Bad Dürkheim – Auch das Bad Dürkheimer Stadtfest wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation leider nicht wie vorgesehen stattfinden. Wie in den Jahren zuvor waren mehrere tausend Besucher in der Kurstadt erwartet worden. Geplant waren zwei Bühnen mit insgesamt 18 Bands an fünf Veranstaltungstagen, ein vielfältiges kulinarisches Angebot sowie ein breites kulturelles Rahmenprogramm. Neben einem ausgedehnten Programm für Kinder in Form des Werkstattfestes der Offenen Kreativ-Werkstatt, dem Museumstag und dem Entenrennen hätten sich die Besucher auf viele weitere Highlights freuen dürfen.
Nun präsentiert die Stadt Bad Dürkheim zum ersten Mal das
statt|Fest statt dem Stadtfest. Ebenfalls vom 20. bis 24. Mai wird es an jedem Tag mehrere digitale Angebote geben: Vom Kinderprogramm in Form von Vorlesestunden aus der Bücherei über Führungen im Stadtmuseum bis hin zu tollen Live(stream) Konzerten
der diesjährigen Bands. Die Dürkheimer Gastronomie- und Winzerbetriebe sorgen trotzdem für das leibliche Wohl und präsentieren das
statt|Fest Weinpaket sowie erstmalig das gemeinsam Kochevent „Dergem grillt!“ mit Christian Keller und der Bad Dürkheimer Weinprinzessin Lea Baßler.
Natürlich darf auch das Entenrennen in diesem Jahr nicht fehlen.
„Gerade in solch schwierigen Zeiten ist Kreativität ein wichtiger Motor in unserer Stadt. Unser alternatives statt|Fest soll
uns Hoffnung und Mut machen für die Zeit danach“, so Bürgermeister Christoph Glogger. „Ein großes Dankeschön an alle Unterstützer, die Künstler, die Gastronomie- und Winzerbetriebe und natürlich an jeden Zuschauer unseres digitalen Programms.“
Eröffnet wird das diesjährige Stadtfest standesgemäß am
Mittwochabend, 20. Mai um 20 Uhr von Bürgermeister Glogger und der Weinprinzessin Lea Baßler,
anschließend übernehmen „Die anonyme Giddarischde“ im Livestream auf dem städtischen Facebookkanal und präsentieren Schorlerock und Wortwitz nach bester Pfälzer Mund- und Lebensart.
An
Christi Himmelfahrt, 21. Mai, können die jungen statt|Fest-Besucher um 11 Uhr eine Vorlesestunde „Bilderbuchvorlesen mit
Sigrid de Raaf“, der Leiterin der Stadtbücherei, bestaunen.
Ein besonderer Höhepunkt wird wieder das
Entenwettschwimmen auf der Isenach sein, welches in diesem Jahr bereits zum 16. Male stattfindet. Jeder, der sich an der Gaudi um
14.30 Uhr beteiligen möchte, kann den Livestream auf der Facebookseite mitverfolgen. Die Siegerehrung findet anschließend auf Facebook statt. Zu gewinnen gibt es in diesem Jahr Bad Dürkheim Gutscheine, welche anschließend bei dem Dürkheimer Einzelhandel
und der Gastronomie eingelöst werden können. Wie in den Vorjahren kann ab dem 5. Mai 2020 in den Einzelhandelsgeschäften der Innenstadt oder über das statt|Fest Paket für Zuhause eines der 1600 teilnahmeberechtigten Lose erworben werden.
Das musikalische Highlight an
Christi Himmelfahrt präsentiert die Band xxtra mit einer Premiere in Bad Dürkheim. Die Brüder Sven und Eric Greifenstein stellen ihr neues Bandprojekt vor: Rock `n Roll bis unplugged, los geht es um
20 Uhr.
Der Stadtfest-Freitag,
22. Mai, beginnt wieder mit einer Vorlesestunde für Kinder um 14. Uhr.
Ab 18.30 Uhr erwarten Christian Keller und Weinprinzessin Lea Baßler die statt|Fest-Besucher mit der ersten Edition von „Dergem grillt!“, einem interaktiven Koch- und Grillevent im Livestream. Die Grillpakete müssen vorbestellt werden, damit diese rechtzeitig am Donnerstag 21. Mai und Freitag, 22. Mai ausgeliefert werden können. Bestellungen und weitere Details gibt es unter duerkheim-grillt@gmx.de.
Weiter geht es ab
20 Uhr mit einem besonderen, musikalischen Highlight. Der ehemalige The Voice of Germany-Gewinner Andreas Kümmert tritt im Livestream auf Facebook auf. Der Mann mit der außergewöhnlichen Stimme spielt ebenfalls zum ersten Mal in und für Bad Dürkheim.
Am Samstag, 23. Juni, liest Sigrid de Raaf wieder ein spannendes
Bilderbuch, online ab 11 Uhr. Um 15 Uhr präsentieren zwei ehemalige Dürkheimer Persönlichkeiten je eine besondere Führung durch das Bad Dürkheimer Stadtmuseum im Kulturzentrum Haus Catoir.
Musikalisch wird es ab 19.30 Uhr mit der Rockband der Musikschule im Livestream auf Facebook, bevor ab
20 UhrJens Huthoff und Band übernimmt und mit All Time Hits, Rock, Pop und Balladen für Gänsehautfeeling sorgt.
Zum Abschluss des Stadtfestes, am
Sonntag, 24. Mai gibt es wie gewohnt eine Bilderbuchlesung um 11 Uhr. Die Dürkheimer Spitzenwinzer laden um
18 Uhr zu einer interaktiven und digitalen Weinprobe ein. Das entsprechende Weinpaket kann unter
www.spitzenwinzer.com bestellt werden.
Zum Abschluss des
statt|Fest2020 dürfen sich alle auf eine Weltpremiere freuen. Britta und Chako Habekost lesen exklusiv erste Passagen aus ihrem kommenden
Pfalzkrimi Elwenfels 4, welcher erst im Jahr 2021 erscheinen wird. Zu sehen im Livestream ab
19 Uhr, auf keinen Fall verpassen!
Der zuständige Beigeordnete Karl Brust freut sich sehr, dass es Stadt und Beschickern gelungen ist, auch in dieser schwierigen Zeit
ein mehrtägiges Programm auf die Beine zu stellen.
Ein großes Dankeschön an Stefan Kahne und Philipp Hahn für die technische Unterstützung und den Support, ohne den es nicht möglich
gewesen wäre, das statt|Fest in diesem Jahr präsentieren zu können.
Ein voller Erfolg: Das erste virtuelle Weinfest der Südlichen Weinstraße
Südliche Weinstraße – Am Freitag, den 17. April fiel um punkt 19 Uhr der Startschuss für das „Pfälzer Weinfest für Dehäm“. Über 2.700 Zuschauer waren bei dem ersten Weinfest via Livestream mit dabei.
„Zuhause ist es doch am Schönsten. Und an der Südlichen Weinstrasse trifft das zu 100 Prozent zu. Hier kann man auch mal ein Weinfest von Zuhause aus feiern.“ Mit diesen Worten eröffnet die Weinprinzessin am 17. April um kurz nach sieben offiziell das erste „Weinfest für Dehäm“. Zu diesem Zeitpunkt haben bereits über 2.700 Zuschauer via Livestream eingeschaltet, mit Vorfreude auf einen entspannten Abend, auf den sie dank der individuellen Genusspakete, die ihnen im Voraus zugesendet wurden, bestens vorbereitet waren.
Die Pakete waren ein voller Erfolg – 1.000 Stück wurden insgesamt (aus)verkauft. Ausgestattet mit Pfälzer Wein und regionalen Spezialitäten saßen dann am Freitagabend tausende Weinliebhaber vor den Bildschirmen und warteten auf die Eröffnung des Weinfestes aus der Pfalz. Die Zuschauer selbst kamen jedoch aus allen Ecken dieser Welt. „Aus Kanada viele liebe Grüße“, schrieb ein begeisterter Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung in den Livechat. Denn an diesem Abend schienen „Social Distancing“ und „Abstand halten“ ganz weit entfernt. Gemeinsam erlebten die Zuschauer ein Fest, wie es real kaum besser hätte stattfinden können. Vom Pfälzer „Schorle trinke“ über Livemusik mit den „Pälzer Buwe“ bis hin zur Zubereitung eines leckeren Saumagen Burger mit den „Gaumenfreunden“, diese und viele weitere Highlights durften die Teilnehmer hautnah miterleben. Und sie konnten kaum genug bekommen. Die einzige Kritik: Bitte mehr davon!
Weitere Informationen zum virtuellen Weinfest gibt es hier.
Bad Dürkheim – Sie gehören zu den schönen Traditionen der Stadt Bad Dürkheim: die Ortsteilkerwen. Anfang Mai ist es stets die Kerwe Grethen-Hausen, die den Reigen der Feste in den Ortsteilen eröffnet. So zählt sie nun auch zu den ersten Veranstaltungen, über deren Durchführung angesichts des grassierenden Corona-Virus entschieden werden musste. Der Ortsbeirat von Grethen-Hausen hat sich in Anbetracht der derzeitigen Situation dazu entschlossen, das mehrtägige Fest in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen.
Das Winzerpicknick, das seit einigen Jahren am Maifeiertag viele Menschen auf die Wiesen vor der Brunnenhalle im Bad Dürkheimer Kurpark lockt, wird hingegen nicht abgesagt, sondern verschoben. Die Stadt Bad Dürkheim und der Weinbauverein haben den Termin nun vom 1. Mai um einen Monat auf Pfingstmontag, 1. Juni verlegt. „Noch können wir schwer einschätzen, wann die Maßnahmen gelockert werden. Mit der Verschiebung gewinnen wir etwas Zeit und hoffen, dass sich die Situation bis dahin entspannt“, so Bürgermeister Christoph Glogger.
Stadtverwaltung Bad Dürkheim 02.05.2020
Tourismusbilanz der Südlichen Weinstraße 2019
Gästeankünfte
leicht im Minus / Übernachtungszahlen leicht im Plus
Landau / Südliche Weinstraße – 350.384 Gäste und damit 0,9 % weniger als im Jahr 2018, sowie 967.999 Übernachtungen – das sind 0,9 % mehr als im Vorjahr – mit diesen Zahlen ziehen Landrat Dietmar Seefeldt und Uta Holz, Geschäftsführerin des Vereins Südliche Weinstraße e.V. eine Tourismusbilanz für das Jahr 2019, die auf hohem Niveau quasi stagniert.
