Kirche

Online-Spendenportal eröffnet

Unterstützung von kirchengemeindlichen und landeskirchenweiten Projekten möglich

Speyer (lk)Mit Hilfe eines neuen Spendenportals auf der Website der Landeskirche kann ab sofort die Arbeit von Kirchengemeinden, Bau- und Fördervereinen sowie diakonischen Trägern finanziell unterstützt werden. Das hat der Fundraising-Beauftragte der Landeskirche, Pfarrer Götz Geburek, in Speyer mitgeteilt. Auf einer Projektseite werden dem Nutzer Details über den jeweiligen Spendenzweck mitgeteilt. Geplant sei auch, die landeskirchenweiten Gottesdienstkollekten über das Portal zu ermöglichen.

Die Online-Spende könne nach Auskunft des Fundraisingbeauftragten mit einem Klick auf den Spendenbutton durch Eingabe der Bankverbindung und der entsprechenden Bestätigung des Gebers getätigt werden. Zurzeit sei die Spende im Rahmen des Lastschriftverfahrens möglich, weitere Zahlwege, wie etwa PayPal, sollen folgen. Bei der freiwilligen Eingabe der Adressdaten, erhalte der Spender immer eine Zuwendungsbescheinigung. Grundsätzlich reiche für Spenden bis 200 Euro ein Kontoauszug zum Nachweis für das Finanzamt.

Mit dem Spendenportal reagiert die Landeskirche auf die Situation der Kirchengemeinden und diakonischer Einrichtungen, die z.B. durch die Corona-Pandemie keine Gottesdienstkollekten sammeln konnten. Das Diakonische Werk hat bereits seit Ostern online Spenden für den Corona-Notfonds zur Unterstützung von benachteiligten Familien und Kindern eingeworben.

Informationen für Gemeinden und Einrichtungen erteilt der Fundraisingbeauftragte, Pfarrer Götz Geburek, unter Telefon 06232 667-118 oder per Mail: fundraising@evkirchepfalz.de.

18.05.2020

Visionsprozess SEGENSORTE geht weiter

Geplante zentrale Veranstaltungen können nicht stattfinden – Fortsetzung mit neuen Formaten – „Segenspost“ für Kommunikation und Kontakt – Eingaben jetzt bis Ende Oktober möglich

Speyer – Der Visionsprozess „SEGENSORTE“ im Bistum Speyer geht weiter, wenn auch nicht ganz so wie geplant. Alle noch ausstehenden zentralen Veranstaltungen in St. Ingbert, Speyer und Ludwigshafen können aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen nicht stattfinden. Stattdessen hat das Segensorte-Team neue Formate entwickelt, die es ermöglichen sich an dem Visionsprozess zu beteiligen. „Wir haben auch den Zeitplan leicht angepasst: Die Eingabe von Ideen, Segensort-Visionen, Rückmeldungen ist bis Ende Oktober 2020 über die Homepage https://segensorte.bistum-speyer.de/ möglich. Im November soll dann eine erste Formulierung der Vision und möglichen zentralen Handlungsfeldern vorliegen“ erklärt Felix Goldinger von der Geschäftsstelle SEGENSORTE.

SEGENSPOST sorgt für Vernetzung

„Auch wenn sich die Situation aktuell etwas zu beruhigen scheint, wird es in den kommenden Wochen und Monaten nicht möglich sein, zur Normalität zurückzukehren“, so Goldinger. Treffen in größerem Kreis können nicht stattfinden. Deshalb gibt es jetzt als neues Projekt die SEGENSPOST. „So wie Paulus in Krisenzeiten Briefe an ‚seine‘ Gemeinden schrieb, so möchten wir die Krisenzeit nutzen, um mit Menschen aus unserem Bistum neue Verbindungen herzustellen oder alte aufleben zu lassen – ganz traditionell mit Briefen“, erklärt Goldinger. „Wir vermitteln Schreiberinnen und Leser, Senioren und Jugendliche. Mitmachen können alle, die Lust dazu haben: Einzelpersonen, Kitas, Chöre und Verbandsgruppen, Gemeinden, Büchereien oder Vereinsgruppen.“ Wer mitmachen möchte, kann dem Segensorte-Team eine Mail schreiben an: segensorte@bistum-speyer.de. Vorlagen für Briefe und Vorschläge zur Werbung für das Projekt sowie weitere Informationen findet man unter https://segensorte.bistum-speyer.de/segens-post. Die Organisatoren bitten auch um Rückmeldung zu den Erfahrungen mit der SEGENSPOST. „Uns ist wichtig, dass diese Erkenntnisse von Einzelpersonen oder Gruppen in den Gesamtprozess mit einfließen können“, sagt Goldinger.

Online-Beteiligung per Messenger und in den Sozialen Netzwerken

Die Mitmachbox wurde überarbeitet und steht jetzt als Angebot per Messenger zur Verfügung: Interessierte melden sich für die entsprechend Gruppe via Telegram, WhatsApp, Facebook-Messenger oder Notify an. Die Kurznachrichten sind so gestaltet, dass sie Einzelpersonen durch die Fragestellungen des Visionsprozesses navigieren und sie ihre Rückmeldungen einbringen können. Alternativ kann auch ein Moderator einer Gruppe die Kurznachrichten abonnieren und sie dann per Weiterleitung für digitale Gruppenchats nutzen.
Darüber hinaus gibt es seit kurzem auch in den sozialen Netzwerken eine Möglichkeit sich in den Visionsprozess einzubringen: In Instagram-Stories werden die Fragestellungen des Prozesses dargestellt und die Diskussion darüber angeregt. Die Reaktionen fließen direkt in den Visionsprozess ein. Auch auf Facebook gibt es nun einen eigenen Segensorte-Channel. Auch dort werden die Fragen des Visionsprozesses zur Diskussion gestellt und ein direkter Rücklauf in den Prozess gewährleistet.
Immer auf dem Laufenden bleiben kann man außerdem per Infomail, dem Newsletter mit jeweils aktuellen Informationen. Wer sich weitere Austauschmöglichkeiten wünscht, kann sich mit dem Segensorte-Team jederzeit in Verbindung setzen.

Digitale Ortstermine

Da persönliche Treffen im großen Kreis zurzeit nicht möglich sind, bietet das SEGENSORTE-Team Unterstützung an, wenn Gruppen sich digital treffen möchten. Erste Erfahrungen dazu gibt es bereits. Einen Bericht dazu findet man auf der Internetseite: https://segensorte.bistum-speyer.de/aktuelles/news/allgemein/ortstermin-das-geht-auch-digital

Die SEGENSORTE in der Corona-Hilfe-Datenbank

Darüber hinaus gibt es schon seit Ende März die „SEGENSORTE – Corona-Hilfe“. In dieser Datenbank können Hilfsangebote als „Segensort“ auf der entsprechenden Homepage eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs-Services von Jugendgruppen für ältere Menschen oder auch digitale seelsorgliche Angebote. „Eigentlich hatten wir die Homepage so angelegt, dass Ortsgruppen hier ihre Treffen und Ergebnisse ihrer Überlegungen für die Kirche von morgen eintragen können“, erklärt Felix Goldinger. „Jetzt haben sich die Vorzeichen geändert, aber wir erleben, dass es ganz viel Solidarität gibt, es tolle Ideen für unterstützende Angebote gibt und mancherorts viel kreative Energie freigeworden ist. Trotz aller Widrigkeiten entstehen Segensorte. Deshalb stellen wir die Homepage als Vernetzungsplattform für Pfarreien, Verbände und Einzelpersonen zur Verfügung“, erklärt Goldinger. Die Datenbank ist unter der Adresse https://segensorte.de/bistum-speyer/ erreichbar. Eingestellte Hilfsangebote werden nach Prüfung auf Richtigkeit der Angaben freigeschaltet.

Hintergrund:

Der Visionsprozess SEGENSORTE im Bistum Speyer wurde offiziell im Rahmen des letzten diözesanen Katholikentages in Kaiserlautern im September 2019 gestartet. Pfarreien, Gemeinden, Verbände oder Einrichtungen sind eingeladen, sich mit dem Thema Vision auseinanderzusetzen, Segensorte zu entdecken und zu entwickeln. Über die Homepage des Visionsprozesses besteht die Möglichkeit, die eigenen Erfahrungen und Perspektiven in den Prozess miteinzubringen. Aus allen Eingaben soll zur ersten Diözesanversammlung des Bistums im November ein erster Entwurf einer Vision für das Bistum formuliert werden. Darin einfließen sollten auch die Ergebnisse der ursprünglich geplanten fünf zentralen Veranstaltungen und vieler Treffen vor Ort, die durch die Folge der Pandemie jetzt nicht wie geplant stattfinden können.

Kontakt:
Visionsprozess SEGENSORTE
Felix Goldinger
Geschäftsführer des Visionsprozesses SEGENSORTE
Webergasse 11, 67346 Speyer
Mail: segensorte@bistum-speyer.de | Tel. 06232.102-286

Bistum Speyer
18.05.2020

Leuchtendes Vorbild für engagierten Denkmalschutz

„KiBa-Kirche des Jahres 2020“: St. Stephanus im saarpfälzischen Böckweiler

Berlin / Böckweiler (lk/ekiba) – Die St. Stephanuskirche im saarpfälzischen Böckweiler ist die „Kirche des Jahres 2020“ der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa). 1.988 Stimmen entfielen auf das älteste romanische Kirchengebäude im Saarland. Insgesamt beteiligten sich fast 10.653 Personen an der Abstimmung über die zwölf Kandidatinnen zur „Kirche des Jahres“. „Damit haben wir fast doppelt so viele Voten erhalten wie im vergangenen Jahr“, unterstreicht Catharina Hasenclever, die Geschäftsführerin der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründeten Stiftung. Den zweiten Platz errang die Stralsunder St. Nikolaikirche, die drittmeisten Stimmen entfielen auf die Dorfkirche im brandenburgischen Rossow.

„Die deutlich wachsende Beliebtheit des Wettbewerbs freut uns natürlich sehr“, sagt Catharina Hasenclever. „Sie bestärkt uns in unserem Engagement für den Erhalt von Kirchen überall in Deutschland: Gerade in diesen mühsamen Zeiten wird deutlich, dass Gotteshäuser – egal, wie groß und prächtig oder klein und unauffällig sie sein mögen – wichtige Orte der Einkehr, der Heimat und der Gemeinschaft sind und bleiben müssen.“

Als große Ehre nicht nur für die Kirchengemeinde, sondern auch für die ganze Landeskirche, haben Kirchenpräsident Christian Schad und Gebietsdezernentin Oberkirchenrätin Dorothee Wüst die Wahl zur Kirche des Jahres bezeichnet. „Das ist die Frucht Ihrer unermüdlichen Fundraising-Aktivitäten“, schreibt Schad in einem Glückwunschschreiben. Die Kirchengemeinde Böckweiler, ihr Presbyterium und die Pfarrerin seien mit ihrem Engagement „in Ihrer Region und darüber hinaus ein leuchtendes Vorbild für den Erhalt eines denkmalgeschützten Gebäudes.“

Die Ursprünge der Stephanuskirche in Böckweiler gehen auf das 11. Jahrhundert zurück. Urkundlich erwähnt wird das Gotteshaus erstmals im Jahr 1149 als Priorat des Klosters Hornbach. In dieser Zeit entstand auch der Chorturm, der sich auf vier Pfeilern erhebt, an denen sich die drei Konchen wie Kleeblätter an drei Seiten anlehnen. Diese Konchen sind beinahe einzigartig in der deutschen Kunst- und Kulturgeschichte. Die Stiftung KiBa hat die Sanierung der Stephanuskirche im vergangenen Jahr mit 10.000 Euro gefördert.

„Ich freue mich sehr, dass diese kleine Kirche im Saarland so viele Menschen begeistern konnte“, sagte die Regionalbeauftragte der Stiftung KiBa, Constanze von Leuckart, bei der Übergabe der Siegerurkunde. „Dass so viele Menschen bei diesem Wettbewerb, bei dem es keine Preise zu gewinnen gab, abgestimmt haben, zeugt von einer hohen Identifikation der jeweiligen Kirche.“

Hintergrund:

Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) ist eine Stiftung der EKD und der evangelischen Landeskirchen. Seit 1999 hat sie Sanierungsvorhaben in Höhe von 33,9 Millionen Euro unterstützen können. Für dieses Jahr hat die KiBa Förderzusagen über rund 1,6 Millionen Euro vorgesehen. Mehr als 3.600 Mitglieder engagieren sich bundesweit im „Förderverein der Stiftung KiBa e. V.“ Weitere Informationen unter www.stiftung-kiba.de<https://newsletter.ekd.de/r/Tzulcfk21388ms4046.html>

18.05.2020

„Gemeinsam vor Pfingsten“

Geistliches Zentrum Maria Rosenberg beteiligt sich an bundesweiter Gebetsinitiative am 28. Mai

Am Donnerstag, den 28. Mai, beten Christen aus ganz Deutschland gemeinsam um das Kommen des Heiligen Geistes. Für das Bistum Speyer beteiligt sich das Geistliche Zentrum Maria Rosenberg an der Gebetsinitiative „Gemeinsam vor Pfingsten“. Alle Gläubigen sind eingeladen, sich dem gemeinsamen Gebet zwischen 19 und 20.30 Uhr anzuschließen.

Als Leitfaden für das Gebet dient der Hymnus „Veni Creator Spiritus“ aus dem 9. Jahrhundert. „Wir wollen besonders um die Einheit der Christen und um Ermutigung zum glaubhaften Zeugnis für Christus in der heutigen Welt beten“, erklärt Domkapitular Franz Vogelgesang, der den Gebetsabend leiten wird. In das Gebet werden auch alle Menschen einbezogen, die in Folge der Coronakrise existenziell bedroht sind. „Wir beten um Liebe, Mitgefühl und tatkräftige Hilfsbereitschaft für alle, die am Rande stehen oder leiden, sowie um die Erfüllung der Kirche mit neuer Freude und einer ansteckenden Liebe“, so Vogelgesang.

In der Michaelskirche in Fulda findet das zentrale Gebetstreffen für Deutschland statt. Hier liegt der Heilige Winfrid Bonifatius (637-755 n.Chr.), der „Apostel der Deutschen“, begraben. Der Abt Hrabanus Maurus schrieb hier den Hymnus „Veni Creator Spiritus“, das vielleicht weltweit bekannteste Gebet zum Heiligen Geist. Live aus Fulda und mit Zuschaltung von verschiedenen mitbetenden Orten entsteht ein Online-Gebetstreffen, das per Livestream, Bibel TV und Radio Horeb verfolgt werden kann. Zur gleichen Zeit finden Gebetstreffen in Kathedralen, Kirchen und Gemeinden an vielen anderen Orten statt. Wichtig ist den Initiatoren die ökumenische Breite. Katholische, orthodoxe, freikirchliche Christen, sowie jeder andere, der möchte, ist herzlich eingeladen, mitzubeten.

