Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer
Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 04. Mai 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus weiterhin für den regulären Publikumsverkehr geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 04. Mai 2020 aus.
Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird im Gegenzug zeitlich ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am
Montag, 04. Mai 2020, von 15:00 – 17:00 Uhr
über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“. Wer die sozialen Medien oder das Internet nicht nutzt, kann unabhängig von den Sprechstunden selbstverständlich auch ein Telefongespräch mit Herrn Meyer vereinbaren. Terminvereinbarungen laufen über sein Vorzimmer unter 06324/935-248.
Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung.
Text: Gemeindeverwaltung Haßloch Foto: Facebook Inc. 26.04.2020
DRK OV Haßloch-Meckenheim lädt zur Blutspende am 8. Mai – Beginn bereits um 15 Uhr – es gelten verschärfte Hygienevorschriften
Auch oder gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ruft das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Haßloch-Meckenheim zum Blutspenden auf. Der nächste Termin findet am Freitag, den 8. Mai 2020 in der Turnhalle der Ernst-Reuter-Schule, Martin-Luther-Str. 25 bereits in der Zeit von 15Uhr bis 20.30 Uhr statt. „Wir wollen unseren treuen Spenderinnen und Spendern mehr Zeit zur Verfügung stellen und starten daher bereits um 15 Uhr“ so die Blutspendebeauftragte Regina Müller. „Wer also schon ab 15 Uhr den Spendetermin wahrnehmen kann und will ist hierzu herzlich eingeladen.“ Auch findet die Blutspende nun ausschließlich in der Turnhalle (ebenerdig) statt. „Ein- und Ausgang sind getrennt. Ein Laufweg in der Turnhalle wird vorgegeben“ so Müller. Am Ende steht diesmal „nur“ ein Lunch-Paket, gilt es doch auch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu schützen. „Unser Schulsanitätsdienst des Hannah-Ahrend-Gymnasiums, deren Alter in der Regel zwischen 12 und 16 Jahren liegt, sowie die Ehrenamtlichen in der Küche, die meist über 60 Jahre alt sind, dürfen, auch aus Gründen des Eigenschutzes, diesmal nicht helfen“, so der Vorsitzende Jürgen Vogt. „Wir hoffen dennoch auf viele Spenderinnen und Spender“, so Vogt abschließend. Fragen zur Blutspende beantwortet die Hotline des Blutspendedienstes-West unter 0800 11 949 11 in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Infos gibt es auch im Internet unter www.blutspendedienst-west.de aber auch beim DRK OV Haßloch-Meckenheim unter 06324/2060 bzw. www.drk-hassloch.de.
Der Zutritt zum Spendelokal ist erst ab 18 Jahren gestattet – bitte keine Kinder / Jugendliche mitbringen. DANKE:
ErstspenderInnen sind bis zum Höchstalter von 69 Jahren herzlich willkommen!
Bei Gruppenspenden werden wir gerne ein entsprechendes Foto erstellen.
Bitte aus alle Fälle den Personalausweis mitbringen.
Sind Blutspendetermine sicher?
Michael Fützenreiter – ein regelmäßiger Blutspender.
Die DRK/BRK-Blutspendedienste beobachten die Lage rund um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (Coronavirus SARS-CoV-2) sehr aufmerksam und stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Behörden. Die aktuell geltenden Zulassungsbestimmungen für die Blutspende gewährleisten einen hohen Schutz für Spender sowie eine hohe Sicherheit für die aus deren Spenden hergestellten Arzneimittel und deren Empfänger.
Damit wir schnell und wirkungsvoll zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit der Blutspenderinnen und Blutspender, aber auch unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Helfer ergreifen können, haben wir einen Krisenstab zur Beobachtung der aktuellen Lage eingesetzt. Ab sofort werden auf allen Blutspendeterminen am Eingang Temperaturmessungen stattfinden, um bereits von vornherein potentielle Spenderinnen und Spender mit erhöhten Körpertemperaturen nach Hause zu schicken.
Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen:
· bei allen spendewilligen Personen wird vor der Anmeldung die Körpertemperatur gemessen. Sollte eine erhöhte Temperatur festgestellt werden (>37,5°), muss die spendewillige Person umgehend das Spendelokal verlassen.
· alle spendewilligen Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden bis auf Weiteres nicht zur Blutspende zugelassen und müssen das Spendelokal verlassen.
· alle Entnahme-Teams werden mit Gesichtsschilden, MNS-Masken und Plexisglasschilden ausgerüstet.
· auf allen Termin sind strenge Sicherheitsabstände zwischen den Menschen einzuhalten (min. 1,5m bis 2m)
· alle spendewilligen Personen, die Anzeichen einer Infektion zeigen oder angeben, sich nicht hundertprozentig gesund zu fühlen, müssen umgehend das Spendelokal verlassen.
Aktuelle Einschränkungen:
· Personen, die sich in den letzten 2 Wochen im Ausland aufgehalten haben, dürfen KEIN Blut spenden! Das gilt auch, wenn das Aufenthaltsland KEIN Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes ist!
· Personen, die Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatten oder die Kontakt zu jemandem hatten, für den ein Verdachtsfall vorliegt, müssen 4 Wochen warten, bevor Sie wieder Blut spenden können!
· Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder gar daran erkrankt sind, müssen bis 4 Wochen nach Ausheilung warten, bevor Sie wieder Blut spenden dürfen.
DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. 26.04.2020
Behelfs-Mund-Nasen-Masken (BMNM) – DRK startet Nähprojekt
Mund-Nase-Maske – standesgemäß für das DRK. Genäht von einer Näherin aus Böhl-Iggelheim.
DRK OV Haßloch-Meckenheim ruft zur Spende von geeigneten Stoffen auf um daraus Mund-Nasen-Masken zu nähen. Gesucht werden u.a. Kopfkissen- und Bettbezüge aus Materialien, die mind. mit 60 Grad zu waschen sind. Des Weiteren wird Einzugsgummi mit max. 3 mm Stärke gesucht.
Zur Abgabe ist der DRK Second-Hand-Shop in der Schmähgasse 39 in Haßloch am Mittwoch (22.04.) zwischen 14 und 16 Uhr sowie am Donnerstag (23.04.) zwischen 9 und 12 Uhr geöffnet. Geeignete Stoffe / Materialien können auch in dem davor stehenden Kleidercontainer (bitte gut verpackt) eingeworfen werden.
Wer gerne näht und das Projekt „BMNM“ unterstützen will, wird gebeten die Kontaktdaten persönlich im DRK-Büro, Rathausplatz 2a, Haßloch, per Email an info@drk-hassloch.de oder per Tel. 06324/2060 (AB) zu hinterlassen. Material und Schnittmuster wird gestellt.
Das Team des DRK-Second-Hand-Shops um Brigitte Walachowitsch bedankt sich herzlich für die Unterstützung.
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130
Aktuell
50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 50
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 67
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 51
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120
Aktuell
68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 68
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Kommunalverwaltungen
bleiben geöffnet
„Immer wieder erreichen uns Anliegen
besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die
Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr
bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben
geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz
Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den
reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden,
keine Einschränkungen gibt.
Sämtliche Kommunen im Landkreis
Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung
physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten
werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele
Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und
öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.
„Da nicht wenige Mitarbeitende
innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden
sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den
zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise
festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“.
Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch
oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort
zu informieren.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Gesundheitsamt
in Schutzkleidung auf Hausbesuch
Der Anblick sorgt für Verunsicherung:
wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis
Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös.
Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des
Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der
Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis
Germersheim informiert.
Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit
meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für
Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit
einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.
Das Gesundheitsamt benötigt derzeit
viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in
Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die
Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet,
kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer
Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im
Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“
Das ungewöhnliche Bild, das sich
mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu
greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des
Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin
vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der
vermummten Gestalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
„Lerncafé“ der KVHS
Germersheim telefonisch erreichbar
Grundbildung kommt derzeit eine
besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche
Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und
Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von
denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen
eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen?
Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen
konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.
Wie kann man finanzielle Hilfen
beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich
ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist,
der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend
lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um
Alltägliches zu meistern.
Diesen
Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit
telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf
sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der
KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr
unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.
Darüber
hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle
Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Die
Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn
Als
wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit
dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von
Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100
Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in
Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in
Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren
Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.
„Gerade
jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren
unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine
Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass
Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren
Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten
Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage
auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz
Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame
und unbürokratische Maßnahme.
Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen
In
einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die
Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020
In einem
Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am
14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung:
Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:
Der Sperrbezirk ergeht um den
betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet
die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze
entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den
Bienenständen entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese
tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen
können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich
festgestellt wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt
befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte
Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e)
angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
76726 Germersheim, den 14.04.2020
Kreisverwaltung Germersheim
gez.
Dr. Fritz Brechtel
Landrat
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Abgelaufene Schengen Visa behalten
Gültigkeit
Inhaber
eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis
30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal
innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine
Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort
Gültigkeit hat.
Schengen-Visa
werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt
und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der
Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die
Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da
im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale
Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale
Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann
bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das
Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde
war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen
gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt
und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder
bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der
Verwaltung.
Von der
Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020
mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die
nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet
eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die
diese Regelung zutrifft, verboten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April
Aufgrund der
unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der
Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben.
Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
„Gerne hätten wir
uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement
bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment
nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und
Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen
unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer
wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte
Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch
die Terminverschiebung.
Derzeit könne aber niemand
seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten
weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie
die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen
späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese
herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Statement
von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der
Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie
Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung
Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.
Dank einer enormen
Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel
erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches
Zwischenergebnis“.
Die nun folgende
Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:
Fortsetzung
der bisherigen Maßnahmen
Erleichterungen
einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und
Kitas, in der Wirtschaft
Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches
Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.
Ich bin der festen
Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher
verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.
Zu den Themen im
Einzelnen:
„Mit der Einhaltung der
bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des
Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit
verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin
beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das
Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend
empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.
Die Entscheidung, ganz
langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres
Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss
natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.
Dies gilt für Kitas und
Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert.
Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut
werden.
Dies gilt auch für die
kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie
Schutzstandards einhalten können.
Dass es keine generelle
Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile
des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die
Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die
in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte
ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die
Hilfsangebote aus!
Ein wichtiges Signal ist
auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das
muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten
oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im
Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und
mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.
Abstandhalten, sich nicht
treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer
ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und
damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems
beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.
Auch die Verstärkung des
öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit
Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel
Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des
Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine
langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der
Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter
verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen
angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.
Was uns allen klar sein
muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität,
wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie
kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie
in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor
allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und
insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit
Vorerkrankungen beitragen.“
Ich erwarte –
möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im
Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen
daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und
Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst
zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin
gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten
Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.
Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es
wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in
ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker,
diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade
auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses
Angebot aufrecht zu erhalten.
Die angemeldeten Bürger werden zu den
vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an
den Landrat durchgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer
Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem
Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft.
Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor
Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich
aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche
Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme
informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine
Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
werden könnte“, warnt Brechtel.
Im dazugehörigen Änderungstext der
Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder
Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land
Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete
Unterkunft zu begeben und sich für einen
Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer
Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben
Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.
Doch auch für die Auslandsrückkehrer
gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler
oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben
Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften
oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder
EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings
benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.