Die Südliche Weinstraße liegt damit
bei den Gästen etwas schlechter und bei den Übernachtungen genau gleich wie der
Landesdurchschnitt (Ergebnis von Rheinland-Pfalz: +0,3 % Gäste und + 0,9 %
Übernachtungen) und etwas schlechter als die ganze Pfalz (-0,1 % Gäste und +2,4
% Übernachtungen). Landrat Dietmar Seefeldt ist mit diesem Ergebnis nicht unzufrieden,
würde sich aber weitere Zuwächse wünschen. „Die
Südliche Weinstraße hat ein hohes Niveau im Tourismus erreicht. Die
Tourismusintensität – also das Verhältnis von Übernachtungen zu Einwohnern – in
unserem Landkreis ist die höchste in der Pfalz. Wir bieten Genuss, Gastfreundschaft,
eine einmalige Landschaft und angenehmes Klima. Zahlreiche Auszeichnungen für
Winzer, Hoteliers und Gastronomen bezeugen diese hervorragende Qualität.“ so
der Landrat. „Betrachtet man die Entwicklung in den letzten 10 Jahren, fallen
zwei Dinge auf:
Erstens: die Zahl der Gäste und Übernachtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
ist im Vergleich zu Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich gestiegen, obwohl die Zahl
der Betriebe und der Betten an der SÜW nahezu gleich geblieben ist. Das zeigt,
dass die Region sehr beliebt ist und sich die Auslastung in unseren Betrieben
in den letzten Jahren verbessert hat.
Zweitens: Vergleicht man die Entwicklung der Übernachtungen im Jahresverlauf,
hat sich eine etwas bessere Verteilung auf das ganze Jahr entwickelt. Die
Monate September und Oktober haben im Jahr 2019 etwas schlechter abgeschnitten
als im Jahr 2009. Stattdessen sind Zuwächse im Frühjahr und Sommer, vor allem
von März bis Mai zu erkennen. Und das, obwohl die Verteilung der Feiertage in
den beiden Jahren nahezu identisch waren. Auch die Sommermonate schneiden etwas
besser ab als vor 10 Jahren.“ „Daran kann man erkennen, dass sich unsere
Bemühungen, Reiseangebote für das ganze Jahr zu schnüren, langfristig
auszahlen. Die Bewerbung der Mandelblüte trägt Früchte, aber auch der Fokus auf
Outdooraktivitäten und Genussveranstaltungen übers ganze Jahr. Was wir in
Zukunft verstärken wollen, ist eine Bewerbung der Wintermonate, die immer noch
schwach abschneiden. “ ergänzt Uta Holz.
Wie
sich die aktuelle Coronakrise, die die Tourismuswirtschaft in Deutschland und
der ganzen Welt besonders hart trifft, auf die Entwicklung des Tourismus an der
Südlichen Weinstraße im Jahr 2020 auswirken wird, ist aktuell noch nicht vorherzusagen.
Sicher ist, dass die Absage zahlreicher Veranstaltungen, das Erliegen des
Geschäftsreiseverkehrs und ab dieser Woche auch der touristisch motivierten
Übernachtungen die Gastgeber vor große Herausforderungen stellen wird. Die
langfristigen Folgen sind noch nicht absehbar.
Weitere Informationen:
Südliche Weinstrasse e.V., Zentrale für Tourismus, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Tel. 06341/940407, www.suedlicheweinstrasse.de
Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer
Fallzahlen zum 24.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.
Von den 568 bestätigten
infizierten Personen sind bereits 343 Personen
gesundet: 145 Personen aus dem
Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt
Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.
Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei
war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die
Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv
getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter
Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von
Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen
Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer
Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (24. April 2020, 12 Uhr)
Fallzahlen zum 17.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.
Von den 516 bestätigten
infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen
gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen
Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den
Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um
weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen
keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr
statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen
Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue
Angabe darstellen kann.
Zurzeit befinden sich 210 infizierte
Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher
Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600
Personen die häusliche Quarantäne verordnet.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf
Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt
Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem
Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen
behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16
müssen beatmet werden.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (17. April 2020, 12 Uhr)
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne
Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.
Das
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in
Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter
Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.
Die
Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden
daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche
Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in
einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt
hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen
und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch
der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge
übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der
Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt.
Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung
der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.
Landrat
Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner,
bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles
Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die
Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein
Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“
Weiterhin
betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend
funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft
mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona
Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.
„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“
Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt 02.05.2020
Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.
Der
Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern,
Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum
beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante
Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel
für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale
Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen
Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes
erstellten Liste ermittelt wurde.
„Über
diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser
unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe
vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen
Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser
großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten
Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen
Zeit erfahren zu dürfen.“
Am
Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf
Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In
einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte
er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit
Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus
fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir
jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen,
Ärzte und das Pflegepersonal.“
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021
Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.
Interessierte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal
fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu
illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die
Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche
Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen
dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale
des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury
von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die
eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger
auswählen.
„Der
Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum.
Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in
die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem
künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten
Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für
Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf
einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur
Teilnahme am Wettbewerb.
Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor
Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.
Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.
Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu
werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars
oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von
Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden
Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw.
ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von
Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.
Auch
die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich:
Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für
die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den
Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend
gelüftet.
Die
Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die
Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern
und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die
Schülerinnen und Schüler mitzubringen.
Landrat
Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass
das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der
Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum
Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst,
ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut
angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die
Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.
Eine
große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der
Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die
Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die
Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen
eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden
muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen
wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere
Informationen sind über www.vrn.de
einsehbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis
findet wieder statt
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.
Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im
Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten
sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m
zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des
Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtsamkeit.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.
Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:
Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit
bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche
können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete
Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die
geforderten Auflagen einhalten.
Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken,
Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und
Auto-Waschanlagen.
Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der
Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m²
Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.
Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder
möglich.
Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit
Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter
Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie
beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder
Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es
Erleichterungen.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre
Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch
geschlossen.
Unterricht der Abschlussklassen des laufenden
Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im
Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und
der Fachoberschule in Schifferstadt.
Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen,
die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen
besuchen dürfen.
Die regulären
Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.
Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und
Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.
Landrat Clemens Körner begrüßt
die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert
noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises:
„Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende
Kontaktsperre, die Hygiene- und
Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige
Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung,
kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin
dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den
Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch
an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder
haben.
Weitere
Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit
zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte
auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/
Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.
Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf:
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.
Kommende Woche beginnen die Pflasterarbeiten im Gehwegbereich
der Speyerer Straße für den Umbau des Kreuzplatzes. Im Anschluss wird die
Straße gepflastert. An den beidseitig verlaufenden Gehwegen im südlichen
Bereich (vor Speyerer Straße 24 und Hauptstraße 65) erfolgt kein Vollausbau,
sondern lediglich ein Austausch des Pflasters.
Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den
Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten
einhergehenden Herausforderungen.
Der neue Kreuzplatz:
durchatmen und wohlfühlen
Eine Erholungsinsel mitten in Schifferstadt. Ein Ort zum
Durchatmen für Alt und Jung. Barrierefrei, damit ihn wirklich alle nutzen
können. Am Projekt Kreuzplatz, eine Entscheidung des Stadtrates, waren von
Anfang an Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In drei Bauabschnitten soll die Grünfläche zwischen Haupt-
und Speyerer Straße zu einem öffentlichen Platz zum Verweilen, Spielen und
Ausruhen werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 02.05.2020
Erste Hygiene-Lieferung für
Grundschulen
Land stellt Mund-Nasen-Masken und Desinfektionsmittel zum Schulstart am 4. Mai
Ende der vergangenen Woche trafen die ersten Desinfektionsmittel
und Einwegmasken für die Grundschülerinnen und -schüler zum Schulstart am 4.
Mai bei der Stadtverwaltung Schifferstadt ein.
Als bisher erstes Land stattet Rheinland-Pfalz alle
Schülerinnen und Schüler mit waschbaren Alltagsmasken und einem Hygiene-Paket,
dem sogenannten „Notfallkoffer“, bestehend aus Desinfektionsmitteln und
Einwegmasken, aus. Zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung
sollen die Kinder die Masken tragen. Ansonsten gilt weiterhin: Abstand halten.
Die Stadtverwaltung wartet nun auf die Lieferung der waschbaren Alltagsmasken, um sie an die Grundschulen weiterzugeben.
Bund und Länder haben am Donnerstag, 30. April 2020, weitere Maßnahmen zur Lockerung der geltenden Beschränkungen formuliert. Demnach dürfen laut der ab Sonntag, 03.05.2020, in Kraft tretenden „Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ auch Spielplätze wieder genutzt werden. Aus der Staatskanzlei in Mainz heißt es dazu: „Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden.“
Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, die mehr als 20 Spielplätze im Großdorf ab Sonntag, 03.05.2020, wieder zur Nutzung freizugeben. Mitarbeiter des Bauhofs und des Vollzugsdienstes werden jetzt am Wochenende die Absperrbänder und Hinweisschilder entfernen, sodass die Spielplätze ab Sonntag wieder genutzt werden können. „Wir freuen uns, in dieser für viele Familien herausfordernden Zeit, Eltern und Kindern nun wieder eine weitere Aufenthaltsmöglichkeit im Freien geben zu können“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass auch auf Spielplätzen grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört vor allem das Abstandsgebot“, so Meyer weiter. Eltern sollten darauf entsprechend achten und zu volle Spielplätze meiden. Darüber hinaus sollte der Spielplatz kein Treffpunkt für Freunde werden, denn auch für Spielplätze gilt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu allen anderen Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten.
„Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einzelne Spielplätze wieder zu schließen, sollte sich herausstellen, dass dort die Einhaltung bestehender Kontaktbeschränkungen nicht umsetzbar ist“, erläutert Meyer. Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes werden die Situation auf den Spielplätzen im Blick haben.
Haßloch ist erneut dabei – STADTRADELN im Landkreis Bad Dürkheim
Nach dem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr beteiligt sich der Landkreis Bad Dürkheim mit seinen acht Kommunen und insgesamt rund 133.000 Einwohnern auch in 2020 an der Aktion STADTRADELN. Dementsprechend ist auch Haßloch wieder dabei und möchte den Erfolg der Premiere ausbauen. In 2019 hatten 270 Haßlocherinnen und Haßlocher am STADTRADELN teilgenommen und insgesamt rund 65.000 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das bescherte dem Großdorf Platz drei unter den Kommunen im Landkreis Bad Dürkheim.
Der Startschuss für die diesjährige Auflage fällt am 19. August 2020. Bis zum 08. September sind dann alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu aufgerufen, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen und möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen. Hierbei geht es um den Spaß am Radfahren sowie darum, im Rahmen der Aktion möglichst viele Fahrradkilometer zu sammeln, um sein Team, seine Kommune und den Landkreis im Vergleich mit anderen teilnehmenden Städten nach vorne zu bringen.
„Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie steht das Fahrrad nicht still, sondern wird teilweise noch stärker genutzt als vorher“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs, der schon jetzt alle Haßlocher zur Teilnahme aufruft. Eine Registrierung als Team, Verein, Schulklasse, Familie oder Einzelperson ist ab sofort unter www.stadtradeln.de/hassloch möglich. Dort kann man sich bestehenden Teams anschließen oder ein neues Team gründen. Während des Aktionszeitraumes können dort die geradelten Kilometer eingetragen werden, ebenso funktioniert die Kilometererfassung über die Stadtradeln-App. Durch das Zählen der Kilometer entsteht innerhalb des Teams erneut ein Ranking mit den meisten gefahrenen Kilometern, gleichzeitig wird auch angezeigt, wie andere Teams abschneiden. Daraus entsteht ein Wettbewerb, der dazu anspornen soll, noch mehr in die Pedale zu treten. Neu in diesem Jahr ist außerdem, dass Unterteams gegründet werden können. So können zum Beispiel innerhalb eines Schul- oder eines Firmenteams Klassen oder Abteilungen gegeneinander antreten und trotzdem das Hauptteam nach vorne bringen
Ein Hauptanliegen der Aktion STADTRADELN ist neben dem Spaß am Radfahren aber auch weiterhin das Thema Klimaschutz. Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen KohlendioxidEmissionen in Deutschland entstehen im Verkehr – davon wird ein Viertel vom innerörtlichen Verkehr verursacht. „Daher sollte das Fahrrad das Hauptverkehrsmittel für Wege im Ort und der näheren Umgebung sein“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Zudem ist das Radfahren ein wichtiger Baustein im Rahmen der eigenen Gesundheitsvorsorge. „Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bietet Radfahren die Möglichkeit, sich weiterhin an der frischen Luft zu bewegen. Das fördert nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch, der mit der Einschränkung einhergehenden Langeweile ein wenig entgegenzuwirken“, so das KlimaBündnis, das das bundesweite Stadtradeln organisiert.
„In einer Zeit, in der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen verschoben oder abgesagt werden, ist STADTRADELN eine Kampagne, die unter Einhaltung geltender Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln recht problemlos durchgeführt werden kann“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Daher stand die Teilnahme auch nie auf der Kippe. Ob allerdings begleitende Aktionen, wie das Radlerfrühstück oder die Energiewenderadtour stattfinden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sind über die offizielle STADTRADELN-Seite www.stadtradeln.de/hassloch abrufbar. Dort sind auch Anmeldungen möglich.
Gemeindeverwaltung Haßloch 02.05.2020
Ruftaxi ab dem 04. Mai wieder weitestgehend im Regelbetrieb
Das Haßlocher Ruftaxi kehrt ab Montag, 04. Mai 2020, weitestgehend zum Regelfahrplan zurück. Zuletzt waren im Rahmen eines Notfahrplanes lediglich das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße angefahren worden. Ab dem 04. Mai 2020 wird das Ruftaxi wieder sämtliche Haltestellen bedienen und nach dem regulären Fahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt.
Für die Nutzung des Ruftaxis gilt die Einhaltung der bestehenden Regelungen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Demnach sind Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Darüber hinaus liegt die maximal Fahrgastanzahl bei 4 Personen. Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf die Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Das Geld für die Fahrkarte sollte passend bezahlt werden. Der Preis für einen Einzelfahrschein liegt bei 2,10 Euro. Personen, die beispielsweise eine VRN-Jahreskarte, das MAXX-Ticket oder das JobTicket besitzen, können das Ruftaxi-Angebot kostenlos nutzen.
Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.
Gemeindeverwaltung Haßloch 02.05.2020
Erreichbarkeit der Verwaltung ab dem 04. Mai
Die Arbeit in den Dienststellen der Gemeindeverwaltung Haßloch läuft weitestgehend im Normalbetrieb, der Publikumsverkehr wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger allerdings reguliert. Daher gilt weiterhin: Können Angelegenheiten telefonisch oder per EMail mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt werden, dann ist der direkte Kontakt zu vermeiden. Andernfalls werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu vereinbaren. Beim Betreten der jeweiligen Dienstgebäude bitten wir um die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Nutzung der Händedesinfektion im Eingangsbereich.
Rathaus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter ihren bekannten Telefonnummern zu erreichen. Sollten Sie nicht wissen, wer für ihr Anliegen zuständig ist, hilft die Telefonzentrale unter 06324/395-0 gerne weiter. Die Telefonzentrale ist zu bekannten Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar. Persönliche Besuche des Rathauses sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bürgerbüro: Das Bürgerbüro bietet werktags zu den bekannten Öffnungszeiten alle dort zu erledigenden Dienstleistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an. Das Bürgerbüro ist unter 06324/935-200 zu erreichen. Wertstoffsäcke können im Foyer des Bürgerbüros abgeholt werden. Auch liegt dort das jeweils aktuelle Bürgerblatt zum Mitnehmen aus. Der Zugang zum Foyer ist geöffnet, der Eingang zur Kundenhalle jedoch geschlossen. Bitte achten Sie auch im Foyer auf die geltenden Abstandsregeln.
Tourist-Information: Die Tourist-Information ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Es finden dementsprechend auch kein Verkauf und keine Beratung vor Ort statt. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch unter 06324/935-225 oder per Mail an touristinfo@hassloch.de erreichbar.
Jugend- und Kulturhaus Blaubär: Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär ist vorerst weiterhin geschlossen. Die wöchentlichen Angebote (Mini-Club, Blaubär-Mix, Teenie- und Jugendcafé) sowie Kurse, Workshops und Veranstaltungen entfallen. Wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Das Blaubär-Team ist aber telefonisch unter 06324/935-460 oder per Mail an blaubaer@hassloch.de erreichbar.
Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen: Seit Beginn der Corona-Pandemie gehen vermehrt Anrufe ein, bei denen es um Fragen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen geht. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Unterstützungsanträge sind nur einige Stichworte. In der aktuellen Situation betrifft das nicht nur Alleinerziehende und Frauen, sondern ganze Familien, Selbstständige, Männer und Frauen von jung bis alt. Daher weicht die Beratungsstelle von ihrer Kernzielgruppe ab und bietet ihr Beratungsangebot für Jedermann an. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter 06324/935-144 zu erreichen.
Musikschule: Die Musikschule ist weiterhin geschlossen. Auch findet in der Musikschule keine Notbetreuung statt. Für individuelle Fragen stehen die jeweiligen Instrumental- und Gesangslehrer per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Ebenso können Sie sich per Email oder telefonisch an das Musikschulbüro wenden.
Gemeindebücherei: Durch die beengte bauliche Situation in der Haßlocher Gemeindebücherei ist eine reguläre Öffnung und gleichzeitige Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur schwer realisierbar. Daher wurde ein Konzept erarbeitet, das unter Berücksichtigung besagter Regeln eine Nutzung des Büchereiangebots ab dem 05. Mai 2020 wieder ermöglicht. Demnach können Medien nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor Ort ausgesucht und entliehen werden. Medienrückgaben und Zahlungen von Gebühren (z.B. Jahresgebühr) sind auch ohne Termin möglich.
Da vorläufig nur wenige Besucher gleichzeitig die Bücherei besuchen können, aber dennoch möglichst viele Haushalte mit Medien versorgt werden sollen, besteht ab 05. Mai 2020 außerdem die Möglichkeit, Medien per E-Mail unter bestellungen.medien@hassloch.de sowie telefonisch unter 06324/935-452 oder 451 zu bestellen. Die Bestellungen werden vom Team der Bücherei bearbeitet und die Kunden informiert, sobald die Medien abholbereit sind. Eine Abholung bestellter Medien ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In Ausnahmefällen (z.B. Risikogruppen, die niemanden haben, der die Medien abholen kann o.ä.) bringen die Mitarbeiterinnen auch Medien nach Hause. Weitere Infos zur Öffnung der Bücherei erhalten Sie telefonisch beim Team der Bücherei oder über unsere Homepage www.hassloch.de.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Aktuell
43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (24. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 43
Gesundete Personen: 94
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140
Aktuell
44 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (23. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 44
Gesundete Personen: 93
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 140
Aktuell
43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (22. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 43
Gesundete Personen: 93
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 139
Aktuell
55 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (21. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 55
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 133
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (20. April 2020, Stand 15
Uhr) – Dritter Todesfall
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 3
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Traurige Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein dritter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Gesucht, gefunden, geschult
Ehrenamtliche Corona-Helfende werden ausgebildet
In
der Corona Hilfsstation in Wörth wurden dieser Tage erste Freiwillige für einen
möglichen Einsatz in den südpfalzweiten Hilfseinrichtungen geschult. Weitere
Unterweisungen sind bereits terminiert. Bei den freiwillig Helfenden handelt es
sich um Menschen mit medizinischer Ausbildung, die aus der gesamten Südpfalz
stammen.
„Die
ruhige Lage zur vorherrschenden Corona-Pandemie verleitet uns als Verwaltungen
nicht dazu nachlässig zu werden. Im Gegenteil! Wir werden unsere Anstrengungen
nicht ruhen lassen und uns weiterhin auf den Ernstfall vorbereiten.“ Für die
Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und
Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch sind
Präventivmaßnahmen nach wie vor ein wichtiges Element, um die Lage im Griff zu
behalten. Das Credo „dem Virus stets zwei Schritte voraus zu sein“ ist für die
Verwaltungschefs gerade dann wichtig, wenn viele Menschen meinen mit den
jüngsten Lockerungen sei das Schlimmste überstanden: „Wir können die Zukunft
nicht wirklich vorhersehen. Allerdings sollten wir vorbereitet sein. Denn die
Bilder, die wir aus anderen Ländern gesehen haben und heute noch sehen müssen,
sind Warnung genug.“
Schon
im März hatte die Kreis- und Stadtverwaltungen öffentlich gemacht, dass sich
Menschen mit einer medizinischen Ausbildung oder fundierten Kenntnissen als
Freiwillige melden sollen, um im Ernstfall unterstützen zu können. Die Resonanz
auf diesen Aufruf bewerten Brechtel, Hirsch und Seefeldt als außergewöhnlich: Insgesamt
mehr als 400 Menschen meldeten sich südpfalzweit.
Was
diese bei einer Zuspitzung der Lage erwartet, darüber haben die
Pflegedienstleiterin Maria Schönau und der Arzt Dr. Johannes Schad im Rahmen der
Schulung in Wörth informiert.
Schönau
berät den Stab in Pflegefragen, führt Bewerbungsgespräche, und unterstützt die
Einrichtung der Corona Hilfsstation mit praktischen Einweisungen im Rahmen der
Helferschulung. Der Mediziner Dr. Schad ist im Notarzt-Team des „Deutschen
Instituts für Katastrophenmedizin“, war bereits bei den Quarantäne-Maßnahmen
für die ersten Wuhan-Rückkehrer in Germersheim eingesetzt und ist mit
außergewöhnlichen Situationen vertraut. Gemeinsam mit Schönau stellte er anschaulich
dar, wie Abläufe, Organisationsstruktur, Einsatzzeiten und die Arbeiten gedacht
seien. Die Ehrenamtlichen-Schulung mit etwa 30 Teilnehmenden dauerte bis zum
Nachmittag und wird sukzessive in in nächster Zeit mit sämtlichen Freiwilligen
durchgeführt.
