Polizei

Polizeimeldungen vom Dienstag (24.03.2020)

(Römerberg / Dudenhofen) – Lkw-Reifen auf der B9 in Brand geraten

Am Montagnachmittag entzündete sich auf der B9 zwischen Schwegenheim und Römerberg aus unbekanntem Grund der Reifen eines Lkw, welcher die B9 in Richtung Speyer befuhr. Der Reifen konnte durch die Feuerwehr abgelöscht werden, ohne dass es zu einem Schaden an dem Lkw oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Während des Reifenwechsels wurde der Lkw kurzfristig durch die Polizei nach hinten abgesichert.

(Römerberg / Dudenhofen) – Beim Abbiegen Vorfahrt missachtet

Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Audi und einem BMW kam es am Montagmittag an der Anschlussstelle B9 Römerberg/Dudenhofen, K27. Ein 44-jähriger Audi-Fahrer aus Dudenhofen verließ die B9 aus Richtung Speyer kommend an der Anschlussstelle und bog am Ende der Abfahrt nach links in Richtung Dudenhofen auf die K27 ein. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines dort in Richtung Römerberg fahrenden BMW. Durch den Zusammenstoß entstand ein erheblicher Sachschaden 12.000 EUR. Der Audi war nach dem Zusammenstoß nichtmehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die beiden Insassen der unfallbeteiligten Fahrzeuge blieben unverletzt.

(Schifferstadt) – Fahren unter Alkoholeinfluss, dafür ohne Fahrerlaubnis

Am späten Montagabend gegen 22:50 Uhr hat eine Streife der Polizeiinspektion Schifferstadt ein Fahrzeug kontrolliert, das auf dem Parkplatz eines Supermarkts stand. Die Beamten haben aus dem Fahrzeug, in dem sich drei männliche Personen befanden, Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest des 25-jährigen Fahrers ergab einen Wert von 1,19 Promille. Außerdem gab er zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Er musste die Beamten daraufhin zur Dienststelle begleiten, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sein Bruder, der Beifahrer und Halter des Fahrzeugs, muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, denn er wusste, dass sein Bruder keinen Führerschein hatte.

(Schwegenheim) – Eisplatte beschädigt Windschutzscheibe

Sachschaden in Höhe von zirka 500 EUR entstand bei einem Verkehrsunfall am Montagmorgen gegen 9 Uhr in Höhe von Schwegenheim auf der Bundesstraße 9. Ein 32 – jähriger Autofahrer hatte vor Fahrantritt sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß enteist. Der Unfallverursacher war in Richtung Speyer unterwegs, als beim Überholen sich Eis vom Autodach löste und die Windschutzscheibe bei einem 26 – jährigen Autofahrer beschädigte. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Auf den Fahrer kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 EUR zu.

(Rheinzabern) – Einbruch in Discounter

In der Zeit vom 21. zum 23. März 2020 verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt in einen Discounter in der Straße „Neun Morgen“ in Rheinzabern und gelangten hiernach in die Räumlichkeiten einer innenliegenden Bäckerei und Metzgerei . Aus der Bäckerei wurde der Tresor mitsamt den Tageseinnahmen entwendet. Die Polizei Wörth bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich telefonisch zu melden (07271-92210).

(Edenkoben) – EC-Karte gestohlen

Am Dienstag (24.03.2020) erstattete eine 66-jährige Frau eine Strafanzeige, weil ihr am letzten Donnerstag (19.03.2020, 12 Uhr) auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in der Luitpoldstraße die EC-Karte gestohlen wurde. Nach ihrem Einkauf wollte sie die Lebensmittel in ihrem Fahrzeug verladen, als sie von einem Unbekannten Hilfe angeboten bekam. Einen Tag später bemerkte sie, dass ihre EC-Karte aus der Jackentasche gestohlen wurde.

Der Mann war.

  • ca. 1,60 Meter groß,
  • schlank,
  • ca. 30-35 Jahre alt und
  • trug einen „Dreitagebart“.

Hinweise nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen. In dem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei Diebstahl einer EC-Karte unter der Telefonnummer 116 116 die gestohlene Karte umgehend gesperrt werden sollte.

(Kirrweiler) – Batteriediebstahl

Unbekannte haben an einem LKW, der im Gewerbegebiet im Bereich des Bahnhofs abgestellt war, aus dem Batteriekasten die festmontierte Batterie entwendet. Der Diebstahl wurde gestern der Polizei mitgeteilt. Hinweise zu den Tätern nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen.

(Heßheim) – Kennzeichendiebstahl

Ein unbekannter Täter entwendet im Zeitraum vom 20.03.2020, 13:00 Uhr bis 23.03.2020, 11:30 Uhr das vordere und hintere amtliche Kennzeichen eines Pkw Ford Transit Custom, in der Hauptstraße in Höhe Hausnummer 14 in Heßheim. Der Schaden beläuft sich auf ca. 40 Euro.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Über rote Ampel gefahren und Unfall verursacht

Über die rote Ampel an der Kreuzung Kopernikusstraße / Sternstraße fuhr am Montag, 23.03.2020, um 15.15 Uhr, der 45-jährige Fahrer eines Toyota. Im Kreuzungsbereich kam es deshalb zu einem Zusammenstoß mit einem VW, der bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren war. An beiden Autos entstand Sachschaden in Höhe von rund 4.000EUR.

(Ludwigshafen) – Geldbeutel geraubt

Montagvormittag, 23.03.2020, gegen 11.30 Uhr, wurde einer Frau auf der Mudenheimer Straße der Geldbeutel geraubt. Die 41-Jährige war zu Fuß unterwegs, als sie von hinten in den Rücken gestoßen wurde. Als sie sich umdrehte, sah sie einen Mann wegrennen. Ein zweiter Mann griff nach ihrem Geldbeutel, den sie selbst in der Hand hielt. Trotz ihrer Gegenwehr schaffte es der Unbekannte, den Geldbeutel zu entreißen und damit wegzulaufen. Von den beiden Tatverdächtigen liegt folgende Personenbeschreibung vor: 1. Person: Mann, ca. 40 Jahre alt 2. Person: Mann, ca. 40 Jahre alt, dünne Statur, dunkle Haare und Oberlippenbart. Bekleidet war er mit einer dunklen Jacke und Hose.

Die Polizei sucht Zeugen: Wer hat gestern in der Mundenheimer Straße Beobachtungen gemacht? Wem sind Personen aufgefallen, auf welche die Personenbeschreibung zutrifft? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Verkehrsunfall an roter Ampel

An einer roten Ampel auf der Bruchwiesenstraße kam es am Montag , 23.03.2020, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Citroen. Beide Fahrzeuge standen gegen 9.40 Uhr hintereinander an der Ampel. Dort entschied sich der 58-jährige Lkw-Fahrer nicht geradeaus weiterfahren zu wollen. Um bei Grünlicht rechtsabbiegen zu können, musste er rangieren. Beim Rückwärtsfahren übersah er den hinter ihm stehenden Citroen. Es entstand Sachschaden in Höhe von 5.000EUR, der Citroen war bis zur Motorhause beschädigt.

(Ludwigshafen) – Unfall in der Saarlandstraße

In der Saarlandstraße kam es am 23.03.2020 gegen 07:45 Uhr zu einem Verkehrsunfall bei dem ein Sachschaden in Höhe von etwa 3000 Euro entstand. Ein 33-Jähriger hatte von der linken auf die rechte Spur gewechselt und dabei das Auto eines 57-Jährigen übersehen. Beide Fahrzeuge kollidierten.

(Ludwigshafen) – Der „befristete Arbeitsvertrag“

Die besorgte Mitarbeiterin einer Personalabteilung meldete sich bei der Polizei: Eine Angestellte war seit drei Wochen nicht mehr zur Arbeit erschienen. Sie fürchtete nun, dass sich die Kollegin in einer hilflosen Lage befinden könnte. Nach kurzen Ermittlungen gab es dann zum Glück Entwarnung. Die Mitarbeiterin wurde von Beamten der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 wohlbehalten und kerngesund bei ihrer Tochter angetroffen. Als Grund für ihr Fehlen hatte sie eine ganz einfache Antwort: Sie war davon ausgegangen, dass ihr Arbeitsvertrag bis zum 01.03.2020 befristet war.

(Mannheim) – Brand durch Unachtsamkeit im Kleintierzuchtverein

Am Dienstagabend, gegen 18.40 Uhr, geriet beim Abbrennen von Holzschnitt ein Holzunterstand in „An der Radrennbahn“ in Brand. Das Feuer beschädigte im weiteren Verlauf auch Stallungen und einen Werkstattraum in einer benachbarten Parzelle. Bei dem Versuch den Brand zu löschen zog sich der 83-jährige Verursacher leichte Verbrennungen am Arm zu, die vor Ort behandelt wurden. Tiere wurden bei dem Brand nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 15.000 Euro.

(Mannheim-Schönau) – Rücksichtsloser Autofahrer / Polizei sucht Zeugen und Geschädigte

Ein rücksichtloser Autofahrer war am frühen Dienstagmorgen im Stadtteil Schönau unterwegs. Eine Zeugin meldete der Polizei gegen ein Uhr eine Person, die mit einen VW Golf die Stettiner Straße mehrfach mit überhöhter Geschwindigkeit auf und ab fahre. Bei der Anfahrt zur Örtlichkeit kam einer Polizeistreife der Golf an der Einmündung Frankenthaler Straße/Graudenzer Linie in Richtung Lampertheim fahrend bereits entgegen. Nachdem die Beamten ihr Fahrzeug gewendet hatten, folgten sie dem Golf. Dabei mussten sich auf eine Geschwindigkeit von fast 160 km/h beschleunigen, um den Anschluss an das Fahrzeug nicht zu verlieren. Sie konnten beobachten, wie der Fahrer des Golf zwischen Lilienthalstraße und Viernheimer Weg an unübersichtlichen Stellen überholte und sich mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fahrzeugen durchschlängelte. An der Kreuzung zum Viernheimer Weg bog der Golf nach rechts in den Viernheimer Weg ab. Er konnte rund 500 Meter nach der Kreuzung gestoppt und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle verhielt sich der 18-jährige Fahranfänger vollkommen uneinsichtig. Gegen ihn wird nun wegen Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Die Führerscheinstelle wurde in Kenntnis gesetzt.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Fahrweise des 18-Jährigen geben können, sowie Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des jungen Mannes gefährdet wurden, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Sandhofen, Tel.: 0621/77769-0 zu melden.

Im Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer noch drei weitere junge Männer im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Gegen einen 17-Jährigen wird zudem wegen Beleidigung ermittelt, da er die einschreitenden Beamten mit unflätigen Worten betitelte. Zudem wird gegen alle vier eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz vorgelegt.

(Mannheim) – Einbruch in Imbissladen / Polizei sucht Zeugen

Auf Hochprozentiges abgesehen hatten es die Täter, die in der Nacht zum Dienstag durch Aufhebeln einer Seitentür in einen Imbissladen in der Beilstraße eindrangen. Außer alkoholischen Getränken wurde nichts weiter entwendet. Hinweise an das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt, Tel. 0621/12580.

(Mannheim) – Unfallflucht / Zeugen gesucht

Rund 5.000 Euro Sachschaden richtete ein unbekannter Autofahrer am Montagnachtmittag zwischen 14.30 Uhr und 14.40 Uhr im Stadtteil Neckarstadt an. Der Unbekannte beschädigte, vermutlich beim Vorbeifahren einen am Fahrbahnrand geparkten Fiat und flüchtete danach von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Zeugen, die auf den Unfall aufmerksam geworden waren und sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt, Tel.: 0621/3301-0 zu melden.

(Mannheim) – Restaurantmöblierung entwendet / Zeugen gesucht

Am vergangenen Wochenende nutzten unbekannte Täter die Restaurantschließungen aus und entwendeten aus dem Außenbereich einer Gaststätte in der Seckenheimer Straße 30 Stühle und 5 Tische der Außenbestuhlung, obwohl diese besonders gesichert worden waren. Zum Abtransport wurde möglicherweise ein größeres Fahrzeug benutzt. Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge nimmt das Polizeirevier Mannheim-Oststadt unter Tel. 0621/174-3310 entgegen.

(Heidelberg-Rohrbach) – Gartenhütte wurde Raub der Flammen

Am frühen Montagmorgen mussten Polizei und Berufsfeuerwehr Heidelberg zu einem Brand im Bereich der Siegelsmauer ausrücken. Dort war aus bislang unbekannten Gründen eine Gartenhütte in Brand geraten. Obwohl der Brand schnell unter Kontrolle war, wurde die Gartenhütte komplett zerstört. Zur Höhe des Sachschadens kann derzeit noch keine Angabe gemacht werden. Die Ermittlungen der Brandursache wurden vom Polizeirevier Heidelberg-Süd übernommen.

(Ketsch / A 6 / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Auf Höhe der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim touchierte am Montagnachmittag der 25-jährige Fahrer eines Ford beim Wechsel des Fahrstreifens einen Lkw. Dies hatte zur Folge, dass der Pkw ins Schleudern geriet und gegen die Leitplanken stieß. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

(Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person

Bei einem Verkehrsunfall am Montagmittag in Hockenheim wurde eine Person leicht verletzt. Ein 39-jähriger Mann war gegen 11.45 Uhr mit seinem Lieferwagen in der Bürgermeister-Zahn-Straße in Richtung Ziegelstraße unterwegs. An der Kreuzung zur Karlstraße missachtete er die Vorfahrt eines 41-jährigen Fiat-Fahrers und stieß mit ihm zusammen. Dabei erlitt der Fahrer des Fiat leichte Verletzungen am Arm und musste zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dessen Fiat wurde so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 5.000 Euro.

(Reilingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Zwei Verletzte nach Zusammenstoß

Zwei verletzte Personen und Sachschaden von rund 5.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagmittag in Reilingen. Eine 73-jährige Frau war gegen 12.45 Uhr mit ihrem Audi A 4 auf der Haydnallee in Richtung Speyerer Straße unterwegs. An der Kreuzung zur Speyerer Straße wollte sie an der abknickenden Vorfahrtstraße geradeaus die Haydnallee geradeaus weiterfahren und nahm einem der Vorfahrtstraße folgenden 74-jährigen Renault-Fahrer den Vorrang und stieß mit ihm zusammen. Nach ersten Erkenntnissen war die 73-jährige vom Bremspedal abgerutscht, sodass sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Der Fahrer des Renault und seine 71-jährige Beifahrerin erlitten leichte Verletzungen und wurden durch Rettungskräfte an der Unfallstelle versorgt. Der Sachschaden wird auf rund 5.000 Euro geschätzt.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Einbruch in Schulgebäude / Polizei sucht Zeugen

In der Nacht zum Montag schlugen unbekannte Täter eine Scheibe der Albert-Schweitzer-Schule im Birkenweg ein und gelangten so ins Schulgebäude. Dort durchwühlten sie mehrere Schränke und hebelten einige verschlossene Fächer auf. Auch eine Tür wurde eingetreten, sodass insgesamt ein Sachschaden von mehreren tausend Euro entstand. Hinweise nimmt das Polizeirevier Weinheim unter 06201/1003-0 entgegen.

Stadt- & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Fallzahlen zu Corona-Virus in Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 13
Personen in Quarantäne: 22
Stand: 23.03.2020, 10 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Stadt erlaubt Anwohner*innen die kostenfreie Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze

Durch die von Bund, Land und Stadt verfügten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung befinden sich viele Speyererinnen und Speyerer derzeit zuhause bzw. arbeiten im Home-Office.

Dies führt dazu, dass die Anwohnerparkplätze vielerorts nicht mehr ausreichen. Um diesem Problem entgegenzuwirken erlaubt die Stadt den Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen ab sofort das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen.

Zu beachten ist, dass dabei der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist und dass durch das Fahrzeug keine Verkehrsbehinderungen verursacht werden dürfen. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten nach wie vor.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Wasserzapfstellen auf dem Friedhof werden geöffnet

Seit dem 23.03.2020 werden wieder alle Brunnen und Wasserzapfstellen auf dem Speyerer Friedhof geöffnet.

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus auszubremsen, werden jedoch keine Gießkannen aushängen. Besucher*innen werden gebeten eigene Wassergefäße mitzubringen.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Glassammlung setzt einmal aus

Um die Abfallentsorgung für die hygienisch wichtigen Fraktionen – wie z. B. Restmüll und Bioabfall – auch während der Zeit des erhöhten Krankenstandes in vollem Umfang aufrechterhalten zu können, setzen die EBS/SWS in der Zeit vom 23. März bis 2. April 2020 die Glassammlung aus.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Glas-Säcke bereitzustellen bzw. schon bereitgestellte wieder ins Haus zu holen. Eine Information von Nachbarn und Verwandten telefonisch oder digital hilft, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Entsorgungsbetriebe bedanken sich für die Unterstützung jedes Einzelnen.

Stadtwerke Speyer GmbH
24.03.2020

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.

„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Speyerer Unternehmen unterstützen – Wirtschaftsförderung erstellt Übersicht von Lieferdiensten

Die tiefgreifenden, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Speyer stellen ortsansässige Unternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Vereine vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Viele Betriebe haben reagiert und einen eigenen Lieferdienst oder Services eingerichtet, die den verordneten Hygienemaßnahmen entsprechen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat aus den bekannten Angeboten eine Übersicht erstellt, welche zentral unter www.speyer.de/lieferdienste abrufbar ist. Unternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, jedoch nicht in der Liste aufgeführt sind, werden gebeten sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zu wenden.

Indes appelliert die Oberbürgermeisterin an den Zusammenhalt der Speyererinnen und Speyerer: „Bitte bestellen Sie gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht arglos bei Großhändlern im Internet, sondern unterstützen Sie unsere Speyerer Unternehmen. Kaufen Sie Gutscheine, werden Sie Vereinsmitglied und helfen Sie so, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern“.

Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht allen Unternehmen bei Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Bibliotheken geschlossen – Erweiterung der digitalen Angebote im Verbund

Metropolregion Rhein-Neckar / Speyer – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind alle 35 Metropol-CardBibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar bis auf Weiteres geschlossen. Die digitalen Angebote können aber weiterhin mit einem gültigen Bibliotheksausweis oder der MetropolCard rund um die Uhr genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Bibliotheken zu finden. Die elektronische Ausleihe metropolbib.de bietet 55.000 Bücher und Medien zum Herunterladen an: Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Schule und Lernen, Sach- und Ratgeberliteratur. Für alle Altersgruppen sind interessante eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers dabei. Mit vereinten Kräften wird der Bestand an OnlineMedien derzeit ausgebaut.

Der Pressreader bietet 7.500 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in 60 Sprachen. Die Munzinger Datenbank Personen enthält 30.000 Biographien von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. „Länder“ informiert über Staaten und Zeitgeschehen weltweit. Die Brockhaus Enzyklopädie bietet, neben Stichwörtern, Audio- und Videodateien, interaktive Grafiken und Weblinks. Das Jugendlexikon bietet kindgerechtes und verständlich aufbereitetes Wissen.

Solange die Schulen geschlossen sind, gewährt die NE GmbH | Brockhaus über die Metropol-Card-Bibliotheken kostenfreien Zugang zum Schülertraining. Es handelt sich um multimedial aufbereitete Lerninhalte und interaktive Übungen zur Prüfungsvorbereitung für Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik in den Klassenstufen 5 bis 10.

Koordiniert werden die Angebote vom Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. Bundesweit einzigartig ist die Kombination aus gemeinsamem Bibliotheksausweis, OnleiheVerbund und weiteren gemeinsamen digitalen Angeboten über drei Bundesländergrenzen hinweg: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen unter www.metropol-card.net und www.metropolbib.de. Der Verein ist mit seinen Angeboten auch auf Twitter und Youtube vertreten.

Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V
24.03.2020

Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge

Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen. „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.

Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.

Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Verkehrsnotizen

Busverkehr in Speyer

DB Regio Bus GmbH
24.03.2020

Corona: AST-Verkehr in Speyer wird eingestellt

Aufgrund der Corona-Pandemie stellen die Verkehrsbetriebe Speyer den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST-Verkehr) in der Domstadt seit Samstag, 21. März 2020 ein – ausgenommen von der Regelung sind Berufspendler.

Die Verkehrsbetriebe folgen damit einer Empfehlung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der die Einstellung aller Ruftaxi- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre verbundweit ab diesem Zeitpunkt empfiehlt. AST-Telefon: 06232/26666.

Stadtwerke Speyer GmbH
24.03.2020

Lindenstraße halbseitig gesperrt

Aufgrund von notwendigen Straßenbauarbeiten im Auftrag der Stadtverwaltung Speyer wird die Lindenstraße zwischen der Hilgardstraße und dem Kreisverkehr in der Paul-Egell-Straße seit 23.03.2020 bis vorrausichtlich 28.03.2020 halbseitig für den Durchgangsverkehr gesperrt. Aus Richtung Zeppelinstraße kommend wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Umleitung von der Paul-Egell-Straße in Richtung Hilgardstraße über die St. Markus-Straße und St.-German-Straße ausgewiesen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2492, oder 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Ginsterweg gesperrt

Aufgrund notwendiger Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer istder Ginsterweg auf Höhe der Hausnummer 8 seit 17.03.2020 bis voraussichtlich 16.04.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der Ginsterweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2492 oder 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Montag (23.03.2020)

(Speyer) – Verkehrsunfall mit leichtverletzter Radfahrerin

Am Sonntagabend kam es in der Franz-Kirrmeier-Straße in Höhe der Einmündung Weiherhof zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein 25-jährige Radfahrerin aus Schifferstadt leicht verletzt wurde. Dieser befuhr den Radweg und wurde dabei von einem aus Richtung Weiherhof auf die Franz-Kirrmeier-Straße einfahrenden Lancia übersehen. Der 39-jährige Pkw-Fahrer aus Worms touchierte die Radfahrerin, woraufhin diese zu Sturz kam und Schmerzen im Hüftbereich verspürte. Eine ärztliche Behandlung der Gestürzten war nicht erforderlich. An Pkw und Fahrrad entstand ein Gesamtschaden von ca. 1250EUR.

(Speyer / Dudenhofen) – Polizei leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein

Die Polizei überprüfte am Sonntag die Einhaltung der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erlassenen Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer und der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. In diesem Zusammenhang konnten am Nachmittag auf dem Abenteuerspielplatz Dudenhofen ein 20- und ein 24 -Jähriger auf dem Spielplatzgelände festgestellt werden, die mit ihren Skateboards Fahrübungen durchführten. Diese wurden auf ihr unrechtmäßiges Verhalten hingewiesen und danach des Spielplatzes verwiesen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Weiterhin konnte gegen 20 Uhr eine 6-köpfige Personengruppe auf einem Parkplatz in der Josef-Schmitt-Straße in Speyer festgestellt werden. Auch diesen wurde erläutert, dass eine derartige Zusammenkunft nach der Allgemeinverfügung derzeit nicht gestattet ist und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz zur Folge hat. Danach wurden das Treffen der Personen aufgelöst.

Die Polizei weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass sie auch in den nächsten Tagen Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Allgemeinverfügungen durchführen und Verstöße entsprechend sanktionieren wird. Die Bürger werden deshalb angehalten, sich mit dem Inhalt der Allgemeinverfügungen vertraut zu machen und sich an deren Regelungen zu halten.

(Schweigen-Rechtenbach) – Versuchter Einbruch

Mindestens zwei Täter versuchten am Donnerstag, 19.03.2020, zwischen 16:00 und 16:40 Uhr über die Balkontüre in das Obergeschoß eines Einfamilienhauses zu gelangen. Vermutlich gelangten die Täter mittels sogenannter Räuberleiter auf den Balkon im Obergeschoss. Der Einbruchsversuch an der Tür misslang. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100.- Euro. Wer kann Hinweise zu Personen machen, die sich in der Zeit zwischen 16 und 16:40 Uhr, in der Rambergstraße oder Umgebung verdächtig verhalten haben. Zeugen werden gebeten sich unter 06343-93340 oder per E-Mail unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de bei der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu melden.

(Jägerthal) – Vollbrand eines ehemaligen Sägewerkes im Jägerthal bei Bad Dürkheim

Am Sonntag, 22.03.2020, 02:18 Uhr, wurde der Brand eines leerstehenden Anwesens im Jägertal in Bad Dürkheim gemeldet. Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Sägewerk, außerhalb des Ortes an der B37. Das Hauptgebäude des ehemaligen Sägewerks war in Vollbrand geraten. Der Gebäudekomplex steht schon seit mehreren Jahren leer. Der Gesamtschaden kann nicht genau beziffert werden, dürfte sich jedoch im Bereich von 50.000 – 100.000 Euro liegen. Zu Verletzten ist es durch den Brand nicht gekommen. Die Löscharbeiten dauerten insgesamt bis in die Mittagsstunden an. Mehr als 50 Einsatzkräfte der alarmierten Feuerwehren waren im Einsatz. Am heutigen Tag konnte eine Untersuchung des Brandortes durch einen Brandsachverständigen und Spezialkräften der Kripo Neustadt/Wstr. stattfinden. Ein technischer Defekt als Brandursache kann nach ersten Feststellungen ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo Neustadt/Wstr. unter 06321/854-0 oder kineustadt@polizei.rlp.de

(Birkenheide) – 2 Fundfahrräder hinter Dorfgemeinschaftshaus abgelegt

Damenrad Marke Fischer

Bereits am 19.03.2020 gegen 07:00 Uhr werden in Birkenheide, hinter dem Dorfgemeinschaftshaus, zu Beginn des Taubenwegs zwei abgelegte Fahrräder aufgefunden. Diese dürften durch bisher unbekannte Täter an sich gebracht und nach Gebrauch dort abgelegt worden sein. Es handelt sich um ein Mountainbike der Marke Cyco und ein Damenrad Marke Fischer.

Mountainbike Marke Cyco

Die Eigentümer der Räder werden gebeten, ihr jeweiliges Fahrrad bei der Polizeiwache Maxdorf abzuholen. Ein Eigentumsnachweis ist erforderlich.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pwmaxdorf@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Ludwigshafen) – Täterfestnahme durch aufmerksamen Mitarbeiter

Am 23.03.2020, um 03:45 Uhr, wurde ein 51-jähriger Ludwigshafener auf frischer Tat ertappt, als er Leergut aus einer Firma in der Leuschnerstraße entwendete. Durch Übersteigen eines Tores hatte sich der Ludwigshafener Zugang zum Hinterhof verschafft und brach anschließend mit einem Werkzeug die Tür zum Leergutlager auf. Beim Verlassen des Firmengeländes konnte der Täter durch einen aufmerksamen Mitarbeiter der Firma gestellt werden. Die hinzugerufene Polizeibeamten nahmen den Ludwigshafener mit auf die Dienststelle, nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß entlassen.

(Ludwigshafen) – Brand in einem Mehrparteienhaus in Ludwigshafen

Aus bislang ungeklärter Ursache kam es am 23.03.2020, gegen 00:30 Uhr, in der Karl-Otto-Braun-Straße in Ludwigshafen, zu einem Brand in einem Mehrparteienhaus. Das Feuer erfasste insbesondere den Balkon und Fenster einer Wohnung sowie Teile eines angrenzenden Daches von einem Nachbargebäude. In der Wohnung kam es zu Rußablagerungen, sodass diese unbewohnbar wurde. Aktuell wird der dabei entstandene Sachschaden auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde niemand. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

(Ludwigshafen) – Unbekannter raubt einer 46-Jährigen am Bahnhof die Handtasche

Wie erst jetzt bekannt wurde, saß am 20.03.2020, zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, eine 46-Jährige am Hauptbahnhof Ludwigshafen auf ihrem Koffer und wartete. Ihre Handtasche hatte sie neben sich abgestellt. Plötzlich sei ein unbekannter Mann gekommen und habe ihre Handtasche genommen. Als sie versuchte, die Handtasche ihm wieder abzunehmen, habe er ihr ins Gesicht geschlagen und sei geflüchtet.

Der unbekannte Täter war

  • etwa 25 Jahre alt und
  • circa 1,70m groß.
  • Er war schlank und
  • trug eine dunkle Basecap, eine dunkle Jogginghose, einen grauen Kapuzenpulli sowie dunkle Turnschuhe.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.

(Mannheim-Neckarau) – Zweimal in Schule eingebrochen / Zeugen gesucht

Gleich zweimal wurde am Samstag bzw. in der Nacht von Samstag auf Sonntag in die Walldorfschule im Neckarauer Waldweg eingebrochen. Am Samstag gegen 5.40 Uhr wurde ein Fenster zum Sekretariatsbüro sowie ein Fenster zum Verkaufskiosk aufgehebelt. Ob aus den Räumen etwas entwendet wurde, muss noch abgeklärt werden. Ein Verantwortlicher kümmerte sich um die Sicherung der Fenster. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde das Fenster zu einem Klassenzimmer aufgebrochen und eingestiegen. Im Folgenden wurde die Klassenzimmertür vermutlich durch Tritte beschädigt, blieb aber verschlossen. Nach den ersten Erkenntnissen wurde nichts entwendet. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich unter Telefon 0621/833970 beim Polizeirevier Mannheim-Neckarau zu melden.

(Leimen-Gauangelloch / Rhein-Neckar-Kreis) – 60-jähriger Autofahrer mit über 2,6 Promille am Lenkrad

Mit über 2,6 Promille Alkohol war ein 60-jähriger Autofahrer am Sonntag kurz vor 19 Uhr in der Straße Am Gickelsberg unterwegs. Wegen Streitigkeiten war die Polizei zuvor zu der Adresse gerufen worden. Noch während die Beamten den Sachverhalt abklärten kam der zuvor an dem Streit Beteiligte mit seinem Auto angefahren. Aufgrund des deutlichen Alkoholgeruchs wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Auf dem Revier entnahm ein Arzt eine Blutprobe, der Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden sichergestellt.

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Betrunkener 18-Jähriger bei Sturz mit Motorrad verletzt / Kein Führerschein

Bei einem Motorradunfall am Sonntag kurz vor 12 Uhr in der Merianstraße wurde ein 18-Jähriger verletzt. Ein Zeuge hatte die Rettungsleitstelle verständigt. Beim Eintreffen an der Unfallstelle stellte sich heraus, dass der Fahrer selbstständig ins Krankenhaus gegangen war, das Motorrad lag noch am Unfallort. Der Fahrer konnte in der Notaufnahme angetroffen werden. Dabei stellte sich heraus, dass er alkoholisiert war, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Wie sich weiter herausstellte, ist der 18-Jährige nicht im Besitz eines Motorradführerscheins. An dem Motorrad entstand Sachschaden von ca. 1.500 Euro. Die weiteren Ermittlungen führt das Polizeirevier Sinsheim.

(Lobbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Beim rücksichtlosen Überholen mehrere Autofahrer gefährdet / Polizei sucht Geschädigte und Zeugen

Auf der L 532 zwischen Lobbach und Reichartshausen soll ein bislang unbekannter Fahrer eines weißen Skoda am Montagmorgen zwischen 7.40 und 8 Uhr zunächst einem 35-jährigen Autofahrer mehrfach dicht aufgefahren und diesen dann beim Überholen fast von der Straße abgedrängt haben. Dieses fahrverhalten soll sich bei weiteren etwa fünf vorausfahrenden Autos wiederholt haben, wobei es beim letzten Überholmanöver fast zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Autofahrer gekommen sein soll. Die betroffenen Autofahrer bzw. zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter Telefon 07263/5807 beim Polizeiposten Waibstadt oder außerhalb dessen Öffnungszeiten unter Telefon 07261/6900 beim Polizeirevier Sinsheim zu melden.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Beim Abbiegen entgegenkommendes Fahrzeug gestreift und einfach weitergefahren / Polizei sucht Zeugen

Zeugen eines Verkehrsunfalls, der sich am Freitag gegen 14.10 Uhr an der Kreuzung B 3/Gewerbestraße/Prankelstraße ereignete, sucht die Polizei. Der Fahrer eines VW-Golf überquerte die B 3 beim Grünlicht von der Gewerbestraße in Richtung Prankelstraße. Ein entgegenkommender Autofahrer bog nach links auf die B 3 ab und touchierte dabei den VW-Golf. Ohne anzuhalten fuhr der Verursacher einfach weiter, ohne sich um den entstandenen Schäden in Höhe von ca. 1.500 Euro zu kümmern. Nach Angaben des Geschädigten soll es sich bei dem Auto des Verursachers und einen Opel mit HD-Kennzeichen gehandelt haben. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 0621/174-4222 bei der Verkehrspolizei in Mannheim zu melden.

(Weinheim-Lützelsachen / Rhein-Neckar-Kreis) – Wohnhaus nach Dachstuhlbrand unbewohnbar / Sachschaden über 200.000 Euro – keine Verletzten

Aus bislang noch nicht endgültig geklärter Ursache kam es am Montag gegen 11.30 Uhr im Dachstuhl eines Wohnhauses in der Hirtengasse zu einem Brand. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hielt sich niemand in dem Gebäude auf. Zwei im Haus befindliche Hunde wurden durch die Tierrettung in Sicherheit gebracht. Nach den bisherigen ersten Schätzungen entstand ein Sachschaden von über 200.000 Euro.

Die Freiwilligen Feuerwehren aus Weinheim, Großsachen und Lützelsachsen waren mit 45 Wehrleuten im Einsatz und konnten ein Übergreifen der Flammen auf ein Nachbargebäude verhindern.

Das Haus ist derzeit unbewohnbar, die Bewohner konnten in einer anderen Wohnung untergebracht werden.

Während der Löscharbeiten leitete die Polizei den Verkehr innerorts um.

Das Gebäude kann derzeit noch nicht betreten werden. Die weiteren Ermittlungen haben die Brandexperten des Kriminalkommissariats Mannheim übernommen.

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Radarkontrollen für die Woche vom 23. März bis 29. März 2020

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 23. März: Edigheim, Oppau und Friesenheim
  • Dienstag, 24. März: Oggersheim, Mundenheim und Mitte
  • Mittwoch, 25. März: Gartenstadt, Maudach und Nord
  • Donnerstag, 26. März: Mundenheim, Süd und West
  • Freitag, 27. März: Friesenheim, Gartenstadt und Pfingstweide
  • Samstag, 28. März: Oggersheim und Ruchheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
23.03.2020

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 23. bis 27. März

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 23. bis 27. März in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • Badenweilerstraße (Spielstraße)
  • Brandenburger Straße
  • Dornheimer Ring
  • Dresdner Straße (Heinrich-Lanz-Schule)
  • Eisenacher Weg (Vogelstangschule)
  • Elisabeth-Blaustein-Straße
  • Flamländerstraße
  • Fred-Joachim-Schoeps-Straße
  • Ida-Dehmel-Ring
  • Johannisberger Straße
  • Karolingerweg
  • Kolmarer Straße
  • Kornblumenstraße
  • Mülhauser Straße (Friedrichsfeldschule)
  • Neustadter Straße
  • Rastatter Straße
  • Rohrlachstraße
  • Schlettstadter Straße
  • Thüringer Straße
  • Warnemünder Weg (Geschwister-Scholl-Schule)
  • Wormser Straße (Käfertalschule)
  • Zähringer Straße (Seckenheimschule)

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
23.03.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Sonntag (22.03.2020)

(Waldsee) – Einbruch in Wohnparzelle

In der Nacht von Freitag auf Samstag betraten unbekannte Täter, gegen 04:00 Uhr, eine Parzelle auf dem Campinggebiet „Auf der Au“. Dort verschafften sie sich Zutritt in ein Vorzelt eines Wohnwagens und suchten dort offensichtlich nach Wertgegenständen. Ob tatsächlich etwas entwendet wurde, steht derzeit noch nicht fest. Der angrenzende Wohnwagen wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht angegangen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 500EUR. Zeugen, die Angaben zur Tat oder Täter machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter der 06235-4950 oder unter pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

(Hanhofen) – Mit über drei Promille am Steuer

Sehr tief ins Glas geschaut hat am Samstag ein 40-jähriger Autofahrer aus Hanhofen, der zunächst sehr unsicher einparkte und sich kurz danach beim Aussteigen aus seinem Fahrzeug sogar abstützen musste, um nicht hinzufallen. Ein Atemalkoholtest zeigte den Polizisten schließlich auch den Grund hierfür – der Mann hatte sich 3,10 Promille angetrunken. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.

(Römerberg) – Fund einer Mörsergranate

Am Samstag bemerkte ein Spaziergänger im Wald nahe der sogenannten „Nato-Straße“ in Römerberg-Mechtersheim einen verdächtigen Gegenstand, bei welchem er vermutete, dass es sich um ine Granate handelt.

Dies konnte durch die Streife vor Ort bestätigt werden, welche die Verständigung des Kampfmittelräumdienstes veranlasste. Dieser identifizierte den Gegenstand als amerikanische Mörsergranate aus dem zweiten Weltkrieg und sorgte für den sicheren Abtransport. Bis dieser durchgeführt war, wurde die Fundstelle kurzzeitig seitens der Polizei abgesperrt.

(Lingenfeld) – 3jährige auf Entdeckungstour

Am 20.03.2020, um 07:09 Uhr, wurde In den Bellen in Lingenfeld ein Kind im Schlafanzug und Gummistiefel gemeldet, welches alleine unterwegs war. Das Kind konnte Vornamen und Alter nennen und so anhand des Einwohnermeldesystems die Eltern ermittelt werden. An der Wohnanschrift konnte sie ihrer Oma übergeben werden. Diese hatte noch geschlafen und das Fehlen der 3jährigen noch gar nicht bemerkt. Die 3jährige gab gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten an, dass sie die Wohnungstür öffnete und zu ihrem Kindergarten laufen wollte. In Zukunft bleibt die Wohnungstür verschlossen, um alleinige Entdeckungstouren zu verhindern.

(Westheim) – Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer

Am 20.03.2020, gegen 16:00 Uhr, kam es auf der L538 in Höhe des Wertstoffhofes bei Westheim zu einem Verkehrsunfall. Eine 75jährige befuhr mit ihrem Pkw VW Golf die L538 von Bellheim nach Westheim. Ein 40jähriger befuhr zeitgleich den Radweg neben der L538 mit seinem Fahrrad in entgegengesetzter Richtung. Die 75jährige wollte an der Einfahrt zum Wertstoffhof nach links abbiegen und übersah dabei den bevorrechtigten 40jährigen. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der Fahrradfahrer stürzte und verletzt wurde. U.a. erlitt er eine starke Gehirnerschütterung und wurde vorsorglich durch das hinzugerufene DRK in ein nahgelegenes Krankenhaus verbracht. An Pkw und Fahrrad entstand leichter Sachschaden in einer Gesamthöhe von ca. 650,-EUR.

(Germersheim) – Betrunkene Kundin

Am 21.03.2020, gegen 13:05 Uhr, fiel der Mitarbeiterin eines Supermarktes in Germersheim-Sondernheim eine betrunkene Kundin auf, die sich kaum auf den Beinen halten konnte. Diese war gerade im Begriff, nachdem sie ihren Einkauf getätigt hatte, in ihren Pkw Fiat Panda zu steigen und loszufahren. Dabei fiel sie jedoch um. Ein Rettungswagen wurde verständigt und eine Streife der Polizei fuhr umgehend vor Ort. Dort konnte eine 57jährige Germersheimerin angetroffen werden. Nach kurzer Untersuchung absolvierte sie einen Atemalkoholtest. Dieser erbrachte einen Wert von 2,4 Promille. Da sie zuvor offenkundig mit ihrem Pkw zum Supermarkt gefahren war, wurde sie zu hiesiger Dienststelle mitgenommen und eine Blutprobe entnommen. Ihren Führerschein bekommt die 57jährige so schnell nicht wieder. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

(Germersheim) – Ladendiebstahl

Am 20.03.2020, gegen 16:50 Uhr, wurde ein Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Germersheimer Posthiusstraße gemeldet. Ein junges, vermutlich osteuropäisches Pärchen, hatte einen Jogginganzug im Wert von 35,-EUR in den mitgeführten Rucksack verstaut und anschließend den Kassenbereich passiert. Auf Ansprache durch den Ladendetektiv sei das Pärchen geflüchtet, den Rucksack habe der Detektiv allerdings festhalten können.

  • Der männliche Täter wird wie folgt beschrieben: ca. Mitte 20 Jahre alt, ca. 1,90m groß, athletische Figur, kurze dunkelblonde Haare, keinen Bart, keine Brille.
  • Die weibliche Täterin sieht wie folgt aus: ebenfalls ca. Mitte 20 Jahre alt, ca. 1,80m groß, schlanke Figur, dunkelblonde schulterlange Haare.

Zeugen, welche die Tat beobachtet und Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Germersheim unter 07274/958-0 oder pigermersheim@polizei.rlp.de zu melden.

(Bellheim) – Diebstahl Baustelle

Unbekannte durchtrennten vom 19. auf den 20.03.2020 die Vorhängeschlösser zweier Baucontainer der Straßenbaustelle der im Bereich der Südumgehung Bellheim. Aus diesen entwendeten sie Starkstromkabel und Werkzeug. Der Gesamtschaden beträgt ca. 600,-EUR.

Zeugen, welche die Tat beobachtet und Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Germersheim unter 07274/958-0 oder pigermersheim@polizei.rlp.de zu melden.

(Wörth) – Unfallflucht ohne Führerschein

Am Freitag, 20.03.20, gegen 17:40 Uhr, stieß der Fahrer eines Daimler-Vito auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes gegen einen geparkten Audi. Hierbei verursachte er an dem Pkw einen Schaden von etwa 300.-EUR und fuhr davon, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Da sich ein aufmerksamer Zeuge das Kennzeichen gemerkt hatte und den Fahrer beschreiben konnte, wurde dieser ermittelt, so dass der Schaden nun reguliert werden kann. Es stellte sich weiter heraus, dass der Unfallverursacher keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sein genutztes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen war. Daher werden nun strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn geführt.

(Neuburg am Rhein) – Kaminbrand

Zum Brand im Kamin eines Einfamilienhauses in Neuburg kam es am Samstag, dem 21.03.2020, gegen 20:00 Uhr. Die freiwillige Feuerwehr konnte diesen kontrolliert ausgehen lassen, ohne dass ein Schaden am Gebäude entstand.

(Landau) – Fahrt unter Alkoholeinfluss

Ein 59-jähriger Landauer wurde am Samstag gegen 19:35 Uhr in der Rheinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen, weil er vor den Augen einer Funkstreifestreife eine rote Ampel überfuhr. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten neben Atemalkoholgeruch eine verwaschene Aussprache und verzögerte Reaktion fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 Promille. Dem Herrn wurde in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Landau eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

(Landau) – Taschendiebstahl in Supermarkt

Eine 79-jährige Frau aus Landau befand sich am Samstag, 21.03.2020, gegen 10:50 Uhr in einem Supermarkt in der Maximilianstraße. Hierbei wurde ihr Geldbeutel aus der Handtasche gestohlen. Neben persönlichen Dokumenten waren darin auch etwa 100 Euro. Das Fehlen des Portemonnaies wurde erst im Kassenbereich bemerkt.

Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. Nr. 06341/2870 oder per Email pilandau@polizei.rlp.de an die Polizei in Landau zu wenden.

Allgemeine Hinweise zu Taschendiebstählen sowie deren Vermeidung finden sich unter https://is.gd/QZQpmN.

(Bornheim) – Diebstahl eines Geldbeutels aus Einkaufswagen

Eine 49-jährige Frau aus dem Kreis Germersheim befand sich zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr innerhalb eines Baumarktes in der Hornbachstraße. Hierbei ließ sie ihre Handtasche innerhalb ihres Einkaufswagens zurück. In einem von der Geschädigten unbeobachteten Moment wurde ihr Geldbeutel aus der Handtasche entwendet. Neben diversen persönlichen Dokumenten befanden sich darin auch ca. 400 Euro Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. Nr. 06341/2870 oder per Email pilandau@polizei.rlp.de an die Polizei in Landau zu wenden.

Allgemeine Hinweise zu Taschendiebstählen sowie deren Vermeidung finden sich unter https://is.gd/QZQpmN.

(Annweiler) – Körperliche Auseinandersetzung wegen Unterschreitung des Mindestabstandes in Supermarkt

Zwischen zwei männlichen Supermarktkunden entwickelte sich im Kassenbereich aufgrund des zueinander unterschrittenen Sicherheitsabstandes gegen 13:00 Uhr ein Streitgespräch. Dieses gipfelte in einer körperlichen Auseinandersetzung, welche jedoch bereits vor dem Eintreffen der verständigten Polizeibeamten wieder zu einem Ende kam. Von den Beamten konnte lediglich noch ein leicht verletzter, 53-jähriger aus dem Kreis Südliche Weinstraße auf dem Kundenparkplatz „in den Bruchwiesen“ angetroffen werden. Der entsprechende Kontrahent hatte sich mit einem braunen Transporter mit SÜW-Kennzeichen entfernt. Dieser konnte als ca. 30-jahre alt, ca. 185cm groß mit Vollbart beschrieben werden.

Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. Nr. 06341/2870 oder per Email pilandau@polizei.rlp.de an die Polizei in Landau zu wenden.

(Neustadt) – Wohnungsbrand in Neustadt

Am 22.03.2020, gegen 22:00 Uhr, kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Kurfürstenstraße in Neustadt/Weinstraße, aus bislang ungeklärter Ursache zu einem Wohnungsbrand. Der Brand brach in einer Wohnung im 3. Obergeschoss aus. Diese, sowie zwei weitere Wohnungen des Mehrfamilienhauses wurden durch den Brand stark beschädigt und sind zurzeit nicht mehr bewohnbar. Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und drei Personen mittels Drehleiter retten. Durch die Rauchgase wurden drei Personen leicht verletzt. Von diesen mussten zwei Personen vorsorglich in einem umliegenden Krankenhaus aufgenommen werden. Vorläufig wird von einem Sachschaden im niedrigen sechsstelligen Bereich ausgegangen. Neben der Polizei Neustadt war die Freiwillige Feuerwehr Neustadt, sowie der Rettungsdienst im Einsatz. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.

(Deidesheim) – Seniorin bei Einkauf bestohlen

Am Freitag, den 20.03.2020, gegen 14:30 Uhr, wurde eine 72-jährige aus Friedelsheim während ihres Einkaufs in einem Supermarkt am nördlichen Stadtrand von Deidesheim Opfer eines Taschendiebstahls. Offenbar wurde sie dort von einer männlichen Person vermeintlich unabsichtlich angerempelt. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sie den Verlust ihres Geldbeutels mit Bargeld, Scheckkarten und anderen Dokumenten fest.

(Rödersheim-Gronau) – Anruf falscher Polizeibeamter

Ein Anruf eines sogenannten „falschen Polizeibeamten“ erhielt ein 55-Jähriger zur Mittagszeit am 19.03.20. Der Anrufer meldete sich am Telefon mit den Worten „Kripo Frankfurt, Betrugsdezernat“. Durch das umsichtige Verhalten des angerufenen Mannes wurde das Telefonat direkt beendet, sodass es zu keinem Schaden kam.

(Ludwigshafen) – Verstoß Allgemeinverfügung

Am Samstag, den 21.03.20, konnten gegen 21:45h in Ludwigshafen-Oggersheim, auf dem Gelände einer SB-Autowaschanlage vier Personen festgestellt werden, die sich entgegen der Allgemeinverfügungen der Stadt Ludwigshafen vom 20.03.20 an der Waschanlage trafen und ihre Fahrzeuge reinigten. Das Waschprogramm wurde mit Hinweis auf die Allgemeinverfügung untersagt.

