Corona-Virus Pandemie

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Speyer

Fallzahlen

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 17
  • Personen in Quarantäne: 29
  • Stand: 24.03.2020, 9 Uhr

Bürgertelefon

Für alle nicht-medizinischen Fragen, die Ihnen unsere Homepage nicht beantwortet, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen an unserem Bürgertelefon gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist es unter der Tel. 0 62 32 – 14 13 12 von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

aufgrund der vielen Anfragen, die uns täglich zum Thema Coronavirus erreichen, haben wir ein FAQ, eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, erstellt. Sie finden es hier: FAQs zu Coronavirus

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt in Kraft – Geänderter Ablauf im Abstrichzentrum – Fieberambulanz wird eingerichtet

Speyer – Am Montag, 23.02.2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen, die einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Landesverordnung wird die seitens der Stadt Speyer zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkunft: „Ich freue mich, dass es nun landesweit einheitliche Regelungen gibt. Um die Infektionskurve abzuflachen und somit unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Eine klare und einheitliche Vorgehensweise kann uns dabei nur entgegen kommen“. In der praktischen Umsetzung bringt die Landesverordnung keine wesentlichen Neuerungen mit sich, da mit den letzten Allgemeinverfügungen bereits im Kern gleichlautende Regelungen getroffen worden waren.

Aufgrund steigender Fallzahlen in Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis findet im Abstrichzentrum in der Halle 101 ab sofort keine Vorselektion der Patient*innen mehr statt. Das bedeutet, dass jede*r Patient*in mit entsprechender Symptomatik abgestrichen wird, unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder dem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person. Weiterhin unabdingbar ist allerdings die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hausarzt, um einen Termin im Abstrichzentrum zu vereinbaren. Nur dadurch lassen sich vor Ort Warteschlangen vermeiden.

Darüber hinaus hat der Aufbau einer Corona-/bzw. Fieberambulanz in der Sporthalle-Ost begonnen. Die Stadt Speyer, Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz, hat mit Unterstützung des Schaustellerverbandes Speyer e.V. heute bereits die nötige Infrastruktur eingerichtet. Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnen sich Dr. Maria Montero-Muth und die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Die Fieberambulanz aufsuchen können Patient*innen, die bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ihre Erkrankung im Grunde zuhause auskurieren, die aber ein Patient-Arzt-Gespräch bzw. eine entsprechende Medikation benötigen. „Ich unterstütze die Initiative von Dr. Maria Montero-Muth sehr gerne, weil dadurch sowohl die bedarfsgerechte Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch der Schutz der Personen gewährleistet werden kann, die mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen einen Hausarzt aufsuchen“, betont die Oberbürgermeisterin.  

Sobald in den kommenden Tagen der Eröffnungstermin der Fieberambulanz feststeht, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020

Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Nürnberg / Deutschland – Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden.
Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.

Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX.

Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der BA und der Integrations-/ Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzeigejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Bei einer Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020

Coronavirus-Bekämpfung: Hochschulen stellen auf minimalen Betrieb um

Rheinland-Pfalz – Ausgehend von der Vereinbarung der Bundesregierung und der Landeschefinnen und -chefs über die weitere Vorgehensweise bei der Corona-Bekämpfung sind die öffentlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz in einen Grundbetrieb übergegangen. Systemerhaltende Bereiche sowie Online-Angebote für die Lehre werden weiterhin aufrechterhalten und weiterentwickelt.

So beschlossen die Hochschulen in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium, die Standorte weitgehend für den Publikumsverkehr zu schließen. Nahezu alle in zentraler und dezentraler Bewirtschaftung stehenden Gebäude sind nur Berechtigten zugänglich. Die Beschäftigten sollen so weit wie möglich ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen. Die Beratung für die Studierenden und die Mitarbeiter findet bereits telefonisch oder online statt und wird fortgesetzt. Dringend notwendige Infrastrukturen wie Rechenzentren, bestimmte Labore und Forschungsanlagen bleiben funktionsfähig. Die entsprechenden Regelungen sollen bis auf Weiteres gelten.

Weitere Informationen zur Umsetzung vor Ort finden sich auf den entsprechenden Corona-Informationsseiten der jeweiligen Hochschulen.

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
25.03.2020

Corona: Ludwigshafen trifft Vorbereitungen für Behelfskrankenhäuser – Stadtverwaltung bittet um Hilfe von Ärztinnen, Ärzten und Pfleger*innen

Ludwigshafen – Für den Fall dass die Fieberambulanz und die Krankenhäuser die steigende Zahl der Covid-19-Patient*innen nicht versorgen können, bereitet sich die Stadt Ludwigshafen auf die Errichtung von Behelfskrankenhäusern vor.

Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Coronavirus immer einen Schritt voraus zu sein. „Wir bereiten uns auf solch ein Szenario vor, hoffen aber, dass es letztlich nicht eintritt. Gleichwohl rufe ich alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen“, so Sozialdezernentin Beate Steeg.

Um über ausreichend Personal zu verfügen, wird die Unterstützung durch Ärztinnen, Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst benötigt.

Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Stadtverwaltung Ludwigshafen in Verbindung zu setzen.

Die Meldung kann telefonisch erfolgen, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504 6000 oder per E-Mail an die Adresse helfer.corona@ludwigshafen.de. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.

Europaflagge als Zeichen der Solidarität und Mitgefühls

Am Ludwigshafener Rathaus weht seit Montagdie Europa-Flagge. „Wir wollen ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls setzen. In dieser Zeit, in der jedes Land und jede Kommune gegen das Coronavirus kämpft, müssen wir noch stärker zusammenhalten. Mit unseren Gedanken sind wir bei unseren Freunden in Italien und Frankreich und überall in Europa und auf der Welt, wo Menschen leiden, aber auch helfen, wo menschliche Tragödien geschehen, aber auch das Licht der Solidarität leuchtet“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB dankt allen Menschen, die sich an die Regelungen der Behörden halten, die Sozialkontakte meiden, Abstand halten und mit Vernunft, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Solidarität den Herausforderungen begegnen. „Ich danke ganz herzlich den vielen Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen auch in diesen Tagen funktioniert. Mitarbeiter*innen in Supermärkten und Gesundheitszentren, in der Pflege oder in der Logistik, meinen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, Feuerwehren und Polizei, um nur einige Beispiele zu nennen. Ich danke unseren Bürger*innen für Ihr Verständnis und ihre Solidarität. Bitte bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund“, so der Appell der OB.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020

Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten

Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen

Nürnberg / Deutschland – Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren

Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020

Papst ruft auf zu Gebet gegen Corona

Papst Franziskus ruft zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf – Sondersegen „Urbi et orbi“ für Freitag angekündigt

Papst Franziskus lädt alle ein, am Mittwoch, dem 25. März, mittags das Vaterunser zu beten

Rom (Italien) / Weltweit – Papst Franziskus ruft alle Christen weltweit für nächsten Mittwoch zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf. Um 12 Uhr sollten sie einen Moment innehalten und ein Vaterunser beten, schlug er bei seinem Angelusgebet am Sonntag vor.

Außerdem kündigte der Papst, dessen Worte aus der Privatbibliothek des Apostolischen Palastes im Live-Stream nach draußen übertragen wurden, einen Gebetsgottesdienst gegen das Corona-Virus an. Dabei will er am kommenden Freitagabend auch einen speziellen Segen „Urbi et Orbi“ erteilen.

„In diesen Tagen der Prüfung, während die Menschheit vor der Bedrohung durch die Pandemie zittert, möchte ich allen Christen vorschlagen, gemeinsam ihre Stimme zum Himmel zu erheben“, so Franziskus. „Ich lade alle Oberhäupter der Kirchen und die Führer aller christlichen Gemeinschaften sowie alle Christen der verschiedenen Konfessionen ein, den Allerhöchsten, den allmächtigen Gott anzurufen und gleichzeitig das Gebet zu sprechen, das Jesus, unser Herr, uns gelehrt hat.“

Darum lade er alle ein, am Mittwoch, dem 25. März, mittags das Vaterunser zu beten. „An dem Tag, an dem viele Christen der Verkündigung der Geburt Jesu an die Jungfrau Maria gedenken, möge der Herr das einmütige Gebet aller seiner Jünger hören.“

Bistum Speyer
25.03.2020

Stadt Landau: Aktuelle Meldungen – Stand: 24. März 2020, 12 Uhr

Neue landesweite Corona-Bekämpfungsverordnung: Betreten von Parks und Grünanlagen in Landau unter Beachtung bekannter Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt

Gegen Lagerkoller: Ein Ausflug in die städtischen Parks und Grünanlagen tut gut – ist aktuell aber nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. (Quelle: Stadt Landau)

Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverfügung der Stadt Landau bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Grünanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen – allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote in der Stadt Landau finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite

#supportyourlocals: Stadt Landau erstellt Übersicht von Unternehmen mit Abhol- und Lieferdiensten

„Heimatshoppen“ in Landau geht auch weiterhin – nur vorübergehend eben online oder per Abhol- bzw. Lieferdienst. (Quelle: Stadt Landau)

Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie: Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch Landauer Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Betriebe haben reagiert und bieten jetzt Liefer- und Abholservices an oder haben ihren eigenen Onlineshop eröffnet. Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet derzeit an einer umfassenden Zusammenstellung der Landauer Angebote und hat dafür rund 1000 Unternehmen per E-Mail angeschrieben. Die Übersicht wird in Kürze auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/lieferservice zu finden sein.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont, wie wichtig es sei, die Angebote der lokalen Unternehmen zu nutzen und ruft die Landauerinnen und Landauer dazu auf, gerade in dieser schwierigen Zeit zusammenzuhalten. „Wir alle möchten künftig wieder durch unsere attraktive Innenstadt bummeln, einen Kaffee auf dem Rathausplatz oder das Essen in unseren Restaurants genießen. Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, unsere Unternehmen so gut es geht zu unterstützen und dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern.“

Landauer Unternehmen, die Abhol- und Lieferdienste anbieten oder einen Onlineshop haben und bislang nicht von der Wirtschaftsförderung angeschrieben wurden, werden gebeten, sich per E-Mail bei kristina.bollinger@landau.de zu melden.

Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau sagt Kindertag 2020 ab

„Mehr Zeit für Kinder“: Der Landauer Kindertag lockt jedes Jahr zahlreiche Familien in die Innenstadt – zu gefährlich in der aktuellen Situation.  (Quelle: Stadt Landau)

Die Stadt Landau hat angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Kindertag abzusagen. Der 28. Landauer Kindertag hätte am Samstag, 6. Juni, in der Innenstadt stattfinden sollen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Nach Inkrafttreten von neuer landesweiter Corona-Bekämpfungsverordnung: OB und Landräte in Landau, SÜW und Germersheim begrüßen einheitliche Regelungen

LK SÜW & GER / Stadt Landau – Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel begrüßen, dass damit landesweit einheitliche Regelungen in Kraft getreten sind, die in etwa denen entsprechen, die in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim bereits seit mehreren Tagen gelten. Der OB und die beiden Landräte teilen mit, dass die drei Gebietskörperschaften ihre eigenen Verfügungen aus diesem Grund nun zurückziehen.

„Wir sind froh über die neuen einheitlichen Regelungen, die dem Schutzniveau entsprechen, das wir mit unseren Verfügungen im Interesse der Menschen in unserer Region bereits einige Tage zuvor erreicht hatten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig. Die drei Verwaltungschefs betonen aber auch, dass es richtig und wichtig gewesen sei, in der Südpfalz bereits früh deutliche Verbote im Kampf gegen das Corona-Virus auszusprechen. „Die Gefahr, die von dem Virus ausgeht, ist für viele Menschen noch immer unwirklich und schwer zu fassen. Im benachbarten Frankreich allerdings sind die Auswirkungen bereits traurige Realität. Wir versuchen in der Südpfalz daher alles, um bestmöglich auf eine Ausbreitung der Infektionslage und einen schnellen Anstieg von Erkrankten vorbereitet zu sein“, so der OB und die beiden Landräte.

Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und den bisherigen Allgemeinverfügungen in Landau, SÜW und Germersheim gibt es nur kleinere Unterschiede in den Details. Wichtigste Faustregel bleibt aber: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet.

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den jeweiligen Startseiten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Neue Öffnungszeiten ab Dienstag im Testzentrum für begründete Corona-Verdachtsfälle der Stadt Landau sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße

Landau – Der Ansturm auf das gemeinsame Corona-Testzentrum in Landau war auch am Montag weiterhin sehr groß. Daher werden die Öffnungszeiten ab Dienstag, 24. März, erweitert. Die Station öffnet in dieser Woche zu folgenden Zeiten:

  • Dienstag, 24. März, 12 bis 19 Uhr
  • Mittwoch, 25. März, 10 bis 19 Uhr
  • Donnerstag, 26. März, 10 bis 19 Uhr

Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Testzentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus, testen lassen können. Es ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, der Hilfsorganisationen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – und jetzt auch durch Unterstützung der Bundeswehr – dafür unser herzliches Dankeschön“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD).

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis liegt zwei Tage später vor und kann telefonisch beim Hausarzt bzw. der Hausärztin erfragt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern. Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Mannheim: 14. Aktuelle Information zu Corona, 23.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung
  3. Friedhöfe

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 147

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 23.03.2020, 16.00 Uhr, 19 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Die 19 heute neu nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 147.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung

Die Stadt Mannheim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Betretungsverbot für diverse öffentliche Plätze vorsieht.

Die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot ist auf der städtischen Homepage unter: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/allgemeinverfuegung-betretungsverbot verfügbar. Die Stadt Mannheim wird weiter nach Lage entscheiden. Wir bitten die Bevölkerung dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Plätze zu meiden.

3.) Friedhöfe

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Es wird jedoch gebeten, zu beachten, dass die Beauftragung eines Sterbefalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Hierzu können die Friedhofsbetriebe unter der Telefonnummer 0621 3377 200 kontaktiert werden.

Stadt Mannheim
25.03.2020

Lesestoff in Corona-Zeiten: Stadtbibliothek Landau stellt Onleihe-Angebot kostenlos zur Verfügung

Landau / Stadtbibliothek – Lesen ohne Ende: Obwohl die Stadtbibliothek Landau aktuell nicht zugänglich ist, bleibt die Ausleihe von digitalen Büchern, Hörspielen und Zeitschriften über die Onleihe Rheinland-Pfalz weiter möglich. Und zwar nicht nur für diejenigen, die bereits Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek sind – sondern ab sofort und bis Mittwoch, 20. Mai, für alle mit Wohnsitz in Landau oder dem Landkreis Südliche Weinstraße kostenlos. Das geben Kulturdezernent Dr. Maximilian Ingenthron und die Leiterin der Stadtbibliothek, Amelie Löhlein, jetzt bekannt.

Die Onleihe Rheinland-Pfalz ist als virtuelle Zweigstelle der Bibliothek über die Homepage www.onleihe-rlp.de erreichbar. Rund um die Uhr können zahlreiche digitale Medien wie E-Books, Hörbücher und elektronische Zeitschriften bezogen werden. Diese sind dann beispielsweise auf dem heimischen PC oder Tablet nutzbar. Interessierte können sich telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 oder mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten per E-Mail an stadtbibliothek@landau.de für die Nutzung der Onleihe anmelden.

Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach Ablauf der Aktion weiter nutzen möchte, muss anschließend ein kostenpflichtiges Benutzerkonto beantragen. Dieses kostet für Kinder bis 14 Jahren 4 Euro und für Erwachsene 28 Euro pro Jahr. Unter allen Neuzugängen, die dann dauerhaft Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek werden, werden drei Buchgutscheine verlost.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Die Stadt Ludwigshafen gewährt „unkomplizierten Zahlungsaufschub“ von städtischen Forderungen für wirtschaftlich von der Corona-Krise Betroffene

Ludwigshafen – Angesichts der jüngsten Entwicklungen gewährt die Stadt Ludwigshafen, allen wirtschaftlich stark von der Corona-Krise Betroffenen zur Existenzsicherung, in begründeten Fällen auf Antrag, einen Zahlungsaufschub von städtischen Forderungen zunächst bis 30. September 2020. Zinsen und Säumniszuschläge werden hierfür nicht erhoben. Die schriftlichen Anträge sind formlos, insbesondere bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung, zu stellen.

Auch wenn die Entscheidungen jeweils einzelfallbezogen getroffen werden, soll über begründete Anträge unbürokratisch entschieden werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird.

Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zum Ende des Zahlungsaufschubs noch nicht geändert haben, kann ein entsprechender Folgeantrag gestellt werden, über den ebenfalls „in gleicher Weise“ dann entschieden wird.

„Wir wollen als Stadt hier schnell und unbürokratisch helfen. Die Lage ist ernst und stellt Menschen und Unternehmen teilweise vor existenzielle Probleme, weil das Einkommen wegbricht.

Daher haben wir uns als Stadtvorstand entschieden, allen soweit wie möglich unter die Arme zu greifen. Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl sind das Gebot der Stunde“, erklären Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Kämmerer Andreas Schwarz den Schritt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis schließt nun alle Wertstoffhöfe

Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, nun alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Dienstag, 24. März 2020, zu schließen.

Seit Donnerstag, 19. März 2020, galt noch die Ausnahmeregelung, dass eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie möglich war. Um den Anforderungen, der am Freitag ergangenen Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte gerecht zu werden, müssen nun alle Wertstoffhöfe geschlossen werden. Eine Ausnahmeregelung trifft hier nicht zu.

Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen – auch Grünschnitt – läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
25.03.2020

Stadt Heidelberg / Coronavirus:

„Es kommt jetzt auf uns alle an“
Offener Brief des Oberbürgermeisters an alle Heidelbergerinnen und Heidelberger

Mit einem offenen Brief hat sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner am 23. März 2020 an alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger gewandt und ihnen seinen Dank angesichts der notwendigen harten Einschnitte in das öffentliche Leben ausgesprochen: „Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Das hilft uns allen enorm. Bitte verhalten Sie sich weiter so. Bleiben Sie zu Hause. Vermeiden Sie Kontakte, wo es nur geht. Halten Sie Abstand. Halten Sie Kontakt zu Bekannten, Freunden, Eltern, Großeltern – aber bitte per Telefon oder Soziale Medien.“

Würzner appelliert in seinem Brief erneut an die Verantwortung jedes Einzelnen und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger untereinander, die es in dieser Ausnahmesituation brauche: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Deshalb meine Bitte: Machen Sie mit. Helfen Sie Menschen, die Unterstützung benötigen. Wir leben in einer starken Gemeinschaft. Gemeinsam kommen wir am besten durch diese schwierige Zeit“, schreibt Würzner.

Unter anderem verweist das Stadtoberhaupt dabei auf die am gestrigen Sonntag zwischen Bund und Ländern vereinbarte Regelung, dass sich Bürgerinnen und Bürger nur noch zu zweit oder als Familie im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Solche harten Maßnahmen, so Würzner, seien notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren und ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen.

Heidelberg habe das große Glück, mit dem Universitätsklinikum eine der größten und besten Kliniken in ganz Deutschland zu haben. In seinem Brief dankt Würzner allen Beschäftigten im Gesundheitssektor, aber auch jenen, durch deren Einsatz das öffentliche Leben am Laufen gehalten werde: von der Kassiererin im Supermarkt bis hin zur Erzieherin in der Notbetreuung oder den Mitarbeitern der Müllabfuhr. Ausdrücklich lobt Würzner auch das solidarische, freiwillige Engagement, das sich in den Krisentagen in Heidelberg entwickelt habe: „Es gibt wunderbare Initiativen. Vereine, Kirchengemeinden, Jugendorganisationen oder einfach einzelne Nachbarn bieten ihre Hilfe an. Sie zeigen: Auch wenn Ihr das Haus nicht verlassen könnt, seid Ihr nicht allein. Wir sind für Euch da. Das ist großartig. Das macht unsere Heimat aus.“

Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am Sonntag, 22. März 2020, gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Heidelberg bereits gültig.

Neu hinzugekommen ist ein weitgehendes Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind künftig Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.

Die Maßnahme gilt ab Montag, 23. März 2020, für mindestens zwei Wochen. Familien oder Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, können weiter zusammen auf die Straße. Polizei und Stadt werden diese Regelung streng kontrollieren und bei Nichtbefolgung sanktionieren. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Das gilt insbesondere für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Ausgenommen von dem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Außerdem gilt das Verbot auch nicht für Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Das Bürger- und Ordnungsamt (Kontakt: buergeramt@heidelberg.de) kann aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten zulassen.

Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum Infektionsschutz zulassen.

Die Regelungen zur Gastronomie bleiben in Heidelberg wie bereits bekannt bestehen: Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art ist untersagt. Ausnahmen gibt es nur für Gaststätten, die ausschließlich einen Take-Away-Service / Mitnahme-Service anbieten.

Die nun auch bundesweit geltende Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnlichen Betrieben mit nahem Körperkontakt, galten in Heidelberg bereits seit der vergangenen Woche.

Die komplette Version der seit Montag, 23. März 2020, geltenden Regelungen der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gibt es unter www.heidelberg.de/coronavirus

Corona-Krise: „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ zur Unterstützung von Unternehmen

Die Stadt Heidelberg hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Heidelberger Wirtschaft geschnürt, um die Folgen der Corona-Krise für Heidelberger Unternehmen, Einzelhändler, Gastronomen und Selbstständige zu vermindern. Die „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten.

Die Maßnahmen im Überblick:

1)    Finanzielle Entlastung von Heidelberger Betrieben

Alle direkten Forderungen der Stadt Heidelberg an Betriebe werden bis zum 31. Juli 2020 zinslos gestundet. Das gilt zum Beispiel für Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Mieten. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe der Unternehmen und Betriebe verhindert oder abgemildert werden. Gegenüber privaten Immobilienbesitzern, Lieferanten und anderen Vertragspartnern setzt die Stadt damit ein Zeichen und einen Appell, sich – wenn möglich – dieser Wirtschaftsoffensive anzuschließen.

2)    Lotsenfunktion der städtischen Wirtschaftsförderung

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft unterstützt die Heidelberger Unternehmen durch ihre wichtige Lotsenfunktion. Das Amt übernimmt die kontinuierliche Kommunikation und stellt damit die Informationsvermittlung über wichtige Hilfsprogramme und neue Richtlinien und Verordnungen sicher. Es ist wichtiger Ansprechpartner der Betriebe in dieser Krisensituation und berät bei einer möglichst schnellen und unbürokratischen Antragsstellung sowie anschließender Ausschüttung von Finanzmitteln von Bund und Land. Sollten alle Heidelberger Kleinbetriebe diese Hilfe in Anspruch nehmen, belaufen sich diese Zahlungen auf mehr als 50 Millionen Euro.

Allein zwischen dem 16. und dem 19. März 2020 konnten mehrere Hundert Betriebe telefonisch oder schriftlich durch die Stadt Heidelberg und die Mittelstandsoffensive unterstützt und beraten werden. Die Wirtschaftsförderung ist erreichbar per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de. Sie arbeitet zudem in Kooperation mit der Rhein-Neckar-Zeitung an einer Online-Plattform für den Handel, auf der Heidelberger Geschäfte ihre Waren zur Lieferung anbieten können.

3) Kurzfristige agile Unterstützung der Betriebe

Die Stadt Heidelberg wird, sofern es die rechtlichen Vorgaben erlauben, in dieser Krisensituation im Einzelfall flexibel und unbürokratisch handeln und entscheiden. Die Wirtschaftsförderung und der Citymarketingverein Pro Heidelberg e.V. unterstützen die bereits durch Händler lancierte Offensive zur Etablierung eines lokalen Liefer- und Logistiksystems für örtliche Einzelhändler und Gastronomen. Dieser Onlinehandel soll einem kompletten Umsatzausfall von ansässigen Einzelhändlern entgegenwirken. Für Einzelhändler und Gastronomen, die noch keinen Onlineshop oder Versandservice haben und über keine Onlinepräsenz verfügen, soll ein Beratungs- und Coaching-Angebot zusammengestellt werden, um digitale Absatzwege aufzubauen.

4) Task Force Mittelstandsoffensive

Die städtische Wirtschaftsförderung steht in engem Austausch mit zahlreichen Partnern wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), lokalen Banken sowie Nachbarkommunen und -kreisen, um in dieser Situation schnell und koordiniert reagieren zu können.

5)    Langfristige Belebung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Die Corona-Krise hat bereits jetzt zu derart einschneidenden Einbußen geführt, dass eine strategische Belebung der Wirtschaft in Heidelberg über einen größeren Zeitraum notwendig werden wird. Die Stadt Heidelberg plant eine Wirtschaftsoffensive mit längerfristigen Maßnahmen, die unmittelbar nach der Krise ansetzen und sowohl einzelne Wirtschaftszweige berücksichtigen als auch strukturelle Maßnahmen für die Interessen der Wirtschaft aufgreifen soll. Die Heidelberger Wirtschaft soll dadurch wieder nachhaltig gestärkt werden.

Corona-Krise: Maßnahmen zur Unterstützung von Einrichtungen und Privatpersonen

Die Stadt Heidelberg hat ein Hilfspaket mit Maßnahmen für verschiedenen Heidelberger Einrichtungen und Privatpersonen in der Corona-Krise geschnürt. Es richtet sich beispielsweise an eine Vielzahl an kulturellen und sozialen Einrichtungen in der Stadt. Es wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten. Ziel ist es, mit zunächst vorübergehenden Maßnahmen die notwendige Liquidität von Einrichtungen, aber auch Privatpersonen sicherzustellen.

Die Kernpunkte im Überblick:

  • Vorzeitige Auszahlung von Zuschüssen: Zuschussempfänger könnenbereits 80 Prozent des für 2020 bewilligten Zuschusses erhalten – normal sind zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent. Von dieser Regelung profitieren alle Zuschussempfänger der Stadt, beispielsweise Kultureinrichtungen, Kindergärten in freier Trägerschaft, soziale Projekte und viele mehr.
  • Fortsetzung der Abschlagszahlungen: Die monatlichen Zahlungen der Stadt an Partner bei bestehenden Verträgen laufen weiter, auch wenn die vereinbarten Leistungen – wie beispielsweise durch freie Träger in der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Kitas – nicht erfolgen können. Einzelne Zahlungen können auch vorgezogen werden.
  • Zurückstellung von Forderungen der Stadt: Die Stadt bietet jedem Zahlungspflichtigen an, die Zahlung bis 31. Juli 2020 zinslos zu stunden. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Betriebe oder weitere Einrichtungen.

Nachtbürgermeisterin/Nachtbürgermeister: Auswahlverfahren liegt wegen Coronavirus auf Eis

Acht Bewerbungen eingegangen

Für die von der Stadt Heidelberg ausgeschriebene Position als Nachtbürgermeisterin oder Nachtbürgermeister sind bis zur Bewerbungsfrist am Samstag, 21. März 2020, insgesamt acht Bewerbungen eingegangen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie liegen die öffentliche Vorstellung und das Auswahlverfahren aber bis auf Weiteres auf Eis.  

Stadt Heidelberg
25.03.2020

Coronavirus: 35 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 23. März 2020, 16 Uhr, 35 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (23. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 49 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 1 Person stammt aus der Verbandsgemeinde Annweiler, 5 Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, 8 Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, 2 Personen aus der Verbandsgemeinde Landau-Land, 3 Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und 12 Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Fristverlängerungsanträge wegen der Corona-Krise

Rheinland-Pfalz – Die Finanzämter werden ab sofort Fristverlängerungsanträgen wegen der Corona-Krise von Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprechen. Diese Regelung bezieht sich auf die sogenannten Jahressteuererklärungen wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, deren Abgabefrist bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen ist oder demnächst ablaufen wird. Auf Antrag werden bereits festgesetzte Verspätungszuschläge in den Fällen der rückwirkenden Fristverlängerung erlassen.

„Als Landesregierung treten wir den Auswirkungen der Pandemie gemeinsam und mit aller Entschlossenheit entgegentreten – und zwar sowohl was die gesundheitlichen als auch was die wirtschaftlichen Herausforderungen betrifft“, sagte Finanzministerin Ahnen. Die Verlängerung von allgemeinen Fristen zum Beispiel für Stellungnahmen, Anforderung von Unterlagen und Rückfragen werden die Finanzämter auf entsprechenden Antrag großzügig handhaben. „Gleiches gilt im Umgang mit Jahressteuererklärungen von nicht steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern, denen aufgrund der aktuellen Situation die Fristwahrung erschwert ist. Neu zu setzende Fristen werden großzügig bemessen“, so die Ministerin. Aufgrund der durch die Corona-Krise angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien sei es sachgerecht, für einen gewissen Zeitraum auf die Prüfung des Verschuldens einer Fristversäumnis zu verzichten.

Bereits seit vergangener Woche können Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt frühzeitig in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.

Für Anträge auf zinslose Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen steht auf den Homepages der Finanzämter und des Landesamts für Steuern bereits ein Antragsformular zur Verfügung. Ein Formular für Fristverlängerungsanträge wird schnellstmöglich dort abrufbar sein.

Wer bereits für MeinELSTER registriert ist, kann Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen sowie Anträge auf Fristverlängerung auch bequem online (unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg bzw. www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) stellen.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
25.03.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße setzen höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz in Kraft

Gemeinsame Einsatzleitung – mit gebührend Abstand, um das Infektionsrisiko zu minimieren: OB Thomas Hirsch (l.) und Landrat Dietmar Seefeldt. (Quelle: Stadt Landau)

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – In der Corona-Krise haben die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen. Damit liegt die Einsatzleitung für die aktuelle Lage nun bei Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt. Beraten und unterstützt werden beide vom neu eingerichteten, gemeinsamen Katastrophenschutzstab, der am heutigen Montag, 23. März, offiziell seine Arbeit aufgenommen hat.

„Die Stufe 5 ist die höchstmögliche im Katastrophenschutz“, betonen OB Hirsch und Landrat Seefeldt. „Faktisch haben wir damit den Katastrophenfall ausgerufen – den es so betitelt in Rheinland-Pfalz aber nicht gibt.“ Die Ausrufung der Stufe 5 mache noch einmal deutlich, wie ernst die Lage sei, so Hirsch und Seefeldt. „Hinter uns liegen Tage mit schweren Entscheidungen und großen Belastungen. Wir danken allen, die in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße aktuell Übermenschliches leisten, um gemeinsam die Lage beherrschen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können.“ Der gemeinsame Katastrophenschutzstab informiere sich täglich auch über die Lage im benachbarten Elsass, so OB und Landrat weiter – und dabei werde den Verantwortlichen schmerzhaft vor Augen geführt, wie schnell ein Gesundheitssystem auch in Mitteleuropa an seine Grenzen kommen könne.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Rathaus schränkt Dienstbetrieb ein

Erreichbarkeit der Fachbereiche während der Öffnungszeiten bleibt gewährleistet/ Hotline 87-333 ist durchgehend erreichbar

Schwetzingen – Nachdem die Landesregierung am Montag, 23. März 2020, eine noch einmal verschärfte „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ veröffentlicht hat, hat auch die Stadtverwaltung Schwetzingen erneut eine Risikoabwägung getroffen. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten, sollen Sozialkontakte außerhalb des eigenen Haushalts weitgehend vermieden werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung.

Nachdem das Rathaus bereits vor einigen Tagen für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen wurde, schränkt die Stadt Schwetzingen ab Dienstag, 24. März 2020, auch den Dienstbetrieb in der Verwaltung ein. Im Rathaus und den Außenstellen wird dann eine Kernmannschaft die für die Bürger/innen wichtigen Serviceangebote aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen auch im Homeoffice arbeiten können oder in geteilten Teams abwechselnd im Rathaus arbeiten.

Um die Angebote für die Bürger/innen insbesondere in den Kernbereichen Ordnungsamt, Bürgerbüro, Standesamt und Liegenschaftsamt zu gewährleisten, werden während der gewohnten Öffnungszeiten auch weiterhin Ansprechpartner/innen vor Ort zur Verfügung stehen. Das Rathaus ist auch per Mail unter info@schwetzingen.de erreichbar. Auch das Bürger-Infotelefon unter 06202/ 87-333 ist weiterhin montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.

Weiterhin gilt: In dringenden Fällen kann mit den Mitarbeiter/innen ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 3. April 2020.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme und wünscht allen Bürger/innen gute Gesundheit!

Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020

Segensorte in Zeiten des Corona-Virus

Bistum Speyer passt Visionsprozess Segensorte an die aktuelle Lage an: Ab sofort Datenbank für Segensorte-Corona-Hilfe online

Speyer – Aufgrund des sich ausbreitenden Corona-Virus und den damit einhergehenden Schutz- und Vorbeugemaßnahmen hat das Bistum Speyer den laufenden Visionsprozess Segensorte angepasst. Ab sofort können Hilfsangebote als „Segensort“ auf der entsprechenden Homepage eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs-Sevices von Jugendgruppen für ältere Menschen oder auch digitale seelsorgliche Angebote. „Eigentlich hatten wir die Homepage so angelegt, dass Ortsgruppen hier ihre Treffen und Ergebnisse ihrer Überlegungen für die Kirche von morgen eintragen können“, erklärt Felix Goldinger, Geschäftsführer des Visionsprozesses Segensorte. „Wir erleben gerade, dass der Alltag massiv eingeschränkt ist, was für viele Menschen gravierende Auswirkungen hat. „Segensorte“ sollten aber immer schon Orte sein, die den Menschen das geben, was sie brauchen. Dafür ist Kirche da. Jetzt haben sich die Vorzeichen geändert, aber wir erleben, dass ganz viel Solidarität wächst, tolle Ideen für unterstützende Angebote entstehen und mancherorts viel kreative Energie frei wird. Trotz aller Widrigkeiten entstehen Segensorte. Wir finden: Das ist unterstützenswert. Deshalb stellen wir die Homepage als Vernetzungsplattform für Pfarreien, Verbände und Einzelpersonen zur Verfügung“, erklärt Goldinger.

Ab sofort können Hilfsangebote eingestellt werden. Sie erscheinen auf einer Landkarte und vermitteln Hilfesuchende und Helfer/-innen. Dabei sind praktische Unterstützungen wie Einkaufshilfen ebenso gefragt, wie digitale Gebetsgemeinschaften, telefonische Begleitung oder auch die Vermittlung von Hausaufgabenhelfer/-innen für Kinder, die gerade nicht am Schulunterricht teilnehmen können.

Die Datenbank ist unter der Adresse https://segensorte.de/bistum-speyer/ erreichbar. Eingestellte Hilfsangebote werden nach Prüfung auf Richtigkeit der Angaben freigeschaltet.

Bistum Speyer
25.03.2020

Coronavirus: Landrat Brechtel: Dem Virus einen Schritt voraus sein. Vorsorgemaßnahmen laufen auf Hochtouren

Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim arbeitet seit Sonntag in Stufe 5

Landkreis Germersheim – Auch der Landkreis Germersheim arbeitet seit Sonntag, 22. März, in Stufe 5 des Katastrophenschutzes. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist das kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Stufe 5 bedeutet, dass wir als Katastrophenschutzstab noch effektiver auf allen Ebenen zusammenarbeiten können. Alle Hilfsorganisationen und die Verwaltung arbeiten strukturiert zusammen, es kann auf alle Anforderungen schnell reagiert werden. Die Vorbereitungen auf eine Notlage, die hoffentlich so nie eintritt, laufen auf Hochtouren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Soweit möglich, kommen die Stabsmitglieder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in einem Raum zusammen, wenn doch, dann nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Landrat Brechtel hat angewiesen, Abstimmungen weitestgehend über Telefonkonferenzen zu treffen. „Ich weiß, dass ich mich auf die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitglieder im Rahmen des Katastrophenschutzstabes verlassen kann. Die Arbeiten werden schon seit Beginn der Krise professionell erledigt. Ihnen allen gebührt mein höchster Respekt. Danke!“, so Landrat Brechtel. Der Katastrophenschutzstab untersteht der Leitung von Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub.

Bereits aufgebaut ist eine Notpflegestation für pflegebedürftige Personen, die z.B. aufgrund von Erkrankung der Pflegekräfte nicht mehr zuhause versorgt werden. Auch eine Infekt-Bereitschaftszentrale, die ausschließlich Patienten mit Fieber annehmen wird, ist im Aufbau. Zudem laufen die Vorbereitungen für ein Notkrankenhaus. „Wir sind dem Virus noch voraus. Wir sind in der Lage, noch alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Strukturen vorzubereiten, sollte es zu einer größeren Erkrankungswelle in unserer Region kommen. Dazu stehe ich auch im engen Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern in der ganzen Region“, sagt Landrat Dr. Brechtel.

Für das Notkrankenhaus wird noch medizinisches Fachpersonal gesucht. Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 14 Uhr besetzt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Liste mit häufig gestellten Fragen verfügbar (FAQ)

Landkreise Germersheim & Südliche Weinstraße / Stadt Landau – Nach der am 20. März 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung (eingeschränkte Ausgangssperre), gehen in den Kommunalverwaltungen zahlreiche Anfragen über Mail, Facebook und das Bürgertelefon ein. Alle einzeln zu beantworten nimmt viel Zeit und Ressourcen in Anspruch, die aber auch hier gerade sehr knapp sind. Deshalb haben die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau eine gemeinsame Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt. Diese wird kontinuierlich ergänzt.

„Helfen Sie uns Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen. So können aufkommende Fragen beantwortet werden, noch bevor sie an uns herangetragen werden müssen“, betonen die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Vielen Dank und bleiben Sie gesund!“

Die FAQ-Listen finden sich unter:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/wichtige_infos.php

www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Auszug aus den FAQs:

Wie lange gelten die Ausgangsbeschränkungen?

Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 21.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020.

Was passiert, wenn ich von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert werde?

Sie müssen sich ausweisen und die triftigen Gründe erklären.

Warum gibt es überhaupt Ausgangsbeschränkungen?

Um die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verringern. Durch eine verlangsamte Verbreitung soll eine Überlastung der Krankenhäuser verhindert werden.

Zu welchem Zweck darf man das Haus verlassen?

Aus triftigem Grund dazu zählen …

… um zur Arbeit zu gelangen

… um sich medizinisch behandeln zu lassen (z.B. Arzt, Physiotherapeut)

… um zum Tierarzt zu gehen

… um einzukaufen, z.B. Lebensmittel, Tierbedarf, Brief- und Versandhandel, Arzneien, Drogeriebedarf

… um zur Post, Bank oder zum Geldautomaten zu gehen

… um zu tanken

… um in die Werkstatt zu gelangen

… um den eigenen Lebenspartner zu besuchen

… um sich zu erholen, Sport treiben (siehe unten)

Was ist sicher kein triftiger Grund?

  • Besuch von Freunden und Bekannten
  • Besuch von Partys
  • Besuch des Friseurs

Wie soll man sich als „Getrenntlebende“ verhalten?
Trennungskinder und ihre Eltern, die das sogenannte Wechselmodel leben, die Kinder also räumlich und zeitlich abwechselnd bei beiden Elternteilen zuhause sind, können weiterhin ihre gewohnten Abläufe beibehalten. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten und Wege mit ihren Kindern zur Wohnung des anderen Elternteils. Weiterhin möglich sind auch Kontakte des getrennt lebenden Elternteils zu seinen Kindern. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften und halten Sie diese möglichst streng und konsequent ein. Auch sollte körperliche Nähe auf ein Minimum reduziert werden.

Sollten Sie eine Beratung bezüglich der Ausgestaltung der Kontakte mit den Kindern wünschen, steht Ihnen die Beratungsstelle der AGFJ unter folgenden Kontaktdaten werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, E-Mail tsb-suew@agfj-Pfalz.de oder Tel. 06341/6741832 – in besonders dringenden Fällen zusätzlich unter 0152/56444353.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in einem gesonderten Menüpunkt unter „Häufig gestellte Fragen“.

Darf ich als Pendler in Fahrgemeinschaften fahren?

Da in einem Auto der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann, sind solche Fahrten nicht erlaubt.

Ich wohne im Elsass und möchte in Deutschland einkaufen?

