Eine von der FDP Speyer seit 2015 bestehende Tradition zum Austausch politischer Ideen und Meinungen bei schöner Musik, Sekt und Brezeln pflegen wir weiter:
Der FDP Kreisverband Speyer lädt alle Speyerer Bürger herzlich zu unserem Jahres-Empfang ein:
Liberaler Frühling 2024 Donnerstag, den 04. April 2024, 19:00 Uhr in der Lounge der Cafebar Maximillian, Korngasse 15, Speyer Zugang zur Veranstaltung über Gebäuderückseite (Parkplatz Löffelgasse).
Wir freuen uns auf das Grußwort und die Rede von Frau Daniela Schmitt, Stellvertretende FDP- Landesvorsitzende und Ministerin für Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland- Pfalz.
Unser Gast Frau Daniela Schmitt wird, neben unseren Stadträten Mike Oehlmann und Bianca Hofmann, zu den am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen liberale Argumente und Standpunkte skizzieren.
Seien Sie unser Gast und lassen Sie uns in netter Atmosphäre auf einen guten weiteren Verlauf des politischen Jahres 2024 anstoßen.
Im Anschluss ist Raum und Zeit für das persönliche Gespräch. Leben wir gemeinsam unsere Demokratie!! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Begleitung.
Spendenaufruf an die Stadtratsmitglieder Bürgerbegehren Speyer
Sehr geehrte Stadtratsmitglieder, sehr geehrte Pressevertreter,
wie ihnen bekannt ist wurde unser Bürgerbegehren letzten Donnerstag im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
An dieser Stelle möchten wir allen Ratsmitgliedern danken, die sich hinter unser Begehren gestellt haben und für das Begehren gestimmt haben.
Anhand der vielen Enthaltungen und der Fürstimmen ist erkennbar, dass es berechtigte Zweifel an der Auslegung der städtischen Rechtsabteilung gibt.
Wir werden, wie bereits im Vorfeld angekündigt, juristisch gegen die Ablehnung vorgehen.
Heute möchten wir sie alle auf unsere Spendenaktion aufmerksam machen welche wir gestern gestartet haben um die Kosten des Rechtsbeistands der Bürgerinitiative zu decken.
Wie bei unserer letzten Spendenaktion, werden wir nicht benötigtes Geld sowie eventuelle Rückerstattungen am Ende vollumfänglich an das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen spenden.
Sie haben jetzt die Chance, den Bürgern öffentlichkeitswirksam zu zeigen wie wichtig ihnen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung tatsächlich sind.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich anonym zu beteiligen und anders als bei Abstimmungen im Stadtrat besteht beim spenden auch kein Fraktionszwang.
Gerade die Fraktionsmitglieder der CDU, die eine Prüfung des Begehrens durch einen externen Gutachter auf Kosten der Steuerzahler beantragt haben, haben jetzt die Chance den Bürgern zu zeigen wie ernst es ihnen mit ihrem Antrag war.
Wir sind für jede Spendedankbar und sind überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der Stadtratsmitglieder bereit ist einen Beitrag für die Demokratie zu leisten.
Stellungnahme des Bürgerbegehren „Speyer kann mehr…“als Container bezüglich der Vorlage der Stadt Speyer zur Stadtratssitzung am 14.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Speyerer Stadtrates liegt Ihnen für die Sitzung am 14. März 2024 die Vorlage-Nr: 1844/2024 mit einer Beschlussempfehlung vor.
Zu dieser Beschlussempfehlung nehmen wir als Vertreter des Bürgerbegehrens wie folgt Stellung:
Ausgangspunkt:
Die Gemeindeordnung (GemO) regelt in § 17a Absatz 4 Satz 2. unter anderem „Das Bürgerbegehren muß die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage und eine Begründung enthalten“. Das ist der reine Gesetzestext und für jeden Leser verständlich.“
Inhalt des Bürgerbegehrens
Wie in Ihrer Vorlage zur Beschlußfassung richtig geschrieben ist, wurde das Bürgerbegehren mit folgender Frage durchgeführt: „Sind Sie dafür, daß auf städtischen Grundstücken der Stadt Speyer Unterkünfte in Containerbauten zwecks Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden? Ja oder Nein“
Vorlage zur Beschlussfassung Seite 2 Absatz 2 (Eindeutigkeit)
Wie von dem Fachbereich 1 die Auffassung vertreten wird, muß aus dem Bürgerbegehren eindeutig hervorgehen, ob sich das Bürgerbegehren insgesamt gegen die Errichtung einer Asylunterkunft oder gegen die zentrale Unterbringung von Geflüchteten richtet
Die Zielsetzung der Personen, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, muß zu erkennen geben, welche Zielsetzung diese Personen verfolgen.
Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darf kein Zweifel am Inhalt des Bürgerbegehrens bestehen. Die Fragestellung muß in jedem Falle so bestimmt sein, dass Bürger erkennen können, für was oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids nach dessen Entscheidung reicht.
Antworten zu Punkt 1 -3 aus Sicht des Bürgerbegehrens
Das Bürgerbegehren richtet sich wie aus der Frage erkennbar ausschließlich gegen die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten auf städtischen Grundstücken. Es geht klar aus der Frage hervor, dass das Ziel des Bürgerbegehrens nicht über eine zentrale Unterbringung von Geflüchteten per se diskutiert. Das Argument in der Beschlussvorlage auf Seite 3, Absatz 2 ist einfach falsch. Wir distanzieren uns von dieser Interpretation.
Die Zielsetzung des Bürgerbegehrens ist klar – die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten soll verhindert werden. Die Argumentation des Bürgerbegehrens ist hinsichtlich der Unterbringung, sowie der Integration in unsere Gesellschaft als bedenklich ausformuliert. Hierzu existiert eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung welche wir auf unserer Internetseite (www.buergerentscheid-speyer.de) verlinkt haben. Die Auffassung in der Beschlussvorlage, die Zielsetzung wäre nicht eindeutig, ist somit ebenso falsch.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist eindeutig und wurde vorab durch den renommierten Verein Mehr Demokratie e.V. überprüft. Die Bürger haben ihre Stimme zu der geplanten Containerbauweise zur Unterbringung von Geflüchteten mit Ja oder Nein abgegeben. Es muss vom objektiven Empfängerhorizont der Unterschriftsleistenden ausgegangen werden. Dazu sind im § 17a Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung keine weiteren Regeln enthalten.
