Zwischen Pest und Cholera: Die Ärzteschaft in der Corona-Zwickmühle
Die pandemische Lage von nationaler Tragweite rund um das neuartige Virus SARS-CoV-2 verlangt den Menschen vieles ab: beruflich, persönlich, finanziell und auch auf privater Ebene. Familienfeiern gehören der Vergangenheit an. Haushalte dürfen sich nur noch sehr stark eingeschränkt begegnen. Für Kinder wird die Ein-Freundes-Regel eingeführt. Soziale Gefüge werden zerschlagen und jedwede Abhängigkeiten ignoriert. Berufsverbote werden verhängt und auch alteingesessene Betriebe ohne Vorwarnung geschlossen. Schulen und Kindergärten werden ebenfalls geschlossen oder arbeiten nur noch im Notbetrieb. Wer es sich leisten kann, ist dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche zuhause zu lassen oder im Homeschooling zu unterrichten. Viele der Eltern müssen teilweise zu Hause bleiben. Es droht nicht nur der gesellschaftliche, sondern auch finanzielle Kollaps: das große Aus an allen Ecken und Enden in einem Land, „in dem wir gut und gerne leben“.
Die AHA+L-Regeln dominieren den Alltag vieler Menschen. Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung der Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen. Die meisten der regierungsseitigen Imperative kann man als unproblematisch ansehen. Haben wir nicht schon immer an der Kasse Abstand zur Kundschaft vor uns gehalten, weil es die Höflichkeit gebietet? Haben wir nicht schon immer teilweise Stoß- und ausführlich gelüftet? Braucht es hierfür wirklich einen politischen Imperativ? Und viele Menschen Fragen sich zu Recht: Sind wir in 2021, nach mehr als einem Jahr der Pandemie, immer noch beim Hände waschen, oder darf trotz zeitgleich angesetzten Klimazielen nun endlich auch wieder geduscht werden?
Und auch die Masken sind umstritten. Wenn sich der Spitzen-Virologe der Charité, Prof. Christian Drosten, in einem Interview aus 2020 bereits darüber auslässt, dass man „das Virus mit den Masken nicht aufhalten können werde, weil die technischen Daten dafür schlecht seien“ und die Bundesregierung in einem Leitpapier klar definiert, dass die Masken nicht den Träger vor dem Virus, sondern das Umfeld des Trägers vor eventuellen Auswürfen des Trägers schützen kann, aber nicht unbedingt muss: Fragen sich gesunde Menschen, die inzwischen unter Generalverdacht als „symptomlos Erkrankte“ gelten, dann nicht zurecht, ob diese Maßnahmen dann noch Sinn machen?
Zumindest für die Maskenproblematik bieten viele der Landesverordnungen zur Corona-Bekämpfung einen Ausweg – auch in Rheinland-Pfalz. Schon im Eingangsparagraphen bietet die neunzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) vom 23. April 2021 die Möglichkeit, sich von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ärztlich befreien zu lassen. Dort heißt es im vierten Absatz: „Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht (…)für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“
Doch welcher Arzt oder welche Ärztin kommt den zum Beispiel chronisch kranken Menschen heute noch – unter den gegebenen Voraussetzungen – freiwillig zu Hilfe? Im Hinblick auf die Ergebnisse der 1. Pressekonferenz des Bündnisses von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten, die unter https://youtu.be/u68bTWYY2UI zu finden sind, ist das Spannungsfeld, indem sich Medizinerinnen und Mediziner gerade befinden, hinlänglich bekannt:
Auf der einen Seite sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu aufgefordert, aufgrund ihres hippokratischen Eids jedem Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen und damit zu versuchen, Schaden von ihren Patientinnen und Patienten abzuwenden.
Auf der anderen Seite droht vielen Ärztinnen und Ärzten eine strafrechtliche und berufsrechtliche Verfolgung, weil sie staatsanwaltlich wegen der Ausstellung angeblich falscher Atteste unter Anklage gestellt und von den Kammern Rügen und Ordnungsgelder bis hin zu Berufsverboten gegen die Medizinerinnen und Mediziner verhängt werden.
Die Ärztinnen und Ärzte stehen damit vor der Wahl zwischen – im Zweifelsfall – unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des hippokratischen Eids auf der einen und rechtlicher Verfolgung einschl. Praxisdurchsuchungen und –schließungen, Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen auf der anderen Seite. Die berühmte Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera. Ein unhaltbarer Zustand.
Im vergangenen Jahr hat die Ärztekammer Hamburg noch dazu aufgerufen, systemkritische Ärztinnen und Ärzte, die an Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen teilnehmen, zu melden, um sie berufsrechtlich verfolgen zu können. Inzwischen scheint es die bislang einzige Kammer zu sein, deren Präsident insg. 4 Diagnosegruppen öffentlich genannt hat, die zu einer Attest-Ausstellung berechtigen würden. Glück auf, wer in Hamburg wohnt!
Doch warum ist das in Rheinland-Pfalz nicht möglich?
