen Jahresprogramms, dem auch noch weitere virtuelle Projekte folgen werden. Geplant für dieses Jahr sind jedoch auch „klassische“ Ausstellungsformate sowie gewohnte Angebote wie museumspädagogische Veranstaltun-gen, Führungen oder Vorträge. Zu gegebener Zeit werden diese veröffentlicht. Für die Präsentation virtueller Ausstellungen des Stadtmuseums wurde eine eigene Projektseite entwickelt, die auf den Internetseiten des Stadtmuseums auf www.ludwigshafen.de/stadtmuseum verlinkt ist.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Tests finden bereits statt

„Alle Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten der Stadt Ludwigshafen haben bereits seit 4. Februar die Möglichkeit, sich wöchentlich, freiwillig und kostenlos in der Infektionsambulanz des Klinikums testen zu lassen. Vorgenommen wird ein Schnelltest unabhängig vom Auftreten einer Infektion“, so reagierte Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg auf die Forderung der FDP-Stadtratsfraktion, den Infektionsschutz für Erzieher*innen und Lehrkräfte zu verbessern. Die Stadt Ludwigshafen sei sich ihrer besonderen Verantwortung für die Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten und deren erhöhtes Schutzbedürfnis bewusst. Darüber hinaus können sich auch alle Lehrkräfte an den Schulen testen lassen. Dies zu organisieren sei allerdings Sache des Landes.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept wird für Dichterquartier erstellt – Online-Beteiligung für Anwohner*innen

Ein Gebiet im Stadtteil Süd ist mit dem Projektnamen Dichterquartier Ende 2019 in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2021 soll nun zunächst ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt werden. Dieses wird Maßnahmen enthalten, die im Laufe der Programmlaufzeit umgesetzt werden sollen. Es wird zukünftige bauliche Maßnahmen enthalten, die über das Programm förder-und finanzierbar sind, aber auch soziale Projekte, die unter Einbeziehung vieler anderer Ressourcen in den kommenden Jahren im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ umgesetzt werden sollen.

Auf der Webseite www.dichterquartier.ludwigshafen.de können sich ab sofort in einem ersten Schritt alle Bewohner*innen des Quartiers bis zum 14. März mit ihren Ideen einbringen. In einer Ideenkarte können sie ihre Vorstellungen zur Entwicklung des Quartiers verorten und beschreiben. Mit einem Mausklick auf den entsprechenden Bereich, beispielsweise den Sportpark, öffnet sich ein Textfeld, in das man dann direkt einen Projektvorschlag eingeben kann. Parallel werden Postkarten verteilt. All jene, die über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, haben so die Möglichkeit, ihre Vorschläge per Postkarte einzubringen. Bewohner*innen können diese Karten in den Briefkasten des Quartierbüros in der Georg-Herwegh-Straße 41 einwerfen.

Das ISEK umfasst das Wohngebiet zwischen Richard-Dehmel-Straße und Sudermannstraße im Norden und Stifterstraße im Süden sowie die Freiflächen des Sportparks Südwest östlich der Saarlandstraße. In dem Gebiet leben und arbeiten etwa 4.000 Menschen. Die Entwicklung des ISEK dauert voraussichtlich ein Jahr. Während dieser Zeit bieten Quartiersmanagement und Planungsbüros verschiedene Beteiligungsformate an. Dabei werden die Bürger*innen vor Ort als Expert*innen eingebunden, damit sie ihre Ideen und Änderungswünsche einbringen können. Aber auch die im Stadtteil ansässigen Kindertagesstätten, die Grundschule, Vereine, Unternehmer, soziale Einrichtungen und Initiativen sind eingeladen, an der Erarbeitung des Konzepts teilzunehmen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Drei Personen bei nächtlicher Kontrolle auffällig

Gemeinsam mit der Polizei hat der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, Donnerstagnacht, 11. Februar 2021, in Oppau Kontrollen durchgeführt, bei denen drei Personen auffielen. Anlässlich eines Hinweises kontrollierten die Einsatzkräfte in einer Pension das Zimmer einer Frau, die dort illegal der Prostitution nachgehe. Während der Kontrolle räumte sie ein, als Prostituierte tätig zu sein. In derselben Nacht stießen die Einsatzkräfte in einem anderen, illegalen Beherbergungsbetrieb auf zwei Männer, die gefälschte Ausweisdokumente vorlegten und unter diesen falschen Identitäten erwerbstätig sind. Beide erwartet unter anderem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Stadtbibliothek: Photoshop Basics  – Webinar für Anfänger*innen