Kassatorisches Bürgerbegehren
Die Auffassung – dem §17a der Gemeindeordnung im Übrigen nicht zu entnehmen – es seien keine Alternativvorstellungen zum Ratsbeschluß hinreichend konkret formuliert worden, ist schlichtweg falsch. Sowohl in der Begründung die auf allen Unterschriftenlisten abgedruckt ist als auch in den Bürgersammlungen vor Ort (auch Stadtratsmitglieder waren anwesend und haben mitdiskutiert) sowie in der Bürgerversammlung im Judomaxx am 20. Juli 2023 wurde ausführlich über Alternativen diskutiert. Es wurde von sehr vielen Bürgern gewünscht und darauf hingewiesen, dass eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge dezentral in festen Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes klar zu bevorzugen ist. Die Unterbringung in Containern wurde als teuer, nicht nachhaltig, menschenunwürdig, und Integrationsverhindernd beschrieben. Die Bürgerinitiative hat es begrüßt, dass verschiedentlich dezentrale Unterbringungsformen verfolgt werden. Auch auf unserer Internetseite und in unserer Petition haben wir von Beginn an Alternativen benannt.
Zudem ist der in der Beschlussvorlage genannte Beschluss des OVG Koblenz vom 03.03.2017 ein Beleg dafür, dass wir die Alternativen ausreichend aufgezeigt haben. Im genannten Fall, bei dem ein Bürgerbegehren bezüglich einer straßenbaulichen Maßnahme initiiert werden sollte, forderten die Initiatoren lediglich, dass sich der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befassen sollte ohne selbst eine Alternative zu benennen. Dies ist bei uns nicht der Fall.
Gesetzeswidriges Ziel
Wir sind äußerst verwundert und irritiert zu lesen, dass das Bürgerbegehren nach § 17a Abs.2 Nr.9 GemO als gesetzeswidrig eingestuft wird. Nach konsultieren des Vereins Mehr Demokratie e.V., sowie mehrerer positiv angenommenen Bürgerbegehren sehr ähnlicher Art in anderen Bundesländern, ein demokratisches Mittel zur Ermittlung einer bürgernahen Entscheidung in dieser Form versuchen abzulehnen, erscheint uns Bürgern gegenüber als arrogante Reaktion.
Seit kurzem gibt es im ganzen Land Demonstrationen auf zu mehr Demokratie. Viele von Ihnen sowie ihre Parteikollegen haben sich dem angeschlossen. Es scheint weit her damit, wenn Demokratie eben auch ein wenig unbequem und aufwendig werden kann.
Am Samstag, 9. März 2024, war unter „Patricks Woche“ für uns Speyerer Bürger in der Rheinpfalz zu lesen:
„Ähnlich könnte es werden, wenn sich Seiler in der Stadtratssitzung kommende Woche zur geplanten Zurückweisung des Bürgerbegehrens gegen Flüchtlingscontainer äußern wird. Auffällig ist: Ja, es gibt Bürgerbeteiligung – aber nach den Regeln, die die Stadt aufstellt. Und irgendwann wird in der Verwaltung dann eben entschieden und nicht mehr hin- und herdiskutiert.“ Wäre es nicht gerade in der heutigen Zeit geboten, eine wohlwollende Auslegung für ein Bürgerbegehren zu verfolgen, welches sich 7,5% der Wahlberechtigten ihrer Stadt wünschen?
Aus Gründen der Förderung unserer demokratischen Mittel, unter dem Aspekt der bürgernahen Politik und im Namen von mindestens 7,5% Speyerer Bürgerinnen und Bürger möchten wir Sie als Stadtratsmitglied bitten, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen und den Weg zu einem Bürgerentscheid freizugeben. Setzen sie ein Zeichen und lassen sie uns alle zusammen mehr Demokratie wagen.
Wir sind weiterhin davon überzeugt:
Speyer kann mehr – als Container
Alexander Romanski, Inna Sevilla, Iwona Ehlis 10.03.2024
E I N L A D U N G zur 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 20. Juli 2023, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung Öffentliche Sitzung Vorlage Nr.
Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern –
Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im Bereich der Innenstadt von Speyer; Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.06.2023 1547/2023
Memoriam Garten auf dem Friedhof; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2023 1566/2023
Heiliggeistkirche als Kultureinrichtung sichern; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2023 1571/2023
Neubau des Jugendcafés in Speyer-Nord; Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.07.2023 1572/2023
Standortsuche nach einer Hundewiese; Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023 1573/2023
Umsetzung von Verkehrs- und Lärmberuhigender Maßnahmen im Bereich Schützenstraße/Holzstraße; Prüfantrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023 1574/2023
Maßnahmen zur Entlastung des Straßenzuges Fritz-Ober-Straße (FOS)/Ziegelofenweg (ZOW) vom motorisierten Individualverkehr (MIV); Prüfantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023 1576/2023
Stärkung der Realschulen+; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023 1577/2023
Nutzung des städtischen Gebäudes Maximilianstraße 99 (Marsilius); Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 10.07.2023 1578/2023
Hitzeaktionsplan; Antrag der Stadtratsfraktion Unabhängig – für Speyer vom 10.07.2023 1579/2023
Erhalt des historischen Straßenzuges Fischergasse; Anfrage von Ratsmitglied C. Ableiter (FWS) vom 10.07.2023 1580/2023
Flüchtlingsproblematik; Vorschlag einer Resolution der CDU-Stadtratsfraktion vom 02.07.2023 1581/2023
Neubau einer Asylunterkunft 1485/2023/2
Ehrung – Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Eichhorn 1575/2023
Jahresbericht des Beirates für Migration und Integration; mdl. –
Verwendung von Überschüssen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) 1486/2023
Förderung des Vereins „Frauenhaus Speyer e. V.“ 1543/2023/1
Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ (IBF e. V.) 1545/2023
Wahl des Jugendstadtrates: Festsetzung des Wahltermins 1564/2023
Umgestaltung des Bahnhofumfeldes hier: Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs zum freiraum- und verkehrsplanerischen Konzept und zur Freigabe für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung im September 1549/2023
Information zur Fortschreibung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft – Speyer, Römerberg, Dudenhofen (2009) 1550/2023
Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“ hier: Städtebaulicher Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1551/2023
Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“ hier: Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Berhörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 1552/2023
Viadukt (Schipka-Paß) 1553/2023
Anpassung der Parkgebührensatzung der Stadt Speyer 1554/2023
Eröffnungsstadt Tag des offenen Denkmals 2024 1556/2023
Ergebnishaushalt der Waisenhausstiftung 2023; überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 6 der Stiftungssatzung bei HHSt. 36301.52313000 (Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Unterhalt von Gebäude) 1568/2023
Bericht über die Geldanlagen nach § 9 Anlagerichtlinie der Stadt Speyer und der nichtrechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts 1565/2023
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Speyer GmbH und Ergebnisverwendung 1567/2023
Festsetzung der Besoldung der 2. Hauptamtlichen Beigeordneten ab 01.08.2023 nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO -) 1584/2023
Ermächtigung des Haupt- und Stiftungsausschusses für Beschlussfassungen an Stelle des Stadtrates während der Sommerpause (24.07.2023 bis 01.09.2023)
Umbesetzung von Ausschüssen (evtl. Tischvorlage) 1521/2023
Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO; (Tischvorlage) 1522/2023
Informationen der Verwaltung
Speyer, den 13. Juli 2023 Stadtverwaltung Stefanie Seiler Oberbürgermeisterin
Hinweis:
Alle Vorlagen und Anlagen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem (https://buergerinfo2.speyer.de); Vorlagen im nicht öffentlichen Teil sind im Ratsinformationssystem (https://ratsinfo2.speyer.de) hinterlegt, für das jedoch ein individueller Login erforderlich ist.
