Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Montag (08.11.2021)
Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (300,8), Südliche Weinstraße (230,2), Landau (229,2), Neustadt (210,1), Bad Dürkheim (199,2) sowie Rhein-Pfalz-Kreis (186,1)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.719 ( unverändert ) Davon hospitalisiert: 119 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.396 ( + 16 ) Todesfälle: 93 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 114,3 ( – 9,9 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (06.11. & 07.11.2021)
Gesamte Region stark betroffen: Germersheim (221,7), Rhein-Pfalz-Kreis (191,3), Südliche Weinstraße (178,7), Neustadt (178,2) Frankenthal (168,2), Pirmasens (164,3) und Landau (158,8)
Sonntag (07.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.719 ( + 3 ) Davon hospitalisiert: 119 ( + 2 ) Davon bereits genesen: 3.380 ( + 19 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 124,2 ( + 2 )
Samstag (06.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.716 ( + 15 ) Davon hospitalisiert: 117 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.361 ( + 18 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 122,2 ( + 5,9 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 08.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 08.11.2021
27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht
Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis
Am 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird. Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen.
„Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht.
Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag & Freitag (04.11. & 05.11.2021)
Region stark betroffen; Germersheim (221,7), Landau (179,9), Rhein-Pfalz-Kreis (179), Bad Dürkheim (173,7) und Südliche Weinstraße (162,5)
Freitag (05.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.701 ( + 18 ) Davon hospitalisiert: 116 ( + 2 ) Davon bereits genesen: 3.353 ( + 10 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 110,4 ( – 5,9 )
Donnerstag (04.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.683 ( + 15 ) Davon hospitalisiert: 116 ( + 2 ) Davon bereits genesen: 3.343 ( + 10 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 116,3 ( – 7,9 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 06.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 06.11.2021
27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht
Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis
Am 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird. Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen.
„Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht.
Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (03.11.2021)
Region stark betroffen; Germersheim (175,2), Kaiserslautern (157,1) und Landau (141,4)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.668 ( + 5 ) Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.333 ( + 11 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 124,2 ( – 37,4 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (02.11.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 – Region stark betroffen; Germersheim (162,8), Speyer (161,6) und Landau (149,9)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.663 ( + 7 ) Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.322 ( + 16 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 161,6 ( – 31,5 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 03.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 03.11.2021
Land passt Regeln für Weihnachtsmärkte an – Corona-Schutzmaßnahmen im Freien werden zurückgefahren
Am Dienstag, 2. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung die Regelungen der kommenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (27. CoBeLVO) bekannt gegeben. Demnach werden die Corona-Schutzmaßnahmen im Freien weiter heruntergefahren. Schutzmaßnahmen sollen ab dem 8. November 2021 nur noch in geschlossenen Räumlichkeiten oder bei Veranstaltungen im Freien bestehen, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt.
Für Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte bedeuten die Neuerungen der kommenden 27. CoBeLVO, dass diese Veranstaltungen ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Auf dem Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt wird demnach, anders als zunächst angekündigt, keine Maskenpflicht, keine 3G-Regel und keine Personenbegrenzung gelten.
Die Stadt Speyer wird die bisherige Konzeption der großflächigeren Verteilung der Standplätze entlang der Maximilianstraße trotzdem beibehalten, um die Besuchsströme zu entzerren und für mehr Platz zu sorgen.
„Selbstverständlich ist die Freude, wieder unseren bekannten und beliebten Weihnachts- und Neujahrsmarkt durchführen zu können, groß. Trotzdem möchte ich an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen appellieren: Auch wenn die Corona-Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen unter freiem Himmel aufgehoben werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Seien Sie sich dessen bewusst und verhalten Sie sich auch bei Ihrem Weihnachtsmarktbesuch umsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Planungen gelten selbstverständlich weiterhin vorbehaltlich der zum Durchführungszeitpunkt herrschenden Infektionslage sowie der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung und den damit verbundenen Regelungen.
