Hitzeaktionstag auf der BUGA 23 „Mannheim kühlt sich ab“
Mannheim – Passend zum gestrigen bundesweiten Hitzeaktionstag wurde heute in Mannheim gezeigt, wie man auch bei heißen Temperaturen cool bleiben kann. Der Mannheimer Hitzeaktionstag „Mannheim kühlt sich ab“ fand auf der BUGA 23 rund um die städtische Ausstellungsfläche in der U-Halle statt. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen mit den Experten der Stadt Mannheim ins Gespräch und informierten sich zwischen schattenspendenden Pavillons, Liegestühlen, kalten Getränken und Informationsmaterialien zum Thema Hitzeschutz. Alleine bis zum Mittag wurden bereits über 60 Liter Wasser ausgegeben und über 300 gefüllte (und essbare) Wasserbecher verteilt.
Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell und Bürgermeister Dirk Grunert eröffneten den Aktionstag mit einem Pressegespräch und wiesen auf die Relevanz des Themas hin. „Hitzetage und Tropennächte werden immer häufiger und auch in Mannheim werden die Sommer immer heißer. Um die gesundheitlichen Folgen von Hitze abzumildern, hat die Stadt Mannheim im Jahr 2021 als eine der ersten Kommunen bundesweit einen Hitzeaktionsplan erarbeitet. Langfristig hilft für eine kühlere Stadt vor allem mehr Begrünung, und zwar auch auf Dächern, an Fassaden oder in Hinterhöfen. Auch das Konzept der Schwammstadt, die Wasser speichert, verdunsten lässt und sich dadurch runterkühlt, verfolgen wir intensiv“, so Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.
Gesundheitsbürgermeister Grunert weist auf die bereits erreichten Ziele hin: „Seit der Verabschiedung des Hitzeaktionsplans haben wir bereits einiges auf die Beine gestellt: So werden aktuell Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Altenpflegeheime, Aufenthaltsorte für obdachlose Menschen und Menschen mit Suchterkrankungen nach und nach mit Verschattungselementen versehen. An heißen Tagen sorgt seit knapp einem Jahr der Trinkwasserbrunnen am Alten Meßplatz für Abkühlung. Weitere von der Stadt betriebene Trinkbrunnen wie auf dem Marktplatz, am ALTER Mannheim und auf dem Quartiersplatz Jungbusch sind geplant.“
Mannheimer Hitzeaktionsplan
Der Mannheimer Hitzeaktionsplan hat folgende Ziele definiert:
die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Mortalität in der Bevölkerung durch Hitze und Hitzewellen weitgehend vermeiden
das thermische Wohlbefinden der Mannheimer Bürger zu erhöhen bzw. mindestens stabilisieren
die Hitzeresilienz der Bevölkerung steigern
einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenwirken
alle Mannheimer gegenüber Gefahren durch Hitzewellen sensibilisieren
Der Fokus liegt auf dem Schutz von hitzevulnerablen Gruppen. Also denjenigen Menschen, die sich nicht selbst vor Hitze schützen können und wichtige Unterstützung brauchen, um gesund durch die Hitze zu kommen.
Karte mit kühlen Orten in Mannheim
Im Rahmen des Hitzeaktionsplans wurde für das Stadtgebiet Mannheim eine interaktive Karte mit kühlen Orten erstellt. Die Zusammenstellung dient dazu, Menschen die Verfügbarkeit von kühlen Orten anzuzeigen, um diese besonders an heißen Tagen zum Abkühlen und zum Erholen zu nutzen. Die Karte zeigt neben konventionellen Orten wie Parks auch kleinere, kühle Orte (Gemeindezentren, Wiese mit Bewässerung, Bänke etc.) an die für soziale Treffpunkts oder zum Ausruhen geeignet sind. Wichtig hier die Angabe essentieller Informationen zu Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, ggf. Öffnungszeiten etc. Identifizierte Hitzehotspots können mit nahegelegenen kühlen Orten direkt verknüpft werden.
Was genau kann man bei Hitze tun?
Es gibt viele einfache und effektive Möglichkeiten, um sich und andere bei Hitze zu schützen. Hier gibt es präventive, also vorsorgende Möglichkeiten sowie akute Maßnahmen, wenn die Hitze bereits eingetreten ist. Wichtig ist vor allen Dingen, ausreichend zu trinken und sich im Schatten aufzuhalten. Bei Vorerkrankungen ist es zudem angeraten, ärztlichen Rat aufzusuchen.
Die wichtigsten Informationen hat die Stadt Mannheim in einer Hitzebroschüre zusammengefasst, die auf der städtischen Homepage unter www.mannheim.de/hitzeschutz sowie in gedruckter Form an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet zu finden sind.
Strafanzeige von Bündnis 90/Die Grünen gegen Unbekannt
Speyer, 18.04.2023
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Seiler, sehr geehrte Beigeordnete Münch-Weinmann,
Fraktion und Vorstand von Bündnis90/Die Grünen hatten mit Schreiben vom 08.03.23 angefragt, ob es im Zusammenhang mit der geplanten Anlandung eines U-Bootes im Stadtwald Speyer eine naturschutzfachliche Genehmigung in Form eines Verwaltungsaktes und einen privatrechtlichen Vertrag gibt. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 22.03.23 wurden die Fragen durch die Vorsitzende, Beigeordnete Frau Münch-Weinmann nur unvollständig beantwortet. Das mit gleichem Datum datierte Antwortschreiben der Beigeordneten klärt die offenen Fragen nicht und sorgt eher für zusätzliche Verwirrung, als dass eine Transparenz in dieser Affäre hergestellt wird.
In beiden Quellen wurde lediglich darauf verwiesen, dass es keinen schriftlich dokumentierten Vorgang gibt. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die nach § 34 erforderliche FFH-Vorprüfung nachgeholt wird und das Technikmuseum bereits einen Auftrag erteilt habe. Ungeachtet des laufenden Ermittlungsverfahrens kommuniziert das Technikmuseum Speyer-Sinsheim auf seiner Homepage einen dezidierten Projektablauf, der eine Anlandung des U-Bootes in Speyer am 17.05.23 ankündigt.
Um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, weisen wir auf Folgendes hin:
1. ) Der Sachverhalt ist im Hinblick auf die strafrechtliche Relevanz gravierend. Die Polizeidirektion Ludwigshafen (Dezernat Umweltkriminalität) hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen. Es ist ein zwischenzeitlich bundesweit beachteter Vorgang, dass ein Dezernat Umweltkriminalität gegen eine Stadtverwaltung förmliche Ermittlungen aufgenommen hat. Wir sind empört über die Tatsache, dass das Technikmuseum weiterhin auf seiner Homepage das Großereignis (Event) bewirbt, ohne dass auf die fragwürdige rechtliche Lage hingewiesen wird.
Laut Zeitplan des Museums soll das U-Boot am 17.05.23 (Siehe hierzu die Anmerkung der Redaktion unter diesem Beitrag) im FFH-Gebiet in Speyer anlanden. Seitens der Stadtspitze und der Stadtverwaltung gibt es keinerlei Hinweise die widerrechtliche Anlandung inmitten eines FFH-Gebietes zu stoppen. Vielmehr verharmlost die Stadt in ihren Aussagen den Fall und zeigt sich erstaunt über die öffentliche Reaktion.