Klage der Wählergruppe Schneider gegen die Stadt Speyer erfolgreich
Eine Stellungnahme von Matthias Schneider
Bis Frühjahr 2019 war es völlig normal, daß Parteien oder politische Gruppierungen kommunale Räume der Stadt Speyer für Veranstaltungen nutzen durften.
Das änderte sich schlagartig, als die damals neu auftretende Wählergruppe Schneider am Kommunalwahlkampf teilnahm und Veranstaltungsräume suchte. Weil der damalige Stadtvorstand, bestehend aus Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs „Bedenken“ gegen diese Wählergruppe hatte, wurde ab sofort allen politischen Parteien der Zugang zu kommunalen Räumen verwehrt, obwohl dazu laut Gemeindeordnung §14 grundsätzlich ein Anspruch besteht.
Da auch Speyerer Wirte von Stadtratsmitgliedern und Lokalpolitikern genötigt wurden, vereinbarte Raumzusagen an die Wählergruppe Schneider zurückzunehmen, blieb der Wählergruppe nichts anderes übrig, als sich vor Gericht den Zugang zu kommunalen Räumen zu erstreiten, womit sie in zwei Instanzen auch erfolgreich war.
Nachdem die Wählergruppe 2019 in den Rat eingezogen war, wurde von Ratsmitglied Schneider im Februar 2020 eine historische Vortragsveranstaltung im Mehrgenerationenhaus durchgeführt. Dies war Anlaß für die Stadtpolitik die Vergabe von kommunalen Räumen erneut zu überdenken und restriktiv zu handhaben.
Ausschlaggebend waren u. A. mediale Rufmordkampagnen der anonym auftretenden Aktivisten von „Aufstehen gegen Rassismus“ einem Ableger der linksradikalen Antifa. Im Mai 2022 wurde dann mehrheitlich im Stadtrat eine Nutzungsordnung beschlossen, in welcher die Nutzung kommunaler Räume von der Anerkennung einer Antidiskriminierungsagenda abhängig gemacht wurde. Die Antidiskriminierungsagenda ist eine persönliche politische Verpflichtungserklärung, entworfen von einer Steuerungsgruppe „Stadt ohne Rassismus – Stadt mit Courage“. Auch diese Gruppe agiert, ebenso wie „Aufstehen gegen Rassismus“, in Speyer anonym und ist demokratisch nicht legitimiert. Zudem beinhaltet die Antidiskriminierungsagenda einen Passus, wonach sich die Unterzeichner verpflichten die Steuerungsgruppe ideell und materiell zu unterstützen. Die Unterzeichnung einer politischen Gesinnungserklärung mit materiellen Zugeständnissen an eine anonyme Steuerungsgruppe wurde von Ratsmitglied Schneider als Zumutung empfunden und abgelehnt.
Nachdem ein Antrag der Wählergruppe Schneider auf Nutzung des Mehrgenerationenhauses für einen historischen Vortrag in Speyer-Nord seitens der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, hat die Wählergruppe dann im November 2022 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.
Diese wurde am Mittwoch, den 28. Juni verhandelt und zugunsten der Wählergruppe entschieden. Das Urteil ist für die Stadt Speyer das, was man im heutigen politischen Sprachgebrauch als „Klatsche“ bezeichnet.
Im folgenden eine Zusammenfassung des Urteils:
Der Vorsitzende Richter Scheuer befand, daß die Klage der Wählergruppe Schneider in der Sache begründet war, denn die Ablehnung des Antrages auf eine Vortragsveranstaltung über den Hererokrieg 1904/05 war rechtswidrig. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen lagen vor, denn nach §14 Abs. 2 Gemeindeordnung sind auch Personenvereinigungen, wie eine Wählergruppe, zur Nutzung berechtigt.
Die vom Stadtrat im Mai 2022 mehrheitlich beschlossene Nutzungsordnung war unwirksam. Durch Verknüpfung des Zugangsanspruches mit der Anerkennung der Antidiskriminierungsagenda der Stadt wird die Nutzungssatzung unbestimmt, denn sie erfüllt nicht das Rechtsstaatsprinzip der Normenklarheit. Die Beklagte, also die Stadt, vertreten durch Frau Bohlender, konnte nicht erklären, auf welchem Weg die Antidiskriminierungsagenda Bestandteil eines Nutzungsvertrages wird. Die Antidiskriminierungsagenda ist als programmsatzartige Eigenerklärung der Ratsmitglieder der Stadt Speyer formuliert. Andere Nutzer, die keine Stadtratsmitglieder sind, könnten diese Eigenerklärung gar nicht abgeben. Hinsichtlich der Forderung, stadtweite Aktionen einer „Steuerungsgruppe Stadt ohne Rassismus“ materiell und ideell zu unterstützen, ist eine solche Verpflichtung mangels wertneutralem Sachbezug, als politische Zweckvorgabe sachwidrig und unwirksam. Durch die Ausgestaltung der Agenda erfolgt ein beachtlicher Impetus an politisch gewünschter Steuerung. Sogar grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte werden von der Nutzungsordnung verletzt, denn es verbietet sich eine inhaltliche Kontrolle der Veranstaltungsthemen hinsichtlich der Meinungsfreiheit, sowie ggfs. auch der Versammlungsfreiheit, so befand das Gericht.
Zuletzt, unter Punkt 5. sah sich der Richter sogar veranlaßt, der Stadt erläuternde Hinweise und Handlungsempfehlungen zu geben, die über das Urteil und dessen Begründung hinausgehen.
Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Die an die Nutzungsordnung geknüpfte Antidiskriminierungsagenda ist eine politische Verpflichtungserklärung und somit als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten unzulässig. In der DDR mußte man sich zum sozialistischen Klassenstandpunkt des Arbeiter- und Bauernstaates bekennen. In einem demokratischen Rechtsstaat werden solche Zumutungen vom Gericht kassiert. So ist es am 28. Juni vorm Verwaltungsgericht in Neustadt geschehen.
Sollte die Stadt in Berufung gehen, so sieht die Wählergruppe diesem Schritt mit Gelassenheit entgegen. Angesichts der blamablen und überdeutlichen Urteilsbegründung ist es unwahrscheinlich, daß das Oberverwaltungsgericht zu anderen Einsichten käme.
Stadtrat Matthias Schneider für die Wählergruppe Schneider (WGS) 13.07.2023
Anmerkung der Redaktion:
Wir haben auch die Stadt Speyer um einen Kommentar angefragt, dieser soll zeitnah, nach der Stadtratssitzung heute, erfolgen. Auch diesen werden wir veröffentlichen sobald er uns vorliegt.
