„Nicht angemeldete Versammlung am Rathausplatz“ in Hassloch vom 22.12.2020
Ein Kommentar von Thorsten Waldschaks
HASSLOCH (Pfalz) – Zu einer denkwürdigen Zusammenkunft mit noch denkwürdigerem Ausgang ist es am Montag, den 21. Dezember 2020 im Herzen Hasslochs in der Pfalz gekommen. Verstörendes Bild- und Videomaterial gehen in den sozialen Medien viral.
Es bedarf ganz offensichtlich der geballten Staatsmacht und der erbarmungslosen Durchsetzung der vollen Härte unserer Gesetze, um auch nur zehn der politisch sogenannten „Covidioten“ auch noch der letzten ihnen verbliebenen Grundrechte zu berauben. Nur so und nicht anders sind die Szenen zu erklären, die sich am Montagabend zwischen 18:00 und 19:30 Uhr vor den Pforten der Christuskirche in Hassloch, unweit des Marktplatzes, zugetragen haben.
Im Rahmen eines Spaziergangs hatte sich eine Familie – Vater, Mutter, jugendliches Kind – im Eingangsbereich der Christuskirche eingefunden. Dort ebenfalls stehend: Drei stück angezündete Friedhofskerzen auf den Treppenstufen des christlichen Gotteshauses. Da könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, stehen zu bleiben und nach dem Sinn des Kerzenlichts zu fragen. Und nicht nur diese Familie, sondern auch andere Passanten kamen wohl im Vorbeigehen nicht umher, den Sinn des Ganzen just zu hinterfragen. Der oder die Spenderin des weihnachtlichen Ambientes konnte bis heute nicht ermittelt werden.
Und natürlich gehört zu einer erfolgreichen Pressemitteilung eine ordentliche Portion an Artikulationshilfe und eine nicht unerhebliche Menge an Phantasie dazu, wenn man das eine oder andere rechtfertigen will – auch bei der Polizei. Im Gegensatz zur offiziellen Pressemitteilung der Ordnungsbehörde konnten im Eingangsbereich der Christuskirche keine Flugblätter oder Ähnliches gefunden werden, die sich gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte oder die im Rahmen der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen richteten. Da hat sich die Behörde wohl in der Kalenderwoche vertan.
Aus zunächst friedlichen Gesprächen zwischen den Anwesenden, die unter freiem Himmel selbstverständlich keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, sehr wohl aber unter Berücksichtigung der verschiedenen Hausstände die Abstandsregeln durchaus einzuhalten gewillt waren, entwickelten sich nach Eintreffen der ersten Ordnungshüter hitzige Diskussionen rund um die Vorwürfe, die man den Anwesenden im Zuge des Polizeieinsatzes machte. Darüber hinaus wurde um die Beantwortung der Sinnfragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Bürgerrechte und den im Rahmen der aktuellen Landesverordnung getroffenen Maßnahmen gebeten, von Behördenseite jedoch entweder gar nicht oder nur unzureichend beantwortet.
Deeskalation Seitens der Ordnungsbehörde: Fehlanzeige. Wenn ein Beschuldigter das Wort an die Beamtinnen und Beamten richtet, jedoch dann die Antwort seitens der Behörde fällt, man höre ihm gar nicht erst zu, muss man sich auch nicht wundern, wenn die Stimmung sich noch weiter zuspitzt.
Und wenn die drohende – indirekte – Impfpflicht seitens der Spaziergänger öffentlich hinterfragt wird und man von Seiten der Polizei äußert, dass man es selbst noch gar nicht wisse, ob man sich impfen lassen wolle, gibt man von Seiten der Behörde auch noch Wasser auf die Mühlen.
Letztendlich waren nicht weniger als zehn und mehr Beamtinnen und Beamten, verteilt auf drei Standard-Einsatzfahrzeuge, ein Zivilfahrzeug, mitten auf der Straße und mit Unfallgefahr nicht in den Parkzonen abgestellt, sowie ein Beschuldigten-Abfuhr-Bus notwendig, um die aufgebrachte Menge vollumfänglich kontrollieren zu können.
Pikant: Sofern die am Einsatz beteiligten Beamtinnen und Beamten nicht verheiratet, verwand oder verschwägert waren, haben Sie mit ihrem unverhältnismäßig hohem Erscheinen aktiv mit dazu beigetragen, die Zahl der Haushalte am Versammlungsort über die Maximalanzahl hinauszutreiben, was sie den versammelten Zivilisten selbst mit als Beschuldigungsgrund vorhielten.
Pikant auch: Der amtierende Landrat im Kreis Bad Dürkheim und frühere Bürgermeister von Hassloch, Herr Hans-Ulrich Ihlenfeld, wohnt in unmittelbarer Nähe des Ortes der Zusammenkunft und hat Quellen zufolge freien Blick auf die christliche Kirche.
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“
Wenn nach einem Dienstausweis gefragt wird und die Ordnungshüter nicht dazu bereit sind, sich selbst auszuweisen, wenn sie im Gegenzug die Personalien der Versammelten erwünschen, die jederzeit dazu berechtigt sind, Amtsmissbräuche anzuzeigen, wenn man ihnen denn einen Namen oder eine Dienstnummer anzeigen würde, muss man sich weiterhin nicht weniger wundern, wenn sich Beschuldigte verbal und körperlich gegen die Festsetzung zur Wehr setzen.
Von einem Angriff des Jugendlichen gegen die Beamtinnen und Beamten im Zuge seiner Festsetzung kann nicht die Rede sein. Von einer versuchten Körperverletzung und Missbrauch von Befugnissen im Amt seitens der Polizei jedoch schon eher, wenn man zugrunde legt, dass sich gleich vier Freund*innen und Helfer*innen mit ihrem ganzen Körpergewicht auf einen Jugendlichen stürzten, um dessen habhaft zu werden.
Wenn der Vater in Kenntnisnahme dessen die bis dato unbeteiligte Mutter des Kindes um Hilfe bittet, sie mittels Mobiltelefon den Ablauf dokumentieren möchte, man sie am Holen von externer Hilfe hindert, ihr das Telefon abnimmt und sie unter Anwendung körperlicher Gewalt letztendlich auch zu Boden bringt, kann man letztendlich nur noch darauf hoffen, dass dieses Vorgehen unter den Ordnungshütern keine Schule macht.
Ein frohes Weihnachtsfest, und bitte bleiben Sie gesund!
Sehen Sie hier ein Video von der Mahnwache am 21.12.2020:
Die
Stadtverwaltung Ludwigshafen hat die Friedrich-Ebert-Halle als Standort für ein
Impfzentrum zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgewählt. Bis zum 15. Dezember
2020 müssen dafür die vorbereitenden Maßnahmen
gemäß der bundes- und landeseinheitlichen Strategie abgeschlossen sein.
„Die Anforderungen an die Einrichtung eines Impfzentrums und der sehr enge
zeitliche Rahmen, der für diese Aufgaben vorgegeben ist, hat die
Stadtverwaltung dazu bewogen, die Friedrich-Ebert-Halle als Standort zu
bestimmen. Angesichts der zu erwartenden Vielzahl von Menschen, die geimpft
werden müssen, musste eine interkommunale Lösung zwischen Ludwigshafen, Speyer,
Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis verworfen werden“, erklärte Kämmerer
und Beigeordneter Andreas Schwarz. „Die Chance, die eine ausreichende
Immunität durch Impfung der Bevölkerung bietet, stand bei der Entscheidung der
Stadtspitze selbstverständlich ganz oben.“
Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz bis zu 36 Impfzentren in den Landkreisen und den kreisfreien Städten entstehen sowie durch mobile Impfteams ergänzt werden. Die Kommunen müssen die Impfzentren nach den grundsätzlichen Vorgaben des Landes errichten und betreiben. Die Anforderungen sehen im Wesentlichen dafür eine leistungsfähige Internetanbindung, die Möglichkeit einer barrierefreien Anlieferung von Paletten mittels Hubwagen, Zufahrtsmöglichkeiten für Lastkraftwägen, einen behindertengerechten Zugang zum Zentrum sowie gute Erreichbarkeit sowohl mit dem ÖPNV als auch für den Individualverkehr einschließlich ausreichender Parkmöglichkeiten vor. Der Bedarf an vorhandener Kernfläche ist mit mindestens 600 Quadratmetern angegeben. An erster Stelle nennt das Land daher größere feststehende Hallen wie beispielsweise Messehallen, Konzerthallen oder Turnhallen.