Ebenfalls ausgenommen von den
Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:
Besatzungen von
Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
Personen die täglich
oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen
(beruflich oder aus medizinischen Gründen)
Personen, die sich
weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen
triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner,
der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege
schutzbedürftiger Personen)
Saisonarbeiter
(Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Soldaten,
Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
Ausländische
Streitkräfte (z.B. US Army)
Durchreisende (z.B.
vom Elsass über RLP nach BaWü)
Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine
Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten
„Uns alle treffen die einschränkenden
Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem
Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen
bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die
Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere
Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich
Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für
Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung
und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige
Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“
Wer entscheidet über mich, wenn ich
mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so
schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über
anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann –
unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete
Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für
eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine
Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen
Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille
klar festgeschrieben ist.“
Eine Patientenverfügung ist eine
weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren
Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung
abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr
belastend sein kann.“
Auch die Betreuungsvereine
informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung
zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die
Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:
Sozialdienst katholischer Frauen und
Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,
Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau
Lossin, Tel. 07275 / 8919.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona
Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
„Ob reine Information oder der Verweis auf
Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die
Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir
den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders
hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes
Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur
Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von
Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der
Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell
besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen
Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf,
über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu
Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“
Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell
zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe.
Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder
telefonisch unter 07274/53-218.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen
Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben
Hilfsstrukturen südpfalzweit für
bestmögliche Versorgung optimieren
„Wir haben südpfalzweit für die
Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des
Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser
halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die
Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das
mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein
Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen
immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische
Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein
können.“
Die Krankenhäuser in der Region wie
im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad
Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet
worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle
stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine
Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche
eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne
der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei
Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der
Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne
beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation
(Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um
Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und
finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob
die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden
kann.
Die Corona-Hilfsstation in Wörth
wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit
104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine
zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der
Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare
Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben
ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das
Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare
Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.
Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim
Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.
Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“
„Um uns selbst und
unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu
schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten-
und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und
effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar
Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen
und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den
Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen
einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit
dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle
machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des
Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn
wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an
Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein
Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und
Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind
gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass
unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle
Bürgerinnen und Bürger.“
Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz
kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen
werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei
vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und
der Oberbürgermeister.
Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Nachbarschaftshilfen und
Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden
Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.
„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine
und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der
Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die
Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen
Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir
zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
KlimawandelAnpassungsCOACH
RLP wirbt um Unterstützer
Für
Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert
Der Kreis Germersheim bittet um
Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die
Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im
Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem
sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15
Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen
zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.
„Der Landkreis Germersheim hat
bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und
Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der
Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie
online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises
Germersheim.
Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“
ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei
der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des
Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete
Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem
Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt
wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.
Bei der Online-Abstimmung darf jeder
einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein
zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“,
so der abschließende Aufruf Brechtels.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel
Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße
Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.
Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com 20.04.2020
Bleiben Sie bitte
zuhause!
„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Die Verbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen.
„Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region
verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn
nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen
wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem
Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen,
die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit.
So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte
bekommen die Chance, mehr Leben retten.“
Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.
Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat
und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Die Gremien im Landkreis Germersheim,
zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem
Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste
Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den
Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von
Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken
vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die
regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der
Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst
auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf
die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine
Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und
viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“
Um den Verwaltungsaufwand bewusst
gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht,
wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass
für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir
sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und
entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30.
April 2020.
Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird
mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren
von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten
Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Erleichterter
Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII
Bundespolitik
beschließt „Sozialschutzpaket“
Durch die weitreichenden
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden
Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“
beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die
Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit
können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden
abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet
der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Anträge, die in
der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:
Es
ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich
bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und
jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied)
vorhanden ist.
Es
gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer
von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und
steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren
werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten
werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
Kann
ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der
endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum
Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese
Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.
Für bestehende
Leistungsfälle gilt:
Bis
zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
(früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum
Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt,
werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf
der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung
für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.
Für den Personenkreis der
(möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der
Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage
des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu
leisten.
Für
Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
Zu den Leistungsberechtigten
gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend
Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich
ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet
werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.
„Alle vorgesehenen
Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten
eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.
Weitere Anlaufstellen bei
sonstigen Problemstellungen:
Für
Selbstständige: Sofern Selbständige
von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können
Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger
festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder
jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je
nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben
genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des
Landkreises Germersheim.
Wer
seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung
zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der
Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss
gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben
genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.
Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.
Bis spätestens 15.
Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und
der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.
Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.
Hilfe bei der
eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und
Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring
e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landesweite
Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern
Landkreis
begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen
Eine neue
Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In
Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der
besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt,
auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz
Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler
die landesweit geltende Verordnung.
Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten
Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26
Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung
des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang
ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb
weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde.
Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes
für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk
(THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.
„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“
Über die Funktionsweise,
die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus
Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes
Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für
mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die
insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist,
erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die
Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen
Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und
Nied.
Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.
„Die Einrichtung wird vom
Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem
gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet
haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um
Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel
dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem
Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis
25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein
Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden
außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung
beschäftigt.
„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Würdigung
einer grundlegend prägenden Tradition
Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland
Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.
Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht
„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“
Kreative Weitergabe gefordert
Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“
Vitale Kultur in allen Kommunen
Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“
Tabak – die etwas andere Sichtweise
„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
Internationale Pläne
Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.
Info-Kasten
Was ist ein
Immaterielles Kulturerbe?
„Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem
Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben
werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie
kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
Deutschlandist dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift
„Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des
lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und
zu fördern“.
Die erstenEintragungen
für Deutschland fanden 2016 statt. Bis
heute wurden 97 lebendige
Kulturformen und Modellprogramme in das
deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde.
Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.
Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).
Gemeinsame Presse-Information 20.04.2020
In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein
In einer
gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die
Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und
mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche,
nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint
Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad
Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und
Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal,
Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des
Bezirksverbands Pfalz.
Grundlage
für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im
Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von
der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten
und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen
Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und
Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen
Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und
Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.
„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.
Leisböhler Weintage und Maikerwe fallen in diesem Jahr aus
Die Gemeindeverwaltung Haßloch sagt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Leisböhler Weintage und die Maikerwe ab. Die von Bund und Ländern am 15. April 2020 beschlossenen Maßnahmen sehen zwar schrittweise Lockerungen zum Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens vor, die Durchführung von Großveranstaltungen ist hingegen bis zum 31. August 2020 untersagt. Da die Leisböhler Weintage sowie die Maikerwe an nur einem Veranstaltungstag mehrere hundert Besucher locken, ist die Einhaltung geltender Abstandsregeln kaum einzuhalten und eine Absage unausweichlich. Beide Veranstaltungen hätten am dritten Maiwochenende stattfinden sollen.
„Es hat sich bereits in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet, dass eine Durchführung der Leisböhler Weintage und der Maikerwe in gewohnter Weise nicht realisierbar sein wird“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Diese Entscheidung tut gerade in Hinblick auf die mit der Absage verbundenen Einnahmeausfälle für Beschicker und Schausteller weh, doch die Bekämpfung des Virus hat Vorrang. Es gilt weiterhin die Ausbreitung zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, so Meyer weiter.
Mit der Absage der Leisböhler Weintage und der Maikerwe bricht auch der Nachholtermin für den Sommertagsumzug weg. Ursprünglich war angedacht, den am 15. März abgesagten Sommertagsumzug am 17. Mai im Rahmen der Leisböhler Weintage nachzuholen. Doch auch dieses Vorhaben ist nun nicht mehr umsetzbar. „Denkbar ist, als Alternative den kleinen Festumzug am Eröffnungstag des Andechser Bierfestes im September größer und umfangreicher zu gestalten“, so Meyer. Dies wird bei der Planung des Andechser Bierfestes berücksichtigt und entsprechend geprüft werden. „Ob das Andechser wiederum wie geplant stattfinden wird, ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen. Das Verbot für Großveranstaltungen endet am 31.08.2020. Wie es danach weitergeht, weiß keiner. Grundsätzlich absagen möchten wir das Andechser aber noch nicht“, so Meyer weiter.
Abgesagt wird hingegen der „Tag der Rettungs- und Hilfskräfte“ am 09. Mai 2020. Eventuell wird der Aktionstag mit dem „Tag des Sports“ in der zweiten Jahreshälfte zusammengelegt. Auch diese Entscheidung ist allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung.
Gemeindeverwaltung Haßloch 19.04.2020
Online-Anmeldung für verschiedene Angebote der Ferienspielwochen
Die Ferienspielwochen während der Sommerferien haben in Haßloch bereits Tradition und stoßen von Jahr zu Jahr auf großes Interesse bei Kindern und Eltern. Die diesjährigen Ferienspielwochen werden vom 06. bis zum 24. Juli 2020 stattfinden und ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Jugendliche bieten. Die Durchführung der Ferienspielwochen hängt natürlich von den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie ab und wird, wenn erforderlich, entsprechend angepasst. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Organisationsteam des Jugend- und Kulturhauses Blaubär aber davon aus, dass ein Sommerferienprogramm angeboten werden kann.
Für die einzelnen Programmpunkte der Ferienspielwochen wird man sich erneut online anmelden können. Zunächst startet am Montag, 20. April 2020, die Anmeldemöglichkeit für Wochenfreizeiten, Tagesangebote oder Aktivitäten mit Übernachtung (z.B. Zirkusworkshop, Sommercamp, Waldläufercamp oder Urlaub ohne Koffer). Eine Anmeldung für alle anderen Angebote und Veranstaltungen ist dann ab dem 25. Mai 2020 möglich.
Die Online-Anmeldung wird über die Homepage www.unser-ferienprogramm.de/hassloch abgewickelt. Dort können sich Eltern registrieren und ihre Kinder für die gewünschte Veranstaltung anmelden. In 2017 hatte man den Weg erstmals beschritten und ist seither auf eine positive Resonanz gestoßen. Daher beschränkt sich die Online-Anmeldung in diesem Jahr nicht ausschließlich auf die Tages- und Wochenfreizeiten, sondern wird erstmals auf alle Angebote im Rahmen der Ferienspielwochen ausgedehnt.
Wer sich aber auch weiterhin lieber auf dem konventionellen Weg anmelden möchte, kann das gerne tun. Für sämtliche im Internet angebotenen Programmpunkte kann man sich parallel auch telefonisch registrieren. In der Abwicklung ist es so, dass man rund 2/3 der freien Plätze online und 1/3 der Plätze auf dem konventionellen Weg vergibt. „So wird man sowohl den Onlinern als auch den Offlinern gerecht“, sagt Blaubär-Leiterin Barbara Renner.
Bei Fragen rund um die Ferienspielwochen steht das Blaubär-Team interessierten Eltern gerne zur Verfügung, Telefonnummer 06324-935 460.
Gemeindeverwaltung Haßloch 19.04.2020
Keine Sportlerehrung am 24. April 2020
Im Rahmen der Sportlerehrung zeichnet die Gemeinde Haßloch jedes Jahr herausragende Leistungen der Haßlocher Sportlerinnen und Sportler aus. Allein im vergangenen Jahr standen 170 Sportlerinnen und Sportler auf der Bühne und erhielten für ihre sportlichen Erfolge eine entsprechende Würdigung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war aber schnell klar, dass die diesjährige Sportlerehrung am 24.04.2020 nicht in gewohnter Weise stattfinden wird. „Die Auszeichnung der Sportler mit Bühnenprogramm und hunderten Zuschauern ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht durchführbar“, so der zuständige Dezernent und Beigeordnete Claus Wolfer.
„Selbstverständlich sollen auch die Sportlerinnen und Sportler, die in 2019 große sportliche Erfolge feierten, entsprechend geehrt und für ihre Leistungen gewürdigt werden“, so Wolfer weiter. Im Moment ist allerdings noch nicht absehbar, ab wann entsprechende Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. „Daher konzentrieren sich unsere Überlegungen derzeit nicht nur auf einen eventuellen Nachholtermin. Wir setzen uns darüber hinaus mit alternativen Möglichkeiten auseinander, falls entsprechende Großveranstaltungen auch im weiteren Jahresverlauf nicht realisierbar sein sollten“, so Wolfer weiter.