Dargestellte Meinungen sind lediglich die des/der Verfassers/in und stellen nicht die der Redaktion dar. Wir veröffentlichen ALLE Kommentare und Lesermeinungen, ungekürzt, sofern uns diese entweder hier auf der Seite oder per Email zugehen.
Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023
Die Stadt Speyer hat den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan.
„Wir freuen uns sehr, dass die Haushaltsgenehmigung nun eingetroffen ist. Gerade in Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen, die Kommunen zurzeit zu stemmen haben, stellt eine so späte Rückmeldung eine zusätzliche Belastung dar“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wir können nun sehr positiv gestimmt sein, denn in der Gesamtschau attestiert uns die ADD, dass wir auf dem richtigen Weg sind, was sich insbesondere an der hohen finanziellen Leistungsfähigkeit in den kommenden Planungsjahren zeigt.“
Demnach weisen die Planungsjahre 2023 bis 2026 positive freie Finanzspitzen aus, die als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune dienen. Da es sich bei den Planungswerten lediglich um Prognosen handelt, ist eine dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Speyer stand jetzt noch nicht hinreichend gesichert, es zeichnet sich jedoch eine positive Tendenz ab.
Zudem konnte das Eigenkapital erneut erhöht werden: Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2021 weist ein Eigenkapital von rund 84.735.519 Euro aus, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 20,28 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 17,19 Prozent ergibt. Das in der letzten festgestellten Bilanz ausgewiesene Eigenkapitel soll sich zum 31. Dezember 2023 auf 88.306.741 Euro und zum 31. Dezember 2026 auf 104.044.413 Euro belaufen. Demnach ist eine Überschuldung der Stadt Speyer derzeit nicht gegeben und auch mittelfristig nicht zu befürchten.
„Auch in diesem Jahr planen wir, die Liquiditätskredite zeitnah zu tilgen. Das verdeutlicht, dass die Haushaltsberatungen der letzten drei Jahre Wirkung zeigen und wir jedes Jahr vorankommen. Der nächste Schritt wird nun sein, uns intensiv mit den Fachabteilungen zu beraten und entsprechend in die Planungen einzusteigen. Denn gerade bei den Investitionen sind noch Einschränkungen zu verzeichnen, und Ziel muss es sein, so realistisch zu planen, dass die kalkulierten Investitionen mit dem Jahresabschluss deckungsgleich sind“, kündigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an und betont auch: „Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist dabei zwingend notwendig, da eine adäquate Erfüllung zusätzlicher öffentlicher Aufgaben ohne finanzielle Entlastung durch das Land nicht möglich ist.“
Die städtische Kämmerei nimmt nun eine genaue Prüfung der Genehmigung vor und wird die nachgeforderten Unterlagen bei der ADD einreichen.
Veranstaltungsreihe: Mehr Frauen in die Kommunalpolitik!
Frauen stellen rund die Hälfte der Bevölkerung. In politischen Gremien sind sie jedoch oft unterrepräsentiert, vor allem in der Kommunalpolitik. Der Paritätsbericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass sich der mit der Wahl 2019 im Vergleich zu 2014 der Frauenanteil nur minimal erhöht hat. Trotz einer „Soll-Vorschrift“ für die Aufstellung und Einreichung von Wahllisten in Rheinland-Pfalz betrug der der Anteil der aufgestellten Frauen lediglich 28,7 Prozent.
Speyer lag im Jahr 2019 zu Beginn bei einem Frauenanteil von rund 37 Prozent im Stadtrat und damit im oberen Bereich bei den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Hier konnte der Frauenanteil im Vergleich zu 2014 erhöht werden. Durch verschiedene Wechsel im Speyerer Stadtrat ist der Frauenanteil in dieser Wahlperiode erstmalig über 40 Prozent gestiegen, was vor allem im Vergleich zu anderen kommunalen Räten in Rheinland-Pfalz, wo der Frauenanteil aktuell gerade mal bei etwa 24 Prozent liegt, bemerkenswert ist.
„Die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen ist in allen Bereichen gewinnbringend. Was wir aber selbst nicht tun, können wir nicht von anderen einfordern. Mit einer Erhöhung des Frauenanteils in der Politik können wir sicherstellen, dass die Stimmen von Frauen gehört und berücksichtigt werden und dazu beitragen, dass politische Entscheidungen ausgewogener sind. Damit sich bei der nächsten Kommunalwahl in Speyer wieder genügend Frauen zur Wahl aufstellen, ist es im ersten Schritt wichtig, Frauen zu ermutigen, als Stadträtin zu kandidieren“, bestärkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler Frauen jedes Alters, sich vor Ort politisch zu engagieren.
Aus diesem Grund hat die Gleichstellungsstelle gemeinsam mit der Beauftragten für Bürger*innenbeteiligung vor der Listenaufstellung der Parteien im Herbst, eine Aktionsreihe mit drei Veranstaltungen ins Leben gerufen.
Frauenpolitisches Speed-Dating im Kinder- und Jugendtheater
Am Dienstag, 25. April 2023 um 18.30 Uhr kommen Stadträtinnen mit interessierten Bürgerinnen ins Gespräch und gewähren unabhängig ihrer Parteizugehörigkeit Einblicke in die kommunalpolitische Arbeit.
Frauenpolitischer Rathaus-Rundgang
Am Samstag, 13. Mai 2023 um 10.30 Uhr wird interessierten Speyererinnen gezeigt, wo sich das kommunalpolitische Leben abspielt, was alles dazugehört sowie Hintergrundinformationen zur frauenpolitischen Stadtgeschichte gegeben. Der Treffpunkt wird den Teilnehmerinnen noch bekannt gegeben.
„Ausschuss-Picknick“ im Domgarten
Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 17.30 Uhr bei der Veranstaltung „Es muss nicht gleich der Stadtrat sein: Über die Arbeit in Ausschüssen“ informieren Frauen, die sich in Speyer in verschiedenen Ausschüssen engagieren, über ihre Arbeit in den einzelnen Gremien. Wer erst noch „schnuppern“ und nicht direkt für den Stadtrat kandidieren möchte, kann sich hier unverbindlich informieren und netzwerken.
Einladung zum August-Stammtisch der FDP Speyer am 04.08.2022
SPEYER – Der FDP-Kreisverband Speyer lädt herzlich zum Geothermie-Stammtisch
am Donnerstag, 04.08.2022 um 19:00
im Wirtshaus am Dom, Maximiliansstraße 96, Speyer
ein. Zu Gast haben wir dieses Mal Herrn Wolfgang Bühring von den Stadtwerken Speyer zum Thema Geothermie in Speyer und Umgebung.
