Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 81 +/- 0 gegenüber Mittwoch
  • Davon bereits genesen: 51 +/- 0 gegenüber Mittwoch
  • Personen in Quarantäne: 57 +/- 0 gegenüber Mittwoch

Stand: 30.04.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.05.2020

Schrittweise Öffnung der städtischen Dienstgebäude für den Publikumsverkehr

Ab Montag, 4. Mai 2020 öffnet die Stadtverwaltung schrittweise und zu den üblichen Bürozeiten wieder für den Publikumsverkehr. Zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen und zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens ist allerdings nach wie vor eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass alle städtischen Dienststellen nur noch mit einer Alltagsmaske bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen. Es gelten die Ausnahmeregelungen des Landes, wonach Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen die Verwendung einer Alltagsmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen müssen. Der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen ist jederzeit einzuhalten.

Leicht abweichende Regelungen und Öffnungstermine gelten für folgende Stellen:

Für die Bürgerbüros Industriestraße und Maximilianstraße können unter 14-1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße) oder 14-1334 (Bürgerbüro Industriestraße) Termine vereinbart werden. In der Industriestraße werden nach wie vor nur Kfz-Angelegenheiten. Gegen Vorlage der Coupons können ab Montag in beiden Bürgerbüros wieder Müllsacke abgeholt werden – hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Tourist-Information steht ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr montags bis freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr offen. Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr gewährleistet.

Die Stadtbibliothek bietet ihren Service wieder ab Dienstag, 5. Mai 2020 an. Geöffnet ist dort bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11:00 bis 15:00 Uhr. Zur besseren Besuchersteuerung befindet sich der Eingang künftig auf der Rückseite der Villa Ecarius. Möglich sind die Rückgabe und Ausleihe von Medien sowie das Verlängern abgelaufener Benutzerausweise oder Neuanmeldungen. Bis auf Weiteres nicht verfügbar sind Zeitungen, PC-Arbeitsplätze, Onlinekataloge, Spielausleihe und Sitzmöglichkeiten. Aktuelle Zeitschriften sind entleihbar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Mit Rücksicht auf die Wartenden wird die Aufenthaltsdauer im Gebäude beschränkt. Die Leihfrist aller bereits entliehenen Medien wurde auf Anfang Juni gesetzt, sodass nicht jeder, der bereits Medien entliehen hat, unbedingt in der ersten Öffnungswoche in die Bibliothek kommen muss.

Der Zugang zur Volkshochschule ist nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Kurse, die inzwischen online stattfinden, werden in dieser Weise weitergeführt. Kurse, die gar nicht erst aufgenommen werden konnten, werden für das laufende Semester eingestellt.

Das Stadtarchiv Speyer und die Musikschule der Stadt Speyer öffnen im Laufe der kommenden Woche unter Auflagen. Weitere Informationen hierzu folgen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.05.2020

„Speyer hält zusammen“ – Antragsstellung für städtisches Hilfsprogramm ab sofort möglich

Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserem Land und weltweit vor große Herausforderungen. Das zur Eindämmung des Coronavirus notwendige Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt aber auch besonders auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben.

Um das Speyerer Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie die freie Kulturszene und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat die Stadt Speyer vor wenigen Wochen das 250.000 Euro schwere Hilfsprogramm „Speyer hält zusammen“ geschnürt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020, dem Hilfsprogramm einstimmig zugestimmt. Unterstützung kann ab sofort und unkompliziert beantragt werden. Anträge nimmt das Büro der Oberbürgermeisterin bis Montag, 18. Mai 2020, unter der Mailadresse speyerzusammen@speyer.de entgegen. Ausführliche Informationen sowie die Anträge sind auf der Homepage der Stadt unter speyer.de/zusammen zu finden.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns als Gesellschaft noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Aus diesem Grund war es mir wichtig, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Bundes- und Landeshilfen passgenaue Lösungen für unsere Stadt zu finden und den ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen ebenso wie der Kulturszene und den örtlichen Unternehmen unter die Arme zu greifen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Krise nur gemeinsam bewältigen können und wenn Speyer zusammenhält. Genau dies tun wir mit unserem städtischen Hilfsprogramm“, so die Stadtchefin weiter.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Verkehrsnotizen

Sperrungen Eselsdamm

Aufgrund notwendiger Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer, kommt es im Eselsdamm zu mehreren Sperrungen. Zwischen der Hausnummer 4 und 10 (zwischen Einmündungen Im Sterngarten/Nonnenbachstraße und Hinterm Esel), wird der Eselsdamm, vom 04. Mai 2020 bis voraussichtlich 19. Juni 2020, halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Lichtsignalanlage.

Ebenso am 04. Mai 2020 bis voraussichtlich 13. Mai 2020, wird der Eselsdamm, auf Höhe der Hausnummer 50, einspurig gesperrt. Der Verkehr aus Richtung der Straße Am Heringsee wird über die Straße Hinterm Esel/ Ziegelofenweg umgeleitet. Es wird eine Einbahnstraßenregelung zwischen Hinterm Esel 1 und 5, in Richtung Norden, eingerichtet. Der Eselsdamm wird einseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Fahrspur aus Richtung Petschengasse/Fritz-Ober-Straße bleibt weiterhin befahrbar.