Hauptamtliche
Koordinatorin für Impfzentrum benannt
Für
die hauptamtliche Koordination des Impfzentrums gegen über der Landesregierung
hat die Stadtverwaltung eine Impfzentrumskoordinatorin sowie einen
Stellvertreter benannt. Neben dem eigentlichen Impfzentrum sind die Kommunen
verpflichtet, auch Büro- und Unterstützungspersonal bereitzustellen und die
mobilen Impfteams zu unterstützen. Daher muss Ludwigshafen ausreichend
qualifiziertes Personal etwa für die Überprüfung der Impfberechtigung, Impffähigkeit,
Identität, die Identitätskontrolle, die Impfstoffaufbereitung,
Materiallagerung, Reinigung und Hygiene, Entsorgung sowie Hausmeisteraufgaben
vorhalten. Die dafür entstehenden Aufwendungen kann Ludwigshafen mit dem
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abrechnen.
„Die nächsten Schritte bestehen darin, die für den Impfbetrieb eventuell notwendigen Genehmigungen, die unter anderen den Brandschutz, Rettungswege, die bauliche Abnahme betreffen, einzuholen und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen“, fügte Schwarz hinzu. „In Abstimmung mit der zentralen Terminvergabestelle koordinieren wir später die Durchführungen der Impfungen vor Ort und mit dem Landes-Impfstofflager die Belieferung unserer lokalen Einrichtung.“ Eine Abschlussbesprechung ist am 11. Dezember 2020 vorgesehen. Nach der vorgesehenen Inbetriebnahme des Impfzentrums Mitte Dezember sollen ab Januar 2021 die Impfkapazitäten sukzessive ausgebaut werden.
Spielbetrieb
der „Eulen“ im November noch möglich
Schwarz wies drauf hin, dass die Nutzungs- und Mietverträge zwischen der LUKOM und den Nutzern der Halle Vereinbarungen vorsehen, für den Fall, dass die Halle kurzfristig nicht zur Verfügung stehen könnte. „Wir sind uns bewusst, dass die Handballer der ,Ludwigshafener Eulen´ zu den am stärksten betroffenen Nutzern der Friedrich-Ebert-Halle gehören. In Abstimmung mit der LUKOM und anderen beteiligten Akteuren können wir trotz des eng gesteckten Zeitplans das Novemberspiel der TSG Friesenheim noch zulassen. Direkt im Abschluss müssen aber die Arbeiten zur Umnutzung sofort beginnen. Soweit es uns als Stadt Ludwigshafen möglich ist, werden wir die TSG natürlich unterstützen“, ergänzte der Beigeordnete. „Es ist uns ausgesprochen schwergefallen, die Entscheidung so zu treffen, weil wir wissen, wie sehr wir die ‚Eulen‘ damit treffen, da keine vergleichbare Spielstätte in Ludwigshafen vorhanden ist. Letztendlich müssen wir aber eine Lösung finden, die uns allen dabei hilft, die Gesundheit vieler Menschen zu schützen und wieder mehr Normalität in unseren Alltag zu bringen. Dabei stehen die Impfungen gegen das Coronavirus an erster Stelle“, so Schwarz.
Baustellenabnahme: Die Nacharbeiten zum Abriss der Pilzhochstraße sind erfolgreich abgeschlossen
30.000 Tonnen Bauschutt waren angefallen, rund 4.000 Baggermatratzen waren im Einsatz. Heute erinnert nur noch wenig übriggebliebenes Material an den Abriss. Bis spätestens Freitag, 30. Oktober, sollen auch die restlichen Teile weggeräumt sein. Zug um Zug wird dann das Gelände wiederhergestellt: Also Straßenbahnlinien wieder errichtet und Parkplätze wieder angelegt.
Am heutigen Dienstagmorgen, 27. Oktober, hat die Stadt Ludwigshafen in Absprache mit allen Beteiligten die Baustelle formal abgenommen. Alexander Thewalt, Dezernent für Bau und Umwelt, dankte allen Beteiligten für einen reibungslosen Ablauf und eine gute Zusammenarbeit: „Dass eine so große Maßnahme ohne Zwischenfälle, Unfälle und größere Schäden vonstattengehen konnte, ist ein schöner Erfolg und keine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns über den Verlauf und dass nun Stück für Stück die Normalität für unsere Bürger*innen, vor allem aber die Anwohner*innen, zurückkehren kann.“ Zeitnah soll die Berliner Straße nun auch wieder den Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugänglich gemacht sowie die Parkplätze wiederhergestellt werden. Heute Morgen hat die RNV bereits die Gleise in der Berliner Straße vermessen lassen. Hier sollen zeitnah die vier Oberleitungsmaste gestellt und der Bahnbetrieb wiederaufgenommen werden.
Beginnend mit den Vorarbeiten wurde die
rund 500 Meter lange Hochstraße Süd insgesamt über 210 Tage abgerissen. Die
Nacharbeiten dauerten nun etwa einen Monat an. Neben dem Abtransport des
Bauschutts und der Baggermatratzen sowie dem Abzug der Baugeräte stand auch das
Kehren des Areals auf dem Plan.
Am Mittwoch und Donnerstag hat die Stadt Ludwigshafen den Bereich noch gesäubert. Außerdem konnten die Aushebungen der Pilz-Sockel verfüllt werden. Sie werden nun zeitnah mit einer Asphaltdecke versehen.
Der Abbruch in Zahlen:
Dauer des Rückbaus: 210 Tage
Länge der Pilzhochstraße: rund 500 Meter
Für den Rückbau der Pilzhochstraße
werden unter anderem folgende Materialien benötigt:
Rhein-Pfalz-Kreis reagiert auf das aktuelle Infektionsgeschehen
Seit Freitag, dem 23.10.2020 nähert sich der Rhein-Pfalz-Kreis mit einem Indexwert von 48,5 nach dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz der Warnstufe „rot“ (ab 50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner), die Infektionszahlen nehmen weiter zu. Aus diesem Grund hat am heutigen Freitagnachmittag eine Taskforce bestehend aus Landkreis mit Gesundheitsamt, der Stadt Speyer, der Stadt Frankenthal, dem Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei stattgefunden. Im Rahmen dieser Taskforce wurden gemeinsam konkrete Maßnahmen abgestimmt, die in der kommenden Woche auf das Infektionsgeschehen zielen werden. Diese Maßnahmen werden unter anderem auf Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, den Ausschank von Alkohol und die Durchführung des Schulunterrichts zielen. Dazu wird Anfang nächster Woche eine mit den Städten abgestimmte Allgemeinverfügung für das Kreisgebiet öffentlich bekannt gemacht werden. Zur Umsetzung wurde der Ordnungsbehörde des Kreises die Unterstützung der örtlichen Ordnungsämter und die Unterstützung durch die Polizei zugesichert.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil des aktuellen Infektionsgeschehens auf Zusammenkünfte im privaten Bereich und/oder Feiern zurückzuführen ist. Darauf zielen auch viele der nun zu verfügenden Maßnahmen, sodass der Appell des Herrn Landrat auch weiterhin lautet: „Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie die aktuelle Situation ernst. Nur gemeinsam lässt sich das Infektionsgeschehen eindämmen. Das Verhalten eines jeden Bürgers kann darüber entscheiden, wie und wann der Kreis zur Normalität zurückfinden kann. Darauf baue ich fest.“
Steigende Infektionszahlen im Landkreis Germersheim
Maßnahmenkatalog erlassen – Balanceakt zwischen Einschränkung und Schutz aller – Warnstufe Rot wird zunächst beobachtet
Am Mittwoch hat der Landkreis Germersheim laut Warn- und Aktionsplan des Landes die Warnstufe „Orange“ erreicht. Schon Mittwochabend hatte die kreisinterne Fachrunde mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus diskutiert und sich dabei eng an den Vorgaben des Stufenplans des Landes orientiert. Gestern, Donnerstag, hatte das Land zur Abstimmung eingeladen. „Wir haben uns auf Maßnahmen verständigen können, die ab Montag, 26. Oktober 2020, gelten“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Die entsprechende Allgemeinverfügung ging nach Rückkopplung mit dem Land heute raus. Sie ist unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus, Rubrik Corona Warn- und Aktionsplan RLP – Aktuelle Lage im Landkreis Germersheim, abrufbar.
Inzwischen überschlagen sich die Ereignisse. Rein rechnerisch steht der Landkreis Germersheim seit heute, Freitag, 23. Oktober, sogar auf Warnstufe Rot. Nach Aussage des Vorsitzenden der Landes-Task-Force, Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, muss dieser Status aber „gesichert sein“, bevor weitere verschärfenden Maßnahmen verfügt würden. Das heißt, erst wenn der Kreis über mehrere Tage im roten Bereich bleibt und keine Entspannung absehbar ist, werden die Einschränkungen noch enger gefasst. „Das halte ich für eine sinnvolle Herangehensweise. Schließlich wollen wir nicht mit `Kanonen auf Spatzen´ schießen“, so Landrat Brechtel.