„Wir
sind dankbar, für die enorme Solidarität, die die Menschen in der ganzen
Südpfalz wieder unter Beweis stellen. Und wir sind dankbar, dass wir hier vor
Ort mit vielen Profis zusammenarbeiten dürfen, die uns daran erinnern, dass wir
nach wie vor auf schlimmere Zeiten vorbereitet sein sollten“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und seine Kollegen Thomas Hirsch und Dietmar Seefeldt, die trotz
aller Zuversicht weiterhin an der Präventionsstrategie festhalten und die
Region damit selbst für den Fall einer wieder rascher zunehmenden Ausbreitung
des Coronavirus bestens gerüstet sehen.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Jugendberufshilfe
bleibt in Verbindung mit ihren Partnern
Austausch
im digitalen Raum
„Die Austausche mit Familien, Kindern,
Jugendlichen und fachlichen Partnern und damit die inhaltliche Arbeit unseres
Jugendamtes werden selbstverständlich auch in der Corona-Krise fortgeführt. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei sehr kreativ, andere Wege zu gehen,
Angebote zu generieren und die Kontakte auf veränderte Weise zu pflegen. Daher
war beispielsweise auch die Absagen des Arbeitskreises Jugendberufshilfe keine
Option“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Akteure im
Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf treffen sich dreimal jährlich zum
Austausch und zur Information über aktuelle Entwicklungen, um Jugendliche und
deren Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräfte besser bei allen Themen rund um
Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Ursprünglich war der Arbeitskreis am 21.
April beim CJD Maximiliansau in Wörth geplant, doch durch die Corona-Krise kam es
anders: Die Jugendberufshilfe hat den Arbeitskreis spontan in den digitalen
Raum verlegt und als Videokonferenz mit über 25 Teilnehmenden veranstaltet.
Arbeitsagentur, Jobcenter und Handwerkskammer berichteten über ihre aktuelle Arbeit und die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. Tenor war, Jugendliche und junge Menschen zu bestärken und zu unterstützen trotz der aktuellen Herausforderungen sich aktiv, um eine Ausbildung zu bewerben. Ein Rückgang an offenen Stellen sei aktuell noch nicht zu verzeichnen. Mitarbeitende der Bildungsträger CJD, Internationaler Bund und des Vereins für Berufliche Bildung (VfBB) und Schulsozialarbeit berichten von der Bedeutung, neue Wege der Kontaktaufnahme und des Austausches mit den Jugendlichen zu finden und auszubauen. Gerade auch die „Neuen Medien“ böten hierzu vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Es sei allerdings notwendig, in noch stärkerem Maße aktiv auf die Jugend zuzugehen, um Wege in Ausbildung und Beruf gemeinsam zu schaffen. Das Team Jugendbildung vom Jugendamt Germersheim sprach vom Erfolg der YouBoxx, einer Informations- und Austauschplattform erreichbar unter dem Link: https://kurzelinks.de/s5yv. Die YouBoxx bietet Beiträge in Form von Mitmachspielen, Interviews, Podcasts und wird regelmäßig aktualisiert. Besonders wichtig sind den Machern Beiträge von und mit Kindern und Jugendlichen.
Die Entscheidung der
Jugendberufshilfe ihr Engagement verstärkt in den virtuellen Raum zu verlegen
und eine Onlineplattform zur Information im Rahmen des Arbeitskreises
Jugendberufshilfe digital anzubieten hat sich als richtig erwiesen.
„Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – Telefon-
und Videokonferenzen sind das Mittel der Wahl, um mit den aktuellen
Herausforderungen konstruktiv umzugehen“, so der Tenor der Videobotschaft des Ersten
Kreisbeigeordneten Christoph Buttweiler, die im Rahmen der Konferenz als Gruß
eingespielt wurde. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Videokonferenz
ein voller Erfolg war, konnte man sich doch endlich wieder von Angesicht zu
Angesicht unterhalten. Die nächste Konferenz zum Austausch über die Situation
nach Öffnung der Schulen wurde bereits anberaumt.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Bürgersprechstunde mit Christoph
Buttweiler
Mit dem Ohr nah an den Bürgerinnen
und Bürgern zu sein, dieser Vorsatz erhält in Zeiten
von Corona gleich doppelte Bedeutung. Zum einen gilt es gerade jetzt als Behörde
für Auskünfte, Probleme, Sorgen oder sonstige Anliegen als verlässlicher
Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Andererseits werden viele Themen
derzeit telefonisch geklärt.
Auch Christoph Buttweiler, Erster Beigeordneter und Stellvertreter des Landrats im Kreis Germersheim, möchte wissen, was die Menschen im Landkreis bewegt, um zu helfen, zu klären, zu vermitteln oder einfach nur zuzuhören. Hierfür bietet Buttweiler das Format „Bürgersprechstunde“ – in der Regel abwechselnd in verschiedenen Gemeinden des Kreises, heute jedoch nur als Telefonservice möglich. Die erste Bürgersprechstunde während der Corona-Einschränkungen findet am Dienstag, 28. April, ab 15 Uhr statt.
Wer sich hierfür interessiert und mit Christoph Buttweiler einen Termin vereinbaren möchte, sollte sich vorab mit Tina Marini in Verbindung setzen, den zu besprechenden Sachverhalt schildern und die eigenen Kontaktdaten angeben. In Rückrufen können die Themen dann mit Christoph Buttweiler besprochen werden. Tina Marini ist erreichbar: per Mail unter t.marini@kreis-germersheim.de, telefonisch unter 07274-53-411.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Breite Unterstützung für Landkreis Germersheim
Unternehmen helfen in der Krise
Mitte März nahmen
auch im Landkreis Germersheim die Vorbereitungen auf die Corona Pandemie Fahrt
auf. Als die ersten gesellschaftlichen und medizinischen Vorkehrungen publik
wurden, reagierte auch die regionale Unternehmerwelt und bot ihre Unterstützung
an. „Ich hatte gerade davon erfahren, dass die Belegschaft von EIZO
mittlerweile komplett von Karlsruhe nach Rülzheim übergesiedelt war, da hat uns
der Monitorhersteller schon seine Unterstützung zugesagt.“ Dr. Fritz Brechtel,
Landrat für den Kreis Germersheim, zeigt sich beeindruckt von den spontanen und
vielfältigen Hilfsangeboten aus der Wirtschaft. Drei leistungsstarke
„Befundungsmonitore“ für die Projektionsradiografie hat EIZO dem Landkreis
überlassen. Die werden mittlerweile in der Jockgrimer Corona Ambulanz
eingesetzt.
Der
Kosmetikhersteller L’Oreal hat sich ebenfalls solidarisch gezeigt und die
Corona Ambulanz mit mehr als 800 Pumpflaschen Desinfektionsmittel ausgestattet.
Für die vielen Helfenden in der Region gab es in diesen Tagen weitere 500
125-Milliliter-Flaschen des Mittels, das in der Karlsruher Produktionsstätte
von L‘Oreal ausschließlich als Spende des Unternehmens, nicht für den freien
Markt, hergestellt wird. L’Oreal-Mitarbeitende aus Rheinzabern hatten von ihrer
Geschäftsleitung grünes Licht erhalten und die Ware eigenhändig nach Jockgrim
verbracht.
Eine Unterkunft
für Notärzte, die sowohl bei den Vorbereitungsarbeiten, wie auch für den Fall
einer Ausweitung der Krise zum Einsatz kommt, wurde mit gespendetem Mobiliar
des Einrichtungshaus Strohmeier Gilb in Bellheim ausgestattet. Auch in diesem
Fall hat sich das Unternehmen pro-aktiv an die Kreisverwaltung gewendet und
seine Unterstützung direkt in die Wege geleitet.
Die Firma
Strohmeier Gilb hat für die Wohnung einen Kleiderschrank, ein Sideboard, zwei
Kleiderständer, zwei Betten inklusive Lattenröste und Matratzen, einen
Schreibtisch, Bürostuhl, Tisch, vier Stühle sowie ein Klappsofa zur Verfügung
gestellt.
Dr. Fritz Brechtel
ist überzeugt, dass bei einer Verschlechterung der Lage und für den Fall, dass
die Corona Hilfsstation in Wörth mit seinen 104 Betten in Betrieb gehen muss,
die Unterstützung aus der Wirtschaft nicht abreißen wird: „Schon heute haben
sich Unternehmen bereiterklärt, uns im Ernstfall zur Seite zu stehen. Das freut
mich insbesondere deshalb, da es für die Betriebe selbst zahlreiche eigene
Herausforderungen gibt, die bewältigt werden wollen.“ So hat beispielsweise die
„MEG Wörth am Rhein“ zugesagt, die Einrichtung in Wörth bei Öffnung mit
Mineralwasser zu unterstützen.
Doch auch die zahlreichen kleinen Unterstützungsangebote, die unzähligen Gesten und Dankesbekunden aus der Bevölkerung sind für Brechtel ein Zeichen für den vorbildlichen Zusammenhalt der Menschen und der mit der Region fest verwurzelten Unternehmer im Landkreis Germersheim.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
OB Thomas Hirsch und Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt begrüßen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz
Aus der dringenden Empfehlung wird nun eine Pflicht: In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich bereits Anfang April für das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Die Verwaltungschefs begrüßen nun die Maßnahme des Landes, denn schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske: „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, ergibt ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“ Man dürfe das Erreichte jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, es gehe um die Gesundheit aller, betonten Brechtel, Seefeldt und Hirsch abschließend.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz 27.04.2020
Schülerfahrkarten online beantragen
Im
Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2020/2021 die
Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht
den Eltern, deren Kinder in eine
weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal
auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief
für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist
auf der Kreishomepage eingestellt.
Die
Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das
elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls
die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch
direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden
Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung
erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail
zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.
Im
Landkreis Germersheim besuchen ca. 10.200 Schülerinnen und Schüler die
kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der
Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 4.000
Schülerbeförderungstickets.
Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.
Schülerinnen
und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im
Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen
sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Vorbereitungen
für Schulbeginn in vollem Gange
Die Vorbereitungen für den
Schulbeginn laufen im Landkreis Germersheim auf Hochtouren.
Ob die intensive Reinigung der Räume,
des Mobiliars oder andere Gegenstände, das Bereitstellen von Flüssigseife und
Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln samt geeigneten Spendern: der
Landkreis Germersheim bereitet sich nach den Vorgaben des Landes und den
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf den anstehenden Schulbeginn vor.