Die Gemeindeverwaltung wird daher die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten und zu gegebener Zeit entscheiden, in welcher Form die Ehrung durchgeführt werden kann und bittet alle Sportlerinnen und Sportler vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation um Verständnis.
Am Mittwoch, 22. April beginnt um 18 Uhr die sechste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses im Ratssaal des Rathauses, Marktplatz 2.
Thema der öffentlichen Sitzung ist zu Beginn die Kita „Am
Sportzentrum“. Anschließend ist ein privates Bauvorhaben zu beraten. Besucher
sind zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen, werden jedoch gebeten, sich
in den Toiletten-Räumen im Rathaus-Foyer zuerst die Hände zu waschen sowie auf
einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. Da dies mit elf
Ausschussmitgliedern im Ratssaal gewährleistet werden kann und wichtige
Entscheidungen zu treffen sind, hat sich die Verwaltung entschlossen, den Bau-
und Verkehrsausschuss tagen zu lassen. Im Falle eines zu großen
Besucherandranges muss sich die Verwaltung eine Zugangsbeschränkung
vorbehalten.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.04.2020
Kreuzplatz: Von Gehwegen und Fußgängern
Die Bauarbeiten am Kreuzplatz gehen weiter: Aktuell wird der
Gehwegbereich in der Speyerer Straße aufgebrochen, der Boden ausgehoben und
anschließend mit entsprechendem Schottermaterial der Gehwegunterbau
hergestellt. Laut Stadtverwaltung erfolgt das gehwegabschnittsweise, sodass der
Fußgängerverkehr weitestgehend gewährleistet ist. Als nächstes sind die
Randeinfassungen insbesondere im Kreuzungsbereich Kreuzgasse/Speyerer Straße geplant.
Den Wasserschacht für die Versorgung des Platzbereiches sowie
des geplanten Brunnenspiels hat die Firma Flörchinger bereits eingebaut. Damit
geht es dann im zweiten Bauabschnitt, voraussichtlich im Sommer weiter.
Zusätzlich wurde ein Leerrohr verlegt – dieses erleichtert einen potenziellen
Breitbandausbau in Zukunft wesentlich.
Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den
Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten
einhergehenden Herausforderungen.
Der neue Kreuzplatz:
durchatmen und wohlfühlen
Eine Erholungsinsel mitten in Schifferstadt. Ein Ort zum Durchatmen für Alt und Jung. Barrierefrei, damit ihn wirklich alle nutzen können. Am Projekt Kreuzplatz, eine Entscheidung des Stadtrates, waren von Anfang an Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In drei Bauabschnitten soll die Grünfläche zwischen Haupt- und Speyerer Straße zu einem öffentlichen Platz zum Verweilen, Spielen und Ausruhen werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.04.2020
Rette Schifferstadt!
Gutscheine bei lokal.help kaufen und
Betriebe unterstützen
Jetzt Gutscheine kaufen, später einlösen und damit dem Lieblingsgeschäft
durch die Krise helfen – die Plattform lokal.help macht´s möglich. Vom
Kosmetikstudio bis zum Reisebüro – aktuell haben sich rund zehn Schifferstadter
Betriebe angemeldet und es werden täglich mehr. Die Servergebühren für das
Portal übernimmt die Stadtverwaltung Schifferstadt. Somit ist die Nutzung für
die Gewerbetreibenden kostenfrei.
Gutschein kaufen
Unter https://lokal.help/schifferstadt/ sind alle registrierten Schifferstadter Geschäfte aufgeführt. Einfach zuerst den Betrieb, dann den Wert des Gutscheins auswählen. Bezahlt wird bequem von Zuhause aus über Paypal, Vorkasse, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Die Gutscheine werden nach der Zahlung als PDF versandt und können direkt ausgedruckt werden. „Jeder kann etwas dazu beitragen, die Schifferstadter Betriebe zu retten und die Innenstadt auch in Zukunft zu beleben“, sagt Katrin Pardall, Geschäftsführerin des Schifferstadt-Marketing-Gemeinschaft Schmagges e.V.
Betrieb registrieren
Auf der Startseite https://lokal.help/ können sich Gewerbetreibende schnell und unkompliziert registrieren. Einfach auf den roten „Betrieb registrieren“-Button klicken, die Adresse des Geschäfts eingeben, ein individuelles Bild auswählen und schon kann es losgehen! Das Geld für die Gutscheine erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer dann kontaktlos und direkt per Überweisung. Weil die Stadtverwaltung die Servergebühren trägt, ist die Nutzung der Plattform komplett kostenlos.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.04.2020
Kostenloser Einkaufsservice: Helfer in den Startlöchern
22 freiwillige Helferinnen und Helfer stehen für den kostenlosen
Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in den Startlöchern. „Wer bei
uns anruft, wird nicht nach seinem Alter oder seinen Beweggründen gefragt – wir
helfen jedem“, sagt Christoph Werner, Vorsitzender des Ortsvereins
Schifferstadt & VG Dannstadt Schauernheim.
Das Engagement und die Motivation der Helferinnen und Helfern
verteilt sich momentan auf nur vier Hilfesuchende. Deshalb vereinfachen
Stadtverwaltung und DRK den Zugang zum Angebot, um so weitere Bürgerinnen und
Bürger mit einem Einkaufsservice zu unterstützen. Ab sofort können sich Hilfesuchende
werktags von 9 bis 12 Uhr bei der städtischen Hotline unter 01718171493 melden.
Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung nehmen die Kontaktdaten auf und geben
sie direkt ans DRK weiter.
Ab dann geht es ebenfalls ganz einfach weiter: Der Hilfesuchende erhält die Nummer eines ihm zugeteilten Helfers und kann sich jederzeit melden, wenn er etwas braucht. Für den Einkauf hängt der Hilfesuchende eine Tasche mit Geld und einer Einkaufsliste an die Haustüre und benachrichtigt dann seinen persönlichen Helfer. „Wir achten darauf, dass alles so kontaktlos und hygienisch wie möglich abläuft“, erklärt Werner, „so stellen wir dem Helfer beispielsweise ein Handdesinfektionsgel und bei Bedarf auch eine Schutzmaske.“ Dank einem Ausweis, der seinen Träger als Einkaufshelfer des DRK auszeichnet, klappt der Einkauf für mehrere Personen im Supermarkt reibungslos. Anschließend hängt der Helfer die Tasche mit dem gewünschten Einkauf inklusive Kassenbon und Rückgeld wieder an die Haustüre und ruft den Hilfesuchenden an, damit dieser seine Lebensmittel hereinholt.
„Trauen Sie sich!“, appelliert Bürgermeisterin Ilona Volk vor allem an diejenigen, die durch ihr Alter, Vorerkrankungen, Behinderungen oder Immunschwäche durch den aktuell grassierenden Coronavirus besonders gefährdet sind. Ihr sei bewusst, dass es Überwindung koste, Hilfe anzunehmen – „aber die eigene Gesundheit und die der Familie steht über allem“, findet Volk. „Wir haben so viele engagierte Menschen außerhalb der Risikogruppe in Schifferstadt, die Sie gerne unterstützen wollen – geben Sie ihnen eine Chance und schützen sie damit sich selbst und andere!“
INFO: Die Mitarbeiterinnen bei der städtischen Helfer-Hotline vermitteln bei Bedarf auch Hilfsdienst für Personen mit Pflegestufe 1 bis 5, seelsorgerische Angebote und einen Reparaturservice.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.04.2020
Neue Farbe für Gulliver
Erstrahlt wieder in „neuem Glanz“ – das Kunstwerk „Gulliver“
Seit wenigen Tagen erstrahlt das Kunstwerk „Gulliver“ am Ortsausgang in Richtung Speyer in neuem Glanz – beziehungsweise in neuer Farbe. Im Auftrag der Stadtverwaltung sorgte der ortsansässige Familienbetrieb Marcus Brenner für den Anstrich.
War leider schon ein wenig verblasst und „in die Jahre gekommen“ – „Gulliver“ vor seiner Sanierung
Zuvor mussten die Arbeiter die Stahlkonstruktion schleifen, abwaschen, entfetten und zweifach grundieren. Anschließend konnte die Hochglanzfarbe aufgetragen werden. Das Sponsoring übernahm u.a. die Sparkasse Vorderpfalz.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.04.2020
Betrug: Falscher Spendensammler unterwegs
Ein etwa 30-jähriger Mann, mittelgroß, mittelblond, deutsch ohne Akzent mit gewählter Ausdrucksweise hat sich am Dienstag (14.04.2020) als Spendensammler für den Zirkus Ronaldo bei einer Schifferstadter Bürgerin vorgestellt. Nach eigener Recherche stellte die Bürgerin fest, dass der Zirkus seinen Sitz in Brandenburg hat. Bei einem Anruf dort wurde ihr bestätigt, dass zurzeit keine Sammlung in Schifferstadt in Auftrag gegeben wurde.
Bürgerinnen und Bürger, die eine ähnliche Beobachtung machen, können sich direkt bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung unter 06235 / 44132 oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei melden.
Rhein-Pfalz-Kreis öffnet seine Wertstoffhöfe nach Ostern
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach aktueller Überprüfung der Sachlage und Besprechung mit den Landkreisen und Städten sowie Dialog mit dem Land Rheinland-Pfalz, hat sich der Rhein-Pfalz-Kreis dazu entschlossen, die Wertstoffhöfe nach Ostern probeweise für die Bürgerinnen und Bürger seines Kreises wieder zu öffnen. Dieser Regelung stimmten auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis zu.
Der Rhein-Pfalz-Kreis öffnet daher bereits am Dienstag, den 14. April
2020, zu den üblichen Öffnungszeiten den Wertstoffhof Mutterstadt (neben der Firma Zeller) und den Wertstoffhof
Schifferstadt auf der Kreisbauschuttdeponie. Da ein großer Andrang von
Anlieferungen erwartet wird, werden erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nötig sein.
Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr bittet
die Kreisbürgerinnen und -bürger um respektvollen Umgang miteinander und um
Einhaltung der Abstandsregeln bei der Anlieferung von Abfällen.
Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden auf den
Wertstoffhöfen gelten:
Die Anzahl der
Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof wird begrenzt. Dadurch ist mit längeren
Wartezeiten zu rechnen.
Die wartenden Nutzer
außerhalb des Wertstoffhofs müssen sich bis zur Einfahrt in ihren Fahrzeugen
aufhalten.
Wartende müssen den
notwendigen Schutzabstand von 2 m voneinander halten.
Die Nutzer werden eindringlich
um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin,
dass die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier,
Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) weiterhin normal weiterläuft.
Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde
oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.