„Mein Ziel war es, das öffentliche Leben nicht wieder komplett runterzufahren“, so Landrat Brechtel, „Die heute erlassenen Maßnahmen sind Abbild des schmalen Grates, den wir zwischen Einschränkungen und bestmöglichem Infektionsschutz für uns alle gehen müssen. Allerdings gehört es auch zu Wahrheit, dass die Zahlen weiter steigen. Und da wir keinen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Neuinfektionen erkennen, also keine bestimmten Ereignisse für die Ausbreitung des Virus ausmachen können, reichen lokale Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr aus. Die heute erlassene Allgemeinverfügung gilt flächendeckend für den ganzen Landkreis.“
Von 26. Oktober bis zunächst 8. November an gelten abweichend von der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst Schutzmaßnahmen für den Landkreis Germersheim. Neu geregelt wird u.a.:
Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch max. 250 Personen anwesend sein (bisher 500), bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen höchsten 75 (bisher 250). Zwischen 23 und 6 Uhr gilt ein Ausschank- und Abgabeverbot von alkoholhaltigen Getränken, Buffets in gastronomischen Betrieben sind verboten.
Sport im Freien dürfen maximal 30 Personen umfassende Gruppen betreiben, in Innenbereich gilt eine maximale Gruppenstärke von 5 Personen. Zuschauer im Trainingsbetrieb sind nicht gestattet, im Wettkampfbetrieb dürfen im Außenbereich bis zu 100 Zuschauer anwesend sein. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport sind nicht zulässig. Der Wettkampfbetrieb im Freien bleibt zunächst aufrechterhalten. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
Generell müssen die geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gelten für zahlreiche Einrichtungen wie Sport- und Wellnessstätten, Spielhallen und Internetcafés angepasst Personenbegrenzungen. „Außerdem empfehlen wir dringend, auf stark besuchten Plätzen, wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Maske zu tragen“, so Landrat Brechtel.
Der Kreischef ruft nochmals eindringlich dazu auf, bei der Eindämmung mitzuhelfen: „Es geht hier um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Bitte vertrauen Sie hier den Experten, denn nur so können wir gemeinsam Infektionsketten unterbrechen und unsere Nächsten schützen. Bitte halten Sie Abstand voneinander, achten Sie auf die Hygiene-Regeln wie Händewaschen oder die Hust- und Nies-Etikette und tragen Sie eine Alltagsmaske. Es besteht kein Grund zur Panik, aber wir müssen jetzt sehr, sehr umsichtig und vorsichtig sein, damit nicht alles, was wir in den zurückliegenden Wochen wieder aufgebaut und an alltäglichem Schutz erreicht haben, wieder zerstört wird. Ich bitte Sie sehr eindringlich: Helfen Sie alle mit!“
Hintergrund:
Das Land ruft eine regionale Task Force zusammen, sobald die Warnstufe Orange erreicht wird. Sie besteht aus dem Landrat, Vertretern der Kreisordnungs- und Gesundheitsbehörde sowie Vertreten aus Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, Polizei, ADD und Landkreistag. Vorsitzender ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Gemeinsam werden die Fallzahlen und die Entwicklung betrachtet und mögliche Konsequenzen beschlossen. Laut Warnplan des Landes sollen Maßnahmen spätestens am fünften Tag nach Überschreiten des Warnwertes ergriffen werden.
Lesen sie hier das aktuelle Amtsblatt mit der geänderten Allgemeinverfügung als pdf:
AfD-Fraktion zur Corona-Lage im Kreis Germersheim: Angst und Panik vermeiden – maßvoll handeln
Andreas Wondra, Sprecher der AfD Fraktion im Kreistag Germersheim
Der Landkreis Germersheim zählt fast 50 Neuinfektionen und befindet sich somit kurz vor der Corona-Warnstufe Rot. Hierzu Andreas Wondra, Sprecher der AfD-Fraktion im Kreistag Germersheim:
„Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen der Bürger in der Corona-Krise ernst. Sollte die Warnstufe Rot eintreten, plädieren wir jedoch für möglichst geringe Einschränkungen der Individual- und Grundrechte im Kreis. Insbesondere appellieren wir an die Verantwortlichen an das Wohl unserer Kinder zu denken. Die Schließung von Schulen und Kitas, aber auch die Sperrung von Spielplätzen sind auf jeden Fall auszuschließen. Grenzschließungen halten wir aktuell für nicht angebracht. Wir appellieren vielmehr für Maß und Mitte sowie an die Eigenverantwortung der Bürger.“
„Die Anzahl der wöchentlichen PCR-Tests stieg von 127.000 im März bis auf 1.195.000 in der letzten Woche. Wer mehr testet, findet auch mehr positive Fälle. Und der Grenzwert 50 für die Warnstufe Rot stammt aus dem Mai diesen Jahres, als wöchentlich bis ca. 400.000 Personen bundesweit getestet wurden. Aktuell werden also drei Mal so viele Menschen getestet. Damit müsste auch der Corona Grenzwert auf 150 oder deutlich höher gesetzt werden.“
Wondra weiter: „Zudem bedeutet ein positiver PCR-Test nicht automatisch, dass man typische Symptome aufweist, ärztlich behandelt werden muss, ins Krankenhaus auf eine Intensivstation kommt oder gar beatmet wird. Und bei den bedauerlichen jüngsten Todesfällen in der Corona-Statistik des Landkreises verlautbarte der Landrat am Donnerstag, dass diese in einem Heim in Neuburg nicht an Corona, sondern mit einem positiven PCR-Testergebnis – also nicht an oder wegen Corona – gestorben sind. Die Aufnahme solcher Fälle in die Corona-Statistik verfälscht die Realität und verleitet Bundes- und Landesregierung zu Maßnahmen, die sich im Nachhinein als überzogen herausstellen können.“
Andreas Wondra, Sprecher der AfD-Fraktion im Kreistag Germersheim 23.10.2020
Corona-Virus: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektionszahlen
Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.
Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.
Hier
noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:
Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen
sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der
allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.
Veranstaltungen nicht
gewerblicher Art mit
zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn
gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten
oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich
Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit,
einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die
Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt
ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
Bei
der Erwachsenenbildung, beruflichen
Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
Gastronomie
und Handel
Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.
Für
die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.
Sport
und Freizeit
Für
das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen
Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training
sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der
Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.
Zuschauer*innen
sind nicht zugelassen
Von
den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im
Leistungs- und Profisport.
Auf
Sportanlagen im Innenbereich (Hallen,
etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen
bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im
Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der
Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl
der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche
begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.
Von
den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im
Leistungs- und Profisport.
Gruppenkursen
in Tanzstudios und ähnlichen
Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Gruppenkursen
in Fitnessstudios und ähnlichen
Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Messen
und Spielhallen
Messen,
Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten
i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht
erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden
In
Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen
Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine
Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.
Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen, sich an die ausgeweiteten
Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen.
„Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften
Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und
Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen
zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische
Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit
diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber
sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist
es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern“, ergänzt
Steinruck.
Schilder
weisen auf Maskenpflicht hin
Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.
Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).
Wartung der
Lautsprecheranlage der IGS Mutterstadt
Mutterstadt – Am Montag, 19. Oktober 2020, wird die Kreisverwaltung an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Mutterstadt die Außenlautsprecher und Notfallwarnanlagen testen und in Probebetrieb nehmen.
Die
Maßnahme wurde bewusst auf die Herbstferien gelegt, da in dieser Zeit kein
Schulbetrieb stattfindet. Im Umfeld der Schule werden der Funktionstest und der
Probealarm zu hören sein. Die akustische Überprüfung wird in der Zeit von 8 Uhr
bis voraussichtlich 13 Uhr mehrere kurze Alarme, Lautsprecherdurchsagen sowie
eine Beschallung mit Musik, beinhalten. Die Kreisverwaltung bittet die
Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 11.10.2020
Rhein-Pfalz-Kreis bildet Tagesmütter und Tagesväter aus
Freie
Plätze im Qualifizierungslehrgang
Dannstadt-Schauernheim – Die Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern oder Tagesvätern (Kindertagespflegepersonen) ist eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuungsform, die vom Jugendamt gefördert wird.
Die Kreisverwaltung bietet ab dem 31.Oktober 2020 einen Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen an, zu dem man sich noch anmelden kann.
In 300 Unterrichtsstunden werden ein
Grundwissen über Kindesentwicklung, Bildung und Erziehung sowie Informationen
zu den organisatorischen Bedingungen der Kindertagespflege vermittelt. In enger
Theorie- und Praxisverzahnung werden eigene Kompetenzen weiterentwickelt.
Der Kurs ist vom Bundesverband für Kindertagespflege
zertifiziert und wird mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert, die
Teilnahmegebühr beträgt 250 Euro. Unterrichtet wird donnerstags von 18 bis
21:15 Uhr und samstags von 9 bis 14:15 bzw. 16 Uhr in der Kurpfalzschule in
Dannstadt-Schauernheim.
