Landau und Kreis LD

Aktion gegen Gewalt an Frauen: Auch Landau tanzt bei „One Billion Rising“

Gute Laune, ernstes Thema: Auf dem Landauer Rathausplatz wird in diesem Jahr wieder bei „One Billion Rising“ getanzt.

Eine Milliarde erhebt sich: Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Landau an der weltweiten Aktion „One Billion Rising“. Gemeinsam mit dem Förderverein der Frauenzufluchtsstätte Südpfalz lädt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Evi Julier am Freitag, 14. Februar, um 17 Uhr auf den Rathausplatz, um gemeinsam zu tanzen und ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Die Schirmherrschaft für die Veranstaltung hat Oberbürgermeister Thomas Hirsch übernommen.

„Als eine Einladung zum Tanz, eine Demonstration der Gemeinsamkeit sowie ein Symbol der Gleichberechtigung und der Solidarität mit von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen auf der ganzen Welt hat sich diese globale Aktion schnell zu einer festen Institution entwickelt – auch bei uns in Landau“, betont Organisatorin Julier. Sie freut sich auf viele Teilnehmerinnen – und Teilnehmer! – an der publikumswirksamen Aktion im Herzen der Stadt.

Die Aktion „One Billion Rising“ wurde im Jahr 2012 durch die US-amerikanische Frauenrechtlerin Eve Ensler ins Leben gerufen. Weltweit sind Frauen seither aufgerufen, am 14. Februar ihre Häuser bzw. Arbeitsstellen zu verlassen, um gemeinsam zu tanzen und ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Am 14. Februar ist Valentinstag! Genießen Sie den Tag der Liebe im Freizeitbad LA OLA

Mit einem besonderen Valentinstags-Programm können Verliebte den „Tag der Liebe“ entspannt im Freizeitbad LA OLA genießen.

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Der Plan der stündlich stattfindenden Aufgüsse wurde an die Wünsche Verliebter angepasst und es einige besondere Anwendungen eingebaut.

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Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH / Freizeitbad La Ola
07.02.2020

61. Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels in Landau: Till Metzmann vom Max-Slevogt-Gymnasium gewinnt Regionalentscheid und vertritt die Stadt Landau auf Bezirksebene

Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron mit den Teilnehmerinnen und dem Teilnehmer des Landauer Stadtentscheids des Vorlesewettbewerbs des Deutschen Buchhandels.

Mit „Harry Potter und der Gefangene von Askaban“ von Joanne K. Rowling und „Familie Sargnagel“ von Rainer Wekwerth in die Herzen der Jury gelesen: Till Metzmann, Schüler des Max-Slevogt-Gymnasiums, hat den Landauer Stadtentscheid des Vorlesewettbewerbs des Deutschen Buchhandels 2019/2020 gewonnen. Insgesamt sechs Sechstklässlerinnen und ein Sechstklässler, die zuvor den Wettbewerb an ihrer jeweiligen Schule gewonnen hatten, traten beim Stadtentscheid in den Räumlichkeiten der Landauer Stadtbibliothek an. Zunächst lasen sie einen Abschnitt aus ihrem Lieblingsbuch; anschließend trugen sie eine ihnen unbekannte Passage aus der Geschichte von Rainer Wekwerth vor. Als Sieger des Stadtentscheids darf sich Till Metzmann über einen Gutschein im Wert von 30 Euro sowie über das Buch „Das Abrakadabra der Fische“ von Simon van der Geest freuen. Außerdem vertritt der Schüler die Stadt Landau beim Bezirksentscheid des Lesewettbewerbs.

„Danke, ihr habt richtig toll gelesen und eure Schulen würdig vertreten“, wandte sich Bürgermeister Dr. Ingenthron bei der Preisvergabe an die Teilnehmerinnen und den Teilnehmer. „Gewonnen habt Ihr alle. Aber es kann nur einen geben, der unsere Stadt auf Bezirksebene vertritt. Diese Ehre hat nun Till – und ich wünsche ihm beim weiteren Verlauf des Lesewettbewerbs ganz viel Erfolg. Das wäre doch mal eine super Sache, wenn der Landessieger aus Landau kommen würde.“ Die Teilnahme am Wettbewerb sei ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Lese- und Vorlesekompetenz, so der Kulturdezernent weiter. Sein Dank gelte dem Team der Stadtbibliothek, den Jurorinnen und Juroren sowie der Stadtkapelle für die musikalische Begleitung der Veranstaltung. Abschließend ließ Dr. Ingenthron es sich nicht nehmen, eine Lanze für gute Literatur und die lokalen Möglichkeiten, sich mit Lesestoff einzudecken, zu brechen: „Wir haben hier in Landau und der Region unsere Stadtbibliothek und einige wirklich schöne Buchhandlungen. Wir alle sollten nach Kräften dazu beitragen, ihren Fortbestand zu sichern. Denn eine Stadt ohne Buchhandlung ist für mich kaum vorstellbar. Und dank der Buchpreisbindung, die es zum Glück gibt, bringt eine Bestellung im Internet keine wirtschaftlichen Vorteile.“

Der Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels ist die älteste und größte Leseförderaktion in Deutschland. Er wird seit 1959 vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels durchgeführt und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Den aktuellen Stand des 61. Vorlesewettbewerbs, alle Termine, Siegerinnen und Sieger sowie weitere Lese-Aktionen sind auf der Internetseite www.vorlesewettbewerb.de zu finden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Landau bewegt sich: Rat der Stadt verabschiedet Planungen für neue Innenstadtmobilität – Kinder unter 10 Jahren dürfen Fußgängerzone weiter jederzeit mit dem Rad befahren

Auch künftig sollen Kinder unter 10 Jahren und deren Begleitperson die Landauer Fußgängerzone jederzeit mit dem Rad befahren dürfen.

Fürs Klima und eine attraktive Innenstadt: Der Rat der Stadt Landau hat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit die Neuordnung der Innenstadtmobilität auf den Weg gebracht. Die Pläne der Verwaltung sehen u.a. einen ticketfreien Altstadtshuttle, die zeitweise Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrerinnen und Radfahrer und die Einrichtung eines Fahrradbereichs rund um die Fußgängerzone vor. Neu: Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann informierte in der Ratssitzung darüber, dass Kinder unter 10 Jahren und deren Begleitperson die Fußgängerzone künftig weiter mit dem Fahrrad nutzen können – auch während der Sperrzeiten.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sprach in der Sitzung von einem ausgewogenen Maßnahmenpaket, mit dem es der Stadt Landau gelänge, die Mobilität in ihrer Innenstadt zeitgemäß weiterzuentwickeln. Ebenso wie vor vielen Jahren die Einführung der Fußgängerzone brauche es sicherlich eine gewisse Gewöhnungsphase; er sei aber überzeugt davon, dass die Neuordnung nicht nur Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit sich bringe, sondern auch dazu beitrage, dass die Landauer Innenstadt mit ihrer hohen Aufenthaltsqualität und den vielen Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten noch attraktiver werde, so der Stadtchef.

„Gegen Amazon gewinnt man nicht mit Parkplätzen“, brachte es Beigeordneter Hartmann auf den Punkt, dessen Mobilitätsabteilung für die Planung und Umsetzung der Neuordnung verantwortlich zeichnet. Stattdessen setze man in Landau nun ein stimmiges Gesamtkonzept um, das sich ernsthaft an die Lösung von Problemen mache – wie die weitere Belebung der Königstraße. Hand in Hand damit ginge das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes, erinnert Hartmann, der überzeugt davon ist, dass die Stadt Landau ihre Klimaschutzziele nur dann einhalten könne, wenn sie die Verkehrswende schaffe.

Im Zuge der Neuordnung ihrer Innenstadtmobilität plant die Stadt Landau, die Fußgängerzone montags bis samstags in der Zeit von 11 bis 18:30 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu sperren, sodass diese ganz den Fußgängerinnen und Fußgängern gehört. Gleichzeitig soll rund um die Fußgängerzone ein Bereich für Radfahrerinnen und Radfahrer entstehen, etwa durch die Öffnung der König- und der Martin-Luther-Straße für den gegenläufigen Radverkehr sowie die Sperrung der Waffen- und der Reiterstraße für den motorisierten Durchgangsverkehr. Als Kompensation für wegfallende Parkplätze etwa in der Königstraße und besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Seniorinnen und Senioren soll künftig ein kostenloser Altstadtshuttle zum Einsatz kommen, der im 20-Minuten-Takt auf dem inneren Ring verkehrt. Der Autoverkehr soll sich künftig vor allem auf die großen Ringstraßen sowie die Rheinstraße konzentrieren.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Gegen Zwangseinkreisungen – für sinnvolle Initiativen zur interkommunalen Zusammenarbeit: Stadt Landau verabschiedet Resolution zur kommunalen Selbstverwaltung

Landaus OB Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, spricht sich in aller Deutlichkeit gegen mögliche Zwangseinkreisungen im Zuge der geplanten Kommunalverfassungsreform im Land aus.

„Die Strukturprobleme des Landes Rheinland-Pfalz lassen sich nicht mit der Einkreisung von sieben kleinen kreisfreien Städte lösen“: Mit diesen deutlichen Worten hat Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, nun noch einmal gegen mögliche Zwangseinkreisungen im Zuge der geplanten Kommunalverfassungsreform Position bezogen. Der Rat der Stadt Landau verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine entsprechende Resolution zur kommunalen Selbstverwaltung, die gleichlautend in den Gremien aller betroffenen Städte in Rheinland-Pfalz behandelt werden soll. In Kürze werden auf Landesebene weitere Gutachten zur geplanten Reform erwartet.

Die Landauer Resolution bündelt viele Argumente gegen mögliche Zwangseinkreisungen, die OB Hirsch in der Vergangenheit bereits ins Feld geführt hat. So hätten Bürgerinnen und Bürger nirgendwo die Möglichkeit, so unmittelbar auf die eigenen Lebensbedingungen Einfluss zu nehmen wie in der kreisfreien Stadt – da hier kommunale Entscheidungen aus einer Hand getroffen würden. Weiter heißt es in der Resolution, die Städte nähmen wichtige Funktionen für ihr Umland ein, etwa in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Ziel müsse daher die Stärkung städtischer Zentren sein. Statt Einkreisungen, für die laut Resolutionstext keine Einspareffekte belegt seien, fordern die Städte die Unterstützung des Landes für sinnvolle Initiativen zur interkommunalen Zusammenarbeit.

„Für eine ungewisse Fusionsrendite auf Kreisebene die erfolgreiche Arbeit vor Ort in Landau und anderen Städten zu gefährden, kann nicht der richtige Ansatz für eine gute Reform im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein“, lautet Hirschs Fazit. „Wir leben Bürgernähe, wir arbeiten effizient, wir kooperieren, wo es sinnvoll ist – das Ergebnis ist eine gute Stadtentwicklung, die wir auch in Zukunft gewährleisten wollen“, so Landaus Stadtchef.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Gemeinsam für fairen Handel: Café „ich bin so frey“ als offizieller Unterstützer der Fairtrade-Stadt Landau ausgezeichnet

v.l.: Vegan und fair: Bürgermeister Ingenthron begrüßt, gemeinsam mit Barbara Weyrauch vom Landauer Weltladen, Annette Liebel von der städtischen Agenda und Fritz Scharping von der lokalen Steuerungsgruppe, Margit Frey mit ihrem Café „ich bin so frey“ in der Landauer Fairtrade-Familie.

Fair und vegan: Das passt wie der Deckel auf den Topf und wie die Gabel zum Messer. Darum ist das vegane Café „ich bin so frey“ jetzt auch das neueste Mitglied der Landauer Fairtrade-Familie. Gemeinsam mit Barbara Weyrauch vom Landauer Weltladen und Annette Liebel von der städtischen Lokalen Agenda überreichte Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron Inhaberin Margit Frey jetzt die mit „Wir sind dabei“ überschriebene Urkunde.

„Herzlich willkommen im wachsenden Kreis der Institutionen, Vereine und Initiativen, die den Gedanken der fairen Produktion und des fairen Handels fördern – und aktiv zu dessen Verbreitung beitragen“, sagte Dr. Ingenthron zur Begrüßung in der Initiative „Fairtrade-Stadt Landau“. „Das Café »ich bin so frey« zeigt damit Haltung im Sinne eines klaren Bekenntnisses, dass ohne faire Produktionsbedingungen, faire Löhne und fairen Handel eine gerechte Welt nicht möglich ist. Und mit dem »ich bin so frey« hat sich das Flaggschiff der Gastronomie auf veganer Basis in der ganzen Region unserem Kreis angeschlossen. Für Margit Frey ist das ein konsequenter Schritt. Als überzeugte und überzeugende Vertreterin veganer Ernährung bietet sie nicht nur exzellente, handgemachte Speisen aus der eigenen Küche an, sondern vertreibt jetzt auch fair produzierte und gehandelte vegane Lebensmittel. Und so wie Frau Frey der Fairtrade-Familie in Landau beigetreten ist, freuen wir uns auch künftig über weitere Unterstützerinnen und Unterstützer“, sagte der Bürgermeister.

Interessierte Personen, Vereine, Organisationen, Institutionen und Unternehmen, die ebenfalls an einer Zusammenarbeit mit bzw. an der Unterstützung der Landauer Fairtrade-Kampagne interessiert sind, können sich gerne direkt an die Stadtverwaltung wenden. Ansprechpartnerin ist Annette Liebel von der Lokalen Agenda des Umweltamts: annette.liebel@landau.de bzw. 0 63 41/13 35 02.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Sommerferienspaß mit der Jugendförderung Landau sichern: Freie Plätze bei Junior Ranger Camp und Projektcircus Riedesel

piel, Spaß und Abenteuer versprechen die Sommerferienaktionen der Jugendförderung Landau; so steht zum Beispiel eine Zirkuswoche auf dem Programm.

Wer in den Sommerferien noch nichts vor und Lust auf Spiel, Spaß und Abenteuer hat, kann sich noch für die Sommerferienaktionen der Jugendförderung Landau anmelden. Das Junior Ranger Camp und der Projektcircus Riedesel haben noch freie Plätze.  

