Haßloch

Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer

Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 04. Mai 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus weiterhin für den regulären Publikumsverkehr geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 04. Mai 2020 aus.

Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird im Gegenzug zeitlich ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am

 Montag, 04. Mai 2020, von 15:00 – 17:00 Uhr

über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“. Wer die sozialen Medien oder das Internet nicht nutzt, kann unabhängig von den Sprechstunden selbstverständlich auch ein Telefongespräch mit Herrn Meyer vereinbaren. Terminvereinbarungen laufen über sein Vorzimmer unter 06324/935-248.

Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung.

Text: Gemeindeverwaltung Haßloch Foto: Facebook Inc.
26.04.2020

DRK OV Haßloch-Meckenheim lädt zur Blutspende am 8. Mai – Beginn bereits um 15 Uhr – es gelten verschärfte Hygienevorschriften

Auch oder gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ruft das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Haßloch-Meckenheim zum Blutspenden auf. Der nächste Termin findet am Freitag, den 8. Mai 2020 in der Turnhalle der Ernst-Reuter-Schule, Martin-Luther-Str. 25 bereits in der Zeit von 15Uhr bis 20.30 Uhr statt. „Wir wollen unseren treuen Spenderinnen und Spendern mehr Zeit zur Verfügung stellen und starten daher bereits um 15 Uhr“ so die Blutspendebeauftragte Regina Müller. „Wer also schon ab 15 Uhr den Spendetermin wahrnehmen kann und will ist hierzu herzlich eingeladen.“ Auch findet die Blutspende nun ausschließlich in der Turnhalle (ebenerdig) statt. „Ein- und Ausgang sind getrennt. Ein Laufweg in der Turnhalle wird vorgegeben“ so Müller. Am Ende steht diesmal „nur“ ein Lunch-Paket, gilt es doch auch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu schützen. „Unser Schulsanitätsdienst des Hannah-Ahrend-Gymnasiums, deren Alter in der Regel zwischen 12 und 16 Jahren liegt, sowie die Ehrenamtlichen in der Küche, die meist über 60 Jahre alt sind, dürfen, auch aus Gründen des Eigenschutzes, diesmal nicht helfen“, so der Vorsitzende Jürgen Vogt. „Wir hoffen dennoch auf viele Spenderinnen und Spender“, so Vogt abschließend. Fragen zur Blutspende beantwortet die Hotline des Blutspendedienstes-West unter 0800 11 949 11 in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Infos gibt es auch im Internet unter www.blutspendedienst-west.de aber auch beim DRK OV Haßloch-Meckenheim unter 06324/2060 bzw. www.drk-hassloch.de.

  • Der Zutritt zum Spendelokal ist erst ab 18 Jahren gestattet – bitte keine Kinder / Jugendliche mitbringen. DANKE:
  • ErstspenderInnen sind bis zum Höchstalter von 69 Jahren herzlich willkommen!
  • Bei Gruppenspenden werden wir gerne ein entsprechendes Foto erstellen.
  • Bitte aus alle Fälle den Personalausweis mitbringen.

Sind Blutspendetermine sicher?

Michael Fützenreiter – ein regelmäßiger Blutspender.

Die DRK/BRK-Blutspendedienste beobachten die Lage rund um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (Coronavirus SARS-CoV-2) sehr aufmerksam und stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Behörden. Die aktuell geltenden Zulassungsbestimmungen für die Blutspende gewährleisten einen hohen Schutz für Spender sowie eine hohe Sicherheit für die aus deren Spenden hergestellten Arzneimittel und deren Empfänger.

Damit wir schnell und wirkungsvoll zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit der Blutspenderinnen und Blutspender, aber auch unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Helfer ergreifen können, haben wir einen Krisenstab zur Beobachtung der aktuellen Lage eingesetzt. Ab sofort werden auf allen Blutspendeterminen am Eingang Temperaturmessungen stattfinden, um bereits von vornherein potentielle Spenderinnen und Spender mit erhöhten Körpertemperaturen nach Hause zu schicken.

Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen:

·       bei allen spendewilligen Personen wird vor der Anmeldung die Körpertemperatur gemessen. Sollte eine erhöhte Temperatur festgestellt werden (>37,5°), muss die spendewillige Person umgehend das Spendelokal verlassen.

·       alle spendewilligen Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden bis auf Weiteres nicht zur Blutspende zugelassen und müssen das Spendelokal verlassen.

·       alle Entnahme-Teams werden mit Gesichtsschilden, MNS-Masken und Plexisglasschilden ausgerüstet.

·       auf allen Termin sind strenge Sicherheitsabstände zwischen den Menschen einzuhalten (min. 1,5m bis 2m)

·       alle spendewilligen Personen, die Anzeichen einer Infektion zeigen oder angeben, sich nicht hundertprozentig gesund zu fühlen, müssen umgehend das Spendelokal verlassen.

Aktuelle Einschränkungen:

·       Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, dürfen KEIN Blut spenden! Das gilt auch, wenn das Aufenthaltsland KEIN Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes ist!

·       Personen, die Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatten oder die Kontakt zu jemandem hatten, für den ein Verdachtsfall vorliegt, müssen 4 Wochen warten, bevor Sie wieder Blut spenden können!

·       Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder gar daran erkrankt sind, müssen bis 4 Wochen nach Ausheilung warten, bevor Sie wieder Blut spenden dürfen.

DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V.
26.04.2020

Behelfs-Mund-Nasen-Masken (BMNM) – DRK startet Nähprojekt

Mund-Nase-Maske – standesgemäß für das DRK. Genäht von einer Näherin aus Böhl-Iggelheim.

DRK OV Haßloch-Meckenheim ruft zur Spende von geeigneten Stoffen auf um daraus Mund-Nasen-Masken zu nähen. Gesucht werden u.a. Kopfkissen- und Bettbezüge aus Materialien, die mind. mit 60 Grad zu waschen sind. Des Weiteren wird Einzugsgummi mit max. 3 mm Stärke gesucht.

Zur Abgabe ist der DRK Second-Hand-Shop in der Schmähgasse 39 in Haßloch am Mittwoch (22.04.) zwischen 14 und 16 Uhr sowie am Donnerstag (23.04.) zwischen 9 und 12 Uhr geöffnet. Geeignete Stoffe / Materialien können auch in dem davor stehenden Kleidercontainer (bitte gut verpackt) eingeworfen werden.

Wer gerne näht und das Projekt „BMNM“ unterstützen will, wird gebeten die Kontaktdaten persönlich im DRK-Büro, Rathausplatz 2a, Haßloch, per Email an info@drk-hassloch.de oder per Tel. 06324/2060 (AB) zu hinterlassen. Material und Schnittmuster wird gestellt.

Das Team des DRK-Second-Hand-Shops um Brigitte Walachowitsch bedankt sich herzlich für die Unterstützung.

DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V.
26.04.2020

Germersheim & Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Kreis Germersheim

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130

Aktuell 50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 50
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 67
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 51
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120

Aktuell 68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 68
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Kommunalverwaltungen bleiben geöffnet

„Immer wieder erreichen uns Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden, keine Einschränkungen gibt.

Sämtliche Kommunen im Landkreis Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.

„Da nicht wenige Mitarbeitende innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“. Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort zu informieren.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Gesundheitsamt in Schutzkleidung auf Hausbesuch

Der Anblick sorgt für Verunsicherung: wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös. Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim informiert.

Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.

Das Gesundheitsamt benötigt derzeit viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet, kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Das ungewöhnliche Bild, das sich mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der vermummten Gestalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

„Lerncafé“ der KVHS Germersheim telefonisch erreichbar

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen? Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist, der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.

Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme.

Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen

In einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020

In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung:

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:

Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  1. Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  1. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
  • Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.
  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

76726 Germersheim, den 14.04.2020

Kreisverwaltung Germersheim

gez.

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Abgelaufene Schengen Visa behalten Gültigkeit

Inhaber eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis 30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort Gültigkeit hat.

Schengen-Visa werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der Verwaltung.

Von der Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die diese Regelung zutrifft, verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

„Gerne hätten wir uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Terminverschiebung. Derzeit könne aber niemand seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie

Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung

Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Dank einer enormen Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches Zwischenergebnis“.

Die nun folgende Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:

  1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen
  2. Erleichterungen einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, in der Wirtschaft
  3. Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.

Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.

Zu den Themen im Einzelnen:

„Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.

Die Entscheidung, ganz langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.

Dies gilt für Kitas und Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert. Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut werden.

Dies gilt auch für die kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie Schutzstandards einhalten können.

Dass es keine generelle Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die Hilfsangebote aus!

Ein wichtiges Signal ist auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.

Abstandhalten, sich nicht treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.

Auch die Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.

Was uns allen klar sein muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität, wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beitragen.“

Ich erwarte – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten

Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.

Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker, diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Die angemeldeten Bürger werden zu den vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an den Landrat durchgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft. Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnte“, warnt Brechtel.

Im dazugehörigen Änderungstext der Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen

Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.

Doch auch für die Auslandsrückkehrer gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.

Ebenfalls ausgenommen von den Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:

  • Besatzungen von Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
  • Personen die täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen (beruflich oder aus medizinischen Gründen)
  • Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner, der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege schutzbedürftiger Personen)
  • Saisonarbeiter (Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Soldaten, Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
  • Ausländische Streitkräfte (z.B. US Army)
  • Durchreisende (z.B. vom Elsass über RLP nach BaWü)

Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten

„Uns alle treffen die einschränkenden Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“

Wer entscheidet über mich, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille klar festgeschrieben ist.“

Eine Patientenverfügung ist eine weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr belastend sein kann.“

Ansprechpartner und Beratung gibt es bei der Kreisverwaltung (Betreuungsbehörde), Jürgen Stegner, Tel. 07274/53 264, E-Mail j.stegner@kreis-germersheim.de, und auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.

Auch die Betreuungsvereine informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,

Betreuungsverein der Lebenshilfe Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,

Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau Lossin, Tel. 07275 / 8919.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona

Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

„Ob reine Information oder der Verweis auf Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf, über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“

Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe. Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim

Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“

„Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden

Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.

In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.

„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

KlimawandelAnpassungsCOACH RLP wirbt um Unterstützer

Für Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert

Der Kreis Germersheim bittet um Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15 Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.

„Der Landkreis Germersheim hat bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim.

Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“ ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.

Bei der Online-Abstimmung darf jeder einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“, so der abschließende Aufruf Brechtels.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel

Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße

Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.

Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com
20.04.2020

Bleiben Sie bitte zuhause!

„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit. So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bekommen die Chance, mehr Leben retten.“

Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.

Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Die Gremien im Landkreis Germersheim, zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“

Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht, wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30. April 2020. Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Erleichterter Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII

Bundespolitik beschließt „Sozialschutzpaket“

Durch die weitreichenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“ beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Anträge, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:

  1. Es ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) vorhanden ist.
  2. Es gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
  3. Kann ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.

Für bestehende Leistungsfälle gilt:

  • Bis zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt, werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.