Wir weisen nochmals auf die Dramatik und Schwere der Situation hin. Bei dem gefährdeten Gebiet handelt es sich um ein förmlich ausgewiesenes Schutzgebiet nach Natura 2000. Ein Eingriff in dieses Gebiet ist ein Straftatbestand nach § 329 (3 und 4) Strafgesetzbuch und somit kein Kavaliersdelikt. Das Strafmaß (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe) entspricht dem Straftatbestand der Körperverletzung und sollte Anlass für eine unmittelbare Korrektur der städtischen Entscheidung sein.
Zur Vermeidung weiterer Schäden für Natur und Umwelt fordern wir die Stadt auf, ohne jeden Verzug, alle bisherigen Absprachen mit dem Technikmuseum zurückzunehmen und eine Anlandung auf städtischem Grund zu verbieten. Sämtliche mündlichen Zusagen hoheitlicher und privatrechtlicher Natur sind aufgrund der Rechtswidrigkeit zurückzunehmen.
2.) Eine Vorprüfung nach Abschluss der Maßnahme ist nicht möglich. Der Landauer Sachverständige, Herr Keller, hat darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines solchen Gutachtens eine ganze Vegetationsperiode umfassen sollte, um möglichst alle Entwicklungsstadien betroffener Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Eine Prüfung der Verträglichkeit nach FFH wäre innerhalb der vorgesehenen Projektzeit somit gar nicht mehr möglich.
Eine Beauftragung eines Gutachtens durch den privaten Nutznießer, das Technikmuseum, ist nicht sachdienlich. Wir fordern die Stadt auf, auf Kosten des Museumsbetreibers, ein Artengutachten und eine Verträglichkeitsprüfung der geplanten Maßnahme, einschließlich aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung des bereits entstandenen Schadens, an einen unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben.
3.) Das Fehlen eines schriftlichen privatrechtlichen Vertrages für eine Maßnahme dieses Umfangs halten wir für nicht zulässig und rechtwidrig. Wir fordern von der Stadt den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages (Gestattungsvertrages), in dem die Art der Gestattung, Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, Gestattungsentgelt und die Regelungen nach Vertragsende vereinbart werden. Ein solcher Vertrag dient der Sicherheit der Stadt und dem Schutz vor möglichen wirtschaftlichen Nachteilen. Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis im Bezugsschreiben, die Stadt habe keine privatrechtliche Vereinbarung geschlossen, die storniert werden könnte. Selbstverständlich gab es eine Vereinbarung, denn die Stadt weist doch selbst wiederholt darauf hin, es habe eine mündliche Zustimmung gegeben. Auch eine mündliche Zustimmung ist die erklärte Einigung über die Begründung eines Schuldverhältnisses (vgl. § 311 BGB).
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, wegen des Fehlens eines schriftlichen privatrechtlichen Vertrags, die mündliche Zustimmung zur Rodung und Anlandung eines U-Bootes ohne Verzug zurückzunehmen.
4.) Die Ausführungen der Stadt zum Verwaltungsverfahrensgesetz sind leider in allen vorgetragenen Punkten unzutreffend. Es ist zwar richtig, dass ein Verwaltungsakt auch mündlich erteilt werden kann. Ein Verwaltungsakt ist aber nach § 44 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Dies ist in vorliegendem Fall eindeutig gegeben. Nach § 44 (2) Nr. 3 VwVfG ist ein Verwaltungsakt nichtig, den eine Behörde außerhalb ihrer begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein.
Im Falle der Rodung, ist das Forstamt, als Untere Forstbehörde, zuständige Behörde. Der immer wiederkehrende Hinweis, der Forstbetrieb der Stadt Speyer oder die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Speyer habe eine Genehmigung erteilt, behebt den Fehler nicht. Die Stadt Speyer hat hier eine Genehmigung zur Rodung der Waldfläche erteilt, ohne fachlich zuständig zu sein. Die Rodungsgenehmigung ist somit nichtig. Nach § 44 (2) Nr. 5 ist der Verwaltungsakt allein deshalb schon nichtig, weil er die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht. Die rechtswidrige Tat ergibt sich aus den betreffenden Paragraphen der FFH-Richtlinie des Bundesnaturschutzgesetzes und den Regelungen des Paragraphen 329 Strafgesetzbuch.
Wir müssen auch der Auffassung der Stadt widersprechen, es sei kein förmlicher Verwaltungsakt ergangen. Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (Legaldefinition nach § 35 VwVfG).
Insofern widersprechen wir Ihrer Einschätzung, es sei noch kein förmlicher Verwaltungsakt ergangen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, den rechtswidrigen Verwaltungsakt zur Genehmigung der Anlandung eines U-Bootes ohne weiteren Verzug zurückzunehmen.
5.) Wir sind erstaunt, dass ein begünstigender Verwaltungsakt bzw. eine einseitig begünstigende privatrechtliche Vereinbarung zugunsten eines privaten Dritten ohne Erstattung der Kosten, ohne privatrechtliches Entgelt und ohne Klärung von Schadensersatzansprüchen erfolgt ist. Daher stellt sich die Frage, ob es sonstige Gründe gibt, die zu dieser Begünstigung geführt haben. Wir sind es den gebühren- und steuerpflichtigen BürgerInnen der Stadt Speyer schuldig, im Sinne der Gleichbehandlung, vollständige Transparenz herzustellen.
Wir fordern die Stadtverwaltung daher auf, alle entscheidungsrelevanten Kriterien öffentlich bekannt zu machen. Insbesondere bitten wir um Beantwortung der Frage, ob es seitens des Technikmuseums Vergünstigungen an städtische MitarbeiterInnen, an städtische Einrichtungen oder städtische Organisationen gegeben hat. Insbesondere bitten wir um Beantwortung der Frage, ob diesem Kreis in der Vergangenheit materielle oder nicht materielle Vorteile, beispielsweise in Form von Sachleistungen, Eintrittskarten, Restaurantbesuchen oder ähnliche Vorteile verschafft wurden.
6.) Ihren Hinweis zum Arbeitsaufwand zur Aufbereitung der Datensammlung dieser Anfrage (insgesamt 2,00 Stunden Arbeitszeit in verschiedenen Besoldungsgruppen) haben wir zur Kenntnis genommen. Wir empfehlen, zur Vermeidung von Aufwand, zukünftig verwaltungskonform bereits in der Entstehung von Verwaltungsentscheidungen zu arbeiten. Nachrichtlich möchten wir Sie unterrichten, dass uns durch das mangelhafte Verwaltungshandeln bisher ein Zeitaufwand von etwa 35 Arbeitsstunden (allesamt ehrenamtlich) entstanden ist. Gerne verzichten wir aber auf gegenseitige Saldierung des Aufwandes.
Wir bitten darum unsere Forderungen, ohne jeden weiteren Verzug, umzusetzen, um weiteren materiellen Schaden für die Stadt und den Naturhaushalt abzuwenden. Die lange Reaktionszeit unsererseits ergibt sich aus der Tatsache, dass unser Schreiben vom 08.03.23 nicht unmittelbar beantwortet wurde, sondern lediglich in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde und das Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses noch immer nicht vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Hannah Heller Volker Ziesling Jana Dreyer
Fraktionsvorsitzende Stadtrat Vorstand
Anmerkung der Redaktion: Nach den uns bislang vorliegenden Informationen findet die Anlandung und der Straßentransport ins TMS am 21.05.2023 statt.