Weitere Informationen:

https://gemeinsamvorpfingsten.org/

Bistum Speyer
18.05.2020

Gottesdienste im Dom miterleben

Vor Ort oder via Live Stream kann mitgefeiert werden – Dommusik gestaltet Gottesdienste mit kleinen Ensembles

Kapitelsamt mit Domdekan Dr. Christoph Kohl im Speyerer Dom am 3. Mai 2020

Speyer – Im Dom wird wieder täglich die Messe gefeiert, wenn auch unter besonderen Bedingungen. An Händedesinfektion und Mundschutz während der Gottesdienste sowie große Abstände zum Banknachbarn muss man sich erst noch gewöhnen. Rund 92 Menschen können im Dom mit dabei sein, zudem wird das Kapitelsamt sonntags um 10 Uhr bis Pfingsten live via Facebook und Youtube übertragen. Die Dommusik gestaltet momentan das Kapitels- oder Pontifikalamt an Sonn- und Feiertagen um 10 Uhr sowie die Abendmesse ebenfalls an Sonn- und Feiertagen um 18 Uhr mit kleinen Ensembles mit. Weitere Gottesdienste finden montags bis freitags um 7 Uhr, samstags um 7:30 Uhr statt. Alle Gottesdienste werden im Hauptschiff gefeiert.

In den kommenden Wochen stehen auch eine Reihe besonderer Gottesdienstfeiern an: Das Kapitelsamt an Christi Himmelfahrt wird am 21. Mai um 10 Uhr gefeiert. Am Pfingstsonntag, 31. Mai, wird Bischof Wiesemann ein Pontifikalamt im Dom feiern, am Pfingstmontag, 1. Juni wird Weihbischof Georgens um 10 Uhr das Kapitelsamt übernehmen.

„Auch wenn die Schutzmaßnahmen die Mitfeier nur in veränderter Form zulassen, so haben wir auf unseren ersten Gottesdienst mit Gemeinde durchweg positive Reaktionen bekommen“, sagt Domdekan Dr. Christoph Kohl. „Den Menschen ist das Feiern in Gemeinschaft einfach wichtig, und diese Gemeinschaft erleben sie auch mit Maske und gezwinkertem Friedensgruß.“ Domkapellmeister Markus Melchiori und Domkantor Joachim Weller haben schnell auf die geänderten Umstände reagiert und kleine Ensembles zusammengestellt. „Die musikalische Gestaltung bekommt nun, da Gemeindegesang nur verkürzt und verhalten möglich ist, einen besonderen Stellenwert. Unsere Sänger und Musiker freuen sich über die Möglichkeit, miteinander und für die Gemeinde zu musizieren“, sagt Domkapellmeister Markus Melchiori.

Kapitelsamt mit Domdekan Dr. Christoph Kohl im Speyerer Dom am 3. Mai 2020

Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer ist aufgrund der Abstandsregelung begrenzt. Im Dom können 92 Menschen so platziert werden, dass der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Wer am Sonntagsgottesdienst teilnehmen möchte, kann sich im Pfarrbüro telefonisch (06232-102140) oder per E-Mail pfarramt.speyer@bistum-speyer.de anmelden. Eine Anmeldung ist immer ab Montag für die Gottesdienste derselben Woche möglich und muss mit Name, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse erfasst werden, um im Falle einer Ansteckung mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Die Sicherheitsmaßnahmen bringen noch weitere Beschränkungen mit sich. Dazu zählen beispielsweise Einbahnstraßenregelungen beim Kommen und Gehen, Bodenmarkierungen am Eingang und am Ausgang und eine Markierung der Sitzplätze in den Bänken. Wie im Sicherheitskonzept beschlossen, werden zudem Ansprechpartner vor Ort sein, welche bei der Einhaltung der Sicherheitsregelungen unterstützen. Der Eingang zu allen Gottesdiensten geschieht ausschließlich über das Hauptportal. Die behördlich verordneten Hygieneschutzregeln gelten auch im Rahmen der Messfeier: ein mitgebrachter Mundschutz, Handdesinfektion und 1,5 Metern Abstand zueinander sind verpflichtend.

Terminübersicht:

Donnerstag, 21. Mai 2020 | Christi Himmelfahrt
10:00 Uhr – Kapitelsamt
Capella Spirensis

Hans Leo Hassler: Missa Ecce quam bonum
Jacobus Gallus: Ascendens Christus in altum

18:00 Uhr – Abendmesse
Frauenschola des Domchores

Johann Eberlin: Messa di San Giuseppe
Heinz Martin Lonquich: Danklied des geretteten Volkes

Sonntag, 24. Mai 2020 | Siebter Sonntag der Osterzeit
10:00 Uhr – Kapitelsamt
Männerstimmen der Domsingknaben

Richard R. Terry: Mass in C
Deutsche Antwort- und Wechselgesänge aus dem Gotteslob

18:00 Uhr – Abendmesse
Männerstimmen der Domsingknaben

Richard R. Terry: Mass in C
Deutsche Antwort- und Wechselgesänge aus dem Gotteslob

Pfingstsonntag, 31. Mai 2020
10:00 Uhr – Pontifikalamt
Capella Spirensis

Giovanni P. da Palestrina: Missa Papae Marcelli
Confirma hoc Deus
Gregorianik: Introitus „Spiritus Domini“
Sequenz „Veni sancte spiritus“

18:00 Uhr – Abendmesse
Vox Puellarum

Gregorianik: Introitus „Spiritus Domini“
 Sequenz „Veni sancte spiritus“
 Communio „Factus est repente“
 Missa VIII de angelis

Pfingstmontag, 1. Juni 2020
10:00 Uhr – Pontifikalamt

Schola des Mädchenchores

Malcolm Archer: Kyrie und Agnus Dei aus Christchurch Mass
Jean Paul Lécot: Sanctus aus Messe du Jubilé
Joseph Gabriel Rheinberger: Agnus Dei aus Missa puerorum
Barbara Weber: Ich will dich rühmen, mein Gott und König
Deutsche Wechselgesänge aus dem Gotteslob

18:00 Uhr – Abendmesse
Schola des Mädchenchores

Malcolm Archer: Kyrie und Agnus Dei aus Christchurch Mass
Jean Paul Lécot: Sanctus aus Messe du Jubilé
Joseph Gabriel Rheinberger: Agnus Dei aus Missa puerorum
Barbara Weber: Ich will dich rühmen, mein Gott und König
Deutsche Wechselgesänge aus dem Gotteslob

Text: Bistum Speyer Foto: © Domkapitel/Klaus Landry
18.05.2020

„Die Schöne Seele der streitbaren Kirche“

Monografie über den bedeutenden Speyerer Domkapitular Wilhelm Molitor erschienen

Speyer – Wilhelm Molitor (1819-1880) war zu seiner Zeit einer der prominentesten Repräsentanten der katholischen Kirche im Bistum Speyer. Als Jurist, Theologe, Dichter und Schriftsteller in der Pfalz und weit darüber hinaus bekannt, geriet der Domkapitular nach seinem Tod nach und nach zu Unrecht fast in Vergessenheit. Heute verbindet sich mit seinem Namen meist nur noch das Marienlied „O Königin voll Herrlichkeit“.

Eine jetzt in der Schriftenreihe des Bistumsarchivs Speyer erschienene Monografie versteht sich als längst überfällige Wiedervergegenwärtigung Molitors. Dr. Bernard Adamy würdigt Person und Werk erstmals umfassend in zeitgeschichtlichem Kontext. Der Verfasser, der als Historiker und Germanist durch Aufsätze und als Herausgeber der erweiterten Neuauflage der „Domlieder“ (2017) wiederholt auf Molitor hingewiesen hat, fasst auf über 500 Seiten langjährige Studien anschaulich zusammen. Er zeigt, wie Molitors kämpferischer, zugleich schwärmerischer Enthusiasmus für das katholische Christentum ihn unablässig in Atem hielt und wie er die erstaunliche Vielseitigkeit Molitors als Geistlicher und Künstler prägte. Er formte ein Leben, das bestimmt war von Höhenflügen und Erfolgen, aber auch von Spannungen und Auseinandersetzungen, von Enttäuschungen und Vergeblichkeit.

Die verständnisvoll kritische Darstellung, die sich vielfach auf unveröffentlichte Textquellen stützt, zeigt Molitor als markante Figur des katholischen Konservativismus im 19. Jahrhundert. Sie beleuchtet seinen priesterlichen Einsatz für die Diözese, seine entschieden ultramontane Position im sogenannten Kulturkampf, seine Beziehung zum Kreis um Johann Heinrich Friedrich Schlosser und seiner Frau Sophie auf Stift Neuburg, seine Rom-Reisen und seine Mitwirkung als Consultor beim Ersten Vatikanischen Konzil. Schließlich stellt sie ihn auch als umstrittenen Bischofskandidaten für Speyer und als glückloses Mitglied des bayerischen Landtags vor. Eine eigene Untersuchung umreißt die Vielfalt und Eigenart des in Gänze versunkenen literarischen Schaffens.

Das Buch, ein Essay in 27 Kapiteln, bietet neben zahlreichen Abbildungen einen Anhang mit dem nun endlich vollständigen Verzeichnis der „Werke von Wilhelm Molitor“, einem Verzeichnis über Schrifttum über den Speyerer Domkapitular, einem Literatur- und Namenverzeichnis und einem Abschnitt über „Desiderata“.

Buchtipp: Bernhard Adamy, Wilhelm Molitor oder die Schöne Seele der streitbaren Kirche
(Schriften des Diözesan-Archivs Speyer, Band 54), Pilger-Verlag Speyer, ISBN 978-3-946777-13-7, 34,90 Euro. Erhältlich im Buchhandel oder beim Pilgerverlag, Hasenpfuhlstraße 33, 67346 Speyer, Telefon 0 62 32/3 18 30, E-Mail: info@pilger-speyer.de.

Bistum Speyer
18.05.2020

„Lebenszeichen“ – Impulse für Trauernde

Hospiz- und Trauerseelsorge im Bistum Speyer startet neues Angebot

Speyer – Trauercafés haben geschlossen und Veranstaltungen für trauernde Menschen fallen in diesen Pandemiezeiten aus. Deshalb möchte die Hospiz- und Trauerseelsorge im Bistum Speyer Trauernde mit einem neuen Angebot unterstützen.

Ab Mitte Mai startet die Aktion „Lebenszeichen“ – Impulse für Trauernde. Immer montags, mittwochs und freitags erscheint ein Impuls auf der Homepage der Hospiz- und Trauerseelsorge www.lebenszeichen.bistum-speyer.de. Wer möchte, kann die Impulse auch einmal die Woche über den Postweg bekommen.

„Wir möchten mit der neuen Aktion „Lebenszeichen“ trauernden Menschen in dieser schweren Zeit ein kleines Zeichen des Lebens schenken. Die Impulse sollen helfen, der Trauer im eigenen Leben einen Raum zu geben, diese wahrzunehmen und auszudrücken“, erklärt Kerstin Fleischer, Referentin für Hospiz- und Trauerseelsorge im Bistum Speyer. „Manchmal hilft es, die eigenen Gedanken aufzuschreiben“, beschreibt sie ihre Erfahrung und gibt die Anregung, in einem kleinen Buch oder Heft die eigenen Gedanken zu den Impulsen festzuhalten und so ein persönliches „Lebenszeichen“- Buch zu schreiben.

Darüber hinaus bietet die Hospiz- und Trauerseelsorge weiterhin auch eine telefonische Trauerbegleitung an.

Kontakt:
Hospiz- und Trauerseelsorge im Bistum Speyer
Tel. 06232-102 479
E-Mail: hospiz-trauerseelsorge@bistum-speyer.de

Lebensgrundlagen der Menschen zu schützen

Pfälzische Landeskirche und Bistum Speyer: In Coronakrise nicht die Umweltfragen vergessen

Speyer (lk/is) Im Kampf gegen das Corona-Virus und beim Schutz der Gesundheit des Einzelnen darf die globale Klimazerstörung und die angegriffene Gesundheit des Planeten Erde nicht vergessen werden. Das haben Oberkirchenrätin Dorothee Wüst und Domkapitular Franz Vogelgesang in einem Brief an pfälzische und saarpfälzische Abgeordnete in den Europa-, Bundes- und Länderparlamenten erklärt. Die Politik habe in der Corona-Krise gezeigt, dass sie handlungsfähig sei und ein beispielloses Maßnahmenpaket beschlossen, damit die gesundheitliche keine gravierende soziale Krise werde. Nun gelte es im Blick auf die Klimakrise ebenso entschieden die Lebensgrundlagen der Menschen zu schützen.

Um der schleichenden Zerstörung dieser Grundlagen entgegenzutreten, die sich zum Beispiel in der Klimaerhitzung, der Zerstörung von Lebensräumen oder im Aussterben von Arten zeige, bedürfe es nicht eines maximalen individuellen Gewinns, eines scharfen Wettbewerbs und oberflächlicher Freiheit, sondern der Solidarität, die nicht an den Staats- und Kontinentalgrenzen enden könne, sagten die Kirchenvertreter. Die von den Regierungen und Parlamenten beschlossenen Wirtschaftshilfen und Konjunkturprogramme sollten daher ökologisch und sozial nachhaltig wirken und sich an den internationalen Umwelt- und Klimazielen orientieren.

Die klare Ansage der Politik in der Corona-Krise, dass das Verhalten jedes Einzelnen zähle, ist nach Auffassung von Oberkirchenrätin Dorothee Wüst und Domkapitular Franz Vogelgesang bei den Menschen angekommen. „Diese Kommunikation ist auch in der Umweltkrise notwendig, um die Einzelnen in ihre Verantwortung zu nehmen“, sagten beide. Die derzeitige Situation sei ermutigend für politisch Verantwortliche, „weil sich eine für lebenswichtige Fragen offene und reife Gesellschaft zeigt.“

18.05.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Sonntag (17.05.2020)

(Speyer) – Verkehrsunfallflucht unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol

Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten sich am Sonntagmorgen, 17.05.2020, 10.02 Uhr, dass gerade ein BMW Cabriolet, weiß, mit DA-Kennzeichen, in Speyer, Herdstraße, mehrere geparkte PKW gerammt hätte und dann davongefahren wäre. Weitere Zeugen in einem Café in der Steingasse gaben an, dass der PKW unmittelbar danach mit hoher Geschwindigkeit über die Klipfelsau in Richtung Technikmuseum geflüchtet wäre. Im Rahmen der durchgeführten Nahbereichsfahndung konnten aufgrund der Angaben mehrere aufmerksamer Zeugen, das abgestellte Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Heinkelstraße aufgefunden werden und die beiden Insassen in der Nähe kontrolliert werden. Der mutmaßliche Fahrer (26 Jahre aus Speyer) stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol und ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diesem wurden auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen verschiedener Delikte eingeleitet. Bei dem stark beschädigten Unfallfahrzeug handelt es sich um ein hochpreisiges Mietfahrzeug einer Sportwagenvermietung, welches der ebenfalls mit im Fahrzeug befindlichen Beifahrer (22 Jahre, aus Speyer) in der Vorwoche angemietet hatte. Unter welchen Umständen der 22jährige dem 26jährigen das Fahrzeug überlassen hat, ist noch ungeklärt und Bedarf weiterer Ermittlungen, die dann ebenfalls Strafanzeigen gegen den Mitfahrer und Mieter des Fahrzeugs nach sich ziehen können. Es entstand ein Gesamtsachschaden an allen beteiligten Fahrzeugen von 25 000 Euro.

(Speyer) – Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol

Ein 32jähriger Speyerer befuhr am 16.05.2020, 20:17 Uhr mit seinem PKW Mitsubishi, silber, mit SP-Kennzeichen die Waldseer Straße in Speyer in Fahrtrichtung Otterstadt. Ca. 500 Meter vor dem Kreisel Otterstadt/Waldsee kam er aus zunächst unbekannter Ursache ins Schleudern und überschlug sich mehrfach. Der Fahrer konnte sein Fahrzeug unverletzt verlassen. Bei der Unfallaufnahme konnte festgestellt werden, dass der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine AAK von 1,63 Promille, weshalb eine Blutprobe angeordnet und sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Am PKW entstand Totalschaden von ca. 20 000 Euro.