Das Junior Ranger Camp findet vom 13. bis zum 17. Juli im Stadtwald auf dem Taubensuhl statt und richtet sich an Kinder, die zwischen 8 und 11 Jahre alt sind. Während dieser Ferienwoche erforschen die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Förster und Waldpädagogen Rüdiger Sinn und seinem Team den Pfälzer Wald. Sie erleben Abenteuer, müssen kleine Herausforderungen meistern und qualifizieren sich auf diese Weise zum Junior Ranger. Die Teilnahme an dem fünftägigen Betreuungsangebot kostet 99 Euro inklusive Bustransfer. Das Junior Ranger Programm ist eine bundesweite Initiative der Schutzgebiete. Die Jugendförderung Landau und das Forstamt Haardt veranstalten das Camp in Kooperation mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz im Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen.

„Manege frei!“ heißt es von 27. bis 31. Juli beim Projektcircus Riedesel. Auf dem Gelände des Kanu-Clubs Landau tauchen die Kinder ein in die bunte Welt des Zirkus. Sie lernen artistische Disziplinen wie Jonglage, Einradfahren, Balancieren auf dem Vertikalseil, Bodenakrobatik und Clownerie, und präsentieren ihre Fertigkeiten am Ende der Woche in einer Aufführung. Zu dieser sind auch Verwandte und Freunde eingeladen. Die Zirkuswoche richtet sich an Schulkinder zwischen 6 und 12 Jahren und kostet 80,00 Euro.

Weitere Informationen zu den Aktionen sowie zu den Anmeldemodalitäten sind auf www.jufoelandau.com zu finden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Mit Werken von Lehrenden der Universität: Werkschau „Line-up“ in städtischer Galerie Villa Streccius in Landau eröffnet

Großes Interesse: Die Vernissage der Ausstellung „Line-up“ in der städtischen Galerie Villa Streccius war gut besucht.

Kunst made in Landau: Auf der Leinwand, mit Holz und Ton sowie mit raumgreifenden Installationen zeigen Dozentinnen und Dozenten des Kunstinstituts der Universität in Landau auf Einladung der städtischen Kulturabteilung noch bis zum 15. März ihre vielfältigen Werke in der Galerie Villa Streccius. Zur Eröffnung der Werkschau „Line-up“ nutzten bereits viele Interessierte die Möglichkeit, sich vom kreativen Potenzial des Teams des Instituts für Kunstwissenschaft und Bildende Kunst zu überzeugen.

Eines von vielen verschiedenen Werken: Keramikgefäße aus dem Kohlenmeiler von Karin Flurer-Brünger.

„Line-up“ zeigt Werke von Prof. Tina Stolt (Bildnerische Praxis), Prof. Marc Fritzsche (Kunstpädagogik), Rainer Steve Kaufmann (Malerei, Zeichnung, Medien), Ana Laibach (Malerei), Eckart Steinhauser (Bildhauerei), Karin Flurer-Brünger (Keramik), Lucia Dominguez-Madeira (Malerei) und Johanna Trautmann (Kunstpädagogik). Vorgestellt wurden sie bei der Vernissage von Prof. Dr. Ekaterini Kepetzis, neue Professorin für Kunstgeschichte und Kunstvermittlung, die sich damit erstmals der Landauer Öffentlichkeit präsentierte. Das Vokalensemble der Universität setzte dazu den passenden musikalischen Akzent.

„Diese Ausstellung zeigt einmal mehr das Potenzial unserer Universität und ihre Bedeutung für das gesellschaftliche Leben in Landau“, sagte Oberbürgermeister Thomas Hirsch bei der Begrüßung. „Line-up“ sei ein hervorragendes Beispiel dafür, wie beide Seiten – Universität und Stadt – voneinander profitieren könnten.

Viel bewundert: „Zwei Drittel, Öl auf Leinwand“ von Rainer Steve Kaufmann.

Wer selbst sehen möchte, was die Kunstdozentinnen und –dozenten der Universität in Landau auf die Beine gestellt haben, hat dazu dienstags und mittwochs von 17 bis 20 Uhr, sowie donnerstags bis sonntags von 14 bis 17 Uhr die Gelegenheit. An Faschingsdienstag ist die Villa Streccius geschlossen.

Zum Abschluss der Ausstellung am Sonntag, 15. März, um 15 Uhr stehen Mark Fritzsche, Ana Laibach, Eckart Steinhauser und Johanna Trautmann zu einem Künstlergespräch mit Rundgang bereit, das von Prof. Dr. Kepetzis moderiert wird.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Die Festung im Fokus: Führung durch das Landauer Fort und den Minengang am Sonntag, 9. Februar

Das Bild zeigt eines der beliebtesten Fotomotive im Fort: Die hervorspringende Ecke der Nordwestbastion, einer gut erhaltenen, fünfeckigen Vollbastion.

Sie galt als eine der stärksten Befestigungen der Christenheit und zählt heute mit ihren knapp 200 Festungswerken zu den größten Flächendenkmälern in Rheinland-Pfalz: Die Rede ist von der Festung der Stadt Landau. Wer mehr über die beeindruckende Fortanlage als wichtigem Teil der Festung erfahren möchte, darf sich am Sonntag, 9. Februar, der Führung von Manfred Ullemeyer anschließen. Der Gästeführer besichtigt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Überreste der Befestigungsanlage, wagt mit ihnen einen Blick in den derzeit begehbaren Minengang und weiß über viele interessante Details aus der Festungszeit der Stadt zu berichten.

Die Führung „Festung Landau: Fort und Minengang“ startet um 14 Uhr vor der Süwega-Halle auf dem Parkplatz „Alter Messplatz“ und dauert etwa zwei Stunden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für den Rundgang festes Schuhwerk empfohlen. Die Kosten pro Person betragen 6 Euro. Anmeldungen nimmt das Büro für Tourismus unter der Telefonnummer 0 63 41/13 83 05 entgegen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
07.02.2020

Gemeinsam Brücken bauen: Landauer OB Hirsch zum Austausch im israelischen Generalkonsulat in München – Generalkonsulin Simovich nächster Gast der Nahost-Gesprächsreihe „Gescher – Die Brücke“

OB Hirsch nutzte seinen Besuch im Generalkonsulat in München auch, um die israelische Generalkonsulin Simovich als nächsten Gast zur Landauer Nahost-Gesprächsreihe „Gescher – Die Brücke“ einzuladen.

Gerne ist der Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch der Einladung des israelischen Generalkonsulats gefolgt, um sich vor Ort in München mit Generalkonsulin Sandra Simovich auszutauschen. Hirsch nutzte den Besuch auch, um die hochrangige Vertreterin des Staates Israel als Gast zur Landauer Nahost-Gesprächsreihe „Gescher – Die Brücke“ einzuladen. Die Veranstaltung mit Simovich wird voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres stattfinden.

In München tauschten sich der OB und die Generalkonsulin u.a. zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Weinbau, etwa durch deutsch-israelische Weingutspartnerschaften, aus. Hirsch als Oberbürgermeister der größten Weinbau treibenden Gemeinde Deutschlands ist überzeugt, dass das Konzept der „Twin Wineries“ auch für die Landauer Winzerinnen und Winzer interessant sein könnte. Beim Gegenbesuch der Generalkonsulin in Landau und der Südpfalz soll das Thema Weinbau ebenfalls auf der Tagesordnung stehen. Weitere Gesprächsthemen in der bayerischen Landeshauptstadt waren u.a. die Arbeit der in Landau beheimateten Friedensakademie Rheinland-Pfalz, die bereits mit mehreren israelischen Hochschulen kooperiert, die Landauer Erinnerungskultur mit der Dauerausstellung im Frank-Loebschen Haus, der regelmäßigen Verlegung von Stolpersteinen und den beiden Gesprächsreihen „Landauer Gespräche“ und „Gescher – Die Brücke“ sowie der Widerstand gegen rechtsradikale Strömungen in der Gesellschaft. So hat Simovich über ihren Pressespiegel auch die Berichterstattung zum Glockenläuten gegen rechte Veranstaltungen in Landau und anderswo verfolgt.

OB Hirsch sprach im Anschluss an das Gespräch in München von einem fruchtbaren Austausch und freut sich, mit der Generalkonsulin schon bald einen hochkarätigen Gast in Landau begrüßen zu dürfen. „Leider erleben wir in jüngster Zeit wieder unverhohlenen Antisemitismus in unserer Gesellschaft, dem wir gemeinsam durch ein Eintreten für eine offene Gesellschaft entschieden entgegentreten müssen“, ist Landaus Stadtchef überzeugt. Die Reihe „Gescher – Die Brücke“ sei ein Baustein auf diesem Weg, mit dem man das Interesse für Israel und die gesamte Region des Nahen Ostens wecken und sich gleichzeitig für Völkerverständigung einsetzen wolle, so Hirsch.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: Generalkonsulat des Staates Israel
07.02.2020

Im Rahmen der 36. Landauer Büchereitage: Maler Cesare Marcotto liest aus literarischem Erstwerk „Die Zartheit des Wassers“ am Freitag, 7. Februar, in der Landauer Stadtbibliothek

„Farben ausschütten“ nennt der Künstler Cesare Marcotto seine Art zu malen (hier sein Werk Cassiopeia).

Nicht nur Maler, sondern auch Schriftsteller: Am Freitag, 7. Februar, liest der Künstler Cesare Marcotto, der in Neustadt an der Weinstraße lebt und arbeitet, im Rahmen der 36. Landauer Büchereitage aus seinem ersten Buch „Die Zartheit des Wassers. Aus dem Logbuch des Malers“. In diesem vereint der Autor das geschriebene Wort mit der Sprache seiner Bilder und bringt den Leserinnen und Lesern seine besondere Form des Malens näher, die er selbst „Farben ausschütten“ nennt. Mit der Lesung wird gleichzeitig die Ausstellung des Künstlers in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Landau eröffnet.

Cesare Marcotto wurde 1959 in Verona geboren, hat die Kunstschule N.Nani in Verona und das Institut für Orientalische Kultur in Bergamo besucht. Nach den ersten Jahren künstlerischen Wirkens als Bühnenbildner an verschiedenen Opernhäusern in Europa ist er seit Mitte der Achtzigerjahre als Kunstmaler und Bildhauer in Deutschland und Italien tätig.

Die Lesung beginnt um 19 Uhr in der Landauer Stadtbibliotek am Heinrich-Heine-Platz 10 und wird musikalisch mit Sound-Collagen von BLUE EYES begleitet. Der Eintritt ist frei. Nach der Eröffnung der dazugehörigen Ausstellung an diesem Abend, sind seine Bilder noch bis Samstag, 7. März zu den Öffnungszeiten der Stadtbibliothek zu sehen.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: Cesare Marcotto
07.02.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Donnerstag (06.02.2020)

(Speyer) – Geldbeuteldiebstahl in der Postgalerie

Am Mittwoch gegen 14:30 Uhr entwendete ein unbekannter Täter einer 88-Jährige Frau aus Speyer in der Postgalerie den Geldbeutel mit Ausweisdokumenten und 170EUR Bargeld. Der Geldbeutel befand sich zur Tatzeit in einer von der Frau mitgeführten Umhängetasche mit magnetischem Knopfverschluss. Derzeit liegen keinerlei Täterhinweise vor. Zeugenhinweise nimmt die Polizei jedoch unter der Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.

(Speyer) – Zwei Einbrüche in der Auestraße

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs versuchte/n unbekannte/r Täter vergeblich, die Eingangstür zu einem Barbershop in der Auestraße aufzuhebeln. Offensichtlich misslang dies, an der Tür entstand jedoch ein Schaden von ca. 500EUR. Bei einem direkt neben dem Barbershop befindlichen Versicherungsbüro gelang es dem/den Tätern durch massives Aufhebeln der Tür unberechtigt in die dortigen Geschäftsräumlichkeiten einzudringen. Hier wurde ein Laptop und einen 2-stelliger Bargeldbetrag entwendet. Der Sachschaden an der Tür liegt bei ca. 2000EUR.

Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, denen am Mittwochmorgen zwischen 4 – 5 Uhr verdächtige Personen / Fahrzeuge in der Auestraße aufgefallen sind. Diese werden gebeten sich mit der Polizei telefonisch (Tel.-Nr. 06232-1370) oder per Mail (pispeyer@polizei.rlp.de) in Verbindung zu setzen.

(Schwegenheim) – LKW-Unfall mit Gefahrgut

Mittwochnachmittag gegen 15:20h kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem LKW in der Ausfahrt der B9 zum Autohof Schwegenheim in Fahrtrichtung Karlsruhe. Der LKW geriet aus ungeklärter Ursache in den rechten Grünstreifen neben der Fahrbahn und kippte aufgrund des leichten Gefälles auf die rechte Fahrzeugseite. Der Fahrer wurde durch herumfliegende Gegenstände im Führerhaus leicht verletzt. Ein zufällig an der Unfallstelle vorbeifahrendes Rettungsfahrzeug kümmerte sich um die Versorgung des Fahrers. Der LKW war beladen mit Behältnissen mit Kunststoffgranulat (Polymerkügelchen), welches zwar als Gefahrgut transportiert werden muss, aber grundsätzlich als ungefährlich gilt. Die Ausfahrt wurde gesperrt. Zum Unfallzeitpunkt trat kein Gefahrgut aus. Die Bergungsmaßnahmen, sowie die Sperrung der Ausfahrt dauern noch länger an, weil sich im Zuge der Bergung mittlerweile Teile des Granulats um den LKW verteilt haben. Straßenmeisterei, Feuerwehr und ein Bergungsunternehmen sind vor Ort. Der Sachschaden ist noch nicht bezifferbar.

(Kapsweyer) – Hausfassade beworfen

In der Nacht von 04./05.2020, wurde an einem Anwesen in der Bahnhofstraße, die Hausfassade mit roter Farbe gefüllten Luftballons beworfen. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von 3000.- Euro. Zeugen werden gebeten sich unter 06343-93340 oder per E-Mail unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de bei der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu melden.

(Bad Bergzabern) – Brand im Atzelhof am 04.12.19

Nachtrag

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Kriminalinspektion Landau

Wie berichtet, kam es am 04.12.2019 zu einem Brand in einem Wohngebäude in der Landauer Straße in Bad Bergzabern (siehe Pressemeldung vom 11.12.19). Die Kriminalpolizei Landau ermittelt in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts der Brandstiftung. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die mit der Brandbekämpfung eingesetzte Feuerwehr unter Einsatz eines Bolzenschneiders Ketten durchtrennte und Einsatzkräfte vor Ort befindliche Absperrgitter beiseite räumten, um an den Brandort gelangen können. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen, in die auch ein Brandsachverständiger eingebunden ist, brannte es lediglich in einer Wohneinheit. Eine unmittelbar an diese Wohnung angrenzende zweite Wohneinheit wurde aufgrund einer zur Brandzeit offenstehenden Tür durch Rauchgase ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

Die Ermittlungen der Kriminalinspektion Landau dauern weiterhin an. Hinweise nimmt die Polizei unter 06341/2870 oder kilandau@polizei.rlp.de entgegen.