Dies ist ausdrücklich verboten! Das Elsass ist ein Krisengebiet und wir bitten selbst Pendler, sofern irgendwie möglich, nicht in die Bundesrepublik einzureisen.

Darf ich als Handwerker oder Dienstleistungsunternehmer noch arbeiten?

Wenn bei der Arbeit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, keine Gruppen unter den Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorrichtungen sichergestellt sind, dürfen diese Leistungen erbracht werden.

Wir ziehen gerade um. Darf ich das und dürfen mir Freunde helfen?

Wir empfehlen, sofern möglich, jegliche Zusammenkünfte zu vermeiden und Umzüge zu verschieben. Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen, dürfen gemeinsam einen Umzug vornehmen. Wir raten dringend davon ab, gemeinsam mit Freunden oder Bekannten den Umzug vorzunehmen, da der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn es unumgänglich ist, achten Sie bitte unbedingt auf die bekannten Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Masken, Handschuhe, Hygiene …)

Mein Partner, meine Partnerin wohnt nicht mit mir im selben Haushalt. Darf ich sie/ihn noch besuchen?

Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Wenn Sie die Besuche nicht vermeiden wollen, beachten Sie bitte die Vorschriften zur Hygiene (vor der Begrüßung Hände waschen) und versuchen Sie in den nächsten Tagen oder Wochen den Aufenthalt auf einen Haushalt zu begrenzen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Sohn oder die Tochter den Partner besuchen möchte. Auch in diesem Fall gilt die Empfehlung, dass der Aufenthalt vorwiegend in einem einzigen Haushalt stattfinden soll und das Pendeln zwischen zwei Familien vermieden wird. Aufenthalte in der Familie, in der nicht die überwiegende Zeit verbracht wird, sollten möglichst kurz und mit dem gebotenen Sicherheitsabstand gehalten werden.

Kann ich privat noch Besuche empfangen?

Nein. Soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.

Wenn ich auf der Straße Bekannten begegne, darf ich mich mit diesen unterhalten, wenn der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt?

Öffentlicher Raum ist zügig zu durchschreiten. Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt.

Darf ich noch Immobilien besichtigen?

Als Makler dürfen Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden sollen, noch betreten werden (z.B. um einen Film zu drehen oder Fotos anzufertigen). Besichtigungen sind nicht gestattet.

Ich nehme wahr, dass viele Gastronomen oder Eisdielen noch einen Straßenverkauf anbieten. Ist dies gestattet?

Eisdielen ist ein Straßenverkauf explizit untersagt. Das sieht eine Verfügung des Landes vor. Gastronomen, Bäcker oder Imbissständen wird empfohlen innerhalb des Ladengeschäftes aber auch im Straßenbereich (!) Markierungen anzubringen, die einen Sicherheitsabstand vorsehen. Lieferdienste müssen ebenfalls den Sicherheitsabstand wahren.

Empfiehlt es sich bargeldlos zu zahlen?

Stifte zum Unterschreiben oder Geräte mit Pin-Eingabe sind unter Umständen stärker kontaminiert als Bargeld. Wenn bargeldloses Bezahlen ohne Kontakt mit Geräten nicht möglich ist, dann empfiehlt es sich im Anschluss direkt die Hände zu waschen oder sofern möglich zu desinfizieren (einige Märkte bieten hier Vorrichtungen an).

Darf ich in den Wald und darf ich mit dem Auto auch in ein entfernt gelegenes Waldgebiet fahren, um dort spazieren zu gehen?

Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.

Darf ich noch mit dem Fahrrad fahren und draußen laufen oder joggen gehen?

Ja – allerdings nicht in der Gruppe, sondern nur alleine oder maximal mit Menschen, die im selben Haushalt leben.

Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen/Radfahren/Joggen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen oder fahren Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge/Fahrten mit dem Rad im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.

Ich sorge mich um Menschen, die obdachlos sind.

Jede Kommune verfügt über Einrichtungen, die zur Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind.  Vermittelt werden diese über die Verwaltungen der Verbands- und Stadtverwaltungen.

Sind medizinische Behandlungen in privaten Praxen oder im häuslichen Umfeld möglich?

Wenn es sich um medizinische und nicht um kosmetische Behandlungen handelt (z.B. medizinische Fußpflege), dann ist dies nach wie vor erlaubt. Die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (Mundschutz, Einmalhandschuhe …).

Ich nehme wahr, dass sich viele Menschen in Bau- und Gartenmärkten aufhalten und dort einkaufen. Weshalb ist das erlaubt?

Das Land Rheinland-Pfalz hat nach Abwägung der Vor- und Nachteile den Entschluss gefasst, dass Bau- und Gartenmärkte geöffnet bleiben können. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten soll verhindern, dass sich zu viele Menschen zur gleichen Zeit in einem Markt aufhalten. Die Marktbetreiber sind angehalten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Besucher und Mitarbeiter geschützt bleiben.

Darf man auf den Friedhof gehen?

Ja, jedoch nur alleine, zu Zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Abstand: mind. 1,5 m gegenüber anderen Besuchern.

Darf man an Bestattungen teilnehmen?

Bestattungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt (verwandt und verschwägert bis 2. Grad).
Die Höchstgrenze von fünf Personen gilt nicht, aber die Einhaltung eines Abstandes 1,5 m.

Stimmt es, dass nur noch Feuerbestattungen erlaubt sind?

Feuerbestattungen sind zurzeit eine sinnvolle Empfehlung, Erdbestattungen sind allerdings derzeit noch gestattet.

Können Jäger ihren Aufgaben weiterhin nachgehen?

Jagd und Hege dienen dem Wald und seiner Bewohner und sind daher zulässig. Erlaubt ist aber nur die Einzeljagd, keine Drück- oder Treibjagden.

Dürfen Psychologen/Psychotherapeuten Hausbesuche durchführen?

Ja, Psychologen/Psychotherapeuten dürfen Hausbesuche machen, um Therapiegespräche zu führen. Die Hygienevorschriften sind im besonderen Maße zu beachten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Corona-Virus: Übersicht über die Hilfsangebote in Schwetzingen

Schwetzingen – In Schwetzingen gibt es aktuell bereits mehrere Vereine und Organisationen, die unbürokratische Hilfe in der Corona-Krise für Mitbürger/innen anbieten.

Die Malteser Ortsgruppe Schwetzingen bieten einen kostenlosen Einkaufsservice für ältere Menschen in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim an (Infotelefon: 06202 – 5873680; Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr). Mehr Infos dazu unter: www.malteser-schwetzingen.de

Auch die Sportvereine TSV Oftersheim, TV 64 Schwetzingen und die Handballer der HG Oftersheim/Schwetzingen bieten kostenlos Hilfsangebote an (Telefon 06202 – 9384880, Montag bis Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr).

Hilfe gibt es bei: Erledigung von Einkäufen, Abholung von Medikamenten, Behördliche Botengänge, Postsendungen abholen/abgeben.

Über die Facebook Gruppe „Corona in Schwetzingen – Schwetzingen hilft“ werden Hilfsbedürftige und Freiwillige zusammengebracht und Hilfsangebote veröffentlicht.

Weitere Hilfsangebote – zum Beispiel der Kirchen – sind in Planung.

Auch das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen vermittelt gerne Helfer oder steht für Fragen zur Verfügung (generationenbuero@schwetzingen.de; Tel: 06202 – 87 494, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020

Coronavirus: Reiserückkehrer sollen sich beim Gesundheitsamt melden

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Um das notwendige Verwaltungsverfahren durchzuführen und damit eine Verdienstausfallentschädigung möglich zu machen, bittet das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße alle Reiserückkehrer, sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.

Dies betrifft insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit dem 9. März aus Ägypten, Marokko, Südafrika, Spanien, Italien und Österreich, aber auch aus anderen Ländern, eingereist sind.

Das Gesundheitsamt ist per E-Mail unter gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de erreichbar.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 23. März 2020, 12 Uhr

Die Stadt Landau informiert: Friedhöfe bleiben geöffnet – Beisetzungen werden weiter durchgeführt – Trauerhallen sind geschlossen

Das Betreten der Landauer Friedhöfe ist weiter erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Auflagen. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Der Hauptfriedhof wie auch die Friedhöfe in den Landauer Stadtdörfern bleiben trotz des aktuell geltenden Betretungsverbots für öffentliche Orte weiter geöffnet. Das teilen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mit. So soll gerade älteren Menschen in den aktuell schwierigen Zeiten nicht die Möglichkeit genommen werden, zu trauern bzw. am Grab von verstorbenen Angehörigen Trost zu finden. 

Allerdings gelten auch auf den Friedhöfen die bekannten Einschränkungen: Das Betreten ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Besucherinnen und Besuchern ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.

Beisetzungen werden in Landau weiter durchgeführt. Allerdings sind maximal fünf Personen zur Trauerfeier zugelassen und die Trauerhallen auf dem Hauptfriedhof sowie in den Stadtdörfern bleiben vorerst geschlossen.

Sie fragen, wir antworten: Stadt Landau stellt FAQ zum Thema Corona online

In der Stadt Landau gilt, genau wie in den benachbarten Landkreisen, aktuell ein Betretungsverbot, um das Corona-Virus einzudämmen. Häufig gestellte Fragen dazu hat die Verwaltung jetzt als FAQ zusammengetragen und auf ihre Internetseite gestellt. (Quelle: Stadt Landau)

Was ist auf? Was zu? Darf ich noch mit dem Hund raus? Und welche Regelungen gelten für Handwerksbetriebe? Rund um die Corona-Krise und vor allem das im Stadtgebiet geltende Betretungsverbot von öffentlichen Orten erreichen die Stadtverwaltung Landau täglich zahlreiche Anfragen auf verschiedenen Kanälen. Die häufigsten Fragen werden nun als FAQ auf der städtischen Internetseite beantwortet. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich direkt auf der Startseite unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.

Darüber hinaus werden natürlich auch öffentliche Kommentare sowie Persönliche Nachrichten auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt weiter beantwortet.

Das gemeinsame Bürgertelefon mit dem Landkreis Südliche Weinstraße ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und an den Wochenenden von 10 Uhr bis 12:30 Uhr unter der 06341/940 555 erreichbar.

Kreative Hilfe in Zeiten von Corona: Landauer Vinzentius-Krankenhaus ruft zum Nähen von Atemschutzmasken auf

Zertifizierte Originalware ist aktuell schwer in ausreichender Zahl zu bekommen – daher ruft das Landauer Vinzentius-Krankenhaus die Menschen dazu auf, Atemschutzmasken zu nähen. (Quelle: pixabay)

Landau hilft – und wird dabei kreativ: Das Vinzentius-Krankenhaus ruft zu einer ganz besonderen Hilfsaktion auf und bittet die Landauerinnen und Landauer darum, Atemschutzmasken für das Klinikpersonal zu nähen. „Um unseren Vorrat an persönlicher Schutzausrüstung zu strecken, bis wieder zertifizierte Originalware in ausreichender Menge verfügbar ist, bitten wir Angehörige, Freunde und die Bevölkerung um Mithilfe“, schreibt das Krankenhaus in seiner Mitteilung.

Zum Hintergrund: Selbstgenähte Atemschutzmasken können nicht in allen Fällen eingesetzt werden, helfen jedoch dabei, die Weiterverbreitung der Corona-Infektion durch symptomfreie Trägerinnen und Träger zu vermindern. So stattet das Krankenhaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem einfachen Atemschutz aus, um Übertragungen per Tröpfcheninfektion einzuschränken.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch freut sich über die aktuelle Hilfsbereitschaft in der Stadt Landau und dankt allen, die sich in diesen schweren Zeiten in den Dienst der Allgemeinheit stellen – sei es durch Nachbarschaftshilfe, Einkaufsservices oder die neue, kreative Hilfsaktion des Vinzentius-Krankenhauses. „Das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern leistet derzeit Übermenschliches – die Nähaktion, die in den Sozialen Medien so häufig geteilt wird, stellt auch eine kleine Geste der Wertschätzung für diese wichtige Arbeit dar.“

Wer selbstgenähte Atemschutzmasken spenden möchte, kann diese in einen verschlossenen Container rechts vor dem Haupteingang des Krankenhauses werfen. Alle gespendeten Masken werden vor der Nutzung noch einmal hygienisch gewaschen und aufbereitet.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Nähen finden sich unter www.vinzentius.de direkt auf der Startseite.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Corona-Pandemie: Raab fordert Finanzhilfen für Radio, Fernsehen und Presse

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Radio, Fernsehen und die Presse sind für die Versorgung der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen von erheblicher Bedeutung – auf bundesweiter, landesweiter, regionaler und lokaler Ebene. Dies gilt insbesondere jetzt, wo wir die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst eindämmen wollen. Die Medien helfen, Desinformationen und Fake News entgegenzutreten. Gleichzeitig stehen viele Medienunternehmen in der aktuellen Situation – insbesondere durch wegbrechende Werbeeinnahmen – vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Ich appelliere daher an den Bund, bei den nun anlaufenden Hilfsprogrammen die Bedürfnisse der Radio-, Fernseh- und Presseunternehmen zu berücksichtigen und die Unternehmen in die Hilfsprogramme einzubeziehen“, sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab anlässlich der für heute vorgesehenen Beratungen im Bundeskabinett zu milliardenschweren Hilfsprogrammen für die Wirtschaft. Staatssekretärin Raab koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es unbedingt notwendig, dass das journalistische Arbeiten, die Berichterstattung und die Verbreitung der Inhalte sichergestellt werden. Rundfunk und Presse werden daher auch in der Aufzählung der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen zu Recht als kritische Infrastruktur genannt. Ihre Funktionsfähigkeit muss – von der Herstellung der Inhalte bis hin zu deren Verbreitung – weiterhin erhalten bleibt. Wir befinden uns hierzu auch in einem engen Austausch mit den Landesmedienanstalten, damit Informationen und Hilfen schnellstmöglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so die Staatssekretärin.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.03.2020

13. Aktuelle Information zu Corona, 22.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
  3. Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 128

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 22.03.2020, 16.00 Uhr, zwölf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. In einem der zwölf Fälle wird die infizierte Person stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 128.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten unter anderem aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am Sonntag gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim bereits gültig, einzelne kommen noch hinzu:
So wurde ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Dieses besagt, dass man künftig nur noch zu zweit draußen unterwegs sein darf, statt wie zuvor in Baden-Württemberg zu dritt. Durch diese Maßnahme soll das bislang leider nach wie vor als problematisch beobachtete Treffen in Gruppen unterbunden werden. Erlaubt ist jedoch auch weiterhin, mit der Kernfamilie, also der Familie, mit der man in einem Haushalt lebt, rauszugehen.
Wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt – also beispielsweise im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, beim Spazierengehen oder beim Nutzen des ÖPNV – ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden, wie für Einkäufe, den Weg zur Arbeit und zu Notbetreuung, für Hilfe für andere, erforderliche Prüfungen und Termine, für den Gang zum Arzt oder zur Apotheke, aber auch individueller Sport und Bewegung im Freien, sofern die Personenbegrenzungen eingehalten werden, sind erlaubt.
Die Regeln hinsichtlich Gastronomie bleiben in Mannheim wie bereits bekannt bestehen: Sämtliche Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, lediglich Lieferdienste und Take-Away sind zulässig. Auch die in Mannheim bereits durchgeführten Schließungen von Dienstleistern, bei denen körperliche Nähe erforderlich ist – Friseure, Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios –, wurden durch die vom Bund verkündeten Maßnahmen bestätigt.

Die Regelungen treten um Mitternacht in Kraft und haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen.
Sie sind hier online abrufbar.

3.) Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim

Die seit gestern in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim geltenden weitreichenden Maßnahmen werden streng überwacht.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz war am Sonntag gemeinsam mit Polizeipräsident Andreas Stenger in der Stadt unterwegs, um sich selbst ein Bild zu machen: https://www.facebook.com/peter.kurz1/
Hinweis: Örtliche begrenzte Allgemeinverfügungen, insbesondere an den Plätzen, die beliebt und in der Regel hochfrequentiert sind, werden je nach Bedarfslage erlassen.

Stadt Mannheim
25.03.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

Rheinland-Pfalz / Deutschland – Am Sonntag haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen „Grand Est“ in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

Text: Staatskanzlei RLP Foto: Staatskanzlei RLP / Pulkowski
25.03.2020

Coronavirus: 29 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Sonntag, 22. März 2020, 15 Uhr, 29 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Landkreis Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (22. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 42 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, zwei Personen aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und acht Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.    Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
25.03.2020

Um über Betretungsverbot zu informieren: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim lösen KATWARN aus

Um die Bevölkerung über das geltende Betretungsverbot zu informieren, haben die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben.

LK Südliche Weinstraße & Germersheim / Städte Landau & Germersheim – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben, abgestimmt mit weiteren pfälzischen Städten und Landkreisen, ein sogenanntes Betretungsverbot erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seit Samstag, 21. März, dürfen öffentliche Orte nicht mehr betreten werden. Dazu zählen u.a. Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks. Das Haus oder die Wohnung darf verlassen, wer zum Beispiel zur Arbeit, zur Ärztin bzw. zum Arzt oder zum Einkaufen muss. Auch kurze Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Grünflächen und Parks sind generell gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis Freitag, 3. April.

Um die eigene Bevölkerung bzw. über die sogenannte „Schutzengel-Funktion“ auch Menschen, die das Stadt- oder Kreisgebiet betreten, über das Verbot zu informieren, haben die Stadt und die beiden Landkreise jetzt eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben. Der kurze Warntext weist auf das Betretungsverbot hin und nennt auch noch einmal die Nummern der Bürgertelefone, die die drei Kommunen in der Corona-Krise für ihre Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben.

KATWARN sendet Warnungen im Gefahren- bzw. Katastrophenfall direkt auf die Mobiltelefone derer, die sie heruntergeladen haben. KATWARN ist kostenlos in den App-Stores für iPhones und Android-Phones erhältlich. Auch die Nutzung ohne Smartphone per SMS oder E-Mail ist möglich. Hierzu muss eine SMS an die Servicenummer 0163/755 88 42 gesendet werden mit dem Inhalt „KATWARN“, der eigenen Postleitzahl und optional der eigenen E-Mail-Adresse. 

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die Einschränkungen in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den Startseiten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Projekt DRK-Einkaufsfreund gestartet

DRK Haßloch-Meckenheim hilft Mitmenschen

Marcel Zahn, Projektleiter Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Haßloch / Meckenheim – Der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. bringt ab sofort Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende in Haßloch und Meckenheim zusammen.

Marcel Zahn, DRK-Projektleiter in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, hat die Idee des DRK-Einkaufsfreund entwickelt. Mittels Email, Facebook oder Telefon werden Hilfesuchende und Helfer zusammengebracht, die Besorgungen wie Einkauf, Arzt- oder Apothekengänge aber auch „Gassi gehen“ oder Botendienste kostenfrei erledigen. „Unsere Helfer sind Unfall-, Dienstreise- und Haftpflichtversichert“ so Zahn zu dem wesentlichen Unterschied zu anderen Angeboten. „Wir sind aber gerne bereit, die weiteren Helfer mit in unseren Versicherungsschutz aufzunehmen“ so Zahn, der auf Kooperation setzt, denn „es geht um den Zusammenhalt in unserem Haßloch“. Des Weiteren können die Hilfesuchenden sich an einem Einzugsverfahren beteiligen um somit sicherzustellen, dass kein Bargeld in die Hand genommen werden muss. Das DRK tritt dabei in Vorleistung und kümmert sich um die Abrechnung nach dem Einkauf. Der Kontakt ist unkompliziert über Tel: 06324/9235822 (Weiterleitung / AB) oder kontakt@drk-einkaufsfreund.de möglich. Weitere Infos unter www.drk-einkaufsfreund.de mit regelmäßigen Aktualisierungen.

P.S.: Alle ehrenamtlichen HelferInnen in Rheinland-Pfalz sind durch das Land Haftflicht und Unfallversichert! Für unsere HelferInnen die im DRK Ortsverein gemeldet sind, haben wir eine eigene Versicherung über den Verein abgeschlossen, deren Leistungen höher liegen. Der Link zur entsprechenden Seite des Landes: https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/versicherung/

DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V.
25.03.2020

Spende von der Partnerprovinz Fujian

Eine Lieferung von 5000 Stück N95 und 10000 Stück Medizinische Masken

Fujian (China) / Rheinlandpfalz / Speyer – Liebe Freunde und Freundinnen unserer Partnerschaft mit der Provinz Fujian, Die Regierung Fujian schenkt unserem Land 11.000 dringend benötigte medizinischen Masken, wie Sie auf dem beiliegenden Foto einiger Pakete mit den Aufklebern „Freundschaft kennt keine Entfernungen“, sehen können.

Es ist nicht ganz verständlich, aber tatsächlich fehlen Masken fast überall und das schon seit vielen Wochen. Im Januar hatte die Regierung Fujian angefragt, ob wir Masken vermitteln könnten. Unsere Versuche blieben ergebnislos, der Weltmarkt sei ausverkauft.

Sehr schön diese Geste! Vielen Dank an unseren direkten Gesprächspartner bei der Regierung Fujian , der Ihnen allen vermutlich bekannte Freund Chen Guoquan.

Bleibt bitte alle Gesund !!!!!!!!

Gesellschaft Deutsch Chinesische Freundschaft (GDCF) Speyer
25.03.2020

12. Aktuelle Information zu Corona, 21.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Rechtsverordnung des Landes
  3. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
  4. Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 116

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 21.03.2020, 17.30 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 116. Eine der infizierten Personen wird derzeit stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Neue Rechtsverordnung des Landes – weitere Maßnahmen auch für Mannheim

Seit heute gelten in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

3.) Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung: Offenhalten oder Schließen von Geschäften

Das Land hat eine Übersicht an Auslegungshinweisen erstellt, die detailliert aufführt, welche Geschäfte entsprechend der aktuellen Rechtsverordnung weiter geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. Die Auslegungshinweise sind hier abrufbar.

4.) Statement von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen in Mannheim:

„Insgesamt werden die Regeln nach Rückmeldung der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes weitgehend beachtet. Hinweise und Anweisungen werden überwiegend mit Verständnis aufgenommen. Die großen Lebensmittel-Ketten haben eigene Security-Kräfte zur Steuerung des Zugangs im Einsatz. In vielen Geschäften sorgen Absperrbänder und spezielle Markierungen auf dem Boden in den Außenbereichen für den geforderten Abstand.
Die Sport-, Spiel- und Parkanlagen waren heute witterungsbedingt nicht bzw. nicht sehr stark frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Verstößen.
Generell gilt: Verstöße gegen die Anordnungen sind Straftaten. Sie werden verfolgt, schon heute hat es allein im Bereich der Innenstadt über 20 Strafanzeigen gegeben.
Der – insgesamt mäßige – Besuch am Vormittag in der Innenstadt bezog sich ganz überwiegend auf den Einkauf von Lebensmitteln. Ob hier noch Regelungsbedarf besteht, verfolgen wir. Die Landesregierung wie auch die Stadt Mannheim und auch andere Bundesländer haben zum Beispiel Wochenmärkte nicht untersagt, da keinesfalls der Eindruck entstehen soll, dass die Lebensmittelversorgung eingeschränkt wird.
Zusammengefasst: die Regelungen finden ganz überwiegend Verständnis und Zustimmung. Sie können durch Kontrolle, Hinweise und Sanktionen auch durchgesetzt werden. Die jetzigen Reglungen der Ausgangsbeschränkung (keinerlei Veranstaltungen mehr und keine Ansammlung über drei Personen im öffentlichen Raum, Schließung fast aller Einrichtungen außer Versorgung) unterscheiden sich nur noch graduell von einer Ausgangssperre. Am Wochenende wird die bundesweite Bewertung entscheidend sein, ob grundlegend weitere Maßnahmen getroffen werden.“

Stadt Mannheim
25.03.2020

Gemeinsamer Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße nimmt Arbeit auf – Notkrankenhäuser in Bad Bergzabern und an der IGS Landau in Vorbereitung

OB Thomas Hirsch (r.) und Landrat Dietmar Seefeldt bei der Lagebesprechung zur Einrichtung eines gemeinsamen Katastrophenschutzstabs.

Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Einen Tag, nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße die Stufe 4 im Katastrophenschutz ausgerufen haben, hat der gemeinsame große Katastrophenschutzstab seine Arbeit aufgenommen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt haben entschieden, die bisherigen Krisenstrukturen in Stadt und Kreis zu einem gemeinsamen Stab zusammenzuführen. Der gemeinsame Katastrophenschutzstab, dem OB und Landrat vorsitzen, hat seine Räumlichkeiten im Rathaus bezogen, während die Technische Einsatzleitung als Bindeglied zwischen Stab und Einsatzkräften in der Jugendstil-Festhalle untergekommen ist – um zu gewährleisten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst wenig direkter Kontakt zwischen den beiden Befehlsstellen besteht. Stab und Technische Einsatzleitung sind durch eine Videoschalte miteinander verbunden.

„Durch den gemeinsamen, interkommunalen Katastrophenstab wollen wir die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus in der Region noch besser verzahnen und die Ressourcen beider Kommunen schonen“, begründen OB Hirsch und Landrat Seefeldt ihre Entscheidung. Wichtigste Aufgabe des gemeinsamen Stabs sei es, die dynamische Lage in der aktuellen Krisensituation zu beherrschen, sind sich beide Verwaltungschefs einig. „Bei beiden Verwaltungen gehen quasi im Minutentakt neue Informationen ein, die wir bündeln und verarbeiten und dann entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen müssen.“

Hirsch und Seefeldt betonen in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung des jüngsten Verbots zum Betreten von öffentlichen Orten in Stadt und Kreis. „Die Lage in der Südpfalz ist eine andere als in den meisten übrigen rheinland-pfälzischen Landesteilen – dafür sorgt in erster Linie die Nähe zur französischen Region Grand-Est als Corona-Risikogebiet.“ Beide Verwaltungschefs bringen ihre Verbundenheit mit den Freundinnen und Freunden im benachbarten Elsass zum Ausdruck, wo das Gesundheitssystem aufgrund von vielen Corona-Fällen aktuell an seine Grenzen kommt.

Um in der Südpfalz auf eine Ausbreitung des Virus vorbereitet zu sein, gehört es zu den ersten Aufgaben des neuen Katastrophenstabs, Notkrankenhäuser zu errichten. Entsprechende Strukturen werden aktuell bereits in den leerstehenden Räumlichkeiten der Klinik Bad Bergzabern des Klinikums Landau-SÜW und an der Integrierten Gesamtschule in Landau geschaffen. Stadt und Kreis weisen aber darauf hin, dass die beiden Notkrankenhäuser keine direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger darstellen. Vielmehr werden die Patientinnen und Patienten von den bestehenden, „regulären“ Krankenhäusern an die neuen Strukturen überwiesen.

Medizinisches Fachpersonal, das die Notkrankenhäuser unterstützen möchte, wird weiter gebeten, sich unter den E-Mail-Adressen Notkrankenhaus@landau.de bzw. Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung zu melden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Glassammlung setzt einmal aus

Speyer / Stadtwerke – Um die Abfallentsorgung für die hygienisch wichtigen Fraktionen – wie z. B. Restmüll und Bioabfall – auch während der Zeit des erhöhten Krankenstandes in vollem Umfang aufrechterhalten zu können, setzen die EBS/SWS in der Zeit vom 23. März bis 2. April 2020 die Glassammlung aus.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Glas-Säcke bereitzustellen bzw. schon bereitgestellte wieder ins Haus zu holen. Eine Information von Nachbarn und Verwandten telefonisch oder digital hilft, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Entsorgungsbetriebe bedanken sich für die Unterstützung jedes Einzelnen.

Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020

Speyerer Unternehmen unterstützen – Wirtschaftsförderung erstellt Übersicht von Lieferdiensten

Speyer – Die tiefgreifenden, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Speyer stellen ortsansässige Unternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Vereine vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Viele Betriebe haben reagiert und einen eigenen Lieferdienst oder Services eingerichtet, die den verordneten Hygienemaßnahmen entsprechen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat aus den bekannten Angeboten eine Übersicht erstellt, welche zentral unter www.speyer.de/lieferdienste abrufbar ist. Unternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, jedoch nicht in der Liste aufgeführt sind, werden gebeten sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zu wenden.

Indes appelliert die Oberbürgermeisterin an den Zusammenhalt der Speyererinnen und Speyerer: „Bitte bestellen Sie gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht arglos bei Großhändlern im Internet, sondern unterstützen Sie unsere Speyerer Unternehmen. Kaufen Sie Gutscheine, werden Sie Vereinsmitglied und helfen Sie so, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern“.

Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht allen Unternehmen bei Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer / Wirtschaftsförderung
23.03.2020

Sorgen und Ängste – Kraft und Zuversicht

Kirchenpräsident und Bischof halten Andacht via Livestream – Dank an Ärzteschaft und Pflegende

Landau (lk/is)Sorgen und Ängste sowie Hoffnung und Hilfe angesichts der Corona-Pandemie haben Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann in einem ökumenischen Gebet zum Ausdruck gebracht. In der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau feierten die beiden Geistlichen eine ökumenische Andacht, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wurde. Zu dieser Zeit läuteten in allen Kirchen in der Pfalz und der Saarpfalz zehn Minuten lang die Glocken.

Besonders schlossen Kirchenpräsident und Bischof die Ärzteschaft und Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Hospizen, Altenhilfeeinrichtungen und Praxen in das Gebet ein, „die bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit arbeiten.“ Mut, Kraft und Zuversicht erbaten Schad und Wiesemann für die zahlreichen Ehrenamtlichen, die Familien, alten und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen helfen.

Die Kirchen blieben nach den Ausführungen der leitenden Geistlichen ihrem Auftrag treu und stünden auch weiterhin all denen bei, die in der aktuellen Krise besonders betroffen seien. „In der Seelsorge, dem Gebet sowie in Diakonie und Caritas sind wir weiter für Sie da“, erklärten Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann, die das Gebet ohne Gottesdienstgemeinde vor Ort feierten.

Das ökumenische Gebet in der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau wurde per Livestream über die Internet-Auftritte und Social-Media-Kanäle von Bistum und Landeskirche sowie in den Offenen Kanälen Kaiserslautern und Südwestpfalz übertragen. Als Aufzeichnung ist das Gebet auch weiterhin über www.evkirchepfalz.de und www.bistum-speyer.de zu sehen.

Die Evangelische Kirche der Pfalz will bis auf weiteres an den kommenden Samstagen jeweils um 18 Uhr eine Andacht aus dem Butenschoen-Haus senden.

23.03.2020

Abfallwirtschaftshof in Speyer geschlossen

Speyer / Abfallwirtschaftshof – Nach dem regulären Schließtag am Montag sind ab Dienstag, 24. März 2020, am Abfallwirtschaftshof (AWH) an der Franz-Kirrmeier-Straße keine privaten Anlieferungen mehr möglich. Die Verantwortlichen der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) haben diesen Entschluss fassen müssen, weil die Mindestvorgaben für die Personendichte auf dem Hof durch den hohen Kundendruck nicht ausreichend eingehalten werden konnten. Im Zuge der Corona-Prävention dient die Maßnahme dem Schutz der Anlieferer sowie des Personals von AWH und Kläranlage gleichermaßen. Der Betrieb der Kläranlage muss mit Blick auf die Daseinsvorsorge unter allen Umständen aufrechterhalten werden.

Solange keine öffentlichen Anordnungen dagegenstehen, werden die Grünabfallcontainer auf den acht verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet weiterhin bereitgestellt. Auch hier bitten die EBS die Nutzer eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Im Container soll immer nur eine Einzelperson Grünschnitt einschichten. Wartende müssen den notwendigen Abstand voneinander halten.

Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020

Ansprache der Ministerpräsidentin Malu Dreyer an die Bevölkerung

Guten Abend, liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,

mir ist es wichtig, Sie in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit der Corona-Krise immer wieder persönlich anzusprechen. Das ist möglich, weil ganz viele Journalisten und Journalisten trotz aller Widrigkeiten weiter ihre Arbeit tun. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

Die Zahl der Infizierten wird auch bei uns weiter ansteigen. Die Landesregierung bewertet die Lage täglich neu und handelt entschlossen und konsequent auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und in enger Absprache mit unseren Kommunen und der Bundesregierung. Ich versichere Ihnen: Bei all unseren Entscheidungen stehen Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit an erster Stelle.

Unser Ziel ist: die Geschwindigkeit zu drosseln, mit der sich das Corona-Virus im Land ausbreitet, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig ins Krankenhaus müssen.

Damit es dazu nicht kommt, müssen wir alle unsere Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind, müssen jetzt alle Abstand halten.

Die Landesregierung hat dazu seit dem vergangenen Montag eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen beschlossen:

  • Unsere Schulen und Kitas sind geschlossen. Aber wir haben die Eltern nicht vergessen. Eine Notbetreuung ist für alle eingerichtet, die sie brauchen. Ich danke allen, die mithelfen, dass die Versorgung unserer Kinder gelingt.
  • Am Dienstag haben wir Kneipen, Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch Spielplätze geschlossen. Was die Menschen brauchen, bleibt geöffnet: Arztpraxen und Apotheken, Supermärkte und Drogerien, möglichst viele Institutionen der Wirtschaft und der Logistik.

Seitdem haben wir gesehen: Viele Menschen halten sich an die Schutzmaßnahmen. Ihnen allen möchte ich herzlich danken. Aber es gibt leider noch immer Leute, die den Ernst der Lage nicht begriffen haben. Ich sage ganz klar: Wer Corona-Partys feiert oder sich zum Kaffeekränzchen trifft, gefährdet das Leben anderer und auch sein eigenes.

Deshalb haben wir heute beschlossen, dass ab Mitternacht auch alle Cafés, Eisdielen und Restaurants in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Die Menschen können weiter an die frische Luft gehen, aber dürfen nicht mit mehr als fünf Personen zusammenstehen.

Abstand zu halten gilt leider auch im Blick auf unsere europäischen Nachbarn. Leider kämpfen unsere französischen Freunde in Grand-Est mit hohen Infektions- und Todesraten. Pendler und Pendlerinnen dürfen deshalb ab sofort nur noch zwischen ihrem Arbeits- und Wohnort hin und herfahren, ein Stopp im Supermarkt oder ein Ausflug zum Vergnügen sind verboten.

In einem zweiten Maßnahmenpaket erhöhen wir weiter massiv die Zahl der Behandlungsplätze für Corona-Kranke, insbesondere für schwere Verläufe.

Damit schnell getestet werden kann, haben wir im ganzen Land Fieberambulanzen eingerichtet und bauen diese weiter aus.

Wir haben bereits jetzt die Anzahl der Intensiv- und Beatmungsbetten deutlich erhöht und schulen 2000 Kräfte zusätzlich für die Pflege in den Intensivstationen.

In Corona-Schwerpunkt-Krankenhäusern werden zusätzliche Plätze geschaffen.

Ich versichere Ihnen: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle, die erkranken, bestmöglich zu versorgen!

Ein drittes Maßnahmenpaket betrifft die Wirtschaft.

Schon jetzt hat das Virus massive Auswirkungen auf die Unternehmen, Selbständige und ihre Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Als Landesregierung tun wir alles, um krisenbedingte Insolvenzen so weit als möglich zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.

Wir spannen gemeinsam mit der Bundesregierung einen Schutzschirm, um die schlimmsten Folgen der Corona-Krise zu verhindern.

Die Zugänge zum Kurzarbeitergeld wurden bereits erleichtert. Kein Unternehmen sollte jetzt zögern, sich für einen Kredit an seine Hausbank oder für Steuererleichterungen an sein Finanzamt zu wenden.

Selbständige, Kleinunternehmer, Künstler und Künstlerinnen trifft die Krise besonders hart. Für viele geht es um die Existenz. Der Bundesfinanzminister arbeitet gerade an einem milliardenschweren Hilfspakt für Soloselbständige und Kleinstfirmen, das in der nächsten Woche beschlossen wird.

Darlehen, direkte Hilfe und Zuschüsse werden den Unternehmen in Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. Ich kann Ihnen versichern, wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um alle Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

Liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,

wir stehen wirklich mitten in einer historischen Situation. Viele Menschen arbeiten gerade bis zur Erschöpfung. Ich danke denjenigen, die sich in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Laboren um Kranke kümmern und sich auf den Notfall mit vielen Schwerkranken vorbereiten. Ich danke den Verantwortlichen in den Kommunen und den vielen Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Und ganz besonders auch denjenigen, die unter erschwerten Bedingungen unsere Versorgung sichern, so dass es uns an nichts fehlt. Sie alle leisten einen unschätzbaren Dienst für das Gemeinwohl!

Besonders freue ich mich, dass auch immer mehr Leute voller Elan und Humor Ideen entwickeln, die diejenigen unterstützen, die Hilfe brauchen. Sie zeigen: Menschlichkeit ist stärker als Egoismus! Zur Unterstützung dieser Initiativen hat die Landesregierung kurzfristig ein neues Förderprogramm aufgelegt, das unbürokratisch und schnell finanziell Hilfe leistet. Inzwischen haben schon 780 Lehrer und Lehrerinnen ihre Bereitschaft erklärt, an anderen Orten auszuhelfen. Auch dafür ein herzlicher Dank!

Liebe Landsleute, jeder Einzelne und jede Einzelne hat es jetzt in der Hand, ob wir das Virus eindämmen können. Ich bitte Sie eindringlich: Halten Sie sich an die vereinbarten Schutzmaßnahmen, um Menschenleben zu retten! Geben Sie auf sich und Ihre Nächsten Acht und bleiben Sie gesund!

Vielen Dank.

Es gilt das gesprochene Wort

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020

Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen erweitert mit Wirkung vom morgigen Samstag, 21. März 2020, ihre Verfügungen zu kontaktereduzierenden Maßnahmen und untersagt das Betreten öffentlicher Orte. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie das Rheinufer. Es gelten einige Ausnahmen: Wenn es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist, dürfen öffentliche Orte betreten werden. Es ist erlaubt, Lebensmittel oder andere Dinge zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse einzukaufen, den Arzt zu besuchen oder zur Arbeit zu gehen. Eltern, die ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, können dies auch weiterhin tun. Ebenfalls erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, spazieren zu gehen, zu joggen oder mit dem Hund Gassi zu gehen.

Der Öffentliche Personennahverkehr darf gleichfalls nur für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit benutzt werden, dabei muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden.

Es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.

Darüber hinaus werden entsprechend den Beschlüssen der rheinland-pfälzischen Landesregierung die Gaststätten geschlossen, dies gilt sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie und betrifft auch Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés, Shishabars, mobile und stationäre Eisverkaufsstände. Geschlossen bleiben auch Floristen und Autowaschanlagen. Nicht mehr öffnen dürfen darüber hinaus auch beispielsweise Solarien, Sonnenstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Frisöre und Frisörbetriebe oder Barber Shops. Weiterhin möglich ist es, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder das Angebot eines Lieferservice durch Gaststätten. Jeglicher Verzehr vor Ort ist ausgeschlossen.

Für Betriebe, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, wie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte gelten Auflagen, insbesondere zu Hygiene-, Einlass- und Abstandsregelungen.

Das Betretungsverbot für die öffentlichen Orte ist formal in einer gesonderten Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen geregelt. Die Maßnahmen zum Betretungsverbot sind vorerst bis zum Freitag, 3. April 2020, 24 Uhr gültig. Für die anderen Maßnahmen hat die Stadt ihre bisherige Allgemeinverfügung zu diesem Themengebieten angepasst und neu erlassen. Sie gelten bis 19. April 2020.