Einiges, wie beispielsweise die gründliche
Reinigung und das Anbringen von Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern,
ist schon abgeschlossen. Anderes, wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ wird noch umgesetzt.
„Glücklicherweise hatten wir vorausschauend
die Desinfektionsmittel und –spender bereits Anfang März bestellt. Jetzt wurden
sie geliefert und können im nächsten Schritt angebracht werden“, so
Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler.
Weitere Maßnahmen wie das Lüften der
Räume oder die Einhaltung der Abstände in den Klassenräumen sind Aufgabe der
Schulen. Auch ein Wege- und Aufenthaltskonzept für die Wege in und aus der
Schule sowie in den Pausen wird von den Schulen gemeinsam mit den Hausmeistern
erstellt. Selbstverständlich werden alle Maßnahmen generell in enger
Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Land umgesetzt. Das Land hat
zugunsten der Schulen eine Spende erhalten. Davon erhalten die Schulen einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler die eigenen Masken zuhause vergessen haben.
„Auch wenn der Schulbetrieb
stufenweise mit einer begrenzten Schülermenge anläuft, erfordert es viele
Schutzvorkehrungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Um
uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und
anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das
Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m)
sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise in den Pausen wichtig“,
so Brechtel weiter. Landrat Brechtel und Schuldezernent Buttweiler appellieren
an die Schülerinnen und Schüler diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Freundschaft in Zeiten von Corona: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim unterstützen deutsch-französischen Solidaritätsaufruf
„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht
es in dem deutsch-französischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch Landaus
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche
Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr.
Fritz Brechtel, unterzeichnet haben. Gemeinsam mit etwa 200 anderen
Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Südpfalz erinnern sie
darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft und beschwören den
Zusammenhalt in der Corona-Krise.
„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus mussten wir
die Grenze zwischen der Pfalz und dem Elsass weitgehend schließen. Das bedeutet
aber nicht, dass unsere Verbundenheit mit den französischen Nachbarinnen und
Nachbarn an Bedeutung verloren hat. Ganz im Gegenteil: Wir stehen auch in der
Krise fest zusammen“, betonen die drei Verwaltungschefs. Darum seien auch
Hilfslieferungen in die Nachbarregion und die Aufnahme von elsässischen
Patientinnen und Patienten in südpfälzischen Kliniken selbstverständlich.
Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften setzen. „Frankreich und Deutschland werden auch die Corona-Krise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in ihrem Aufruf.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz 27.04.2020
Dr. Thomas Gebhart und Landrat Brechtel danken allen Kräften
„Seit Wochen wird
hier mit großem Engagement hervorragende Arbeit geleistet“, so der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas
Gebhart, nach seinem Besuch im Katastrophenschutzstab des Landkreises
Germersheim. Vor Ort konnte er sich ein Bild über die Abläufe und das gute
Zusammenspiel der verschiedenen Fachrichtungen, des Ehrenamtes und des
Hauptamtes, der Hilfsorganisationen und der Verwaltung machen. Gemeinsam mit
Landrat Dr. Fritz Brechtel verfolgte er eine Lagebesprechung – zu der die
meisten Einheiten telefonisch zugeschaltet sind, um die direkten Kontakte
gering zu halten – und kam mit dem Leiter des Stabes, Kreisfeuerwehrinspekteur
Mike Schönlaub und Stabsmitgliedern ins Gespräch. Gebhart zollte ihnen Respekt
und dankte allen für ihren Einsatz.
In den vergangenen
Wochen wurden für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Germersheim und in der
Südpfalz gute Strukturen und Vorsorge für den Notfall getroffen. Unter anderem
ist die Corona-Hilfsstation in Wörth quasi betriebsbereit, auch die
Corona-Ambulanz in Jockgrim hat sich bewährt und wird gut angenommen. „Im
Moment lassen es die Infektionszahlen und die hervorragende Vorbereitung für
den Krisenfall zu, dass wir die Stabsarbeit herunterfahren. Als Unterstützung
für die enorme Arbeit, die das Gesundheitsamt stemmen muss, bleibt er aber
bestehen. Sollte sich die Gesamtsituation verschärfen, können wir den Stab
innerhalb kürzester Zeit wieder hochfahren“, berichtet Landrat Dr. Fritz
Brechtel. Über den Besuch und die positive Rückmeldung von Dr. Gebhart hat sich
der Kreischef, gleichzeitig Gesamteinsatzleiter, gefreut und gibt diese an
alle, die in der Coronakrise engagiert sind, weiter.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Busse
fahren ab 4. Mai wieder nach normalem Schulfahrplan
Ab
dem 4. Mai fahren die Busse im Landkreis Germersheim wieder nach dem normalen
Schulfahrplan. Das hat der VRN mitgeteilt.
„Das
Abstandhalten (mindestens 1,5 m) und Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
muss auch in den Schulbussen selbstverständlich sein“, so Landrat Dr. Fritz
Brechtel sowie Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph
Buttweiler.
Für
sehr wichtig erachten beide zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske: „Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um
Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und
damit den Nächsten nicht zu infizieren.“
Deshalb
hat Landrat Dr. Fritz Brechtel auch bereits das Land gebeten, eine
Maskenpflicht im ÖPNV anzuordnen.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Raumordnerische
Prüfung für geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim eingeleitet
Landrat: Erster Schritt zur Entlastung der beiden Ortsgemeinden von Durchgangsverkehr
„Ich
begrüße die raumordnerische Untersuchung der geplanten Ortsumgehung Ottersheim
und Knittelsheim sehr. Dies ist der erste planerische Schritt zur Entlastung
dieser beiden Ortsgemeinden, die seit Jahren unter sehr hohem Durchgangsverkehr
leiden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Außerdem wäre es die Fortführung der
sich im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim.“
Nachdem
der Landesbetrieb Mobilität Speyer Anfang April dieses Verfahren bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Planungsbehörde beantragt
hatte, hat diese nun eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zum geplanten
Bau der Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim (L 509) eingeleitet.
Der
Landesbetrieb Mobilität in Speyer plant den Bau einer Ortsumgehung Ottersheim
und Knittelsheim. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden
Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche
Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.
Der
raumplanerische Entscheid für eine Umgehungsstraße der drei Orte Ottersheim,
Knittelsheim und Bellheim im Zuge der L 509 ist aus dem Jahr 1993. Der östliche
Teil dieser Trasse befindet sich seit 2018 im Bau. Aufgrund der seither
vergangenen Zeit ist die geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim
jedoch hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse der Raumordnung zu überprüfen
und zu beurteilen.
Stadt
Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim fahren
Stabsarbeit im Katastrophenschutz zurück – Hirsch, Seefeldt und
Dr. Brechtel: „Virus hat Alltag dauerhaft verändert“
Schon
früh in der Corona-Krise hatten die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche
Weinstraße und Germersheim die höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz
ausgerufen, eigene Katastrophenschutzstäbe eingerichtet sowie weitere Maßnahmen
ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung in dieser Ausnahmesituation zu
gewährleisten. Analog der Lockerungen der Corona-Beschränkungen, die am Montag,
20. April, bundesweit in Kraft getreten sind, haben die drei
Gebietskörperschaften entschieden, dass ein Aufrechterhalten der Stufe 5
vorerst nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen gilt nun in der Stadt und den
beiden Landkreisen eine sogenannte Gesundheitslage nach dem
Infektionsschutzgesetz.
Auch
der gemeinsame Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises
Südliche Weinstraße sowie der Katastrophenschutzstab des Landkreises
Germersheim werden heruntergefahren. Aber: „Sollte es die Lage erfordern,
können die Stabsstrukturen schnell wieder hochgefahren werden“, betonen
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz
Brechtel, die nach wie vor eng miteinander sowie mit den Hilfsorganisationen
und den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt stehen und über die
tagesaktuelle Lage informiert werden.
„Für
die derzeitige Situation, in der wir uns befinden, gab und gibt es keine
Musterlösung. Aus diesem Grund war es die richtige Entscheidung, früh zu
reagieren und besonders angesichts der dramatischen Lage im benachbarten Elsass
effektive Maßnahmen zu ergreifen, um den Folgen der Corona-Pandemie bei uns in
der Südpfalz möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, bekräftigen die
drei Verwaltungschefs. Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel sind froh, dass gemeinsam
in guter interkommunaler Zusammenarbeit medizinische Versorgungsstrukturen
geschaffen werden konnten, auf die die Südpfalz bauen könne. „Unser Gesundheitswesen
ist gut aufgestellt: Die Krankenhäuser in der Region haben ihre
Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche
Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden, die Luftrettungskapazitäten
wurden ausgeweitet, für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur
Verfügung und die Corona-Ambulanzen in Jockgrim bzw. Landau haben sich
etabliert. Auch steigen die Infektionszahlen nur langsam und bisher ist das
gefürchtete Übergreifen der Lage im Elsass auf die Südpfalz ausgeblieben.“
Dies rechtfertige aber keinesfalls eine sofortige Rückkehr zur Normalität, betonen die drei südpfälzischen Verwaltungschefs mit Nachdruck. „Das Virus hat unseren Alltag dauerhaft verändert und der Neustart von Gesellschaft und Wirtschaft kann nur vorsichtig und Zug um Zug erfolgen. Die Erfolge, die bislang in der Südpfalz und in ganz Deutschland zu sehen sind, gehen auch und besonders auf die früh verhängten, umfangreichen Beschränkungen und sonstigen Maßnahmen zurück. Das zeigt der internationale Vergleich. Wir sind der festen Überzeugung: Wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 27.04.2020
Aktionstag „Radel ins Museum“ abgesagt
Aufgrund der aktuellen
Corona-Situation sagt der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. den Aktionstag
„Radel ins Museum“ am 3. Mai 2020 ab.
Seit über 20 Jahren öffnen am ersten Sonntag im Mai die Museen des Landkreises Germersheim sowie einige Museen der Südlichen Weinstraße ihre Türen kostenfrei für die Besucher. Aufgrund der aktuellen Lage fällt die Veranstaltung dieses Jahr aus.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2020
Lob für Corona-Hilfsstation in Wörth
Besuch aus dem Klinikum Ludwigshafen, einer der Maximalversorger und Koordinatoren im Land
Mediziner des Klinikums Ludwigshafen,
eines der fünf Maximalversorger im Land Rheinland-Pfalz, waren nach ihrem Besuch
in der Corona-Hilfsstation in Wörth von der Einrichtung sehr angetan: Sie
hätten in der gesamten Region nichts Vergleichbares gesehen, sehr professionell
geplant und umgesetzt. Chefarzt Prof. Dr. Matthias F. Bauer vom Institut für
Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin ist einer der Koordinatoren im
landesweiten Konzept, das vorsieht, dass die Maximalversorger-Kliniken im Land
die Betreuung und Versorgung von Covid-19-Patienten in ihrer jeweiligen Region
regeln. Gemeinsam mit dem Klinikhygieniker Dr. Sebastian Kevekordes und Jochen
Hummel, Stellvertretender Stadtfeuerwehrinspekteur der Berufsfeuerwehr
Ludwigshafen, machte er sich ein Bild von der südpfälzischen
Notfalleinrichtung.