Die Stadtbibliothek bietet am Freitag, 19. Februar 2021, 16 bis 19 Uhr ein Photoshop-Webinar für Einsteiger*innen an. Interessierte erlernen den Umgang mit allen relevanten Werkzeugen, Funktionen, Filtern und erstellen eine erste eigene Bildbearbeitung. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Reifenberg: Schulöffnung im Interesse von Kindern und Jugendlichen

„Die in den Besprechungen der Bundes- und der Länderregierungen vereinbarte schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar sind ein gutes Signal für Familien. Im Interesse einer guten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist dieser Schritt unerlässlich“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg zu den Beschlussfassungen. So könne verhindert werden, insbesondere Kinder und Jugendliche an den Übergängen in der Bildungskette wie zum Beispiel Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule oder zum Beispiel Jugendliche beim Übergang in Ausbildung oder Beruf dauerhaft in ihrer Bildungsbiografie zu benachteiligen. Die Erfahrungen der Fachkräfte in den Jugendbereichen zeige, dass viele Familien extrem belastet seien und mittlerweile an der Grenze des Erträglichen angekommen seien.

„Es ist aus meiner Sicht allerdings gleichermaßen wichtig, Lehrkräfte, Erzieher*innen und weitere Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe sehr schnell zu impfen, um in absehbarer Zeit zu einem echten Regelbetrieb von Kitas und Schulen zurückzukehren. Deswegen begrüße ich außerordentlich, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, hierzu einen Weg zu finden“, erklärte Reifenberg.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Volkshochschule (VHS)

Rückenyoga online mit der VHS

Für alle, die sich und ihrem Rücken etwas Gutes tun wollen, beginnt am Mittwoch, 24. Februar 2021, ein Onlinekurs „Rückenyoga“ an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Der Kurs umfasst sechs Termine jeweils von 18 bis 19.30 Uhr und kostet 41 Euro. Diese Form des Yogas hilft, mit gezielten Asanas (Körperhaltungen) Verspannungen zu lösen, Rückenbeschwerden vorzubeugen und zu beseitigen. Rückenyoga stärkt den Rücken, verbessert die Haltung, steigert die Beweglichkeit, unterstützt die Muskulatur und entspannt den Geist. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Nutzung der Cloud erhält man bei der Anmeldung zum Kurs. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, sodass die Dozentin die Möglichkeit hat, auf Einzelne einzugehen. Anmelden kann man sich telefonisch bei der VHS unter 0621 504-2238 oder online unter www.vhs-lu.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Landau, Kreis LD und Kreis Südliche Weinstraße

Corona

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Grundschulen und eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas: OB Hirsch und Landrat Seefeldt rufen Beschäftigte an Schulen und in Betreuungseinrichtungen dazu auf, kostenlose Testmöglichkeiten zu nutzen

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Grundschulen und eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas: OB Thomas Hirsch (l.) und Landrat Dietmar Seefeldt rufen Beschäftigte an Schulen und in Betreuungseinrichtungen dazu auf, kostenlose Testmöglichkeiten zu nutzen.
Foto: Stadt Landau

Bereits seit Ende Januar kann sich das Kita-Personal in Rheinland-Pfalz jederzeit freiwillig und kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Dieses Angebot der anlasslosen Testung mittels Antigen-Schnelltest weitet das Land vor dem Hintergrund des anstehenden Starts des Präsenzunterrichts an Grundschulen am 22. Februar nun auch auf Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schulen aus. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt rufen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen – gerade auch in der Woche noch vor Beginn der Präsenzzeiten.

„Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Grundschulen und die Tatsache, dass je nach Infektionslage weitere Jahrgänge im Wechselunterricht wieder an die Schulen kommen können, ist eine gute Entwicklung und ein wichtiges Signal für Familien, die in der Krise mit Betreuung und Homeschooling ganz besonders belastet sind“, betonen die beiden Verwaltungschefs. „Umso wichtiger ist es, dass wir mit Vorsicht und bedacht mit den Lockerungen umgehen und die Testmöglichkeiten rege genutzt werden, um Infektionen in den Einrichtungen frühzeitig entgegenzuwirken.“

Wichtig: Die kostenlosen Schnelltests auf freiwilliger Basis werden bis zum 31. März 2021 unter Vorlage eines Berechtigungsscheins vorgenommen. Der Berechtigungsschein wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung ausgestellt.