Alle wichtigen Informationen zur
Kindertagespflege und zur Qualifizierung erhalten Sie im Kreisjugendamt unter
den Telefonnummern 0621 / 5909- 1071,-1340, -1341 oder -1070 sowie auf der Internetseite des
Rhein-Pfalz-Kreises unter www.kv-rpk.de.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 11.10.2020
Neue Energie Rhein-Pfalz-Kreis nimmt Photovoltaik-Anlage auf Kreisbad-Dach in Mutterstadt in Betrieb
Rainer Nauerz, Bereichsleiter Energiedienstleistungen der Pfalzwerke AG, und Landrat Clemens Körner drücken den Startknopf für die Inbetriebnahme der PV Anlage auf dem Dach des Aquabellas in Mutterstadt. Elke Bröckel, Rhein-Pfalz-Kreis (links) und Dr. Christian Lerch, Pfalzwerke AG (rechts), führen die Geschäfte der Neuen Energie Rhein-Pfalz-Kreis.
Mutterstadt – Die Neue Energie Rhein-Pfalz-Kreis GmbH – ein partnerschaftliches Unternehmen des Rhein-Pfalz-Kreises und der PFALZWERKE AKTIENSELLSCHAFT – hat auf dem Dach des Kreisbades Aquabella in Mutterstadt eine Photovoltaik-Anlage errichtet. An der Inbetriebnahme am Mittwoch, 30. September 2020, nahmen neben dem Landrat Clemens Körner weitere Vertreter der Politik, der Pfalzwerke und der PFALZSOLAR teil.
Der Bau der
Photovoltaik-Anlage auf dem Schwimmbad-Dach ist das zweite große Projekt der
Kreisenergiegesellschaft. Ziel ist es, nachhaltige Projekte für eine
zukunftsweisende Energieversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis zu realisieren.
Umgesetzt
wurde das Projekt in enger Zusammenarbeit der technischen Partner der
Kreisverwaltung und der 100 Prozent-Tochtergesellschaft der Pfalzwerke, der
PFALZSOLAR. Insgesamt wurden 220 hocheffiziente Solarmodule auf dem Dach
installiert. Die Gesamtleistung der Anlage beträgt 70 kWp. So können pro Jahr
etwa 66.000 kWh erzeugt werden. Damit beläuft sich die CO2-Einsparung
jährlich auf etwa 26 Tonnen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Neue Energie Rhein-Pfalz-Kreis GmbH und der Pfalzwerke AG 11.10.2020
Freier Unterrichtsplatz
im Fach Querflöte
Limburgerhof / Musikschule – An der Musikschule des Rhein-Pfalz-Kreises kann noch ein Kind oder Jugendlicher im Fach Querflöte aufgenommen werden.
Der
Unterricht findet freitags von 17:30 bis 18 Uhr in der Maxschule in Altrip
statt.
Parallel
zum Unterricht bietet die Musikschule vielfältige Möglichkeiten des
Ensemblemusizierens an.
Nähere Informationen und Anmeldung bei der Musikschule des Rhein-Pfalz-Kreises unter 0621 5909 3410 oder unter musikschule@kv-rpk.de.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 11.10.2020
Freie Unterrichtsplätze
in den Fächern Posaune und Trompete
Limburgerhof / Musikschule – An der Musikschule des Rhein-Pfalz-Kreises können noch Kinder und Jugendliche in den Fächern Posaune und Trompete aufgenommen werden.
Der
Unterricht für Posaune findet mittwochs ab 14 Uhr und für Trompete dienstags ab
15 Uhr statt. Beide Fächer werden in der Rudolf-Wihr-Schule in Limburgerhof
unterrichtet.
Parallel
zum Unterricht bietet die Musikschule vielfältige Möglichkeiten des
Ensemblemusizierens an.
Nähere Informationen und Anmeldung bei der Musikschule des Rhein-Pfalz-Kreises unter 0621 5909 3410 oder unter musikschule@kv-rpk.de.
v.l.: Bürgermeisterin Ilona Volk und Marion Schleicher-Frank, die Vorsitzende der Schifferstadt-Marketing-Gemeinschaft „Schmagges“ e.V.
Die Gewinner der Losaktion der
diesjährigen Heimat-shoppen Aktionswochen stehen fest! Gezogen wurden sie
von Bürgermeisterin Ilona Volk und Marion Schleicher-Frank, der Vorsitzenden
der Schifferstadt-Marketing-Gemeinschaft „Schmagges“ e.V.
Über je
einen 100 € Einkaufsgutschein von Schmagges können sich die folgenden
Los-Nummern freuen:
002635
007432
005577
Im Rahmen der diesjährigen
Aktionswochen wurde jeder Einkauf ab 10 € in den beteiligten Betrieben mit
einem Gewinnlos belohnt. Die Rücklaufquote an Gewinnlosen war enorm. Zu
gewinnen gab es drei Schmagges-Gutscheine à je 100 € für den Einkauf vor
Ort.
Die
Gewinner werden gebeten mit dem passenden Abschnitt des Loses bis spätestens 6.
November 2020 bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2
vorbeizukommen und den Gewinn abzuholen. Aufgrund der
Corona-Hygienemaßnahmen ist eine telefonische Terminvereinbarung vorab unter
der Telefonnummer 06235/44125 oder per Email unter stadtmarketing@schifferstadt.de unbedingt
erforderlich.
Die
Stadtverwaltung gratuliert allen Gewinnern recht herzlich!
Stadtverwaltung Schifferstadt 11.10.2020
Neue Telefonanlage und Mailadresse für Kita Kinderburg
Ab sofort ist die Kindertagesstätte Kinderburg über folgende
zentrale Rufnummer erreichbar: 06235 / 925540 und über die neue Mailadresse: kita-kinderburg@schifferstadt.de
.
Damit geht das städtische IT-Referat zusammen mit der Telekom
und der Elektro-Ohnheiser GmbH einen weiteren Schritt in Sachen
Netzwerkmodernisierung.
Die Stadtverwaltung dankt den beteiligten Betrieben für die
angenehme Zusammenarbeit.
Stadtverwaltung Schifferstadt 11.10.2020
Mit über 100.000 Kilometern das Vorjahresergebnis getoppt
Resümee zum STADTRADELN
498 Schifferstadterinnen und Schifferstadter haben sich für
die Aktion STADTRADELN vom 30. August bis einschließlich 19. September auf ihre
Fahrräder geschwungen und gemeinsam in insgesamt 46 Teams sagenhafte 109.634
Kilometer erstrampelt. Damit toppen sie nicht nur das Vorjahresergebnis um fast
30.000 Kilometer, sondern dürfen sich auch über die grandiose CO2-Ersparnis von
16 Tonnen freuen.
Das Paul-von-Denis-Gymnasiums hatte in der Team-Wertung die
Nase vorne. Zusammen kommen die knapp 100 Radlerinnen und Radler auf 15.382
Kilometer. Fast genauso viele Kilometer – nämlich 14.954 – erstrampelte das 63-köpfige
Team Sportabzeichen.
Spitzenreiter beziehungsweise -radler bei den
Einzelergebnissen ist Manfred Becker mit 1.431 Kilometern und einer
CO2-Ersparnis von 210 Kilogramm. Dicht auf seinen Fersen: Jürgen Basler und
Peter Kolb mit jeweils 1.311 Kilometern und 192 Kilogramm CO2-Ersparnis.
„Obwohl wir mit knapp 70 Teilnehmenden weniger gestartet sind
als im Vorjahr, konnten wir unser
Ergebnis mühelos überbieten“, freut sich Bürgermeisterin Ilona Volk. „Ich bin
sehr stolz, dass so viele so leidenschaftlich für den Klimaschutz in die Pedale
getreten sind.“ Ein großes Dankeschön gehe auch an die Sponsoren der
STADTRADEL-Päckchen. Zum STADTRADELN-Startschuss am Sonntag, 30. August hatte
Volk auf dem Rathausvorplatz Päckchen mit allem, was man für eine gelungene
Radtour gebrauchen kann, ausgegeben. „Der Zuspruch war überwältig und ich
hoffe, wir konnten Klein und Groß mit unseren Päckchen eine Freude bereiten und
sie so für die nächste Radtour motivieren.“
STADTRADELN
Seit 2008 schwingen sich
Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen für Klima- und Umweltschutz aufs
Fahrrad. Vom 30. August bis zum 19. September war Schifferstadt zum zweiten Mal
mit von der Partie. In diesem Zeitraum konnten alle, die in Schifferstadt
leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, bei der
Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis mitmachen und möglichst viele
Radkilometer sammeln. 2019 hat Schifferstadt erstmals am STADTRADELN
teilgenommen. Dabei haben 564 aktive Radelnde 71.770 km erstrampelt und so zehn
Tonnen CO2 eingespart.