Öffnungszeiten
der Wertstoffhöfe in den jeweiligen Gemeinden – gültig ab 14. April 2020:
Altrip
15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Bobenheim-Roxheim
18.04.2020, Samstag von 7:30 – 13:00 Uhr
Böhl-Iggelheim
14.04.2020, Dienstag von 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Dannstadt-Schauernheim
15.04.2020, Mittwoch von 16:30 – 18:30 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 13:00 Uhr
Dudenhofen
16.04.2020, Donnerstag von 13:00 – 18:00 Uhr
Hanhofen
18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Harthausen
15.04.2020, Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Heßheim
15.04.2020 bis 17.04. 2020 – Nur Grünschnitt von 10:00 bis 16:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 14:00 Uhr
14.04.2020 bis 17.04.2020 von 8:00 – 17:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Neuhofen
15.04.2020, Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr 17.04.2020, Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 9:00 – 14:00 Uhr
Otterstadt
15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Römerberg
14.04.2020 bis 17.04.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 13.00 Uhr
Schifferstadt
14.04.2020 bis 17.04.2020 von 7:30 – 11:45 Uhr und 12:30 – 16:45 Uhr 18.04.2020, Samstag von 8:00 – 12:15 Uhr
Waldsee
15.04.2020, Mittwoch von 16:00 – 18:00 Uhr 17.04.2020, Freitag von 14:00 – 16:00 Uhr 18.04.2020, Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr
Die
Öffnungszeiten werden auch auf der
Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de veröffentlicht.
Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News, dak 17.04.2020
Hilfe für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene in Not
Rhein-Pfalz-Kreis – Die Ausbreitung von Corona/Covid 19 und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bringen unser aller Alltag durcheinander. Besonders die Schließungen von Schulen und Kita´s stellen Familien vor große Herausforderungen.
Der Rhein-Pfalz-Kreis will
auch hier in der Not helfen. Das Kreisjugendamt lässt Kinder, Jugendliche und
Familien in dieser außergewöhnlichen Situation nicht alleine und bietet lokale
Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern in der
Corona-Krise an. Ein Team erfahrener Fachkräfte hilft in Krisen, schwierigen
Lebenslagen und bei Alltagsfragen. Das Krisen- und Beratungstelefon ist täglich
von 9 bis 19 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar.
Für die Region Süd, zu der
die Verbandsgemeinden Römerberg-Dudenhofen und Rheinauen sowie die Gemeinden
Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und die Stadt Schifferstadt gehören, können Kinder
und Jugendliche unter 0157/34538049 und Eltern unter 0157/34538051 beraten
werden.
Zu der Region Nord gehören
die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Lambsheim-Heßheim
sowie die Gemeinden Limburgerhof und Mutterstadt. Für diese Region gilt für
Kinder, Jugendliche und Eltern die einheitliche Beratungs-Nummer 0151/59063564.
Das Kreisjugendamt weist darauf
hin, dass auch weitere regionale und bundesweite Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche,
Eltern, Frauen und Menschen in Krisen bestehen, die gerne genutzt werden können,
die wie folgt zu erreichen sind:
Bundesweite
Beratung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Not!
Kinder
und Jugendliche:
Die NummergegenKummer – Kinder- und Jugendtelefon:
11 6111
anonym
und kostenlos vom Handy und Festnetz, Mo-Sa 14 bis 20 Uhr
Die
Hotline des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
(BDP) richtet sich an alle, die durch die Corona-Pandemie psychisch belastet
sind.
Haus der Diakonie Speyer-Germersheim: 06232-664-180
Mo – Fr
9 bis 12 Uhr und AB mit Rückruf
Haus der Diakonie Frankenthal: 06233-3554640
Mo – Fr
von 10 bis 14 Uhr
Diakonissen
Speyer Mannheim
Erziehungs- und Familienberatung: 06232-22-4300
Mo-Fr 9
bis 12 Uhr, Mo – Do 14 bis 16 Uhr und AB mit Rückruf
Kreisverwaltung/Kreisjugendamt:
06 21-5909-0
Eltern in Trennungssituationen
Trennungs- und Scheidungsberatung (AB mit Rückruf): 0621-1360/-1361
Schwangerschaft und Geburt
Frühe Hilfen (AB mit Rückruf): 06 21-5909-1401
Beratung für Fachkräfte bei Kinderschutzfragen
Netzwerk Kindeswohl (AB mit Rückruf): 06
21-5909-1400
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 17.04.2020
Coronavirus: Traurige Nachrichten: Weitere Todesfälle im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist, teilt mit, dass es weitere Todesfälle aufgrund der Infizierung mit dem Coronavirus zu beklagen gibt.
Gestern wurde der Tod eines 59-jährigen
Mannes aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet, der an den Folgen seiner Erkrankung
gestorben ist. Heute ist der erste Bürger der Stadt Ludwigshafen, ein
78-jähriger Mann, verstorben.
Landrat Clemens Körner zeigt sich betroffen
angesichts der Entwicklung der Todeszahlen und spricht den Angehörigen sein
Mitgefühl aus. Weiterhin appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger, trotz des
schönen Wetters und der angenehmen Temperaturen möglichst zu Hause zu bleiben
und Kontakte zu meiden, um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 372 bestätigte SARSCoV-2 Fälle
bekannt (Stand: 07.04.2020, 15 Uhr): 159 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 144
aus der Stadt Ludwigshafen, 41 aus Speyer und 28 aus Frankenthal.
Bislang sind im Rhein-Pfalz-Kreis damit zwei
Personen und eine Person aus der Stadt Ludwigshafen an der Infektion mit dem
Coronavirus verstorben.
Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 EUR dotiert. Er kann nicht aufgeteilt werden. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 EUR vergeben. Von den prämierten Arbeiten überlässt bei grafischen Reproduktionstechniken der Künstler eine Folge der Auflage dem Rhein-Pfalz-Kreis. Sollte die Illustration in ein bibliophiles Werk münden, übereignet der Künstler dem Rhein-Pfalz Kreis zwei Belegexemplare.
Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges und ist nicht anfechtbar. Die einzureichenden Illustrationen müssen sich mit einem der drei vorgegebenen Texte auseinandersetzen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Mindestens drei, maximal fünf Illustrationen sind zu dem ausgewählten Text anzufertigen. Die Blätter müssen im Original ohne Rahmen, einzeln in einer Prospekthülle, eingesandt werden. Das Format darf die Größe DIN A3 nicht überschreiten. Die Blätter sind unsigniert nur mit einer dreistelligen Zahl auf der Rückseite einzureichen. Die lllustrationen sollen dabei weitgefaßt und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine typographische Textgestaltung ist nicht Gegenstand des Preises. Die Wahl der grafischen Technik bleibt dem Künstler überlassen.
Die Bewerbungen sind bis zum 28. Januar 2021 einzureichen.
Die Preisverleihung erfolgt am 13. Juni 2021.
Einsendungen, möglichst per Wertbrief/ Wertpaket, erfolgen auf Gefahr des Bewerbers. Die eingesandten Arbeiten werden durch den Veranstalter nicht versichert. Für die Rücksendung bitten wir einen adressierten frankierten Umschlag mit Adressaufkleber mit einzusenden.
Folgende Texte wurden von Julia Kufner, Aufbau-Verlag, Berlin, ausgewählt: · Han Kang: Die Vegetarierin, Aufbau · Patrick Süskind: Das Parfum, Diogenes · Wisława Szymborska: Hand; in: Glückliche Liebe und andere Gedichte, suhrkamp
Jury:
Clemens Körner, Landrat Dr. Oliver Bentz, Speyer Prof. Helmut Brade, Halle Stefan Dettlinger, Mannheim Prof. Thomas Duttenhöfer, Darmstadt Michael Faber, Leipzig Sebastian Fath, Mannheim Dr. Dagmar Gilcher, Ludwigshafen/Kaiserslautern Dr. Inge Herold, Mannheim Dr. Heinz Höfchen, Kaiserslautern Jürgen Schweitzer, Memmingen Susanne Theumer, Höhnstedt
Ihre Bewerbung senden Sie formlos an:
Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis Herrn Paul Platz Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Tel.: 0621/59093520 paul.platz@kv-rpk.de
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 17.04.2020
Coronavirus: Traurige
Nachricht: Erster Todesfall im Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat seinen ersten Todesfall zu beklagen. Es handelt sich um einen 81-jährigen Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der sich mit dem Coronavirus infiziert und erkrankt war. Sein Gesundheitszustand wurde als hochkritisch eingestuft.
„Wir haben heute die traurige Nachricht
erhalten, dass ein am Coronavirus erkrankter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis an
den Folgen seiner Erkrankung gestorben ist. Unser Mitgefühl gilt seinen
Angehörigen. Ich wünsche der Familie in ihrer Trauer viel Kraft“, so Landrat
Clemens Körner.
Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 324 bestätigte SARSCoV-2 Fälle
bekannt (Stand: 03.04.2020, 12 Uhr): 142 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 117
aus der Stadt Ludwigshafen, 38 aus Speyer und 27 aus Frankenthal.
Corona-Ambulanz in Mutterstadt Montag 06.04.2020 geöffnet
Mutterstadt – Wie bereits angekündigt, wird in der Rundsporthalle in Mutterstadt ab Montag, 06. April 2020, eine Corona-Ambulanz eingerichtet, um die niedergelassenen Arztpraxen zu entlasten und Patienten und Personal der Arztpraxen zu schützen. Die Ambulanz kann von Patienten mit Verdacht auf Covid-19 in der Zeit Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr, aufgesucht werden.
Dringende Voraussetzung ist jedoch eine
vorherige Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit auf
der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de einen Termin online zu vereinbaren. Sollten Bürgerinnen und
Bürger nicht in der Lage sein, einen Onlinetermin zu vereinbaren, besteht
notfalls auch die Möglichkeit, über die Hotline unter 0621/5909-5800 einen
Termin auszumachen.
Die Corona-Ambulanz können Patientinnen und
Patienten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufsuchen, die Symptome aufweisen, die auf
eine mögliche Erkrankung durch das Sars-COV2 hinweisen können:
Dazu zählen z.B. Fieber, trockener Husten,
Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gliederschmerzen, Durchfall etc.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Patienten mit Symptomen die
Ambulanz aufsuchen sollen.
Zum genannten Termin sind die Karte der Krankenkasse, Personalausweis und ein eigener Kugelschreiber mitzubringen. Ebenso wird dringend darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob bereits eine Quarantäne des Patienten besteht.
Wilfried-Dietrich-Halle versorgt sich selbst mit Solarenergie
Mitte März hat die Stadtverwaltung die Photovoltaik-Anlage
auf der Wilfried-Dietrich-Halle in Betrieb genommen. 90 Solarmodule sorgen
seitdem dafür, dass sich das städtische Gebäude mit knapp 28 Kilowatt-Peak (kWp)
selbst mit umweltverträglicher Energie versorgen kann.
In den vergangenen zwei Jahren haben die Stadtwerke bereits
die beiden Grundschulen und die Kindertagesstätten Kinderburg, Großer Garten
und Entdeckungskiste mit Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung bestückt.
Im Laufe des Jahres sollen noch weitere öffentliche Gebäude, beispielsweise die Kita Haus des Kindes, geprüft und mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
solarFÜRSIE?
Wer auch zum Ökostrom-Selbstversorger werden möchte, kann sich an das Vertriebsteam der Stadtwerke Schifferstadt unter Telefonnummer 06235 / 4901300 oder per E-Mail an info@solarfuersie.de wenden. Unter www.solarfuersie.de finden Interessierte weitere Informationen.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Nach Ostern: Wertstoffhof
Schifferstadt öffnet wieder
Ab Dienstag, 14. April öffnet der Wertstoffhof Schifferstadt auf der Kreisbauschuttdeponie probeweise für eine Woche wieder. Das hat die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nach aktueller Überprüfung der Sachlage und Besprechung mit den Landkreisen und Städten sowie Dialog mit dem Land Rheinland-Pfalz beschlossen. Unter der Woche hat der Wertstoffhof wie gewohnt von 7:30 bis 11:45 Uhr sowie von 12:30 bis 16:45 Uhr geöffnet, samstags von 8 bis 12:15 Uhr.