Um weitere Vorfälle dieser Art und entsprechende Konsequenzen zu vermeiden weist die Polizei eindringlich auf die erlassenen Allgemeinverfügungen hin. Diese sind, für das Stadtgebiet Ludwigshafen, einzusehen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de

(Ludwigshafen) – Erst beschädigte Fahrzeuge, dann Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Am frühen Samstagnachmittag beschädigte ein 49 Jahre alter Mann aus Ludwigshafen in der Hauptstraße zwei Fahrzeuge, in dem er die Kennzeichen und einen Außenspiegel abriss und anschließend die Örtlichkeit verließ. Während zwei Polizeibeamte den Sachverhalt aufnahmen, kehrte der Beschuldigte in den Tatortbereich zurück und riss an dem in einiger Entfernung abgestellten Streifenwagen ebenfalls die Kennzeichen ab. Daraufhin wurde der aggressive und alkoholisierte Beschuldigte durch die eingesetzten Polizeikräfte gefesselt. Im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufnahme trat der Beschuldigte unvermittelt einem Beamten gegen das Bein. Gegen den Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet und nach Entnahme einer Blutprobe wurde dieser dem Gewahrsam zugeführt.

(Mannheim) – Lauter Knall / Haltestelle beschädigt

In der Nacht zum Sonntag gegen 03.30 Uhr wurden mehrere Anwohner in der Mannheimer Neckarstadt durch einen lauten Knall aus ihrem Schlaf geschreckt. Die daraufhin verständigte Polizei konnte in der Mittelstraße eine zerstörte Scheibe an der Straßenbahnhaltestelle Neckarstadt-West feststellen. Ob die Scheibe eventuell durch einen Böller oder Feuerwerkskörper beschädigt wurde, welche auch den Knall erklären könnten, bedarf weiterer Ermittlungen. Die RNV wurde über die Sachbeschädigung informiert und die restlichen Scherben beseitigt. Zeugen, welche im fraglichen Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich unter der 0621/ 33010 beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt zu melden.

(Mannheim-Gartenstadt) – Angestellter eines Pizza-Lieferservice überfallen

Pressemeldung 1

Am Sonntag kurz nach Mitternacht verschafften sich drei bislang unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Pizza Lieferservice, bedrohten und schlugen den anwesenden Mitarbeiter bevor sie Bargeld in bislang unbekannter Höhe aus der Kasse entwendeten. Im Anschluss flüchteten die drei Täter in unbekannte Richtung. Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, bei denen auch ein Hubschrauber der Polizeihubschrauberstaffel eingesetzt war, führten bislang nicht zum Erfolg.

Von den Tätern ist lediglich bekannt, dass sie:

  • dunkel gekleidet waren,
  • zw. 180 und 190 cm groß und
  • zw. 20 u. 30 Jahre alt

gewesen sein sollen.

Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Heidelberg zu melden. Tel.: 0621/174-4444.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Allgemeinverfügungen weiter konsequent durchgesetzt; Polizei zeigt weiter Präsenz im öffentlichen Raum

Pressemitteilung Nr. 2 (zu PM vom 21.03.2020)

Das Polizeipräsidium Mannheim zeigt mit allen verfügbaren Kräften Präsenz im öffentlichen Raum, um die Einhaltung der Allgemeinverfügungen der Städte Mannheim und Heidelberg, sowie die des Rhein-Neckar-Kreises und der Kommunen dort, zu überwachen.

Am Samstagvormittag wurden in der Mannheimer Innenstadt insgesamt 18 Frisörgeschäfte geschlossen, in Heidelberg waren es vier (Ladengeschäfte und ein Tattoo-Studio). Nach Eindrücken der Polizei war die modifizierte Rechtslage noch nicht allgemein bekannt. Darüber hinaus wurden mehrere geöffnete Geschäfte, die nach der Rechtsverordnung des Landes geschlossen bleiben sollten, beanstandet und dann geschlossen. Grundsätzlich zeigten alle Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.

Aufgrund der schlechten Witterung waren Sport-, Spiel- und Parkanlagen sehr schwach frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Gruppenbildungen zumeist durch Jugendliche und junge Erwachsene. Von Freitag auf Samstag stellte die Polizei insgesamt 12 dieser „Corona-Partys“ mit 77 Teilnehmern im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim. Betroffen waren der Revierbereiche Wiesloch 3 (Wiesloch 2; Walldorf 1), Weinheim 3, Neckargemünd 2, Sinsheim 1 und die Mannheimer Innenstadt 3. Von Samstag bis Sonntagmorgen waren es lediglich fünf dieser Zusammenkünfte mit 20 Teilnehmern. Betroffen waren hier die Revierbereiche Wiesloch 2, Ladenburg 1 (keine Teilnehmer mehr festgestellt, waren beim Eintreffen der Polizei schon weg) und der Mannheimer Norden 2. Von Freitagabend bis Sonntagmorgen gab es insgesamt 114 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Den größten Teil betrafen die Teilnehmer der „Corona-Partys“.

Aufgrund der guten Witterung, die zum Spazieren und Flanieren sowie zum Verweilen im Freien einlud, versprach der Sonntag für die Ordnungshüter „spannend“ zu werden.

Trotz kühlem Wetter zog es vielen Menschen in der gesamten Region ins Freie, um die Sonne zu genießen. Die Naherholungsgebiete in Heidelberg, der Heiligenberg um die Thingstätte und der Königstuhl waren stark frequentiert. Alles Spaziergänger, die Kontaktempfehlungen der Verfügungen berücksichtigten. Die Neckarwiese in Neuenheim war frei.

In Mannheim waren der Paradeplatz und die Anlage am Wasserturm ebenfalls ein großer Anziehungspunkt. Die Menschen dort wurden angesprochen und auf die Verfügung der Stadt hinwiesen. Aufgrund weit verbreiteter Unkenntnis, sich dort nicht aufhalten zu dürfen, blieb es bei informatorischen Gesprächen.

Darüber hinaus wurden in der gesamten Region nur ganz vereinzelt Verstöße festgestellt, insgesamt mussten mit Stand: 17 Uhr 20 Personen angezeigt werden, bei denen der Verdacht besteht, gegen die Bestimmen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen haben.

„Ich habe mir persönlich einen Eindruck in Mannheim und Heidelberg verschafft, um die Stimmungen der Menschen aufzunehmen. Wie ich aus den persönlichen Gesprächen herauslese, sind die Menschen in hohem Maße bereit, ihr persönliches Verhalten dieser Krise anzupassen und ihr öffentliches Leben und ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Damit unterstützen sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungemein, die zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen im Einsatz sind. Dies kommt uns allen zugute“, bemerkt Polizeipräsident Andreas Stenger.

(Sandhausen / Rhein-Neckar-Kreis) – Passant gebissen und betrunken gefahren

Am Samstagabend gegen 22.45 Uhr wurde die Polizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen zu einem Einkaufsmarkt nach Sandhausen in die Hauptstraße gerufen. Vor Ort stellte sich heraus, dass zwei Männer ohne ersichtlichen Grund Passanten angerempelt und geschlagen hatten. Nachdem ein Geschädigter einen der Täter festhalten wollte, wurde diesem sogar in den Unterarm gebissen. Schwerer verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand. Die beiden Schläger konnten durch die Polizei festgenommen werden. Beide waren alkoholisiert, wobei durch Zeugen mitgeteilt wurde, dass diese zuvor mit einem Pkw auf den Parkplatz vorgefahren seien. Einer der Täter konnte als Fahrer identifiziert werden und hatte einen Wert von knapp 0,8 Promille. Eine Fahrererlaubnis hatte der 30-jährige Mann zudem nicht, da ihm diese wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bereits entzogen wurde. Durch das Polizeirevier Wiesloch wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Corona-Virus Pandemie

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Speyer

Fallzahlen

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 17
  • Personen in Quarantäne: 29
  • Stand: 24.03.2020, 9 Uhr

Bürgertelefon

Für alle nicht-medizinischen Fragen, die Ihnen unsere Homepage nicht beantwortet, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen an unserem Bürgertelefon gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist es unter der Tel. 0 62 32 – 14 13 12 von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

aufgrund der vielen Anfragen, die uns täglich zum Thema Coronavirus erreichen, haben wir ein FAQ, eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, erstellt. Sie finden es hier: FAQs zu Coronavirus

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt in Kraft – Geänderter Ablauf im Abstrichzentrum – Fieberambulanz wird eingerichtet

Speyer – Am Montag, 23.02.2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen, die einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Landesverordnung wird die seitens der Stadt Speyer zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkunft: „Ich freue mich, dass es nun landesweit einheitliche Regelungen gibt. Um die Infektionskurve abzuflachen und somit unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Eine klare und einheitliche Vorgehensweise kann uns dabei nur entgegen kommen“. In der praktischen Umsetzung bringt die Landesverordnung keine wesentlichen Neuerungen mit sich, da mit den letzten Allgemeinverfügungen bereits im Kern gleichlautende Regelungen getroffen worden waren.

Aufgrund steigender Fallzahlen in Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis findet im Abstrichzentrum in der Halle 101 ab sofort keine Vorselektion der Patient*innen mehr statt. Das bedeutet, dass jede*r Patient*in mit entsprechender Symptomatik abgestrichen wird, unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder dem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person. Weiterhin unabdingbar ist allerdings die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hausarzt, um einen Termin im Abstrichzentrum zu vereinbaren. Nur dadurch lassen sich vor Ort Warteschlangen vermeiden.

Darüber hinaus hat der Aufbau einer Corona-/bzw. Fieberambulanz in der Sporthalle-Ost begonnen. Die Stadt Speyer, Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz, hat mit Unterstützung des Schaustellerverbandes Speyer e.V. heute bereits die nötige Infrastruktur eingerichtet. Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnen sich Dr. Maria Montero-Muth und die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Die Fieberambulanz aufsuchen können Patient*innen, die bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ihre Erkrankung im Grunde zuhause auskurieren, die aber ein Patient-Arzt-Gespräch bzw. eine entsprechende Medikation benötigen. „Ich unterstütze die Initiative von Dr. Maria Montero-Muth sehr gerne, weil dadurch sowohl die bedarfsgerechte Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch der Schutz der Personen gewährleistet werden kann, die mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen einen Hausarzt aufsuchen“, betont die Oberbürgermeisterin.  

Sobald in den kommenden Tagen der Eröffnungstermin der Fieberambulanz feststeht, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2020

Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Nürnberg / Deutschland – Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden.
Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.

Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX.

Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der BA und der Integrations-/ Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzeigejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Bei einer Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020

Coronavirus-Bekämpfung: Hochschulen stellen auf minimalen Betrieb um

Rheinland-Pfalz – Ausgehend von der Vereinbarung der Bundesregierung und der Landeschefinnen und -chefs über die weitere Vorgehensweise bei der Corona-Bekämpfung sind die öffentlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz in einen Grundbetrieb übergegangen. Systemerhaltende Bereiche sowie Online-Angebote für die Lehre werden weiterhin aufrechterhalten und weiterentwickelt.

So beschlossen die Hochschulen in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium, die Standorte weitgehend für den Publikumsverkehr zu schließen. Nahezu alle in zentraler und dezentraler Bewirtschaftung stehenden Gebäude sind nur Berechtigten zugänglich. Die Beschäftigten sollen so weit wie möglich ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen. Die Beratung für die Studierenden und die Mitarbeiter findet bereits telefonisch oder online statt und wird fortgesetzt. Dringend notwendige Infrastrukturen wie Rechenzentren, bestimmte Labore und Forschungsanlagen bleiben funktionsfähig. Die entsprechenden Regelungen sollen bis auf Weiteres gelten.

Weitere Informationen zur Umsetzung vor Ort finden sich auf den entsprechenden Corona-Informationsseiten der jeweiligen Hochschulen.

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
25.03.2020

Corona: Ludwigshafen trifft Vorbereitungen für Behelfskrankenhäuser – Stadtverwaltung bittet um Hilfe von Ärztinnen, Ärzten und Pfleger*innen

Ludwigshafen – Für den Fall dass die Fieberambulanz und die Krankenhäuser die steigende Zahl der Covid-19-Patient*innen nicht versorgen können, bereitet sich die Stadt Ludwigshafen auf die Errichtung von Behelfskrankenhäusern vor.

Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Coronavirus immer einen Schritt voraus zu sein. „Wir bereiten uns auf solch ein Szenario vor, hoffen aber, dass es letztlich nicht eintritt. Gleichwohl rufe ich alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen“, so Sozialdezernentin Beate Steeg.

Um über ausreichend Personal zu verfügen, wird die Unterstützung durch Ärztinnen, Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst benötigt.

Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Stadtverwaltung Ludwigshafen in Verbindung zu setzen.

Die Meldung kann telefonisch erfolgen, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504 6000 oder per E-Mail an die Adresse helfer.corona@ludwigshafen.de. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.

Europaflagge als Zeichen der Solidarität und Mitgefühls

Am Ludwigshafener Rathaus weht seit Montagdie Europa-Flagge. „Wir wollen ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls setzen. In dieser Zeit, in der jedes Land und jede Kommune gegen das Coronavirus kämpft, müssen wir noch stärker zusammenhalten. Mit unseren Gedanken sind wir bei unseren Freunden in Italien und Frankreich und überall in Europa und auf der Welt, wo Menschen leiden, aber auch helfen, wo menschliche Tragödien geschehen, aber auch das Licht der Solidarität leuchtet“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB dankt allen Menschen, die sich an die Regelungen der Behörden halten, die Sozialkontakte meiden, Abstand halten und mit Vernunft, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Solidarität den Herausforderungen begegnen. „Ich danke ganz herzlich den vielen Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen auch in diesen Tagen funktioniert. Mitarbeiter*innen in Supermärkten und Gesundheitszentren, in der Pflege oder in der Logistik, meinen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, Feuerwehren und Polizei, um nur einige Beispiele zu nennen. Ich danke unseren Bürger*innen für Ihr Verständnis und ihre Solidarität. Bitte bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund“, so der Appell der OB.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020

Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten

Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen

Nürnberg / Deutschland – Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren

Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Bundesagentur für Arbeit
25.03.2020

Papst ruft auf zu Gebet gegen Corona

Papst Franziskus ruft zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf – Sondersegen „Urbi et orbi“ für Freitag angekündigt

Papst Franziskus lädt alle ein, am Mittwoch, dem 25. März, mittags das Vaterunser zu beten

Rom (Italien) / Weltweit – Papst Franziskus ruft alle Christen weltweit für nächsten Mittwoch zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf. Um 12 Uhr sollten sie einen Moment innehalten und ein Vaterunser beten, schlug er bei seinem Angelusgebet am Sonntag vor.

Außerdem kündigte der Papst, dessen Worte aus der Privatbibliothek des Apostolischen Palastes im Live-Stream nach draußen übertragen wurden, einen Gebetsgottesdienst gegen das Corona-Virus an. Dabei will er am kommenden Freitagabend auch einen speziellen Segen „Urbi et Orbi“ erteilen.

„In diesen Tagen der Prüfung, während die Menschheit vor der Bedrohung durch die Pandemie zittert, möchte ich allen Christen vorschlagen, gemeinsam ihre Stimme zum Himmel zu erheben“, so Franziskus. „Ich lade alle Oberhäupter der Kirchen und die Führer aller christlichen Gemeinschaften sowie alle Christen der verschiedenen Konfessionen ein, den Allerhöchsten, den allmächtigen Gott anzurufen und gleichzeitig das Gebet zu sprechen, das Jesus, unser Herr, uns gelehrt hat.“

Darum lade er alle ein, am Mittwoch, dem 25. März, mittags das Vaterunser zu beten. „An dem Tag, an dem viele Christen der Verkündigung der Geburt Jesu an die Jungfrau Maria gedenken, möge der Herr das einmütige Gebet aller seiner Jünger hören.“

Bistum Speyer
25.03.2020

Stadt Landau: Aktuelle Meldungen – Stand: 24. März 2020, 12 Uhr

Neue landesweite Corona-Bekämpfungsverordnung: Betreten von Parks und Grünanlagen in Landau unter Beachtung bekannter Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt

Gegen Lagerkoller: Ein Ausflug in die städtischen Parks und Grünanlagen tut gut – ist aktuell aber nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. (Quelle: Stadt Landau)

Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverfügung der Stadt Landau bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Grünanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen – allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote in der Stadt Landau finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite

#supportyourlocals: Stadt Landau erstellt Übersicht von Unternehmen mit Abhol- und Lieferdiensten

„Heimatshoppen“ in Landau geht auch weiterhin – nur vorübergehend eben online oder per Abhol- bzw. Lieferdienst. (Quelle: Stadt Landau)

Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie: Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch Landauer Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Betriebe haben reagiert und bieten jetzt Liefer- und Abholservices an oder haben ihren eigenen Onlineshop eröffnet. Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet derzeit an einer umfassenden Zusammenstellung der Landauer Angebote und hat dafür rund 1000 Unternehmen per E-Mail angeschrieben. Die Übersicht wird in Kürze auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/lieferservice zu finden sein.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont, wie wichtig es sei, die Angebote der lokalen Unternehmen zu nutzen und ruft die Landauerinnen und Landauer dazu auf, gerade in dieser schwierigen Zeit zusammenzuhalten. „Wir alle möchten künftig wieder durch unsere attraktive Innenstadt bummeln, einen Kaffee auf dem Rathausplatz oder das Essen in unseren Restaurants genießen. Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, unsere Unternehmen so gut es geht zu unterstützen und dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern.“

Landauer Unternehmen, die Abhol- und Lieferdienste anbieten oder einen Onlineshop haben und bislang nicht von der Wirtschaftsförderung angeschrieben wurden, werden gebeten, sich per E-Mail bei kristina.bollinger@landau.de zu melden.

Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau sagt Kindertag 2020 ab

„Mehr Zeit für Kinder“: Der Landauer Kindertag lockt jedes Jahr zahlreiche Familien in die Innenstadt – zu gefährlich in der aktuellen Situation.  (Quelle: Stadt Landau)

Die Stadt Landau hat angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Kindertag abzusagen. Der 28. Landauer Kindertag hätte am Samstag, 6. Juni, in der Innenstadt stattfinden sollen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Nach Inkrafttreten von neuer landesweiter Corona-Bekämpfungsverordnung: OB und Landräte in Landau, SÜW und Germersheim begrüßen einheitliche Regelungen

LK SÜW & GER / Stadt Landau – Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel begrüßen, dass damit landesweit einheitliche Regelungen in Kraft getreten sind, die in etwa denen entsprechen, die in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim bereits seit mehreren Tagen gelten. Der OB und die beiden Landräte teilen mit, dass die drei Gebietskörperschaften ihre eigenen Verfügungen aus diesem Grund nun zurückziehen.

„Wir sind froh über die neuen einheitlichen Regelungen, die dem Schutzniveau entsprechen, das wir mit unseren Verfügungen im Interesse der Menschen in unserer Region bereits einige Tage zuvor erreicht hatten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig. Die drei Verwaltungschefs betonen aber auch, dass es richtig und wichtig gewesen sei, in der Südpfalz bereits früh deutliche Verbote im Kampf gegen das Corona-Virus auszusprechen. „Die Gefahr, die von dem Virus ausgeht, ist für viele Menschen noch immer unwirklich und schwer zu fassen. Im benachbarten Frankreich allerdings sind die Auswirkungen bereits traurige Realität. Wir versuchen in der Südpfalz daher alles, um bestmöglich auf eine Ausbreitung der Infektionslage und einen schnellen Anstieg von Erkrankten vorbereitet zu sein“, so der OB und die beiden Landräte.

Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und den bisherigen Allgemeinverfügungen in Landau, SÜW und Germersheim gibt es nur kleinere Unterschiede in den Details. Wichtigste Faustregel bleibt aber: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet.

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Verbote finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den jeweiligen Startseiten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Neue Öffnungszeiten ab Dienstag im Testzentrum für begründete Corona-Verdachtsfälle der Stadt Landau sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße

Landau – Der Ansturm auf das gemeinsame Corona-Testzentrum in Landau war auch am Montag weiterhin sehr groß. Daher werden die Öffnungszeiten ab Dienstag, 24. März, erweitert. Die Station öffnet in dieser Woche zu folgenden Zeiten:

  • Dienstag, 24. März, 12 bis 19 Uhr
  • Mittwoch, 25. März, 10 bis 19 Uhr
  • Donnerstag, 26. März, 10 bis 19 Uhr

Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Testzentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus, testen lassen können. Es ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, der Hilfsorganisationen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – und jetzt auch durch Unterstützung der Bundeswehr – dafür unser herzliches Dankeschön“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD).

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis liegt zwei Tage später vor und kann telefonisch beim Hausarzt bzw. der Hausärztin erfragt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern. Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Mannheim: 14. Aktuelle Information zu Corona, 23.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung
  3. Friedhöfe

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 147

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 23.03.2020, 16.00 Uhr, 19 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Die 19 heute neu nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 147.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung

Die Stadt Mannheim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Betretungsverbot für diverse öffentliche Plätze vorsieht.

Die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot ist auf der städtischen Homepage unter: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/allgemeinverfuegung-betretungsverbot verfügbar. Die Stadt Mannheim wird weiter nach Lage entscheiden. Wir bitten die Bevölkerung dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Plätze zu meiden.

3.) Friedhöfe

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Es wird jedoch gebeten, zu beachten, dass die Beauftragung eines Sterbefalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Hierzu können die Friedhofsbetriebe unter der Telefonnummer 0621 3377 200 kontaktiert werden.

Stadt Mannheim
25.03.2020

Lesestoff in Corona-Zeiten: Stadtbibliothek Landau stellt Onleihe-Angebot kostenlos zur Verfügung

Landau / Stadtbibliothek – Lesen ohne Ende: Obwohl die Stadtbibliothek Landau aktuell nicht zugänglich ist, bleibt die Ausleihe von digitalen Büchern, Hörspielen und Zeitschriften über die Onleihe Rheinland-Pfalz weiter möglich. Und zwar nicht nur für diejenigen, die bereits Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek sind – sondern ab sofort und bis Mittwoch, 20. Mai, für alle mit Wohnsitz in Landau oder dem Landkreis Südliche Weinstraße kostenlos. Das geben Kulturdezernent Dr. Maximilian Ingenthron und die Leiterin der Stadtbibliothek, Amelie Löhlein, jetzt bekannt.

Die Onleihe Rheinland-Pfalz ist als virtuelle Zweigstelle der Bibliothek über die Homepage www.onleihe-rlp.de erreichbar. Rund um die Uhr können zahlreiche digitale Medien wie E-Books, Hörbücher und elektronische Zeitschriften bezogen werden. Diese sind dann beispielsweise auf dem heimischen PC oder Tablet nutzbar. Interessierte können sich telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 oder mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten per E-Mail an stadtbibliothek@landau.de für die Nutzung der Onleihe anmelden.

Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach Ablauf der Aktion weiter nutzen möchte, muss anschließend ein kostenpflichtiges Benutzerkonto beantragen. Dieses kostet für Kinder bis 14 Jahren 4 Euro und für Erwachsene 28 Euro pro Jahr. Unter allen Neuzugängen, die dann dauerhaft Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek werden, werden drei Buchgutscheine verlost.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Die Stadt Ludwigshafen gewährt „unkomplizierten Zahlungsaufschub“ von städtischen Forderungen für wirtschaftlich von der Corona-Krise Betroffene

Ludwigshafen – Angesichts der jüngsten Entwicklungen gewährt die Stadt Ludwigshafen, allen wirtschaftlich stark von der Corona-Krise Betroffenen zur Existenzsicherung, in begründeten Fällen auf Antrag, einen Zahlungsaufschub von städtischen Forderungen zunächst bis 30. September 2020. Zinsen und Säumniszuschläge werden hierfür nicht erhoben. Die schriftlichen Anträge sind formlos, insbesondere bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung, zu stellen.

Auch wenn die Entscheidungen jeweils einzelfallbezogen getroffen werden, soll über begründete Anträge unbürokratisch entschieden werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird.

Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis zum Ende des Zahlungsaufschubs noch nicht geändert haben, kann ein entsprechender Folgeantrag gestellt werden, über den ebenfalls „in gleicher Weise“ dann entschieden wird.

„Wir wollen als Stadt hier schnell und unbürokratisch helfen. Die Lage ist ernst und stellt Menschen und Unternehmen teilweise vor existenzielle Probleme, weil das Einkommen wegbricht.

Daher haben wir uns als Stadtvorstand entschieden, allen soweit wie möglich unter die Arme zu greifen. Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für das Allgemeinwohl sind das Gebot der Stunde“, erklären Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Kämmerer Andreas Schwarz den Schritt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis schließt nun alle Wertstoffhöfe

Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, nun alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Dienstag, 24. März 2020, zu schließen.

Seit Donnerstag, 19. März 2020, galt noch die Ausnahmeregelung, dass eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie möglich war. Um den Anforderungen, der am Freitag ergangenen Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte gerecht zu werden, müssen nun alle Wertstoffhöfe geschlossen werden. Eine Ausnahmeregelung trifft hier nicht zu.

Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen – auch Grünschnitt – läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
25.03.2020

Stadt Heidelberg / Coronavirus:

„Es kommt jetzt auf uns alle an“
Offener Brief des Oberbürgermeisters an alle Heidelbergerinnen und Heidelberger

Mit einem offenen Brief hat sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner am 23. März 2020 an alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger gewandt und ihnen seinen Dank angesichts der notwendigen harten Einschnitte in das öffentliche Leben ausgesprochen: „Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Das hilft uns allen enorm. Bitte verhalten Sie sich weiter so. Bleiben Sie zu Hause. Vermeiden Sie Kontakte, wo es nur geht. Halten Sie Abstand. Halten Sie Kontakt zu Bekannten, Freunden, Eltern, Großeltern – aber bitte per Telefon oder Soziale Medien.“

Würzner appelliert in seinem Brief erneut an die Verantwortung jedes Einzelnen und die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger untereinander, die es in dieser Ausnahmesituation brauche: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Deshalb meine Bitte: Machen Sie mit. Helfen Sie Menschen, die Unterstützung benötigen. Wir leben in einer starken Gemeinschaft. Gemeinsam kommen wir am besten durch diese schwierige Zeit“, schreibt Würzner.

Unter anderem verweist das Stadtoberhaupt dabei auf die am gestrigen Sonntag zwischen Bund und Ländern vereinbarte Regelung, dass sich Bürgerinnen und Bürger nur noch zu zweit oder als Familie im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Solche harten Maßnahmen, so Würzner, seien notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren und ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen.

Heidelberg habe das große Glück, mit dem Universitätsklinikum eine der größten und besten Kliniken in ganz Deutschland zu haben. In seinem Brief dankt Würzner allen Beschäftigten im Gesundheitssektor, aber auch jenen, durch deren Einsatz das öffentliche Leben am Laufen gehalten werde: von der Kassiererin im Supermarkt bis hin zur Erzieherin in der Notbetreuung oder den Mitarbeitern der Müllabfuhr. Ausdrücklich lobt Würzner auch das solidarische, freiwillige Engagement, das sich in den Krisentagen in Heidelberg entwickelt habe: „Es gibt wunderbare Initiativen. Vereine, Kirchengemeinden, Jugendorganisationen oder einfach einzelne Nachbarn bieten ihre Hilfe an. Sie zeigen: Auch wenn Ihr das Haus nicht verlassen könnt, seid Ihr nicht allein. Wir sind für Euch da. Das ist großartig. Das macht unsere Heimat aus.“

Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am Sonntag, 22. März 2020, gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Heidelberg bereits gültig.

Neu hinzugekommen ist ein weitgehendes Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind künftig Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.

Die Maßnahme gilt ab Montag, 23. März 2020, für mindestens zwei Wochen. Familien oder Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, können weiter zusammen auf die Straße. Polizei und Stadt werden diese Regelung streng kontrollieren und bei Nichtbefolgung sanktionieren. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Das gilt insbesondere für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Ausgenommen von dem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Außerdem gilt das Verbot auch nicht für Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Das Bürger- und Ordnungsamt (Kontakt: buergeramt@heidelberg.de) kann aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten zulassen.

Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum Infektionsschutz zulassen.

Die Regelungen zur Gastronomie bleiben in Heidelberg wie bereits bekannt bestehen: Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art ist untersagt. Ausnahmen gibt es nur für Gaststätten, die ausschließlich einen Take-Away-Service / Mitnahme-Service anbieten.

Die nun auch bundesweit geltende Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnlichen Betrieben mit nahem Körperkontakt, galten in Heidelberg bereits seit der vergangenen Woche.

Die komplette Version der seit Montag, 23. März 2020, geltenden Regelungen der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gibt es unter www.heidelberg.de/coronavirus

Corona-Krise: „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ zur Unterstützung von Unternehmen

Die Stadt Heidelberg hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Heidelberger Wirtschaft geschnürt, um die Folgen der Corona-Krise für Heidelberger Unternehmen, Einzelhändler, Gastronomen und Selbstständige zu vermindern. Die „Heidelberger Wirtschaftsoffensive“ wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten.

Die Maßnahmen im Überblick:

1)    Finanzielle Entlastung von Heidelberger Betrieben

Alle direkten Forderungen der Stadt Heidelberg an Betriebe werden bis zum 31. Juli 2020 zinslos gestundet. Das gilt zum Beispiel für Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Mieten. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe der Unternehmen und Betriebe verhindert oder abgemildert werden. Gegenüber privaten Immobilienbesitzern, Lieferanten und anderen Vertragspartnern setzt die Stadt damit ein Zeichen und einen Appell, sich – wenn möglich – dieser Wirtschaftsoffensive anzuschließen.

2)    Lotsenfunktion der städtischen Wirtschaftsförderung

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft unterstützt die Heidelberger Unternehmen durch ihre wichtige Lotsenfunktion. Das Amt übernimmt die kontinuierliche Kommunikation und stellt damit die Informationsvermittlung über wichtige Hilfsprogramme und neue Richtlinien und Verordnungen sicher. Es ist wichtiger Ansprechpartner der Betriebe in dieser Krisensituation und berät bei einer möglichst schnellen und unbürokratischen Antragsstellung sowie anschließender Ausschüttung von Finanzmitteln von Bund und Land. Sollten alle Heidelberger Kleinbetriebe diese Hilfe in Anspruch nehmen, belaufen sich diese Zahlungen auf mehr als 50 Millionen Euro.

Allein zwischen dem 16. und dem 19. März 2020 konnten mehrere Hundert Betriebe telefonisch oder schriftlich durch die Stadt Heidelberg und die Mittelstandsoffensive unterstützt und beraten werden. Die Wirtschaftsförderung ist erreichbar per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de. Sie arbeitet zudem in Kooperation mit der Rhein-Neckar-Zeitung an einer Online-Plattform für den Handel, auf der Heidelberger Geschäfte ihre Waren zur Lieferung anbieten können.

3) Kurzfristige agile Unterstützung der Betriebe

Die Stadt Heidelberg wird, sofern es die rechtlichen Vorgaben erlauben, in dieser Krisensituation im Einzelfall flexibel und unbürokratisch handeln und entscheiden. Die Wirtschaftsförderung und der Citymarketingverein Pro Heidelberg e.V. unterstützen die bereits durch Händler lancierte Offensive zur Etablierung eines lokalen Liefer- und Logistiksystems für örtliche Einzelhändler und Gastronomen. Dieser Onlinehandel soll einem kompletten Umsatzausfall von ansässigen Einzelhändlern entgegenwirken. Für Einzelhändler und Gastronomen, die noch keinen Onlineshop oder Versandservice haben und über keine Onlinepräsenz verfügen, soll ein Beratungs- und Coaching-Angebot zusammengestellt werden, um digitale Absatzwege aufzubauen.

4) Task Force Mittelstandsoffensive

Die städtische Wirtschaftsförderung steht in engem Austausch mit zahlreichen Partnern wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), lokalen Banken sowie Nachbarkommunen und -kreisen, um in dieser Situation schnell und koordiniert reagieren zu können.

5)    Langfristige Belebung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Die Corona-Krise hat bereits jetzt zu derart einschneidenden Einbußen geführt, dass eine strategische Belebung der Wirtschaft in Heidelberg über einen größeren Zeitraum notwendig werden wird. Die Stadt Heidelberg plant eine Wirtschaftsoffensive mit längerfristigen Maßnahmen, die unmittelbar nach der Krise ansetzen und sowohl einzelne Wirtschaftszweige berücksichtigen als auch strukturelle Maßnahmen für die Interessen der Wirtschaft aufgreifen soll. Die Heidelberger Wirtschaft soll dadurch wieder nachhaltig gestärkt werden.

Corona-Krise: Maßnahmen zur Unterstützung von Einrichtungen und Privatpersonen

Die Stadt Heidelberg hat ein Hilfspaket mit Maßnahmen für verschiedenen Heidelberger Einrichtungen und Privatpersonen in der Corona-Krise geschnürt. Es richtet sich beispielsweise an eine Vielzahl an kulturellen und sozialen Einrichtungen in der Stadt. Es wird am Donnerstag, 26. März 2020, im Gemeinderat vorgestellt und beraten. Ziel ist es, mit zunächst vorübergehenden Maßnahmen die notwendige Liquidität von Einrichtungen, aber auch Privatpersonen sicherzustellen.

Die Kernpunkte im Überblick:

  • Vorzeitige Auszahlung von Zuschüssen: Zuschussempfänger könnenbereits 80 Prozent des für 2020 bewilligten Zuschusses erhalten – normal sind zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent. Von dieser Regelung profitieren alle Zuschussempfänger der Stadt, beispielsweise Kultureinrichtungen, Kindergärten in freier Trägerschaft, soziale Projekte und viele mehr.
  • Fortsetzung der Abschlagszahlungen: Die monatlichen Zahlungen der Stadt an Partner bei bestehenden Verträgen laufen weiter, auch wenn die vereinbarten Leistungen – wie beispielsweise durch freie Träger in der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Kitas – nicht erfolgen können. Einzelne Zahlungen können auch vorgezogen werden.
  • Zurückstellung von Forderungen der Stadt: Die Stadt bietet jedem Zahlungspflichtigen an, die Zahlung bis 31. Juli 2020 zinslos zu stunden. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Betriebe oder weitere Einrichtungen.

Nachtbürgermeisterin/Nachtbürgermeister: Auswahlverfahren liegt wegen Coronavirus auf Eis

Acht Bewerbungen eingegangen

Für die von der Stadt Heidelberg ausgeschriebene Position als Nachtbürgermeisterin oder Nachtbürgermeister sind bis zur Bewerbungsfrist am Samstag, 21. März 2020, insgesamt acht Bewerbungen eingegangen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie liegen die öffentliche Vorstellung und das Auswahlverfahren aber bis auf Weiteres auf Eis.  

Stadt Heidelberg
25.03.2020

Coronavirus: 35 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 23. März 2020, 16 Uhr, 35 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (23. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 49 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 1 Person stammt aus der Verbandsgemeinde Annweiler, 5 Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, 8 Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, 2 Personen aus der Verbandsgemeinde Landau-Land, 3 Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, 9 Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und 12 Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Fristverlängerungsanträge wegen der Corona-Krise

Rheinland-Pfalz – Die Finanzämter werden ab sofort Fristverlängerungsanträgen wegen der Corona-Krise von Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprechen. Diese Regelung bezieht sich auf die sogenannten Jahressteuererklärungen wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, deren Abgabefrist bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen ist oder demnächst ablaufen wird. Auf Antrag werden bereits festgesetzte Verspätungszuschläge in den Fällen der rückwirkenden Fristverlängerung erlassen.

„Als Landesregierung treten wir den Auswirkungen der Pandemie gemeinsam und mit aller Entschlossenheit entgegentreten – und zwar sowohl was die gesundheitlichen als auch was die wirtschaftlichen Herausforderungen betrifft“, sagte Finanzministerin Ahnen. Die Verlängerung von allgemeinen Fristen zum Beispiel für Stellungnahmen, Anforderung von Unterlagen und Rückfragen werden die Finanzämter auf entsprechenden Antrag großzügig handhaben. „Gleiches gilt im Umgang mit Jahressteuererklärungen von nicht steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern, denen aufgrund der aktuellen Situation die Fristwahrung erschwert ist. Neu zu setzende Fristen werden großzügig bemessen“, so die Ministerin. Aufgrund der durch die Corona-Krise angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien sei es sachgerecht, für einen gewissen Zeitraum auf die Prüfung des Verschuldens einer Fristversäumnis zu verzichten.

Bereits seit vergangener Woche können Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt frühzeitig in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.

Für Anträge auf zinslose Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen steht auf den Homepages der Finanzämter und des Landesamts für Steuern bereits ein Antragsformular zur Verfügung. Ein Formular für Fristverlängerungsanträge wird schnellstmöglich dort abrufbar sein.

Wer bereits für MeinELSTER registriert ist, kann Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen sowie Anträge auf Fristverlängerung auch bequem online (unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg bzw. www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) stellen.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
25.03.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße setzen höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz in Kraft

Gemeinsame Einsatzleitung – mit gebührend Abstand, um das Infektionsrisiko zu minimieren: OB Thomas Hirsch (l.) und Landrat Dietmar Seefeldt. (Quelle: Stadt Landau)

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – In der Corona-Krise haben die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen. Damit liegt die Einsatzleitung für die aktuelle Lage nun bei Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt. Beraten und unterstützt werden beide vom neu eingerichteten, gemeinsamen Katastrophenschutzstab, der am heutigen Montag, 23. März, offiziell seine Arbeit aufgenommen hat.

„Die Stufe 5 ist die höchstmögliche im Katastrophenschutz“, betonen OB Hirsch und Landrat Seefeldt. „Faktisch haben wir damit den Katastrophenfall ausgerufen – den es so betitelt in Rheinland-Pfalz aber nicht gibt.“ Die Ausrufung der Stufe 5 mache noch einmal deutlich, wie ernst die Lage sei, so Hirsch und Seefeldt. „Hinter uns liegen Tage mit schweren Entscheidungen und großen Belastungen. Wir danken allen, die in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße aktuell Übermenschliches leisten, um gemeinsam die Lage beherrschen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können.“ Der gemeinsame Katastrophenschutzstab informiere sich täglich auch über die Lage im benachbarten Elsass, so OB und Landrat weiter – und dabei werde den Verantwortlichen schmerzhaft vor Augen geführt, wie schnell ein Gesundheitssystem auch in Mitteleuropa an seine Grenzen kommen könne.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Rathaus schränkt Dienstbetrieb ein

Erreichbarkeit der Fachbereiche während der Öffnungszeiten bleibt gewährleistet/ Hotline 87-333 ist durchgehend erreichbar

Schwetzingen – Nachdem die Landesregierung am Montag, 23. März 2020, eine noch einmal verschärfte „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ veröffentlicht hat, hat auch die Stadtverwaltung Schwetzingen erneut eine Risikoabwägung getroffen. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten, sollen Sozialkontakte außerhalb des eigenen Haushalts weitgehend vermieden werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung.

Nachdem das Rathaus bereits vor einigen Tagen für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen wurde, schränkt die Stadt Schwetzingen ab Dienstag, 24. März 2020, auch den Dienstbetrieb in der Verwaltung ein. Im Rathaus und den Außenstellen wird dann eine Kernmannschaft die für die Bürger/innen wichtigen Serviceangebote aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen auch im Homeoffice arbeiten können oder in geteilten Teams abwechselnd im Rathaus arbeiten.

Um die Angebote für die Bürger/innen insbesondere in den Kernbereichen Ordnungsamt, Bürgerbüro, Standesamt und Liegenschaftsamt zu gewährleisten, werden während der gewohnten Öffnungszeiten auch weiterhin Ansprechpartner/innen vor Ort zur Verfügung stehen. Das Rathaus ist auch per Mail unter info@schwetzingen.de erreichbar. Auch das Bürger-Infotelefon unter 06202/ 87-333 ist weiterhin montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.

Weiterhin gilt: In dringenden Fällen kann mit den Mitarbeiter/innen ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 3. April 2020.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme und wünscht allen Bürger/innen gute Gesundheit!

Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020

Segensorte in Zeiten des Corona-Virus

Bistum Speyer passt Visionsprozess Segensorte an die aktuelle Lage an: Ab sofort Datenbank für Segensorte-Corona-Hilfe online

Speyer – Aufgrund des sich ausbreitenden Corona-Virus und den damit einhergehenden Schutz- und Vorbeugemaßnahmen hat das Bistum Speyer den laufenden Visionsprozess Segensorte angepasst. Ab sofort können Hilfsangebote als „Segensort“ auf der entsprechenden Homepage eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise Einkaufs-Sevices von Jugendgruppen für ältere Menschen oder auch digitale seelsorgliche Angebote. „Eigentlich hatten wir die Homepage so angelegt, dass Ortsgruppen hier ihre Treffen und Ergebnisse ihrer Überlegungen für die Kirche von morgen eintragen können“, erklärt Felix Goldinger, Geschäftsführer des Visionsprozesses Segensorte. „Wir erleben gerade, dass der Alltag massiv eingeschränkt ist, was für viele Menschen gravierende Auswirkungen hat. „Segensorte“ sollten aber immer schon Orte sein, die den Menschen das geben, was sie brauchen. Dafür ist Kirche da. Jetzt haben sich die Vorzeichen geändert, aber wir erleben, dass ganz viel Solidarität wächst, tolle Ideen für unterstützende Angebote entstehen und mancherorts viel kreative Energie frei wird. Trotz aller Widrigkeiten entstehen Segensorte. Wir finden: Das ist unterstützenswert. Deshalb stellen wir die Homepage als Vernetzungsplattform für Pfarreien, Verbände und Einzelpersonen zur Verfügung“, erklärt Goldinger.

Ab sofort können Hilfsangebote eingestellt werden. Sie erscheinen auf einer Landkarte und vermitteln Hilfesuchende und Helfer/-innen. Dabei sind praktische Unterstützungen wie Einkaufshilfen ebenso gefragt, wie digitale Gebetsgemeinschaften, telefonische Begleitung oder auch die Vermittlung von Hausaufgabenhelfer/-innen für Kinder, die gerade nicht am Schulunterricht teilnehmen können.

Die Datenbank ist unter der Adresse https://segensorte.de/bistum-speyer/ erreichbar. Eingestellte Hilfsangebote werden nach Prüfung auf Richtigkeit der Angaben freigeschaltet.

Bistum Speyer
25.03.2020

Coronavirus: Landrat Brechtel: Dem Virus einen Schritt voraus sein. Vorsorgemaßnahmen laufen auf Hochtouren

Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim arbeitet seit Sonntag in Stufe 5

Landkreis Germersheim – Auch der Landkreis Germersheim arbeitet seit Sonntag, 22. März, in Stufe 5 des Katastrophenschutzes. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist das kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Stufe 5 bedeutet, dass wir als Katastrophenschutzstab noch effektiver auf allen Ebenen zusammenarbeiten können. Alle Hilfsorganisationen und die Verwaltung arbeiten strukturiert zusammen, es kann auf alle Anforderungen schnell reagiert werden. Die Vorbereitungen auf eine Notlage, die hoffentlich so nie eintritt, laufen auf Hochtouren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Soweit möglich, kommen die Stabsmitglieder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in einem Raum zusammen, wenn doch, dann nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen. Landrat Brechtel hat angewiesen, Abstimmungen weitestgehend über Telefonkonferenzen zu treffen. „Ich weiß, dass ich mich auf die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitglieder im Rahmen des Katastrophenschutzstabes verlassen kann. Die Arbeiten werden schon seit Beginn der Krise professionell erledigt. Ihnen allen gebührt mein höchster Respekt. Danke!“, so Landrat Brechtel. Der Katastrophenschutzstab untersteht der Leitung von Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub.

Bereits aufgebaut ist eine Notpflegestation für pflegebedürftige Personen, die z.B. aufgrund von Erkrankung der Pflegekräfte nicht mehr zuhause versorgt werden. Auch eine Infekt-Bereitschaftszentrale, die ausschließlich Patienten mit Fieber annehmen wird, ist im Aufbau. Zudem laufen die Vorbereitungen für ein Notkrankenhaus. „Wir sind dem Virus noch voraus. Wir sind in der Lage, noch alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Strukturen vorzubereiten, sollte es zu einer größeren Erkrankungswelle in unserer Region kommen. Dazu stehe ich auch im engen Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern in der ganzen Region“, sagt Landrat Dr. Brechtel.

Für das Notkrankenhaus wird noch medizinisches Fachpersonal gesucht. Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 14 Uhr besetzt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Liste mit häufig gestellten Fragen verfügbar (FAQ)

Landkreise Germersheim & Südliche Weinstraße / Stadt Landau – Nach der am 20. März 2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung (eingeschränkte Ausgangssperre), gehen in den Kommunalverwaltungen zahlreiche Anfragen über Mail, Facebook und das Bürgertelefon ein. Alle einzeln zu beantworten nimmt viel Zeit und Ressourcen in Anspruch, die aber auch hier gerade sehr knapp sind. Deshalb haben die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau eine gemeinsame Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt. Diese wird kontinuierlich ergänzt.

„Helfen Sie uns Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen. So können aufkommende Fragen beantwortet werden, noch bevor sie an uns herangetragen werden müssen“, betonen die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Vielen Dank und bleiben Sie gesund!“

Die FAQ-Listen finden sich unter:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/wichtige_infos.php

www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Auszug aus den FAQs:

Wie lange gelten die Ausgangsbeschränkungen?

Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 21.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020.

Was passiert, wenn ich von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert werde?

Sie müssen sich ausweisen und die triftigen Gründe erklären.

Warum gibt es überhaupt Ausgangsbeschränkungen?

Um die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verringern. Durch eine verlangsamte Verbreitung soll eine Überlastung der Krankenhäuser verhindert werden.

Zu welchem Zweck darf man das Haus verlassen?

Aus triftigem Grund dazu zählen …

… um zur Arbeit zu gelangen

… um sich medizinisch behandeln zu lassen (z.B. Arzt, Physiotherapeut)

… um zum Tierarzt zu gehen

… um einzukaufen, z.B. Lebensmittel, Tierbedarf, Brief- und Versandhandel, Arzneien, Drogeriebedarf

… um zur Post, Bank oder zum Geldautomaten zu gehen

… um zu tanken

… um in die Werkstatt zu gelangen

… um den eigenen Lebenspartner zu besuchen

… um sich zu erholen, Sport treiben (siehe unten)

Was ist sicher kein triftiger Grund?

  • Besuch von Freunden und Bekannten
  • Besuch von Partys
  • Besuch des Friseurs

Wie soll man sich als „Getrenntlebende“ verhalten?
Trennungskinder und ihre Eltern, die das sogenannte Wechselmodel leben, die Kinder also räumlich und zeitlich abwechselnd bei beiden Elternteilen zuhause sind, können weiterhin ihre gewohnten Abläufe beibehalten. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten und Wege mit ihren Kindern zur Wohnung des anderen Elternteils. Weiterhin möglich sind auch Kontakte des getrennt lebenden Elternteils zu seinen Kindern. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften und halten Sie diese möglichst streng und konsequent ein. Auch sollte körperliche Nähe auf ein Minimum reduziert werden.

Sollten Sie eine Beratung bezüglich der Ausgestaltung der Kontakte mit den Kindern wünschen, steht Ihnen die Beratungsstelle der AGFJ unter folgenden Kontaktdaten werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, E-Mail tsb-suew@agfj-Pfalz.de oder Tel. 06341/6741832 – in besonders dringenden Fällen zusätzlich unter 0152/56444353.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in einem gesonderten Menüpunkt unter „Häufig gestellte Fragen“.