Anschließend wird der Eselsdamm, auf Höhe der Hausnummer 52, voraussichtlich vom 14. Mai 2020 bis Ende Juni, für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der Eselsdamm beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2492 oder 14-2682 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Stadtnotizen Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 81 + 6 gegenüber Dienstag
  • Davon bereits genesen: 51 + 2 gegenüber Dienstag
  • Personen in Quarantäne: 57 + 3 gegenüber Dienstag

Stand: 29.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Stadt öffnet Leichtathletikanlagen für Individualsport ab dem 4. Mai 2020

Unter Bezugnahme auf die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 öffnet die Stadtverwaltung Speyer ab Montag, 4. Mai 2020 das Rheinstadion, das Helmut-Bantz-Stadion sowie das Stadion am Judo-Maxx für Individualsport, das heißt für alle Leichtathletikdisziplinen, jedoch ausdrücklich nicht für den Mannschaftssport. Bei der Benutzung der Anlagen gilt weiterhin das Kontaktverbot und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Ausübung des Sports ist zu Freizeit- und Trainingszwecken auf diesen Freiluft-Sportanlagen zulässig. Die Ausübung jeglichen Hallen- und Mannschaftssports bleibt bis auf Weiteres untersagt.

„Ich freue mich für die Sportlerinnen und Sportler, dass sie wieder ihrem Training nachgehen können, möchte aber auch ganz eindringlich an sie appellieren, die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer einzuhalten. Nur wenn wir weiter konsequent sind, können wir die Ausbreitung des Coronavirus erfolgreich eindämmen“, betont Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs.

Bei der Durchführung der im Freien zulässigen Trainingseinheiten in diesen drei Stadien ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (SARS-CoV-2) zwingend zu beachten, dass

  1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
  2. Während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
  3. Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in Ausnahmefällen in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen dürfen;
  4. Die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist;
  5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Mögliche Fragen zur Benutzung der städtischen Sportanlagen beantwortet die zuständige Abteilung Schulen und Sport unter der Rufnummer 06232-14-2258.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 4. Mai 2020 – Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Nachdem diese Woche bereits die Schüler*innen der Abschlussklassen zurück in die Schulen gekommen sind, werden ab Montag, 4. Mai 2020 weitere Schulen in Speyer den Schulbetrieb für folgende Klassen- und Jahrgangsstufen wieder aufnehmen:

  • Grundschulen: Klassenstufe 4;
  • Realschulen Plus: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9;
  • Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10;
  • Integrierte Gesamtschule: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9;
  • Förderschule im Erlich : Klassenstufen 10 und 9;
  • Berufsbildende Schule/Wirtschaftsgymnasium: Jahrgangsstufe 11; Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsfachschule I (BF I).

„Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem gesunden Start“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Sicher wird die Rückkehr und der Schulbetrieb unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zunächst ungewohnt sein. Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir allerdings auf die aktive Mithilfe und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler angewiesen“, so die Stadtchefin weiter. Auch Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs schickt den Schüler*innen einen Appell mit auf den Weg: „Kommt bitte möglichst mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule. Nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel nur, wenn es unausweichlich ist und verzichtet, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe, auf das „Elterntaxi““. Sollte der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.   

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Schule und Sport beantworten mögliche Fragen zum Schulbetrieb und zur Schülerbeförderung unter der Rufnummer 06232-14-2246.

Die DB Regio Bus hat indes darüber informiert, dass der Fahrplan ab Montag, 4. Mai 2020 wieder weitestgehend im Regelbetrieb laufen wird. Demnach entfallen bis auf weiteres nur noch alle Nachtfahrten ab 21:30 Uhr und alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkehrsnotizen

Nußbaumweg gesperrt

Wegen Kranarbeiten wird der Nußbaumweg auf Höhe der Hausnummer 8 am 02.05.2020 von 07:30 bis voraussichtlich 16:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. In dieser Zeit wird der Nußbaumweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 75 +/- 10 gegenüber Montag
  • Davon bereits genesen: 49 + 3 gegenüber Montag
  • Personen in Quarantäne: 54 + 3 gegenüber Montag

Stand: 28.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkaufsoffener Sonntag fällt aus

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass der am 3. Mai 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entfallen muss. Wie bereits mitgeteilt, kann auch die Begleitveranstaltung, der Deutsch-Holländische Stoffmarkt, nicht stattfinden.  

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Kultur trifft auf „Schorle-Dudd“ – Zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“ geplant

Insgesamt zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“, die im Rahmen der Kampagne „Speyer.Kultur.Support.“ live aus der Stadthalle Speyer gesendet werden, plant das Kulturbüro der Stadt bis zum Beginn der Sommerpause. Gestreamt wird ab sofort nicht mehr am Sonntagabend, sondern künftig als Matinée-Veranstaltung am Sonntagvormittag, 11 Uhr. Verknüpft wird das Musikprogramm aus dem Netz mit besonderen Aktionen, z.B. einem „Kult(o)urnacht Special“ am 5. Juni 2020. Geplant ist darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Speyerer Weinwunderbar bei den anstehenden „Frühschoppe“-Konzerten. Dort wird im Vorfeld der Konzerte eine „Schorle-Dudd“ gepackt, um das ins heimische Wohnzimmer übertragene Konzertgeschehen zu einem kleinen Happening in den eigenen vier Wänden zu machen. Die neue Serie von Livestreams beginnt am kommenden Sonntag, 3. Mai 2020, mit einem Konzert des Duos „Strings Y Voz“. Der Speyerer Gitarrist Christoph Stadtler und die in Haiti geborene Sängerin Lisbania Perez werden bei diesem Konzert die Melancholie und Sehnsucht, aber auch die Lebensfreude und Energie karibischer Klänge auf die Bühne der Stadthalle bringen.