OB Steinruck: Konsequenz und Disziplin gefordert

„Wir müssen unter allen Umständen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Der Weg dahin führt über eine klare, konsequente und verantwortungsbewusste Verringerung von Sozialkontakten auf das Nötigste. Unsere heutigen Entscheidungen sind konsequent und notwendig. Sie verfolgen alle das Ziel, im Interesse unseres Gesundheitssystems Zeit zu gewinnen. All das dient allein dem Wohl unserer Gesellschaft, die die Älteren und die Schwächeren schützt. Wir haben in den vergangenen Tagen erlebt, wie Menschen solidarisch und achtsam miteinander umgehen und unseren Anordnungen großes Verständnis entgegenbringen und es unterstützen. Was wir uns im Moment nicht leisten können, sind Unvernunft, Ignoranz oder Fahrlässigkeit. Leider haben wir auch immer wieder erlebt, dass sich Menschen nicht an die Vorgaben halten. Daher erweitern wir unsere Allgemeinverfügung noch einmal streng.  Ich will ebenso unmissverständlich darauf hinweisen: Wir werden das durchsetzen und wir sind bereit, unsere Maßnahmen jederzeit anzupassen und gegebenenfalls weiter zu verschärfen, sollten wir feststellen, dass die bisherigen Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck das Vorgehen der Verwaltung.

„Ich appelliere noch einmal an die Bürger*innen: Bleiben Sie zu Hause! Wenn immer möglich, erledigen Sie das Notwendige zügig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll! Setzen Sie sich und andere nicht unnötigen Kontakten und damit Übertragungswegen aus. Seien Sie diszipliniert und nehmen Sie Rücksicht und respektieren Sie unsere Anordnungen“, fordert die OB alle zu Mithilfe und Solidarität auf.

Mehr auf www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.03.2020

Weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung

Mannheim – Die baden-württembergische Landesregierung hat am Freitag weitere Maßnahmen angekündigt, mithilfe derer die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden soll. Diese Maßnahmen werden auch im öffentlichen Raum im Mannheimer Stadtgebiet für weitere Einschränkungen sorgen.

Das Land hat beschlossen, ab morgen, 21. März, alle Zusammenkünfte und Ansammlungen von Gruppen auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Heißt konkret: Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Davon ausgenommen sind Familien, also Eltern mit ihren Kindern, und Paare. Unter „Öffentliche Plätze“ fallen gemäß der Mannheimer Polizeiverordnung alle Straßen, Grün- und Freizeitanlagen, Gewässer, Wiesen und Felder, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder der öffentlichen Benutzung dienen. In Mannheim sind dies zum Beispiel die Wasserturmanlage, der Paradeplatz, die Neckarwiese und die Grünflächen an den Rheinterrassen.
Auch in privaten Räumen sollten nach Möglichkeit keine Treffen und Veranstaltungen stattfinden. Hier gilt der Appell an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Keinen Unterschied gibt es bei den Restaurants und Gaststätten, deren Schließung von der Stadt Mannheim bereits am Mittwoch verfügt wurde. Diese Regelung soll ab morgen landesweit gelten. Wie auch in Mannheim sollen lediglich Lieferdienste und Take-Away noch erlaubt sein.

Bereits heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Verordnung hingewiesen, was erfreulicherweise auf viel Verständnis stoß. Morgen werden Polizei und Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder verhängen.
Weiter Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen und hängen von der weiteren Entwicklung und Lagebeurteilung ab.

Stadt Mannheim
23.03.2020

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Speyer – Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.

„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.

Stadtverwaltung Speyer
23.03.2020

11. Aktuelle Information zu Corona, 20.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Kita-Gebühren
  3. Friedhöfe
  4. Stadtbibliothek
  5. Digitale Kulturangebote
  6. MARCHIVUM

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 102

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 20.03.2020, 16 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 102. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Kita-Gebühren: Einzug für April gestoppt

Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/stadt-stoppt-einzug-der-kita-gebuehren

3.) Friedhöfe

Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.

Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.

4.) Stadtbibliothek: bitte zuhause bleiben und keine Medien abgeben

Entgegen der gestrigen Aufforderung bittet die Stadtbibliothek ab sofort nicht mehr um Rückgabe der Medien in die Rückgabeboxen, sondern bittet die Leser*innen darum, zuhause zu bleiben. Medien werden bis zur Wiedereröffnung der Bibliotheken automatisch verlängert, es entstehen keine Gebühren.

Für Fragen steht die E-Mail Adresse Stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de zur Verfügung, außerdem die Telefonnummer 293-8935 und speziell zu den online-Angeboten 293-8933.

5.) Digitale Kulturangebote: „Welttag der Poesie“ am 21. März

Der 21. März wurde von der UNESCO zum „Welttag der Poesie“ erklärt. Bereits zum dritten Mal hat das Kulturamt Mannheim die Aktivitäten der Mannheimer Akteure koordiniert und mit dem Kulturbüro der Metropolregion Rhein-Neckar abgestimmt. „Poesie in Mannheim, der Metropolregion Rhein-Neckar und der ganzen Welt“ war die Titelzeile der Pressemeldung bevor das Corona-Virus die Absage der einzelnen Veranstaltungen erzwang. Unter http://www.metropolpoesie.de steht nun ein alternatives Online-Angebot zur Verfügung.

6.) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung

Das MARCHIVUM hat alle öffentlichen Bereiche zunächst bis zum 19. April geschlossen. Deshalb verlagert das MARCHIVUM seine Aktivitäten ins Netz und bespielt in den nächsten Wochen seinem Blog unter https://www.marchivum.de/de/blog täglich mit neuen Beiträgen – darunter Ausstellungseinblicke, Nachlasswelten, Archivschätze u.v.m. Auf die Neuerscheinungen im Blog macht das MARCHIVUM über Facebook und Twitter täglich aufmerksam. Weitere Information zu den Aktivitäten des MARCHIVUM kann man außerdem über den Newsletter abonnieren: https://www.marchivum.de/de/newsletter-anmeldung

Stadt Mannheim
23.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung über eine eingeschränkte Ausgangssperre als weitere kontaktreduzierende Maßnahme aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich im direkt an den Landkreis Germersheim angrenzenden Hochrisikogebiet Grand Est (Frankreich) mit weiteren Infektionen bis hin zu Todesfällen. „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Ab Mitternacht, 21. März 2020, gilt im Landkreis Germersheim, wie in der gesamten Südpfalz, eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen.

Ab Mitternacht ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald.

Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind; die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind; die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen; die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind, wie z.B. Kauf von Lebensmitteln; die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind; für Trauungen im engen Familienkreis; für Bestattungen im engen Familienkreis; wenn öffentliche Orte alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ohne vermeidbaren Aufenthalt zügig durchschritten werden. Dies gilt auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren, die ins Freie verbracht werden müssen.

Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur zulässig, wenn es unbedingt notwendig ist (z.B. Arztbesuch, Kauf von Lebensmitteln, Fahrt zur/von der Arbeit), nicht für Freizeitzwecke, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

Bei Kontrollen durch die Polizei und die Ordnungsbehörden sind die Gründe, warum man erlaubterweise unterwegs ist, glaubhaft zu machen.

Die Regelungen gelten vorerst bis 3. April 2020, 24 Uhr.

Die gesamten Ausführungen sind in der Allgemeinverfügung nachlesbar, die im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 13/2020 veröffentlicht ist. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Stadt Speyer untersagt das Betreten öffentlicher Orte – Restaurants müssen schließen

Speyer – Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt Speyer eine überarbeitete Allgemeinverfügung, die das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 21. März 2020.

Wichtig ist, dass es nicht um eine generelle Ausgangssperre handelt! Das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen ist zwar grundsätzlich untersagt, allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Das Haus oder die Wohnung sollte nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Weiterhin im Freien aufhalten darf sich außerdem, wer alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zum Beispiel spazieren oder joggen geht oder ein Haustier ausführt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Personen untereinander zu achten.

„Leider haben die Erfahrungen der letzten Tage gezeigt, dass dieser Schritt erforderlich ist, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. „Uns allen fällt „Social Distancing“ schwer, aber leider ist es in unserer aktuellen Situation die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.

Darüber hinaus werden mit separater Verfügung ab dem morgigen Samstag alle Restaurants und Gaststätten im Stadtgebiet geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben nur Liefer- und Abholservices unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen in ausreichendem Maße überprüft werden können, hat die Stadtspitze entschieden, den Kommunalen Vollzugsdienst personell aufzustocken. Die Vollzugsbeamten erhalten Unterstützung durch die Kollegen aus dem Bereich Straßenverkehr.

Die Allgemeinverfügungen werden im Laufe des Tages auf www.speyer.de/corona eingestellt.

Stadt Speyer
23.03.2020

Coronavirus: 27 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Freitag, 20. März 2020, 14.30 Uhr, 27 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Dein Zoo Heidelberg für Zuhause

Aktuelle Videos & Impressionen online verfügbar

Der Zoodirektor sendet per Videobotschaft Grüße an alle Zoo-Freunde daheim. (Foto: Zoo Heidelberg)

Heidelberg / Zoo – Besonders im Frühling zeigt sich der Zoo Heidelberg von einer ganz besonders farbenfrohen Seite. Überall im Zoo blühen die Sträucher, Wiesen und Büsche. Die ersten Jungtiere erkunden gemeinsam mit ihren Eltern die Anlagen. Leider können Besucher diese Frühlingseindrücke nicht live miterleben. Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zu Corona bleibt der Zoo Heidelberg auf Anordnung der Stadt Heidelberg bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Um Zoo-Freunde dennoch auf dem Laufenden zu halten, hält der Zoo viele Frühlingsimpressionen digital fest und veröffentlicht diese auf der Webseite unter: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und in den Sozialen Medien.

Die kleinen Ferkel beobachtet der Zoodirektor derzeit besonders gerne. (Foto: Heidrun Knigge/Zoo Heidelberg)

„Es passiert gerade so viel im Zoo, da möchten wir unsere Freunde und Unterstützer so gut es eben geht daran teilhaben lassen!“, erklärt Zoodirektor Dr. Wünnemann. „Viele der Aufnahmen stammen von unseren Tierpflegern, die nun in wechselnden Schichten im Zoo sind und sich um unsere Tiere kümmern. Das ganze Team hilft mit, wenn es darum geht, etwas zu unseren Zoo-Freunden nach Hause zu bringen.“ Mit Informationen zu den Zootieren, dem Zoo-Team und vielen Frühlingsaufnahmen zeigt der Zoo, was den Besuchern im Augenblick verborgen bleibt. Es ist schließlich nicht nur die Natur im Zoo Heidelberg, die in diesen Tagen richtig aufblüht. Bei den Zootieren herrscht in den Gehegen, Anlagen und Volieren viel Aktivität. Die Erdmännchen sind mit ihrem Nachwuchs viel in der Sonne, das junge Kudu erkundet bereits sehr sicher die Außenanlage, die beiden Berberlöwen genießen vom Aussichtsturm den Blick über ihre neue, immer grüner werdende Anlage, die Flamingos bereiten sich auf die kommende Brutsaison vor und die Ferkel rennen im Schweinsgalopp durch das Gehege. „Unsere Besucher zuhause können sich auf abwechslungsreiche Videos und Videobotschaften aus dem Zoo freuen“, so Wünnemann. Im aktuellen Videobeitrag sendet der Zoodirektor selbst seine Grüße und verrät etwas über seine (aktuellen) Lieblingstiere im Zoo. Weitere Beiträge werden folgen. Aber eines ist sicher: Das gesamte Zoo-Team freut sich bereits jetzt darauf, die Besucher bald wieder im Zoo Heidelberg zu treffen, wo jeder das Zooleben dann live erleben kann. Links zu den Videos: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und www.facebook.com/ZooHeidelberg

Tiergarten Heidelberg gGmbH
23.03.2020

Aktueller Stand Verbreitung Coronavirus – Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 8 Uhr) gibt es im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis 41 Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden: 10 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 9 aus der Stadt Frankenthal, 13 aus der Stadt Ludwigshafen und 9 Personen aus der Stadt Speyer.

Alle Personen und deren enge Kontaktpersonen stehen unter häuslicher Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz. Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und das unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Die Verwaltungen haben zusätzlich verschiedene Allgemeinverfügungen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen erlassen, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Verfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die aktuellen Fallzahlen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.rhein-pfalz-kreis.de einsehbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße fünf weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 37 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, eine Person aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und sechs Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
23.03.2020

Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz / Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.
  1. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,
  2. die zur Anwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
  3. die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind;
  4. die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
  5. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind (Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel);
  • die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind;
  • wenn öffentliche Orte im Freien allein, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.
  • Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur für Betretungen gemäß Ziffer 2 Buchstaben a) bis e) zulässig, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.
  • Bei Kontrollen durch die Polizei und den gemeindlichen Vollzugsdienst sind die Gründe, warum eine Betretung gem. Ziffer 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.
  • Die Regelungen nach Ziffern 1 bis 4 dieser Verfügung treten am Tag nach der Bekanntmachung (0.00 Uhr) in Kraft. Sie gelten vorerst bis 03.04.2020, 24.00 Uhr.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.

Begründung

Mit den bisherigen Allgemeinverfügungen hat die Kreisverwaltung Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Unter anderem sind Zusammenkünfte in verschiedenen Einrichtungen sowie sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen unabhängig von der Personenzahl untersagt, Restaurantbesuche eingeschränkt und Einkaufsmöglichkeiten auf unbedingt erforderliche Bereiche reduziert.

Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv und in exponentieller Weisen an. Das Robert-Koch-Institut stuft seit dem 17.03.2020 die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung als hoch ein.

Im Rhein-Pfalz-Kreis sind trotz der getroffenen Maßnahmen aktuell und realistisch erwartbar auch in Zukunft zahlreiche Menschen im Kreisgebiet rege unterwegs. Wenngleich die bisher getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen Kontakten geführt haben, erscheint nach wie vor die Sensibilität und das entsprechende Handeln in Teilen der Bevölkerung nicht angemessen ausgeprägt: Zahlreiche Beobachtungen von Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen im Rhein-Pfalz-Kreis, sowie Berichte über private Feiern, Ausgehverhalten und Vergleichbares bis hin zu sog. „Corona-Partys“ belegen diese in Teilen der Bevölkerung bislang ungenügende Sensibilisierung.

Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein und frühsommerlichen Temperaturen lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Personen aufeinandertreffen. Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Absicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich.

Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS-CoV-2 übertragen und damit in die Bevölkerung weiterverbreitet wird.

Die Entwicklung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zustand erwarten, der das Gesundheitssystem und insbesondere die akute Versorgung von Patienten in Krankenhäusern überfordert. Die Zustände in anderen Ländern wie auch Prognosen von Medizinern in Deutschland lassen die Notwendigkeit der Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen erwarten mit der Folge, dass ggf. bestimmte Personengruppen trotz Lebensgefährdung nicht mehr adäquat versorgt werden können.

Das mit dieser Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot des Betretens öffentlicher Orte ist mit Blick auf die oben dargestellten Zusammenhänge geeignet und erforderlich, die weitere Ausbreitung von Corona-Infektionen in der Bevölkerung einzudämmen. Ein milderes Mittel, mit dem ein Schutz vor Ansteckungen bzw. eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu erzielen wäre, ist nicht ersichtlich. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfälle erfordert, dass neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn jegliche Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten nach Ziffer 2) liegen, unterbunden werden.

Das Verbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit stehen wie oben dargestellt erhebliche gesundheitliche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbreitung des Coronavirus sowie die Gefahr einer akuten und schwerwiegenden Überlastung der Gesundheitsversorgung gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

Die Verhältnismäßigkeit der Verfügung wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass durch die unter Ziffer 2 genannten Ausnahmen weiterhin dringende und unaufschiebbare Geschäfte möglich bleiben sowie ein gewisses Mindestmaß an persönlicher Bewegungsfreiheit bestehen bleibt.

Zur Durchsetzung der Verfügung ist die Anordnung von unmittelbarem Zwang erforderlich. Die Androhung von Zwangsgeld als milderes Zwangsmittel ist untunlich, denn die Ansteckung lässt sich nur dann wirksam verhindern, wenn Personen notfalls unter Zwang sofort dazu gebracht werden, das Betretungsverbot einzuhalten und im Falle der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen den erforderlichen Abstand einzuhalten.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Maßnahmen des Erlasses sind zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

Die Kreisordnungsbehörden haben als zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 getroffen werden. Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen a.Rh. eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

18. BASF FIRMENCUP wird wegen COVID-19 verschoben

Hockenheim / Hockenheimring – Der ursprünglich für den 6. Mai 2020 auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg geplante BASF FIRMENCUP wird verschoben. Veranstalter und Hockenheimring bemühen sich derzeit, einen neuen Termin für den Team-Lauf der Metropolregion Rhein-Neckar zu finden, der zur Top-5 der Firmenläufe in Deutschland gehört.

„In diesem Moment gilt es vor allem, angemessen zu reagieren und alles Mögliche zu unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Gesundheit aller Teilnehmer, Partner und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität“, so Heidi Böttcher, beim Veranstalter Infront B2Run für den BASF FIRMENCUP verantwortlich. „Wir beobachten die Entwicklung rund um das Virus sehr genau. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit den Behörden und beraten uns täglich wie wir bestmöglich mit der sich ständig ändernden Situation umgehen können.“

Tower Media GmbH
23.03.2020

Corona/Ministerrat: Landesregierung beschließt weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung

Berlin / Rheinland-Pfalz – Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben

Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

1.     Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

2.     Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

3.     Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,

4.     Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,

5.     Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,

6.     Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.

Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.

Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze

Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze weiter reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.  Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, den 22. März 2020, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

„Diese Verordnung ist notwendig, um eine zu schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Insbesondere durch die hohe Infektions- und Todesrate in der rheinland-pfälzischen Nachbarregion Grand Est in Frankreich besteht die Gefahr einer zunehmend schnellen Ausbreitung des Virus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Verordnung sei ein milderes Mittel zu einer allgemeinen Grenzschließung oder einem vollständigen Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot.

Der freie Warenverkehr soll so zudem gesichert werden. Andernfalls müssten Menschen, die aus RKI-Risikogebieten kommen, insbesondere Fernfahrer, in Quarantäne genommen werden. Die Verordnung ist demnach auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Reisebeschränkungen

Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.html heruntergeladen werden.

Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft

„Die Corona-Krise hat enorme Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere die kleinen Unternehmen und die Solo-Selbstständigen sind bereits jetzt spürbar getroffen. Ich habe mich schon frühzeitig für eine gesamtstaatliche, eine gemeinsame Lösung eingesetzt. Daher begrüße ich das Soforthilfeprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ausdrücklich.  Corona ist ein mindestens nationales, wenn nicht globales Problem und so muss die Antwort auch auf nationaler Ebene erfolgen. Wir werden den Bund bei der Umsetzung des Programms unterstützen. Gleichzeitig bin ich mit allen Akteuren im Gespräch, um einen eventuell bestehenden weiteren Bedarf an Hilfsangeboten zu identifizieren und darauf zu reagieren“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Der Minister rief alle Unternehmen dazu auf, bestehende Angebote zu nutzen. „Nutzen Sie das Kurzarbeitergeld. Sprechen sie mit ihrem Finanzamt. Suchen sie den Kontakt zu ihrer Hausbank, die eine Schlüsselrolle spielt für die Bürgschafts- und Darlehensprogramme der Landesregierung“, sagte Wissing. Allerdings muss allen klar sein, dass die Politik nur die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen kann, um die Verbreitung des Virus an und für sich einzudämmen, sind wir hingegen alle gefordert.

Sicherheit im Lebensmittelhandel

Mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel betonte Ernährungsministerin Höfken: „Die Gesundheitsministerin und ich haben uns mit einem Schreiben unter anderem an den Einzelhandel gewandt, um auf die besondere Bedeutung der verpflichtenden Einhaltung von Hygieneregeln und -maßnahmen hinzuweisen. Ich möchte besonders die Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung unterstreichen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel ist in dieser Krise systemrelevant, da diese tagtäglich in den Geschäften für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in unserem Land arbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam nochmal eine Handreichung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen auf unserer Homepage veröffentlicht, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kundinnen und Kunden in den Geschäften bestmöglich zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten von Abstandsregeln beim Lebensmitteleinkauf.“ 

Ehrenamt ist in der Krise wichtig und erhält Unterstützung

In dieser schwierigen Situation mache es Mut, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz sich gegenseitig helfen und unterstützen. Vielen Bürgern und Bürgerinnen sei es nicht egal, wie Ältere, Kranke oder Menschen in Quarantäne mit dem Nötigsten versorgt werden oder ob sie an Einsamkeit und fehlenden sozialen Kontakten leiden. Neben den bestehenden sozialstaatlichen Hilfestrukturen und den Angeboten der Kommunen sei ihr Engagement wichtig, um in Zeiten von „social distancing“ soziale Kälte zu vermeiden.

“Ich bin sehr froh darüber, dass überall im Land nachbarschaftliche Hilfsdienste wie Einkaufshilfen, Online-Leseangebote oder Sorgentelefone von ehrenamtlich Engagierten ins Leben gerufen worden. Sie wollen wir schnell und unbürokratisch unterstützen. Ich habe deshalb ein neues Förderprogramm initiiert, aus dem ab sofort entstehende Auslagen und Aufwände erstattet werden. Die Projektförderung erfolgt einmalig in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Damit stehen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln rund eine halbe Million Euro für die Engagementförderung in der Corona-Pandemie zur Verfügung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

In den kommenden Wochen und Monaten würden solche Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Initiativen weiter an Bedeutung gewinnen. Dafür brauche es gute Rahmenbedingungen, gebündelte Informationen, unkomplizierte Zugänge zu bestehenden Netzwerken sowie nicht zuletzt auch neue, unbürokratische Förderangebote. „Für alle in der Corona-Krise ehrenamtlich Engagierten haben wir für die Praxis wichtige Informationen, die Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner zusammengestellt. Diese Übersicht werden wir kontinuierlich fortschreiben.

Angekündigter Nachtragshaushalt bereits kommende Woche im Kabinett

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird bereits in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag, 24. März, den Nachtragshaushalt beraten.

„Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell auf die aktuelle Situation vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation wird der Nachtragshaushalt den aktuellen Bedarfen angepasst“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag werden die Ministerpräsidentin und die Finanzministerin über die Einzelheiten des Nachtrags informieren. Die Landesregierung hat die Bitte an den rheinland-pfälzischen Landtag herangetragen, im Anschluss an den Kabinettsbeschluss ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen.

Pressekonferenzen nur noch online

Die Ministerpräsidentin wird ab sofort und bis auf weiteres zum eigenen Schutz und dem Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter Pressekonferenzen streamen und Fragen über Telefon und Kurznachrichten entgegennehmen. Die Ministerpräsidentin wird zudem aus Vorsichtsgründen weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da sie möglicherweise mittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Aus diesem Grund greifen die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Schlüsselpersonal. Daher sollen ab sofort Menschen, die in näheren Kontakt zu ihr treten, Mundschutz tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und so die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.

Appell an die Bevölkerung

„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin

Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020

Schifferstadter für Schifferstadter: Hilfe während der Coronakrise

Schifferstadt – Ältere, alleinstehende Menschen, solche mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder Immunschwäche sind durch den aktuell grassierenden Coronavirus besonders gefährdet. Aber sie können sich und andere vor Ansteckung schützen – indem sie zuhause bleiben. Was aber, wenn es ihnen an etwas fehlt?

Gemeinsam mit den bereits in Schifferstadt aktiven Organisationen hat die Stadtverwaltung eine telefonische Hotline unter 01718171493 eingerichtet. Hier darf sich Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr jeder melden, der Sorgen und Ängste hat, jemanden braucht, der für ihn den Einkauf, das Gassigehen mit dem Hund erledigt oder Hilfe bei einer kleinen Reparatur benötigt. Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten die Anrufer je nach Anliegen an den entsprechenden Ansprechpartner weiter. Ist die Hotline nicht besetzt, zeichnet ein Anrufbeantworter die Nachrichten auf. Selbstverständlich können sich auch Bürgerinnen und Bürger melden, die anderen ihre Hilfe anbieten möchten. Auch hier leistet die Stadtverwaltung Vermittlungsarbeit.

Nicht nur in Zeiten von Corona, aber natürlich gerade jetzt, haben sich einige kommerzielle, aber auch ehrenamtliche Organisationen auf den erhöhten Bedarf an Unterstützung eingestellt. Daneben arbeiten auch die Kirchen, Moscheen und die Ökumenische Sozialstation an Ideen und Konzepten, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen bzw. die bereits bestehenden Hilfsangebote mit voranzutreiben.

Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes

Unter der Nummer 017693701726 sind die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Sie organisieren einen kostenfreien Einkaufsservice – nur der Warenwert muss erstattet werden. „Wir schließen niemanden aus. Jeder darf sich bei uns melden – ob als Helfer oder Hilfsbedürftiger“, sagt Christoph Werner, Vorsitzender des Ortsvereins Schifferstadt & VG Dannstadt Schauernheim.

Hilfedienst für Personen mit Pflegestufe 1 bis 5

Anrufen, Einkaufsliste durchgeben und jeden Mittwoch und Freitag mit den gewünschten Produkten aus Aldi, Lidl und Edeka beliefert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hilfediensts Rhein-Pfalz kaufen für Menschen mit Pflegestufe 1 bis 5 ein. Bezahlt wird bar oder per EC-Karte laut Kassenzettel bei Lieferung. Die Telefonnummer lautet: 06235 / 446 285 5.

24-Stunden-Hilfe bei technischen und handwerklichen Problemen

Eine Kleinigkeit muss repariert, Gardinen auf- und abgehängt oder ein Router und WLAN eingerichtet werden? Mit seinem 24-Stunden-Notdienst reicht Matthias Bürgers Alleinstehenden und Senioren seine „Helping Hand“. Er bietet schnelle und preiswerte Hilfestellung bei diversen handwerklichen Herausforderungen und vielem mehr. Gerne dürfen die Hilfesuchenden auch mithelfen! Erreichbar ist „des Bürgers helfende Hand“ telefonisch unter 06235 / 9256250 oder mobil unter 01729802291.

Junge Union aktiviert „Einkaufshelden“

Knapp 8.000 sogenannte Einkaufshelden sind deutschlandweit für Ältere und chronisch Kranke unterwegs. Initiiert hat die Aktion die Junge Union Deutschland. Wer mitanpacken will, kann sich unter die-einkaufshelden.de registrieren und erhält dann vermittelte Anfragen von Hilfesuchenden aus der Region. Sofern der Einkaufsheld diese erledigen kann und will, erhält er die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Umgekehrt geht´s natürlich genauso: Der Hilfesuchende stellt seine Anfrage über die Plattform, wird an seinen Einkaufshelden aus der Gegend vermittelt und erhält dessen Kontaktdaten.

Wer sich als Einkaufsheld registriert, kann sich auch direkt seinen persönlichen Steckbrief mit Hilfsangebot und Kontaktdaten ausdrucken. Der kann dann im Mehrfamilienhaus oder der Nachbarschaft ausgehängt werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020

Ruftaxi verkehrt mit Notfahrplan

Haßloch – Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr. In dem Zusammenhang wird das Ruftaxi-Angebot in Haßloch mit dem heutigen Freitag seinen regulären Fahrbetrieb einstellen und ab Montag, 23. März 2020 nach einem Notfahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt. Demnach wird das Ruftaxi ab Montag in der Zeit zwischen 09:00 und 17:00 Uhr nur noch das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße anfahren. Weitere Fahrziele sieht der Notfahrplan nicht vor.

Darüber hinaus wird die Zahl der Fahrgäste auf maximal 2 Personen beschränkt (ggf. plus eine weitere Begleitperson). Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Auch findet keine Einstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Personen statt. Hierzu ist eine Begleitperson erforderlich. Diese Maßnahmen sind zum Schutz der Fahrgäste als auch des Fahrers erforderlich. Darüber hinaus findet kein Fahrkartenverkauf im Ruftaxi statt. Die Fahrt ist in dem Fall kostenfrei. Der Notfahrplan gilt zunächst bis zum 30.04.2020, kann bei Notwendigkeit aber verlängert werden.

Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs ist, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.

Gemeindeverwaltung Haßloch
23.03.2020

„Wir sind alle füreinander verantwortlich“

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit Video-Botschaft an die Menschen im Bistum Speyer – Besondere Worte der Ermutigung an Kinder und Jugendliche

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann: „Wir sind alle füreinander verantwortlich“

Speyer – Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit einer Video-Botschaft an alle Menschen und Gläubige im Bistum Speyer. „Wir alle spüren in diesen Tagen: Durch die Corona-Krise ist die Welt in einer ganz besonderen Herausforderung – und wir mitten drin.“ Er dankt allen, die sich schon bisher solidarisch gezeigt haben mit den Betroffen, indem sie auch schmerzliche Einschränkungen in Kauf genommen haben.

Es sei bitter, nicht mehr zum Gottesdienst zusammenkommen können. „Aber wir spüren: Wir sind trotzdem eine Gebetsgemeinschaft. Das können wir auch miteinander erleben, indem wir uns auf digitale Weise uns miteinander verbinden oder einfach auch ganz still im Herzen“, so Bischof Wiesemann. „Füreinander da sein, aufmerksam aufeinander sein, solidarisch füreinander sein, verantwortlich handeln: Das ist etwas sehr Wesentliches in diesem Augenblick.“

Er ermutigt die Gläubigen, anderen ein Zeugnis des Glaubens gerade in dieser Herausforderung zu geben und dankt allen, „die in dieser Krise ganz Großartiges leisten. An sie möchte ich ein besonderes Wort des Dankes richten, in die Krankenhäuser, in die Pflege, aber auch an Sie zuhause, wenn sie jemanden zu betreuen haben.“

Worte der Zuversicht an Kinder und Jugendliche

In einer eigenen Video-Botschaft spricht der Bischof speziell Kindern und Jugendlichen Mut und Zuversicht zu. „In diesem Augenblick spüren wir: Wir gehören alle zusammen, die Jungen und die Alten.“ Er erklärt, warum es wichtig ist, „dass wir jetzt miteinander verantwortlich füreinander sind“ und warnt vor schlechten Vorbildern. Zugleich bestärkt er die Zuversicht: „Wir haben immer wieder aus einem tiefen Vertrauen in das Leben Krisen miteinander bestanden, auch große Krisen der Menschheit. Wir werden auch diese bestehen – wenn wir zusammen bleiben, wenn wir auf Gott vertrauen und wenn wir miteinander verantwortlich handeln.“

Video-Botschaften von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/das-bistum-im-ueberblick/umgang-mit-dem-coronavirus/wort-des-bischofs/

Weitere Informationen:

www.bistum-speyer.de

Bistum Speyer
23.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Rhein-Pfalz-Kreis – Seit Samstag 21. März 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine erweiterte und konkretisierende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute erlassen. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet. Mit Bekanntgabe dieser neuen Allgemeinverfügung tritt die Verfügung vom 17.03.2020 außer Kraft. „Es muss alles dafür getan werden, die Verbreitung des Virus deutlich zu verlangsamen. Wir haben uns daher entschlossen, weitere Einschränkungen zum Schutze der Menschen – besonders zum Schutz der beschäftigten Menschen – auszusprechen“, so Landrat Clemens Körner.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

1.) Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen Shisha-Bars, Cafés, Eis-Cafés/-Dielen, alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, mobile Eisverkaufsstellen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Internetcafes, auch Vinotheken und ähnliche Einrichtungen,
b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen
f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
g. Kosmetik- und Nagelstudios, Tattostudios, Piercingstudios, Wellnes- und Spa-Angebote, Frisöre und Friseurbetriebe, Barber-Shops, nicht-medizinische Massagebetriebe und ähnlich Einrichtungen
h. Spielplätze.

2.) Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für:

Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel). Um Warteschlangen zu vermeiden sind Einlasskontrollen erforderlich, sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht. Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen. Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen. Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen. Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor dem Eingang bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen. Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten. An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen. Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen. Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.

Sonstige nicht unter Ziffer 1 genannte Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

3.) Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen und auf Camping- und Wohnmobilabstellplätzen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Für die Campinggebiete der „Naherholung in den Rheinauen GmbH“ gelten folgende ergänzende Festlegungen

a. Die Nutzung der Parzellen / Nutzungseinheiten hat nur durch die Pächter zu erfolgen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen darf dabei 4 Personen je Parzelle / Nutzungseinheit nicht überschreiten
b. Bei der Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sind die entsprechenden Hygienehinweise zu beachten.
c. Den Anweisungen der Platzwarte ist uneingeschränkt zu folgen.
d. Die Spielplätze und sonstigen nicht notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen.

4.) Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.

5.) Verboten sind

a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen,
b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

6.) Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

7.) Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z. B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.

Bei Nichteinhalten der Maßnahmen wird auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG hingewiesen.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

Oder lesen Sie sie hier als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

Bürgermeisterin Ilona Volk zu Corona

Schifferstadt – DANKE sei das wichtigste Wort gerade, sagt Schifferstadts Bürgermeisterin Ilona Volk. Von den Erziehern und Erzieherinnen, die in den Kindertagesstätten die Notbetreuung aufrechterhalten, über Lehrkräfte, Angestellte bei der Energie- und Wasserversorgung, Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Polizei, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Justiz bis hin zu denen, die die Lebensmittelversorgung sicherstellen – „all denjenigen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, möchte ich von Herzen Danke sagen. Danke, dass Sie sich für andere einsetzen, dass Sie in schweren Zeiten alles geben, damit es uns in Schifferstadt an nichts mangelt!“

Wichtig sei ihr zudem, Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, zum Beispiel für die Kita-Schließungen, zu schaffen. „Wir stehen alle vor einer riesigen Herausforderung“, so Volk, „nach den Vorgaben von Land und Kreis müssen wir die sozialen Kontakte so gut es eben geht reduzieren. Aus diesem Grund wird die Notbetreuung auch nur für Kinder angeboten, bei denen mindestens ein Elternteil einer sogenannten kritischen Berufsgruppe angehört.“ Volk ergänzt: „Nur, wenn die Eltern verantwortungsvoll mit dem Angebot umgehen und nur sehr wenige Kinder in der Notbetreuung zusammenkommen, können wir den Auflagen und Empfehlungen wirklich Folge leisten und so hoffentlich unsere Kinder, uns selbst und andere vor einer Ansteckung bewahren.“

Auch all denjenigen, die zu ihrem eigenen und dem Schutz anderer auf Freizeitaktivitäten verzichten und zuhause bleiben, dankt Volk herzlich. „Wenn wir uns alle an die gegenwärtigen Empfehlungen halten, hoffe ich, dass wir die Ausbreitung des Virus schnell eindämmen können. Ich bin froh und stolz auf das einzigartige Miteinander, das wir hier in Schifferstadt pflegen. Wir passen aufeinander auf, sind füreinander da – das geht auch auf die Entfernung – und werden auch aus dieser herausfordernden Situation gestärkt hervorgehen.“ 

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 20. März 2020, 12 Uhr

In der Corona-Krise: Stadt Landau schränkt Parkscheinkontrollen ein

Die Stadt Landau lockert ihre Praxis beim Kontrollieren von Parkscheinen – in der Innenstadt beim Kurzzeitparken wird aber weiter kontrolliert.

Die Stadt Landau verteilt in der aktuellen Corona-Krise weniger „Knöllchen“. Das kündigt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt an. Demnach entfällt ab sofort die Kontrolle der Ganztagsparkplätze und wer einen Anwohnerparkschein besitzt, darf damit auch auf Parkplätzen innerhalb der eigenen Parkzone parken, die nicht für Anwohnerinnen und Anwohner ausgewiesen sind. Weiter kontrolliert wird allerdings das Kurzzeitparken in der Innenstadt.

„Wir appellieren an die Menschen, zuhause zu bleiben – und wollen dann nicht alle, die sich daran halten, dafür bestrafen, dass sie nicht jeden Morgen einen neuen Parkschein ziehen“, erläutert Hartmann das neue Vorgehen. Die Kontrollen in der Innenstadt werden weiter durchgeführt, da die Menschen nicht in der Fußgängerzone verweilen sollen.

Der Ordnungsdezernent informiert weiter, dass die freiwerdenden Überwachungskräfte an andere Stelle innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden. Sein Appell geht an die Bürgerinnen und Bürger, Kreuzungen und Feuerwehrzufahren freizulassen und nicht zuzuparken. Dies werde weiterhin streng kontrolliert.    

In der Stadt Landau gilt ab Samstag, 21. März, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Der Wochenmarkt ist von dieser Regelung ausgenommen.

Der Appell an die Besucherinnen und Besucher lautet: Zügig einkaufen und nicht in der Fußgängerzone verweilen. Darüber hinaus sind die Menschen angehalten, möglichst Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt Landau sowie Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen Krisenfall aus und untersagen Betreten öffentlicher Orte – Planungen für Notkrankenhäuser sind angelaufen

LK SÜW & GER / Städte Landau & Germersheim – In enger Abstimmung haben der Oberbürgermeister der Stadt Landau und die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt. Damit haben der Stadtfeuerwehrinspekteur und die Kreisfeuerwehrinspekteure im Rahmen des Katastrophenschutzes die Befugnis,  Kontakt mit externen Einheiten aufzunehmen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus folgen die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim dem Beispiel der Stadt Freiburg und untersagen das Betreten öffentlicher Orte. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Die Menschen dürfen weiter für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt bzw. zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April.

„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzudrängen“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche, so die drei Behördenchefs weiter.

Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot bzw. eine begrenzte Ausgangssperre nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit, die Attraktivität der Südpfalz für Touristinnen und Touristen und vor allem die Nähe zum Elsass als Corona-Risikogebiet. „Die Lage bei unseren Freundinnen und Freunden im Elsass ist teils dramatisch und die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen. Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“

Aus diesem Grund prüfen alle drei Gebietskörperschaften aktuell auch die Einrichtung von Notkrankenhäusern. „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir uns in der Region auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig.

Um über ausreichend Personal für die Notkrankenhäuser zu verfügen, benötigt es die Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften bzw. Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen.

Freiwillige Helferinnen und Helfer melden sich bitte unter:

Für den Landkreis Germersheim:

Telefon 07274/53-410 oder E-Mail Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de

Für die Stadt Landau:

Telefon 06341/13-9937 oder E-Mail Notkrankenhaus@landau.de

Für den Landkreis Südliche Weinstraße:

E-Mail Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
23.03.2020

Stadt Mannheim setzt Einzug der Kita-Gebühren für April aus

Mannheim – Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden.

„Wir wissen, dass viele Eltern sich derzeit in einer schwierigen Situation befinden und zum Teil auch von deutlichen Einkommens- und Verdienstausfällen betroffen sind. Wir hoffen, dass wir diese Eltern so ein Stück weit unterstützen können und haben uns daher heute zu dieser unbürokratischen Lösung entschieden“, betont Familienbürgermeister Dirk Grunert.

Zudem bietet die Stadt seit Dienstag nun eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und hält hierzu alle Einrichtungen der Kinder- und Schulkindbetreuung offen. Fast alle freien Träger haben zugestimmt, analog zu verfahren.

Bereits am Montag wurde eine eigene Kinder-Notbetreuungshotline, die mit elf Personen besetzt ist, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 eingerichtet. Sie ist heute noch bis 15 Uhr und ab der kommenden Woche von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr besetzt.
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hatte die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen, die unter anderem festlegt, dass der Betreuungs- und Unterrichtsbetrieb an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis nach den Osterferien eingestellt wird.

Die Kinder-Notbetreuung in den 53 städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Einrichtungen zur Schulkindbetreuung wird aktuell von etwa 250 Kindern in Anspruch genommen.

„Dies beweist, dass wir uns in dieser schwierigen Situation unserer besonderen Verantwortung bewusst sind, wir in der Lage sind, schnell zu reagieren und sich die betroffenen Eltern auf uns verlassen können“, so der Bürgermeister.