Auch der Wertstoffhof Mutterstadt (neben der Firma Zeller) sowie die weiteren Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis öffnen kommende Woche vorübergehend wieder. Wegen des zu erwartenden großer Andrangs von Anlieferungen bittet der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr die Bürgerinnen und Bürger um respektvollen Umgang miteinander und um Einhaltung der Abstandsregeln bei der Anlieferung von Abfällen.
Folgende Sicherheitsvorkehrungen werden auf den
Wertstoffhöfen gelten:
Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Wertstoffhof wird begrenzt. Dadurch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die wartenden Nutzer außerhalb des Wertstoffhofs müssen sich bis zur Einfahrt in ihren Fahrzeugen aufhalten.
Wartende müssen den notwendigen Schutzabstand von zwei Metern voneinander halten.
Die Nutzer werden eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (ebalu) weist darauf hin, dass die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) weiterhin normal läuft. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft www.ebalu.de ersichtlich.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Abendlicher Gebetsruf für ein Gefühl
von Sicherheit
Trost, Moral und Unterstützung soll der ab heute Abend (09.04.2020) erklingende Gebetsruf aus der Ditib Schifferstadt Moschee im Waldspitzweg 5 den Gläubigen spenden. Über Lautsprecher oder bei geöffnetem Fenster erklingt der vier- bis fünfminütige Gebetsruf des Imams, der sich alleine in der Moschee aufhält, erstmalig am heutigen Donnerstag um 20:10 Uhr. Aus Rücksicht auf die übrige Bevölkerung findet an Karfreitag sowie an den Osterfeiertagen kein Gebetsruf statt.
Duisburg, Germersheim und jetzt auch Schifferstadt – angesichts
der Coronakrise bemühen sich in ganz Deutschland sowohl Christen als auch
Muslime um das Wohlbefinden ihrer jeweiligen Glaubensgemeinschaften. Der
Gebetsruf sei dabei vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocken, so Hicazi
Imre von der Ditib Schifferstadt. So wolle man ein Gefühl von Sicherheit
vermitteln. Im Anschluss an den Gebetsruf können die Gläubigen ihr Abendgebet
jeder für sich zu Hause abhalten.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Coronavirus: Erster Todesfall in Schifferstadt
Der Tod von Martin Funk, langjähriger Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Schifferstadt, steht im Zusammenhang mit seiner
Corona-Infektion. Nach einer längeren häuslichen Quarantäne ist Herr Funk am
vergangenen Sonntag mit 59 Jahren im Klinikum Ludwigshafen leider verstorben.
„Wir sind tief getroffen vom unerwarteten Tod eines so sehr
geschätzten Mitarbeiters und Kollegen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. „Martin
Funk, sein Pflichtbewusstsein, seine Zuverlässigkeit, seine Hilfsbereitschaft,
seine Kompetenz und seine Einsatzbereitschaft werden uns für immer in
Erinnerung bleiben.“
Die Familie des Verstorbenen hat sich dafür entschieden, mit
den Hintergründen zum Tod ihres geliebten Ehemannes und Vaters an die
Öffentlichkeit zu gehen. Sie sehen darin eine Warnung und appellieren an die
Bevölkerung, den Umgang mit dem Virus nicht auf die leichte Schulter zu nehmen,
sondern die ergriffenen, behördlichen Maßnahmen ernst zu nehmen und zur
Gesundheit aller zu befolgen.
Laut der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um
den ersten Corona-Todesfall in Schifferstadt und den zweiten im
Rhein-Pfalz-Kreis. Hinzu kommt der Tod eines am 7. April an dem Virus
verstorbenen 78-jährigen Ludwigshafeners.
Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 372 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt (Stand:
07.04.2020, 15 Uhr): 159 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 144 aus der Stadt
Ludwigshafen, 41 aus Speyer und 28 aus Frankenthal. In Schifferstadt sind
(Stand: 07.04.2020, 16 Uhr) 21 Personen in Quarantäne, davon sieben Infizierte,
davon eine neu-infizierte Person. Bisher konnten bereits 16 zuvor infizierte Schifferstadterinnen
und Schifferstadter wieder aus der Quarantäne entlassen werden.
Hoffnung und Freude verbreiten bundesweit Kinder und ihre
Eltern mit selbstgemalten Regenbogen-Bildern an Fenstern und Haustüren. „Auch
wir hier in Schifferstadt halten zusammen – gegen Corona“, sagt Bürgermeisterin
Ilona Volk.
Diese wichtige Botschaft enthält auch die
Regenbogen-Malvorlage der Stadtverwaltung. Eine ortsansässige Grafikerin hat
sie entworfen. Neben dem für die Aktion typischen Regenbogen beinhaltet sie auch
Schifferstadter Wahrzeichen wie das Alte Rathaus.
Wer mag, kann die Vorlage hier ausschneiden oder unter
www.schifferstadt.de downloaden und ausdrucken. „Es wäre toll, wenn bald an
allen Fenstern in der Stadt tolle Kunstwerke hängen würden“, freut sich Volk, „der
Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt – ich freue mich auf bunt-gemalte
und wild beklebte Schifferstadter Regenbögen.“
Die Stadtverwaltung wünscht viel Spaß beim Ausmalen!
Am Mittwoch, 15. April, wird aufgrund eines privaten Bauvorhabens in der Straße Am Katzenbaumerschlag in Höhe der Hausnummer 9 eine Vollsperrung eingerichtet. Die Vollsperrung der Straße wird zwischen 6 Uhr und 12 Uhr erfolgen. Von der Waldseer Straße (K 30) ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Eine Umleitung ist nicht möglich. Alle Anwesen sind zu Fuß erreichbar.
Die Wasserstellen auf
den Schifferstadter Friedhöfen sind ab sofort wieder geöffnet. Zur Vermeidung
von Frostschäden wurde das Wasser im November 2019 vorübergehend abgestellt. Am
8. April werden zudem die Rasengräber abgeräumt und alle dort liegenden Gegenstände entsorgt. Bis Ende
Oktober dürfen keine Blumen, Kerzen und andere Gegenstände dort liegen. Die
Stadtverwaltung bittet Besucherinnen und Besucher stattdessen den dazu
aufgestellten Gedenkstein wieder zu verwenden. Erst im November dürfen wieder
Gegenstände auf den Grabplatten abgelegt werden.
Die Stadtverwaltung bittet
um Verständnis. Bei Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der
Telefonnummer 06235 / 4910388 gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Öffnen, liefern, abholen – Schifferstadter Gewerbebetriebe in der Coronakrise
Für die einen ist es
die Rettung ihrer Existenz, für die anderen ein toller Service – angesichts der
Coronakrise werden viele Schifferstadter Gewerbebetriebe kreativ. Sie passen
ihre Öffnungszeiten an, liefern leckere Gerichte bis vor die Haustüre oder bieten
einen Abholservice.
So können die
Geschäfte weiterlaufen und die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig mit den für
sie wichtigen Produkten versorgt werden. „Die Herausforderung für die Betriebe
ist riesig“, weiß Bürgermeisterin Ilona Volk, „umso beeindruckender ist es, was
viele aus der Situation machen.“ Es sei lobenswert, dass sich viele an die
neuen Vorschriften halten und zusätzlich sogar noch kreativ werden. „Mit den verschiedensten,
teilweise völlig neuen Angeboten kurbeln die Unternehmerinnen und Unternehmer
die Wirtschaft an. Und wir können auch alle dazu beitragen – gemütlich von
daheim aus bestellen oder am Laden vorbeigehen und die gewünschten Produkte
abholen.“
Eine Liste von Einzelhändlern und Dienstleistern aus den Bereichen Lebensmittel und Gesundheit sowie deren Öffnungszeiten und spezielle Services finden Interessierte auf www.schifferstadt.de.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Bürgermeisterin Ilona Volk zu Corona
Sonnenschein, blauer
Himmel und frühlingshafte Temperaturen – „ich verstehe jeden, der bei diesen
Aussichten sein Wochenende draußen an der frischen Luft verbringen will“, sagt
Bürgermeisterin Ilona Volk. Dennoch bittet sie, dass die Schifferstadter
weiterhin vernünftig bleiben. „Wir haben gemeinsam so einen guten Weg
eingeschlagen – die Straßen sind leer, Fußgänger nur noch alleine oder zu zweit
unterwegs – und ich bin mir sicher, dass wir es schaffen können, die
Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“
Damit das gelingt, ist
auch der städtische Vollzugsdienst im Stadtgebiet unterwegs. Für seine Arbeit
bittet Volk um Verständnis: „Die Kollegen möchten die Bürgerinnen und Bürger,
aber auch die Betriebe auf gefährliche Situationen aufmerksam machen. Damit tun
sie nicht nur ihre Arbeit – sie beschützen so auch uns alle.“
Stichwort: Betriebe.
Sie sei sich darüber im Klaren, wie einschneidend die aktuelle Lage für viele
Unternehmer vor Ort wäre. „Ich kann nur all diejenigen loben, die sich an die
Vorschriften halten und bewundere wirklich wie kreativ einige werden. Mit
verschiedensten, teilweise völlig neuen Angeboten kurbeln sie nicht nur ihr
eigenes Geschäft an, sondern bieten auch einen wichtigen Service für die
Bürgerinnen und Bürger.“
Mit Freunden grillen,
die Kinder auf dem Spielplatz toben lassen – „ich bin ja selbst am liebsten
unter Menschen“, sagt Volk. Aber damit das bald wieder sorgenfrei möglich sei,
appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger weiter durchzuhalten: „Bleiben Sie
zuhause! Halten Sie durch – für sich, Ihre Familie und uns alle!“
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Weitere Kosten für Kita- und
Schulkinder entfallen im April
Für den Monat April
entfallen die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Schulen sowie der Beitrag
für die Schülerbetreuung. Das hat die Stadtverwaltung Schifferstadt heute
beschlossen. Anfang der Woche hatte der Kreisausschuss bekanntgegeben, dass den
Eltern im April die Beiträge für alle Krippen- und Hortplätze in den
Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis erlassen werden, da alle regulären Betreuungsangebote bis
zum 19. April 2020 entfallen müssen. Der Kostenerlass für Verpflegung,
Schulbetreuung und Krippen- und Hortplätze gilt nicht in den Fällen, in denen
eine Notbetreuung erfolgt.
Die Stadtkasse setzt die
betreffenden Beitragserhebungen für April 2020 aus. Sollten die
Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben, werden Kreisausschuss und
Stadtverwaltung über einen weiteren Erlass entscheiden.
Notbetreuung in den Kitas
Arbeitet mindestens
ein Elternteil/ Sorgeberechtigter in einem Beruf, der zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der
Bevölkerung notwendig ist, kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Eine
Notbetreuung ist dann ausgeschlossen, wenn die Kinder bereits infiziert sind
oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut im
Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von
14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits
mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten haben oder geheilt
sind. Im Zweifelsfall sollten Eltern ihre Kinder zuhause lassen.
Damit die sozialen
Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden, bittet die Verwaltung die Eltern
darum, verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umzugehen und die
Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Wer die Notbetreuung in
Anspruch nehmen muss, kann sich bei der entsprechenden Kita-Leitung melden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Kreuzplatz: Straßenbau beginnt
Auch auf die
Kreuzplatz-Baustelle hat die Corona-Pandemie Auswirkungen. Zwar läuft momentan
noch alles normal – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Sicherheits-
und Hygieneregeln, dennoch kann es aufgrund von Erkrankungen zum Beispiel zu
Problemen in der Lieferkette und damit zu Verzögerungen auf der Baustelle
kommen kann.