Die Testmöglichkeiten für Antigen-Schnelltests in der Stadt Landau und im Landkreis SÜW im Kurzüberblick:

  • DRK-Kreisverband Landau e.V.
  • Am alten Güterbahnhof 5
  • 76829 Landau
  • Ansprechpartnerin: Frau Höfer, DRK Sozialdienstkooperation Landau und SÜW
  • Corona Test Landau Drive in
  • Albert-Einstein-Straße 8
  • 76829 Landau
  • Telefon: 01 76/64 66 58 77
  • Praxis Bitzer & Partner
  • Poststraße 1
  • 76829 Landau
  • Telefon: 0 63 41/8 30 21
  • Zahnarztpraxis Dr. Engelien
  • Obere Hauptstraße 13
  • 76863 Herxheim
  • Telefon: 0 72 76/91 92 91
  • Dr. med. M. Heymanns
  • Paul-Gillet-Platz 5
  • 67480 Edenkoben
  • Telefon: 0 63 23/71 41

Die Auflistung stellt einen Überblick über die Testmöglichkeiten in Kreis und Stadt dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
17.02.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Dienstag (16.02.2021)

Nach aktuellem Stand (16.02.2021, 11:02 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 3 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.489 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.116 Personen sind gesundet*. Leider müssen drei neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um eine weibliche, ältere Person aus der Verbandsgemeinde Annweiler, eine weibliche, ältere Person aus der Verbandsgemeinde Herxheim und um eine weibliche, ältere Person aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, die alle mit oder an COVID-19 verstorben sind. Insgesamt sind 127 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen betroffen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 321 Personen (276 davon gesundet, 9 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:519 Personen (466 davon gesundet, 17 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 481 Personen (420 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 366 Personen (333 davon gesundet, 17 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 260 Personen (236 davon gesundet, 12 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 142 Personen (131 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 303 Personen (263 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.097 Personen (991 davon gesundet, 29 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Montag (15.02.2021)

Nach aktuellem Stand (15.02.2021, 11:02 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 12.02.2021, 24 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.486 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.091 Personen sind gesundet*. Leider müssen zwei neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um eine weibliche, ältere Person aus der Stadt Landau und eine weibliche, ältere Person aus der Verbandsgemeinde Offenbach, die beide mit oder an COVID-19 verstorben sind. Insgesamt sind 124 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen betroffen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 320 Personen (275 davon gesundet, 8 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:518 Personen (465 davon gesundet, 16 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 481 Personen (418 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 366 Personen (333 davon gesundet, 16 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 259 Personen (236 davon gesundet, 12 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 142 Personen (130 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 303 Personen (261 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.097 Personen (973 davon gesundet, 29 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
17.02.2021

Germersheim und Kreis GER

Französische Spracharbeit in Kitas

Neues Kita-Gesetz bedeutet kompletten Systemwechsel

„Wir sehen die Bedeutung der französischen Spracharbeit in unseren Kitas als Teil der guten deutsch-französischen Nachbarschaft“, erklärten Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler nun auch nochmals in der Sitzung des Kreisausschusses aufgrund einer Anfrage der SPD zur möglichen Weiterführung dieses Angebots im Zuge der Änderungen durch das Kita-Zukunftsgesetz ab 1. Juli 2021.

„Daher“, so Buttweiler, „wäre es sehr wünschenswert, wenn die französische Spracharbeit in Kitas weitergeführt werden könnte. Im Entwurf des Sozialraum-Budget-Konzeptes hat der Kreis u. a. auch einen personellen Bedarf für Erziehungskräfte für die französische Spracharbeit vorgesehen, die von einem Kita-Träger bedarfsgerecht beantragt werden können. Was verwaltungsseitig möglich ist, wird veranlasst werden, um im Pamina-Raum auch in den Kitas das deutsch-französische Miteinander weiter zu stärken.“

Der Erste Kreisbeigeordnete machte aber auch nochmals deutlich, was die Fachleute des Jugendamtes bereits allen Trägern von Kitas und auch den Mitgliedern des Jugendamtes dargelegt haben: „Im Zuge der Kita-Novelle werden bisher gesondert ausgewiesene Förderstränge in die künftigen Landeszuwendungen integriert. Bspw. entfällt der Förderstrang, für französische Fachkräfte. Durch den vorgenommenen Systemwechsel in der bisherigen Förderung, kann es dazu kommen, dass für andere Bereiche Schwerpunkte gesetzt werden bzw. gesetzt werden müssen (z.B. Kita-Sozialarbeit) und das möglicherweise zu Lasten der französischen Fachkräfte geht.“

Der Systemwechsel durch die Gesetzesänderung verlangt, dass bestimmte Bedarfe priorisiert berücksichtigt werden müssen. „Es kann also sein, dass Gelder nicht mehr für Spracharbeit ausreichen, wenn Träger der Kitas andere dringende Bedarfe und Notwendigkeiten für ihre Kitas in ihrem Sozialraum sehen und bei den Jugendämtern beantragen“, ergänzt Buttweiler. Grundsätzlich hat die Kreisverwaltung Germersheim die derzeitigen Bedarfe an Sprachangebot in aktuell sechs Kitas im Kreis in die Planung genommen.