Für den Personenkreis der (möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu leisten.

Für Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung

Kreisverwaltung Germersheim – Soziale Hilfen                                          07274/53-0

Stadtverwaltung Germersheim – Sozialamt                                               07274/960-0

Verbandsgemeinde Lingenfeld – Sozialamt                                              06344/509-0

Verbandsgemeinde Bellheim – Sozialamt                                                 07272/7008-0

Verbandsgemeinde Rülzheim – Sozialamt                                                07272/7002-0

Verbandsgemeinde Jockgrim – Sozialamt                                                 07271/599-0

Verbandsgemeinde Kandel – Sozialamt                                                    07275/960-0

Verbandsgemeinde Hagenbach – Sozialamt                                             07273/9410-0

Stadtverwaltung Wörth – Sozialamt                                                         07271/131-0

Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.

„Alle vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.

Weitere Anlaufstellen bei sonstigen Problemstellungen:

  1. Für Selbstständige: Sofern Selbständige von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de 
  2. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
  3. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des Landkreises Germersheim.
  4. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2020

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.

Bis spätestens 15. Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.

Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten

Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde. Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk (THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.

„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“

Über die Funktionsweise, die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und Nied.

Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.

„Die Einrichtung wird vom Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis 25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung beschäftigt.

„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Würdigung einer grundlegend prägenden Tradition

Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.

Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht

„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“

Kreative Weitergabe gefordert

Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“

Vitale Kultur in allen Kommunen

Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“

Tabak – die etwas andere Sichtweise

„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Internationale Pläne

Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.

Info-Kasten

  • Was ist ein Immaterielles Kulturerbe? „Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
  • Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift „Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern“.
  • Die ersten Eintragungen für Deutschland fanden 2016 statt. Bis heute wurden 97 lebendige Kulturformen und Modellprogramme in das deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde. Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.

Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein

In einer gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche, nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des Bezirksverbands Pfalz.

Grundlage für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.

„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

Haßloch

Leisböhler Weintage und Maikerwe fallen in diesem Jahr aus

Die Gemeindeverwaltung Haßloch sagt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Leisböhler Weintage und die Maikerwe ab. Die von Bund und Ländern am 15. April 2020 beschlossenen Maßnahmen sehen zwar schrittweise Lockerungen zum Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens vor, die Durchführung von Großveranstaltungen ist hingegen bis zum 31. August 2020 untersagt. Da die Leisböhler Weintage sowie die Maikerwe an nur einem Veranstaltungstag mehrere hundert Besucher locken, ist die Einhaltung geltender Abstandsregeln kaum einzuhalten und eine Absage unausweichlich. Beide Veranstaltungen hätten am dritten Maiwochenende stattfinden sollen.

„Es hat sich bereits in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet, dass eine Durchführung der Leisböhler Weintage und der Maikerwe in gewohnter Weise nicht realisierbar sein wird“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Diese Entscheidung tut gerade in Hinblick auf die mit der Absage verbundenen Einnahmeausfälle für Beschicker und Schausteller weh, doch die Bekämpfung des Virus hat Vorrang. Es gilt weiterhin die Ausbreitung zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, so Meyer weiter.

Mit der Absage der Leisböhler Weintage und der Maikerwe bricht auch der Nachholtermin für den Sommertagsumzug weg. Ursprünglich war angedacht, den am 15. März abgesagten Sommertagsumzug am 17. Mai im Rahmen der Leisböhler Weintage nachzuholen. Doch auch dieses Vorhaben ist nun nicht mehr umsetzbar. „Denkbar ist, als Alternative den kleinen Festumzug am Eröffnungstag des Andechser Bierfestes im September größer und umfangreicher zu gestalten“, so Meyer. Dies wird bei der Planung des Andechser Bierfestes berücksichtigt und entsprechend geprüft werden. „Ob das Andechser wiederum wie geplant stattfinden wird, ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen. Das Verbot für Großveranstaltungen endet am 31.08.2020. Wie es danach weitergeht, weiß keiner. Grundsätzlich absagen möchten wir das Andechser aber noch nicht“, so Meyer weiter.

Abgesagt wird hingegen der „Tag der Rettungs- und Hilfskräfte“ am 09. Mai 2020. Eventuell wird der Aktionstag mit dem „Tag des Sports“ in der zweiten Jahreshälfte zusammengelegt. Auch diese Entscheidung ist allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
19.04.2020

Online-Anmeldung für verschiedene Angebote der Ferienspielwochen

Die Ferienspielwochen während der Sommerferien haben in Haßloch bereits Tradition und stoßen von Jahr zu Jahr auf großes Interesse bei Kindern und Eltern. Die diesjährigen Ferienspielwochen werden vom 06. bis zum 24. Juli 2020 stattfinden und ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Jugendliche bieten. Die Durchführung der Ferienspielwochen hängt natürlich von den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie ab und wird, wenn erforderlich, entsprechend angepasst. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Organisationsteam des Jugend- und Kulturhauses Blaubär aber davon aus, dass ein Sommerferienprogramm angeboten werden kann.

Für die einzelnen Programmpunkte der Ferienspielwochen wird man sich erneut online anmelden können. Zunächst startet am Montag, 20. April 2020, die Anmeldemöglichkeit für Wochenfreizeiten, Tagesangebote oder Aktivitäten mit Übernachtung (z.B. Zirkusworkshop, Sommercamp, Waldläufercamp oder Urlaub ohne Koffer). Eine Anmeldung für alle anderen Angebote und Veranstaltungen ist dann ab dem 25. Mai 2020 möglich.

Die Online-Anmeldung wird über die Homepage www.unser-ferienprogramm.de/hassloch abgewickelt. Dort können sich Eltern registrieren und ihre Kinder für die gewünschte Veranstaltung anmelden. In 2017 hatte man den Weg erstmals beschritten und ist seither auf eine positive Resonanz gestoßen. Daher beschränkt sich die Online-Anmeldung in diesem Jahr nicht ausschließlich auf die Tages- und Wochenfreizeiten, sondern wird erstmals auf alle Angebote im Rahmen der Ferienspielwochen ausgedehnt.

Wer sich aber auch weiterhin lieber auf dem konventionellen Weg anmelden möchte, kann das gerne tun. Für sämtliche im Internet angebotenen Programmpunkte kann man sich parallel auch telefonisch registrieren. In der Abwicklung ist es so, dass man rund 2/3 der freien Plätze online und 1/3 der Plätze auf dem konventionellen Weg vergibt. „So wird man sowohl den Onlinern als auch den Offlinern gerecht“, sagt Blaubär-Leiterin Barbara Renner.

Bei Fragen rund um die Ferienspielwochen steht das Blaubär-Team interessierten Eltern gerne zur Verfügung, Telefonnummer 06324-935 460.

Gemeindeverwaltung Haßloch
19.04.2020

Keine Sportlerehrung am 24. April 2020

Im Rahmen der Sportlerehrung zeichnet die Gemeinde Haßloch jedes Jahr herausragende Leistungen der Haßlocher Sportlerinnen und Sportler aus. Allein im vergangenen Jahr standen 170 Sportlerinnen und Sportler auf der Bühne und erhielten für ihre sportlichen Erfolge eine entsprechende Würdigung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war aber schnell klar, dass die diesjährige Sportlerehrung am 24.04.2020 nicht in gewohnter Weise stattfinden wird. „Die Auszeichnung der Sportler mit Bühnenprogramm und hunderten Zuschauern ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht durchführbar“, so der zuständige Dezernent und Beigeordnete Claus Wolfer.

„Selbstverständlich sollen auch die Sportlerinnen und Sportler, die in 2019 große sportliche Erfolge feierten, entsprechend geehrt und für ihre Leistungen gewürdigt werden“, so Wolfer weiter. Im Moment ist allerdings noch nicht absehbar, ab wann entsprechende Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. „Daher konzentrieren sich unsere Überlegungen derzeit nicht nur auf einen eventuellen Nachholtermin. Wir setzen uns darüber hinaus mit alternativen Möglichkeiten auseinander, falls entsprechende Großveranstaltungen auch im weiteren Jahresverlauf nicht realisierbar sein sollten“, so Wolfer weiter.

Die Gemeindeverwaltung wird daher die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten und zu gegebener Zeit entscheiden, in welcher Form die Ehrung durchgeführt werden kann und bittet alle Sportlerinnen und Sportler vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation um Verständnis.

Gemeindeverwaltung Haßloch
19.04.2020

Schifferstadt

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Mittwoch, 22. April beginnt um 18 Uhr die sechste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses im Ratssaal des Rathauses, Marktplatz 2.

Thema der öffentlichen Sitzung ist zu Beginn die Kita „Am Sportzentrum“. Anschließend ist ein privates Bauvorhaben zu beraten. Besucher sind zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen, werden jedoch gebeten, sich in den Toiletten-Räumen im Rathaus-Foyer zuerst die Hände zu waschen sowie auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. Da dies mit elf Ausschussmitgliedern im Ratssaal gewährleistet werden kann und wichtige Entscheidungen zu treffen sind, hat sich die Verwaltung entschlossen, den Bau- und Verkehrsausschuss tagen zu lassen. Im Falle eines zu großen Besucherandranges muss sich die Verwaltung eine Zugangsbeschränkung vorbehalten.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Kreuzplatz: Von Gehwegen und Fußgängern

Die Bauarbeiten am Kreuzplatz gehen weiter: Aktuell wird der Gehwegbereich in der Speyerer Straße aufgebrochen, der Boden ausgehoben und anschließend mit entsprechendem Schottermaterial der Gehwegunterbau hergestellt. Laut Stadtverwaltung erfolgt das gehwegabschnittsweise, sodass der Fußgängerverkehr weitestgehend gewährleistet ist. Als nächstes sind die Randeinfassungen insbesondere im Kreuzungsbereich Kreuzgasse/Speyerer Straße geplant. 

Den Wasserschacht für die Versorgung des Platzbereiches sowie des geplanten Brunnenspiels hat die Firma Flörchinger bereits eingebaut. Damit geht es dann im zweiten Bauabschnitt, voraussichtlich im Sommer weiter. Zusätzlich wurde ein Leerrohr verlegt – dieses erleichtert einen potenziellen Breitbandausbau in Zukunft wesentlich.

Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten einhergehenden Herausforderungen.

Der neue Kreuzplatz: durchatmen und wohlfühlen

Eine Erholungsinsel mitten in Schifferstadt. Ein Ort zum Durchatmen für Alt und Jung. Barrierefrei, damit ihn wirklich alle nutzen können. Am Projekt Kreuzplatz, eine Entscheidung des Stadtrates, waren von Anfang an Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In drei Bauabschnitten soll die Grünfläche zwischen Haupt- und Speyerer Straße zu einem öffentlichen Platz zum Verweilen, Spielen und Ausruhen werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Rette Schifferstadt!