Hierzu schreib das TMS folgendes:
Am 28. April soll das Vorhaben starten: Über den Nord-Ostsee-Kanal und die Nordsee geht es nach Rotterdam. Die nächste Etappe führt auf dem Rhein über Dordrecht, vorbei an Düsseldorf und Köln bis in die Salierstadt. Wenn alles planmäßig verläuft, könnte das U-Boot am 21. Mai seinen Weg per Straßentransport ins Technik Museum Speyer finden. Ursprünglich war der Transport direkt nach Sinsheim angesetzt. Doch im Laufe der Planung kristallisierte sich heraus, dass die Route über Speyer am sinnvollsten ist. Verschiedene Faktoren sprechen für den Zwischenstopp, unter anderem die nötigen Restaurationsarbeiten am und im U-Boot. Diese kann das Werkstattteam am Standort Speyer besser durchführen. „Daher freuen wir uns schon sehr darauf, dass dieser Transport beide Museen betrifft und Sinsheim und Speyer hier Hand in Hand arbeiten“, erklärt Einkörn.
Sehen Sie hier einige Bilder von den Rodungen im Naturhafen Speyer:
Nach mehreren Briefwechseln (sowie einem Telefonat) mit verschiedenen Stellen der Bundeswehr ist es für mich offensichtlich, dass diese schlichtweg keine Zivilisten auf dem Gelände wünscht. Absolut unabhängig von der Anzahl der Manöver, die bei weitem nicht so häufig stattfinden und mit Sicherheit – wie die letzten 90 Jahre auch – Raum für die außermilitärische Nutzung ließen. Auch nach mehrmaligem Rückfragen verweigert die Bundeswehr konkrete Gründe zu nennen warum es nicht mehr möglich ist das Areal gemeinsam in friedlicher Koexistenz zu nutzen. „Wir brauchen keine Gründe, das Areal gehört uns“. Ende der Diskussion. Diese Antwort zeugt in keiner Weise von einer auf gegenseitigem Respekt beruhenden Haltung, die auch Verständnis für die Bürger dieser Stadt zeigt.
Des weiteren sei hier auch die Frage erlaubt wer denn letztendlich die Bundeswehr finanziert? Es handelt sich hier nun einmal nicht um einen beliebigen Acker, sondern um ein von vielen Menschen lieb gewonnenes Stück Natur vor den Türen der Stadt. Die komplette Sperrung basiert auch nicht auf dem öffentlich gern zitierten Ukrainekrieg oder der Mähr der Blindgänger. Dafür spricht auch, dass den Waldkindergärten nach 25 Jahren zwischenfallsloser Nutzung bereits VOR !!! dem Ukrainekrieg ein absolutes Betretungsverbot ausgesprochen wurde.
Es steht doch außer Frage sich an ein Begehungsverbot während der Manöver zu halten und natürlich ist jeglicher Vandalismus in den Baracken inakzeptabel. Aber hier wird seitens der Bundeswehr ein überzogenes Bild gezeichnet; so als ob es täglich zu Ausschreitungen kommen würde. Dem ist nicht so und den Randalierern ist wohl auch Betretungsverbot egal. Die Mehrheit der Menschen möchte einfach nur die Natur genießen, mit ihren Kindern ein wenig im Sand spielen oder durch den Wald spazieren gehen.
Hier werden aber bewusst alle in einen Topf geworfen und gerade die Bundeswehr täte gut daran nicht von kriminellen Einzeltätern auf eine Mehrheit zu schließen! Meines Erachtens dienen diese Schilderungen als Grundsteinlegung für einen nächsten Schritt…nämlich das Areal komplett zu umzäunen, da es ja so viele Ausschreitungen gäbe. Ich war der Bundeswehr auch vor ihrem momentanen Hoch immer wohl gesonnen, aber dieses jegliche Kompromisslösung verweigernde Platzhirschgehabe hat meine Haltung leider komplett zum Negativen gewendet.
Damit bin ich sicher nicht allein…
Weitere Korrespondenz mit der Bundeswehr am 18.05.23
Guten Tag Frau Grüner,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Antwort. Dies war seitens Germersheim leider nicht möglich.
Bedauerlicherweise wiederholen Sie die seit 2020 (also VOR dem Ukrainekonflikt) bereits angebrachten Argumente der (neuen) Standortältesten in Germersheim.
Ich hätte mich um eine objektive Bewertung der Sachlage gefreut und auch gerne eine Erklärung erhalten, was so schlimm daran ist, wenn Kinder im Sand spielen? Außerhalb der Manöver natürlich!
Seit den 1930er Jahren wird die Düne sowohl militärisch wie weiterhin von Zivilisten genutzt und es gab nie einen bekannten von Ihnen angedeuteten Zwischenfall mit Pyrotechnik. Alle vorherigen Standortältesten haben auch während des Irak- oder Afghanistan Krieges Bürger sowie Schulen und Kindergärten freundlich toleriert! Das gilt übrigens auch für die Natostraße.
Viele Bundeswehr-Verantwortliche in Germersheim hatten sogar einen guten Kontakt zu dem Waldkindergarten gepflegt, der die Düne mit freundlicher Akzeptanz der Bundeswehr 25 Jahre!!! nutzen durfte.
Der sich in der Antwort abzeichnende rote Faden ist allerdings, dass sich die Bundeswehr daran stört hier natursuchende Menschen außerhalb der Manöver zu sehen. Mir scheint es nicht glaubhaft, dass es während eines Manövers nicht rechtlich möglich gewesen wäre diese Querulanten des Platzes zu verweisen bzw. zu sanktionieren. Eine juristische Abklärung seitens der Bundeswehr ist einsehbar?
Nicht die Ausgangslage hat sich geändert, sondern der Verantwortliche, welcher hier seine Vorstellungen umsetzt.
Mit Sicherheit wäre es im Zeichen der friedlichen Koexistenz möglich gewesen das Areal wie bereits seit knapp 100 Jahren gemeinsam zu nutzen. Dazu wäre aber Respekt und Wohlwollen gegenüber den Menschen nötig gewesen, die dieses Naturwunder lieb gewonnen haben.
Im Übrigen sollte gerade die Bundeswehr nicht aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner (hier die zitierte Brandstiftung) alle Bürger unter Generalverdacht stellen.
Es bleibt zu hoffen, dass in Germersheim irgendwann wieder ein demokratischerer Wind wehen wird! Oder generell in Frage gestellt werden sollte, warum ein in Süddeutschland einzigartiges Naturwunder aus historischen Gründen weiterhin einen Übungsplatz der Bundeswehr darstellen sollte?
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Müller
Auf Grund einer Vielzahl an Verstößen was das Betretungsverbot betrifft sehen wir uns gezwungen noch einmal darauf hinzuweisen:
Seit 1. April 23 ist das klar ausgewiesene Gebiet militärisches Sperrgebiet und darf weder betreten noch befahren werden. Schilder und auch Schranken machen dies klar deutlich.
Leider stellten auch wir bei einem kurzen Abstecher an der Natostraße im Speyerer Wald fest das eine Vielzahl an Spaziergängern und auch Radfahrern einfach durch die geschlossene Schranke oder daran vorbei das Gebiet betritt bzw. verlässt.
Hierzu nochmals der rechtsverbindliche Teil aus dem Text des Standortältesten Germersheim:
Das unberechtigte Betreten des Militärischen Sicherheitsbereiches kann daher ab dem 1. April 2023 die Androhung / die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem „Gesetz des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen“ nach sich ziehen und wird darüber hinaus konsequent (straf-)rechtlich verfolgt.