Die ersten Erfahrungen mit Live-Streams aus der Stadthalle waren ermutigend, sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, sowohl was die Auftritte der Musiker*innen, aber auch die Reaktionen des Publikums angeht. Zahlreiche Mails haben Künstler*innen und Veranstalter erreicht, die sich für diese Art des Musikgenusses dankbar zeigten. Bis ins ferne Kalifornien gab es positive Reaktionen auf das erste „Konzert ohne Publikum“ mit Christine und Stephan Rahn.

Kulturbürgermeisterin Monika Kabs erinnert bei der Vorstellung des neuen Programmes an die Speyerer Kult(o)urnacht, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. „Wir hätten in diesem Jahr das 20-jährige Jubiläum der Speyerer Kult(o)urnacht feiern können“, sagt Kabs. „Grund genug, am 5. Juni mit einem „Kult(o)urnacht Special“ ein besonderes Angebot ins Netz zu stellen“. Zahlreiche Kulturschaffende haben ihre Mitwirkung zugesagt, Überraschungen inbegriffen.

Es sind in erster Linie Speyerer Musiker*innen und solche, die sich der Domstadt verbunden fühlen, die an den kommenden Sonntagen für „Speyer.Kultur.Support.“ in der Stadthalle auf der Bühne stehen werden. Das vielfältige Musikprogramm reicht von Gitarrenkonzerten, Latin-Music, klassischer Musik, einem Konzert mit französischen Chansons bis hin zu einem Programm von Moritz Erbach und Andreas Krüger mit Songs von Rio Reiser. Auch ein Kinderkonzert mit Musiker*innen der Staatsphilharmonie steht am 4. Juli 2020, 15 Uhr, auf dem Programm.

Für alle Konzerte gilt: Die Künstler*innen erhalten eine Gage. Online werden spezielle Unterstützertickets angeboten, deren Erlös in den „Speyer.Kultur.Support.Fonds“ fließt, der wiederum Künstler*innen aus der Domstadt zugutekommt. Alle Infos dazu unter www.speyer.de/kultursupport.

Die „Schorle-Dudd“ ist eine besondere Kreation der Speyerer Weinwunderbar. In die „Dudd“ kommt eine Literflasche Schorlewein zur Wahl: Riesling oder Weißherbst (halbtrocken) vom Weingut Muffang aus Venningen; oder Weißburgunder vom Weingut Schneider aus Godramstein. Dazu ein wunderbares Dubbeglas mit dem Logo der Weinwunderbar, eine Flasche Mineralwasser, eine Dose Hausmacher „Lewerworscht“ vom Metzger Hambel aus Wachenheim, Spundkäs, zwei Brezel und das ausführliche Konzertprogramm von „Speyer.Kultur.Support“ für die nächsten Wochen. Die „Dudd“ kann zum Preis von 30,- Euro jeweils freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 14 Uhr in der Weinwunderbar erworben werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © STRINGS Y VOZ
29.04.2020

Sommerferienprogramm in der Walderholung fällt aus – Alternativangebot geplant

Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss leider auch das beliebte Ferienprogramm „Sommerferien in der Walderholung“ der städtischen Jugendförderung in diesem Jahr ausfallen. Betroffen sind auch die Abenteuerwochen und das Ferienpass-Programm.

Um Kinder und Eltern dennoch zu unterstützen, plant die Jugendförderung derzeit alternativ ein dezentrales Betreuungs- und Spielangebot in den Stadtteilen.

„Wir haben uns die Absage der Sommerferien in der Walderholung alles andere als leicht gemacht, gerade weil wir wissen, dass viele Eltern durch die coronabedingte Schließung der Kitas und Schulen schon seit Wochen besonderen Belastungen ausgesetzt sind und das Betreuungsangebot hier Erleichterung schaffen könnte. Trotzdem sind wir zu dem Schluss gelangt, dass eine Durchführung in bisherigem Umfang unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht möglich ist“, erläutert Bürgermeisterin Monika Kabs die Entscheidung. „Der Gesundheitsschutz geht in diesem Fall einfach vor“, so Kabs weiter.

Auch Markus Zimmermann, Leiter der Jugendförderung, bedauert die Absage: „Die Familien zu unterstützen ist eine Herzensangelegenheit für uns. Deswegen werden wir ein dezentrales und reduziertes Betreuungsangebot in den Stadtteilen machen. Daran können zwar deutlich weniger Kinder teilnehmen, als normalerweise in der Walderholung, aber immerhin können wir den Eltern und Familien so ein wenig unter die Arme greifen“.

Sobald das Konzept zum Alternativangebot steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren. Anmeldungen werden voraussichtlich ab Ende Mai über www.jufö.de möglich sein. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkehrsnotizen

Binsfeld und Korngasse gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Straße Binsfeld auf Höhe der Hausnummer 4a ab dem 04.05.2020 bis voraussichtlich 20.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Teilbereich beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Ebenso wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Korngasse auf Höhe der Hausnummer 31 ab dem  04.05.2020 bis voraussichtlich 15.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Korngasse beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Stadtnotizen Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 75 + 10 gegenüber Freitag
  • Davon bereits genesen: 46 + 7 gegenüber Freitag
  • Personen in Quarantäne: 51 – 5 gegenüber Freitag

Stand: 27.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
28.04.2020

Oberbürgermeisterin appelliert an Bürger*innen die Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten

Leider hat das vergangene Wochenende gezeigt, dass die Bürger*innen die zur Eindämmung des Coronavirus weiterhin geltende Kontaktsperre sowie die Abstands- und Hygienerichtlinien im öffentlichen Raum nur noch bedingt einhalten. Während es in den Geschäften in der Innenstadt sehr ruhig und geordnet zuging, nutzten die Menschen auf der Maximilianstraße und an der Rheinpromenade vielfach Gelegenheiten zum Verweilen und verzehrten gemeinsam Speisen und Getränke.