Vorgesehene Öffnungszeiten:
Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Vom 22. November 2021 bis 9. Januar 2022 täglich von 11.00 bis 21.00 Uhr
24. Dezember 2021: 10.00 bis 13.00 Uhr 25. und 26. Dezember 2021: geschlossen
31. Dezember 2021: 11.00 bis 15.00 Uhr
1. Januar 2021: 13.00 bis 21.00 Uhr
Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof
vom 26. November bis 19. Dezember 2021: freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr; samstags und sonntags jeweils von 11.00 bis 20.00 Uhr
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Montag (01.11.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 – Leider immer noch „Spitzenreiter“ bei der Inzidenz (193,1) in Rheinland-Pfalz, gefolgt von Germersheim (168,2), Frankenthal (137,4) und Worms (136,6)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.656 ( + 10 ) Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.306 ( + 7 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 193,1 ( + 7,8 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (29.10. – 31.10.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 und dennoch „Spitzenreiter“ bei der Inzidenz (185,4) in Rheinland-Pfalz, gefolgt von Germersheim (176,7) und Worms (165,4)
Sonntag (31.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.646 ( + 8 ) Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.299 ( + 11 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 185,3 ( + 4 )
Samstag (30.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.638 ( + 10 ) Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.288 ( + 8 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 181,3 ( + 5,9 )
Freitag (29.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.628 ( + 16 ) Davon hospitalisiert: 114 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.280 Todesfälle: 93 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 175,4 ( + 4 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer von Donnerstag (28.10.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 / 18 Neuinfektionen in einem Tag
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.612 ( + 18 ) Davon hospitalisiert: 113 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.279 Todesfälle: 92 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 171,4 ( – 9,9 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 27.10.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 27.10.2021
Drive-Thru-Impfaktion mit BioNTech am Sonntag, 7. November – Impfungen für rund 500 Personen auch ohne Termin möglich
Am Sonntag, 7. November 2021, zwischen 9:00 und 14:00 Uhr findet auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) wieder eine Drive-Thru-Impfaktion mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer statt. Nachdem die Ständige Impfkommission Anfang Oktober eine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen ausgegeben hat, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, haben Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker, die bereits mehrere Drive-Thru-Impfaktionen in Speyer initiiert haben, die rund 3.000 Personen, die bei der Aktion im Juni geimpft wurden, zu einer Auffrischungsimpfung mit BioNTech eingeladen. Die Stadtverwaltung und viele weitere Partner unterstützen die Aktion in bewährter Weise.
Von der Impfaktion mit Johnson & Johnson im Juni 2021 haben sich allein rund 1.000 Personen für eine Zweitimpfung mit BioNTech durch das MVZ Professor Haupt und Kollegen angemeldet. Zahlreiche weitere haben sich für eine Auffrischungsimpfung durch den eigenen Hausarzt oder die eigene Hausärztin entschieden. Um größere Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden, werden Teilnehmenden alphabetisch zu bestimmen Terminslots eingeladen.
Ab 12 Uhr können dann auch Personen, die eine BioNTech-Impfung wünschen, ohne Termin zur Aktion kommen. Dafür stehen rund 500 Impfdosen zur Verfügung. Dies können Erst- und Zweitimpfungen sein, aber auch Drittimpfungen für Personen, deren Zweitimpfung mit BioNTech bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die witterungsunabhängige Aktion eignet sich besonders für Impfwillige, die nur schlecht zum Hausarzt oder Impfbus kommen können, weil sie beispielsweise nicht so gut zu Fuß sind oder nicht lange stehen können, denn wie gehabt können die Impflinge die ganze Zeit im Auto bleiben.
Personen, die sich bei der Drive-Thru-Aktion erstimpfen lassen, können den Zweittermin entweder bei ihrer Hausarztpraxis anfragen oder direkt im MVZ Professor Haupt und Kollegen. Termine hierfür werden ausschließlich über impfung@prof-haupt.de vergeben.