Sehen Sie hier nochmals den gesperrten militärischen Sicherheitsbereich (MSB):
Sehen Sie hier eine kurze Fotostrecke welche die klare Kennzeichnung verdeutlicht:
Brief einer Leserin an das Luftwaffenausbildungsbatallion
Sehr geehrter Herr Stabsfeldwebel Wiedemann,
mit sehr großer Traurigkeit haben meine beiden Söhne und ich festgestellt, dass die von so vielen Menschen geliebten Sanddünen im Speyerer Wald für die Öffentlichkeit unter Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen gesperrt wurden.
Gemunkelt wurde darüber schon länger; 2020 also VOR dem schrecklichen Krieg in der Ukraine erteilte man bereits für die Waldkindergärten ein Betretungsverbot; nach 25 Jahren Waldkindergarten-Nutzung ohne jeglichen Zwischenfall!
Die Sanddünen boten so vielen Menschen Erholung und Freude und es war immer wieder ein befriedendes Erlebnis durch diese so einzigartige Landschaft zu gehen. Es handelt sich hier nicht um ein beliebiges Stück Wald, sondern um ein außergewöhnliches Naturschauspiel, welches von Spaziergängern, Hundebesitzern, Familien mit Kindern, Sportbegeisterten, Wanderern oder auch Fotografen gleichermaßen geliebt wird.
Seit fast 90 Jahren wird die Binnendüne auch für militärische Übungen genutzt, aber selbst während der französischen Besatzungszeit oder der Afghanistaneinsätze der Bundeswehr durften die Speyerer Kinder dort spielen.
Warum hat man sich seitens der Bundeswehr jetzt für dieses so drastische Verbot entschieden? Nach all den Jahren der Koexistenz?
Als Grund wird die gesteigerte Anzahl der Manöver angeführt. Aber WARUM könnten die Dünen dennoch nicht wie bisher außerhalb der Zeiten von Zivilisten genutzt werden? Die Signalflaggen während der Übungen waren doch eine sehr gute Lösung.
Als weiterer Grund wird die Zuwiderhandlung EINZELNER das Gelände auf Anweisung zu verlassen gesehen. Es steht doch außer Frage, dass in einem Manöver das Areal gesperrt ist und sich ausnahmslos alle daran zu halten haben! Aber hier gilt leider wie so oft: das Negative bleibt im Gedächtnis. Die absolute Mehrheit der Menschen hat sich aber an die Regeln gehalten.
Warum werden jetzt Alle für das Fehlverhalten Einzelner bestraft und unter Generalverdacht gestellt?
Warum ist bzw. war es nicht möglich bei Zuwiderhandlung während Manövern die jetzt so vehement angedrohten strafrechtlichen Sanktionen zu verhängen. Dies hätte die Querulanten gestraft aber nicht alle friedlichen Spaziergänger außerhalb der Übungszeiten.
Der angeführte Grund der Blindgänger. Nach Aussagen von Ex-Soldaten erscheint die Gefahr einer Verletzung durch Übungsmunition nicht gegeben. Wird nun mit scharfer Munition geschossen? Dann dürfte auch kein Jäger oder Soldat das Areal betreten, da diese doch überall liegen könnten? Meines Wissens ist in der jahrzehntelangen Begehbarkeit nichts passiert? Haben Sie hier andere Informationen?
Was ist nun der immense Gewinn der Komplett-Sperrung? Einzelne werden sich doch wie bisher weiterhin auch während Manövern dort aufhalten und müssen genau wie vor der Sperrung des Geländes verwiesen werden. Durch das Verbot muss jetzt eher häufiger kontrolliert werden, um dessen Umsetzung zu garantieren. Verschlingt das nicht unnötig Ressourcen?
Was hat sich also für die Bundeswehr verbessert?
Ich bedauere zutiefst, dass sich seitens der Verantwortlichen in keiner Weise um eine alternative Lösung bemüht wurde, die die berechtigten Interessen der Bundeswehr auf der einen, aber auch die der Menschen in Speyer auf der anderen Seite berücksichtigt hätte.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Zeilen den Verantwortlichen erreichen, nicht vollkommen unberührt lassen und sich doch noch eine faire Lösung, zumindest in mittelfristiger Zukunft, finden lässt.
Mit traurigen Grüßen Kerstin Müller
P.S.: Anbei Bilder aus besseren Zeiten u.a. kurz vor Heiligabend bei einer Veranstaltung des Fortsamts Pfälzer Rheinauen
18.04.2023
Militärischer Übungsplatz Land in Dudenhofen / Speyer ab 1. April Sperrgebiet
Beliebter Ausflugspunkt „Sanddünen“ damit künftig nicht mehr zugänglich
Lesen Sie hierzu die folgende Erklärung des Standortältesten Germersheim:
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Aufgrund der geänderten politischen Situation und der damit einhergehenden veränderten Sicherheitslage in Europa nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 nimmt die Bedeutung von Ausbildungsvorhaben und Übungen für die Bundeswehr und alliierte Streitkräfte stetig zu. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den Standortübungsplatz und den Pionierübungsplatz Speyer, auf denen zukünftig wieder vermehrt Truppenübungen stattfinden werden.
Um, auch vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten und Jahren zu beobachtenden überhand nehmenden Nutzung der Übungsplätze durch die Bevölkerung, die mit dem Übungsbetrieb einhergehende potentielle Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren, werden der Standortübungsplatz und der Pionierübungsplatz Speyer daher am 1. April 2023 zum Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) erklärt.
Die damit geänderte Sicherheitseinstufung wirkt sich unmittelbar auf die Berechtigung zum Betreten der Plätze und die Konsequenzen bei unberechtigtem Zutritt aus.
Nicht berechtigt zum Zutritt sind fortan alle Personen, die
nicht Teilnehmende des genehmigten Ausbildungs- und Übungsbetriebs sind,
keine offiziellen Tätigkeiten im Zuge der Betreiberverpflichtung ausüben,
keine Ausnahmegenehmigung oder -berechtigung des Standortältesten besitzen und vorweisen können.
Neben der Installation von (zusätzlichen) Flaggenmasten und Absperrungen werden zur Verdeutlichung und Begrenzung des Militärischen Sicherheitsbereiches neue Warntafeln durch die Bundeswehr aufgestellt.
Das unberechtigte Betreten des Militärischen Sicherheitsbereiches kann daher ab dem 1. April 2023 die Androhung / die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem „Gesetz des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen“ nach sich ziehen und wird darüber hinaus konsequent (straf-)rechtlich verfolgt.
Da der Umgang zwischen der Bundeswehr vor Ort und Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Speyer und Umgebung, im täglichen Miteinander ein so ausgesprochen guter ist, bin ich als Standortältester jedoch fest davon überzeugt, dass es solcher Maßnahmen nicht bedarf und bedanke mich bei dieser Gelegenheit für Ihr aller Verständnis.
Militärischer Übungsplatz Land in Dudenhofen / Speyer ab 1. April Sperrgebiet
Beliebter Ausflugspunkt „Sanddünen“ damit künftig nicht mehr zugänglich
Lesen Sie hierzu die folgende Erklärung des Standortältesten Germersheim:
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Aufgrund der geänderten politischen Situation und der damit einhergehenden veränderten Sicherheitslage in Europa nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 nimmt die Bedeutung von Ausbildungsvorhaben und Übungen für die Bundeswehr und alliierte Streitkräfte stetig zu. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den Standortübungsplatz und den Pionierübungsplatz Speyer, auf denen zukünftig wieder vermehrt Truppenübungen stattfinden werden.