Stadtverwaltung Schifferstadt 11.10.2020
Vom Schotter- zum Traumgarten
Begrünungssatzung seit 12. September in Kraft
„Bunt statt grau“ könnte das Motto der neuen
Begrünungssatzung der Stadt lauten. Sie setzt sich für umweltfreundlichen
Baumaßnahmen ein – damit Schifferstadt bald noch grüner und lebenswerter wird.
Endlich Feierabend. Müde, abgeschlagen, gestresst und jetzt
noch was im Garten werkeln? Nein, danke! Ein Schottergarten scheint die Lösung
zu sein. Die Realität sieht anders aus: Auf den Steinwüsten klettert das
Thermometer an heißen Tagen auf über 70 Grad. Lebensraum für Tiere und
Pflanzen? Fehlanzeige.
Anders sieht es bei Grünflächen aus: Vor allem Büsche und
Bäume bieten Schatten und verhindern am Tag, dass der Boden die Wärme der Sonne
übermäßig stark aufnimmt. Zusätzlich lässt die sogenannte Verdunstungskühle von
Grünflächen und Parks ganze Stadtviertel abkühlen. Das kann in dicht bewaldeten
Bereichen schon mal zwischen 10 bis 20 Grad Celsius ausmachen. Wäre das nicht
gerade in den letzten Wochen super gewesen? Im eigenen Garten 25 statt 35 Grad
zu haben?
Damit wir in Zukunft nicht mehr nur bei angenehmeren
Temperaturen im Garten entspannen können, sondern auch damit unsere
Nahrungsgrundlage gesichert ist – immerhin sorgen die Insekten dafür, dass auf
unseren Feldern Obst und Gemüse in Hülle und Fülle gedeiht –, hat die
Stadtverwaltung die Begrünungssatzung am 12. September verabschiedet. Seitdem
gilt: Wer in Schifferstadt bauen möchte, ist verpflichtet, mindestens 50 % von
Vorgärten sowie Flachdächer und flachgeneigte Dächer ab einer Größe von 50qm zu
begrünen.
Wer einen bereits bestehenden Bau gegen eine Grünfläche
austauschen will, kann einen Antrag für finanzielle Beihilfen stellen: Durch
das Entsiegelungsprogramm der Stadt kann das Projekt dann mit 25% (maximal 500
Euro) der Gesamtkosten für die sogenannten Entsiegelungsmaßnahmen bezuschusst
werden. Natürlich gilt das nur, wenn die Voraussetzungen laut der
Begrünungssatzung erfüllt werden und es sich beispielsweise nicht um eine
illegal versiegelte Fläche handelt.
„Der Boden filtert und bindet Schadstoffe und schützt so das Grundwasser“,
erklärt Schifferstadts Erste Beigeordnete Ulla Behrendt-Roden. Sie ist für die
Bereiche Umwelt und Naturschutz zuständig und ergänzt. „Wer sich für eine Grünfläche
entscheidet, den unterstützen wir natürlich gerne – so kommen wir gemeinsam
unseren energie- und klimapolitischen Ziele näher.“
„Ernten und essen, was man selbst gesät hat, ist einfach
schön“, ergänzt der städtische Umweltbeauftragte Kai Repp. Ein gut angelegter Garten müsse zudem
weder kosten- noch pflegeintensiv sein. „Er hilft sogar noch die Artenvielfalt
zu erhalten oder gar zu steigern“, sagt Repp.
Mit ein paar einfachen
Tipps zum Gartentraum:
Pflanzen sie Bäume, Sträucher und mehrjährige Pflanzen – so sparen Sie sich das jährliche Neupflanzen.
Pflegeleichte Stauden unterdrücken unerwünschte Beikräuter und erleichtern so den Pflegeaufwand.
Nutzen sich standortangepasste, gebietsheimische Pflanzen statt Palmen oder andere exotische Pflanzen, deren Pflege sehr intensiv sein kann.
Verzichten sie auf Pestizide und synthetische Dünger. Setzen Sie stattdessen sparsam organische Dünger ein.
Bitte verzichten Sie auf sehr invasive Arten, wie Götterbaum, japanischer Staudenknöterich, Kermesbeere und kanadische Goldrute. Diese Pflanzen sind unglaublich verbreitungsstarke Erstbesiedler und verdrängen unsere heimischen Pflanzen.
Sie haben Fragen zur Begrünungssatzung oder benötigen Beratung? Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt ist Klimaschutzmanagerin Nicole Dörr.
Stadtverwaltung Schifferstadt 11.10.2020
Schnell und umweltfreundlich von A nach B
Machbarkeitsstudien zu Radschnellwegen
Von Ludwigshafen nach Schifferstadt und von Schifferstadt
nach Wörth – schon bald sollen direkte und komfortable Radschnellwege die Rhein-Neckar-Region
noch besser vernetzen. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) hat zu beiden
Strecken Machbarkeitsstudien durchgeführt.
Wo befinden sich möglichst störungsarme Verbindungen und wo geeignete Korridore für neu zu bauende Radwege? Diesen Fragen widmeten sich der VRRN. Seine Ergebnisse präsentiert er auf www.m-r-n.com in Form von Machbarkeitsstudien. Die Radschnellwege sollen gute und sichere Anschlüsse an umliegende Orte für Pendler schaffen und so dazu beitragen, den motorisierten Verkehr zu reduzieren.
Die beiden über Schifferstadt führenden Radschnellwege
gehören zu den insgesamt sieben Verbindungen in Rheinland-Pfalz, die der
Landesbetrieb Mobilität in einer Potenzialanalyse als mögliche
Pendler-Radrouten identifiziert hatte.
Landrat Brechtel: Wichtiges Zeichen in Sachen Umweltschutz und Mobilität
Die Machbarkeitsstudie zur `Pendler-Radroute Schifferstadt – Speyer – Wörth´ ist abgeschlossen. „Das Besondere an der bevorzugten Tresse für die Pendler-Radroute ist, dass sie auf dem größten Teil der rund 60 Kilometern auf bereits bestehenden (Rad‑)Verkehrswegen realisiert werden kann. Lücken gibt es nur noch auf etwa 10 % der Gesamtstrecke“, so Landrat Brechtel optimistisch und ergänzt: „Um noch vorhandene Lücken zu schließen und die gewünschten Standards einer Pendler-Radroute zu erreichen, enthält das Gutachten einen umfassenden Maßnahmenkatalog mit insgesamt 434 Einzelmaßnahmen
„Jetzt liegt es an allen entlang der Route – ob Bund, Land, Kreise, Gemeinden – sich aktiv an der Realisierung zu beteiligen“, wirbt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Mit einem Schreiben hat er sich aktuell an die Bürgermeister der acht Verbandsgemeinden und Städte im Landkreis Germersheim gewandt: „Aus Sicht des Landkreises stellt die Umsetzung der Pendler-Radroute eine besondere Chance dar, die Situation für den Radverkehr sowohl außerhalb wie innerhalb der Orte zu verbessern. Die Maßnahmen kommen auch Ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute. In diesem Sinne würde ich mich sehr freuen, wenn Sie die Umsetzung der Pendler-Radroute in Ihrem Zuständigkeitsbereich unterstützen würden.“
Die Studie wurde vom Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) in Kooperationen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) beauftragte. Die Ergebnisse sind auf den Internetseiten des VRRN unter https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/radschnellwege veröffentlicht.
Aufgabe der Machbarkeitsstudie war es, die grundsätzliche Durchführbarkeit einer Pendler-Radroute für die Trasse Schifferstadt-Speyer-Wörth zu beschreiben und einen Trassenvorschlag für eine qualitativ hochwertige, verkehrssichere und möglichst störungsarme Radverkehrsverbindung auf dem Korridor zwischen Schifferstadt und Wörth sowie Kandel und Wörth (bis zur 2. Rheinbrücke) zu erarbeiten.
Der Bau selbst liegt in den Händen der jeweiligen Baulastträger. Das sind, je nach Streckenabschnitt, der Bund, das Land, der Kreis oder die Gemeinden. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die erforderliche Abstimmung mit allen Beteiligten, für die Herbeiführung politischer Beschlüsse und für die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen.
Um die nächsten Schritte einzuleiten und diese eng zu betreuen, hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ein Büro mit der weiteren Projektsteuerung beauftragt. Dabei ist vorgesehen, gemeinsam mit der regionalen Dienststelle des LBM in Speyer die weiteren Schritte zu koordinieren und die Planung zu konkretisieren. „Wir gehen davon aus, dass in diesem Zuge auch die Städte, Verbands- und Ortsgemeinden eingebunden werden, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig sind“, so der Kreischef.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ist von dem Projekt begeistert: „Die Pendler-Radroute wird sich aber nur realisieren lassen, wenn alle Baulastträger zusammenarbeiten. Als besonderen Anreiz gewährt das Land für die Realisierung von Pendler-Radrouten eine unbefristete Premiumförderung in Höhe von +20 % zum üblichen Fördersatz für Kommunen. Für den Landkreis Germersheim, seine Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger wäre diese Route ein enormer Gewinn in Sachen Mobilität und Umweltschutz.“
Kreisverwaltung Germersheim 11.10.2020
Kurse der Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
Microsoft Outlook – Mail- und Terminmanagement
Am Samstag, 17. Oktober beginnt um 9 Uhr der Kurs „Microsoft Outlook – Mail- und Terminmanagement“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Outlook ist das meistbenutzte E-Mail-Programm der Welt. Aber
Outlook geht weit über die E-Mail Verwaltung hinaus. Neben der klassischen
Funktion als reines E-Mail-Programm hilft Ihnen Outlook, Termine professionell
zu verwalten, Aufgaben zu planen, Termine einzuhalten, Kunden in einer
Datenbank zu pflegen.