„Ich verstehe natürlich, dass sich die Menschen draußen aufhalten und die sommerlichen Temperaturen genießen wollen. Viele scheinen aber zu vergessen, dass wir es in den letzten Wochen nur mit viel Disziplin geschafft haben, die Infektionskurve auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Damit das auch so bleibt, müssen wir unbedingt weiterhin die Abstands- und Hygienerichtlinien sowie die Kontaktsperre einhalten. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich dies bewusst zu machen, weiterhin solidarisch zu sein und ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einer Ansteckung zu schützen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont noch einmal, dass die Speisen und Getränke zur Mitnahme und zum Verzehr zuhause gedacht seien.

Gemäß der geltenden Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt. Darüber hinaus ist untereinander jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörde wird weiterhin streng kontrollieren und Fehlverhalten entsprechend ahnden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
28.04.2020

Verlegung des Wochenmarkts

Aufgrund des bevorstehenden Feiertags am Freitag, 1. Mai 2020, wird der Wochenmarkt auf dem Berliner Platz in dieser Woche in Absprache mit den Beschicker*innen ausnahmsweise bereits am Donnerstag, 30. April 2020, stattfinden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
28.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 65
  • Davon bereits genesen: 39
  • Personen in Quarantäne: 56

Stand: 24.04.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Konkretisierung zur Verordnung zur Maskenpflicht des Landes Rheinland-Pfalz

Ab Montag, 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel und auf Wochenmärkten

Ab Montag, 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung beim Einkaufen in allen Supermärkten und Verkaufsstellen des Einzelhandels, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Besucher*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein sogenannter Spuckschutz, vorhanden sind.

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass Kontrollen unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst erfolgen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wilder Müll im Stadtgebiet nimmt zu – Appell an Rücksichtnahme und Eigenverantwortung

Seit am vergangenen Montag die ersten Lockerungen der Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft getreten sind, dominieren immer mehr wild entsorgte Einwegverpackungen das Stadtbild. Plastikeisbecher, Polystyrolboxen, Einmalgeschirr und Pizzakartons finden viel zu oft nicht mehr ihren Weg in den heimischen oder öffentlichen Mülleimer. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern beschert denjenigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die den fremden Müll aufsammeln müssen, einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Die Stadtverwaltung Speyer appelliert daher an alle Konsument*innen, ihr Verhalten zu überdenken sowie an die Verkaufsstellen des Einzelhandels, die diese Verpackungen in den Umlauf bringen, sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst zu werden und in Sachen Müllentsorgung aktiv auf ihre Kundschaft einzuwirken. 

„Wir wissen, dass durch die Schließung der Gastronomiebetriebe für den Vor-Ort-Verzehr mehr Einmalverpackungen verbraucht und ausgegeben werden als zuvor. Trotz allem kann und darf es nicht sein, dass der städtische Baubetriebshof fast drei Stunden damit beschäftigt ist, die Rheinpromenade auf Höhe der Franz-Kirrmeier- und Hafenstraße, von achtlos weggeworfenem Verpackungsmüll zu säubern“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Denken Sie über mögliche Alternativen nach und nehmen Sie, sollte ein Mülleimer schon überfüllt sein, ihren Verpackungsmüll einfach noch ein Stück weiter mit. Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild haben wir nur, wenn jede und jeder Einzelne das eigene Verhalten reflektiert“, appelliert die Stadtchefin weiter an die Bürger*innen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes im Bereich des Sports

Am 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) erlassen, die für Individualsport im Freien, beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten, Luftsport etc., Lockerungen vorsieht, die die Ausführung der Sportarten ermöglichen sollen. Das Land stellt die Nutzung der Freiluft-Sportstätten allerdings unter den Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Träger der Sportstätten. Die Stadtverwaltung Speyer als Träger bereitet die Öffnung der Anlagen aktuell intensiv vor und erarbeitet ein Hygienekonzept.

„Ich kann den Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, die schnellstmöglich wieder in ihr gewohntes Training einsteigen wollen, sehr gut nachvollziehen“, betont Sportdezernentin Monika Kabs. „Der Gesundheitsschutz muss jedoch nach wie vor oberste Priorität haben. Um ein Hygienekonzept zu erarbeiten und dieses auch umsetzen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die Sportstätten erst Anfang Mai zu öffnen. Das gibt uns auch die Chance die nächste Besprechung zwischen Bund und Ländern, die am 30. April 2020 stattfinden soll, abzuwarten“, so die Bürgermeisterin weiter.

Es gilt zu beachten, dass die 4. CoBeLVO ausschließlich Lockrungen für Freiluftsportarten vorsieht, nicht jedoch für Hallensport. Auch muss zwischen Individualsport und Mannschaftsport differenziert werden. Für den Mannschaftssport sieht die Landesverordnung zumindest im Breiten- und Amateursport keine Lockerungen vor. Für den Profi- und Spitzensport wurden in der Landesverordnung separate Ausnahmen geschaffen. Diese gelten primär für olympische und paraolympische Bundeskaderathlet*innen sowie für Profimannschaften der ersten und zweiten Bundesliga aller Sportarten. Das Vorhandensein eines ersten und zweiten Ligabetriebs alleine bedeute dabei nicht, dass die Sportler*innen von den erlassenen Lockerungen Gebrauch machen können. Es müsse sich auch um eine Mannschaft handeln, welche aus professionellen Sportler*innen – also solchen, die ihre Sportart tatsächlich als Beruf ausüben – besteht.