(Landau) – Unter Vorwand in die Wohnung gelangt und Schmuck mitgenommen

Am Donnerstag, 06.02.20, erschienen gegen 10:35 Uhr zwei männliche Personen an der Wohnung einer 79-jährigen Frau im Stahlbühlweg in Landau und gaben vor, den Zählerstand am Wasserzähler ablesen zu müssen. Anschließend drängte einer der Männer die Frau in ihre Wohnung zurück, während der zweite Täter die Wohnung nach Wertsachen durchsuchte. Dabei entwendeten die Täter Schmuck in noch unbekannter Höhe. Die Täter werden wie folgt beschrieben:

  • Täter 1: männlich, ca. 180cm, Vollbart, Lederjacke, dunkle Haare, dunkle Hose, ca. 50 Jahre alt, deutschsprachig.
  • Täter 2: männlich, ca. 170cm, dunkle Kleidung, korpulent, ca. 50 Jahre.

Die Polizei führte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen auch Lautsprecherdurchsagen durch. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Landau unter 06341/2870 oder kilandau@polizei.rlp.de.

(L 542 zw. Herxheim / Offenbach) – Verkehrsunfall mit Personenschaden

Die 19-jährige Pkw-Fahrerin befuhr die L542 von Herxheim kommend in Fahrtrichtung Offenbach. Im Bereich einer dortigen Rechtskurve verlor sie, vermutlich auf Grund überhöhter Geschwindigkeit, die Kontrolle über das Fahrzeug, sodass dieses zunächst ins Schleudern geriet. Hierbei kam sie unter Alleinbeteiligung rechts von der Fahrbahn ab und fuhr über den Grünstreifen in den Straßengraben. Anschließend geriet sie auf die Gegenfahrbahn und überschlug sich dann mehrfach in einem daneben befindlichen Acker. Nach ca. 65 Meter kam das Fahrzeug in Seitenlage zum Erliegen. Zum Unfallzeitpunkt war das Fahrzeug mit insgesamt fünf Personen besetzt. Alle Fahrzeuginsassen wurden durch den Verkehrsunfall verletzt; zwei schwer- und drei leicht verletzte Personen. Es besteht keine Lebensgefahr. Für die Dauer der Unfallaufnahme erfolgte eine Vollsperrung der L542. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden (5000 Euro).

(Edenkoben) – Trickdiebstahl

Eine 82-jährige Dame aus Landau wurde gestern (05.02.) auf dem Parkplatz des katholischen Pfarramtes in Edenkoben von einem unbekannten Mann nach 2 EUR Wechselgeld gefragt. Während die Hilfsbereite nach Kleingeld suchte, entwendete der Mann ihr unbemerkt ein Kartenmäppchen indem sich ihr Ausweis, Krankenkassenkärtchen, sowie ein 50EUR Schein befanden. Der Dieb stieg daraufhin schnell in ein graues Auto und fuhr mit einem weiteren Mann davon.

(Neustadt) – Betrunken durch die Fußgängerzone

Am 06.02.2020 gegen 01:25 Uhr befuhr ein 43-jähriger Mann aus St. Ingbert (Saarland) mit seinem PKW verbotswidrig die Fußgängerzone in Neustadt. Aus diesem Grund wurde durch das eingesetzte Streifenteam eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei konnte bei dem Fahrer Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille. Die Fahrt des Saarländers wurde hiermit beendet und das Auto musste vor Ort abgestellt werden. Ein weiterer Alkoholtest auf der Polizeidienststelle bestätigte den Promillewert. Laut eigenen Angaben hatte der Fahrer lediglich ein großes Weizenbier getrunken. Den Mann erwartet nun ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat.

(Neustadt) – Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen auf der B 38

Beschädigter PKW der Unfallverursacherin

Am Mittwoch, den 05.02.2020, kam es um 17:35Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der B38 zwischen dem Neustadter „AVG-Kreisel“, sowie dem Mußbacher „Steinkreisel“. Eine 53-jährige Frau aus Maikammer befuhr mit ihrem BMW in Fahrtrichtung Neustadt und kam hierbei in den Gegenverkehr, wo es zum Zusammenstoß mit dem Mazda eines 70-jährigen Neustadters kam. Durch den Aufprall wurde dieser, sowie seine 63-jährige Beifahrerin verletzt und mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden. Benannte Beifahrerin war teilweise nicht bei Bewusstsein, schwerwiegendere Verletzungen sind jedoch nach Angaben der anwesenden Rettungskräfte nicht zu erwarten. An beiden Fahrzeugen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Zwecks Unfallaufnahme und Bergung der beteiligten PKW, woran auch die Feuerwehr Neustadt beteiligt war, musste die Fahrbahn für ca. 1,5 Stunden voll gesperrt werden. Da nach aktuellem Ermittlungsstand seitens der Polizei davon ausgegangen wird, dass der Unfall durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung der unverletzten BMW-Fahrerin verursacht wurde, wurde deren Fahrerlaubnis beschlagnahmt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

(Neustadt) – Beim Rückwärtsfahren nicht richtig aufgepasst

Schürfwunden am Beim waren die körperliche Folge für eine 18-Jährige, die am 05.02.20, gegen 16:20 Uhr, mit ihrem Motorroller auf dem Parkplatz des Stadionbades unterwegs war und von einer rückwärts ausparkenden, 64-jährigen PKW-Fahrerin übersehen wurde. Durch den Zusammenstoß entstand überdies ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen von jeweils etwa 400 Euro.

(Neustadt) – Fund von Munition endet in Strafanzeige

Ein 46-jähriger Mann fand am 03.02.2020 in der Garage seiner verstorbenen Mutter in Neustadt Pistolen- und Gewehrmunition. Er nahm die Munition an sich und brachte sie zur Polizei. Da er aber nicht berechtigt zum Führen von Waffen und Munition war, handelte er sich von Amts wegen eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Fund von Waffen oder Munition die zuständige Verwaltungsbehörde oder die Polizei verständigt werden sollte um das weitere Vorgehen abzusprechen. Das nicht zulässige Transportieren von Waffen und Munition kann strafbar sein.

(Frankeneck) – Scheibe an Bushaltestelle zerstört

Bislang Unbekannte beschädigten zwischen dem 04.02.2020, 16:00 Uhr und dem 05.02.2020, 08:30 Uhr die seitliche Verglasung der Bushaltestelle in der Talstraße in Frankeneck. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 2000 Euro. Konkrete Täterhinweise liegen derzeit nicht vor.

(Haßloch) – Durch Unachtsamkeit im Straßengraben gelandet

Am späten Donnerstagabend, gegen 23 Uhr, befuhr eine 20-jährige Frau mit ihrem Alfa Romeo die L527 von Niederkirchen in Fahrtrichtung Friedelsheim. Die Dame kam aus Unachtsamkeit nach rechts auf den Grünstreifen, geriet deshalb ins Schleudern und landete letztendlich im linken Straßengraben. Bei dem Unfall verletzte sich die Fahrzeugführerin leicht und wurde durch das DRK vorsorglich in das Krankenhaus Bad Dürkheim zur weiteren Untersuchung verbracht. Das verunfallte Fahrzeug wurde mittels Kran geborgen. Die freiwilligen Feuerwehren Niederkirchen und Deidesheim waren ebenfalls an der Unfallstelle. Der Sachschaden wird auf 4.000EUR geschätzt.

(Bad Dürkheim) – Handy aus der Jackentasche entwendet.

Am Dienstag, 05.02.2020, in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 15:20 Uhr, wurde einer 61jährigen Frau aus Kallstadt ihr Handy samt dem in der Handyhülle befindlichen Bargeld entwendet, als sie sich beim Einkaufen in einem Discount-Markt im Gewerbegebiet Bruch in Bad Dürkheim aufgehalten hatte. Ihr Handy mit dem Bargeld hatte sie in ihre Jackentasche gesteckt. Nachdem sie von einer fremden männlichen Person touchiert worden war, stellte sie den Verlust ihres Handys fest. Möglicherweise handelte es sich bei diesem Mann um den Dieb. Der Frau entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro. Personen, die die Situation beobachtet haben und weitere Hinweise hinsichtlich des Täters machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Bad Dürkheim zu melden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise. So schützen Sie sich vor Taschendieben:

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

(Maxdorf) – In Wohnung eingebrochen

Unbekannte verschafften sich am 05.02.2020 zwischen 13 Uhr und 21:30 Uhr gewaltsam Zugang zu einer Wohnung im Curt-Schumann-Ring. Es gelang den Tätern unter anderem Bargeld im Wert eines mittleren zweistelligen Betrags zu stehlen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Grünstadt) – Personenkontrollen auf der Alla-Hopp-Anlage Grünstadt mit festgestellten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Die Polizei Grünstadt führte am Mittwoch, den 05.02.2020 um 18.10 Uhr im Rahmen des integrativen Ansatzes Personenkontrollen auf der Alla-Hopp-Anlage in Grünstadt durch. Dabei konnte eine Personengruppe von drei Erwachsenen im Alter von 25-31 Jahre auf der Anlage angetroffen werden, die sich satzungswidrig verhielt. Da ein 25-Jähriger und ein 31-Jähriger bei der Polizei bereits erhebliche Erkenntnisse hatten, wurden Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Bei dem 31-Jährigen konnten circa zwei Gramm Haschisch und bei dem 25-Jährigen circa ein Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen die zwei Männer werden entsprechende Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weiterhin erhielten die zwei Männer und eine Frau einen Platzverweis, dem alle nachkamen. Die Personalien der Personen werden außerdem an die Stadtverwaltung Grünstadt zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten aufgrund der satzungswidrigen Nutzung weitergeleitet.

(Bobenheim / Roxheim) – Trickdiebstahl / Schaden im unteren vierstelligen Bereich

Am 05.02.2020 gegen 19:30Uhr kommt es in einem separaten Geschäftsbereich innerhalb der Globus-Einkaufspassage in Bobenheim-Roxheim zu einem Trickdiebstahl einer Geldkassette. Ein Mitarbeiter öffnet den Tresor, in welchem sich Geldkassetten mit den Einnahmen befinden. Der Mitarbeiter nimmt einen Teil der Geldkassetten mit in den rückwärtigen Bereich um das Geld zu zählen. Ein weiterer Mitarbeiter am Bedienungsschalter wird durch zwei Männer angesprochen und von einem in ein Gespräch verwickelt. Nachdem die beiden Männer die Filiale verlassen, wird der Diebstahl einer der noch im Tresor befindlichen Geldkassetten durch die Mitarbeiter festgestellt. Der entstandene Schaden befindet sich im unteren vierstelligen Bereich.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Zeugen dringend gesucht

Am 06.02.2020, gegen 02:00 Uhr, wurde eine 20-Jährige an einem Zigarettenautomaten in der Pfalzgrafenstraße auf Höhe Wittelsbachplatz von einem bislang Unbekannten angegriffen. Die junge Frau konnte sich gegen den Angreifer wehren und flüchtete. Der Täter sei ihr nicht gefolgt. Anschließend wandte sie sich an Polizeidienststelle. Bei einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte der Täter nicht gefunden werden.

Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:

  • Etwa 1,70 m bis 1,80 m groß
  • Drei-Tage-Bart
  • eher dünne Statur
  • Der Täter habe eine schwarze Jacke mit Kapuze und – trotz der Dunkelheit – sehr auffällige blaue Schuhe getragen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Schmuck geklaut

In der Schützenstraße erschlich sich am Mittag des 05.02.2020, gegen 14:30 Uhr, ein falscher Handwerker das Vertrauen eines 85-Jährigen und seiner 83-jährgigen Ehefrau. Es gelang ihm auf dieser Weise Schmuck im Wert eines niedrigen vierstelligen Betrags zu erbeuten.

Der bislang unbekannte Täter hatte an der Wohnungstür des Ehepaars geklingelt und sich als Handwerker vorgestellt. Er behauptete, es habe in dem Mehrfamilienhaus einen Wasserschaden gegeben und er müsse nun einen Rohrschaden ausschließen. Geschickt lenkte er die beiden Senioren ab. Erst nachdem der Täter gegangen war, fiel der Diebstahl des Schmucks auf.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – In Bus beklaut

Am 05.02.2020 gegen 13:20 Uhr wurde einer 79-Jährigen der Geldbeutel samt Inhalt (Bargeld, Ausweise, etc.) geklaut. Sie war zu diesem Zeitpunkt mit dem Bus von der Haltestelle „Wittelsbachplatz“ zur Haltestelle „Am Pfalzbau“ gefahren. Als sie dort ausstieg, bemerkte sie, dass ihr Tasche offen war und die Geldbörse fehlte.

Im Bus habe eine junge Frau sehr dicht neben ihr gestanden. Diese beschriebt die 79-Jährige als etwa 17-20 Jahre alt. Sie habe dunkles Schulterlanges Haar gehabt und trug dunkle Kleidung.

Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall oder zu der jungen Frau machen können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 zu wenden.

(Ludwigshafen) – Zeugen gesucht

Dienstagabend am 04.02.2020, gegen 20:45 Uhr, ereignete sich in der Schanzstraße ein Unfall zwischen einer Radfahrerin und einem Auto. Die 31-jährige Radfahrerin missachtete im Kreuzungsbereich zur Liebigstraße die Vorfahrt einer bislang unbekannten Autofahrerin mit Ludwigshafener Kennzeichen. Durch den Zusammenstoß prallte die Radfahrerin, welche glücklicherweise einen Helm trug, auf die Fahrbahn. Sie wurde dabei leicht verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall lehnte die 31-Jährige zunächst die Hilfe der Autofahrerin ab und verzichtete auf einen Krankenwagen. Im Nachhinein entschied sie sich jedoch den Unfall nachzumelden. Da sich die Radfahrerin aber nur an einen Teil des Kennzeichens erinnern kann, sucht die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 Zeugen.

Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum Auto machen können? Diese werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

(Ludwigshafen) – Falscher Bankmitarbeiter / Weiterer Betrugsversuch

Am 04.02.2020, gegen 17:30 Uhr, rief ein Unbekannter bei einer 85-Jährigen aus Ludwigshafen-Süd an und gab sich als Sparkassenmitarbeiter aus. Er behauptete, er müsse eine hohe Auslandsüberweisung stornieren und benötige dafür die persönlichen Daten der Ludwigshafenerin. Vorbildlicherweise verweigerte die 85-Jährige jegliche Angaben. Nachdem der falsche Bankmitarbeiter dann behauptete, eine Kollegin habe Falschgeld ausgegeben und er müsse nun wissen, welches Bargeld sie zu Hause habe, beendete die 85-Jährige das Gespräch.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Drogen gefunden

Am 04.02.2020, gegen 16 Uhr, kam es in einer Pension in der Bürgermeister-Trupp-Straße zu Streitigkeiten eines 20-Jährigen und seiner 18-Jährigen Freundin. Während der polizeilichen Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf einen Drogenkonsum des 20-Jährigen. Tatsächlich gab er nach entsprechender Befragung sein Drogenversteck preis. Die Polizei konnte vor Ort mehrere Tütchen Marihuana und Amphetamin, Ecstasy-Pillen, eine CO2-Pistole sowie Bargeld auffinden und sicherstellen.

Beide müssen nun mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.

(Mannheim / A 6) – Schwerpunktkontrollen gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Überladener Holztranport

Am Mittwoch, in der Zeit zwischen 9 Uhr und 13 Uhr, führte die Verkehrspolizei Mannheim auf dem Parkplatz Linsenbühl an der A 6 Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehr durch. Dabei kontrollierten die eingesetzten Spezialisten der Verkehrsdienstes Mannheim insgesamt 28 Fahrzeuge, von denen 15 beanstandet werden mussten. Dies bedeutet eine Beanstandungsquote von über 50 Prozent. Bei acht Fahrzeugen waren die Verstöße so schwerwiegend, dass die Weiterfahrt bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden musste. Bei einem Schwerlastfahrzeug war die Ladungssicherung in einen so inakzeptablen Zustand, dass der Lastwagen mittels eines Krans umgeladen werden musste. Ein Schwerlastfahrzeug wurde aufgrund festgestellter technischer Mängel einem Gutachter vorgeführt. Dieser befand das Fahrzeug wegen 20 gravierender Mängel als verkehrsunsicher.

Umladen des Holztransporters

Folgende Feststellungen wurden bei den Kontrollen getroffen:

  • 5 Verstöße wegen mangelnder Ladungssicherung
  • 6 Ordnungswidrigkeiten gegen die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung
  • 6 Verstöße gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten
  • 4 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Gefahrguttransport

Das Ergebnis der Kontrollen zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit solcher Aktionen zur Hebung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum. Weitere Schwerpunktaktionen mit gleicher Zielrichtung sind bereits in der Planung.

(Mannheim) – Beschädigte Transporter-Fahrer beim Fahrspurwechsel einen BMW? Zeugen gesucht!

Die Polizei sucht Zeugen eines Unfalls, der sich am Dienstagabend, gegen 20:20 Uhr, in der Bismarckstraße ereignete. Ein 28-jähriger BMW-Fahrer befuhr die linke Geradeausspur in Richtung Möhlstraße. In Höhe des Quadrats L14 fuhr links neben ihm auf dem Linksabbiegerstreifen ein Transporter-Fahrer, der plötzlich beschleunigte und auf die Spur des BMW-Fahrers wechselte. Dabei soll der Transporter mit dem PKW des 28-Jährigen kollidiert sein, sodass am BMW Sachschaden entstand. Der unbekannte Fahrer des Transporters soll nach der Kollision kurz abgebremst, dann aber seine Fahrt in Richtung Möhlstraße fortgesetzt haben. Der BMW-Fahrer erstattete im Anschluss wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Anzeige bei der Polizei. Als diese die Halteranschrift des Flüchtigen aufsuchten, konnten an dem Fahrzeug keine passenden Unfallschäden festgestellt werden.

Nur wenige Stunden später erschien der BMW-Fahrer dann erneut bei der Polizei und gab an, dass er vor dem Unfall, in der Zeit von 19:20 Uhr und 20:10 Uhr, zwischen den Quadraten N1 und M2 parkte und dort ein dunkelblauer Audi mit frischen Unfallschäden stand. Der besagte Audi befand sich bei einer anschließenden Überprüfung jedoch nicht mehr an der Örtlichkeit. Die Ermittlungen dauern an.

Da bislang unklar ist, ob die Schäden von dem Transporter oder dem Audi verursacht worden sind, sucht die Polizei Personen, die zumindest einen der Unfälle beobachtet haben und Hinweise geben können. Diese werden gebeten sich beim Polizeirevier Mannheim-Oststadt unter Tel.: 0621/174-3310 zu melden.

(Mannheim-Oststadt) – 19-Jähriger betrunken und unter Drogeneinfluss mit gestohlenem Roller unterwegs

Beamte des Polizeireviers Mannheim-Oststadt stoppten in der Nacht zum Mittwoch, kurz nach 1 Uhr, in der Roonstraße einen 19-jährigen jungen Mann, der in Begleitung eines Freundes betrunken und unter Drogeneinfluss mit einem gestohlenen Roller unterwegs war. Die Beamten wurden am Friedrichsplatz auf die beiden jungen Männer aufmerksam. Als diese in die Roonstraße abbogen und daraufhin den nachfolgenden Streifenwagen bemerkten, verlor der 19-jährige Fahrer plötzlich die Kontrolle über den Roller, streifte am Fahrbahnrand einen geparkten Skoda und stürzte zu Boden. Er ergriff fußläufig in Richtung Wasserturm die Flucht, konnte aber von den Beamten gestellt und vorläufig festgenommen werden. Er wurde in Begleitung seines 20-jährigen Freundes zum Polizeirevier gebracht. Dort stellte sich dann heraus, dass der Roller-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Kraftrad von den beiden kurz zuvor in der Beilstraße entwendet worden war. Es wurde sichergestellt und abgeschleppt.

Da die jungen Männer deutlich nach Alkohol rochen, wurde mit ihnen ein Alkoholtest durchgeführt, welcher bei beiden im Bereich von ca. 1 Promille lag. Drogentests reagierten positiv auf THC und Kokain. Weiterhin wurde ihnen eine Blutprobe entnommen. Sie können nun mehreren Anzeigen entgegensehen.

Am Skoda, der im Bereich des vorderen Stoßfängers beschädigt wurde, entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.

(Mannheim-Neckarstadt) – Betrunkener schläft im Auto ein / Zuvor Unfall verursacht?

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde ein Zeuge auf einen Autofahrer aufmerksam, der schlafend an einer Ampel wartete.

Als die Beamten des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt das Auto um kurz vor 4 Uhr auf der B 44 nahe der Haltestelle Lutzenberg kontrollierten, schlief der Fahrer noch immer hinter dem Steuer. Als dieser auf Klopfen nicht reagierte, öffneten die Uniformierten die Fahrertüre. Sichtlich erschrocken stieg der Mann schwankend und lallend aus seinem Fahrzeug. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab 1,58 Promille in Atemluft des 30-Jährigen. Dem nicht genug fiel den Beamten schnell auf, dass der immer wieder Einschlafende auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Test bestätigte den Verdacht und reagierte positiv auf Amphetamin. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und dessen Führerschein beschlagnahmt.

Am Opel des 30-Jährigen wurde frische Unfallschäden festgestellt. Das rechte Rad war stark beschädigt und die Frontschürze war abgefallen. Das Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter 0621 33010 an die Ermittler zu wenden.

(Mannheim-Neckarau) – Auffahrunfall in der Casterfeldstraße Fahrbahn kurz vor 9 Uhr erst wieder freigegeben

Zwei Leichtverletzte und Schaden von 20.000 Euro sind nach einem Unfall am Dienstagmorgen kurz vor 7 Uhr in der Casterfeldstraße, stadteinwärts, zu beklagen. Ein Lkw-Fahrer fuhr auf einen an der roten Ampelanlage haltenden Toyota auf, welcher wiederum auf einen davor stehenden Honda Civic geschoben wurde. Alle drei Fahrzeuge wurden stark beschädigt und mussten von Abschleppunternehmen im Anschluss an die Unfallaufnahme abtransportiert werden.

Der Toyota-Fahrer wie auch die Honda-Fahrerin zogen sich durch die Aufprallwucht Verletzungen zu. Während die aus Hockenheim stammende Frau nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen konnte, musste der 47-jährige Toyota-Fahrer stationär aufgenommen werden.

Während der Unfallaufnahme war aufgrund hohen Verkehrsaufkommens eine polizeiliche Verkehrsregelung erforderlich. Die Fahrbahn wurde kurz vor 9 Uhr für den Verkehr wieder freigegeben.

(Mannheim-Seckenheim) – Unbekannter zerkratzt Audi A1 / Zeugen gesucht!

Am Dienstag, zwischen 7:55 Uhr und 14:15 Uhr, wurde auf dem Parkplatz der S-Bahnhaltestelle „Mannheim-Seckenheim“ im Turfweg ein Audi A1 beschädigt. Ein bislang unbekannter Täter hatte die rechte Fahrzeugseite mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt und dabei Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro verursacht. Anschließend war er der Unbekannte geflüchtet.

Die Polizei sucht nun Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Diese werden gebeten, sich beim Polizeiposten Mannheim-Seckenheim unter Tel.: 0621/48971-0 oder beim Polizeirevier Ladenburg unter Tel.: 06203/9305-0 zu melden.

(Mannheim-Sandhofen) – Autofahrer flüchtet vor Polizeikontrolle / Polizei sucht Zeugen

Am Dienstagabend flüchtete im Stadtteil Sandhofen ein Mercedes-Fahrer vor einer Polizeikontrolle. Den Beamten fiel der Mercedes gegen 19 Uhr auf, weil er mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Frankenthaler Straße stadtauswärts unterwegs war. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und gaben dessen Fahrer mehrfach Anhalteaufforderungen, die dieser wiederum ignorierte und seine Geschwindigkeit weiter erhöhte. Die Polizisten verfolgten das Fahrzeug von der Frankenthaler Straße über den Viernheimer Weg, den Alten Frankfurter Weg und die Alte Viernheimer Straße bis nach Lampertheim, wo sie das Fahrzeug schließlich aus den Augen verloren und die Verfolgung abbrachen. Während der Verfolgung überholte der Mercedes-Fahrer mehrere Verkehrsteilnehmer trotz Gegenverkehrs, so dass diese ausweichen mussten, um jeweils Zusammenstöße zu verhindern.

Eine Überprüfung der Halteranschrift verlief bislang ohne Erfolg. Die Ermittlungen nach dem Fahrer des Mercedes dauern an.

Geschädigte, die während der Verfolgung durch den Mercedes-Fahrer gefährdet wurden, sowie Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Fahrer geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Sandhofen, Tel.: 0621/77769-0 zu melden.

(Heidelberg) – Bei „Rot“ über die Ampel / Autofahrer kollidiert mit Straßenbahn – Polizei sucht Zeugen

Bei einem Unfall am Donnerstag kurz nach 7 Uhr an der Kreuzung Czernyring/Eppelheimer Straße zwischen einem Autofahrer und einer Straßenbahn wurde der 36-jähriger Autofahrer leicht verletzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der 36-jährige Fahrer eines Peugeot, der auf dem Czernyring Richtung Brücke fuhr, das Rotlicht der Ampel nicht beachtet und war im Kreuzungsbereich mit der Straßenbahn, die von der Bahnstadt in Richtung Czernybrücke unterwegs war, zusammengestoßen. Der Autofahrer wurde zur ambulanten Behandlung in eine Klinik gebracht. Der Straßenbahnfahrer und Fahrgäste in der Straßenbahn blieben unverletzt. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 12.000 Euro, das Auto musste abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme war der Straßenbahnverkehr bis gegen 7.45 Uhr eingeschränkt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 062/174-4111 bei der Verkehrspolizei Heidelberg zu melden.

(Heidelberg) – 25-Jähriger wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 25-Jähriger österreichischer Staatsangehöriger am Freitag, den 24.01.2020 dem Haftrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Er soll sich als falscher Polizeibeamter ausgegeben haben.

Der Mann steht im dringenden Verdacht, im Zeitraum vom 13.01.2020 bis zum 23.01.2020 gemeinsam mit bislang unbekannten weiteren Tätern mehrfach telefonisch Kontakt zu einer 86-Jährigen in Heidelberg aufgenommen zu haben. Dabei sollen sich die Täter als Polizeibeamte ausgegeben haben, um so an Vermögenswerte zu gelangen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gaukelten die bislang unbekannten Mittäter bei mehreren Telefonaten die Festnahme von einzelnen Mitgliedern einer Einbrecherbande unweit der Wohnung der Geschädigten vor. Bei den Festgenommenen habe man die Adresse der Geschädigten sowie den Hinweis, dass sie Geld und Wertgegenstände besitze, gefunden. Zum Schutz vor angeblich noch auf freiem Fuß befindlichen Mitgliedern der Bande und vor angeblich nicht vertrauenswürdigen Bankangestellten forderten die Anrufer die 86-Jährige auf, ihre Vermögenswerte abzuheben und zu Hause aufzubewahren.

Im festen Glauben, es handele sich um tatsächlich notwendige Maßnahmen der Polizei, soll die Geschädigte am 14.01.2020 das zuvor abgehobene Bargeld in fünfstelliger Summe an den Beschuldigten übergeben haben, der sich ebenfalls als Polizeibeamter ausgab.

Die weiterhin ahnungslose Geschädigte erhielt auch in den darauffolgenden Tagen Anrufe durch die skrupellosen Täter. Diese forderten sie auf, auch noch die im Bankschließfach gelagerten Wertgegenstände nach Hause zu verbringen und an den Beschuldigten auszuhändigen. Dank aufmerksamer Mitarbeiter der Bankfiliale wurden die Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg frühzeitig über das ungewöhnliche Verhalten der älteren Dame in Kenntnis gesetzt.

Bei einer fingierten Übergabe am Abend des 23.01.2020 konnte der 25-jährige Abholer festgenommen werden.

Der Haftrichter beim Amtsgericht Heidelberg ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg die Untersuchungshaft gegen den 25-Jährigen an. Der Richter sah den Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr als gegeben. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.

(Heidelberg) – 26-jährige Radfahrerin bei Unfall schwer verletzt

Bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch um 9.20 Uhr an der Kreuzung Speyerer/Rudolf-Diesel-Straße wurde eine 26-jährige Radfahrerin schwer verletzt. Ein 51-jährige Autofahrerin war auf der Speyerer Straße stadteinwärts unterwegs und bog an der Kreuzung Rudolf-Diesel-Straße nach rechts ab. Dabei kam es zur Kollision mit der Radfahrerin, die auf dem Radweg in gleicher Richtung fuhr. Die Radfahrerin stürzte und schlug mit dem Kopf auf den Boden. Nach der medizinischen Erstversorgung wurde die Verletzte mit einem Rettungswagen in eine Klinik eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen führt der Verkehrsdienst Heidelberg.