Themen: Grundlagen und Bedienoberfläche – Kontakte verwalten
– Adressbuch nutzen und Verteilerlisten erstellen – Termine und Besprechungen
planen – elektronischen Kalender nutzen – Aufgaben einrichten und verwalten –
Posteingang organisieren und grundlegende E-Mail-Funktionen verwenden –
Journale zur Dateiverwaltung nutzen und mit Notizen arbeiten.
Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich
Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer
06235/44302 oder 44305 melden.
Die Cloud – Daten speichern im Internet
Am Mittwoch, 14. Oktober beginnt um 17:30 Uhr der Kurs „Die Cloud – Daten speichern im Internet“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Dateien, Fotos, Videos, Notizen und vieles mehr im Internet
abspeichern und jederzeit und von überall darauf zugreifen können: Kostenlose
und nützliche Dienste im Internet (Cloud-Dienste) machen das möglich. Lernen
Sie an Beispielen, wie Sie Ihre Daten ohne großen Aufwand austauschen und
verwalten können. Speichern und organisieren Sie Ihre Daten im Internet und
greifen Sie dazu jederzeit von überall darauf zu.
Inhalte: Dropbox – Bilder im Netz – Ordner und Dateien für
den gemeinsamen Zugriff freigeben – Google-Drive oder OneDrive – u.v.a.
Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 oder 44305 melden.
Smartphone-Kurs für Einsteiger/innen (Android)
Am Dienstag, 13. Oktober beginnt um 18 Uhr der „Smartphone-Kurs für Einsteiger/innen (Android)“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Sie haben ein Smartphone, wissen aber nicht, wie Sie es für
Ihre Bedürfnisse richtig nutzen und bedienen können? In diesem Kurs lernen Sie
Ihr Gerät mit seinen Grundfunktionen sowie die Bedienung und erste
Einstellungen kennen.
Inhalte: Das Smartphone richtig bedienen – Wischtechnik und
virtuelle Tastatur – Die diversen „Knöpfe“ bzw. Apps – Pflege – Grundeinstellungen – Telefonieren –
Nachrichten senden und empfangen – Tipps und Tricks.
Für weitere
Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung
Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 oder 44305 melden.
Sparkasse Heidelberg unterstützt Artenschutz und Artenvielfalt – Spende an den Zoo Heidelberg
Zoo-Team freut sich über mobile Waage, GPS-Sender & Wildkameras
Eine großzügige Spende der Sparkasse Heidelberg ermöglichte die Anschaffung einer mobilen Waage zur Gewichtskontrolle unterschiedlicher Zootiere. Auf dem Foto ist die Waage bei den Binturongs im Einsatz. Foto: Zoo Heidelberg
Seit Jahrzehnten ist die Sparkasse Heidelberg ein wichtiger Partner für den Zoo Heidelberg und engagiert sich für dessen Arbeit regelmäßig mit einer großzügigen Spende. Diesmal gab es für die Tierpfleger in den unterschiedlichen Revieren gleich mehrere Anlässe zur Freude. Das Kreditinstitut unterstützte den Zoo mit einer mobilen Waage für Binturong, Känguru und Co. und förderte zudem die Haltung der Feuerhornvögel. Zusätzlich konnte durch die Spende die technische Ausstattung im Bereich der Tierpflege um mehrere GPS-Sender und Wildkameras erweitert werden.
„Mit der Sparkasse Heidelberg haben wir einen treuen Partner an unserer Seite. Wir freuen uns sehr über die regelmäßige Unterstützung! So können wir wichtige Anschaffungen tätigen, die ohne diese Hilfe nicht – oder erst viel später – möglich gewesen wären!“, freut sich Frank-Dieter Heck, Kaufmännischer Geschäftsführer des Zoo Heidelberg.
Stefanie Back, Sparkasse (m.) gemeinsam mit Vogelkurator Dr. Eric Diener (r.) und Frank-Dieter Heck (l.), Kaufmännischer Geschäftsführer des Zoos, bei den Feuerhornvögeln im Zoo Heidelberg. Foto: Zoo Heidelberg
Und Stefanie Back kann seitens der Sparkasse nur unterstreichen: „Wir unterstützen den Zoo Heidelberg sehr gerne, nicht nur, weil uns Artenschutz und -vielfalt generell wichtig ist. Auch weil der Zoo einen wichtigen Bildungsauftrag wahrnimmt, indem er seinen Besucherinnen und Besuchern das Leben und Verhalten der Tiere artgerecht nahebringt. Er sensibilisiert damit ganz allgemein auch den Blick auf die Bedeutung des reichhaltigen Lebens für unseren gesamten Planeten.“ Der Zoo Heidelberg versucht, notwendige Ausgaben für den laufenden Betrieb mit Hilfe von Eintrittsgeldern, sonstige Erlösen und durch einen laufenden Zuschuss der Stadt Heidelberg zu decken. Großzügige Spenden, wie diese durch die Sparkasse Heidelberg oder durch viele weitere Einzelpersonen und Unternehmen, haben für den Zoo Heidelberg eine hohe Bedeutung. Sie helfen dabei, zusätzliche Projekte zu finanzieren, damit der Zoo weiterhin für die Tiere artgerecht und abwechslungsreich gestaltet werden kann.
Bürgerwerkstatt zur Umgestaltung des Rathausplatzes am 15. Oktober
Haßloch – Der Haßlocher Rathausplatz als zentraler Ortsmittelpunkt ist derzeit vorwiegend Parkplatz und lässt den Charme, den eine Ortsmitte haben sollte, vermissen. Daher sind in der Vergangenheit schon öfter Stimmen laut geworden, dass Veränderungen dem Rathausplatz gut tun würden. Dementsprechend soll ein Konzept auf den Weg gebracht werden, das eine Vielzahl von Komponenten vereint: Von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über die Erweiterung des Spielbereiches, die Schaffung einer Außengastronomie, dem Anlegen von Grünflächen bis hin zur Beibehaltung von Parkplätzen sind viele Aspekte zu berücksichtigen.
Der Bereich Wirtschaftsförderung/Ortmarketing hat im Zuge dessen gemeinsam mit dem Fachbereich „Bauen und Umwelt“ fünf Umgestaltungsvarianten für das Areal des Rathausplatzes erstellt. Diese Planungen sind lediglich Vorentwürfe und dienen in erster Linie als Diskussionsgrundlage, um Wünsche, Bedarfe und Vorschläge abzufragen und zu erörtern. Zu diesem Zweck fand Mitte Februar 2020 ein Unternehmerfrühstück im Kulturviereck statt, zu dem alle Unternehmer aus dem Haßlocher Ortskern eingeladen waren. Außerdem wurden die Entwürfe Mitte März im Ausschuss für Tourismus, Veranstaltungen und Ortsmarketing vorgestellt. Ende Mai war man außerdem bei einer Sitzung des Gewerbevereins zu Gast, um auch von den Mitgliedern des Vereins ein Stimmungsbild zu erhalten.
Eigentlich hätte im Frühsommer auch eine Bürgerwerkstatt stattfinden sollen. Diese wurde damals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie aber verschoben. Nun soll die Veranstaltung nachgeholt werden. Am Donnerstag, 15. Oktober 2020 um 18:30 Uhr sind interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den Rathausplatz eingeladen. Dort soll direkt am Ort der geplanten Umgestaltung über die Vorentwürfe diskutiert und auch von Bürgerseite ein Meinungsbild eingeholt werden. Die Bürgerwerkstatt findet im Freien statt, daher werden wärmende Getränke ausgeschenkt. Bei Regen wird man in den Saal Löwer ausweichen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, vor Ort werden aber die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst. Ebenso gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
Der Rathausplatz in seiner jetzigen Form existiert seit 2001. Schon damals gab es Ideen zur Schaffung von Außenflächen für die Gastronomie, sogar in Form eines GastronomiePavillons. Letztlich entstand aber doch ein Rathausplatz, der zum Großteil aus Parkflächen besteht. Seit 2001 hat sich die Parksituation in der Ortsmitte durch hinzukommende Stellflächen südlich vom Rathaus und nördlich der Langgasse aber verändert. Auch das Bewusstsein ist heute ein anderes. Ein Ortsmittelpunkt sollte einen gewissen Freizeitwerte bieten und eine gewisse Aufenthaltsqualität haben. „Daher sind wir nun gespannt auf die Ideen, Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Erste Ampelanlage in Haßloch mit Blindenleitsystem in Betrieb genommen
Haßloch – Die Lichtsignalanlage Lachener Weg/Rotkreuzstraße wurde in den vergangenen Wochen als erste Ampelanlage in Haßloch mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Hintergrund ist das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“. Die Arbeiten zur Installation des Systems sind abgeschlossen und das Leitsystems seit dem 28. September 2020 aktiv. Die Firma Siemens hatte die technische Nachrüstung für das Blindenakustiksignal übernommen. Durch Mitarbeiter des gemeindeeigenen Bauhofs wurden an den Übergängen die notwendigen Bodenindikatoren eingebaut. Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf rund 20.000 Euro.