Unter Erdwärme bzw. Geothermie wird die Energiegewinnung aus den hohen Temperaturen, die unterhalb der Erdoberfläche in den Erd- und Gesteinsschichten, bezeichnet. Geothermie ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Sie ist landschaftsschonend, klimafreundlich und nach menschlichem Ermessen unerschöpflich. Entlang des Rheins sind die Voraussetzungen für Geothermie sehr gut. Die dort angetroffenen Temperaturen bei den bereits erfolgten Erdbohrungen liegen bei ca. 160 Grad. Dies ermöglicht eine Nutzung sowohl für die Stromerzeugung als auch zur Wärmegewinnung z.B. für den Bereich Fernwärme. Doch warum ist diese Form der Energiegewinnung noch nicht so ausgeprägt? Diese und weitere Fragen klären wir mit Herrn Bühring, Fachleuten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Kommen Sie mit der FDP Speyer ins Gespräch!
In entspannter Atmosphäre bei gutem Wein und gutem Essen lässt es sich hervorragend über Geothermie und die Wege aus den Krisen reden.
JuLis Kreisverband Speyer 27.07.2022
Kunz: 365-Euro-Ticket in Mainz nur dank Biontech
FREIE WÄHLER-Sprecher für Mobilität fordert erneut landesweite Einführung für alle Bürger
MAINZ – Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden steht in Mainz von September an ein 365-Euro-Ticket zur Verfügung. Als Finanzierungsgrundlage dient ein Investitionspaket von 50 Millionen Euro, das natürlich auch mit den durch das Biotechnologieunternehmen Biontech gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen ermöglicht wurde. Während sich viele Eltern aus der Stadt Mainz zurecht über die entsprechenden Ersparnisse freuen dürfen, gehen der Rest des Landes und andere Personengruppen leer aus.
„Ich freue mich über die Entlastung der Mainzer Familien und die verfügbare Mobilität, die den jungen Menschen angeboten wird. Dennoch ist es leider nur im Mainz der Fall. Und Rheinland-Pfalz besteht nun mal nicht nur aus seiner Landeshauptstadt. Die Landesregierung ist hier gefordert, den ländlichen Raum in Sachen Mobilität den Städten gleichzustellen. Es muss Tempo in der Umsetzung her – und keine leeren Versprechungen seitens der Ampelregierung“, so Patrick Kunz, Sprecher für Mobilität der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, der nochmals darauf verweist, dass FREIE WÄHLER schon in ihrem Landtags-Wahlprogramm ein deutschlandweites 365-Euro-Ticket für alle gefordert hatten.
„Natürlich kann von einem Erfolg gesprochen werden, wenn Straßen entlastet und mehr Bürger an den ÖPNV gebunden werden können. Es ist jedoch ein Erfolg, den weder das Land noch die Stadt für sich in Anspruch nehmen können, sondern ausnahmslos Biontech. Das 365-Euro-Ticket in der vorgeschlagenen Form ist dabei auch keine Innovation, denn es hat sich in Hessen für Schüler, Studenten und Rentner bereits bewährt“, so Kunz. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass das Mainzer Schülerticket mit 50,05 Euro im Vergleich zum Schülerticket im VRN-Bereich, das lediglich 46,70 Euro kostet, teurer ist.
Für Patrick Kunz ergibt sich jedoch ein weiteres Problem: „Bei aller Freude über den Mainzer Geldsegen und attraktive Angebote für den innerstädtischen Nahverkehr darf man den Blick für das große Ganze nicht verlieren. Der rheinland-pfälzische ÖPNV, samt den Zweckverbünden, Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern ächzt unter den Folgen der Pandemie, der explodierenden Energiepreise und der durch das 9-Euro-Ticket entstandenen Erwartungshaltung. Die Lösung kann nur in einer deutlichen Aufstockung der Regionalisierungsmittel bei einer gleichzeitigen Einführung eines landesweiten für alle gültigen 365-Euro-Tickets liegen. Wir brauchen die Mobilitätswende in Stadt und Land für Jung und Alt. Jetzt!“
FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion 28.07.2022
Mitteilungsfreude muss Grenzen haben – Keine Informationen an die Mafia
Joachim Streit überrascht über freimütige Bekanntgabe der Wohnsitze erfasster Personen
MAINZ – Bass erstaunt zeigt sich der Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit, über die Auskunftsfreude der Landesregierung zum ständigen Aufenthalt von Angehörigen der italienischen Mafia in Rheinland-Pfalz. Auf eine Kleine Anfrage von Landtagsvizepräsident Matthias Lammert (CDU) gab die Landesregierung eine Aufstellung mit den Städten und Kreisen heraus, in denen die derzeit erfassten 32 Mafiosi wohnen.
„Dieses Vorgehen erstaunt mich, dass aus ermittlungstaktischen Gründen solche Kenntnisse den observierten Personen durch offizielle Verlautbarungen bekannt gemacht werden. Wenn es unter anderem heißt, zwei Mafia-Angehörige leben im Donnersbergkreis, einer in Landau und einer im Eifelkreis, wissen die Betroffenen um ihre Enttarnung und können alles tun, um den Ermittlern ein Schnippchen zu schlagen“, sagt der Innenpolitiker der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion. „Ich halte diese Vorgehensweise für vollkommen falsch und werde dies zum Thema der nächsten Innenausschuss-Sitzung machen, wenn es der Innenminister nicht selbst macht. Beim Thema Clankriminalität wird auch immer alles in nichtöffentlicher Sitzung unter Verschluss gehalten, selbst wenn die Auskunft ist, dass es keine Strukturen in Rheinland-Pfalz gibt.“
FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion 27.07.2022
Landesregierung und Ampel-Koalition verweisen auf den Bund: Wir sind nicht zuständig!
MAINZ – Der Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion zum Thema „Kerosinablässe in Rheinland-Pfalz“, der unter anderem mehr Messstellen und mögliche Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die aus wirtschaftlichen Gründen Treibstoffablässe über den dünn besiedelten Wäldern der Eifel, des Hunsrücks und des Pfälzer Waldes durchführen, beinhaltete, ist in der heutigen 27. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Unterstützt wurde der Antrag von der CDU-Fraktion.
Enttäuscht zeigte sich FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzender Joachim Streit. Die Abgeordneten der Ampel aus gerade diesen betroffenen Regionen sprachen zum Thema und verwiesen auf Gutachten des Luftfahrtbundesamtes, der Initiativen für höhere Flughöhen auf Bundesebene und das doch ausreichende Messstellennetz. „Ich bin enttäuscht, dass das Land die geringen Kosten für weitere Messstellen im Sinne der Gesundheitsprävention rheinland-pfälzischer Bürger an den Bund weiterdelegieren möchte, statt selbst Verantwortung zu übernehmen“, so Joachim Streit. „Die FREIEN WÄHLER werden hier weiter am Ball bleiben, um Klarheit und Transparenz zu erreichen. Nur, wo gemessen wird, wird es auch Ergebnisse geben!“
Folgende Beschlusspunkte hatte der FREIE WÄHLER-Antrag vorgesehen:
Das Messnetz in Rheinland-Pfalz durch zusätzliche Stationen zu verdichten – insbesondere im ländlichen Raum.