Die Auestraße wird ab dem Kreisverkehr Höhe Hasenpfühler Weide bis zum Kreisverkehr Franz-Kirrmeier-Straße in beiden Fahrtrichtungen für den Individualverkehr gesperrt. Die Zufahrt in die Auestraße ist von der Franz-Kirrmeier-Straße kommend ausschließlich für Teilnehmende der Impfaktion und direkte Anlieger*innen möglich, wenn diese von Norden über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) anfahren. Die Anfahrt in die Auestraße aus Richtung Dom/Süden ist grundsätzlich nicht möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion erfolgt über das Gelände der Firma Blumen Risse. Diejenigen Teilnehmenden, die am Aktionstag zuerst vor Ort sind und den Anfang der Warteschlange bilden, werden gebeten, bereits auf der Auestraße anzuhalten und noch nicht das Gelände der Firma Blumen Risse zu befahren. Mit Beginn um 9 Uhr werden die Wartenden dann autoweise eingelassen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Nachtweide und die Tullastraße.
Für Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Abfallwirtschaftshof, Kläranlage und Deutschhof fahren möchten, ist die Anfahrt aus Richtung Dom/Süden kommend grundsätzlich ohne größere Probleme möglich. Die Abfahrt aus den o.g. Bereichen wird, solange die Wartesituation andauert, ausschließlich in Richtung Otterstadt möglich sein.
Verkehrsteilnehmende mit dem Ziel Am Rübsamenwühl haben die Möglichkeit über die Route Wormser Landstraße – Auestraße – Kreisverkehr Am Rübsamenwühl zum Campingplatz, Badestrand und Restaurant am Steinhäuserwühlsee zu gelangen und auf diesem Wege auch wieder abzufahren.
Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer und die Polizei werden den Verkehr sowie die gesperrten Zufahrtswege überwachen.
Die Stadt Speyer bittet um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen im Straßenverkehr.
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer von Montag bis Mittwoch (24.10. – 27.10.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 / 32 Neuinfektionen in einem Tag
Mittwoch (27.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.594 ( + 32 ) Davon hospitalisiert: 112 ( + 4 ) Davon bereits genesen: 3.274 Todesfälle: 91 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 181,3 ( + 35,5 )
Dienstag (26.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.562 ( + 7 ) Davon hospitalisiert: 108 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.269 Todesfälle: 91 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 145,8 ( – 21,7 )
Montag (25.10.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.555 ( + 11 ) Davon hospitalisiert: 107 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.257 Todesfälle: 91 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 167,5 ( + 11,8 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 27.10.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 27.10.2021
Drive-Thru-Impfaktion mit BioNTech am Sonntag, 7. November – Impfungen für rund 500 Personen auch ohne Termin möglich
Am Sonntag, 7. November 2021, zwischen 9:00 und 14:00 Uhr findet auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) wieder eine Drive-Thru-Impfaktion mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer statt. Nachdem die Ständige Impfkommission Anfang Oktober eine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen ausgegeben hat, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, haben Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker, die bereits mehrere Drive-Thru-Impfaktionen in Speyer initiiert haben, die rund 3.000 Personen, die bei der Aktion im Juni geimpft wurden, zu einer Auffrischungsimpfung mit BioNTech eingeladen. Die Stadtverwaltung und viele weitere Partner unterstützen die Aktion in bewährter Weise.
Von der Impfaktion mit Johnson & Johnson im Juni 2021 haben sich allein rund 1.000 Personen für eine Zweitimpfung mit BioNTech durch das MVZ Professor Haupt und Kollegen angemeldet. Zahlreiche weitere haben sich für eine Auffrischungsimpfung durch den eigenen Hausarzt oder die eigene Hausärztin entschieden. Um größere Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden, werden Teilnehmenden alphabetisch zu bestimmen Terminslots eingeladen.
Ab 12 Uhr können dann auch Personen, die eine BioNTech-Impfung wünschen, ohne Termin zur Aktion kommen. Dafür stehen rund 500 Impfdosen zur Verfügung. Dies können Erst- und Zweitimpfungen sein, aber auch Drittimpfungen für Personen, deren Zweitimpfung mit BioNTech bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die witterungsunabhängige Aktion eignet sich besonders für Impfwillige, die nur schlecht zum Hausarzt oder Impfbus kommen können, weil sie beispielsweise nicht so gut zu Fuß sind oder nicht lange stehen können, denn wie gehabt können die Impflinge die ganze Zeit im Auto bleiben.