Darf ich als Pendler in Fahrgemeinschaften fahren?

Da in einem Auto der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann, sind solche Fahrten nicht erlaubt.

Ich wohne im Elsass und möchte in Deutschland einkaufen?

Dies ist ausdrücklich verboten! Das Elsass ist ein Krisengebiet und wir bitten selbst Pendler, sofern irgendwie möglich, nicht in die Bundesrepublik einzureisen.

Darf ich als Handwerker oder Dienstleistungsunternehmer noch arbeiten?

Wenn bei der Arbeit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann, keine Gruppen unter den Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorrichtungen sichergestellt sind, dürfen diese Leistungen erbracht werden.

Wir ziehen gerade um. Darf ich das und dürfen mir Freunde helfen?

Wir empfehlen, sofern möglich, jegliche Zusammenkünfte zu vermeiden und Umzüge zu verschieben. Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen, dürfen gemeinsam einen Umzug vornehmen. Wir raten dringend davon ab, gemeinsam mit Freunden oder Bekannten den Umzug vorzunehmen, da der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn es unumgänglich ist, achten Sie bitte unbedingt auf die bekannten Sicherheitsmaßnahmen (Abstand, Masken, Handschuhe, Hygiene …)

Mein Partner, meine Partnerin wohnt nicht mit mir im selben Haushalt. Darf ich sie/ihn noch besuchen?

Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar. Wenn Sie die Besuche nicht vermeiden wollen, beachten Sie bitte die Vorschriften zur Hygiene (vor der Begrüßung Hände waschen) und versuchen Sie in den nächsten Tagen oder Wochen den Aufenthalt auf einen Haushalt zu begrenzen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Sohn oder die Tochter den Partner besuchen möchte. Auch in diesem Fall gilt die Empfehlung, dass der Aufenthalt vorwiegend in einem einzigen Haushalt stattfinden soll und das Pendeln zwischen zwei Familien vermieden wird. Aufenthalte in der Familie, in der nicht die überwiegende Zeit verbracht wird, sollten möglichst kurz und mit dem gebotenen Sicherheitsabstand gehalten werden.

Kann ich privat noch Besuche empfangen?

Nein. Soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.

Wenn ich auf der Straße Bekannten begegne, darf ich mich mit diesen unterhalten, wenn der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt?

Öffentlicher Raum ist zügig zu durchschreiten. Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt.

Darf ich noch Immobilien besichtigen?

Als Makler dürfen Immobilien, die zum Verkauf stehen oder vermietet werden sollen, noch betreten werden (z.B. um einen Film zu drehen oder Fotos anzufertigen). Besichtigungen sind nicht gestattet.

Ich nehme wahr, dass viele Gastronomen oder Eisdielen noch einen Straßenverkauf anbieten. Ist dies gestattet?

Eisdielen ist ein Straßenverkauf explizit untersagt. Das sieht eine Verfügung des Landes vor. Gastronomen, Bäcker oder Imbissständen wird empfohlen innerhalb des Ladengeschäftes aber auch im Straßenbereich (!) Markierungen anzubringen, die einen Sicherheitsabstand vorsehen. Lieferdienste müssen ebenfalls den Sicherheitsabstand wahren.

Empfiehlt es sich bargeldlos zu zahlen?

Stifte zum Unterschreiben oder Geräte mit Pin-Eingabe sind unter Umständen stärker kontaminiert als Bargeld. Wenn bargeldloses Bezahlen ohne Kontakt mit Geräten nicht möglich ist, dann empfiehlt es sich im Anschluss direkt die Hände zu waschen oder sofern möglich zu desinfizieren (einige Märkte bieten hier Vorrichtungen an).

Darf ich in den Wald und darf ich mit dem Auto auch in ein entfernt gelegenes Waldgebiet fahren, um dort spazieren zu gehen?

Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.

Darf ich noch mit dem Fahrrad fahren und draußen laufen oder joggen gehen?

Ja – allerdings nicht in der Gruppe, sondern nur alleine oder maximal mit Menschen, die im selben Haushalt leben.

Wir empfehlen dringend, den Radius möglichst auf das eigene Gebiet und das häusliche Umland zu begrenzen – wenngleich kein entsprechendes Gebot besteht. Beachten Sie, dass das gemeinsame Spazierengehen/Radfahren/Joggen nur mit Menschen erlaubt ist, die im selben Haushalt leben und es nicht gestattet ist, sich mit anderen Menschen hierfür zu verabreden. Bleiben Sie nicht stehen, um sich mit anderen zu unterhalten – selbst bei Einhaltung von Sicherheitsabständen. Laufen oder fahren Sie zügig, beschränken Sie die Spaziergänge/Fahrten mit dem Rad im Freien auf ein Mindestmaß und halten Sie sich überwiegend in den eigenen vier Wänden auf.

Ich sorge mich um Menschen, die obdachlos sind.

Jede Kommune verfügt über Einrichtungen, die zur Unterbringung von Obdachlosen vorgesehen sind.  Vermittelt werden diese über die Verwaltungen der Verbands- und Stadtverwaltungen.

Sind medizinische Behandlungen in privaten Praxen oder im häuslichen Umfeld möglich?

Wenn es sich um medizinische und nicht um kosmetische Behandlungen handelt (z.B. medizinische Fußpflege), dann ist dies nach wie vor erlaubt. Die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (Mundschutz, Einmalhandschuhe …).

Ich nehme wahr, dass sich viele Menschen in Bau- und Gartenmärkten aufhalten und dort einkaufen. Weshalb ist das erlaubt?

Das Land Rheinland-Pfalz hat nach Abwägung der Vor- und Nachteile den Entschluss gefasst, dass Bau- und Gartenmärkte geöffnet bleiben können. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten soll verhindern, dass sich zu viele Menschen zur gleichen Zeit in einem Markt aufhalten. Die Marktbetreiber sind angehalten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Besucher und Mitarbeiter geschützt bleiben.

Darf man auf den Friedhof gehen?

Ja, jedoch nur alleine, zu Zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Abstand: mind. 1,5 m gegenüber anderen Besuchern.

Darf man an Bestattungen teilnehmen?

Bestattungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt (verwandt und verschwägert bis 2. Grad).
Die Höchstgrenze von fünf Personen gilt nicht, aber die Einhaltung eines Abstandes 1,5 m.

Stimmt es, dass nur noch Feuerbestattungen erlaubt sind?

Feuerbestattungen sind zurzeit eine sinnvolle Empfehlung, Erdbestattungen sind allerdings derzeit noch gestattet.

Können Jäger ihren Aufgaben weiterhin nachgehen?

Jagd und Hege dienen dem Wald und seiner Bewohner und sind daher zulässig. Erlaubt ist aber nur die Einzeljagd, keine Drück- oder Treibjagden.

Dürfen Psychologen/Psychotherapeuten Hausbesuche durchführen?

Ja, Psychologen/Psychotherapeuten dürfen Hausbesuche machen, um Therapiegespräche zu führen. Die Hygienevorschriften sind im besonderen Maße zu beachten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Corona-Virus: Übersicht über die Hilfsangebote in Schwetzingen

Schwetzingen – In Schwetzingen gibt es aktuell bereits mehrere Vereine und Organisationen, die unbürokratische Hilfe in der Corona-Krise für Mitbürger/innen anbieten.

Die Malteser Ortsgruppe Schwetzingen bieten einen kostenlosen Einkaufsservice für ältere Menschen in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim an (Infotelefon: 06202 – 5873680; Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr). Mehr Infos dazu unter: www.malteser-schwetzingen.de

Auch die Sportvereine TSV Oftersheim, TV 64 Schwetzingen und die Handballer der HG Oftersheim/Schwetzingen bieten kostenlos Hilfsangebote an (Telefon 06202 – 9384880, Montag bis Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr).

Hilfe gibt es bei: Erledigung von Einkäufen, Abholung von Medikamenten, Behördliche Botengänge, Postsendungen abholen/abgeben.

Über die Facebook Gruppe „Corona in Schwetzingen – Schwetzingen hilft“ werden Hilfsbedürftige und Freiwillige zusammengebracht und Hilfsangebote veröffentlicht.

Weitere Hilfsangebote – zum Beispiel der Kirchen – sind in Planung.

Auch das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen vermittelt gerne Helfer oder steht für Fragen zur Verfügung (generationenbuero@schwetzingen.de; Tel: 06202 – 87 494, Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Stadtverwaltung Schwetzingen
25.03.2020

Coronavirus: Reiserückkehrer sollen sich beim Gesundheitsamt melden

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Um das notwendige Verwaltungsverfahren durchzuführen und damit eine Verdienstausfallentschädigung möglich zu machen, bittet das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße alle Reiserückkehrer, sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.

Dies betrifft insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit dem 9. März aus Ägypten, Marokko, Südafrika, Spanien, Italien und Österreich, aber auch aus anderen Ländern, eingereist sind.

Das Gesundheitsamt ist per E-Mail unter gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de erreichbar.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
25.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 23. März 2020, 12 Uhr

Die Stadt Landau informiert: Friedhöfe bleiben geöffnet – Beisetzungen werden weiter durchgeführt – Trauerhallen sind geschlossen

Das Betreten der Landauer Friedhöfe ist weiter erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Auflagen. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Der Hauptfriedhof wie auch die Friedhöfe in den Landauer Stadtdörfern bleiben trotz des aktuell geltenden Betretungsverbots für öffentliche Orte weiter geöffnet. Das teilen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mit. So soll gerade älteren Menschen in den aktuell schwierigen Zeiten nicht die Möglichkeit genommen werden, zu trauern bzw. am Grab von verstorbenen Angehörigen Trost zu finden. 

Allerdings gelten auch auf den Friedhöfen die bekannten Einschränkungen: Das Betreten ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Besucherinnen und Besuchern ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.

Beisetzungen werden in Landau weiter durchgeführt. Allerdings sind maximal fünf Personen zur Trauerfeier zugelassen und die Trauerhallen auf dem Hauptfriedhof sowie in den Stadtdörfern bleiben vorerst geschlossen.

Sie fragen, wir antworten: Stadt Landau stellt FAQ zum Thema Corona online

In der Stadt Landau gilt, genau wie in den benachbarten Landkreisen, aktuell ein Betretungsverbot, um das Corona-Virus einzudämmen. Häufig gestellte Fragen dazu hat die Verwaltung jetzt als FAQ zusammengetragen und auf ihre Internetseite gestellt. (Quelle: Stadt Landau)

Was ist auf? Was zu? Darf ich noch mit dem Hund raus? Und welche Regelungen gelten für Handwerksbetriebe? Rund um die Corona-Krise und vor allem das im Stadtgebiet geltende Betretungsverbot von öffentlichen Orten erreichen die Stadtverwaltung Landau täglich zahlreiche Anfragen auf verschiedenen Kanälen. Die häufigsten Fragen werden nun als FAQ auf der städtischen Internetseite beantwortet. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich direkt auf der Startseite unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.

Darüber hinaus werden natürlich auch öffentliche Kommentare sowie Persönliche Nachrichten auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt weiter beantwortet.

Das gemeinsame Bürgertelefon mit dem Landkreis Südliche Weinstraße ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und an den Wochenenden von 10 Uhr bis 12:30 Uhr unter der 06341/940 555 erreichbar.

Kreative Hilfe in Zeiten von Corona: Landauer Vinzentius-Krankenhaus ruft zum Nähen von Atemschutzmasken auf

Zertifizierte Originalware ist aktuell schwer in ausreichender Zahl zu bekommen – daher ruft das Landauer Vinzentius-Krankenhaus die Menschen dazu auf, Atemschutzmasken zu nähen. (Quelle: pixabay)

Landau hilft – und wird dabei kreativ: Das Vinzentius-Krankenhaus ruft zu einer ganz besonderen Hilfsaktion auf und bittet die Landauerinnen und Landauer darum, Atemschutzmasken für das Klinikpersonal zu nähen. „Um unseren Vorrat an persönlicher Schutzausrüstung zu strecken, bis wieder zertifizierte Originalware in ausreichender Menge verfügbar ist, bitten wir Angehörige, Freunde und die Bevölkerung um Mithilfe“, schreibt das Krankenhaus in seiner Mitteilung.

Zum Hintergrund: Selbstgenähte Atemschutzmasken können nicht in allen Fällen eingesetzt werden, helfen jedoch dabei, die Weiterverbreitung der Corona-Infektion durch symptomfreie Trägerinnen und Träger zu vermindern. So stattet das Krankenhaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem einfachen Atemschutz aus, um Übertragungen per Tröpfcheninfektion einzuschränken.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch freut sich über die aktuelle Hilfsbereitschaft in der Stadt Landau und dankt allen, die sich in diesen schweren Zeiten in den Dienst der Allgemeinheit stellen – sei es durch Nachbarschaftshilfe, Einkaufsservices oder die neue, kreative Hilfsaktion des Vinzentius-Krankenhauses. „Das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern leistet derzeit Übermenschliches – die Nähaktion, die in den Sozialen Medien so häufig geteilt wird, stellt auch eine kleine Geste der Wertschätzung für diese wichtige Arbeit dar.“

Wer selbstgenähte Atemschutzmasken spenden möchte, kann diese in einen verschlossenen Container rechts vor dem Haupteingang des Krankenhauses werfen. Alle gespendeten Masken werden vor der Nutzung noch einmal hygienisch gewaschen und aufbereitet.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Nähen finden sich unter www.vinzentius.de direkt auf der Startseite.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Corona-Pandemie: Raab fordert Finanzhilfen für Radio, Fernsehen und Presse

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Radio, Fernsehen und die Presse sind für die Versorgung der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen von erheblicher Bedeutung – auf bundesweiter, landesweiter, regionaler und lokaler Ebene. Dies gilt insbesondere jetzt, wo wir die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst eindämmen wollen. Die Medien helfen, Desinformationen und Fake News entgegenzutreten. Gleichzeitig stehen viele Medienunternehmen in der aktuellen Situation – insbesondere durch wegbrechende Werbeeinnahmen – vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Ich appelliere daher an den Bund, bei den nun anlaufenden Hilfsprogrammen die Bedürfnisse der Radio-, Fernseh- und Presseunternehmen zu berücksichtigen und die Unternehmen in die Hilfsprogramme einzubeziehen“, sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab anlässlich der für heute vorgesehenen Beratungen im Bundeskabinett zu milliardenschweren Hilfsprogrammen für die Wirtschaft. Staatssekretärin Raab koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es unbedingt notwendig, dass das journalistische Arbeiten, die Berichterstattung und die Verbreitung der Inhalte sichergestellt werden. Rundfunk und Presse werden daher auch in der Aufzählung der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen zu Recht als kritische Infrastruktur genannt. Ihre Funktionsfähigkeit muss – von der Herstellung der Inhalte bis hin zu deren Verbreitung – weiterhin erhalten bleibt. Wir befinden uns hierzu auch in einem engen Austausch mit den Landesmedienanstalten, damit Informationen und Hilfen schnellstmöglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so die Staatssekretärin.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.03.2020

13. Aktuelle Information zu Corona, 22.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
  3. Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 128

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 22.03.2020, 16.00 Uhr, zwölf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. In einem der zwölf Fälle wird die infizierte Person stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 128.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten unter anderem aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am Sonntag gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim bereits gültig, einzelne kommen noch hinzu:
So wurde ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Dieses besagt, dass man künftig nur noch zu zweit draußen unterwegs sein darf, statt wie zuvor in Baden-Württemberg zu dritt. Durch diese Maßnahme soll das bislang leider nach wie vor als problematisch beobachtete Treffen in Gruppen unterbunden werden. Erlaubt ist jedoch auch weiterhin, mit der Kernfamilie, also der Familie, mit der man in einem Haushalt lebt, rauszugehen.
Wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt – also beispielsweise im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, beim Spazierengehen oder beim Nutzen des ÖPNV – ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden, wie für Einkäufe, den Weg zur Arbeit und zu Notbetreuung, für Hilfe für andere, erforderliche Prüfungen und Termine, für den Gang zum Arzt oder zur Apotheke, aber auch individueller Sport und Bewegung im Freien, sofern die Personenbegrenzungen eingehalten werden, sind erlaubt.
Die Regeln hinsichtlich Gastronomie bleiben in Mannheim wie bereits bekannt bestehen: Sämtliche Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, lediglich Lieferdienste und Take-Away sind zulässig. Auch die in Mannheim bereits durchgeführten Schließungen von Dienstleistern, bei denen körperliche Nähe erforderlich ist – Friseure, Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios –, wurden durch die vom Bund verkündeten Maßnahmen bestätigt.

Die Regelungen treten um Mitternacht in Kraft und haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen.
Sie sind hier online abrufbar.

3.) Strenge Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen in Mannheim

Die seit gestern in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim geltenden weitreichenden Maßnahmen werden streng überwacht.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz war am Sonntag gemeinsam mit Polizeipräsident Andreas Stenger in der Stadt unterwegs, um sich selbst ein Bild zu machen: https://www.facebook.com/peter.kurz1/
Hinweis: Örtliche begrenzte Allgemeinverfügungen, insbesondere an den Plätzen, die beliebt und in der Regel hochfrequentiert sind, werden je nach Bedarfslage erlassen.

Stadt Mannheim
25.03.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

Rheinland-Pfalz / Deutschland – Am Sonntag haben die Regierungschefinnen und-chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.

In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Verbreitung ermöglicht. Deswegen beschränken wir diesen stark. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:

Wir schränken den Kreis der Kontaktpersonen weiter ein. Deswegen ist das Verlassen der eigenen Wohnräume und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

So wollen wir dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Weitere Dienstleistungen werden verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen „Grand Est“ in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

Text: Staatskanzlei RLP Foto: Staatskanzlei RLP / Pulkowski
25.03.2020

Coronavirus: 29 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Sonntag, 22. März 2020, 15 Uhr, 29 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Landkreis Germersheim
25.03.2020

Coronavirus: Neue Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (22. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 42 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, zwei Personen aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und acht Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.    Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
25.03.2020

Um über Betretungsverbot zu informieren: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim lösen KATWARN aus

Um die Bevölkerung über das geltende Betretungsverbot zu informieren, haben die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben.

LK Südliche Weinstraße & Germersheim / Städte Landau & Germersheim – Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben, abgestimmt mit weiteren pfälzischen Städten und Landkreisen, ein sogenanntes Betretungsverbot erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seit Samstag, 21. März, dürfen öffentliche Orte nicht mehr betreten werden. Dazu zählen u.a. Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks. Das Haus oder die Wohnung darf verlassen, wer zum Beispiel zur Arbeit, zur Ärztin bzw. zum Arzt oder zum Einkaufen muss. Auch kurze Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Grünflächen und Parks sind generell gesperrt. Die Regelung gilt zunächst bis Freitag, 3. April.

Um die eigene Bevölkerung bzw. über die sogenannte „Schutzengel-Funktion“ auch Menschen, die das Stadt- oder Kreisgebiet betreten, über das Verbot zu informieren, haben die Stadt und die beiden Landkreise jetzt eine Warnung über das Katastrophenwarnsystem KATWARN herausgegeben. Der kurze Warntext weist auf das Betretungsverbot hin und nennt auch noch einmal die Nummern der Bürgertelefone, die die drei Kommunen in der Corona-Krise für ihre Bürgerinnen und Bürger eingerichtet haben.

KATWARN sendet Warnungen im Gefahren- bzw. Katastrophenfall direkt auf die Mobiltelefone derer, die sie heruntergeladen haben. KATWARN ist kostenlos in den App-Stores für iPhones und Android-Phones erhältlich. Auch die Nutzung ohne Smartphone per SMS oder E-Mail ist möglich. Hierzu muss eine SMS an die Servicenummer 0163/755 88 42 gesendet werden mit dem Inhalt „KATWARN“, der eigenen Postleitzahl und optional der eigenen E-Mail-Adresse. 

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus und die Einschränkungen in der Stadt Landau, im Landkreis Südliche Weinstraße und im Landkreis Germersheim finden sich auch auf www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de bzw. www.kreis-germersheim.de direkt auf den Startseiten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
25.03.2020

Projekt DRK-Einkaufsfreund gestartet

DRK Haßloch-Meckenheim hilft Mitmenschen

Marcel Zahn, Projektleiter Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit

Haßloch / Meckenheim – Der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V. bringt ab sofort Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende in Haßloch und Meckenheim zusammen.

Marcel Zahn, DRK-Projektleiter in der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, hat die Idee des DRK-Einkaufsfreund entwickelt. Mittels Email, Facebook oder Telefon werden Hilfesuchende und Helfer zusammengebracht, die Besorgungen wie Einkauf, Arzt- oder Apothekengänge aber auch „Gassi gehen“ oder Botendienste kostenfrei erledigen. „Unsere Helfer sind Unfall-, Dienstreise- und Haftpflichtversichert“ so Zahn zu dem wesentlichen Unterschied zu anderen Angeboten. „Wir sind aber gerne bereit, die weiteren Helfer mit in unseren Versicherungsschutz aufzunehmen“ so Zahn, der auf Kooperation setzt, denn „es geht um den Zusammenhalt in unserem Haßloch“. Des Weiteren können die Hilfesuchenden sich an einem Einzugsverfahren beteiligen um somit sicherzustellen, dass kein Bargeld in die Hand genommen werden muss. Das DRK tritt dabei in Vorleistung und kümmert sich um die Abrechnung nach dem Einkauf. Der Kontakt ist unkompliziert über Tel: 06324/9235822 (Weiterleitung / AB) oder kontakt@drk-einkaufsfreund.de möglich. Weitere Infos unter www.drk-einkaufsfreund.de mit regelmäßigen Aktualisierungen.

P.S.: Alle ehrenamtlichen HelferInnen in Rheinland-Pfalz sind durch das Land Haftflicht und Unfallversichert! Für unsere HelferInnen die im DRK Ortsverein gemeldet sind, haben wir eine eigene Versicherung über den Verein abgeschlossen, deren Leistungen höher liegen. Der Link zur entsprechenden Seite des Landes: https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/versicherung/

DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim e.V.
25.03.2020

Spende von der Partnerprovinz Fujian

Eine Lieferung von 5000 Stück N95 und 10000 Stück Medizinische Masken

Fujian (China) / Rheinlandpfalz / Speyer – Liebe Freunde und Freundinnen unserer Partnerschaft mit der Provinz Fujian, Die Regierung Fujian schenkt unserem Land 11.000 dringend benötigte medizinischen Masken, wie Sie auf dem beiliegenden Foto einiger Pakete mit den Aufklebern „Freundschaft kennt keine Entfernungen“, sehen können.

Es ist nicht ganz verständlich, aber tatsächlich fehlen Masken fast überall und das schon seit vielen Wochen. Im Januar hatte die Regierung Fujian angefragt, ob wir Masken vermitteln könnten. Unsere Versuche blieben ergebnislos, der Weltmarkt sei ausverkauft.

Sehr schön diese Geste! Vielen Dank an unseren direkten Gesprächspartner bei der Regierung Fujian , der Ihnen allen vermutlich bekannte Freund Chen Guoquan.

Bleibt bitte alle Gesund !!!!!!!!

Gesellschaft Deutsch Chinesische Freundschaft (GDCF) Speyer
25.03.2020

12. Aktuelle Information zu Corona, 21.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Rechtsverordnung des Landes
  3. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
  4. Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 116

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 21.03.2020, 17.30 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 116. Eine der infizierten Personen wird derzeit stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Neue Rechtsverordnung des Landes – weitere Maßnahmen auch für Mannheim

Seit heute gelten in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

3.) Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung: Offenhalten oder Schließen von Geschäften

Das Land hat eine Übersicht an Auslegungshinweisen erstellt, die detailliert aufführt, welche Geschäfte entsprechend der aktuellen Rechtsverordnung weiter geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. Die Auslegungshinweise sind hier abrufbar.

4.) Statement von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen in Mannheim:

„Insgesamt werden die Regeln nach Rückmeldung der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes weitgehend beachtet. Hinweise und Anweisungen werden überwiegend mit Verständnis aufgenommen. Die großen Lebensmittel-Ketten haben eigene Security-Kräfte zur Steuerung des Zugangs im Einsatz. In vielen Geschäften sorgen Absperrbänder und spezielle Markierungen auf dem Boden in den Außenbereichen für den geforderten Abstand.
Die Sport-, Spiel- und Parkanlagen waren heute witterungsbedingt nicht bzw. nicht sehr stark frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Verstößen.
Generell gilt: Verstöße gegen die Anordnungen sind Straftaten. Sie werden verfolgt, schon heute hat es allein im Bereich der Innenstadt über 20 Strafanzeigen gegeben.
Der – insgesamt mäßige – Besuch am Vormittag in der Innenstadt bezog sich ganz überwiegend auf den Einkauf von Lebensmitteln. Ob hier noch Regelungsbedarf besteht, verfolgen wir. Die Landesregierung wie auch die Stadt Mannheim und auch andere Bundesländer haben zum Beispiel Wochenmärkte nicht untersagt, da keinesfalls der Eindruck entstehen soll, dass die Lebensmittelversorgung eingeschränkt wird.
Zusammengefasst: die Regelungen finden ganz überwiegend Verständnis und Zustimmung. Sie können durch Kontrolle, Hinweise und Sanktionen auch durchgesetzt werden. Die jetzigen Reglungen der Ausgangsbeschränkung (keinerlei Veranstaltungen mehr und keine Ansammlung über drei Personen im öffentlichen Raum, Schließung fast aller Einrichtungen außer Versorgung) unterscheiden sich nur noch graduell von einer Ausgangssperre. Am Wochenende wird die bundesweite Bewertung entscheidend sein, ob grundlegend weitere Maßnahmen getroffen werden.“

Stadt Mannheim
25.03.2020

Gemeinsamer Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße nimmt Arbeit auf – Notkrankenhäuser in Bad Bergzabern und an der IGS Landau in Vorbereitung

OB Thomas Hirsch (r.) und Landrat Dietmar Seefeldt bei der Lagebesprechung zur Einrichtung eines gemeinsamen Katastrophenschutzstabs.

Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Einen Tag, nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße die Stufe 4 im Katastrophenschutz ausgerufen haben, hat der gemeinsame große Katastrophenschutzstab seine Arbeit aufgenommen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt haben entschieden, die bisherigen Krisenstrukturen in Stadt und Kreis zu einem gemeinsamen Stab zusammenzuführen. Der gemeinsame Katastrophenschutzstab, dem OB und Landrat vorsitzen, hat seine Räumlichkeiten im Rathaus bezogen, während die Technische Einsatzleitung als Bindeglied zwischen Stab und Einsatzkräften in der Jugendstil-Festhalle untergekommen ist – um zu gewährleisten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst wenig direkter Kontakt zwischen den beiden Befehlsstellen besteht. Stab und Technische Einsatzleitung sind durch eine Videoschalte miteinander verbunden.

„Durch den gemeinsamen, interkommunalen Katastrophenstab wollen wir die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus in der Region noch besser verzahnen und die Ressourcen beider Kommunen schonen“, begründen OB Hirsch und Landrat Seefeldt ihre Entscheidung. Wichtigste Aufgabe des gemeinsamen Stabs sei es, die dynamische Lage in der aktuellen Krisensituation zu beherrschen, sind sich beide Verwaltungschefs einig. „Bei beiden Verwaltungen gehen quasi im Minutentakt neue Informationen ein, die wir bündeln und verarbeiten und dann entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen müssen.“

Hirsch und Seefeldt betonen in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung des jüngsten Verbots zum Betreten von öffentlichen Orten in Stadt und Kreis. „Die Lage in der Südpfalz ist eine andere als in den meisten übrigen rheinland-pfälzischen Landesteilen – dafür sorgt in erster Linie die Nähe zur französischen Region Grand-Est als Corona-Risikogebiet.“ Beide Verwaltungschefs bringen ihre Verbundenheit mit den Freundinnen und Freunden im benachbarten Elsass zum Ausdruck, wo das Gesundheitssystem aufgrund von vielen Corona-Fällen aktuell an seine Grenzen kommt.

Um in der Südpfalz auf eine Ausbreitung des Virus vorbereitet zu sein, gehört es zu den ersten Aufgaben des neuen Katastrophenstabs, Notkrankenhäuser zu errichten. Entsprechende Strukturen werden aktuell bereits in den leerstehenden Räumlichkeiten der Klinik Bad Bergzabern des Klinikums Landau-SÜW und an der Integrierten Gesamtschule in Landau geschaffen. Stadt und Kreis weisen aber darauf hin, dass die beiden Notkrankenhäuser keine direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger darstellen. Vielmehr werden die Patientinnen und Patienten von den bestehenden, „regulären“ Krankenhäusern an die neuen Strukturen überwiesen.

Medizinisches Fachpersonal, das die Notkrankenhäuser unterstützen möchte, wird weiter gebeten, sich unter den E-Mail-Adressen Notkrankenhaus@landau.de bzw. Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung zu melden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
25.03.2020

Glassammlung setzt einmal aus

Speyer / Stadtwerke – Um die Abfallentsorgung für die hygienisch wichtigen Fraktionen – wie z. B. Restmüll und Bioabfall – auch während der Zeit des erhöhten Krankenstandes in vollem Umfang aufrechterhalten zu können, setzen die EBS/SWS in der Zeit vom 23. März bis 2. April 2020 die Glassammlung aus.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Glas-Säcke bereitzustellen bzw. schon bereitgestellte wieder ins Haus zu holen. Eine Information von Nachbarn und Verwandten telefonisch oder digital hilft, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Entsorgungsbetriebe bedanken sich für die Unterstützung jedes Einzelnen.

Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020

Speyerer Unternehmen unterstützen – Wirtschaftsförderung erstellt Übersicht von Lieferdiensten

Speyer – Die tiefgreifenden, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Speyer stellen ortsansässige Unternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Vereine vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Viele Betriebe haben reagiert und einen eigenen Lieferdienst oder Services eingerichtet, die den verordneten Hygienemaßnahmen entsprechen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat aus den bekannten Angeboten eine Übersicht erstellt, welche zentral unter www.speyer.de/lieferdienste abrufbar ist. Unternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, jedoch nicht in der Liste aufgeführt sind, werden gebeten sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zu wenden.

Indes appelliert die Oberbürgermeisterin an den Zusammenhalt der Speyererinnen und Speyerer: „Bitte bestellen Sie gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht arglos bei Großhändlern im Internet, sondern unterstützen Sie unsere Speyerer Unternehmen. Kaufen Sie Gutscheine, werden Sie Vereinsmitglied und helfen Sie so, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern“.

Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht allen Unternehmen bei Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer / Wirtschaftsförderung
23.03.2020

Sorgen und Ängste – Kraft und Zuversicht

Kirchenpräsident und Bischof halten Andacht via Livestream – Dank an Ärzteschaft und Pflegende

Landau (lk/is)Sorgen und Ängste sowie Hoffnung und Hilfe angesichts der Corona-Pandemie haben Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann in einem ökumenischen Gebet zum Ausdruck gebracht. In der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau feierten die beiden Geistlichen eine ökumenische Andacht, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wurde. Zu dieser Zeit läuteten in allen Kirchen in der Pfalz und der Saarpfalz zehn Minuten lang die Glocken.

Besonders schlossen Kirchenpräsident und Bischof die Ärzteschaft und Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Hospizen, Altenhilfeeinrichtungen und Praxen in das Gebet ein, „die bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit arbeiten.“ Mut, Kraft und Zuversicht erbaten Schad und Wiesemann für die zahlreichen Ehrenamtlichen, die Familien, alten und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen helfen.

Die Kirchen blieben nach den Ausführungen der leitenden Geistlichen ihrem Auftrag treu und stünden auch weiterhin all denen bei, die in der aktuellen Krise besonders betroffen seien. „In der Seelsorge, dem Gebet sowie in Diakonie und Caritas sind wir weiter für Sie da“, erklärten Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann, die das Gebet ohne Gottesdienstgemeinde vor Ort feierten.

Das ökumenische Gebet in der Kapelle des Protestantischen Butenschoen-Hauses in Landau wurde per Livestream über die Internet-Auftritte und Social-Media-Kanäle von Bistum und Landeskirche sowie in den Offenen Kanälen Kaiserslautern und Südwestpfalz übertragen. Als Aufzeichnung ist das Gebet auch weiterhin über www.evkirchepfalz.de und www.bistum-speyer.de zu sehen.

Die Evangelische Kirche der Pfalz will bis auf weiteres an den kommenden Samstagen jeweils um 18 Uhr eine Andacht aus dem Butenschoen-Haus senden.

23.03.2020

Abfallwirtschaftshof in Speyer geschlossen

Speyer / Abfallwirtschaftshof – Nach dem regulären Schließtag am Montag sind ab Dienstag, 24. März 2020, am Abfallwirtschaftshof (AWH) an der Franz-Kirrmeier-Straße keine privaten Anlieferungen mehr möglich. Die Verantwortlichen der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) haben diesen Entschluss fassen müssen, weil die Mindestvorgaben für die Personendichte auf dem Hof durch den hohen Kundendruck nicht ausreichend eingehalten werden konnten. Im Zuge der Corona-Prävention dient die Maßnahme dem Schutz der Anlieferer sowie des Personals von AWH und Kläranlage gleichermaßen. Der Betrieb der Kläranlage muss mit Blick auf die Daseinsvorsorge unter allen Umständen aufrechterhalten werden.

Solange keine öffentlichen Anordnungen dagegenstehen, werden die Grünabfallcontainer auf den acht verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet weiterhin bereitgestellt. Auch hier bitten die EBS die Nutzer eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Im Container soll immer nur eine Einzelperson Grünschnitt einschichten. Wartende müssen den notwendigen Abstand voneinander halten.

Stadtwerke Speyer GmbH
23.03.2020

Ansprache der Ministerpräsidentin Malu Dreyer an die Bevölkerung

Guten Abend, liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,

mir ist es wichtig, Sie in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit der Corona-Krise immer wieder persönlich anzusprechen. Das ist möglich, weil ganz viele Journalisten und Journalisten trotz aller Widrigkeiten weiter ihre Arbeit tun. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

Die Zahl der Infizierten wird auch bei uns weiter ansteigen. Die Landesregierung bewertet die Lage täglich neu und handelt entschlossen und konsequent auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und in enger Absprache mit unseren Kommunen und der Bundesregierung. Ich versichere Ihnen: Bei all unseren Entscheidungen stehen Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit an erster Stelle.

Unser Ziel ist: die Geschwindigkeit zu drosseln, mit der sich das Corona-Virus im Land ausbreitet, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig ins Krankenhaus müssen.

Damit es dazu nicht kommt, müssen wir alle unsere Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind, müssen jetzt alle Abstand halten.

Die Landesregierung hat dazu seit dem vergangenen Montag eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen beschlossen:

  • Unsere Schulen und Kitas sind geschlossen. Aber wir haben die Eltern nicht vergessen. Eine Notbetreuung ist für alle eingerichtet, die sie brauchen. Ich danke allen, die mithelfen, dass die Versorgung unserer Kinder gelingt.
  • Am Dienstag haben wir Kneipen, Diskotheken, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch Spielplätze geschlossen. Was die Menschen brauchen, bleibt geöffnet: Arztpraxen und Apotheken, Supermärkte und Drogerien, möglichst viele Institutionen der Wirtschaft und der Logistik.

Seitdem haben wir gesehen: Viele Menschen halten sich an die Schutzmaßnahmen. Ihnen allen möchte ich herzlich danken. Aber es gibt leider noch immer Leute, die den Ernst der Lage nicht begriffen haben. Ich sage ganz klar: Wer Corona-Partys feiert oder sich zum Kaffeekränzchen trifft, gefährdet das Leben anderer und auch sein eigenes.

Deshalb haben wir heute beschlossen, dass ab Mitternacht auch alle Cafés, Eisdielen und Restaurants in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Die Menschen können weiter an die frische Luft gehen, aber dürfen nicht mit mehr als fünf Personen zusammenstehen.

Abstand zu halten gilt leider auch im Blick auf unsere europäischen Nachbarn. Leider kämpfen unsere französischen Freunde in Grand-Est mit hohen Infektions- und Todesraten. Pendler und Pendlerinnen dürfen deshalb ab sofort nur noch zwischen ihrem Arbeits- und Wohnort hin und herfahren, ein Stopp im Supermarkt oder ein Ausflug zum Vergnügen sind verboten.

In einem zweiten Maßnahmenpaket erhöhen wir weiter massiv die Zahl der Behandlungsplätze für Corona-Kranke, insbesondere für schwere Verläufe.

Damit schnell getestet werden kann, haben wir im ganzen Land Fieberambulanzen eingerichtet und bauen diese weiter aus.

Wir haben bereits jetzt die Anzahl der Intensiv- und Beatmungsbetten deutlich erhöht und schulen 2000 Kräfte zusätzlich für die Pflege in den Intensivstationen.

In Corona-Schwerpunkt-Krankenhäusern werden zusätzliche Plätze geschaffen.

Ich versichere Ihnen: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle, die erkranken, bestmöglich zu versorgen!

Ein drittes Maßnahmenpaket betrifft die Wirtschaft.

Schon jetzt hat das Virus massive Auswirkungen auf die Unternehmen, Selbständige und ihre Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Als Landesregierung tun wir alles, um krisenbedingte Insolvenzen so weit als möglich zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern.

Wir spannen gemeinsam mit der Bundesregierung einen Schutzschirm, um die schlimmsten Folgen der Corona-Krise zu verhindern.

Die Zugänge zum Kurzarbeitergeld wurden bereits erleichtert. Kein Unternehmen sollte jetzt zögern, sich für einen Kredit an seine Hausbank oder für Steuererleichterungen an sein Finanzamt zu wenden.

Selbständige, Kleinunternehmer, Künstler und Künstlerinnen trifft die Krise besonders hart. Für viele geht es um die Existenz. Der Bundesfinanzminister arbeitet gerade an einem milliardenschweren Hilfspakt für Soloselbständige und Kleinstfirmen, das in der nächsten Woche beschlossen wird.

Darlehen, direkte Hilfe und Zuschüsse werden den Unternehmen in Rheinland-Pfalz so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. Ich kann Ihnen versichern, wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um alle Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

Liebe Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen,

wir stehen wirklich mitten in einer historischen Situation. Viele Menschen arbeiten gerade bis zur Erschöpfung. Ich danke denjenigen, die sich in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Laboren um Kranke kümmern und sich auf den Notfall mit vielen Schwerkranken vorbereiten. Ich danke den Verantwortlichen in den Kommunen und den vielen Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Und ganz besonders auch denjenigen, die unter erschwerten Bedingungen unsere Versorgung sichern, so dass es uns an nichts fehlt. Sie alle leisten einen unschätzbaren Dienst für das Gemeinwohl!

Besonders freue ich mich, dass auch immer mehr Leute voller Elan und Humor Ideen entwickeln, die diejenigen unterstützen, die Hilfe brauchen. Sie zeigen: Menschlichkeit ist stärker als Egoismus! Zur Unterstützung dieser Initiativen hat die Landesregierung kurzfristig ein neues Förderprogramm aufgelegt, das unbürokratisch und schnell finanziell Hilfe leistet. Inzwischen haben schon 780 Lehrer und Lehrerinnen ihre Bereitschaft erklärt, an anderen Orten auszuhelfen. Auch dafür ein herzlicher Dank!

Liebe Landsleute, jeder Einzelne und jede Einzelne hat es jetzt in der Hand, ob wir das Virus eindämmen können. Ich bitte Sie eindringlich: Halten Sie sich an die vereinbarten Schutzmaßnahmen, um Menschenleben zu retten! Geben Sie auf sich und Ihre Nächsten Acht und bleiben Sie gesund!

Vielen Dank.

Es gilt das gesprochene Wort

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020

Corona-Pandemie: Stadtverwaltung verschärft Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen erweitert mit Wirkung vom morgigen Samstag, 21. März 2020, ihre Verfügungen zu kontaktereduzierenden Maßnahmen und untersagt das Betreten öffentlicher Orte. Dazu zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie das Rheinufer. Es gelten einige Ausnahmen: Wenn es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist, dürfen öffentliche Orte betreten werden. Es ist erlaubt, Lebensmittel oder andere Dinge zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse einzukaufen, den Arzt zu besuchen oder zur Arbeit zu gehen. Eltern, die ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, können dies auch weiterhin tun. Ebenfalls erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, spazieren zu gehen, zu joggen oder mit dem Hund Gassi zu gehen.

Der Öffentliche Personennahverkehr darf gleichfalls nur für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit benutzt werden, dabei muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden.

Es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern um weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung.

Darüber hinaus werden entsprechend den Beschlüssen der rheinland-pfälzischen Landesregierung die Gaststätten geschlossen, dies gilt sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie und betrifft auch Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés, Shishabars, mobile und stationäre Eisverkaufsstände. Geschlossen bleiben auch Floristen und Autowaschanlagen. Nicht mehr öffnen dürfen darüber hinaus auch beispielsweise Solarien, Sonnenstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Frisöre und Frisörbetriebe oder Barber Shops. Weiterhin möglich ist es, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder das Angebot eines Lieferservice durch Gaststätten. Jeglicher Verzehr vor Ort ist ausgeschlossen.

Für Betriebe, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, wie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte gelten Auflagen, insbesondere zu Hygiene-, Einlass- und Abstandsregelungen.

Das Betretungsverbot für die öffentlichen Orte ist formal in einer gesonderten Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen geregelt. Die Maßnahmen zum Betretungsverbot sind vorerst bis zum Freitag, 3. April 2020, 24 Uhr gültig. Für die anderen Maßnahmen hat die Stadt ihre bisherige Allgemeinverfügung zu diesem Themengebieten angepasst und neu erlassen. Sie gelten bis 19. April 2020.

OB Steinruck: Konsequenz und Disziplin gefordert

„Wir müssen unter allen Umständen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Der Weg dahin führt über eine klare, konsequente und verantwortungsbewusste Verringerung von Sozialkontakten auf das Nötigste. Unsere heutigen Entscheidungen sind konsequent und notwendig. Sie verfolgen alle das Ziel, im Interesse unseres Gesundheitssystems Zeit zu gewinnen. All das dient allein dem Wohl unserer Gesellschaft, die die Älteren und die Schwächeren schützt. Wir haben in den vergangenen Tagen erlebt, wie Menschen solidarisch und achtsam miteinander umgehen und unseren Anordnungen großes Verständnis entgegenbringen und es unterstützen. Was wir uns im Moment nicht leisten können, sind Unvernunft, Ignoranz oder Fahrlässigkeit. Leider haben wir auch immer wieder erlebt, dass sich Menschen nicht an die Vorgaben halten. Daher erweitern wir unsere Allgemeinverfügung noch einmal streng.  Ich will ebenso unmissverständlich darauf hinweisen: Wir werden das durchsetzen und wir sind bereit, unsere Maßnahmen jederzeit anzupassen und gegebenenfalls weiter zu verschärfen, sollten wir feststellen, dass die bisherigen Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck das Vorgehen der Verwaltung.

„Ich appelliere noch einmal an die Bürger*innen: Bleiben Sie zu Hause! Wenn immer möglich, erledigen Sie das Notwendige zügig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll! Setzen Sie sich und andere nicht unnötigen Kontakten und damit Übertragungswegen aus. Seien Sie diszipliniert und nehmen Sie Rücksicht und respektieren Sie unsere Anordnungen“, fordert die OB alle zu Mithilfe und Solidarität auf.

Mehr auf www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.03.2020

Weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung

Mannheim – Die baden-württembergische Landesregierung hat am Freitag weitere Maßnahmen angekündigt, mithilfe derer die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden soll. Diese Maßnahmen werden auch im öffentlichen Raum im Mannheimer Stadtgebiet für weitere Einschränkungen sorgen.

Das Land hat beschlossen, ab morgen, 21. März, alle Zusammenkünfte und Ansammlungen von Gruppen auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Heißt konkret: Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Davon ausgenommen sind Familien, also Eltern mit ihren Kindern, und Paare. Unter „Öffentliche Plätze“ fallen gemäß der Mannheimer Polizeiverordnung alle Straßen, Grün- und Freizeitanlagen, Gewässer, Wiesen und Felder, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder der öffentlichen Benutzung dienen. In Mannheim sind dies zum Beispiel die Wasserturmanlage, der Paradeplatz, die Neckarwiese und die Grünflächen an den Rheinterrassen.
Auch in privaten Räumen sollten nach Möglichkeit keine Treffen und Veranstaltungen stattfinden. Hier gilt der Appell an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Keinen Unterschied gibt es bei den Restaurants und Gaststätten, deren Schließung von der Stadt Mannheim bereits am Mittwoch verfügt wurde. Diese Regelung soll ab morgen landesweit gelten. Wie auch in Mannheim sollen lediglich Lieferdienste und Take-Away noch erlaubt sein.

Bereits heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Verordnung hingewiesen, was erfreulicherweise auf viel Verständnis stoß. Morgen werden Polizei und Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder verhängen.
Weiter Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen und hängen von der weiteren Entwicklung und Lagebeurteilung ab.

Stadt Mannheim
23.03.2020

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Speyer – Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.

„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.

Stadtverwaltung Speyer
23.03.2020

11. Aktuelle Information zu Corona, 20.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Kita-Gebühren
  3. Friedhöfe
  4. Stadtbibliothek
  5. Digitale Kulturangebote
  6. MARCHIVUM

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 102

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 20.03.2020, 16 Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 102. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Kita-Gebühren: Einzug für April gestoppt

Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/stadt-stoppt-einzug-der-kita-gebuehren

3.) Friedhöfe

Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.

Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.

4.) Stadtbibliothek: bitte zuhause bleiben und keine Medien abgeben

Entgegen der gestrigen Aufforderung bittet die Stadtbibliothek ab sofort nicht mehr um Rückgabe der Medien in die Rückgabeboxen, sondern bittet die Leser*innen darum, zuhause zu bleiben. Medien werden bis zur Wiedereröffnung der Bibliotheken automatisch verlängert, es entstehen keine Gebühren.

Für Fragen steht die E-Mail Adresse Stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de zur Verfügung, außerdem die Telefonnummer 293-8935 und speziell zu den online-Angeboten 293-8933.

5.) Digitale Kulturangebote: „Welttag der Poesie“ am 21. März

Der 21. März wurde von der UNESCO zum „Welttag der Poesie“ erklärt. Bereits zum dritten Mal hat das Kulturamt Mannheim die Aktivitäten der Mannheimer Akteure koordiniert und mit dem Kulturbüro der Metropolregion Rhein-Neckar abgestimmt. „Poesie in Mannheim, der Metropolregion Rhein-Neckar und der ganzen Welt“ war die Titelzeile der Pressemeldung bevor das Corona-Virus die Absage der einzelnen Veranstaltungen erzwang. Unter http://www.metropolpoesie.de steht nun ein alternatives Online-Angebot zur Verfügung.

6.) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung

Das MARCHIVUM hat alle öffentlichen Bereiche zunächst bis zum 19. April geschlossen. Deshalb verlagert das MARCHIVUM seine Aktivitäten ins Netz und bespielt in den nächsten Wochen seinem Blog unter https://www.marchivum.de/de/blog täglich mit neuen Beiträgen – darunter Ausstellungseinblicke, Nachlasswelten, Archivschätze u.v.m. Auf die Neuerscheinungen im Blog macht das MARCHIVUM über Facebook und Twitter täglich aufmerksam. Weitere Information zu den Aktivitäten des MARCHIVUM kann man außerdem über den Newsletter abonnieren: https://www.marchivum.de/de/newsletter-anmeldung

Stadt Mannheim
23.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung über eine eingeschränkte Ausgangssperre als weitere kontaktreduzierende Maßnahme aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich im direkt an den Landkreis Germersheim angrenzenden Hochrisikogebiet Grand Est (Frankreich) mit weiteren Infektionen bis hin zu Todesfällen. „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Ab Mitternacht, 21. März 2020, gilt im Landkreis Germersheim, wie in der gesamten Südpfalz, eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen.