(Heidelberg / Mannheim) – Vorsicht Betrug! Betrüger gehen mit sog. „Enkeltrick“ leer aus / Tipps der Polizei

In mehreren Heidelberger und Mannheimer Stadtteilen wurden im Laufe des Dienstags neun Personen von Telefonbetrügern kontaktiert. Bislang sind der Polizei drei Fälle in Mannheim und sechs Fälle in den Heidelberger Stadtteilen Wieblingen, Neuenheim, Ziegelhausen und Kirchheim bekannt. Die Anrufer gaben sich bei den Rentnern als deren Enkel aus und gaukelten vor, dass sie eine größere Bargeldsumme benötigen. Weiterhin fragten sie die Geschädigten nach deren Vermögen und möglichen Wertgegenständen. Die Rentner gingen jedoch glücklicherweise nicht weiter auf die Gespräche ein, sodass es zu keinem Schadensereignis kam. Die Ermittlungsgruppe Cash Down hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Es ist davon auszugehen, dass das Phänomen „Enkeltrick“ auch in Zukunft weiterhin in der Region auftreten wird.

Deshalb rät die Polizei, folgende Tipps zu beherzigen:

  • Geben sie am Telefon keine Auskunft über ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
  • Werden sie misstrauisch bei Anrufen von Verwandten, deren Stimme sie nicht erkennen oder die von ihnen wollen, dass sie erraten, wer am Telefon ist.
  • Rufen sie im Zweifel die Person unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück
  • Händigen sie kein Geld an unbekannte aus, die angeblich von Verwandten zur Abholung beauftragt wurden
  • Verständigen sie bei der Kontaktaufnahme von vermeintlichen Verwandten die Polizei

(Heidelberg-Handschuhsheim) – Feuer in Gartenhütte / Brandursache unklar – Polizei sucht Zeugen

Am Mittwoch gegen 14.45 Uhr wurde im Gewann Schloßäcker im Handschuhsheimer Feld der Brand einer Gartenhütte gemeldet. Schon von weitem war eine Rauchsäule sichtbar. Auf einem Gartengrundstück stand eine Gartenhütte in Vollbrand. Die Berufsfeuerwehr rückte mit zwei Löschfahrzeugen an. Unterstützt von einem Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Handschuhsheim waren die Löscharbeiten etwa eine Stunde später beendet. Der Sachschaden beläuft sich auf über 1.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Brandursache führt das Polizeirevier Heidelberg-Nord. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 06221/45690 bei der Polizei zu melden.

(Heidelberg-Südstadt) – Serie von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen / Polizei bittet um Hinweise aus der Öffentlichkeit

Seit Mitte Dezember letzten Jahres wurden im Bereich der Heidelberger Südstadt bislang mehr als 30 geparkte Autos beschädigt. Letztmals kam es in der Nacht von Dienstag, den 04.02.2020, auf Mittwoch, den 05.02.2020, zu mehreren Sachbeschädigungen.

Der bislang unbekannte Täter zerkratzte dabei mit einem spitzen Gegenstand die Motorhauben abgestellter Fahrzeuge. Dabei entstand nach bisherigen Ermittlungen ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro.

Die umfangreich geführten Ermittlungen der Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Süd in Zusammenarbeit mit der Sicherheitspartnerschaft Heidelberg werden weiter intensiv fortgesetzt. Zur Aufklärung der Serie von Straftaten, die aufgrund der bislang festgestellten Beschädigungen einem Täter zuzuschreiben ist, soll nun die Öffentlichkeit umfangreich eingebunden werden.

Zeugen oder Hinweisgeber werden deshalb gebeten, sich unter 06221 34180 an die Ermittler des Polizeireviers Heidelberg-Süd zu wenden.

(Eppelheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen

Erheblicher Sachschaden und drei verletzte Personen sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am frühen Donnerstagmorgen in Eppelheim. Ein 41-jähriger Mann war kurz vor sechs Uhr mit seinem Alfa Romeo auf der Grenzhöfer Straße in Richtung Grenzhof unterwegs. An der Einmündung zur K 4147 missachtete er beim Abbiegen in Richtung Plankstadt die Vorfahrt einer 51-jährigen Mercedes-Fahrerin, die auf der K 4147 in Richtung Wieblingen fuhr. Dabei kam es im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei der Alfa Romeo nach links schleudert, von der Fahrbahn abkommt und mit einem Straßenschild kollidiert. Der Mercedes kommt ebenfalls im Feld neben der Fahrbahn zum Stehen. Die Fahrerin des Mercedes und ihr 18-jähriger Beifahrer erlitten leichte Verletzungen und wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Auch der Fahrer des Alfa Romeo wurde leicht verletzt und wurde ebenfall in eine Klinik eingeliefert. Die beiden beteiligten Fahrzeuge waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Der Sachschaden wird auf rund 30.000 Euro geschätzt.

Im Anschluss an die Unfallaufnahme musste die Fahrbahn wegen ausgelaufener Betriebsstoffe durch eine Fachfirma gereinigt werden.

Der genaue Unfallablauf ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Daher sucht die Polizei Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Angaben zu dessen Hergang machen können. Diese werden gebeten, sich beim Polizeirevier Heidelberg-Süd, Tel.: 06221/3418-0 zu melden.

(Plankstadt / Rhein-Neckar-Kreis) – Ford in der Schillerstraße beschädigt und geflüchtet / Zeugen gesucht!

In der Zeit von Montag, 19:15 Uhr bis Dienstag, 11 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Autofahrer in der Schillerstraße einen geparkten Ford Fiesta und flüchtete im Anschluss von der Unfallstelle. Der Verursacher hatte den PKW vermutlich beim Vorbeifahren touchiert und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro angerichtet.

Personen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Schwetzingen unter Tel.: 06202/288-0 in Verbindung zu setzen.

(Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Polizei nimmt Mann in Wohnung fest; Unterbringung in psychiatrische Klinik

Was mit einer lautstarken Ruhestörung am frühen Mittwochnachmittag in der Schützenstraße begann, endete für einen 60-jährigen Mann wenige Stunden später in einer Klinik.

Der bei den Beamten des Polizeireviers Schwetzingen bekannte Mann, hatte zunächst gegen 12.30 Uhr die Musik in seiner Wohnung derart laut gedreht, dass sich Anwohner vehement beschwerten. Als die Musik verstummte, konnte die eingesetzte Streife ca. 20 Minuten später wieder abrücken.

Dieser ruhige Zustand dauerte jedoch nur rund eine Stunde an und kurz nach 14 Uhr begann die Ruhestörung wieder von Neuem. Dieses Mal schloss sich der 60-Jährige zudem in seiner Wohnung ein, als er die anrückende Polizei wahrnahm. Darüber hinaus zeigte er den Be-amten ein Messer und einen Hammer. Da sich der Mann offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand und eine Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen war, wurden insgesamt acht Streifen des Polizeire-viers Schwetzingen und der Hundestaffel umgehend zur Wohnung ent-sandt und diese sodann umstellt. Kurz darauf wurde die Wohnung gegen 15.30 Uhr betreten, der Mann überwältigt und schließlich festgenommen. Derzeit wird er medizinisch untersucht und soll anschließend in eine Klinik eingeliefert werden.

(Schwetzingen / B 36 / Rhein-Neckar-Kreis) – Hoher Sachschaden nach Auffahrunfall mit vier Beteiligten

Auf der B36 ereignete sich am Dienstagmorgen, gegen 7:15 Uhr, ein Verkehrsunfall mit ca. 50.000 Euro Sachschaden. Ein 41-jähriger BMW-Fahrer war von Schwetzingen/Brühl kommend in Richtung Mannheim unterwegs und fuhr in Höhe der Brücke „Rheinau“ auf den Mercedes einer 49-Jährigen auf, welche aufgrund eines Rückstaus zum Stehen gekommen war. Durch die Wucht wurde der PKW auf einen vorausfahrenden VW geschoben, welcher wiederum mit einem Fiat kollidierte. Alle vier Fahrzeuge wurden so massiv beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Verletzt wurde aber glücklicherweise niemand.

(Ketsch / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen

Bei einem Verkehrsunfall am Mittwochnachmittag in Ketsch wurden zwei Personen leicht verletzt. Eine 34-jährige Frau war kurz vor 15 Uhr mit ihrem Ford in der Mannheimer Straße in Richtung Brühler Straße unterwegs. An der Einmündung zum Falkenweg wollte sie nach links abbiegen. Während sie zum Abbiegen ansetzte, wurde sie von einer 59-jährigen Kleintransporter-Fahrerin vorschriftswidrig überholt. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Kleintransporter pralle anschließend nach links ab, streifte einen Mülleimer und kam schließlich frontal im Straßengraben zum Stehen. Beide Fahrerinnen erlitten leichte Verletzungen. Während die Fahrerin des Transporters zu Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, begab sich die Ford-Fahrerin selbständig zum Arzt. Der Kleintransporter musste durch die Freiwillige Feuerwehr Ketsch aus dem Graben geborgen und anschließend abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Inwiefern darüber hinaus Flurschaden entstanden ist, bedarf noch der weiteren Abklärung.

Während der Unfallaufnahme musste die Mannheimer Straße kurzzeitig gesperrt werden. Es ergaben sich keine nennenswerten Verkehrsbeeinträchtigungen.

(Hockenheim / A 6 / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrskontrollen zur Bekämpfung von Drogen im Straßenverkehr

Unter Federführung der Autobahnpolizei Walldorf führte das Polizeipräsidium Mannheim am Dienstag, 04.02.2020, zwischen 10 Uhr und 16 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam „Drogen im Straßenverkehr“ auf der Tank- und Rastanlage „Hockenheimring“ eine Schwerpunktkontrollaktion mit der Zielrichtung Bekämpfung der Hauptunfallursache Drogen und Alkohol im Straßenverkehr durch.

Zur Bekämpfung des Fahrens unter Drogeneinfluss und zur Aufhellung des offensichtlich bestehenden Dunkelfeldes sowie zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürger in Sinsheim, wurden bei der Kontrolle insgesamt 69 Fahrzeuge und 140 Personen kontrolliert.

Insgesamt wurden 5 Fahrer, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahmen, festgestellt. Ihnen wurden an der Kontrollstelle durch einen Arzt Blutproben entnommen. Gegen sieben Tatverdächtige wurden Strafverfahren wegen Drogenbesitzes eingeleitet.

An der Kontrollstelle waren insgesamt 42 Beamte der Bereitschaftspolizei Bruchsal, der Autobahnpolizei Walldorf, 5 Beamte der Polizeireviere als Schulungsteilnehmer sowie das Kompetenzteam des Polizeipräsidiums Mannheim eingesetzt.

Weitere Ergebnisse:

  • 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung
  • 2 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • 1 x Kennzeichenmissbrauch Sicherstellung kleinerer Drogenmengen

Die intensive Fortbildung aller Verkehrspolizisten und immer mehr Beamten/-innen der Streifendienste der Polizeireviere, die Zentralisierung der Qualitätskontrolle sowie die Übernahme der Fachaufsicht durch eine Expertengruppe „Drogen im Straßenverkehr“ hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Qualitätssteigerung und Intensivierung bei der Bekämpfung der Hauptunfallursache Drogen im Straßenverkehr geführt. Verkehrsteilnehmer, die sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen, müssen künftig zu jeder Zeit an jeder beliebigen Stelle damit rechnen, in eine Drogenkontrolle zu geraten. Die Schulungen und Kontrollen werden intensiv fortgesetzt.

(Leimen / Rhein-Neckar-Kreis) – Auto angefahren und von der Unfallstelle geflüchtet / Polizei sucht Zeugen

Ein bislang unbekannter Autofahrer hat am Dienstag (04.02.) ein in der Turmgasse vor der Turmschule zwischen 12 und 13 Uhr geparktes Auto hinten rechts touchiert und ist anschließend von der Unfallstelle geflüchtet ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Turmgasse ist bei Schulschluss zwischen 12.15 und 13.30 Uhr durch Poller gesperrt. Ein Zeuge hatte zwar einen Knall gehört, konnte diesen jedoch zunächst nicht zuordnen. Ein Angestellter der Stadt Leimen fuhr kurz nach den Knall aus der Turmgasse und öffnete dazu die Poller. Die Fahrerin eines weißen Mini Cooper nutzte die Gelegenheit und fuhr aus dem abgesperrten Bereich heraus. Ob dieses Fahrzeug in Verbindung mit dem Unfall steht ist nicht bekannt. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 06222/57090 beim Polizeirevier Wiesloch zu melden.

(Walldorf / Rhein-Neckar-Kreis) – Spielautomaten geknackt / Schadenshöhe noch unbekannt Hinweise an die Polizei

Bislang unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht zum Dienstag durch Aufhebeln der Türe Zugang zu einem Lokal in der Bunsenstraße und wuchteten in zwei Räumen die dort befindlichen Automaten auf. Mit Bargeld in bislang nicht bekannter Höhe, Spirituosen und weiteres Bargeld aus einem Bediengeldbeutel suchten die Täter „wieder das Weite“. Der Einbruch wurde am Dienstagvormittag gegen 11 Uhr bemerkt und sogleich die Beamten des örtlichen Polizeipostens verständigt.

Zeugen, die zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben und Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Walldorf, Tel.: 06227/8419990, oder dem Polizeirevier Wiesloch, Tel.: 06222/57090, in Verbindung zu setzen.

(Rauenberg / Rhein-Neckar-Kreis) – 7.000 Euro Schaden bei Unfall auf der B 39

7.000 Euro Schaden entstanden bei einem Unfall am Dienstag kurz nach 17 Uhr, der sich auf der B 39/Malschenberger Straße ereignet hatte. Verursacht hatte den Unfall ein 52-jähriger Mercedes-Fahrer, der beim Einfahren auf die B 39 den dort befindlichen BMW eines 49-Jährigen übersehen hatte. Die beiden Autofahrer überstanden den Zusammenstoß glücklicherweise ohne Verletzungen. Der aus dem Landkreis Karlsruhe stammende Verursacher sieht einer Anzeige entgegen.