Die Stadtverwaltung bittet bei allen Sportler*innen um Verständnis, dass die Vorbereitung eines Hygienekonzepts Zeit in Anspruch nimmt. Nur so kann dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen und eine geordnete und durchdachte Öffnung der Sportstätten gewährleistet werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtverwaltung öffnet schrittweise für den Publikumsverkehr

Die Stadtverwaltung Speyer öffnet ihre Dienststellen schrittweise ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr. Für die Sicherheit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen wird derzeit ein Hygienekonzept erarbeitet.

„Wir möchten nach und nach den gewohnten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen, gleichzeitig aber dafür sorgen, dass sich sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher in unseren Dienstgebäuden gut geschützt fühlen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Mit der Einführung der Maskenpflicht ab Montag, 27. April 2020 im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, wird das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Maske auch zur Voraussetzung beim Betreten städtischer Dienstgebäude.

Die Stadtverwaltung wird im Laufe der nächsten Woche darüber informieren, wie der Zugang zu den Dienstgebäuden und notwendige Terminvergaben künftig organisiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wochenmarkt seit Samstag auf dem Festplatz – kostenloses Parken für Kund*innen und Beschicker*innen

Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz findet der Samstagsmarkt seit Samstag, 25. April 2020 auf dem Festplatz statt. Die Verlegung bis zunächst 30. Mai 2020 ist nötig, weil nur so gewährleistet werden kann, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und diesen Mindestabstand auch in den Warteschlangen einhalten können.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Besucher*innen und Beschicker*innen während der üblichen Markzeiten kostenlos auf dem Festplatz parken können. Diese Regelung gilt, solange der Markt auf dem Festplatz stattfindet.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtvorstand fordert Konzept zur Öffnung von Spielplätzen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs fordern seitens der Landesregierung ein Konzept zur alltagstauglichen und schrittweisen Öffnung von Spielplätzen. „Es ist an der Zeit, dass wir die Familien und die Kleinsten in unserer Gesellschaft stärker in den Blick nehmen und ihnen allmählich wieder mehr Freiräume zum Spielen und für ausreichend Bewegung schaffen. Besonders für Familien in kleinen Wohnungen und ohne Garten wird die Situation mehr und mehr zur Belastung. Wir müssen hier Perspektiven bieten“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.

Auch Bürgermeisterin Kabs ist davon überzeugt, dass ein solcher Schritt notwendig ist: „Über die Kleinsten in unserer Gesellschaft wird zurzeit einfach verfügt. Es ist wichtig zu bedenken, welche physischen und psychischen Folgen die weitgehende Isolation der 14 Millionen Kinder – darunter fast 4 Millionen Kleinkinder – in Deutschland hat und welchen Preis wir gesellschaftlich auf Dauer unter Umständen dafür zahlen müssen“.

Der Speyerer Stadtvorstand appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, diese Problematik in den Fokus zu rücken und Familien eine Perspektive zu bieten. „Die Kinder sind die kleinen Helden des Alltags. Sie stecken derzeit oft zurück und arrangieren sich mit vielen Einschränkungen, obwohl sie teilweise noch gar nicht verstehen, warum diese Maßnahmen getroffen werden mussten. Ihnen sind wir als Erwachsene und als politische Entscheidungsträger verpflichtet. Es gilt jetzt, unter weiterer Berücksichtigung des nach wie vor eminent wichtigen Gesundheitsschutzes, wieder ein Stück Normalität herzustellen“, sind sich Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin einig. Darüber hinaus sei Eltern durchaus eine realistische Einschätzung der Situation auf Spielplätzen zuzutrauen: „Wir setzen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, gut besuchte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Kinder die geltenden Regeln einhalten“.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt informiert über sukzessive Öffnung der Schulen

Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.

„Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.

 „Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“

Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:

–          12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien

–          Kollegs und Abendgymnasien

–          12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen

–          13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien

–          Höhere Berufsfachschulen

–          Berufsfachschulen II

–          Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)

–          3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen

–          Dreijährige Berufsfachschulen

Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:

–          4. Klassen der Grundschulen

–          Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus

–          Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen

–          Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

–          Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien

–          Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I

Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

„Speyer hält zusammen“ – Stadt legt umfangreiches Soforthilfeprogramm auf

Bedingt durch die Corona-Pandemie stehen Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und weltweit vor einer harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt sowie das gesellschaftliche und kulturelle Leben aus.

Schon zu Beginn der Krise hat sich die Stadt Speyer ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen aktiv gestellt und frühzeitig wichtige Maßnahmen ergriffen. Nachdem die Stadt kürzlich eine Sonderzahlung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 1.264.775 Euro zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie erhalten hat, hat der Stadtvorstand beschlossen, davon einen Teilbetrag in Höhe von bis zu 250.000 Euro in ein neues Soforthilfeprogramm unter dem Titel „Speyer hält zusammen“ zu investieren. Unter Koordination von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sollen die Gelder in Form von städtischen Zuschüsse an besonders von der Krise betroffene Bereiche des örtlichen kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens zielgenau weitergegeben werden.

„Obwohl EU, Bund und Länder in einem beispiellosen Verfahren und mit enormer Geschwindigkeit breit angelegte Hilfspakete auf den Weg gebracht haben, bestehen nach wie vor Förderlücken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Es ist mir wichtig diese zu schließen und mit dem städtischen Soforthilfepaket insbesondere diejenigen Projekte, Vereine und Initiativen zu unterstützen, die in dieser Krisensituation gesellschaftlich enorm wichtige und unterstützenswerte Arbeit leisten, aber über die bisher aufgelegten Programme keine finanzielle Unterstützung erhalten können“, führt die Stadtchefin weiter aus.