Ab Mitternacht ist das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald.

Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind; die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind; die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen; die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind, wie z.B. Kauf von Lebensmitteln; die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind; für Trauungen im engen Familienkreis; für Bestattungen im engen Familienkreis; wenn öffentliche Orte alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ohne vermeidbaren Aufenthalt zügig durchschritten werden. Dies gilt auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren, die ins Freie verbracht werden müssen.

Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur zulässig, wenn es unbedingt notwendig ist (z.B. Arztbesuch, Kauf von Lebensmitteln, Fahrt zur/von der Arbeit), nicht für Freizeitzwecke, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

Bei Kontrollen durch die Polizei und die Ordnungsbehörden sind die Gründe, warum man erlaubterweise unterwegs ist, glaubhaft zu machen.

Die Regelungen gelten vorerst bis 3. April 2020, 24 Uhr.

Die gesamten Ausführungen sind in der Allgemeinverfügung nachlesbar, die im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 13/2020 veröffentlicht ist. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Stadt Speyer untersagt das Betreten öffentlicher Orte – Restaurants müssen schließen

Speyer – Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt Speyer eine überarbeitete Allgemeinverfügung, die das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 21. März 2020.

Wichtig ist, dass es nicht um eine generelle Ausgangssperre handelt! Das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen ist zwar grundsätzlich untersagt, allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Das Haus oder die Wohnung sollte nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Weiterhin im Freien aufhalten darf sich außerdem, wer alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zum Beispiel spazieren oder joggen geht oder ein Haustier ausführt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Personen untereinander zu achten.

„Leider haben die Erfahrungen der letzten Tage gezeigt, dass dieser Schritt erforderlich ist, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. „Uns allen fällt „Social Distancing“ schwer, aber leider ist es in unserer aktuellen Situation die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.

Darüber hinaus werden mit separater Verfügung ab dem morgigen Samstag alle Restaurants und Gaststätten im Stadtgebiet geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben nur Liefer- und Abholservices unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen in ausreichendem Maße überprüft werden können, hat die Stadtspitze entschieden, den Kommunalen Vollzugsdienst personell aufzustocken. Die Vollzugsbeamten erhalten Unterstützung durch die Kollegen aus dem Bereich Straßenverkehr.

Die Allgemeinverfügungen werden im Laufe des Tages auf www.speyer.de/corona eingestellt.

Stadt Speyer
23.03.2020

Coronavirus: 27 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Freitag, 20. März 2020, 14.30 Uhr, 27 positiv getestete Personen. Die Personen kommen aus den Städten Wörth und Germersheim sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel.

Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de.

Das Bürgertelefon wird aufgrund des großen Anrufaufkommens ab Samstag, 21. März 2020, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Dein Zoo Heidelberg für Zuhause

Aktuelle Videos & Impressionen online verfügbar

Der Zoodirektor sendet per Videobotschaft Grüße an alle Zoo-Freunde daheim. (Foto: Zoo Heidelberg)

Heidelberg / Zoo – Besonders im Frühling zeigt sich der Zoo Heidelberg von einer ganz besonders farbenfrohen Seite. Überall im Zoo blühen die Sträucher, Wiesen und Büsche. Die ersten Jungtiere erkunden gemeinsam mit ihren Eltern die Anlagen. Leider können Besucher diese Frühlingseindrücke nicht live miterleben. Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zu Corona bleibt der Zoo Heidelberg auf Anordnung der Stadt Heidelberg bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Um Zoo-Freunde dennoch auf dem Laufenden zu halten, hält der Zoo viele Frühlingsimpressionen digital fest und veröffentlicht diese auf der Webseite unter: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und in den Sozialen Medien.

Die kleinen Ferkel beobachtet der Zoodirektor derzeit besonders gerne. (Foto: Heidrun Knigge/Zoo Heidelberg)

„Es passiert gerade so viel im Zoo, da möchten wir unsere Freunde und Unterstützer so gut es eben geht daran teilhaben lassen!“, erklärt Zoodirektor Dr. Wünnemann. „Viele der Aufnahmen stammen von unseren Tierpflegern, die nun in wechselnden Schichten im Zoo sind und sich um unsere Tiere kümmern. Das ganze Team hilft mit, wenn es darum geht, etwas zu unseren Zoo-Freunden nach Hause zu bringen.“ Mit Informationen zu den Zootieren, dem Zoo-Team und vielen Frühlingsaufnahmen zeigt der Zoo, was den Besuchern im Augenblick verborgen bleibt. Es ist schließlich nicht nur die Natur im Zoo Heidelberg, die in diesen Tagen richtig aufblüht. Bei den Zootieren herrscht in den Gehegen, Anlagen und Volieren viel Aktivität. Die Erdmännchen sind mit ihrem Nachwuchs viel in der Sonne, das junge Kudu erkundet bereits sehr sicher die Außenanlage, die beiden Berberlöwen genießen vom Aussichtsturm den Blick über ihre neue, immer grüner werdende Anlage, die Flamingos bereiten sich auf die kommende Brutsaison vor und die Ferkel rennen im Schweinsgalopp durch das Gehege. „Unsere Besucher zuhause können sich auf abwechslungsreiche Videos und Videobotschaften aus dem Zoo freuen“, so Wünnemann. Im aktuellen Videobeitrag sendet der Zoodirektor selbst seine Grüße und verrät etwas über seine (aktuellen) Lieblingstiere im Zoo. Weitere Beiträge werden folgen. Aber eines ist sicher: Das gesamte Zoo-Team freut sich bereits jetzt darauf, die Besucher bald wieder im Zoo Heidelberg zu treffen, wo jeder das Zooleben dann live erleben kann. Links zu den Videos: www.zoo-heidelberg.de/deinzoo und www.facebook.com/ZooHeidelberg

Tiergarten Heidelberg gGmbH
23.03.2020

Aktueller Stand Verbreitung Coronavirus – Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 8 Uhr) gibt es im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis 41 Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden: 10 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 9 aus der Stadt Frankenthal, 13 aus der Stadt Ludwigshafen und 9 Personen aus der Stadt Speyer.

Alle Personen und deren enge Kontaktpersonen stehen unter häuslicher Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz. Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und das unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Die Verwaltungen haben zusätzlich verschiedene Allgemeinverfügungen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen erlassen, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Verfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die aktuellen Fallzahlen sind auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.rhein-pfalz-kreis.de einsehbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Nach aktuellem Stand (20. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße fünf weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 37 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, eine Person aus der Verbandsgmeinde Landau-Land, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, neun Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und sechs Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Presse-Information der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße
23.03.2020

Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz / Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.
  1. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,
  2. die zur Anwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
  3. die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind;
  4. die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;
  5. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind (Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel);
  • die für berufliche Zwecke einschließlich der Unterbringung von Kindern in der Notbetreuung erforderlich sind;
  • wenn öffentliche Orte im Freien allein, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.
  • Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist nur für Betretungen gemäß Ziffer 2 Buchstaben a) bis e) zulässig, wobei bei der Benutzung ein Abstand von mindestens 1,50 Metern gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.
  • Bei Kontrollen durch die Polizei und den gemeindlichen Vollzugsdienst sind die Gründe, warum eine Betretung gem. Ziffer 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.
  • Die Regelungen nach Ziffern 1 bis 4 dieser Verfügung treten am Tag nach der Bekanntmachung (0.00 Uhr) in Kraft. Sie gelten vorerst bis 03.04.2020, 24.00 Uhr.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen.

Begründung

Mit den bisherigen Allgemeinverfügungen hat die Kreisverwaltung Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Unter anderem sind Zusammenkünfte in verschiedenen Einrichtungen sowie sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen unabhängig von der Personenzahl untersagt, Restaurantbesuche eingeschränkt und Einkaufsmöglichkeiten auf unbedingt erforderliche Bereiche reduziert.

Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv und in exponentieller Weisen an. Das Robert-Koch-Institut stuft seit dem 17.03.2020 die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung als hoch ein.

Im Rhein-Pfalz-Kreis sind trotz der getroffenen Maßnahmen aktuell und realistisch erwartbar auch in Zukunft zahlreiche Menschen im Kreisgebiet rege unterwegs. Wenngleich die bisher getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Veränderungen im öffentlichen Leben und damit zu einer Reduzierung von sozialen Kontakten geführt haben, erscheint nach wie vor die Sensibilität und das entsprechende Handeln in Teilen der Bevölkerung nicht angemessen ausgeprägt: Zahlreiche Beobachtungen von Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen im Rhein-Pfalz-Kreis, sowie Berichte über private Feiern, Ausgehverhalten und Vergleichbares bis hin zu sog. „Corona-Partys“ belegen diese in Teilen der Bevölkerung bislang ungenügende Sensibilisierung.

Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein und frühsommerlichen Temperaturen lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Personen aufeinandertreffen. Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Absicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich.

Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS-CoV-2 übertragen und damit in die Bevölkerung weiterverbreitet wird.

Die Entwicklung lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zustand erwarten, der das Gesundheitssystem und insbesondere die akute Versorgung von Patienten in Krankenhäusern überfordert. Die Zustände in anderen Ländern wie auch Prognosen von Medizinern in Deutschland lassen die Notwendigkeit der Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen erwarten mit der Folge, dass ggf. bestimmte Personengruppen trotz Lebensgefährdung nicht mehr adäquat versorgt werden können.

Das mit dieser Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot des Betretens öffentlicher Orte ist mit Blick auf die oben dargestellten Zusammenhänge geeignet und erforderlich, die weitere Ausbreitung von Corona-Infektionen in der Bevölkerung einzudämmen. Ein milderes Mittel, mit dem ein Schutz vor Ansteckungen bzw. eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu erzielen wäre, ist nicht ersichtlich. Der derzeitige Anstieg der Infektionsfälle erfordert, dass neue Ansteckungen so weit als möglich minimiert werden. Dies ist nur möglich, wenn jegliche Kontakte, die nicht im Sinne der Ausnahmemöglichkeiten nach Ziffer 2) liegen, unterbunden werden.

Das Verbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit stehen wie oben dargestellt erhebliche gesundheitliche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbreitung des Coronavirus sowie die Gefahr einer akuten und schwerwiegenden Überlastung der Gesundheitsversorgung gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

Die Verhältnismäßigkeit der Verfügung wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass durch die unter Ziffer 2 genannten Ausnahmen weiterhin dringende und unaufschiebbare Geschäfte möglich bleiben sowie ein gewisses Mindestmaß an persönlicher Bewegungsfreiheit bestehen bleibt.

Zur Durchsetzung der Verfügung ist die Anordnung von unmittelbarem Zwang erforderlich. Die Androhung von Zwangsgeld als milderes Zwangsmittel ist untunlich, denn die Ansteckung lässt sich nur dann wirksam verhindern, wenn Personen notfalls unter Zwang sofort dazu gebracht werden, das Betretungsverbot einzuhalten und im Falle der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen den erforderlichen Abstand einzuhalten.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Maßnahmen des Erlasses sind zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

Die Kreisordnungsbehörden haben als zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 getroffen werden. Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen a.Rh. eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

18. BASF FIRMENCUP wird wegen COVID-19 verschoben

Hockenheim / Hockenheimring – Der ursprünglich für den 6. Mai 2020 auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg geplante BASF FIRMENCUP wird verschoben. Veranstalter und Hockenheimring bemühen sich derzeit, einen neuen Termin für den Team-Lauf der Metropolregion Rhein-Neckar zu finden, der zur Top-5 der Firmenläufe in Deutschland gehört.

„In diesem Moment gilt es vor allem, angemessen zu reagieren und alles Mögliche zu unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Gesundheit aller Teilnehmer, Partner und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität“, so Heidi Böttcher, beim Veranstalter Infront B2Run für den BASF FIRMENCUP verantwortlich. „Wir beobachten die Entwicklung rund um das Virus sehr genau. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit den Behörden und beraten uns täglich wie wir bestmöglich mit der sich ständig ändernden Situation umgehen können.“

Tower Media GmbH
23.03.2020

Corona/Ministerrat: Landesregierung beschließt weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung

Berlin / Rheinland-Pfalz – Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben

Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

1.     Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

2.     Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),

3.     Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,

4.     Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,

5.     Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,

6.     Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.

Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.

Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze

Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze weiter reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.  Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, den 22. März 2020, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

„Diese Verordnung ist notwendig, um eine zu schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Insbesondere durch die hohe Infektions- und Todesrate in der rheinland-pfälzischen Nachbarregion Grand Est in Frankreich besteht die Gefahr einer zunehmend schnellen Ausbreitung des Virus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Verordnung sei ein milderes Mittel zu einer allgemeinen Grenzschließung oder einem vollständigen Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot.

Der freie Warenverkehr soll so zudem gesichert werden. Andernfalls müssten Menschen, die aus RKI-Risikogebieten kommen, insbesondere Fernfahrer, in Quarantäne genommen werden. Die Verordnung ist demnach auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Reisebeschränkungen

Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.html heruntergeladen werden.

Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft

„Die Corona-Krise hat enorme Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere die kleinen Unternehmen und die Solo-Selbstständigen sind bereits jetzt spürbar getroffen. Ich habe mich schon frühzeitig für eine gesamtstaatliche, eine gemeinsame Lösung eingesetzt. Daher begrüße ich das Soforthilfeprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ausdrücklich.  Corona ist ein mindestens nationales, wenn nicht globales Problem und so muss die Antwort auch auf nationaler Ebene erfolgen. Wir werden den Bund bei der Umsetzung des Programms unterstützen. Gleichzeitig bin ich mit allen Akteuren im Gespräch, um einen eventuell bestehenden weiteren Bedarf an Hilfsangeboten zu identifizieren und darauf zu reagieren“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Der Minister rief alle Unternehmen dazu auf, bestehende Angebote zu nutzen. „Nutzen Sie das Kurzarbeitergeld. Sprechen sie mit ihrem Finanzamt. Suchen sie den Kontakt zu ihrer Hausbank, die eine Schlüsselrolle spielt für die Bürgschafts- und Darlehensprogramme der Landesregierung“, sagte Wissing. Allerdings muss allen klar sein, dass die Politik nur die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen kann, um die Verbreitung des Virus an und für sich einzudämmen, sind wir hingegen alle gefordert.

Sicherheit im Lebensmittelhandel

Mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel betonte Ernährungsministerin Höfken: „Die Gesundheitsministerin und ich haben uns mit einem Schreiben unter anderem an den Einzelhandel gewandt, um auf die besondere Bedeutung der verpflichtenden Einhaltung von Hygieneregeln und -maßnahmen hinzuweisen. Ich möchte besonders die Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung unterstreichen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel ist in dieser Krise systemrelevant, da diese tagtäglich in den Geschäften für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in unserem Land arbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam nochmal eine Handreichung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen auf unserer Homepage veröffentlicht, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kundinnen und Kunden in den Geschäften bestmöglich zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten von Abstandsregeln beim Lebensmitteleinkauf.“ 

Ehrenamt ist in der Krise wichtig und erhält Unterstützung

In dieser schwierigen Situation mache es Mut, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz sich gegenseitig helfen und unterstützen. Vielen Bürgern und Bürgerinnen sei es nicht egal, wie Ältere, Kranke oder Menschen in Quarantäne mit dem Nötigsten versorgt werden oder ob sie an Einsamkeit und fehlenden sozialen Kontakten leiden. Neben den bestehenden sozialstaatlichen Hilfestrukturen und den Angeboten der Kommunen sei ihr Engagement wichtig, um in Zeiten von „social distancing“ soziale Kälte zu vermeiden.

“Ich bin sehr froh darüber, dass überall im Land nachbarschaftliche Hilfsdienste wie Einkaufshilfen, Online-Leseangebote oder Sorgentelefone von ehrenamtlich Engagierten ins Leben gerufen worden. Sie wollen wir schnell und unbürokratisch unterstützen. Ich habe deshalb ein neues Förderprogramm initiiert, aus dem ab sofort entstehende Auslagen und Aufwände erstattet werden. Die Projektförderung erfolgt einmalig in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Damit stehen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln rund eine halbe Million Euro für die Engagementförderung in der Corona-Pandemie zur Verfügung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

In den kommenden Wochen und Monaten würden solche Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Initiativen weiter an Bedeutung gewinnen. Dafür brauche es gute Rahmenbedingungen, gebündelte Informationen, unkomplizierte Zugänge zu bestehenden Netzwerken sowie nicht zuletzt auch neue, unbürokratische Förderangebote. „Für alle in der Corona-Krise ehrenamtlich Engagierten haben wir für die Praxis wichtige Informationen, die Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner zusammengestellt. Diese Übersicht werden wir kontinuierlich fortschreiben.

Angekündigter Nachtragshaushalt bereits kommende Woche im Kabinett

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird bereits in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag, 24. März, den Nachtragshaushalt beraten.

„Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell auf die aktuelle Situation vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation wird der Nachtragshaushalt den aktuellen Bedarfen angepasst“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag werden die Ministerpräsidentin und die Finanzministerin über die Einzelheiten des Nachtrags informieren. Die Landesregierung hat die Bitte an den rheinland-pfälzischen Landtag herangetragen, im Anschluss an den Kabinettsbeschluss ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen.

Pressekonferenzen nur noch online

Die Ministerpräsidentin wird ab sofort und bis auf weiteres zum eigenen Schutz und dem Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter Pressekonferenzen streamen und Fragen über Telefon und Kurznachrichten entgegennehmen. Die Ministerpräsidentin wird zudem aus Vorsichtsgründen weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da sie möglicherweise mittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Aus diesem Grund greifen die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Schlüsselpersonal. Daher sollen ab sofort Menschen, die in näheren Kontakt zu ihr treten, Mundschutz tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und so die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.

Appell an die Bevölkerung

„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin

Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.03.2020

Schifferstadter für Schifferstadter: Hilfe während der Coronakrise

Schifferstadt – Ältere, alleinstehende Menschen, solche mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder Immunschwäche sind durch den aktuell grassierenden Coronavirus besonders gefährdet. Aber sie können sich und andere vor Ansteckung schützen – indem sie zuhause bleiben. Was aber, wenn es ihnen an etwas fehlt?

Gemeinsam mit den bereits in Schifferstadt aktiven Organisationen hat die Stadtverwaltung eine telefonische Hotline unter 01718171493 eingerichtet. Hier darf sich Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr jeder melden, der Sorgen und Ängste hat, jemanden braucht, der für ihn den Einkauf, das Gassigehen mit dem Hund erledigt oder Hilfe bei einer kleinen Reparatur benötigt. Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten die Anrufer je nach Anliegen an den entsprechenden Ansprechpartner weiter. Ist die Hotline nicht besetzt, zeichnet ein Anrufbeantworter die Nachrichten auf. Selbstverständlich können sich auch Bürgerinnen und Bürger melden, die anderen ihre Hilfe anbieten möchten. Auch hier leistet die Stadtverwaltung Vermittlungsarbeit.

Nicht nur in Zeiten von Corona, aber natürlich gerade jetzt, haben sich einige kommerzielle, aber auch ehrenamtliche Organisationen auf den erhöhten Bedarf an Unterstützung eingestellt. Daneben arbeiten auch die Kirchen, Moscheen und die Ökumenische Sozialstation an Ideen und Konzepten, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen bzw. die bereits bestehenden Hilfsangebote mit voranzutreiben.

Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes

Unter der Nummer 017693701726 sind die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Sie organisieren einen kostenfreien Einkaufsservice – nur der Warenwert muss erstattet werden. „Wir schließen niemanden aus. Jeder darf sich bei uns melden – ob als Helfer oder Hilfsbedürftiger“, sagt Christoph Werner, Vorsitzender des Ortsvereins Schifferstadt & VG Dannstadt Schauernheim.

Hilfedienst für Personen mit Pflegestufe 1 bis 5

Anrufen, Einkaufsliste durchgeben und jeden Mittwoch und Freitag mit den gewünschten Produkten aus Aldi, Lidl und Edeka beliefert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hilfediensts Rhein-Pfalz kaufen für Menschen mit Pflegestufe 1 bis 5 ein. Bezahlt wird bar oder per EC-Karte laut Kassenzettel bei Lieferung. Die Telefonnummer lautet: 06235 / 446 285 5.

24-Stunden-Hilfe bei technischen und handwerklichen Problemen

Eine Kleinigkeit muss repariert, Gardinen auf- und abgehängt oder ein Router und WLAN eingerichtet werden? Mit seinem 24-Stunden-Notdienst reicht Matthias Bürgers Alleinstehenden und Senioren seine „Helping Hand“. Er bietet schnelle und preiswerte Hilfestellung bei diversen handwerklichen Herausforderungen und vielem mehr. Gerne dürfen die Hilfesuchenden auch mithelfen! Erreichbar ist „des Bürgers helfende Hand“ telefonisch unter 06235 / 9256250 oder mobil unter 01729802291.

Junge Union aktiviert „Einkaufshelden“

Knapp 8.000 sogenannte Einkaufshelden sind deutschlandweit für Ältere und chronisch Kranke unterwegs. Initiiert hat die Aktion die Junge Union Deutschland. Wer mitanpacken will, kann sich unter die-einkaufshelden.de registrieren und erhält dann vermittelte Anfragen von Hilfesuchenden aus der Region. Sofern der Einkaufsheld diese erledigen kann und will, erhält er die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Umgekehrt geht´s natürlich genauso: Der Hilfesuchende stellt seine Anfrage über die Plattform, wird an seinen Einkaufshelden aus der Gegend vermittelt und erhält dessen Kontaktdaten.

Wer sich als Einkaufsheld registriert, kann sich auch direkt seinen persönlichen Steckbrief mit Hilfsangebot und Kontaktdaten ausdrucken. Der kann dann im Mehrfamilienhaus oder der Nachbarschaft ausgehängt werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020

Ruftaxi verkehrt mit Notfahrplan

Haßloch – Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr. In dem Zusammenhang wird das Ruftaxi-Angebot in Haßloch mit dem heutigen Freitag seinen regulären Fahrbetrieb einstellen und ab Montag, 23. März 2020 nach einem Notfahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt. Demnach wird das Ruftaxi ab Montag in der Zeit zwischen 09:00 und 17:00 Uhr nur noch das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße anfahren. Weitere Fahrziele sieht der Notfahrplan nicht vor.

Darüber hinaus wird die Zahl der Fahrgäste auf maximal 2 Personen beschränkt (ggf. plus eine weitere Begleitperson). Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Auch findet keine Einstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Personen statt. Hierzu ist eine Begleitperson erforderlich. Diese Maßnahmen sind zum Schutz der Fahrgäste als auch des Fahrers erforderlich. Darüber hinaus findet kein Fahrkartenverkauf im Ruftaxi statt. Die Fahrt ist in dem Fall kostenfrei. Der Notfahrplan gilt zunächst bis zum 30.04.2020, kann bei Notwendigkeit aber verlängert werden.

Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs ist, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.

Gemeindeverwaltung Haßloch
23.03.2020

„Wir sind alle füreinander verantwortlich“

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit Video-Botschaft an die Menschen im Bistum Speyer – Besondere Worte der Ermutigung an Kinder und Jugendliche

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann: „Wir sind alle füreinander verantwortlich“

Speyer – Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann wendet sich mit einer Video-Botschaft an alle Menschen und Gläubige im Bistum Speyer. „Wir alle spüren in diesen Tagen: Durch die Corona-Krise ist die Welt in einer ganz besonderen Herausforderung – und wir mitten drin.“ Er dankt allen, die sich schon bisher solidarisch gezeigt haben mit den Betroffen, indem sie auch schmerzliche Einschränkungen in Kauf genommen haben.

Es sei bitter, nicht mehr zum Gottesdienst zusammenkommen können. „Aber wir spüren: Wir sind trotzdem eine Gebetsgemeinschaft. Das können wir auch miteinander erleben, indem wir uns auf digitale Weise uns miteinander verbinden oder einfach auch ganz still im Herzen“, so Bischof Wiesemann. „Füreinander da sein, aufmerksam aufeinander sein, solidarisch füreinander sein, verantwortlich handeln: Das ist etwas sehr Wesentliches in diesem Augenblick.“

Er ermutigt die Gläubigen, anderen ein Zeugnis des Glaubens gerade in dieser Herausforderung zu geben und dankt allen, „die in dieser Krise ganz Großartiges leisten. An sie möchte ich ein besonderes Wort des Dankes richten, in die Krankenhäuser, in die Pflege, aber auch an Sie zuhause, wenn sie jemanden zu betreuen haben.“

Worte der Zuversicht an Kinder und Jugendliche

In einer eigenen Video-Botschaft spricht der Bischof speziell Kindern und Jugendlichen Mut und Zuversicht zu. „In diesem Augenblick spüren wir: Wir gehören alle zusammen, die Jungen und die Alten.“ Er erklärt, warum es wichtig ist, „dass wir jetzt miteinander verantwortlich füreinander sind“ und warnt vor schlechten Vorbildern. Zugleich bestärkt er die Zuversicht: „Wir haben immer wieder aus einem tiefen Vertrauen in das Leben Krisen miteinander bestanden, auch große Krisen der Menschheit. Wir werden auch diese bestehen – wenn wir zusammen bleiben, wenn wir auf Gott vertrauen und wenn wir miteinander verantwortlich handeln.“

Video-Botschaften von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/das-bistum-im-ueberblick/umgang-mit-dem-coronavirus/wort-des-bischofs/

Weitere Informationen:

www.bistum-speyer.de

Bistum Speyer
23.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Rhein-Pfalz-Kreis – Seit Samstag 21. März 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Eine erweiterte und konkretisierende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute erlassen. Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet. Mit Bekanntgabe dieser neuen Allgemeinverfügung tritt die Verfügung vom 17.03.2020 außer Kraft. „Es muss alles dafür getan werden, die Verbreitung des Virus deutlich zu verlangsamen. Wir haben uns daher entschlossen, weitere Einschränkungen zum Schutze der Menschen – besonders zum Schutz der beschäftigten Menschen – auszusprechen“, so Landrat Clemens Körner.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

1.) Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

a. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen Shisha-Bars, Cafés, Eis-Cafés/-Dielen, alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, mobile Eisverkaufsstellen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Internetcafes, auch Vinotheken und ähnliche Einrichtungen,
b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
d. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
e. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen
f. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
g. Kosmetik- und Nagelstudios, Tattostudios, Piercingstudios, Wellnes- und Spa-Angebote, Frisöre und Friseurbetriebe, Barber-Shops, nicht-medizinische Massagebetriebe und ähnlich Einrichtungen
h. Spielplätze.

2.) Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für:

Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel). Um Warteschlangen zu vermeiden sind Einlasskontrollen erforderlich, sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht. Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen. Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen. Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen. Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor dem Eingang bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen. Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten. An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen. Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen. Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.

Sonstige nicht unter Ziffer 1 genannte Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

3.) Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen und auf Camping- und Wohnmobilabstellplätzen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.
Für die Campinggebiete der „Naherholung in den Rheinauen GmbH“ gelten folgende ergänzende Festlegungen

a. Die Nutzung der Parzellen / Nutzungseinheiten hat nur durch die Pächter zu erfolgen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen darf dabei 4 Personen je Parzelle / Nutzungseinheit nicht überschreiten
b. Bei der Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sind die entsprechenden Hygienehinweise zu beachten.
c. Den Anweisungen der Platzwarte ist uneingeschränkt zu folgen.
d. Die Spielplätze und sonstigen nicht notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen.

4.) Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.

5.) Verboten sind

a. Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen,
b. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

6.) Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

7.) Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z. B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.

Bei Nichteinhalten der Maßnahmen wird auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG hingewiesen.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

Oder lesen Sie sie hier als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.03.2020

Bürgermeisterin Ilona Volk zu Corona

Schifferstadt – DANKE sei das wichtigste Wort gerade, sagt Schifferstadts Bürgermeisterin Ilona Volk. Von den Erziehern und Erzieherinnen, die in den Kindertagesstätten die Notbetreuung aufrechterhalten, über Lehrkräfte, Angestellte bei der Energie- und Wasserversorgung, Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Polizei, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Justiz bis hin zu denen, die die Lebensmittelversorgung sicherstellen – „all denjenigen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, möchte ich von Herzen Danke sagen. Danke, dass Sie sich für andere einsetzen, dass Sie in schweren Zeiten alles geben, damit es uns in Schifferstadt an nichts mangelt!“

Wichtig sei ihr zudem, Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, zum Beispiel für die Kita-Schließungen, zu schaffen. „Wir stehen alle vor einer riesigen Herausforderung“, so Volk, „nach den Vorgaben von Land und Kreis müssen wir die sozialen Kontakte so gut es eben geht reduzieren. Aus diesem Grund wird die Notbetreuung auch nur für Kinder angeboten, bei denen mindestens ein Elternteil einer sogenannten kritischen Berufsgruppe angehört.“ Volk ergänzt: „Nur, wenn die Eltern verantwortungsvoll mit dem Angebot umgehen und nur sehr wenige Kinder in der Notbetreuung zusammenkommen, können wir den Auflagen und Empfehlungen wirklich Folge leisten und so hoffentlich unsere Kinder, uns selbst und andere vor einer Ansteckung bewahren.“

Auch all denjenigen, die zu ihrem eigenen und dem Schutz anderer auf Freizeitaktivitäten verzichten und zuhause bleiben, dankt Volk herzlich. „Wenn wir uns alle an die gegenwärtigen Empfehlungen halten, hoffe ich, dass wir die Ausbreitung des Virus schnell eindämmen können. Ich bin froh und stolz auf das einzigartige Miteinander, das wir hier in Schifferstadt pflegen. Wir passen aufeinander auf, sind füreinander da – das geht auch auf die Entfernung – und werden auch aus dieser herausfordernden Situation gestärkt hervorgehen.“ 

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 20. März 2020, 12 Uhr

In der Corona-Krise: Stadt Landau schränkt Parkscheinkontrollen ein

Die Stadt Landau lockert ihre Praxis beim Kontrollieren von Parkscheinen – in der Innenstadt beim Kurzzeitparken wird aber weiter kontrolliert.

Die Stadt Landau verteilt in der aktuellen Corona-Krise weniger „Knöllchen“. Das kündigt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt an. Demnach entfällt ab sofort die Kontrolle der Ganztagsparkplätze und wer einen Anwohnerparkschein besitzt, darf damit auch auf Parkplätzen innerhalb der eigenen Parkzone parken, die nicht für Anwohnerinnen und Anwohner ausgewiesen sind. Weiter kontrolliert wird allerdings das Kurzzeitparken in der Innenstadt.

„Wir appellieren an die Menschen, zuhause zu bleiben – und wollen dann nicht alle, die sich daran halten, dafür bestrafen, dass sie nicht jeden Morgen einen neuen Parkschein ziehen“, erläutert Hartmann das neue Vorgehen. Die Kontrollen in der Innenstadt werden weiter durchgeführt, da die Menschen nicht in der Fußgängerzone verweilen sollen.

Der Ordnungsdezernent informiert weiter, dass die freiwerdenden Überwachungskräfte an andere Stelle innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden. Sein Appell geht an die Bürgerinnen und Bürger, Kreuzungen und Feuerwehrzufahren freizulassen und nicht zuzuparken. Dies werde weiterhin streng kontrolliert.    

In der Stadt Landau gilt ab Samstag, 21. März, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Der Wochenmarkt ist von dieser Regelung ausgenommen.

Der Appell an die Besucherinnen und Besucher lautet: Zügig einkaufen und nicht in der Fußgängerzone verweilen. Darüber hinaus sind die Menschen angehalten, möglichst Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt Landau sowie Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen Krisenfall aus und untersagen Betreten öffentlicher Orte – Planungen für Notkrankenhäuser sind angelaufen

LK SÜW & GER / Städte Landau & Germersheim – In enger Abstimmung haben der Oberbürgermeister der Stadt Landau und die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt. Damit haben der Stadtfeuerwehrinspekteur und die Kreisfeuerwehrinspekteure im Rahmen des Katastrophenschutzes die Befugnis,  Kontakt mit externen Einheiten aufzunehmen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus folgen die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim dem Beispiel der Stadt Freiburg und untersagen das Betreten öffentlicher Orte. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Die Menschen dürfen weiter für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt bzw. zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April.

„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzudrängen“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche, so die drei Behördenchefs weiter.

Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot bzw. eine begrenzte Ausgangssperre nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit, die Attraktivität der Südpfalz für Touristinnen und Touristen und vor allem die Nähe zum Elsass als Corona-Risikogebiet. „Die Lage bei unseren Freundinnen und Freunden im Elsass ist teils dramatisch und die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen. Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“

Aus diesem Grund prüfen alle drei Gebietskörperschaften aktuell auch die Einrichtung von Notkrankenhäusern. „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir uns in der Region auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig.

Um über ausreichend Personal für die Notkrankenhäuser zu verfügen, benötigt es die Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften bzw. Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen.

Freiwillige Helferinnen und Helfer melden sich bitte unter:

Für den Landkreis Germersheim:

Telefon 07274/53-410 oder E-Mail Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de

Für die Stadt Landau:

Telefon 06341/13-9937 oder E-Mail Notkrankenhaus@landau.de

Für den Landkreis Südliche Weinstraße:

E-Mail Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
23.03.2020

Stadt Mannheim setzt Einzug der Kita-Gebühren für April aus

Mannheim – Die Stadt Mannheim hat den Einzug der Kita-Gebühren für den Monat April für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt. Der Einzug wird vorläufig für einen Monat ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Kita-Gebühren soll zeitnah getroffen werden. Die Stadt befindet sich derzeit in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Ebenso müssen noch die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden.

„Wir wissen, dass viele Eltern sich derzeit in einer schwierigen Situation befinden und zum Teil auch von deutlichen Einkommens- und Verdienstausfällen betroffen sind. Wir hoffen, dass wir diese Eltern so ein Stück weit unterstützen können und haben uns daher heute zu dieser unbürokratischen Lösung entschieden“, betont Familienbürgermeister Dirk Grunert.

Zudem bietet die Stadt seit Dienstag nun eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und hält hierzu alle Einrichtungen der Kinder- und Schulkindbetreuung offen. Fast alle freien Träger haben zugestimmt, analog zu verfahren.

Bereits am Montag wurde eine eigene Kinder-Notbetreuungshotline, die mit elf Personen besetzt ist, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 eingerichtet. Sie ist heute noch bis 15 Uhr und ab der kommenden Woche von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr besetzt.
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hatte die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen, die unter anderem festlegt, dass der Betreuungs- und Unterrichtsbetrieb an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis nach den Osterferien eingestellt wird.

Die Kinder-Notbetreuung in den 53 städtischen Kindertageseinrichtungen sowie den Einrichtungen zur Schulkindbetreuung wird aktuell von etwa 250 Kindern in Anspruch genommen.

„Dies beweist, dass wir uns in dieser schwierigen Situation unserer besonderen Verantwortung bewusst sind, wir in der Lage sind, schnell zu reagieren und sich die betroffenen Eltern auf uns verlassen können“, so der Bürgermeister.

Weitere Infos: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe

Stadt Mannheim
23.03.2020

Coronavirus: Notpflegestation eingerichtet

Brechtel: Vorsorgemaßnahme, falls mobile Pflegekräfte ausfallen oder nicht Haushalte nicht mehr anfahren können

Landkreis Germersheim – „Wir müssen versuchen, die Zeit, die wir haben zu nutzen, und alle Vorkehrungen treffen, sollte es zu einem größeren Ausbruch an Erkrankungen durch das Coronavirus auch bei uns kommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Wir müssen dabei auch an die Menschen denken, die schon jetzt auf regelmäßige Unterstützung und Pflege im eigenen Haus angewiesen sind, also an diejenigen, für die die Hilfen von beispielsweise Sozialstationen, mobilen Pflegediensten und Pflegekräften von unschätzbarem Wert und unter Umständen lebensnotwendig sind.“ Sollten aufgrund einer enormen Erkrankungswelle diese Fachkräfte wegbrechen, sei es durch eigene Erkrankungen oder durch Quarantänemaßnahmen, möchte der Landkreis Germersheim den zu Pflegenden schnell eine sichere Versorgung ermöglichen.

Deshalb hat der Landkreis heute, Freitag, eine Not-Pflegestation in Räumen der Realschule Plus in Bellheim eingerichtet. Kräfte des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, der Malteser und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft haben gemeinsam Räume vorbereitet und u.a. 45 Betten aus den Beständen des Katastrophenschutzes des Landkreises aufgebaut und vorbereitet. Zum eigenen Schutz vor einer möglichen gegenseitigen Ansteckung während ihres Einsatzes in Bellheim waren alle Helfer mit einem Mundschutz ausstaffiert.

„Die zentrale Pflegeeinrichtung ist zum jetzigen Zeitpunkt eine reine Vorsorgemaßnahme. Natürlich wünschen wir uns alle, dass sie hoffentlich niemals in Betrieb gehen muss“, betont Brechtel. Er weist zudem besonders darauf hin, dass hier keine durch den Coronavirus Erkrankten untergebracht werden: „Es ist rein für Mitmenschen vorgesehen, die in ihrem Alltag auf Pflege durch Fachpersonal angewiesen sind und ohne diese Betreuung in existenzielle Notlagen geraten würden!“

Die Räume der Realschule Plus in Bellheim stehen bis zum Abebben der Infektionswelle leer, da bis dahin nicht mit einem regulären Schulunterricht zu rechnen ist. Nimmt die Infektionswelle ab, können auch Pflegekräfte wieder ihre Arbeit aufnehmen und die meisten zu Pflegenden in ihr Zuhause zurückkehren. Geplant ist ein Betrieb der Notpflegestation durch die SEG Führung des Landkreises Germersheim, die fachliche Betreuung der Personen obliegt dann den Fachkräfte der mobilen Pflegediensten, die zu diesem Zeitpunkt viele Haushalte auch nicht mehr anfahren werden können.

„Ich danke den vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern, die in Krisensituationen in unserem Landkreis immer parat stehen, mit anpacken, planen und stets lösungsorientiert mitarbeiten. Ich danke Ihnen allen!“, so Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Landkreis Germersheim – Seit Mitternacht, 20. März 2020 gelten auch im Landkreis Germersheim weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim gestern erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, Eisdielen, mobile Eisverkaufsstellen, Cafés, Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, wie z.B. auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege, Tattoostudios, Piercingstudios, Wellness- und Spa-Angebote, Frisöre und Barber-Shops, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.

Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Jeder der oben genannten Betriebe hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu sind ggf. Einlasskontrollen erforderlich sowie ausreichende Abstände (mind. 1,50 m) zur Vermeidung von Schlangen- und Pulkbildung einzuhalten. Es muss gewährleitet sein, dass für die Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen und Desinfizieren besteht.

Die Kunden sind auf die Nutzung der bargeld- bzw. kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten hinzuweisen.

Im Kassenbereich sind an jeder Kasse Hinweise auszuhängen, die auf den erforderlichen Abstand zu Mitkunden oder den Verkäuferinnen und Verkäufern hinweisen.

Soweit erforderlich sind Markierungen im Bereich der Kassenschlangen anzubringen, um den Mindestabstand zwischen den Kunden sicherzustellen.

Bei großen Kundenansammlungen ist das Geschäft erforderlichenfalls vorübergehend zu schließen, um große Warteschlangen vor den Kassen zu vermeiden. Sollte sich daraufhin ein Pulk vor der Eingangstüre bilden, sind die Kunden darauf hinzuweisen, diesen aufzulösen.

Im Bereich Obst und Gemüse sowie der Backwaren sind zusätzliche Hinweise zur Benutzung von Handschuhen und/oder Zangen auszuhängen. Einweghandschuhe und Zangen sind in ausreichender Zahl vorzuhalten.

An den Kassen sind geeignete Spuckschutzeinrichtungen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kassiererinnen und Kassierer zu treffen.

Die Maßnahmen sind dem jeweiligen Betrieb und der Betriebsgröße anzupassen.

Sind diese Maßnahmen in dem Betrieb nicht umzusetzen, ist der Betrieb zu schließen.

Der Zugang zu Mensen und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und die Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. In Hotels bzw. deren Gasträumen dürfen nur die dort zulässigerweise übernachtenden Personen (siehe Nr. 4 nicht touristisch) bewirtet werden.

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sowie in Ferienwohnungen sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig. Gleiches gilt für Camping- und Wohnmobilstellplätze.

Die Durchführungen von Blutspendeterminen sind weiterhin erlaubt. Dabei sind die unter Beachtung der der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen zu treffen und ggf. Auflagen zu erteilen. Insbesondere sind bei Blutspendeterminen die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen und die Verweildauer der Spender ist möglichst gering zu halten. Es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen.

Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

Das Verbot gilt auch für ambulante Pflegeeinrichtungen, wie z.B. Tagesförderstätten. Zur Betreuung der Menschen, die bei ihren Kindern oder sonstigen Angehörigen leben und die wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung haben, ist eine „Notbetreuung“ sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bzw. Angehörigen kurzfristig nicht in der Lage sind, die Betreuung ihrer Angehörigen zu gewährleisten. Sofern die Besucherin/der Besucher der Tagesförderstätte in einer besonderen Wohnform lebt, ist die Schließung der Tagesförderstätte mit diesem Träger zu kommunizieren.

Die Maßnahmen sind bis 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 12/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
23.03.2020

Bibliotheken geschlossen – Erweiterung der digitalen Angebote im Verbund

Metropolregion Rhein-Neckar – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind alle 35 Metropol-CardBibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar bis auf Weiteres geschlossen. Die digitalen Angebote können aber weiterhin mit einem gültigen Bibliotheksausweis oder der MetropolCard rund um die Uhr genutzt werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Bibliotheken zu finden. Die elektronische Ausleihe metropolbib.de bietet 55.000 Bücher und Medien zum Herunterladen an: Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Schule und Lernen, Sach- und Ratgeberliteratur. Für alle Altersgruppen sind interessante eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers dabei. Mit vereinten Kräften wird der Bestand an OnlineMedien derzeit ausgebaut.

Der Pressreader bietet 7.500 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in 60 Sprachen. Die Munzinger Datenbank Personen enthält 30.000 Biographien von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. „Länder“ informiert über Staaten und Zeitgeschehen weltweit. Die Brockhaus Enzyklopädie bietet, neben Stichwörtern, Audio- und Videodateien, interaktive Grafiken und Weblinks. Das Jugendlexikon bietet kindgerechtes und verständlich aufbereitetes Wissen.

Solange die Schulen geschlossen sind, gewährt die NE GmbH | Brockhaus über die Metropol-Card-Bibliotheken kostenfreien Zugang zum Schülertraining. Es handelt sich um multimedial aufbereitete Lerninhalte und interaktive Übungen zur Prüfungsvorbereitung für Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik in den Klassenstufen 5 bis 10.
Koordiniert werden die Angebote vom Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. Bundesweit einzigartig ist die Kombination aus gemeinsamem Bibliotheksausweis, OnleiheVerbund und weiteren gemeinsamen digitalen Angeboten über drei Bundesländergrenzen hinweg: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen unter www.metropol-card.net und www.metropolbib.de. Der Verein ist mit seinen Angeboten auch auf Twitter und Youtube vertreten.

Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.
23.03.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 18 Uhr

Im Kampf gegen das Corona-Virus: Restaurants, Gaststätten, Cafés und Eisdielen in Landau bleiben zu

Der Blick auf den Landauer Rathausplatz. Die Außenbewirtung von Restaurants, Gaststätten und Cafés wurde bereits untersagt, ab morgen dürfen auch innen keine Speisen und Getränke mehr serviert werden. (Quelle: Stadt Landau)

In enger Abstimmung mit den Städten und Landkreisen der Pfalz hat die Stadt Landau entschieden, die Restaurants, Gaststätten und Cafés im Stadtgebiet zu schließen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März. Auch Eisdielen bleiben ab sofort zu und mobile Eiswagen müssen den Betrieb einstellen. Die neue Regelung gilt nicht für Imbisse und den Straßenverkauf von Speisen und Getränken – mit der Ausnahme von Eis. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Sitzplätze und der Aufenthalt in den Einrichtungen sind nicht gestattet. Ferner regelt die neue Allgemeinverfügung auch, dass Wohnmobilstellplätze gesperrt werden.

„Besonnenes Handeln ist in der aktuellen Corona-Krise wichtiger denn je – bei den Entscheiderinnen und Entscheidern, aber auch bei jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Abgestimmt in der Region habe man die Notwendigkeit gesehen, die geltenden Regelungen weiter zu verschärfen, um die Ausbreitung der Infektion mit dem neuartigen Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen. „Die Fallzahlen in unserem Land schnellen in die Höhe und auch immer mehr Menschen erliegen der Infektion mit dem Corona-Virus. Besonders mit Blick auf die frühlingshafte Wetterlage und die touristische Situation in unserer Region sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Schließung von Restaurants und Gaststätten noch vor dem Wochenende ein wichtiges Signal darstellt.“

„Landau hilft Landau“: Stadt weist auf Hilfsangebot des SV Landau West hin – Verein bietet ehrenamtlichen Einkaufsservice und organisiert Nachbarschaftshilfe

„Landau hilft Landau“: Diese Aktion hat der Fußballverein SV Landau West ins Leben gerufen. (Quelle: SV Landau West)

Einer für alle und alle für einen: Das beziehen die Fußballerinnen und Fußballer des SV Landau West 1961 in der aktuellen Corona-Krise nicht nur auf ihr Team, sondern auf ganz Landau. Um besonders gefährdete Menschen in der Stadt und in den Stadtdörfern in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat der Verein die Aktion „Landau hilft Landau“ ins Leben gerufen. Dazu haben die Sportlerinnen und Sportler kurzerhand einen kostenlosen Einkaufsservice sowie eine Online-Plattform, über die Hilfsanfragen und Hilfsangebote gesammelt werden, gestartet.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist vom Engagement des SV Landau West begeistert: „Das ist eine großartige Aktion und genau die Art von Solidarität, die unsere Gesellschaft jetzt braucht. «Landau hilft Landau» macht vor, dass soziale Wärme auch in Zeiten von sozialer Distanz möglich ist.“ Die städtische Ehrenamtsbeauftragte Angelika Kemmler unterstützt die Aktion ebenfalls und steht in Kontakt mit dem Team von „Landau hilft Landau“.

Auch die bundesweit erscheinende Sportzeitschrift Kicker hat die Hilfsbereitschaft des SV Landau West bereits in einem Artikel gewürdigt. „Der kleine Verein aus der südlichen Pfalz gibt in den aktuellen Krisenzeiten ein leuchtendes Beispiel für selbstloses gesellschaftliches Engagement ab“, schreibt das Blatt – und erteilt dem SV damit quasi den Ritterschlag.

Und so funktioniert das Angebot „Landau hilft Landau“: Von Montag bis Samstag können betroffene Personen zwischen 10 und 15 Uhr die Telefonnummer 0 15 73/4 39 23 17 für den Einkaufsservice anrufen. Die Vereinsmitglieder rufen dann zurück und notieren sich die Bestellung. Noch am selben Abend liefern sie den Einkauf an die Haus- oder Wohnungstür.

Auch Nachbarschaftshilfe wie etwa Babysitten oder Gassigehen wird über die Aktion „Landau hilft Landau“ organisiert. Wer Hilfe braucht oder anbieten möchte, kann eine E-Mail an hilfe@landauhilftlandau.de schreiben. Auf der Aktions-Homepage veröffentlicht der SV Landau West die Anfragen und Angebote dann anonymisiert und stellt entsprechende Kontakte her. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landauhilftlandau.de.