Anfragen bei zuständigen Ministerien laufen entweder ins Leere oder werden damit abgeschmettert, dass man vor der Umsetzung etwaiger Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung in ständigem Austausch mit Experten stünde, um hinreichende Informationen, die dem Schutz der Bevölkerung diesen, erhalten zu können und ein Diagnosenkatalog bzgl. der genaueren Definition der Ausnahmeregelungen des §1 CoBeLVO aufgrund mangelnder Notwendigkeit nicht vorgesehen sei.
Es mehren sich in jüngster Vergangenheit die Meldungen von Betroffenen, die sich schriftlich an die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gewandt haben, ihren Fall dort vortrugen und die persönliche Betroffenheit anhand ihrer Befunde nachweisen konnten. Bislang hat die Kammer keinen einzigen Fall in der Art und Weise persönlich anerkannt, sodass es dem Arzt oder der Ärztin kammerseitig explizit genehmigt würde, im betreffenden Fall ein Attest auszustellen. Stattdessen beruft sich die Kammer wiederholend darauf, dass es nicht in deren Ermessen, sondern allein in der Verantwortung des behandelnden Arztes läge, ein Attest auszustellen oder dies dem Betroffenen zu verweigern, zur Erinnerung: mit eventuell berufsrechtlichen und finanziellen Folgen.
Im Fußball ist ein Rückpass zum Torwart inzwischen verboten; in der Medizin aber offensichtlich von den Aufsichtsbehörden gewollt, um sich Maßnahmen gegen eben genau die Berufsgruppe offen halten zu können, die sie eigentlich vertreten und beschützen sollte – zum Leidwesen der Betroffenen.
Name des Verfassers der Redaktion bekannt 08.05.2021
Spendenaktion für das Frauenhaus Speyer: Echte Kunst für reale Wände.
Mit Eurer Unterstützung möchten wir Spenden für das Frauenhaus Speyer sammeln und gleichzeitig eine besondere Galerie für Euer Zuhause realisieren: einen stilvollen, hochwertigen und großformatigen Winzerinnen-Kalender 2022 (DIN A2). Nicht virtuell, nicht digital… real zum Blättern.
Geschrieben von Matthias Schneider am 13. April 2021
Für das was man tut verantwortlich zu sein, ist eines der wesentlichen Merkmale des Erwachsenendaseins. Dazu gehört es, die Folgen zu tragen, auch wenn diese mitunter nicht nur unangenehm, sondern sogar schmerzhaft und irreversibel sein können. Bei einer von Dekadenz angekränkelten Gesellschaft, die seit mehreren Generationen vorwiegend mit Wohlstandsoptimierung im bundesdeutschen, kollektiven Freizeitpark beschäftigt war, bedeutet die Übernahme von Verantwortung für schlechte Entscheidungen im Hier und Jetzt, samt der damit verbundenen Konsequenzen, den Ernstfall. Damit kommen die wenigsten klar.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Flüchtlingsbürgen, die 2013-15 verpflichtende Zusagen für Flüchtlinge übernahmen, um diese aus dem vom Bürgerkrieg zerrütteten Syrien zu retten. Ein respektables Hilfsangebot, das aller Ehren wert ist, wird so mancher gesagt haben. Es ist unwahrscheinlich, daß diese Personen, als Erwachsene und im Austausch mit den zuständigen Behörden, völlig ahnungslos in dieses Bürgschaftsrisiko hineingestolpert sind. Denn es ist juristisch klipp und klar: Eine Bürgschaft bedeutet die Übernahme der vollen Verantwortung für die Verbindlichkeiten einer anderen Person. Als die Bürgen später von Sozialämtern und Arbeitsagenturen mit den Kosten konfrontiert wurden, war plötzlich Schluß mit lustig und Willkommenskultur erst recht. Den moralischen Mehrwert einheimsen gerne, aber ein echtes solidarisches Opfer bringen und die volle Verantwortung zu tragen für die eigene Entscheidung, das machte angesichts hoher, fünfstelliger Forderungen keinen Spaß mehr.
Man klagte vorm Verwaltungsgericht und konnte die Kosten, schlappe 21,7 Millionen Euro, auf den Staat abwälzen. Genauer gesagt auf die Steuerzahler, einschließlich dem Pack aus Dunkeldeutschland.
So sind sie, die deutschen Gutmenschen in Reinkultur und man muß sie einfach so nehmen wie sie sind: Naiv, politisch infantil und selbstgerecht in Vollendung. Allzu gerne sonnt man sich mit gefälliger Pose im Heiligenschein der eigenen hohen Moralansprüche, trommelt für Bunt und Vielfalt, um ein Zeichen zu setzen, hüpft für das Klima, um die Welt zu retten oder poliert Stolpersteine, um sich von der Erbschuld der Väter reinzuwaschen. Nur kosten darf‘s nix und wehtun auch nicht. Die Protagonisten der politischen Klasse, eine Pseudoelite von Parteikarrieristen, gleichermaßen durchdrungen von Realitätsverweigerung, Verantwortungslosigkeit und Eigennutz, macht munter mit.