Auf eine Änderung des Luftrechts hinzuwirken, sodass
a) für Flugzeuge, die Kerosin ablassen müssen, alternierende Gebiete festgelegt werden, um so eine Summationswirkung in Rheinland-Pfalz und im übrigen Bundesgebiet zu verhindern;
b) für Kerosinablässe immer die im Einzelfall größtmögliche Flughöhe als Mindesthöhe festzusetzen ist, grundsätzlich jedoch mindestens 10 000 Fuß, insofern im Einzelfall keine schwerwiegenden technischen Gründe oder medizinischen Notfälle entgegenstehen;
c) individuell – je nach Flugzeugtyp – zu prüfen ist, ob eine Overweight Landing tatsächlich sicherheitstechnische Konsequenzen hat oder nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt wird;
d) ein Gebührensystem für Treibstoffablässe eingeführt wird, dessen Erlöse direkt in Umweltschutzmaßnahmen in den Ablassgebieten und die Verdichtung des Messstellennetzes reinvestiert werden.
FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion 07.07.2022
37. Rheinland-Pfalz-Tag / Nächster Rheinland-Pfalz-Tag findet vom 16. bis 18. Juni 2023 in Bad Ems statt
Nach einem erfolgreichen Landesfest in Mainz steht nun der Termin für den nächsten Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems fest. Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Repräsentanten aus Bad Ems bekanntgaben, wird das 37. Landesfest vom 16. bis 18. Juni 2023 in der Kurstadt an der Lahn stattfinden.
„Kaiserbad, Sommerhauptstadt Europas, Weltbad, Klein-Nizza, für Bad Ems gibt es viele passende Umschreibungen. Die Bäderstadt, die seit 2021 als Teil der ‚Great Spa Towns of Europe‘ sogar UNESCO-Welterbe ist, wird mit ihrem idyllischen Stadtbild auf jeden Fall den perfekten Rahmen für das Landesfest bieten. Ich bin mir sicher, dass wir in Bad Ems einen gelungenen Rheinland-Pfalz-Tag feiern werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Als Traditionsfest, das jedes Jahr hunderttausende Gäste anziehe, stehe der Rheinland-Pfalz-Tag für die Vielfalt und Lebensfreude, die auch Bad Ems auszeichne. Er biete der gastgebenden Kommune viele Möglichkeiten, die eigenen Stärken herauszustellen. „Die Anforderungen an die Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen sind in den letzten Jahren enorm gewachsen. Das Land wird deshalb als Mitveranstalter die gastgebende Kommune unterstützen“, so die Ministerpräsidentin.
„Die Stadt Bad Ems und ihre Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf das Landesfest 2023 sowie die Gäste aus Nah und Fern. Einerseits wollen wir jenen unser neues Welterbe ‚ Great Spa Towns of Europe‘ vermitteln und andererseits in die Feierlichkeiten für ein Jubiläumsjahr starten. Denn 2024 feiert die Stadt Bad Ems 700 Jahre Stadtrechte und 700 Jahre Heilbad“, sagte Stadtbürgermeister Oliver Krügel. „In Bad Ems treffen sich auf eindrucksvolle Art und Weise Tradition sowie Moderne. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen beeindruckenden Rahmen für das Landesfest liefern werden. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich bei der Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer für die Unterstützung, denn der Eintritt des Landes als Mitveranstalter wird den gestiegenen Anforderungen an diese Veranstaltung gerecht und ist für uns das richtige Signal“, so der Stadtbürgermeister.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Uwe Bruchhäuser, ergänzte: „Der Rheinland-Pfalz-Tag 2023 in Bad Ems ist nicht nur ein Gewinn für die Stadt Bad Ems, sondern hat darüber hinaus Strahlkraft für die Region und die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Die Organisation und die Durchführung des Landesfestes stellt eine große Herausforderung dar. Ich bin sicher, dass dieses Projekt gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz, dem Rhein-Lahn-Kreis, der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau und der Stadt Bad Ems zum Erfolg geführt wird.“
„Die berühmte Loreley, Freiherr vom Stein und Nicolaus August Otto haben eines gemeinsam: Ihre Heimat ist der Rhein-Lahn-Kreis! Doch das ist noch lange nicht alles, was unsere Heimat zu bieten hat. Drei Welterbe – den germanisch-rätischen Limes, das Mittelrheintal und seit vergangenem Jahr auch Bad Ems als Teil der ‚ Great Spa Towns of Europe‘ – können wir hier präsentieren. Umso mehr freut es mich, dass das 37. Landesfest im nächsten Sommer in Bad Ems stattfinden wird. Jetzt schon ein herzliches ‚ Danke‘ an alle Organisatoren und Helfer. Wir werden ein wunderschönes Fest feiern“, sagte Landrat Jörg Denninghoff:
Der 36. Rheinland-Pfalz-Tag fand in diesem Jahr anlässlich des 75-jährigen Jubiläums von Rheinland-Pfalz vom 20. bis 22. Mai in der Landeshauptstadt Mainz statt. Davor musste das Landesfest pandemiebedingt zwei Jahre ausfallen. Bad Ems richtet nach 2005 bereits zum zweiten Mal den Rheinland-Pfalz-Tag aus.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 22.07.2022
Nachhaltigkeit, Inklusion, klassenübergreifendes Lernen und Demokratiebildung – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig geben Startschuss für 45 Schulen der Zukunft
„Wir alle wissen, dass Bildung eine unserer wichtigsten Ressourcen ist. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft und unabhängig vom Geldbeutel seiner Eltern, bestmöglich gefördert wird. Dabei stehen wir gleichzeitig vor großen gesellschaftlichen Veränderungen. Bildung muss nicht nur Schritt halten und mithalten, sondern auch vorangehen, um Kinder und Jugendliche auf eine Zukunft vorzubereiten, von der wir heute noch gar nicht wissen, wie sie genau aussehen wird. Mit unserer Initiative Schule der Zukunft haben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und ich gemeinsam mit dem Landeselternbeirat und der Landesschüler*innenvertretung deshalb im vergangenen Jahr einen breiten Beteiligungsprozess gestartet, der alle an Schule Beteiligte mitnimmt und gleichzeitig mitten in der Gesellschaft verankert ist. Und ich freue mich sehr, dass wir heute die ersten 45 Schulen der Zukunft begrüßen und feiern, die genau das tun“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstagnachmittag in der Grundschule Gau-Odernheim.