Um, auch vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten und Jahren zu beobachtenden überhand nehmenden Nutzung der Übungsplätze durch die Bevölkerung, die mit dem Übungsbetrieb einhergehende potentielle Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren, werden der Standortübungsplatz und der Pionierübungsplatz Speyer daher am 1. April 2023 zum Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) erklärt.
Die damit geänderte Sicherheitseinstufung wirkt sich unmittelbar auf die Berechtigung zum Betreten der Plätze und die Konsequenzen bei unberechtigtem Zutritt aus.
Nicht berechtigt zum Zutritt sind fortan alle Personen, die
nicht Teilnehmende des genehmigten Ausbildungs- und Übungsbetriebs sind,
keine offiziellen Tätigkeiten im Zuge der Betreiberverpflichtung ausüben,
keine Ausnahmegenehmigung oder -berechtigung des Standortältesten besitzen und vorweisen können.
Neben der Installation von (zusätzlichen) Flaggenmasten und Absperrungen werden zur Verdeutlichung und Begrenzung des Militärischen Sicherheitsbereiches neue Warntafeln durch die Bundeswehr aufgestellt.
Das unberechtigte Betreten des Militärischen Sicherheitsbereiches kann daher ab dem 1. April 2023 die Androhung / die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem „Gesetz des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen“ nach sich ziehen und wird darüber hinaus konsequent (straf-)rechtlich verfolgt.
Da der Umgang zwischen der Bundeswehr vor Ort und Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Speyer und Umgebung, im täglichen Miteinander ein so ausgesprochen guter ist, bin ich als Standortältester jedoch fest davon überzeugt, dass es solcher Maßnahmen nicht bedarf und bedanke mich bei dieser Gelegenheit für Ihr aller Verständnis.
Christoph Kück
Oberstleutnant und Standortältester Germersheim
LwAusbBtl Germersheim Presse 13.03.2023
Vorläufiges Sammelergebnis Dreck-weg-Tag 2023
Beim 20. Dreck-weg-Tag am 10. März sowie dem 11. März 2023 haben insgesamt 2.946 Helfer*innen aus Kitas, Schulen, Vereinen und Verbänden sowie Privatinitiativen dem wilden Müll die rote Karte gezeigt.
40 Kubikmeter Restmüll, welcher dank des engagierten Radladerfahrers vom Fuhrpark sehr gut verdichtet ist, sowie 4 Kubikmeter Glas und 2 Kubikmeter Metallschrott lautet die vorläufige Sammelbilanz. Darunter befanden sich 7 Autoreifen, 4 davon mit Felge, 16 Farbeimer, 3 Ölkanister, 1 Feuerlöscher, 1 großer Kühlschrank, 1 Mofabatterie, 1 Mofareifen, 1 Paar Ski, 1 Drucker, 2 Kaffeemaschinen sowie im Restmüll auch 1 Surfbrett und viele Grills und Stühle.
Beim im Anschluss stattfindenden gemeinsamen Helferfest in der Walderholung versorgte die SEGV (Schnelle EinsatzGruppe Verpflegung) der Feuerwehr Speyer die zahlreich erschienenen Teilnehmer*innen mit wärmendem Eintopf.
Da aufgrund der widrigen Wetterverhältnisse eventuell nicht alle Gruppen wie geplant sammeln konnten, werden Nachholtermine angeboten.
Text: Stadt Speyer Foto: Stadtwerke Speyer (SWS)GmbH 11.03.2023
Müssen ab 10.09. registriert, gekennzeichnet sowie kastriert/sterilisiert sein sofern sie einen unkontrollierten Zugang ins Freie haben.
Am 10. September 2022 tritt in Speyer eine Katzenschutzverordnung in Kraft, deren Ziel es ist, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern, um Katzen so vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren.
Halter*innen einer fortpflanzungsfähigen männlichen oder weiblichen Katze sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung dazu verpflichtet, Katzen, die unkontrollierten Zugang ins Freie haben, registrieren, kennzeichnen und kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur auf Antrag und unter Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung zulässig, soweit es sich um Rassen- bzw. Zuchtkatzen handelt oder die Katze nicht mehr zeugungsfähig bzw. fruchtbar ist.
Eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres zu Identifikationszwecken kann beispielsweise durch einen Mikrochip oder ein Tattoo erfolgen. Der Nummerncode inklusive der zugehörigen Halterdaten ist in ein öffentliches oder privat geführtes, der Behörde zugängliches, Haustierregister einzutragen (z.B. Tasso, FINDEFIX).
Süß aber leider vielmals ungeplant, Nachwuchs bei Katzen.
Hintergrund der Verordnung ist, dass in der Bundesrepublik rund zwei Millionen Streunerkatzen leben, die sich unkontrolliert. Dabei handelt es sich meist um ehemalige Hauskatzen, die entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen wurden sowie um deren Nachkommen, die nun verwildert sind und sich unkontrolliert vermehren. Anders als Wildkatzen kommen verwilderte Hauskatzen, die zuvor von Menschen verpflegt wurden, nur schlecht zurecht, wenn sie draußen dauerhaft auf sich selbst gestellt sind. Viele leiden erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Wirksam und tierschutzgerecht entgegenwirken lässt sich dieser Problematik nur durch die möglichst flächendeckende Kastration bzw. Sterilisation von Freigängerkatzen.
Ein Merkblatt zur Katzenschutzverordnung und den Pflichten der Halter*innen ist unter www.speyer.de/katzenschutzVO zu finden. Dort ist auch der Link zum kompletten Verordnungstext hinterlegt.
Die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung wird im Rahmen der Benefizveranstaltung des Tierheims am Sonntag, 21. August 2022 von 11 bis 14 Uhr in der Halle 101 an einem Infostand über die Katzenschutzverordnung informieren und Fragen beantworten. Rückfragen können außerdem jederzeit an ordnungswesen@stadt-speyer.de gestellt werden.
Speyer für das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Pfalz“ ausgewählt
Die Stadt Speyer wurde als Teilnehmerin für das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Pfalz“ des Biosphärenreservats Pfälzerwald und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global ausgewählt. Deren Ziel ist es, die teilnehmenden Kommunen im Rahmen des Projekts bis Ende 2023 beim Transformationsprozess zu mehr globaler Nachhaltigkeit zu unterstützen und die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) in den Kommunen strategisch zu verankern.
„Ich freue mich sehr darüber, dass die Stadt Speyer als Modellkommune ausgewählt wurde. Wir werden in diesem Rahmen die anstehenden Neuaufstellungen des Nachhaltigkeitsberichts und des Handlungsprogramms „Nachhaltiges Speyer“ miteinander verknüpfen. Dabei sollen die SDGs für alle begreifbar und lebendig gemacht werden und als fester Bestandteil in das Verwaltungshandeln einfließen – unter anderem in den Bereichen nachhaltige Beschaffung und nachhaltige Veranstaltungen“, unterstreicht Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann, die sich gemeinsam mit der städtischen Nachhaltigkeitsmanagerin Sandra Gehrlein für die Projektbeteiligung verantwortlich zeichnet.