Als die Landesministerin Spiegel (Grüne), mittlerweile aufgestiegen zur Superministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration, Verbraucherschutz, Umwelt, Energie, Ernährung, Forsten und Gedöns, in eigenmächtiger Selbstherrlichkeit und ohne den vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleich, 2017 entschied, daß die Kurpfalzkaserne zur dauerhaften Erstaufnahmeeinrichtung des Landes gemacht wird, da hat sie sich selbst rechtzeitig in Sicherheit gebracht und ist von Speyer-Nord ins diametral entgegengesetzte Ende der Stadt, gen Süden in die Fischergasse umgezogen.
Angesichts dieser Entscheidung begnügte man sich damals im Stadtrat mit ein paar launigen Redebeiträgen und war noch nicht einmal Willens eine Resolution zu verabschieden, um diese nach Mainz zu schicken und bei der Landesregierung zu widersprechen.
Die direkt Betroffenen, nämlich die Bewohner von Speyer-Nord, die wegen Heimatverbundenheit oder in Ermangelung eines dicken Ministergehalts, nicht so einfach wegziehen konnten, um sich der befürchteten Konsequenzen zu entziehen, waren entsprechend aufgebracht und machten ihrem Unmut am 6.Februar 2018, bei einer Informationsveranstaltung in der Kasernenturnhalle, deutlich Luft.
Inzwischen wurde die eigene Stadt zum „sicheren Hafen“ im Rahmen der Schlepper-Initiative „Seebrücke“ erklärt, wo alle Verdammten dieser Erde, die sog. Schutzsuchenden, an Land gehen dürfen, wirkmächtig angezogen von Pullfaktoren, wie kostenlose Vollversorgung, Bildung und Wohlstandsversprechen aller Art. Wir berichteten darüber: https://buergerprotestspeyer.de/2019/08/28/in-der-knechtschaft-des-politisch-korrekten-zeitgeistes/
Dies alles vorausschickend, reibt man sich erstaunt die Augen über den RHEINPFALZ-Bericht vom 9.4.21. „Stimmung soll nicht kippen“ Demnach fordert der Stadtvorstand wegen der Corona-Positivfälle, welche in erhöhter Zahl regelmäßig in der AfA auftreten, und die zu einer rechnerischen Verschlechterung des städtischen Inzidenzwertes führen, von der Landesregierung eine Sonderregelung und zwar mit der Begründung: „Damit die Stimmung nicht in eine Richtung kippt, die keiner möchte.“
Schon nach der oben geschilderten Veranstaltung in der Kasernenturnhalle, haben sich die verantwortlichen Politiker einen Dreck um die Stimmung der Bürger geschert. Um sich zukünftig Volkes Zorn und schlechter Stimmung zu entziehen, hat man einfach beschlossen, daß es eine Informations- und Bürgerveranstaltung in dieser Form nicht mehr geben wird. An dieser Gleichgültigkeit hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Allerlei Bereicherungstatbestände, wie die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, steigende Kriminalität, sexuelle Belästigung, Vergewaltigungsversuche, Gewalt unter Jugendlichen, einschließlich „versehentlicher“ Stichverletzungen, etc., all das wird eifrig tabuisiert, vertuscht, schön geredet und verharmlost. Wir berichteten mehrmals darüber: https://buergerprotestspeyer.de/2020/06/25/ein-abgesang-auf-die-speyerer-anti-sexismusbotschafterin/ und https://buergerprotestspeyer.de/2019/11/21/verdraengen-verschweigen-vertuschen-teil-1-ein-dreiteiler-ueber-das-leben-in-der-luege/
Jetzt in der Corona-Krise, wo seitens der politisch Verantwortlichen, ein fragwürdiger Inzidenzwert zum Leitkriterium auserkoren wurde, welches über Wohl und Wehe, Sein oder Nichtsein, Freiheit oder Lockdown, entscheidet, jetzt stößt man sich an der Berechnungsmethode und ist besorgt die Stimmung könnte kippen.
Der Stadtvorstand und alle Stadträt*innen (gendergerecht!), die sich gerne in der wohlgefälligen Pose des „Sicheren Hafenmeisters“ sehen, werden hiermit in aller Deutlichkeit daran erinnert, was ihnen die Stadt und ihre Bürger zu verdanken haben: Sie haben die fertigen Konversionspläne für das Kasernengelände sang- und klanglos aufgegeben, sie haben das Bürgerbegehren zur Vermeidung der AfA abgelehnt, sie haben bei der Landesregierung, zu der angeblich so enge und einvernehmliche Kontakte bestehen nicht interveniert, sie haben in moralischer Selbstgefälligkeit Speyer zum „sicheren Hafen“ erklärt. Und die OBin Seiler hat es abgelehnt mit der Landesregierung in Verhandlungen über den Mietvertrag des Kasernengeländes, welcher 2022 ausläuft einzutreten, um eine städtische Wohnbaunutzung des Konversionsgeländes zu erwirken.