Der fachliche Austausch zwischen den
Feuerwehrinspekteuren, den Leitenden Notärzten und Medizinern, Landrat Dr. Fritz
Brechtel und weiteren Mitgliedern des Krisenstabes aus den Landkreisen
Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Ludwigshafen war intensiv, am
Ende gab es viel Lob für die Beteiligten an Planung, Organisation und Aufbau
der Corona-Hilfsstation. „Es freut uns sehr, dass die Arbeit des Krisenstabs,
der Verwaltung und der Hilfsorganisation so positiv bewertet wurde“, so Landrat
Dr. Fritz Brechtel nach der Begehung in Wörth. „Wir werden weiter mit Ludwigshafen
in Verbindung bleiben und uns, sollte es zu einer Belegung dieser Not-Betten
kommen, eng abstimmen.“
Die Corona-Hilfsstation in Wörth ist
als südpfalzweites Überlauf- und Ausweichkrankenhaus für Corona-positiv
getestete stationäre Patienten konzipiert. Derzeit stehen rund 100 Normal-Betten
bereit, die Kapazitäten wären in Notfall schnell erweiterbar. Intensivplätze
mit Beatmungsmöglichkeit werden hier nicht vorgehalten. Inzwischen laufen auch
die ersten Schulungen des freiwilligen Hilfspersonals. „Das alles läuft sehr
strategisch und auf einem hohen fachlichen Niveau ab. Wir danken allen, ob
Hauptamtliche oder Ehrenamtliche für ihr Engagement in der ganzen Südpfalz.
Danke!“, so die Behördenchefs Dr. Fritz Brechtel (GER), Dietmar Seefeldt (SÜW)
und Thomas Hirsch (LD).
Das Konzept des Landes
Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Absprache mit anderen Krankenhäusern in den
Regionen die großen Maximalversorger wie Ludwigshafen Kapazitäten planen,
Krankheitsverläufe verfolgen sowie Medikamente oder Material austauschen. Ein
Frühwarnsystems soll dann ausgelöst werden, wenn in einer Region ein großteil
der vorgehaltenen Intensivbetten belegt sind. Dann könnte rechtzeitig nach
freien Kapazitäten und auch Kapazitäten in Not-Einrichtungen wie Wörth geschaut
werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 27.04.2020
Ab Montag, 27. April gilt in ganz Deutschland eine
Maskenpflicht für Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen im
Einzelhandel. Neben Einwegmasken, die u.a. in Apotheken erhältlich sind, sind
auch selbstgenähte und damit nachhaltige Stoffmasken, Tücher oder Schals
zulässig. Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken sollten dem Personal im
Gesundheitssektor vorbehalten bleiben.
Die Stadtverwaltung beantworten die dringlichsten Fragen zur
Maskenpflicht in Schifferstadt:
Wo muss die Maske getragen werden?
Eine Maske muss beim
Fahren im öffentlichen Personennahverkehr, also in Zügen, Bussen und Co., sowie
beim Einkaufen getragen werden. Nach Auskunft der Deutschen Bank gegenüber dem
SWR gilt das auch bei Banken und Sparkassen.
Müssen auch Verkäufer oder Lieferanten Masken tragen?
Nein, bislang nicht.
Angestellte in Geschäften müssen nur dann eine Maske tragen, wenn der Schutz
nicht anders gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch eine
Plexiglasscheibe. Für alle Formen von Lieferdiensten gibt es noch keine
Maskenpflicht.
Wird die Maskenpflicht kontrolliert?
Ja, der
Schifferstadter Vollzugsdienst kontrolliert das Tragen von Masken an den
beschriebenen Orten. Wer keine Maske trägt, kann verwarnt werden. In nächster
Instanz ist auch ein Bußgeld möglich. Wie hoch das ausfällt, steht noch nicht
fest.
Wo bekomme ich eine Maske?
Masken sind im
Einzelhandel, in Apotheken und Drogerien erhältlich. In Schifferstadt außerdem im
Nähstübchen, Burgstraße 51, Tel.: 06235 / 81910 und in der Änderungsschneiderei
Rieber, Amselweg 84, Tel.: 06235 / 9590994.
Wer darüber hinaus Masken verkauft oder ehrenamtlich näht, kann eine E-Mail mit Name, Adresse sowie Telefonnummer an webmaster@schifferstadt.de schicken – das Homepage-Team aktualisieren die Liste der Masken-Näherinnen und -Näher täglich. Parallel sammeln wir über die städtische Facebook-Seite „Schifferstadt – meine Stadt“ Tipps, woher Bürgerinnen und Bürger ihre Masken haben, um die Liste ständig zu ergänzen.
Wie trage, wasche und entsorge ich meine Maske richtig?
Die Masken sollten nur
mit frisch gewaschenen oder desinfizierten Händen angefasst, die Innenseite nicht
berührt werden. Nach dem Absetzen einer Maske sollte diese trocken an der Luft
aufbewahrt und zwischengelagert werden. Besonders die Innenseite und andere
Oberflächen dürfen nicht kontaminiert werden. Ist eine Maske durchfeuchtet, hat
sie keinerlei Wirkung mehr und muss entsorgt bzw. bei mindestens 60° C in der
Waschmaschine mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend getrocknet werden.
Bietet eine Maske ausreichenden Schutz vor einer
Corona-Infektion?
Eine Maske kann – je
nach Material – Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder einer feuchten
Aussprache entstehen, zurückhalten. Dadurch schützt sie vor allem die Mitmenschen
davor, sich bei einem erkrankten Maskenträger anzustecken.
Dass eine Maske im
Alltag das Risiko einer Ansteckung vermindert, ist nicht bewiesen. Hilfreich
ist die Maske aber in jedem Fall als physische Barriere, die verhindert, dass
man sich ins Gesicht fasst. Nachweislichen Schutz vor Infektionen bieten
dagegen:
eine
sehr gute Händehygiene durch häufiges, sorgfältiges Waschen
Husten
und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Papiertaschentuch, das anschließend
direkt entsorgt wird
Vermeidung
von Berührungen des Gesichtes und der Augen
Abstand
halten
Stadtverwaltung Schifferstadt 27.04.2020
Vollsperrung Mannheimer Straße
Umleitung über Breslauer Straße – Danziger Straße – Frederickstraße – Bahnhofstraße
Ab Dienstag, 28. April 2020 werden in der Mannheimer Straße
auf Höhe der Hausnummer 16 Kanalarbeiten durchgeführt. Aufgrund der Lage des
vorhandenen Kanals und um einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, finden die Arbeiten
unter Vollsperrung der Fahrbahn statt. Die Straßensperrung wird voraussichtlich
bis Donnerstag, 30. April andauern. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über
die Breslauer Straße, Danziger Straße, Frederickstraße bis zur Bahnhofstraße.
Die Stadtverwaltung dankt vorab für das Verständnis für die getroffenen
Maßnahmen.
Stadtverwaltung Schifferstadt 27.04.2020
Friedhofsbüro geschlossen
Von Montag, 27. April bis einschließlich Donnerstag, 30.
April ist das Büro auf dem Waldfriedhof nicht besetzt. In dringenden Fällen ist
Sabine Wegner vom Bürgerservice täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der
Rufnummer 06235 / 44311 erreichbar.
Ab Montag, 4. Mai ist das Friedhofsbüro wieder wie gewohnt
geöffnet.
Ab Dienstag, 5. Mai kann wochentags in der Zeit von 9 Uhr bis
12 Uhr wieder Splitt auf dem Waldfriedhof erworben werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 27.04.2020
11. Mai: Wiedereröffnung Stadtbücherei
Ab Montag, 11. Mai öffnet die Stadtbücherei, Rehbachstraße 2,
nach Abschluss der Umbauarbeiten an der Beleuchtungsanlage wieder. Neben
Büchern, Zeitschriften und Co. erwartet die Besucherinnen und Besucher dann ein
angenehmes (Lese-)Licht durch energiesparende LED-Lampen.
„Wir freuen uns schon riesig, bald wieder Lesebegeisterte in
unserer wunderbaren Welt der Bücher willkommen heißen zu dürfen“, sagt
Bücherei-Leiterin Martina Kees. Momentan sei zwar noch alles noch staubgrau,
die Regale in Folie eingewickelt, aber in zweieinhalb Wochen werde die Bücherei
in neuem Licht und bunten Farben erstrahlen.
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird das
Stadtbücherei-Team erst einmal putzen und die Regale wieder einräumen. Parallel
beschäftigen sich die Mitarbeiterinnen mit den Auflagen der
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, sodass Besucherinnen und Besucher
die Stadtbücherei zur Wiedereröffnung sicher betreten können.
Aktuelle Informationen zum Stand der Bauarbeiten, den Corona-Auflagen und der Wiedereröffnung finden Interessierte auf www.stadtbuecherei-schifferstadt.de.
Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer
Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 04. Mai 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus weiterhin für den regulären Publikumsverkehr geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 04. Mai 2020 aus.
Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird im Gegenzug zeitlich ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am
Montag, 04. Mai 2020, von 15:00 – 17:00 Uhr
über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“. Wer die sozialen Medien oder das Internet nicht nutzt, kann unabhängig von den Sprechstunden selbstverständlich auch ein Telefongespräch mit Herrn Meyer vereinbaren. Terminvereinbarungen laufen über sein Vorzimmer unter 06324/935-248.
Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung.
Text: Gemeindeverwaltung Haßloch Foto: Facebook Inc. 26.04.2020
DRK OV Haßloch-Meckenheim lädt zur Blutspende am 8. Mai – Beginn bereits um 15 Uhr – es gelten verschärfte Hygienevorschriften
Auch oder gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ruft das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Haßloch-Meckenheim zum Blutspenden auf. Der nächste Termin findet am Freitag, den 8. Mai 2020 in der Turnhalle der Ernst-Reuter-Schule, Martin-Luther-Str. 25 bereits in der Zeit von 15Uhr bis 20.30 Uhr statt. „Wir wollen unseren treuen Spenderinnen und Spendern mehr Zeit zur Verfügung stellen und starten daher bereits um 15 Uhr“ so die Blutspendebeauftragte Regina Müller. „Wer also schon ab 15 Uhr den Spendetermin wahrnehmen kann und will ist hierzu herzlich eingeladen.“ Auch findet die Blutspende nun ausschließlich in der Turnhalle (ebenerdig) statt. „Ein- und Ausgang sind getrennt. Ein Laufweg in der Turnhalle wird vorgegeben“ so Müller. Am Ende steht diesmal „nur“ ein Lunch-Paket, gilt es doch auch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu schützen. „Unser Schulsanitätsdienst des Hannah-Ahrend-Gymnasiums, deren Alter in der Regel zwischen 12 und 16 Jahren liegt, sowie die Ehrenamtlichen in der Küche, die meist über 60 Jahre alt sind, dürfen, auch aus Gründen des Eigenschutzes, diesmal nicht helfen“, so der Vorsitzende Jürgen Vogt. „Wir hoffen dennoch auf viele Spenderinnen und Spender“, so Vogt abschließend. Fragen zur Blutspende beantwortet die Hotline des Blutspendedienstes-West unter 0800 11 949 11 in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Infos gibt es auch im Internet unter www.blutspendedienst-west.de aber auch beim DRK OV Haßloch-Meckenheim unter 06324/2060 bzw. www.drk-hassloch.de.