Die Besonderheit: Das Blindenakustiksignal, das sehbehinderten Menschen als sensorische Orientierung dient, verfügt über eine intelligente Steuerung. Das bedeutet, dass sich die Lautstärke des akustischen Signals an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche anpasst. Sind die Umgebungsgeräusche beispielsweise zu Hauptverkehrszeiten besonders intensiv, passt sich auch das Blindenakustiksignal der Geräuschkulisse an, um in der Wahrnehmung nicht unterzugehen. Bei abnehmender Geräuschkulisse verliert auch der akustische Ton an Lautstärke. Das sorgt dafür, dass umliegende Anwohner bei geöffneten Fenstern nicht durch ein permanent lautes Akustiksignal der Ampel gestört werden. Beim Akustiksignal unterscheidet man zwischen dem Auffinde- und dem Leitsignal. Das Auffindesignal (langsames, gleichmäßigen Tackern) hilft, den Ampelmast zu finden. Das Leitsignal (schnelles Piepen) signalisiert, dass die Ampel Grün ist und die Straße überquert werden kann. Das Auffindesignal ist bis 21:00 Uhr aktiv, das Leitsignal durchgehend, wenn es durch Drücken des Ampelknopfes angefordert wird.
Die Nachrüstung weiterer Ampelanlagen mit einem Blindenleitsystem, wie beispielsweise im Kreuzungsbereich Kirchgasse/Lindenstraße oder Neustadter Straße/Brahmsstraße, ist denkbar. Zunächst möchte der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ aber mit dem nun installierten Leitsystem erste Erfahrungswerte im Praxisbetrieb sammeln, um dann bei Bedarf weitere Umrüstungen vornehmen zu können.
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Aktion „Schreibtisch vor dem Rathaus“ geht weiter
Nächster Termin am 17.10.2020
Haßloch – Im Jahr 2016 hatte Bürgermeister Lothar Lorch erstmals die Aktion „Schreibtisch vor dem Rathaus“ angeboten. Die Idee entstand im Rahmen der Dreharbeiten für das ARD-Magazin „Panorama“. In dem damaligen Interview formulierte Lorch die Idee, mehr mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt ins Gespräch treten zu wollen und gab somit den Anstoß für die Aktion „Schreibtisch vor dem Rathaus“.
Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer hat als kommissarischer Vertreter des Bürgermeisters die Aktion aufgegriffen und fortgesetzt. Am 04.07.2020 hatte er erstmals seinen Schreibtisch auf dem Rathausplatz platziert und interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch angeboten. Seither fanden insgesamt drei Termine statt. Am
Samstag, 17.10.2020 von 09:00 bis 12.00 Uhr
wird Herr Meyer erneut auf dem Rathausplatz anzutreffen sein. Gerne können Fragen, Beschwerden, Ideen oder Anregungen vorgebracht werden. Meyer wird sich zu sämtlichen Gesprächen Notizen und Vermerke machen und sich den vorgebrachten Anliegen annehmen. Für die Gespräche im Rahmen von „Schreibtisch vor dem Rathaus“ ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Auch unabhängig von der Aktion „Schreibtisch vor dem Rathaus“ steht der Erste Beigeordnete Tobias Meyer Bürgerinnen und Bürgern für persönliche Gespräche zur Verfügung. Eine weitere „Offene Bürgersprechstunde“, die er monatlich anbietet, findet am 13.10.2020 zwischen 17:30 und 19:00 Uhr in Besprechungszimmer 010 im Rathaus statt. Auch Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung sind möglich. Termine können über sein Vorzimmer (Frau Judith Fuhrmann, Tel.: 06324-935 248) vereinbart werden.
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Schwere Entscheidung: Kein „Weihnachtsmarkt der 1000 Lichter“ in diesem Jahr
Haßloch – Nachdem schon mehrere Haßlocher Feste wie das Andechser, der Sommertagsumzug oder die Weintage dem Coronavirus zum Opfer gefallen sind, wird auch der Haßlocher „Weihnachtsmarkt der 1000 Lichter“ in diesem Jahr nicht stattfinden können. Zu diesem Schritt hat sich die Gemeindeverwaltung nach Prüfung eines möglichen Alternativkonzeptes entschieden. „Aktuell verzeichnen wir deutschlandweit steigende Infektionszahlen. Darüber hinaus ist die weitere Entwicklung in den kommenden Monaten vollkommen ungewiss, womit jegliche Planung für einen Weihnachtsmarkt auf wackeligen Beinen stehen würde“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Vor allem stehe bei allen Überlegungen aber die Gesundheit der Gäste und Beschicker im Vordergrund.
Der durch den Bereich „Veranstaltungen“ und der Ordnungsverwaltung im Vorfeld erarbeitete Entwurf für ein Alternativkonzept sah einen in sich abgeschlossenen Markt mit Zu- und Abgang auf dem Jahnplatz vor. Maximal 250 Besucher hätten sich gemäß aktueller Bestimmungen in einem vorgegebenen Einbahnstraßensystem auf dem Platz zeitgleich bewegen können. Mit einem E-Ticket-System hätte man ähnlich wie im Frei- und Schwimmbadbetrieb den Zugang zum Markt zu vorher festgelegten Zeitfenstern geregelt und durch das E-Ticket-System gleichzeitig auch die Daten der Besucher zur im Ernstfall notwendigen Kontaktverfolgung erfasst. Nach ersten Berechnungen hätte die Umsetzung (durch höheren Personaleinsatz, Erstellung eines E-Ticket-Systems, Schaffung von sanitären Anlagen im Festbereich, Reduzierung der Standgebühren für Beschicker) Mehrkosten in Höhe von rund 25.000 Euro verursacht. Auch ein Konzept zur Verteilung der Stände in der gesamten Ortsmitte war Gegenstand der Überlegungen, wurde aber ebenfalls verworfen. Verkehrliche Aspekte sowie eine noch erheblich schwieriger werdende Kontaktverfolgung sprechen gegen eine Streuung der Stände.
Eine mögliche Durchführung des Weihnachtsmarktes wurde auch in der jüngsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses besprochen. „Wir wollten uns ein Meinungsbild der Ausschussmitglieder einholen“, so Meyer. Auch hier sah man die Durchführung eines Weihnachtsmarktes kritisch und tendierte in Richtung Absage. „Natürlich wäre ein stückweit Normalität wünschenswert gewesen, doch wie viel Weihnachtsmarktflair bleibt, wenn man nur zu vorab ausgewählten Zeitfenstern den Platz besuchen kann und am Eingang schon wieder die nächsten Gäste auf Einlass warten“, fragt Meyer. „Auch ist es fraglich, wie wirtschaftlich der Markt aus Sicht der Beschicker sein würde, wenn maximal 250 Besucher zeitgleich auf dem Gelände sind, wo sich sonst 1.500 bis 2.000 Gäste bewegen“, gibt Gunther Metz aus dem Bereich „Veranstaltungen“, der den Weihnachtsmarkt federführend organisiert, zu bedenken. In Vorgesprächen haben laut Metz bereits einige Beschicker signalisiert, für eine abgespeckte Version des Marktes nicht zur Verfügung zu stehen.
„Die Entscheidung ist uns letztlich nicht leicht gefallen und uns ist auch bewusst, dass die Absage nicht überall auf Gegenliebe stoßen wird, aber nach Abwägung aller Eventualitäten werden wir den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nicht durchführen“, so Meyer und Metz. Die Absage des Haßlocher Weihnachtsmarktes ist nicht die erste Absage in der Region. Auch der Deidesheimer Advent, die Waldweihnacht in Johanniskreuz oder der Dudenhofener Weihnachtswaldbasar wurden für dieses Jahr bereits abgesagt.