Weitere Infos: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe

Stadt Mannheim
23.03.2020

Coronavirus: Notpflegestation eingerichtet

Brechtel: Vorsorgemaßnahme, falls mobile Pflegekräfte ausfallen oder nicht Haushalte nicht mehr anfahren können

Landkreis Germersheim – „Wir müssen versuchen, die Zeit, die wir haben zu nutzen, und alle Vorkehrungen treffen, sollte es zu einem größeren Ausbruch an Erkrankungen durch das Coronavirus auch bei uns kommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Wir müssen dabei auch an die Menschen denken, die schon jetzt auf regelmäßige Unterstützung und Pflege im eigenen Haus angewiesen sind, also an diejenigen, für die die Hilfen von beispielsweise Sozialstationen, mobilen Pflegediensten und Pflegekräften von unschätzbarem Wert und unter Umständen lebensnotwendig sind.“ Sollten aufgrund einer enormen Erkrankungswelle diese Fachkräfte wegbrechen, sei es durch eigene Erkrankungen oder durch Quarantänemaßnahmen, möchte der Landkreis Germersheim den zu Pflegenden schnell eine sichere Versorgung ermöglichen.

Deshalb hat der Landkreis heute, Freitag, eine Not-Pflegestation in Räumen der Realschule Plus in Bellheim eingerichtet. Kräfte des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, der Malteser und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft haben gemeinsam Räume vorbereitet und u.a. 45 Betten aus den Beständen des Katastrophenschutzes des Landkreises aufgebaut und vorbereitet. Zum eigenen Schutz vor einer möglichen gegenseitigen Ansteckung während ihres Einsatzes in Bellheim waren alle Helfer mit einem Mundschutz ausstaffiert.

„Die zentrale Pflegeeinrichtung ist zum jetzigen Zeitpunkt eine reine Vorsorgemaßnahme. Natürlich wünschen wir uns alle, dass sie hoffentlich niemals in Betrieb gehen muss“, betont Brechtel. Er weist zudem besonders darauf hin, dass hier keine durch den Coronavirus Erkrankten untergebracht werden: „Es ist rein für Mitmenschen vorgesehen, die in ihrem Alltag auf Pflege durch Fachpersonal angewiesen sind und ohne diese Betreuung in existenzielle Notlagen geraten würden!“

Die Räume der Realschule Plus in Bellheim stehen bis zum Abebben der Infektionswelle leer, da bis dahin nicht mit einem regulären Schulunterricht zu rechnen ist. Nimmt die Infektionswelle ab, können auch Pflegekräfte wieder ihre Arbeit aufnehmen und die meisten zu Pflegenden in ihr Zuhause zurückkehren. Geplant ist ein Betrieb der Notpflegestation durch die SEG Führung des Landkreises Germersheim, die fachliche Betreuung der Personen obliegt dann den Fachkräfte der mobilen Pflegediensten, die zu diesem Zeitpunkt viele Haushalte auch nicht mehr anfahren werden können.

„Ich danke den vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern, die in Krisensituationen in unserem Landkreis immer parat stehen, mit anpacken, planen und stets lösungsorientiert mitarbeiten. Ich danke Ihnen allen!“, so Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Landkreis Germersheim – Seit Mitternacht, 20. März 2020 gelten auch im Landkreis Germersheim weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim gestern erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, Eisdielen, mobile Eisverkaufsstellen, Cafés, Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, wie z.B. auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege, Tattoostudios, Piercingstudios, Wellness- und Spa-Angebote, Frisöre und Barber-Shops, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.

Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Jeder der oben genannten Betriebe hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu sind ggf. Einlasskontrollen erforderlich sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleitet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht.

Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen.

Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen.

Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen.

Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor der Eingangstüre bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen.

Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten.

An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen.

Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen.

Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.

Der Zugang zu Mensen und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und die Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. In Hotels bzw. deren Gasträumen dürfen nur die dort zulässigerweise übernachtenden Personen (siehe Nr. 4 nicht touristisch) bewirtet werden.

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig. Gleiches gilt für Camping- und Wohnmobilstellplätze.

Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.

Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z.B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.

Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 12/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Bibliotheken geschlossen – Erweiterung der digitalen Angebote im Verbund

Metropolregion Rhein-Neckar – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind alle 35 Metropol-CardBibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar bis auf Weiteres geschlossen. Die digitalen Angebote können aber weiterhin mit einem gültigen Bibliotheksausweis oder der MetropolCard rund um die Uhr genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Bibliotheken zu finden. Die elektronische Ausleihe metropolbib.de bietet 55.000 Bücher und Medien zum Herunterladen an: Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Schule und Lernen, Sach- und Ratgeberliteratur. Für alle Altersgruppen sind interessante eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers dabei. Mit vereinten Kräften wird der Bestand an OnlineMedien derzeit ausgebaut.

Der Pressreader bietet 7.500 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in 60 Sprachen. Die Munzinger Datenbank Personen enthält 30.000 Biographien von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. „Länder“ informiert über Staaten und Zeitgeschehen weltweit. Die Brockhaus Enzyklopädie bietet, neben Stichwörtern, Audio- und Videodateien, interaktive Grafiken und Weblinks. Das Jugendlexikon bietet kindgerechtes und verständlich aufbereitetes Wissen.

Solange die Schulen geschlossen sind, gewährt die NE GmbH | Brockhaus über die Metropol-Card-Bibliotheken kostenfreien Zugang zum Schülertraining. Es handelt sich um multimedial aufbereitete Lerninhalte und interaktive Übungen zur Prüfungsvorbereitung für Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik in den Klassenstufen 5 bis 10.
Koordiniert werden die Angebote vom Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. Bundesweit einzigartig ist die Kombination aus gemeinsamem Bibliotheksausweis, OnleiheVerbund und weiteren gemeinsamen digitalen Angeboten über drei Bundesländergrenzen hinweg: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen unter www.metropol-card.net und www.metropolbib.de. Der Verein ist mit seinen Angeboten auch auf Twitter und Youtube vertreten.

Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.
23.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 18 Uhr

Im Kampf gegen das Corona-Virus: Restaurants, Gaststätten, Cafés und Eisdielen in Landau bleiben zu

Der Blick auf den Landauer Rathausplatz. Die Außenbewirtung von Restaurants, Gaststätten und Cafés wurde bereits untersagt, ab morgen dürfen auch innen keine Speisen und Getränke mehr serviert werden. (Quelle: Stadt Landau)

In enger Abstimmung mit den Städten und Landkreisen der Pfalz hat die Stadt Landau entschieden, die Restaurants, Gaststätten und Cafés im Stadtgebiet zu schließen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März. Auch Eisdielen bleiben ab sofort zu und mobile Eiswagen müssen den Betrieb einstellen. Die neue Regelung gilt nicht für Imbisse und den Straßenverkauf von Speisen und Getränken – mit der Ausnahme von Eis. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Sitzplätze und der Aufenthalt in den Einrichtungen sind nicht gestattet. Ferner regelt die neue Allgemeinverfügung auch, dass Wohnmobilstellplätze gesperrt werden.

„Besonnenes Handeln ist in der aktuellen Corona-Krise wichtiger denn je – bei den Entscheiderinnen und Entscheidern, aber auch bei jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Abgestimmt in der Region habe man die Notwendigkeit gesehen, die geltenden Regelungen weiter zu verschärfen, um die Ausbreitung der Infektion mit dem neuartigen Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen. „Die Fallzahlen in unserem Land schnellen in die Höhe und auch immer mehr Menschen erliegen der Infektion mit dem Corona-Virus. Besonders mit Blick auf die frühlingshafte Wetterlage und die touristische Situation in unserer Region sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Schließung von Restaurants und Gaststätten noch vor dem Wochenende ein wichtiges Signal darstellt.“

„Landau hilft Landau“: Stadt weist auf Hilfsangebot des SV Landau West hin – Verein bietet ehrenamtlichen Einkaufsservice und organisiert Nachbarschaftshilfe

„Landau hilft Landau“: Diese Aktion hat der Fußballverein SV Landau West ins Leben gerufen. (Quelle: SV Landau West)

Einer für alle und alle für einen: Das beziehen die Fußballerinnen und Fußballer des SV Landau West 1961 in der aktuellen Corona-Krise nicht nur auf ihr Team, sondern auf ganz Landau. Um besonders gefährdete Menschen in der Stadt und in den Stadtdörfern in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat der Verein die Aktion „Landau hilft Landau“ ins Leben gerufen. Dazu haben die Sportlerinnen und Sportler kurzerhand einen kostenlosen Einkaufsservice sowie eine Online-Plattform, über die Hilfsanfragen und Hilfsangebote gesammelt werden, gestartet.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist vom Engagement des SV Landau West begeistert: „Das ist eine großartige Aktion und genau die Art von Solidarität, die unsere Gesellschaft jetzt braucht. «Landau hilft Landau» macht vor, dass soziale Wärme auch in Zeiten von sozialer Distanz möglich ist.“ Die städtische Ehrenamtsbeauftragte Angelika Kemmler unterstützt die Aktion ebenfalls und steht in Kontakt mit dem Team von „Landau hilft Landau“.

Auch die bundesweit erscheinende Sportzeitschrift Kicker hat die Hilfsbereitschaft des SV Landau West bereits in einem Artikel gewürdigt. „Der kleine Verein aus der südlichen Pfalz gibt in den aktuellen Krisenzeiten ein leuchtendes Beispiel für selbstloses gesellschaftliches Engagement ab“, schreibt das Blatt – und erteilt dem SV damit quasi den Ritterschlag.

Und so funktioniert das Angebot „Landau hilft Landau“: Von Montag bis Samstag können betroffene Personen zwischen 10 und 15 Uhr die Telefonnummer 0 15 73/4 39 23 17 für den Einkaufsservice anrufen. Die Vereinsmitglieder rufen dann zurück und notieren sich die Bestellung. Noch am selben Abend liefern sie den Einkauf an die Haus- oder Wohnungstür.

Auch Nachbarschaftshilfe wie etwa Babysitten oder Gassigehen wird über die Aktion „Landau hilft Landau“ organisiert. Wer Hilfe braucht oder anbieten möchte, kann eine E-Mail an hilfe@landauhilftlandau.de schreiben. Auf der Aktions-Homepage veröffentlicht der SV Landau West die Anfragen und Angebote dann anonymisiert und stellt entsprechende Kontakte her. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landauhilftlandau.de.

#StayHome: Landaus OB Hirsch appelliert per Brief an Seniorinnen und Senioren – Stadt wirbt mit Radiospots und Zeitungsanzeige um Vorsicht und Rücksicht

„Zuhause ist’s doch immer noch am schönsten – und am sichersten“: Die Stadt Landau wirbt mit Spots beim lokalen Radiosender Antenne Landau für ein klares #StayHome in der aktuellen Corona-Krise. (Quelle: Antenne Landau)

Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch hat die in der Stadt lebenden Seniorinnen und Senioren angeschrieben, um diese über die neuesten Entwicklungen rund um die aktuelle Corona-Lage zu informieren. In seinem Brief erneuert der Stadtchef auch seine Bitte an die Bevölkerung, zum eigenen Schutz und zu dem der Mitmenschen möglichst zuhause zu bleiben.

„Alle sind aufgefordert zu helfen, damit wir den Wettlauf gegen die Zeit, das Rennen gegen die rasante Ausbreitung der Infektionslage gewinnen und wertvolle Zeit für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte herausschlagen, damit diese möglichst viele Leben retten können“, sagt Hirsch; und weiter: „Wir tun in Landau, was wir können, um die Menschen mit dieser Botschaft zu erreichen.“

Aus diesem Grund hat die Stadt auch Radiospots beim lokalen Sender Antenne Landau sowie, gemeinsam mit den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim, eine Anzeige in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ geschaltet. Die klare Botschaft: #StayHome. #SaveLives.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020

10. Aktuelle Information zu Corona, 19.03.20

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
  3. Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!
  4. Kinder-Notbetreuung in Mannheim: Erreichbarkeit der Hotline
  5. Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 88

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis Donnerstagnachmittag, 19.03.2020, 16 Uhr, neun weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 88. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
https://www.mannheim.de/de/node/143588

3.) Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!

Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.

Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.

Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.

Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt.Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen!

4.) Kinder-Notbetreuung der Stadt Mannheim – Erreichbarkeit der Hotline

Die Stadt Mannheim und die freien Träger bieten seit Dienstag eine Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, Pflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in dieselbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die erforderliche Notbetreuung ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten. Die freien Träger haben zugesagt, mit den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft analog zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe

Erreichbarkeit der Hotline
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 bis Freitag von 8 bis 15 Uhr besetzt und in der kommenden Woche Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr.

5.) Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung

a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office, Tel. 0621 293 2500) ist telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail unter 25front-office@mannheim.de erreichbar.

b) Fachbereich Stadtplanung
Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen derzeit telefonisch oder per Mail an die Mitarbeitenden wenden. Das inkludiert auch die Bauberatung im Sachgebiet Stadtgestaltung, die Dienstleistungen der Wohnraumförderstelle und Auskünfte zum Mietspiegel. Kontaktdaten finden sie unter http://www.mannheim.de/stadtplanung. Die Arbeit des Gestaltungsbeirats der Stadt Mannheim wird in der aktuellen Lage ausgesetzt.

c) Fachbereich Geoinformation und Vermessung
Auskünfte und Beratungen zum Gutachterausschuss, Liegenschaftskataster und Lageplänen erfolgen telefonisch, schriftlich und per E-Mail. Besichtigungen des Gutachterausschusses finden grundsätzlich nicht statt, es sei denn es ist eine Besichtigung von außen möglich oder es handelt sich um leerstehende oder unbebaute Objekte. Die Entscheidung erfolgt einzelfallbezogen. Der vermessungstechnische Außendienst findet unter Beachtung der Sicherheitshinweise statt. Persönliche Kontakte sind in allen Bereichen auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, ansonsten erfolgen diese schriftlich, elektronisch oder telefonisch.
• Liegenschaftskataster, Lagepläne: vermessungsamt@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7269;
• Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte: gutachterausschuss@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7516

Stadt Mannheim
23.03.2020

Busfahrplan Speyer

DB Regio Bus GmbH
23.03.2020

Q 6 Q 7: Jetzt auch Gastro-Betriebe geschlossen

  • Stadt Mannheim verschärfte die so genannte Corona-Verordnung des Landes
  • Q 6 Q 7-Geschäfte für täglichen und Medizin-Bedarf bleiben geöffnet
  • Alle aktuellen Öffnungszeiten im Internet unter Q6Q7.de

Mannheim – Nachdem die Stadt Mannheim die so genannte Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung verschärft hat, sind ab heute in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. auch alle gastronomischen Betriebe geschlossen. Weiterhin geöffnet bleiben die Geschäfte für den täglichen Bedarf. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.

Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:

Täglicher Bedarf

  • REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
  • dm-markt (8 bis 20 Uhr)
  • Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
  • Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
  • CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
  • Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
  • Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
  • Florist Belle Flore, nur Lieferservice;
  • Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460

Medizinbedarf

  • Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
  • Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
  • OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)

Alle weiteren Gastronomie-Betriebe und Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.

Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.

CRM – Center & Retail Management GmbH
23.03.2020

Wertstoffhöfe ab sofort geschlossen

Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

Landkreis Germersheim – Ab sofort sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Germersheim bis auf weiteres geschlossen.

Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).

„Die Wertstoffhöfe erlebten in den letzten Tagen einen außergewöhnlichen Ansturm. Es gilt auch hier, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Landkreis Germersheim
23.02.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Nach aktuellem Stand (19. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße sieben weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 32 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und vier Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020

Asklepios Südpfalzkliniken konzentrieren Notfallgeschäft am Klinikstandort Kandel: Schutz von Risikogruppen im Rahmen der Pandemie COVID-19

Kandel – Um die medizinische Versorgung im Landkreis Germersheim auch unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung mit dem COVID-19-Virus nachhaltig sicherstellen, insbesondere um Risikogruppen schützen und möglichst lange einen geregelten Krankenhausbetrieb aufrecht erhalten zu können, haben die Asklepios Südpfalzkliniken GmbH ein Konzept (Pandemieplan) entwickelt. Dieses sieht organisatorische Veränderungen zwischen den Standorten Kandel und Germersheim vor.

Ziel ist es, die Notfälle ab sofort zentral über die Asklepios Klinik in Kandel aufzunehmen. Dort erfolgt dann die Einteilung der Patienten nach Krankheitsbild (Triage) sowie eine zentrale Notfallsteuerung. Je nach Krankheitsbild und Infektionsstatus werden triagierte Fälle dann in die Klinik nach Germersheim verlegt und dort medizinisch weiterversorgt. Eine Abstimmung zur Steuerung der Notfallpatienten mit den Rettungsdiensten fand bereits statt. Das Krankenhaus steht daher bis auf Weiteres für Notfälle nicht mehr zur Verfügung. Die Bereitschaftsdienstzentrale der Kasssenärztlichen Vereinigung ist hiervon nicht betroffen. Ebenso nicht betroffen und weiterhin möglich sind Spechstunden und vorstationäre Behandlungen. Die Patienten werden gebeten am Empfang entsprechend darauf hinzuweisen.

Zur Realisierung dieses Ziels müssen eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. So wird unter anderem die geriatrische Versorgung schrittweise nach Germersheim verlagert, um in Kandel Platz für Notfall- und Infektionspatienten zu schaffen. Parallel wechselt internistisches Fachpersonal aus dem pflegerischen, ärztlichen und therapeutischen Bereich zwischen den Standorten. Die Versorgung von Patienten mit der Erkrankung COVID-19 erfolgt dann primär am Standort Kandel.

Am Ende der Organisationskaskade steht eine Ausweitung der Beatmungs- und Intensivkapazitäten an beiden Standorten. Diese Ausweitung ist speziell vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme von beatmungspflichtigen Intensivpatienten im Rahmen der COVID-19 Entwicklung für die Gesundheitsversorgung essentiell. Um diese Kapazitäten auch mit Personal unterhalten zu können, werden hierfür einzelne Stationen geschlossen und das Personal durch spezielle Schulungsmaßnahmen für die Intensivbetreuung vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bedarf an Medizintechnik für 16 zusätzliche Beatmungsplätze  beim Ministerium gemeldet.

„Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich durch die Unterstützung und Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Klinikstandorte“, sagt Klinikgeschäftsführer Frank Lambert. „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen schon jetzt  für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft in dieser für uns alle herausfordernden Situation.“

Die Asklepios Südpfalzkliniken stellen mit den Standorten Kandel und Germersheim mit 320 Planbetten die Grund- und Regelversorgung des Landkreises Germersheim (Rheinland-Pfalz) sicher. Unsere modern ausgestatteten Kliniken verfügen über die Abteilungen Innere Medizin, Gynäkologie / Geburtshilfe, Chirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin.

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Asklepios Südpfalzkliniken

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Asklepios Kliniken

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Pflege-Blog: „Wir sind Pflege

Asklepios Kliniken (Klinikstandort Kandel)
23.02.2020

Wertstoffhöfe Nord und West können noch beliefert werden

Ludwigshafen – Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) teilt mit, dass die Wertstoffhöfe Nord und West weiterhin angeliefert werden dürfen. Der Wertstoffhof Süd in Rheingönheim ist ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Die planmäßige Abgabemöglichkeit für Schadstoffe am 3. und 4. April 2020 erfolgt im Wertstoffhof West, Wollstraße 151.

Die Schließung des Wertstoffhofes Süd erfolgte aus organisatorischen Gründen. Um die Müllabfuhr in Ludwigshafen im Zuge der Corona-Pandemie vorsorglich aufrechtzuerhalten, wurde ein Teil der Fahrzeuge und des Personals an den Wertstoffhof Süd verlegt.

Der WBL bittet für diese Maßnahme um Verständnis.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.02.2020

Coronavirus: 24 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Donnerstag, 19. März 2020, 15.30 Uhr, 24 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne.Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020

Vorbereitungen für Notkrankenhaus laufen auf Hochtouren: Aufruf an alle Menschen mit medizinischer Ausbildung

Landkreis Germersheim – „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb breiten wir uns im Landkreis Germersheim auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“ Mit diesen Worten wirbt Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, um breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Der Aufruf richtet sich an alle Menschen, die eine medizinische Ausbildung haben, um bei der Eröffnung eines Notkrankenhauses im Landkreis Germersheim über auf die nötige personelle Ausstattung zu verfügen.

Die Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim prüft derzeit Objekte und Räumlichkeiten, in welchen ein Notkrankenhaus mit entsprechender Ausstattung entstehen soll.

Um über ausreichend Personal zu verfügen, benötigt es Unterstützung durch Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst.

Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Kreisverwaltung in Germersheim in Verbindung zu setzen.

Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist ab morgen, Freitag, von 8 bis 14 Uhr und am Samstag von 10 bis12.30 Uhr erreichbar. Ab der nächsten Woche ist das Telefon ab 8 Uhr morgens besetzt. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.

„Wir werden ein Notkrankenhaus vorhalten, um auf die nächste Eskalationsstufe vorbereitet zu sein. Je eher es uns allerdings gelingt, die Kurve der weiteren Ausbreitung flach zu halten, desto besser überstehen wir alle diese Krisensituation“, mahnt Landrat Dr. Fritz Brechtel zur Vernunft und zuhause zu bleiben.

Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020

Wegen Corona-Krise: Stadt schließt mit sofortiger Wirkung alle Restaurants und Cafés

Neue Allgemeinverfügung untersagt Versammlungen mit mehr als 10 Personen / Standesamt gibt Bürger/innen Hinweise zu neuen Regelungen

Schwetzingen – Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Schwetzingen zu verhindern, hat die Stadt Schwetzingen heute (19. März 2020) zu weiteren Maßnahmen gegriffen. Mit sofortiger Wirkung wurden heute Vormittag auf Empfehlung des Rhein-Neckar-Kreises und in enger Abstimmung und Kooperation mit den anderen großen Kreisstädten in Schwetzingen alle Restaurants und Cafés durch die Stadt geschlossen. Mitarbeiter/innen von Ordnungsamt und Polizei waren gemeinsam im Stadtgebiet unterwegs um den Gastronomen die neue Allgemeinverfügung (Stand 19.03.2020) auszuhändigen und über die neue Maßnahme zu informieren. Gastronomen, die heute nicht persönlich angetroffen wurden, erhalten das Schreiben per Post. Damit ist sichergestellt, dass spätestens ab dem Freitag (20. März 2020) keine Gaststätte mehr für normalen Publikumsverkehr geöffnet hat. Möglich ist dann nur noch die Mitnahme von Essen und Lieferdienste.

„Die Schließung der Gaststätten trifft Schwetzingen wegen der vielen betroffenen Betriebe hart, ist aber angesichts der sehr angespannten Situation im Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Bevölkerung absolut notwendig und unabwendbar“, erläutert Oberbürgermeister Dr. René Pöltl die getroffene Maßnahme. Mit der Regelung sollte  unter anderem verhindert werden, dass die Bewohner der beiden großen Städte Mannheim und Heidelberg – die ja bereits gestern die Schließung ihrer Restaurants verfügt hatten – die Gastronomie rund um den Schlossplatz aufsuchen würden und  hier wie schon am vergangenen Wochenende dichtes Gedränge herrschen würde.

Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort auch Versammlungen von mehr als zehn Personen (außen und in geschlossenen Räumen). Ausnahmegenehmigungen für höchstens 30 Personen sind anmeldepflichtig und müssen durch das Bürgermeisteramt der Stadt Schwetzingen genehmigt werden. Der Betrieb von Sonnen-, Kosmetik- und Nagelstudios ist untersagt, ebenso Camping- und Mobile Home Anlagen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen inklusive Brautpaar und Trauzeugen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden. Das Standesamt hat ein aktuelles Hinweisblatt veröffentlicht, das im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar ist.

Die Stadt sagt bis auf Weiteres auch alle Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Sie ist im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar. Die Stadt informiert dort tagesaktuell zur Lage.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2020

Corona-Bekämpfung: Hochschulen setzen Prüfungen aus, Notprogramm an Hochschul-Bibliotheken

Rheinland-Pfalz – Die staatlichen Hochschulen haben in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium entschieden, die Prüfungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Hochschulen fallen, auszusetzen. Die Bibliotheken an den Hochschulen werden für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Ein Notprogramm, das weiterhin Informationsversorgung gewährleistet, tritt ein. Details regeln die jeweiligen Standorte. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 20. April gelten.

„Zusammen mit den Hochschulen haben wir gemeinsam weiterreichende Regelungen getroffen. Wir müssen die Infektionsgefahr weiter reduzieren und daher auch weitere Eingriffe in das akademische Leben vornehmen. Mir ist es wichtig, dass Studierenden in Prüfungssituationen daraus kein Nachteil entstehen wird“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf.

Die Hochschulen vereinbarten für den Fall, dass anstehende Prüfungen aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation nicht durchgeführt werden, auf Basis der bestehenden Prüfungsordnungen faire Lösungen zu treffen, die die betroffenen Studierenden vor Nachteilen schützen. Schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten und Abschlussarbeiten können weiterhin eingereicht werden.

Gemäß dem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministerrats vom 17. März 2020 über Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich wird zudem der Zugang zu Mensen beschränkt und nur unter Auflagen gestattet. So sind eine Reglementierung der Besucherzahl und Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen sowie Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. vorgesehen.

Weitere Informationen über die Umsetzungen der Beschlüsse an den Hochschulen sind den jeweiligen Sonderseiten der Homepages, die die Hochschulen geschaltet haben, zu entnehmen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise

Mainz / Rheinland-Pfalz – Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz in ihrer Existenz bedroht. „Wir werden die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch durch Bürgschaftsvergaben des Landes unterstützen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wird dabei von derzeit 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht. Weil ISB-Bürgschaften in einem sehr schlanken Verfahren ausgereicht werden können, trägt diese Sofortmaßnahme dazu bei, Unternehmen schnell mit der benötigten Liquidität zu versorgen. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden auch weiterhin als Landesbürgschaften vergeben.

„Als weitere Sofortmaßnahme erhöht das Land zudem die maximale Absicherung: Sowohl für ISB-Bürgschaften als auch für Landesbürgschaften gilt, dass Betriebsmittelkredite künftig – wie jetzt schon Investitionskredite – mit bis zu 80% der Kreditsumme abgesichert werden können. Auch diese Maßnahme dient dazu, in der derzeitigen Krise die Liquiditätsversorgung der rheinland-pfälzischen Unternehmen nachhaltig sicherzustellen“, so die Finanzministerin.

Für kleinere Bürgschaften, die von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ausgereicht werden, wurde der Höchstbetrag bereits von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Angesichts der gegenwärtigen Situation wird das Land nun seinen Haftungsanteil, ebenso wie der Bund, erhöhen. Um Unternehmen schnell mit Liquidität versorgen zu können, erhält die Bürgschaftsbank zudem die Möglichkeit, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig zu treffen („Express-Bürgschaften“).

In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden. Diese wenden sich dann an die Bürgschaftsbank bzw. ISB. Bei Fragen ist die Hotline der Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer 06131/62915-65 und die Hotline der ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1333 zu erreichen.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Bürgertelefon: Anrufzeiten ab Montag, 23. März ausgeweitet

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Aufgrund des großen Anrufaufkommens werden die Zeiten des gemeinsamen Bürgertelefons des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau für Fragen zum Coronavirus ab Montag, 23. März, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner künftig von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020

Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge

Speyer – Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen. „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.

Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.

Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 12 Uhr

Zur Nahversorgung der Bevölkerung bleibt der Wochenmarkt auf dem Landauer Rathausplatz weiter geöffnet. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Zur Nahversorgung der Bevölkerung: Landauer Wochenmarkt findet weiter statt – Verkaufsstände auf dem Rathausplatz werden entzerrt – Appell an Bürgerinnen und Bürger, Abstand zu halten und auf Hygienetipps zu achten

Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus (BfT) informieren, dass sich die Bevölkerung auch weiterhin dienstags und samstags auf dem Wochenmarkt mit frischen Lebensmitteln aus der Region eindecken kann. Der Wochenmarkt dient, ähnlich wie ein Supermarkt, der Nahversorgung und ist aus diesem Grund von den aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus ausgenommen.

Auch haben Stadt und BfT eine mögliche Verlegung des Wochenmarkts etwa auf den Alten Messplatz geprüft, erachten diese jedoch nicht als sinnvoll. Stattdessen soll das von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Stadt und Region gerne genutzte Angebot am gewohnten Ort belassen werden. Allerdings wird es, wie in der geltenden Allgemeinverfügung vorgesehen, keine reinen Schankstände mehr geben und die verbleibenden Stände werden entzerrt.

Darüber hinaus appellieren Stadt und BfT an die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts, möglichst Abstand zu anderen Menschen zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten, um eine Verbreitung des Virus zu erschweren. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.

Es ist genug für alle da: Die Landauer Supermärkte appellieren an die Bevölkerung, auf Hamsterkäufe zu verzichten. (Quelle: pixabay)

Appell der Landauer Supermärkte gegen „Hamsterkäufe“: Waren werden mehrmals täglich nachgefüllt

Die Landauer Supermärkte appellieren an die Bevölkerung, Hamsterkäufe zu unterlassen – und beruhigen gleichzeitig die Menschen. Es gebe keinen Grund, früh morgens am Supermarkt anzustehen; die Regale würden mehrmals täglich mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Gebrauchs nachgefüllt. Mehrere Märkte haben sich mit diesem Anliegen an die städtische Wirtschaftsförderung gewandt, weil sich früh morgens vor den Geschäften lange Schlangen bilden.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch schließt sich diesem Appell an: „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es in ihrer TV-Botschaft auf den Punkt gebracht: Hamsterkäufe sind unsolidarisch und schaden einer gleichmäßigen und bedarfsgerechten Versorgung. Bei allem Verständnis für die Ängste und Nöte der Menschen: Wir müssen jetzt als Gesellschaft zusammenstehen und dürfen nicht nur an uns selbst denken.“ Ebenso wie die Regierungschefin spricht Landaus OB den Kassiererinnen und Kassierern im Handel seinen besonderen Dank aus. „Vor einigen Wochen für einen guten Zweck selbst an der Kasse sitzend, kann ich seither die hohen Anforderungen bei dieser Arbeit sehr gut nachvollziehen. Danke an alle, die ihren Job im Handel engagiert machen, damit wir gut durch die Krise kommen!“

In English, please: Stadtverwaltung Landau informiert auf ihrer Internetseite mehrsprachig über Corona-Virus

Auf vielfachen Wunsch hat die Stadtverwaltung Landau alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus und zur aktuellen Lage jetzt auch auf Englisch übersetzt. Zu finden sind diese, wie die deutschsprachigen Infos auch, auf www.landau.de unter „Aktuelles“. Auf der neuen Seite gibt es außerdem Links zu Informationen u.a. auf Persisch, Russisch, Türkisch, Arabisch oder Französisch.

Wie berichtet, können sich neuzugewanderte Landauerinnen und Landauer auch über die Integreat-App informieren – ein mobiler Alltagsguide, der seit gut einem Jahr in Landau im Einsatz ist. Die App stellt allgemeine Informationen zum neuartigen Corona-Virus sowie Verhaltensempfehlungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Sie ist kostenlos sowohl im App Store (iOS) als auch im Google-Play-Store (Android) erhältlich – und kann auch auf jedem Computer online unter integreat.app/landau aufgerufen werden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2020

Steuerliche Hilfen in der Corona-Krise

Berlin / Mainz – Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben am 19.03.2020 gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. „Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter waren auch in der vergangenen Woche für die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise sensibilisiert und haben bei der Entscheidung über Billigkeitsanträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig angewendet. Das nun verabschiedete bundeseinheitliche Hilfspaket greift die in Rheinland-Pfalz bereits getroffenen Regelungen auf.

„Es ist in der aktuellen Situation wichtig und richtig, dass die Länder und der Bund gemeinsam an einem Strang ziehen und den Betroffenen auch im Steuerverfahren Unterstützung anbieten“ so Ministerin Ahnen. „Die Corona-Krise stellt das Land und seine Bürgerinnen und Bürger vor eine neue Situation und vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen müssen wir bedürftige Unternehmen und Privatpersonen auch steuerlich unterstützen.“

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen. Es wird daran gearbeitet, den Betroffenen zeitnah Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen, die auch auf der Homepage des Landesamtes für Steuern abrufbar sein werden.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Informationen zur Müllentsorgung in Schifferstadt

Schifferstadt – Seit Donnerstag, 19. März sind die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis geschlossen. Die Priorität des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (ebalu) liegt angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf der Aufrechterhaltung der Abfuhr, die zum aktuellen Zeitpunkt noch vollumfänglich gewährleistet ist. Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen sind die Wertstoffhöfe in Schifferstadt (bei der Kreisbauschuttdeponie) sowie Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) zu den regulären Zeiten geöffnet. Weiteren Informationen zur Müllentsorgung finden Interessierte unter www.ebalu.de.

Rathaus geschlossen – woher bekomme ich Müllsäcke?

Obwohl das Rathaus vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt, können Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnte Öffnungszeiten Müllsäcke erhalten. Dafür einfach an der Behindertentüre klingeln. Die Mitarbeiterin vom Empfang spricht dann über die Gegensprechanlage mit dem Bürger bzw. der Bürgerin und legt die gewünschten Säcke auf einen Tisch im Außenbereich. Hierzu sind auch Hinweisschilder angebracht. Leider hat das Rathaus aktuell keine Papiersäcke und erwartet deren zeitnahe Lieferung. Wer sichergehen möchte, dass die von ihm benötigten Säcke da sind, kann vor dem Gang zum Rathaus einfach kurz unter 06235 / 440 nachfragen.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.02.2020

Tafel geschlossen – Lebensmittelretter übernehmen Ersatzabholung

Gemeinde begrüßt Engagement der Lebensmittelretter

Haßloch – Die Tafel Neustadt-Haßloch e.V. hat im Zuge der Corona-Pandemie zum 16.03.2020 ihre Tafelläden in Neustadt und Haßloch bis auf weiteres geschlossen. „Durch die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sah man sich zu diesem Schritt gezwungen“, informiert die Tafel auf ihrer Homepage. Damit die Versorgung der Tafelkunden trotzdem aufrechterhalten werden kann, haben die Lebensmittelretter Pfalz in Absprache mit der Tafel Neustadt-Haßloch eine Tafelersatzabholung organisiert. Sie fahren in eigener Verantwortung Betriebe und Supermärkte an, sammeln dort die nicht mehr verwendeten Lebensmittel ein und bieten den Tafelkunden bei Bedarf eine entsprechende Versorgung mit Grundnahrungsmitteln an.

„Auch wir sind in der aktuellen Situation darauf bedacht, persönliche Kontakte und Menschenansammlungen zu vermeiden“, erklärt Anna Krämer von den Lebensmittelrettern aus Haßloch. Daher erfolgt die Lebensmittelverteilung nicht über eine zentrale Anlaufstelle in Form eines Ladens, sondern wird weitestgehend via Telefon abgewickelt. Kunden der Tafel können sich telefonisch an die Lebensmittelretter wenden. In dem Gespräch wird der Bedarf abgeklärt, eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten erfragt und anhand der Informationen ein Paket zusammengestellt. Die Tafelkunden können das gepackte Paket dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt bei den Lebensmittelrettern abholen. „Auch hierbei wird auf einen entsprechenden Abstand geachtet, um für die Lebensmittelretter selbst, aber auch für die Tafelkunden ein potentielles Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten“, so Krämer weiter.

„Allein in Haßloch nutzen rund 120 Haushalte mit etwa 400 Personen das Angebot der Tafel. Ohne den Einsatz der Lebensmittelretter würde dieses Angebot der Versorgung bedürftiger Menschen vorübergehend wegfallen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Gemeinde begrüßt daher das Engagement der Lebensmittelretter. Es sei ein schönes Beispiel dafür, wie Menschen sich auch in außergewöhnlichen Situationen untereinander vernetzen und sich gegenseitig helfen, so Meyer weiter.

Kunden der Tafel müssen sich bei Bedarf an die Lebensmittelretter aus Haßloch wenden, da die Tafel keine Daten von Kunden weitergeben darf. Ansprechpartnerinnen bei den Lebensmittelrettern sind Anna Krämer (0176-63100357) und Sondra Keller (0173-6157129). Die Lebensmittelretter gehören zu den Projekten der Haßlocher Bürgerstiftung und sind nicht nur in Haßloch, sondern mit rund 80 Personen im gesamten Pfälzer Raum aktiv. In Haßloch betreiben die Lebensmittelretter in der Langgasse 58 eine so genannte essBAR. Dort können Lebensmittel, die sonst im Müll gelandet wären, von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos abgeholt werden. Auch die essBAR steht neben dem vorübergehenden Angebot für Tafelkunden weiterhin zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
23.02.2020

Neue Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer

Speyer – Die aktualisierte Allgemeinverfügung, die die bisherige Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz erweitert und ergänzt. Darüber hinaus finden Sie beigefügt die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19).

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger ihr Freizeitverhalten zu überdenken: „Bitte helfen Sie dabei, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Risikogruppe zu schützen, indem Sie sich an die Vorgaben halten. Gerade jetzt ist es wichtig sich selbst zu reflektieren und sich die Frage zu stellen, ob sich das Frühlingswetter nicht ebenso gut im heimischen Garten genießen lässt. Glauben Sie mir: Das Eis schmeckt besser, wenn wir alle gesund sind!“

ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Einzelhandel

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 18.03.20

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
  3. Gremiensitzungen
  4. Friedhöfe und Stadtraumservice
  5. Sicherheit und Ordnung
  6. Stadtbibliothek
  7. Kindertagespflege
  8. Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales Kulturamt und MARCHIVUM
  9. Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 79

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 18.03.2020, 16 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 79. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung. Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588

3.) Gremiensitzungen

Alle Sitzungen des Gemeinderats und seiner beschließenden Fachausschüsse finden im Ratssaal statt. Eine geringe Anzahl von Bürger*innen kann auf der Empore die Sitzung – in dem erforderlichen Abstand voneinander – verfolgen.

4.) Friedhöfe und Stadtraumservice

a) Friedhöfe
Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.

Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.

b) Stadtraumservice
Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.

Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.

Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.

Behältertausch/Behälterreinigung: Die Leistungen „Behältertausch und Behälterreinigung“ stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Diese einschränkenden Maßnahmen sind erforderlich, um mit den vorhandenen Personalkapazitäten vorrangig die turnusmäßigen Behälterleerungen (Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoff) zu gewährleisten.

Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt. Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen.

5.) Sicherheit und Ordnung

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung schränkt wegen der Corona-Pandemie seine Erreichbarkeit ein. Bis auf Weiteres sind persönliche Vorsprachen nur noch in unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich. In dringenden Angelegenheiten ist der Fachbereich telefonisch über die Info- und Leitstelle unter 0621 293 – 2933 erreichbar.
Weiterhin ist der Fachbereich per Mail erreichbar. Die Mailadressen zu den einzelnen Themen:
•Bußgeldangelegenheiten: 31bussgeld@mannheim.de und online-Anhörung (https://owiportal.kivbf.de/OAWeb/08222000)
•Gewerbeangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Gaststättenangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Angelegenheiten des Tierschutzes: 31tierschutz@mannheim.de
•Angelegenheiten der Lebensmittelüberwachung: 31.verbraucherschutz@mannheim.de
•Alle anderen Angelegenheiten: 31.polizeibehörde@mannheim.de
Für alle Fragen zum Thema Corona-Virus: 31corona@mannheim.de

6.) Stadtbibliothek: digitale Angebote verfügbar

Obwohl alle Stellen der Stadtbibliothek momentan geschlossen sind, gibt es für Kund*innen noch viele digitale Angebote. Ob zu Hause am PC oder unterwegs: mit dem E-Book Reader und der Onleihe-App auf metropolbib.de stehen viele Tausend E-Books, elektronische Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung. Der Zugriff auf die digitale Bibliothek ist mit einem gültigen Bibliotheksausweis rund um die Uhr und ohne weitere Kosten möglich. Die elektronische Presseplattform „pressreader“ https://www.pressreader.com/catalog bietet über 7.000 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in über 60 verschiedenen Sprachen. Dieses Angebot kann von zu Hause aus oder auch unterwegs mit der pressreader-App genutzt werden.

Auch auf Musikgenuss muss keiner verzichten. Mit dem Musikstreaming-Dienst „freegal music“ stehen den Kund*innen rund 13 Millionen Songs und über 40.000 Musikvideos zur Verfügung! Mit der freegal music-App oder über die Seite https://mannheim.freegalmusic.com/home besteht die Möglichkeit, drei Stunden Musik am Tag zu streamen und drei Songs pro Woche herunterzuladen.