Nur acht Monate später haben die Ministerpräsidentin und die Bildungsministerin heute die ersten 45 Schulen der Zukunft in der Grundschule in Gau-Odernheim bekannt gegeben. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte: „Wir haben Bewerbungen aus allen Teilen unseres Landes erhalten. Und ich freue mich besonders, dass alle Schularten, von der Grundschule bis hin zur Berufsbildenden Schule, vertreten sind. Dabei haben alle Schulgemeinschaften kreative, spannende und zukunftsweisende Bewerbungen abgegeben. Die Schwerpunkte und Vorhaben betreffen dabei Themen wie Inklusion, Nachhaltigkeit, selbstgesteuertes oder auch klassenübergreifendes Lernen, aber auch Demokratie- und Partizipationsfähigkeit. Keine Bewerbung gleicht dabei der anderen, und das zeigt auch die große Stärke in unserem Schulsystem: Wir haben in Rheinland-Pfalz ganz unterschiedliche Schulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Eines haben sie allerdings alle gemeinsam: Ihre Schülerinnen und Schüler stehen immer im Fokus aller Ideen und Planungen.“
Auch die Grundschule in Gau-Odernheim zählt künftig zu den Schulen der Zukunft. Ihre Schulleiterin Susanne Rammenzweig-Fendel freute sich über die Auszeichnung und betonte: „Da sich die Welt rasant verändert, muss sich auch Schule weiterentwickeln. Das ist unsere Verantwortung – für Schule allgemein, aber vor allem für die Kinder und Jugendlichen von heute und morgen. Wir freuen uns auf die Teilnahme an dem Projekt „Schule der Zukunft“ und die damit zusammenhängende Beteiligungs- und Ermöglichungskultur durch das Bildungsministerium.“
Die Schülerinnen und Schüler, die bereits bei der Auftaktveranstaltung zur Schule der Zukunft im November mit dabei waren, haben ihre Vision der Schule der Zukunft so formuliert: „Wir wollen uns einmischen und lernen, was für unsere Zukunft wichtig ist“, so Felix. Jonah und Henrik betonten dabei die Bedeutung für ihren Ort und das gesamte Bundesland: „Wenn 240 Schülerinnen und Schüler an der Gau-Odernheimer Grundschule etwas bewegen, dann bewegt sich auch ganz Gau-Odernheim. – Und dann vielleicht auch viele andere Orte.“
Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung im November gab es einen umfassenden digitalen Beteiligungsprozess. In sogenannten Town Hall Meetings werden ganz aktuell regional themengebundene Veranstaltungen für Schulgemeinschaften angeboten, bei denen die Themen Inklusion, Digitalisierung, Schulbau diskutiert werden. Die erste Town Hall fand dabei am 14. Juli 2022 in Kaiserslautern statt. Zudem wurde ein Zukunftsboard mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen gebildet, das wertvolle Impulse für die Bildung der Zukunft liefert. Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen: Wie sehen unsere Schulen der Zukunft aus? Welche Rolle spielt die Digitalisierung? Welche der Sozialraum? Welche Lehr- und Lernmethoden gewinnen an Bedeutung?
Den Kern der Initiative bilden die Schulen der Zukunft. Die ersten 45 Schulen starten jetzt, in den kommenden Schuljahren werden weitere Schulen hinzukommen. Im Haushalt 2022 stehen 7,5 Millionen Euro für die Initiative zur Verfügung, ab 2023 wächst der Betrag auf jährlich zehn Millionen Euro auf. „Heute feiern wir unsere 45 Schulen der Zukunft. Dann geht es allerdings auch ans Arbeiten. Gemeinsam mit der Schulaufsicht und dem Bildungsministerium steht nach den Sommerferien nämlich die Umsetzung der Vorhaben an. Und wir freuen uns sehr darauf“, so die Ministerpräsidentin und die Bildungsministerin, die alle Schulen abschließend zur großen Vernetzungsveranstaltung am 30. September 2022 in die Alte Lokhalle nach Mainz einluden.
Liste der 45 Schulen der Zukunft
Carl-Küstner-Grundschule 67583 Guntersblum
Grundschule Ober-Olm 55270 Ober-Olm
Grund- und Ganztagsschule St. Martin Ochtendung 56299 Ochtendung
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Förderprogramm soll Vereinen Neustart erleichtern
Mit einem Förderprogramm will die Landesregierung Vereinen dabei helfen, das Vereinsleben und die Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wieder zu beleben. „Das Programm ‚Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie‘ bietet unkomplizierte finanzielle Unterstützung, um das Leben in den Vereinen wieder in Schwung zu bringen, aber auch Modernisierung und Erneuerung in den Vereinen zu fördern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
„Mit dem ‚Schutzschirm für Vereine in Not‘ hat die Landesregierung bereits 2020 ein Instrument geschaffen, mit dem wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Dennoch hat Corona bei vielen Vereinen Spuren hinterlassen. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft haben gelitten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Mit dem neuen Förderprogramm soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Neben einem sehr unbürokratischen Antragsverfahren sorgt eine Festbetragsfinanzierung und ein vereinfachter Verwendungsnachweis dafür, dass die Hürden für eine Antragstellung sehr niedrig sind.
Gefördert werden können Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, Maßnahmen der Mitgliedergewinnung etwa durch Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung, zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.
Antragsberechtigt sind Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Das Programm richtet sich an Vereine und Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind. Für Sport- und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.
Das Programm wird im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz umgesetzt. Anträge können ab dem 15.07.2022 gestellt werden. Das Programm ist bis 31.12.2022 befristet.
Duttweiler / Speyer – Am Samstag, den 02. Juli 2022 laden wir alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger ein ab 13:00Uhr mit uns über die Zukunft des Weinbaus und des Weins zu sprechen.
Unter dem Titel „Wine for future“ werden wir u.a. mit unserer Staatsministerin Daniela Schmitt ein besonderes Weingut besichtigen und eine interessante Gesprächsrunde über die Zukunft des wichtigsten Getränkes in Rheinland-Pfalz führen.
Wann: Samstag, 02. Juli 2022, ab 13:00 Uhr
Wo: Wein- und Sektgut Winkelmann
Dudostraße 116 & 118
67435 Neustadt/Duttweiler
Die Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Gründen begrenzt. Wir bitten daher um Anmeldungen per E-Mail an marius.weiler@julis.de oder über eine Direkt-Nachricht in den Sozialen Medien (Facebook, Instagram)
Falls Sie vorab Fragen, Anregungen oder Diskussionsbeiträge an uns richten möchten, senden Sie diese bitte an marius.weiler@julis.de mit dem Betreff „Wine for future“.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch!
In entspannter Atmosphäre bei gutem Wein lässt es sich hervorragend über Anliegen, Ideen und Probleme reden.
Machen Sie mit, bringen Sie sich ein – haben Sie Mut!