Der Zutritt zum Spendelokal ist erst ab 18 Jahren gestattet – bitte keine Kinder / Jugendliche mitbringen. DANKE:
ErstspenderInnen sind bis zum Höchstalter von 69 Jahren herzlich willkommen!
Bei Gruppenspenden werden wir gerne ein entsprechendes Foto erstellen.
Bitte aus alle Fälle den Personalausweis mitbringen.
Sind Blutspendetermine sicher?
Die DRK/BRK-Blutspendedienste beobachten die Lage rund um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (Coronavirus SARS-CoV-2) sehr aufmerksam und stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Behörden. Die aktuell geltenden Zulassungsbestimmungen für die Blutspende gewährleisten einen hohen Schutz für Spender sowie eine hohe Sicherheit für die aus deren Spenden hergestellten Arzneimittel und deren Empfänger.
Damit wir schnell und wirkungsvoll zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit der Blutspenderinnen und Blutspender, aber auch unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Helfer ergreifen können, haben wir einen Krisenstab zur Beobachtung der aktuellen Lage eingesetzt. Ab sofort werden auf allen Blutspendeterminen am Eingang Temperaturmessungen stattfinden, um bereits von vornherein potentielle Spenderinnen und Spender mit erhöhten Körpertemperaturen nach Hause zu schicken.
Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen:
· bei allen spendewilligen Personen wird vor der Anmeldung die Körpertemperatur gemessen. Sollte eine erhöhte Temperatur festgestellt werden (>37,5°), muss die spendewillige Person umgehend das Spendelokal verlassen.
· alle spendewilligen Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden bis auf Weiteres nicht zur Blutspende zugelassen und müssen das Spendelokal verlassen.
· alle Entnahme-Teams werden mit Gesichtsschilden, MNS-Masken und Plexisglasschilden ausgerüstet.
· auf allen Termin sind strenge Sicherheitsabstände zwischen den Menschen einzuhalten (min. 1,5m bis 2m)
· alle spendewilligen Personen, die Anzeichen einer Infektion zeigen oder angeben, sich nicht hundertprozentig gesund zu fühlen, müssen umgehend das Spendelokal verlassen.
Aktuelle Einschränkungen:
· Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, dürfen KEIN Blut spenden! Das gilt auch, wenn das Aufenthaltsland KEIN Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes ist!
· Personen, die Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatten oder die Kontakt zu jemandem hatten, für den ein Verdachtsfall vorliegt, müssen 4 Wochen warten, bevor Sie wieder Blut spenden können!
· Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder gar daran erkrankt sind, müssen bis 4 Wochen nach Ausheilung warten, bevor Sie wieder Blut spenden dürfen.
DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. 26.04.2020
Behelfs-Mund-Nasen-Masken (BMNM) – DRK startet Nähprojekt
DRK OV Haßloch-Meckenheim ruft zur Spende von geeigneten Stoffen auf um daraus Mund-Nasen-Masken zu nähen. Gesucht werden u.a. Kopfkissen- und Bettbezüge aus Materialien, die mind. mit 60 Grad zu waschen sind. Des Weiteren wird Einzugsgummi mit max. 3 mm Stärke gesucht.
Zur Abgabe ist der DRK Second-Hand-Shop in der Schmähgasse 39 in Haßloch am Mittwoch (22.04.) zwischen 14 und 16 Uhr sowie am Donnerstag (23.04.) zwischen 9 und 12 Uhr geöffnet. Geeignete Stoffe / Materialien können auch in dem davor stehenden Kleidercontainer (bitte gut verpackt) eingeworfen werden.
Wer gerne näht und das Projekt „BMNM“ unterstützen will, wird gebeten die Kontaktdaten persönlich im DRK-Büro, Rathausplatz 2a, Haßloch, per Email an info@drk-hassloch.de oder per Tel. 06324/2060 (AB) zu hinterlassen. Material und Schnittmuster wird gestellt.
Das Team des DRK-Second-Hand-Shops um Brigitte Walachowitsch bedankt sich herzlich für die Unterstützung.
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130
Aktuell
50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 50
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 67
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 51
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120
Aktuell
68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 68
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Kommunalverwaltungen
bleiben geöffnet
„Immer wieder erreichen uns Anliegen
besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die
Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr
bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben
geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz
Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den
reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden,
keine Einschränkungen gibt.
Sämtliche Kommunen im Landkreis
Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung
physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten
werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele
Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und
öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.
„Da nicht wenige Mitarbeitende
innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden
sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den
zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise
festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“.
Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch
oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort
zu informieren.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Gesundheitsamt
in Schutzkleidung auf Hausbesuch
Der Anblick sorgt für Verunsicherung:
wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis
Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös.
Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des
Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der
Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis
Germersheim informiert.
Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit
meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für
Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit
einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.
Das Gesundheitsamt benötigt derzeit
viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in
Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die
Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet,
kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer
Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im
Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“
Das ungewöhnliche Bild, das sich
mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu
greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des
Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin
vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der
vermummten Gestalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
„Lerncafé“ der KVHS
Germersheim telefonisch erreichbar
Grundbildung kommt derzeit eine
besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche
Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und
Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von
denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen
eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen?
Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen
konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.
Wie kann man finanzielle Hilfen
beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich
ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist,
der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend
lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um
Alltägliches zu meistern.
Diesen
Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit
telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf
sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der
KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr
unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.
Darüber
hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle
Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Die
Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn
Als
wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit
dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von
Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100
Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in
Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in
Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren
Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.
„Gerade
jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren
unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine
Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass
Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren
Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten
Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage
auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz
Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame
und unbürokratische Maßnahme.
Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen
In
einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die
Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020
In einem
Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am
14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung:
Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:
Der Sperrbezirk ergeht um den
betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet
die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze
entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den
Bienenständen entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese
tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen
können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich
festgestellt wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt
befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte
Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e)
angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
76726 Germersheim, den 14.04.2020
Kreisverwaltung Germersheim
gez.
Dr. Fritz Brechtel
Landrat
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Abgelaufene Schengen Visa behalten
Gültigkeit
Inhaber
eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis
30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal
innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine
Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort
Gültigkeit hat.
Schengen-Visa
werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt
und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der
Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die
Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da
im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale
Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale
Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann
bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das
Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde
war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen
gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt
und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder
bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der
Verwaltung.
Von der
Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020
mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die
nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet
eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die
diese Regelung zutrifft, verboten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April
Aufgrund der
unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der
Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben.
Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
„Gerne hätten wir
uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement
bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment
nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und
Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen
unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer
wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte
Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch
die Terminverschiebung.
Derzeit könne aber niemand
seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten
weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie
die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen
späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese
herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Statement
von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der
Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie
Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung
Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.
Dank einer enormen
Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel
erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches
Zwischenergebnis“.
Die nun folgende
Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:
Fortsetzung
der bisherigen Maßnahmen
Erleichterungen
einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und
Kitas, in der Wirtschaft
Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches
Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.
Ich bin der festen
Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher
verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.
Zu den Themen im
Einzelnen:
„Mit der Einhaltung der
bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des
Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit
verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin
beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das
Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend
empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.
Die Entscheidung, ganz
langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres
Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss
natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.
Dies gilt für Kitas und
Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert.
Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut
werden.
Dies gilt auch für die
kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie
Schutzstandards einhalten können.
Dass es keine generelle
Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile
des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die
Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die
in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte
ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die
Hilfsangebote aus!
Ein wichtiges Signal ist
auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das
muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten
oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im
Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und
mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.
Abstandhalten, sich nicht
treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer
ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und
damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems
beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.
Auch die Verstärkung des
öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit
Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel
Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des
Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine
langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der
Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter
verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen
angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.
Was uns allen klar sein
muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität,
wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie
kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie
in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor
allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und
insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit
Vorerkrankungen beitragen.“
Ich erwarte –
möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im
Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen
daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und
Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst
zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin
gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten
Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.
Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es
wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in
ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker,
diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade
auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses
Angebot aufrecht zu erhalten.
Die angemeldeten Bürger werden zu den
vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an
den Landrat durchgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer
Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem
Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft.
Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor
Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich
aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche
Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme
informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine
Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
werden könnte“, warnt Brechtel.
Im dazugehörigen Änderungstext der
Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder
Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land
Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete
Unterkunft zu begeben und sich für einen
Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer
Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben
Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.
Doch auch für die Auslandsrückkehrer
gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler
oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben
Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften
oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder
EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings
benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.
Ebenfalls ausgenommen von den
Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:
Besatzungen von
Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
Personen die täglich
oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen
(beruflich oder aus medizinischen Gründen)
Personen, die sich
weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen
triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner,
der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege
schutzbedürftiger Personen)
Saisonarbeiter
(Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Soldaten,
Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
Ausländische
Streitkräfte (z.B. US Army)
Durchreisende (z.B.
vom Elsass über RLP nach BaWü)
Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine
Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten
„Uns alle treffen die einschränkenden
Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem
Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen
bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die
Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere
Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich
Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für
Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung
und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige
Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“
Wer entscheidet über mich, wenn ich
mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so
schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über
anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann –
unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete
Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für
eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine
Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen
Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille
klar festgeschrieben ist.“
Eine Patientenverfügung ist eine
weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren
Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung
abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr
belastend sein kann.“
Auch die Betreuungsvereine
informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung
zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die
Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:
Sozialdienst katholischer Frauen und
Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,
Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau
Lossin, Tel. 07275 / 8919.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
„Ob reine Information oder der Verweis auf
Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die
Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir
den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders
hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes
Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur
Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von
Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der
Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell
besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen
Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf,
über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu
Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“
Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell
zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe.
Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder
telefonisch unter 07274/53-218.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen
Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben
Hilfsstrukturen südpfalzweit für
bestmögliche Versorgung optimieren
„Wir haben südpfalzweit für die
Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des
Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser
halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die
Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das
mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein
Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen
immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische
Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein
können.“
Die Krankenhäuser in der Region wie
im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad
Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet
worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle
stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine
Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche
eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne
der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei
Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der
Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne
beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation
(Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um
Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und
finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob
die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden
kann.