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Wahltermin für Wahlkreis 51 wird möglicherweise verschoben

Landtagskandidat Jürgen Strantz tödlich verunglückt – Landrat bekundet Beileid

„Den Hinterbliebenen drücke ich mein herzlich empfundenes Beileid aus. Ich wünsche ihnen Kraft und Halt für die kommende Zeit. Das ist mir an dieser Stelle am wichtigsten“, äußert sich Landrat Dr. Fritz Brechtel zum tödlich verunglückten Landtagskandidaten Jürgen Strantz, der für die Partei DIE LINKE im Wahlkreis 51 angetreten war.

Da kein Ersatzkandidat für Strantz auf der Liste stand, bedeutet sein Tod voraussichtlich auch für die Landtagswahl am 14. März 2021 erhebliche Änderungen. Sicher ist, dass ein Termin für eine sog. Nachwahl festgelegt werden muss. Dieser Termin könnte theoretisch auch am 14. März sein, spätestens aber sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin. Zunächst muss sich aber DIE LINKE zu einem möglichen neuen Bewerber erklären. Dieses Gespräch wird voraussichtlich morgen stattfinden. Wird ein neuer Kandidat benannt, beginnt das Prozedere wie beispielsweise Wahlausschusssitzung und öffentliche Bekanntmachung von vorne. Neue Wahlunterlagen müssen in jedem Fall gedruckt werden.

Aktuell klärt die Kreisverwaltung zusammen mit dem Landeswahlleiter alle notwendigen Konsequenzen und den rechtlichen Rahmen unter Berücksichtigung des Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der Landeswahlordnung (§ 70).

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Januar und Februar werden teilweise erlassen

Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege in den Monaten Januar und Februar nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge für die beiden Monate nicht bezahlen. Der Kreisausschuss hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.

Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings ist diesmal die Entscheidungsgrundlage eine entscheidend andere: Diesmal hat das Land vorgegeben – anders als beim ersten Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs bei dringendem Bedarf´ laufen muss, wobei gleichzeitig über die Coronaverordnung des Landes an die Eltern appelliert wird, ihre Kinder zu Hause lassen. Für die Träger heißt das, dass sie alle Angebote offenhalten müssen und nicht nur einen Notbetrieb anbieten können“, erklärt der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Kreisausschuss beschließt: Alte Boote für den Katastrophenschutz werden ersetzt

Landrat dankt den Mitgliedern der Facheinheit Wasser für fachliche Unterstützung

Für den Katastrophenschutz entlang des Rheins werden drei neue Mehrzweckboote angeschafft. Das hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung Mitte Februar beschlossen. Mit dieser Anschaffung werden die in die Jahre gekommen Boote in Germersheim, Leimersheim und Wörth ersetzen. Für die Beschaffung der drei Mehrzweckboote sind 300.000 Euro im Kreishaushalt 2021 eingeplant

Die Städte Wörth und Germersheim müssen aufgrund ihrer Hafenanlagen jeweils ein Mehrzweckboot vorhalten. Der Landkreis Germersheim beteiligt sich an der Beschaffung der neuen Mehrzweckboote der beiden Städte mit 50 Prozent an den Kosten, maximal mit einem Betrag von 60.000 Euro. Mit dem Beschluss des Kreisausschusses wird die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Städten Germersheim und Wörth die weiteren Schritte, wie Ausschreibung und Anforderung von Landesmittel, gehen.

Das Mehrzweckboot, das bei der Feuerwehr in Leimersheim stationiert ist, ist ein kreiseigenes Boot Die Ersatzbeschaffung wird komplett vom Kreis finanziert, abzüglich eines noch zu beantragenden Landeszuschusses von voraussichtlich 30.000 Euro.

Pro Boot wird mit Anschaffungskosten von ca. 115.000 Euro gerechnet.