#StayHome: Landaus OB Hirsch appelliert per Brief an Seniorinnen und Senioren – Stadt wirbt mit Radiospots und Zeitungsanzeige um Vorsicht und Rücksicht

„Zuhause ist’s doch immer noch am schönsten – und am sichersten“: Die Stadt Landau wirbt mit Spots beim lokalen Radiosender Antenne Landau für ein klares #StayHome in der aktuellen Corona-Krise. (Quelle: Antenne Landau)

Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch hat die in der Stadt lebenden Seniorinnen und Senioren angeschrieben, um diese über die neuesten Entwicklungen rund um die aktuelle Corona-Lage zu informieren. In seinem Brief erneuert der Stadtchef auch seine Bitte an die Bevölkerung, zum eigenen Schutz und zu dem der Mitmenschen möglichst zuhause zu bleiben.

„Alle sind aufgefordert zu helfen, damit wir den Wettlauf gegen die Zeit, das Rennen gegen die rasante Ausbreitung der Infektionslage gewinnen und wertvolle Zeit für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte herausschlagen, damit diese möglichst viele Leben retten können“, sagt Hirsch; und weiter: „Wir tun in Landau, was wir können, um die Menschen mit dieser Botschaft zu erreichen.“

Aus diesem Grund hat die Stadt auch Radiospots beim lokalen Sender Antenne Landau sowie, gemeinsam mit den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim, eine Anzeige in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ geschaltet. Die klare Botschaft: #StayHome. #SaveLives.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.03.2020

10. Aktuelle Information zu Corona, 19.03.20

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
  3. Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!
  4. Kinder-Notbetreuung in Mannheim: Erreichbarkeit der Hotline
  5. Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 88

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis Donnerstagnachmittag, 19.03.2020, 16 Uhr, neun weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 88. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
https://www.mannheim.de/de/node/143588

3.) Stadtraumservice: Wichtige Hinweise zu Sperrmüll und den Recyclinghöfen!

Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.

Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.

Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.

Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt.Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen!

4.) Kinder-Notbetreuung der Stadt Mannheim – Erreichbarkeit der Hotline

Die Stadt Mannheim und die freien Träger bieten seit Dienstag eine Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, Pflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in dieselbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die erforderliche Notbetreuung ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten. Die freien Träger haben zugesagt, mit den Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft analog zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/not-kinderbetreuung-fuer-eltern-bestimmter-berufe

Erreichbarkeit der Hotline
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 bis Freitag von 8 bis 15 Uhr besetzt und in der kommenden Woche Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr.

5.) Fachbereiche Bau- und Immobilienmanagement, Stadtplanung sowie Geoinformation und Vermessung

a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office, Tel. 0621 293 2500) ist telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail unter 25front-office@mannheim.de erreichbar.

b) Fachbereich Stadtplanung
Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen derzeit telefonisch oder per Mail an die Mitarbeitenden wenden. Das inkludiert auch die Bauberatung im Sachgebiet Stadtgestaltung, die Dienstleistungen der Wohnraumförderstelle und Auskünfte zum Mietspiegel. Kontaktdaten finden sie unter http://www.mannheim.de/stadtplanung. Die Arbeit des Gestaltungsbeirats der Stadt Mannheim wird in der aktuellen Lage ausgesetzt.

c) Fachbereich Geoinformation und Vermessung
Auskünfte und Beratungen zum Gutachterausschuss, Liegenschaftskataster und Lageplänen erfolgen telefonisch, schriftlich und per E-Mail. Besichtigungen des Gutachterausschusses finden grundsätzlich nicht statt, es sei denn es ist eine Besichtigung von außen möglich oder es handelt sich um leerstehende oder unbebaute Objekte. Die Entscheidung erfolgt einzelfallbezogen. Der vermessungstechnische Außendienst findet unter Beachtung der Sicherheitshinweise statt. Persönliche Kontakte sind in allen Bereichen auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, ansonsten erfolgen diese schriftlich, elektronisch oder telefonisch.
• Liegenschaftskataster, Lagepläne: vermessungsamt@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7269;
• Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte: gutachterausschuss@mannheim.de, Tel.: 0621-293-7516

Stadt Mannheim
23.03.2020

Busfahrplan Speyer

DB Regio Bus GmbH
23.03.2020

Q 6 Q 7: Jetzt auch Gastro-Betriebe geschlossen

  • Stadt Mannheim verschärfte die so genannte Corona-Verordnung des Landes
  • Q 6 Q 7-Geschäfte für täglichen und Medizin-Bedarf bleiben geöffnet
  • Alle aktuellen Öffnungszeiten im Internet unter Q6Q7.de

Mannheim – Nachdem die Stadt Mannheim die so genannte Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung verschärft hat, sind ab heute in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. auch alle gastronomischen Betriebe geschlossen. Weiterhin geöffnet bleiben die Geschäfte für den täglichen Bedarf. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.

Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:

Täglicher Bedarf

  • REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
  • dm-markt (8 bis 20 Uhr)
  • Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
  • Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
  • CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
  • Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
  • Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
  • Florist Belle Flore, nur Lieferservice;
  • Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460

Medizinbedarf

  • Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
  • Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
  • OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)

Alle weiteren Gastronomie-Betriebe und Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.

Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.

CRM – Center & Retail Management GmbH
23.03.2020

Wertstoffhöfe ab sofort geschlossen

Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

Landkreis Germersheim – Ab sofort sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Germersheim bis auf weiteres geschlossen.

Dies betrifft den Wertstoffhof Berg (an der Deponie Berg) sowie die Wertstoffhöfe Bellheim und Rülzheim, die stationäre Problemmüllannahmestelle am Wertstoffhof Rülzheim und die Annahmestelle für Grünabfälle in Westheim (an der Vergärungsanlage).

„Die Wertstoffhöfe erlebten in den letzten Tagen einen außergewöhnlichen Ansturm. Es gilt auch hier, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Landkreis Germersheim
23.02.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße & Landau – Nach aktuellem Stand (19. März 2020, 15 Uhr) haben sich im Landkreis Südliche Weinstraße sieben weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Insgesamt wurden damit 32 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet und an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. Eine Person stammt aus der Verbandsgmeinde Annweiler, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, sieben Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, zwei Personen aus der Verbandsgemeinde Maikammer, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, acht Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach und vier Personen aus der Stadt Landau.

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das Bürgertelefon des Landkreises SÜW und der Stadt Landau ist unter der Telefonnummer 06341/940 555 für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Ab Montag, 23. März stehen die Ansprechpartner von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020

Asklepios Südpfalzkliniken konzentrieren Notfallgeschäft am Klinikstandort Kandel: Schutz von Risikogruppen im Rahmen der Pandemie COVID-19

Kandel – Um die medizinische Versorgung im Landkreis Germersheim auch unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung mit dem COVID-19-Virus nachhaltig sicherstellen, insbesondere um Risikogruppen schützen und möglichst lange einen geregelten Krankenhausbetrieb aufrecht erhalten zu können, haben die Asklepios Südpfalzkliniken GmbH ein Konzept (Pandemieplan) entwickelt. Dieses sieht organisatorische Veränderungen zwischen den Standorten Kandel und Germersheim vor.

Ziel ist es, die Notfälle ab sofort zentral über die Asklepios Klinik in Kandel aufzunehmen. Dort erfolgt dann die Einteilung der Patienten nach Krankheitsbild (Triage) sowie eine zentrale Notfallsteuerung. Je nach Krankheitsbild und Infektionsstatus werden triagierte Fälle dann in die Klinik nach Germersheim verlegt und dort medizinisch weiterversorgt. Eine Abstimmung zur Steuerung der Notfallpatienten mit den Rettungsdiensten fand bereits statt. Das Krankenhaus steht daher bis auf Weiteres für Notfälle nicht mehr zur Verfügung. Die Bereitschaftsdienstzentrale der Kasssenärztlichen Vereinigung ist hiervon nicht betroffen. Ebenso nicht betroffen und weiterhin möglich sind Spechstunden und vorstationäre Behandlungen. Die Patienten werden gebeten am Empfang entsprechend darauf hinzuweisen.

Zur Realisierung dieses Ziels müssen eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. So wird unter anderem die geriatrische Versorgung schrittweise nach Germersheim verlagert, um in Kandel Platz für Notfall- und Infektionspatienten zu schaffen. Parallel wechselt internistisches Fachpersonal aus dem pflegerischen, ärztlichen und therapeutischen Bereich zwischen den Standorten. Die Versorgung von Patienten mit der Erkrankung COVID-19 erfolgt dann primär am Standort Kandel.

Am Ende der Organisationskaskade steht eine Ausweitung der Beatmungs- und Intensivkapazitäten an beiden Standorten. Diese Ausweitung ist speziell vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme von beatmungspflichtigen Intensivpatienten im Rahmen der COVID-19 Entwicklung für die Gesundheitsversorgung essentiell. Um diese Kapazitäten auch mit Personal unterhalten zu können, werden hierfür einzelne Stationen geschlossen und das Personal durch spezielle Schulungsmaßnahmen für die Intensivbetreuung vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bedarf an Medizintechnik für 16 zusätzliche Beatmungsplätze  beim Ministerium gemeldet.

„Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich durch die Unterstützung und Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Klinikstandorte“, sagt Klinikgeschäftsführer Frank Lambert. „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen schon jetzt  für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft in dieser für uns alle herausfordernden Situation.“

Die Asklepios Südpfalzkliniken stellen mit den Standorten Kandel und Germersheim mit 320 Planbetten die Grund- und Regelversorgung des Landkreises Germersheim (Rheinland-Pfalz) sicher. Unsere modern ausgestatteten Kliniken verfügen über die Abteilungen Innere Medizin, Gynäkologie / Geburtshilfe, Chirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin.

Kontakt für Rückfragen:

Asklepios Südpfalzkliniken

Geschäftsführung

Tel.: (0 72 75) 71 – 1398

E-Mail: f.lambert@asklepios.com

Asklepios Kliniken

Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing

Tel.: (0 40) 18 18-82 66 36

E-Mail: presse@asklepios.com

24-Stunden-Rufbereitschaft der Pressestelle: (040) 1818-82 8888.

Besuchen Sie Asklepios im Internet, auf Facebook oder YouTube:

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gesundleben.asklepios.com

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www.youtube.com/asklepioskliniken

Pflege-Blog: „Wir sind Pflege

Asklepios Kliniken (Klinikstandort Kandel)
23.02.2020

Wertstoffhöfe Nord und West können noch beliefert werden

Ludwigshafen – Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) teilt mit, dass die Wertstoffhöfe Nord und West weiterhin angeliefert werden dürfen. Der Wertstoffhof Süd in Rheingönheim ist ab sofort bis auf Weiteres geschlossen. Die planmäßige Abgabemöglichkeit für Schadstoffe am 3. und 4. April 2020 erfolgt im Wertstoffhof West, Wollstraße 151.

Die Schließung des Wertstoffhofes Süd erfolgte aus organisatorischen Gründen. Um die Müllabfuhr in Ludwigshafen im Zuge der Corona-Pandemie vorsorglich aufrechtzuerhalten, wurde ein Teil der Fahrzeuge und des Personals an den Wertstoffhof Süd verlegt.

Der WBL bittet für diese Maßnahme um Verständnis.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.02.2020

Coronavirus: 24 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Donnerstag, 19. März 2020, 15.30 Uhr, 24 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne.Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020

Vorbereitungen für Notkrankenhaus laufen auf Hochtouren: Aufruf an alle Menschen mit medizinischer Ausbildung

Landkreis Germersheim – „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb breiten wir uns im Landkreis Germersheim auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“ Mit diesen Worten wirbt Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, um breite Unterstützung aus der Bevölkerung. Der Aufruf richtet sich an alle Menschen, die eine medizinische Ausbildung haben, um bei der Eröffnung eines Notkrankenhauses im Landkreis Germersheim über auf die nötige personelle Ausstattung zu verfügen.

Die Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim prüft derzeit Objekte und Räumlichkeiten, in welchen ein Notkrankenhaus mit entsprechender Ausstattung entstehen soll.

Um über ausreichend Personal zu verfügen, benötigt es Unterstützung durch Ärzte, Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger oder Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst.

Wer zu diesem Personenkreis zählt und sich körperlich in der Lage sieht unterstützen zu können, wird dringend gebeten sich unverzüglich mit der Kreisverwaltung in Germersheim in Verbindung zu setzen.

Die Meldung kann telefonisch erfolgen, Tel. 07274/53-410, oder per E-Mail an Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de. Das Telefon ist ab morgen, Freitag, von 8 bis 14 Uhr und am Samstag von 10 bis12.30 Uhr erreichbar. Ab der nächsten Woche ist das Telefon ab 8 Uhr morgens besetzt. Wichtig sind Angaben zu Erreichbarkeit, Ausbildung und Verfügbarkeit. Die Koordinierungsstelle wird sich mit den Freiwilligen direkt in Verbindung setzen.

„Wir werden ein Notkrankenhaus vorhalten, um auf die nächste Eskalationsstufe vorbereitet zu sein. Je eher es uns allerdings gelingt, die Kurve der weiteren Ausbreitung flach zu halten, desto besser überstehen wir alle diese Krisensituation“, mahnt Landrat Dr. Fritz Brechtel zur Vernunft und zuhause zu bleiben.

Kreisverwaltung Germersheim
23.02.2020

Wegen Corona-Krise: Stadt schließt mit sofortiger Wirkung alle Restaurants und Cafés

Neue Allgemeinverfügung untersagt Versammlungen mit mehr als 10 Personen / Standesamt gibt Bürger/innen Hinweise zu neuen Regelungen

Schwetzingen – Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Schwetzingen zu verhindern, hat die Stadt Schwetzingen heute (19. März 2020) zu weiteren Maßnahmen gegriffen. Mit sofortiger Wirkung wurden heute Vormittag auf Empfehlung des Rhein-Neckar-Kreises und in enger Abstimmung und Kooperation mit den anderen großen Kreisstädten in Schwetzingen alle Restaurants und Cafés durch die Stadt geschlossen. Mitarbeiter/innen von Ordnungsamt und Polizei waren gemeinsam im Stadtgebiet unterwegs um den Gastronomen die neue Allgemeinverfügung (Stand 19.03.2020) auszuhändigen und über die neue Maßnahme zu informieren. Gastronomen, die heute nicht persönlich angetroffen wurden, erhalten das Schreiben per Post. Damit ist sichergestellt, dass spätestens ab dem Freitag (20. März 2020) keine Gaststätte mehr für normalen Publikumsverkehr geöffnet hat. Möglich ist dann nur noch die Mitnahme von Essen und Lieferdienste.

„Die Schließung der Gaststätten trifft Schwetzingen wegen der vielen betroffenen Betriebe hart, ist aber angesichts der sehr angespannten Situation im Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Bevölkerung absolut notwendig und unabwendbar“, erläutert Oberbürgermeister Dr. René Pöltl die getroffene Maßnahme. Mit der Regelung sollte  unter anderem verhindert werden, dass die Bewohner der beiden großen Städte Mannheim und Heidelberg – die ja bereits gestern die Schließung ihrer Restaurants verfügt hatten – die Gastronomie rund um den Schlossplatz aufsuchen würden und  hier wie schon am vergangenen Wochenende dichtes Gedränge herrschen würde.

Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort auch Versammlungen von mehr als zehn Personen (außen und in geschlossenen Räumen). Ausnahmegenehmigungen für höchstens 30 Personen sind anmeldepflichtig und müssen durch das Bürgermeisteramt der Stadt Schwetzingen genehmigt werden. Der Betrieb von Sonnen-, Kosmetik- und Nagelstudios ist untersagt, ebenso Camping- und Mobile Home Anlagen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen inklusive Brautpaar und Trauzeugen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden. Das Standesamt hat ein aktuelles Hinweisblatt veröffentlicht, das im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar ist.

Die Stadt sagt bis auf Weiteres auch alle Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Sie ist im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar. Die Stadt informiert dort tagesaktuell zur Lage.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2020

Corona-Bekämpfung: Hochschulen setzen Prüfungen aus, Notprogramm an Hochschul-Bibliotheken

Rheinland-Pfalz – Die staatlichen Hochschulen haben in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium entschieden, die Prüfungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Hochschulen fallen, auszusetzen. Die Bibliotheken an den Hochschulen werden für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Ein Notprogramm, das weiterhin Informationsversorgung gewährleistet, tritt ein. Details regeln die jeweiligen Standorte. Diese Maßnahmen sollen zunächst bis zum 20. April gelten.

„Zusammen mit den Hochschulen haben wir gemeinsam weiterreichende Regelungen getroffen. Wir müssen die Infektionsgefahr weiter reduzieren und daher auch weitere Eingriffe in das akademische Leben vornehmen. Mir ist es wichtig, dass Studierenden in Prüfungssituationen daraus kein Nachteil entstehen wird“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf.

Die Hochschulen vereinbarten für den Fall, dass anstehende Prüfungen aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation nicht durchgeführt werden, auf Basis der bestehenden Prüfungsordnungen faire Lösungen zu treffen, die die betroffenen Studierenden vor Nachteilen schützen. Schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten und Abschlussarbeiten können weiterhin eingereicht werden.

Gemäß dem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministerrats vom 17. März 2020 über Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich wird zudem der Zugang zu Mensen beschränkt und nur unter Auflagen gestattet. So sind eine Reglementierung der Besucherzahl und Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen sowie Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. vorgesehen.

Weitere Informationen über die Umsetzungen der Beschlüsse an den Hochschulen sind den jeweiligen Sonderseiten der Homepages, die die Hochschulen geschaltet haben, zu entnehmen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise

Mainz / Rheinland-Pfalz – Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz in ihrer Existenz bedroht. „Wir werden die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch durch Bürgschaftsvergaben des Landes unterstützen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wird dabei von derzeit 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht. Weil ISB-Bürgschaften in einem sehr schlanken Verfahren ausgereicht werden können, trägt diese Sofortmaßnahme dazu bei, Unternehmen schnell mit der benötigten Liquidität zu versorgen. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden auch weiterhin als Landesbürgschaften vergeben.

„Als weitere Sofortmaßnahme erhöht das Land zudem die maximale Absicherung: Sowohl für ISB-Bürgschaften als auch für Landesbürgschaften gilt, dass Betriebsmittelkredite künftig – wie jetzt schon Investitionskredite – mit bis zu 80% der Kreditsumme abgesichert werden können. Auch diese Maßnahme dient dazu, in der derzeitigen Krise die Liquiditätsversorgung der rheinland-pfälzischen Unternehmen nachhaltig sicherzustellen“, so die Finanzministerin.

Für kleinere Bürgschaften, die von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ausgereicht werden, wurde der Höchstbetrag bereits von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Angesichts der gegenwärtigen Situation wird das Land nun seinen Haftungsanteil, ebenso wie der Bund, erhöhen. Um Unternehmen schnell mit Liquidität versorgen zu können, erhält die Bürgschaftsbank zudem die Möglichkeit, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig zu treffen („Express-Bürgschaften“).

In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden. Diese wenden sich dann an die Bürgschaftsbank bzw. ISB. Bei Fragen ist die Hotline der Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer 06131/62915-65 und die Hotline der ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1333 zu erreichen.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Bürgertelefon: Anrufzeiten ab Montag, 23. März ausgeweitet

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Aufgrund des großen Anrufaufkommens werden die Zeiten des gemeinsamen Bürgertelefons des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau für Fragen zum Coronavirus ab Montag, 23. März, ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner künftig von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Freitags ist das Bürgertelefon von 8:30 Uhr bis 12 Uhr erreichbar. Am Wochenende ist der Telefondienst von 10 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
23.02.2020

Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge

Speyer – Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen. „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.

Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.

Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2020

Aktuelle Meldungen der Stadt Landau – Stand: 19. März 2020, 12 Uhr

Zur Nahversorgung der Bevölkerung bleibt der Wochenmarkt auf dem Landauer Rathausplatz weiter geöffnet. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Zur Nahversorgung der Bevölkerung: Landauer Wochenmarkt findet weiter statt – Verkaufsstände auf dem Rathausplatz werden entzerrt – Appell an Bürgerinnen und Bürger, Abstand zu halten und auf Hygienetipps zu achten

Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus (BfT) informieren, dass sich die Bevölkerung auch weiterhin dienstags und samstags auf dem Wochenmarkt mit frischen Lebensmitteln aus der Region eindecken kann. Der Wochenmarkt dient, ähnlich wie ein Supermarkt, der Nahversorgung und ist aus diesem Grund von den aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus ausgenommen.

Auch haben Stadt und BfT eine mögliche Verlegung des Wochenmarkts etwa auf den Alten Messplatz geprüft, erachten diese jedoch nicht als sinnvoll. Stattdessen soll das von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Stadt und Region gerne genutzte Angebot am gewohnten Ort belassen werden. Allerdings wird es, wie in der geltenden Allgemeinverfügung vorgesehen, keine reinen Schankstände mehr geben und die verbleibenden Stände werden entzerrt.

Darüber hinaus appellieren Stadt und BfT an die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts, möglichst Abstand zu anderen Menschen zu halten und die gültigen Hygienetipps des Robert-Koch-Instituts zu beachten, um eine Verbreitung des Virus zu erschweren. Entsprechende Hinweisschilder informieren über die aktuelle Situation.

Es ist genug für alle da: Die Landauer Supermärkte appellieren an die Bevölkerung, auf Hamsterkäufe zu verzichten. (Quelle: pixabay)

Appell der Landauer Supermärkte gegen „Hamsterkäufe“: Waren werden mehrmals täglich nachgefüllt

Die Landauer Supermärkte appellieren an die Bevölkerung, Hamsterkäufe zu unterlassen – und beruhigen gleichzeitig die Menschen. Es gebe keinen Grund, früh morgens am Supermarkt anzustehen; die Regale würden mehrmals täglich mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Gebrauchs nachgefüllt. Mehrere Märkte haben sich mit diesem Anliegen an die städtische Wirtschaftsförderung gewandt, weil sich früh morgens vor den Geschäften lange Schlangen bilden.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch schließt sich diesem Appell an: „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es in ihrer TV-Botschaft auf den Punkt gebracht: Hamsterkäufe sind unsolidarisch und schaden einer gleichmäßigen und bedarfsgerechten Versorgung. Bei allem Verständnis für die Ängste und Nöte der Menschen: Wir müssen jetzt als Gesellschaft zusammenstehen und dürfen nicht nur an uns selbst denken.“ Ebenso wie die Regierungschefin spricht Landaus OB den Kassiererinnen und Kassierern im Handel seinen besonderen Dank aus. „Vor einigen Wochen für einen guten Zweck selbst an der Kasse sitzend, kann ich seither die hohen Anforderungen bei dieser Arbeit sehr gut nachvollziehen. Danke an alle, die ihren Job im Handel engagiert machen, damit wir gut durch die Krise kommen!“

In English, please: Stadtverwaltung Landau informiert auf ihrer Internetseite mehrsprachig über Corona-Virus

Auf vielfachen Wunsch hat die Stadtverwaltung Landau alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus und zur aktuellen Lage jetzt auch auf Englisch übersetzt. Zu finden sind diese, wie die deutschsprachigen Infos auch, auf www.landau.de unter „Aktuelles“. Auf der neuen Seite gibt es außerdem Links zu Informationen u.a. auf Persisch, Russisch, Türkisch, Arabisch oder Französisch.

Wie berichtet, können sich neuzugewanderte Landauerinnen und Landauer auch über die Integreat-App informieren – ein mobiler Alltagsguide, der seit gut einem Jahr in Landau im Einsatz ist. Die App stellt allgemeine Informationen zum neuartigen Corona-Virus sowie Verhaltensempfehlungen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Sie ist kostenlos sowohl im App Store (iOS) als auch im Google-Play-Store (Android) erhältlich – und kann auch auf jedem Computer online unter integreat.app/landau aufgerufen werden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2020

Steuerliche Hilfen in der Corona-Krise

Berlin / Mainz – Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben am 19.03.2020 gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. „Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.

Die rheinland-pfälzischen Finanzämter waren auch in der vergangenen Woche für die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise sensibilisiert und haben bei der Entscheidung über Billigkeitsanträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig angewendet. Das nun verabschiedete bundeseinheitliche Hilfspaket greift die in Rheinland-Pfalz bereits getroffenen Regelungen auf.

„Es ist in der aktuellen Situation wichtig und richtig, dass die Länder und der Bund gemeinsam an einem Strang ziehen und den Betroffenen auch im Steuerverfahren Unterstützung anbieten“ so Ministerin Ahnen. „Die Corona-Krise stellt das Land und seine Bürgerinnen und Bürger vor eine neue Situation und vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen müssen wir bedürftige Unternehmen und Privatpersonen auch steuerlich unterstützen.“

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen. Es wird daran gearbeitet, den Betroffenen zeitnah Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen, die auch auf der Homepage des Landesamtes für Steuern abrufbar sein werden.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
23.02.2020

Informationen zur Müllentsorgung in Schifferstadt

Schifferstadt – Seit Donnerstag, 19. März sind die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis geschlossen. Die Priorität des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (ebalu) liegt angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf der Aufrechterhaltung der Abfuhr, die zum aktuellen Zeitpunkt noch vollumfänglich gewährleistet ist. Nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen sind die Wertstoffhöfe in Schifferstadt (bei der Kreisbauschuttdeponie) sowie Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) zu den regulären Zeiten geöffnet. Weiteren Informationen zur Müllentsorgung finden Interessierte unter www.ebalu.de.

Rathaus geschlossen – woher bekomme ich Müllsäcke?

Obwohl das Rathaus vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt, können Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnte Öffnungszeiten Müllsäcke erhalten. Dafür einfach an der Behindertentüre klingeln. Die Mitarbeiterin vom Empfang spricht dann über die Gegensprechanlage mit dem Bürger bzw. der Bürgerin und legt die gewünschten Säcke auf einen Tisch im Außenbereich. Hierzu sind auch Hinweisschilder angebracht. Leider hat das Rathaus aktuell keine Papiersäcke und erwartet deren zeitnahe Lieferung. Wer sichergehen möchte, dass die von ihm benötigten Säcke da sind, kann vor dem Gang zum Rathaus einfach kurz unter 06235 / 440 nachfragen.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.02.2020

Tafel geschlossen – Lebensmittelretter übernehmen Ersatzabholung

Gemeinde begrüßt Engagement der Lebensmittelretter

Haßloch – Die Tafel Neustadt-Haßloch e.V. hat im Zuge der Corona-Pandemie zum 16.03.2020 ihre Tafelläden in Neustadt und Haßloch bis auf weiteres geschlossen. „Durch die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sah man sich zu diesem Schritt gezwungen“, informiert die Tafel auf ihrer Homepage. Damit die Versorgung der Tafelkunden trotzdem aufrechterhalten werden kann, haben die Lebensmittelretter Pfalz in Absprache mit der Tafel Neustadt-Haßloch eine Tafelersatzabholung organisiert. Sie fahren in eigener Verantwortung Betriebe und Supermärkte an, sammeln dort die nicht mehr verwendeten Lebensmittel ein und bieten den Tafelkunden bei Bedarf eine entsprechende Versorgung mit Grundnahrungsmitteln an.

„Auch wir sind in der aktuellen Situation darauf bedacht, persönliche Kontakte und Menschenansammlungen zu vermeiden“, erklärt Anna Krämer von den Lebensmittelrettern aus Haßloch. Daher erfolgt die Lebensmittelverteilung nicht über eine zentrale Anlaufstelle in Form eines Ladens, sondern wird weitestgehend via Telefon abgewickelt. Kunden der Tafel können sich telefonisch an die Lebensmittelretter wenden. In dem Gespräch wird der Bedarf abgeklärt, eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten erfragt und anhand der Informationen ein Paket zusammengestellt. Die Tafelkunden können das gepackte Paket dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt bei den Lebensmittelrettern abholen. „Auch hierbei wird auf einen entsprechenden Abstand geachtet, um für die Lebensmittelretter selbst, aber auch für die Tafelkunden ein potentielles Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten“, so Krämer weiter.

„Allein in Haßloch nutzen rund 120 Haushalte mit etwa 400 Personen das Angebot der Tafel. Ohne den Einsatz der Lebensmittelretter würde dieses Angebot der Versorgung bedürftiger Menschen vorübergehend wegfallen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Gemeinde begrüßt daher das Engagement der Lebensmittelretter. Es sei ein schönes Beispiel dafür, wie Menschen sich auch in außergewöhnlichen Situationen untereinander vernetzen und sich gegenseitig helfen, so Meyer weiter.

Kunden der Tafel müssen sich bei Bedarf an die Lebensmittelretter aus Haßloch wenden, da die Tafel keine Daten von Kunden weitergeben darf. Ansprechpartnerinnen bei den Lebensmittelrettern sind Anna Krämer (0176-63100357) und Sondra Keller (0173-6157129). Die Lebensmittelretter gehören zu den Projekten der Haßlocher Bürgerstiftung und sind nicht nur in Haßloch, sondern mit rund 80 Personen im gesamten Pfälzer Raum aktiv. In Haßloch betreiben die Lebensmittelretter in der Langgasse 58 eine so genannte essBAR. Dort können Lebensmittel, die sonst im Müll gelandet wären, von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos abgeholt werden. Auch die essBAR steht neben dem vorübergehenden Angebot für Tafelkunden weiterhin zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
23.02.2020

Neue Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer

Speyer – Die aktualisierte Allgemeinverfügung, die die bisherige Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz erweitert und ergänzt. Darüber hinaus finden Sie beigefügt die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19).

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger ihr Freizeitverhalten zu überdenken: „Bitte helfen Sie dabei, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Risikogruppe zu schützen, indem Sie sich an die Vorgaben halten. Gerade jetzt ist es wichtig sich selbst zu reflektieren und sich die Frage zu stellen, ob sich das Frühlingswetter nicht ebenso gut im heimischen Garten genießen lässt. Glauben Sie mir: Das Eis schmeckt besser, wenn wir alle gesund sind!“

ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Einzelhandel

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 18.03.20

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
  3. Gremiensitzungen
  4. Friedhöfe und Stadtraumservice
  5. Sicherheit und Ordnung
  6. Stadtbibliothek
  7. Kindertagespflege
  8. Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales Kulturamt und MARCHIVUM
  9. Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 79

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 18.03.2020, 16 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 79. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung. Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588

3.) Gremiensitzungen

Alle Sitzungen des Gemeinderats und seiner beschließenden Fachausschüsse finden im Ratssaal statt. Eine geringe Anzahl von Bürger*innen kann auf der Empore die Sitzung – in dem erforderlichen Abstand voneinander – verfolgen.

4.) Friedhöfe und Stadtraumservice

a) Friedhöfe
Bis auf weiteres finden keine Trauerfeiern in den Trauerhallen mehr statt, sondern ausschließlich das Abschiednehmen für Angehörige im Rahmen der Beisetzung/Bestattung direkt am Grab. Dies gilt für eine Trauergesellschaft von maximal zehn Personen. Es wird angeboten, bereits terminierte Urnentrauerfeiern und Urnenbeisetzungstermine auf einen späteren Termin zu verlegen.

Die Friedhofsverwaltung ist derzeit nur zur Regelung von aktuellen Sterbefällen für Besucherinnen geöffnet. Alle anderen Sachverhalte (z. B. Nutzungsrechtsverlängerungen, -verzichte, Umbettungen) werden derzeit nicht bearbeitet. Die Sachbearbeiterinnen sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch weiterhin erreichbar.

Die Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Für allgemeine Rückfragen hat die Friedhofsverwaltung eine Hotline unter der Telefonnummer 0621 – 3377 111 zu den bekannten Öffnungszeiten eingerichtet.

b) Stadtraumservice
Grünschnitt: Die Sammlung des Grünschnitts wird ab sofort eingestellt. Die Bürger*innen werden gebeten, den Grünschnitt vom Gehweg zu entfernen und in ihrem Garten zu deponieren. Neue Abholtermine werden bekannt gegeben. Grünschnitt wird bei den Recyclinghöfen nicht mehr angenommen.

Sperrmüll: Ab sofort können keine neuen Sperrmülltermine mehr vereinbart werden. Die Sperrmüllsammlungen, die bereits bis Ende April terminiert sind, sollen noch abgeholt werden. Schrott (Fahrradrahmen, Eisen, Metall etc.) und E-Schrott (Waschmaschinen, Kühlschränke etc.) kann ab sofort nicht mehr mitgenommen werden und soll daher nicht mehr auf die Gehwege gestellt werden.

Altkleider: Derzeit werden die Altkleidercontainer nur noch eingeschränkt angefahren und geleert. Im Hinblick auf mögliche überfüllte Annahmestellen, bitten wir die vorerst die Entsorgung von Altkleidern einzustellen.

Behältertausch/Behälterreinigung: Die Leistungen „Behältertausch und Behälterreinigung“ stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Diese einschränkenden Maßnahmen sind erforderlich, um mit den vorhandenen Personalkapazitäten vorrangig die turnusmäßigen Behälterleerungen (Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoff) zu gewährleisten.

Recyclinghöfe: Friesenheimer Insel und Morchhof: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Anlieferung von Abfällen kommen. Die Abgabemöglichkeit besteht weiterhin nur für Bürger*innen aus Mannheim. Es finden Zugangskontrollen statt. Soweit möglich, wird gebeten, von Abfallanlieferungen abzusehen.

5.) Sicherheit und Ordnung

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung schränkt wegen der Corona-Pandemie seine Erreichbarkeit ein. Bis auf Weiteres sind persönliche Vorsprachen nur noch in unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich. In dringenden Angelegenheiten ist der Fachbereich telefonisch über die Info- und Leitstelle unter 0621 293 – 2933 erreichbar.
Weiterhin ist der Fachbereich per Mail erreichbar. Die Mailadressen zu den einzelnen Themen:
•Bußgeldangelegenheiten: 31bussgeld@mannheim.de und online-Anhörung (https://owiportal.kivbf.de/OAWeb/08222000)
•Gewerbeangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Gaststättenangelegenheiten: 31gewerbe@mannheim.de
•Angelegenheiten des Tierschutzes: 31tierschutz@mannheim.de
•Angelegenheiten der Lebensmittelüberwachung: 31.verbraucherschutz@mannheim.de
•Alle anderen Angelegenheiten: 31.polizeibehörde@mannheim.de
Für alle Fragen zum Thema Corona-Virus: 31corona@mannheim.de

6.) Stadtbibliothek: digitale Angebote verfügbar

Obwohl alle Stellen der Stadtbibliothek momentan geschlossen sind, gibt es für Kund*innen noch viele digitale Angebote. Ob zu Hause am PC oder unterwegs: mit dem E-Book Reader und der Onleihe-App auf metropolbib.de stehen viele Tausend E-Books, elektronische Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung. Der Zugriff auf die digitale Bibliothek ist mit einem gültigen Bibliotheksausweis rund um die Uhr und ohne weitere Kosten möglich. Die elektronische Presseplattform „pressreader“ https://www.pressreader.com/catalog bietet über 7.000 internationale Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aus 130 Ländern in über 60 verschiedenen Sprachen. Dieses Angebot kann von zu Hause aus oder auch unterwegs mit der pressreader-App genutzt werden.

Auch auf Musikgenuss muss keiner verzichten. Mit dem Musikstreaming-Dienst „freegal music“ stehen den Kund*innen rund 13 Millionen Songs und über 40.000 Musikvideos zur Verfügung! Mit der freegal music-App oder über die Seite https://mannheim.freegalmusic.com/home besteht die Möglichkeit, drei Stunden Musik am Tag zu streamen und drei Songs pro Woche herunterzuladen.

Für alle Schüler*innen, die für die Schule oder Prüfungen lernen, stehen mit einem gültigen Bibliotheksausweis mehrere redaktionell betreute und laufend aktualisierte Datenbanken und Nachschlagewerke zur Verfügung: Brockhaus Enzyklopädie, Brockhaus Kinderlexikon, Munzinger Personen, Munzinger Sport, Munzinger Pop, Munzinger Länder, Munzinger Chronik, KLG und KLfG, Kritisches Lexikon zur deutschsprachigen/fremdsprachigen Gegenwartsliteratur, film-dienst-Kritiken, Kindlers Literatur Lexikon.

Medienrückgabe
Wer seine Medien gerne abgeben möchte, der kann dies an folgenden Stellen über Rückgabeboxen machen: Dalberghaus (N 3, 4), Stadthaus N 1 (Box in der Einkaufspassage im Erdgeschoss), sowie in den Zweigstelle Neckarau, Vogelstang und Herzogenried. Unter der Servicenummer 0621 / 293 – 8935 können Medien von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr verlängert werden. Bis zur Wiedereröffnung entstehen keine Versäumnisgebühren.

Informationen zu allen digitalen Angeboten findet man auf der Homepage unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/stadtbibliothek/digitale-angebote Für Fragen und Hilfe stehen Bibliotheksmitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0621 / 293 – 8933 zur Verfügung. Über die verschiedenen Social Media-Kanäle veröffentlicht die Stadtbibliothek aktuelle Informationen und zusätzlich jede Menge Tipps für kostenlose Angebote zur Förderung von Lese- und Medienkompetenz.

7.) Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson sowie gemäß der Landesverordnung vom 17.3.20 jetzt auch Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die unter der Telefonnummer 0621-293-5656 erreichbar ist. Auch die freien Träger beteiligen sich an der Notbetreuung für Kinder.

8.) Fachbereiche Wirtschafts- und Strukturförderung, Arbeit + Soziales, Kulturamt und MARCHIVUM

a) Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung: Hotline gestartet
Anfragen und Rückfragen sind telefonisch oder per Mail möglich. Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung hat eine Hotline gestartet. Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Die Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung informieren zu den Themen, die die Unternehmen beschäftigen und nehmen aktuelle Fragen auf. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehenden Instrumenten im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Hotline: 0621-293-3351 (Mo-Fr von 8 bis 16.30 Uhr), E-Mail: wirtschaftsfoerderung@mannheim.de

b) Fachbereich Arbeit und Soziales: Hotline wird eingerichtet
Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist für Menschen in Notlagen sowie für alle existenziellen Leistungen der Sozialhilfe, die dringlich sind, weiterhin erreichbar (Hilfe zur Pflege, Grundsicherungen, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Asyl, Wohnraumsicherung, Wohnungslosenhilfe und gesetzliche Betreuungsleistungen). Kundinnen werden von den Sachbearbeiterinnen telefonisch betreut. Ab Donnerstag, 18. März, 12 Uhr wird außerdem eine Hotline unter der Telefonnummer 293 2930 eingerichtet. Allgemeiner E-Mail: 50.info@mannheim.de

c) Kulturamt
Die Abgabefrist der Anträge auf Projektförderung endet wie gewohnt am 31. März 2020. Persönlichen Einzelberatungen von Künstlerinnen sowie Vertreterinnen von Vereinen sind nach Vereinbarung telefonisch möglich. Das Kulturamt ist telefonisch zu erreichen unter 0621 293 3800 oder per Mail für:
Allgemeine Fragen: kulturamt.sekretariat@mannheim.de; Projektanträge: berna.akdogan@mannheim.de; Bildende Kunst: carolin.ellwanger@mannheim.de; Theater, Tanz:nicole.libnau@mannheim.de; Musik: thilo.eichhorn.@mannheim.de; Literatur: stefanie.rihm@mannheim.de; Stadtteilkultur: wolfgang.biller@mannheim.de.

d) MARCHIVUM – Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung
Das MARCHIVUM ist für den Publikumsverkehr vorläufig geschlossen. Dies betrifft die Bereiche Ausstellungen, Veranstaltungen und Lesesäle. Seine Dienstleistungen, wie Bauakteneinsicht, Bild- und Filmservice, Historische Personenrecherche und Stadtgeschichtsforschung, werden ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung per Mail oder postalisch abgewickelt.
Zentraler Kontakt (Sekretariat): E-Mail: marchivum@mannheim.de oder Tel.: 0621 293 7027 bzw. Fax: 0621 293 7476. Aktualisierte Informationen sind zudem unter http://www.marchivum.de zu finden.

9.) Fachbereiche Bau- + Immobilienmanagement, Sport + Freizeit, Baurecht + Bauverwaltung

a) Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Anfragen zum Grundstücksverkehr werden telefonisch und per Mail bearbeitet. Absolut notwendige Besichtigungstermine, zum Beispiel für Anmietungen werden durchgeführt. Die Betreuung der zuständigen Immobilien wird weiter gewährleistet. In diesem Zusammenhang finden auch Termine mit Handwerkern, Mietern und Planungsbüros statt, sofern notwendig. Die zentrale Anlaufstelle (Front-Office) ist telefonisch Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr oder per E-Mail erreichbar: 25front-office@mannheim.de

b) Fachbereich Sport und Freizeit
Zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeitenden werden die Leistungen des Fachbereichs derzeit ausschließlich telefonisch oder per Mail angeboten. Die Service-Hotline (Telefon 0621 -293 4004) ist von Montag bis Donnerstag, 9 bis 16 Uhr, und Freitag, 9 bis 13 Uhr, erreichbar.

c) Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz
Das Beratungszentrum Bauen und Umwelt ist telefonisch (0621 – 293 4000) und per Mail beratungszentrum@mannheim.de zu erreichen. Bauabnahmen vor Ort werden weiter durchgeführt.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Ansteckungsgefahr senken, Versorgung gewährleisten

Stadtverwaltung setzt Verfügungen von Kreisverwaltung und ADD um

Schifferstadt – Kino, Kneipen, Spielplätze und viele weitere Einrichtungen in Schifferstadt bleiben infolge der heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vorerst geschlossen. Um auch wirklich jeden zu erreichen, informierten die Mitarbeiter des Vollzugsdiensts die betroffenen Betriebe im Laufe des heutigen Mittwochs persönlich. Der Bauhof schloss die Spielplätze. Zusätzliche weisen Schilder Eltern sowie Kindern darauf hin, wie wichtig die Eindämmung des Virus ist und dass diese durch einfaches Fernbleiben von Sammelpunkten wie Spielplätzen erreicht werden kann.

Veranstaltungen, Trauerfeiern, Trauungen

Sämtliche Veranstaltungen sind bis einschließlich 19. April untersagt. Bei Trauungen dürfen ab sofort nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte anwesend sein. Trauerfeiern werden bis Ende der Woche im engsten Familienkreis und unter hygienerechtlichen Vorgaben abgehalten. Ab der kommenden Woche dürfen auch keine Trauerfeiern mehr abgehalten werden. Bestattungen fallen nicht unter das Veranstaltungsverbot – die Verabschiedung von Verstorbenen am Grab ist somit weiterhin möglich.

Beschränkung von Besuchsrechten in stationären Einrichtungen

Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, selbst infiziert sind, sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen keine Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen betreten. Mit ihrer Allgemeinverfügung beschränkt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis auch grundsätzlich die Besuchsrechte: Jeder Patient darf pro Tag maximal eine Stunde Besuch empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der in den genannten Einrichtungen lebenden Risikogruppe.

Geschäfte zur Grundversorgung dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Läden und Geschäfte, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen, dürfen laut Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) bis einschließlich 19. April auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020

Coronavirus: Einrichtungen und Geschäfte, die nicht dem dringenden Bedarf dienen, werden geschlossen

Gastronomiebetrieb untersagt – Ausnahme nur für Mitnahme-Service

Heidelberg – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen wurden spätabends am Dienstag, 17. März, verkündet und gelten damit ab Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden demnach Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen, die nicht dem dringenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger dienen. Öffnen dürfen laut Landesregierung nur noch folgende Geschäfte:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Hofläden,
  • Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
  • Großhandel

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Sie haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Hygienestandards eingehalten, der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Weitere Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Heidelberg: Sonderregelungen für Gastronomie

Die Stadt Heidelberg geht mit einer eigenen Allgemeinverfügung über die Landesregelung hinaus. Das betrifft Bestimmungen für die Gastronomie. Wie bereits in der Landesregelung festgehalten, ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen grundsätzlich untersagt. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind ausnahmslos zu schließen. Ausnahmen gibt es in Heidelberg nur für Speisegaststätten, die Speisen ausschließlich zum Mitnehmen abgeben können. Jegliche Bewirtung vor Ort, drinnen und draußen, ist untersagt. Für Abhol- und Lieferdienste ist gemäß der Landesregelung ein Betrieb nach 18 Uhr möglich. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt: „Bei all unseren Maßnahmen steht ein Ziel über allem: Soziale Kontakte reduzieren und jegliche Menschenaufläufe vermeiden. Das muss endlich bei jedem ankommen und ich appelliere da nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie wann immer möglich zu Hause. Wenn Sie nach draußen gehen, vermeiden Sie alle Zusammentreffen mit Personen, die nicht in Ihrer Wohnung leben. Es liegt in Ihrer Hand, ob wir auch in Deutschland eine Ausgangssperre bekommen oder nicht. Wenn sich weiter tausende Menschen bei schönem Wetter draußen treffen und Plätze, Flussufer und Straßen bevölkern, wird es zu Maßnahmen wie in Frankreich und Italien kommen müssen. Das Coronavirus ist da, die Infektionszahlen gehen steil nach oben und unserem Gesundheitssystem droht der Kollaps, wenn wir jetzt die Ausbreitung nicht verlangsamen. Also, helfen Sie bitte alle mit und handeln Sie verantwortlich!“

Weitere Regelungen in der Landesverordnung:

Schulen, Kitas, Hochschulen

Landesweit bleiben bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April, alle Schulen und Kindertagesstätten im Land geschlossen. Das betrifft alle Einrichtungen, also private und öffentliche Schulen, städtische Kindertageseinrichtungen genauso wie Einrichtungen freier Träger. Aus Gründen des Infektionsschutzes können auch keine allgemeinen Notangebote für Schülerinnen und Schüler oder Kita-Kinder aufrechterhalten werden.

Eine Notbetreuung wird lediglich für die Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet, deren Erziehungsberechtigte in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. In der Landesverordnung neu als Berufsfelder der kritischen Infrastrukturen hinzugekommen sind unter anderem Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige), Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Bestatter. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.

Der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen wird ebenfalls bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen

Alle Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. Das gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind verboten.

Bereits mit Verordnung vom 16. März wurden beschlossen, dass der Betrieb in folgenden Einrichtungen bis zum 19. April 2020 untersagt wird:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
  • Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den Verkaufsstellen des dringenden Bedarfs der Bürgerinnen und Bürger gehören, insbesondere Outlet-Center,
  • öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Weitgehendes Besuchsverbot in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen

Zum Schutz besonders gefährdeter Personen dürfen Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Ausgenommen sind Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge-rontopsychiatrie, psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Zu weiteren Ausnahmen und Sonderregelungen können die jeweiligen Einrichtungen eigene Bestimmungen treffen. Auch stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr einstweilen eingestellt.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer: Erster Corona-Patient aufgenommen – Neue Besucherregelung ab 20. März

Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer hat am Dienstag, 17. März, einen ersten Corona-Patienten zur stationären Behandlung aufgenommen. Der Mann aus dem Landkreis Germersheim ist in einem Isolierzimmer untergebracht, sein Gesundheitszustand ist stabil.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – „Der Patient hat sich am Dienstag mit Beschwerden der Atemwege bei uns vorgestellt“, informiert Privatdozent Dr. Dirk Jentschura, Ärztlicher Direktor am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus. Der 52-jährige Patient hatte sich zuvor in Tirol aufgehalten, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) seit 14. März als Corona-Risikogebiet eingestuft wird.