(St. Leon-Rot / Rhein-Neckar-Kreis) – Frontalzusammenstoß auf L 546

Am frühen Donnerstagmorgen kam es auf der Landstraße L 546 auf Höhe der Einmündung zur L 598 zu einem schweren Verkehrsunfall bei dem zwei Personen verletzt wurden.

Ein 20-jähriger Ford-Fahrer wollte ein vor ihm fahrendes Auto überholen und scherte dazu nach links aus. Dabei nutzte er die Linksabbiegerspur der Gegenfahrbahn auf die L 598. Zum selben Zeitpunkt ordnete sich ein entgegenfahrender 31-Jähriger mit seinem VW auf die Abbiegerspur ein, infolge dessen es zum Frontalzusammenstoß kam. Dabei wurden beide Fahrer verletzt und kamen zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser. Die Fahrzeuge des Unfallbeteiligten waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Unfallschaden von insgesamt 15.000 Euro.

(Eschelbronn / Meckesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Autofahrer kommt von Fahrbahn ab

Am frühen Mittwochmorgen fuhr ein 19-Jähriger mit seinem Skoda auf der Eschelbronner Straße in Richtung Meckesheim, als er um kurz nach 6 Uhr von der Fahrbahn abkommt. Nach einer Rechtskurve kam er dabei zu weit nach links, wobei der Pkw dabei in den Grünstreifen der Gegenfahrbahn geriet. Beim Gegensteuern des jungen Mannes kam der Skoda letztlich zu weit nach rechts, geriet in den gegenüberliegenden Grünstreifen und anschließend in die angrenzende Böschung. Etwa 30 Meter weiter und drei Meter unterhalb der Fahrbahn kam das Auto letztlich zum Stillstand. Der junge Mann wurde vorsorglich in einem Krankenhaus untersucht, blieb aber glücklicherweise unverletzt. Am Skoda entstand ein Schaden von 7.000 Euro. Während der Bergung des Unfallwagens musste die Fahrbahn kurzzeitig komplett gesperrt werden.

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Junge Autodiebe schnell ermittelt; gestohlener Renault Kangoo in Heidelberg sichergestellt

Pressemitteilung Nr. 2

Zwei Jugendliche mit Alter von 14 und 15 Jahren stehen im dringenden Verdacht, in der Nacht zum Dienstag einen Renault Kangoo in der Löher-gasse entwendet zur haben.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatten die Jungs die günstige Gelegenheit ergriffen, mit dem nicht verschlossene Fahrzeug, in dem zusätzlich auch noch der Zündschlüssel lag, eine Spritztour zu unternehmen. Nachdem sie offenbar zunächst einfach nur in der Gegend herumgefahren waren, entschlossen sie sich schließlich, nach Mannheim zu fahren. In Heidelberg ging ihnen jedoch der Sprit aus, weshalb sie das Fahrzeug im Wieblinger Weg stehen ließen und mit der Bahn wieder nach Sinsheim zurückkehrten.

Auf die Spur der Jugendlichen kamen die Ermittler des Polizeireviers Sinsheim noch am selben Tag, als sie wegen einer anderen Sache gegen beide ermittelten. In diesem Zusammenhang entwickelte sich schließlich der Verdacht, das Fahrzeug entwendet zu haben. Beide legten sodann ein Geständnis ab. Die Ermittlungen, die mittlerweile die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg übernommen hat, dauern noch an.

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Vandalismus im SB-Bereich der Sparkassenfiliale Zeugen gesucht

In der Nacht zum Dienstag wüteten bislang unbekannte Täter im SB-Bereich der Sparkassenfiliale in der Hauptstraße. Zwei Steuerungseinheiten der Glasschiebetüren sowie zwei Notschalter fielen der blinden Zerstörungswut der Täter „zum Opfer“. Die Schadenshöhe dürfte sich ersten Angaben zufolge auf mindestens 1.000 Euro belaufen. Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an. Zeugen, die evtl. in der Nacht zum Dienstag verdächtige Beobachtungen oder gar Personen wahrgenommen haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Sinsheim, Tel.: 07261/6900, zu melden.

(Ilvesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Mercedes beim Ausparken touchiert und anschließend geflüchtet / Zeugen gesucht

Vermutlich beim Ausparken beschädigte ein bislang unbekannter Autofahrer am Mittwoch zwischen 9.45 und 9.55 einen in der Schloßstraße, auf dem Parkplatz vor einer Apotheke, abgestellten Mercedes. Ohne sich um den Schaden in Höhe von über 2.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Verursacher von der Unfallstelle. Zeugen, die den Unfall bemerkt haben, werden gebeten, sich unter Telefon 06203/93050 beim Polizeirevier Ladenburg zu melden.

(Schriesheim-Kohlhof / Rhein-Neckar-Kreis) – Auf glatter Fahrbahn in Gegenverkehr geraten / Zwei Leichtverletzte – Sachschaden 20.000 Euro

Auf glatter Fahrbahn geriet am Mittwoch gegen 10 Uhr eine 56-jährige Fahrerin eines VW auf der Kreisstraße 4122 in der Ortsdurchfahrt des Ortsteils Kohlhof ins Schleudern und dadurch auf die Gegenfahrbahn. Eine entgegenkommende 67-jährige Fahrerin eines BMW versuchte noch nach rechts in die Böschung auszuweichen, konnte den Frontalzusammenstoß aber nicht mehr verhindern. An beiden Fahrzeugen lösten die Airbags aus. Beide Fahrerinnen wurden leicht verletzt und mit Rettungsfahrzeugen zur ambulanten Behandlung in eine Klinik nach Heidelberg eingeliefert. Beide Autos wurden zu einer nahegelegenen Werkstatt abgeschleppt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 20.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und Reinigung der Fahrbahn war die Kreisstraße bis gegen 12 Uhr voll gesperrt. Der Verkehr konnte über die zweite Ortsdurchfahrt umgeleitet werden.

Worms

Bei Wormser Kulturnacht aktiv werden

Bewerbungsfrist läuft bis 1. März / Kulturnacht am 27. Juni in der Innenstadt

Noch bis zum 1. März können sich interessierte Bewerber für einen Platz im Programm der dreizehnten Wormser Kulturnacht am 27. Juni anmelden. Wer sich als Kulturschaffender oder Betreiber von Veranstaltungsorten wie Cafés, Lokalen oder Ausstellungsräumen bewerben möchte, kann seine Unterlagen bei der Kultur und Veranstaltungs GmbH einreichen. Bei der Kulturnacht können Besucher einen ganzen Sommerabend lang unterschiedlichste kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Führungen an teilweise ungewohnten Orten in der Wormser Innenstadt erleben. Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es zum Download auf www.kulturnacht.worms.de.

Worms – Am 27. Juni verwandelt sich die Wormser Innenstadt an zahlreichen Orten wieder zur Bühne verschiedenster Kulturformen, wenn die dreizehnte Kulturnacht in der Nibelungenstadt stattfindet. „Wer diesen Abend aktiv mitgestalten möchte, kann sich noch bis zum 1. März bei uns bewerben“, erklärt Artur Kiefel, Projektmanager der Kultur und Veranstaltungs GmbH (KVG). „Wir freuen uns sowohl auf Bewerbungen von Kulturschaffenden, als auch von Betreibern innerstädtischer Bars, Cafés oder anderer Lokalitäten. So können wir gegebenenfalls Künstler und Betreiber vernetzen, um den Besuchern ein attraktives Programm bieten zu können.“ Jeder Bewerber kann außerdem einen Zuschuss für sein Projekt beantragen. Ab Mitte März beginnt dann die zeitliche Koordination und genauere Planung der einzelnen Projekte.

Bewerbung

Interessierte können sich entweder als Person oder Gruppe („Aktive(r)“) bewerben oder indem sie einem oder mehreren Aktiven Räumlichkeiten zur Verfügung stellen („Veranstaltungsort“). Falls Bewerber bereits ein Komplettpaket haben, sprich sie wissen schon, wo sie aktiv sein wollen oder wer bei ihnen auftritt bzw. bieten selbst etwas in ihrem Veranstaltungsort an, dann gelten sie als „Anbieter“. Egal, ob Aktive/r, Veranstaltungsort oder Anbieter – Ziel ist es, den Bürgern und Besuchern ein abwechslungsreiches Programm zu bieten. Ansprechpartner für Interessierte sind Artur Kiefel und Markus Reis, die gerne vermitteln und beraten: kulturnacht@kvg-worms.de oder unter Tel. 06241-2000-318.

Weitere Informationen unter anderem zum Zuschuss sowie die Bewerbungsunterlagen zum Download findet man auf www.kulturnacht.worms.de. Bewerbungsschluss ist der 1. März.

Die Wormser Kulturnacht

Bereits zum dreizehnten Mal findet die Wormser Kulturnacht am 27. Juni 2020 statt. Seit 2007 bieten Wormser den Kulturinteressierten der Stadt und der Region einen spannenden Abend in der Innenstadt. An rund 30 stimmungsvoll hergerichteten Orten laden Kulturschaffende die Besucher zum Entdecken und Mitmachen ein, ganz nach dem Motto „Von Wormsern für Wormser“. Veranstalter ist die Kultur und Veranstaltungs GmbH in Zusammenarbeit mit der Kulturkoordination der Stadt Worms.

Die Partner der Wormser Kulturnacht

Die dreizehnte Wormser Kulturnacht wird ermöglicht durch die Unterstützung der folgenden Partner: EWR AG, Jakob Jost GmbH, Sparkasse Worms-Alzey-Ried, Volksbank Alzey-Worms eG und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Worms mbH.

Text: Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms Foto: Bernward Bertram
06.02.2020

Hausführung durchs Wormser am 10. Februar

Noch Tickets erhältlich

Wer schon immer einmal wissen wollte, wie es hinter den Kulissen des Wormsers aussieht oder wo sich Künstler auf ihren großen Auftritt vorbereiten, bekommt am Montag, 10. Februar, um 18 Uhr Antworten: Unsere Hausführung durch das Wormser Theater, Kultur- und Tagungszentrum klärt diese und viele weitere spannende Fragen und gibt in rund 120 Minuten exklusive Einblicke, die sonst nur den Künstlern vorbehalten sind. Die Anmeldung ist beim TicketService im Wormser oder telefonisch unter 06241-2000-450 möglich. Die Teilnahme kostet vier Euro. Weitere Informationen gibt es unter www.das-wormser.de.

Worms – „Mit unseren Hausführungen ermöglichen wir den Besuchern einmal Bereiche des Wormsers zu sehen, die normalerweise nicht zugänglich sind. So geben wir den Teilnehmern spannende Einblicke in den Backstage-Bereich oder die technische Regie“, so Frank Schumann, Projektmanager und Gästeführer im Wormser. Bei einer Führung durch den traditionsreichen Theaterbau kommt auch dessen mehr als 125 Jahre alte Geschichte sowie dessen Architektur nicht zu kurz. Auf keinen Fall entgehen lassen sollte man sich die Aussicht vom Schnürboden hoch über der Theaterbühne. Technikfans kommen in der Regiekabine voll auf ihre Kosten: Dort gibt es hunderte von Reglern und Knöpfen, deren unterschiedliche Funktionsweisen den Teilnehmern erläutert werden. „Bei einer Führung kann man Das Wormser einmal in Ruhe besuchen. Das Veranstaltungshaus zeigt sich dann von einer ganz neuen Seite“, ergänzt Schumann.

Service: Ticketpreis & Anmeldung Die Teilnahme an der Hausführung am 10. Februar kostet vier Euro pro Person. Wer Einblicke hinter die Kulissen des Wormsers erhalten möchte, kann sich persönlich oder telefonisch beim TicketService im Wormser (Rathenaustraße 11, 67547 Worms) unter 06241-2000-450 anmelden.

Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms
06.02.2020

Große Namen, vielbeachtete Inszenierungen – Die Nibelungen-Festspiele zählen zu den renommiertesten Theaterfestivals Deutschlands

In Berlin zogen die Veranstalter eine positive künstlerische Bilanz unter der Intendanz von Nico Hofmann und gaben einen Ausblick auf das Lutherjahr 2021 mit Büchner-Preisträger Lukas Bärfuss

V.l. Sascha Kaiser, Adolf Kessel, Prof. Dr. Thomas Kaufmann, Malu Dreyer, Mario Adorf, Nico Hofmann, Thomas Laue, Petra Simon, Lukas Bärfuss. Copyright @Sebastian Gabsch

Berlin / Worms – Intendant Nico Hofmann und Thomas Laue, Künstlerischer Leiter der Festspiele, blicken zurück auf fünf Jahre großes Freilufttheater.

Intendant Nico Hofmann: „Worms hat den offenen, dynamischen Weg eingeschlagen, den wir uns – auch politisch – erhofft haben: divers, weltoffen und generationsübergreifend in der Zusammenarbeit der kreativen Teams. Die Festspiele begeistern mittlerweile ein Publikum, das unseren Ansatz mit großer Neugierde verfolgt – darauf bin ich stolz.“

„Der Nibelungenstoff ist eine der großen Urgeschichten. Wir haben in den letzten Jahren in Worms alles daran gesetzt, sie so zu erzählen, dass sie nicht als altertümlich und von gestern daherkommt, sondern von heute aus gedacht wird. Es ist wichtig, dass die Nibelungen-Festspiele nun über diese alte Geschichte vor allem von der Gegenwart erzählen. Nur so kann ein solches Festival auch für die Zukunft lebendig bleiben“, so Künstlerischer Leiter Thomas Laue.

In den letzten fünf Jahren haben Autoren wie Albert Ostermaier, Feridun Zaimoglu, Thomas Melle, Regisseure wie Nuran David Calis, Roger Vontobel und Schauspielstars wie Klaus Maria Brandauer, Jürgen Prochnow, Uwe Ochsenknecht, Catrin Striebeck, Katja Weitzenböck, Dominic Raacke, Dennenesch Zoudé und viele mehr die Nibelungen-Festspiele geprägt.

So zählen die Nibelungen-Festspiele zu den großen kulturellen Ereignissen in Rheinland-Pfalz. Das Festival ist seit dem Beginn im Jahr 2002 ein Publikumsmagnet, das sich künstlerisch ständig weiterentwickelt. Große Autoren, anerkannte Regisseure, renommierte Schauspieler und mutige Inszenierungen haben eine große und treue Fangemeinde geschaffen. Die Planungen für die Festspiel-Sommer 2020 und 2021 setzen die Erfolgsgeschichte fort: 2020 wird Roger Vontobel die Uraufführung „hildensaga. ein königinnendrama“ von Ferdinand Schmalz inszenieren, 2021 schreibt Lukas Bärfuss den Text für ein Luther-Stück.

Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer: „Mit einer völlig neuen Perspektive wird bei den Nibelungen-Festspielen im Sommer wieder die mittelalterliche Geschichte von Treue und Verrat auf die Bühne kommen. Ich freue mich sehr, dass dieses Jahr die Inszenierung unter dem Titel ´hildensaga. ein königinnendrama´ aus der Sicht von Brünhild und Kriemhild erzählt. Die Nibelungen-Festspiele am historischen Ort vor dem Kaiserdom in Worms sind ein Leuchtturm des rheinland-pfälzischen Kulturkalenders und weit darüber hinaus.“ Das Land unterstützt die Festspiele wieder mit einem hohen sechsstelligen Förderbetrag und kurbelt so auch den Tourismus und die regionale Wirtschaft mit an.

Im Jahr 2021 werde Worms an den Reichstag vor 500 Jahren erinnern, deshalb werde 2021 ausnahmsweise Luther statt der Nibelungen im Mittelpunkt der Festspiele stehen.

Oberbürgermeister der Stadt Worms, Adolf Kessel: „Wie kaum ein anderer deutscher Festivalort hat sich Worms mit seinen Nibelungen-Festspielen zu einem Publikumsmagneten entwickelt. Im Jahr 2021 werden die Festspiele gar zum zentralen inhaltlichen Ankerpunkt der Feierlichkeiten anlässlich des Wormser Lutherjahres. Unsere Stadt mit ihrer wechselvollen Geschichte und ihrer großen Bedeutung im Mittelalter gehört zu den ältesten Städten Deutschlands. Während des Hochmittelalters war Worms ein Zentrum politischer und kirchlicher Macht, für bedeutende Kaiser wie Friedrich Barbarossa war jene Stadt am Rhein die wichtigste Residenz nördlich der Alpen. Mit den Nibelungen-Festspielen ist es uns gelungen, einen Teil des alten Glanzes unserer einst so bedeutungsvollen Stadt zurückzugewinnen.“

Georg-Büchner-Preisträger Lukas Bärfuss schreibt für die Nibelungen-Festspiele zum Jubiläumsjahr ein Stück über den großen Reformator, das vor dem Wormser Kaiserdom uraufgeführt wird. Damit werden die Festspiele im Wormser Lutherjahr zum zentralen inhaltlichen Ankerpunkt der Feierlichkeiten.

„Der Wormser Reichstag, Luthers Rede (Hier stehe ich, ich kann nicht anders), wird in der Regel als Heldengeschichte begriffen. Ich sehe das anders, ich sehe zuerst das Leid, das durch das Schisma verursacht wurde in all den Jahrhunderten danach – bis heute. Mich interessiert Luthers Rhetorik, seine Eskalationsdramaturgie. Warum die Vulgarität, warum seine literarischen Gewaltexzesse? Weil es seiner Sache diente? Vielleicht. Bestimmt aber, weil es dem Medium diente, der brandneuen Form der Flugschriften. Wenn wir heute vom Populismus sprechen, dann lassen wir häufig unerwähnt, dass seine Geschichte in der Moderne mit einer Medienrevolution beginnt, und das, was wir heute unter dem Begriff Öffentlichkeit kennen, damals überhaupt erst erfunden wurde. Und Luther gehört zu den ersten Meistern dieser neuen Form der Öffentlichkeit. Das alles möchte ich im Stück zum 500-jährigen Jubiläum des Wormser Reichstages untersuchen. Ich möchte die Wirkungen Luthers geschichtlich bis ins Heute verfolgen, im Guten wie im Schlechten“, so Lukas Bärfuss.

Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats der Landeausstellung in Worms, Professor Dr. Thomas Kaufmann, ergänzte, dass zur übernächsten Festspiel-Saison auch die Landesausstellung „Hier stehe ich. Gewissen und Protest – 1521 bis 2021“ hier ansetzen werde.

Vorverkaufsstart der Luther-Inszenierung

Erstmals gibt es in diesem Jahr parallel Tickets für zwei Inszenierungen der Nibelungen-Festspiele in Worms zu kaufen: Seit November läuft erfolgreich der Vorverkauf für „hildensaga. ein königinnendrama“. Diese Uraufführung wird vom 17. Juli bis 2. August 2020 auf der Nordseite des Wormser Doms aufgeführt. In dieser Inszenierung bereichert Mario Adorf, einer der Initiatoren der Nibelungen-Festspiele, die Aufführung durch eine Videosequenz.

Parallel startet mit heutigem Datum der Vorverkauf für die Inszenierung 2021.

Die Luther-Inszenierung wird vom 16. Juli bis zum 1. August 2021 an 16 Abenden auf der Nordseite vor dem Wormser Dom uraufgeführt. Der Vorverkauf für die Inszenierung 2021 startet mit einer neuen Preisstruktur am 3. Februar 2020, um 11 Uhr. Für die Inszenierung 2021 werden zum ersten Mal die Plätze auf der Tribüne in fünf Preiskategorien eingeteilt, anstatt der ehemals vier Kategorien. Wie bisher, ist es möglich, ab 29 Euro die Inszenierung 2021 vor dem Wormser Dom zu besuchen. Generell werden die Tickets ab 2021 von 29 bis 139 Euro angeboten. Die Tribüne auf der Nordseite des Wormser Doms umfasst ab 2021 rund 1430 Plätze, das sind rund 150 Plätze mehr als bisher. Die neue Preisstruktur wurde im vergangenen November einstimmig vom Gesellschafterausschuss der Nibelungenfestspiele gGmbH unter dem Vorsitz von OB Adolf Kessel beschlossen.

Tickets können über die Hotline 01805 – 33 71 71 (0,14 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute, erreichbar Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 20 Uhr) oder über die Internetseite www.nibelungenfestspiele.de bestellt werden. Ebenso bieten alle bekannten TicketRegional-Vorverkaufsstellen die Karten an.

EWR CLEWR-Card-Inhaber erhalten zehn Prozent auf zwei Eintrittskarten bei Buchung über die oben genannte Hotline sowie beim TicketService Worms (gilt nicht in Kombination mit anderen Rabatten).

Text: Nibelungenfestspiele gGmbH der Stadt Worms Foto: Sebastian Gabsch
06.02.2020

Ludwigshafen am Rhein

Gaststätte wegen Mängel geschlossen

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Dienstag, 4. Februar 2020, eine Gaststätte in der Karolina-Burger-Straße wegen technischer Mängel geschlossen. In dem Lokal wurden Shisha-Pfeifen geraucht, obwohl dort eine Be- und Entlüftungsanlage sowie ein Kohlenstoffmonoxid-Warngerät fehlten. Die Einsatzkräfte versiegelten die Tür und stellten den Schlüssel sicher. Ende Januar hatte der KVD die Gaststätte kontrolliert und wegen der mangelnden technischen Ausrüstung das Rauchen von Shisha-Pfeifen in den Räumen untersagt. Als bei einer Nachkontrolle wenige Stunden später trotzdem erneut Shishas konsumiert wurden, erfolgte die Schließung des Lokals.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
06.02.2020

„Grüße aus Ludwigshafen Ansichtskarten und Souvenirs aus 160 Jahren Stadtgeschichte“

„Grüße aus Ludwigshafen – Ansichtskarten und Souvenirs aus 160 Jahren Stadtgeschichte“ zeigt das erste Ausstellungsprojekt des Jahres 2020 im Stadtmuseum im Rathaus-Center vom 8. Februar bis 1. August. Bei einem Pressegespräch am 5. Februar 2020 stellten Dr. Regina Heilmann, Leiterin des Stadtmuseums, und Stadtarchivar Dr. Stefan Mörz, das Konzept der Ausstellung und das Begleitprogramm vor.

Die Ansichtskarte als bahnbrechende Erfindung wurde vor kurzem 150 Jahre alt. Die junge Stadt Ludwigshafen ist nicht wesentlich älter, erhielt die gleichnamige Siedlung ihre Stadtrechte doch im Jahr 1859. Beide Umstände bildeten den Anlass, die eigene Stadtgeschichte anhand von Motiven auf Ansichtskarten einmal näher „unter die Lupe“ zu nehmen und mit Perspektive auf dieses Kommunikationsmedium anschaulich zu vermitteln. Bemerkenswert ist hierbei nicht nur die Vielfalt, die auf den wenigen Quadratzentimetern Platz fand, sondern auch die Bandbreite an Themen, die durch Ansichtskarten in Umlauf gerieten. Jede Ansichtskarte spiegelt dabei einen Ausschnitt aus der Geschichte der Stadt und ihrer Stadtteile. Während ältere Menschen individuelle Assoziationen beim Betrachten bestimmter Motive empfinden mögen, so werden die Jüngeren überrascht sein von Stadtansichten oder Ereignissen, die heute kaum jemand mehr geläufig sind. Dabei kommt nicht nur Altbekanntes, sondern ebenso Verlorenes und Kurioses zum Vorschein. Auch interaktive Stationen laden die Museumsgäste dazu ein, das Medium Ansichtskarte wieder zu entdecken. Die Ausstellung hatte die Sichtung möglichst aller noch existierender Kartenmotive aus der Stadtgeschichte als Arbeitsgrundlage. Doch wird hier nicht die schiere Masse präsentiert. Vielmehr werden spannende Themenkomplexe vorgestellt, die sich aus der Kartenvielfalt ableiten lassen. Besucher*innen lassen sich ein auf ein Ludwigshafen am Rhein von den Anfängen bis zur Gegenwart und erkunden anhand von Ansichtskarten die Stadtgeschichte im Mini-Format. Ein abwechslungsreiches Begleitprogramm für Erwachsene und Kinder ist ebenso Teil des Ausstellungsprojektes wie der eigens bestückte Museums-Shop. Wer so jung ist, das Kommunikationsmittel Ansichtskarte kaum mehr zu kennen, hat durch die Ausstellung Gelegenheit, in Zeiten von WhatsApp, Facebook und Instagram selbst „zur Feder“ zu greifen und im Stadtmuseum seine eigene Ansichtskarte zu verfassen.

Zu sehen sind im Stadtmuseum ganz verschiedene Ausstellungsstücke rund um das Thema Kommunikation, darunter hunderte verschiedene Postkarten aus Ludwigshafen und zahlreiche Souvenirs. Besondere Stücke sind beispielsweise ein Erinnerungsteller mit dem Porträt Ludwig II.

Eröffnet wird die Ausstellung „Grüße aus Ludwigshafen – Ansichtskarten und Souvenirs aus 160 Jahren Stadtgeschichte“ am Samstag, 8. Februar, 15 Uhr. Zur Begrüßung spricht Dr. Stefan Mörz. Dana-Livia Cohen, die Projektleiterin der Ausstellung, führt in die Präsentation ein. Dr. Regina Heilmann stellt das Begleitprogramm vor. Im Anschluss kann die Ausstellung besichtigt werden; es gibt betreute Mitmach-Aktionen für Kinder. Um 17 Uhr schließt sich der Eröffnungsvortrag „Ludwigshafener Ansichtskarten aus 150 Jahren – ein Sammler zeigt und erzählt“ von Werner Appel, stellvertretender Leiter des Bereichs Stadtentwicklung, an.

Informationen zur Ausstellung gibt es auch im Internet unter www.ludwigshafen.de. Das Stadtmuseum ist geöffnet von Dienstag bis Samstag jeweils von 10 Uhr bis 17 Uhr und bei Sonderveranstaltungen. Der Besuch des Stadtmuseums und aller Angebote im Begleitprogramm ist frei. Am Freitag, 10. April 2020 (Karfreitag), Donnerstag, 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt) und Donnerstag, 11. Juni 2020 (Fronleichnam) ist das Stadtmuseum geschlossen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
06.02.2020

Vier Mäusebussarde im Wildpark Rheingönheim ausgewildert

In und rund um den Wildpark Rheingönheim werden in Zukunft vier Mäusebussarde zu Hause sein. Die Tiere wurden am Dienstag, 4. Februar 2020, in die Freiheit entlassen. Sie stammen aus der NABU Greifvogelstation Haßloch, in der kranke, geschwächte, verletzte und junge Greifvögel und Eulen aufgenommen und nach erfolgreicher Pflege wieder ausgewildert werden.

Bei den Greifvögeln handelt es sich um ein knapp einjähriges Männchen und drei Weibchen, von denen eines zwei Jahre und die anderen beiden jeweils fünf Jahre alt sind. Eine Altersschätzung lässt sich an der Augenfarbe der Tiere vornehmen: Je dunkler die Augen, desto älter ist der Mäusebussard. Das Männchen stammt vermutlich aus Skandinavien. Ein Großteil der skandinavischen Populationen überwintern in Mittel- und Südwesteuropa.

Ideale Bedingungen im Wildpark

Für den Mäusebussard, der am weitesten verbreitete Greifvogel Mitteleuropas, bietet der rund 30 Hektar große Wildpark Rheingönheim ideale Bedingungen zum Leben. Denn die Tiere benötigen Waldränder und Feldgehölze. Zum Nisten bevorzugen sie große Bäume innerhalb von Wäldern, in denen Mäusebussardpaare aus Ästen, Gräsern, Laub und Moos einen großen Horst von 60 bis 80 Zentimeter Durchmesser bauen.

Der Mäusebussard zählt mit 51 bis 56 cm Zentimetern und einer Flügelspannweite von 117 bis 137 Zentimetern zu den mittelgroßen Greifvögeln. Das Weibchen ist etwas größer als das Männchen, was bei Greifvögeln nicht ungewöhnlich ist. Der Vogel zeichnet sich durch seine miauenden Laute aus. Das Gefieder kann sowohl von fast weiß bis dunkel braun alle Übergänge zeigen und ist sehr variabel. Der Mäusebussard ernährt sich, seinem Namen entsprechend, hauptsächlich von Mäusen und anderen kleinen Nagetieren.

Die seit 1977 bestehende Ausgewöhnungsstation für Greifvögel und Eulen wird von der NABU Ortsgruppe Haßloch betreut und beherbergt neben Mäusebussarden unter anderem auch Turmfalken, Habichte, Sperber, Waldohreulen und Waldkauze. Geleitet wird die Station von Maik Heublein.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
06.02.2020

Doku zur Pilzhochstraße beginnt

Ein von der Stadt Ludwigshafen beauftragter zertifizierter Gutachter fotografiert für die Dokumentation des Pilzhochstraßenabrisses von Donnerstag, 6. Februar, bis Dienstag, 11. Februar 2020, den Gebäudebestand entlang der Dammstraße. Die Anwohner*innen werden mit Handzetteln darüber informiert.