„Immer wieder sind die Boote im Einsatz, auch wenn Personen aus dem Rhein gerettet werden müssen“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Daher ist es wichtig, dass wir als Landkreis entlang des Rheins zusätzlich zu den Standorten in den beiden Häfen Wörth und Germersheim ein weiteres Mehrzweckboot einsatzbereit haben.“ In diesem Zusammenhang dankt der Kreischef der Arbeitsgruppe der Ehrenamtlichen, die für die Beschaffung der neuen Boote ein Leistungsverzeichnis erstellt haben: „Ihr Einsatz auch auf diesem Gebiet und ihre Fachkenntnis sind enorm wichtig!“

Im Vorfeld haben die Mitglieder der Facheinheit Wasser des Landkreises Germersheim ein Pflichtenheft erarbeitet, in diesem sind alle notwendigen Merkmale der Boote beschrieben. In diesem Ausschuss sitzen Fachleute der Feuerwehren, des THW und der DLRG. „Diese hervorragend vorbereitete Ausschreibung zielt auf drei baugleiche Boote ab, um auch hier bestmöglich wirtschaftlich auszuschreiben“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Neue Fahrzeuge für den Katastrophenschutz

Landrat Brechtel: Flexibles Konzept mit zwei Fahrzeugen und einem Abrollbehälter als Besprechungsraum

Für den Katastrophenschutz im Landkreis Germersheim werden zwei neue Einsatzleitwagen 1 angeschafft. Das haben die Mitglieder des Kreisausschusses Mitte Februar beschlossen. „Damit wird die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Kreis weiter komplettiert“, berichtete Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Üblicherweise muss ein Landkreis als zuständige überörtliche Gefahrenabwehrbehörde einen Einsatzleitwagen 2 vorhalten. „Wir haben uns aber bewusst und in Abstimmung mit der ADD für eine Alternative entschieden. Einsatzleitwagen 1 sind kompakter und wendiger und in Verbindung mit einem Abrollbehälter wesentlich flexibler“, so Landrat Brechtel.

Der Einsatzleitwagen 2 ist in der Regel ein großer LKW mit Kofferaufbau mit den größtmöglichen zulässigen Maßen. Die Einsatzkräfte sehen dennoch Probleme vor allem im beengten Kofferaufbau. „Deshalb“, so Brechtel, „haben wir uns darauf geeinigt, einen Abrollbehälter als Besprechungsraum und zwei Einsatzleitwagen 1 anzuschaffen. Zusammen ersetzen sie den klassischen ELW 2. Ebenso ist dieses Konzept flexibler, teilbar und verfügt über mehrere Einsatzmöglichkeiten getrennt voneinander.“

Ein Abrollbehälter wurde schon 2018 im Rahmen der 200-Jahr-Feier des Landkreises in Dienst gestellt. Seither hat er sich in mehreren Einsätzen bewährt. „So wurde er zum Beispiel während der Quarantäne der Wuhan Rückkehrer in der Südpfalzkaserne als mobiles Büro des Gesundheitsamtes genutzt“, erinnert der Kreischef. Die zwei neuen Einsatzleitwagen 1 sind mit dem Container und den bereits vorhandenen Einsatzleitwagen der Feuerwehren kompatibel und erfüllen insgesamt die Forderungen des Landes nach der DIN eines Einsatzleitwagens 2.

Vorbereitet hat die Anschaffung fachlich ein Arbeitsausschuss mit Wehrleitern und Fachleuten der IT. Diese Fachgruppe hat die Erfahrungen der letzten Jahre, die Gegebenheiten des Landkreises, die Einsatzmöglichkeiten, die Standorte und die generellen Anforderungen neu bewertet und in einem Leistungsverzeichnis mit allen Anforderungen zusammengestellt. „Den Mitglieder dieser Fachgruppe danke ich herzlich“, so Landrat Brechtel, „Das sind Aufgaben, die unseren Ehrenamtlich auch noch im Hintergrund stemmen, also ihre Zeit und ihr Wissen für den Katastrophenschutz und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger einbringen.“

Die neuen Fahrzeuge werden über mobile Telekommunikationstechnik, Funktechnik, zwei feste Arbeitsplätzen und einen mobilen Arbeitsplatz sowie Besprechungsmöglichkeit für 3 bis4 sitzenden Personen verfügen. Zum Einsatz kommen sie beispielsweise für die Einsatzleitung bei Einsätzen, Erkundungsfahrten, Unterstützung der Schnelleinsatzgruppen, als Redundanz für den Ausfall von Feuerwehreinsatzzentralen oder zur Unterstützung DLRG, DRK, Malteser und THW.

Für die Fahrzeuge ist im Kreishaushalt ein Betrag von 320.000 Euro vorgesehen. Auch das Land beteiligt sich mit einem Festbetrag an den Beschaffungsaktionen. Die Zuwendungsanträge wurden eingereicht. Die weiteren Kosten wie für Versicherungen und Wartungen übernimmt der Landkreis.