(Speyer) – Medizinischer Notfall / Reanimationsmaßnahmen durch Ersthelfer

Ein 68jähriger Radfahrer aus Speyer, kam am 16.05.2020,16.30 Uhr vermutlich aus medizinischen Gründen in Speyer, in der Auestraße, vom Radweg ab und auf der Straße zum Sturz. Ein entgegenkommender PKW konnte noch rechtzeitig zum Halten kommen und einen Unfall vermeiden. Als die an der Örtlichkeit befindlichen Ersthelfer feststellten, dass kein Herzschlag mehr bei dem bewusstlosen Mann zu spüren war, führten sie gemeinsam mit der vor Ort eingetroffenen Streifenbesatzung Wiederbelebungsmaßnahmen durch, bis der Rettungsdienst vor Ort eintraf und die weitere Versorgung der Person übernahm. Sie wurde anschließend in ein Speyerer Krankenhaus verbracht und die Angehörigen informiert.

(Speyer) – Unfall mit schwerverletztem Motorradfahrer

Eine 22jährige Frau aus Germersheim, befuhr mit ihrem PKW, BWM, weiß, GER-Kennzeichen, in Speyer die Wormser Landstraße auswärts und wollte nach links auf den Parkplatz eines Elektrofachmarktes einbiegen. Als sie dazu den Blinker links setzte und auf die dort befindliche Linksabbiegerspur wechseln wollte, vernahm sich nur noch einen lauten Knall von der Rückseite ihres PKW. Ein hinter ihr fahrender Motorradfahrer, ebenfalls 22 Jahre, aus Speyer, hatte sich wohl verbremst und zum Sturz gekommen, weshalb sein Motorrad, Kawasaki, SP-Kennzeichen, unter den davor fahrenden PKW rutschte. Der Fahrer selbst zog sich bei dem Sturz so erhebliche Verletzungen zu, dass er in die Unfallklinik nach Ludwigshafen verbracht werden musste. Sachschaden gesamt ca. 2500 Euro

(Speyer) – Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden

Ein dreizehnjähriger Speyerer wollte am frühen Freitag Abend, 15.05.2020, 18:27 Uhr, in Speyer die Friedrich-Ebert-Straße im Bereich der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße in Richtung Woogbach mit seinem Fahrrad überqueren. Dazu nutzte er die dort befindliche Fußgängerampel und kreuzte die Straße bei grün. Ein aus Richtung Iggelheimer Straße die Friedrich-Ebert-Straße befahrender PKW mißachtete mutmaßlich das dortige Rotlicht und bog nach links in die Theodor-Heuss-Str. ab. Um einen Zusammenprall mit dem PKW zu vermeiden, sprang der 13jährige vom Rad, verletzte sich dabei aber leicht an Gesicht und Ellenbogen. Der PKW-Führer entfernte sich von der Unfallstelle. Vermutlich handelt es sich bei dem flüchtigen PKW um einen älteren silbernen Mercedes-Benz. Hier werden weitere Zeugen gesucht, die Angaben zu Fahrer oder Kennzeichen des Fahrzeugs machen können.

(Schifferstadt) – Uneinsichtiger aggressiver Kunde

Am Samstag, 16.05.2020, gegen 18.15 Uhr, meldet der Kassierer einer Tankstelle in der Speyerer Straße der Polizei einen uneinsichtigen und aggressiven Kunden im Verkaufsraum. Der 25-jährige Mann konnte vor Ort noch angetroffen werden. Es stellte sich heraus, dass der Störer bis auf wenige Zentimeter an der Kasse an eine junge Kundin vor ihm herangetreten war. Er wurde durch den Kassierer mehrmals auffordert, den Corona-bedingten Mindestabstand einzuhalten. Dieser kam den Aufforderungen nicht nach, weswegen er aufgefordert wurde, den Verkaufsraum zu verlassen. Auch dieser Aufforderung kam er nicht, vielmehr beleidigte er daraufhin den Kassierer. Während der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizeibeamten zeigte sich der Mann auch diesen gegenüber durchgehend unkooperativ und verbal aggressiv, weswegen ihm nach Abschluss der Maßnahmen von der Polizei ein Platzverweis erteilt wurde, welchem er widerwillig nachkam. Den 25-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung in Verbindung mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Landescoronabekämpfungsverordnung.

(Schifferstadt) – Brand einer Hecke

Am Samstag, 16.05.2020, gegen 16.00 Uhr, wurden in der Mannheimer Straße im Bereich der Liegnitzer Straße durch eine Gartenbaufirma Heckenschnitt- und Aufräumarbeiten durchgeführt, in deren Rahmen auch Unkraut mittels eines Abflammers beseitigt wurde. Vermutlich ist hierbei ein Funke auf den Rindenmulch Boden einer nahegelegenen Thuja-Hecke übergesprungen, wodurch die Hecke aufgrund der Trockenheit in Brand geriet. Eine Gefährdung für Wohnhäuser bestand nicht, die Feuerwehr Schifferstadt war vor Ort. Es wird darauf hingewiesen, dass bei herrschender Trockenheit Arbeiten mit offenem Feuer möglichst zu vermeiden bzw. nur unter größtmöglicher Sorgfalt und Vorsicht durchzuführen sind.

(Dannstadt-Schauernheim) – Trunkenheit im Verkehr

Am Freitag, 15.05.2020, gegen 19.45 Uhr, meldet ein Anwohner der Neustadter Straße eine männliche Person, welche vor dessen Wohnanwesen stehe, herumschreien und spucken würde. Bei Eintreffen der Funkstreife hatte sich der pöbelnde Mann, welcher laut Mitteiler zuvor mit dem Fahrrad angefahren kam, bereits entfernt. Aufgrund der Beschreibung konnte der Ruhestörer an einem nahegelegenen Supermarkt angetroffen werden. Bei Erblicken der Polizeibeamten fing der Mann erneut an zu schreien und zu spucken. Weiterhin war der 58-Jährige erheblich alkoholisiert, lehnte einen Atemalkoholtest jedoch ab. Da er zuvor mit dem Fahrrad gefahren war, wurde ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird seitens der Polizei nochmals darauf hingewiesen, dass auch das Fahrradfahren ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration strafbar ist.

(Schwegenheim) – B 272 nach Verkehrsunfall gesperrt

Drei Verletzte und ca. 10.000 Euro Sachschaden sind die Folge eines Verkehrsunfalls auf der B272 am Sonntagabend. Gegen 18:25 Uhr befuhr ein 49-jähriger Autofahrer die B272 aus Fahrtrichtung Landau kommend und wollte nach links auf die B9 in Fahrtrichtung Süden auffahren. Hierbei übersah er einen entgegenkommenden 52-jährigen Autofahrer und die beiden Fahrzeuge stießen frontal zusammen. Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeugführer schwer und der Beifahrer des 49-jährigen Autofahrers leicht verletzt. Alle Beteiligten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die B272 wurde in diesem Bereich in beide Fahrtrichtungen für eineinhalb Stunden gesperrt.

(Germersheim) – Unfallmeldung geht nach hinten los

Am Samstagabend gegen 22:30 Uhr meldete ein 22-jähriger Mann bei der Polizei in Germersheim eine Verkehrsunfallflucht zu seinem Nachteil. Das Fahrzeug des jungen Mannes war Samstag in dem Zeitraum von 20.45 Uhr bis 21.15 Uhr in der Fischerstraße in Germersheim abgestellt und wurde laut den Angaben des 22-Jährigen durch ein anderes Fahrzeug beschädigt. Bei der anschließenden Sachverhaltsaufnahme konnte anhand des Schadensbildes am Fahrzeug des Unfallmelders jedoch festgestellt werden, dass der 22-jährige Mann wohl selbst den Schaden verursacht hatte und eine Unfallflucht vortäuschen wollte. Gegen den 22-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.

(Bellheim) – Verkehrsunfallflucht

Zu einem Schaden von etwa 400 Euro und einer anschließenden Unfallflucht kam es am Samstagmorgen in der Hauptstraße in Bellheim. Ein bisher unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte in dem Zeitraum von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein in der Hauptstraße in Bellheim abgestelltes Fahrzeug und entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Germersheim telefonisch unter 07274-9580 oder per Mail an pigermersheimi@polizei.rlp.de entgegen.

(Kuhardt) – Flächenbrand durch Pollenflug

Eine Fläche von etwa 20 qm und mehrere kleine Grünflächen gerieten am Samstagnachmittag hinter dem Anglersee in Kuhardt in Brand. Grund für den Flächenbrand war wohl die Selbstentzündung durch Pollenflug. Die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Rülzheim konnten den Brand löschen. Die genaue Schadenshöhe ist bisher nicht bekannt.

(Landau) – Schon wieder Raser unterwegs

Nachdem bereits Samstag ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet gemeldet worden war, konnte am Sonntag gegen 19:45h durch die Polizei im Gegenverkehr ein eben solches festgestellt werden. Der Mitte 20-jährige Fahrer eines schwarzen Audi A4 mit LD-Kennzeichen zeigte hierbei an der Kreuzung der Weißenburger zur Eutzinger Straße ein sehr gefährliches Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Anschließend flüchtete er über die Zweibrücker Straße in unbekannte Richtung. Wer Hinweise auf das Kennzeichen oder den Fahrer geben kann oder gar selbst gefährdet wurde, soll sich umgehend mit der Polizeiinspektion Landau in Verbindung setzen.

(Landau) – Mit Rennstrecke verwechselt

Am 16.05.2020 gegen 17:38 Uhr verwechselte der Fahrer eines Porsche Taycan die Georg Friedrich Dentzel Straße in Landau mit einer Rennstrecke. Der Fahrer beschleunigte das Fahrzeug mehrfach auf eine Geschwindigkeit von ca, 100 km/h, obwohl es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich auf den angrenzenden Grünflächen ca. 100 Personen. Gefährdete Personen oder Zeugen des Vorfalls mögen sich mit der Polizei Landau in Verbindung setzen.

(Landau) – Verkehrsunfallflucht

In den Mittagsstunden des 16.05.2020 ereignete sich in der Rudolf von Habsburg Straße in Landau eine Verkehrsunfallflucht. Hierbei stand das Fahrzeug des Geschädigten am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkt. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer touchierte beim Ein- oder Ausparken die linke Fahrzeugfront und entfernte sich im Anschluss ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

(Essingen) – Dachhaie

In den Morgenstunden des 16.05.2020 erschienen bei einer Frau in der Spanierstraße in Essingen drei Männer mit einem hellblauen Transporter und boten eine Reparatur der Dachrinne an. Während des Gesprächs begannen die Männer auf das Vordach zu klettern und an der Dachrinne Arbeiten durchzuführen. Trotz mehrfacher Aufforderung die Arbeiten einzustellen, wurden diese fortgeführt. Im Anschluss erfolgte die Forderung eines Betrages von 1080 EUR für die Reparatur. Die Zahlung wurde daraufhin verweigert, da kein Auftrag erfolgt war.

(Rinnthal) – Verkehrsunfall mit verletztem Motorradfahrer

In den frühen Abendstunden des 16.05.2020 befuhr ein 26 jähriger Motorradfahrer die B48 im Wellbachtal von Hofstätten in Richtung Rinnthal. Beim Einfahren in eine Rechtskurve, berührte eine Fußraste die Fahrbahn. Durch den folgenden Sturz zog sich der Fahrer schwere, jedoch keine lebensbedrohlichen, Verletzungen zu. Der Fahrer wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Klinikum verbracht.

(Neustadt) – Gescheiterter Fluchtversuch unter Alkoholeinfluss endet in Widerstand

Am Morgen des 17.05.2020, gg. 00:50 Uhr, fiel einer Polizeistreife ein Leichtkraftrad auf, welches in Schlangenlinien durch die Martin-Luther-Straße geführt wurde. Da der Zweiradfahrer die Anhaltezeichen ignorierte und auch dem zugeschalteten Blaulicht und Martinshorn keine Beachtung schenkte, wurde er überholt und es wurden abermals Anhaltezeichen gegeben. Der Fahrer wendete nun auf der Fahrbahn und flüchtete über einen gesperrten Weg neben dem Krankenhaus Hetzelstift in Richtung Hauptfriedhof. Als er dort eine Treppe hinunterfahren wollte, stürzte der Mann und versuchte nun zu Fuß weiter zu flüchten, was jedoch scheiterte. Gegen die folgende Fesselung wehrte er sich vehement. Bei dem 61jährigen Neustadter Bürger konnte starker Alkoholgeruch festgestellt werden, so dass er zur Dienststelle verbracht wurde, wo ihm eine Blutprobe entnommen werden sollte. Diese wollte der 61jährige verhindern, indem er sich auf den Boden fallen ließ und die Arme vor seinem Körper verschränkte. Letztlich konnte ein Arm fixiert werden und die verständigte Ärztin konnte ihre Arbeit durchführen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.

(Neustadt) – Radfahrer wurde Telefonat zum Verhängnis

Da ein 19jähriger Neustadter während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte wurde er deswegen am 16.05.2020, gg. 19:00 Uhr, durch eine Polizeistreife kontrolliert. Der Radfahrer gab an, keine Ausweispapiere mitzuführen, weswegen er nach diesen durchsucht werden sollte. Schon vor der Durchsuchung übergab er den Beamten eine Kräutermühle, genannt „Grinder“, in welchem sich eine geringe Menge an Betäubungsmittel befand. Den 19jährigen erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz in welcher auch die zuvor geschilderte Ordnungswidrigkeit aufgeführt wird.

(Neustadt) – Totalschaden bei Verkehrsunfall / Verursacherin hatte Alkohol und Drogen konsumiert

Am 16.05.2020 gegen 12:25 Uhr kam es an der Ampelkreuzung Dr.-Siebenpfeiffer-Straße / B39 in Neustadt zu einem Auffahrunfall. Die 24-jährige Beschuldigte fuhr mit ihrem Kleinwagen auf den an der Ampel wartenden PKW der 52-jährigen Geschädigten auf. Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und es entstand Sachschaden von mindestens 13.000 Euro. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme bei hohem Verkehrsaufkommen fiel der eingesetzten Streife auf, dass die Verursacherin unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 2,16 Promille. Weiterhin konnten Hinweise erlangt werden, welche für den Konsum von Amfetamin und Cannabis sprachen. Der 24-jährigen Verursacherin wurde auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, ihr Fahrzeug (Totalschaden) wurde durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt. Zum Zwecke der Verkehrsunfallaufnahme kam es für etwa zwei Stunden zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen an der genannten Örtlichkeit.

(Neustadt) – Glück im Unglück

Am Samstagmorgen, den 16.05.2020, fuhr ein 50 Jahre alter Mann aus Neustadt/W. mit seinem Fahrrad von der Stiftstraße kommend in Richtung Winzinger Straße. Der Radfahrer betätigte nach eigener Schilderung mit der einen Hand ungewollt die Vorderbremse, während er zeitgleich mit der anderen Hand den hydraulischen Sattel habe verstellen wollen. Aufgrund dessen muss er die Kontrolle verloren haben und sei im Kreuzungsbereich zur Landauer Straße ohne Fremdeinwirkung zu Boden gestürzt. Der Verkehrsteilnehmer verletzte sich nach erster Einschätzung der Rettungskräfte durch den Sturz leicht an der Schulter, der getragene und nun stark beschädigte Fahrradhelm verhinderte jedoch schlimmere Verletzungen im Kopfbereich. Der polizeiliche Appell richtet sich einmal mehr an das Tragen eines Fahrradhelmes während der Fahrt, da hierdurch oftmals schwere Verletzungen im Falle eines Unfalls vermieden werden können. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, sich im Straßenverkehr nicht ablenken zu lassen und die volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu richten – viele Verkehrsunfälle sind vermeidbar!