Fragen rund um die Baustelle beantwortet Dieter Jung in der Tourist-Information Ludwigshafen am Berliner Platz 1.

Die Öffnungszeiten der Baustelleninfo Hochstraße Süd Ludwigshafen sind montags, 14 bis 17 Uhr, dienstags, 14 bis 17 Uhr, mittwochs, 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, donnerstags, 10 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr.

Dieter Jung ist zusätzlich per E-Mail jung@lukom.com und per Telefon 01520 92 72 145 zu erreichen.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
06.02.2020

Fragen wagen – Was Sie schon immer über Kunst wissen wollten…

Unter der Führung von Kunsthistorikerin Ursula Dann und dem Motto „Formen der Abstraktion – Zwischen Expressionismus und Konstruktivismus“ gestalten die Teilnehmer*innen bei „Fragen wagen – Was Sie schon immer über Kunst wissen wollten….“ am Dienstag, 11. Februar 2020, 16.30 bis 17.30 Uhr, im Wilhelm-Hack-Museum die Inhalte und den Verlauf ihres Rundgangs aktiv mit. Es gilt wie immer: Fragen und Meinungen sind erwünscht. Die Teilnahme und der Eintritt sind kostenlos.

Wilhelm-Hack-Museum
06.02.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Der Rhein-Pfalz-Kreis sucht eine/-n ehrenamtliche/-n Behindertenbeauftragte/-n (m/w/d).

Ludwigshafen – Das Ehrenamt es Behindertenbeauftrage/n ist für den Rhein-Pfalz-Kreis ein wichtiger Baustein, um den Belangen behinderter Menschen im Kreisgebiet gerecht zu werden. Dazu möchte der Landkreis allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Chance bieten, sich in diesem Themengebiet zu engagieren. Zu den Aufgaben der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten gehören insbesondere:

  • die Koordination in allen Behindertenangelegenheiten als Bindeglied zwischen örtlichen Beauftragten, freien Trägern, Selbsthilfegruppen und Vereinen
  • die Förderung verschiedener Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen
  • die Beratung von Menschen mit Behinderung zu festen Sprechzeiten und die Vermittlung der individuellen Bedürfnisse, Beschwerden und Empfehlungen gegenüber der Kreisverwaltung
  • Mitwirkung bei der behindertengerechten Gestaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen, Verkehrsräumen und des öffentlichen Verkehrs
  • Beratung, Betreuung, Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen, Ärzten und Pflegeinrichtungen
  • Kontaktstelle zum Landesbehindertenbeauftragten und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
  • als zentrale Anlaufstelle der Verwaltung in allen Fragen bezüglich Behinderung zu wirken.

Für die Erfüllung dieser ehrenamtlichen Aufgaben wird eine verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit gesucht, die über ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für und in die Belange, Wünsche und Probleme von Menschen mit Behinderung verfügt.

Nach der Hauptsatzung des Rhein-Pfalz-Kreises erhält die/der Behindertenbeauftragte für die notwendigen baren Auslagen und sonstige Aufwendungen monatlich im Voraus eine pauschale Aufwandsentschädigung von 285,23 Euro. Daneben wird eine Reisekostenvergütung für Dienstreisen nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet.

Die/Der Behindertenbeauftragte wird vom Kreistag für die Dauer seiner gesetzlichen Wahlzeit gewählt – somit bis zu den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2024.

Interessierte richten bitte ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28.Februar 2020 an die:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Vorzimmer des Landrates
z.Hd. Tilo Meinke
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen/Rh.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.02.2020

Frühzeitige Schließung der Kfz-Zulassungsaußenstelle Heßheim am 10. Februar 2020

Heßheim – Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim findet am Montag, 10. Februar 2020, eine Personalversammlung statt. Die Verwaltung ist daher ab 10:30 Uhr geschlossen. Davon betroffen ist auch die Kfz-Zulassungsaußenstelle Heßheim, im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim. Die Nummernausgabe endet bereits um 10 Uhr.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Kfz-Zulassungsstelle im Kreishaus des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen oder die Kfz-Zulassungsaußenstelle in Dudenhofen, im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen zu nutzen. Die Kreisverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Öffnungszeiten und weitere Informationen unter www.rhein-pfalz-kreis.de.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.02.2020

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Germersheim und Landkreis GER

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

Austausch der kommunalen Spitzenvertreter: Landrat Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zu Gast beim Arbeitstreffen bei Landrat Dietmar Seefeldt

Landau / Kreishaus – Zu Beginn des gemeinsamen Arbeitstreffens bei Landrat Dietmar Seefeldt trugen sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Ehrenbürger und Landrat a.D. Gerhard Schwetje ein und drückten damit ihre Verbundenheit zu seiner Person und dem Landkreis Südliche Weinstraße aus. Schwetje war auch im Bereich der interkommunalen Zusammarbeit ein Vorreiter gewesen – bis heute werden zahlreiche von ihm initiierte Kooperationen zwischen den drei Gebietskörperschaften fortgeführt. Für Schwetje war das kommunale Miteinander besonders wichtig.

Zudem ging es bei dem jüngsten Treffen um die Mobilen Retter in der Südpfalz. „Wir möchten uns bei allen, die dieses Ehrenamt angenommen haben und Menschen im medizinischen Notfall zur Seite stehen, bedanken. Dazu bereiten die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die Stadt Landau derzeit einen gemeinsamen südpfalzweiten Mobile Retter Tag vor“, betonten die Landräte und der Oberbürgermeister.

Denn um bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand gegebenenfalls das Überleben zu sichern, ist eine möglichst schnelle Ersthilfe von besonderer Bedeutung. Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim und die Stadt Landau haben sich deshalb entschieden als die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Mobilen Retter zu setzen. „Die Mobilen Retter tragen mit ihrem ehrenamtlichen

Engagement dazu bei, dass das Hilfenetz in unserer Region noch dichter wird“, so die drei kommunalen Spitzenvertreter der Südpfalz. 

Weiteres Thema der Zusammenkunft war aber auch die allgemeine Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Gebieten. „Wir müssen für unsere Region Strukturen und Perspektiven schaffen, damit es hier eine dauerhaft gute Ärzteversorgung gibt“, waren sich Seefeldt, Hirsch und Dr. Brechtel einig. Mit den maßgeblichen Akteuren wie Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und den bestehenden Ärztenetzwerken wie Kreisärzteschaft und Südpfalz-Docs erfolgt hierzu ein intensiver Austausch. Auch der Mobilitätstag stand erneut auf der Agenda. Einen Termin hierzu soll es im August geben. Ziel ist es Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern zusammenzubringen, um über aktuelle Projekte zu informieren und Anregungen dazu aufzunehmen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2020

Schifferstadt

Sitzung des Jugendstadtrates am 12. Februar

Am Mittwoch, 12. Februar um 18:30 Uhr tagt der Schifferstadter Jugendstadtrat erstmals in diesem Jahr im Ratssaal des Rathauses, Marktplatz 2. 

Seit 1996 gibt es in Schifferstadt einen Jugendstadtrat, der alle zwei Jahre neu gewählt wird. In diesem Jahr ist es wieder soweit und ein neues Gremium wird gebildet. Insgesamt 22 Kinder und Jugendliche haben ihre Kandidatur für den neuen Schifferstadter Jugendstadtrat erklärt. „Beweg dich, wenn dich was bewegt!“, so lautet das Motto, das auch der zuständige Beigeordnete Patrick Poss tatkräftig unterstützt: „Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit und hoffe, dass wir gemeinsam viel für die Jugendarbeit in Schifferstadt bewegen können.“

In der ersten Sitzung werden die Jugendbürgermeisterin bzw. der Jugendbürgermeister sowie der/die stellvertretende Vorsitzende gewählt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
06.02.2020

Neuer Seilbahnsitz am Käthe-Kollwitz-Platz

So und anders war der Seilbahnsitz letztes Jahr, mehrfach, zerstört.

Sechsmal musste die Stadtverwaltung den Seilbahnsitz am Käthe-Kollwitz-Platz in 2019 austauschen. Jetzt hat der Bauhof wieder einen neuen montiert.

„Leider müssen wir davon ausgehen, dass der Seilbahnsitz immer wieder mutwillig zerstört wird. Unter anderem haben wir Bissspuren feststellen können“, sagt Katrin Ebli vom Referat Grundstücksverwaltung. Das Austauschen des Sitzes verursache jedes Mal Kosten und Aufwand seitens des Bauhofs. „An keiner unserer Seilbahnen müssen wir den Sitz so häufig tauschen – normalerweise halten diese über Jahre“, stellt Ebli fest. „Wir hoffen auf Verständnis seitens der Spielplatzbesucher, wenn vorübergehend mal kein Sitz vorhanden ist.“ Ganz aktuell sei aber ein neuer da.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
06.02.2020

Volkshochschule (VHS) Schifferstadt

Achtsamkeits-Yoga für Kinder

Am Samstag, 15. Februar beginnt um 15:15 Uhr der Kurs „Achtsamkeits-Yoga für Kinder (7-10)“ im Schifferstadter vhs-Bildungszentrum, Neustückweg 2.

Achtsamkeit bedeutet, in einem Moment bewusst anwesend zu sein und wahrzunehmen, was gerade geschieht. Im Kurs lernen die Kinder achtsam mit sich selbst sowie gegenüber anderen zu sein. Sie erfahren, was der Unterschied zwischen Anspannung und Entspannung ist, wie sie aufmerksam sein und Dinge so akzeptieren können wie sie sind – egal ob ärgerlich oder schön. Es geht um den Moment hier und jetzt. Achtsamkeitsyoga ist das Richtige für alle aufmerksamen Entdecker, die gerne etwas Neues ausprobieren möchten.

Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302.

Stadtverwaltung Schifferstadt / Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
06.02.2020

Steinzeit-Abenteuer für Kinder

Am Samstag, 15. und Montag, 17. Februar findet der Kurs „Jugendkunstschule in den Ferien: Steinzeit-Graffiti & Steinzeit-Töpfern“ im Schifferstadter Heimatmuseum in der Kirchenstraße 17 statt.

Das zweitägige Abenteuer für Kinder startet im Heimatmuseum. Hier schauen sich die Kids Beispiele aus der Steinzeit und aus der Zeit des Goldenen Hutes an. Danach werden aus Pflanzen und Erde Naturfarben hergestellt. Damit lassen sich tolle Höhlen-Graffitis malen! Nach antiken Vorbildern töpfern die Kinder anschließend Glockenbecher, Anhänger in Form von Pfeilspitzen und Perlen und was sonst noch so gefällt. Und natürlich gibt es zwischendurch tolle Steinzeitspiele.

Informationen und Anmeldung erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302.

Stadtverwaltung Schifferstadt / Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
06.02.2020

Veranstaltungen

Leisböhlglühen in der Weinlage Haßloch

Südlich der A65 gelegen befindet sich mit knapp 24 Hektar bestockter Rebfläche die Einzellage „Haßlocher Leisböhl“.

Vor 10 Jahren, im März 2010, fand dort das erste und bislang einzige „Leisböhlglühen“ statt.

Haßloch / Leisböhl – Der Verein „Leisböhler WeinKultur Haßloch e.V.“ wird am Samstag, den 21.03.2020 ab 16:00 Uhr dieses Event wieder aufleben lassen.

Die Weinlage wird sich bei Dämmerung in ein Lichtermeer verwandeln. An den Weinständen der Leisböhlwinzer Braun/Meckenheim, Grundhof/Meckenheim, Weinland Meckenheim sowie Weinland Königsbach-Neustadt können die verschiedensten Weine probiert und verkostet werden.

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Zu Gulaschsuppe, Hausmacher Broten, oder frischen Waffeln kann eine Schorle oder Antialkoholisches getrunken werden.

Umrahmt wird das Programm von Chill-Out-Music sowie einer Feuershow in der Dunkelheit.

Aufgrund der schwierigen Parksituation im Wingert empfiehlt sich eine Anreise mit dem Fahrrad direkt in die Weinlage.

Die Zufahrt ist über die Westrandstraße in Höhe der Brücke oder Gegenüber dem Industriegebiet Nord (Shell Tankstelle) möglich.

Für Besucher, die mit dem PKW anreisen wollen, gibt es Parkmöglichkeiten an den öffentlichen Parkplätzen im Industriegebiet Nord, sowie an der Halle in Höhe der Brücke an der Westrandstraße.

Es wird ein Shuttle-Service eingerichtet, der die Besucher von den Parkplätzen (Shell Tankstelle Industriegebiet Nord / Parkplatz Halle) in den Wingert bringt. Ein kleiner Fußmarsch von ca. 1km ist natürlich auch möglich.

Der Verein hat sich für diese Veranstaltung viel vorgenommen und bittet daher um Verständnis, dass auf dem Veranstaltungsgelände ein Beitrag von 5 Euro erhoben wird. Darin enthalten sind 2 Weinproben an den Weinständen.

„Wer den noch jungen Verein aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung des Events als Helfer unterstützen will, ist recht herzlich dazu eingeladen“, so der Vorsitzende Oliver Jung. Hierzu oder bei Rückfragen senden sie einfach eine Mail an info@weinkultur-hassloch.de

Leisböhler WeinKultur Haßloch e.V.
06.02.2020

1. FC 08 Haßloch

Neues vom 08-Stammtisch Nr. 55

Fußballbilanz und Sticker-Alarm bei 08

Die 55. Ausgabe der Sendereihe „Neues vom 08-Stammtisch“ ist auf www.youtube.com sowie auf der Homepage des 1. FC 08 Haßloch unter www.fc08hassloch.de zu sehen. Auch beim Offenen Kanal Weinstraße wird der Film ausgestrahlt. Oder sie schauen ihn sich einfach gleich unten an.

In dieser Sendung interviewt Moderator Thomas Dill-Korter zunächst Trainer Andreas Brill und Noel Rapp zum Thema „Die Fußballer der 08 ziehen Bilanz“.

„Sticker-Alarm bei 08“, heißt das zweite Thema der Sendung mit Benjamin Stiegler vom EDEKA-Markt Stiegler und dem 2. Vorsitzenden Michael Deigentasch als Gesprächspartner.

Vorher ist ein Einspielfilm vom Start der Sticker-Aktion zu sehen. Produziert wurde der Film von Peter Schallmeier, verantwortlich ist Jürgen Hurrle.

1 FC 08 Haßloch, Jürgen Hurrle
06.02.2020