Im Laufe der nächsten
Woche soll die Umklemmung der Hausanschlüsse beendet sein. Anschließend beginnt
der eigentliche Straßenbau – zunächst in Form des Gehwegaufbruchs.
Die Stadtverwaltung
dankt allen Anwohnern für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Schifferstadt 15.04.2020
Krankheitsfälle und eingeschränkte
Rathaus-Öffnungszeiten
Erster
Fall im Schifferstadter Rathaus
Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat seit 12. März
inzwischen insgesamt 44 Personen in Schifferstadt für unterschiedliche Zeiten
in häusliche Quarantäne beordert. Davon waren neun mit dem Erreger SARS-CoV-2
infiziert, bei sechs handelt es sich um begründete Verdachtsfälle und 29 wurden
als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft.
Ist die Quarantäne abgelaufen, fallen die Personen
automatisch aus der Zählung. Somit sind aktuell (Stand 26. März) noch 37, davon
acht Infizierte, in Quarantäne. Die Zahlen ergeben sich aus den sogenannten
Quarantäneverfügungen, die der städtische Vollzugsdienst den Betroffenen im
Auftrag der Kreisverwaltung zustellen muss.
Auch das Testergebnis
eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung fiel positiv aus. Dank der
weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen im Rathaus – neben der Schließung für den
Publikumsverkehr seit dem 17. März halten sich die Mitarbeitenden streng an die
Hygienerichtlinien sowie den empfohlenen körperlichen Abstand – konnte eine
nähere Kontaktperson schnell identifiziert werden und ebenfalls in Quarantäne
gehen.
Die Stadtverwaltung
hat daraufhin beschlossen, noch mehr Mitarbeitenden als bisher die Möglichkeit
der Heimarbeit anzubieten, um das interne Infektionsrisiko zu senken. Es sei
davon auszugehen, dass sich der Mitarbeiter außerhalb des Rathauses angesteckt
hat, so Bürgermeisterin Ilona Volk. „Das zeigt uns, dass sich die frühzeitige
Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr als richtig erwiesen hat. Wir
hoffen somit weiterhin unsere Mitarbeitenden sowie die Bürgerinnen und Bürger
vor Ansteckung zu schützen.“
Rathaus: eingeschränkte Öffnungszeiten
Als Vorsichtsmaßnahme
und zum Schutz für Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
gleichermaßen werden die Öffnungszeiten der Verwaltung ab sofort eingeschränkt:
Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch
vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Die Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung sind weiter telefonisch unter 06235 / 440 und per E-Mail
erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, von persönlichen Besuchen
abzusehen.
Für dringende und
nicht aufschiebbare Fragen und Anliegen, die persönlich und vor Ort bearbeitet
werden müssen, bittet die Verwaltung um vorherige telefonische Anmeldung in den
jeweiligen Fachabteilungen. Die erforderlichen Unterlagen können dann auf
postalischem Weg oder per E-Mail eingereicht werden. Wer einen ganz bestimmten
Ansprechpartner für sein Anliegen sucht, wird unter folgendem Link fündig: https://www.schifferstadt.de/rathaus/buergerdienste/mitarbeiter-a-z/
Mit Gutscheinkauf Haßlocher Unternehmen unterstützen – Kooperation mit lokal.help
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung haben nicht nur den Alltag eines jeden Einzelnen verändert, sondern auch massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der wirtschaftliche Schaden ist schon jetzt immens. Auch in Haßloch könnte die Corona-Krise für viele Geschäfte und Firmen zur Existenzfrage werden. Damit stehen nicht nur viele Jobs auf dem Spiel: Wenn Geschäfte, Gastronomen und Firmen die Krisenzeit nicht überstehen, wird auch das Leben und Wohnen nach der Krise in Haßloch deutlich unattraktiver werden.
Unabhängig von den auf Bundes- und Landesebene verabschiedeten Hilfspaketen kann jeder Einzelne die lokale Wirtschaft vor Ort unterstützen. Die Gemeinde Haßloch kooperiert ab sofort mit der Gutscheinplattform lokal.help. Auf der Non-Profit-Plattform haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Gutscheine bei den dort registrierten Betrieben zu kaufen, damit die Geschäftsleute zumindest etwas an Einnahmen haben, lösen ihn aber erst später ein, wenn die Krise überwunden ist. Die Gutscheine der gelisteten Unternehmen können mit nur wenigen Klicks bestellt und via PayPal bezahlt werden. Auch das Bestellen per E-Mail oder Telefon ist möglich.
„Mit dem Kauf von Gutscheinen können wir unsere heimische Wirtschaft ganz einfach unterstützen und dabei helfen, die Liquidität der Unternehmen zu sichern.“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer, der die Haßlocher dazu ermutigt ihre „locals“ zu unterstützen. Auch dem Vorsitzenden des Gewerbevereins, Christian Scheib, gefällt die Idee: „Wer auf der Suche nach einer Geschenkidee ist und dabei ganz explizit ein Unternehmen im Ort unterstützen möchte, dem sei ein Gutscheinkauf über lokal.help ans Herz gelegt“.
Interessierte Unternehmen können sich ab sofort auf der Plattform lokal.help registrieren. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Gemeinde Haßloch, sodass das Angebot durch die Unternehmen komplett kostenlos genutzt werden kann. Haßloch befindet sich damit in Gesellschaft von Landau, Speyer oder Schwetzingen, die ebenfalls lokal.help nutzen.
Auch der „Dein Haßloch Gutschein“ ist eine weitere Möglichkeit, Firmen und Unternehmen vor Ort zu unterstützen. Wer keinen Gutschein für ein konkretes Unternehmen im Kopf hat, kann mit dem „Dein Haßloch Gutschein“ einen Gutschein kaufen, der in über 80 Haßlocher Geschäften einlösbar ist. Der Gutschein kann über www.dein-hassloch.de online bestellt werden.
Auch durch die Inanspruchnahme von Liefer- und Abholdiensten kann die lokale Wirtschaft unterstützt werden. Die Tourist-Information hat eine Liste mit entsprechenden Serviceangeboten erstellt. Diese ist online über www.hassloch.de abrufbar.
„Ob die Gutscheinplattform lokal.help, der ‚Dein Haßloch Gutschein‘ oder die Nutzung von lokalen Liefer- und Abholdiensten – all das sind kleine Bausteine zur Unterstützung der Firmen vor Ort, um die Wucht der Krise abzumildern und den Unternehmen damit eine Überlebenschance zu geben“, so Tobias Meyer und Christian Scheib.
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Außengelände der Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ aufgewertet
Außengelände Westseite – Tipi-Zelt umgeben von Weidenzaun, neuer Rollrasen sowie mit Rindenmulch aufgefüllte Spielbereiche
Der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ hatte bereits im November vergangenen Jahres in einem ersten Bauabschnitt damit begonnen, das Außengelände der kommunalen Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ aufzuwerten. Die Arbeiten im zweiten Abschnitt konnten im ersten Quartal des laufenden Kalenderjahres nun planmäßig abgeschlossen werden, sodass die Kinder sich mit einer hoffentlich baldigen Rückkehr in den Kita-Alltag auf einen veränderten Außenbereich freuen können.
Blick auf Rutschhügel und Teile des neuen Weidenzauns
Im ersten Bauabschnitt auf der Westseite des Außengeländes wurde ein altes Spielgerät entfernt und stattdessen ein Tipi-Zelt aus Weiden errichtet. Der Bereich um das Zelt ist umgeben von einem ebenfalls aus Weiden geflochtenen Zaun, der jetzt im Frühjahr austreibt und dem Areal den Charakter eines Freiluft-Aufenthaltsraums verleiht. Im Bereich des TipiZelts wurde außerdem der Pflanzgarten neu angelegt, der durch Wegplatten in kleine Parzellen geteilt wurde und das Anpflanzen verschiedener Obst- und Gemüsesorten ermöglicht. Darüber hinaus wurde eine Beregnungsanlage installiert und neuer Rollrasen verlegt. Mit Hilfe der Beregnungsanlage soll der Rasen auch während heißer und trockener Sommertage dauerhaft grün bleiben. Ebenso wurde eine Bepflanzung entlang des Rutschhügels vorgenommen und die Spielbereiche mit Rindenmulch als Fallschutz neu aufgefüllt.
Krake hat Wasserläufe bekommen, die als Wasserspielbereich dienen
Im zweiten Bauabschnitt wurde auch die Südseite des Außenbereiches mit neuem Rasen bedacht, der fortan ebenfalls mittels Beregnungsanlage bewässert wird. Ebenso wurde die Krake aufgewertet, die seit jeher ein Blickfang und Markenzeichen des Außenbereiches darstellt. An den Armen der Krake wurden Rinnen angelegt, die einen Bachlauf nachbilden und den Kindern eine Wasserspielmöglichkeit bieten. Die Ränder zwischen Sandkasten und Rasen wurden durch das Verlegen von Baumstämmen klar definiert, ebenso wurde ein Balancierbalken installiert. Darüber hinaus wurde die Umzäunung des Geländes auf der Südseite sowie teilweise auf der Nordseite erneuert. Der veraltete Maschendrahtzaun ist einem Doppelstabzaun gewichen. Außerdem sind zwei alte Türen im Außenbereich durch neue ersetzt worden.
Balancierstamm mit Sandkasten und Rutschhügel im Hintergrund
Die Kosten für die Maßnahmen im Außenbereich belaufen sich auf insgesamt rund 60.000 Euro. Grund für die Arbeiten war in erster Linie die Neugestaltung der Rasenflächen mit Installation der Beregnungsanlage, in dessen Zuge man direkt weitere Maßnahmen umgesetzt hat, um letztlich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wird in abgeänderter Form fortgesetzt
Die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde mit der Schließung des Bürgerbüros für den Publikumsverkehr am 16.03.2020 vorerst eingestellt. Noch lässt sich nicht sagen, wann der reguläre Betrieb zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden kann. Auch der Saisonstart des Holiday Parks lässt sich noch nicht benennen. Dennoch möchte das Team des Bürgerbüros die Ausgabe der Bürgerkarten fortsetzen. „Hierbei geht es vor allem darum, einen allzu großen Ansturm nach der Krise zu vermeiden, da die Ausgabe der Bürgerkarten generell viel Publikumsverkehr im Bürgerbüro verursacht“, so Fachbereichsleiterin Christine Behret.
Aufgrund der weiterhin geltenden Regelungen zur Kontaktreduzierung wird die Ausgabe der Bürgerkarten allerdings anders verlaufen als gewohnt. Bürgerinnen und Bürger können seit Dienstag, 14. April 2020, die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen in den Briefkasten des Bürgerbüros in der Langgasse 64 einwerfen. Benötigt wird eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das Team des Bürgerbüros wird die Karten daraufhin anfertigen und via Posteinwurf oder Amtsboten an die jeweiligen Haushalte zustellen. Bitte beachten: Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte. Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.
„Die Ausgabe der Bürgerkarten in abgeänderter Form fortzusetzen, ist eine gute Idee und bringt auch ein stückweit Normalität zurück“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Vor allem dient es aber der Entzerrung zu erwartender Besucherströme, sobald das Bürgerbüro wieder regulär öffnet“, so Meyer weiter.