Jetzt heißt es für die Politik Verantwortung übernehmen! Für den selbst auserkorenen Inzidenzwert und alle Konsequenzen, auch in Zusammenhang mit der AfA. Jetzt heißt es die Suppe auslöffeln, die man sich und anderen eingebrockt hat, und zwar bis zum Tellerboden, mit allen schwer verdaulichen Brocken, einschließlich schlechter Inzidenzwerte und mieser Stimmung.
Sonderregelung, Extrawürste? Nullinger!
Anmerkung der Redaktion:
Leserbriefe spiegeln weder die Meinung der Redaktion dar noch bevorzugen wir Meinungen jedweder Art. Sollten daher auch sie uns einen Leserbrief zukommen lassen wollen können sie dies gerne machen. Per Email an 24newsspeyer@web.de, per Kommentarfunktion auf der Website, per Privater Nachricht in Facebook oder per Whatsapp an 017647709206.
Sanierungsarbeiten an der A 65: Nächtliche Vollsperrungen
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest führt zwischen dem 06. und 10. April entlang der Anschlussstelle (AS) Landau-Süd in Fahrtrichtung (FR) Karlsruhe und der Auffahrt B 38 Landau-Süd in FR Karlsruhe Asphaltsanierungsarbeiten durch. Zur Durchführung der Arbeiten müssen die betroffenen Abschnitte voll bzw. teilweise gesperrt werden.
Die Baustelle verläuft entlang der AS Landau-Süd bis einschließlich dem Beschleunigungsstreifen in FR Karlsruhe. Tagsüber (zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr) wird der Verkehr einspurig daran vorbeigeleitet.
Zusätzlich muss die verbleibende Spur zur vollständigen Ausführung der Arbeiten jeweils in der Nacht (zwischen 20:00 Uhr und längstens 06:00 Uhr) gesperrt werden. Um die Beeinträchtigungen für den Verkehr möglichst gering zu halten, geschieht dies lediglich in der Nacht. In der Zeit der Vollsperrung wird der Verkehr ab der AS Landau-Süd über die B 38 zur AS Rohrbach umgeleitet.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Zusatzinformationen zur Autobahn GmbH
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes verantwortlich für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland. Die Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes hat ihren Sitz in Berlin. Eine von insgesamt zehn regionalen Niederlassungen – die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest – befindet sich in Stuttgart-Obertürkheim. Zu ihr gehören Außenstellen in Stuttgart-Vaihingen, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg und Heilbronn sowie 15 Autobahnmeistereien, eine Verkehrsrechnerzentrale mit Tunnelleitzentrale sowie ein Fachcenter für Informationstechnik und -sicherheit (FIT).
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit rund 1000 Beschäftigten ist verantwortlich für ca. 1050 Kilometer Autobahnen in Baden-Württemberg sowie in Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz.
Freigabe des Brückenneubaus an der A 8: Freie Fahrt auf der GVS-Brücke zwischen Eutingen und Niefern-Vorort
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest gibt die neue Gemeindeverbindungsstraßenbrücke (GVS) im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim-Ost ab Mittwoch, den 31. März 2021, wieder für den Verkehr frei.
Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Enztalquerung werden die drei Kreuzungsbauwerke im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim-Ost durch Neubauten ersetzt. Nach der Fertigstellung der Eisenbahnüberführung wurde auch die parallel verlaufende Gemeindeverbindungsstraßenbrücke (GVS) neu errichtet.
Hierfür wurde im Jahr 2018 zunächst die alte Bestandsbrücke an der Zeppelinstraße über die A 8 zwischen Eutingen und Niefern-Vorort abgerissen und rückgebaut. Die Überführung wies im Bestand eine zu geringe Weite für den späteren Autobahnquerschnitt auf. Im Zuge der seit November 2019 andauernden Bauarbeiten am neuen Brückenbauwerk waren insgesamt zwei Vollsperrungen notwendig. Während der ersten eintägigen Vollsperrung im Juli 2020 wurden sechs bis zu 86 Tonnen schwere Stahlverbundträger auf die Widerlager eingehoben. Bei der zweiten eintägigen Sperrung im November 2020 erfolgte dann die Demontage des Kappentraggerüstes. Für den Rückbau des Gerüstes sowie den Anschluss der Brückenentwässerung über der Autobahn musste die A 8 zwischen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost erneut für einen Tag gesperrt werden.
Die restlichen Arbeiten am Kreuzungsbauwerk konnten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Autobahn durchgeführt werden. Die GVS-Brücke wurde inzwischen fertiggestellt und ist ab Mittwochnachmittag wieder für den Verkehr frei gegeben.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bedankt sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis für die unvermeidbaren Belastungen und Behinderungen im Zuge der Maßnahme.
Zum Projekt
Der durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplante sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn 8 (A 8) zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Süd (Enztalquerung) ging zum 1. Januar 2021 an die Autobahn GmbH des Bundes über. Die bundeseigene Gesellschaft ist seitdem für alle Autobahnprojekte in Deutschland zuständig, so auch für das Projekt Enztalquerung, das nahtlos fortgesetzt wird.