(Elmsteiner-Tal / L 499) – Tödlicher Motorradunfall

Am Sonntag, 17. Mai 2020, gegen 14.10 Uhr verunfallte ein 54-jähriger Motorradfahrer aus dem Raum Stuttgart aus noch ungeklärter Ursache ohne Fremdeinwirkung in einer scharfen Rechtskurve der L499 zwischen Speyerbrunn und Mückenwiese. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb der Motorradfahrer vor Ort. Durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde zur Klärung des Unfallhergangs ein Gutachter hinzugezogen. Die Fahrbahn war für die Dauer der Unfallaufnahme für drei Stunden vollgesperrt.

(Elmsteiner-Tal / L 499) – Durchfahrtsverbot für Krafträder Elmsteiner-Tal (L499)

Auch am Vormittag des 17.05.2020 nutzten viele Motorradfahrer das gute Wetter um eine Motorradtour zu unternehmen. Hierbei missachteten viele Kraftradfahrer das bestehende Durchfahrtsverbot für Krafträder der L499 zwischen Johanniskreuz und Frankeneck. Bei einer Durchfahrtskontrolle konnten innerhalb von zwei Stunden 17 Motorradfahrer kontrolliert werden. 15 dieser kontrollierten Verkehrsteilnehmer konnten keine Ausnahmegenehmigung vorweisen, die Fahrzeugführer erwartet nun ein Verwarnungsgeld von 50 Euro. Das Durchfahrtsverbot besteht jedes Jahr in der Zeit vom 1.April bis zum 31. Oktober und gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

(Wachenheim an der Weinstraße) – Verkehrsunfall mit leicht verletzten Personen

Am Samstag, den 16.05.2020, ereignete sich gegen 17:35 Uhr ein Verkehrsunfall in Wachenheim an der Weinstraße am Ortsausgang in Richtung Friedelsheim. Ein 86-jähriger Opel-Fahrer aus Bad Dürkheim missachtete die Vorfahrt einer 20-jährigen Wachenheimerin, die mit ihrem Fiat die Friedelsheimer Straße in Richtung Friedelsheim befuhr. Als der Opel-Fahrer aus der Straße „Am Alten Galgen“ kommend nach links auf die Friedelsheimer Straße abbog, kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Beide Fahrer wurden bei dem Unfall zum Glück nur leicht verletzt, mussten aber zur weiteren Abklärung ins Krankenhaus verbracht werden. Die Sachschadenshöhe dürfte sich auf etwa 20.000 Euro belaufen. Da die Personenkraftwagen nicht mehr fahrbereit waren, musste die Friedelsheimer Straße für eineinhalb Stunden komplett gesperrt werden, was von der Feuerwehr übernommen wurde.

(Herxheim am Berg) – Verkehrsunfall / Kleiner Fehler, großer Sachschaden

Ein 54-jähriger aus Alzenau verursachte am Samstagabend, den 16.05.2020, in Herxheim am Berg einem Verkehrsunfall mit einem stattlichen Sachschaden von rund 10.000 Euro. Der Fahrer wollte mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Weinstraße/B271 auffahren und hielt zunächst ordnungsgemäß an. Als er sein Fahrzeug losrollen ließ und mit der Fahrzeugfront einige Zentimeter in die Fahrbahn der B271 hineinragte, kam es zum Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Personenkraftwagen, in welchem sich eine 25-jährige Fahrerin aus Altleiningen und drei weitere Personen befanden. Das Fahrzeug der jungen Frau wurde hierbei so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Alle Beteiligten blieben glücklicherweise unverletzt. Da der Unfallverursacher vom Parkplatz einer Winzergenossenschaft losgefahren war, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der mit einem Ergebnis von 0,11 Promille keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zog.

(LU – FT / B 9) – Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Eine Streife der Polizeiautobahnstation Ruchheim konnte am Sonntag, den 17.05.2020 gegen 14.45 Uhr auf der Bundesstraße 9 zwischen Ludwigshafen-Oggersheim und Frankenthal-Studernheim einen 24-jährigen Mann und dessen 22-jährige schwangere Freundin in einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug feststellen. An dem Fahrzeug befanden sich Tuningteile (Auspuff, Rücklichter und Felgen), die nicht der Norm entsprachen. Daher wurde die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt. Schwerwiegender war jedoch, dass während der Kontrolle bei dem Fahrer Auffallerscheinungen im Hinblick auf den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt wurden. Der anschließende Urintest verlief positiv auf Amphetaminkonsum. Daraufhin räumte der 24-Jährige ein, dass er am Vorabend Amphetamin konsumiert hatte. Daher wurde dem Mann bei der Polizeiautobahnstation Ruchheim eine Blutprobe entnommen, ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der bulgarische Führerschein wurde präventiv sichergestellt.

(Frankenthal) – Trunkenheitsfahrt

Am 17.05.2020, um 04:24 Uhr fiel einem Streifenteam der Polizei Frankenthal in der Mörscher Straße in Frankenthal ein Fahrradfahrer auf, der starke Schlangenlinien fuhr. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei dem 24-jährigen Mann Alkoholgeruch und weitere Ausfallerscheinungen fest. Ein Alkoholtest ergab schließlich einen Wert von über 1,5 Promille, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde. Gegen den Radfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.

Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

(Frankenthal) – Sachbeschädigung an Pkw

Im Zeitraum vom 15.05.2020, 21:00 – 16.05.2020, 13:00 Uhr zerkratzte bislang unbekannter Täter im Akazienweg in Frankenthal einen geparkten Opel Corsa im hinteren Fahrzeugbereich. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 300 Euro.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Raub am Begütenweiher

Am 17.05.2020 kurz nach Mitternacht wurden zwei 19-jährige Heranwachsende aus Ludwigshafen am Begütenweiher durch drei Tatverdächtige, welche zu einer größeren Personengruppe gehörten, mit Schlägen und Tritten attackiert. Einem der Geschädigten gelang es sich zu entfernen und die Polizei zu verständigen. Daraufhin nahmen die bisher unbekannten Täter diverse Wertgegenstände der Geschädigten an sich und flüchteten in unterschiedliche Richtungen. Durch die Fahndungskräfte der Polizei konnten mehrere Personen einer Kontrolle unterzogen werden. Ob es sich hierbei um die möglichen Täter handelt wird nun ermittelt.

(Ludwigshafen) – Ladendiebstahl von mehreren Parfüms endet vor dem Haftrichter

Ein 28jähriger Wohnsitzloser wurde am Samstag, 16.05.2020, gegen 14.00 Uhr, von Angestellten eines Drogeriemarktes in der Ludwigshafener Innenstadt beim Diebstahl von elf Parfums im Wert von 1032,00 Euro ertappt. Bei der Durchsuchung des Mannes durch die Polizei konnte ein weiteres Parfüm aufgefunden werden, welches jedoch nicht aus dem besagten Drogeriemarkt stammte. Da nicht auszuschließen ist, dass dieses Parfüm ebenfalls aus einem Diebstahl stammt, wurde es sichergestellt. Da der Mann bereits aufgrund zurückliegender Diebstahlsdelikten ein Hausverbot für alle Filialen der Drogeriemarktkette ausgesprochen bekommen hatte, machte er sich außerdem eines Hausfriedensbruchs strafbar. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, da er zur Tatzeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Aufgrund der Tatsache, dass der Mann keinen festen Wohnsitz hat, erst vor einigen Tagen aus der Haft entlassen wurde (aufgrund vorangegangener Diebstahlsdelikte) und offensichtlich seinen Lebensunterhalt durch die Diebstähle bestreitet, wurde er festgenommen und am Folgetag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

(Ludwigshafen) – Ladendiebstahl von mehreren Parfüms endet vor dem Haftrichter

Ergänzung zur Pressemeldung

Der Mann wurde am Sonntagmorgen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl und der Mann wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

(Heidelberg) – 38-jährige Frau getötet; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Unterbringungsbefehl gegen 45-jährigen Tatverdächtigen

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein Unterbringungsbefehl gegen einen 45-jährigen Mann erlassen.

Er steht im dringenden Verdacht, im Zustand der Schuldunfähigkeit im Laufe des Samstages seine 38-jährige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung erstochen zu haben.

Der Mann erschien am späten Samstagabend beim Polizeirevier Heidelberg-Mitte und teilte mit, dass er seine Freundin getötet habe.

Bei der Inaugenscheinnahme der Wohnung im Stadtteil Bergheim wurde tatsächlich die Leiche der Frau entdeckt. Dem ersten Anschein nach wies sie Stichverletzungen auf. Dem 45-Jährigen wurde daraufhin die Festnahme erklärt; er verblieb so-dann im Polizeigewahrsam.

Die Leiche der Frau wurde beschlagnahmt und zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Heidelberg gebracht, wo eine Obduktion die genauen Todesumstände klären soll.

Die Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg war zur Spurensicherung im Einsatz. Die mutmaßliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde sichergestellt.

Am Sonntagvormittag wurde der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt, der einen Unterbringungsbefehl erließ. Anschließend wurde der 45-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

(Heidelberg-Kirchheim) – 19-jähriger verursacht Unfall und haut ab

Ein 19-jähriger Fahranfänger verursachte am frühen Sonntagmorgen im Stadtteil Kirchheim einen Verkehrsunfall und flüchtete anschließend von der Unfallstelle. Der junge Mann war gegen 3.30 Uhr mit einem VW Golf auf einem Fahrradweg (Stettiner Straße) zwischen Kirchheimer Weg und Königsbacher Straße unterwegs. Als Absperrung des Radwegs ist zu dessen Beginn ein Poller auf der Fahrbahn aufgestellt. Der junge Mann wollte den Poller umfahren und fuhr nach rechts ins hohe Gras. Dabei übersah er einen großen Stein im Gras, fuhr dagegen und schleifte ihn mehrere Meter mit. Durch den Schlag aus dem Schlaf gerissen, wurde ein Zeuge auf den Unfall aufmerksam und konnte beobachten, wie mehrere Personen von dem VW wegrannten. Beim Eintreffen stand der VW noch verschlossen an der Unfallstelle. Die Airbags hatten ausgelöst, die Stoßstange war beschädigt und der rechte Vorderreifen platt. Bei der Überprüfung der Halteranschrift konnte zunächst nur die Großmutter des 19-Jährigen angetroffen werden. Wenig später kehrte der junge Mann nach Hause zurück. Ein Alkoholtest verlief ohne Befund. Ein Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Dem jungen Mann wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen Unfallflucht und des Verdachts der Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss ermittelt. Er muss nun mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

(Heidelberg-Rohrbach) – Nach Körperverletzung Polizeibeamte angegriffen

Am Samstagmorgen gegen 4 Uhr kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern unterschiedlicher Nationalitäten im Bereich der Freiburger Straße. Einem 19-Jährigen wurde dabei eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch er eine Platzwunde erlitt. Nach dem Eintreffen mehrerer Streifenwagenbesatzungen konnten drei Tatverdächtige festgestellt und kontrolliert werden. Ein vierter Tatverdächtiger verhielt sich bei der Personenkontrolle äußerst renitent und versuchte einen Polizeibeamten zu schlagen. Bei der anschließenden Festnahme wehrte er sich weiterhin heftig und versuchte immer wieder die Beamten zu schlagen oder treten. Ein anschließend in der Gewahrsamszelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Zwei Polizeibeamte verletzten sich bei der Festnahme leicht, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der vorausgegangen gefährlichen Körperverletzung.

(Brühl / Rhein-Neckar-Kreis) – Fahrradfahrerin missachtet Vorfahrt eines Pkw und wird verletzt

Am Samstagmorgen befuhr eine 51-jährige Frau gegen 08:30 Uhr mit ihrem Fahrrad die Albert-Bassermann-Straße in Richtung einer Tankstelle und missachtete dabei die Vorfahrt eines aus der Silcherstraße kommenden Pkw. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge, wonach die Radfahrerin zunächst auf die Motorhaube fiel und anschließend zu Boden stürzte. Hierbei zog sie sich am Fuß eine Verletzung zu, die in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Am Pkw entstand geringer Sachschaden.

(Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis) – Achtlos gelagerter Müll fängt Feuer / Das Schlimmste verhindert

Ein Anwohner der Straße „Zum Hahnenschrei“ hatte nach ersten Erkenntnissen neben seiner Garage über einen längeren Zeitraum, achtlos mehrere Spraydosen gelagert. Vermutlich kam es aufgrund der direkten Sonneneinstrahlung am Samstagmittag zur Entzündung einer der Dose. Nachbarn hatten zuvor mehrere Knallgeräusche wahrgenommen. Ein 77-jähriger Mann konnte den Brand mit einem Feuerlöscher bekämpfen und so eine Ausbreitung verhindern. Der Mann erlitt hierbei eine leichte Rauchgasvergiftung, weshalb er zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus verbracht wurde. Durch die zwischenzeitlich eingetroffene freiwillige Feuerwehr Wiesloch wurde die Brandgefahr fachmännisch beseitigt. An dem Anwesen wurden die Garagen-/ und Hauswand sowie zwei Fenster beschädigt. Der Schaden wird derzeit auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

(Eberbach-Neckarwimmersbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Radfahrerin gestürzt und schwer verletzt

Bei einem Verkehrsunfall am Samstagabend im Eberbacher Stadtteil Neckarwimmersbach wurde eine 38-jährige Fahrradfahrerin schwer verletzt. Die Frau war kurz nach 19 Uhr mit ihrem Trekkingrad im Dr.-Mantel-Weg bergab unterwegs. Aus bislang unklarer Ursache überschlug sie sich alleinbeteiligt nach vorne über den Lenker und stürzte auf die Fahrbahn. Dabei zog sich die Radfahrerin, die einen Fahrradhelm getragen hatte, schwere Verletzungen am Kopf, sowie Knochenbrüche und Schürfwunden zu. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen, wo sie sich einer Notoperation unterziehen musste. Lebensgefahr besteht nach Auskunft der behandelnden Ärzte nicht mehr.

(Dossenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – 44-jähriger Fahrradfahrer bei Unfall schwer verletzt

Ein 44-jähriger Fahrradfahrer wurde am Samstagvormittag bei einem Verkehrsunfall in Dossenheim schwer verletzt. Ein 78-jähriger Mann war gegen 9.45 Uhr auf der B 3 (Bergstraße) in Richtung Heidelberg unterwegs. Zwischen der Maria-Montessori-Straße und der Schwabenheimer Straße überholte er den 44-jährigen Fahrradfahrer und berührte diesen aufgrund zu geringen Seitenabstands mit dem Außenspiegel. Der Radfahrer kam hierdurch zu Fall und stürzte auf die Fahrbahn. Dadurch zog er sich schwere Verletzungen in Form von Knochenbrüchen und Prellungen zu. Er wurde zur Behandlung in eine Klinik eingeliefert, wo er stationär aufgenommen wurde. Gegen den 78-Jährigen wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Dem Radfahrer droht nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da er trotz vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt hatte.

(Dossenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Einbruch in Frisörsalon / Zeugen gesucht!

Unbekannte brachen in der Zeit von Freitag 19 Uhr bis Samstag 08:20 Uhr in einen Frisörsalon in der Gewerbestraße ein und erbeuteten rund 700 Euro Bargeld. Zutritt verschafften sich die Täter durch Aufhebeln der Eingangstür. Täterhinweise liegen derzeit nicht vor. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Heidelberg-Nord unter der Rufnummer 06221/4569-0 in Verbindung zu setzen.

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 18. bis 22. Mai

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 18. bis 22. Mai in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • Alphornstraße (Neckarschule)
  • Belfortstraße (Wilhelm-Wundt-Schule)
  • Bürgermeister-Fuchs-Straße
  • Brunhildestraße
  • Dammstraße
  • Ernst-Barlach-Allee (Johann-Peter-Hebel-Schule)
  • Franz-Gelb-Weg
  • Gartenfeldstraße (Humboldtschule)
  • Grete-Fleischmann-Straße
  • Gustav-Seitz-Straße
  • Hans-Thoma-Straße
  • Karl-Ladenburg-Straße
  • Langstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Luisenstraße (Schillerschule)
  • Lutherstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Mallaustraße
  • Neckarauer Straße
  • Rheingoldstraße
  • Voltastraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
17.05.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Samstag (16.05.2020)

(Kandel) – Unfallflucht L549 Kandel

Am Freitag, dem 15.05.2020, um 08.55 Uhr, kam es auf der L549 zwischen Kandel und Rheinzabern zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. In Höhe der Anschlussstelle zur A65 Kandel-Mitte musste der Fahrer des Fahrzeugs in Fahrtrichtung Rheinzabern seinen PKW verkehrsbedingt abbremsen und zog sein Fahrzeug hierbei etwas nach links über die Mittellinie. Der entgegenkommende LKW-Fahrer streifte ihn aufgrund dessen beim Vorbeifahren. Der LKW-Fahrer entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Hinweise zu dem Fahrzeug oder dem Fahrer werden an die Polizeiinspektion Wörth unter 07271/92210 oder piwoerth@polizei.rlp.de erbeten.

(Oberotterbach) – Fenster beschädigt

Durch bisher unbekannte Täter wurde an einem Wohnhaus im Rotackerweg ein Fenster eingeworfen. Hierdurch wurde die Doppelverglasung beschädigt und es entstand ein Schaden von ca. 300.- EUR.

(Bad Bergzabern) – Betrunken Unfall verursacht

Ein 63 Jahre alter PKW Fahrer verursachte am 15.05.20, gg. 17.41 Uhr, einen Verkehrsunfall in der Marktstraße. Hierbei beschädigte er beim Ausparken einen anderen PKW und fuhr einfach weiter, obwohl ein Fremdschaden von ca. 500.- EUR entstanden war. Im Zuge der Ermittlungen konnte er festgestellt und überprüft werden. Hierbei wurde bei ihm Alkohol festgestellt. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Es droht der Verlust der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.

(Edenkoben) – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 15.05.2020 gegen 23:00 Uhr kontrollierte die eingesetzte Streife einen PKW in der Weinstraße in Edenkoben. Der Fahrer des PKWs legte hierbei eine albanische Fahrerlaubnis vor. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Führerschein, der in einem Staat erteilt wurde, der nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum gehört, grundsätzlich nur für die Dauer von sechs Monaten. Da der Mann jedoch bereits länger als sechs Monate in Deutschland wohnhaft war, war er nicht mehr dazu berechtigt das Fahrzeug mit seinem albanischen Führerschein zu fahren. Die Fahrt durfte nicht mehr fortgesetzt werden. Den Fahrzeugführer erwartet eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

(Heßheim) – Versuchter Sammlungsbetrug

Am Freitag, den 15.05.2020 gegen 10:00 Uhr kam es in Heßheim in der Gerolsheimer Straße zu einem versuchten Sammlungsbetrug. Ein bislang unbekannter Täter klingelte an der Haustür der 85-jährigen Geschädigten und gab an, Geldspenden für Tiere im Zirkus zu sammeln. Als der Täter nach einem Ausweis, bzw. einer Sammlungsgenehmigung gefragt wurde, verlies dieser das Grundstück. Angeblich wollte er den Ausweis aus seinem Fahrzeug holen, kam aber nicht mehr zurück. Im Zusammenhang mit dem versuchten Betrug wurde ein Fahrzeug mit Ortskennung Worms beobachtet. Der Täter wird als Männlich, über 50 Jahre mit dunklen Haaren und kantigem Gesicht beschrieben.

Leider versuchen immer wieder Täter die Hilfsbereitschaft von Menschen aus zunutzen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Geldsammlungen sind Genehmigungspflichtig. Fragen sie daher, im Zweifelsfall, immer nach der Genehmigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und nach einem Ausweis.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – Ihre Polizei Frankenthal.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Frankenthal) – Trunkenheitsfahrt

Samstagnacht, den 16.05.2020, gegen 04:20 Uhr, wird eine Polizeistreife in der Wormser Straße auf ein Fahrzeug aufmerksam, welches sich nach Erblicken des Streifenwagens auffällig verhält und augenscheinlich versucht mit ausgeschaltetem Licht einer Verkehrskontrolle zu entgehen. Auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants kann der PKW jedoch durch die Beamten kontrolliert werden. Hierbei stellt sich heraus, dass der 21-Jährige Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis unter Alkoholeinfluss steht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort bestätigt dies und misst einen Wert von 1,49 Promille. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht mit Hinweis auf den Verursacher

In der Nacht zu Samstag, dem 16.05.2020, gegen 02:50 Uhr, meldet ein aufmerksamer Augenzeuge eine Verkehrsunfallflucht in der Franz-Nissl-Straße in 67227 Frankenthal. Der Zeuge beobachtet, wie ein weißer SUV die Franz-Nissl-Straße in Richtung Eiskeller befuhr und hierbei mit einen geparkten PKW am rechten Straßenrand kollidiert. Nach kurzer Schadensbegutachtung setzt der SUV seine Fahrt jedoch fort ohne den Unfall zuvor ordnungsgemäß zu melden. Die hinzugezogenen Beamten finden vor Ort Fahrzeugteile, welche von einem VW-Tiguan stammen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Unfallfahrzug um einen weißen VW Tiguan mit einem Schaden auf der Beifahrerseite handelt. Der entstandene Schaden an dem geparkten PKW beläuft sich auf ca. 2.000EUR.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Missbrauch von Notrufen endet mit Gaststättenschließung aufgrund Corona-Verstöße

Am Samstag, 16.05.2020, kurz nach 0 Uhr meldete ein 45-jähriger Mann aus Ludwigshafen über Notruf eine Schlägerei in einer Bar in der Gartenstadt. Beim Eintreffen der Polizeibeamten waren die Rollläden der Gaststätte geschlossen. Auf Klopfen wurde geöffnet und es konnte ermittelt werden, dass es zu keiner Schlägerei gekommen war. Da sich keine Anhaltpunkte für ein vorausgegangenes Körperverletzungsdelikt ergaben wurde eine Strafanzeige wegen Missbrauch von Notrufen erfasst. Es wurden jedoch diverse Verstöße gegen die CoBeLVO festgestellt. Diesbezüglich wurden gesondert Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfasst. Ein 31-jähriger Mann aus Ludwigshafen, welcher deutlich alkoholisiert war, verhielt sich während der Gaststättenkontrolle aggressiv und kam dem zuvor mehrfach erteilten Platzverweis nicht nach. Aus diesem Grund wurde er in Gewahrsam genommen und zur Ausnüchterung in eine Polizeizelle gebracht. Aufgrund der festgestellten Corona-Verstöße wurde die Bar des 28-jährigen Betreibers durch die Polizei geschlossen.

(Ludwigshafen) – Räuberischer Diebstahl in einem Supermarkt in der Ludwigshafener Innenstadt

Am Freitag, 15.05.2020, kurz nach 18 Uhr, kam es zu einem räuberischen Diebstahl in einem Supermarkt in der Ludwigshafener Innenstadt. Eine 19-jährige Frau aus Beindersheim befand sich in einem Supermarkt und wollte drei kleine Schnapsflaschen kaufen. Die Flaschen legte sie auf das Kassenband. Da die Frau jedoch gegen einen Zigarettenautomaten im Markt schlug, wurde sie des Marktes verwiesen. Die Frau nahm daraufhin die drei kleinen Schnapsflaschen vom Kassenband und steckte diese in ihre mitgeführte Handtasche. Anschließend wollte sie den Supermarkt verlassen, ohne die Ware zu bezahlen. Der 59-jährige Ladendetektiv und ein 25-jähriger Mitarbeiter des Marktes stellten sich der Frau in den Weg und wollten sie hindern, dass Geschäft mit der nicht bezahlten Ware zu verlassen. Die 19-jährige schlug dem Ladendetektiv mit der Faust gegen den Kopf und stieß den Mitarbeiter weg, so dass sie dann mit dem Diebesgut das Geschäft verlassen konnte. Nachdem die 19-jährige vor dem Geschäft eine kleine Schnapsflasche getrunken hatte, ging sie nochmals in das Geschäft und trank dort eine weitere kleine Schnapsflasche leer, welche sie dort aus der Auslage nahm. Danach wollte die Frau mit einer Packung Pralinen, welche sie ebenfalls nicht bezahlte, erneut das Geschäft verlassen. Es kam jetzt zu einem Gerangel zwischen der Frau und dem Ladendetektiv. Hierbei stürzte die Frau und konnte durch weitere Angestellte des Supermarktes bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die 19-jährige Frau, welche stark alkoholisiert war, wurde aufgrund ihres aggressiven Verhaltens in Gewahrsam genommen und auf der Polizeidienststelle an ihren Vater überstellt.

(Ludwigshafen) – Gefährliche Körperverletzung in der Ludwigshafener Innenstadt

Ein 36-jähriger Mann aus Ludwigshafen befuhr am Freitag, 15.05.2020, gegen 15.30 Uhr, mit seinem Fahrrad die Schützenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße). Auf Höhe eines dortigen Supermarktes kam ihm ein 63-jähriger Mann aus Ludwigshafen mit einem PKW entgegen, welcher sich über das Fehlverhalten des Radfahrers echauffierte. Nach einem kurzen Wortgefecht stieg der 63-jährige aus seinem PKW und es kam auf der Straße zu einer Rangelei zwischen den beiden Personen. Im Anschluss stieg der 63-jährige Mann wieder in seinen PKW und fuhr auf seinen nahegelegenen Parkplatz, während der Radfahrer aus einem in der Nähe befindlichen Sperrmüllhaufen eine Holzlatte holte und wieder zum 63-jährigen Autofahrer zurückging. Beim Parkplatz des 63-jährigen Pkw-Fahrers schlug der 36-jährige Radfahrer mit der Holzlatte auf den Pkw-Fahrer ein. Dieser erlitt am linken Arm mehrere Hämatome. Kurz vor Eintreffen der Polizeibeamten entfernte sich der Radfahrer in Richtung Bleichstraße, wo er von den Polizeibeamten gestellt werden konnte. Der Radfahrer zeigte sich äußerst unkooperativ, konnte aber in einem Gespräch beruhigt werden. Nach der Personalienfeststellung wurde dem Radfahrer ein Platzverweis erteilt.

(Ludwigshafen) – Verkehrsunfall auf der B44 nach vorangegangener Gefährdung des Straßenverkehrs

Am Freitag, 15.05.2020, gegen 15.50 Uhr, ereignete sich eine Straßenverkehrsgefährdung auf der B44 zwischen Mannheim und Ludwigshafen. Ein 43-jähriger Mann aus Kaiserslautern befuhr mit seinem Pkw den linken Fahrstreifen der B44 von Mannheim kommend in Richtung Bad Dürkheim. Vor ihm befuhren auf beiden Fahrsteifen andere Verkehrsteilnehmer die B44 in gleicher Fahrtrichtung. In Höhe der Rhein-Galerie Ludwigshafen überfuhr der 43-jährige Mann eine Sperrfläche und nutze den Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt als dritte Fahrspur um die beiden vor ihm fahrenden Pkw in einem waghalsigen Manöver zu überholen.

Nach diesem Überholvorgang wechselte der 43-Jährige umgehend zurück auf den linken Fahrstreifen. Hierbei schnitt er zunächst einen 36-jährigen Pkw-Fahrer aus Mannheim auf dem rechten Fahrsteifen und bremste anschließend einen 33-jährigen Pkw-Fahrer aus Hahnhofen auf dem linken Fahrstreifen bis zum Stillstand aus. Dem 33-jährigen Pkw-Fahrer war es durch dieses Fahrmanöver nicht mehr möglich rechtzeitig zu bremsen und er fuhr auf den Pkw des 43-jährigen Mannes auf.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden im Gesamtwert von 2500,00 Euro. Der Führerschein des 43jährigen Mannes wurde beschlagnahmt.

(Mannheim-Neckarau) – 79-jährige Frau fährt durch halb geöffnetes Garagentor gegen Wand / Schwer verletzt in Klinik eingeliefert

Vermutlich aufgrund eines Schwächeanfall trat eine 79-jährige Autofahrerin am Freitag um 15.40 Uhr in der Alberichstraße auf das Gas- anstatt das Bremspedal. Die hatte zur Folge, dass sie durch ein halb geöffnetes Garagentor gegen die dahinterliegende Garagenwand fuhr und sich dabei schwer verletzte. Nach der Erstversorgung durch einen Nachbarn wurde die Frau mit einem Rettungswagen in eine Klinik eingeliefert. Am Auto entstand Totalschaden.

(Mannheim-Käfertal) – Mit gestohlenem Roller vor Polizeikontrolle geflüchtet / 15-jähriger Fahrer und 13-jährige Mitfahrerin festgenommen

Weil der Fahrer und seine Sozia am Freitag gegen 12.50 Uhr in der Birkenauer Straße ohne Helm auf einem schwarzen Roller unterwegs waren, sollten sie von einer Polizeistreife angehalten werden. Der Fahrer flüchtete daraufhin über den alten Postweg und bog hinter dem Friedhof in einen Feldweg ein. Dabei kam er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Straße auf einen Acker ab und stürzte. Der 15-jährige Fahrer und seine 13-jährige Mitfahrerin blieben unverletzt und wurden vorläufig festgenommen. Wie sich herausstellte, war der Roller kurzgeschlossen worden. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Roller in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Bereich des Dornheimer Ring entwendet wurde. Die weiteren Ermittlungen hat das Haus des Jugendrechts übernommen.

(Heidelberg) – Auseinandersetzung unter mehreren Beteiligen; Hintergründe unklar; 19-Jähriger mit Kopfplatzwunde in Klinik

Weshalb es am frühen Samstagmorgen zu einer Auseinandersetzung an der Haltestelle Freiburger Straße kam, bei der ein 19-Jähriger eine Kopfplatzwunde davontrug, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Gegen 4 Uhr kam es nach ersten Erkenntnissen zunächst zu einer Aussprache zwischen dem späteren Opfer und dem Anführer einer fünfköpfigen Personengruppe. In der Folge wurden beide handgreiflich, wobei die Gruppe anschließend zusammen auf den jungen Mann einschlug. Dabei wurde auch eine Glasflasche auf dessen Kopf zerschlagen.

Der 19-Jährige konnte in ein Fahrzeug von Freunden flüchten, die in der Nähe warteten und ihn zur Versorgung der Wunde sogleich in eine Klinik fuhren.