„Der Patient hatte dort bereits Kontakt zu einem Corona-Infizierten, entwickelte zu Hause Beschwerden und ging nach der Erstvorstellung beim Hausarzt und der Testung in häusliche Quarantäne“, berichtet Dr. Jentschura von einem vorbildlichen Ablauf. In dieser Phase erhielt der Patient auch den positiven Befund. Als sich die Symptome verstärkten, suchte der Mann nach telefonischer Voranmeldung durch den Hausarzt die Klinik auf.

„Dem Patienten geht es den Umständen entsprechend gut“, teilt der betreuende Arzt Dr. Lukas Domanowsky mit. Ein Kompetenzteam aus Fachärzten, Stationsärzten und erfahrenen Pflegekräften überwacht und versorgt ihn rund um die Uhr in einem isolierten Bereich.

Dr. Thomas Kienbaum, Leiter der Krankenhaushygiene, betont, dass sich die umfassende Vorbereitung auf die Versorgung von Patienten mit Infektionskrankheiten auch im Fall des Corona-Patienten bewährt. „Durch die gut geplante Versorgung im Isolierzimmer sind andere Patienten im Krankenhaus vor einer Ansteckung geschützt.“ Das Isolierverfahren sei den Abläufen bei einer Influenza vergleichbar.

Geschäftsführer Wolfgang Walter fügt hinzu, dass das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus bereits vor Wochen mit der Vorbereitung auf die aktuelle Situation begonnen hat. „Wir haben in Absprache mit einem externen Labor die erforderliche neue Diagnostik sicher gestellt, im Haus die Isolierzimmer für COVID-19-Infektionen festgelegt und eingerichtet, unsere Mitarbeitenden laufend aktuell informiert und zu den notwendigen Hygienemaßnahmen geschult“, sagt er.

Seit Freitag Besuchsverbot

Aufgrund der aktuellen Lage erlässt das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus ab Freitag, 20. März, 0 Uhr, ein Besuchsverbot im gesamten Haus, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende vor dem COVID-19-Virus zu schützen. Um den Kontakt zwischen Patienten und Angehörigen aufrecht zu erhalten, können Angehörige ab Freitag, 20. März, täglich zwischen 15 und 18 Uhr am Empfang des Hauses Dinge für den persönlichen Gebrauch in begrenztem Umfang und Nachrichten für ihre im Krankenhaus befindlichen Familienmitglieder abgeben (bitte Tüte mit Name, Vorname des Patienten und der Station beschriften). Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken sind vom Besuchsverbot ausgenommen.

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer
22.03.2020

Neue Corona-Verordnung in Kraft – Stadt prüft Einhaltung

Hockenheim – Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Mittwochmorgen eine in Teilen geänderte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht, die auch unmittelbar in Kraft trat. Sie enthält Anpassungen, die bis auf Weiteres vor allem Maßnahmen im Freien betreffen. Die Stadtverwaltung Hockenheim prüft weiterhin die Einhaltung der Regelungen der Verordnung im Stadtgebiet.

Sportstätten und Gartenschaupark geschlossen

Die Landesregierung verbietet ab sofort auch jegliche Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Aus diesem Grund müssen auch die Sportstätten in Hockenheim geschlossen werden.

Die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen erstreckt sich bis auf Weiteres jetzt auch auf (Shisha-) Bars, Clubs und Kneipen.

Die Stadtverwaltung schließt außerdem öffentliche Spiel- und Bolzplätze in Hockenheim. Darunter fällt auch der Gartenschaupark, der wegen der Sportgeräte und Plätze nicht mehr betreten werden darf. Der Zugang zum Park-Kindergarten bleibt gewährleistet. Der Friedhof ist geöffnet.

Die Landesregierung weist in der neuen Verordnung daraufhin, dass auch die Polizei, die Feuerwehr und ihre ehrenamtlichen Freiwilligen sowie das Notfall- und Rettungswesen zu den systemrelevanten Bereichen gehören, deren Tätigkeit nicht untersagt ist.

Mehr Informationen zur Landes-Verordnung

Die neue, geänderte Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) im Startbereich unter „Corona-Virus: Die Lage in Hockenheim“ abrufbar.

Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.

Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020

Corona-Pandemie: OB Steinruck mahnt zu Vernunft und Verantwortungsbewusstsein

Ludwigshafen – Angesichts der ab 18.03.2020 geltenden Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung appelliert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck  an Bürgerschaft und Geschäftsleute, die Anordnungen und Regelungen der Verfügung umstandslos zu befolgen.

„Wir alle stehen in diesen Tagen vor großen Herausforderungen. Gemeinsam müssen wir alles daransetzen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dies geschieht durch das konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Tagen zu drastischen Maßnahmen gegriffen. Sie betreffen das öffentliche Leben in vielen Facetten. Sie sind für viele von uns spürbar. Sie schränken uns ein. Sie verändern unser Leben. Aber sie sind absolut notwendig. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Angesichts der großen Herausforderungen sowie dem Ernst der Lage habe ich keinerlei Verständnis für Ignoranz und Fahrlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft und Besonnenheit sind das Gebot der Stunde“, betont die Oberbürgermeisterin. Die Stadtverwaltung werde die Allgemeinverfügung mit aller Konsequenz durchsetzen.

Steinruck appelliert ebenso an die Bürger*innen, alle Vorsorgemaßnahmen sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln streng einzuhalten und ruft zu Achtsamkeit und Rücksicht im Umgang miteinander auf: „Der Umgang mit dem Corona-Virus ist eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Wenn wir uns aber auf unsere Stärken und unsere Werte besinnen, können wir gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen“.

Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region hatte die die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Dienstagabend eine erweiterte Allgemeinverfügung erlassen, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt.

Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung

Mannheim – Die Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung ist nun veröffentlicht. Die Stadt Mannheim hat diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzt und verschärft.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und dem Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist ab sofort auch der Aufenthalt in sämtlichen Gastronomieeinrichtungen untersagt. Lediglich der Lieferdienst von Speisen und Take-Away sind noch erlaubt.

Veranstaltungen und Versammlungen sind durch die Rechtsverordnung des Landes untersagt. Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige örtlichen Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark ebenso wie das Strandbad werden geschlossen. Der Aufenthalt an Neckar- und Rheinwiesen sowie auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet ist untersagt.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Allgemeiner Hinweis:

Die Regelungen in der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim und Rechtsverordnung des Landes Baden- Württemberg (Corona-Verordnung vom 17.03.2020) zu Veranstaltungen und Ansammlungen betreffen nicht:
Zusammenkünfte in Betrieben, der Verwaltung und Justiz und ihren Gremien und Ansammlungen in weiter geöffneten Einrichtungen und Öffentlichen Personennahverkehr.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim kann auf der städtischen Homepage abgerufen werden:

https://www.mannheim.de/de/node/143588

Stadt Mannheim
22.03.2020

Erweiterung der Beratungszeiten des Bürgertelefons

Rhein-Pfalz-Kreis – Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Infizierungen mit dem Coronavirus steigen die Anfragen an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes, das für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig ist.

Die Beraterinnen und Berater des Bürgertelefons sind daher ab sofort durchgängig in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar und stehen den Bürgerinnen und Bürgern telefonisch zur Verfügung.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell wichtige Informationen zum Coronavirus zu finden sind. Ebenso auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Coronavirus: 20 positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Mittwoch, 18. März 2020, 15 Uhr, 20 positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim, Bellheim, Jockgrim, Lingenfeld und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Verschärfte Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

Mannheim – Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Die Stadt Mannheim ergänzt und verschärft diese in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung.

Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut: https://www.mannheim.de/de/node/143588

Stadt Mannheim
22.03.2020

Ernährungssicherung in der Corona-Krise

Speyer / Berlin – Für mich besteht kein Zweifel, dass auch die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Wertschöpfungskette zur kritischen und systemrelevanten Infrastruktur gehört. Daher sollte auch für diese Berufsgruppen eine Notfallbetreuung sichergestellt werden. Wir müssen die Ernährungssicherheit in Deutschland auch in Krisenzeiten gewährleisten. Daran gibt es derzeit auch kein Zweifel, die Versorgung in Deutschland mit Lebensmitteln ist gesichert. Die Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels sind geöffnet und die Lieferketten sind weitgehend intakt. Auch die Warenlieferungen aus dem Ausland funktionieren trotz verhängten Beschränkungen an den Grenzübergängen. Da wo es in Einzelfällen zu Engpässen kommt, ist der Handel bereit, die Frequenz der Warenanlieferung zu erhöhen. Der Selbstversorgungsgrad vieler Grundnahrungsmittel wie z.B. für Kartoffel, Weizen, Schweinefleisch, Frischmilchprodukte und Käse liegen bei über 100 Prozent und auch die Futterversorgung für die Tierhaltung ist sichergestellt. Es besteht daher keine Notwendigkeit für Hamsterkäufe. Es ist richtig, eine gewisse Vorsorge zu treffen, doch bitte bedarfsgerecht, da es keinen Grund gibt, Lebensmittel zu horten. Vor allem wäre es verheerend, wenn die gehamsterten Lebensmittel aus dem Vorratsschrank am Ende im Müll landen sollten.

Problematisch ist die Situation im Sonderkulturanbau wie Spargel, Erdbeeren aber auch im Gemüseanbau, wo aufgrund der Reisebeschränkungen die Gefahr fehlender Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland besteht. Hierfür müssen schnellstmöglich pragmatische Lösungen gefunden werden. Hierzu zählt zum einen die Prüfung der Ausdehnung der 70-Tageregel für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen, um den vorhandenen Saisonarbeitskräften zu ermöglichen, über einen längeren Zeitraum unsere Landwirte zu unterstützen. Diese Maßnahmen schafft Flexibilität. Eine Flexibilität, die mit dem Kurzarbeitergeld für die anderen Wirtschaftssektoren bereits möglich ist. Zum anderen ist es denkbar zu prüfen, inwieweit nicht erwerbstätige Menschen kurzfristig in der Landwirtschaft arbeiten können und wie Lösungen für Erwerbstätige gefunden werden können, die gerade aufgrund der Corona-Krise keine Vollzeitbeschäftigung haben.

Was wir in den jetzigen Zeiten brauchen, ist ein solidarischer Zusammenhalt der Gesellschaft, der sich durch Nachbarschaftshilfen für hilfsbedürftige Menschen oder aber auch durch Erntehilfen für landwirtschaftliche Betriebe zeigen kann. Doch um die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern ist es am wichtigsten, dass der Großteil der Menschen einfach zuhause bleibt.

Isabel Mackensen
Mitglied des Deutschen Bundestages
22.03.2020

Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen – Wirtschaftsförderung informiert über Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land

Speyer – Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.

„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit den nun beschlossenen Soforthilfemaßnahmen möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.

Die wichtigsten Angebote zusammengefasst:

1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus werden vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber*innen sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386 .

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 zur Verfügung.

2. Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.

Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html 

3. Steuerforderungen:

Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 62 32/14 22 48.

Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de. Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.

4. Aussetzung von Mietforderungen

Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 62 32/14 22 80 oder 0 62 32/14 27 60 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

Corona: AST-Verkehr in Speyer wird eingestellt

Speyer – Aufgrund der Corona-Pandemie stellen die Verkehrsbetriebe Speyer den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST-Verkehr) in der Domstadt ab Samstag, 21. März 2020 ein – ausgenommen von der Regelung sind Berufspendler. Die Verkehrsbetriebe folgen damit einer Empfehlung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), der die Einstellung aller Ruftaxi- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre verbundweit ab diesem Zeitpunkt empfiehlt. AST-Telefon: 06232/26666.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.03.2020

Corona-Pandemie: Landesregierung fördert nachbarschaftliche Netzwerke

Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Landesregierung unterstützt Kommunen dabei, Anlaufstellen und Informations-telefone für Menschen einzurichten, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes zu den Corona-Risikogruppen gehören. „In Rheinland-Pfalz wird Zusammenhalt gelebt. Es gibt viel gegenseitige Unterstützung und Menschen, die sich gerade in der aktuellen Ausnahmesituation unter die Arme greifen. Das wollen wir unterstützen und den Aus- oder Aufbau von nachbarschaftlichen Netzwerken fördern“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Über diese Netzwerke sollen Hilfsangebote, wie beispielsweise ehrenamtliche Einkaufshilfen, vermittelt werden. Für den Aus- oder Aufbau dieser nachbarschaftlichen Netzwerke stellt das Sozialministerium zunächst 360.000 Euro als Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung.

Voraussetzung ist, dass es eine oder mehrere Vernetzungsstellen gibt, die an mindestens drei Stunden täglich Hilfesuchende aus den besonders gefährdeten Gruppen an ehrenamtliche der hauptamtliche Helfer vermittelt. Die Vernetzungsstellen können bei kommunalen Ansprechpartnern, beispielsweise den Gemeindeschwesternplus, den Pflegestrukturplanern oder Ortsvorstehern, aber auch freien Trägern, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Das Budget kann zum Beispiel dafür eingesetzt werden, eine telefonische Hotline einzurichten oder Ehrenamtliche zu entlohnen.

Informationen zu den Anlaufstellen in den Kommunen sollen auf der Internetseite „www.Zusammenland.rlp.de“ gesammelt und veröffentlicht werden.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Q 6 Q 7: Nur Geschäfte für täglichen Bedarf bleiben geöffnet

  • Für alle noch geöffneten Stores und Gastro-Betriebe gelten geänderte Öffnungszeiten
  • Basis ist die so genannte „Corona-Verordnung“ der Landesregierung

Mannheim – Zur Eindämmung des Corona-Virus wird ab heute [18.03.2020] der Großteil der Geschäfte in Q 6 Q 7 geschlossen. Lediglich die Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, ebenso einzelne Gastrobetriebe. Basis dafür ist die so genannte „Corona-Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg. Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten gibt es im Internet unter Q6Q7.de und auf Facebook unter facebook.com/Q6Q7.Mannheim.

Weiterhin von Montag bis Samstag geöffnet haben:

Täglicher Bedarf

  • REWE Viering (8 bis 22 Uhr)
  • dm-markt (8 bis 20 Uhr)
  • Bäcker Görtz (8 bis 20 Uhr)
  • Reformhaus Escher (10 bis 18 Uhr)
  • CIGO Kiosk, Post & Zeitungen (10 bis 18 Uhr)
  • Fisher’s Sweet Süßwaren (13 bis 18 Uhr)
  • Quadrat Hundert Hundebedarf (10 bis 13 Uhr)
  • Florist Belle Flore, nur Lieferservice; Telefonbestellungen unter 0162 / 9582460

Medizinbedarf

  • Heldmann’s Apotheke (8.30 bis 20 Uhr)
  • Optiker Eyes + more (11 bis 16 Uhr)
  • OHRpheus (10 bis 18 Uhr, samstags geschlossen)

Gastronomie

  • Oh Julia (8 bis 18 Uhr)
  • Die Kuh die lacht (12 bis 18 Uhr)
  • Intermezzo di Dario Fontanella (10 bis 18 Uhr, nur Straßenverkauf)

Alle weiteren Stores haben vorübergehend geschlossen, ebenso der Fitness First Platinum Swim Club.

Die Tiefgarage ist weiterhin rund um die Uhr geöffnet.

CRM – Center & Retail Management GmbH
22.03.2020

Corona-Testzentrum eröffnet: Landräte und OB appellieren: „Keine Tests aus reiner Vorsicht!“

Landau – Das am 17.03.2020 in Betrieb genommene Corona-Testzentrum auf dem Alfred-Nobel-Platz (Neuer Messplatz) in Landau wird stark nachgefragt. Mit zwölf Personen haben die DRK Kreisverbände Landau und Südliche Weinstraße ehrenamtliches Fachpersonal gestellt. Am ersten Tag konnten rund 160 Personen getestet werden. Es laufen Planungen, um die Kapazitäten mit Ehrenamtlichen schnellstmöglich auszuweiten. Der Betrieb soll zeitnah an die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden.

Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch weisen nochmals darauf hin: Wer sich hier testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Die Überweisung muss im Original vorliegen, Screenshots auf Handys etc. werden nicht akzeptiert. Die Behördenleiter appellieren an die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich nicht aus reiner Vorsicht testen. Die Kapazitäten reichen ansonsten nicht aus und tatsächlich bereits erkrankte Personen haben möglicherweise das Nachsehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Die ausstellenden Ärzte sind angewiesen, die RKI Richtlinien anzuwenden, anhand derer beurteilt wird, ob eine Beprobung angezeigt ist. Auf dem Schein sollte zudem die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum richtigen Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren bzw. seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Für den Abstrich qualifizieren sich ausschließlich Patientinnen und Patienten mit respiratorischen Symptomen, z.B. Husten und Fieber, die entweder nachweislich Kontakt zu einem SARS-CoV-2 positiv getesteten Patienten hatten oder die Symptome aufweisen und aus einem Risikogebiet in die Südpfalz zurückgekehrt sind. Die Rückkehr darf nicht länger als 14 Tage zurückliegen.

Die Kreischefs und der OB betonen: „Das interkommunale Diagnosezentrum ist ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. Um die Kapazitäten auszuweiten und die große Nachfrage zu bewältigen, laufen bereits Planungen, eine zweite Linie einzurichten, in der die Abstriche parallel durchgeführt werden können. Unser großer Dank gilt allen Beteiligten sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.“

Um die Verkehrssituation rund um das Diagnosezentrum zu optimieren, ist die Zufahrt zur Teststation ab sofort nur noch aus östlicher Richtung über die Lise-Meitner-Straße möglich. Die Ausfahrt erfolgt über die Marie-Curie-Straße. In diesem Zug wird die Zufahrt von der Johannes-Kopp-Straße in die Lise-Meitner-Straße gesperrt. Ein Ausfahren von der Lise-Meitner-Straße in die Johannes-Kopp-Straße bleibt weiterhin möglich, ebenso der Verkehr in der Lise-Meitner-Straße selbst. Die neue Verkehrsführung ist entsprechend ausgeschildert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020

Zum Schutz vor Coronaviren: Ab sofort nur noch telefonische Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten – Pflegestützpunkte vor Ort derzeit geschlossen

Mainz / Rheinland-Pfalz – Menschen, die Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind in der Regel aufgrund ihres Alters und/oder ihres Gesundheitszustandes besonders schützenswert. Deshalb haben sich die Träger der Pflegestützpunkte am Montagnachmittag dazu entschieden, alle Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für den Kundenverkehr zu schließen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung von Coronainfektionen findet keine persönliche Beratung in den Pflege­stützpunkten mehr statt.

Deshalb können momentan auch keine persönlichen Besuche im häuslich-familiären Bereich erfolgen.

Die Maßnahme gilt in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zunächst bis Ende der Osterferien in Rheinland-Pfalz (19.04.2020).

Personen, die Hilfe benötigen, bekommen diese aber weiterhin per Telefon oder E-mail. Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz:

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis schließt seine Wertstoffhöfe

Rhein-Pfalz-Kreis – Aufgrund der sich ausbreitenden Infizierung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, alle Wertstoffhöfe im Kreisgebiet für Anlieferungen ab Donnerstag, 19. März 2020, zu schließen. Diese erhöhten Schutzmaßnahmen sind zur Verhinderung der Verbreitung und zum Schutz des Personals und der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und gelten bis auf weiteres.

Der zuständige Kreisbeigeordnete Volker Knörr betont, dass die Wertstoffhöfe in den letzten Tagen einen enormen Ansturm an Anlieferungen erleben mussten. „Es gilt auch auf den Wertstoffhöfen, Menschenansammlungen zu vermeiden und die vielen Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Volker Knörr.

In Ausnahmefällen ist eine Anlieferung im Wertstoffhof Mutterstadt (auf dem Gelände der Firma Zeller) und im Wertstoffhof Schifferstadt bei der Kreisbauschuttdeponie zunächst noch möglich. Die Öffnungszeiten sind unter www.ebalu.de ersichtlich. Volker Knörr bittet die Kreisbürgerinnen und –bürger ausdrücklich, diese Handhabe auch nur in tatsächlichen Ausnahmefällen zu nutzen, wenn beispielsweise keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung gegeben ist.

Die Sonderabfallannahme am Schadstoffmobil wird ebenso bis auf weiteres ausgesetzt. Davon betroffen ist am Samstag, 21. März 2020, die Gemeinde Limburgerhof und danach andere Gemeinden an den jeweiligen Samtagsterminen.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest-, Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas und Grünschnitt, Sperrmüll) läuft momentan normal weiter. Termine für die Abfallabfuhren sind im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde oder auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ersichtlich.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Gemeinsam für die Menschen

Bischof Karl Heinz Wiesemann und Christian Schad rufen zu ökumenischem Gebet auf

Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und weltweit ist mit vielfältigen und schwerwiegenden Konsequenzen verbunden: Tausende Menschen in unserem Land sind erkrankt. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende arbeiten bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das öffentliche Leben wie auch das Leben jedes und jeder Einzelnen unterliegen deutlichen Einschränkungen. Viele Menschen sind besorgt um ihre Gesundheit oder um ihren Arbeitsplatz. Auch das kirchliche Leben ist betroffen: Gottesdienste können nicht mehr zusammen mit der Gemeinde gefeiert werden. Chöre und Gemeindegruppen können sich nicht mehr treffen.

Angesichts dessen rufen Kirchenpräsident Christian Schad und Bischof Karl-Heinz Wiesemann gemeinsam zum Gebet auf. Sie haben dazu einen Gebetstext verfasst, den sie allen Christinnen und Christen in Landeskirche und Bistum und in der Weite der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Region Südwest an die Hand geben. Kirchenpräsident Schad und Bischof Wiesemann laden ein, dieses Gebet täglich zu sprechen, wenn die Kirchenglocken zum (Angelus-)Gebet rufen. Sie selbst werden am Samstag, 21. März, um 18 Uhr – zu der Zeit, in der vielerorts die Glocken den vierten Fastensonntag „Laetare“ einläuten – in der Kapelle des Butenschoen-Hauses eine kleine ökumenische Andacht feiern, die von Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald musikalisch gestaltet wird. Diese Andacht wird auf den Homepages beider Kirchen online übertragen.

Zu dieser Zeit sollen in allen Kirchen in der Pfalz/Saarpfalz die Kirchenglocken 10 Minuten lang läuten. Der Gebetstext – so Bischof und Kirchenpräsident – soll eine Hilfe sein in der Zeit, in der es nicht möglich ist, in Gemeinschaft Gottesdienst zu feiern. Es ist ein Zeichen, dass wir als Kirchen zusammen-stehen und füreinander für die Menschen da sind. Es zeigt, dass Kirche mehr ist als die sonntägliche Versammlung der Gläubigen. Die Gemeinschaft im Gebet geht über Ökumenisches Gebet in Zeiten der Krise über die Kirchenmauern hinaus und setzt sich in der gelebten Solidarität für alle Menschen fort.

Die beiden kirchenleitenden Geistlichen sehen in der aktuellen Krise zugleich eine Chance, dass sich die Kirchen neu auf den Kern ihres gemeinsamen Auftrags besinnen und neue Formate finden, wie sie Christinnen und Christen im Glauben stärken und allen Menschen in der jetzigen Situation beistehen können. Sie danken allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die kreative und hilfreiche Ideen umgesetzt haben, um gottesdienstliches Feiern und seelsorgliche Zuwendung weiter zu ermöglichen.

Homepages von Landeskirche und Bistum:

www.evkirchepfalz.de

www.bistum-speyer.de

Um die Corona-Lage zu bewältigen: Stadt Landau richtet im Rathaus verwaltungsinternes Lagezentrum ein – Vier Anlaufstellen helfen Bürgerinnen und Bürger bei dringenden Verwaltungsanliegen – Ausschüsse und Beiräte werden abgesagt – Hauptausschuss erhält Entscheidungsermächtigung vom Stadtrat

Um die aktuelle Corona-Krise bewältigen zu können, hat die Stadt Landau im Rathaus ein Lagezentrum eingerichtet. Leiter ist Stefan Krauch (3.v.l.), der jetzt von OB Thomas Hirsch (4.n.l.) ernannt wurde.

Landau – Die aktuelle Dynamik der Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die Stadt Landau vor völlig neue Herausforderungen. Aus diesem Grund hat sie im Rathaus ein Lagezentrum als interne Informations- und Vernetzungsplattform eingerichtet. Das teilt Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt mit, der den Leiter der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Stefan Krauch, zum Leiter des Lagezentrums ernannt hat. Krauch und sein Team sammeln und bündeln die zahlreichen Informationen, die rund um das Virus bei der Verwaltung eingehen, beraten aktuelle Entwicklungen und setzen in Abstimmung mit dem Stadtvorstand Maßnahmen um.

Für den Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude der Stadtverwaltung Landau weiter geschlossen. In besonders dringenden Fällen können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden; ansonsten sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder postalisch vorzubringen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter oder die Telefonzentrale unter der 0 63 41/1 30. Um Bürgerinnen und Bürger im Notfall bedienen zu können, ohne dass diese die Dienstgebäude betreten müssen, hat die Verwaltung vier Anlaufstellen an drei dezentralen Standorten eingerichtet. Diese befinden sich im Bauamt in der Königstraße 21 und im Dienstgebäude in der Friedrich-Ebert-Straße 5, wo die Bedienung jeweils über ein Fenster erfolgt, sowie im Rathaus in der Marktstraße 50 im Foyer des Altbaus.

Dienst an der Bürgerin bzw. dem Bürger mal anders: Die Stadtverwaltung Landau hat vier Anlaufstellen an drei dezentralen Standorten eingerichtet.

OB Hirsch betont die Bedeutung der Vorsichtsmaßnahmen: „Jeder und jedem einzelnen von uns muss klar sein, um was es jetzt geht – nämlich um die Rettung von Menschenleben. Es gilt, soziale Kontakte einzudämmen und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Ausbreitung der Virusinfektion zu verlangsamen. Nur dann können wir mit unserem Gesundheitssystem allen schwer Erkrankten auch die notwendige Hilfe zur Verfügung stellen, die diese benötigen.“ 

Auch die städtische Gremienarbeit wird angesichts der aktuellen Situation zurückgefahren. Aber, so Hirsch: „Wir müssen trotz der Krise versuchen, besonders wichtige fachliche Themen weiterzubringen, um in der nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt nicht zu stark zurückgeworfen zu werden.“ Aus diesem Grund hat der Stadtrat den kleineren Hauptausschuss für die nächste Zeit mit den meisten Stadtratskompetenzen ausgestattet. Der für den 24. März geplante gemeinsame Haupt-, Bau- und Umweltausschuss wird zu einem reinen Hauptausschuss – mit so wichtigen Themen wie der Sanierung des Schwanenweihers auf der Tagesordnung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin – Ordnungsdezernent Hartmann: „Werden rechte Kundgebungen mit allem, was in unserer Macht steht, unterbinden“ 

Landau – Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam. Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.“

Ordnungsdezernent Lukas Hartmann informiert, dass Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen kein gesonderter Ablehnungsbescheid zugeht. Mit Blick auf Ankündigungen in den sozialen Medien u.a. zu einer für den 4. April geplanten Versammlung bekräftigt Hartmann: „Offenbar will der Anmelder der rechten Kundgebung das Versammlungsverbot nicht akzeptieren. Als Stadt Landau werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Kundgebung zu unterbinden – bis hin zur Auflösung der untersagten Versammlung sowie der Anzeige jeder Person, die sich daran beteiligt.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Stadt schließt bis auf Weiteres den Häckselplatz und die Hundewiese

Schwetzingen – Aufgrund der aktuell verschärften Situation rund um die Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus schließt die Stadt ab dem 18. März bis auf Weiteres auch den Häckselplatz und die Hundewiese. Die Stadt bittet um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020

Abstrichzentrum Speyer

Bei der Vorstellung des Abstrichzentrum Speyer, v.l.: Michael Hopp Stadtfeuerwehrinspektor, Dr.Klaus-Peter Wresch vom Gesundheitsamt, Peter Eymann Wachführer Feuerwehr Speyer.

Speyer – Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), die niedergelassenen Ärzte und der DRK Kreisverband Speyer ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet.

Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürger*innen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürger*innen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist.

Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben.

Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Sankt-Vincentius-Krankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.

Sehen sie hier die Videos zur Pressekonferenz bezüglich des Abstrichzentrum Speyer:

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News, mah
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau sagt Maimarkt 2020 ab

Landau – Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus haben angesichts der aktuellen, dramatischen Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, den diesjährigen Maimarkt abzusagen. Das Volksfest hätte vom 25. April bis zum 4. Mai auf dem Alten Messplatz stattfinden sollen. Die Schaustellerinnen und Schausteller wurden bereits über die Absage informiert.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Ab sofort Zoo und Spielplätze gesperrt – Große Teile des Einzelhandels bis auf Weiteres geschlossen – Öffnung von Restaurants und Speisegaststätten nur noch von 6 bis 18 Uhr

Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung: Ab sofort ist unter anderem auch der Zoo für Besucherinnen und Besucher gesperrt.

Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort sind unter anderem der Zoo und sämtliche Spielplätze in der Kernstadt und den Stadtdörfern gesperrt. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sowie den Beschluss des Ministerrats. Auch große Teile des lokalen Einzelhandels sind ab sofort geschlossen.

Zusammengefasst ist demnach der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels wird beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher wird reglementiert, die Mindestabstände zwischen Tischen müssen zwei Meter betragen und es sind Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen anzubringen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten wurden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten sind außerdem Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zudem sind alle Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können.

Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 19. April.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Um weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Landesregierung kündigt erweiterte Rechtsverordnung an – Stadt Mannheim erneuert Allgemeinverfügung

Mannheim – Die Landesregierung hat angekündigt, die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung wird morgen veröffentlicht. Die Stadt Mannheim wird diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen ergänzen und verschärfen.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.

Nach der neuen Allgemeinverfügung werden im Bereich der Gastronomie nur noch Speisegaststätten zugelassen sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen nicht nur hinreichende Abstände zwischen den Gästen sicher stellen, sondern auch eine Feststellung und Dokumentation von deren Personalien vornehmen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Nachvollziehbarkeit muss für einen Monat sichergestellt sein. Zulässig ist daneben allein der Straßenverkauf.

Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Versammlungen und Veranstaltungen von mehr als 10 Menschen verboten. Dies gilt auch für alle örtlichen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen. Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert erneut an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und betont, dass diese Maßnahmen einzig dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: „Es geht jetzt um eine noch schnellere, noch deutlichere Reduktion aller, nicht zwingend gebotener Kontakte. Wo immer es möglich ist: Bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie sich im Freien aufhalten, dann allein oder mit Ihren Nächsten. Es macht keinen Sinn, Einrichtungen zu schließen, wenn sich dafür an anderer Stelle Menschen in großer Zahl neu begegnen. Wenn Sie beruflich Menschen begegnen, halten Sie Hygieneregeln ein und wo dies möglich ist: Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 bis 2 Metern! Je rascher und entschiedener wir jetzt gemeinsam handeln, umso weniger lang werden diese Maßnahmen greifen müssen. Deshalb appelliere ich auch an die Unternehmen und andere Betroffene: Sie müssen nicht auf Rechtsverordnungen und Verfügungen warten, handeln Sie schon jetzt.“

Stadt Mannheim
22.03.2020

Corona-Pandemie: Gemeinsame Anstrengungen von Landesregierung und Kommunen, um Ausbreitung zu bremsen

Rheinland-Pfalz – Landesregierung und Kommunen werden in Rheinland-Pfalz alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In einer Telefonkonferenz waren sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Stefanie Hubig und Innenminister Roger Lewentz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der kreisfreien Städte einig, dass nur im engen Zusammenwirken aller Verantwortlichen sowie der Einsicht und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger dieser extremen Herausforderung wirkungsvoll begegnet werden kann.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation ist es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher habe die Landesregierung heute beschlossen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. So würden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei würden auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützt.  Ferner werde der Handlungsrahmen für Landesbürgschaften damit erweitert.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günter Schartz, begrüßte die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Land ausdrücklich. „Unser Personal in den Gesundheitsämtern arbeitet rund um die Uhr für einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung“, so Schartz weiter.

Ministerpräsidentin Dreyer dankte den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen für ihr zielgerichtetes Vorgehen und konsequentes Handeln im Umgang mit dem Coronavirus. In der Konferenz wurden ein allgemeines Lagebild zur aktuellen Verbreitung des Virus, die Betreuungssituation in Kitas und Schulen sowie die aktuellen Erlasse der Landesregierung zur weiteren Beschränkung des öffentlichen Lebens erörtert. Sie appellierte nochmal an die kommunale Familie, die Regelungen zur Notfallbetreuung entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen und keine eigenen weiteren kommunalen Einschränkungen vorzunehmen.

Es wurde vereinbart, dass es einen regelmäßigen Austausch geben wird.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für notwendig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“ erlassen. Demnach dürfen Personen, auf die folgende Faktoren zutreffen, beispielsweise vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Hospize und betreute Wohngruppen nicht betreten:

  • Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder
  • Personen, die bereits infiziert sind oder
  • Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben.

Die jeweils geltenden Risikogebiete und die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II sind unter http://www.rki.de abrufbar

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“

Landkreis Germersheim – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. . Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, wahrscheinlich auch ohne Symptome zu zeigen, Überträger von SARS-CoV-2 sein. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)“ erlassen.

Im gesamten Land sind alle Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen. An allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Germersheim entfallen die regulären Betreuungsangebote. Einrichtungen haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Die Einrichtung einer Notversorgung richtet sich an:

  • Förderschulen sowie Kindertagesstätten mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendliche unverzichtbar ist,
  • Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellen würde,
  • sonstige besondere Härtefälle.

Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck dieser Allgemeinverfügung nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim erlässt „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz“

Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus

Landkreis Germersheim – Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Germersheim ab Mitternacht, 18. März, 0.00 Uhr, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es ist folglich richtig, dass bundesweit alles dafür getan wird!“

Ab Mitternacht sind für den Publikumsverkehr zu schließen: alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (indoor und outdoor), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen, Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.

Diese Regelung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen).

Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (auch Fahrschulen und Prüfungseinrichtungen) sowie Reisebusreisen. Weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Die Maßnahmen sind zunächst bis 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 11/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de oder hier als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Mannheim: Aktuelle Information zu Corona 17.03.

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Bürgerdienste und Stadtraumservice
  3. Beratungsstellen
  4. Gremiensitzungen
  5. Kurzarbeitergeld
  6. Hotline für Unternehmen gestartet
  7. Leihamt
  8. Neue Links

1.) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 72

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 17.03.2020, 17 Uhr, acht weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 72. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Bürgerdienste und Stadtraumservice

a) Bürgerdienste
Zurzeit sind ausschließlich die Bürgerservices K 7 (Mitte) und Waldhof (Nord) geöffnet. Bereits vereinbarte Termine in den übrigen Bürgerservices wurden bereits abgesagt. Fertige Ausweisdokumente können – falls notwendig – im Bürgerservice in K 7 abgeholt werden.
Die Bürger*innen werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden:

  • Bitte überdenken Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens und verschieben Ihren Behördengang – wenn möglich – auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Nutzen Sie das Online-Angebot.
  • Nutzen Sie E-Mails oder den Postversand.
    Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen hierdurch keine rechtlichen Nachteile.

Wichtig: Dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
Bürgerservice K 7: Telefon 0621 293-2628,
Bürgerservice Waldhof: Telefon 0621 293-7600,
Ausländerbehörde: Telefon 0621 293-2691,
Standesamt: Telefon 0621 293-3101.
Für die Bürgerservices K 7 und Waldhof können Termine auch online unter http://www.mannheim.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Für KFZ-Händler und Zulassungsdienste stehen weiterhin die sogenannten „Händlerschränke“ in Neuhermsheim und Waldhof zur Verfügung. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Bürgerservice K 7: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr und Donnerstag: 8 bis 18 Uhr,
Bürgerservice Waldhof: Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag: 8 bis 12 Uhr.

b) Stadtraumservice
Die Reinigungswoche „Putz‘ Deine Stadt raus!“ 2020 wird abgesagt.

3.) Beratungsstellen der Stadt: Umstellung auf telefonische Beratung – persönliche Termine nur noch in Ausnahmefällen

a) Beratungsservice für Bürger*innen im Bereich Kindertagespflege und Servicestelle Eltern (Meki)
In der Kindertagespflege (KTP) und in der Servicestelle Eltern (Vormerkung für die Betreuung von Kindern, Meki) lassen sich die Beratungen der Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch telefonisch umsetzen. Deshalb wird die Beratung zunächst bis zum Ende der Osterferien auf telefonische Beratung umgestellt. In Ausnahmefällen, in denen sich herausstellt, dass ein Sachverhalt am Telefon wider Erwarten nicht klärbar ist, werden ergänzend zum Telefonat persönlichen Beratungstermine vereinbart. Gleiches gilt für die der Beratung und Anmeldung zur Schulkindbetreuung.
Telefon Servicestelle Eltern: 0621 293-3888, Telefon: Kindertagespflege 0621 293-3734,
Telefon Schulkindbetreuung Schulen Süd: 0621 293-3522, Schulen Nord 0621 293- 3521.

b) Jugendamt und Gesundheitsamt
Zum Beratungsangebot des Gesundheitsamtes gehören beispielsweise Impfberatung, Informationen und Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten (STI/AIDS) und Beratung von Familien mit einem neugeborenen Kind (Frühe Hilfen). Auch diese werden soweit wie möglich nun telefonisch oder auf dem Mailweg erbracht, um zum Schutz von Bürger*innen und Personal persönliche Kontakte zu reduzieren. Wenn ein persönlicher Kontakt unabdingbar ist, wird dies sichergestellt.
Telefon Impfberatung: 0621 293-2203, Telefon Frühe Hilfen: 0621 293-3708,
Telefon STI/AIDS-Beratung: 0621 293-2249.

Das gleiche Vorgehen gilt für die Erziehungsberatungsberatungsstellen /-Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim sowie der freien Träger Caritasverband Mannheim und Evangelische Kirche in Mannheim. Die Psychologischen Beratungsstellen bieten Beratung und Hilfe in Fragen der Erziehung, des Zusammenlebens in der Familie und bei persönlichen Problemen.

In Zeiten von Corona und mit der ständigen Veränderung der Lebensumstände können sich auch Abläufe und Beziehungen in der Familie verändern: Manches rückt in den Hintergrund und verliert gerade an Bedeutung, manches wird deutlicher und belastet Kinder, Jugendliche und Familien mehr als sonst. Derzeit können auch die Beratungsstellen nicht in gewohnter Weise tätig sein, aber Ratsuchende können sich nach wie vor an diese wenden, wenn sie Unterstützung benötigen. Dies sollten sie telefonisch tun.

Kontaktdaten der fünf Erziehungsberatungsstellen in Mannheim:

  • Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverband Mannheim: Telefon 0621 1250-600, http://www.caritas-mannheim.de
  • Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen der Evangelischen Kirche in Mannheim, Telefon 0621 28000 280, http://www.pb.ekma.de
  • Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Mannheim, Beratungsstelle Nord: Telefon 0621 293 5530, Beratungsstelle Mitte: Telefon 0621 293 8866, Beratungsstelle Süd: Telefon 0621 293 6040, http://www.pb-mannheim.de

4.) Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektion: Änderungen bei Gremiensitzungen

Die Maßnahmen, die in Mannheim zur Eindämmung des Corona-Virus getroffen wurden, haben auch Auswirkungen auf die Abläufe der Arbeit des Gemeinderates und seiner Gremien, einschließlich der Bezirksbeiräte.

Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Bezirksbeiräte finden bis auf weiteres nicht statt. Sitzungen, zu denen bereits eingeladen wurde, werden abgesagt.
Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse und des Gemeinderates finden statt, allerdings werden Tagesordnungen auf die unbedingt notwendigen Beschlussfassungen reduziert. Liegen nicht genügend Tagesordnungspunkte vor, die die Durchführung der Sitzung rechtfertigen würden, wird sie abgesagt. Das ist der Fall bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales am Dienstag, den 31. März 2020. Sie findet nicht statt.

Um die Gesamtdauer der Sitzungen zu begrenzen, sollten darüber hinaus, wo möglich, die Dauer der Sachvorträge und Wortbeiträge zeitlich reduziert werden.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um einen ersten Schritt. Es können weitere Maßnahmen – auch mit Blick auf Entscheidungen auf Landesebene – folgen.

5.) Kurzarbeitergeld: Städtische Wirtschaftsförderung startet Kooperation mit Agentur für Arbeit

Der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt Mannheim unterstützt ab Mittwoch die Agentur für Arbeit Mannheim (BA) bei der Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld: https://www.mannheim.de/de/presse/kurzarbeitergeld-staedtische-wirtschaftsfoerderung-startet-kooperation-mit-agentur-fuer-arbeit

6.) Wirtschaftsförderung startet Hotline für Unternehmen

Die Hotline dient als Anlaufstelle für alle Fragen, die Unternehmen – gleich welcher Art – im Zusammenhang mit der jetzigen Situation haben. Hinter der Hotline steht die Expertise der Kundenbetreuer der Wirtschaftsförderung, die zu verschiedenen Themen informieren sowie relevante Themen, die die Unternehmen beschäftigen, aufgreifen. Die Kundenbetreuer vermitteln darüber hinaus Ansprechpartner, stellen den Informationstransfer sicher und geben Hinweise zu bei den Banken und Förderinstitutionen bestehende Instrumente im Liquiditäts- und Finanzierungsbereich. Die Nummer der Hotline: 0621 – 293-3351.

7.) Leihamt geschlossen

Das Leihamt bleibt ab sofort geschlossen. Bereits seit Beginn letzter Woche wurden alle Versteigerungen abgesagt. Auch der Gold An- und Verkauf sowie die Pfandleihe werden ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Die Transaktionen können nicht mehr online durchgeführt werden.

8.) Neue Links – Merkblatt für Risikogruppen

Auf der Seite http://www.mannheim.de/Corona wurde ein Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung aufgenommen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Risikogruppen.pdf

Stadt Mannheim
22.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung zur weiteren Kontaktreduzierung

Ludwigshafen – Anlässlich der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen im Bundesgebiet und in der Region erlässt die Stadtverwaltung Ludwigshafen eine erweiterte Allgemeinverfügung, welche die Vorgaben der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie umsetzt. Die aktualisierte Verfügung untersagt unter anderem die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Spezialmärkten, Spielplätzen, Freizeit- und Tierparks, Bars, Clubs, Produktionsstätten, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen für Publikumsverkehr. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Die neue Allgemeinverfügung mit diesen kontaktreduzierenden Maßnahmen gilt seit Mittwoch, 18. März 2020, 0 Uhr.

Von den Reglungen nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter – auch wenn die Türen geschlossen sind

Persönlicher Kontakt im Notfall möglich / Geldauszahlung ist sichergestellt

Nürnberg / Deutschland – Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.
Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es seit Mittwoch (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten.

Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:

  • Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld

Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter stellen. Ferner haben Sie derzeit auch die Möglichkeit, Ihren bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier:

www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter.

Bundesagentur für Arbeit
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau informiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Wirtschaftshilfen: Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten für Landauer Unternehmen zusammengestellt.

Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt und diese per E-Mail an rund 1000 Landauer Unternehmen gesendet.

Kurz zusammengefasst:

1.) Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können, hat das Bundeskabinett im Eilverfahren das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz sowie weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Außerdem sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 gerne zur Verfügung.

2.) Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet entsprechende Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Für alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Der KfW wurde die Aufgabe erteilt, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Ansprechpartnerin in Sachen Antragsstellung ist in diesem Fall die jeweilige Hausbank.

Darüber hinaus arbeitet die KfW aktuell an einem Sonderprogramm, für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Alle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

3.) Steuerforderungen:

Bei Fragen zu Stundungen von städtische Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der städtischen Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 63 41/13 22 00 oder per E-Mail an josef.thomas@landau.de in Verbindung setzen. Bis zum 30. Juni 2020 werden zinslose Stundungen als Sofortmaßnahme auf Antrag ermöglicht.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 63 41/13 20 00 oder per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Aktuelle Informationen der Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse über Öffnungszeiten und Einschränkungen während der Coronakrise.

Südliche Weinstraße – Die Tourismuswirtschaft wird von der aktuellen Coronakrise hart getroffen. Leider trifft uns die aktuelle Situation genau zu dem Zeitpunkt, zu dem wir uns nach einem trüben Winter normalerweise auf die Mandelblüte und die Freiluftsaison freuen und es uns zu den ersten Veranstaltungen nach draußen zieht. Bei der aktuellen Lage gehen aber die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Bevölkerung vor. Daher sind in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen zu erwarten, die Gäste aber auch Einheimische betreffen werden. Hier ein aktueller Überblick:

Alle Büros für Tourismus an der Südlichen Weinstrasse sind spätestens ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen aber telefonisch oder per email zu erreichen. Die Kontaktzeiten werden zum Teil eingeschränkt. Eine Übersicht über die Kontaktzeiten der Büros finden Sie anbei.

Am Wochenende hatten der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, die Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Öffentliche Einrichtungen und Museen wurden geschlossen. Auch der Wild- und Wanderpark in Silz und der Zoo in Landau sind ab sofort geschlossen. 

Die Veranstaltungen, die von den Büros für Tourismus veranstaltet werden – von der Stadtführung über Mandelblütenbustouren bis zu Kulturveranstaltungen – wurden bis auf weiteres unabhängig von der Teilnehmerzahl abgesagt.

Mit den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung im öffentlichen Bereich, gelten ab Mittwoch, den 18.03.2020 noch einmal stark verschärfte Anweisungen und Erlasse. Das betrifft sowohl Freizeiteinrichtungen, als auch Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe. Die Verlautbarung ist im Original hier nachzulesen. Hotel- und Unterkunftsbetriebe werden darum gebeten, Urlaubsgäste nicht anreisen zu lassen und vorübergehend keine Buchungen für Urlaubsgäste mehr anzunehmen. Für die (Speise-)Gastronomien an der Südlichen Weinstraße gelten zum jetzigen Zeitpunkt Einschränkungen in der maximal anwesenden Gästezahl und der Entfernung der Tische zueinander. Mit einer Verschärfung ist zu rechnen.


Die Pfalzcard, die beliebte Gästekarte der Pfalz, geht in Corona-Pause und wird ab sofort nicht mehr an Urlaubsgäste ausgegeben. „Wir wollen mit diesem Schritt unseren Partnern unter den Beherbergungsbetrieben, die unter massiven Stornierungen und Umsatzeinbußen leiden, in dieser schwierigen und existenzbedrohenden Situation helfen.“ sagte der Vorsitzende der Pfalz.Touristik, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Umgekehrt sei es den Gästen gegenüber ebenfalls nicht zu vertreten, wenn nur ein Bruchteil der Kartenleistungen überhaupt zur Verfügung stehe.

Die Öffnung der Trekkingplätze im Pfälzerwald wurde vom Südliche Weinstrasse e.V. verschoben – zunächst auf 01.05.2020. Weitere Informationen unter www.trekking-pfalz.de

Die meisten Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden ihr  Fahrplanangebot im Verbundgebiet nach Schließung der Schulen und Kitas sukzessive auf den Ferienfahrplan umstellen. Die Deutsche Bahn wird ihren Regionalverkehr deutlich einschränken.