Stationiert werden die beiden Fahrzeuge bei den Feuerwehren Lingenfeld und Wörth. Hier kommen sie als alltägliches Einsatzfahrzeug zum Einsatz. Einzeln, aber auch zusammen mit dem im Jahr 2014 vom Kreis gekauften Einsatzleitwagen 1 Katastrophenschutz (ELW 1-KatS) für den Sanitäts- Betreuungs- und Verpflegungsdienst bilden diese Fahrzeuge eine optimale Einheit für unterschiedlichste Einsätze.

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Steuerungsgruppe Integration wird dauerhaft installiert

Die Mitglieder des Kreisausschusses im Landkreis Germersheim haben sich in der Sitzung von vergangenem Montag einstimmig für die dauerhafte Einrichtung einer „Steuerungsgruppe Integration“ ausgesprochen. Damit wird die Fortschreibung eines strategischen Integrationskonzeptes für den Landkreis Germersheim begleitet, dessen Erarbeitung erstmals im Mai 2010 beschlossen wurde. Das Integrationskonzept soll weiterhin die gesellschaftliche Teilhabe möglichst vieler Gruppen gewährleistet. Aufgrund des hohen Anteils ausländischer und zugewanderter Menschen im Landkreis Germersheim wurde seinerzeit auf Vorschlag der Kreisverwaltung die Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, die fortan als feste Institution das gesamte Integrationsmanagement strategisch begleiten wird.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Ich bin froh, dass wir nun dauerhaft eine Einrichtung haben, die politische Entscheidungen der kommunalen Integrationspolitik vorbereitet, den politischen Gremien einmal jährlich entsprechende Maßnahmen empfiehlt und schließlich deren Umsetzung überprüft.“ Die Steuerungsgruppe setzt sich aus jeweils vier Vertreterinnen oder Vertretern der Kreisverwaltung, des Beirats für Migration sowie Delegierten aus den im Kreistag vertretenen Fraktionen zusammen. Der Vorsitz obliegt dem Landrat oder dessen Stellvertreter. Die Steuerungsgruppe tagt zweimal jährlich, bei einem dritten Treffen werden dann noch Vertreter aus Arbeitsgruppen der jeweiligen Handlungsfelder eingebunden.

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Dienstag (16. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 201 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3269 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).

Weitere Todesfälle

Leider sind zwei weitere Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 98.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 33 2 31 0
  Hagenbach 138 1 122 15
  Neuburg 70 2 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 254 5 231 18
Wörth Maximiliansau 140 3 136 1
  Schaidt 19 4 15 0
  Wörth, Stadt 270 13 253 4
  Büchelberg 24 5 19 0
  Summen 453 25 423 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 3 28 0
  Kandel 161 11 147 3
  Minfeld 30 1 29 0
  Steinweiler 42 3 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 22 3 18 1
  Summen 296 21 271 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 48 10 38 0
  Jockgrim 148 11 132 5
  Neupotz 30 1 26 3
  Rheinzabern 95 15 78 2
  Summen 321 37 274 10
VG Rülzheim Hördt 66 4 62 0
  Kuhardt 48 1 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 171 10 157 4
  Summen 328 15 308 5
VG Bellheim Bellheim 277 10 240 27
  Knittelsheim 26 0 26 0
  Ottersheim 48 5 43 0
  Zeiskam 51 7 44 0
  Summen 402 22 353 27
 Germersheim + So Summen 687 49 626 12
VG Lingenfeld Freisbach 39 2 36 1
  Lingenfeld 183 11 165 7
  Lustadt 71 8 62 1
  Schwegenheim 103 0 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 73 6 60 7
  Summen 528 27 484 17
  Endsummen 3269 201 2970 98

Montag (15. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 201 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3242 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 28 Fälle ist der Meldung am vergangenen Freitag).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 96.

Infos zu betroffenen Einrichtungen:

Grundschule Schwegenheim: Es gibt einen positiven Fall. Kontaktpersonen sind in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 32 1 31 0
  Hagenbach 138 1 122 15
  Neuburg 70 2 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 253 4 231 18
Wörth Maximiliansau 139 3 135 1
  Schaidt 19 4 15 0
  Wörth, Stadt 270 13 253 4
  Büchelberg 24 5 19 0
  Summen 452 25 422 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 4 27 0
  Kandel 159 10 146 3
  Minfeld 30 1 29 0
  Steinweiler 40 1 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 22 3 18 1
  Summen 292 19 269 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 46 12 34 0
  Jockgrim 146 12 129 5
  Neupotz 30 2 25 3
  Rheinzabern 95 16 77 2
  Summen 317 42 265 10
VG Rülzheim Hördt 65 7 58 0
  Kuhardt 48 1 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 170 9 157 4
  Summen 326 17 304 5
VG Bellheim Bellheim 277 10 240 27
  Knittelsheim 26 1 25 0
  Ottersheim 48 6 42 0
  Zeiskam 49 5 44 0
  Summen 400 22 351 27
 Germersheim + So Summen 679 48 621 10
VG Lingenfeld Freisbach 39 2 36 1
  Lingenfeld 183 12 164 7
  Lustadt 66 3 62 1
  Schwegenheim 103 0 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 73 7 59 7
  Summen 523 24 482 17
  Endsummen 3242 201 2945 96