Von unterwegs aus verständigten sie die Polizei, die mit mehreren streifen nach der Personengruppe fahndete. Im Rahmen dieser Fahndung wurden fünf Verdächtige im Alter zwischen 18 und 20 Jahren noch in unmittelbarer Tatortnähe vorläufig festgenommen. Gegen alle fünf wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Gegen den 20-Jährigen Rädelsführer wird zudem wegen des Verdachts des Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte/Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Er hatte sich bei seiner Festnahme zur Wehr gesetzt und dabei zwei Beamte leicht verletzt. Die Ermittlungen auch zu den Hintergründen der Auseinandersetzung dauern an.

(Heidelberg) – Verkehrsunfall zwischen Linienbus und Auto; Zeugen gesucht

Am Freitagnachmittag kam es in der Straße „Schlossberg“ zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Fahrer eines Linienbusses und einem Autofahrer.

Beide begegneten sich kurz vor 14 Uhr zwischen dem „Unterer Fauler Pelz“ und der Klingentorstraße. Dabei musste der Busfahrer stark abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Eine 48-jährige Passagierin im Bus zog sich eine leichte Verletzung zu, die von Sanitätern an der Unfallstelle erstversorgt wurde.

Da es zu keiner Berührung beider Fahrzeuge kam und der Unfallhergang aufgrund unterschiedlicher Schilderungen noch unklar ist, werden Zeugen, die die Situation beobachtet haben, gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Heidelberg, Tel.: 0621/174-4111 zu melden.

(Heidelberg) – Brand der Dachbegrünung eines Klinikgebäudes

Vermutlich Flexarbeiten auf einer Baustelle lösten am Freitagvormittag, kurz nach 10 Uhr, ein Feuer auf der Dachbegrünung eines Klinikgebäudes „Im Neuenheimer Feld“ aus, das sich unmittelbar neben der Baustelle befindet. Die Berufsfeuerwehr konnte das Glimmen der Dachbegrünung schnell löschen, sodass es zu keiner Gefährdung von Patienten oder Sachschäden kam. Die Straße im Neuenheimer Feld war deshalb kurzfristig von 10.15 Uhr bis 10.45 Uhr zwischen Berliner Straße und Tiergartenstraße gesperrt. Die Brandexperten des Polizeireviers Heidelberg haben die weiteren Ermittlungen übernommen.

(Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Gegen Ampelmast gekracht und geflüchtet; Zeugen gesucht

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen beschädigte am Freitagnachmittag, gegen 15 Uhr, der Fahrer eines noch unbekannten Fahrzeuges einen Ampelmast in der Talhausstraße, kurz vor der Einmündung in die Duttweiler Straße und fuhr anschließend weiter. Dabei entstand ein Sachschaden von mindestens 5.000.- Euro. Auch das verursachende Fahrzeug muss erheblich beschädigt sein.

Ein Zeuge hatte den beschädigten Ampelmast sowie den Ausfall der Anlage kurz nach 15 Uhr entdeckt und der Polizei gemeldet. Derzeitige Recherchen besagen, dass die Ampel zwischen 14-15 Uhr noch in Betrieb gewesen sein könnte.

Zeugen, die Hinweise zum Verursacher und/oder dessen Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Hockenheim, Tel.: 06205/2860-0 in Verbindung zu setzen.

(Leimen-St.Ilgen / Rhein-Neckar-Kreis) – Jugendliche auf Bahnschienen / Bahnverkehr kurz gesperrt

Eine Anwohnerin verständigte am Freitag kurz nach 19.30 Uhr über Notruf die Polizei, dass am Bahnhof in der Bahnhofstraße mehrere Jugendliche randalieren würden. Beim Eintreffen einer Polizeistreife flüchteten drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sofort über die Bahngleise in Richtung Sandhausen, konnten aber kurze Zeit später durch eine weitere Streife angetroffen und überprüft werden. Zwei weitere Jugendliche im Alter von 17 Jahren blieben zurück und wurden ebenfalls kontrolliert. Dem Quintett wurde ein Platzverweis für den Bahnhof erteilt. Der Zugverkehr wurde zwischen 19.47 und 19.54 kurzzeitig voll gesperrt.

(Walldorf / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfallflucht auf der Autobahn; weißer Pkw gesucht; Zeugen bitte melden

Wegen des Verdacht der Unfallflucht ermittelt die Autobahnpolizei Walldorf gegen den noch unbekannten Fahrer eines weißen Pkw. Der Unbekannte hatte am frühen Freitagabend, gegen 18.20 Uhr, auf der A 5, zwischen dem Walldorfer Kreuz und der Anschlussstelle Walldorf/Wiesloch in Fahrtrichtung Frankfurt, eine 63-jährige Ford-Ka-Fahrerin rechts überholt, als diese gerade dabei war, ihrerseits anzusetzen, ein Fahrzeug zu überholen. Dabei befand sich die 63-Jährige bereits auf der linken Spur.

Der Unbekannte streifte bei seinem illegalen Überholmanöver und beim Einscheren auf die linke Spur den Ford Ka und fuhr weiter.

An dem Kleinwagen entstand dabei ein Schaden von über 5.000.- Euro. Da das Fahrzeug des Verursachers ebenfalls erheblich beschädigt sein dürfte, wurde sofort eine Fahndung eingeleitet, die allerdings ohne Ergebnis blieb.

Zeugen, die das riskante Überholmanöver und den Unfallhergang beobachtet haben, sowie Hinweise zu dem unfallflüchtigen Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich mit der Autobahnpolizei in Walldorf, Tel.: 06227/35826-0 in Verbindung zu setzen.

(Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis) – Mehrere Autos beschädigt; Verdächtiger festgenommen; weitere Geschädigte gesucht

Am Freitagnachmittag ging ein zunächst unbekannter Mann durch die Friedrichstraße und trat an mehreren geparkten Fahrzeugen die Außenspiegel ab. Dies beobachtete ein Zeuge gegen 16.30 Uhr informierte die Polizei.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte ein 26-Jähriger, auf den die Beschreibung exakt zutraf, im Bereich des Gerbersruhparks vorläufig festgenommen werden. Nach Erledigung der Formalitäten wurde der Mann in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden insgesamt drei Fahrzeuge beschädigt, der Sachschaden lässt sich derzeit noch nicht näher beziffern. Da nicht ausgeschlossen ist, dass noch weitere Fahrzeuge im Bereich der Friedrichstraße und rund um den Gerbersruhpark und der angrenzenden Straßen von den Verdächtigen beschädigt wurden, werden die Eigentümer dieser Fahrzeuge gebeten, sich mit dem Polizeirevier Wiesloch, Tel.: 06222/5709-0 in Verbindung zu setzen.

(Wiesloch-Schatthausen / Rhein-Neckar-Kreis) – Pedelec beschädigt und weitergefahren; Zeugen gesucht

Am Freitag, zwischen 17.00 Uhr und 19.40 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Autofahrer beim Vorbeifahren ein Pedelec, das im Gewann Uhler im Ortsteil Schatthausen an einen Zaun gelehnt war. Dabei entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von rund 1.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Wiesloch, Tel.: 06222/5709-0 in Verbindung zu setzen.

(St. Leon-Rot / Rhein-Neckar-Kreis) – 20-jähriger Autofahrer bei Auffahrunfall schwer verletzt

Bei einem Auffahrunfall am Freitag um 7.45 Uhr auf der Kreisstraße 4152/Kirrlacher Straße zog sich ein 20-jähriger Fahrer eines Audi schwere Verletzungen zu. Der 20-Jährige war in Richtung Kirrlach unterwegs, als er auf einen Lkw hinten auffuhr, der um nach links abzubiegen abgebremst hatte. Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert und stationär aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. 5.000 Euro.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – 13.000 Euro Sachschaden nach Unfall durch Wendemanöver

Weil ein 26-jähriger Autofahrer am Freitag kurz nach 19 Uhr auf der Westtangente mit seinem Audi wendete, kam es zum Unfall. Der 26-Jährige war in Richtung Weinheim unterwegs und wendete nach der Kreuzung Viernheimer Straße an einer Fahrbahnverengung. Dies hatte zur Folge, dass ein nachfolgender 30-jähriger Fahrer eines BMW nicht mehr ausweichen konnte und es zur Kollision kam. Beide Fahrer blieben unverletzt, der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 13.000 Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.

Speyer

Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Freitag, 15. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzen. Diese ersetzt die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Montag, 18. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 26. Mai 2020 außer Kraft.

„Die beschlossenen Lockerungen können wir nur umsetzen und durchhalten, wenn die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Ich appelliere daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die weiterhin geltenden Einschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen zu halten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  

Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder Touristen und Privatreisende empfangen. Auch Camping-, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wenn die Gäste ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen. Betreiber*innen entsprechender Einrichtungen müssen sicherstellen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gäste und Mitarbeiter*innen haben in den öffentlich zugänglichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Mitarbeiter*innen können Ausnahmen gelten, soweit und sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise durch das Anbringen einer Spuckschutzvorrichtung. Desinfektionsmittel ist zur Verfügung zu stellen. Außerdem besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Gemeinsame Beherbergungseinheiten (z.B. Zimmer, Ferienwohnung) dürfen nur von Personenkonstellationen bezogen werden, die gemäß der Bestimmungen zum Kontaktverbot erlaubt sind.

Außerdem öffnen Internetcafés unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zeitplan für weitere Öffnungen und Lockerungen herausgegeben. Demnach sollen die Kitas in Rheinland-Pfalz in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet werden. Das heißt, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Anfang Juni soll dann zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden. Am Mittwoch, 20. Mai 2020 will das Land entsprechende Leitlinien vorlegen.

In den Schulen finden eine Notbetreuung und Präsenzunterricht mit Auflagen und in eingeschränktem Rahmen statt. Wie bereits mitgeteilt, werden am 25. Mai und am 8. Juni 2020 weitere Klassenstufen in den Unterricht zurückkehren.

Die weiteren angekündigten Öffnungen im Überblick:

Mittwoch, 27. Mai 2020

  • Sport in Innensportanlagen, z.B. in Fitnessstudios oder Tanzschulen, kann unter spezifischen Auflagen wieder stattfinden. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt.
  • Kinos können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen dürfen unter spezifischen Auflagen wieder öffnen. Zunächst dürfen keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
  • Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 100 Personen stattfinden.
  • Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte) dürfen durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden. 
  • Spielhallen und Spielbanken können unter Auflagen wieder öffnen.

Mittwoch, 10. Juni 2020

  • Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 250 Personen stattfinden.
  • Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 75 Personen stattfinden.
  • Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen geöffnet werden.
  • Camping ist nun auch wieder möglich, wenn keine eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
  • Innenbereiche von Tierparks und Zoos können wieder geöffnet werden.
  • Zirkusse und Spezialmärkte können unter Auflagen wieder im Innenbereich stattfinden.

Mittwoch, 24. Juni 2020

  • Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 150 Personen stattfinden.
  • Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können unter Auflagen wiederaufgenommen werden. Bei der Zielauswahl sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu beachten.
  • Zu den vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Öffnung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, haben die Stadtwerke Speyer am gestrigen Freitag eine gesonderte Pressemeldung herausgegeben. (Anmerkung der Redaktion: Diese liegt aktuell leider noch nicht vor.)

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Mittwoch, 27. Mai 2020 angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass neuer Verordnungen durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.

Lesen sie hier die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
16.05.2020

Coronafallzahlen aus Speyer

Freitag 15.05.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 84 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 74 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 19 + 1 im Vergleich zum Donnerstag

Stand: 15.05.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
16.05.2020

Germersheim und Landkreis GER

Coronafallzahlen aus dem Landkreis Germersheim

Aktuell 19 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. Mai2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 19
  • Gesundete Personen: 122
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 20 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. Mai2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 20
  • Gesundete Personen: 121
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. Mai2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 23
  • Gesundete Personen: 118
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Kreisverwaltung Germersheim
16.05.2020

Appell für klare und faire Regeln und Formulierungen

Missverständnisse vermeiden und frühzeitige Kommunikation mit den Verwaltungen

Klare Regelungen in den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in den Interpretationen muss ein Ende haben!“

Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen. „Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder – wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen wegen Unklarheiten an das Land zu richten. Antworten lassen gerne auf sich warten. Wie sollen die Verwaltungen da schnell, rechtssicher und vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Und wenn sie dann bürgerfreundlich handeln, haut uns das Land auf die Finger.“

Das Thema Thekenbewirtung bringen die Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung, wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich, dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird, die Verordnung zu konkretisieren.“

Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist. Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.

„Viel Vertrauensverlust und Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen, frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.

Die Südpfalz macht A-H-A: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim werben mit Großplakaten für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske

v.l.: OB Hirsch, Landrat Seefeldt und Landrat Dr. Brechtel bei der Vorstellung der neuen Plakat-Kampagne. (Quelle: Stadt Landau)

Abstand, Hygiene und Alltagsmaske: So lautet das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben eine gemeinsame, großangelegte Plakat-Kampagne ins Leben gerufen, um sich bei der Bevölkerung für deren Vorsicht und Rücksicht in den vergangenen Wochen zu bedanken – und um für die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu werben.

„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die uns allen guttun“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). „Aber: Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein – das gilt jetzt sogar noch mehr als in den Wochen des kompletten «Lockdowns». Das schulden wir nicht nur uns selbst und unseren Mitmenschen, sondern auch den Geschäften, Restaurants und Hotels in unserer Region. Denn wenn die Infektionskurve wieder ansteigt, werden sie wohl erneut schließen müssen. Wir müssen nun alle zusammenhalten, stark sein, zueinanderstehen – dann gelingt es uns, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen“, sind sich die Verwaltungschefs einig.

Gemeinsam sich und andere schützen? Das geht am besten mit der sogenannten A-H-A-Formel, für die Stadt und Landkreise auf den neuen, großformatigen Plakaten werben.

  • A steht für Abstand halten.
  • H steht für Hygieneregeln beachten.
  • A steht für Alltagsmaske tragen. 

Die Plakat-Kampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur magma design studio aus Karlsruhe und dem Walsheimer Fotografen Jacksenn entwickelt. Die großformatigen Plakate, die an rund 100 Standorten in der Region zu sehen sind, zeigen ein Model mit Alltagsmaske vor einer typisch südpfälzischen Kulisse und werben mit dem Slogan „Schutz für uns alle“.

„Wir danken den Südpfälzerinnen und Südpfälzern für ihre Geduld und ihr Verständnis, ihre Vorsicht und Rücksichtnahme, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft in den zurückliegenden Wochen“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Die Krise hat uns trotz der erforderlichen ‚sozialen Distanz‘ näher zusammenrücken lassen und gezeigt, wie ausgeprägt der Gemeinschaftssinn in unserer Region ist. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau Foto: Stadt Landau
16.05.2020

Corona-Pandemie/Thekenverkauf

Landräte und Oberbürgermeister fordern klare und faire Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsames Schreiben an Landesregierung

Könnte so schön sein wenn auch wieder Thekenverkauf in der Gastronomie gestattet wäre, hier die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

„Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.

Blick auf die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“

„Pfälzer Teller“ mit einem passenden „Schoppe“

In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:

  • Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
  • Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
  • Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land , „im Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak
16.05.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Vorbereitungskurse zu den telc-Deutschsprachprüfungen

Zu den jeweiligen telc-Deutschsprachprüfungen bietet die Kreisvolkshochschule Germersheim Vorbereitungskurse an.