Damit wird es einen ausgedünnten ÖPNV-Fahrplan geben, bei dem die Verkehrsunternehmen trotzdem alles Mögliche tun, die Fahrten aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation stets pünktlich durchzuführen.

https://www.vrn.de/verkehrsinformationen/meldungen/2413/

Südliche Weinstrasse e.V.
22.03.2020

Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen der Stadt Speyer zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus 17.03.2020

  • Aktuelle Fallzahlen: 4 bestätigte Fälle in Speyer
  • Stand 17.03.2020 wird in keinem Speyerer Krankenhaus ein Patient auf Covid-19 behandelt
  • Beide Krankenhäuser haben Vorkehrungsmaßnahmen getroffen, um für den Bedarfsfall zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und Personalkapazitäten aufzustocken
  • Ab Mittwoch, 18.03.2020, wird das neu eingerichtete Bürgertelefon der Stadt Speyer unter der Telefonnummer 14 13 12 zu folgenden Zeiten erreichbar sein: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr. Die Kolleginnen werden alle Fragen beantworten, die keinen medizinischen Hintergrund haben, beispielsweise Fragen zur Notbetreuung in Kitas und Schulen. Bürgerinnen, die Sorgen haben sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel. 11 61 17.
  • Seit 16.03.2020 nimmt die städtische Wirtschaftsförderung proaktiv Kontakt mit Verbänden auf, um offene Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Gewerbetreibende können sich mit ihren Fragen und Anliegen auch selbst an die Wirtschaftsförderung wenden, Tel. 14 22 80 oder 14 27 60, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de
  • Die Stadt Speyer arbeitet derzeit am Aufbau eines Versorgungs- bzw. Einkaufsdienstes für Ältere und Vorerkrankte sowie alleinstehende Menschen unter Quarantäne. Ehrenamtliche Helfer*innen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, oder Hilfesuchende, die den Dienst in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an das Bürgertelefon, Tel. 14 13 12 (Erreichbarkeit s.o.).
  • Über das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), das Diakonissen-Stiftungskrankenhaus und das Vincentiuskrankenhaus ein Abstrichzentrum in der Halle 101 eingerichtet. Dieses öffnet erstmals am Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürgerinnen der Stadt Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen Bürgerinnen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig ist. Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben. Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Vincentiuskrankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.
  • Aktuell gibt es in allen städtischen Kindertagestätten und allen Schulen eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen Polizei Rettungsdienste Feuerwehr Lehrkräfte Erzieher/-innen Justiz und Justizvollzugsanstalten Angestellte von Energie- und Wasserversorgung Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte)
  • Die Stadtverwaltung Speyer ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, persönliche Vorsprache ist in allen Bereichen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Das Bürgerbüro in der Industriestraße bietet bis auf Weiteres nur noch Dienstleistungen rund um das Thema Kfz-Angelegenheiten an, während das Bürgerbüro Maximilianstraße alle anderen Aufgaben übernimmt (z.B. Pass- und Meldewesen). Nach wie vor sind persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Zulassungsstelle aktuell nur Kunden aus dem Stadtgebiet Speyer Termine erhalten können. Weiterhin bieten die Bürgerbüros keine Leistungen der Stadtwerke Speyer mehr an, d.h. es können auch keine Müllsäcke mehr ausgegeben werden. Die Stadtwerke haben eine kontaktlose Ausgabestelle im Foyer ihres Kundenzentrums eingerichtet. Aus aktuellem Anlass bitten wir die Bürger*innen solidarisch zu sein und von jeder Sorte Müllsäcke nur eine Rolle pro Haushalt mitzunehmen.
  • Trauungen und Trauerfeiern können nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Alle Vorsichtmaßnahmen und Auflagen sind nachzulesen unter www.speyer.de/standesamt unter dem Punkt „Aktuelles“.
  • Die Volkshochschule und die Musikschule der Stadt Speyer sind bis auf Weiteres geschlossen. Kurse wurden eingestellt, unterbrochen oder verschoben. Auch die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater sowie die Stadtbibliothek sind geschlossen. FAQs zur Schließung der Stadtbibliothek finden Sie unter: www.speyer.de/stadtbibliothek
  • Darüber hinaus sind alle touristischen Einrichtungen im Stadtgebiet bis auf Weiteres geschlossen
  • In einer Telefonkonferenz haben die Stadtspitze und die Fraktionsvorsitzenden beschlossen, dass alle Gremiensitzungen bis zum Ende der Osterferien abgesagt werden. Abgesagt sind demnach folgende Termine: Verkehrsausschuss, 18.03.2020 Aufsichtsrat Stadtwerke, 19.03.2020 Beirat für Migration und Integration, 19.03.2020 Sozialausschuss, 25.03.2020 Ältestenrat, 31.03.2020 Werkausschuss, 01.04.2020 Aufsichtsrat GEWO, 02.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion, 07.04.2020
  • Darüber hinaus hat die Stadt Speyer drei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese sind im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachzulesen

Stadtverwaltung Speyer
22.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadt Speyer zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen vom 16.03.2020

gemäß §§ 16, 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 10.02.2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.03.2010.

Speyer – Die Stadt Speyer als zuständige Behörde erlässt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Pflegeeinrichtungen und Altenheime, die auf dem Gebiet der Stadt Speyer betrieben werden, dürfen von folgenden Personen als Besucherinnen und Besucher bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung nicht betreten werden:

a) Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert-Koch-Institut als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet. Diese Gebiete sind täglich über den Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikog ebiete.html zu prüfen und entsprechend im Aushang der Einrichtung zu aktualisieren;

b) Personen, die mit einem Corona-Erkrankten (COVID-19 Kranken) direkten Kontakt hatten (Corona-Erkrankte sind Personen mit einem positiven Testergebnis für das neue Coronavirus -SARS-CoV-2-);

c) Personen, mit Fieber;

d) Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden;

e) Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) haben;

f) Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und

g) Personen, denen die häusliche Absonderung durch das Gesundheitsamt oder einem Arzt empfohlen wurde.

2. Der beigefügte Aushang ist durch den Namen der Einrichtung zu ergänzen und an den Zugängen gut sichtbar anzubringen.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit. Sie gilt zunächst bis 19.04.2020.

Begründung:

Das Robert-Koch-Institut hat auf Grund der bisherigen Erkenntnisse über COVID-19 Personengruppen definiert, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Hierzu zählen insbesondere ältere und multimorbide Patienten. Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung (vgl. Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf, Stand: 06.03.2020).
Dieser fachlichen Bewertung des Infektionsrisikos schließt sich die Stadt Speyer an. Mit dieser Allgemeinverfügung gibt die Stadt Speyer den genannten Einrichtungen ein Instrument an die Hand, um Betretungsverbote auszusprechen.

Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 IfSG. Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Nach der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit zum Teil schweren und sogar tödlichen Krankheitsverläufen. Die WHO hat auch bereits den Pandemiefall ausgerufen.

Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt worden, wobei die Zahl der Fälle in Deutschland weiter ansteigt. Auch in Speyer muss täglich mit weiteren Fällen gerechnet werden. Derzeit gibt es gegen SARSCoV-2 keine Impfung und auch keine wirksamen Therapeutika.

Die Allgemeinverfügung ist zum Schutz der o.g. Risikogruppen, die in den vorbezeichneten Einrichtungen überwiegend anzutreffen sind, erforderlich und angemessen. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe bei den oben definierten Risikogruppen, für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person ausreicht.

Zudem ist durch die gemeinsame Nutzung von z.B. Bädern und Gemeinschaftsräumen das Risiko, das sich das Virus verbreitet, in Alten – und Pflegeheimen als erhöht zu werten.

Hinweise:

  1. Gemäß § 28 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die verfügten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
  2. Ein Verstoß gegen diese Verfügung kann gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation.

ALLGEMEINVERFÜGUNG Öffentliche Einrichtungen Versammlungen 2020-03-17:

ALLGEMEINVERFÜGUNG Schulen Kindertagesstätten 2020-03-17:

Speyer, 16.03.2020
Stadtverwaltung Speyer

Coronavirus: Einschränkungen bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Heidelberg – Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus wird sich die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ab sofort auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Priorität hat die Abholung der Müllbehälter. Aus diesem Grund gelten folgende Maßnahmen:

  • Alle städtischen Recyclinghöfe sind ab Mittwoch, 18. März 2020, bis auf Weiteres komplett geschlossen.
  • Die Sperrmüllabfuhr wird ab Montag, 23. März 2020, bis auf unbestimmte Zeit eingestellt. Haushalte, die bereits Sperrmüll angemeldet haben, werden entsprechend informiert.
  • Alle öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet sind ab sofort geschlossen.
  • Der telefonische Kundenservice der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr oder per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de für Notfälle zu erreichen.

Die reguläre Behälterabfuhr findet weiterhin statt. Zur Unterstützung der Mitarbeiter der Müllabfuhr werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Haushalte gebeten, die Behälter am Entsorgungstag selbst an den Fahrbahnrand zur Leerung bereitzustellen und im Anschluss an die Leerung wieder an ihren Platz zurückzuziehen. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Stadt und des Amtes unter www.heidelberg.de/abfall veröffentlicht

Coronavirus: Auch Außenbewirtschaftung für Gastronomiebetriebe ist verboten

Die Stadt Heidelberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass auch die Außenbewirtschaftung von Gastronomieeinrichtungen seit dem heutigen Dienstag, 17. März 2020, verboten ist. Mit ihrer Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art grundsätzlich untersagt wird. Ausnahme: Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen können für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort ist untersagt – das gilt auch für jegliche Außenbewirtschaftung. Für Rückfragen von Gastronomen ist das Bürger- und Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse corona.ordnungsamt@heidelberg.de oder unter den Telefonnummern 06221 58-17702 beziehungsweise 06221 58-13540 erreichbar.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Stadtverwaltung Hockenheim: Aktuelle Infos zum Umgang mit Corona-Virus

Hockenheim – Die Stadtverwaltung Hockenheim veröffentlichte am Montag, 16. März 2020 verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Sie sehen bis auf Weiteres unter anderem einen stark eingeschränkten Zugang ins Rathaus und in die kommunalen Einrichtungen vor. Deshalb dürfen Besucher die genannten Gebäude derzeit nicht mehr betreten. Oberbürgermeister Marcus Zeitler, Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg und die Fachbereichsleitungen der Stadtverwaltung haben heute Morgen (Dienstag, 17. März 2020) eine Besprechung über diese Maßnahmen durchgeführt. In der Runde bestand Einigkeit darin, dass die aktuelle Lage für alle Neuland darstelle und langfristige Aussagen derzeit schwierig seien.

Öffentliche Spielplätze geschlossen

Die angeordneten Einschränkungen betreffen ebenso öffentliche Spielplätze im Stadtgebiet Hockenheim Sie werden auch ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen. Diese Entscheidung geht auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Länderregierungen zurück. Daher ist die Stadt Hockenheim angehalten, sie umzusetzen.

Gemeinderats- und Ausschusssitzungen

Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der Ältestenrat des Gemeinderates haben beschlossen, dass bis auf Weiteres keine Ausschusssitzungen des Gremiums stattfinden werden. Die Termine der kommenden Gemeinderatssitzungen werden vorerst beibehalten, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Hockenheim aufrecht zu erhalten. Die nächste Zusammenkunft des Gemeinderats ist für Mittwoch, 25. März 2020, 18 Uhr, geplant. Das Gremium wird dann nur die zwingend notwendigen Beschlüsse ohne längere vorherige Beratung fassen. Die Gemeinderatssitzung ist öffentlich und der Zugang ins Rathaus in diesem Zeitraum möglich. Die Stadtverwaltung wird bei der Gemeinderatssitzung auf die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln achten.

Die Unterlagen der Gemeinderatssitzung sind im Bürgerinfoportal Session auf der Internetseite der Stadt Hockenheim (https://session.hockenheim.de/bi/info.asp) abrufbar. Sie sind über den Bereich Rathaus – Politik – Gemeinderat – Gemeinderat online zu finden. Alternativ können sie auch über Rathaus – Politik – Sitzungstermine erreicht werden.

Stadtwerke Hockenheim: Versorgung sichergestellt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus erweitern die Stadtwerke Hockenheim genauso wie die Stadtverwaltung ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen. Insbesondere werde der persönliche Kundenkontakt eingeschränkt. Der Austausch ist über Telefon (06205 2855 – 514) und E-Mail weiterhin möglich. Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser bleibt sichergestellt.  Der Notfalldienst kann in dringenden Fällen wie bisher auch unter den Telefonnummern 06205/2855-300, 0171/2210-300 (Stromversorgung) und 06205/2855-290, 0171/2210-290 (Gas- und Wasserversorgung) erreicht werden.

AVR-Anlagen sofort geschlossen

Die AVR Kommunal AöR hat die Stadt Hockenheim darüber informiert, dass ab sofort auch die Anlagen und Deponien sowie das AVR Service-Center in der Dietmar-Hopp-Straße in Sinsheim bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Öffentliche Termine werden abgesagt. Die Schadstoffsammlung wird ausgesetzt. Aufgrund der angespannten Personalsituation wird ab nächster Woche bis auf Weiteres die Abfuhr von Elektrogeräten, Metallschrott, Grünschnitt und Alttextilien eingestellt. Die Behälterabfuhr findet weiterhin uneingeschränkt statt. Die AVR bittet um Verständnis und ist weiterhin telefonisch für ihre Kunden unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Einhaltung von Hygiene-Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Bekämpfung des Corona-Virus erfordert die Mitwirkung und Hilfe aller Menschen. „Wir bitten in diesen Tagen alle Bürger, achtsam beim Umgang mit Hygieneregeln zu sein. Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens ein bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen. Damit kann jeder dazu beitragen, das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten“, erklärt Pressesprecher Christian Stalf für die Stadt Hockenheim.

Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020

Hilfe zur Versorgung

Nachbarschaftshilfe hat in dieser Zeit besondere Bedeutung.

Hockenheim – Die getroffenen Maßnahmen zur Eingrenzung des neuartigen Corona-Virus verändern auch in Hockenheim das alltägliche Leben und erfordern Maßnahmen für unbürokratische und solidarische Hilfestellungen in der Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen. Ihnen wird empfohlen, vorsorglich ab sofort ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen.

Um diesen neuen Herausforderungen aktiv zu begegnen, richtet die Lokale Agenda 21 der Stadt Hockenheim dazu kurzfristig eine Anlaufstelle für Personen ein, die Hilfe anbieten können und vermittelt ebenso an Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, um auf unbürokratischem Wege Nachbarschaftshilfe zu leisten.

 „Meine herzliche Bitte an alle, die gern helfen möchten: Schauen Sie zum einen in die Nachbarschaft und bieten ihre Hilfe vor Ort an und melden Sie sich zum anderen bei mir, wenn Sie Hilfe anbieten möchten“, so Elke Schollenberger, Agendabeauftragte der Lokalen Agenda, „ebenso können sich Hilfesuchende melden. Wir stehen als Vermittlungshilfe koordinierend zur Seite“.

Diese Hilfsangebote könnten etwa die Hilfe bei Einkäufen und Erledigungen, Botengängen oder auch Gassi-Dienste sein. Wenn Sie ihre freiwillige Hilfe anbieten möchten, melden Sie sich mit dem Vor- und Zunamen, ihren Adressdaten und einer Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind, bei der Agendabeauftragten Elke Schollenberger per E-Mail an e.schollenberger@hockenheim.de oder telefonisch unter 06205 21-209. Dort werden die Hilfsangebote und -gesuche gesammelt erfasst, damit die Koordination so zeitnah wie möglich erfolgen kann.

Ebenso können sich Personen dort melden, die zur Risikogruppe gehören und Hilfe für Erledigungen benötigen. Auch dort bitten wir Sie um Übermittlung des Vor- und Zunamens, der Adresse und der Telefonnummer.

Stadtverwaltung Hockenheim / Lokalen Agenda 21 Hockenheim
22.03.2020

Maimess und Mannheimer Stadtfest abgesagt

Mannheim – Auf Grundlage der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung CoronaVO) können weder die Mannheimer Maimess noch das Mannheimer Stadtfest in diesem Jahr stattfinden. Die Stadt Mannheim hat dies nun gegenüber der Veranstalterin, der Event und Promotion Mannheim GmbH, bestätigt. Die Maimess mit rund 150 Ausstellern sollte vom 25. April bis 10. Mai auf dem Neuen Messplatz in Mannheim stattfinden. In den vergangenen Jahren
hat das größte Volksfest der Region bei gutem Wetter bis zu 300.000 Besucher angezogen. Die 30. Auflage des Stadtfestes mit fünf Bühnen, Kunsthandwerkermarkt und großem Kinderfest, die für das
Wochenende vom 29. bis 31. Mai geplant war, wird aus gleichem Grund abgesagt.

Christine Igel, Geschäftsführerin der Event und Promotion Mannheim: „Wir bedauern zutiefst, dass diese traditionsreichen Veranstaltungen in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der aktuellen Situation ist diese Entscheidung zur Eindämmung des Corona-Virus zum Schutz aller geboten. Sollte sich in absehbarer Zeit die Bewertung der Situation ändern, werden wir alle Bemühungen darauf richten, eine Alternative zum Stadtfest zu schaffen.“

Event & Promotion Mannheim GmbH
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Rhein-Pfalz-Kreis – Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende ab morgen geltende Maßnahmen:

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:

  1. alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  2. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  3. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  4. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  5. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
  6. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
  7. Spielplätze.

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Weiterhin wird der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels beschränkt und ist nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt.

Auch Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Außerdem sind verboten:

  • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen,
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

Alle Maßnahmen sind bis zum 19. April 2020 befristet.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar.

Natürlich können sie die Allgemeinverfügung auch hier als pdf einsehen:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Dreyer/Wissing/Höfken: Corona mit klaren Regeln eindämmen

Beschlossene Beschränkungen treten ab 17.03.20 ab Mitternacht in Kraft

Rheinland-Pfalz – Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Ministerrat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. „Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gleiche gilt für Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen, Zoos, Spielhallen und Freizeitparks“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Auch Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Sportanlagen und Spielplätze müssten schließen. Dieser Beschluss trete heute ab Mitternacht in Kraft.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung seien weitere kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Die Beschlüsse des Ministerrats trügen zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik bei, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Ausnahmen von den Beschränkungen

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote würden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. „Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleister und Handwerker könnten weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten könnten. Der übrige Einzelhandel, insbesondere Outlets haben zu schließen. Handreichungen zur weiteren Präzisierung werden erarbeitet.

Veranstaltungen und Lokale, Kantinen, Mensen

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels werde beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Darunter eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten würden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten seien ferner Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Alle Veranstaltungen seien zu untersagen. Diese Verbote gälten ohne Ausnahmen.

Das betrifft auch nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise

Der Ministerrat hat heute außerdem darüber beraten, einen Nachtragshaushalt zu erstellen. „Die Ausbreitung der Corona-Pandemie führt gegenwärtig zu tiefgreifenden Einschnitten in das öffentliche und private Leben der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Situation stehen bereits jetzt Mittel zur Verfügung. In Anbetracht der aktuellen und dynamischen Situation erweitern wir verantwortungsbewusst unsere Handlungsmöglichkeiten. Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrats. Angesichts der Dynamik der Situation sei es ratsam, für kurzfristige, nicht vorhersehbare Bedarfe vorzusorgen.

Durch den Nachtrag werden vorsorglich weitere Mittel bereitgestellt, damit das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsämter vor Ort flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. „Wir werden einen höheren dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die Pandemiefolgen zu bekämpfen. Es wird sich um einen Maßnahmenmix aus Barmitteln, Bürgschaften und der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen handeln. Dabei werden wir auch die derzeit besonders geforderten und betroffenen Kommunen finanziell unterstützen“, so die Finanzministerin. Außerdem werde der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung angehoben, um die rheinland-pfälzischen Betriebe bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Insgesamt umfasst das Paket ein Volumen von rund 650 Millionen Euro.

„Wir profitieren nun davon, dass wir die guten Jahre für Schuldentilgungen genutzt haben und auch für 2020 umsichtig geplant haben. Die Landesfinanzen sind gut aufgestellt, um auch eine Verschärfung der Krise zu bewältigen“, so die Finanzministerin abschließend. Das Finanzministerium erstellt nun einen Entwurf für den Nachtrag. Dieser soll am 31. März im Ministerrat beschlossen werden.

Hilfen für die Wirtschaft

„Die wirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz sind sehr unterschiedlich. Aber wir nehmen alle Unternehmen in den Blick, die kleinen, die mittleren und die großen. Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir Insolvenzen wo immer möglich vermeiden“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der Höchstbetrag für Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.  Darüber hinaus steht der rheinland-pfälzische Mittelstandslotse, Prof. Dr. Manfred Becker, vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen als zentraler Ansprechpartner im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Sie erreichen das Büro von Prof. Dr. Becker unter 06131-16-5652 oder per E-Mail Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de.

Zudem können Sie unter 06131-16-5110 oder per E-Mail unternehmenshilfe-corona@)mwvlw.rlp.de die Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona im Wirtschaftsministerium kontaktieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Corona.rlp.de

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.03.2020

Schließungen und Veranstaltungsabsagen in Schifferstadt

Schifferstadt – Ab sofort bleiben das Rathaus sowie einige weitere städtische Einrichtungen für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich weiterhin telefonisch unter 06235 / 440 erreichbar, helfen bei Fragen oder Anliegen und vergeben in Ausnahmefällen Termine. Wegen der Schließung der Kindertagesstätten bis einschließlich 19. April 2020 hat die Stadtverwaltung eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in kritischen Berufsgruppen und berufstätigen Alleinerziehenden organisiert. Ansprechpartner ist die jeweilige Kita-Leitung.

Politische Gremien tagen nur noch, wenn die zu besprechenden Punkte nicht aufschiebbar sind. Die Sprechstunden der ehrenamtlich Beauftragten entfallen.

„Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. Man wolle den Dienstbetrieb der Verwaltung so lange wie möglich aufrechterhalten. Volk bittet angesichts der Situation um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und legt nahe: „Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen!“

Einige städtische Einrichtungen geschlossen

Volkshochschule, Jugendtreff, Stadtbücherei, Stadtarchiv, Sporthallen und die Waldfesthalle sind seit Montag, 16. März bis auf weiteres geschlossen. Die Rückgabe für Medien, die in der Stadtbücherei ausgeliehen wurden, wird automatisch verlängert.

Als Vorsorgemaßnahme unterbricht die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche laufenden Kurse und lässt auch keine neuen beginnen. Über die weitere Verfahrensweise ist derzeit noch nicht entschieden. Aktuelle Informationen stehen auf www.vhs-rpk.de.

Auch das Kundenbüro der Stadtwerke ist vorübergehend geschlossen. Um Fragen und Anliegen kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 06235 / 4901250 oder per E-Mail an info@sw-schifferstadt.de.

Alle Spielplätze im Stadtgebiet sowie die Grillhütte sind gesperrt.

Absage städtischer Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung entschieden, vorerst alle städtischen Veranstaltungen – also auch die von Stadtbücherei, Kitas, Schulen und Jugendtreff – abzusagen. Ab welchem Datum wieder Veranstaltungen sattfinden, gibt die Verwaltung baldmöglichst bekannt. Der Veranstaltungskalender auf www.schifferstadt.de gibt einen Überblick über die derzeit abgesagten Veranstaltungen.

Des Weiteren finden momentan keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt.

Vorgaben für Veranstaltungen

Für alle weiteren Veranstaltungen gelten die Vorgaben von Landesregierung und Kreisverwaltung: Zusammenkünfte jeglicher Art über 75 Personen sind untersagt. Veranstaltung bis 75 Personen sind genehmigungspflichtig (Auflagen erfolgen seitens der Kreisverwaltung). Trauungen und Beerdigungen finden weiterhin, jedoch nur im engsten Familienkreis und unter entsprechenden Auflagen statt. Ins Trauzimmer im Alten Rathaus und in die Trauerhalle dürfen noch maximal so viele Personen, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen. Stehplätze sind nicht vorgesehen.

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Sie aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
22.03.2020

Technik Museen Sinsheim Speyer und IMAX Kinos geschlossen

Absage des BRAZZELTAG und vieler weiterer Museums-Events

Sinsheim/Speyer – In der fast 40jährigen Geschichte der Technik Museen Sinsheim Speyer standen die Tore an 365 Tagen im Jahr offen. Doch bedingt durch die aktuelle COVID-19 Situation bleiben die Museen sowie die dazugehörenden IMAX Kinos, lt. Allgemeinverfügung der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Stadt Speyer, ab dem 17. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen. Derzeit finden bundesweit Schließungen der öffentlichen Einrichtungen statt. Konzerte, Messen und Events jeglicher Art werden abgesagt – diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Dynamik der Ausbreitung zu verlangsamen. Es ist die Verantwortung eines jeden Mitbürgers auf seine Umgebung zu achten. Die Museen stehen in engem Kontakt mit den Behörden, um dementsprechend auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Die Schließung der Museen hat auch zur Folge, dass die kommenden Veranstaltungen nicht stattfinden – so auch der Besuchermagnet BRAZZELTAG. In den vergangenen Jahren wurde dieser von tausenden Gästen und Teilnehmern aller Altersstufen besucht und lockte Petrolheads aus ganz Europa nach Speyer. „Es ist wichtig die Infektionswege zu unterbrechen, damit sich der Virus nicht noch weiter ausbreitet. Daher wird der BRAZZELTAG dieses Jahr nicht stattfinden. Wir möchten unsere Besucher keinesfalls einem Risiko aussetzen und halten uns hier an die Vorgaben von Stadt und Land.“ So Museumsleiter Andreas Hemmer. Ein Nachholtermin für 2020 ist nicht vorgesehen. Der nächste BRAZZELTAG findet somit am 8. und 9. Mai 2021 statt. „Bereits gekaufte Tagespässe oder 2-Tages-Armbändchen behalten ihre Gültigkeit und können für den BRAZZELTAG 2021 genutzt werden.“ Berichtet Corinna Siegenthaler, Pressesprecherin des Museums. Alle anfallenden Informationen zur Absage gibt es unter www.brazzeltag.de. Fragen können direkt an info@brazzeltag.de gerichtet werden.

Neben dem BRAZZELTAG sind noch weitere Veranstaltungen der Technik Museen Sinsheim Speyer aufgehoben:

Abgesagte Termine des Technik Museum Speyer:

  • 23. März 2020: Greenpeace Vortrag im FORUM Kino des Technik Museum Speyer 
  • 5. April 2020: Benzingespräch beim Frühschoppen im Technik Museum Speyer
  • 11. bis 13. April 2020: Modellbautage im Technik Museum Speyer
  • 25. April 2020: Flugzeug-Teile-Börse in der Eventhalle des Technik Museum Speyer
  • 9. bis 10. Mai 2020: BRAZZELTAG im Technik Museum Speyer

Abgesagte Termine des Technik Museum Sinsheim:

  • 17. Mai 2020: E-Mobilitätstag im Technik Museum Sinsheim
  • 6. bis 7. Juni 2020: Agri Historica im Technik Museum Sinsheim  
  • 14. Juni 2020: Ostalgie Treffen im Technik Museum Sinsheim

Aktuelle Informationen zu den Museen, den Veranstaltungen und den Öffnungs- oder Schließzeiten gibt es unter www.technik-museum.de oder www.facebook.com/technikmuseum.

Technik Museum Speyer
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung:

Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus

Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis am 17.03.2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis ab 18.03.2020 strengere Regeln für den Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Diese Regelungen gelten zum Schutz älterer, vorerkrankter und pflegebedürftiger Menschen.

Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II (entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI)) oder Personen, die bereits nachweislich infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, folgende Einrichtungen nicht betreten:

  1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (insbesondere auch Hospize) ,
  2. vollstationäre Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
  3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
  4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
  5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
  6. betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 LWTG für Menschen mit Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,
  7. betreute Wohngruppen nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,
  8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,
  9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und
  10. Einrichtungen nach § 5 Nr. 7 LWTG, die einem unter lit. d) bis i) beschriebenen Wohnangebote entsprechen.

Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

Infizierte Personen sind solche, bei denen die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde.

Die jeweils geltenden Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Eine kurzzeitige Anwesenheit, z. B. im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Satz 1, selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung gekommen ist.

Jede Patientin, jeder Patient, Bewohnerin, Bewohner oder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder einen Besucher, die nicht zum erwähnten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen.

Weiterhin können die Einrichtungen, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus, einsehbar. Natürlich können sie sie auch hier als pdf lesen:

Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Absage der liberalen Termine in Speyer

Speyer / FDP – Der Vorstand des FDP-Kreisverband Speyers hat sich aus aktuellem Anlass entschieden zwei bereits angekündigte Termine abzusagen. (Stand 17.03.2020)

Bei allen Veranstaltungen gilt aktuell: Vorsicht ist besser als Nachsicht-Gesundheit geht vor.

Deshalb finden der liberale Frühling, der am 27. März 2020 angesetzt war, sowie unser Stammtisch im April  leider wegen des Coronavirus nicht statt.

Nach jetzigem Stand wäre der nächste Stammtisch dann am ersten Donnerstag im Mai, also den 07. Mai 2020 in der Weinstube zur Schwarzamsel. Er gibt allen Mitgliedern sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich in entspannter und geselliger Atmosphäre über aktuelle politische Themen auszutauschen.

Ein Ersatz-Termin für den liberalen Frühling  wird frühzeitig zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Vielen Dank aber jetzt schon an alle Speyerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen, Supermärkten, Apotheken und Drogerien, Not- und Rettungsdiensten, bei Polizei und Feuerwehr, bei Versorgungsunternehmen und der Müllabfuhr, im Transportwesen, in Pflegeheimen, in Schulen und bei der Kinderbetreuung, sowie viele weitere Berufstätige, Nachbarn und ehrenamtlich Tätige, nicht nur in Speyer und Umgebung, sondern auch global – einfach allen ein großes Dankeschön für den unermüdlichen Einsatz trotz und wegen des Coronavirus. 

Wir bitten aber gleichzeitig auch alle Bürgerinnen und Bürger, ebenso mitzuhelfen.
Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung verlangsamen – bitte zeigt Verantwortungsgefühl – nutzt den Menschenverstand – bewahrt Ruhe – und handelt solidarisch.

FDP Speyer / Marius Weiler
22.03.2020

Keine offene Bürgersprechstunde, dafür ausgedehnte FacebookSprechstunde des Ersten Beigeordneten Tobias Meyer

Haßloch – Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer bietet normalerweise jeden Monat eine offene Bürgersprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die nächste offene Sprechstunde hätte am 24. März 2020 stattgefunden. Da das Rathaus aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus geschlossen ist und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen, fällt die offene Bürgersprechstunde am 24. März 2020 aus.

Die Facebook-Sprechstunde des Ersten Beigeordneten findet hingegen statt und wird auch auf den Termin der Bürgersprechstunde ausgedehnt. Dementsprechend steht Tobias Meyer am

  • Montag, 23. März 2020 von 15:30 – 17:00 Uhr
  • Dienstag, 24. März 2020 von 17:30 – 19:00 Uhr

über Facebook für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wer dem Ersten Beigeordneten seine Fragen stellen möchte, muss ihm nicht auf Facebook folgen, jedoch bei Facebook angemeldet sein. Der Facebook-Chat erfolgt über das Profil „Tobias Meyer“.

Dem Geschäftsbereich von Herrn Meyer sind u.a. die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Bereich Brandschutz, das Bürgerbüro, die Bereiche Tourismus, Asyl sowie die Bücherei und die Musikschule zugeordnet. In Abwesenheit des Bürgermeisters übernimmt er außerdem dessen Stellvertretung. Telefonisch ist Herr Meyer unter der Rufnummer 06324/935-248 (Sekretariat) zu erreichen.

Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020

Kreisverwaltung Germersheim gibt Handlungsempfehlungen für die Zeit der Corona-Ausbreitung

Landkreis Germersheim – Derzeit werden im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus viele Maßnahmen ergriffen, die vielfach zu Verunsicherung und Sorge führen. „Ich weise ausdrücklich darauf hin: In den allermeisten Fällen verläuft eine Infektion mit dem Coronavirus harmlos, manchmal unbemerkt oder mit nur sehr geringen Symptomen. Kinder sind nach den aktuellsten Erkenntnissen sogar wenig gefährdet, sind aber – wie wir alle – mögliche Überträger des Virus. Alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, basieren unter anderem auf den Erfahrungen, die beispielsweise aus anderen Ländern gewonnen wurden, in denen die Sterblichkeitsrate, vor allem bei den gefährdeten Personenkreisen, aufgrund von Corona-Erkrankungen bereits um ein Vielfaches höher ist als in Deutschland“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Ziel aller Anstrengungen ist es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, also die Kurve der Ausbreitung flach zu halten. „Je langsamer sich der Virus verbreitet, desto weniger Personen werden auf einmal an ihm schwer erkranken. Wir müssen unser Gesundheitssystem unbedingt dauerhaft aufrechterhalten, also die Erkrankungswelle verlangsamen. Je mehr Personen auf einmal schwer erkranken, desto mehr Betten werden in den Kliniken gebraucht, desto eher stößt das Gesundheitssystem an seine Grenzen“, so Brechtel. Er appelliert an alle, insbesondere zum Schutz der geschwächten, vorerkrankten und alten Menschen mitzuhelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Dies kann gelingen, wenn wir uns alle der Situation vollumfänglich bewusstwerden und uns an Hygienetipps halten und unsere sozialen Kontakte auf ein notwendiges Maß beschränken:

Zu den Hygienetipps gehören ganz besonders:

  • Viren auf Oberflächen – Passen Sie auf, was Sie anfassen. Türklinken, Fahrstuhlknöpfe oder Handläufe möglichst nicht mit der Hand berühren. Vermeiden Sie es auch, sich mit ungewaschenen Händen an Ihren Mund, die Nase oder Ihre Augen zu fassen.
  • Husten und Niesen – immer in die Ellenbeuge, nicht in die Hand. Benutzen Sie Einmal-Papiertücher. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
  • Abstand halten – vermeiden Sie Körperkontakt und halten Sie, wo es möglich ist, Abstand. Eineinhalb Meter sind ausreichend. Vermeiden Sie Händeschütteln oder Umarmungen und verzichten Sie auf Veranstaltungen oder Freizeitangebote, bei denen Sie mit einer Ansammlung von mehreren Menschen konfrontiert werden.
  • Hände waschen – 20 Sekunden einseifen und saubere Handtücher oder Einmaltücher verwenden.

Hamsterkäufe muss niemand tätigen, wenngleich es ratsam ist einige haltbare Lebensmittel auf Vorrat zu kaufen, um die Zahl der wöchentlichen Einkäufe zu reduzieren. Zu den Risikogruppen zählen vor allen Dingen ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen.

Häusliche Quarantäne

Auch für all jene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder sich beispielsweise als Rückkehrer aus einem Krisengebiet (Ski-Urlaub) in eine freiwillige, 14-tägige Quarantäne begeben hat, hier einige weitere Verhaltenstipps:

  • Schaffen Sie sich eine Tagesstruktur und setzen Sie sich Ziele, wie Sie Ihre Zeit füllen können (Tagebuchschreiben, Lesen …)
  • Bitten Sie Freunde oder Nachbarn darum, Ihre Einkäufe zu erledigen oder sich um den Ausgang mit dem Hund zu kümmern.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv und machen Sie Sportübungen, die Sie zu Hause tätigen können. Sie können es auch mit Entspannungsübungen versuchen.
  • Seien Sie kritisch und nehmen Sie nicht jede Information für bare Münze. Versuchen Sie Ihren Medienkonsum bewusst zu gestalten und setzen Sie sich zum Beispiel feste Zeiten, zu denen Sie sich mit dem Thema Corona auseinandersetzen.

Lesenswert sind die folgenden Broschüren des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz“ (www.bbk.bund.de): „Häusliche Quarantäne“ oder „Tipps für Eltern“.

Informationen zu ziemlich allen Fragen rund um das Thema Coronavirus gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Hier befinden sich neben zahlreichen Hinweisen und Informationen auch Verlinkungen auf zuverlässige Quellen wie das Robert-Koch-Institut. Aktuell informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel mehrfach täglich über sein Facebook-Profil unter www.facebook.com/landratbrechtel.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ruft zur Besonnenheit, zu Verständnis und Rücksicht auf, damit gemeinsam diese noch unabsehbare Infektionswelle gut überstanden wird: „Wir sind uns bewusst, dass wir in einer Zeit leben, die wir in dieser Form als Gesellschaft noch nie erlebt haben. Daher haben auch Gefühle ihre Berechtigung, die mit Sorge, Angst oder anderen starken Emotionen verbunden sind. Akzeptieren Sie diese Gefühle und seien Sie versichert, dass wir gemeinsam die Krise gut überstehen können, wenn wir uns mutig, zuversichtlich und besonnen den Herausforderungen stellen.“

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau schließt kommunale Einrichtungen – Städtische Sporthallen und Sportplätze ab sofort gesperrt – Leichen- und Trauerhallen in der Kernstadt und den Stadtdörfern für maximal 20 Personen geöffnet – Eheschließungen mit höchstens 10 Personen möglich

Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen – darunter auch das Museum für Stadtgeschichte in der Maximilianstraße.

Stadt Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, schließt die Stadt Landau ab sofort und bis auf Weiteres zahlreiche kommunale Einrichtungen. Von der Schließung sind neben der Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz, dem Archiv und Museum in der Maximilianstraße sowie den städtischen Galerien im Frank-Loebschen Haus und der Villa Streccius auch das Haus der Jugend in der Waffenstraße, der Jugendtreff Horst und das Mehrgenerationenhaus am Danziger Platz betroffen. Auch die Ortsvorsteherbüros in den Ortsteilen bleiben vorerst geschlossen.

Darüber hinaus sind mit sofortiger Wirkung alle städtischen Sporthallen und Sportplätze auf unbestimmte Zeit gesperrt. Das Stadion sowie der Sport- und Freizeitcampus (ohne Sporthalle und Kunstrasenplatz) bleiben geöffnet – jedoch nicht für den Vereinssport.

Die Leichen- und Trauerhallen des Hauptfriedhofs und der Landauer Stadtdörfer dürfen ab sofort für Aufbahrungen, Abschiednahmen oder Trauerfeiern nur noch von maximal 20 Personen betreten werden.

Geplante Eheschließungen finden statt und werden vom Standesamt bis auf Weiteres im Empfangssaal des Rathauses durchgeführt. Anwesend sein dürfen höchstens 10 Personen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung – Kurse und Seminare bei Fahrschulen, Musikschulen, Weiterbildungszentren und Co. sind untersagt – Allgemeinverfügungen werden Veranstalterinnen und Veranstaltern NICHT zugestellt

Die Durchführung von Jugend- und Vereinsfreizeiten ist in Landau ab sofort ebenso untersagt wie die von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Stadt Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen untersagt. Dies betrifft u.a. Musikschulen, Fahrschulen, Weiterbildungszentren und Prüfungseinrichtungen wie den TÜV, aber auch Jugend- und Vereinsfreizeiten.

Am Wochenende hatte die Stadt bereits zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, ihre Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Die Stadt Landau weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung auch allgemein gültig ist, d.h., sie wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann auch als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der städtischen Internetseite www.landau.de tagesaktuell.  

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 16.03.2020

1.Aktuelle Fallzahlen
2.Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
3.Neue Infos auf der Website
4.Risikogebiete
5.Bürgerdienste
6.Stadtbibliothek

Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 64

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 16.03.2020, 16 Uhr, 20 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 64. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist im Nationaltheater Mannheim (NTM) beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen. Die Leitung des NTM steht in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Das NTM hat derzeit geschlossen, es finden keine Vorführungen statt.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Betreuung für Schulkinder und Kita-Kinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Die Landesregierung hat die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem morgigen Dienstag bis nach den Osterferien beschlossen. Hierbei wurde keine Unterscheidung bezüglich der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung (ob in kommunaler, freier oder betrieblicher Trägerschaft) getroffen. Um die Funktionsfähigkeit von wichtiger Infrastruktur aufrechtzuerhalten, bietet die Stadt in den kommunalen Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in infrastrukturell kritischen Bereichen tätig sind und hält daher alle Einrichtungen geöffnet. Die freien Träger wurden gebeten, ebenso zu verfahren. Entsprechende positive Rückmeldungen liegen bereits für die Einrichtungen der beiden großen kirchlichen Träger vor, ebenso wie für die Einrichtungen am Diakonissenkrankenhaus und Theresienkrankenhaus sowie am Universitätsklinikums (UMM).

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, stellt die Stadt ein Ersatzangebot in einer Einrichtung bereit. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über die eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben, die seit heute unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet ist und in dieser Woche von Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt ist.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt hier abgerufen werden und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit:

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Die Notbetreuung richtet sich an Eltern, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und unabkömmlich sind. Diese Unabkömmlichkeit ist vom Arbeitgeber zu bestätigen. Zu den systemrelevanten Berufen gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Neue Infos auf der Website

Auf der Informationsseite http://www.mannheim.de/Corona der Stadt wurde jetzt Links auf Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, ein Merkblatt für Betroffene, die sich in häuslicher Quarantäne befinden sowie Informationen zur Eindämmung des Virus in unterschiedlichen Sprachen ergänzt.

Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York in den USA als Risikogebiete mit in die Liste aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Bürgerdienste

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten Besuche bei den Bürgerservices wahrzunehmen. Es wird nochmals verstärkt auf das Online-Angebot der Bürgerdienste hingewiesen, das einen Großteil der Anliegen abdeckt. Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen den Bürgerinnen und Bürgern hierdurch keine rechtlichen Nachteile.

Schließung der Stadtbibliothek ab Dienstag, 17.03.2020

Die Zentralbibliotheken, die Zweigstellen und die Mobile Bibliothek sind ab morgen geschlossen, bleiben aber telefonisch und per Mail erreichbar. Online-Verlängerungen sind weiterhin möglich. Die Leihfristen der Medien werden angepasst. Versäumnisgebühren entstehen keine.
Auf die digitalen Angebote Onleihe, freegal, pressreader und Datenbanken kann über die Homepage der Stadtbibliothek zugegriffen werden.
Weitere Informationen über die digitalen Angebote, Erreichbarkeiten und Rückgabemöglichkeiten gibt es in den kommenden Tagen.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Stadtverwaltung schränkt Publikumsverkehr ein

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus schränkt die Stadt Ludwigshafen den Publikumsverkehr sowie Dienstleistungen ab Dienstag, 17. März 2020, ein und schließt Verwaltungsgebäude für die Öffentlichkeit.

Bürgerbüros

Das Bürgerbüro Rathaus arbeitet bereits gebuchte Onlinetermine ab, ansonsten erhalten Kund*innen nur noch mit Termin und bei wichtigen Fällen Zugang. Bei Fragen und für weitere Informationen hierzu können sich Bürger*innen unter der Rufnummer 0621 504-3724 an die Verwaltung wenden. Unter der Telefonnummer wird auch geklärt, wann es sich wichtige Fälle handelt. Für Laufkundschaft klären Mitarbeiter*innen im Eingangsbereich des Rathauses, welche Fälle wichtig oder dringend sind. Die Infotheke zur Dokumentenausgabe bleibt vorerst besetzt.

Die Bürgerbüros Oggersheim und Oppau werden bis auf weiteres geschlossen.

Büros der Ortsvorsteher*innen

Die Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen sind bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Standesamt

Bereits gebuchte Eheschließungstermine bleiben bestehen, die Besucherzahl für jede Trauung wird auf 10 Personen – ein Standesbeamter und 9 sonstige Personen – beschränkt. Sterbefälle und Geburten – Geburten wie bisher nur nach vorheriger Terminvergabe – werden weiter beurkundet. Bei der Beurkundung von Geburten bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Neugeborenen nicht zu den Terminen mitgebracht werden.

Urkundenausstellung

Für Urkundenausstellungen wird eine Terminvergabe eingeführt. Diese können per E-Mail unter standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0621 504-2449.

Kirchenaustritt

Kirchenaustritte sind nur noch montags bis donnerstags sowie nur noch nach Terminvereinbarung per E-Mail unter der Adresse standesamt-einbuergerung@ludwigshafen.de oder der Rufnummer 0621 504-3034 möglich.

Einbürgerungsangelegenheiten

Für Einbürgerungsangelegenheiten sind Vorsprachen nur noch nach vereinbartem Termin unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder unter 0621 504-2440 möglich.

Sprechstunden des Behindertenbeauftragten entfallen

Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten, Hans-Joachim Weinmann, entfallen bis auf Weiteres. Er ist per Telefon unter 0172 6206150 oder per E-Mail an hans-joachim.weinmann@ludwigshafen.de beziehungsweise behindertenbeauftragter@ludwigshafen.de erreichbar.

Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 29

Das Verwaltungsgebäude in der Bismarckstraße 29, in dem sich die Bereiche Umwelt und Öffentliche Ordnung befinden – wird bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Besucherverkehr ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail und telefonisch möglich. Es wird vorher geprüft, ob sich ein Vorgang komplett über E-Mail-Verkehr abgewickelt lässt und dadurch Besuchertermine vermeiden lassen. Die Kontaktdaten der Bereiche und der jeweiligen Ansprechpartner*innen sind auf der städtischen Homepage www.ludwigshafen.de einzusehen sowie über die einheitliche Behördennummer 115 zu erhalten.

Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe

Das Verwaltungsgebäude des Bereichs Grünflächen und Friedhöfe mit der Friedhofsverwaltung in der Bliesstraße 10 bleibt für den Publikumsverkehr soweit möglich geschlossen. Bürger*innen, die Gräber auflösen oder die Laufzeit verlängern möchten, sowie Fragen zu Grablagen, Ruhezeiten oder Nutzungszeiten haben können sich unter der Telefonnummer 0621 504 4849 oder per Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de an die

Friedhofsverwaltung wenden. Für weitere Anliegen können sich die Bürger*innen gerne über die Behördennummer 115 an die zuständigen Sachbearbeitenden wenden.

Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Der Entsorgungsbetrieb schließt für Externe ab sofort den Standort am Kaiserwörthdamm 3/3a. Besucher*innen melden sich bei Anliegen möglichst nach telefonischer Voranmeldung bitte an der Pforte. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.

Für An- und Ummelden von Abfallbehältern und Bescheidauskünften bittet der Wirtschaftsbetrieb (WBL) bis auf Weiteres ausschließlich die E-Mail-Adresse abfallbehaelter@ludwigshafen.de oder die Telefonnummern 0621 504-3444 oder -3492 und für sonstige, die Müllentsorgung und die Straßenreinigung betreffenden Angelegenheiten, die E-Mail-Adresse entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de oder Telefonnummer 0621 504-3415 zu nutzen.

Zahlungsvorgänge zum Beispiel für Sperrmüll auf Abruf können bis auf Weiteres nur bargeldlos per Überweisung abgewickelt werden. Antworten auf Rückfragen hierzu gibt es unter der Telefonnummer 0621 504-4040. Darüber hinaus empfiehlt der WBL, die Nutzung der Wertstoffhöfe auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Derzeit wird der Verkauf von Abfallsäcken eingestellt. Empfehlen wird, die Möglichkeit von Zusatzleerungen der Müllbehälter zu nutzen. Aus organisatorischen Gründen kann es innerhalb des Abfuhrtages zu zeitlichen Verschiebungen bei der Müllabfuhr kommen. Die Ausleihe von Verkehrsschildern wird bis auf Weiteres geschlossen.

Stadtentwässerung

Beim Bereich Stadtentwässerung werden ab sofort am Standort Unteres Rheinufer die Gebäude für den Zutritt von Externen geschlossen. Besucher*innen läuten bei dringenden Anliegen, nach telefonischer Voranmeldung unter 0621 504-3068, bitte bei Gebäude 3. Dort werden sie von den jeweiligen Mitarbeiter*innen abgeholt.