Die Enztalquerung ist einer von noch zwei verbliebenen Abschnitten für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 in Baden-Württemberg. Die Maßnahme beinhaltet neben dem Ausbau der A 8 auf einer Länge von rund 4,8 Kilometern den vierspurigen Ausbau der B 10 im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim-Ost, den Umbau der Anschlussstelle Pforzheim-Ost mit leistungsfähigen Zufahrten, den Ersatzneubau mehrerer Kreuzungsbauwerke, den Ersatzneubau der Enzbrücke, die Reduzierung der Steigung bzw. des Gefälles, die Lärmschutzeinhausung auf 380 Metern Länge und weitere Lärmschutzwände und -wälle sowie die Abdichtung der Trasse und die Fassung und Reinigung des gesamten Oberflächenwassers der Autobahn.
A 8, Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke bei Pforzheim-West
Freigabe des neuen Brückenbauwerks am Mittwoch, den 31. März 2021
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest gibt die Geh- und Radwegbrücke bei Pforzheim-West am Mittwoch wieder für den Fuß- und Radverkehr frei. Die bislang noch ausstehenden Restarbeiten können bis dahin abgeschlossen werden. Das neue Bauwerk besteht aus einem Stahlüberbau, der im Herstellwerk vorgefertigt und im Oktober 2020 Vorort eingehoben wurde. Die Kosten des Bauvorhabens belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
In den kommenden Sommermonaten finden seitens der verantwortlichen Baufirma noch abschließende Arbeiten zur Mängelbeseitigung statt. Sofern hierfür eine zeitweise Sperrung der Fuß- und Radwegbrücke notwendig sein sollte, wird die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 31.03.2021
Erneuerte Fahrbahndecke zwischen den Anschlussstellen Dossenheim und Ladenburg wird überprüft
A 5: Messdaten sollen Klarheit in Lärmdiskussion bringen
Die Autobahn GmbH wird die Geräuschemissionseigenschaft der 2019/2020 erneuerten Fahrbahndecke auf der A 5 zwischen den Anschlussstellen Dossenheim und Ladenburg überprüfen. Damit setzt sie auf einen konstruktiven Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern aus benachbarten Ortschaften, die von einer Zunahme des Autobahnlärms nach dem Ende der Baumaßnahme berichten. Die Überprüfung dient auch der Vorbereitung einer anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung nördlich der Anschlussstelle Ladenburg. Sie soll zeigen, ob und inwieweit sich die verwendete Waschbetonoberfläche lärmmindernd auswirkt und die in der Planung angesetzten Anforderungen erfüllt. Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest betrachtet die Überprüfung als zunächst einmalige Vorgehensweise, die der weiteren Diskussion eine solide sachliche Grundlage geben soll.
Die Erneuerung der Fahrbahndecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Dossenheim und Ladenburg war noch vom Regierungspräsidium Karlsruhe umgesetzt worden. Dabei wurden schadhafte Asphaltbeläge aus den Jahren 1995/96 ausgetauscht, die am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt waren. Als neues Material wurde ein von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassener Waschbeton verwendet, der gemäß wissenschaftlichen Daten eine Schallpegelminderung von 2 dB(A) gegenüber dem Referenzbelag aufweist. Die volle Entfaltung dieser lärmmindernden Wirkung setzt in der Praxis einen fachgerechten Einbau der Fahrbahndecke voraus. Während der Bauphase durchgeführte Routineprüfungen vor Ort hatten diesbezüglich keine Auffälligkeiten ergeben.
Von der Messung zur Berechnung
Bei der nun geplanten Überprüfung der akustischen Eigenschaften der eingebauten Betonoberfläche kommen modernste, anerkannte und zugelassene Messfahren zum Einsatz. Dabei wird zunächst eine sogenannte CPX-Nahfeldmessung mit einem Geräuschmessanhänger erfolgen. Zusätzlich werden Fernfeldmessungen nach dem Statistischen Vorbeifahrt-Verfahren (SPB) durchgeführt. Kombiniert erlauben beide Verfahren eine verlässliche Bestimmung des sogenannten Korrekturwerts (Geräuschminderungswerts) für die untersuchte Deckschicht.
Anhand der Ergebnisse können anschließend die Schallimmissionen an der Bestandsbebauung berechnet werden. Dieses Berechnungsverfahren ist in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) geregelt und liefert Daten für eine Betroffenheitsbewertung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz.