Gutscheine bei lokal.help kaufen und Betriebe unterstützen

Jetzt Gutscheine kaufen, später einlösen und damit dem Lieblingsgeschäft durch die Krise helfen – die Plattform lokal.help macht´s möglich. Vom Kosmetikstudio bis zum Reisebüro – aktuell haben sich rund zehn Schifferstadter Betriebe angemeldet und es werden täglich mehr. Die Servergebühren für das Portal übernimmt die Stadtverwaltung Schifferstadt. Somit ist die Nutzung für die Gewerbetreibenden kostenfrei.

Gutschein kaufen

Unter https://lokal.help/schifferstadt/ sind alle registrierten Schifferstadter Geschäfte aufgeführt. Einfach zuerst den Betrieb, dann den Wert des Gutscheins auswählen. Bezahlt wird bequem von Zuhause aus über Paypal, Vorkasse, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Die Gutscheine werden nach der Zahlung als PDF versandt und können direkt ausgedruckt werden. „Jeder kann etwas dazu beitragen, die Schifferstadter Betriebe zu retten und die Innenstadt auch in Zukunft zu beleben“, sagt Katrin Pardall, Geschäftsführerin des Schifferstadt-Marketing-Gemeinschaft Schmagges e.V.  

Betrieb registrieren

Auf der Startseite https://lokal.help/ können sich Gewerbetreibende schnell und unkompliziert registrieren. Einfach auf den roten „Betrieb registrieren“-Button klicken, die Adresse des Geschäfts eingeben, ein individuelles Bild auswählen und schon kann es losgehen! Das Geld für die Gutscheine erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer dann kontaktlos und direkt per Überweisung. Weil die Stadtverwaltung die Servergebühren trägt, ist die Nutzung der Plattform komplett kostenlos.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Kostenloser Einkaufsservice: Helfer in den Startlöchern

22 freiwillige Helferinnen und Helfer stehen für den kostenlosen Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in den Startlöchern. „Wer bei uns anruft, wird nicht nach seinem Alter oder seinen Beweggründen gefragt – wir helfen jedem“, sagt Christoph Werner, Vorsitzender des Ortsvereins Schifferstadt & VG Dannstadt Schauernheim.

Das Engagement und die Motivation der Helferinnen und Helfern verteilt sich momentan auf nur vier Hilfesuchende. Deshalb vereinfachen Stadtverwaltung und DRK den Zugang zum Angebot, um so weitere Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkaufsservice zu unterstützen. Ab sofort können sich Hilfesuchende werktags von 9 bis 12 Uhr bei der städtischen Hotline unter 01718171493 melden. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung nehmen die Kontaktdaten auf und geben sie direkt ans DRK weiter.

Ab dann geht es ebenfalls ganz einfach weiter: Der Hilfesuchende erhält die Nummer eines ihm zugeteilten Helfers und kann sich jederzeit melden, wenn er etwas braucht. Für den Einkauf hängt der Hilfesuchende eine Tasche mit Geld und einer Einkaufsliste an die Haustüre und benachrichtigt dann seinen persönlichen Helfer. „Wir achten darauf, dass alles so kontaktlos und hygienisch wie möglich abläuft“, erklärt Werner, „so stellen wir dem Helfer beispielsweise ein Handdesinfektionsgel und bei Bedarf auch eine Schutzmaske.“ Dank einem Ausweis, der seinen Träger als Einkaufshelfer des DRK auszeichnet, klappt der Einkauf für mehrere Personen im Supermarkt reibungslos. Anschließend hängt der Helfer die Tasche mit dem gewünschten Einkauf inklusive Kassenbon und Rückgeld wieder an die Haustüre und ruft den Hilfesuchenden an, damit dieser seine Lebensmittel hereinholt.

„Trauen Sie sich!“, appelliert Bürgermeisterin Ilona Volk vor allem an diejenigen, die durch ihr Alter, Vorerkrankungen, Behinderungen oder Immunschwäche durch den aktuell grassierenden Coronavirus besonders gefährdet sind. Ihr sei bewusst, dass es Überwindung koste, Hilfe anzunehmen – „aber die eigene Gesundheit und die der Familie steht über allem“, findet Volk. „Wir haben so viele engagierte Menschen außerhalb der Risikogruppe in Schifferstadt, die Sie gerne unterstützen wollen – geben Sie ihnen eine Chance und schützen sie damit sich selbst und andere!“

INFO: Die Mitarbeiterinnen bei der städtischen Helfer-Hotline vermitteln bei Bedarf auch Hilfsdienst für Personen mit Pflegestufe 1 bis 5, seelsorgerische Angebote und einen Reparaturservice.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Neue Farbe für Gulliver

Erstrahlt wieder in „neuem Glanz“ – das Kunstwerk „Gulliver“

Seit wenigen Tagen erstrahlt das Kunstwerk „Gulliver“ am Ortsausgang in Richtung Speyer in neuem Glanz – beziehungsweise in neuer Farbe. Im Auftrag der Stadtverwaltung sorgte der ortsansässige Familienbetrieb Marcus Brenner für den Anstrich.

War leider schon ein wenig verblasst und „in die Jahre gekommen“ – „Gulliver“ vor seiner Sanierung

Zuvor mussten die Arbeiter die Stahlkonstruktion schleifen, abwaschen, entfetten und zweifach grundieren. Anschließend konnte die Hochglanzfarbe aufgetragen werden. Das Sponsoring übernahm u.a. die Sparkasse Vorderpfalz.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Betrug: Falscher Spendensammler unterwegs

Ein etwa 30-jähriger Mann, mittelgroß, mittelblond, deutsch ohne Akzent mit gewählter Ausdrucksweise hat sich am Dienstag (14.04.2020) als Spendensammler für den Zirkus Ronaldo bei einer Schifferstadter Bürgerin vorgestellt. Nach eigener Recherche stellte die Bürgerin fest, dass der Zirkus seinen Sitz in Brandenburg hat. Bei einem Anruf dort wurde ihr bestätigt, dass zurzeit keine Sammlung in Schifferstadt in Auftrag gegeben wurde. 

Bürgerinnen und Bürger, die eine ähnliche Beobachtung machen, können sich direkt bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung unter 06235 / 44132 oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei melden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.04.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis öffnet seine Wertstoffhöfe nach Ostern

Rhein-Pfalz-Kreis – Nach aktueller Überprüfung der Sachlage und Besprechung mit den Landkreisen und Städten sowie Dialog mit dem Land Rheinland-Pfalz, hat sich der Rhein-Pfalz-Kreis dazu entschlossen, die Wertstoffhöfe nach Ostern probeweise für die Bürgerinnen und Bürger seines Kreises wieder zu öffnen. Dieser Regelung stimmten auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis zu.

Der Rhein-Pfalz-Kreis öffnet daher bereits am Dienstag, den 14. April 2020, zu den üblichen Öffnungszeiten den Wertstoffhof Mutterstadt (neben der Firma Zeller) und den Wertstoffhof Schifferstadt auf der Kreisbauschuttdeponie. Da ein großer Andrang von Anlieferungen erwartet wird, werden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nötig sein.

Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und -bürger um respektvollen Umgang miteinander und um Einhaltung der Abstandsregeln bei der Anlieferung von Abfällen.

Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden auf den Wertstoffhöfen gelten:

  • Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof wird begrenzt. Dadurch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
  • Die wartenden Nutzer außerhalb des Wertstoffhofs müssen sich bis zur Einfahrt in ihren Fahrzeugen aufhalten.
  • Wartende müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m voneinander halten.
  • Die Nutzer werden eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) weiterhin normal weiterläuft. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in den jeweiligen Gemeinden – gültig ab 14. April 2020:

Altrip 15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr
18.04.2020, Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Bobenheim-Roxheim 18.04.2020, Samstag von 7:30 – 13:00 Uhr
Böhl-Iggelheim 14.04.2020, Dienstag von 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Dannstadt-Schauernheim 15.04.2020, Mittwoch von 16:30 – 18:30 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 13:00 Uhr
Dudenhofen 16.04.2020, Donnerstag von 13:00 – 18:00 Uhr
Hanhofen 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Harthausen 15.04.2020, Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Heßheim 15.04.2020 bis 17.04. 2020 – Nur Grünschnitt von 10:00 bis 16:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 14:00 Uhr
Lambsheim 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 14:00 Uhr
Maxdorf 15.04.2020, Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag 8:00 – 14:00 Uhr
Mutterstadt 14.04.2020 bis 17.04.2020 von 8:00 – 17:00 Uhr
18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Neuhofen 15.04.2020, Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr 17.04.2020, Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 9:00 – 14:00 Uhr
Otterstadt 15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Römerberg 14.04.2020 bis 17.04.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 13.00 Uhr
Schifferstadt 14.04.2020 bis 17.04.2020 von 7:30 – 11:45 Uhr und 12:30 – 16:45 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:15 Uhr
Waldsee 15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr 17.04.2020, Freitag von 14:00 – 16:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr

Die Öffnungszeiten werden auch auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de veröffentlicht.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News, dak
17.04.2020

Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Not

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Ausbreitung von Corona/Covid 19 und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen unser aller Alltag durcheinander. Besonders die Schließungen von Schulen und Kita´s stellen Familien vor große Herausforderungen.

Der Rhein-Pfalz-Kreis will auch hier in der Not helfen. Das Kreisjugendamt lässt Kinder, Jugendliche und Familien in dieser außergewöhnlichen Situation nicht alleine und bietet lokale Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern in der Corona-Krise an. Ein Team erfahrener Fachkräfte hilft in Krisen, schwierigen Lebenslagen und bei Alltagsfragen. Das Krisen- und Beratungstelefon ist täglich von 9 bis 19 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar.

Für die Region Süd, zu der die Verbandsgemeinden Römerberg-Dudenhofen und Rheinauen sowie die Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und die Stadt Schifferstadt gehören, können Kinder und Jugendliche unter 0157/34538049 und Eltern unter 0157/34538051 beraten werden.

Zu der Region Nord gehören die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Lambsheim-Heßheim sowie die Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt. Für diese Region gilt für Kinder, Jugendliche und Eltern die einheitliche Beratungs-Nummer 0151/59063564.

Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass auch weitere regionale und bundesweite  Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche, Eltern, Frauen und Menschen in Krisen bestehen, die gerne genutzt werden können, die wie folgt zu erreichen sind:

Bundesweite Beratung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Not!

Kinder und Jugendliche:

Die NummergegenKummer – Kinder- und Jugendtelefon: 11 6111

anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz, Mo-Sa 14 bis 20 Uhr

Auch Online Beratung per Mail oder Chat: www.nummergegenkummer.de

Online Beratung für Jugendliche:  www.jugend.bke-beratung.de

bke-Jugendberatung (kostenfrei, anonym, datensicher)

Online-Beratung, Einzel- und Gruppen-Chats mit anderen Jugendlichen und erfahrenen Beraterinnen und Beratern.