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020 über das Hilfsprogramm entscheiden. Dessen Zustimmung vorausgesetzt werden anschließend zeitnah wichtige Details festgelegt und Formulare erarbeitet, um eine unkomplizierte Online-Antragsstellung zu ermöglichen.

Folgende Bereiche sollen insbesondere über das städtische Hilfsprogramm gefördert werden:

• gemeinnützige ehrenamtliche Initiativen, die sich stadtweit für Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen engagieren

(pauschal je 1.250 Euro) sowie

• ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot im Gebiet der Stadt Speyer verändert anbieten und einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung.

• Organisationen wie DRK, DLRG und andere, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes auf dem Gebiet der Stadt Speyer umfangreiches Material und ehrenamtliche Helfer*innen vorhalten, zur Verbesserung der Ausrüstung pauschal je 5.000 Euro. Den gleichen Betrag erhält die Freiwillige Feuerwehr Speyer. Maximal werden 25.000 Euro bereitgestellt.

• Für die SEG (Schnelleinsatztruppe) der Stadt Speyer, das Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO) sowie weiteren Hilfsorganisationen, die zentral an der Pandemiebekämpfung mitwirken stehen 10.000 Euro zur Verfügung.

• Ausweitung des Sommer-Ferienbetreuungsangebotes der Stadt, um mehr Kindern eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt, in Höhe von 10.000 Euro. Alternativ für sonstige pädagogische Zusatzangebote der Jugendförderung.

• Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch die professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten der Krise besonders gefordert sind oder sonstige Hilfsangebote für Familien in Höhe von insgesamt 50.000 Euro.

• Für Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die ihren Wirkungskreis in Speyer haben und nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst werden und durch die Corona-Krise betroffen sind, in Höhe von 50.000 Euro. Darüber hinaus hat die Stadt die Kampagne „Speyer.Kultur.Support“ erarbeitet, ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich.

• Digitale und sonstige geeignete ehrenamtliche Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur, Sport und Medientechnik können auf Antrag gefördert werden. Hierfür werden 20.000 Euro bereitgestellt.

• Stadtmarketing Speyer zur Belebung und Förderung des Handels (beispielsweise Fortentwicklung des Stadtmarkenprozesses, Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches) in Höhe von 25.000 Euro.

• Zur Förderung und Belebung des Handels sowie des öffentlichen Lebens werden für Inhabergeführte Geschäfte, Start-ups sowie ortsansässige Schausteller*innen 50.000 Euro bereitgestellt.

• Sonstige nicht vorhergesehene Härtefälle in Höhe von 20.000 Euro nach Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ergänzend zu Spenden aufrufen, um das Hilfsprogramm auf Grundlage der Gemeinnützigkeit möglichst in seiner Wirkung noch zu verstärken.

Sobald Details und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen und die Informationen auf www.speyer.de zur Verfügung stellen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt ruft zum Tragen von Mund-Nase-Masken auf – Dank an Spender*innen aus Speyer und Fernost

v.l.: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann präsentieren die Masken

Die Stadt Speyer ruft alle Bürger*innen dazu auf, überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, Mund-Nase- oder Behelfsmasken zu tragen. Dies ist besonders beim Einkauf im Lebensmittelmarkt, im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, sowie im ÖPNV der Fall. „Selbstgenähte Mund-Nase-Masken sind eine gute Ergänzung zu den nach wie vor unabdingbaren Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen, besonders dann, wenn etwa im Supermarkt eine große Anzahl an Personen zusammenkommt. Durch das Tragen schütze ich meine Umgebung vor einer möglichen unentdeckten Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und zeige damit, dass ich für meine Umgebung Sorge trage“, so die Stadtchefin. Zertifizierte Schutzmasken sollten hingegen nach wie vor den Menschen vorbehalten werden, die im medizinischen Bereich tätig sind und diese dringend benötigen.

Dem Aufruf der Stadtverwaltung zum Spenden von Mundschutz und zum Nähen von Mund-Nasen-Masken Anfang April folgten viele Speyer*innen, aber auch ehemalige Gäste der Stadt aus der Provinz Guandong, und spendeten bis heute 250 selbstgenähte Masken, 1.400 Schutzmasken aus Asien und 50 Meter Stoff zur Herstellung von Masken. „Die Resonanz und die Solidarität innerhalb der Bevölkerung ist groß und darüber freue ich mich sehr“, erklärt auch Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die zusammen mit dem designierten Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann die 400 Masken aus der Provinz Guandong und 1.000 Masken des vietnamesischen Restaurants Loixua aus Speyer freudig entgegen nahm. Die Schutzmasken aus China sind ein Geschenk von hohen Beamt*innen aus Guandong, die im Jahr 2018 im Rahmen einer vierwöchigen Weiterbildung an der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer waren und mit der Spende ihre Dankbarkeit für die damalige Gastfreundschaft zum Ausdruck bringen.

Die Verteilung der insgesamt 1.650 Masken erfolgt über die Stadt an ausgewählte Institutionen sowie an die Feuerwehr Speyer, das Abstrichzentrum und die Corona-Ambulanz. Weiterhin hat die Stadt 1.500 selbstgenähte Mund-Nasen-Masken in Auftrag gegeben, um damit die Erstversorgung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und weiterer städtischer Unternehmen sicher zu stellen. Die ortsansässigen Schneidereien freuen sich auch über weitere Aufträge aus der Privatwirtschaft und von Speyerer Bürger*innen. Eine Übersichtsliste mit allen Speyerer Schneidereien, die selbstgenähte Masken anbieten und verkaufen, gibt es auf www.speyer.de/verkaufsstellen_masken.