Freitag (12. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 183 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3214 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 95.

Infos zu betroffenen Einrichtungen:

Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Drei weitere Personen wurden positiv getestet. Der Träger hat die Einrichtung bis 19. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 32 1 31 0
  Hagenbach 138 1 122 15
  Neuburg 70 2 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 253 4 231 18
Wörth Maximiliansau 139 3 135 1
  Schaidt 19 5 14 0
  Wörth, Stadt 265 10 251 4
  Büchelberg 24 5 19 0
  Summen 447 23 419 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 4 27 0
  Kandel 157 8 146 3
  Minfeld 30 1 29 0
  Steinweiler 40 1 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 22 3 18 1
  Summen 290 17 269 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 46 12 34 0
  Jockgrim 144 12 127 5
  Neupotz 29 1 25 3
  Rheinzabern 94 16 76 2
  Summen 313 41 262 10
VG Rülzheim Hördt 65 7 58 0
  Kuhardt 48 1 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 169 9 156 4
  Summen 325 17 303 5
VG Bellheim Bellheim 277 10 240 27
  Knittelsheim 26 1 25 0
  Ottersheim 46 4 42 0
  Zeiskam 48 4 44 0
  Summen 397 19 351 27
Germersheim + So   668 40 618 10
  Summen 668 40 618 10
VG Lingenfeld Freisbach 39 2 36 1
  Lingenfeld 183 12 165 6
  Lustadt 65 2 62 1
  Schwegenheim 103 0 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 72 6 59 7
  Summen 521 22 483 16
  Endsummen 3214 183 2936 95

Kreisverwaltung Germersheim
17.02.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Henrik Siebold liest aus dem neuen „Takeda“

Beim Brand einer Hamburger Seniorenresidenz sterben acht Bewohner. Alles deutet auf Brandstiftung hin, so dass Inspektor Ken Takeda und Claudia Harms die Ermittlungen aufnehmen. Eine verdächtige Heimleiterin, sich seltsam verhaltende Angehörige – viele der Befragten machen sich verdächtig. Dann stoßen Takeda und Harms auf ein deutsch-japanisches Joint Venture, das einen neuartigen Pflegeroboter erprobt. Bald müssen die Ermittler eine Frage stellen, die ihnen selbst geradezu aberwitzig erscheint: Kann ein Roboter einen Mord begehen?

Der neue Fall des ungewöhnlichsten und charismatischsten Helden im deutschen Kriminalroman. 

Nach zwei Lesungen in Hanhofen und Assenheim 2019, werden wir so bald als möglich Henrik Siebold wieder einladen.

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
17.02.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Dienstag (16.02.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 16.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 184 7   166 11 1
Beindersheim 77 3   73 1  
Birkenheide 62 9 2 52 1  
Bobenheim-Roxheim 213 22 1 191    
Böhl-Iggelheim 304 15   276 13  
Dannstadt-Schauernheim 190 4   184 2  
Dudenhofen 283 11   260 12  
Fußgönheim 54 1   50 3  
Großniedesheim 37 4   33    
Hanhofen 70 6   63 1  
Harthausen 114 5   98 11  
Heßheim 78 16 6 59 3  
Heuchelheim 21 6 1 15    
Hochdorf-Assenheim 65 7   57 1  
Kleinniedesheim 25 3   22    
Lambsheim 144 12 1 129 3  
Limburgerhof 281 46 1 223 12  
Maxdorf 249 8   217 24  
Mutterstadt 440 18   392 30  
Neuhofen 200 16 4 172 12 1
Otterstadt 107 6   99 2  
Rödersheim-Gronau 65 3   60 2  
Römerberg 385 40 2 336 9  
Schifferstadt 687 30 1 643 14  
Waldsee 152 8 1 137 7  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4493 306 20 4013 174 2
SK Frankenthal 1408 139 8 1230 38  
SK Ludwigshafen 6692 387 9 6027 278 4
SK Speyer 1971 84 7 1816 71  
             
Summe: 14564 916 44 13086 561 6

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.02.2021

Haßloch

Landtagswahl 2021

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen beantragen

Am 14. März 2021 wird ein neuer rheinland-pfälzischer Landtag gewählt. Gewählt werden kann am Wahltag per Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz werden im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2021 verschickt. Wer am 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeindeverwaltung Haßloch (06324/935-285) in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal erforderlich. Wer angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie den Weg ins Wahllokal meiden möchte oder am Wahltag keine Zeit hat, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
  • online (Link über www.hassloch.de abrufbar)
  • per QR-Code (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung)
  • persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)

In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post oder durch einen Boten zugestellt.