Inhalte sind die Prüfungsdurchführung auf der Basis zentraler Aufgabenstellungen nach veröffentlichten Kriterien der telc-GmbH. Die Prüfungsthemen umfassen den gesamten Alltag. In der schriftlichen Prüfung werden Hör-, Schreib- und Leseverständnis geprüft. In der mündlichen Prüfung werden dem Niveau entsprechenden Sprachkenntnisse und Ausdruck abgefragt.

Für Niveau A1/A2

2/20kv063      Samstag, 26. September 2020, 08:30 – 11:30 Uhrzur Prüfung am 10.10.2020

2/20kv069      Samstag, 05. Dezember 2020, 08:30 – 11:30 Uhr    zur Prüfung am 12.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 20,00 €

Für Niveau B1/B2

1/20kv198      Sonntag, 14. Juni 2020, 08:30 – 12:15 Uhr                zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv064      Samstag, 26. September 2020, 12:00 – 15:45 Uhr   zur Prüfung am 11.10.2020

2/20kv070      Samstag, 05. Dezember 2020, 12:00 – 15:45 Uhr    zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 25,00 €

Für Niveau C1/C2

1/20kv197      Samstag, 13. Juni 2020, 08:30 – 14:30 Uhr               zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv071      Sonntag, 06. Dezember 2020, 08:30 – 14:30 Uhr     zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 40,00 €

Anmeldung und weitere Informationen bei der KVHS-Geschäftsstelle Germersheim:

07274- 53 334 / – 53 382

vhs@kreis-germersheim.de

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

DEUTSCH – Sprachprüfungen von Telc

Die KVHS-Germersheim bietet vom Juni bis Dezember 2020 folgende telc-Deutschsprach-prüfungen an. Eine persönliche Anmeldung mit Personalausweis ist dazu in der KVHS-Geschäftsstelle, Ritter von Schmauß-Str. (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule, UG) erforderlich! Bitte Termin vereinbaren.

– A1

1/20kv053             Sonntag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv065             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv072             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 80,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 110,00 €/externe Teilnehmer

– A2

1/20kv054             Samstag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv066             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv073             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 95,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 120,00 €/externe Teilnehmer

– B1

1/20kv058             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv067             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv074             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 160,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 190,00 €/externe Teilnehmer

– B2

1/20kv059             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv068             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv075             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 170,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 200,00 €/externe Teilnehmer

– C1

1/20kv060             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv076             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

– C2

1/20kv061             Samstag,27. Juni 2020                       Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv077             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
16.05.2020

Bad Dürkheim

Startschuss für Therme verschoben

Beispielbild einer Therme, hier die Radon Quelle

Nach jahrelangen Diskussionen, einer großen Bürgerbeteiligung, verschiedenen Untersuchungen und der Anfertigung von Gutachten sollte das Projekt „Bau einer Therme als Erweiterung des Salinariums“ ursprünglich in der gestrigen Stadtratssitzung (12.05.2020) in die Umsetzungsphase eintreten. Nach der am 2. März erfolgten Ausschreibung war am 17. April die Submission durchgeführt worden.

„Tatsächlich gibt es heute keinen Startschuss und wir müssen uns noch ein paar Tage gedulden, bis die Ergebnisse der Ausschreibungen genauer geprüft sind“, so der Bürgermeister. „Wir hatten nicht erwartet, dass diese Prüfung so schwierig werden würde, denn wir haben auch nicht erwartet, dass die Ergebnisse der Ausschreibung so deutlich über den Erwartungen und das heißt vor allem über den Auftragswertschätzungen der Architekten liegen würden. Das wirft natürlich Fragen auf und wir werden diese Fragen auch stellen und öffentlich diskutieren und zwar sobald wir dies offen tun dürfen“, kündigte er an. Zurzeit befinde sich die Stadtwerke GmbH noch im Ausschreibungsverfahren und dürfe deshalb keine konkreten Zahlen veröffentlichen.

Der vom Stadtrat beschlossene Kostenrahmen liegt bei 35 Millionen Euro: 11 Millionen Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz, 8 Millionen Eigenanteil der Stadtwerke, 3 Millionen Euro Zuschuss der Stadt, die bereits überwiesen sind und weitere 13 Millionen Euro, für die die Stadt die Finanzierung auf 20 Jahre übernimmt.

Der Stadtrat sei sich immer der Tragweite der Entscheidung bewusst gewesen. Immerhin gehe die Stadt Bad Dürkheim damit auf 20 Jahre hinaus eine finanzielle Verpflichtung ein. Dabei wies er auch auf die derzeitige Situation hin, in der viele verunsichert seien und in der man nicht sicher sagen könne, wie sich die Wirtschaft und auch die Leistungsfähigkeit der Stadt nach der Corona-Krise entwickeln werde. „Es wäre beruhigend, wenn wir angesichts einer solchen Entscheidung schon genauer wüssten, wie schnell sich Wirtschaft und Gesellschaft von diesem Virus-Schock erholen werden“, gab er zu bedenken.

Gleichzeitig gehe das Projekt über den Tag und das Krisenjahr hinaus. „Wir haben jahrelang um ein stimmiges Konzept für die Dürkheimer Therme gerungen und ich bin überzeugt: wir haben ein stimmiges Konzept gefunden. Diese Gesundheitseinrichtung hat natürlich das Zeug, uns als Standort voran zu bringen und für viele Menschen in der Region und darüber hinaus ein Anziehungspunkt zu werden, der sich auch wirtschaftlich auszahlen wird.“

So wichtig die neue Therme für das Heilbad Bad Dürkheim sei, so deutlich sei auch: „Wir wollen dieses Konzept, aber wir wollen es nicht um jeden Preis. Wir haben uns einen klaren finanziellen Rahmen gesetzt und wir organisieren den Ablauf so, dass wir eine größtmögliche Kontrolle über den Finanzplan haben.“ Deshalb könne der Startschuss erst gegeben werden, wenn alle Parameter stimmten.

Im Vorfeld der Ratssitzung hatte sich der Bürgermeister bereits mit den Fraktionsspitzen und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses darauf verständigt, vor einer weitergehenden Debatte zunächst die Ergebnisse der Prüfung der Ausschreibung abzuwarten. Entsprechend fassten die Mitglieder des Stadtrates bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden Beschluss:

„Der Stadtrat stellt in Hinblick auf die im Aufsichtsrat vorgestellten, noch ungeprüften Ergebnisse des ersten Ausschreibungspaketes fest:

In der aktuellen Situation sieht der Stadtrat keine Möglichkeit, über seine bisherigen Zusagen hinaus Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Stadtwerke und die Verwaltung werden beauftragt zu prüfen, inwieweit das beschlossene Konzept innerhalb des festgelegten Kostenrahmens umgesetzt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung soll im nächsten Stadtrat vorgelegt und das weitere Vorgehen beraten werden.“

Stadtverwaltung Bad Dürkheim
16.05.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Kultur

„Kultur im Kreis“

Stand up Comedy mit Alexis Bug „De Kallstadter Saukerl“

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
16.05.2020

„Kultur im Kreis“ gibt es demnächst auch als Videoclips

Rhein-Pfalz-Kreis – Sie brauchen nicht auf „Kultur im Kreis“ zu verzichten. Viele Künstler/-innen, die wir engagiert hatten, haben extra für uns kleine Videos gedreht, die zwar kein „Life-Ersatz“ sind, Ihnen aber den Alltag versüßen, und natürlich für ihre nur aufgeschobenen Veranstaltungen im Kreis werben. Jannis Schreiner (DJ Olde) und ich haben die Clips, die nur mit dem Smartphone aber auch von einem Profi-Kameramann aufgenommen wurden, bearbeitet. Auf den Vor- und Abspann sehen Sie jeweils Landschaften aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Die verschiedenen Videos erhalten Sie demnächst in unregelmäßigen Abständen. Viel Spaß und bleiben Sie uns treu, denn: Kultur braucht der Kreis!

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
16.05.2020

Ausstellung „Blicke auf das eigene ICH – Künstlerselbstbildnisse von Max Liebermann bis heute“

Schloss Kleinniedesheim – Liebe Kulturfreundinnen und -freunde,

die Ausstellung „Blicke auf das eigene ICH – Künstlerselbstbildnisse von Max Liebermann bis heute“ kann mit der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 8. Mai 2020 ganz offiziell auch von unserer Seite geöffnet werden. Das heißt, sie ist immer nur sonntags jeweils von 13.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Es dürfen nur jeweils zwei Personen im Raum sein. Eine Aufsicht ist vor Ort. Wir starten am 17. Mai und am 07. Juni wird sie enden.

Falls Sie verhindert sein sollten die Ausstellung zu besuchen, können Sie diese gerne auch virtuell auf YouTube sehen:

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
16.05.2020

Schifferstadt

Brief der Schifferstadter Bürgermeisterin an Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig

Notbetreuung in Kindertagesstätten

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig,

mit großem Staunen habe ich heute Morgen (15.05.2020) in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ Ihre Äußerung zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten gelesen.
„Bis zur Sommerpause dürfen alle Kinder in die Kita, deren Eltern das wünschen“, werden Sie zitiert und „Die letzte Entscheidung liege bei den Kommunen“.
Damit geben Sie ein Versprechen ab, das die Träger der Kindertagesstätten halten sollen, aber nicht können. Entschuldigen Sie bitte, aber das ist sowas von daneben, wie es nur irgendwie sein kann.
Es werden Erwartungen bei den Eltern geweckt, die so nicht haltbar sind. In nahezu allen Familien sind beide Elternteile berufstätig. Viele davon mussten bereits zur Kinderbetreuung Urlaub beanspruchen. Die Urlaubstage egal ob regulär oder Sonderurlaub sind endlich. Arbeitgeber fordern Präsens am Arbeitsplatz und Homeoffice wird dadurch reduziert. Die Eltern, die noch im Homeoffice sind, sind oftmals überfordert von der Doppelbelastung „anspruchsvoller Job“ und „Betreuung der Kleinkinder“.
Sie verkennen in Ihrer Aussage völlig die Situation in den Einrichtungen. Entsprechend den Landesvorgaben dürfen nur 10 Kinder in einer Notgruppe aufgenommen werden, was ich als richtig empfinde. In einer 5gruppigen Kita können im Regelbetrieb 125 Kinder betreut werden; theoretisch max. 50 Kinder in der Notbetreuung.

Pro Gruppe braucht man den gleichen Personalschlüssel wie im Regelbetrieb. Was ist, wenn es wie bei uns und in vielen anderen Einrichtungen so ist, dass alleine sieben Mitarbeiter*innen zur sogenannten Risikogruppe gehören und deshalb nicht in der Notgruppenbetreuung eingesetzt werden dürfen? Dann sind beispielsweise nur 30 Notplätze zur Verfügung, die jetzt schon belegt sind. Andere Personen z.B. mit Erkältungsanzeichen, egal welcher Schwere, müssen zuhause bleiben und reduzieren das Betreuungspotential weiter. Da auch in den anderen Kitas die Notgruppenbetreuung ausgeweitet wird, sind Aushilfen so gut wie nicht möglich. All diese Regelungen zum Gesundheitsschutz sind wichtig und auch richtig. Aber es dürfen keine falschen Versprechungen publiziert werden. Die Glaubwürdigkeit der Politik leidet darunter und den Unmut der Eltern müssen insbesondere die Leitungen der Kitas und auch die Erzieher*innen aushalten, wenn ein Notbetreuungswunsch abgelehnt werden muss.
Ich hoffe sehr, dass Sie in den mit Spannung erwarteten Leitlinien, die das Ministerium zusammen mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und den Kita-Spitzenverbänden erarbeiten will, Lösungen anbieten, die nicht den Trägern „den schwarzen Peter“ zuschieben und den Eltern tatsächlich auch helfen werden. In anderen Bereichen werden noch nie dagewesene Hilfspakete geschnürt. Vielleicht ist dies auch für die Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern möglich. Das was bisher von Seiten des Landes angeboten wurde, reicht nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Volk

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

22. Mai: städtische Einrichtungen bleiben geschlossen

Am Freitag, 22. Mai legt die Stadtverwaltung Schifferstadt einen Schließtag ein. Das Rathaus, die städtischen Kitas und der Jugendtreff bleiben daher am Brückentag geschlossen. Einzige Ausnahme bildet die Stadtbücherei, Rehbachstraße 2: Sie ist, wie gewohnt, von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Am Montag, 25. Mai sind dann alle Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wieder wie gewohnt für die Bürgerinnen und Bürger da. Die Stadtverwaltung dankt vorab für das Verständnis.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

Sperrmüll im Wald

Ein kaputter Herd, ein zerbrochener Wäschekorb, jede Menge Holzlatten und noch einiges mehr – am vergangenen Wochenende entsorgten Unbekannte ihren Sperrmüll im Wald zwischen Schifferstadt und Speyer. Nach Meldungen von mehreren Bürgern hat sich der städtische Vollzugsdienst am Sonntag den Ablageort angesehen. Da der Müll auf Speyrer Gemarkung lag, war die dortige Polizei bereits vor Ort. Ermittlungen gegen den Verursacher wurden eingeleitet.  

Dabei ist das Abfallsammelsystem im Rhein-Pfalz-Kreis durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, kurz ebalu, hervorragend organisiert: Nahezu alle Abfälle werden von zuhause abgeholt – dazu zählen auch sperrige Gegenstände. Hinzu kommt, dass die Entsorgungsgebühren bei ordnungsgemäßer Mülltrennung sehr niedrig sind. Daher bittet die städtische Ordnungsbehörde darum, den Müll weder in Feld und Wald, noch im Stadtgebiet abzulegen.

Meldungen über illegale Müllablagerungen können an die Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/ 440 oder per Mail an vollzugsdienst@schifferstadt.de gemeldet werden. Auch die App Müllweg.de hilft dabei. Diese kann unter www.muell-weg.de auf das Smartphone geladen werden und ist kinderleicht zu handhaben.

Wohin mit dem Sperrmüll?

Jeder Schifferstadter Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden. Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 35,00 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende.

Wie bestelle ich die Sperrmüllabfuhr?

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf und ist rechtzeitig unter Berücksichtigung einer vierwöchigen Vorlaufzeit beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen. Der Antrag kann online auf www.ebalu.de oder telefonisch unter 0621 /59095555 gestellt werden.

Zu schwer – wer hilft mir tragen?

Auf Bestellung werden die zum Abtransport vorbereiteten Sperrabfälle am Abfuhrtag von den Müllwerkern aus der Wohnung an die Straße getragen. Dieser Voll-Service ist kostenpflichtig und wird direkt vom beauftragten Abfuhrunternehmen angeboten. Konditionen und Kontaktdaten erhalten Interessierte unter 0621 / 59095555.

Zu gut für den Müll?

Gut erhaltene Möbelstücke können kostenlos im sogenannten „Verschenkemarkt“ der ebalu inseriert oder als Sachspende an einem Sozialkaufhaus, z.B. der Möbelhalle Dannstadt, abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit bieten Soziale Netzwerke mit Tausch- und Schenkgruppen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

Sicherer Restaurantbesuch – so geht´s!

Seit Mittwoch, 13. Mai dürfen Restaurants, Speisegaststätten, Cafés, Eisdielen und Eiscafés in Rheinland-Pfalz unter Einhaltung von Hygienebestimmungen wieder öffnen. Aber wie können die Gäste dazu beitragen, dass das Auswärtsessen ein schönes und sicheres Erlebnis wird?