Auch alle (Hobby-)Näher*innen sind nach wie vor aufgefordert, Mund-Nasen-Masken aus Baumwolle anzufertigen, für sich selbst, für Familienangehörige oder Freunde. Das Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer hat eine Nähanleitung und Hygieneregeln für den korrekten und sicheren Gebrauch von Mund-Nasen-Schutzmasken erarbeitet. Das Dokument kann unter www.speyer.de/schutzmaske heruntergeladen und ausgedruckt werden.  

„Wenn wir alle einfache Masken tragen und gleichzeitig drauf achten, Abstand zu halten und regelmäßig unsere Hände waschen, können wir uns gegenseitig schützen und einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die gerade auch mit Blick auf die Lockerungen im Einzelhandel dringend zum Tragen von Masken aufruft.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Verkehrsnotizen

Kapuzinergasse gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung wird die Kapuzinergasse auf Höhe der Nummer 19 vom 04.05.2020 bis voraussichtlich 31.05.2020 für den Individualverkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 14-2492, 14-2739 und 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Albert-Einstein-Straße gesperrt

Wegen Verbauarbeiten wird die Albert-Einstein-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 A bis 2 ab 04.05.2020 bis voraussichtlich 09.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom 20.04.2020 aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 58 + 4 im Vergleich zum Freitag, 17.04.2020

Personen in Quarantäne: 80 – 15 im Vergleich zum Freitag, 17.04.2020

Stand: 20.04.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
21.04.2020

Verkehrsnotizen

Holzstraße gesperrt

Wegen Kranarbeiten wird die Holzstraße zwischen Nikolaus-von-Weis-Straße und Vincentiusstraße am 22.04.2020 voraussichtlich von 09:00 bis 13:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
21.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom 17.04.2020 aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 54

Personen in Quarantäne: 95

Stand: 17.04.2020, 13:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Landesweite Regelung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Seit Freitag, 10. April 2020 gilt die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung, die landesweit Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende regelt. Nachdem das Robert-Koch-Institut vergangene Woche Ein- und Rückreisenden aus allen Ländern empfohlen hat, sich nach Einreise in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, hat der Gesetzgeber mit dem Erlass der Änderungsverordnung daraus nun eine Verpflichtung gemacht. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind demnach dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.

Innerhalb des 14-tägigen Zeitraums ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören. Alle, die über die genannten Wege eingereist sind, sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und diese auf das Vorliegen der Verpflichtung der Quarantäne hinzuweisen. Ferner ist die zuständige Behörde unverzüglich über das Auftreten von Krankheitssymptomen zu informieren.

Bei Personen mit Meldeadresse Speyer ist die zuständige Behörde das städtische Ordnungsamt. Dieses ist per E-Mail unter ordnungswesen@stadt-speyer.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein:
Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), ggf. Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).

Ausnahmen der Regelung finden sich in der Änderungsverordnung etwa für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, Personen deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder den Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen. Auch Saisonarbeitskräfte sind von der Regelung nicht betroffen, wenn am Unterbringungsort und am Ort der Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind und das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann in voller Länge unter www.speyer.de/corona, in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“, nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Unterlagen zum Verkehrsausschuss online abrufbar

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus konnte der Verkehrsausschuss am 18. März 2020 nicht wie geplant stattfinden. Da in der Sitzung keine Beschlussfassungen vorgesehen waren, hat die Stadtverwaltung die Informationen zu allen Tagesordnungspunkten schriftlich aufgearbeitet und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Auch für die Öffentlichkeit sind diese über das Datum der ursprünglichen Sitzung im Ratsinformationssystem auf www.speyer.de (unter Rathaus/Stadtrat/Aktuelle Sitzungsunterlagen) abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Stadt erhält Bescheid über Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Wie bereits angekündigt erhält die Stadt Speyer eine Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Am gestrigen Donnerstag, 16. April 2020 ging die schriftliche Zusage über eine Auszahlung in Höhe von 1.264.775 Euro bei der Verwaltung ein.

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Das ist auch finanziell eine Herkulesaufgabe. Ich bin daher froh, dass das Land das erkannt hat und den Gebietskörperschaften finanzielle Hilfe zur Verfügung stellt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit Hilfe der Sonderzahlungen wird die Stadt Speyer unter anderem ein Hilfspaket für soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle auf den Weg bringen. Zudem werden die Mittel zur Beschaffung von Schutzausrüstung genutzt und dienen als Ersatz für ausgefallene oder erlassene städtische Gebühren. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die kommende Stadtratssitzung am 23. April 2020 ist zurzeit in Vorbereitung.

Die Sonderzahlung des Landes wird über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt. Für die Berechnung der Sonderzahlung wurde die Bevölkerungszahl der Stadt Speyer mit dem festgelegten Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 25 Euro multipliziert.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Statement von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum Tod des ersten Covid-19-Patienten in Speyer

„Auch wenn wir damit gerechnet haben, dass es früher oder später auch in Speyer einen ersten Todesfall in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geben wird, macht mich die Nachricht, die mich heute Abend aus dem Diakonissen-Stiftungskrankenhaus erreichte, sehr betroffen. Ein 80-jähriger Mann ist an den Folgen der Covid-19-Lungenerkrankung verstorben. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.