Eltern

Die NummergegenKummer – Elterntelefon: 08 00 111 0 555

anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz, Mo-Fr 9 bis 11 Uhr, Di & Do 17 bis 19 Uhr

Online Beratung für Eltern:  www.eltern.bke-beratung.de

bke-Elternberatung (anonym, kostenfrei, datensicher)

Mailberatung, Gruppen- und Einzelchats, Forum. Professionelle Erziehungsberatung und Austausch mit anderen Eltern.

Frauen

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08 00 116 016

Bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.

24-Stunden-Beratung für Frauen aller Nationalitäten.

Hilfetelefon für „Schwangere in Not“: 08 00 40 40 020

kostenlose und anonyme Online-Beratung: www.schwanger-und-viele-fragen.de

Menschen in Krisen

BDP-Corona-Hotline (kostenlos, anonym): 08 00 777 22 44

Die Hotline des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) richtet sich an alle, die durch die Corona-Pandemie psychisch belastet sind.

Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111 und 0800 111 0 222

Seelsorge per Mail und Chat: www.telefonseelsorge.de

Weitere regionale Beratungsangebote:

Caritas Zentrum Speyer

Telefonsprechstunden jeweils von 10 bis 14 Uhr

Kinderschutzdienst: 06232-8725-120

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Unterstützung für von Gewalt bedrohten Kindern/Jugendlichen

Erziehungs- Ehe- und Lebensberatung: 06232-8725-104

Schwangerschaftsberatung (Mi – Fr): 06232-8725-105

Diakonie Pfalz

Sozial-, Lebensberatung sowie Schwangerenberatung

Haus der Diakonie Limburgerhof: 06236-8065

Mo – Fr von 9 bis 12 Uhr und AB mit Rückruf

Haus der Diakonie Speyer-Germersheim: 06232-664-180

Mo – Fr 9 bis 12 Uhr und AB mit Rückruf

Haus der Diakonie Frankenthal: 06233-3554640

Mo – Fr von 10 bis 14 Uhr

Diakonissen Speyer Mannheim

Erziehungs- und Familienberatung: 06232-22-4300

Mo-Fr 9 bis 12 Uhr, Mo – Do 14 bis 16 Uhr und AB mit Rückruf

Kreisverwaltung/Kreisjugendamt:

06 21-5909-0

Eltern in Trennungssituationen

Trennungs- und Scheidungsberatung (AB mit Rückruf): 0621-1360/-1361

Schwangerschaft und Geburt

Frühe Hilfen (AB mit Rückruf): 06 21-5909-1401

Beratung für Fachkräfte bei Kinderschutzfragen

Netzwerk Kindeswohl (AB mit Rückruf): 06 21-5909-1400

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.04.2020

Coronavirus: Traurige Nachrichten: Weitere Todesfälle im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist, teilt mit, dass es weitere Todesfälle aufgrund der Infizierung mit dem Coronavirus zu beklagen gibt.

Gestern wurde der Tod eines 59-jährigen Mannes aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet, der an den Folgen seiner Erkrankung gestorben ist. Heute ist der erste Bürger der Stadt Ludwigshafen, ein 78-jähriger Mann, verstorben.

Landrat Clemens Körner zeigt sich betroffen angesichts der Entwicklung der Todeszahlen und spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus. Weiterhin appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger, trotz des schönen Wetters und der angenehmen Temperaturen möglichst zu Hause zu bleiben und Kontakte zu meiden, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 372 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand: 07.04.2020, 15 Uhr): 159 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 144 aus der Stadt Ludwigshafen, 41 aus Speyer und 28 aus Frankenthal.

Bislang sind im Rhein-Pfalz-Kreis damit zwei Personen und eine Person aus der Stadt Ludwigshafen an der Infektion mit dem Coronavirus verstorben.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.04.2020

Otto-Ditscher-Preis 2021 für Buchillustration

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 EUR dotiert.
Er kann nicht aufgeteilt werden. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 EUR vergeben. Von den prämierten Arbeiten überlässt bei grafischen Reproduktionstechniken der Künstler eine Folge der Auflage dem Rhein-Pfalz-Kreis. Sollte die Illustration in ein bibliophiles Werk münden, übereignet der Künstler dem Rhein-Pfalz Kreis zwei Belegexemplare.

Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges und ist nicht anfechtbar. Die einzureichenden Illustrationen müssen sich mit einem der drei vorgegebenen Texte auseinandersetzen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Mindestens drei, maximal fünf Illustrationen sind zu dem ausgewählten Text anzufertigen. Die Blätter müssen im Original ohne Rahmen, einzeln in einer Prospekthülle, eingesandt werden. Das Format darf die Größe DIN A3 nicht überschreiten. Die Blätter sind unsigniert nur mit einer dreistelligen Zahl auf der Rückseite einzureichen. Die lllustrationen sollen dabei weitgefaßt und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine typographische Textgestaltung ist nicht Gegenstand des Preises.
Die Wahl der grafischen Technik bleibt dem Künstler überlassen.

Die Bewerbungen sind bis zum 28. Januar 2021 einzureichen.

Die Preisverleihung erfolgt am 13. Juni 2021.

Einsendungen, möglichst per Wertbrief/ Wertpaket, erfolgen auf Gefahr des Bewerbers. Die eingesandten Arbeiten werden durch den Veranstalter nicht versichert. Für die Rücksendung bitten wir einen adressierten frankierten Umschlag mit Adressaufkleber mit einzusenden.

Folgende Texte wurden von Julia Kufner, Aufbau-Verlag, Berlin, ausgewählt:
·         Han Kang: Die Vegetarierin, Aufbau
·         Patrick Süskind: Das Parfum, Diogenes
·         Wisława Szymborska: Hand; in: Glückliche Liebe und andere Gedichte, suhrkamp

Jury:

Clemens Körner, Landrat
Dr. Oliver Bentz, Speyer
Prof. Helmut Brade, Halle
Stefan Dettlinger, Mannheim
Prof. Thomas Duttenhöfer, Darmstadt
Michael Faber, Leipzig
Sebastian Fath, Mannheim
Dr. Dagmar Gilcher, Ludwigshafen/Kaiserslautern
Dr. Inge Herold, Mannheim
Dr. Heinz Höfchen, Kaiserslautern
Jürgen Schweitzer, Memmingen
Susanne Theumer, Höhnstedt

Ihre Bewerbung senden Sie formlos an:

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
Herrn Paul Platz
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Tel.: 0621/59093520
paul.platz@kv-rpk.de

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.04.2020

Coronavirus: Traurige Nachricht: Erster Todesfall im Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat seinen ersten Todesfall zu beklagen. Es handelt sich um einen 81-jährigen Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der sich mit dem Coronavirus infiziert und erkrankt war. Sein Gesundheitszustand wurde als hochkritisch eingestuft.

„Wir haben heute die traurige Nachricht erhalten, dass ein am Coronavirus erkrankter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis an den Folgen seiner Erkrankung gestorben ist. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich wünsche der Familie in ihrer Trauer viel Kraft“, so Landrat Clemens Körner.

Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 324 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand: 03.04.2020, 12 Uhr): 142 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 117 aus der Stadt Ludwigshafen, 38 aus Speyer und 27 aus Frankenthal.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.04.2020

Corona-Ambulanz in Mutterstadt Montag 06.04.2020 geöffnet

Mutterstadt – Wie bereits angekündigt, wird in der Rundsporthalle in Mutterstadt ab Montag, 06. April 2020, eine Corona-Ambulanz eingerichtet, um die niedergelassenen Arztpraxen zu entlasten und Patienten und Personal der Arztpraxen zu schützen. Die Ambulanz kann von Patienten mit Verdacht auf Covid-19 in der Zeit Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr, aufgesucht werden.

Dringende Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de einen Termin online zu vereinbaren. Sollten Bürgerinnen und Bürger nicht in der Lage sein, einen Onlinetermin zu vereinbaren, besteht notfalls auch die Möglichkeit, über die Hotline unter 0621/5909-5800 einen Termin auszumachen.

Die Corona-Ambulanz können Patientinnen und Patienten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufsuchen, die Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Erkrankung durch das Sars-COV2 hinweisen können:

Dazu zählen z.B. Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Durchfall etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Patienten mit Symptomen die Ambulanz aufsuchen sollen.

Zum genannten Termin sind die Karte der Krankenkasse, Personalausweis und ein eigener Kugelschreiber mitzubringen. Ebenso wird dringend darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob bereits eine Quarantäne des Patienten besteht.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.04.2020

Schifferstadt

Wilfried-Dietrich-Halle versorgt sich selbst mit Solarenergie

Mitte März hat die Stadtverwaltung die Photovoltaik-Anlage auf der Wilfried-Dietrich-Halle in Betrieb genommen. 90 Solarmodule sorgen seitdem dafür, dass sich das städtische Gebäude mit knapp 28 Kilowatt-Peak (kWp) selbst mit umweltverträglicher Energie versorgen kann.

In den vergangenen zwei Jahren haben die Stadtwerke bereits die beiden Grundschulen und die Kindertagesstätten Kinderburg, Großer Garten und Entdeckungskiste mit Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung bestückt.

Im Laufe des Jahres sollen noch weitere öffentliche Gebäude, beispielsweise die Kita Haus des Kindes, geprüft und mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.

solarFÜRSIE?

Wer auch zum Ökostrom-Selbstversorger werden möchte, kann sich an das Vertriebsteam der Stadtwerke Schifferstadt unter Telefonnummer 06235 / 4901300 oder per E-Mail an info@solarfuersie.de wenden. Unter www.solarfuersie.de finden Interessierte weitere Informationen. 

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Nach Ostern: Wertstoffhof Schifferstadt öffnet wieder

Ab Dienstag, 14. April öffnet der Wertstoffhof Schifferstadt auf der Kreisbauschuttdeponie probeweise für eine Woche wieder. Das hat die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nach aktueller Überprüfung der Sachlage und Besprechung mit den Landkreisen und Städten sowie Dialog mit dem Land Rheinland-Pfalz beschlossen. Unter der Woche hat der Wertstoffhof wie gewohnt von 7:30 bis 11:45 Uhr sowie von 12:30 bis 16:45 Uhr geöffnet, samstags von 8 bis 12:15 Uhr.

Auch der Wertstoffhof Mutterstadt (neben der Firma Zeller) sowie die weiteren Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis öffnen kommende Woche vorübergehend wieder. Wegen des zu erwartenden großer Andrangs von Anlieferungen bittet der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr die Bürgerinnen und Bürger um respektvollen Umgang miteinander und um Einhaltung der Abstandsregeln bei der Anlieferung von Abfällen.

Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden auf den Wertstoffhöfen gelten:

  • Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof wird begrenzt. Dadurch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
  • Die wartenden Nutzer außerhalb des Wertstoffhofs müssen sich bis zur Einfahrt in ihren Fahrzeugen aufhalten.
  • Wartende müssen den notwendigen Schutzabstand von zwei Metern voneinander halten.
  • Die Nutzer werden eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (ebalu) weist darauf hin, dass die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) weiterhin normal läuft. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft www.ebalu.de ersichtlich.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Abendlicher Gebetsruf für ein Gefühl von Sicherheit

Trost, Moral und Unterstützung soll der ab heute Abend (09.04.2020) erklingende Gebetsruf aus der Ditib Schifferstadt Moschee im Waldspitzweg 5 den Gläubigen spenden. Über Lautsprecher oder bei geöffnetem Fenster erklingt der vier- bis fünfminütige Gebetsruf des Imams, der sich alleine in der Moschee aufhält, erstmalig am heutigen Donnerstag um 20:10 Uhr. Aus Rücksicht auf die übrige Bevölkerung findet an Karfreitag sowie an den Osterfeiertagen kein Gebetsruf statt.

Duisburg, Germersheim und jetzt auch Schifferstadt – angesichts der Coronakrise bemühen sich in ganz Deutschland sowohl Christen als auch Muslime um das Wohlbefinden ihrer jeweiligen Glaubensgemeinschaften. Der Gebetsruf sei dabei vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocken, so Hicazi Imre von der Ditib Schifferstadt. So wolle man ein Gefühl von Sicherheit vermitteln. Im Anschluss an den Gebetsruf können die Gläubigen ihr Abendgebet jeder für sich zu Hause abhalten.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Coronavirus: Erster Todesfall in Schifferstadt

Der Tod von Martin Funk, langjähriger Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schifferstadt, steht im Zusammenhang mit seiner Corona-Infektion. Nach einer längeren häuslichen Quarantäne ist Herr Funk am vergangenen Sonntag mit 59 Jahren im Klinikum Ludwigshafen leider verstorben.

„Wir sind tief getroffen vom unerwarteten Tod eines so sehr geschätzten Mitarbeiters und Kollegen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. „Martin Funk, sein Pflichtbewusstsein, seine Zuverlässigkeit, seine Hilfsbereitschaft, seine Kompetenz und seine Einsatzbereitschaft werden uns für immer in Erinnerung bleiben.“

Die Familie des Verstorbenen hat sich dafür entschieden, mit den Hintergründen zum Tod ihres geliebten Ehemannes und Vaters an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie sehen darin eine Warnung und appellieren an die Bevölkerung, den Umgang mit dem Virus nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern die ergriffenen, behördlichen Maßnahmen ernst zu nehmen und zur Gesundheit aller zu befolgen.

Laut der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um den ersten Corona-Todesfall in Schifferstadt und den zweiten im Rhein-Pfalz-Kreis. Hinzu kommt der Tod eines am 7. April an dem Virus verstorbenen 78-jährigen Ludwigshafeners.

Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 372 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand: 07.04.2020, 15 Uhr): 159 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 144 aus der Stadt Ludwigshafen, 41 aus Speyer und 28 aus Frankenthal. In Schifferstadt sind (Stand: 07.04.2020, 16 Uhr) 21 Personen in Quarantäne, davon sieben Infizierte, davon eine neu-infizierte Person. Bisher konnten bereits 16 zuvor infizierte Schifferstadterinnen und Schifferstadter wieder aus der Quarantäne entlassen werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Schifferstadt hält zusammen: #RegenbogenGegenCorona

Hoffnung und Freude verbreiten bundesweit Kinder und ihre Eltern mit selbstgemalten Regenbogen-Bildern an Fenstern und Haustüren. „Auch wir hier in Schifferstadt halten zusammen – gegen Corona“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.

Diese wichtige Botschaft enthält auch die Regenbogen-Malvorlage der Stadtverwaltung. Eine ortsansässige Grafikerin hat sie entworfen. Neben dem für die Aktion typischen Regenbogen beinhaltet sie auch Schifferstadter Wahrzeichen wie das Alte Rathaus.

Wer mag, kann die Vorlage hier ausschneiden oder unter www.schifferstadt.de downloaden und ausdrucken. „Es wäre toll, wenn bald an allen Fenstern in der Stadt tolle Kunstwerke hängen würden“, freut sich Volk, „der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt – ich freue mich auf bunt-gemalte und wild beklebte Schifferstadter Regenbögen.“

Die Stadtverwaltung wünscht viel Spaß beim Ausmalen!

Die Malvorlage als pdf finden sie hier:

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Vollsperrung Am Katzenbaumerschlag

Am Mittwoch, 15. April, wird aufgrund eines privaten Bauvorhabens in der Straße Am Katzenbaumerschlag in Höhe der Hausnummer 9 eine Vollsperrung eingerichtet. Die Vollsperrung der Straße wird zwischen 6 Uhr und 12 Uhr erfolgen. Von der Waldseer Straße (K 30) ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Eine Umleitung ist nicht möglich. Alle Anwesen sind zu Fuß erreichbar.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Waldfriedhof: Wasserstellen geöffnet, Rasengräber abräumen

Die Wasserstellen auf den Schifferstadter Friedhöfen sind ab sofort wieder geöffnet. Zur Vermeidung von Frostschäden wurde das Wasser im November 2019 vorübergehend abgestellt. Am 8. April werden zudem die Rasengräber abgeräumt und alle dort liegenden Gegenstände entsorgt. Bis Ende Oktober dürfen keine Blumen, Kerzen und andere Gegenstände dort liegen. Die Stadtverwaltung bittet Besucherinnen und Besucher stattdessen den dazu aufgestellten Gedenkstein wieder zu verwenden. Erst im November dürfen wieder Gegenstände auf den Grabplatten abgelegt werden.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Bei Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 06235 / 4910388 gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Öffnen, liefern, abholen – Schifferstadter Gewerbebetriebe in der Coronakrise

Für die einen ist es die Rettung ihrer Existenz, für die anderen ein toller Service – angesichts der Coronakrise werden viele Schifferstadter Gewerbebetriebe kreativ. Sie passen ihre Öffnungszeiten an, liefern leckere Gerichte bis vor die Haustüre oder bieten einen Abholservice.

So können die Geschäfte weiterlaufen und die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig mit den für sie wichtigen Produkten versorgt werden. „Die Herausforderung für die Betriebe ist riesig“, weiß Bürgermeisterin Ilona Volk, „umso beeindruckender ist es, was viele aus der Situation machen.“ Es sei lobenswert, dass sich viele an die neuen Vorschriften halten und zusätzlich sogar noch kreativ werden. „Mit den verschiedensten, teilweise völlig neuen Angeboten kurbeln die Unternehmerinnen und Unternehmer die Wirtschaft an. Und wir können auch alle dazu beitragen – gemütlich von daheim aus bestellen oder am Laden vorbeigehen und die gewünschten Produkte abholen.“

Eine Liste von Einzelhändlern und Dienstleistern aus den Bereichen Lebensmittel und Gesundheit sowie deren Öffnungszeiten und spezielle Services finden Interessierte auf www.schifferstadt.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Bürgermeisterin Ilona Volk zu Corona

Sonnenschein, blauer Himmel und frühlingshafte Temperaturen – „ich verstehe jeden, der bei diesen Aussichten sein Wochenende draußen an der frischen Luft verbringen will“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. Dennoch bittet sie, dass die Schifferstadter weiterhin vernünftig bleiben. „Wir haben gemeinsam so einen guten Weg eingeschlagen – die Straßen sind leer, Fußgänger nur noch alleine oder zu zweit unterwegs – und ich bin mir sicher, dass wir es schaffen können, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Damit das gelingt, ist auch der städtische Vollzugsdienst im Stadtgebiet unterwegs. Für seine Arbeit bittet Volk um Verständnis: „Die Kollegen möchten die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Betriebe auf gefährliche Situationen aufmerksam machen. Damit tun sie nicht nur ihre Arbeit – sie beschützen so auch uns alle.“  

Stichwort: Betriebe. Sie sei sich darüber im Klaren, wie einschneidend die aktuelle Lage für viele Unternehmer vor Ort wäre. „Ich kann nur all diejenigen loben, die sich an die Vorschriften halten und bewundere wirklich wie kreativ einige werden. Mit verschiedensten, teilweise völlig neuen Angeboten kurbeln sie nicht nur ihr eigenes Geschäft an, sondern bieten auch einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger.“

Mit Freunden grillen, die Kinder auf dem Spielplatz toben lassen – „ich bin ja selbst am liebsten unter Menschen“, sagt Volk. Aber damit das bald wieder sorgenfrei möglich sei, appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger weiter durchzuhalten: „Bleiben Sie zuhause! Halten Sie durch – für sich, Ihre Familie und uns alle!“

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Weitere Kosten für Kita- und Schulkinder entfallen im April

Für den Monat April entfallen die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Schulen sowie der Beitrag für die Schülerbetreuung. Das hat die Stadtverwaltung Schifferstadt heute beschlossen. Anfang der Woche hatte der Kreisausschuss bekanntgegeben, dass den Eltern im April die Beiträge für alle Krippen- und Hortplätze in den Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis erlassen werden, da alle regulären Betreuungsangebote bis zum 19. April 2020 entfallen müssen. Der Kostenerlass für Verpflegung, Schulbetreuung und Krippen- und Hortplätze gilt nicht in den Fällen, in denen eine Notbetreuung erfolgt.

Die Stadtkasse setzt die betreffenden Beitragserhebungen für April 2020 aus. Sollten die Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben, werden Kreisausschuss und Stadtverwaltung über einen weiteren Erlass entscheiden.

Notbetreuung in den Kitas

Arbeitet mindestens ein Elternteil/ Sorgeberechtigter in einem Beruf, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig ist, kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Eine Notbetreuung ist dann ausgeschlossen, wenn die Kinder bereits infiziert sind oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten haben oder geheilt sind. Im Zweifelsfall sollten Eltern ihre Kinder zuhause lassen.

Damit die sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden, bittet die Verwaltung die Eltern darum, verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umzugehen und die Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, kann sich bei der entsprechenden Kita-Leitung melden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Kreuzplatz: Straßenbau beginnt

Auch auf die Kreuzplatz-Baustelle hat die Corona-Pandemie Auswirkungen. Zwar läuft momentan noch alles normal – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Hygieneregeln, dennoch kann es aufgrund von Erkrankungen zum Beispiel zu Problemen in der Lieferkette und damit zu Verzögerungen auf der Baustelle kommen kann.

Im Laufe der nächsten Woche soll die Umklemmung der Hausanschlüsse beendet sein. Anschließend beginnt der eigentliche Straßenbau – zunächst in Form des Gehwegaufbruchs.

Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern für Ihr Verständnis.

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Krankheitsfälle und eingeschränkte Rathaus-Öffnungszeiten

Erster Fall im Schifferstadter Rathaus

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat seit 12. März inzwischen insgesamt 44 Personen in Schifferstadt für unterschiedliche Zeiten in häusliche Quarantäne beordert. Davon waren neun mit dem Erreger SARS-CoV-2 infiziert, bei sechs handelt es sich um begründete Verdachtsfälle und 29 wurden als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft. 