Personen, die sich bei der Drive-Thru-Aktion erstimpfen lassen, können den Zweittermin entweder bei ihrer Hausarztpraxis anfragen oder direkt im MVZ Professor Haupt und Kollegen. Termine hierfür werden ausschließlich über impfung@prof-haupt.de vergeben.
Die Auestraße wird ab dem Kreisverkehr Höhe Hasenpfühler Weide bis zum Kreisverkehr Franz-Kirrmeier-Straße in beiden Fahrtrichtungen für den Individualverkehr gesperrt. Die Zufahrt in die Auestraße ist von der Franz-Kirrmeier-Straße kommend ausschließlich für Teilnehmende der Impfaktion und direkte Anlieger*innen möglich, wenn diese von Norden über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) anfahren. Die Anfahrt in die Auestraße aus Richtung Dom/Süden ist grundsätzlich nicht möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion erfolgt über das Gelände der Firma Blumen Risse. Diejenigen Teilnehmenden, die am Aktionstag zuerst vor Ort sind und den Anfang der Warteschlange bilden, werden gebeten, bereits auf der Auestraße anzuhalten und noch nicht das Gelände der Firma Blumen Risse zu befahren. Mit Beginn um 9 Uhr werden die Wartenden dann autoweise eingelassen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Nachtweide und die Tullastraße.
Für Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Abfallwirtschaftshof, Kläranlage und Deutschhof fahren möchten, ist die Anfahrt aus Richtung Dom/Süden kommend grundsätzlich ohne größere Probleme möglich. Die Abfahrt aus den o.g. Bereichen wird, solange die Wartesituation andauert, ausschließlich in Richtung Otterstadt möglich sein.
Verkehrsteilnehmende mit dem Ziel Am Rübsamenwühl haben die Möglichkeit über die Route Wormser Landstraße – Auestraße – Kreisverkehr Am Rübsamenwühl zum Campingplatz, Badestrand und Restaurant am Steinhäuserwühlsee zu gelangen und auf diesem Wege auch wieder abzufahren.
Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer und die Polizei werden den Verkehr sowie die gesperrten Zufahrtswege überwachen.
Die Stadt Speyer bittet um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen im Straßenverkehr.
Neue Testverordnung in Kraft – Speyerer Schnelltestzentren
Mit der Änderung der Testverordnung des Bundes, welche am Montag, 11. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, endet das Projekt „Testen für Alle“ und damit das kostenfreie Angebot für PoC-Antigen-Schnelltests. Kostenlose Schnelltests stehen demnach gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes nur noch einem definierten Personenkreis zur Verfügung.
In der Folge kommt es zu Schließungen von Schnelltestzentren, auch im Speyerer Stadtgebiet. Drei Schnelltestzentren, die in Kooperation mit der Stadt Speyer betrieben werden, bleiben weiterhin bestehen: Das Schnelltestangebot des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung (Seekatzstraße 5), des DRK Kreisverbandes Speyer im ehemaligen Stiftungskrankenhaus (Spitalgasse 1) sowie des Malteser Hilfsdienstes im Bruder Konrad Haus (Am Anger 4).
Der ASB wird künftig PoC-Antigen-Schnelltests ausschließlich Personen anbieten, die über eine Berechtigung für einen kostenlosen Schnelltest verfügen. In den Schnelltestzentren des DRK und MHD ist darüber hinaus auch ein kostenpflichtiger Schnelltest zum Selbstkostenpreis in Höhe von 15,00 Euro für all jene Personen möglich, die sich nicht kostenfrei testen lassen können.
Personen, die laut Coronavirus-Testverordnung weiterhin einen kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltest erhalten können, müssen einen entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Mutterpass o.ä.) vorlegen.
Nach § 4a TestV stehen kostenlose Testungen folgenden Personen zur Verfügung:
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Paul-Ehrlich-Institut – COVID-19-Impfstoffe (pei.de) genannten Impfstoffen erfolgt ist,
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Einen Überblick über das aktuelle Angebot der Schnelltestzentren in Speyer mit Informationen zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarung u.a. bietet die Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/schnelltests.
Ein Gesamtüberblick über alle Teststellen in Speyer und in Rheinland-Pfalz ist über die Homepage des Landes unter www.corona.rlp.de/de/testen abrufbar.