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Neues Urnengrabfeld auf dem Haßlocher Parkfriedhof
Auf dem Haßlocher Parkfriedhof hat die Gemeindeverwaltung ein neues Grabfeld für die Beisetzung von Urnen errichtet. Zentraler Gestaltungspunkt der neuen Ruhebaumanlage ist eine Blutbuche in der Anlagenmitte. Um den Baum herum werden die Urnengräber ausgewiesen. Insgesamt stehen 60 Urnenplätze im neuen Grabfeld zur Verfügung.
Urnengräber werden vorzugsweise genutzt, wenn die oder der Verstorbene alleinstehend war oder keine Angehörigen mehr hat, die sich um die Grabpflege kümmern können. „Generell kann man bereits seit einigen Jahren beobachten, dass die Urnenbeisetzungen zunehmen. Häufigster Grund sei der geringere Pflegeaufwand“, so Landespfleger Hans-Jürgen Bub. Die Ruhefrist im neuen Grabfeld endet nach 20 Jahren und kann dann nicht mehr verlängert werden. Aktuell kostet ein Urnenplatz 1.113,00 Euro.
Eine erste Ruhebaumanlage war 2017 auf dem Haßlocher Parkfriedhof errichtet worden. Seit dem sind die circa 65 Urnenplätze fast alle vergeben. „Um auch weiterhin eine entsprechende Bestattungsform vorhalten zu können, wurde nun die zweite Anlage in Angriff genommen“, so Friedhofsdezernent Joachim Blöhs. Die Errichtung des neuen Grabfeldes haben Mitarbeiter des Baubetriebshofs übernommen. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf rund 5.000 Euro.
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Gemeindebücherei Haßloch: Schreibwerkstatt für Kinder und Erwachsene
Unter dem Motto „Weil auf einmal alles anders ist…“ lädt die Haßlocher Gemeindebücherei alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsene ein, ihre Erfahrungen, Erlebnisse, Ängste, aber auch die vielleicht sogar positiven Veränderungen, die diese außergewöhnliche Zeit für jeden Einzelnen und jede Familie mit sich bringt, aufzuschreiben.
Das Team der Bücherei wird die Geschichten sichten und sammeln und, falls genug Zuschriften zusammen kommen, ein Buch gestalten, das zur Erinnerung an diese Zeit in den Bestand der Bücherei aufgenommen wird. Kinder dürfen auch sehr gerne Bilder zusenden, mit denen das Buch ausgeschmückt werden kann.
Über die Homepage der Gemeinde ist im Bereich der Bücherei ein Vordruck hinterlegt, der als Vorlage für entsprechende Geschichten und Erzählungen verwendet werden kann. Diesen bitte per Mail an gemeindebuecherei@hassloch.de senden. Gerne nimmt das Team der Bücherei aber auch handschriftliche Zuschriften per Post entgegen. Bitte alle postalischen Zuschriften an die Adresse: Gemeindebücherei Haßloch, Rathausplatz 3 in 67454 Haßloch schicken.
Die Geschichten und Erzählungen sollten das Format von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Die Verfasser der Geschichten erklären sich bei Einsendung mit einer möglichen Veröffentlichung einverstanden. Die Angabe von Name und Alter ist hingegen optional
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Parkstopps verhindern ein „Überparken“ des Gehwegs
Im Bereich der Gemeindebücherei Haßloch wurden an insgesamt 10 Stellplätzen so genannte Parkstopps installiert. Das sind Parkplatzbegrenzungen, die ein „Überparken“ des angrenzenden Gehwegs verhindern sollen. In der Vergangenheit waren Autofahrer vermehrt bis an die Bordsteinkante herangefahren, sodass der Überhang des Fahrzeuges auf den Gehweg ragte. Das erschwerte Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen die Nutzung des Gehwegs.
Die Verwaltung hatte sich der Problematik im Zuge eines Fraktionsantrages angenommen und bei der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau die Situation im Bereich des Parkplatzes überprüft. Als Ergebnis wurde empfohlen, das „Überparken“ in dem Bereich durch die Anbringung entsprechender Parkplatzbegrenzungen zu verhindern. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat dem Vorgehen zugestimmt.
Die Installation der Parkstopps erfolgte im März 2020 durch Mitarbeiter des Bauhofes. Insgesamt wurden 20 Elemente (2 Stück pro Stellplatz) angebracht. Die reinen Materialkosten belaufen sich auf rund 470 Euro.
Mit Anbringung der Parkstopps beträgt die Parkplatzlänge im Bereich der Bücherei noch 4,40 Meter. Je nach Größe des Fahrzeuges sollten Autofahrer direkt bis an die neue Parkplatzbegrenzung heranfahren, um wiederum einen gegenteiligen Effekt – nämlich das Herausragen des hinteren Fahrzeugteils auf die Straße – zu verhindern.
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Ausmalbilder von Haßlocher Künstlern online abrufbar
Außergewöhnliche Zeiten führen zu unkonventionellen Ideen. Haßlocher Künstler haben Ausmalbilder entworfen und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Bislang können insgesamt 13 Ausmalbilder über die Homepage der Gemeinde www.hassloch.de abgerufen, bei Bedarf ausgedruckt und ausgemalt werden. Alle Bilder beschäftigen sich mit den Themen Frühling und Ostern.
Zuletzt waren mehrere Eltern an die Verwaltung herangetreten und hatten darum gebeten, Ausmalvorlagen für Kinder online zur Verfügung zu stellen. Einfache Kopien aus Malbüchern hätten bei einer Veröffentlichung über die gemeindeeigene Website allerdings zu urheberrechtlichen Problemen geführt. Daher hatte der Beigeordnete Claus Wolfer die Idee, über den Verteiler des „Arbeitskreises Kunst“ Haßlocher Künstlerinnen und Künstler anzuschreiben und um Mithilfe zu beten. Die Bitte wurde erhört: Gabriele Köbler, Christina Gehrig und Veronika Pommer haben insgesamt 13 Ausmalbilder entworfen und zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort über www.hassloch.de heruntergeladen werden. „Wir freuen uns über die bisher eingesandten Ausmalvorlagen und bedanken uns für die schnelle und unkomplizierte Bereitschaft“, so der Beigeordnete Claus Wolfer.
Bis die Haßlocher Kindertagesstätten wieder öffnen, sind von Seiten der Haßlocher Kitas bereits verschiedene Aktionen gestartet. Für die Kinder der Kitas „Kleine Freunde“, „Mullewapp“, „Pauluskirche“ und „Wurzelschnurze“ haben die Erzieherinnen und Erzieher eine Kita-Zeitung entworfen und per Einwurf verteilt. Die Kinder der Kita „Haselmäuse“ haben sich ebenfalls über Post gefreut, denn auch am Pfalzplatz hat sich das Kita-Team für die Kinder daheim was einfallen lassen. Das „Haus Kunterbunt“ hat darüber hinaus gemeinsam mit dem OK Weinstraße die Videoreihe „Grüße aus der Kita“ mit Bastelanleitungen und Kreativangeboten ins Leben gerufen. Die Ausmalvorlagen sind nun eine weitere mögliche Beschäftigung, um der Langenweile daheim vorzubeugen. Darüber hinaus sind die Kinder dazu aufgerufen, die ausgemalten Bilder nach dem Ende der CoronaKrise mit in die Kita zu bringen. „Unsere Idee ist, die schönsten Ausmalbilder öffentlich auszustellen“, so Wolfer weiter.
Künstlerinnen und Künstler können sich auch weiterhin beteiligen und entsprechende Ausmalvorlagen anfertigen. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Andreas Rohr (Mail: andreas.rohr@hassloch.de).
Gemeindeverwaltung Haßloch 15.04.2020
Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen über Servicetelefon erreichbar
Die Haßlocher Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen in der Leo-Loeb-Straße 4 erweitert vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihren Beratungskreis. Derzeit gehen vermehrt Anrufe ein, bei denen es um Fragen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen geht. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Unterstützungsanträge sind nur einige Stichworte. „In der aktuellen Situation betrifft das nicht nur Alleinerziehende und Frauen, sondern ganze Familien, Selbstständige, Männer und Frauen von jung bis alt“, erklärt Helga Fehrenbach von der Beratungsstelle. „Von daher weichen wir von unserer Kernzielgruppe ab und bieten unser Beratungsangebot für Jedermann an“, so Fehrenbach weiter.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung bei Antragsstellungen in Bezug auf Einkommensfragen an. Die Mitarbeiterinnen helfen beim Ausfüllen entsprechender Anträge oder prüfen diese auf Plausibilität, bevor sie an die zuständigen Stellen weitergegeben werden. Auch treten die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle als Vermittlerinnen auf und können in Notsituationen Kontakte zu entsprechenden Ansprechpartnern und Institutionen herstellen. Darüber hinaus steht die Beratungsstelle bei psycho-sozialen Problemen (häusliche Gewalt, Beziehungsstress, Zukunftsängste) zur Verfügung.
Persönliche Gesprächstermine können aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht angeboten werden. Die Beratungsstelle ist aber telefonisch unter 06324-935 144 erreichbar. Sprechzeiten sind montags und donnerstags von 09:00 – 16.00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 09:00 – 13:00 Uhr. Außerhalb der Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschalten. Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer begrüßt das Angebot für einen erweiterten Personenkreis. „In dieser Zeit soll sich niemand allein gelassen fühlen“, so Meyer.
die
Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim hat sich dazu entschieden, den für am 19.
März 2020 geplanten Ehrungsabend für besondere Leistungen abzusagen und auf
einen noch festzulegenden neuen Termin in diesem Jahr zu verschieben.
Grund
dafür ist die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Zahl der
Verdachts- und Krankheitsfälle wurde in den letzten Tagen stetig nach oben
korrigiert. In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 22 bestätigte Infektionen und
auch benachbarte Kommunen und Städte von Böhl-Iggelheim sind bereits betroffen.
Nach
reiflicher Überlegung orientiert sich die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim an
den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums, größere Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen, aufgrund der hohen Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr abzusagen.
Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu
unterbinden.
Eine neue Terminierung erfolgt, sobald sich die Lage besser einschätzen lasse.
Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim
Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“
Die
Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter
www.kreis-germersheim.de abrufbar.
Als
besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus
unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene
Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines
schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit
Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.
„Es ist besonders schwierig,
eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der
oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen
Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es
ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit
die Situation beherrschbar bleibt.“
Weitere Infos und
Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung,
www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb
Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.
Anlässlich der
Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches
Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend
musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent
in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten
der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen
mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.
Bürgermeister Marcus
Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um
Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.
Insgesamt nahmen 84
Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses
Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der
Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße
und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die
finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an
die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz
Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat
Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW),
Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für
Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).
22 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben
für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1.
Plätze und drei 2. Plätze.
Für den Landeswettbewerb
empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold
(Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide
Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel
(Germersheim).
Diese jungen Künstlerinnen
und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom
26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.
Weitere 1. Plätze wurden
in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold
(Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche
(Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold
Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz
(Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).
Vor der Ehrung der
Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen
Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte
Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand
hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und
durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als
Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim
tätig ist.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021
Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.
Bei der Jägerprüfung ist eine
Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung
abzulegen.
Interessierte
Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische
Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel.
07274/53 -238.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Hüpfburgschulung
des Kreisjugendring Germersheim e.V.
Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.
Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen
Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren
Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.
Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 10.03.2020
28. März Termin der Umweltsammlung im
Kreis Germersheim
Probeweise
Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt
Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.
Aufgrund der immer wieder
auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den
Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch
zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr
2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen
um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin
zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31
Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund:
Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem
waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.
„Wir freuen uns über jeden einzelnen,
der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach
jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder
seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den
örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für
die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.
„Ich danke allen, dies sich
freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der
ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend
gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Ab 25. März wieder Abfuhr der
Heckenabfälle
Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.