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Herbstferienprogramm im Blaubär
Noch freie Plätze für die Zirkusnacht am 18. Oktober
Haßloch / Blaubär – Am 12. Oktober beginnen in Rheinland-Pfalz die Herbstferien und erneut wird das Haßlocher Jugend- und Kulturhaus Blaubär ein Ferienprogramm anbieten. „Bereits während der Sommerferien konnten wir erste positive Erfahrungen in der Durchführung von Ferienangeboten unter Corona-Bedingungen sammeln. Daher blicken wir voller Zuversicht und Vorfreude auf das Herbstferienprogramm“, so Blaubär-Leiterin Barbara Renner.
Angebote, wie die Halbtagsbetreuung „Holiday im Blaubär“ sowie die Holzwerkstatt in Kooperation mit der Jugendkunstschule sind bereits ausgebucht. Auch beim Theaterworkshop mit dem WwP-Theater ist die maximale Teilnehmerzahl so gut wie erreicht. Freie Plätze gibt es hingegen noch für die Zirkusnacht am 18. Oktober. Die Zirkusnacht war in der Vergangenheit bei den Ferienspielwochen während der Sommerferien stets sehr beliebt, konnte diesen Sommer aber nicht stattfinden, sodass man sie nun im Rahmen des Herbstferienprogramms nachholen möchte. Vom 18. auf den 19. Oktober verwandeln sich Kinder ab 8 Jahren eine ganze Nacht lang in Zirkusartisten und können die unterschiedlichsten Zirkusnummern (Diabolo-Tricks, Teller drehen, Einrad fahren, Akrobatik) ausprobieren.
Interessierte Eltern können ihre Kinder im Jugend- und Kulturhaus Blaubär telefonisch unter 06324/935-460 oder per Mail an blaubaer@hassloch.de anmelden. Die Teilnahme an der Zirkusnacht kostet 15,00 Euro. Für die anderen Ferienangebote führt der Blaubär eine Warteliste. Sollten Teilnehmer kurzfristig abspringen, besteht die Möglichkeit nachzurücken.
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Vorerst keine Altglasentsorgung mehr am Real
Containerstandort wird aufgrund zunehmender Verunreinigungen aufgelöst
Haßloch / Real – Die Entsorgung von Altglas ist im gesamten Landkreis Bad Dürkheim seit Anfang Januar 2020 nur noch über Glascontainer möglich. In Haßloch gibt es hierfür 19 Containerstandorte, die sich über das gesamte Ortsgebiet verteilen. Der Standort am Real-Markt wird nun allerdings vorerst aufgelöst. Grund sind die zunehmenden Verunreinigungen rund um den Containerstandort, da dort in der Vergangenheit längst nicht nur Altglas, sondern Müll jeglicher Art entsorgt wurde.
„Wir hatten als Gemeinde zuletzt die Reinigungsintervalle im Bereich des Standortes erhöht, doch auch das brachte keine Besserung“, so die Umweltbeauftragte Melanie Mangold, die bei der Gemeinde Ansprechpartnerin in Bezug auf die Altglascontainer-Standorte ist. „Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, den Standort vorerst aufzulösen, da es nicht die primäre Aufgabe des Bauhofs sein kann, unrechtmäßig abgestellten Müll zu entsorgen“, ergänzt Umweltdezernent Joachim Blöhs. „Die Entscheidung ist insofern bedauerlich, dass es letztlich auch die Personen trifft, die ihr Altglas stets ordnungsgemäß entsorgt haben“, so Blöhs weiter. Darüber hinaus ist der Real-Markt der bisher einzige Supermarkt in Haßloch, der mit dem Aufstellen entsprechender Container auf seinem Gelände einverstanden ist. Container an den Supermärkten bieten aus Sicht der Verwaltung den Vorteil, dass man das Altglas dort entsorgen könne, wo man es in der Regel auch gekauft hat.
Die Container am Real-Markt sollen in der zweiten Oktoberwoche entfernt werden. „Wir werden anschließend beobachten, wie sich das Müllproblem ohne die Container entwickelt und wie sich der Wegfall auf andere Standorte auswirkt“, so der Umweltdezernent. Mit der Auflösung des Standortes am Real-Markt gibt es in Haßloch ab der zweiten Oktoberwoche noch 18 Einwurfstellen für Altglas.
Ohnehin hatten im Gemeindegebiet zuletzt Anpassungen bei den Glascontainern stattgefunden. Resultierend aus den Beobachtungen und Erfahrungswerten aus dem ersten halben Jahr hatte man zwei Containerstandorte aufgrund geringer Frequentierung aufgelöst (Siegfried-Perry-Straße und Breslauer Straße), zwei stark frequentierte Standorte mit der doppelten Anzahl an Containern verstärkt (Pfalzplatz und Parkplatz Parkfriedhof in der Moltkestraße) sowie einen neuen Standort geschaffen (Herrenweg nahe der Einfahrt zum DM/ Edeka/).
Gemeindeverwaltung Haßloch 07.10.2020
Gemeindebücherei: Neue Verordnung erlaubt leichte Lockerungen
Haßloch / Gemeindebücherei – Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ermöglicht der Bücherei unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln leichte Lockerungen vorzunehmen. Das betrifft die Zahl der Besucherinnen und Besucher, die sich zeitgleich in der Bücherei aufhalten dürfen. Diese steigt von bisher 10 auf jetzt maximal 15 Personen. Um die maximale Besucherzahl nicht zu überschreiten, liegen am Eingang der Bücherei Einlasskärtchen aus, von denen jeder Besucher eine Karte an sich nimmt und beim Verlassen der Bücherei wieder an der Theke abgibt. Sind die Karten am Eingang vergriffen, müssen sich nachfolgende Besucher einen Moment gedulden, bis wieder Kapazitäten frei werden. Kinder unter 10 Jahre müssen in Begleitung eines Erwachsenen kommen. Auch hier hat die Büchereileitung in Absprache mit der Ordnungsverwaltung das Alter gesenkt. Zunächst galt diese Regelung für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr. In der Bücherei ist das Tragen einer Mund-NasenBedeckung verpflichtend. Am Eingang stehen Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wer vor dem Hintergrund bundesweit steigender Infektionszahlen lieber auf Online-Medien zurückgreift, kann als Kunde der Bücherei kostenlos die Onleihe nutzen. Alle Inhaber eines gültigen Leseausweises der Gemeindebücherei haben automatisch und kostenlos Zugang zur Onleihe Rheinland-Pfalz. Im Onleihe-Portal stehen rund 100.000 digitale Medien zur Verfügung, die über eBook-Reader, Tablet, PC oder einem anderen Endgerät gelesen werden können. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt mit der Leserausweisnummer.
Darüber hinaus macht die Bücherei darauf aufmerksam, dass durch die beengte räumliche Situation in diesem Halbjahr die Durchführung von Leseabende in fremder Sprache nicht möglich sein wird. Die Reihe „Kunst im Treppenhaus“ findet hingegen regulär statt. Noch bis Ende Oktober schmücken Fotografien von Friedrich Haag das Treppenhaus. Im November und Dezember folgen Acrylmalereien auf Leinwand unter dem Titel „Seelenbotschaften“. Das neue Jahr startet dann im Januar und Februar mit Fotografien von Angelika Bullinger, die den Haßlocher „Wehlachweiher übers Jahr“ porträtieren wird. Ebenso geht „MINI-Club trifft Bücherei“ weiter. Am 08. Oktober 2020 dürfen sich die teilnehmenden Grundschüler auf einen Spielenachmittag mit den zahlreichen Brettspielen aus dem Bestand der Bücherei freuen. Gespielt wird im Mehrzweckraum des Jugend- und Kulturhauses Blaubär. Für den MINI-Club ist eine Anmeldung unter blaubaer@hassloch.de erforderlich.
Haßloch / Musikschule – Am 26. Oktober 2020 startet an der Haßlocher Musikschule ein weiterer Eltern-Kind-Kurs unter dem Titel „Kleine Zwerge“. Dieser richtet sich an Kinder im Alter zwischen 1,5 und 2 Jahren. Durch gemeinsames Singen und Musizieren in verschiedenen Tonalitäten, im Spiel mit Tüchern und Rasseln und beim Lauschen in der Geborgenheit der Eltern werden alle Sinne der Kinder angeregt. Der Kurs umfasst insgesamt acht Termine und findet ab dem 26. Oktober jeweils von 11:15 bis 12:00 Uhr im Kammermusiksaal der Musikschule statt. Kursleiterin ist Rie Mattil.
Die Teilnahme am Kurs kostet 55,00 Euro pro Eltern-Kind-Paar. Eine Anmeldung ist online unter www.musikschule-hassloch.de (Bereich Anmeldung) möglich. Um die derzeitigen Hygienebestimmungen einhalten zu können, ist die Teilnehmerzahl auf 5 Eltern-Kind-Paare begrenzt. Bei Fragen steht das Team der Musikschule auch telefonisch unter 06324/935-190 zur Verfügung.