Ist die Quarantäne abgelaufen, fallen die Personen automatisch aus der Zählung. Somit sind aktuell (Stand 26. März) noch 37, davon acht Infizierte, in Quarantäne. Die Zahlen ergeben sich aus den sogenannten Quarantäneverfügungen, die der städtische Vollzugsdienst den Betroffenen im Auftrag der Kreisverwaltung zustellen muss.

Auf der Website der Stadt www.schifferstadt.de sowie auf der städtischen Facebook-Seite finden Interessierte immer nur die neuen, also zusätzlichen Fallzahlen.

Auch das Testergebnis eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung fiel positiv aus. Dank der weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen im Rathaus – neben der Schließung für den Publikumsverkehr seit dem 17. März halten sich die Mitarbeitenden streng an die Hygienerichtlinien sowie den empfohlenen körperlichen Abstand – konnte eine nähere Kontaktperson schnell identifiziert werden und ebenfalls in Quarantäne gehen.

Die Stadtverwaltung hat daraufhin beschlossen, noch mehr Mitarbeitenden als bisher die Möglichkeit der Heimarbeit anzubieten, um das interne Infektionsrisiko zu senken. Es sei davon auszugehen, dass sich der Mitarbeiter außerhalb des Rathauses angesteckt hat, so Bürgermeisterin Ilona Volk. „Das zeigt uns, dass sich die frühzeitige Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr als richtig erwiesen hat. Wir hoffen somit weiterhin unsere Mitarbeitenden sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ansteckung zu schützen.“ 

Rathaus: eingeschränkte Öffnungszeiten

Als Vorsichtsmaßnahme und zum Schutz für Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen werden die Öffnungszeiten der Verwaltung ab sofort eingeschränkt: Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind weiter telefonisch unter 06235 / 440 und per E-Mail erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, von persönlichen Besuchen abzusehen.   

Für dringende und nicht aufschiebbare Fragen und Anliegen, die persönlich und vor Ort bearbeitet werden müssen, bittet die Verwaltung um vorherige telefonische Anmeldung in den jeweiligen Fachabteilungen. Die erforderlichen Unterlagen können dann auf postalischem Weg oder per E-Mail eingereicht werden. Wer einen ganz bestimmten Ansprechpartner für sein Anliegen sucht, wird unter folgendem Link fündig: https://www.schifferstadt.de/rathaus/buergerdienste/mitarbeiter-a-z/

Stadtverwaltung Schifferstadt
15.04.2020

Haßloch

Mit Gutscheinkauf Haßlocher Unternehmen unterstützen – Kooperation mit lokal.help

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung haben nicht nur den Alltag eines jeden Einzelnen verändert, sondern auch massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der wirtschaftliche Schaden ist schon jetzt immens. Auch in Haßloch könnte die Corona-Krise für viele Geschäfte und Firmen zur Existenzfrage werden. Damit stehen nicht nur viele Jobs auf dem Spiel: Wenn Geschäfte, Gastronomen und Firmen die Krisenzeit nicht überstehen, wird auch das Leben und Wohnen nach der Krise in Haßloch deutlich unattraktiver werden.

Unabhängig von den auf Bundes- und Landesebene verabschiedeten Hilfspaketen kann jeder Einzelne die lokale Wirtschaft vor Ort unterstützen. Die Gemeinde Haßloch kooperiert ab sofort mit der Gutscheinplattform lokal.help. Auf der Non-Profit-Plattform haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Gutscheine bei den dort registrierten Betrieben zu kaufen, damit die Geschäftsleute zumindest etwas an Einnahmen haben, lösen ihn aber erst später ein, wenn die Krise überwunden ist. Die Gutscheine der gelisteten Unternehmen können mit nur wenigen Klicks bestellt und via PayPal bezahlt werden. Auch das Bestellen per E-Mail oder Telefon ist möglich.

„Mit dem Kauf von Gutscheinen können wir unsere heimische Wirtschaft ganz einfach unterstützen und dabei helfen, die Liquidität der Unternehmen zu sichern.“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer, der die Haßlocher dazu ermutigt ihre „locals“ zu unterstützen. Auch dem Vorsitzenden des Gewerbevereins, Christian Scheib, gefällt die Idee: „Wer auf der Suche nach einer Geschenkidee ist und dabei ganz explizit ein Unternehmen im Ort unterstützen möchte, dem sei ein Gutscheinkauf über lokal.help ans Herz gelegt“.

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort auf der Plattform lokal.help registrieren. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Gemeinde Haßloch, sodass das Angebot durch die Unternehmen komplett kostenlos genutzt werden kann. Haßloch befindet sich damit in Gesellschaft von Landau, Speyer oder Schwetzingen, die ebenfalls lokal.help nutzen.

Auch der „Dein Haßloch Gutschein“ ist eine weitere Möglichkeit, Firmen und Unternehmen vor Ort zu unterstützen. Wer keinen Gutschein für ein konkretes Unternehmen im Kopf hat, kann mit dem „Dein Haßloch Gutschein“ einen Gutschein kaufen, der in über 80 Haßlocher Geschäften einlösbar ist. Der Gutschein kann über www.dein-hassloch.de online bestellt werden.

Auch durch die Inanspruchnahme von Liefer- und Abholdiensten kann die lokale Wirtschaft unterstützt werden. Die Tourist-Information hat eine Liste mit entsprechenden Serviceangeboten erstellt. Diese ist online über www.hassloch.de abrufbar.

„Ob die Gutscheinplattform lokal.help, der ‚Dein Haßloch Gutschein‘ oder die Nutzung von lokalen Liefer- und Abholdiensten – all das sind kleine Bausteine zur Unterstützung der Firmen vor Ort, um die Wucht der Krise abzumildern und den Unternehmen damit eine Überlebenschance zu geben“, so Tobias Meyer und Christian Scheib.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Außengelände der Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ aufgewertet

Außengelände Westseite – Tipi-Zelt umgeben von Weidenzaun, neuer Rollrasen sowie mit Rindenmulch aufgefüllte Spielbereiche

Der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ hatte bereits im November vergangenen Jahres in einem ersten Bauabschnitt damit begonnen, das Außengelände der kommunalen Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ aufzuwerten. Die Arbeiten im zweiten Abschnitt konnten im ersten Quartal des laufenden Kalenderjahres nun planmäßig abgeschlossen werden, sodass die Kinder sich mit einer hoffentlich baldigen Rückkehr in den Kita-Alltag auf einen veränderten Außenbereich freuen können.

Blick auf Rutschhügel und Teile des neuen Weidenzauns

Im ersten Bauabschnitt auf der Westseite des Außengeländes wurde ein altes Spielgerät entfernt und stattdessen ein Tipi-Zelt aus Weiden errichtet. Der Bereich um das Zelt ist umgeben von einem ebenfalls aus Weiden geflochtenen Zaun, der jetzt im Frühjahr austreibt und dem Areal den Charakter eines Freiluft-Aufenthaltsraums verleiht. Im Bereich des TipiZelts wurde außerdem der Pflanzgarten neu angelegt, der durch Wegplatten in kleine Parzellen geteilt wurde und das Anpflanzen verschiedener Obst- und Gemüsesorten ermöglicht. Darüber hinaus wurde eine Beregnungsanlage installiert und neuer Rollrasen verlegt. Mit Hilfe der Beregnungsanlage soll der Rasen auch während heißer und trockener Sommertage dauerhaft grün bleiben. Ebenso wurde eine Bepflanzung entlang des Rutschhügels vorgenommen und die Spielbereiche mit Rindenmulch als Fallschutz neu aufgefüllt.

Krake hat Wasserläufe bekommen, die als Wasserspielbereich dienen

Im zweiten Bauabschnitt wurde auch die Südseite des Außenbereiches mit neuem Rasen bedacht, der fortan ebenfalls mittels Beregnungsanlage bewässert wird. Ebenso wurde die Krake aufgewertet, die seit jeher ein Blickfang und Markenzeichen des Außenbereiches darstellt. An den Armen der Krake wurden Rinnen angelegt, die einen Bachlauf nachbilden und den Kindern eine Wasserspielmöglichkeit bieten. Die Ränder zwischen Sandkasten und Rasen wurden durch das Verlegen von Baumstämmen klar definiert, ebenso wurde ein Balancierbalken installiert. Darüber hinaus wurde die Umzäunung des Geländes auf der Südseite sowie teilweise auf der Nordseite erneuert. Der veraltete Maschendrahtzaun ist einem Doppelstabzaun gewichen. Außerdem sind zwei alte Türen im Außenbereich durch neue ersetzt worden.

Balancierstamm mit Sandkasten und Rutschhügel im Hintergrund

Die Kosten für die Maßnahmen im Außenbereich belaufen sich auf insgesamt rund 60.000 Euro. Grund für die Arbeiten war in erster Linie die Neugestaltung der Rasenflächen mit Installation der Beregnungsanlage, in dessen Zuge man direkt weitere Maßnahmen umgesetzt hat, um letztlich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wird in abgeänderter Form fortgesetzt

Die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde mit der Schließung des Bürgerbüros für den Publikumsverkehr am 16.03.2020 vorerst eingestellt. Noch lässt sich nicht sagen, wann der reguläre Betrieb zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden kann. Auch der Saisonstart des Holiday Parks lässt sich noch nicht benennen. Dennoch möchte das Team des Bürgerbüros die Ausgabe der Bürgerkarten fortsetzen. „Hierbei geht es vor allem darum, einen allzu großen Ansturm nach der Krise zu vermeiden, da die Ausgabe der Bürgerkarten generell viel Publikumsverkehr im Bürgerbüro verursacht“, so Fachbereichsleiterin Christine Behret.

Aufgrund der weiterhin geltenden Regelungen zur Kontaktreduzierung wird die Ausgabe der Bürgerkarten allerdings anders verlaufen als gewohnt. Bürgerinnen und Bürger können seit Dienstag, 14. April 2020, die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen in den Briefkasten des Bürgerbüros in der Langgasse 64 einwerfen. Benötigt wird eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das Team des Bürgerbüros wird die Karten daraufhin anfertigen und via Posteinwurf oder Amtsboten an die jeweiligen Haushalte zustellen. Bitte beachten: Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte. Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.

„Die Ausgabe der Bürgerkarten in abgeänderter Form fortzusetzen, ist eine gute Idee und bringt auch ein stückweit Normalität zurück“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Vor allem dient es aber der Entzerrung zu erwartender Besucherströme, sobald das Bürgerbüro wieder regulär öffnet“, so Meyer weiter.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Neues Urnengrabfeld auf dem Haßlocher Parkfriedhof

Auf dem Haßlocher Parkfriedhof hat die Gemeindeverwaltung ein neues Grabfeld für die Beisetzung von Urnen errichtet. Zentraler Gestaltungspunkt der neuen Ruhebaumanlage ist eine Blutbuche in der Anlagenmitte. Um den Baum herum werden die Urnengräber ausgewiesen. Insgesamt stehen 60 Urnenplätze im neuen Grabfeld zur Verfügung.