  • Wer zuerst kommt, malt beziehungsweise isst zuerst – Restaurantbesucher werden gebeten, vorab zu reservieren. Spontanbesuche sind ausnahmsweise möglich, sollten aber vermieden werden.
  • Der Gastwirt nimmt persönliche Daten (Vor- und Zuname, Anschrift und Telefonnummer) auf und bewahrt diese einen Monat auf zur etwaigen Rückverfolgung einer Infektionskette.
  • Wer eine Gaststätte betritt, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen und die Tischzuweisung abwarten. Am Platz darf die Maske dann abgenommen werden. Übrigens dürfen bis zu zwei Haushalte gemeinsam essen gehen, also auch an einem Tisch sitzen.
  • Zu den Personen am Nachbartisch gilt die Abstandregel von 1,50 Meter.
  • Bis spätestens 22 Uhr, wenn alle Gaststätten schließen müssen, können sich die Gäste dann das Essen und die Getränke schmecken lassen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

Haßloch

Nothilfefonds für notleidende Vereine

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2020 einen Nothilfefonds für notleidende Vereine beschlossen. Die Höhe des Hilfsfonds beläuft sich auf insgesamt 10.000 €. Die Mittel sollen Vereinen zur Verfügung stehen, die momentan besonders schwer von der COVID-19Pandemie betroffen sind. „Auch das Land Rheinland-Pfalz hat ein Schutzschild mit einem Umfang von 10 Millionen Euro für Vereine und Organisationen aufgestellt. Der Nothilfefonds der Gemeinde Haßloch ist ein ergänzendes Hilfsangebot“, so der zuständige Beigeordnete und Vereinsdezernent Claus Wolfer. Ein Antrag auf Landesförderung schließt die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Nothilfefonds nicht aus.

Grundsätze der Gewährung:

  • Antragsteller müssen entsprechend den allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinien zur Förderung der Vereine und der Jugendarbeit vom 15.07.2015 förderfähig sein.
  • Antragsteller müssen gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sein und dürfen erst nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage gekommen sein. Weiterhin dürfen die Mittel des Fonds ausschließlich und unmittelbar nur für die steuerbegünstigten Zwecke des Antragstellers eingesetzt werden.
  • Das Programm ist subsidiär angelegt. Das bedeutet unter anderem, dass der Antragsteller zunächst alle eigenen Möglichkeiten wie etwa der vollständige Verbrauch von Ansparungen oder Rücklagen zur Bewältigung der Krise ausschöpfen muss.
  • Förderfähig sind insbesondere anfallende laufende Kosten, wie Mieten, Pachten, Betriebskosten (Energie, Wasser,…), Kosten für Kredite/Darlehen, vertraglich gebundene Honorare sowie unabwendbare Instandhaltungen/Investitionen.
  • Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen zunächst als zinsloses Darlehen. Die Laufzeit des Darlehensvertrages sollte grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre betragen.
  • Das Darlehen kann in besonderen Einzelfällen später in einen Zuschuss umgewandelt werden. Hierfür ist dann ein besonders begründeter Antrag in der Zukunft erforderlich. Einen Anspruch auf Umwandlung besteht nicht.

Bei der Verteilung des Fonds wird auf folgende Kriterien besonders Rücksicht genommen:

  • Jugendarbeit
  • Mitgliederzahlen
  • eigene Vereinsanlagen

Anträge sollten bis zum 25.05.2020 bei der Gemeinde gestellt werden, damit Auszahlungen aus dem Hilfsfonds schnellstmöglich erfolgen können.

Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Andreas Rohr. Hilfsanträge mit entsprechender Begründung können unter der E-Mail Adresse andreas.rohr@hassloch.de formlos eingereicht werden.

Informationen zum Schutzschild des Landes sind online über www.wir-tun-was.de abrufbar.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Einwohnerbefragung zum Neubau des Haßlocher Badeparks

Entwurfsplanung des neu gestalteten Badeparks Haßloch

Zur Zukunft des Badeparks wird erneut eine Einwohnerbefragung durchgeführt. Dafür hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 mehrheitlich ausgesprochen. Die Haßlocher sollen bei der Befragung über die vom Architektenbüro Bremer und Bremer erarbeitete Entwurfsplanung zum Neubau des Badeparks abstimmen. Die Details zur Durchführung der Einwohnerbefragung wurden bei der Gemeinderatssitzung am 06. Mai 2020 festgelegt und sehen wie folgt aus:

  • Abgestimmt wird über die Entwurfsplanung zur Erneuerung des Badeparks. Die Abstimmungsfrage lautet: „Stimmen Sie für den Neubau des Badeparks gemäß den aktuell vorliegenden Plänen?“
  • Alle Abstimmungsberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.
  • Abstimmungsberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Haßloch.
  • Ergänzend dazu besteht auf dem unteren Teil des Stimmzettels die Möglichkeit zur Abgabe einer optionalen Zusatzbemerkung.
  • Bis spätestens 27. Mai 2020 werden die Abstimmungsunterlagen per Post verschickt. Die Unterlagen enthalten:
    o Ein Anschreiben des Ersten Beigeordneten
    o Ein Faktenblatt zur Durchführung der Befragung
    o Ein Erklärungsblatt zur richtigen Stimmabgabe
    o Eine persönliche Erklärung (unterer Teil des Erklärungsblattes)
    o Einen amtlichen Stimmzettel
    o Einen blauen Stimmzettelumschlag
    o Einen roten Rücksendeumschlag
  • Der Rücksendeumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettelumschlag kann bis zum 12. Juni 2020 entweder gebührenfrei auf dem Postweg an die Gemeinde zurückgesandt, oder bei einer der insgesamt drei Abgabestellen in der Tourist-Info, im Bürgerbüro sowie im Foyer des Rathauses in eine der dort bereitgestellten Urnen eingeworfen werden.

Sollten stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner die Unterlagen bis zum 27. Mai 2020 nicht erhalten haben, sollten diese sich telefonisch unter 06324/935-241 oder per Mail an info@hassloch.de an die Gemeindeverwaltung wenden.

Was ist seit der letzten Einwohnerbefragung im Juli 2016 geschehen?

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 14.12.2016 dafür entschieden, einen „Runden Tisch Badepark“ einzurichten. Seine Aufgabe war es, die künftige Weiterentwicklung des Badeparks zu beraten und die Realisierungschancen der dafür gefundenen Lösungen mit den zuständigen Stellen (Kommunalaufsicht, Innenministerium, Landesrechnungshof) abzustimmen. Im März 2017 wurde die Unternehmensberatung Altenburg beauftragt, ein Strategiekonzept zur Weiterentwicklung des Badeparks zu erarbeiten. Dieses wurde im Juni 2017 öffentlich vorgestellt.

Im September 2017 entschied der Rat, dass der Badepark erhalten und auf Basis des Strategiekonzepts von Altenburg modernisiert werden soll. Demnach soll der Fokus des zukünftigen Badeparks auf junge Familien, Senioren, Gesundheitsvorsorge, Schwimmer sowie Schulen und Vereine gerichtet werden. Mit Constrata wurde ein auf Bäderbau spezialisierter Projektsteuerer gefunden; mit der Ausarbeitung einer Vorentwurfsplanung wurde das renommierte Architekturbüro Bremer und Bremer beauftragt. Vier Umsetzungsvarianten wurden im Zuge der Vorplanung aufgezeigt. Variante drei kristallisierte sich dabei als Favorit heraus. Der Runde Tisch empfahl dem Gemeinderat im Dezember 2018 diese Variante weiter zu verfolgen. Im Februar 2019 gab der Rat grünes Licht für die Erstellung einer Entwurfsplanung zur favorisierten Variante drei. Die Entwurfsplanung liegt seit dem Spätjahr 2019 vor und war am 23. Januar und 12. Februar 2020 Beratungsgegenstand im Gemeinderat. Bei der Sitzung am 12. Februar 2020 entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Durchführung einer weiteren Einwohnerbefragung. Über die oben genannten Details zur Durchführung der Befragung wurde am 06. Mai 2020 entschieden.

Wie sieht die zur Abstimmung stehende Entwurfsplanung aus?

Die Entwurfsplanung sieht einen Abriss der kompletten Halle vor, lediglich der Keller soll erhalten bleiben. Es soll ein einstöckiger kompakter Neubau entstehen, in dem ein 25-MeterSchwimmerbecken mit vier Bahnen, ein Multifunktionsbecken mit Hubboden für Kurse und Wassergymnastik sowie ein Kinderbereich mit verschiedenen Spiel- und Erlebniskomponenten untergebracht werden sollen. Ebenfalls Teil des Baus sind ein Ganzjahresbecken sowie ein Saunabereich. Auch eine Gastronomie sowie ein komplett neuer Umkleide- und Sanitärbereich sollen Einzug halten. Das Freibad soll – ausgenommen das Kinderaußenbecken – unverändert bleiben. Die Kosten für eine Umsetzung der Entwurfsplanung belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro. Die Entwurfsplanung kann online über die Homepage der Gemeindeverwaltung www.hassloch.de eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Auch Haßloch unterzeichnet deutsch-französischen Solidaritätsaufruf

„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht es in dem deutschfranzösischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch der Erste Beigeordnete und Partnerschaftsdezernent der Gemeinde Haßloch, Tobias Meyer, unterzeichnet hat. Gemeinsam mit inzwischen fast 300 anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Pfalz wird darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft erinnert und der Zusammenhalt in der Coronakrise beschworen.

Die Gemeinde Haßloch pflegt eine enge Beziehung zu seiner französischen Partnerstadt Viroflay. Beide Kommunen feiern im kommenden Jahr das 60-jährige Bestehen der Partnerschaft. Ursprünglich wollte eine Haßlocher Delegation am 08. Mai 2020 nach Viroflay reisen, um an der Zeremonie zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges teilzunehmen. Am 08. Mai hat sich in diesem Jahr die Kapitulation der Wehrmacht zum 75. Mal gejährt. Das Datum markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und wird als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus gefeiert. In Frankreich ist der 08. Mai daher ein landesweiter Feiertag. „Gerne hätten wir das Gedenken begleitet, doch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war ein persönlicher Besuch nicht möglich. Dennoch waren wir in Gedanken bei unseren französischen Freunden“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Auch die vorübergehende Schließung der Grenzen werde an der Verbundenheit nichts ändern.

Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften setzen. Hintergrund waren Beobachtungen und Erfahrungen, wonach vornehmlich französische Pendler, die auf der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland mitunter lange Wartezeiten an der Grenze in Kauf nehmen mussten. Darüber hinaus mehrten sich die Berichte von Franzosen, die sich Anfeindungen und Denunziationen ausgesetzt sahen, wenn sie nach der Arbeit auf der deutschen Seite getankt oder eingekauft haben. „Frankreich und Deutschland werden auch die Coronakrise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in dem gemeinsamen Solidaritätsaufruf.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Die Haßlocher Tourist-Information öffnet wieder

Im Zuge der ersten Lockerungen für das Gastgewerbe öffnet die Haßlocher TouristInformation ab Montag, 18. Mai 2020, wieder ihre Türen. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemein gültigen Hygienebestimmungen einzuhalten. Dazu zählen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Desinfizieren der Hände. Ein Desinfektionsständer ist in der Tourist-Information aufgestellt. Der Counter ist mit einer entsprechenden Trennvorrichtung ausgestattet. Das Team der Tourist-Information bittet um Verständnis, dass immer nur eine Person eintreten darf. Die im Außenbereich wartenden Gäste sollten 1,50 m Abstand einhalten.

Infomaterial und Prospekte in der offenen Auslage können gerne mitgenommen werden. Bereits angefasste und durchgeblätterte Prospekte sollten nicht wieder zurückgelegt werden. Zur Verfügung stehen darüber hinaus das übliche Sortiment der Leisböhler Weine und Gläser sowie Haßloch-Gutscheine, Schlemmerblöcke und vieles mehr. Es ist EC-Karten- und Barzahlung möglich. Außerdem werden in der Tourist-Informationen vorübergehend auch Wertstoffsäcke ausgegeben.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Care-App hält Einzug in kommunale Kindertagesstätten

Care ist eine mehrteilige App, welche die Kommunikation zwischen Eltern, Erzieher/innen und Kita-Leitung vereinfacht. Ganz gleich, ob für Neuigkeiten und Eindrücke aus der Kita oder die Interaktion der Eltern untereinander – mit der Nutzung der App soll das Miteinander einfacher, effizienter und verlässlicher werden. In der kommunalen Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ wird die App noch in diesem Monat in einen Testlauf starten und soll langfristig in allen kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Haßloch zum Einsatz kommen.

Das Team der Kita „Haus Kunterbunt“ ist bereits im vergangenen Jahr beim Besuch der Didacta (Fachmesse für das gesamte Bildungswesen) auf die App aufmerksam geworden und zeigte sich vom Konzept und dem Nutzen der App nachhaltig überzeugt. „In erster Linie soll über die App ein reger und unkomplizierter Kommunikationsaustausch stattfinden“, erklärt Einrichtungsleiter Simon Schmidt die Vorteile. Demnach lassen sich Terminkalender synchronisieren sowie Rücklaufzettel, Elternbriefe und Aushänge unkompliziert verschicken. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder über die App krank zu melden. Ebenso können sie der Einrichtungsleitung kurzfristig mitteilen, dass das Kind beispielweise früher abgeholt wird und nicht Mama oder Papa, sondern Oma oder Opa die Abholer sind. „Die App soll dabei keinesfalls das persönliche Gespräch ersetzen, doch es ist im hektischen Alltag nicht immer einfach, zueinander zu finden. Daher ist gerade bei Terminerinnerungen, Krankmeldungen und Abholzeiten die App eine unkomplizierte und schnelle Kommunikationsalternative“, so Schmidt weiter.

„Der Datenschutz spielt hierbei eine zentrale Rolle“, sagt der zuständige Dezernent und Beigeordnete Claus Wolfer. Daher greift man auch nicht auf eine simple WhatsApp-Gruppe zurück, sondern auf eine App, die den Datenschutz gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung garantiert. Dazu zählt beispielsweise das zweigeteilte Anmeldeverfahren, bei denen Eltern sowohl digital als auch persönlich identifiziert werden. Auf diese Weise erhalten nur solche Eltern Zugriff auf die App, die der Kita persönlich bekannt sind.

In der Kita „Haus Kunterbunt“ ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen, sodass die App weitestgehend startklar ist. In einem ersten Schritt werden jetzt die Eltern durch die KitaLeitung über die App informiert und haben die Möglichkeit, sich entsprechend anzumelden. Nach erfolgter Information und Anmeldung soll die App voraussichtlich Ende Mai in den Praxisbetrieb gehen und erste Infos über die App ausgetauscht werden. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme soll die App auch in den anderen kommunalen Kindertagesstätten zum Einsatz kommen.

Der Download und die Nutzung der App ist für die Eltern komplett kostenlos. Die Gemeindeverwaltung zahlt für die Nutzung in allen kommunalen Kindertagesstätten einen Betrag von rund 250 Euro pro Monat.

Die App wurde mit mehreren Kooperationskindertagesstätten in Hamburg und BadenWürttemberg entwickelt und ist inzwischen in ganz Deutschland nutzbar. Weitere Informationen zur Nutzung der App und über den Einsatz in den Haßlocher Kitas erhalten Eltern direkt von der jeweiligen Einrichtungsleitung. Eine erste Informationsübersicht bietet aber auch die Homepage www.care-app.de

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020