Für Speyer gilt es, die bisherigen partizipativen Prozesse zu intensivieren und einen lokalen Aktionsplan mit Zielen und Maßnahmen zu erarbeiten. Im Rahmen des Projekts geschieht das in einem dreistufigen Prozess: Der Bestandsaufnahme folgt eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Diese bietet eine strukturierte Übersicht über die bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten und identifizieren Handlungsbedarfe, auf deren Basis schließlich ein SDG-Aktionsplan erarbeitet wird.
Der Speyerer Stadtrat hat den für die Teilnahme am Projekt nötigen Beschluss in seiner April-Sitzung einstimmig bei zwei Enthaltungen gefasst.
Die Schwerpunkte der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie liegen bislang in den Bereichen Abfallvermeidung/Mehrweg, Grünflächen/Biologische Vielfalt, Fairtrade und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auch formell ist das Thema in Speyer fest verankert: Seit 2013 ist die Stadt Fairtrade-zertifiziert, 2016 wurde die Musterresolution AGENDA 2030 unterzeichnet und 2018 der Beitritt zum Bündnis für biologische Vielfalt vollzogen. 2020 hat der Speyerer Stadtrat den Klimanotstand ausgerufen. Dieses Jahr steht die Neufassung des 2010 erstmals erarbeiteten und veröffentlichten Klimaschutzkonzepts an.
Träger des Projekts „Global Nachhaltige Kommune Pfalz“ ist der Bezirksverband Pfalz als Träger des Biosphärenreservats, das gemeinsam mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global das Projekt durchführt. Zu 85 Prozent finanziert wird das Projekt durch das Angebot „Global Nachhaltige Kommune“ der SKEW mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Unterstützt wird das Vorhaben auf Landesebene durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, das Ministerium des Innern und für Sport sowie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Die aktuellen hochsommerlichen Temperaturen machen nicht nur Mensch und Tier zu schaffen, sondern auch unseren Stadtbäumen, für die die seltenen Niederschläge auch in diesem Jahr bedrohlich sind. Die Stadt Speyer bittet daher die Bevölkerung um Mithilfe beim Gießen der Bäume.
„Die Bäume im Stadtgebiet sind die grüne Lunge Speyers, sie spenden Schatten und kühlen die Umgebung. Sie sind als natürliche Klimaanlagen überlebenswichtig für uns alle. Dabei gilt die Devise: Gießen Sie lieber seltener, aber dafür mengenmäßig mehr. So vergrößert sich die Chance, dass das Wasser tiefer einsinkt. Die Bäume und das Klima werden es den Ihnen danken“, so der Aufruf von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
In Bezug auf die Erderwärmung kommt den Bäumen eine besonders wichtige Rolle zu, da ihre Blätter Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid aus der Luft ziehen und Sauerstoff wieder freigeben. Um diese Arbeit leisten zu können, benötigt ein Baum besonders im belaubten Zustand Wasser und nimmt pro Wässerungsgang mindestens 100 Liter Wasser auf. Bei Straßenbäumen, die meist über wenig Platz unter der Erdoberfläche verfügen, ist die Lage im Sommer besonders kritisch, weil das meiste Regenwasser, sofern überhaupt vorhanden, über die versiegelten Flächen direkt in die Kanalisation abfließt.
Die neu angelegte „Blühwiese“ der Stadt Speyer im Woogbachtal. Foto: privat
Selbstverständlich befindet sich auch die städtische Abteilung Stadtgrün aktuell im „Gieß-Großeinsatz“, insbesondere im Bereich der durch die Trockenheit und Hitze besonders gefährdeten Jungbäume. Über 500 davon stehen auf der aktuellen Bewässerungsliste.
Zur Bewässerung stehen den Mitarbeitenden ein LKW und zwei Unimog mit Wasserfässern sowie mehrere kleine Wasserfässer für die Pritschenwagen zur Verfügung. An Spitzentagen rollen rund 30.000 Liter Wasser aus dem betriebseigenen Brunnen vom Hof. Damit werden nicht nur die Bäume gewässert, sondern auch zweimal wöchentlich das mobile Grün auf der Maximilianstraße.
Text: Stadt Speyer Foto: (1) Stadt Speyer (2) privat 27.07.2022
Am Montag den 27.06.22 trafen sich rund 30 Teilnehmende im Industriehof, Schmidts Deli zur ersten Mini-Mehrwegmesse in Speyer.
Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann lud die Anwesenden ein, die Gelegenheit dieses Angebots zu nutzen: „Bei der Einführung von Mehrweg-Geschirr werden wir nachhaltig unterstützen. Wir wollen weg von Einweg hin zu Mehrweg. Denn der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht.“
Hintergrund ist die ab 2023 bundesweit geltende Mehrwegangebotspflicht. Demnach müssen Anbieterinnen und Anbieter von Essen und Getränke ab 1. Januar 2023 zusätzlich zu Einwegverpackungen aus Kunststoff eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann.
„Abfallvermeidung ist eines unserer Ziele für ein Nachhaltiges Speyer“, so Nachhaltigkeitsmanagerin und Organisatorin der Veranstaltung, Sandra Gehrlein.
Als Kooperationspartnerin stellte Sylwia von Rechenberg vom Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz die Kampagne „Müll nicht rum“ vor.
Dr. Anika Oppermann vom Mehrwegverband Deutschland e.V. berichtete über die verschiedenen Mehrweglösungen und beantwortete Fragen.
Die Teilnehmenden aus Gastronomie, von Unternehmen mit Kantinen, vom Wochenmarkt und aus weiteren Institutionen konnten sich im Rahmen der Mini-Mehrwegmesse über Mehrweg-Systeme und -Lösungen informieren. Mit dabei waren die Mehrwegsysteme Vytal, ReCup, FairCup, Tiffinloop, Pavao und MyBox2Go.
Auch ein Austausch mit der städtischen Wirtschaftsförderung und den Entsorgungsbetrieben Speyer (EBS) zu Bedarfen und Ideen war möglich. Dabei wurde unter anderem der Wunsch nach einem einheitlichen System, weiterer Öffentlichkeitsarbeit und stärkerer Vernetzung genannt. Die Ergebnisse sollen am 21. September 2022 bei der Veranstaltung vom Runden Tisch „Nachhaltiges Speyer“ mit einfließen. Weitere Informationen können der Homepage unter www.speyer.de/runder-tisch-nachhaltiges-Speyer und www.speyer.de/nachhaltigkeit entnommen werden.
Die Veranstaltung zum Runden Tisch „Nachhaltiges Speyer“ leistet einen Beitrag zur lokalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unter anderem:
Ziel 11 Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandfähig und nachhaltig gestalten.
Ziel 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.
Ziel 13 Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
Oder weshalb bietet die Stadt so wenig für ihre vierbeinigen Bewohner und deren Besitzer/innen?
Fragt sich wie man so etwas machen kann. Temara auf der „Hundewiese“ Speyer.
Geht man nach Daten aus dem Jahr 2021, leben 34,7 Millionen Heimtiere in Haushalten in Deutschland. Nach 16,7 Mio. Katzen folgen mit 10,3 Mio. die Hunde als häufigstes Haustier. Damit haben, inklusive Kleintieren, Vögel, Fischen und Terrarien Tieren, in Deutschland rund 47 % aller Haushalte mindestens ein Tier bei sich. Bei Familien mit Kindern sind es sogar 69 % der Haushalte.
Durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen, sei es in Freizeit und Urlaub, aber auch beim gesellschaftlichen und kulturellen Leben, haben sich nochmals viele Menschen ein Tier zugelegt.
In Speyer gemeldeten Hunde (Stand 17.05.22)
Ersthunde 2.233
Zweithunde 216
Weitere Hunde 48
Befreite Hunde 30
Ermäßigte Hunde 4
Listenhunde 3
Insgesamt: 2.534 angemeldete Hunde
Zum Stand 30.04.2021 waren 54.074 Personen (Erst- und Nebenwohnsitz) in Speyer gemeldet.
Und ja, Speyer bietet glücklicherweise viele schöne Flecken Natur, die man auch mit dem Hund gemeinsam geniessen kann, aber leider keine Hundewiese. Gut, so etwas ähnliches wie eine Hundewiese / Freilauffläche gibt es schon. Sie befindet sich zwischen dem Friedrich-Hölderlin-Weg und dem Woogbach, direkt an diesem gelegen (für alle, die Google Maps nutzen: 49°19’26.7″N 8°24’48.5″E – Google Maps).
Auf der Hundewiese wurde das Graß stehen gelassen.
Also ja, wirklich schön gelegen und auch zumindest genug Platz, dass einige Hunde ein wenig freilaufen, spielen und eben einmal Hund sein dürfen. Leider ist die Fläche nur zu 3 Seiten eingezäunt und die gesamte Seite zum Woogbach frei. Auf Nachfrage erfuhren wir einmal, dass dies wohl mit dem Schutz von Kleintieren zu tun haben solle, so dass diese die Fläche auch wieder verlassen können. Nun fragen wir uns:“ Wenn es ein Tier doch dort hineinschaffen würde, sollte man doch annehmen, dass es das auch wieder hinausschafft, oder?“
Ein Hund auf jeden Fall schafft es spielend in den Woogbach, oder aber eben auch auf der anderen Seite des Woogbaches wieder hinaus. Das macht dann nicht nur „Spaß“ für den/die Besitzer/in sondern ggf. auch für andere Menschen bei ihrem Spaziergang. Wer liebt es nicht, wenn sich ein nasser Hund, in Spiellaune, neben einem schüttelt, während man einen Sonntagsspaziergang macht?
Davon ab, dass es auch viele Gefahren bietet. Die Hunde könnten Vögel und andere Tiere jagen. Je nachdem wie erzogen sie sind, andere Hunde oder sogar auch Menschen anfallen in der Zeit, die der/die Besitzer/in braucht, um ebenfalls auf die andere Seite des Woogbaches zu gelangen und dann noch den Hund einzufangen.
Lediglich der Gehwegbereich wurde ggf. etwas gekürzt.
Aber von dieser Fehlplanung einmal zu etwas anderem. Seit einigen Jahren heißt Biodiversität und Naturschutz das oberste Gebot. Das ist auch begrüßenswert und absolut sinnvoll. So werden Rasenflächen nicht mehr ganz gemäht, sondern „Streifen / Flecken“ stehen gelassen, um Insekten und Kleintieren Nahrung und einen Rückzugsort zu bieten.
Auf einer Hundewiese, wo man sehen sollte, wo der Hund eventuell ein „Geschäft“ macht, um es einsammeln zu können, macht so etwas weniger Sinn. Insbesondere auch, da man gerne sieht, was der Hund macht oder ggf. auch versucht zu fressen. Von den Zecken, die sich im hohen Gras tummeln einmal ganz zu schweigen.
Und dass es sich nicht um eine Naturschutzmaßnahme handelte, sondern schlichtweg Faulheit oder aber Inkompetenz war, sieht man daran, dass VOR der Hundewiese / Freilauffläche alles gemäht wurde.
Dafür würde VOR der Hundeweise / Freilauffläche alles radikal runtergemäht. So hätte man es sich AUF der Wiese gewünscht aber nicht davor!
Wenn man bedenkt, was man allein an Hundesteuer jedes Jahr an die Stadt Speyer abführt… ein Armutszeugnis, wie man dafür geschätzt wird. Denn eine weitere „Freilauffläche“ bietet die Stadt Speyer ja ebenfalls noch an. Diese ist zwar auch schön gelegen am Eselsdamm, allerdings gänzlich OHNE jegliche Einzäunung. Bedenkt man den enormen Autoverkehr an den umliegenden Straßen und die vielen spielenden Kinder… der „ideale Ort“ um seinen Liebling frei und unbeschwert laufen zu lassen.
Bleibt nur zu hoffen, dass wenigstens der Antrag der FDP Speyer im Stadtrat durchkommt. Wenigstens ihnen ist es aufgefallen, dass es im Woogbach extrem dunkel ist. Direkt am Jugend Café-West ist es gut, ja fast schon zu gut ausgeleuchtet, dafür ist die restliche Strecke, egal in welche Richtung, nahezu unbeleuchtet. Nicht nur für alle gefährlich, sondern ebenfalls für Hundebesitzer/innen schlecht. Wie gesagt, man sieht nicht, was der Hund macht, noch kann man etwas einsammeln.
Am 18.05. um 12 Uhr wird hier ein neuer Blumen- und Blühstreifen eingesäht.
Da neuerdings das Woogbach aber wieder zum „Liebling“ vieler zu werden scheint:
Neues Multifunktionssportfeld am Jugend Café Speyer-West (aktuell im Bau)
Blumen / Blühstreifen an der Rad/Skater Fläche Speyer-West (wird morgen Mittag um 12 Uhr offiziell eingestreut)
Eventuelle neue / bessere Beleuchtung (FDP-Antrag im Stadtrat)
… hoffen wir einmal, dass dann vielleicht auch ein wenig Augenmerk auf die unzähligen Hundebesitzer/innen gerichtet werden kann. Ein weiterer, nicht unwichtiger Punkt wäre, den Fußweg von der T-Kreuzung Am Woogbach / Conrad-Hist-Straße kommend, auch endlich als Fußweg einzurichten.
Mittlerweile muß man hier nicht „nuR vor Fahrradfahrern aufpassen. Es wird mittlerweile sogar mit dem Auto geparkt da die Stadt hier nichts unternimmt.
So steht oben zwar ein Schild, das ihn klar als Fußweg ausweist… leider aber nirgends eine Sperrstange, die eine ungebremste Fahrt verhindern würde. Da der Weg unten, Richtung Fußbrücke beim Jugend Café-West, einen nahezu 90° Knick macht, ist das immer ein Punkt, an dem man sehr ungern entlangläuft. Gerade zudem Mittag/Nachmittagszeit kommen einen dort oft Schüler/innen, auf ihren Fahrrädern, entgegen geschossen. Aber auch beim Weg hoch wird man oft „angeklingelt und teilweise noch angemeckert“… den Elektropedelecs sei es gedankt.
Und neuerdings, es ist ja wieder warm und man nutzt gerne den gepachteten Garten, fährt man den Weg sogar mit dem Auto, um ungehindert aus- / einzuladen. Wer nun denkt, das müsste man doch mal den Verantwortlichen mitteilen, dies haben wir bereits mehrfach getan. Leider ohne nennenswerten Erfolg in den letzten 2,5 Monaten.
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu Letzt.