Urnengräber werden vorzugsweise genutzt, wenn die oder der Verstorbene alleinstehend war oder keine Angehörigen mehr hat, die sich um die Grabpflege kümmern können. „Generell kann man bereits seit einigen Jahren beobachten, dass die Urnenbeisetzungen zunehmen. Häufigster Grund sei der geringere Pflegeaufwand“, so Landespfleger Hans-Jürgen Bub. Die Ruhefrist im neuen Grabfeld endet nach 20 Jahren und kann dann nicht mehr verlängert werden. Aktuell kostet ein Urnenplatz 1.113,00 Euro.

Eine erste Ruhebaumanlage war 2017 auf dem Haßlocher Parkfriedhof errichtet worden. Seit dem sind die circa 65 Urnenplätze fast alle vergeben. „Um auch weiterhin eine entsprechende Bestattungsform vorhalten zu können, wurde nun die zweite Anlage in Angriff genommen“, so Friedhofsdezernent Joachim Blöhs. Die Errichtung des neuen Grabfeldes haben Mitarbeiter des Baubetriebshofs übernommen. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf rund 5.000 Euro.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Gemeindebücherei Haßloch: Schreibwerkstatt für Kinder und Erwachsene

Unter dem Motto „Weil auf einmal alles anders ist…“ lädt die Haßlocher Gemeindebücherei alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsene ein, ihre Erfahrungen, Erlebnisse, Ängste, aber auch die vielleicht sogar positiven Veränderungen, die diese außergewöhnliche Zeit für jeden Einzelnen und jede Familie mit sich bringt, aufzuschreiben.

Das Team der Bücherei wird die Geschichten sichten und sammeln und, falls genug Zuschriften zusammen kommen, ein Buch gestalten, das zur Erinnerung an diese Zeit in den Bestand der Bücherei aufgenommen wird. Kinder dürfen auch sehr gerne Bilder zusenden, mit denen das Buch ausgeschmückt werden kann.

Über die Homepage der Gemeinde ist im Bereich der Bücherei ein Vordruck hinterlegt, der als Vorlage für entsprechende Geschichten und Erzählungen verwendet werden kann. Diesen bitte per Mail an gemeindebuecherei@hassloch.de senden. Gerne nimmt das Team der Bücherei aber auch handschriftliche Zuschriften per Post entgegen. Bitte alle postalischen Zuschriften an die Adresse: Gemeindebücherei Haßloch, Rathausplatz 3 in 67454 Haßloch schicken.

Die Geschichten und Erzählungen sollten das Format von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Die Verfasser der Geschichten erklären sich bei Einsendung mit einer möglichen Veröffentlichung einverstanden. Die Angabe von Name und Alter ist hingegen optional

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Parkstopps verhindern ein „Überparken“ des Gehwegs

Im Bereich der Gemeindebücherei Haßloch wurden an insgesamt 10 Stellplätzen so genannte Parkstopps installiert. Das sind Parkplatzbegrenzungen, die ein „Überparken“ des angrenzenden Gehwegs verhindern sollen. In der Vergangenheit waren Autofahrer vermehrt bis an die Bordsteinkante herangefahren, sodass der Überhang des Fahrzeuges auf den Gehweg ragte. Das erschwerte Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen die Nutzung des Gehwegs.

Die Verwaltung hatte sich der Problematik im Zuge eines Fraktionsantrages angenommen und bei der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau die Situation im Bereich des Parkplatzes überprüft. Als Ergebnis wurde empfohlen, das „Überparken“ in dem Bereich durch die Anbringung entsprechender Parkplatzbegrenzungen zu verhindern. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat dem Vorgehen zugestimmt.

Die Installation der Parkstopps erfolgte im März 2020 durch Mitarbeiter des Bauhofes. Insgesamt wurden 20 Elemente (2 Stück pro Stellplatz) angebracht. Die reinen Materialkosten belaufen sich auf rund 470 Euro.

Mit Anbringung der Parkstopps beträgt die Parkplatzlänge im Bereich der Bücherei noch 4,40 Meter. Je nach Größe des Fahrzeuges sollten Autofahrer direkt bis an die neue Parkplatzbegrenzung heranfahren, um wiederum einen gegenteiligen Effekt – nämlich das Herausragen des hinteren Fahrzeugteils auf die Straße – zu verhindern.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Ausmalbilder von Haßlocher Künstlern online abrufbar

Außergewöhnliche Zeiten führen zu unkonventionellen Ideen. Haßlocher Künstler haben Ausmalbilder entworfen und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Bislang können insgesamt 13 Ausmalbilder über die Homepage der Gemeinde www.hassloch.de abgerufen, bei Bedarf ausgedruckt und ausgemalt werden. Alle Bilder beschäftigen sich mit den Themen Frühling und Ostern.

Zuletzt waren mehrere Eltern an die Verwaltung herangetreten und hatten darum gebeten, Ausmalvorlagen für Kinder online zur Verfügung zu stellen. Einfache Kopien aus Malbüchern hätten bei einer Veröffentlichung über die gemeindeeigene Website allerdings zu urheberrechtlichen Problemen geführt. Daher hatte der Beigeordnete Claus Wolfer die Idee, über den Verteiler des „Arbeitskreises Kunst“ Haßlocher Künstlerinnen und Künstler anzuschreiben und um Mithilfe zu beten. Die Bitte wurde erhört: Gabriele Köbler, Christina Gehrig und Veronika Pommer haben insgesamt 13 Ausmalbilder entworfen und zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort über www.hassloch.de heruntergeladen werden. „Wir freuen uns über die bisher eingesandten Ausmalvorlagen und bedanken uns für die schnelle und unkomplizierte Bereitschaft“, so der Beigeordnete Claus Wolfer.

Bis die Haßlocher Kindertagesstätten wieder öffnen, sind von Seiten der Haßlocher Kitas bereits verschiedene Aktionen gestartet. Für die Kinder der Kitas „Kleine Freunde“, „Mullewapp“, „Pauluskirche“ und „Wurzelschnurze“ haben die Erzieherinnen und Erzieher eine Kita-Zeitung entworfen und per Einwurf verteilt. Die Kinder der Kita „Haselmäuse“ haben sich ebenfalls über Post gefreut, denn auch am Pfalzplatz hat sich das Kita-Team für die Kinder daheim was einfallen lassen. Das „Haus Kunterbunt“ hat darüber hinaus gemeinsam mit dem OK Weinstraße die Videoreihe „Grüße aus der Kita“ mit Bastelanleitungen und Kreativangeboten ins Leben gerufen. Die Ausmalvorlagen sind nun eine weitere mögliche Beschäftigung, um der Langenweile daheim vorzubeugen. Darüber hinaus sind die Kinder dazu aufgerufen, die ausgemalten Bilder nach dem Ende der CoronaKrise mit in die Kita zu bringen. „Unsere Idee ist, die schönsten Ausmalbilder öffentlich auszustellen“, so Wolfer weiter.

Künstlerinnen und Künstler können sich auch weiterhin beteiligen und entsprechende Ausmalvorlagen anfertigen. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Andreas Rohr (Mail: andreas.rohr@hassloch.de).

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen über Servicetelefon erreichbar

Die Haßlocher Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen in der Leo-Loeb-Straße 4 erweitert vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihren Beratungskreis. Derzeit gehen vermehrt Anrufe ein, bei denen es um Fragen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen geht. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Unterstützungsanträge sind nur einige Stichworte. „In der aktuellen Situation betrifft das nicht nur Alleinerziehende und Frauen, sondern ganze Familien, Selbstständige, Männer und Frauen von jung bis alt“, erklärt Helga Fehrenbach von der Beratungsstelle. „Von daher weichen wir von unserer Kernzielgruppe ab und bieten unser Beratungsangebot für Jedermann an“, so Fehrenbach weiter.

Die Beratungsstelle bietet Unterstützung bei Antragsstellungen in Bezug auf Einkommensfragen an. Die Mitarbeiterinnen helfen beim Ausfüllen entsprechender Anträge oder prüfen diese auf Plausibilität, bevor sie an die zuständigen Stellen weitergegeben werden. Auch treten die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle als Vermittlerinnen auf und können in Notsituationen Kontakte zu entsprechenden Ansprechpartnern und Institutionen herstellen. Darüber hinaus steht die Beratungsstelle bei psycho-sozialen Problemen (häusliche Gewalt, Beziehungsstress, Zukunftsängste) zur Verfügung.

Persönliche Gesprächstermine können aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht angeboten werden. Die Beratungsstelle ist aber telefonisch unter 06324-935 144 erreichbar. Sprechzeiten sind montags und donnerstags von 09:00 – 16.00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 09:00 – 13:00 Uhr. Außerhalb der Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschalten. Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer begrüßt das Angebot für einen erweiterten Personenkreis. „In dieser Zeit soll sich niemand allein gelassen fühlen“, so Meyer.

Gemeindeverwaltung Haßloch
15.04.2020

Böhl-Iggelheim

Ehrungsabend am 19. März 2020 wird abgesagt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim hat sich dazu entschieden, den für am 19. März 2020 geplanten Ehrungsabend für besondere Leistungen abzusagen und auf einen noch festzulegenden neuen Termin in diesem Jahr zu verschieben.

Grund dafür ist die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Zahl der Verdachts- und Krankheitsfälle wurde in den letzten Tagen stetig nach oben korrigiert. In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 22 bestätigte Infektionen und auch benachbarte Kommunen und Städte von Böhl-Iggelheim sind bereits betroffen.

Nach reiflicher Überlegung orientiert sich die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums, größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aufgrund der hohen Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr abzusagen. Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu unterbinden.

Eine neue Terminierung erfolgt, sobald sich die Lage besser einschätzen lasse.

Peter Christ
Bürgermeister
11.03.2020

Germersheim und Landkreis GER

Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim

Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Die Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter www.kreis-germersheim.de abrufbar.

Als besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.

„Es ist besonders schwierig, eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit die Situation beherrschbar bleibt.“

Weitere Infos und Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb

Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.

Anlässlich der Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.

Bürgermeister Marcus Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.

Insgesamt nahmen 84 Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW), Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1. Plätze und drei 2. Plätze.

Für den Landeswettbewerb empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold (Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel (Germersheim).

Diese jungen Künstlerinnen und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom 26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.

Weitere 1. Plätze wurden in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold (Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche (Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz (Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).

Hervorragende 2. Plätze erreichten: Lea Hoffmann (Hatzenbühl), Jasmin-Celina Januchowski (Lustadt) und Xenia Schitz (Kandel).

Vor der Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim tätig ist.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021

Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.

Bei der Jägerprüfung ist eine Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung abzulegen.

Interessierte Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel. 07274/53 -238.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Hüpfburgschulung des Kreisjugendring Germersheim e.V.

Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.

Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen

Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren

Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.

Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
10.03.2020

28. März Termin der Umweltsammlung im Kreis Germersheim

Probeweise Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt

Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.

Aufgrund der immer wieder auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr 2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31 Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund: Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.

„Wir freuen uns über jeden einzelnen, der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.

„Ich danke allen, dies sich freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ab 25. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.

Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.

Zur Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.

Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

  • 25.03.2020, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
  • 26.03.2020, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
  • 01.04.2020, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
  • 02.04.2020, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
  • 07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
  • 08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021:

Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!

Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim

Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.

Mit Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein, den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch lebenswerter zu gestalten.“

Die Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.

Der Beirat für Migration und Integration

Der Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte (Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung (§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.

Ziel des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.

Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Algen-Massenentwicklung am Sondernheimer Baggersee

Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.

Auch wenn die Badesaison längst noch nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den Eigentümern des Sees aufgestellt.

Sobald sich die Alge wieder zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden Gewässer sind nicht betroffen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020

Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim

Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.

Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.

Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.
10.03.2020

Rheinland-Pfalz-Tag 2020 in Andernach

#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media

Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.

Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug und Originalität.

Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
10.03.2020

Landkreis Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“

Erste Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit

Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Seit letztem Jahr arbeitet die Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema „Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.

Wie kann es gelingen, mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten. Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung, mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.

Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.

Im ersten Halbjahr 2020 werden nun Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer, Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim durchgeführt.

Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht

Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.

Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.

In dem neuen Gebäude befinden sich auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie, Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio. Euro.

Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.

„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

2020kv053

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv054

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv055

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv056

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv057

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv158

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren – Rechtsvortrag B“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 24.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

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„Feldenkraismethode® – Kurs A“ – Kurs mit Katharina Gayer: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 01. Beginn: Samstag, 28.03.2020, 10:00 – 16:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv172

„Spanisch A1 Teil 1“ – Kurs mit Raúl Minarro Garrido: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Mittwoch, 01.04.2020, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 13 Termine, Kosten: 65,00 Euro/Person.

2020kv010 und 2020kv011

„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.

2020kv043

„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv183

„Auszeit im Alltag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 12,00 Euro/Person.

2020kv207

Selbstverteidigung – Selbstbehauptung – für ALLE“ – Kurs mit Sascha Kimling :Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KHVS) Germersheim
10.03.2020

Schifferstadt

„Die 49er“ in der Adlerstube

Am Dienstag, 17. März spielen ab 14 Uhr „Die 49er“ in der Adlerstube, Kirchenstraße 17 beliebte Lieder und alte Schlager.

Alle Seniorinnen und Senioren sind zu diesem Nachmittag herzlich eingeladen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
10.03.2020

Brautpaare pflanzen Bäume

Am Samstag, 21. März um 10 Uhr haben alle Paare, die seit März 2019 in Schifferstadt geheiratet haben, die Möglichkeit bei der 24. Baumpflanzaktion im Schifferstadter Wald ihren „persönlichen“ Baum zu pflanzen. Treffpunkt ist der Forstbetriebshof, Portheide 72. Die Brautpaare werden gebeten für die Pflanzung festes Schuhwerk und einen Spaten mitzubringen.

Ein Baumscheck für die Liebe

Seit Mai 1996 erhalten alle Brautpaare zur standesamtlichen Trauung von ihrem Standesbeamten einen Baumscheck. Dieser schönen Geste, die von den Brautpaaren sehr positiv aufgenommen wird, liegt ein Beschluss des Forst-, Agrar- und Umweltausschusses zugrunde.

120-mal „Ja“ in Schifferstadt

Im vergangenen Jahr haben sich 120 Paare in Schifferstadt das „Ja-Wort“ gegeben. Die zuständige Beigeordnete Ulla Behrendt-Roden und die Schifferstadter Standesbeamtinnen, Laura Sprengard und Bianca Genz, begrüßen die Brautpaare zur Baumpflanzaktion bei einem kleinen Sektumtrunk.

Stadtverwaltung Schifferstadt
10.03.2020

KulturBlicke – Fantastische Frauen  

Am Dienstag, 17. März beginnt um 19 Uhr der Vortrag „KulturBlicke – Fantastische Frauen“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.

Thematische Grundlage für den Vortrag bildet eine Ausstellung in der Schirn Kunsthalle Frankfurt: Göttin, Teufelin, Puppe, Fetisch, Kind­Frau oder wunderbares Traumwesen – die Frau war das zentrale Thema surrealistischer Männerfantasien. Künstlerinnen gelang es oftmals nur als Partnerin oder Modell, in den Kreis rund um André Breton, den Gründer der Gruppe der Surrealisten, einzudringen. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass die Beteiligung von Künstlerinnen an der Bewegung wesentlich größer war als allgemein bekannt und dargestellt.

Die Frankfurter Schirn betont in einer großen Themenausstellung den weiblichen Beitrag zum Surrealismus. Was die Künstlerinnen von ihren männlichen Kollegen vor allem unterscheidet, ist die Umkehr der Perspektive: Oft durch Befragung des eigenen Spiegelbilds oder das Einnehmen unterschiedlicher Rollen sind sie auf der Suche nach einem neuen weiblichen Identitätsmodell. Auch mit dem politischen Zeitgeschehen, der Literatur sowie außereuropäischen Mythen und Religionen setzten sich die Surrealistinnen in ihren Werken auseinander.

Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 melden.

Stadtverwaltung Schifferstadt / Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
10.03.2020

Frühjahrsputz in Schifferstadt

Aktion „Sauberes Schifferstadt“ widmet sich Gewässern

dav

Von Donnerstag, 12. März bis Samstag, 14. März möchte die Stadtverwaltung zusammen mit dem Angelsportverein, Kitas, Schulen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei den Aktionstagen „Sauberes Schifferstadt“ ein Zeichen für den achtsamen Umgang mit der Natur setzen. In diesem Jahr stehen die Gewässer, speziell Rehbach und Ranschgraben, im Vordergrund.

Gesammelt werden kann im ganzen Stadtgebiet. Wer den Mitgliedern des Angelsportvereins unter die Arme greifen will und ganz nebenbei mehr über die Schifferstadter Gewässer erfahren möchte, kann am Samstag zwischen 9 und 12 Uhr zum Sammelpunkt An der Holzbrücke oder zur Beton-Holzbrücke – beides am Ranschgraben – kommen.

Müllsäcke für die fleißigen Helferinnen und Helfer können kostenfrei an der Infotheke des Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Stadtservice sammelt die bereitgelegten blauen Säcke am Montag, 16. März ein. Gerne können Teilnehmer der Aktion die gefüllten Säcke auch am Samstag zwischen 10 und 13 Uhr am Bauhof, An der Rettungswache 3, abgeben.

Alle Helferinnen und Helfer sind am Samstag, 14. März um 12 Uhr recht herzlich zu einem gemeinsamen Imbiss in die Waldfesthalle eingeladen. Dort können ab 10 Uhr bereits die Werke von Kindergarten- und Schulkindern zum Thema „Unsere Gewässer“ bestaunt werden.

„Für unser städtisches Klima, aber auch für die Gesundheit unseres Waldes haben die Gewässer eine große Bedeutung“, erklärt die Erste Beigeordnete Ulla Behrendt-Roden. Die Wurzeln der Bäume seien auf einen ordentlichen Grundwasserspiegel angewiesen, der durch die fließenden Gewässer stetigen Nachschub erhält. Daher sei gerade in trockenen und heißen Sommern ein intaktes System von Bächen und Gräben unverzichtbar. „Mit der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ wollen wir auf die Bedeutung der Biotope direkt vor der eigenen Haustür aufmerksam zu machen. Dabei ist jeder einzelne Helfer wichtig und kann seinen Teil zu einer besseren Welt beitragen“, sagt Behrendt-Roden.

Nützliche Schönheiten der Wasserwelt

Neben dem Fischreichtum in den fließenden Gewässern sind auch die zahlreichen kleinen Tümpel und Teiche, die durch Rehbach, Neugraben und Ranschgraben gespeist werden, von großer Bedeutung: Viele Amphibien, zum Beispiel Froscharten wie die Gras-, Moor- und Springfrösche leben hier. Aber auch der Laubfrosch und selbst gefährdete Arten wie der Große Kammmolch sind hier noch anzutreffen. Als Nahrungsangebot finden sie in diesen wichtigen Biotopen zahlreiche Insektenarten, die sich in Gewässernähe entwickeln. Viele Libellenarten wie die Pracht- und Bachlibellen gehören zu den nützlichen Schönheiten dieser Wasserwelt. Sie möchten beim Aktionstag „Sauberes Schifferstadt“ mit anpacken? Dann melden Sie sich gerne bei Christiane van Bemmelen im Rathaus unter Telefonnummer 06235/44229 oder per E-Mail an christiane.vanbemmelen@schifferstadt.de

Stadtverwaltung Schifferstadt
10.03.2020

Öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Mittwoch, 11. März beginnt um 18 Uhr die fünfte Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses im Ratssaal des Rathauses Schifferstadt, Marktplatz 2.

Erster Punkt auf der Tagesordnung ist das Thema „Ladesäulen für Elektroautos“. Anschließend geht es um die Vergabe eines weiteren Schulcontainers für die Grundschule Süd. Abschließend sind drei private Bauvorhaben zu beraten. Besucher sind zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
10.03.2020

Filme kostenlos streamen mit dem Bibliotheksausweis

Neues Streaming-Angebot „filmfriend“ in der Stadtbücherei Schifferstadt

Über 2.000 Filme kostenlos und unbegrenzt streamen – die Stadtbücherei Schifferstadt erweitert ihr Angebot um das Portal „filmfriend“. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis haben Filmfans auf der von der Firma Filmwerte aus Potsdam-Babelsberg entwickelte Plattform die Qual der Wahl: deutsche Klassiker, erfolgreiche internationale Arthouse-Kinotitel, TV- und Kinodokumentationen, Kinderfilme und Serien.

Ausweisnummer und das Passwort eines gültigen Bibliotheksausweises, eine stabile Internetverbindung und schon kann´s losgehen! Der Zugang von zuhause oder unterwegs ist über die Homepage der Stadtbücherei oder über www.filmfriend.de möglich. Nutzen kann man das neue Angebot auf dem PC, Laptop oder Tablet sowie mit der filmfriend-App auf dem Smartphone und auf TV-Geräten.

Nach eBooks, Hörbüchern, Zeitschriften, Zeitungen und eLearning-Angeboten kommt mit „filmfriend“ ein weiteres digitales Angebot in die Onleihe Rheinland-Pfalz. Hinter dem Angebot steht ein Team, das die Plattform redaktionell betreut. Koordiniert wird das Ganze vom Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, gefördert vom Land.

Beim Streamen werden übrigens keinerlei personenbezogene Daten erhoben, eine Altersfreigabe für Filme wird automatisch geprüft und die Plattform ist komplett werbefrei.

Stadtverwaltung Schifferstadt / Stadtbücherei Schifferstadt
10.03.2020