JuLi Kreisverbandes Speyer, Marius Weiler 27.06.2022
Bundestagsabgeordnete und Jusos Speyer laden zu „Pizza & Politik“ ein
Speyer – Die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Neustadt-Speyer, Isabel Mackensen-Geis, und die Jusos Speyer laden junge Leute ein, um bei einer Pizza über Politik zu sprechen. „“Pizza & Politik“ ist ein Format, bei dem ich mich mit politisch interessierten jungen Menschen austauschen kann, die vielleicht nicht zu einer herkömmlichen politischen Veranstaltung kommen würden. Es geht darum, Jugendliche für Politik zu begeistern und Politik nahbar zu machen. Am 30. Juni ist ein bundesweiter Aktionstag, an dem an möglichst vielen Orten in Deutschland ungezwungen über Politik geredet werden soll. An dieser Aktion beteilige ich mich gerne und freue mich schon auf die vielfältigen und interessanten Gespräche“, so Mackensen-Geis.
Die Veranstaltung findet am 30. Juni 2022 um 18:00 Uhr im Unteren Domgarten (in der Nähe des Spielplatzes bei der Spinne) statt. Fragen zu der Veranstaltung sind unter isabel.mackensen@bundestag.de möglich.
Isabel Mackensen-Geis, MdB 24.06.2022
Wieder Kerosinablass über Rheinland-Pfalz: Joachim Streit untermauert seine Forderung nach mehr Messstellen im Land
Mainz – Das Thema Kerosinablässe über Rheinland-Pfalz beschäftigt die FREIE WÄHLER-Fraktion weiter – und es ist aktueller denn je. Denn laut einer Veröffentlichung des Luftfahrtbundesamts hat ein Militärflugzeug am Samstag den 11.06.22 über dem westlichen Rheinland-Pfalz erneut über 22 Tonnen Treibstoff abgelassen. Nur wenige Tage zuvor hatte die FREIE WÄHLER-Fraktion das Thema mit einem Antrag unter der Überschrift „Treibstoffablässe in Rheinland-Pfalz: Sicherheit geben – Messnetz verdichten“ in die Aktuelle Debatte der 25. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags eingebracht.
Aufgrund des neuerlichen Falls untermauert der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit seine Forderung aus dem Plenum: „Rheinland-Pfalz ist überproportional von Treibstoffablässen betroffen. Dementsprechend hat die Landesregierung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung, überproportional vorsichtig mit diesem Sachverhalt umzugehen. Eine klare Datenbasis zu den Kerosinablässen schafft Sicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Wenn sie schon aufgrund ihrer Wohnlage unfreiwillig zu dem zweifelhaften Vergnügen kommen, tonnenweise mit Sprit bedacht zu werden, so sollte ihnen doch zumindest zugesichert werden – und zwar nicht nur im Rahmen einer Studie –, dass faktisch und messbar keine Gefahr für sie vor Ort durch die Kerosinbelastung besteht. Das ist nicht zu viel verlangt! Und zu wissenschaftlichen Studien gehört auch, dass sie auf eine ausreichende Datengrundlage aufbauen. Und dazu muss das Messnetz in unserem Land spürbar verdichtet werden.“
Fünf Punkte gibt der FREIE WÄHLER-Fraktionsvorsitzende der Umweltministerin mit auf den Weg:
Zusätzliche Messstellen dort einrichten, wo der Ablass stattfindet.
Kein Kerosinablass mehr, denn Landungen können auch unter Volllast durchgeführt werden (wird nicht praktiziert, um Wartungskosten zu sparen; Anm.).
Kataster für Ablassgebiete, um Summationswirkung zu verhindern.
Mindesthöhe für Ablass nicht bei 6.000 Fuß, sondern 10.000 Fuß.
Vorstandssitzung der FDP Speyer rund um die Zahl „60“
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Vorstandssitzung am 04. April 2022 war geprägt von der Zahl „60“.
Unser langjähriges Mitglied, Herr Wolfgang Rohr, wurde für seine 60 Jahre Mitgliedschaft und sein liberales Engagement in diesen Jahren geehrt. 60 Jahre sind eine sehr lange Zeit und wir sind als Kreisverband Speyer sehr froh mit Herrn Rohr ein Mitglied zu haben, dessen Meinung und dessen Expertise uns immer wieder wertvolle Ideen und Unterstützung gibt.
Gleich danach konnten wir ein weiteres „Neumitglied“ in unseren Kreis aufnehmen und konnten damit nun den nächsten Meilenstein – 60 – erreichen.
Wir freuen uns sehr, dass unsere Arbeit vor Ort wirkt und Menschen zum Mitmachen motiviert.
Mit liberalen Grüßen
Bianca Hofmann
Vorsitzende FDP KV Speyer
Kreisvorstand der FDP Speyer, Schriftführer Marius Weiler 07.04.2022
Der Jugendstadtrat Speyer wird am Donnerstag, 9. Dezember 2021 zum siebten Mal an den weiterführenden Schulen und den Förderschulen der Stadt sowie der Realschule plus in Dudenhofen gewählt. An der Johann-Joachim-Becher- Schule findet die Wahl im Zeitraum von Montag, 6. Dezember bis Freitag, 10. Dezember 2021 statt. Für Jugendliche, die keine der genannten Schulen besuchen, wird am Wahltag von 18 bis 19 Uhr in der Jugendförderung eine Jugendversammlung angeboten. Die Schüler*innen jeder Schule wählen jeweils drei stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendstadtrat. Kandidieren und wählen dürfen alle Kinder und Jugendlichen, die am 9. Dezember 2021 mindestens 12, aber noch nicht 19 Jahre alt sind. Die Nationalität spielt hierbei keine Rolle. Insgesamt werden rund 3.500 Jugendliche wahlberechtigt sein. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Wer mit 18 Jahren gewählt wird oder zwischenzeitlich aus Speyer wegzieht, bleibt bis zum Ende der Wahlperiode im Jugendstadtrat.
Mit dem Ende der Herbstferien hat die Jugendförderung Speyer eine Plakatkampagne gestartet, deren Ziel es ist, bei Speyerer Jugendlichen das Interesse für eine Kandidatur zu wecken, was wiederum für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung sorgen soll. Darüber hinaus wird unter Beteiligung der Schulen und der aktuell amtierenden Jugendstadträte auch gezielte Werbung an den Schulen stattfinden. Außerdem werden alle wahlbeteiligten Jugendlichen von der Stadtverwaltung per Post über die Wahl informiert.
Am Freitag, 12. November 2021 endet die Bewerbungsfrist für den Jugendstadtrat. Kandidat*innen können die Anmeldekarten bis dahin im Schulsekretariat ihrer Schule oder bei der Jugendförderung abgeben.
Ab Montag, 22. November 2021 erhalten die Kandidat*innen an ihrer jeweiligen Schule die Möglichkeit, selbstgestaltete Wahlwerbung auszuhängen, um so auf sich aufmerksam zu machen. Dafür werden an den Schulen ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen steht Sabina Hecht von der Jugendförderung unter der Telefonnummer 14-1918 zur Verfügung.