Für alle Schüler*innen, die für die Schule oder Prüfungen lernen, stehen mit einem gültigen Bibliotheksausweis mehrere redaktionell betreute und laufend aktualisierte Datenbanken und Nachschlagewerke zur Verfügung: Brockhaus Enzyklopädie, Brockhaus Kinderlexikon, Munzinger Personen, Munzinger Sport, Munzinger Pop, Munzinger Länder, Munzinger Chronik, KLG und KLfG, Kritisches Lexikon zur deutschsprachigen/fremdsprachigen Gegenwartsliteratur, film-dienst-Kritiken, Kindlers Literatur Lexikon.

Medienrückgabe
Wer seine Medien gerne abgeben möchte, der kann dies an folgenden Stellen über Rückgabeboxen machen: Dalberghaus (N 3, 4), Stadthaus N 1 (Box in der Einkaufspassage im Erdgeschoss), sowie in den Zweigstelle Neckarau, Vogelstang und Herzogenried. Unter der Servicenummer 0621 / 293 – 8935 können Medien von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr verlängert werden. Bis zur Wiedereröffnung entstehen keine Versäumnisgebühren.

Informationen zu allen digitalen Angeboten findet man auf der Homepage unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/stadtbibliothek/digitale-angebote Für Fragen und Hilfe stehen Bibliotheksmitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0621 / 293 – 8933 zur Verfügung. Über die verschiedenen Social Media-Kanäle veröffentlicht die Stadtbibliothek aktuelle Informationen und zusätzlich jede Menge Tipps für kostenlose Angebote zur Förderung von Lese- und Medienkompetenz.

7.) Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson sowie gemäß der Landesverordnung vom 17.3.20 jetzt auch Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die unter der Telefonnummer 0621-293-5656 erreichbar ist. Auch die freien Träger beteiligen sich an der Notbetreuung für Kinder.

8.) Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales, Kulturamt und MARCHIVUM

a) Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung: Hotline gestartet
Anfragen und Rückfragen sind telefonisch oder per Mail möglich. Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung hat eine Hotline gestartet. Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Die Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung informieren zu den Themen, die die Unternehmen beschäftigen und nehmen aktuelle Fragen auf. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehenden Instrumenten im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Hotline: 0621-293-3351 (Mo-Fr von 8 bis 16.30 Uhr), E-Mail: wirtschaftsfoerderung@mannheim.de

b) Fachbereich Arbeit und Soziales: Hotline wird eingerichtet
Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist für Menschen in Notlagen sowie für alle existenziellen Leistungen der Sozialhilfe, die dringlich sind, weiterhin erreichbar (Hilfe zur Pflege, Grundsicherungen, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Asyl, Wohnraumsicherung, Wohnungslosenhilfe und gesetzliche Betreuungsleistungen). Kundinnen werden von den Sachbearbeiterinnen telefonisch betreut. Ab Donnerstag, 18. März, 12 Uhr wird außerdem eine Hotline unter der Telefonnummer 293 2930 eingerichtet. Allgemeiner E-Mail: 50.info@mannheim.de

c) Kulturamt
Die Abgabefrist der Anträge auf Projektförderung endet wie gewohnt am 31. März 2020. Persönlichen Einzelberatungen von Künstlerinnen sowie Vertreterinnen von Vereinen sind nach Vereinbarung telefonisch möglich. Das Kulturamt ist telefonisch zu erreichen unter 0621 293 3800 oder per Mail für:
Allgemeine Fragen: kulturamt.sekretariat@mannheim.de; Projektanträge: berna.akdogan@mannheim.de; Bildende Kunst: carolin.ellwanger@mannheim.de; Theater, Tanz:nicole.libnau@mannheim.de; Musik: thilo.eichhorn.@mannheim.de; Literatur: stefanie.rihm@mannheim.de; Stadtteilkultur: wolfgang.biller@mannheim.de.

d) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung
Das MARCHIVUM ist für den Publikumsverkehr vorläufig geschlossen. Dies betrifft die Bereiche Ausstellungen, Veranstaltungen und Lesesäle. Seine Dienstleistungen, wie Bauakteneinsicht, Bild- und Filmservice, Historische Personenrecherche und Stadtgeschichtsforschung, werden ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung per Mail oder postalisch abgewickelt.
Zentraler Kontakt (Sekretariat): E-Mail: marchivum@mannheim.de oder Tel.: 0621 293 7027 bzw. Fax: 0621 293 7476. Aktualisierte Informationen sind zudem unter http://www.marchivum.de zu finden.

9.) Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung

a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office) ist telefonisch Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail erreichbar: 25front-office@mannheim.de

b) Fachbereich Sport und Freizeit
Zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeitenden werden die Leistungen des Fachbereichs derzeit ausschließlich telefonisch oder per Mail angeboten. Die Service-Hotline (Telefon 0621 -293 4004) ist von Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr, und Freitag, 9 bis 13 Uhr, erreichbar.

c) Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz
Das Beratungszentrum Bauen und Umwelt ist telefonisch (0621 – 293 4000) und per Mail beratungszentrum@mannheim.de zu erreichen. Bauabnahmen vor Ort werden weiter durchgeführt.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Ansteckungsgefahr senken, Versorgung gewährleisten

Stadtverwaltung setzt Verfügungen von Kreisverwaltung und ADD um

Schifferstadt – Kino, Kneipen, Spielplätze und viele weitere Einrichtungen in Schifferstadt bleiben infolge der heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vorerst geschlossen. Um auch wirklich jeden zu erreichen, informierten die Mitarbeiter des Vollzugsdiensts die betroffenen Betriebe im Laufe des heutigen Mittwochs persönlich. Der Bauhof schloss die Spielplätze. Zusätzliche weisen Schilder Eltern sowie Kindern darauf hin, wie wichtig die Eindämmung des Virus ist und dass diese durch einfaches Fernbleiben von Sammelpunkten wie Spielplätzen erreicht werden kann.

Veranstaltungen, Trauerfeiern, Trauungen

Sämtliche Veranstaltungen sind bis einschließlich 19. April untersagt. Bei Trauungen dürfen ab sofort nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte anwesend sein. Trauerfeiern werden bis Ende der Woche im engsten Familienkreis und unter hygienerechtlichen Vorgaben abgehalten. Ab der kommenden Woche dürfen auch keine Trauerfeiern mehr abgehalten werden. Bestattungen fallen nicht unter das Veranstaltungsverbot – die Verabschiedung von Verstorbenen am Grab ist somit weiterhin möglich.

Beschränkung von Besuchsrechten in stationären Einrichtungen

Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, selbst infiziert sind, sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen keine Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen betreten. Mit ihrer Allgemeinverfügung beschränkt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis auch grundsätzlich die Besuchsrechte: Jeder Patient darf pro Tag maximal eine Stunde Besuch empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der in den genannten Einrichtungen lebenden Risikogruppe.

Geschäfte zur Grundversorgung dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Läden und Geschäfte, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen, dürfen laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) bis einschließlich 19. April auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020

Coronavirus: Einrichtungen und Geschäfte, die nicht dem dringenden Bedarf dienen, werden geschlossen

Gastronomiebetrieb untersagt – Ausnahme nur für Mitnahme-Service

Heidelberg – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen wurden spätabends am Dienstag, 17. März, verkündet und gelten damit ab Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden demnach Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen, die nicht dem dringenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger dienen. Öffnen dürfen laut Landesregierung nur noch folgende Geschäfte:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Hofläden,
  • Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
  • Großhandel

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Sie haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Hygienestandards eingehalten, der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Weitere Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Heidelberg: Sonderregelungen für Gastronomie

Die Stadt Heidelberg geht mit einer eigenen Allgemeinverfügung über die Landesregelung hinaus. Das betrifft Bestimmungen für die Gastronomie. Wie bereits in der Landesregelung festgehalten, ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen grundsätzlich untersagt. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind ausnahmslos zu schließen. Ausnahmen gibt es in Heidelberg nur für Speisegaststätten, die Speisen ausschließlich zum Mitnehmen abgeben können. Jegliche Bewirtung vor Ort, drinnen und draußen, ist untersagt. Für Abhol- und Lieferdienste ist gemäß der Landesregelung ein Betrieb nach 18 Uhr möglich. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt: „Bei all unseren Maßnahmen steht ein Ziel über allem: Soziale Kontakte reduzieren und jegliche Menschenaufläufe vermeiden. Das muss endlich bei jedem ankommen und ich appelliere da nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie wann immer möglich zu Hause. Wenn Sie nach draußen gehen, vermeiden Sie alle Zusammentreffen mit Personen, die nicht in Ihrer Wohnung leben. Es liegt in Ihrer Hand, ob wir auch in Deutschland eine Ausgangssperre bekommen oder nicht. Wenn sich weiter tausende Menschen bei schönem Wetter draußen treffen und Plätze, Flussufer und Straßen bevölkern, wird es zu Maßnahmen wie in Frankreich und Italien kommen müssen. Das Coronavirus ist da, die Infektionszahlen gehen steil nach oben und unserem Gesundheitssystem droht der Kollaps, wenn wir jetzt die Ausbreitung nicht verlangsamen. Also, helfen Sie bitte alle mit und handeln Sie verantwortlich!“

Weitere Regelungen in der Landesverordnung:

Schulen, Kitas, Hochschulen

Landesweit bleiben bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April, alle Schulen und Kindertagesstätten im Land geschlossen. Das betrifft alle Einrichtungen, also private und öffentliche Schulen, städtische Kindertageseinrichtungen genauso wie Einrichtungen freier Träger. Aus Gründen des Infektionsschutzes können auch keine allgemeinen Notangebote für Schülerinnen und Schüler oder Kita-Kinder aufrechterhalten werden.

Eine Notbetreuung wird lediglich für die Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet, deren Erziehungsberechtigte in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. In der Landesverordnung neu als Berufsfelder der kritischen Infrastrukturen hinzugekommen sind unter anderem Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige), Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Bestatter. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.

Der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen wird ebenfalls bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen

Alle Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. Das gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind verboten.

Bereits mit Verordnung vom 16. März wurden beschlossen, dass der Betrieb in folgenden Einrichtungen bis zum 19. April 2020 untersagt wird:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
  • Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den Verkaufsstellen des dringenden Bedarfs der Bürgerinnen und Bürger gehören, insbesondere Outlet-Center,
  • öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Weitgehendes Besuchsverbot in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen

Zum Schutz besonders gefährdeter Personen dürfen Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Ausgenommen sind Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge-rontopsychiatrie, psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Zu weiteren Ausnahmen und Sonderregelungen können die jeweiligen Einrichtungen eigene Bestimmungen treffen. Auch stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr einstweilen eingestellt.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: Erster Corona-Patient aufgenommen – Neue Besucherregelung ab 20. März

Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer hat am Dienstag, 17. März, einen ersten Corona-Patienten zur stationären Behandlung aufgenommen. Der Mann aus dem Landkreis Germersheim ist in einem Isolierzimmer untergebracht, sein Gesundheitszustand ist stabil.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Der Patient hat sich am Dienstag mit Beschwerden der Atemwege bei uns vorgestellt“, informiert Privatdozent Dr. Dirk Jentschura, Ärztlicher Direktor am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus. Der 52-jährige Patient hatte sich zuvor in Tirol aufgehalten, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) seit 14. März als Corona-Risikogebiet eingestuft wird.

„Der Patient hatte dort bereits Kontakt zu einem Corona-Infizierten, entwickelte zu Hause Beschwerden und ging nach der Erstvorstellung beim Hausarzt und der Testung in häusliche Quarantäne“, berichtet Dr. Jentschura von einem vorbildlichen Ablauf. In dieser Phase erhielt der Patient auch den positiven Befund. Als sich die Symptome verstärkten, suchte der Mann nach telefonischer Voranmeldung durch den Hausarzt die Klinik auf.

„Dem Patienten geht es den Umständen entsprechend gut“, teilt der betreuende Arzt Dr. Lukas Domanowsky mit. Ein Kompetenzteam aus Fachärzten, Stationsärzten und erfahrenen Pflegekräften überwacht und versorgt ihn rund um die Uhr in einem isolierten Bereich.

Dr. Thomas Kienbaum, Leiter der Krankenhaushygiene, betont, dass sich die umfassende Vorbereitung auf die Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten auch im Fall des Corona-Patienten bewährt. „Durch die gut geplante Versorgung im Isolierzimmer sind andere Patienten im Krankenhaus vor einer Ansteckung geschützt.“ Das Isolierverfahren sei den Abläufen bei einer Influenza vergleichbar.

Geschäftsführer Wolfgang Walter fügt hinzu, dass das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus bereits vor Wochen mit der Vorbereitung auf die aktuelle Situation begonnen hat. „Wir haben in Absprache mit einem externen Labor die erforderliche neue Diagnostik sicher gestellt, im Haus die Isolierzimmer für COVID-19-Infektionen festgelegt und eingerichtet, unsere Mitarbeitenden laufend aktuell informiert und zu den notwendigen Hygienemaßnahmen geschult“, sagt er.

Seit Freitag Besuchsverbot

Aufgrund der aktuellen Lage erlässt das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ab Freitag, 20. März, 0 Uhr, ein Besuchsverbot im gesamten Haus, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende vor dem COVID-19-Virus zu schützen. Um den Kontakt zwischen Patienten und Angehörigen aufrecht zu erhalten, können Angehörige ab Freitag, 20. März, täglich zwischen 15 und 18 Uhr am Empfang des Hauses Dinge für den persönlichen Gebrauch in begrenztem Umfang und Nachrichten für ihre im Krankenhaus befindlichen Familienmitglieder abgeben (bitte Tüte mit Name, Vorname des Patienten und der Station beschriften). Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken sind vom Besuchsverbot ausgenommen.

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
22.03.2020

Neue Corona-Verordnung in Kraft – Stadt prüft Einhaltung

Hockenheim – Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Mittwochmorgen eine in Teilen geänderte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht, die auch unmittelbar in Kraft trat. Sie enthält Anpassungen, die bis auf Weiteres vor allem Maßnahmen im Freien betreffen. Die Stadtverwaltung Hockenheim prüft weiterhin die Einhaltung der Regelungen der Verordnung im Stadtgebiet.

Sportstätten und Gartenschaupark geschlossen

Die Landesregierung verbietet ab sofort auch jegliche Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Aus diesem Grund müssen auch die Sportstätten in Hockenheim geschlossen werden.

Die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen erstreckt sich bis auf Weiteres jetzt auch auf (Shisha-) Bars, Clubs und Kneipen.

Die Stadtverwaltung schließt außerdem öffentliche Spiel- und Bolzplätze in Hockenheim. Darunter fällt auch der Gartenschaupark, der wegen der Sportgeräte und Plätze nicht mehr betreten werden darf. Der Zugang zum Park-Kindergarten bleibt gewährleistet. Der Friedhof ist geöffnet.

Die Landesregierung weist in der neuen Verordnung daraufhin, dass auch die Polizei, die Feuerwehr und ihre ehrenamtlichen Freiwilligen sowie das Notfall- und Rettungswesen zu den systemrelevanten Bereichen gehören, deren Tätigkeit nicht untersagt ist.

Mehr Informationen zur Landes-Verordnung

Die neue, geänderte Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) im Startbereich unter „Corona-Virus: Die Lage in Hockenheim“ abrufbar.

Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.

Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020

Corona-Pandemie: OB Steinruck mahnt zu Vernunft und Verantwortungsbewusstsein

Ludwigshafen – Angesichts der ab 18.03.2020 geltenden Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung appelliert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck  an Bürgerschaft und Geschäftsleute, die Anordnungen und Regelungen der Verfügung umstandslos zu befolgen.

„Wir alle stehen in diesen Tagen vor großen Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir alles daransetzen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dies geschieht durch das konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Tagen zu drastischen Maßnahmen gegriffen. Sie betreffen das öffentliche Leben in vielen Facetten. Sie sind für viele von uns spürbar. Sie schränken uns ein. Sie verändern unser Leben. Aber sie sind absolut notwendig. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Angesichts der großen Herausforderungen sowie dem Ernst der Lage habe ich keinerlei Verständnis für Ignoranz und Fahrlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft und Besonnenheit sind das Gebot der Stunde“, betont die Oberbürgermeisterin. Die Stadtverwaltung werde die Allgemeinverfügung mit aller Konsequenz durchsetzen.

Steinruck appelliert ebenso an die Bürger*innen, alle Vorsorgemaßnahmen sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln streng einzuhalten und ruft zu Achtsamkeit und Rücksicht im Umgang miteinander auf: „Der Umgang mit dem Corona-Virus ist eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Wenn wir uns aber auf unsere Stärken und unsere Werte besinnen, können wir gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen“.

Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region hatte die die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Dienstagabend eine erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt.

Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung

Mannheim – Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung ist nun veröffentlicht. Die Stadt Mannheim hat diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzt und verschärft.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und dem Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist ab sofort auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.

Veranstaltungen und Versammlungen sind durch die Rechtsverordnung des Landes untersagt. Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige örtlichen Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark ebenso wie das Strandbad werden geschlossen. Der Aufenthalt an Neckar- und Rheinwiesen sowie auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet ist untersagt.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Allgemeiner Hinweis:

Die Regelungen in der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim und Rechtsverordnung des Landes Baden- Württemberg (Corona-Verordnung vom 17.03.2020) zu Veranstaltungen und Ansammlungen betreffen nicht:
Zusammenkünfte in Betrieben, der Verwaltung und Justiz und ihren Gremien und Ansammlungen in weiter geöffneten Einrichtungen und Öffentlichen Personennahverkehr.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim kann auf der städtischen Homepage abgerufen werden:

https://www.mannheim.de/de/node/143588

Stadt Mannheim
22.03.2020

Erweiterung der Beratungszeiten des Bürgertelefons

Rhein-Pfalz-Kreis – Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Infizierungen mit dem Coronavirus steigen die Anfragen an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes, das für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig ist.

Die Beraterinnen und Berater des Bürgertelefons sind daher ab sofort durchgängig in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar und stehen den Bürgerinnen und Bürgern telefonisch zur Verfügung.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell wichtige Informationen zum Coronavirus zu finden sind. Ebenso auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Coronavirus: 20 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Mittwoch, 18. März 2020, 15 Uhr, 20 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Verschärfte Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

Mannheim – Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt und verschärft diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung.

Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588

Stadt Mannheim
22.03.2020

Ernährungssicherung in der Corona-Krise

Speyer / Berlin – Für mich besteht kein Zweifel, dass auch die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Wertschöpfungskette zur kritischen und systemrelevanten Infrastruktur gehört. Daher sollte auch für diese Berufsgruppen eine Notfallbetreuung sichergestellt werden. Wir müssen die Ernährungssicherheit in Deutschland auch in Krisenzeiten gewährleisten. Daran gibt es derzeit auch kein Zweifel, die Versorgung in Deutschland mit Lebensmitteln ist gesichert. Die Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sind geöffnet und die Lieferketten sind weitgehend intakt. Auch die Warenlieferungen aus dem Ausland funktionieren trotz verhängten Beschränkungen an den Grenzübergängen. Da wo es in Einzelfällen zu Engpässen kommt, ist der Handel bereit, die Frequenz der Warenanlieferung zu erhöhen. Der Selbstversorgungsgrad vieler Grundnahrungsmittel wie z.B. für Kartoffel, Weizen, Schweinefleisch, Frischmilchprodukte und Käse liegen bei über 100 Prozent und auch die Futterversorgung für die Tierhaltung ist sichergestellt. Es besteht daher keine Notwendigkeit für Hamsterkäufe. Es ist richtig, eine gewisse Vorsorge zu treffen, doch bitte bedarfsgerecht, da es keinen Grund gibt, Lebensmittel zu horten. Vor allem wäre es verheerend, wenn die gehamsterten Lebensmittel aus dem Vorratsschrank am Ende im Müll landen sollten.

Problematisch ist die Situation im Sonderkulturanbau wie Spargel, Erdbeeren aber auch im Gemüseanbau, wo aufgrund der Reisebeschränkungen die Gefahr fehlender Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland besteht. Hierfür müssen schnellstmöglich pragmatische Lösungen gefunden werden. Hierzu zählt zum einen die Prüfung der Ausdehnung der 70-Tageregel für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen, um den vorhandenen Saisonarbeitskräften zu ermöglichen, über einen längeren Zeitraum unsere Landwirte zu unterstützen. Diese Maßnahmen schafft Flexibilität. Eine Flexibilität, die mit dem Kurzarbeitergeld für die anderen Wirtschaftssektoren bereits möglich ist. Zum anderen ist es denkbar zu prüfen, inwieweit nicht erwerbstätige Menschen kurzfristig in der Landwirtschaft arbeiten können und wie Lösungen für Erwerbstätige gefunden werden können, die gerade aufgrund der Corona-Krise keine Vollzeitbeschäftigung haben.

Was wir in den jetzigen Zeiten brauchen, ist ein solidarischer Zusammenhalt der Gesellschaft, der sich durch Nachbarschaftshilfen für hilfsbedürftige Menschen oder aber auch durch Erntehilfen für landwirtschaftliche Betriebe zeigen kann. Doch um die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern ist es am wichtigsten, dass der Großteil der Menschen einfach zuhause bleibt.

Isabel Mackensen
Mitglied des Deutschen Bundestages
22.03.2020

Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen – Wirtschaftsförderung informiert über Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land

Speyer – Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.

„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit den nun beschlossenen Soforthilfemaßnahmen möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.

Die wichtigsten Angebote zusammengefasst:

1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus werden vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber*innen sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386 .

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 zur Verfügung.

2. Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.

Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html 

3. Steuerforderungen:

Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 62 32/14 22 48.

Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de. Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.

4. Aussetzung von Mietforderungen

Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

Corona: AST-Verkehr in Speyer wird eingestellt

Speyer – Aufgrund der Corona-Pandemie stellen die Verkehrsbetriebe Speyer den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST-Verkehr) in der Domstadt ab Samstag, 21. März 2020 ein – ausgenommen von der Regelung sind Berufspendler. Die Verkehrsbetriebe folgen damit einer Empfehlung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der die Einstellung aller Ruftaxi- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre verbundweit ab diesem Zeitpunkt empfiehlt. AST-Telefon: 06232/26666.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.03.2020

Corona-Pandemie: Landesregierung fördert nachbarschaftliche Netzwerke

Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Landesregierung unterstützt Kommunen dabei, Anlaufstellen und Informations-telefone für Menschen einzurichten, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes zu den Corona-Risikogruppen gehören. „In Rheinland-Pfalz wird Zusammenhalt gelebt. Es gibt viel gegenseitige Unterstützung und Menschen, die sich gerade in der aktuellen Ausnahmesituation unter die Arme greifen. Das wollen wir unterstützen und den Aus- oder Aufbau von nachbarschaftlichen Netzwerken fördern“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Über diese Netzwerke sollen Hilfsangebote, wie beispielsweise ehrenamtliche Einkaufshilfen, vermittelt werden. Für den Aus- oder Aufbau dieser nachbarschaftlichen Netzwerke stellt das Sozialministerium zunächst 360.000 Euro als Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung.

Voraussetzung ist, dass es eine oder mehrere Vernetzungsstellen gibt, die an mindestens drei Stunden täglich Hilfesuchende aus den besonders gefährdeten Gruppen an ehrenamtliche der hauptamtliche Helfer vermittelt. Die Vernetzungsstellen können bei kommunalen Ansprechpartnern, beispielsweise den Gemeindeschwesternplus, den Pflegestrukturplanern oder Ortsvorstehern, aber auch freien Trägern, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Das Budget kann zum Beispiel dafür eingesetzt werden, eine telefonische Hotline einzurichten oder Ehrenamtliche zu entlohnen.

Informationen zu den Anlaufstellen in den Kommunen sollen auf der Internetseite „www.Zusammenland.rlp.de“ gesammelt und veröffentlicht werden.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Q 6 Q 7: Nur Geschäfte für täglichen Bedarf bleiben geöffnet

  • Für alle noch geöffneten Stores und Gastro-Betriebe gelten geänderte Öffnungszeiten
  • Basis ist die so genannte „Corona-Verordnung“ der Landesregierung

Mannheim – Zur Eindämmung des Corona-Virus wird ab heute [18.03.2020] der Großteil der Geschäfte in Q 6 Q 7 geschlossen. Lediglich die Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, ebenso einzelne Gastrobetriebe. Basis dafür ist die so genannte „Corona-Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.

Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:

Täglicher Bedarf

  • REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
  • dm-markt (8 bis 20 Uhr)
  • Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
  • Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
  • CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
  • Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
  • Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
  • Florist Belle Flore, nur Lieferservice; Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460

Medizinbedarf

  • Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
  • Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
  • OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)

Gastronomie

  • Oh Julia (8 bis 18 Uhr)
  • Die Kuh die lacht (12 bis 18 Uhr)
  • Intermezzo di Dario Fontanella (10 bis 18 Uhr, nur Straßenverkauf)

Alle weiteren Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.

Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.

CRM – Center & Retail Management GmbH
22.03.2020

Corona-Testzentrum eröffnet: Landräte und OB appellieren: „Keine Tests aus reiner Vorsicht!“

Landau – Das am 17.03.2020 in Betrieb genommene Corona-Testzentrum auf dem Alfred-Nobel-Platz (Neuer Messplatz) in Landau wird stark nachgefragt. Mit zwölf Personen haben die DRK Kreisverbände Landau und Südliche Weinstraße ehrenamtliches Fachpersonal gestellt. Am ersten Tag konnten rund 160 Personen getestet werden. Es laufen Planungen, um die Kapazitäten mit Ehrenamtlichen schnellstmöglich auszuweiten. Der Betrieb soll zeitnah an die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden.

Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch weisen nochmals darauf hin: Wer sich hier testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Die Überweisung muss im Original vorliegen, Screenshots auf Handys etc. werden nicht akzeptiert. Die Behördenleiter appellieren an die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich nicht aus reiner Vorsicht testen. Die Kapazitäten reichen ansonsten nicht aus und tatsächlich bereits erkrankte Personen haben möglicherweise das Nachsehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Die ausstellenden Ärzte sind angewiesen, die RKI Richtlinien anzuwenden, anhand derer beurteilt wird, ob eine Beprobung angezeigt ist. Auf dem Schein sollte zudem die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum richtigen Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren bzw. seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Für den Abstrich qualifizieren sich ausschließlich Patientinnen und Patienten mit respiratorischen Symptomen, z.B. Husten und Fieber, die entweder nachweislich Kontakt zu einem SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten hatten oder die Symptome aufweisen und aus einem Risikogebiet in die Südpfalz zurückgekehrt sind. Die Rückkehr darf nicht länger als 14 Tage zurückliegen.

Die Kreischefs und der OB betonen: „Das interkommunale Diagnosezentrum ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. Um die Kapazitäten auszuweiten und die große Nachfrage zu bewältigen, laufen bereits Planungen, eine zweite Linie einzurichten, in der die Abstriche parallel durchgeführt werden können. Unser großer Dank gilt allen Beteiligten sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.“

Um die Verkehrssituation rund um das Diagnosezentrum zu optimieren, ist die Zufahrt zur Teststation ab sofort nur noch aus östlicher Richtung über die Lise-Meitner-Straße möglich. Die Ausfahrt erfolgt über die Marie-Curie-Straße. In diesem Zug wird die Zufahrt von der Johannes-Kopp-Straße in die Lise-Meitner-Straße gesperrt. Ein Ausfahren von der Lise-Meitner-Straße in die Johannes-Kopp-Straße bleibt weiterhin möglich, ebenso der Verkehr in der Lise-Meitner-Straße selbst. Die neue Verkehrsführung ist entsprechend ausgeschildert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020

Zum Schutz vor Coronaviren: Ab sofort nur noch telefonische Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten – Pflegestützpunkte vor Ort derzeit geschlossen

Mainz / Rheinland-Pfalz – Menschen, die Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind in der Regel aufgrund ihres Alters und/oder ihres Gesundheitszustandes besonders schützenswert. Deshalb haben sich die Träger der Pflegestützpunkte am Montagnachmittag dazu entschieden, alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für den Kundenverkehr zu schließen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Coronainfektionen findet keine persönliche Beratung in den Pflege­stützpunkten mehr statt.

Deshalb können momentan auch keine persönlichen Besuche im häuslich-familiären Bereich erfolgen.

Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zunächst bis Ende der Osterferien in Rheinland-Pfalz (19.04.2020).

Personen, die Hilfe benötigen, bekommen diese aber weiterhin per Telefon oder E-mail. Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz:

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis schließt seine Wertstoffhöfe

Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Donnerstag, 19. März 2020, zu schließen. Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr betont, dass die Wertstoffhöfe in den letzten Tagen einen enormen Ansturm an Anlieferungen erleben mussten. „Es gilt auch auf den Wertstoffhöfen, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Volker Knörr.

In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie zunächst noch möglich. Die Öffnungszeiten sind unter www.ebalu.de ersichtlich. Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und –bürger ausdrücklich, diese Handhabe auch nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu nutzen, wenn beispielsweise keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung gegeben ist.

Die Sonderabfallannahme am Schadstoffmobil wird ebenso bis auf weiteres ausgesetzt. Davon betroffen ist am Samstag, 21. März 2020, die Gemeinde Limburgerhof und danach andere Gemeinden an den jeweiligen Samtagsterminen.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest-, Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas und Grünschnitt, Sperrmüll) läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Gemeinsam für die Menschen

Bischof Karl Heinz Wiesemann und Christian Schad rufen zu ökumenischem Gebet auf

Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und weltweit ist mit vielfältigen und schwerwiegenden Konsequenzen verbunden: Tausende Menschen in unserem Land sind erkrankt. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende arbeiten bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das öffentliche Leben wie auch das Leben jedes und jeder Einzelnen unterliegen deutlichen Einschränkungen. Viele Menschen sind besorgt um ihre Gesundheit oder um ihren Arbeitsplatz. Auch das kirchliche Leben ist betroffen: Gottesdienste können nicht mehr zusammen mit der Gemeinde gefeiert werden. Chöre und Gemeindegruppen können sich nicht mehr treffen.

Angesichts dessen rufen Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann gemeinsam zum Gebet auf. Sie haben dazu einen Gebetstext verfasst, den sie allen Christinnen und Christen in Landeskirche und Bistum und in der Weite der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Region Südwest an die Hand geben. Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann laden ein, dieses Gebet täglich zu sprechen, wenn die Kirchenglocken zum (Angelus-)Gebet rufen. Sie selbst werden am Samstag, 21. März, um 18 Uhr – zu der Zeit, in der vielerorts die Glocken den vierten Fastensonntag „Laetare“ einläuten – in der Kapelle des Butenschoen-Hauses eine kleine ökumenische Andacht feiern, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wird. Diese Andacht wird auf den Homepages beider Kirchen online übertragen.

Zu dieser Zeit sollen in allen Kirchen in der Pfalz/Saarpfalz die Kirchenglocken 10 Minuten lang läuten. Der Gebetstext – so Bischof und Kirchenpräsident – soll eine Hilfe sein in der Zeit, in der es nicht möglich ist, in Gemeinschaft Gottesdienst zu feiern. Es ist ein Zeichen, dass wir als Kirchen zusammen-stehen und füreinander für die Menschen da sind. Es zeigt, dass Kirche mehr ist als die sonntägliche Versammlung der Gläubigen. Die Gemeinschaft im Gebet geht über Ökumenisches Gebet in Zeiten der Krise über die Kirchenmauern hinaus und setzt sich in der gelebten Solidarität für alle Menschen fort.

Die beiden kirchenleitenden Geistlichen sehen in der aktuellen Krise zugleich eine Chance, dass sich die Kirchen neu auf den Kern ihres gemeinsamen Auftrags besinnen und neue Formate finden, wie sie Christinnen und Christen im Glauben stärken und allen Menschen in der jetzigen Situation beistehen können. Sie danken allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die kreative und hilfreiche Ideen umgesetzt haben, um gottesdienstliches Feiern und seelsorgliche Zuwendung weiter zu ermöglichen.

Homepages von Landeskirche und Bistum:

www.evkirchepfalz.de

www.bistum-speyer.de

Um die Corona-Lage zu bewältigen: Stadt Landau richtet im Rathaus verwaltungsinternes Lagezentrum ein – Vier Anlaufstellen helfen Bürgerinnen und Bürger bei dringenden Verwaltungsanliegen – Ausschüsse und Beiräte werden abgesagt – Hauptausschuss erhält Entscheidungsermächtigung vom Stadtrat

Um die aktuelle Corona-Krise bewältigen zu können, hat die Stadt Landau im Rathaus ein Lagezentrum eingerichtet. Leiter ist Stefan Krauch (3.v.l.), der jetzt von OB Thomas Hirsch (4.n.l.) ernannt wurde.

Landau – Die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die Stadt Landau vor völlig neue Herausforderungen. Aus diesem Grund hat sie im Rathaus ein Lagezentrum als interne Informations- und Vernetzungsplattform eingerichtet. Das teilt Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt mit, der den Leiter der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Stefan Krauch, zum Leiter des Lagezentrums ernannt hat. Krauch und sein Team sammeln und bündeln die zahlreichen Informationen, die rund um das Virus bei der Verwaltung eingehen, beraten aktuelle Entwicklungen und setzen in Abstimmung mit dem Stadtvorstand Maßnahmen um.

Für den Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude der Stadtverwaltung Landau weiter geschlossen. In besonders dringenden Fällen können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden; ansonsten sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder postalisch vorzubringen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter oder die Telefonzentrale unter der 0 63 41/1 30. Um Bürgerinnen und Bürger im Notfall bedienen zu können, ohne dass diese die Dienstgebäude betreten müssen, hat die Verwaltung vier Anlaufstellen an drei dezentralen Standorten eingerichtet. Diese befinden sich im Bauamt in der Königstraße 21 und im Dienstgebäude in der Friedrich-Ebert-Straße 5, wo die Bedienung jeweils über ein Fenster erfolgt, sowie im Rathaus in der Marktstraße 50 im Foyer des Altbaus.

Dienst an der Bürgerin bzw. dem Bürger mal anders: Die Stadtverwaltung Landau hat vier Anlaufstellen an drei dezentralen Standorten eingerichtet.

OB Hirsch betont die Bedeutung der Vorsichtsmaßnahmen: „Jeder und jedem einzelnen von uns muss klar sein, um was es jetzt geht – nämlich um die Rettung von Menschenleben. Es gilt, soziale Kontakte einzudämmen und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Ausbreitung der Virusinfektion zu verlangsamen. Nur dann können wir mit unserem Gesundheitssystem allen schwer Erkrankten auch die notwendige Hilfe zur Verfügung stellen, die diese benötigen.“ 

Auch die städtische Gremienarbeit wird angesichts der aktuellen Situation zurückgefahren. Aber, so Hirsch: „Wir müssen trotz der Krise versuchen, besonders wichtige fachliche Themen weiterzubringen, um in der nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt nicht zu stark zurückgeworfen zu werden.“ Aus diesem Grund hat der Stadtrat den kleineren Hauptausschuss für die nächste Zeit mit den meisten Stadtratskompetenzen ausgestattet. Der für den 24. März geplante gemeinsame Haupt-, Bau- und Umweltausschuss wird zu einem reinen Hauptausschuss – mit so wichtigen Themen wie der Sanierung des Schwanenweihers auf der Tagesordnung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin – Ordnungsdezernent Hartmann: „Werden rechte Kundgebungen mit allem, was in unserer Macht steht, unterbinden“ 

Landau – Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam. Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.“

Ordnungsdezernent Lukas Hartmann informiert, dass Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen kein gesonderter Ablehnungsbescheid zugeht. Mit Blick auf Ankündigungen in den sozialen Medien u.a. zu einer für den 4. April geplanten Versammlung bekräftigt Hartmann: „Offenbar will der Anmelder der rechten Kundgebung das Versammlungsverbot nicht akzeptieren. Als Stadt Landau werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Kundgebung zu unterbinden – bis hin zur Auflösung der untersagten Versammlung sowie der Anzeige jeder Person, die sich daran beteiligt.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Stadt schließt bis auf Weiteres den Häckselplatz und die Hundewiese

Schwetzingen – Aufgrund der aktuell verschärften Situation rund um die Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus schließt die Stadt ab dem 18. März bis auf Weiteres auch den Häckselplatz und die Hundewiese. Die Stadt bittet um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020

Abstrichzentrum Speyer

Bei der Vorstellung des Abstrichzentrum Speyer, v.l.: Michael Hopp Stadtfeuerwehrinspektor, Dr.Klaus-Peter Wresch vom Gesundheitsamt, Peter Eymann Wachführer Feuerwehr Speyer.

Speyer – Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), die niedergelassenen Ärzte und der DRK Kreisverband Speyer ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet.

Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürger*innen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürger*innen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist.

Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben.

Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Sankt-Vincentius-Krankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.

Sehen sie hier die Videos zur Pressekonferenz bezüglich des Abstrichzentrum Speyer:

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News, mah
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau sagt Maimarkt 2020 ab

Landau – Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus haben angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Maimarkt abzusagen. Das Volksfest hätte vom 25. April bis zum 4. Mai auf dem Alten Messplatz stattfinden sollen. Die Schaustellerinnen und Schausteller wurden bereits über die Absage informiert.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Ab sofort Zoo und Spielplätze gesperrt – Große Teile des Einzelhandels bis auf Weiteres geschlossen – Öffnung von Restaurants und Speisegaststätten nur noch von 6 bis 18 Uhr

Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung: Ab sofort ist unter anderem auch der Zoo für Besucherinnen und Besucher gesperrt.

Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort sind unter anderem der Zoo und sämtliche Spielplätze in der Kernstadt und den Stadtdörfern gesperrt. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sowie den Beschluss des Ministerrats. Auch große Teile des lokalen Einzelhandels sind ab sofort geschlossen.

Zusammengefasst ist demnach der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels wird beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher wird reglementiert, die Mindestabstände zwischen Tischen müssen zwei Meter betragen und es sind Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen anzubringen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten wurden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten sind außerdem Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zudem sind alle Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können.

Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 19. April.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Landesregierung kündigt erweiterte Rechtsverordnung an – Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung

Mannheim – Die Landesregierung hat angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung wird morgen veröffentlicht. Die Stadt Mannheim wird diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzen und verschärfen.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung werden im Bereich der Gastronomie nur noch Speisegaststätten zugelassen sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen nicht nur hinreichende Abstände zwischen den Gästen sicher stellen, sondern auch eine Feststellung und Dokumentation von deren Personalien vornehmen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Nachvollziehbarkeit muss für einen Monat sichergestellt sein. Zulässig ist daneben allein der Straßenverkauf.

Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Versammlungen und Veranstaltungen von mehr als 10 Menschen verboten. Dies gilt auch für alle örtlichen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen. Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert erneut an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und betont, dass diese Maßnahmen einzig dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: „Es geht jetzt um eine noch schnellere, noch deutlichere Reduktion aller, nicht zwingend gebotener Kontakte. Wo immer es möglich ist: Bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie sich im Freien aufhalten, dann allein oder mit Ihren Nächsten. Es macht keinen Sinn, Einrichtungen zu schließen, wenn sich dafür an anderer Stelle Menschen in großer Zahl neu begegnen. Wenn Sie beruflich Menschen begegnen, halten Sie Hygieneregeln ein und wo dies möglich ist: Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 bis 2 Metern! Je rascher und entschiedener wir jetzt gemeinsam handeln, umso weniger lang werden diese Maßnahmen greifen müssen. Deshalb appelliere ich auch an die Unternehmen und andere Betroffene: Sie müssen nicht auf Rechtsverordnungen und Verfügungen warten, handeln Sie schon jetzt.“

Stadt Mannheim
22.03.2020

Corona-Pandemie: Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen, um Ausbreitung zu bremsen

Rheinland-Pfalz – Landesregierung und Kommunen werden in Rheinland-Pfalz alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In einer Telefonkonferenz waren sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Stefanie Hubig und Innenminister Roger Lewentz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte einig, dass nur im engen Zusammenwirken aller Verantwortlichen sowie der Einsicht und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger dieser extremen Herausforderung wirkungsvoll begegnet werden kann.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation ist es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe die Landesregierung heute beschlossen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. So würden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei würden auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützt.  Ferner werde der Handlungsrahmen für Landesbürgschaften damit erweitert.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günter Schartz, begrüßte die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land ausdrücklich. „Unser Personal in den Gesundheitsämtern arbeitet rund um die Uhr für einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, so Schartz weiter.