„Wir sind mit dem Anspruch angetreten, in Planung, Bau und Erhaltung der Autobahnen in Deutschland neue Maßstäbe zu setzen“, sagt Christine Baur-Fewson, Leiterin der Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH. „Das gilt im Hinblick auf die Effizienz, aber auch die Qualität unserer Arbeit. Dabei sind wir offen für den Austausch mit Fachexperten und der Öffentlichkeit. Die Vorgehensweise an der A 5 ist für mich ein gutes Beispiel dafür.“ Robert Zimmermann, Leiter der Heidelberger Außenstelle der Niederlassung Südwest, stellt heraus: „Der Baustoff Beton hat sich im Straßenbau bewährt. Er bietet sehr gute Eigenschaften bei Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit, ist wirtschaftlich und wird ständig weiterentwickelt. Ich sehe das von unserer Außenstelle koordinierte Projekt auch als Chance, wichtige Erkenntnisse zum Einsatz von Betonfahrbahnen zu gewinnen.“
Hintergrund: Bisherige Lärmberechnung
Für Wohngebiete an Autobahnen sind zunächst die Lärmberechnungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2017 maßgebend. Für Schriesheim hat sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2020 anhand aktueller Verkehrszahlen (2019) überprüft. Dabei wurden an der Randbebauung in der Nacht Geräuschpegel von knapp über 50 dB(A) und tagsüber Pegel von knapp über 55 dB(A) berechnet. Für eine sogenannte Lärmsanierung müssten die im Bundeshaushalt festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Diese liegen für Schriesheim bei 54 dB(A) in der Nacht und 64 dB(A) am Tag – und somit weit über den berechneten Werten. In einem Gutachten hat der Lärmschutzbeauftragte des Landes im Dezember 2020 diese Sichtweise bestätigt. Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest wird nun den in der bisherigen Berechnung angesetzten Geräuschminderungswert des eingebauten Waschbetons überprüfen.
Hintergrund: Messverfahren
Bei der CPX-Nahfeldmessung (Close Proximity Method) mit einem sogenannten Geräuschmessanhänger werden an zwei normierten Reifen die Reifen-Fahrbahn-Geräusche gemessen, also die maßgebliche Schallquelle im Autobahnverkehr. Die Messung erfolgt dabei isoliert von Außengeräuschen ebenso wie von Antriebs- und Strömungsgeräuschen an der Karosserie. Bei der Statistischen Vorbeifahrt-Methode (SPB-Fernfeldmessung) registrieren Mikrofone an der Fahrbahn den maximalen Schalldruckpegel und die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge. Anschließend werden – differenziert nach Fahrzeugkategorie und Referenzgeschwindigkeiten – mittlere Vorbeifahrtpegel berechnet. Um die akustischen Eigenschaften einer Fahrbahndecke zu bestimmen, werden das CPX- und SPB-Verfahren kombiniert (gemäß Technischer Prüfvorschrift zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten, TP KoSD-19).
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 31.03.2021
Die Autobahn GmbH des Bundes erneuert Fahrbahn auf der A 5 zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und der Anschlussstelle Bruchsal
Vollsperrung der Roter Straße (L 546) zwischen St. Leon und Rot am 29. März 2021
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert umfassend die A 5 zwischen dem Autobahnkreuz Walldorf und der Anschlussstelle Bruchsal. Die Länge des von der Sanierung betroffenen Streckenabschnitts erstreckt sich von zwischenzeitlich 6,6 auf nur noch 2 Kilometer im Bereich der Brückenbauwerke auf der Richtungsfahrbahn Frankfurt.
Im Rahmen der seit September 2019 laufenden Maßnahme wird gegenwärtig der Ersatzneubau von drei Autobahnunterführungen durchgeführt. Im Februar 2021 erfolgte der Einhub der Fertigteile des Brückenbauwerks zwischen den beiden Gemeindeteilen St. Leon und Rot. Im nächsten Bauabschnitt wird nun die Brückenplatte des Überbaus betoniert. Die hierzu aus Verkehrssicherheitsgründen notwendige Vollsperrung der Roter Straße zwischen den Gemeindeteilen St. Leon und Rot findet in der Nacht vom Montag auf Dienstag im Zeitraum zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr statt.
Aufgrund der ebenfalls durch die Maßnahme seit Ende Januar 2020 notwendigen Sperrung der Kronauer Straße zwischen den Gemeindeteilen St. Leon und Rot wird der Verkehr im genannten Zeitraum großräumig umgeleitet. Die ausgeschilderte Umleitung für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt ab dem Gemeindeteil Rot in Richtung St. Leon über die Landesstraße 598, die Bundesstraße 291 sowie die Landesstraßen 723, 560 und 546.
Ab Höhe der Gemeinde Malsch wird der Verkehr in Richtung St. Leon über Bad Schönborn/Kronau (Landesstraße 555) sowie über Waghäusel-Kirrlach (Kreisstraße 4152) geführt und ab Waghäusel-Kirrlach in Richtung Rot über Kronau (Landesstraße 555), Bad Schönborn (Bundesstraße 3) und über die Landesstraße 546.
Ab St. Leon erfolgt die Umleitung in Richtung Rot über Reilingen (Landesstraße 546), Neulußheim (Landesstraße 560) und weiter über die Bundesstraße 291 sowie über die Landesstraßen 723 und 598.