Es ist besonders tragisch, dass wir gerade heute, wo wir in erster Linie über die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesprochen haben, den ersten Todesfall in unserer Stadt zu beklagen haben. Gleichzeitig führt uns das aber auch vor Augen, dass wir im Moment einen Drahtseilakt vollführen müssen. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität im öffentlichen Leben, muss nach wie vor der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung unsere oberste Prämisse sein. Deshalb möchte ich erneut an alle Speyererinnen und Speyerer appellieren: Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre und die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit nicht nur sich, sondern vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen für die eine Infektion mit dem Virus ernste oder im schlimmsten Falle tödliche Folgen haben könnte. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Dann werden wir diese Krise gemeinsam meistern.“

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Erste Geschäfte dürfen ab Montag öffnen

Gemäß der am 15.04.2020 zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung dürfen ab kommenden Montag, 20. April 2020 Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie KfZ- und Fahrradhändler*innen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive unabhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen öffnen.

Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. In diesem Fall ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Speyer erforderlich.

„Uns ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler schwer getroffen haben und dass sie sich alle, zur Sicherung ihrer Existenzen, eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung nach wie vor oberste Priorität haben“, erläuter Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont weiterhin, dass die nun schrittweise eingeleiteten Lockerungen nicht zu einem Rückschlag führen dürfen und daher die Abstands- und Hygieneregelungen zwingend eingehalten werden müssen.

Um ein einheitliches Vorgehen zur gewährleisten, sind alle Einzel-, KfZ- und Fahrradhändler*innen sowie Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive aufgefordert, das unter www.speyer.de/formblatt_handel abrufbare Formblatt ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Speyer einzureichen. Möglich ist das per E-Mail an ordnungswesen@stadt-speyer.de oder per Fax an 06232-14-2458.

Die Einhaltung der Auflagen wird unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter den genannten Kontaktdaten sowie die Wirtschaftsförderung unter Telefon 06232-14-2280 sowie per Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Informationen zu einer möglichen Öffnung von Frisörbetrieben und anderer Dienstleister*innen folgen zu gegebener Zeit.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Pressemeldung und das zur Verfügung gestellte Formblatt vorbehaltlich der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Diese wird voraussichtlich am Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Änderung der Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101

Basierend auf den Erfahrungen der zurückliegenden Wochen werden die Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101 ab kommenden Montag, 20. April 2020 angepasst. Fortan wird das Abstrichzentrum von Montag bis Samstag von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. An Sonntagen bleibt geschlossen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen und die Inanspruchnahme der Testmöglichkeit in der Halle 101 weiterhin genau beobachtet werden. Auf neue Entwicklungen kann im Bedarfsfalls schnell mit einer erneuten Anpassung der Öffnungszeiten reagiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Verkehrsnotizen

Halbseitige Sperrung der Geibstraße

Wegen Straßenbauarbeiten wird die Geibstraße zwischen der Straße Am Technik Museum und der Straße Am Neuen Rheinhafen ab dem 22.04.2020 bis voraussichtlich 30.04.2020, halbseitig gesperrt. Ab der Kreuzung Am Neuen Rheinhafen/Heinkelstraße, wird eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der Straße Am Technik Museum, ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Parkplatz Friedhof gesperrt

Aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten wird der Parkplatz am Friedhof in der Landwehrstraße (am TÜV) ab dem 27.04.2020 bis voraussichtlich 20.05.2020 gesperrt. Als Ausweichparkplatz steht der Parkplatz in der Brunckstraße/Alter Postweg sowie der Parkplatz in der Wormser Landstraße Ecke Auestraße zur Verfügung. 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Parken dort nur mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden erlaubt ist. Verstöße werden kostenpflichtig geahndet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

Wirtschaft

Abfallwirtschaftshof am Donnerstag offen

Sondercontainer am Mittwoch am Naturfreundehaus

Abfallwirtschaftshof am Donnerstag (16.04.2020) wieder geöffnet. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Speyer – Die Entsorgungsbetriebe Speyer danken allen AWH-Anliefernden vom Gründonnerstag. Morgens bildete sich zwar eine längere Schlange, aber alle waren besonnen und rücksichtsvoll. Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen sind deshalb auch kommenden Donnerstag, 16. April 2020, wieder Abfallanlieferungen bis 18 Uhr möglich. Die Regeln bleiben gleich: Abstand halten! Zahlautomaten nutzen! Es ist gut, pro kostenpflichtiger Abfallart zwei Euro parat zu haben. Wer mehr als 200 kg Bauschutt, Sperrmüll oder Flachglas anliefert, wird über das Wiegeergebnis abgerechnet. Zahlungen sind mit EC oder bar möglich.

Zur Entlastung des AWHs stellen die EBS wieder Container für Grünschnitt und Glas auf. Am Mittwoch, 15. April 2020, können diese Abfälle auf dem Parkplatz am Naturfreundehaus in der Geibstraße abgegeben werden. Am 18. April stehen die Grünabfallcontainer regulär an der Salierschule und in der Friedrich-Ebert-Straße am Haus Pannonia.

Die nächste Glasabholung findet – wie im Müllkalender angegeben – statt.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.04.2020

Stadtnotizen Speyer

Fallzahlen Stadt Speyer vom 11.04.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 48 Veränderung +/- 0

Personen in Quarantäne: 115 Veränderung + 21

Stand: 11.04.2020, 08:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
12.04.2020

Erntehelfer*innen in Jugendherberge untergebracht

In der Kurpfalz-Jugendherberge Speyer sind zurzeit Erntehelfer*innen aus Rumänien untergebracht. Veranlasst hat das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit den Bauernverbänden, da die üblicherweise durch die Bauern vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten aufgrund der geltenden Quarantäne- und Hygieneauflagen nicht ausreichen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Google Maps
12.04.2020