Ministerpräsidentin Dreyer dankte den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen für ihr zielgerichtetes Vorgehen und konsequentes Handeln im Umgang mit dem Coronavirus. In der Konferenz wurden ein allgemeines Lagebild zur aktuellen Verbreitung des Virus, die Betreuungssituation in Kitas und Schulen sowie die aktuellen Erlasse der Landesregierung zur weiteren Beschränkung des öffentlichen Lebens erörtert. Sie appellierte nochmal an die kommunale Familie, die Regelungen zur Notfallbetreuung entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen und keine eigenen weiteren kommunalen Einschränkungen vorzunehmen.

Es wurde vereinbart, dass es einen regelmäßigen Austausch geben wird.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für notwendig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“ erlassen. Demnach dürfen Personen, auf die folgende Faktoren zutreffen, beispielsweise vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Hospize und betreute Wohngruppen nicht betreten:

  • Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder
  • Personen, die bereits infiziert sind oder
  • Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben.

Die jeweils geltenden Risikogebiete und die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II sind unter http://www.rki.de abrufbar

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. . Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, wahrscheinlich auch ohne Symptome zu zeigen, Überträger von SARS-CoV-2 sein. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)“ erlassen.

Im gesamten Land sind alle Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen. An allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Germersheim entfallen die regulären Betreuungsangebote. Einrichtungen haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Die Einrichtung einer Notversorgung richtet sich an:

  • Förderschulen sowie Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist,
  • Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellen würde,
  • sonstige besondere Härtefälle.

Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“

Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

Landkreis Germersheim – Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Germersheim ab Mitternacht, 18. März, 0.00 Uhr, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es ist folglich richtig, dass bundesweit alles dafür getan wird!“

Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (indoor und outdoor), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.

Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen).

Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen. Weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 11/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de oder hier als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 17.03.

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Bürgerdienste und Stadtraumservice
  3. Beratungsstellen
  4. Gremiensitzungen
  5. Kurzarbeitergeld
  6. Hotline für Unternehmen gestartet
  7. Leihamt
  8. Neue Links

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 72

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 17.03.2020, 17 Uhr, acht weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 72. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Bürgerdienste und Stadtraumservice

a) Bürgerdienste
Zurzeit sind ausschließlich die Bürgerservices K 7 (Mitte) und Waldhof (Nord) geöffnet. Bereits vereinbarte Termine in den übrigen Bürgerservices wurden bereits abgesagt. Fertige Ausweisdokumente können – falls notwendig – im Bürgerservice in K 7 abgeholt werden.
Die Bürger*innen werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden:

  • Bitte überdenken Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens und verschieben Ihren Behördengang – wenn möglich – auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Nutzen Sie das Online-Angebot.
  • Nutzen Sie E-Mails oder den Postversand.
    Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen hierdurch keine rechtlichen Nachteile.

Wichtig: Dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
Bürgerservice K 7: Telefon 0621 293-2628,
Bürgerservice Waldhof: Telefon 0621 293-7600,
Ausländerbehörde: Telefon 0621 293-2691,
Standesamt: Telefon 0621 293-3101.
Für die Bürgerservices K 7 und Waldhof können Termine auch online unter http://www.mannheim.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Für KFZ-Händler und Zulassungsdienste stehen weiterhin die sogenannten „Händlerschränke“ in Neuhermsheim und Waldhof zur Verfügung. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Bürgerservice K 7: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr und Donnerstag: 8 bis 18 Uhr,
Bürgerservice Waldhof: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag: 8 bis 12 Uhr.

b) Stadtraumservice
Die Reinigungswoche „Putz‘ Deine Stadt raus!“ 2020 wird abgesagt.

3.) Beratungsstellen der Stadt: Umstellung auf telefonische Beratung – persönliche Termine nur noch in Ausnahmefällen

a) Beratungsservice für Bürger*innen im Bereich Kindertagespflege und Servicestelle Eltern (Meki)
In der Kindertagespflege (KTP) und in der Servicestelle Eltern (Vormerkung für die Betreuung von Kindern, Meki) lassen sich die Beratungen der Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch telefonisch umsetzen. Deshalb wird die Beratung zunächst bis zum Ende der Osterferien auf telefonische Beratung umgestellt. In Ausnahmefällen, in denen sich herausstellt, dass ein Sachverhalt am Telefon wider Erwarten nicht klärbar ist, werden ergänzend zum Telefonat persönlichen Beratungstermine vereinbart. Gleiches gilt für die der Beratung und Anmeldung zur Schulkindbetreuung.
Telefon Servicestelle Eltern: 0621 293-3888, Telefon: Kindertagespflege 0621 293-3734,
Telefon Schulkindbetreuung Schulen Süd: 0621 293-3522, Schulen Nord 0621 293- 3521.

b) Jugendamt und Gesundheitsamt
Zum Beratungsangebot des Gesundheitsamtes gehören beispielsweise Impfberatung, Informationen und Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten (STI/AIDS) und Beratung von Familien mit einem neugeborenen Kind (Frühe Hilfen). Auch diese werden soweit wie möglich nun telefonisch oder auf dem Mailweg erbracht, um zum Schutz von Bürger*innen und Personal persönliche Kontakte zu reduzieren. Wenn ein persönlicher Kontakt unabdingbar ist, wird dies sichergestellt.
Telefon Impfberatung: 0621 293-2203, Telefon Frühe Hilfen: 0621 293-3708,
Telefon STI/AIDS-Beratung: 0621 293-2249.

Das gleiche Vorgehen gilt für die Erziehungsberatungsberatungsstellen /-Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim sowie der freien Träger Caritasverband Mannheim und Evangelische Kirche in Mannheim. Die Psychologischen Beratungsstellen bieten Beratung und Hilfe in Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens in der Familie und bei persönlichen Problemen.

In Zeiten von Corona und mit der ständigen Veränderung der Lebensumstände können sich auch Abläufe und Beziehungen in der Familie verändern: Manches rückt in den Hintergrund und verliert gerade an Bedeutung, manches wird deutlicher und belastet Kinder, Jugendliche und Familien mehr als sonst. Derzeit können auch die Beratungsstellen nicht in gewohnter Weise tätig sein, aber Ratsuchende können sich nach wie vor an diese wenden, wenn sie Unterstützung benötigen. Dies sollten sie telefonisch tun.

Kontaktdaten der fünf Erziehungsberatungsstellen in Mannheim:

  • Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverband Mannheim: Telefon 0621 1250-600, http://www.caritas-mannheim.de
  • Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen der Evangelischen Kirche in Mannheim, Telefon 0621 28000 280, http://www.pb.ekma.de
  • Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim, Beratungsstelle Nord: Telefon 0621 293 5530, Beratungsstelle Mitte: Telefon 0621 293 8866, Beratungsstelle Süd: Telefon 0621 293 6040, http://www.pb-mannheim.de

4.) Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektion: Änderungen bei Gremiensitzungen

Die Maßnahmen, die in Mannheim zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen wurden, haben auch Auswirkungen auf die Abläufe der Arbeit des Gemeinderates und seiner Gremien, einschließlich der Bezirksbeiräte.

Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Bezirksbeiräte finden bis auf weiteres nicht statt. Sitzungen, zu denen bereits eingeladen wurde, werden abgesagt.
Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse und des Gemeinderates finden statt, allerdings werden Tagesordnungen auf die unbedingt notwendigen Beschlussfassungen reduziert. Liegen nicht genügend Tagesordnungspunkte vor, die die Durchführung der Sitzung rechtfertigen würden, wird sie abgesagt. Das ist der Fall bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales am Dienstag, den 31. März 2020. Sie findet nicht statt.

Um die Gesamtdauer der Sitzungen zu begrenzen, sollten darüber hinaus, wo möglich, die Dauer der Sachvorträge und Wortbeiträge zeitlich reduziert werden.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um einen ersten Schritt. Es können weitere Maßnahmen – auch mit Blick auf Entscheidungen auf Landesebene – folgen.

5.) Kurzarbeitergeld: Städtische Wirtschaftsförderung startet Kooperation mit Agentur für Arbeit

Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt Mannheim unterstützt ab Mittwoch die Agentur für Arbeit Mannheim (BA) bei der Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld: https://www.mannheim.de/de/presse/kurzarbeitergeld-staedtische-wirtschaftsfoerderung-startet-kooperation-mit-agentur-fuer-arbeit

6.) Wirtschaftsförderung startet Hotline für Unternehmen

Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen – gleich welcher Art – im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Hinter der Hotline steht die Expertise der Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung, die zu verschiedenen Themen informieren sowie relevante Themen, die die Unternehmen beschäftigen, aufgreifen. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehende Instrumente im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Die Nummer der Hotline: 0621 – 293-3351.

7.) Leihamt geschlossen

Das Leihamt bleibt ab sofort geschlossen. Bereits seit Beginn letzter Woche wurden alle Versteigerungen abgesagt. Auch der Gold An- und Verkauf sowie die Pfandleihe werden ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Die Transaktionen können nicht mehr online durchgeführt werden.

8.) Neue Links – Merkblatt für Risikogruppen

Auf der Seite http://www.mannheim.de/Corona wurde ein Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung aufgenommen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Risikogruppen.pdf

Stadt Mannheim
22.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung zur weiteren Kontaktreduzierung

Ludwigshafen – Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region erlässt die Stadtverwaltung Ludwigshafen eine erweiterte Allgemeinverfügung, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt. Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Die neue Allgemeinverfügung mit diesen kontaktreduzierenden Maßnahmen gilt seit Mittwoch, 18. März 2020, 0 Uhr.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter – auch wenn die Türen geschlossen sind

Persönlicher Kontakt im Notfall möglich / Geldauszahlung ist sichergestellt

Nürnberg / Deutschland – Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.
Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es seit Mittwoch (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten.

Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:

  • Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld

Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter stellen. Ferner haben Sie derzeit auch die Möglichkeit, Ihren bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier:

www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter.

Bundesagentur für Arbeit
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau informiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Wirtschaftshilfen: Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten für Landauer Unternehmen zusammengestellt.

Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt und diese per E-Mail an rund 1000 Landauer Unternehmen gesendet.

Kurz zusammengefasst:

1.) Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können, hat das Bundeskabinett im Eilverfahren das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz sowie weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Außerdem sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 gerne zur Verfügung.

2.) Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet entsprechende Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Für alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Der KfW wurde die Aufgabe erteilt, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Ansprechpartnerin in Sachen Antragsstellung ist in diesem Fall die jeweilige Hausbank.

Darüber hinaus arbeitet die KfW aktuell an einem Sonderprogramm, für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Alle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

3.) Steuerforderungen:

Bei Fragen zu Stundungen von städtische Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der städtischen Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 63 41/13 22 00 oder per E-Mail an josef.thomas@landau.de in Verbindung setzen. Bis zum 30. Juni 2020 werden zinslose Stundungen als Sofortmaßnahme auf Antrag ermöglicht.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 63 41/13 20 00 oder per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Aktuelle Informationen der Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse über Öffnungszeiten und Einschränkungen während der Coronakrise.

Südliche Weinstraße – Die Tourismuswirtschaft wird von der aktuellen Coronakrise hart getroffen. Leider trifft uns die aktuelle Situation genau zu dem Zeitpunkt, zu dem wir uns nach einem trüben Winter normalerweise auf die Mandelblüte und die Freiluftsaison freuen und es uns zu den ersten Veranstaltungen nach draußen zieht. Bei der aktuellen Lage gehen aber die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Bevölkerung vor. Daher sind in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen zu erwarten, die Gäste aber auch Einheimische betreffen werden. Hier ein aktueller Überblick:

Alle Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse sind spätestens ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen aber telefonisch oder per email zu erreichen. Die Kontaktzeiten werden zum Teil eingeschränkt. Eine Übersicht über die Kontaktzeiten der Büros finden Sie anbei.

Am Wochenende hatten der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, die Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Öffentliche Einrichtungen und Museen wurden geschlossen. Auch der Wild- und Wanderpark in Silz und der Zoo in Landau sind ab sofort geschlossen. 

Die Veranstaltungen, die von den Büros für Tourismus veranstaltet werden – von der Stadtführung über Mandelblütenbustouren bis zu Kulturveranstaltungen – wurden bis auf weiteres unabhängig von der Teilnehmerzahl abgesagt.

Mit den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung im öffentlichen Bereich, gelten ab Mittwoch, den 18.03.2020 noch einmal stark verschärfte Anweisungen und Erlasse. Das betrifft sowohl Freizeiteinrichtungen, als auch Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe. Die Verlautbarung ist im Original hier nachzulesen. Hotel- und Unterkunftsbetriebe werden darum gebeten, Urlaubsgäste nicht anreisen zu lassen und vorübergehend keine Buchungen für Urlaubsgäste mehr anzunehmen. Für die (Speise-)Gastronomien an der Südlichen Weinstraße gelten zum jetzigen Zeitpunkt Einschränkungen in der maximal anwesenden Gästezahl und der Entfernung der Tische zueinander. Mit einer Verschärfung ist zu rechnen.


Die Pfalzcard, die beliebte Gästekarte der Pfalz, geht in Corona-Pause und wird ab sofort nicht mehr an Urlaubsgäste ausgegeben. „Wir wollen mit diesem Schritt unseren Partnern unter den Beherbergungsbetrieben, die unter massiven Stornierungen und Umsatzeinbußen leiden, in dieser schwierigen und existenzbedrohenden Situation helfen.“ sagte der Vorsitzende der Pfalz.Touristik, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Umgekehrt sei es den Gästen gegenüber ebenfalls nicht zu vertreten, wenn nur ein Bruchteil der Kartenleistungen überhaupt zur Verfügung stehe.

Die Öffnung der Trekkingplätze im Pfälzerwald wurde vom Südliche Weinstrasse e.V. verschoben – zunächst auf 01.05.2020. Weitere Informationen unter www.trekking-pfalz.de

Die meisten Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden ihr  Fahrplanangebot im Verbundgebiet nach Schließung der Schulen und Kitas sukzessive auf den Ferienfahrplan umstellen. Die Deutsche Bahn wird ihren Regionalverkehr deutlich einschränken.

Damit wird es einen ausgedünnten ÖPNV-Fahrplan geben, bei dem die Verkehrsunternehmen trotzdem alles Mögliche tun, die Fahrten aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation stets pünktlich durchzuführen.

https://www.vrn.de/verkehrsinformationen/meldungen/2413/

Südliche Weinstrasse e.V.
22.03.2020

Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen der Stadt Speyer zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus 17.03.2020

  • Aktuelle Fallzahlen: 4 bestätigte Fälle in Speyer
  • Stand 17.03.2020 wird in keinem Speyerer Krankenhaus ein Patient auf Covid-19 behandelt
  • Beide Krankenhäuser haben Vorkehrungsmaßnahmen getroffen, um für den Bedarfsfall zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und Personalkapazitäten aufzustocken
  • Ab Mittwoch, 18.03.2020, wird das neu eingerichtete Bürgertelefon der Stadt Speyer unter der Telefonnummer 14 13 12 zu folgenden Zeiten erreichbar sein: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr. Die Kolleginnen werden alle Fragen beantworten, die keinen medizinischen Hintergrund haben, beispielsweise Fragen zur Notbetreuung in Kitas und Schulen. Bürgerinnen, die Sorgen haben sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel. 11 61 17.
  • Seit 16.03.2020 nimmt die städtische Wirtschaftsförderung proaktiv Kontakt mit Verbänden auf, um offene Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Gewerbetreibende können sich mit ihren Fragen und Anliegen auch selbst an die Wirtschaftsförderung wenden, Tel. 14 22 80 oder 14 27 60, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de
  • Die Stadt Speyer arbeitet derzeit am Aufbau eines Versorgungs- bzw. Einkaufsdienstes für Ältere und Vorerkrankte sowie alleinstehende Menschen unter Quarantäne. Ehrenamtliche Helfer*innen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, oder Hilfesuchende, die den Dienst in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an das Bürgertelefon, Tel. 14 13 12 (Erreichbarkeit s.o.).
  • Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), das Diakonissen-Stiftungskrankenhaus und das Vincentiuskrankenhaus ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet. Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürgerinnen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürgerinnen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist. Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben. Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Vincentiuskrankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.
  • Aktuell gibt es in allen städtischen Kindertagestätten und allen Schulen eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen Polizei Rettungsdienste Feuerwehr Lehrkräfte Erzieher/-innen Justiz und Justizvollzugsanstalten Angestellte von Energie- und Wasserversorgung Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte)
  • Die Stadtverwaltung Speyer ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, persönliche Vorsprache ist in allen Bereichen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Das Bürgerbüro in der Industriestraße bietet bis auf Weiteres nur noch Dienstleistungen rund um das Thema Kfz-Angelegenheiten an, während das Bürgerbüro Maximilianstraße alle anderen Aufgaben übernimmt (z.B. Pass- und Meldewesen). Nach wie vor sind persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Zulassungsstelle aktuell nur Kunden aus dem Stadtgebiet Speyer Termine erhalten können. Weiterhin bieten die Bürgerbüros keine Leistungen der Stadtwerke Speyer mehr an, d.h. es können auch keine Müllsäcke mehr ausgegeben werden. Die Stadtwerke haben eine kontaktlose Ausgabestelle im Foyer ihres Kundenzentrums eingerichtet. Aus aktuellem Anlass bitten wir die Bürger*innen solidarisch zu sein und von jeder Sorte Müllsäcke nur eine Rolle pro Haushalt mitzunehmen.
  • Trauungen und Trauerfeiern können nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Alle Vorsichtmaßnahmen und Auflagen sind nachzulesen unter www.speyer.de/standesamt unter dem Punkt „Aktuelles“.
  • Die Volkshochschule und die Musikschule der Stadt Speyer sind bis auf Weiteres geschlossen. Kurse wurden eingestellt, unterbrochen oder verschoben. Auch die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater sowie die Stadtbibliothek sind geschlossen. FAQs zur Schließung der Stadtbibliothek finden Sie unter: www.speyer.de/stadtbibliothek
  • Darüber hinaus sind alle touristischen Einrichtungen im Stadtgebiet bis auf Weiteres geschlossen
  • In einer Telefonkonferenz haben die Stadtspitze und die Fraktionsvorsitzenden beschlossen, dass alle Gremiensitzungen bis zum Ende der Osterferien abgesagt werden. Abgesagt sind demnach folgende Termine: Verkehrsausschuss, 18.03.2020 Aufsichtsrat Stadtwerke, 19.03.2020 Beirat für Migration und Integration, 19.03.2020 Sozialausschuss, 25.03.2020 Ältestenrat, 31.03.2020 Werkausschuss, 01.04.2020 Aufsichtsrat GEWO, 02.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion, 07.04.2020
  • Darüber hinaus hat die Stadt Speyer drei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese sind im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachzulesen

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadt Speyer zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen vom 16.03.2020

gemäß §§ 16, 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 10.02.2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.03.2010.

Speyer – Die Stadt Speyer als zuständige Behörde erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Pflegeeinrichtungen und Altenheime, die auf dem Gebiet der Stadt Speyer betrieben werden, dürfen von folgenden Personen als Besucherinnen und Besucher bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung nicht betreten werden:

a) Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert-Koch-Institut als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet. Diese Gebiete sind täglich über den Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikog ebiete.html zu prüfen und entsprechend im Aushang der Einrichtung zu aktualisieren;

b) Personen, die mit einem Corona-Erkrankten (COVID-19 Kranken) direkten Kontakt hatten (Corona-Erkrankte sind Personen mit einem positiven Testergebnis für das neue Coronavirus -SARS-CoV-2-);

c) Personen, mit Fieber;

d) Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden;

e) Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) haben;

f) Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und

g) Personen, denen die häusliche Absonderung durch das Gesundheitsamt oder einem Arzt empfohlen wurde.

2. Der beigefügte Aushang ist durch den Namen der Einrichtung zu ergänzen und an den Zugängen gut sichtbar anzubringen.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit. Sie gilt zunächst bis 19.04.2020.

Begründung:

Das Robert-Koch-Institut hat auf Grund der bisherigen Erkenntnisse über COVID-19 Personengruppen definiert, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Hierzu zählen insbesondere ältere und multimorbide Patienten. Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung (vgl. Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf, Stand: 06.03.2020).
Dieser fachlichen Bewertung des Infektionsrisikos schließt sich die Stadt Speyer an. Mit dieser Allgemeinverfügung gibt die Stadt Speyer den genannten Einrichtungen ein Instrument an die Hand, um Betretungsverbote auszusprechen.

Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 IfSG. Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Nach der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit zum Teil schweren und sogar tödlichen Krankheitsverläufen. Die WHO hat auch bereits den Pandemiefall ausgerufen.

Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt worden, wobei die Zahl der Fälle in Deutschland weiter ansteigt. Auch in Speyer muss täglich mit weiteren Fällen gerechnet werden. Derzeit gibt es gegen SARSCoV-2 keine Impfung und auch keine wirksamen Therapeutika.

Die Allgemeinverfügung ist zum Schutz der o.g. Risikogruppen, die in den vorbezeichneten Einrichtungen überwiegend anzutreffen sind, erforderlich und angemessen. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe bei den oben definierten Risikogruppen, für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person ausreicht.

Zudem ist durch die gemeinsame Nutzung von z.B. Bädern und Gemeinschaftsräumen das Risiko, das sich das Virus verbreitet, in Alten – und Pflegeheimen als erhöht zu werten.

Hinweise:

  1. Gemäß § 28 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die verfügten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
  2. Ein Verstoß gegen diese Verfügung kann gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation.

ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Versammlungen 2020-03-17:

ALLGEMEINVERFÜGUNG Schulen Kindertagesstätten 2020-03-17:

Speyer, 16.03.2020
Stadtverwaltung Speyer

Coronavirus: Einschränkungen bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Heidelberg – Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus wird sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ab sofort auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Priorität hat die Abholung der Müllbehälter. Aus diesem Grund gelten folgende Maßnahmen:

  • Alle städtischen Recyclinghöfe sind ab Mittwoch, 18. März 2020, bis auf Weiteres komplett geschlossen.
  • Die Sperrmüllabfuhr wird ab Montag, 23. März 2020, bis auf unbestimmte Zeit eingestellt. Haushalte, die bereits Sperrmüll angemeldet haben, werden entsprechend informiert.
  • Alle öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet sind ab sofort geschlossen.
  • Der telefonische Kundenservice der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr oder per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de für Notfälle zu erreichen.

Die reguläre Behälterabfuhr findet weiterhin statt. Zur Unterstützung der Mitarbeiter der Müllabfuhr werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Haushalte gebeten, die Behälter am Entsorgungstag selbst an den Fahrbahnrand zur Leerung bereitzustellen und im Anschluss an die Leerung wieder an ihren Platz zurückzuziehen. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Stadt und des Amtes unter www.heidelberg.de/abfall veröffentlicht

Coronavirus: Auch Außenbewirtschaftung für Gastronomiebetriebe ist verboten

Die Stadt Heidelberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch die Außenbewirtschaftung von Gastronomieeinrichtungen seit dem heutigen Dienstag, 17. März 2020, verboten ist. Mit ihrer Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art grundsätzlich untersagt wird. Ausnahme: Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen können für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort ist untersagt – das gilt auch für jegliche Außenbewirtschaftung. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Stadtverwaltung Hockenheim: Aktuelle Infos zum Umgang mit Corona-Virus

Hockenheim – Die Stadtverwaltung Hockenheim veröffentlichte am Montag, 16. März 2020 verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Sie sehen bis auf Weiteres unter anderem einen stark eingeschränkten Zugang ins Rathaus und in die kommunalen Einrichtungen vor. Deshalb dürfen Besucher die genannten Gebäude derzeit nicht mehr betreten. Oberbürgermeister Marcus Zeitler, Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg und die Fachbereichsleitungen der Stadtverwaltung haben heute Morgen (Dienstag, 17. März 2020) eine Besprechung über diese Maßnahmen durchgeführt. In der Runde bestand Einigkeit darin, dass die aktuelle Lage für alle Neuland darstelle und langfristige Aussagen derzeit schwierig seien.

Öffentliche Spielplätze geschlossen

Die angeordneten Einschränkungen betreffen ebenso öffentliche Spielplätze im Stadtgebiet Hockenheim Sie werden auch ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen. Diese Entscheidung geht auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Länderregierungen zurück. Daher ist die Stadt Hockenheim angehalten, sie umzusetzen.

Gemeinderats- und Ausschusssitzungen

Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der Ältestenrat des Gemeinderates haben beschlossen, dass bis auf Weiteres keine Ausschusssitzungen des Gremiums stattfinden werden. Die Termine der kommenden Gemeinderatssitzungen werden vorerst beibehalten, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Hockenheim aufrecht zu erhalten. Die nächste Zusammenkunft des Gemeinderats ist für Mittwoch, 25. März 2020, 18 Uhr, geplant. Das Gremium wird dann nur die zwingend notwendigen Beschlüsse ohne längere vorherige Beratung fassen. Die Gemeinderatssitzung ist öffentlich und der Zugang ins Rathaus in diesem Zeitraum möglich. Die Stadtverwaltung wird bei der Gemeinderatssitzung auf die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln achten.

Die Unterlagen der Gemeinderatssitzung sind im Bürgerinfoportal Session auf der Internetseite der Stadt Hockenheim (https://session.hockenheim.de/bi/info.asp) abrufbar. Sie sind über den Bereich Rathaus – Politik – Gemeinderat – Gemeinderat online zu finden. Alternativ können sie auch über Rathaus – Politik – Sitzungstermine erreicht werden.

Stadtwerke Hockenheim: Versorgung sichergestellt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus erweitern die Stadtwerke Hockenheim genauso wie die Stadtverwaltung ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen. Insbesondere werde der persönliche Kundenkontakt eingeschränkt. Der Austausch ist über Telefon (06205 2855 – 514) und E-Mail weiterhin möglich. Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser bleibt sichergestellt.  Der Notfalldienst kann in dringenden Fällen wie bisher auch unter den Telefonnummern 06205/2855-300, 0171/2210-300 (Stromversorgung) und 06205/2855-290, 0171/2210-290 (Gas- und Wasserversorgung) erreicht werden.

AVR-Anlagen sofort geschlossen

Die AVR Kommunal AöR hat die Stadt Hockenheim darüber informiert, dass ab sofort auch die Anlagen und Deponien sowie das AVR Service-Center in der Dietmar-Hopp-Straße in Sinsheim bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Öffentliche Termine werden abgesagt. Die Schadstoffsammlung wird ausgesetzt. Aufgrund der angespannten Personalsituation wird ab nächster Woche bis auf Weiteres die Abfuhr von Elektrogeräten, Metallschrott, Grünschnitt und Alttextilien eingestellt. Die Behälterabfuhr findet weiterhin uneingeschränkt statt. Die AVR bittet um Verständnis und ist weiterhin telefonisch für ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.

Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020

Hilfe zur Versorgung

Nachbarschaftshilfe hat in dieser Zeit besondere Bedeutung.

Hockenheim – Die getroffenen Maßnahmen zur Eingrenzung des neuartigen Corona-Virus verändern auch in Hockenheim das alltägliche Leben und erfordern Maßnahmen für unbürokratische und solidarische Hilfestellungen in der Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen. Ihnen wird empfohlen, vorsorglich ab sofort ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen.

Um diesen neuen Herausforderungen aktiv zu begegnen, richtet die Lokale Agenda 21 der Stadt Hockenheim dazu kurzfristig eine Anlaufstelle für Personen ein, die Hilfe anbieten können und vermittelt ebenso an Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, um auf unbürokratischem Wege Nachbarschaftshilfe zu leisten.

 „Meine herzliche Bitte an alle, die gern helfen möchten: Schauen Sie zum einen in die Nachbarschaft und bieten ihre Hilfe vor Ort an und melden Sie sich zum anderen bei mir, wenn Sie Hilfe anbieten möchten“, so Elke Schollenberger, Agendabeauftragte der Lokalen Agenda, „ebenso können sich Hilfesuchende melden. Wir stehen als Vermittlungshilfe koordinierend zur Seite“.

Diese Hilfsangebote könnten etwa die Hilfe bei Einkäufen und Erledigungen, Botengängen oder auch Gassi-Dienste sein. Wenn Sie ihre freiwillige Hilfe anbieten möchten, melden Sie sich mit dem Vor- und Zunamen, ihren Adressdaten und einer Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind, bei der Agendabeauftragten Elke Schollenberger per E-Mail an e.schollenberger@hockenheim.de oder telefonisch unter 06205 21-209. Dort werden die Hilfsangebote und -gesuche gesammelt erfasst, damit die Koordination so zeitnah wie möglich erfolgen kann.

Ebenso können sich Personen dort melden, die zur Risikogruppe gehören und Hilfe für Erledigungen benötigen. Auch dort bitten wir Sie um Übermittlung des Vor- und Zunamens, der Adresse und der Telefonnummer.

Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020

Maimess und Mannheimer Stadtfest abgesagt

Mannheim – Auf Grundlage der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung CoronaVO) können weder die Mannheimer Maimess noch das Mannheimer Stadtfest in diesem Jahr stattfinden. Die Stadt Mannheim hat dies nun gegenüber der Veranstalterin, der Event und Promotion Mannheim GmbH, bestätigt. Die Maimess mit rund 150 Ausstellern sollte vom 25. April bis 10. Mai auf dem Neuen Messplatz in Mannheim stattfinden. In den vergangenen Jahren
hat das größte Volksfest der Region bei gutem Wetter bis zu 300.000 Besucher angezogen. Die 30. Auflage des Stadtfestes mit fünf Bühnen, Kunsthandwerkermarkt und großem Kinderfest, die für das
Wochenende vom 29. bis 31. Mai geplant war, wird aus gleichem Grund abgesagt.

Christine Igel, Geschäftsführerin der Event und Promotion Mannheim: „Wir bedauern zutiefst, dass diese traditionsreichen Veranstaltungen in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der aktuellen Situation ist diese Entscheidung zur Eindämmung des Corona-Virus zum Schutz aller geboten. Sollte sich in absehbarer Zeit die Bewertung der Situation ändern, werden wir alle Bemühungen darauf richten, eine Alternative zum Stadtfest zu schaffen.“

Event & Promotion Mannheim GmbH
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende ab morgen geltende Maßnahmen:

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

  1. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  2. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  3. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  4. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  5. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
  6. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
  7. Spielplätze.

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Weiterhin wird der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels beschränkt und ist nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.

Auch Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Außerdem sind verboten:

  • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

Alle Maßnahmen sind bis zum 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

Natürlich können sie die Allgemeinverfügung auch hier als pdf einsehen:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Dreyer/Wissing/Höfken: Corona mit klaren Regeln eindämmen

Beschlossene Beschränkungen treten ab 17.03.20 ab Mitternacht in Kraft

Rheinland-Pfalz – Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Ministerrat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. „Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen, Zoos, Spielhallen und Freizeitparks“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Sportanlagen und Spielplätze müssten schließen. Dieser Beschluss trete heute ab Mitternacht in Kraft.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung seien weitere kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Beschlüsse des Ministerrats trügen zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik bei, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Ausnahmen von den Beschränkungen

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote würden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. „Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker könnten weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten könnten. Der übrige Einzelhandel, insbesondere Outlets haben zu schließen. Handreichungen zur weiteren Präzisierung werden erarbeitet.

Veranstaltungen und Lokale, Kantinen, Mensen

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels werde beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Darunter eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten würden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten seien ferner Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Alle Veranstaltungen seien zu untersagen. Diese Verbote gälten ohne Ausnahmen.

Das betrifft auch nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise

Der Ministerrat hat heute außerdem darüber beraten, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. „Die Ausbreitung der Corona-Pandemie führt gegenwärtig zu tiefgreifenden Einschnitten in das öffentliche und private Leben der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Situation stehen bereits jetzt Mittel zur Verfügung. In Anbetracht der aktuellen und dynamischen Situation erweitern wir verantwortungsbewusst unsere Handlungsmöglichkeiten. Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrats. Angesichts der Dynamik der Situation sei es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen.

Durch den Nachtrag werden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, damit das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsämter vor Ort flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. „Wir werden einen höheren dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die Pandemiefolgen zu bekämpfen. Es wird sich um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Dabei werden wir auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützen“, so die Finanzministerin. Außerdem werde der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung angehoben, um die rheinland-pfälzischen Betriebe bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro.

„Wir profitieren nun davon, dass wir die guten Jahre für Schuldentilgungen genutzt haben und auch für 2020 umsichtig geplant haben. Die Landesfinanzen sind gut aufgestellt, um auch eine Verschärfung der Krise zu bewältigen“, so die Finanzministerin abschließend. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.

Hilfen für die Wirtschaft

„Die wirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz sind sehr unterschiedlich. Aber wir nehmen alle Unternehmen in den Blick, die kleinen, die mittleren und die großen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir Insolvenzen wo immer möglich vermeiden“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.  Darüber hinaus steht der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Sie erreichen das Büro von Prof. Dr. Becker unter 06131-16-5652 oder per E-Mail Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de.

Zudem können Sie unter 06131-16-5110 oder per E-Mail unternehmenshilfe-corona@)mwvlw.rlp.de die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona im Wirtschaftsministerium kontaktieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Corona.rlp.de

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Schließungen und Veranstaltungsabsagen in Schifferstadt

Schifferstadt – Ab sofort bleiben das Rathaus sowie einige weitere städtische Einrichtungen für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich weiterhin telefonisch unter 06235 / 440 erreichbar, helfen bei Fragen oder Anliegen und vergeben in Ausnahmefällen Termine. Wegen der Schließung der Kindertagesstätten bis einschließlich 19. April 2020 hat die Stadtverwaltung eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in kritischen Berufsgruppen und berufstätigen Alleinerziehenden organisiert. Ansprechpartner ist die jeweilige Kita-Leitung.

Politische Gremien tagen nur noch, wenn die zu besprechenden Punkte nicht aufschiebbar sind. Die Sprechstunden der ehrenamtlich Beauftragten entfallen.

„Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. Man wolle den Dienstbetrieb der Verwaltung so lange wie möglich aufrechterhalten. Volk bittet angesichts der Situation um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und legt nahe: „Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen!“

Einige städtische Einrichtungen geschlossen

Volkshochschule, Jugendtreff, Stadtbücherei, Stadtarchiv, Sporthallen und die Waldfesthalle sind seit Montag, 16. März bis auf weiteres geschlossen. Die Rückgabe für Medien, die in der Stadtbücherei ausgeliehen wurden, wird automatisch verlängert.

Als Vorsorgemaßnahme unterbricht die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche laufenden Kurse und lässt auch keine neuen beginnen. Über die weitere Verfahrensweise ist derzeit noch nicht entschieden. Aktuelle Informationen stehen auf www.vhs-rpk.de.

Auch das Kundenbüro der Stadtwerke ist vorübergehend geschlossen. Um Fragen und Anliegen kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 06235 / 4901250 oder per E-Mail an info@sw-schifferstadt.de.

Alle Spielplätze im Stadtgebiet sowie die Grillhütte sind gesperrt.

Absage städtischer Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung entschieden, vorerst alle städtischen Veranstaltungen – also auch die von Stadtbücherei, Kitas, Schulen und Jugendtreff – abzusagen. Ab welchem Datum wieder Veranstaltungen sattfinden, gibt die Verwaltung baldmöglichst bekannt. Der Veranstaltungskalender auf www.schifferstadt.de gibt einen Überblick über die derzeit abgesagten Veranstaltungen.

Des Weiteren finden momentan keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt.

Vorgaben für Veranstaltungen

Für alle weiteren Veranstaltungen gelten die Vorgaben von Landesregierung und Kreisverwaltung: Zusammenkünfte jeglicher Art über 75 Personen sind untersagt. Veranstaltung bis 75 Personen sind genehmigungspflichtig (Auflagen erfolgen seitens der Kreisverwaltung). Trauungen und Beerdigungen finden weiterhin, jedoch nur im engsten Familienkreis und unter entsprechenden Auflagen statt. Ins Trauzimmer im Alten Rathaus und in die Trauerhalle dürfen noch maximal so viele Personen, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen. Stehplätze sind nicht vorgesehen.

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Sie aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020

Technik Museen Sinsheim Speyer und IMAX Kinos geschlossen

Absage des BRAZZELTAG und vieler weiterer Museums-Events

Sinsheim/Speyer – In der fast 40jährigen Geschichte der Technik Museen Sinsheim Speyer standen die Tore an 365 Tagen im Jahr offen. Doch bedingt durch die aktuelle COVID-19 Situation bleiben die Museen sowie die dazugehörenden IMAX Kinos, lt. Allgemeinverfügung der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Stadt Speyer, ab dem 17. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen. Derzeit finden bundesweit Schließungen der öffentlichen Einrichtungen statt. Konzerte, Messen und Events jeglicher Art werden abgesagt – diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Dynamik der Ausbreitung zu verlangsamen. Es ist die Verantwortung eines jeden Mitbürgers auf seine Umgebung zu achten. Die Museen stehen in engem Kontakt mit den Behörden, um dementsprechend auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Die Schließung der Museen hat auch zur Folge, dass die kommenden Veranstaltungen nicht stattfinden – so auch der Besuchermagnet BRAZZELTAG. In den vergangenen Jahren wurde dieser von tausenden Gästen und Teilnehmern aller Altersstufen besucht und lockte Petrolheads aus ganz Europa nach Speyer. „Es ist wichtig die Infektionswege zu unterbrechen, damit sich der Virus nicht noch weiter ausbreitet. Daher wird der BRAZZELTAG dieses Jahr nicht stattfinden. Wir möchten unsere Besucher keinesfalls einem Risiko aussetzen und halten uns hier an die Vorgaben von Stadt und Land.“ So Museumsleiter Andreas Hemmer. Ein Nachholtermin für 2020 ist nicht vorgesehen. Der nächste BRAZZELTAG findet somit am 8. und 9. Mai 2021 statt. „Bereits gekaufte Tagespässe oder 2-Tages-Armbändchen behalten ihre Gültigkeit und können für den BRAZZELTAG 2021 genutzt werden.“ Berichtet Corinna Siegenthaler, Pressesprecherin des Museums. Alle anfallenden Informationen zur Absage gibt es unter www.brazzeltag.de. Fragen können direkt an info@brazzeltag.de gerichtet werden.

Neben dem BRAZZELTAG sind noch weitere Veranstaltungen der Technik Museen Sinsheim Speyer aufgehoben:

Abgesagte Termine des Technik Museum Speyer:

  • 23. März 2020: Greenpeace Vortrag im FORUM Kino des Technik Museum Speyer 
  • 5. April 2020: Benzingespräch beim Frühschoppen im Technik Museum Speyer
  • 11. bis 13. April 2020: Modellbautage im Technik Museum Speyer
  • 25. April 2020: Flugzeug-Teile-Börse in der Eventhalle des Technik Museum Speyer
  • 9. bis 10. Mai 2020: BRAZZELTAG im Technik Museum Speyer

Abgesagte Termine des Technik Museum Sinsheim:

  • 17. Mai 2020: E-Mobilitätstag im Technik Museum Sinsheim
  • 6. bis 7. Juni 2020: Agri Historica im Technik Museum Sinsheim  
  • 14. Juni 2020: Ostalgie Treffen im Technik Museum Sinsheim

Aktuelle Informationen zu den Museen, den Veranstaltungen und den Öffnungs- oder Schließzeiten gibt es unter www.technik-museum.de oder www.facebook.com/technikmuseum.

Technik Museum Speyer
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung:

Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus

Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis am 17.03.2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis ab 18.03.2020 strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Regelungen gelten zum Schutz älterer, vorerkrankter und pflegebedürftiger Menschen.

Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II (entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI)) oder Personen, die bereits nachweislich infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, folgende Einrichtungen nicht betreten:

  1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (insbesondere auch Hospize) ,
  2. vollstationäre Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
  3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
  4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
  5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
  6. betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,
  7. betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,
  8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,
  9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und
  10. Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die einem unter lit. d) bis i) beschriebenen Wohnangebote entsprechen.

Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

Infizierte Personen sind solche, bei denen die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde.

Die jeweils geltenden Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzeitige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung gekommen ist.

Jede Patientin, jeder Patient, Bewohnerin, Bewohner oder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder einen Besucher, die nicht zum erwähnten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen.

Weiterhin können die Einrichtungen, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar. Natürlich können sie sie auch hier als pdf lesen:

Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Absage der liberalen Termine in Speyer

Speyer / FDP – Der Vorstand des FDP-Kreisverband Speyers hat sich aus aktuellem Anlass entschieden zwei bereits angekündigte Termine abzusagen. (Stand 17.03.2020)

Bei allen Veranstaltungen gilt aktuell: Vorsicht ist besser als Nachsicht-Gesundheit geht vor.

Deshalb finden der liberale Frühling, der am 27. März 2020 angesetzt war, sowie unser Stammtisch im April  leider wegen des Coronavirus nicht statt.

Nach jetzigem Stand wäre der nächste Stammtisch dann am ersten Donnerstag im Mai, also den 07. Mai 2020 in der Weinstube zur Schwarzamsel. Er gibt allen Mitgliedern sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich in entspannter und geselliger Atmosphäre über aktuelle politische Themen auszutauschen.

Ein Ersatz-Termin für den liberalen Frühling  wird frühzeitig zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Vielen Dank aber jetzt schon an alle Speyerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen, Supermärkten, Apotheken und Drogerien, Not- und Rettungsdiensten, bei Polizei und Feuerwehr, bei Versorgungsunternehmen und der Müllabfuhr, im Transportwesen, in Pflegeheimen, in Schulen und bei der Kinderbetreuung, sowie viele weitere Berufstätige, Nachbarn und ehrenamtlich Tätige, nicht nur in Speyer und Umgebung, sondern auch global – einfach allen ein großes Dankeschön für den unermüdlichen Einsatz trotz und wegen des Coronavirus. 

Wir bitten aber gleichzeitig auch alle Bürgerinnen und Bürger, ebenso mitzuhelfen.
Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung verlangsamen – bitte zeigt Verantwortungsgefühl – nutzt den Menschenverstand – bewahrt Ruhe – und handelt solidarisch.

FDP Speyer / Marius Weiler
22.03.2020

Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer

Haßloch – Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 24. März 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 24. März 2020 aus.

Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird auch auf den Termin der Bürgersprechstunde ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am

  • Montag, 23. März 2020 von 15:30 – 17:00 Uhr
  • Dienstag, 24. März 2020 von 17:30 – 19:00 Uhr

über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“.

Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung. Telefonisch ist Herr Meyer unter der Rufnummer 06324/935-248 (Sekretariat) zu erreichen.

Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim gibt Handlungsempfehlungen für die Zeit der Corona-Ausbreitung

Landkreis Germersheim – Derzeit werden im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus viele Maßnahmen ergriffen, die vielfach zu Verunsicherung und Sorge führen. „Ich weise ausdrücklich darauf hin: In den allermeisten Fällen verläuft eine Infektion mit dem Coronavirus harmlos, manchmal unbemerkt oder mit nur sehr geringen Symptomen. Kinder sind nach den aktuellsten Erkenntnissen sogar wenig gefährdet, sind aber – wie wir alle – mögliche Überträger des Virus. Alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, basieren unter anderem auf den Erfahrungen, die beispielsweise aus anderen Ländern gewonnen wurden, in denen die Sterblichkeitsrate, vor allem bei den gefährdeten Personenkreisen, aufgrund von Corona-Erkrankungen bereits um ein Vielfaches höher ist als in Deutschland“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Ziel aller Anstrengungen ist es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, also die Kurve der Ausbreitung flach zu halten. „Je langsamer sich der Virus verbreitet, desto weniger Personen werden auf einmal an ihm schwer erkranken. Wir müssen unser Gesundheitssystem unbedingt dauerhaft aufrechterhalten, also die Erkrankungswelle verlangsamen. Je mehr Personen auf einmal schwer erkranken, desto mehr Betten werden in den Kliniken gebraucht, desto eher stößt das Gesundheitssystem an seine Grenzen“, so Brechtel. Er appelliert an alle, insbesondere zum Schutz der geschwächten, vorerkrankten und alten Menschen mitzuhelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Dies kann gelingen, wenn wir uns alle der Situation vollumfänglich bewusstwerden und uns an Hygienetipps halten und unsere sozialen Kontakte auf ein notwendiges Maß beschränken:

Zu den Hygienetipps gehören ganz besonders:

  • Viren auf Oberflächen – Passen Sie auf, was Sie anfassen. Türklinken, Fahrstuhlknöpfe oder Handläufe möglichst nicht mit der Hand berühren. Vermeiden Sie es auch, sich mit ungewaschenen Händen an Ihren Mund, die Nase oder Ihre Augen zu fassen.
  • Husten und Niesen – immer in die Ellenbeuge, nicht in die Hand. Benutzen Sie Einmal-Papiertücher. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
  • Abstand halten – vermeiden Sie Körperkontakt und halten Sie, wo es möglich ist, Abstand. Eineinhalb Meter sind ausreichend. Vermeiden Sie Händeschütteln oder Umarmungen und verzichten Sie auf Veranstaltungen oder Freizeitangebote, bei denen Sie mit einer Ansammlung von mehreren Menschen konfrontiert werden.
  • Hände waschen – 20 Sekunden einseifen und saubere Handtücher oder Einmaltücher verwenden.

Hamsterkäufe muss niemand tätigen, wenngleich es ratsam ist einige haltbare Lebensmittel auf Vorrat zu kaufen, um die Zahl der wöchentlichen Einkäufe zu reduzieren. Zu den Risikogruppen zählen vor allen Dingen ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen.

Häusliche Quarantäne

Auch für all jene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder sich beispielsweise als Rückkehrer aus einem Krisengebiet (Ski-Urlaub) in eine freiwillige, 14-tägige Quarantäne begeben hat, hier einige weitere Verhaltenstipps:

  • Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele, wie Sie Ihre Zeit füllen können (Tagebuchschreiben, Lesen …)
  • Bitten Sie Freunde oder Nachbarn darum, Ihre Einkäufe zu erledigen oder sich um den Ausgang mit dem Hund zu kümmern.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv und machen Sie Sportübungen, die Sie zu Hause tätigen können. Sie können es auch mit Entspannungsübungen versuchen.
  • Seien Sie kritisch und nehmen Sie nicht jede Information für bare Münze. Versuchen Sie Ihren Medienkonsum bewusst zu gestalten und setzen Sie sich zum Beispiel feste Zeiten, zu denen Sie sich mit dem Thema Corona auseinandersetzen.

Lesenswert sind die folgenden Broschüren des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz“ (www.bbk.bund.de): „Häusliche Quarantäne“ oder „Tipps für Eltern“.

Informationen zu ziemlich allen Fragen rund um das Thema Coronavirus gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Hier befinden sich neben zahlreichen Hinweisen und Informationen auch Verlinkungen auf zuverlässige Quellen wie das Robert-Koch-Institut. Aktuell informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel mehrfach täglich über sein Facebook-Profil unter www.facebook.com/landratbrechtel.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ruft zur Besonnenheit, zu Verständnis und Rücksicht auf, damit gemeinsam diese noch unabsehbare Infektionswelle gut überstanden wird: „Wir sind uns bewusst, dass wir in einer Zeit leben, die wir in dieser Form als Gesellschaft noch nie erlebt haben. Daher haben auch Gefühle ihre Berechtigung, die mit Sorge, Angst oder anderen starken Emotionen verbunden sind. Akzeptieren Sie diese Gefühle und seien Sie versichert, dass wir gemeinsam die Krise gut überstehen können, wenn wir uns mutig, zuversichtlich und besonnen den Herausforderungen stellen.“

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau schließt kommunale Einrichtungen – Städtische Sporthallen und Sportplätze ab sofort gesperrt – Leichen- und Trauerhallen in der Kernstadt und den Stadtdörfern für maximal 20 Personen geöffnet – Eheschließungen mit höchstens 10 Personen möglich

Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen – darunter auch das Museum für Stadtgeschichte in der Maximilianstraße.

Stadt Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen. Von der Schließung sind neben der Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz, dem Archiv und Museum in der Maximilianstraße sowie den städtischen Galerien im Frank-Loebschen Haus und der Villa Streccius auch das Haus der Jugend in der Waffenstraße, der Jugendtreff Horst und das Mehrgenerationenhaus am Danziger Platz betroffen. Auch die Ortsvorsteherbüros in den Ortsteilen bleiben vorerst geschlossen.

Darüber hinaus sind mit sofortiger Wirkung alle städtischen Sporthallen und Sportplätze auf unbestimmte Zeit gesperrt. Das Stadion sowie der Sport- und Freizeitcampus (ohne Sporthalle und Kunstrasenplatz) bleiben geöffnet – jedoch nicht für den Vereinssport.

Die Leichen- und Trauerhallen des Hauptfriedhofs und der Landauer Stadtdörfer dürfen ab sofort für Aufbahrungen, Abschiednahmen oder Trauerfeiern nur noch von maximal 20 Personen betreten werden.

Geplante Eheschließungen finden statt und werden vom Standesamt bis auf Weiteres im Empfangssaal des Rathauses durchgeführt. Anwesend sein dürfen höchstens 10 Personen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Kurse und Seminare bei Fahrschulen, Musikschulen, Weiterbildungszentren und Co. sind untersagt – Allgemeinverfügungen werden Veranstalterinnen und Veranstaltern NICHT zugestellt

Die Durchführung von Jugend- und Vereinsfreizeiten ist in Landau ab sofort ebenso untersagt wie die von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Stadt Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen untersagt. Dies betrifft u.a. Musikschulen, Fahrschulen, Weiterbildungszentren und Prüfungseinrichtungen wie den TÜV, aber auch Jugend- und Vereinsfreizeiten.

Am Wochenende hatte die Stadt bereits zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, ihre Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Die Stadt Landau weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung auch allgemein gültig ist, d.h., sie wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann auch als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der städtischen Internetseite www.landau.de tagesaktuell.  

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 16.03.2020

1.Aktuelle Fallzahlen
2.Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
3.Neue Infos auf der Website
4.Risikogebiete
5.Bürgerdienste
6.Stadtbibliothek

Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 64

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 16.03.2020, 16 Uhr, 20 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 64. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist im Nationaltheater Mannheim (NTM) beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen. Die Leitung des NTM steht in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Das NTM hat derzeit geschlossen, es finden keine Vorführungen statt.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Betreuung für Schulkinder und Kita-Kinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Die Landesregierung hat die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem morgigen Dienstag bis nach den Osterferien beschlossen. Hierbei wurde keine Unterscheidung bezüglich der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung (ob in kommunaler, freier oder betrieblicher Trägerschaft) getroffen. Um die Funktionsfähigkeit von wichtiger Infrastruktur aufrechtzuerhalten, bietet die Stadt in den kommunalen Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in infrastrukturell kritischen Bereichen tätig sind und hält daher alle Einrichtungen geöffnet. Die freien Träger wurden gebeten, ebenso zu verfahren. Entsprechende positive Rückmeldungen liegen bereits für die Einrichtungen der beiden großen kirchlichen Träger vor, ebenso wie für die Einrichtungen am Diakonissenkrankenhaus und Theresienkrankenhaus sowie am Universitätsklinikums (UMM).

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die seit heute unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet ist und in dieser Woche von Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt ist.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt hier abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit:

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Die Notbetreuung richtet sich an Eltern, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und unabkömmlich sind. Diese Unabkömmlichkeit ist vom Arbeitgeber zu bestätigen. Zu den systemrelevanten Berufen gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Neue Infos auf der Website

Auf der Informationsseite http://www.mannheim.de/Corona der Stadt wurde jetzt Links auf Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, ein Merkblatt für Betroffene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden sowie Informationen zur Eindämmung des Virus in unterschiedlichen Sprachen ergänzt.

Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York in den USA als Risikogebiete mit in die Liste aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Bürgerdienste

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten Besuche bei den Bürgerservices wahrzunehmen. Es wird nochmals verstärkt auf das Online-Angebot der Bürgerdienste hingewiesen, das einen Großteil der Anliegen abdeckt. Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen den Bürgerinnen und Bürgern hierdurch keine rechtlichen Nachteile.

Schließung der Stadtbibliothek ab Dienstag, 17.03.2020

Die Zentralbibliotheken, die Zweigstellen und die Mobile Bibliothek sind ab morgen geschlossen, bleiben aber telefonisch und per Mail erreichbar. Online-Verlängerungen sind weiterhin möglich. Die Leihfristen der Medien werden angepasst. Versäumnisgebühren entstehen keine.
Auf die digitalen Angebote Onleihe, freegal, pressreader und Datenbanken kann über die Homepage der Stadtbibliothek zugegriffen werden.
Weitere Informationen über die digitalen Angebote, Erreichbarkeiten und Rückgabemöglichkeiten gibt es in den kommenden Tagen.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Stadtverwaltung schränkt Publikumsverkehr ein

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus schränkt die Stadt Ludwigshafen den Publikumsverkehr sowie Dienstleistungen ab Dienstag, 17. März 2020, ein und schließt Verwaltungsgebäude für die Öffentlichkeit.

Bürgerbüros

Das Bürgerbüro Rathaus arbeitet bereits gebuchte Onlinetermine ab, ansonsten erhalten Kund*innen nur noch mit Termin und bei wichtigen Fällen Zugang. Bei Fragen und für weitere Informationen hierzu können sich Bürger*innen unter der Rufnummer 0621 504-3724 an die Verwaltung wenden. Unter der Telefonnummer wird auch geklärt, wann es sich wichtige Fälle handelt. Für Laufkundschaft klären Mitarbeiter*innen im Eingangsbereich des Rathauses, welche Fälle wichtig oder dringend sind. Die Infotheke zur Dokumentenausgabe bleibt vorerst besetzt.

Die Bürgerbüros Oggersheim und Oppau werden bis auf weiteres geschlossen.

Büros der Ortsvorsteher*innen

Die Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen sind bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Standesamt

Bereits gebuchte Eheschließungstermine bleiben bestehen, die Besucherzahl für jede Trauung wird auf 10 Personen – ein Standesbeamter und 9 sonstige Personen – beschränkt. Sterbefälle und Geburten – Geburten wie bisher nur nach vorheriger Terminvergabe – werden weiter beurkundet. Bei der Beurkundung von Geburten bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Neugeborenen nicht zu den Terminen mitgebracht werden.

Urkundenausstellung

Für Urkundenausstellungen wird eine Terminvergabe eingeführt. Diese können per E-Mail unter standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504-2449.

Kirchenaustritt

Kirchenaustritte sind nur noch montags bis donnerstags sowie nur noch nach Terminvereinbarung per E-Mail unter der Adresse standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder der Rufnummer 0621 504-3034 möglich.

Einbürgerungsangelegenheiten

Für Einbürgerungsangelegenheiten sind Vorsprachen nur noch nach vereinbartem Termin unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder unter 0621 504-2440 möglich.

Sprechstunden des Behindertenbeauftragten entfallen

Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten, Hans-Joachim Weinmann, entfallen bis auf Weiteres. Er ist per Telefon unter 0172 6206150 oder per E-Mail an hans-joachim.weinmann@ludwigshafen.de beziehungsweise behindertenbeauftragter@ludwigshafen.de erreichbar.

Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 29

Das Verwaltungsgebäude in der Bismarckstraße 29, in dem sich die Bereiche Umwelt und Öffentliche Ordnung befinden – wird bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Besucherverkehr ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail und telefonisch möglich. Es wird vorher geprüft, ob sich ein Vorgang komplett über E-Mail-Verkehr abgewickelt lässt und dadurch Besuchertermine vermeiden lassen. Die Kontaktdaten der Bereiche und der jeweiligen Ansprechpartner*innen sind auf der städtischen Homepage www.ludwigshafen.de einzusehen sowie über die einheitliche Behördennummer 115 zu erhalten.

Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe

Das Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe mit der Friedhofsverwaltung in der Bliesstraße 10 bleibt für den Publikumsverkehr soweit möglich geschlossen. Bürger*innen, die Gräber auflösen oder die Laufzeit verlängern möchten, sowie Fragen zu Grablagen, Ruhezeiten oder Nutzungszeiten haben können sich unter der Telefonnummer 0621 504 4849 oder per Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de an die

Friedhofsverwaltung wenden. Für weitere Anliegen können sich die Bürger*innen gerne über die Behördennummer 115 an die zuständigen Sachbearbeitenden wenden.

Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Der Entsorgungsbetrieb schließt für Externe ab sofort den Standort am Kaiserwörthdamm 3/3a. Besucher*innen melden sich bei Anliegen möglichst nach telefonischer Voranmeldung bitte an der Pforte. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.

Für An- und Ummelden von Abfallbehältern und Bescheidauskünften bittet der Wirtschaftsbetrieb (WBL) bis auf Weiteres ausschließlich die E-Mail-Adresse abfallbehaelter@ludwigshafen.de oder die Telefonnummern 0621 504-3444 oder -3492 und für sonstige, die Müllentsorgung und die Straßenreinigung betreffenden Angelegenheiten, die E-Mail-Adresse entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de oder Telefonnummer 0621 504-3415 zu nutzen.

Zahlungsvorgänge zum Beispiel für Sperrmüll auf Abruf können bis auf Weiteres nur bargeldlos per Überweisung abgewickelt werden. Antworten auf Rückfragen hierzu gibt es unter der Telefonnummer 0621 504-4040. Darüber hinaus empfiehlt der WBL, die Nutzung der Wertstoffhöfe auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Derzeit wird der Verkauf von Abfallsäcken eingestellt. Empfehlen wird, die Möglichkeit von Zusatzleerungen der Müllbehälter zu nutzen. Aus organisatorischen Gründen kann es innerhalb des Abfuhrtages zu zeitlichen Verschiebungen bei der Müllabfuhr kommen. Die Ausleihe von Verkehrsschildern wird bis auf Weiteres geschlossen.

Stadtentwässerung

Beim Bereich Stadtentwässerung werden ab sofort am Standort Unteres Rheinufer die Gebäude für den Zutritt von Externen geschlossen. Besucher*innen läuten bei dringenden Anliegen, nach telefonischer Voranmeldung unter 0621 504-3068, bitte bei Gebäude 3. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.

Neue Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Epidemie

Mannheim – Die neue, unmittelbar geltende Verordnung der Landesregierung entspricht im Kern der bisherigen Linie der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Sie regelt im § 5 der Rechtsverordnung in gleicher Weise wie in der städtischen Allgemeinverfügung, dass der Betrieb von Gaststätten verboten ist, es sei denn, es handelt sich um Speiselokale. Deren überwiegender Zweck muss zum Zwecke der Versorgung der Menschen die Verabreichung von Hauptmahlzeiten sein, Cafés, Eiscafés und Bars müssen demnach schließen.
Aus den Vorgaben der Rechtsverordnung (insbesondere Registrierung aller Gäste) ergibt sich, dass lediglich typische Speiselokale, die Hauptmahlzeiten verabreichen, geöffnet bleiben dürfen.

Ebenfalls sehr ähnlich sind die Regelungen und die städtischen Maßnahmen zur Schließung von Einrichtungen in der neuen Rechtsverordnung des Landes. Die Regelungen in der Rechtsverordnung sehen Schließungen für folgende Einrichtungen vor:
Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten. Zu den Vergnügungsstätten gehören neben den Spielhallen jetzt auch Wettbüros.

Die Rechtsverordnung regelt darüber hinaus, dass Versammlungen und Veranstaltungen über 100 Personen nicht erlaubt sind, soweit die jeweilige Kommune keine andere Regelung vorsieht. Es handelt sich hier um eine Größenordnung, die Mannheim bereits in der städtischen Allgemeinverfügung konkretisiert hat auf maximal 50 Personen. Diese Regelung wird auf Vorschlag des städtischen Gesundheitsamtes auch beibehalten, so dass Veranstaltungen und Versammlungen in Mannheim über 50 Personen weiterhin verboten sind.

Die Stadt Mannheim kündigt für Dienstag (17.03.2020) eine Verschärfung und Erweiterung ihrer Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der erwarteten Leitlinien der Bundesregierung an. Die bisherigen Regelungen wurden und werden schon heute durch gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsdienst durchgesetzt.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau ermöglicht Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen – OB Hirsch: „Die Liquiditätshilfen von Land und Bund müssen schnell vor Ort ankommen, um Existenzen zu sichern“

Die Stadt Landau ermöglicht die Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen.

Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand als Sofortmaßnahme beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer.

„Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist es wichtiger denn je, dass wir alle zusammenhalten und nach guten Lösungen suchen, um die aktuelle Krisensituation gemeinsam zu bewältigen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Zahlreiche Unternehmen sind von vorübergehenden Schließungen betroffen oder haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Mit dem Angebot der zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen wollen wir als Kommune einen uns möglichen Beitrag zur Existenzsicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer in unser Stadt leisten“, so der Stadtchef.  Sein dringender Appell richtet sich aber auch an Land und Bund: „Die Liquiditätshilfen müssen schnell vor Ort ankommen, um den gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen begegnen zu können und Existenzen zu sichern.“

Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine kurze E-Mail mit entsprechender Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de zu senden. Nach Eingang eines Antrags und entsprechender Bewilligung werden Steuerforderung zunächst bis zum 30. Juni zinslos gestundet.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Informationen zum Corona-Virus und die Auswirkungen auf Haßloch

Haßloch – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Auch die Gemeindeverwaltung Haßloch hat sich zum Ziel gesetzt, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten.

Kita- und Schulschließungen

In Rheinland-Pfalz sind seit Montag, 16.03.2020, alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020 geschlossen. Vom Land Rheinland-Pfalz sind Regelungen für eine Notbetreuung getroffen worden, die auch in Haßloch angewandt werden. Die Notbetreuung ist angedacht für Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung haben (z.B. Berufstätige im Bereich Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Altenpflege). In erster Linie werden Eltern und Sorgeberechtigte gebeten, eine häusliche Betreuung sicherzustellen. Die Notfallbetreuung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

Öffnungszeiten Rathaus und Bürgerbüro

Neben der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen wird im ganzen Land auch der Publikumsverkehr in den kommunalen Verwaltungen eingeschränkt. Die Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Haßloch sind ebenfalls betroffen. Das Rathaus sowie das Bürgerbüro bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben telefonisch und per Mail unter ihren bekannten Telefonnummern erreichbar. Es wird gebeten, von dieser Option Gebrauch zu machen.

Auch die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde vorerst eingestellt. „Dies ist ein Behördengang, der derzeit nicht notwendig ist“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Ausgabe wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Für dringende und nicht aufschiebbare Anliegen und Fälle, die persönlich und vor Ort bearbeitet werden müssen, bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung. Im Bürgerbüro wird für diese Fälle ein Notdienst eingerichtet. Dieser ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr besetzt, kann aber nur nach vorheriger telefonischer Dringlichkeitsabklärung in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie hierfür die 06324-935 200.

Weitere Einrichtungen der Gemeindeverwaltung

Die Musikschule Haßloch und die Tourist-Information sind seit Montag, 16.03.2020 geschlossen. Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär sowie die Gemeindebücherei hatten am 16.03.2020 ohnehin keinen regulären Betrieb und bleiben ab dem 17.03.2020 für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Im Jugend- und Kulturhaus Blaubär betrifft die Maßnahme alle wöchentlichen Angebote sowie auch Workshops und Kurse. Die Ausleihfristen in der Gemeindebücherei werden automatisch angepasst. Die Schließung der genannten Einrichtungen gilt vorerst bis auf weiteres.

Rentenberatung im Rathaus

Die Rentenberatung durch die Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung im Foyer des Rathauses findet derzeit nicht statt. Wann die Beratung wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht terminiert.

Trauerfeiern und Eheschließungen

Seit Montag, 16.03.2020 sind auch Trauerfeiern und Eheschließungen von den Maßnahmen betroffen. Trauerfeiern werden nur noch mit dem engsten Familienkreis durchgeführt. Alle anwesenden Gäste sollten sich freiwillig in eine ausliegende Teilnehmerliste eintragen.

Bei Trauungen wird der Teilnehmerkreis auf das Ehepaar sowie deren nächste Angehörige und Trauzeugen beschränkt. Zuvor ist eine entsprechende Gästeliste an das Standesamt der Gemeinde Haßloch zu übermitteln. Dieses entscheidet im Einzelfall über die zugelassene Gesamtteilnehmerzahl.

Wochenmarkt Haßloch

Der Wochenmarkt ist Teil der Nahversorgung der Bevölkerung und findet weiterhin samstags statt. Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Marktes, wie Kaffee- und Kuchenverkäufe, sind hingegen abgesagt. Das betrifft den Kuchenverkauf durch die Pfadfinder Haßloch am 21. März, den Infostand des Ev. Gemeinschaftsverbands am 28.März, die Aktion des Vogelvereins am 11. April sowie den Waffel- und Kuchenverkauf durch die Kita PaulGerhardt am 18. April.

Kulturviereck und Grillhütte

Die Dauerausstellung der Suiseki-Steine im Kulturviereck bleibt vorerst geschlossen. Auch das benachbarte Heimatmuseum öffnet derzeit nicht. Sämtliche Veranstaltungen im Kulturviereck wurden abgesagt. Auch private Vermietungen des Kulturvierecks sowie der Grillhütte werden storniert. Mieter werden durch die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information kontaktiert.

Badepark

Der Haßlocher Badepark ist seit dem 14.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Wann der Badbetrieb wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.

Gemeindewerke Haßloch

Ab Dienstag, 17. März 2020 ist das Kundenservice-Team des Kundenzentrums der Gemeindewerke ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche vor Ort finden bis auf weiteres nicht statt. Auch im technischen Bereich werden die Kontakte mit Kunden, z. B. durch Zählerwechsel oder Zählerablesung, eingestellt.

Schulsporthallen geschlossen:

Der Landkreis Bad Dürkheim hat beschlossen, zum Stichtag 16.03.2020 auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der GottliebWenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und ErnstReuter-Schule.

Tagung gemeindlicher Gremien

Die gemeindeeigenen Gremien tagen vorerst nicht mehr. Dies betrifft alle Ausschüsse sowie den Gemeinderat.

Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Bad Dürkheim

Der Landkreis Bad Dürkheim hat am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet weitere Maßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten selbstverständlich auch für Haßloch. Beachten Sie hierzu die Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim.

Allgemeiner Hinweis

Am 11.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und um allen Betroffenen die maximale medizinische Hilfe gewährleisten zu können, ist die Zeit derzeit ein wichtiger Faktor. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Jeder kann durch das Hinterfragen seines eigenen Verhaltens zu einer langsameren Ausbreitung beitragen. Dazu zählt auch die Beachtung von Hygienerichtlinien. Weitere Informationen dazu stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online unter www.infektionsschutz.de bereit.

Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020

Coronavirus: Stadt schränkt öffentliche Angebote weiter ein – Notfallbetreuung für Kinder

Schließung von Bars, Clubs, Kinos, Museen, Bädern, Spielplätzen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Heidelberg – Die Stadt Heidelberg schränkt das öffentliche Leben in der Stadt weitgehend ein. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern und damit vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Die Stadt schließt bis auf wenige Ausnahmen alle eigenen Einrichtungen, darunter die Verwaltungsgebäude, Stadtbücherei, den Zoo und die Schwimmbäder. Die Stadt untersagt außerdem den Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken, Kinos, Museen, Fitnessstudios, sowie die Benutzung von Spielplätzen und Sportanlagen. Kitas und Schulen sind nach den Vorgaben der Landesregierung ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Die Stadt betreibt gemeinsam mit freien Trägern und dem Land eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in systemrelevanten Bereichen arbeiten – also in Berufen, die für die Aufrechterhaltung besonders kritischer Bereiche zwingend nötig ist.

„Wir müssen jetzt alle zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Wir schließen deshalb so gut wie alle Einrichtungen, Institutionen und Orte, wo sich üblicherweise viele Menschen treffen. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie, wo immer es möglich ist, zuhause. Handeln Sie verantwortungsvoll! Das Coronavirus wird vor allem von Mensch zu Mensch übertragen. Deshalb müssen wir unseren Alltag für eine Zeit komplett umstellen. Jeder muss jetzt seinen Beitrag dazu leisten, dass wir Infektionsketten unterbrechen und unser Gesundheitssystem nicht durch zu viele Erkrankte auf einmal belastet wird“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Seit Dienstag dem 17.März sind über eine Verordnung der Landesregierung und eine Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg geschlossen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen und Theater
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Akademien und Fortbildungseinrichtungen (unter anderem Volkshochschule, Akademie für Ältere, Musik- und Singschule)
  • Stadtbücherei und andere öffentliche Bibliotheken
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzschulen
  • Kinos
  • Zoo
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen
  • Fitnessstudios
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen sowie für so genannte Indoorspielplätze.
  • Öffentliche Spielplätze unter freiem Himmel inklusive der „alla hopp“-Anlage
  • Alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, alle Jugendhäuser
  • Alle Seniorenzentren
  • Spielhallen und Prostitutionsstätten

Sonderregelung für Gastronomie und Kantinen

Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art wird untersagt. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort innerhalb der jeweiligen Betriebsräumlichkeiten für Gäste ist untersagt.

Notfallbetreuung für Kinder

Von Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, (Ende der Osterferien) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglichen sonstigen Veranstaltungen fernbleiben. Eine Notbetreuung wird für Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet.

Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass die Erziehungsberechtigten der Kinder in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen.

Die Felder kritischer Infrastruktur sind laut einer Verordnung des Landes:

  • Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
  • Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  • Rundfunk und Presse.

An den Standorten von Notbetreuung werden kleine Betreuungsgruppen gebildet, damit sich die negativen Auswirkungen der Ansteckung von betreuten Kindern durch infizierte andere Kinder oder Betreuungskräfte in möglichst engen Grenzen halten. Die Kinder können Betreuung deshalb nur in jener Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten, die sie besuchten. Die Einteilung der Kinder sowie die Auswahl und Einteilung des Personals für die Notbetreuung obliegt der jeweiligen Einrichtungsleitung. Eltern erhalten die notwendigen Informationen und Anmeldeformalitäten dazu von den Einrichtungen, die ihre Kinder bislang besuchen.

Verwaltung schränkt Betrieb ein

Die Stadtverwaltung Heidelberg schließt grundsätzlich alle städtischen Verwaltungsgebäude. Geöffnet bleiben nur die Bürgerämter in den Stadtteilen – mit Ausnahme der Bürgerämter im Rathaus und im Bürgeramt-Mitte, Bergheimer Straße 69. Persönliche Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt stockt dafür ihren telefonischen Bürgerservice unter Telefon 06221 58-10580 personell auf. Bürgerinnen und Bürger erfahren dort, welche Leistungen sie nach wie vor auf welchem Weg erhalten können. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, sich nur noch mit unaufschiebbaren Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden. Diese sollen per Telefon, E-Mail oder Post erledigt werden.

Veranstaltungen und Versammlungen

Die zulässige Größe von Veranstaltungen und Versammlungen wird auf 50 Personen reduziert. Die Vorgabe gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für Veranstaltungen und Versammlungen im Freien. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt.

Alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 50 Personen sind anzeigepflichtig unter Vorlage einer Risikobewertung bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt. Für Versammlungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) kann auf schriftlichen Antrag unter Vorlage unter Vorlage einer Risikobewertung eine Ausnahmegenehmigung für bis zu 100 Teilnehmende beantragt werden.

Bei Trauungen im Standesamt der Stadt Heidelberg gilt die Regelung, dass zusätzlich zum Brautpaar und den Trauzeugen nur ein weiterer Gast zugelassen werden kann.

Bei Bestattungen gilt, dass nur noch der engste Freundes- und Familienkreis an der Bestattung teilnehmen kann – hier gilt eine Obergrenze von 10 Personen.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Rathaus und städtische Einrichtungen schließen Türen – Verordnung der Landesregierung wird umgesetzt

Hockenheim – Die dynamische Verbreitung des Corona-Virus macht ab sofort weitere Maßnahmen erforderlich, um seine Weitergabe einzudämmen. Aus diesem Grund schränkt die Stadt Hockenheim ab sofort (Montag, 16. März 2020) die Erreichbarkeit des Rathauses und aller kommunalen Einrichtungen stark ein. Daher können Besucher die genannten Gebäude nicht mehr betreten. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter im Rathaus und den kommunalen Einrichtungen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

„Dieser Schritt ist jetzt erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die öffentliche Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Er appelliert nochmal an alle Bürger, die Hygieneregeln zu beachten und einen Abstand von mindestens ein  bis zwei Meter zu halten. Sozialkontakte mit mehreren Menschen sollen genauso vermieden werden wie Hamsterkäufe. Für Panik gebe es keinen Grund. Es gelte jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. „Die Verbreitung dieses Virus können wir nur gemeinsam stoppen. Jetzt gilt es. Bitte leisten Sie dafür mit Ihrer Achtsamkeit einen wichtigen Beitrag“, so OB Marcus Zeitler weiter.

Neue Regeln für Erreichbarkeit

Die neuen Regeln für die Erreichbarkeit der Stadt Hockenheim und ihrer kommunalen Einrichtungen führen zu folgender Lage:

  • Das Rathaus ist für Besucher geschlossen. Ein Zugang in das Gebäude ist nur für Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hockenheim möglich.
  • Die Stadtwerke, das Aquadrom, das Jugendzentrum, das Pumpwerk (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus), die Stadtbibliothek und die Zehntscheue sind ebenfalls für Besucher geschlossen.
  • Die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser durch die Stadtwerke Hockenheim bleibt durch Notfallteams weiter gewährleistet.
  • Der Wasserturm, die Grillhütte und das Muldhäusel werden nicht mehr vermietet. Veranstaltungen in den Räumen sind untersagt.
  • Trauungen mit maximal zehn Personen werden im Rathaus weiterhin durchgeführt.
  • Der Friedhof bleibt weiterhin geöffnet. Die Besucher werden gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu den Mitmenschen zu halten. Beerdigungen bleiben im engsten Familienkreis erlaubt.
  • Die Stadtverwaltung Hockenheim richtet eine Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen ein.

Umsetzung der Landes-Rechtsverordnung

Ab , Dienstag, 17. März 2020, tritt auch die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen in Kraft. Sie verbietet unter anderem den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Auch der Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Fitnessstudios und sonstiger Sportstätten in geschlossenen Räumen sowie Vergnügungsstätten ist untersagt. Der Betrieb von Gaststätten ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Davon sind Speisegaststätten unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Die Stadtverwaltung nimmt entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet vor.

Die Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter „Neuigkeiten aus Hockenheim“ abrufbar.

Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020

Coronavirus: Stadtverwaltung weitet Allgemeinverfügung aus

Ludwigshafen – Wegen steigender Zahl von Corona-Infektionen im gesamten Bundesgebiet und der Region verbietet die Stadt Ludwigshafen den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art zunächst bis zum Freitag, 10. April 2020.

Ebenfalls untersagt ist der Betrieb von Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Vergnügungsstätten, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Tanzschulen, Prostitutionsstätten sowie Indoorspielplätzen, um die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verzögern.

Ausgenommen von den Verboten sind Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Zudem sind Hotels ausgenommen, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Coronavirus – Maßnahmen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis  

Rhein-Pfalz-Kreis – Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen innerhalb der Kreisverwaltung seit Dienstag, 17. März 2020, vorgenommen, um den Dienstbetrieb entsprechend anzupassen.

Besonders im Bereich des Publikumsverkehrs werden Vorkehrungen getroffen, um die Anzahl der Personen im Kreisgebäude zu minimieren:

  • Beide Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Dudenhofen und Heßheim werden bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Hauptstelle im Kreishaus in Ludwigshafen eingesetzt.
  • Die Kreisverwaltung wird generell für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur Bürgerinnen und Bürger mit einem vereinbarten Termin werden ins Kreishaus gelassen.
  • Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und für Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Anliegen möchten bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerichtet werden.
  • Im Bereich der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle wird darum gebeten, die Möglichkeit der Online-Terminvergaben zu nutzen. Unter https://www.terminland.de/kv-rpk sind nähere Einzelheiten ersichtlich. Unterlagen können auch gerne im Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.
  • Auch für Angelegenheiten der Ausländerbehörde wird die Handhabe der Online-Terminvergabe schnellstmöglich eingerichtet.
  • Im Barkassenbereich soll mit EC-Karte bezahlt werden, um den direkten Kontakt mit dem Schalterpersonal zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Weiterhin können Fragen zum Thema Corona an die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 gestellt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr, erreichbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Coronavirus: Zehn positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 16. März 2020, 14 Uhr, zehn positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Auswirkungen des Corona Virus in Schwetzingen: Rathaus schaltet unter 87-333 ein ‚Corona-Bürgertelefon‘ frei / Termine bei Ämtern nur noch nach telefonischer Anmeldung/ Stadt schließt zahlreiche Sportstätten und kulturelle Einrichtungen / Maßnahmen gelten bis zum 20. April  (Stand 16. März, 17.30 Uhr)

Schwetzingen – Um die Gefahr einer Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen, ergreift jetzt auch die Stadt Schwetzingen weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger/innen und ihrer Mitarbeiter/innen. Ab sofort gibt es im Rathaus keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr und die Verwaltungsgebäude können nicht mehr ohne Weiteres betreten werden. Davon betroffen sind insbesondere das Bürgerbüro, das Standesamt, das Generationenbüro, die Touristinformation sowie die Bibliothek. Die Bürger/innen werden gebeten, nicht zwingende Behördengänge aufzuschieben oder per Mail: info@schwetzingen.de und telefonisch mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen. Hierfür ist ab Dienstag, 17. März, ein städtisches „Corona-Bürgertelefon“ eingerichtet. Unter der Telefonnummer 06202 87-333 ist die Hotline von 08.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Achtung: Für die gesundheitliche Beratung ist weiterhin das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Die dortige Hotline ist unter der Nummer 06221 522-1881 von 07.30 bis 19.00 besetzt.

In dringenden Fällen kann dann ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).

Ausnahmslos alle städtischen Veranstaltungen sind abgesagt. Untersagt sind (Stand 16. März) auch alle Veranstaltungen über 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Die Gemeinderatssitzungen und die Ausschusssitzungen finden vorerst wie geplant statt. Die Stadt bittet die Bevölkerung – insbesondere Risikogruppen – , im eigenen Interesse nicht an den öffentlichen Sitzungen als Zuhörer/in teilzunehmen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden.

Es finden bis auf Weiteres auch keine Besuche bei Ehe- oder Altersjubilaren statt. Für die Senioren-  und Pflegeheime sowie für die GRN Klinik gelten eingeschränkte Besuchsregelungen, über die die jeweiligen Einrichtungen selbst informieren.

Stadt schließt Sporthallen, Schwimmbäder und Spielplätze

Die Stadt schließt ebenso alle Sporthallen, das Schwimmbad in der Nordstadthalle sowie alle Spielplätze. Davon betroffen ist auch das alla hopp Gelände sowie die Grillhütte. Auch das Jugendzentrum (GoIn) ist ab sofort geschlossen.

Ab Dienstag, 17. März, schließt das Freizeitbad bellamar.

Die Wochenmärkte finden weiterhin statt.

Kulturelle Einrichtungen auch betroffen

Auch die kulturellen Einrichtungen sind von der Schließung betroffen. Die Musikschule stellt den Unterricht ein. Das Palais Hirsch wird geschlossen, die VHS stellt bis auf weiteres ihr Kursprogramm ein. Das Theater am Puls setzt seine Vorstellungen aus. Ab Dienstag, 17. März, bleibt auch das Schloss Schwetzingen geschlossen. Abgesagt sind damit alle Führungen und Veranstaltungen. Der Schlossgarten darf weiterhin betreten werden.