Nach der Erhärtungszeit des Betons am Überbau muss die Roter Straße für den Rückbau der Traggerüste zu einem späteren Zeitpunkt für einen weiteren Tag vollgesperrt werden. Hierzu erfolgt rechtzeitig eine separate Mitteilung.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Mitte 2021 geplant.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 31.03.2021
A-6-Brücke an der Anschlussstelle Schwetzingen Nord/Brühl
Austausch der Übergangskonstruktionen (Üko) geht in die nächste Bauphase
Ende März beginnt auf der A 6 die nächste Bauphase zum Austausch der Übergangskonstruktionen auf der Autobahnbrücke über die Bahnstrecke Mannheim-Karlsruhe (Rheinbahn) und die Schwetzinger Siedlerstraße. Auf der nördlich der Anschlussstelle Schwetzingen-Nord/Brühl gelegenen Brücke wird dafür zwischen dem 26. und dem 29. März jeweils nachts ein Teil des Verkehrs in Fahrtrichtung Heilbronn auf den Verzögerungsstreifen umgelegt, um anschließend im linken Bereich der Fahrbahn weiterbauen zu können. Sperrungen sind nicht vorgesehen, die Umlegung erfolgt bei fließendem Verkehr. Aufgrund der baustellenspezifischen Verkehrsführung ist mit tageszeitabhängigen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Um die Beeinträchtigung des Verkehrs möglichst gering zu halten, findet die Umlegung des rechten Fahrstreifens auf den Verzögerungsstreifen nachts statt. Sie erfolgt voraussichtlich vom 26. bis zum 29. März von jeweils 20:00 bis 05:00 Uhr. Die bereits eingerichtete Umlegung des linken Fahrstreifens auf die Gegenfahrbahn bleibt dabei bestehen (3+1-Verkehrsführung). Mit Abschluss der dann folgenden Bauarbeiten wird die komplette Übergangskonstruktion in Fahrtrichtung Heilbronn ausgetauscht sein.
Anschließend werden die Arbeiten voraussichtlich im Mai 2021 auf die Fahrbahn in Fahrtrichtung Mannheim verlegt. Für die Erneuerung der dortigen Übergangskonstruktion soll dann der gesamte Verkehr auf die Fahrbahn in Richtung Heilbronn umgelegt werden (4+0 Verkehrsführung). Über den Beginn der nächsten Bauphasen wird die Autobahn GmbH informieren. Planung, Bauoberleitung und -überwachung liegen bei der Heidelberger Außenstelle der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest.
Überblick zum Gesamtprojekt
Die Übergangskonstruktionen der Autobahnbrücke in Schwetzingen-Nord sind nach langer Nutzungsdauer defekt und verursachen bei starker Belastung Lärm, der für die Anwohnerinnen und Anwohner gerade nachts störend ist. Ihr Austausch wurde noch vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplant. In der ersten Bauphase wurden Ende 2020 zwei Mittelstreifenüberfahrten hergestellt. In der jetzigen zweiten Bauphase wurde die Übergangskonstruktion im rechten Bereich der Fahrbahn in Fahrtrichtung Heilbronn ausgetauscht. Dafür wurde über die Überfahrten ein Fahrstreifen auf die Gegenfahrbahn umgelegt. Aktuell stehen Bauarbeiten im linken Bereich der Fahrbahn an. In der dritten Bauphase werden die Übergangskonstruktionen auf der Fahrbahn in Richtung Mannheim ausgetauscht. In der vierten und letzten Bauphase erfolgt dann der Rückbau der Mittelstreifenüberfahrten. Damit wird das Projekt voraussichtlich im Juni 2021 abgeschlossen.
Hintergrund: Funktion einer Übergangskonstruktion
Als Übergangskonstruktion (auch Fahrbahnübergang) wird ein Bauelement einer Brücke bezeichnet, das Verformungen und Bewegungen des Brückenüberbaus gegenüber den Brückenenden ausgleicht. Die Verformungen des Überbaus gehen vor allem auf jahreszeitliche Temperaturschwankungen zurück und reichen je nach Brücke von wenigen Millimetern bis in den Meterbereich. Die Übergangskonstruktion gleicht diese Differenzen aus, indem sie sich flexibel auseinander- oder zusammenschiebt. Eine Übergangskonstruktion muss regelmäßig gewartet und gereinigt werden und wird je nach Belastung etwa alle 20 bis 25 Jahre ausgetauscht. Nur so können die Beweglichkeit der Konstruktion selbst, die Bausubstanz der Brücke und somit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Zusatzinformationen
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes verantwortlich für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland. Mit 13.000 Kilometern Autobahn und zukünftig bis zu 13.000 Beschäftigten an über 280 Standorten ist die Autobahn GmbH des Bundes eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland. Sie gliedert sich deutschlandweit in 10 Niederlassungen, 41 Außenstellen, 42 Verkehrsleitzentralen und 189 Autobahnmeistereien auf.
Die Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes hat ihren Sitz in Berlin. Eine von insgesamt zehn regionalen Niederlassungen der Autobahn GmbH – die Niederlassung Südwest – befindet sich in Stuttgart-Obertürkheim. Zu ihr gehören Außenstellen in Stuttgart-Vaihingen, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg und Heilbronn sowie 15 Autobahnmeistereien, eine Verkehrsrechnerzentrale mit Tunnelleitzentrale sowie ein Fachcenter für Informationstechnik und -sicherheit (FIT).