Sehen Sie hier ein Fotoalbum zur Hundewiese, dem Blühstreifen und dem Multifunktionsfeld:
Text & Foto: Speyer 24/7 news, dak Lektorin: Speyer 24/7 News, ank 17.05.2022
2 Müllsäulen und 3 Gitterboxen sagen „wildem Müll“ den Kampf an
Ortsgemeinden Dudenhofen und Römerberg gehen Weg in sauberere Zukunft
Haben dem „wilden Müll“ gemeinsam den Kampf angesagt. v.l.: Thomas Sieberlin (Umweltpaten Speyer), Matthias Hoffmann (Bürgermeister Römerberg) und Jürgen Hook (Bürgermeister Dudenhofen). Foto: Speyer 24/7 News, dak
Dudenhofen & Römerberg – Jürgen Hook, seit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 Bürgermeister von Dudenhofen, hatte ja bereits als eines seiner Ziele die Müllreduzierung und plastikfreies Einkaufen benannt. Diesem gesetzten Ziel ließen er und sein Team, mit tatkräftiger Unterstützung vom Bauhof Dudenhofen, auch rasch Taten folgen. Sie entwickelten die sogenannten Müllsäulen.
Diese Müllsäulen sind 1,75m hoch, 60 cm breit und 55 cm tief. An 3 Seiten hat man durch Plexiglasscheiben einen Blick nach innen, die Frontseite ist aus Metall und bietet einen päckchengroßen Einwurf. Durch diesen kann der gesammelte „wilde Müll“ eingeworfen werden und das Ergebnis wird einem plastisch vor Augen geführt.
Insgesamt passt in jede der zwei Müllsäulen 0,6m3 Müll. Mit Materialkosten von gerade einmal 500.-€, maßgeblich natürlich der unentgeltlichen Arbeitsleistung des Baubetriebshofes geschuldet, eine preisgünstige und äußerst effektive Methode, um Umweltbewusstsein zu schaffen.
Insbesondere wenn man es dann noch mit Aktionen an Brennpunkten einsetzt wie z.B. mit der „Wäscheleine Aktion“ am Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen. Bei dieser wurden die beiden Müllsäulen erstmals der Öffentlichkeit präsentiert und der Müll, der leider täglich achtlos auf dem schönen Platz weggeworfen wurde, gesammelt und aufgehängt. Vorher kam der gesammelte und bereits aufgehängte Müll des Vortages in die Müllsäulen.
Schnell konnte so ein, noch immer nachhaltig wirkendes, Ergebnis geschaffen werden. Und nicht nur in den Köpfen der Bürger/innen setzte es sich fest, sondern auch andere wurden auf diese großartige Idee aufmerksam. So trat Thomas Sieberling von den Umweltpaten Speyer an Matthias Hoffmann, den Bürgermeister von Römerberg heran, ob man dieses Projekt nicht auch nach Römerberg holen könne.
Die beiden engagierten und sehr dem Umweltschutz zugetanen Bürgermeister waren sich schnell einig und so konnte, unter Federführung der Umweltpaten Speyer, bereits am 01.03.22 eine Müllsäule am Radweg / L 507 beim Ortsausgang Berghausen aufgestellt werden. Die Umweltpaten sammelten an diesem Tag auf dem Fahrradweg Ortsausgang Römerberg-Berghausen bis Ortseingang Speyer gute 60 l Müll, also einen großen Hausmüllsack voll, ein.
Vieles davon waren Folien von Schokoriegeln, Einwegkaffeebechern, Zigarettenkippen, Schachteln und Folien und leider auch viele Einwegmasken. Der leider „übliche“, von „Umweltschweinen“ einfach aus dem Fenster geworfene Fastfood Müll und Getränkedosen, kommt natürlich immer hinzu. Die Menschen hier endlich zu einem Umdenken zu bringen und auch „die letzten“ noch zu erreichen, wird wohl leider noch lange dauern… wenn nicht gar unmöglich sein.
So wurden auch am Dreck-Weg-Tag weitere 60 l Müll, auf gleicher Strecke, eingesammelt. Ein erster Erfolg war allerdings zu verzeichnen und so fand sich weniger Müll an dem Radweg, sondern eher an den Park- und Rastmöglichkeiten am Tafelsbrunnen.
Bei unserem Treffen mit Jürgen Hook, Matthias Hoffmann und Thomas Sieberling am 09.05.22 hatten wir alle den Eindruck, dass ein wirklicher Erfolg zu sehen war. Die Strecke wirkte augenscheinlich sehr sauber. Fairnesshalber sei gesagt, dass kurz zuvor, durch den LBM Speyer, Mäharbeiten durchgeführt wurden und diese wirklich gründlich und vor allem sauber gearbeitet haben. Nichtsdestotrotz konnte Herr Sieberling auch an diesem Tage nochmals gute 30 l Müll entlang der Strecke einsammeln.
Überlegt man, wie lange teilweise etwas in der Natur braucht, um dort zu verrotten… einfach nur erschreckend. Von den Belastungen durch das eingebrachte Mikroplastik oder auch die Belastung durch das Nikotin und den Teer einer weggeworfenen Kippe, einmal ganz zu schweigen.
Umso erfreulicher war es, zu hören, dass auch Matthias Hoffmann, der Bürgermeister von Römerberg, Positives zu vermelden hat. So haben sie 3 einfach Palettengitterboxen erworben, diese mit dem Logo der Umweltpaten und der Beschriftung „Sammelbox Wilder Müll“ versehen und im Altrheingebiet aufgestellt.
Und es ließen sich schon die obskursten Dinge in diesen finden, so wurden bspw. ein kompletter Badezimmerschrank, inklusive einer dicken Moosschicht, dort der ordnungsmäßigen Entsorgung zugeführt. Aber auch Dämmmaterial, Reifen und Farbe sowie andere große Dinge, die man selbst als umweltbewusster Mensch, der die Natur liebt und achtet, eben nicht km weit bis zum nächsten Mülleimer oder nach Hause nimmt. Ein paar hundert Meter hin zu einer der 3 Sammelboxen hingegen ist nur ein kleiner Weg für einen selbst, aber eine große Hilfe für die Umwelt.
Anders als bislang befürchtet wurde weder Haus- oder Fremdmüll entsorgt noch die Müllsäulen und Boxen beschädigt oder beschmutzt. Im Gegenteil, die Sammler/innen stapeln es in den Boxen fein säuberlich, so dass möglichst viel hineinpasst und andere werden zum Glück animiert, ebenfalls vielleicht das ein oder andere Stück einzusammeln.
Bedenkt man den Nutzen und vor allem den großen „Lerneffektiv“ dieser kostengünstigen Projekte… bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Städte, Kommunen und Gemeinden ähnliches realisieren und umsetzen. Die Umweltpaten, genau wie die Bürgermeister Hook und Hoffmann und auch wir, versuchen, es möglichst vielen publik zu machen.
Eine weitere Aktion ist bereits am 21.05.22 in Römerberg bei der Skateanlage geplant. Leider ist auch dies mittlerweile zu einem Müllbrennpunkt geworden und man hofft dort einen ähnlichen Effektiv wie am Radweg oder vor dem Verbandsgemeindegebäude zu verwirklichen. Wir werden es in jedem Fall begleiten und darüber berichten.
Sollten auch Sie Interesse haben, an diesem oder auch an vielen anderen interessanten und guten Projekten mitzuarbeiten… die Umweltpaten Speyer freuen sich immer über neue Mitstreiter/innen.