Hinweis: Regelungen zu Ticketerstattung und Verschiebung von Veranstaltungen obliegen den jeweiligen Veranstaltern. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten. Die Stadt Schwetzingen wird selbstverständlich kulant bei der Gebührenerstattung und eventuell entstehenden Mahngebühren (Bibliothek) verfahren.

Eine Entscheidung darüber, wie mit privaten Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gastronomie, Diskotheken und ähnlichem weiter verfahren wird, kann die Stadt nicht alleine entscheiden. Hier stehen die entsprechenden Entscheidungen bzw. Anweisungen übergeordneter Stellen noch aus, werden aber in Kürze erwartet.

Diese Maßnahmen gelten Stand heute (16. März) bis zum Ende der Osterferien am 20. April.

Alle aktuellen Information sind immer aktuell unter www.schwetzingen.de abrufbar.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020

Coronavirus: Alle Gebäude der Kreisverwaltung Germersheim sind ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen.

Kreisverwaltung Germersheim – „Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen und damit vor allem die gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen, ist die Kreisverwaltung ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen. Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Allerdings müssen wir auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung der wirklich notwendigen Dienstleistungen der Kreisverwaltung im Bürgerkontakt andere Wege gehen. Ich bitte Sie alle um Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Alle Eingänge der Kreisverwaltungsgebäude sind ab dem 17. März geschlossen.Kunden müssen grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiter/innen vereinbaren. In die Kreisgebäude können Besucher nur eintreten, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.Sobald der Kunde zum Termin am entsprechenden Gebäude angekommen ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiter/innen gebeten. Diese werden den Zugang dann gewährleisten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind angehalten im Kundenkontakt auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu achten und nach möglichen Krankheitssymptomen wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und Fieber zu fragen. Auf das Händeschütteln wird verzichtet. Die erfolgt zum Schutz der Bürger/innen und der Mitarbeiter/innen.

An den Eingängen werden zudem Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiter/innen ausgehängt.

Die Eingangsbeschränkungen betreffen alle Gebäude, in welchen einzelne Fachbereiche der Kreisverwaltung untergebracht sind. Diese sind:

  • Luitpoldplatz 1, Germersheim (Büro des Landrats, Bauen, Umwelt, Landwirtschaft, Zentrale Dienste, Recht)
  • 17-er-Straße 1, Germersheim (Jugendamt, Abfallwirtschaft, Zulassungs- und Führerscheinstelle, Kommunalaufsicht, Ausländerbehörde, Betreuungsbehörde, BAföG-Stelle, Wohngeldstelle, Bildung- und Teilhabe)
  • Waldstraße 13a, Germersheim (Soziale Hilfen)
  • Hauptstraße 25, Germersheim (Gesundheits- und Veterinärwesen)
  • Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz, Germersheim, (Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule)

Die Zulassungsstelle in Kandel, Gartenstraße 8, muss aus organisatorischen Gründen leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger die Medien, auch die Facebook-Seite `Dr. Fritz Brechtel – Landrat Kreis Germersheim´, zu verfolgen. Wir versuchen möglichst zeitnah über Neuerungen und Änderungen zu informieren“, so der Kreischef.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen: Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen

Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach entfallen an allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis die regulären Betreuungangebote. Eine Betreuung der Kinder erfolgt nur noch durch eine Notversorgung.

Auch Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen sind ab sofort untersagt. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.

Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem geschützt werden. Landrat Clemens Körner erläutert, dass sich bei größeren Menschenansammlungen die Gefahr einer Übertragung erhöht. Auch eine eventuelle Rückverfolgung durch Erfassung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist hierbei nur schwer möglich.

Die Allgemeinverfügungen sind auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus einsehbar.

Oder lesen sie sie hier als pdf:

Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSSCoV-2 (COVID-19):

Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel (v.l.n.r.) beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz.

Landau / Südpfalz – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus seit Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symtomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020

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Wenn sie ältere Nachrichten Rund um das Coronavirus in der Region lesen möchten, klicken sie bitte hier.

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Verschiedenes

Frühlingserwachen

Passend zum meteorologischen Frühlingsanfang (01.03.2020) und vor dem kalendarischen Frühlingsanfang (20.03.2020) erwacht die Natur zum Leben

Speyer / Deutschland – Nachdem am Wintereinbruch, am Samstag 01.03.2020, der meteorologische Frühlingsanfang stattfand und im Schnee versank… erblüht die Natur, schon jetzt, zu vollem Leben.

Dabei ist erst am Donnerstag, 20.03.2020 der kalendarische Frühlingsanfang. In jedem Fall wünschen wir Ihnen allen eine schöne Frühlingszeit sowie eine gute Gesundheit.

Nutzen Sie die Zeit und das schöne Wetter aus und gehen mal wieder „vor die Tür“. Vor allem kommen sie gut durch die Grippesaison und achten auch ein wenig auf das neuartige Coronavirus. Aber keine Panik, „normale Hygiene“ langt völlig um sich zu schützen! (Lesen sie hierzu auch unseren Corona-Thread).

Speyer 24/7 News, dak
04.03.2020

Sturmtief „Sabine“

Orkantief „Sabine“ fegt über Speyer – Adenauerpark geschlossen

(Speyer) – In Folge des Orkantiefs „Sabine“ wurde in den frühen Montagmorgenstunden bis auf Weiteres eine Sperrung des Adenauerparks veranlasst. An den Zugängen wurden entsprechende Aushänge angebracht.

Nach Abflauen des Sturms werden die Expert*innen der Abteilung Stadtgrün den Park auf Verkehrssicherheit kontrollieren und eventuell notwendige Maßnahmen einleiten. Erst im Anschluss kann der Adenauerpark wieder geöffnet werden.

Stadtverwaltung Speyer
11.02.2020

Auswirkungen des Sturmtiefs

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim rät dringend von Spaziergängen in allen Mannheimer Wäldern ab. Durch das Sturmtief „Sabine“ sind dort vereinzelt Bäume umgestürzt, große Äste oder ganze Baumkronen abgebrochen. Etliche Wege sind derzeit nicht passierbar. Besondere Gefahr geht von noch hängenden Ästen oder angeschobenen Bäumen aus, die jetzt ohne stärkeren Windeinfluss umstürzen können. Die Aufräumarbeiten werden bis zum Wochenende andauern.

Im Stadtgebiet sind die Schäden an den Bäumen weniger stark als befürchtet, die Zahl der entwurzelten Bäume liegt Stand heute im einstelligen Bereich.

Auswirkungen auf die Abfallentsorgung

Aufgrund betrieblicher Störungen durch die Unwetterlage kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Abfallentsorgung. Die Rückstände werden in den nächsten Tagen aufgeholt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: mehrere unwetterbedingte Feuerwehreinsätze

(Mannheim) – Das Sturmtief Sabine hat die Stadt Mannheim wie angekündigt in der Nacht von Sonntag auf Montag erreicht – allerdings mit weniger starken Auswirkungen als ursprünglich gedacht. Dennoch waren Feuerwehr und Polizei mehrfach gefordert. Hauptsächlich handelte es sich um lose Äste, die auf Fahrbahnen geweht worden waren oder an zahlreichen Stellen in Oberleitungen hingen. Behinderungen gab es beispielsweise auf der B38a, wo ein umgestürzter Baum über alle Fahrbahnen ragte und die Feuerwehr gegen kurz nach 3 Uhr ausrücken musste. Auch von Hausdächern abgelöste Ziegel mussten bis in die Morgenstunden hinein immer wieder gesichert werden.

Insgesamt wurde die Feuerwehr bis Montagvormittag zu mehr als 40 unwetterbedingten Einsätzen gerufen. Rund 60 Einsatzkräfte waren letztendlich im Stadtgebiet gefordert, mindestens 200 aber waren die Nacht in häuslicher Einsatzbereitschaft gewesen. Personen- oder größere Sachschäden gab es bislang nicht. Die Berufsfeuerwehr wurde zusätzlich durch die Abteilungen Nord und Innenstadt der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt. „Wir sind froh, dass der Sturm glimpflicher über Mannheim gefegt ist, als angekündigt. Dennoch waren wir gut vorbereitet und aufgestellt. Mein Dank gilt sowohl den Kräften der Polizei und der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr, die im Einsatz oder in Bereitschaft waren“, lobt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Hauptfriedhof am Montag geschlossen

(Mannheim) – Der Hauptfriedhof Mannheim bleib am Montag aufgrund des Sturms geschlossen. Dort gibt es vereinzelt schiefstehende Bäume, deren Standfestigkeit nun näher geprüft werden muss. Die Vorortfriedhöfe waren geöffnet. Dienstagfrüh werden alle Friedhöfe nochmals begangen und es wird erneut geprüft, ob geöffnet werden kann.

Stadt Mannheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: Geringe Schäden in Heidelberg

Schlossbergtunnel zeitweilig gesperrt / Stadt rät von Waldbesuchen in den kommenden Tagen ab

(Heidelberg) – Eine Schließung des Schlossbergtunnels, gesperrte Straßen und mehrere umgestürzte Bäume: Sturmtief Sabine hat von Sonntag auf Montag auch in Heidelberg für Schäden gesorgt – die Ausmaße blieben aber glücklicherweise überschaubar. Weil sich Bruchholz oberhalb des Schlossbergtunnels gesammelt hatte und auf die Straße zu fallen drohte, musste der Tunnel am Montagvormittag beidseitig gesperrt werden. Ebenfalls gesperrt waren die Verbindungsstraße zwischen Wilhelmsfeld und Peterstal sowie der Johannes-Hopps-Weg – hier waren Bäume umgestürzt, der Verkehr wurde umgeleitet. Die Feuerwehr Heidelberg und das städtische Landschafts- und Forstamt beseitigten im gesamten Stadtgebiet mehrere umgestürzte Bäume. Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung entfernte auf den Straßen grobe Müllverwehungen und Äste.

Im Heidelberger Stadtwald ist das genaue Schadensausmaß noch nicht klar. Mitarbeiter des städtischen Landschafts- und Forstamts räumten erste Wege. Die Stadt Heidelberg empfiehlt, in den kommenden Tagen keine Waldbesuche zu machen. Es besteht die Gefahr von Astbrüchen, auch ganze Bäume können immer noch umstürzen.

In den Schulen galt in Heidelberg am Montag die landesweite Regelung des baden-württembergischen Kultusministeriums:Erziehungsberechtigte konnten selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar war.Anweiterführenden Schulen kamen teilweise nur etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht. Weiterführende Schulen haben in der Regel ein größeres Einzugsgebiet – deshalb hatte der weitgehende Ausfall des ÖPNV hier besondere Konsequenzen. An Grundschulen, die in der Regel fußläufig von zuhause erreichbar sind, war der Prozentsatz der Schulbesucher hingegen deutlich höher. Hier waren bis zu circa 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler anwesend. Ähnlich war das Bild bei den städtischen Kindertageseinrichtungen.

Stadt Heidelberg
11.02.2020

Sturmschäden wegen Orkantief „Sabine“ an der Rundsporthalle in Mutterstadt

(Mutterstadt) – In der Nacht zum Montag, 10. Februar 2020, wurde bei dem Unwetter mit orkanartigen Böen neben zahlreichen umgestürzten Bäumen auch das Dach der Rundsporthalle in Mutterstadt beschädigt.

Aufgrund der momentanen Wetterlage besteht weiterhin die Gefahr, dass Teile der Dachabdichtung herabfallen können. Anwohner und Passanten werden daher gebeten, den Bereich der Rundsporthalle weiträumig zu umgehen. Auch Fahrzeuge sollen nicht in unmittelbarer Nähe geparkt werden.

Die Rundsporthalle ist für den Schul – und Vereinsbetrieb bis auf weiteres geschlossen. Sobald sich die Wetterlage bessert, kann das Ausmaß des Schadens ermittelt und mit dem Rückbau der beschädigten Dachabdichtung begonnen werden.

Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler und deren Eltern vorab um Verständnis.

Verschiebung der Abfallabfuhr wegen Orkantief „Sabine“

(Rhein-Pfalz-Kreis) – Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises weist darauf hin, dass in einigen Gemeinden aufgrund des Orkantiefs „Sabine“ die Abfuhr von Rest- und Bioabfall nicht stattfinden konnte und somit verschoben wird.

Von der verschobenen Abfuhr von Restabfall betroffen sind die Gemeinden Böhl-Iggelheim, Hanhofen und Harthausen. Die Verschiebung von der Abfuhr von Bioabfall betrifft die Gemeinden Limburgerhof und Waldsee. Die Abfuhrtermine von Rest- und Bioabfall der genannten Gemeinden werden auf den kommenden Samstag, 15. Februar 2020, verschoben.

Die gelben Wertstoffsäcke sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden entsprechend dem Abfuhrplan eingesammelt.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden um Verständnis. Weitere Informationen unter www.ebalu.de.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
11.02.2020

Müllabfuhr wegen Sturmtief „Sabine“ um einen Tag verschoben

(Stadt Germersheim & Landkreis Germersheim) – Der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim teilt mit, dass aufgrund der herrschenden Wetterlage am Montag keine Abfallsammlung (mit Ausnahme der Abfuhr der Glasboxen) im Kreis möglich war.

Die Abfuhr für Rest- und Biomüll und für gelbe Säcke sowie die Leerung der Papiertonnen finden im Landkreis Germersheim in dieser Woche von 10. bis 14. Februar jeweils einen Tag später statt. Die ausgefallenen Leerungen verschieben sich damit von Montag auf Dienstag, von Dienstag auf Mittwoch und so weiter, die letzten Abfuhren von Freitag werden am Samstag nachgeholt.

Die Abfuhr der Glasboxen sind von dieser Verschiebung nicht betroffen und werden wie im Abfuhrplan vorgesehen, abgeholt.

Außerdem waren die Wertstoffhöfe in Rülzheim und Bellheim aufgrund der Wetterlage am Montag geschlossen. Der Wertstoffhof in Berg und die Heckenannahmestelle in Westheim bleiben geöffnet.

Kreisverwaltung Germersheim
11.02.2020

Sturmtief Sabine: Schulen haben verantwortungsvoll gehandelt

(Rheinland-Pfalz) – Rheinland-Pfalz hat – wie auch in die benachbarten Länder Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland oder Nordrhein-Westfalen – es den Schulen freigestellt, ob der Unterricht angesichts der aktuellen Sturmwarnungen stattfinden kann. „Die Schulen haben verantwortungsvoll gehandelt und entlang der jeweiligen Lage vor Ort entschieden, ob der Unterricht stattfinden kann oder nicht“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Montag in Mainz.

Landesweit haben nach aktuellem Stand rund 200 Schulen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Unterricht ganz ausfallen zu lassen. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz 1.600 Schulen.

Auch die schulgesetzliche Regelung, dass die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder bei extremen Wetterverhältnissen die Schule besuchen können und der Schulweg sicher ist, hat sich bewährt. „Wir bedanken uns bei allen für ihr besonnenes Handeln. Das Wichtigste ist: Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler konnte gewährleistet werden. Bleiben Sie auch in den kommenden stürmischen Stunden vorsichtig“, so die Ministerin weiter.

Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
11.02.2020

Lesen sie hier die Polizeimeldungen vom Montag (10.02.2020) die Sturmtief Sabine betreffen:

(Speyer / Hanhofen) – Polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit Sturmtief „Sabine“

Am 10.02.2020 kam es auch im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Speyer zu mehreren, kleineren Einsätzen im Zusammenhang mit dem Sturmtief „Sabine“.

Gegen 04:00 Uhr wurde im Ulmenweg ein 2 x 2 Meter großes Gartenhaus aus Metall vom Wind angehoben und beschädigten einen auf der Straße parkenden Pkw. Hierbei entstand ein Gesamtschaden von ca. 1000EUR

Kurz vor 6 Uhr wurden auf der K15 an der Einmündung zur Gaststätte „Garnerb“ zwei umgestürzte Bäume gemeldet. Während der Beseitigung der Bäume durch die Freiwillige Feuerwehr Dudenhofen musste die Fahrbahn kurzzeitig durch die Polizei gesperrt werden.

Um 06:30 Uhr übersah ein 59-jähriger Schifferstädter der mit seinem Mercedes die K26 in Richtung Harthausen befuhr, einen in Höhe des Sportplatzes auf der Fahrbahn liegenden, umgestürzten Baum. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von ca. 1200EUR, verletzt wurde niemand.

Gegen 07:20 Uhr wurde ein aus einem Garten umgestürzter Baum in der Zeppelinstraße gemeldet, der auf zwei parkenden Fahrzeuge gestürzt sei soll. Vor Ort ließ sich an den Fahrzeugen kein größerer Schaden feststellen. Durch das Geäst dürften lediglich deren Dächer verkratz worden sein. An dem Grundstückszaun hingegen entstand ein Schaden von ca. 300EUR.

Gegen 08:35 Uhr unterstützte die Polizei den Baubetriebshof in der Unteren Langgasse bei der Beseitigung eines großen Holztafelplakats, welches dem Sturm nicht standhielt und auf die Fahrbahn gestürzt war. Zu Beschädigungen durch den Umsturz der Tafel kam es nicht.

In der Johannesstraße löste sich am Morgen durch den Sturm die Abdeckung eines Streugutbehälters im Hof des Finanzamtes und verursachte an einem parkenden Fahrzeug einen Schaden von ca. 500EUR.

In der Landauer Straße wurde ein Peugeot durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt. Die Höhe des Sachschadens an dem Pkw steht derzeit noch nicht fest.

(Böhl-Iggelheim / Dannstadt / Schifferstadt) – Sachschäden und Verkehrsbehinderungen durch Sturmtief Sabine

Am Montag, den 10.02.20, alarmierte ein Anwohner des 2. Maxfeldwegs gegen 06:00 Uhr morgens die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr, da zwei Bäume auf Grund des Sturmtiefs Sabine auf seinen oberirdischen Gastank gestürzt seien. Vor Ort stellte die Feuerwehr einen Austritt von Flüssiggas aus dem 2700 Liter Tank fest. Aus Sicherheitsgründen mussten 3 umliegende Wohngebäude, die sich im unmittelbaren Gefahrenbereich befanden, evakuiert werden. Die Feuerwehr konnte das austretende Gas mit Wasser niederschlagen. Das verbliebene Flüssiggas wurde in einen Tankwagen umgepumpt. Die freiwillige Feuerwehr Böhl-Iggelheim war mit einem größeren Kräfteaufgebot vor Ort. Ebenso waren Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt im Einsatz.

Auch in anderen Gemeinden kam es zu sturmbedingten Schäden und Gefahrenstellen im Verkehr. In Dannstadt-Schauernheim in der Schillerstraße stürzte ein Baum von einem Privatgrundstück auf die Fahrbahn und musste durch die Freiwillige Feuerwehr beseitigt werden. In Mutterstadt wurde ein Bauzaun durch den starken Wind auf die Fahrbahn geweht. In Schifferstadt ereignete sich auf der K30 zwischen Waldsee und Schifferstadt ein Verkehrsunfall, bei dem ein 57-jähriger LKW-Fahrer mit einem Baum, der durch den Sturm in die Fahrbahn ragte, kollidierte. Der Fahrer wurde nicht verletzt, am LKW entstand jedoch ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 4500EUR.

(Germersheim) – Sturmschäden im Dienstgebiet

Der Sturm „Sabine“ hat seine Spuren hinterlassen. Die Polizei Germersheim musste zusammen mit der Feuerwehr und den Straßenmeistereien zu mehreren Einsätzen ausrücken. Darunter waren umgestürzte Bäume, Äste und andere Gegenstände auf der Fahrbahn, umgewehte Verkehrszeichen, heruntergefallene Dachziegel und ein Gartenhaus aus Blech, welches auf die Fahrbahn zwischen Germersheim und Lingenfeld geweht wurde. Es kam insgesamt zu kurzeitigen Verkehrsbeeinträchtigungen. Personen wurden nicht verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.

(Wörth am Rhein) – Sperrungen auf Grund von Sturmschäden

Sperrungen im Bienwald

Durch die Straßenmeisterei Kandel und die alarmierten Feuerwehreinheiten mussten auf Grund Sturmschäden eine Vielzahl von Kreisstraßen im Bereich Bienwald gesperrt werden. Es besteht Astbruch- und Lebensgefahr. Die Straßen können erst im Laufe des Dienstag sukzessive freigegeben werden.

(Edenkoben) – Sturmtief Sabine beschäftigt die Polizei

Planenaluminiumdach

Wegen starken Orkanböen musste Sonntagabend (09.02.2020, 23.40 Uhr) die Fahrbahn der A 65 Höhe Edenkoben in Fahrtrichtung Ludwigshafen von Baumästen freigeräumt werden. Es kam zu kleineren Verkehrsbeeinträchtigungen. In Edesheim auf dem Bahnhofsparkplatz wurde Montagmorgen (10.02.2020, 05.13 Uhr) ein größerer Baum entwurzelt. Dabei stürzte dieser auf einen geparkten Mercedes Benz, der erheblich beschädigt wurde. Glück hatte am Montagmorgen ein 29-jähriger LKW-Fahrer auf der A65 bei Landau Zentrum in Fahrtrichtung Karlsruhe. Während der Fahrt riss infolge des Sturms das flexible Planenaluminiumdach der Ladefläche eines vorausfahrenden Lastzugs ab und schleuderte gegen den LKW des 29-Jährigen. Dabei entstand Sachschaden am Führerhaus. Der unbekannte Lastzugfahrer fuhr weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Hinweise zu diesem nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen.

(Leiningerland) – Sturmtief: Zahlreiche Einsätze im Leiningerland

Am frühen Sonntagabend ging um 19:25 Uhr die erste Meldung über herabfallende Ziegeln und zwei beschädigte PKW in Hettenleidelheim bei der Polizei ein. Dann ging es weiter: in Obersülzen drohte ein Vordach abzubrechen, umgestürzte Bäume lagen auf vielen Straßen im Leiningerland quer, ein Baum fiel auf ein Hausdach in Carlsberg, weitere Bäume fielen in Grünstadt und Kirchheim auf geparkte PKWs, in Carlsberg landete ein Baum in einer Stromleitung, in Asselheim flog ein Blechdach weg, weitere Ziegeln wurden u.a. in Dirmstein abgedeckt. Die (vorläufig) letzte Meldung kam aus Obersülzen um 08:15 Uhr – hier hatten Laub, Äste etc. die Abwasserkanäle verstopft, wodurch die Fahrbahn im Bereich der L453/K29 überflutet wurde. Während all der fleißigen Aufräumarbeiten von Feuerwehr und anderen Helfern mussten Straßen und Streckenabschnitte abgesperrt werden – die Umleitungen erfolgten situativ.

(Frankenthal) – Einsatzgeschehen Sturm „Sabine“

In der Nacht von Sonntag auf Montag kommt es im Dienstgebiet der Polizei Frankenthal und Maxdorf zu mehreren Einsätzen durch die Auswirkungen des Sturmtiefs „Sabine“. Mehrere kleinere umgestürzte Bäume, heruntergefallene Dachziegeln, umgewehte Verkehrsschilder und ähnliches werden durch die eingesetzten Beamten von den Straßen entfernt. Zu größeren Schäden oder gar Personenschäden kommt es nach unserem Kenntnisstand nicht. Bleiben Sie weiterhin achtsam, auch in den nächsten Stunden sind Böen mit hoher Windgeschwindigkeit vorhergesagt.

Wir wollen, dass Sie sicher leben – Ihre Polizei Frankenthal!

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 13.30 Uhr

Im Nachgang zu unserer Bilanz von 10 Uhr …

… hat sich das Sturmtief Sabine im Präsidialbereich beruhigt. Zwischen 10 Uhr und 13.30 Uhr zählten wir im gesamten Präsidialbereich noch 22 polizeiliche Einsätze und fünf umgestürzte Bäume. Es kam zu keinen Personenschäden, der Sachschaden lag bei rund 5.000EUR.

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 10 Uhr

Auch im Laufe des Morgens war unser Präsidialbereich stark vom Sturmtief Sabine beeinträchtigt. Mittlerweile zählen wir im gesamten Präsidialbereich rund 140 polizeiliche Einsätze und 44 umgestürzte Bäume. Bisher wurden uns sechs witterungsbedingte Verkehrsunfälle bekannt, bei zwei Unfällen kam es zu Personenschäden.

Den Schwerpunkt der Ereignisse verzeichneten wir heute Morgen im Bereich der Polizeidirektion Neustadt. Dort kam es durch Windbruch, umgewehte Zäune und Schilder und Gebäudeschäden zu einer Vielzahl von Sachschäden in Höhe von rund. 150.000 EUR.

Wie die Polizeiinspektion Wörth aktuell berichtet sind im Bereich Bienwald eine Vielzahl von Straßen gesperrt. Mit einer Freigabe der Straßen ist erst ab Dienstag zu rechnen.

Da der Sturm weiter andauert, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um besonnenes Verhalten. Soweit es Ihnen möglich ist, bleiben Sie zuhause. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, fahren Sie langsam und vorsichtig.

(Ludwigshafen) – #SturmtiefSabine / Bilanz 4 Uhr

Das Sturmtief Sabine zog in der Nacht vom Sonntag, 09.02.2020, auf Montag, 10.02.2020, auch über unseren Präsidialbereich hinweg. Im gesamten Präsidialbereich kam es zu rund 100 polizeilichen Einsätzen. Wir registrierten mehr als 30 umgestürzte Bäume, weshalb kurzzeitig zehn Straßen gesperrt werden mussten. Erfreulicherweise kam es bisher zu keinen Personenschäden.

Den Schwerpunkt der Ereignisse verzeichneten wir im Bereich der Polizeidirektion Landau. Dort kam es durch Windbruch und umgewehte Zäune und Schilder zu einer Vielzahl von Sachschäden mit einem Schaden von rund. 50.000 EUR.

Da der Sturm weiter andauert, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um besonnenes Verhalten. Soweit es Ihnen möglich ist, bleiben Sie zuhause. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, fahren Sie langsam und vorsichtig.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Bislang keine Personenschäden nach Orkan in der Region; Schwerpunkte / Gegenden um Weinheim, Ladenburg, Wiesloch, Schwetzingen und Sinsheim

Aufgrund des Orkans „Sabine“, verbunden mit starken Windböen und Starkregen waren seit Sonntagabend Polizei und Feuerwehren in der Region im Dauereinsatz. Erste Auswirkungen des Orkans zeigten sich ab 19.30 Uhr. Richtig los ging es ab ca. 3 Uhr am Montagmorgen, als die Polizei praktisch im Minutentakt zu Einsätzen in der gesamten Region gerufen wurde.

Bis 7 Uhr wurden bisher insgesamt 107 Polizeieinsätze dokumentiert. Dabei kristallisierten sich mit den Gegenden um Weinheim/Ladenburg, Wiesloch/Sandhausen, Schwetzingen/Oftersheim und Sinsheim/Waibstadt heraus.

Zwanzig umgestürzte Bäume die größtenteils auch auf Fahrbahnen wie die Autobahnen 5 und 6, sowie die Bundesstraßen 291,292, 38, 39 und die Landesstraßen 532, 536, 546, 597 ragten, wurden hier festgestellt. Aufgrund der Aufräumarbeiten mussten teilweise die Straßen kurzfristig voll gesperrt werden. In Sandhausen beschädigte ein umgestürzter Baum zudem ein Wohnhaus. Das Schadensausmaß ist nicht bekannt.

In Mannheim wurden überwiegend Wellbleche, Baustellenschilder und Verkehrszeichen aus ihren Verankerungen gerissen. Über alle Fahrbahnen der B 38a ragte kurz nach 3 Uhr ein Baum, der den Einsatz der Feuerwehr notwendig machte.

Vergleichsweise glimpflich ging es in Heidelberg zu. Bis dato sind nur wenige Einsätze bezüglich umgestürzter Bauzäune und Baustellenschilder gemeldet worden.

Die Höhe des Gesamtschadens lässt sich noch nicht beziffern.

Es wird noch mit weiteren Polizeeinsätzen im laufe des Montagvormittages in der gesamten Region gerechnet.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Orkan „Sabine“; Sachstand: 15 Uhr / derzeit: K 4250 bei Altlußheim wegen Bergungsarbeiten gesperrt; Näheres im nachfolgenden Pressebericht

Pressemeldung Nr. 2

Mit einem blauen Auge davongekommen ist die gesamte Region nach dem Orkan „Sabine“. Bis 15 Uhr am Montagnachmittag registrierte das Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim über 160 Einsätze im gesamten Zuständigkeitsbereich.

Während sich die Einsatzschwerpunkte auf die Umgebungen von Weinheim/Ladenburg, Wiesloch/Sandhausen, Schwetzingen/Oftersheim und Sinsheim/Waibstadt konzentrierten, war es im Stadtgebiet Heidelbergs eher ruhiger. Ab dem späten Vormittag kam es allerdings zu Verkehrsbehinderungen, im Bereich der B 37 und der Friedrich-Ebert-Anlage. Am Karlstor blockierte ein umgestürzter Baum die Einfahrt in den Schlossbergtunnel. Bei der Überprüfung der Bewaldung vor Ort stellten Experten fest, dass noch weitere Bäume drohen, umzustürzen. Aufgrund der nun anstehenden Baumfällarbeiten blieb der Tunnel weiter in beiden Richtungen gesperrt. Verkehrsbehinderungen insbesondere auch in der Innenstadt hatte dies zur Folge. Erst gegen 15 Uhr waren die Aufräumarbeiten beendet, sodass der Verkehr wieder fließen konnte.

In Mannheim flogen überwiegend Wellbleche, Baustellenschilder und Verkehrszeichen durch die Gegend. Auf der B 38a ragte kurz nach 3 Uhr ein Baum über die komplette Fahrbahn, was den Einsatz der Feuerwehr notwendig machte.

In Sandhausen wurde zunächst gemeldet, dass ein Baum in der Ostlandstraße auf ein Wohnhaus gestürzt sei. Dies bestätigte sich im Kern nicht. Der Baum lag hinter dem Haus auf einem privaten Grundstück.

Gegen 14.20 Uhr geriet auf der K 4250 bei Altlußheim ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug aufgrund einer Windböe ins Schleudern und fuhr sich auf dem Grünstreifen. Derzeit wird das Fahrzeug geborgen. Hierzu ist die K 4250 in beiden Richtungen voll gesperrt. Wie lange die Sperrung andauern wird, steht noch nicht fest. Der Verkehr wird örtlich umgeleitet.

Im Laufe des Montagnachmittages beruhigte sich allmählich die Witterungssituation und das damit verbundene Einsatzaufkommen der Polizei.

Eilmeldung

Unwetterwarnung vor orkanartigen Böen

Es treten orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten zwischen 100 km/h (28m/s, 55kn, Bft 10) und 115 km/h (32m/s, 63kn, Bft 11) anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe muss mit Orkanböen bis 120 km/h (33m/s, 64kn, Bft 12) gerechnet werden.

Empfohlene Maßnahmen

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel Bäume entwurzelt und Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen. Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!Deutscher Wetterdienst

Tipps von Deutscher Wetterdienst

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen. Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!

Deutscher Wetterdienst
10.02.2020

Unwetterwarnung: Hinweise an Eltern und Schulen bezüglich Schulbesuch am 10.02.2020

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Die Vorabinformationen des Deutschen Wetterdienstes weisen auf potentielle Unwetterlagen, insbesondere auch auf Orkanböen, in Baden-Württemberg für Sonntag und Montag hin. Für den Schulbetrieb am Montag, 10. Februar 2020, geben wir deshalb folgende Hinweise:

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen. Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.

Text: Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Foto: Google,maps
10.02.2020

BBS Speyer geschlossen / Andere Schulen möglich

Auf Grund des Orkans hat z.B. die BBS Speyer angekündigt das heute die Schule ausfällt. Ob die Schule ihres Kindes betroffen ist erfragen sie bitte im Sekretariat.

Auch müssen sie dort anrufen und ihr Kind befreien lassen sollten sie es wegen des Sturms nicht in die Schule bringen.

Speyer 24/7 News, dak
10.02.2020

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Eilmeldung

Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN

Meldung vom: 3.2.2020 – 11:41:13 Uhr

Gültig bis: 4.2.2020 – 09:00:00 Uhr

Warnung:

Es treten Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h (17m/s, 33kn, Bft 7) und 75 km/h (21m/s, 41kn, Bft 9) anfangs aus westlicher, später aus nordwestlicher Richtung auf.

Handlungsempfehlung:

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.

Betroffene Region(en):

Hohenlohekreis, Rhein-Pfalz-Kreis und Stadt Ludwigshafen, Kreis Bad Dürkheim, Stadt Neustadt an der Weinstraße, Kreis Kusel, Stadt Zweibrücken, Kreis und Stadt Würzburg, Saarpfalz-Kreis, Regionalverband Saarbrücken, Kreis und Stadt Kaiserslautern, Kreis Südliche Weinstraße, Stadt Landau in der Pfalz, Main-Tauber-Kreis, Kreis Südwestpfalz und Stadt Pirmasens, Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg, Kreis Germersheim, Stadt Speyer, Kreis Neunkirchen, Neckar-Odenwald-Kreis

Weitere Informationen:

Deutscher Wetterdienst
http://www.wettergefahren.de

Text: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe / NINA Foto: Google Maps
03.02.2020

Starkenburg Sternwarte Heppenheim e.V.

Am Dienstag, 04.02.2020 um 20 Uhr

Astronomie Aktuell: Was ist mit Beteigeuze los?

Beteigeuze, der linke Schulterstern des Orion, prägt den Anblick des Winterhimmels über der Starkenburg-Sternwarte in Heppenheim (Foto: Rainer Kresken, Starkenburg-Sternwarte)

Heppenheim / Starkenburg Sternwarte e.V. – Der aktuelle Vortrag mit dem Titel „Astronomie Aktuell“ stellt im Februar den aktuellen Wintersternhimmel vor und geht besonders auf Beteigeuze, den linken Schulterstern des Orion ein. Er zeigt in den letzten Monaten auffallende Helligkeitsänderungen. Manche Wissenschaftler deuten diese als Anzeichen einer bevorstehenden Explosion als Supernova. Ausserdem wird von Neuigkeiten aus der bemannten und unbemannten Raumfahrt berichtet.

Der Vortrag auf der Starkenburg-Sternwarte beginnt um 20 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Sternwarte befindet sich unmittelbar unterhalb der Starkenburg. Weitere Informationen und eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter www.starkenburg-sternwarte.de

Text: Starkenburg Sternwarte Heppenheim e.V. Foto: Rainer Kresken, Starkenburg-Sternwarte
03.02.2020

Eilmeldung

Brand auf Friesenheimer Insel unter Kontrolle

Der Hausmüllberg-Brand auf der Friesenheimer Insel ist unter Kontrolle. Aktuell sind die Feuerwehrleute vor Ort weiterhin mit den Nachlöscharbeiten befasst, die sich voraussichtlich bis in die Mittagsstunden ziehen werden.

Mannheim – Um 7:13 Uhr war der Alarm bei der Feuerwehr eingegangen. Es waren Flammen und eine starke Verrauchung zu sehen. Aufgrund der Wetterlage wurde der Rauch nach unten gedrückt, in Richtung der nördlichen Mannheimer Stadtteile.
Der Hausmüllberg, der sich auf eine Fläche von circa 300 Quadratmetern erstreckt und etwa zehn Meter hoch ist, wird nun mit einem Bagger auseinandergezogen. So können die Glutnester Stück für Stück abgelöscht werden. Da dies sehr zeitintensiv ist, werden die Arbeiten voraussichtlich noch einige Stunden andauern.

Spezialisten der Feuerwehr haben in den angrenzenden Stadtgebieten Luftmessungen durchgeführt. Diese ergaben keinerlei schädliche Konzentrationen.
Dennoch sind die Bürgerinnen und Bürger in den nördlichen Stadtteilen aufgefordert, vorsorglich weiterhin Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Aktuell sind mehr als 30 Einsatzkräfte vor Ort, die Berufsfeuerwehr wird von den Freiwilligen Feuerwehren Nord, Neckarau und Innenstadt unterstützt.
Verletzt wurde bei dem Brand nach derzeitigen Kenntnissen niemand.

Stadt Mannheim
24.01.2020

Großbrand in Mannheim auf der Friesenheimerinsel

Geruchsbelästigungen und Sichtbehinderungen durch Brandgase

Mannheim-Friesenheimerinsel – Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) meldet einen Großbrand auf der Friesenheimerinsel.

Infolge dessen werden Brandgase freigesetzt.

Dadurch kann es zu Geruchsbelästigungen und Sichtbehinderungen in Schönau, Friesenheimer Insel, Sandhofen, Waldhof, Gartenstadt und Scharrhof kommen.

+++ Bitte schließen Sie in den betroffenen Gebieten sofort Fenster und Türen +++

Ebenfalls wird geben das Gebiet zu umfahren und den Feuerwehr und Rettungskräften somit eine leichtere Zufahrt zu gewährleisten. Von „Katastrophentourismus“ ist stets abzusehen, bringen sie sich nicht zusätzlich in Gefahr und Behindern die Kräfte bei der Arbeit, vielen Dank.

Anmerkung der Redaktion: Wir berichten nach sobald sie die Lage geklärt hat

Stadt Mannheim / NINA
24.01.2020

Verschiedenes

Stunde der Wintervögel

Speyer – Zur „Stunde der Wintervögel“ lädt die BUND-Kreisgruppe Speyer Interessierte am Sonntag, 12. Januar 2020, um 10:00 Uhr in den Woogbachpark ein. Treffpunkt ist Kreuzung Friedrich-Ebert-/Eugen-Jäger-Straße.

Gemeinsam werden eine Stunde lang die dort vorkommenden Vögel beobachtet und gezählt. Das Angebot ist auch für Familien geeignet. Ein eigenes Fernglas oder eine Kamera mit Zoom können hilfreich sein.

Weitere Infos unter: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/stunde-der-wintervoegel/index.html

Text: BUND – KG Speyer, Angela Sachweh Foto: NABU
08.01.2020

Silvester 2019

Einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes Neues Jahr 2020 …

… wünschen wir all unseren Leserinnen und Lesern. Genießen Sie die letzten Stunden des Jahres 2019 im Kreise Ihrer Lieben. Haben Sie eine tolle Feier und einen friedlichen und schönen Jahreswechsel.

Achten Sie auf sich und andere beim Abbrennen des Feuerwerks und benutzen Sie sichere „Abschussrampen“ (z.B. schwere Flaschen oder Flaschen in Getränkekästen) für Raketen. Bei sogenannten Systemboxen klappen Sie unbedingt Standfüsse mit aus, wenn diese vorhanden sind.

Ebenfalls sollten Sie ein Auge auf andere Feiernde und deren Verhalten werfen… leider werden gerne Raketen und Signalmunition quer in die Menge geschossen.

Und wenn Sie dann hoffentlich gesund und munter ins neue Jahre gekommen sind, teilen Sie gerne das ein oder andere Bild vom Feuerwerk und/oder Ihrer Silvesterfeier mit uns. Natürlich gibt es auch eine Kleinigkeit zu gewinnen 😉

Senden Sie uns hierzu bitte bis spätestens 01.01.2020, 18 Uhr (wir möchten danach die Bilder veröffentlichen) eine Email an 24newsspeyer@web.de oder eine Whatsapp an 017647709206.

Mit dem Zusenden des bzw. der Bilder erklären Sie sich einverstanden, dass diese veröffentlicht werden dürfen!

Mitbewerbervergleich der KW 52 / 2019 aus Facebook. Wir wachsen organisch, also nicht wie „andere Mitbewerber“ welche seit 2 Monaten gesponserte Beiträge nutzen um zu versuchen gleichzuziehen 😉

Text und Foto: Speyer 24/7 News, dak Lektorin: Speyer 24/7 News, ank
31.12.2019