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit rund 1000 Beschäftigten ist verantwortlich für ca. 1050 Kilometer Autobahnen in Baden-Württemberg sowie in Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Außenstelle Heidelberg ist verantwortlich für 200 km Autobahnstrecke und über 800 Ingenieurbauwerke in der Metropolregion Rhein-Neckar, davon mehr als 450 Brücken.
Geschichte der Juden in der Pfalz – zu Gast in der mittelalterlichen Synagoge zu Speyer
Speyer – Juden hatten zu vielen Zeiten einen schweren Stand. So durften sie zu Zeiten der Römer keine Ämter übernehmen. Ab etwa dem 8. Jahrhundert standen sie unter dem Schutz des Königs. Das bedeutete, dass die Juden gegen die Zahlung besonderer Steuern nach ihren Glaubensüberzeugungen in den Städten leben durften. Religionsfreiheit also gegen Geld.
Wie sie während des Nationalsozialismus behandelt wurden, ist jedem bekannt.
In Speyer zeigt uns ein begeisterter Historiker das mittelalterliche Erbe der Juden mit Synagoge und Bad und erzählt von deren Kultur.
Text & Video: Timo Fledie Foto: Speyer 24/7 News 29.03.2021
Speyer – Ich bin auf der Suche nach 2 jungen Mädchen (blond & brünett) die am Dienstag (16.03.2021) zwischen 16:00 Uhr und 16:30 Uhr auf dem Parkplatz vor der Volksbank in der Oberen Langgasse in Speyer unterwegs waren.
Ihr habt sofort den Rettungsdienst gerufen und habt dadurch der betroffenen Person ein Zeitfenster zum überleben geschenkt!
Die Angehörigen möchten euch gerne DANKE sagen.
Bitte teilt diesen Beitrag so oft es geht und meldet euch bei mir, wenn ihr etwas wisst. Natürlich dürft ihr auch gerne bei Speyer 24/7 News kommentieren oder eine Email schreiben (24newsspeyer@web.de) diese leiten mir dann die Nachrichten weiter.
Vom aufkeimenden Frühling und einem neuen Parkhaus in Speyer-West
Temara,
(eine 2-jährige griechische, Golden Retriever Dame) geht mal wieder mit ihrem
Herrchen spazieren. Diesmal sind wir am schön angelegten Spielplatz und Park in
Speyer West unterwegs. Die Edith-Stein-Anlage wird schon wieder eifrig von den
kleinen Menschen genutzt und es ist viel Freude und Lachen zu hören.
Überall wachsen schöne, duftende Blumen aus der Wiese, mein Herrchen meinte, das wären Krokusse und Schneeglöckchen, aber mir ist das egal… sie riechen auf jeden Fall nach Frühling und einfach nur gut.
An dem hohen Gebäude mit dem leuchtenden Symbol (Deutsche Rentenversicherung Speyer) bleibt mein Herrchen stehen und freut sich. Ich verstehe etwas wie Auto und Parkhaus, bin mir aber nicht sicher, was er genau meint. Aber er macht viele Fotos von einem neuen Gebäude vor der Rentenversicherung und sagt, dass man nun vielleicht auch mal wieder als Anwohner/in einen Parkplatz vor dem eigenen Haus bekommen könnte. Den für die rund 1.200 Beschäftigten bei der Rentenversicherung stehen nun 180 weitere Parkplätze zur Verfügung.
Mir ist das egal und ich laufe gerne und viel. Aber mein Herrchen stöhnt immer, wenn er die halbe Straße entfernt parken muss und dann seine Einkäufe bis in den dritten Stock hochträgt. Da oft auch schwere Dosen Hundefutter mit dabei sind, freue ich mich also mit ihm, auch wenn ich immer noch nicht genau verstehe, was ein Parkhaus ist.
Und so laufen wir, an dem schön beleuchteten Turm weiter unsere Runde durch Speyer und halten die Augen auf nach Interessantem und Berichtenswertem.
Haben auch Sie einen Vorschlag für eine Gassi Runde … melden Sie sich gerne bei uns (E-Mail: 24newsspeyer@web.de / WhatsApp/Handy: 017647709206) und wir laufen vorbei. Wuff!
Sollten sie ein Tier entdeckt haben rufen sie bitte die 24 h Notrufnummer 0 61 90 / 93 73 00 an und nennen die Suchdienstnummer (immer ganz oben bzw. nochmals unten rechts angegeben) und den Sichtungsort, vielen Dank.
Sollten sie selbst ein Tier vermissen können sie dies uns oder Tasso e.V. melden. Bei Tasso e.V. können sie ihr Tier auch bereits vorher registrieren lassen und die völlig kostenfrei. Natürlich freut sich der Verein immer über eine Spende.
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Sollten sie selbst ein Tier vermissen können sie dies uns oder Tasso e.V. melden. Bei Tasso e.V. können sie ihr Tier auch bereits vorher registrieren lassen und die völlig kostenfrei. Natürlich freut sich der Verein immer über eine Spende.