Die Corona-Hilfsstation in Wörth
wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit
104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine
zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der
Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare
Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben
ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das
Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare
Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.
Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim
Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.
Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“
„Um uns selbst und
unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu
schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten-
und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und
effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar
Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen
und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den
Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen
einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit
dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle
machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des
Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn
wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an
Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein
Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und
Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind
gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass
unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle
Bürgerinnen und Bürger.“
Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz
kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen
werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei
vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und
der Oberbürgermeister.
Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Nachbarschaftshilfen und
Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden
Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.
„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine
und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der
Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die
Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen
Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir
zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
KlimawandelAnpassungsCOACH
RLP wirbt um Unterstützer
Für
Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert
Der Kreis Germersheim bittet um
Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die
Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im
Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem
sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15
Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen
zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.
„Der Landkreis Germersheim hat
bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und
Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der
Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie
online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises
Germersheim.
Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“
ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei
der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des
Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete
Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem
Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt
wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.
Bei der Online-Abstimmung darf jeder
einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein
zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“,
so der abschließende Aufruf Brechtels.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel
Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.
Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com 20.04.2020
Bleiben Sie bitte
zuhause!
„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Die Verbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen.
„Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region
verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn
nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen
wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem
Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen,
die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit.
So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte
bekommen die Chance, mehr Leben retten.“
Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.
Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat
und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Die Gremien im Landkreis Germersheim,
zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem
Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste
Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den
Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von
Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken
vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die
regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der
Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst
auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf
die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine
Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und
viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“
Um den Verwaltungsaufwand bewusst
gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht,
wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass
für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir
sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und
entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30.
April 2020.
Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird
mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren
von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten
Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Erleichterter
Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII
Bundespolitik
beschließt „Sozialschutzpaket“
Durch die weitreichenden
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden
Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“
beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die
Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit
können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden
abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet
der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Anträge, die in
der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:
Es
ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich
bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und
jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied)
vorhanden ist.
Es
gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer
von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und
steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren
werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten
werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
Kann
ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der
endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum
Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese
Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.
Für bestehende
Leistungsfälle gilt:
Bis
zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
(früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum
Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt,
werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf
der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung
für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.
Für den Personenkreis der
(möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der
Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage
des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu
leisten.
Für
Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
Zu den Leistungsberechtigten
gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend
Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich
ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet
werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.
„Alle vorgesehenen
Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten
eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.
Weitere Anlaufstellen bei
sonstigen Problemstellungen:
Für
Selbstständige: Sofern Selbständige
von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können
Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger
festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder
jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je
nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben
genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des
Landkreises Germersheim.
Wer
seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung
zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der
Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss
gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben
genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.
Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.
Bis spätestens 15.
Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und
der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.
Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.
Hilfe bei der
eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und
Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring
e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landesweite
Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern
Landkreis
begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen
Eine neue
Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In
Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der
besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt,
auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz
Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler
die landesweit geltende Verordnung.
Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten
Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26
Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung
des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang
ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb
weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde.
Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes
für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk
(THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.
„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“
Über die Funktionsweise,
die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus
Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes
Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für
mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die
insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist,
erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die
Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen
Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und
Nied.
Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.
„Die Einrichtung wird vom
Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem
gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet
haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um
Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel
dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem
Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis
25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein
Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden
außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung
beschäftigt.
„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Würdigung
einer grundlegend prägenden Tradition
Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland
Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.
Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht
„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“
Kreative Weitergabe gefordert
Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“
Vitale Kultur in allen Kommunen
Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“
Tabak – die etwas andere Sichtweise
„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
Internationale Pläne
Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.
Info-Kasten
Was ist ein
Immaterielles Kulturerbe?
„Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem
Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben
werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie
kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
Deutschlandist dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift
„Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des
lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und
zu fördern“.
Die erstenEintragungen
für Deutschland fanden 2016 statt. Bis
heute wurden 97 lebendige
Kulturformen und Modellprogramme in das
deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde.
Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.
Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).
Gemeinsame Presse-Information 20.04.2020
In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein
In einer
gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die
Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und
mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche,
nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint
Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad
Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und
Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal,
Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des
Bezirksverbands Pfalz.
Grundlage
für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im
Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von
der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten
und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen
Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und
Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen
Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und
Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.
„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.
Leisböhler Weintage und Maikerwe fallen in diesem Jahr aus
Die Gemeindeverwaltung Haßloch sagt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Leisböhler Weintage und die Maikerwe ab. Die von Bund und Ländern am 15. April 2020 beschlossenen Maßnahmen sehen zwar schrittweise Lockerungen zum Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens vor, die Durchführung von Großveranstaltungen ist hingegen bis zum 31. August 2020 untersagt. Da die Leisböhler Weintage sowie die Maikerwe an nur einem Veranstaltungstag mehrere hundert Besucher locken, ist die Einhaltung geltender Abstandsregeln kaum einzuhalten und eine Absage unausweichlich. Beide Veranstaltungen hätten am dritten Maiwochenende stattfinden sollen.
„Es hat sich bereits in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet, dass eine Durchführung der Leisböhler Weintage und der Maikerwe in gewohnter Weise nicht realisierbar sein wird“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Diese Entscheidung tut gerade in Hinblick auf die mit der Absage verbundenen Einnahmeausfälle für Beschicker und Schausteller weh, doch die Bekämpfung des Virus hat Vorrang. Es gilt weiterhin die Ausbreitung zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, so Meyer weiter.
Mit der Absage der Leisböhler Weintage und der Maikerwe bricht auch der Nachholtermin für den Sommertagsumzug weg. Ursprünglich war angedacht, den am 15. März abgesagten Sommertagsumzug am 17. Mai im Rahmen der Leisböhler Weintage nachzuholen. Doch auch dieses Vorhaben ist nun nicht mehr umsetzbar. „Denkbar ist, als Alternative den kleinen Festumzug am Eröffnungstag des Andechser Bierfestes im September größer und umfangreicher zu gestalten“, so Meyer. Dies wird bei der Planung des Andechser Bierfestes berücksichtigt und entsprechend geprüft werden. „Ob das Andechser wiederum wie geplant stattfinden wird, ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen. Das Verbot für Großveranstaltungen endet am 31.08.2020. Wie es danach weitergeht, weiß keiner. Grundsätzlich absagen möchten wir das Andechser aber noch nicht“, so Meyer weiter.
Abgesagt wird hingegen der „Tag der Rettungs- und Hilfskräfte“ am 09. Mai 2020. Eventuell wird der Aktionstag mit dem „Tag des Sports“ in der zweiten Jahreshälfte zusammengelegt. Auch diese Entscheidung ist allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung.
Gemeindeverwaltung Haßloch 19.04.2020
Online-Anmeldung für verschiedene Angebote der Ferienspielwochen
Die Ferienspielwochen während der Sommerferien haben in Haßloch bereits Tradition und stoßen von Jahr zu Jahr auf großes Interesse bei Kindern und Eltern. Die diesjährigen Ferienspielwochen werden vom 06. bis zum 24. Juli 2020 stattfinden und ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Jugendliche bieten. Die Durchführung der Ferienspielwochen hängt natürlich von den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie ab und wird, wenn erforderlich, entsprechend angepasst. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Organisationsteam des Jugend- und Kulturhauses Blaubär aber davon aus, dass ein Sommerferienprogramm angeboten werden kann.
Für die einzelnen Programmpunkte der Ferienspielwochen wird man sich erneut online anmelden können. Zunächst startet am Montag, 20. April 2020, die Anmeldemöglichkeit für Wochenfreizeiten, Tagesangebote oder Aktivitäten mit Übernachtung (z.B. Zirkusworkshop, Sommercamp, Waldläufercamp oder Urlaub ohne Koffer). Eine Anmeldung für alle anderen Angebote und Veranstaltungen ist dann ab dem 25. Mai 2020 möglich.
Die Online-Anmeldung wird über die Homepage www.unser-ferienprogramm.de/hassloch abgewickelt. Dort können sich Eltern registrieren und ihre Kinder für die gewünschte Veranstaltung anmelden. In 2017 hatte man den Weg erstmals beschritten und ist seither auf eine positive Resonanz gestoßen. Daher beschränkt sich die Online-Anmeldung in diesem Jahr nicht ausschließlich auf die Tages- und Wochenfreizeiten, sondern wird erstmals auf alle Angebote im Rahmen der Ferienspielwochen ausgedehnt.
Wer sich aber auch weiterhin lieber auf dem konventionellen Weg anmelden möchte, kann das gerne tun. Für sämtliche im Internet angebotenen Programmpunkte kann man sich parallel auch telefonisch registrieren. In der Abwicklung ist es so, dass man rund 2/3 der freien Plätze online und 1/3 der Plätze auf dem konventionellen Weg vergibt. „So wird man sowohl den Onlinern als auch den Offlinern gerecht“, sagt Blaubär-Leiterin Barbara Renner.
Bei Fragen rund um die Ferienspielwochen steht das Blaubär-Team interessierten Eltern gerne zur Verfügung, Telefonnummer 06324-935 460.
Gemeindeverwaltung Haßloch 19.04.2020
Keine Sportlerehrung am 24. April 2020
Im Rahmen der Sportlerehrung zeichnet die Gemeinde Haßloch jedes Jahr herausragende Leistungen der Haßlocher Sportlerinnen und Sportler aus. Allein im vergangenen Jahr standen 170 Sportlerinnen und Sportler auf der Bühne und erhielten für ihre sportlichen Erfolge eine entsprechende Würdigung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war aber schnell klar, dass die diesjährige Sportlerehrung am 24.04.2020 nicht in gewohnter Weise stattfinden wird. „Die Auszeichnung der Sportler mit Bühnenprogramm und hunderten Zuschauern ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht durchführbar“, so der zuständige Dezernent und Beigeordnete Claus Wolfer.
„Selbstverständlich sollen auch die Sportlerinnen und Sportler, die in 2019 große sportliche Erfolge feierten, entsprechend geehrt und für ihre Leistungen gewürdigt werden“, so Wolfer weiter. Im Moment ist allerdings noch nicht absehbar, ab wann entsprechende Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. „Daher konzentrieren sich unsere Überlegungen derzeit nicht nur auf einen eventuellen Nachholtermin. Wir setzen uns darüber hinaus mit alternativen Möglichkeiten auseinander, falls entsprechende Großveranstaltungen auch im weiteren Jahresverlauf nicht realisierbar sein sollten“, so Wolfer weiter.
Die Gemeindeverwaltung wird daher die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten und zu gegebener Zeit entscheiden, in welcher Form die Ehrung durchgeführt werden kann und bittet alle Sportlerinnen und Sportler vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation um Verständnis.