Informationen zum Online-Antrag:

Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Fristen:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 12. März 2021, 18:00 Uhr, und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über den Online-Link endet am 10.03.2021 um 12:00 Uhr.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen:

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen:

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324/935-285) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
17.02.2021

Schifferstadt

Schatzsuche in Schifferstadt

Kindertagesstätte Haus des Kindes versteckt eigenen Geocache

Lust auf eine kleine „Witzewanderung“, an deren Ende es einiges zu lachen gibt? Dann raus in die Natur! In der vergangenen Woche haben die Kinder der Kita Haus des Kindes bei einem Spaziergang einen eigenen Geocache versteckt. Die Koordinaten für die Schatzsuche durch die Rettichmetropole – vom Haus des Kindes liebevoll „Witzewanderung“ genannt – sind unter dem Suchbegriff „Schifferstadt“ oder unter Angabe der CacheNr. GC95N2A auf geocaching.com zu finden.

Was ist eigentlich „Geocaching“?

Geocaching ist die moderne Form einer Schnitzeljagd. Schatzsucherinnen und Schatzsucher jeden Alters lösen anhand von vorgegebenen Koordinaten verschiedene Rätsel, um am Ziel ein Logbuch zu finden, in das sie sich dann eintragen können. In vielen „Schatztruhen“ liegen auch kleine Gegenstände, wie z.B. Ü-Ei-Figuren oder Rheinsteine, die gegen mitgebrachte Gegenstände eingetauscht werden dürfen.            Im Logbuch zum Geocache „Witzewanderung“ vom Haus des Kindes dürfen übrigens gerne mitgebrachte Kinderwitze hinterlegt werden. Um mit dem Geocaching zu starten, ist ein Smartphone mit entsprechender App vollkommen ausreichend. Neben der „Witzewanderung“ gibt es in und um Schifferstadt noch einige weitere Schätze zu heben. Wichtig dabei: Mitgebrachte Verpackungen und jeglicher Abfall sollte eingepackt und ordnungsgemäß entsorgt werden. So haben die nächsten Schatzsucher und die Natur auch etwas davon.

Stadtverwaltung Schifferstadt
17.02.2021

19. Februar: Masken-Ausgabe an Empfänger von Mindestsicherungsleistungen

Bürgermeisterin Ilona Volk und Beigeordneter Patrick Poss freuen sich die Masken verteilen zu können.

Am Freitag, 19. Februar können Empfänger von Mindestsicherungsleistungen zwischen 9 und 12 Uhr jeweils drei medizinische Masken in der Adlerstube, Kirchenstraße 17 abholen. Schifferstadterinnen und Schifferstadtern ab sechs Jahren, die Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistung sowie Leistungen nach dem SGB II – Hartz IV/Jobcenterleistung erhalten, stellt die Landesregierung Rheinland-Pfalz kostenfrei Masken zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung Schifferstadt gibt die KN95 (FFP2) und medizinischen Gesichtsmasken gegen Vorlage eines Nachweises über den Leistungsanspruch aus. „Wir freuen uns, die Empfänger von Mindestleistungen kostenfrei mit Masken versorgen zu können“, sagt Patrick Poss, Beigeordneter für die Bereiche Migration & Integration. „Hoffentlich können wir so einen kleinen Beitrag zur finanziellen Entlastung und zum Schutz der Gesundheit leisten.“

Stadtverwaltung Schifferstadt
17.02.2021

Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen in der Müllergasse

Seit Dienstag, 16. Februar ist die Müllergasse auf Höhe der Hausnummer 10 für etwa eine Woche voll gesperrt werden. Die Stadtwerke erstellen hier einen Hausanschluss, weshalb Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Fußgänger und Radfahrer können den Arbeitsbereich weiterhin passieren. Die Umleitung erfolgt über die Holzgasse und Langgasse.

Witterungsbedingt können sich die Arbeiten verzögern. Die Stadtwerke bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
17.02.2021