Zum
Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge.
Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet
werden.
Wurzelwerke
sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der
Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der
Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden.
Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen
in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind,
werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw.
den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen
Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke
haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige
Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden
jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für
die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Wer außerhalb
der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der
Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige
Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen.
Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim
angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.
Zur
Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an.
Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den
gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am
Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können
Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der
Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor,
an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.
Infos über
die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen
Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.
07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Schulbuchausleihe im Schuljahr
2020/2021:
Frist für Anträge auf Gewährung von
Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!
Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Konstituierende
Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim
Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.
Mit
Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines
meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert
und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht
ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht
Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und
ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen
politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein,
den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders
aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch
lebenswerter zu gestalten.“
Die
Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat
ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und
Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden
Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die
Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und
Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der
Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren
und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.
Der
Beirat für Migration und Integration
Der
Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim
und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte
(Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen,
Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage
dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung
(§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.
Ziel
des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der
MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und
Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und
das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung
durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu
beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der
Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.
Der
Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen
Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu
mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Algen-Massenentwicklung
am Sondernheimer Baggersee
Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.
Auch wenn die Badesaison längst noch
nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere
eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser
trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen
können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer
Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den
Eigentümern des Sees aufgestellt.
Sobald sich die Alge wieder
zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden
Gewässer sind nicht betroffen.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzugbeim Rheinland-Pfalz-Tag 2020
Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim
Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.
Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.
Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. 10.03.2020
Rheinland-Pfalz-Tag
2020 in Andernach
#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media
Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.
Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die
Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die
Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden
Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit
Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren
möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu
stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das
Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus
Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug
und Originalität.
Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 10.03.2020
Landkreis
Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde
Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“
Erste
Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit
Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Seit letztem Jahr arbeitet die
Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema
„Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis
Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache
machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die
bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen
und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt
Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz,
Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.
Wie kann es gelingen,
mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder
isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme
an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die
Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den
Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der
Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten.
Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende
Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie
beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden
weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame
Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung,
mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese
wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem
Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer
Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.
Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.
Im ersten Halbjahr 2020 werden nun
Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer,
Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert
und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und
Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim
durchgeführt.
Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht
Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.
Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.
In dem neuen Gebäude befinden sich
auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie,
Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In
geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude
fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das
Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio.
Euro.
Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.
„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen
nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv008
und 2020kv009
„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum
1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag,
06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8
um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00
Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag,
06. März 2020.
2020kv053
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ –
Kurs mit Karin
Träber, Mike Rötzel: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG,
Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag,
25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv054
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ –
Kurs mit Karin
Träber, Mike Rötzel: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG,
Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag,
25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv055
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00
Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.
2020kv056
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00
– 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
2020kv057
„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ –
Kurs mit Landesprüfer*in,
Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E.
07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00
– 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer;
Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss:
Freitag, 13. März 2020.
„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber:
Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten,
Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.
2020kv043
„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30
Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Am Dienstag, 17. März spielen ab 14 Uhr „Die 49er“ in der Adlerstube, Kirchenstraße 17 beliebte Lieder und alte Schlager.
Alle Seniorinnen und Senioren sind zu diesem Nachmittag herzlich eingeladen.
Stadtverwaltung Schifferstadt 10.03.2020
Brautpaare pflanzen Bäume
Am Samstag, 21. März um 10 Uhr haben alle Paare, die seit März 2019 in Schifferstadt geheiratet haben, die Möglichkeit bei der 24. Baumpflanzaktion im Schifferstadter Wald ihren „persönlichen“ Baum zu pflanzen. Treffpunkt ist der Forstbetriebshof, Portheide 72. Die Brautpaare werden gebeten für die Pflanzung festes Schuhwerk und einen Spaten mitzubringen.
Ein Baumscheck für
die Liebe
Seit Mai 1996 erhalten
alle Brautpaare zur standesamtlichen Trauung von ihrem Standesbeamten einen
Baumscheck. Dieser schönen Geste, die von den Brautpaaren sehr positiv
aufgenommen wird, liegt ein Beschluss des Forst-, Agrar- und Umweltausschusses
zugrunde.
120-mal „Ja“ in Schifferstadt
Im vergangenen Jahr
haben sich 120 Paare in Schifferstadt das „Ja-Wort“ gegeben. Die zuständige
Beigeordnete Ulla Behrendt-Roden und die Schifferstadter Standesbeamtinnen,
Laura Sprengard und Bianca Genz, begrüßen die Brautpaare zur Baumpflanzaktion bei
einem kleinen Sektumtrunk.
Stadtverwaltung Schifferstadt 10.03.2020
KulturBlicke – Fantastische Frauen
Am Dienstag, 17. März beginnt um 19 Uhr der Vortrag „KulturBlicke – Fantastische Frauen“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.
Thematische Grundlage
für den Vortrag bildet eine Ausstellung in der Schirn Kunsthalle Frankfurt: Göttin,
Teufelin, Puppe, Fetisch, KindFrau oder wunderbares Traumwesen – die Frau war
das zentrale Thema surrealistischer Männerfantasien. Künstlerinnen gelang es
oftmals nur als Partnerin oder Modell, in den Kreis rund um André Breton, den
Gründer der Gruppe der Surrealisten, einzudringen. Allerdings zeigt sich bei
genauerer Betrachtung, dass die Beteiligung von Künstlerinnen an der Bewegung
wesentlich größer war als allgemein bekannt und dargestellt.
Die Frankfurter Schirn
betont in einer großen Themenausstellung den weiblichen Beitrag zum
Surrealismus. Was die Künstlerinnen von ihren männlichen Kollegen vor allem
unterscheidet, ist die Umkehr der Perspektive: Oft durch Befragung des eigenen
Spiegelbilds oder das Einnehmen unterschiedlicher Rollen sind sie auf der Suche
nach einem neuen weiblichen Identitätsmodell. Auch mit dem politischen
Zeitgeschehen, der Literatur sowie außereuropäischen Mythen und Religionen
setzten sich die Surrealistinnen in ihren Werken auseinander.
Für weitere
Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung
Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 melden.
Aktion „Sauberes Schifferstadt“ widmet sich Gewässern
dav
Von Donnerstag, 12. März bis Samstag, 14. März möchte die Stadtverwaltung zusammen mit dem Angelsportverein, Kitas, Schulen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei den Aktionstagen „Sauberes Schifferstadt“ ein Zeichen für den achtsamen Umgang mit der Natur setzen. In diesem Jahr stehen die Gewässer, speziell Rehbach und Ranschgraben, im Vordergrund.
Gesammelt werden kann im ganzen Stadtgebiet. Wer den Mitgliedern
des Angelsportvereins unter die Arme greifen will und ganz nebenbei mehr über
die Schifferstadter Gewässer erfahren möchte, kann am Samstag zwischen 9 und 12
Uhr zum Sammelpunkt An der Holzbrücke oder zur Beton-Holzbrücke – beides am
Ranschgraben – kommen.
Müllsäcke für die
fleißigen Helferinnen und Helfer können kostenfrei an der Infotheke des
Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Stadtservice sammelt
die bereitgelegten blauen Säcke am Montag, 16. März ein. Gerne können Teilnehmer
der Aktion die gefüllten Säcke auch am Samstag zwischen 10 und 13 Uhr am Bauhof,
An der Rettungswache 3,
abgeben.
Alle Helferinnen und
Helfer sind am Samstag, 14. März um 12 Uhr recht herzlich zu einem gemeinsamen
Imbiss in die Waldfesthalle eingeladen. Dort können ab 10 Uhr bereits die Werke
von Kindergarten- und Schulkindern zum Thema „Unsere Gewässer“ bestaunt werden.
„Für unser städtisches
Klima, aber auch für die Gesundheit unseres Waldes haben die Gewässer eine
große Bedeutung“, erklärt die Erste Beigeordnete Ulla Behrendt-Roden. Die
Wurzeln der Bäume seien auf einen ordentlichen Grundwasserspiegel angewiesen,
der durch die fließenden Gewässer stetigen Nachschub erhält. Daher sei gerade
in trockenen und heißen Sommern ein intaktes System von Bächen und Gräben
unverzichtbar. „Mit der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ wollen wir auf die
Bedeutung der Biotope direkt vor der eigenen Haustür aufmerksam zu machen. Dabei
ist jeder einzelne Helfer wichtig und kann seinen Teil zu einer besseren Welt
beitragen“, sagt Behrendt-Roden.
Nützliche Schönheiten der Wasserwelt
Neben dem Fischreichtum in den fließenden Gewässern sind auch die zahlreichen kleinen Tümpel und Teiche, die durch Rehbach, Neugraben und Ranschgraben gespeist werden, von großer Bedeutung: Viele Amphibien, zum Beispiel Froscharten wie die Gras-, Moor- und Springfrösche leben hier. Aber auch der Laubfrosch und selbst gefährdete Arten wie der Große Kammmolch sind hier noch anzutreffen. Als Nahrungsangebot finden sie in diesen wichtigen Biotopen zahlreiche Insektenarten, die sich in Gewässernähe entwickeln. Viele Libellenarten wie die Pracht- und Bachlibellen gehören zu den nützlichen Schönheiten dieser Wasserwelt. Sie möchten beim Aktionstag „Sauberes Schifferstadt“ mit anpacken? Dann melden Sie sich gerne bei Christiane van Bemmelen im Rathaus unter Telefonnummer 06235/44229 oder per E-Mail an christiane.vanbemmelen@schifferstadt.de
Stadtverwaltung Schifferstadt 10.03.2020
Öffentliche Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses
Am Mittwoch, 11. März beginnt um 18 Uhr die fünfte Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses im Ratssaal des Rathauses Schifferstadt, Marktplatz 2.
Erster Punkt auf der Tagesordnung ist das Thema „Ladesäulen für Elektroautos“. Anschließend geht es um die Vergabe eines weiteren Schulcontainers für die Grundschule Süd. Abschließend sind drei private Bauvorhaben zu beraten. Besucher sind zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.
Stadtverwaltung Schifferstadt 10.03.2020
Filme kostenlos streamen mit dem
Bibliotheksausweis
Neues Streaming-Angebot „filmfriend“ in der Stadtbücherei Schifferstadt
Über 2.000 Filme
kostenlos und unbegrenzt streamen – die Stadtbücherei Schifferstadt erweitert
ihr Angebot um das Portal „filmfriend“. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis haben
Filmfans auf der von der Firma Filmwerte aus Potsdam-Babelsberg entwickelte
Plattform die Qual der Wahl: deutsche Klassiker, erfolgreiche internationale
Arthouse-Kinotitel, TV- und Kinodokumentationen, Kinderfilme und Serien.
Ausweisnummer und das Passwort eines gültigen Bibliotheksausweises, eine stabile Internetverbindung und schon kann´s losgehen! Der Zugang von zuhause oder unterwegs ist über die Homepage der Stadtbücherei oder über www.filmfriend.de möglich. Nutzen kann man das neue Angebot auf dem PC, Laptop oder Tablet sowie mit der filmfriend-App auf dem Smartphone und auf TV-Geräten.
Nach eBooks,
Hörbüchern, Zeitschriften, Zeitungen und eLearning-Angeboten kommt mit „filmfriend“
ein weiteres digitales Angebot in die Onleihe Rheinland-Pfalz. Hinter dem
Angebot steht ein Team, das die Plattform redaktionell betreut. Koordiniert
wird das Ganze vom Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, gefördert vom Land.
Beim Streamen werden übrigens keinerlei personenbezogene Daten erhoben, eine Altersfreigabe für Filme wird automatisch geprüft und die Plattform ist komplett werbefrei.