Neue Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Epidemie

Mannheim – Die neue, unmittelbar geltende Verordnung der Landesregierung entspricht im Kern der bisherigen Linie der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Sie regelt im § 5 der Rechtsverordnung in gleicher Weise wie in der städtischen Allgemeinverfügung, dass der Betrieb von Gaststätten verboten ist, es sei denn, es handelt sich um Speiselokale. Deren überwiegender Zweck muss zum Zwecke der Versorgung der Menschen die Verabreichung von Hauptmahlzeiten sein, Cafés, Eiscafés und Bars müssen demnach schließen.
Aus den Vorgaben der Rechtsverordnung (insbesondere Registrierung aller Gäste) ergibt sich, dass lediglich typische Speiselokale, die Hauptmahlzeiten verabreichen, geöffnet bleiben dürfen.

Ebenfalls sehr ähnlich sind die Regelungen und die städtischen Maßnahmen zur Schließung von Einrichtungen in der neuen Rechtsverordnung des Landes. Die Regelungen in der Rechtsverordnung sehen Schließungen für folgende Einrichtungen vor:
Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten. Zu den Vergnügungsstätten gehören neben den Spielhallen jetzt auch Wettbüros.

Die Rechtsverordnung regelt darüber hinaus, dass Versammlungen und Veranstaltungen über 100 Personen nicht erlaubt sind, soweit die jeweilige Kommune keine andere Regelung vorsieht. Es handelt sich hier um eine Größenordnung, die Mannheim bereits in der städtischen Allgemeinverfügung konkretisiert hat auf maximal 50 Personen. Diese Regelung wird auf Vorschlag des städtischen Gesundheitsamtes auch beibehalten, so dass Veranstaltungen und Versammlungen in Mannheim über 50 Personen weiterhin verboten sind.

Die Stadt Mannheim kündigt für Dienstag (17.03.2020) eine Verschärfung und Erweiterung ihrer Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der erwarteten Leitlinien der Bundesregierung an. Die bisherigen Regelungen wurden und werden schon heute durch gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsdienst durchgesetzt.

Stadt Mannheim
22.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau ermöglicht Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen – OB Hirsch: „Die Liquiditätshilfen von Land und Bund müssen schnell vor Ort ankommen, um Existenzen zu sichern“

Die Stadt Landau ermöglicht die Stundung von Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen.

Landau – Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand als Sofortmaßnahme beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer.

„Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist es wichtiger denn je, dass wir alle zusammenhalten und nach guten Lösungen suchen, um die aktuelle Krisensituation gemeinsam zu bewältigen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Zahlreiche Unternehmen sind von vorübergehenden Schließungen betroffen oder haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Mit dem Angebot der zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen wollen wir als Kommune einen uns möglichen Beitrag zur Existenzsicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer in unser Stadt leisten“, so der Stadtchef.  Sein dringender Appell richtet sich aber auch an Land und Bund: „Die Liquiditätshilfen müssen schnell vor Ort ankommen, um den gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen begegnen zu können und Existenzen zu sichern.“

Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine kurze E-Mail mit entsprechender Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de zu senden. Nach Eingang eines Antrags und entsprechender Bewilligung werden Steuerforderung zunächst bis zum 30. Juni zinslos gestundet.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
22.03.2020

Informationen zum Corona-Virus und die Auswirkungen auf Haßloch

Haßloch – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Auch die Gemeindeverwaltung Haßloch hat sich zum Ziel gesetzt, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten.

Kita- und Schulschließungen

In Rheinland-Pfalz sind seit Montag, 16.03.2020, alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020 geschlossen. Vom Land Rheinland-Pfalz sind Regelungen für eine Notbetreuung getroffen worden, die auch in Haßloch angewandt werden. Die Notbetreuung ist angedacht für Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung haben (z.B. Berufstätige im Bereich Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Altenpflege). In erster Linie werden Eltern und Sorgeberechtigte gebeten, eine häusliche Betreuung sicherzustellen. Die Notfallbetreuung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

Öffnungszeiten Rathaus und Bürgerbüro

Neben der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen wird im ganzen Land auch der Publikumsverkehr in den kommunalen Verwaltungen eingeschränkt. Die Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Haßloch sind ebenfalls betroffen. Das Rathaus sowie das Bürgerbüro bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben telefonisch und per Mail unter ihren bekannten Telefonnummern erreichbar. Es wird gebeten, von dieser Option Gebrauch zu machen.

Auch die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde vorerst eingestellt. „Dies ist ein Behördengang, der derzeit nicht notwendig ist“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Die Ausgabe wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Für dringende und nicht aufschiebbare Anliegen und Fälle, die persönlich und vor Ort bearbeitet werden müssen, bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung. Im Bürgerbüro wird für diese Fälle ein Notdienst eingerichtet. Dieser ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr besetzt, kann aber nur nach vorheriger telefonischer Dringlichkeitsabklärung in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie hierfür die 06324-935 200.

Weitere Einrichtungen der Gemeindeverwaltung

Die Musikschule Haßloch und die Tourist-Information sind seit Montag, 16.03.2020 geschlossen. Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär sowie die Gemeindebücherei hatten am 16.03.2020 ohnehin keinen regulären Betrieb und bleiben ab dem 17.03.2020 für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Im Jugend- und Kulturhaus Blaubär betrifft die Maßnahme alle wöchentlichen Angebote sowie auch Workshops und Kurse. Die Ausleihfristen in der Gemeindebücherei werden automatisch angepasst. Die Schließung der genannten Einrichtungen gilt vorerst bis auf weiteres.

Rentenberatung im Rathaus

Die Rentenberatung durch die Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung im Foyer des Rathauses findet derzeit nicht statt. Wann die Beratung wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht terminiert.

Trauerfeiern und Eheschließungen

Seit Montag, 16.03.2020 sind auch Trauerfeiern und Eheschließungen von den Maßnahmen betroffen. Trauerfeiern werden nur noch mit dem engsten Familienkreis durchgeführt. Alle anwesenden Gäste sollten sich freiwillig in eine ausliegende Teilnehmerliste eintragen.

Bei Trauungen wird der Teilnehmerkreis auf das Ehepaar sowie deren nächste Angehörige und Trauzeugen beschränkt. Zuvor ist eine entsprechende Gästeliste an das Standesamt der Gemeinde Haßloch zu übermitteln. Dieses entscheidet im Einzelfall über die zugelassene Gesamtteilnehmerzahl.

Wochenmarkt Haßloch

Der Wochenmarkt ist Teil der Nahversorgung der Bevölkerung und findet weiterhin samstags statt. Zusatzveranstaltungen im Rahmen des Marktes, wie Kaffee- und Kuchenverkäufe, sind hingegen abgesagt. Das betrifft den Kuchenverkauf durch die Pfadfinder Haßloch am 21. März, den Infostand des Ev. Gemeinschaftsverbands am 28.März, die Aktion des Vogelvereins am 11. April sowie den Waffel- und Kuchenverkauf durch die Kita PaulGerhardt am 18. April.

Kulturviereck und Grillhütte

Die Dauerausstellung der Suiseki-Steine im Kulturviereck bleibt vorerst geschlossen. Auch das benachbarte Heimatmuseum öffnet derzeit nicht. Sämtliche Veranstaltungen im Kulturviereck wurden abgesagt. Auch private Vermietungen des Kulturvierecks sowie der Grillhütte werden storniert. Mieter werden durch die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information kontaktiert.

Badepark

Der Haßlocher Badepark ist seit dem 14.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Wann der Badbetrieb wieder aufgenommen wird, steht noch nicht fest.

Gemeindewerke Haßloch

Ab Dienstag, 17. März 2020 ist das Kundenservice-Team des Kundenzentrums der Gemeindewerke ausschließlich telefonisch und per E-Mail erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche vor Ort finden bis auf weiteres nicht statt. Auch im technischen Bereich werden die Kontakte mit Kunden, z. B. durch Zählerwechsel oder Zählerablesung, eingestellt.

Schulsporthallen geschlossen:

Der Landkreis Bad Dürkheim hat beschlossen, zum Stichtag 16.03.2020 auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der GottliebWenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und ErnstReuter-Schule.

Tagung gemeindlicher Gremien

Die gemeindeeigenen Gremien tagen vorerst nicht mehr. Dies betrifft alle Ausschüsse sowie den Gemeinderat.

Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Bad Dürkheim

Der Landkreis Bad Dürkheim hat am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet weitere Maßnahmen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten selbstverständlich auch für Haßloch. Beachten Sie hierzu die Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim.

Allgemeiner Hinweis

Am 11.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und um allen Betroffenen die maximale medizinische Hilfe gewährleisten zu können, ist die Zeit derzeit ein wichtiger Faktor. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Jeder kann durch das Hinterfragen seines eigenen Verhaltens zu einer langsameren Ausbreitung beitragen. Dazu zählt auch die Beachtung von Hygienerichtlinien. Weitere Informationen dazu stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online unter www.infektionsschutz.de bereit.

Gemeindeverwaltung Haßloch
22.03.2020

Coronavirus: Stadt schränkt öffentliche Angebote weiter ein – Notfallbetreuung für Kinder

Schließung von Bars, Clubs, Kinos, Museen, Bädern, Spielplätzen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Heidelberg – Die Stadt Heidelberg schränkt das öffentliche Leben in der Stadt weitgehend ein. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern und damit vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Die Stadt schließt bis auf wenige Ausnahmen alle eigenen Einrichtungen, darunter die Verwaltungsgebäude, Stadtbücherei, den Zoo und die Schwimmbäder. Die Stadt untersagt außerdem den Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken, Kinos, Museen, Fitnessstudios, sowie die Benutzung von Spielplätzen und Sportanlagen. Kitas und Schulen sind nach den Vorgaben der Landesregierung ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Die Stadt betreibt gemeinsam mit freien Trägern und dem Land eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beide in systemrelevanten Bereichen arbeiten – also in Berufen, die für die Aufrechterhaltung besonders kritischer Bereiche zwingend nötig ist.

„Wir müssen jetzt alle zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Wir schließen deshalb so gut wie alle Einrichtungen, Institutionen und Orte, wo sich üblicherweise viele Menschen treffen. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie, wo immer es möglich ist, zuhause. Handeln Sie verantwortungsvoll! Das Coronavirus wird vor allem von Mensch zu Mensch übertragen. Deshalb müssen wir unseren Alltag für eine Zeit komplett umstellen. Jeder muss jetzt seinen Beitrag dazu leisten, dass wir Infektionsketten unterbrechen und unser Gesundheitssystem nicht durch zu viele Erkrankte auf einmal belastet wird“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Seit Dienstag dem 17.März sind über eine Verordnung der Landesregierung und eine Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg geschlossen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen und Theater
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Akademien und Fortbildungseinrichtungen (unter anderem Volkshochschule, Akademie für Ältere, Musik- und Singschule)
  • Stadtbücherei und andere öffentliche Bibliotheken
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzschulen
  • Kinos
  • Zoo
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen
  • Fitnessstudios
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen sowie für so genannte Indoorspielplätze.
  • Öffentliche Spielplätze unter freiem Himmel inklusive der „alla hopp“-Anlage
  • Alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, alle Jugendhäuser
  • Alle Seniorenzentren
  • Spielhallen und Prostitutionsstätten

Sonderregelung für Gastronomie und Kantinen

Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art wird untersagt. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn ausschließlich ein Take-Away-Service / Mitnahme-Service für Speisen eingerichtet wird. Ein Bewirten vor Ort innerhalb der jeweiligen Betriebsräumlichkeiten für Gäste ist untersagt.

Notfallbetreuung für Kinder

Von Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, (Ende der Osterferien) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglichen sonstigen Veranstaltungen fernbleiben. Eine Notbetreuung wird für Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet.

Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass die Erziehungsberechtigten der Kinder in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen.

Die Felder kritischer Infrastruktur sind laut einer Verordnung des Landes:

  • Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
  • Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  • Rundfunk und Presse.

An den Standorten von Notbetreuung werden kleine Betreuungsgruppen gebildet, damit sich die negativen Auswirkungen der Ansteckung von betreuten Kindern durch infizierte andere Kinder oder Betreuungskräfte in möglichst engen Grenzen halten. Die Kinder können Betreuung deshalb nur in jener Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten, die sie besuchten. Die Einteilung der Kinder sowie die Auswahl und Einteilung des Personals für die Notbetreuung obliegt der jeweiligen Einrichtungsleitung. Eltern erhalten die notwendigen Informationen und Anmeldeformalitäten dazu von den Einrichtungen, die ihre Kinder bislang besuchen.

Verwaltung schränkt Betrieb ein

Die Stadtverwaltung Heidelberg schließt grundsätzlich alle städtischen Verwaltungsgebäude. Geöffnet bleiben nur die Bürgerämter in den Stadtteilen – mit Ausnahme der Bürgerämter im Rathaus und im Bürgeramt-Mitte, Bergheimer Straße 69. Persönliche Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt stockt dafür ihren telefonischen Bürgerservice unter Telefon 06221 58-10580 personell auf. Bürgerinnen und Bürger erfahren dort, welche Leistungen sie nach wie vor auf welchem Weg erhalten können. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, sich nur noch mit unaufschiebbaren Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden. Diese sollen per Telefon, E-Mail oder Post erledigt werden.

Veranstaltungen und Versammlungen

Die zulässige Größe von Veranstaltungen und Versammlungen wird auf 50 Personen reduziert. Die Vorgabe gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für Veranstaltungen und Versammlungen im Freien. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt.

Alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 50 Personen sind anzeigepflichtig unter Vorlage einer Risikobewertung bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt. Für Versammlungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) kann auf schriftlichen Antrag unter Vorlage unter Vorlage einer Risikobewertung eine Ausnahmegenehmigung für bis zu 100 Teilnehmende beantragt werden.

Bei Trauungen im Standesamt der Stadt Heidelberg gilt die Regelung, dass zusätzlich zum Brautpaar und den Trauzeugen nur ein weiterer Gast zugelassen werden kann.

Bei Bestattungen gilt, dass nur noch der engste Freundes- und Familienkreis an der Bestattung teilnehmen kann – hier gilt eine Obergrenze von 10 Personen.

Stadt Heidelberg
22.03.2020

Rathaus und städtische Einrichtungen schließen Türen – Verordnung der Landesregierung wird umgesetzt

Hockenheim – Die dynamische Verbreitung des Corona-Virus macht ab sofort weitere Maßnahmen erforderlich, um seine Weitergabe einzudämmen. Aus diesem Grund schränkt die Stadt Hockenheim ab sofort (Montag, 16. März 2020) die Erreichbarkeit des Rathauses und aller kommunalen Einrichtungen stark ein. Daher können Besucher die genannten Gebäude nicht mehr betreten. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter im Rathaus und den kommunalen Einrichtungen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

„Dieser Schritt ist jetzt erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die öffentliche Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Er appelliert nochmal an alle Bürger, die Hygieneregeln zu beachten und einen Abstand von mindestens ein  bis zwei Meter zu halten. Sozialkontakte mit mehreren Menschen sollen genauso vermieden werden wie Hamsterkäufe. Für Panik gebe es keinen Grund. Es gelte jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. „Die Verbreitung dieses Virus können wir nur gemeinsam stoppen. Jetzt gilt es. Bitte leisten Sie dafür mit Ihrer Achtsamkeit einen wichtigen Beitrag“, so OB Marcus Zeitler weiter.

Neue Regeln für Erreichbarkeit

Die neuen Regeln für die Erreichbarkeit der Stadt Hockenheim und ihrer kommunalen Einrichtungen führen zu folgender Lage:

  • Das Rathaus ist für Besucher geschlossen. Ein Zugang in das Gebäude ist nur für Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hockenheim möglich.
  • Die Stadtwerke, das Aquadrom, das Jugendzentrum, das Pumpwerk (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus), die Stadtbibliothek und die Zehntscheue sind ebenfalls für Besucher geschlossen.
  • Die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser durch die Stadtwerke Hockenheim bleibt durch Notfallteams weiter gewährleistet.
  • Der Wasserturm, die Grillhütte und das Muldhäusel werden nicht mehr vermietet. Veranstaltungen in den Räumen sind untersagt.
  • Trauungen mit maximal zehn Personen werden im Rathaus weiterhin durchgeführt.
  • Der Friedhof bleibt weiterhin geöffnet. Die Besucher werden gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu den Mitmenschen zu halten. Beerdigungen bleiben im engsten Familienkreis erlaubt.
  • Die Stadtverwaltung Hockenheim richtet eine Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen ein.

Umsetzung der Landes-Rechtsverordnung

Ab , Dienstag, 17. März 2020, tritt auch die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen in Kraft. Sie verbietet unter anderem den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Auch der Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Fitnessstudios und sonstiger Sportstätten in geschlossenen Räumen sowie Vergnügungsstätten ist untersagt. Der Betrieb von Gaststätten ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Davon sind Speisegaststätten unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Die Stadtverwaltung nimmt entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet vor.

Die Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter „Neuigkeiten aus Hockenheim“ abrufbar.

Stadtverwaltung Hockenheim
22.03.2020

Coronavirus: Stadtverwaltung weitet Allgemeinverfügung aus

Ludwigshafen – Wegen steigender Zahl von Corona-Infektionen im gesamten Bundesgebiet und der Region verbietet die Stadt Ludwigshafen den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art zunächst bis zum Freitag, 10. April 2020.

Ebenfalls untersagt ist der Betrieb von Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Vergnügungsstätten, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Tanzschulen, Prostitutionsstätten sowie Indoorspielplätzen, um die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verzögern.

Ausgenommen von den Verboten sind Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Zudem sind Hotels ausgenommen, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
22.03.2020

Coronavirus – Maßnahmen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis  

Rhein-Pfalz-Kreis – Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen innerhalb der Kreisverwaltung seit Dienstag, 17. März 2020, vorgenommen, um den Dienstbetrieb entsprechend anzupassen.

Besonders im Bereich des Publikumsverkehrs werden Vorkehrungen getroffen, um die Anzahl der Personen im Kreisgebäude zu minimieren:

  • Beide Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Dudenhofen und Heßheim werden bis auf weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Hauptstelle im Kreishaus in Ludwigshafen eingesetzt.
  • Die Kreisverwaltung wird generell für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur Bürgerinnen und Bürger mit einem vereinbarten Termin werden ins Kreishaus gelassen.
  • Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und für Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Anliegen möchten bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerichtet werden.
  • Im Bereich der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle wird darum gebeten, die Möglichkeit der Online-Terminvergaben zu nutzen. Unter https://www.terminland.de/kv-rpk sind nähere Einzelheiten ersichtlich. Unterlagen können auch gerne im Briefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen werden.
  • Auch für Angelegenheiten der Ausländerbehörde wird die Handhabe der Online-Terminvergabe schnellstmöglich eingerichtet.
  • Im Barkassenbereich soll mit EC-Karte bezahlt werden, um den direkten Kontakt mit dem Schalterpersonal zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Weiterhin können Fragen zum Thema Corona an die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 gestellt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr, erreichbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

Coronavirus: Zehn positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es Stand Montag, 16. März 2020, 14 Uhr, zehn positiv bestätigte Fälle. Die Personen kommen aus der Stadt Wörth sowie den Verbandsgemeinden Hagenbach, Rülzheim und Kandel. Die Personen befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub empfiehlt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim diesem Personenkreis dringend, freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne zu gehen und zwar unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Auswirkungen des Corona Virus in Schwetzingen: Rathaus schaltet unter 87-333 ein ‚Corona-Bürgertelefon‘ frei / Termine bei Ämtern nur noch nach telefonischer Anmeldung/ Stadt schließt zahlreiche Sportstätten und kulturelle Einrichtungen / Maßnahmen gelten bis zum 20. April  (Stand 16. März, 17.30 Uhr)

Schwetzingen – Um die Gefahr einer Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen, ergreift jetzt auch die Stadt Schwetzingen weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger/innen und ihrer Mitarbeiter/innen. Ab sofort gibt es im Rathaus keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr und die Verwaltungsgebäude können nicht mehr ohne Weiteres betreten werden. Davon betroffen sind insbesondere das Bürgerbüro, das Standesamt, das Generationenbüro, die Touristinformation sowie die Bibliothek. Die Bürger/innen werden gebeten, nicht zwingende Behördengänge aufzuschieben oder per Mail: info@schwetzingen.de und telefonisch mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen. Hierfür ist ab Dienstag, 17. März, ein städtisches „Corona-Bürgertelefon“ eingerichtet. Unter der Telefonnummer 06202 87-333 ist die Hotline von 08.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Achtung: Für die gesundheitliche Beratung ist weiterhin das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Die dortige Hotline ist unter der Nummer 06221 522-1881 von 07.30 bis 19.00 besetzt.

In dringenden Fällen kann dann ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).

Ausnahmslos alle städtischen Veranstaltungen sind abgesagt. Untersagt sind (Stand 16. März) auch alle Veranstaltungen über 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Die Gemeinderatssitzungen und die Ausschusssitzungen finden vorerst wie geplant statt. Die Stadt bittet die Bevölkerung – insbesondere Risikogruppen – , im eigenen Interesse nicht an den öffentlichen Sitzungen als Zuhörer/in teilzunehmen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden.

Es finden bis auf Weiteres auch keine Besuche bei Ehe- oder Altersjubilaren statt. Für die Senioren-  und Pflegeheime sowie für die GRN Klinik gelten eingeschränkte Besuchsregelungen, über die die jeweiligen Einrichtungen selbst informieren.

Stadt schließt Sporthallen, Schwimmbäder und Spielplätze

Die Stadt schließt ebenso alle Sporthallen, das Schwimmbad in der Nordstadthalle sowie alle Spielplätze. Davon betroffen ist auch das alla hopp Gelände sowie die Grillhütte. Auch das Jugendzentrum (GoIn) ist ab sofort geschlossen.

Ab Dienstag, 17. März, schließt das Freizeitbad bellamar.

Die Wochenmärkte finden weiterhin statt.

Kulturelle Einrichtungen auch betroffen

Auch die kulturellen Einrichtungen sind von der Schließung betroffen. Die Musikschule stellt den Unterricht ein. Das Palais Hirsch wird geschlossen, die VHS stellt bis auf weiteres ihr Kursprogramm ein. Das Theater am Puls setzt seine Vorstellungen aus. Ab Dienstag, 17. März, bleibt auch das Schloss Schwetzingen geschlossen. Abgesagt sind damit alle Führungen und Veranstaltungen. Der Schlossgarten darf weiterhin betreten werden.

Hinweis: Regelungen zu Ticketerstattung und Verschiebung von Veranstaltungen obliegen den jeweiligen Veranstaltern. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten. Die Stadt Schwetzingen wird selbstverständlich kulant bei der Gebührenerstattung und eventuell entstehenden Mahngebühren (Bibliothek) verfahren.

Eine Entscheidung darüber, wie mit privaten Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gastronomie, Diskotheken und ähnlichem weiter verfahren wird, kann die Stadt nicht alleine entscheiden. Hier stehen die entsprechenden Entscheidungen bzw. Anweisungen übergeordneter Stellen noch aus, werden aber in Kürze erwartet.

Diese Maßnahmen gelten Stand heute (16. März) bis zum Ende der Osterferien am 20. April.

Alle aktuellen Information sind immer aktuell unter www.schwetzingen.de abrufbar.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.03.2020

Coronavirus: Alle Gebäude der Kreisverwaltung Germersheim sind ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen.

Kreisverwaltung Germersheim – „Um weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen und damit vor allem die gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen, ist die Kreisverwaltung ab dem 17. März für unangemeldete Besucher geschlossen. Die Kreisverwaltung ist weiterhin besetzt und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Allerdings müssen wir auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Aufrechterhaltung der wirklich notwendigen Dienstleistungen der Kreisverwaltung im Bürgerkontakt andere Wege gehen. Ich bitte Sie alle um Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Alle Eingänge der Kreisverwaltungsgebäude sind ab dem 17. März geschlossen.Kunden müssen grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiter/innen vereinbaren. In die Kreisgebäude können Besucher nur eintreten, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.Sobald der Kunde zum Termin am entsprechenden Gebäude angekommen ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiter/innen gebeten. Diese werden den Zugang dann gewährleisten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind angehalten im Kundenkontakt auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu achten und nach möglichen Krankheitssymptomen wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und Fieber zu fragen. Auf das Händeschütteln wird verzichtet. Die erfolgt zum Schutz der Bürger/innen und der Mitarbeiter/innen.

An den Eingängen werden zudem Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiter/innen ausgehängt.

Die Eingangsbeschränkungen betreffen alle Gebäude, in welchen einzelne Fachbereiche der Kreisverwaltung untergebracht sind. Diese sind:

  • Luitpoldplatz 1, Germersheim (Büro des Landrats, Bauen, Umwelt, Landwirtschaft, Zentrale Dienste, Recht)
  • 17-er-Straße 1, Germersheim (Jugendamt, Abfallwirtschaft, Zulassungs- und Führerscheinstelle, Kommunalaufsicht, Ausländerbehörde, Betreuungsbehörde, BAföG-Stelle, Wohngeldstelle, Bildung- und Teilhabe)
  • Waldstraße 13a, Germersheim (Soziale Hilfen)
  • Hauptstraße 25, Germersheim (Gesundheits- und Veterinärwesen)
  • Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz, Germersheim, (Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule)

Die Zulassungsstelle in Kandel, Gartenstraße 8, muss aus organisatorischen Gründen leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger die Medien, auch die Facebook-Seite `Dr. Fritz Brechtel – Landrat Kreis Germersheim´, zu verfolgen. Wir versuchen möglichst zeitnah über Neuerungen und Änderungen zu informieren“, so der Kreischef.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
22.03.2020

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen: Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen

Rhein-Pfalz-Kreis – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach entfallen an allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis die regulären Betreuungangebote. Eine Betreuung der Kinder erfolgt nur noch durch eine Notversorgung.

Auch Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen sind ab sofort untersagt. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.

Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem geschützt werden. Landrat Clemens Körner erläutert, dass sich bei größeren Menschenansammlungen die Gefahr einer Übertragung erhöht. Auch eine eventuelle Rückverfolgung durch Erfassung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist hierbei nur schwer möglich.

Die Allgemeinverfügungen sind auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus einsehbar.

Oder lesen sie sie hier als pdf:

Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSSCoV-2 (COVID-19):

Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19):

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.03.2020

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel (v.l.n.r.) beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz.

Landau / Südpfalz – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus seit Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symtomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.03.2020

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Polizei

Polizeimeldungen vom Samstag (21.03.2020)

(Speyer) – Sachbeschädigung an parkenden Fahrzeugen

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden in der Iggelheimer Straße in Speyer an zwei dort ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen die Seitenfenster eingeschlagen. Hierbei entstand ein Gesamtschaden von ca. 900 Euro.

(Speyer) – Einbruch im Dom-Pavillon

Unbekannte Täter hebelten in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Tür des Dom – Info- Pavillon auf und gelangten so in die Räumlichkeiten. Dort wurden erfolglos die Kassen im Thekenbereich angegangen. Entwendet wurde nichts, es entstand lediglich Sachschaden in Höhe von 300 Euro.

Die Polizei sucht Zeugen, denen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verdächtige Personen rund um den Dom aufgefallen sind. Hinweise werden unter der Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegengenommen.

(Bornheim) – Fahrt unter Drogeneinfluss

Fahrend und unter Drogeneinfluss wurde ein 20 Jahre alter Fahrzeugführer aus dem Kreis Germersheim im Bereich des Hornbach-Baumarkts festgestellt. Dieser zeigte während der Verkehrskontrolle drogentypische Auffälligkeiten und gab zu, am Vortag Marihuana geraucht zu haben. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Fahrverbot.

(Landau) – Mit Amphetamin im Blut und in der Mittelkonsole…

… wurde ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus dem Raum Bad Dürkheim in der Landauer Innenstadt festgestellt. Bei diesem konnten während der Kontrolle starke Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf einen zeitnahen Konsum hindeuteten. Ebenso konnte im Fahrzeug ein Tütchen mit geringer Amphetaminanhaftung aufgefunden werden. Dem Mann wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.

(Landau) – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein Ermittlungsverfahren erwartet einen 32 Jahre alten Landauer, welcher am Freitagnachmittag gegen 16:30 Uhr im Stadtbereich Landau einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Dieser konnte nach Aufforderung keinen Führerschein vorzeigen und gab vielmehr an, nicht im Besitz eines solchen zu sein. Da er im Fahrzeug seiner Mutter unterwegs war, erwartet diese ebenfalls eine Anzeige wegen des Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

(Landau) – Verkehrsunfall mit verletztem Motorradfahrer

Ein leicht verletzter Motorradfahrer und ein Sachschaden von etwa 500 Euro waren das Resultat eines Verkehrsunfalls, welcher sich am Freitagnachmittag gegen 14:00 Uhr an der Kreuzung Godramsteiner Straße / Neustadter Straße zugetragen hat. Ein 38 Jahre alter Fahrzeugführer aus dem Raum Südliche Weinstraße missachtete dort beim Linksabbiegen den Vorrang des entgegenkommenden Kradfahrers. Dieser musste, um eine Kollision zu verhindern, eine Vollbremsung durchführen, wonach das Hinterrad ausbrach, der Mann zu Fall kam und sich leicht verletzte.

(Landau) – Brand eines PKW

Ein technischer Defekt an einem PKW rief am Freitagmorgen um 07:30 Uhr die Polizei und die Feuerwehr im Bereich der Jahnstraße in Landau auf den Plan. Vermutlich aufgrund eines Kabeldefekts fingen Bauteile des Fahrzeugs an zu brennen. Der Brand konnte vor Ort gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5000 Euro.

(Edenkoben) – Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person

Am Samstagmorgen kam es an der Parkplatzausfahrt des SBK-Marktes in Edenkoben zum einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wollte eine 52-jährige Pkw-Fahrerin vom Parkplatz in den Fließverkehr einfahren und übersah hierbei den herannahenden Pkw einer 74-Jährigen, sodass es zur Kollision beider Fahrzeuge kam. Hierbei wurde eine Verkehrsteilnehmerin im Gesicht leicht verletzt. Beide Pkw waren nicht mehr rollfähig und wurden daher abgeschleppt.

(Haßloch / A 65) – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Am Freitag, den 20.03.2020 gegen 17:24 Uhr befuhr ein 54-Jähriger Pkw-Fahrer die A65 in FR Karlsruhe, als ein hinter ihm fahrender LKW dem PKW dicht auffuhr und ihn mehrfach per Licht- und Hupsignalen dazu aufforderte, schneller zu fahren. Als er diesem nicht nachkam, fuhr der Brummi-Fahrer mit seinem LKW über den linken Fahrstreifen neben den PKW des Anrufers. Daraufhin fuhr dieser so weit nach rechts, dass der Pkw-Fahrer nur durch Beschleunigen seines Fahrzeuges nicht von der Fahrbahn nach rechts abkam. Der Lkw-Fahrer konnte zwischen den Anschlussstellen Edenkoben und Landau-Nord einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Er bestritt den Tatvorwurf. Aufgrund der Schilderungen des Pkw-Fahrers wurde eine Strafanzeige gegen den Lkw-Fahrer wegen einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erfasst.

(Bad Dürkheim) – Zeugenaufruf nach Verkehrsunfallflucht

Am 20.03.2020 gegen 12:10 Uhr befuhr ein silberfarbenes Fahrzeug, mit der Ortskennung „HD“, die Straße Am Obstmarkt in Bad Dürkheim, in Fahrtrichtung Fronhof. In Höhe des EDEKA-Einkaufsmarktes wollte das Fahrzeug wenden und fuhr dafür rückwärts auf eine Freifläche neben dem EDEKA. Da das Fahrzeug kurz stoppte und nach vorne rollte, wollte ein 24-jähriger Fußgänger hinter dem Fahrzeug vorbeilaufen. In diesem Moment setzte das Fahrzeug erneut zurück und kollidierte mit dem Fußgänger. Nach einem kurzen Wortwechsel entfernte sich der Fahrzeugführer, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Der Fußgänger wurde leicht verletzt. Der Fahrer des Fahrzeugs wird wie folgt beschrieben: 25-30 Jahre, Sonnenbrille, kurze Haare. Können Sie Hinweise zum Fahrzeug oder den Insassen geben, dann wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Bad Dürkheim. Hinweise bitte unter Tel. 06322/963-0, oder pibadduerkheim@polizei.rlp.de

(Ludwigshafen) – Geklärte Verkehrsunfallflucht

Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte eine Verkehrsunfallflucht am späten Freitagabend, 20.03.2020 umgehend geklärt werden. Die Zeugin beobachtete wie ein 63-jähriger PKW-Fahrer beim Linksabbiegen mit einem Verkehrsschild in der Fontanestraße kollidierte und davonfuhr. Sie merkte sich das Kennzeichen und meldete den Vorfall umgehend der Polizei. Diese konnte den 63-Jährigen ermitteln und das korrespondierende Schadensbild an dessen PKW dokumentieren. Gegen den 63-Jährige wird nun wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

(Ludwigshafen) – Streit um Zapfsäule eskaliert

In Folge von Uneinigkeiten über die Nutzung einer Zapfsäule an einer Tankstelle im Innenstadtbereich kam es am frühen Freitagabend, 20.03.2020, gegen 17:30 Uhr zunächst zu einem Streitgespräch zwischen einem 36-jährigen und einem 41-jährigen Mann aus Ludwigshafen. Dieses Streitgespräch eskalierte schließlich, als der 36-Jährige mit einem Teilstück eines Starkstromkabels und unter Ausruf von Bedrohungen sein Gegenüber versuchte zu schlagen. Eine weitere Eskalation konnte durch das sofortige Einschreiten einer sich im unmittelbaren Nahbereich befundenen Funkstreifenwagenbesatzung verhindert werden. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung muss sich nun der 36-Jährige verantworten.

(Ludwigshafen) – Verkehrsunfallflucht

Am Freitagvormittag, 20.03.2020, zwischen 10:45 und 12:15 Uhr verursachte auf dem Parkplatz eines ansässigen Krankenhauses im Stadtteil Gartenstadt ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsunfall und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Am beschädigten grauen BMW der 5er Baureihe entstand vermutlich im Rahmen eines Parkvorgangs ein Streifschaden in wirtschaftlicher Höhe von ca. 500 Euro.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter der Telefonnummer 0621/963-2122 oder per Email piludwigshafen@polizei.rlp.de entgegen.

(Mannheim) – Enkeltrick mit „Corona-Variante“ / 83-jährige Frau um fünfstelligen Betrag betrogen

Kriminelle scheuen auch in Krisenzeiten vor perfiden Maschen nicht zurück. So wurde eine 83-jährige Frau am Freitag Opfer des sogenannten Enkeltricks, allerdings mit einer zusätzlichen „Corona-Variante“. Eine Unbekannte hatte gegen 15 Uhr bei der Seniorin angerufen und sich als Verwandte ausgegeben. Sie schilderte, dass in einer finanziellen Notlage befinden würde und zur Abwendung einer Festnahme eine größere Geldsumme benötigen würde. Weiterhin gab die Anruferin an, dass sie einen Fahrer schicken werden, der jedoch aus Angst vor dem Corona-Virus nicht klingeln würde. Sie solle das Geld deshalb vor die Haustüre legen. In der Annahme zu helfen, folgte das Opfer den Anweisungen, ließ sich zur Bank fahren und holte dort einen niederen fünfstelligen Geldbetrag ab. Zurück zu Hause, deponierte sie das Geld wie abgesprochen vor der Haustüre. Gegen 17 Uhr bemerkte die Frau, dass das Päckchen weg war. Erst später kamen dem Opfer Zweifel am Wahrheitsgehalt der Sache, worauf die Polizei eingeschaltet wurde. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg übernommen.

Deshalb rät die Polizei, folgende Tipps zu beherzigen:

  • Geben sie am Telefon keine Auskunft über ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
  • Werden sie misstrauisch bei Anrufen von Verwandten, deren Stimme sie nicht erkennen oder die von ihnen wollen, dass sie erraten, wer am Telefon ist.
  • Rufen sie im Zweifel die Person unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück
  • Händigen sie kein Geld an unbekannte aus, die angeblich von Verwandten zur Abholung beauftragt wurden
  • Verständigen sie bei der Kontaktaufnahme von vermeintlichen Verwandten die Polizei

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Allgemeinverfügungen konsequent durchgesetzt / Polizei zeigt Präsenz im öffentlichen Raum – ein Dutzend Partys aufgelöst – zehn Gaststätten geschlossen

Wie durch das Polizeipräsidium Mannheim angekündigt, wurde die sichtbare Polizeipräsenz seit Freitag stark erhöht, um die Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden ab sofort konsequent durchzusetzen. Verstöße und Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz wurden konsequent geahndet.

Und auch in der Nacht von Freitag auf Samstag gab es leider zahlreiche Unbelehrbare und sich der Folgen nicht bewusste Menschenansammlungen, überwiegend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich nicht um das Wohl der Allgemeinheit scherten und sich auch noch teilweise uneinsichtig zeigten.

Feierende an Tankstellen und Skaterparks, auf Parkplätzen und Parkanlagen, an Sportanlagen und -hallen sowie an Waldparkplätzen, überall wurden kleine und größere Gruppen bis zu 15 Personen angetroffen. Dabei wurden Alkohol und Drogen konsumiert und in vielen Fällen dazu auch Musik abgespielt. Das Polizeipräsidium Mannheim registrierte insgesamt ein Dutzend solcher Partys, dabei wurden insgesamt 77 Personen angetroffen. Gegen die Teilnehmer werden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Ein weiterer Schwerpunkt bildete die Einhaltung der Schließung von Gaststätten und Geschäften. Insgesamt wurden bei Kontrollen zehn Gaststättenbetreiber angetroffen, die in und außerhalb des Betriebes Gäste an Tischen und Bänken bewirteten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass ein Blumenladen und ein Elektrogeschäft ihre Türen geöffnet hatten und Waren verkauften.

Im Rahmen der Präsenzstreife mussten auch zahlreiche Kinder und Jugendliche, die auf eigentlich geschlossenen Spielplätzen angetroffen wurden, auf die derzeit geltenden Regeln hingewiesen werden, sie wurden in die Obhut der ebenfalls informierten Erziehungsberechtigten gegeben.

Die erhöhten Präsenzmaßnahmen des Polizeipräsidiums Mannheim werden auch in den nächsten Tagen umgesetzt.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – 2 Verletzte nach Unfall auf BAB 5

Zum Glück nur zwei Leichtverletzte sind die Folgen eines Verkehrsunfalles am 21.03.2020 gegen 17:25 Uhr auf der BAB 5. Zwischen der Anschlussstelle Hirschberg und dem Autobahnkreuz Weinheim kollidierten auf dem linken Fahrstreife zwei Pkw. In der Folge wird ein Fahrzeug auf einen Sattelzug geschleudert, das andere Fahrzeug fängt Feuer und brennt vollständig aus. Beide Fahrzeugführer (53 und 54 Jahre alt) konnten sich selbstständig aus ihren Fahrzeugen befreien. Eine Untersuchung in umliegenden Krankenhäusern ergab, dass sie lediglich leichte Verletzungen erlitten. Während der Unfallaufnahme und der anschließenden Bergung der verunfallten Fahrzeuge war die Autobahn A 5 in Richtung Frankfurt für ca. 3 Stunden gesperrt.

Da der genaue Unfallhergang noch nicht geklärt ist, werden Zeugen gebeten sich beim Autobahnpolizeirevier Mannheim unter der Telefonnummer 0621/ 470930 zu melden.

Polizei

Polizeimeldungen vom Donnerstag & Freitag (19.03. & 20.03.2020)

(Speyer) – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leitete die Polizei am Donnerstagabend gegen einen 19- und einen 23-Jährigen aus Speyer ein, nachdem eine Anwohnerin der Bahnhofstraße Marihuanageruch aus der Wohnung des jüngeren Mannes wahrnahm und die Polizei verständigte. Die beiden Beschuldigten und weiterer drei Jugendliche, die die Wohnung beim Eintreffen der Streife gerade verlassen hatten, konnten einer Kontrolle unterzogen werden. Der 23-Jährige Beschuldigte führte dabei eine geringe Menge Marihuana mit sich. Die Durchsuchung der weiteren Personen verlief ohne Erfolg. Allerdings räumte der 19-Jährige Beschuldigte gegenüber den Beamten ein, dass sich in seiner Wohnung weiteres Betäubungsmittel befinde. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung konnten mehrere Ecstasy-Tabletten und Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten wurden aufgenommen.

(Speyer) – Ladendiebstahl durch uneinsichtige Seniorin

Am Donnerstag gegen 18:00 Uhr entnahm eine 75-jährige Frau aus Speyer aus dem Regal eines Lebensmitteldiscounters in der Dudenhofer Straße Schokolade und andere Süßigkeiten im Gesamtwert von ca. 7 EUR. Danach passierte sie den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen. Bei der Anzeigenaufnahme zeigte die Seniorin wenig Unrechtsbewusstsein. Sie erklärte gegenüber den Beamten, „dass sie eh bald sterben würde und sie deswegen Alles nicht interessieren würde“. Ob die Staatsanwaltschaft, welcher die Strafanzeige vorgelegt wird, dies ebenfalls so sieht, bleibt abzuwarten.

(Speyer) – Eigentümer eines IPhone X gesucht

Eine Anwohnerin der Kurt-Schumacher-Straße beobachtete am Donnerstagmittag, wie aus einem schwarzen BMW, der die Kurt-Schumacher-Straße aus Richtung Berliner Platz befuhr, plötzlich ein Mobiltelefon auf die Straße geworfen wurde. Weitere Hinweise zu dem Pkw bzw. zum Eigentümer des Mobiltelefons konnten nicht erlangt werden. Das IPhone X wurde vor Ort sichergestellt und kann vom berechtigten Eigentümer bei der Polizei Speyer (Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de) abgeholt werden.

(Otterstadt) – Leergutbetrug und Körperverletzung

Ein 20-jähriger Mann verschaffte sich am Donnerstagabend unberechtigt Zutritt in den Pfandlagerraum eines Lebensmittelmarktes in Otterstadt und entnahm dort 9 Kisten mit Leergut. Danach gab er diese am Pfandautomaten ab. Aufgrund eines Defekts währende der Abgabe, kam eine Mitarbeiterin hinzu. Sie erkannte vier noch nicht abgegebenen Kisten als Pfandgut, welches sie bereits im Verlauf des Tages im Pfandlagerraum einsortiert hatte. Sie konfrontierte den Beschuldigten mit ihrer Feststellung, woraufhin dieser sofort verbal aggressiv reagierte und den Vorwurf abstritt. Als die Angestellte die Kisten an sich nehmen wollte, wurde sie vom Beschuldigten bespuckt und geschlagen. Der danach flüchtende Beschuldigte konnte durch eine Streife unweit des Marktes angetroffen und kontrolliert werden. Gegen ihn wurde strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrug und Körperverletzung eingeleitet. Zudem wurde ihm ein Platzverweis für den Lebensmittelmarkt erteilt.

(Limburgerhof / Schifferstadt) – Betrugsmasche via Telefon / angeblich Fahrzeug beschädigt

Angeblich hätte ein männlicher Anrufer einen Zettel an seinem beschädigten Fahrzeug mit der nun angerufenen Telefonnummer vorgefunden. Nun wolle er den entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Am Mittwoch, 18.03.2020, wurde dies gegen 12:30 Uhr zwei Angerufenen so mitgeteilt. Beide konnten nichts mit dem Vorfall anfangen, zumal in einem Fall vorgegeben wurde, dass das Fahrzeug in Frankfurt beschädigt worden sei, wo sich der Angerufene jedoch überhaupt nicht befand. Die beiden Vorfälle wurden der Polizei gemeldet, welche nunmehr die Ermittlungen wegen versuchten Betruges eingeleitet hat.

(Schwegenheim) – Mit dem Krankenfahrstuhl auf Bundesstraße

Einen Elektro-Rollstuhl, der die B272 von Schwegenheim in Richtung Landau befahren würde, meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer am Mittwoch gegen 15:40 Uhr. Bis zum Eintreffen der Streife hatte die Rollstuhlfahrerin die Bundesstraße bereits verlassen. Mit ihr wurde ein verkehrserzieherisches Gespräch geführt.

(Böbingen) – Falscher Polizeibeamter

Am Donnerstag kurz vor 12 Uhr erhielt ein 78-jähriger Mann einen Anruf vom Polizeiposten Heubach aus Baden-Württemberg. Der vermeintliche Polizeibeamte gab an, dass in ein Anwesen in der Nachbarschaft eingebrochen wurde. Für weitere Ermittlungen benötigte er die Bankverbindung. Der 78-Jähriger bemerkte umgehend den fingierten Anruf und legte auf. Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten ausgeben, um in den Besitz von Geld und anderen Wertgegenständen ihrer Opfer zu gelangen. Die Polizei wird niemanden um Geldbeträge bitten. Am Telefon sollten keine Details zu finanziellen Verhältnissen preisgegeben werden. Zudem sollte niemals Geld an Unbekannte ausgehändigt werden. Man sollte sich am Telefon keineswegs unter Druck setzen lassen. Besser: Einfach auflegen und die Polizei informieren.

(Germersheim) – Überhitzter Topf löst Brandalarm aus

Starke Rauchentwicklung meldeten am Mittwochabend, gegen 19:30 Uhr mehrere Anwohner eines Studentenwohnheims in Germersheim. Die Ursache wurde noch vor Eintreffen der Feuerwehr lokalisiert. In der Gemeinschaftsküche wurde ein Topf zu heiß. Dieser wurde von einem Bewohner vom Herd genommen und entsorgt. Ein Schaden entstand nicht.

(Rülzheim) – Versuchter Überfall auf Supermarkt / Zeugen gesucht

Am 18.03.2020, gegen 20:15 Uhr, gingen zwei mit einer Pistole bewaffnete unbekannte Männer in einen Supermarkt im Nordring. Sie forderten eine Kassiererin auf, die Kasse zu öffnen. Da sie jedoch keinen Schlüssel hatte, versuchten die unbekannten Täter die Kassette aus der Halterung zu zerren. Als ihnen dies nicht gelang, flüchteten sie ohne Beute zu einem weißen Range Rover, in dem sich eine dritte Person befand. Daraufhin fuhr das Fluchtauto mit den drei unbekannten Tätern in Richtung B 9.

Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Überfall beobachtet haben, etwas zu den Tätern sagen können oder den weißen Range Rover gegen 20:20 Uhr auf der B 9 oder in der Umgebung gesehen haben.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Rheinzabern) – Wäschetrockner in Brand geraten

Ein Wäschetrockner fing am Mittwoch, dem 18.03.2020, gegen 17.30 Uhr, im Keller eines Mehrfamilienhauses im Töpferring an zu brennen. Wie die freiwillige Feuerwehr Rheinzabern feststellte war die Wäsche in einem Wäschetrockner vermutlich aufgrund eines technischen Defekts in Brand geraten. Der Brandherd konnte mit einfachen Mitteln gelöscht werden.

(Hatzenbühl) – Roller-Diebstahl

Unbekannte entwendeten in der Nacht zum Mittwoch, dem 18.03.2020, aus einem frei zugänglichen Hof eines Anwesens in der Straße Feigenberg einen abgeschlossenen Roller. Der Roller wurde mit beschädigtem Lenkradschloss am Waldrand beim Sportplatz durch einen Spaziergänger aufgefunden. Hinweise bitte an die Polizei Wörth unter 07271/92210 oder piwoerth@polizei.rlp.de.

(Kandel) – Anhänger übersehen

Am Mittwoch, dem 18.03.2020, um 18.05 Uhr, befuhr eine 28-jährige Autofahrerin die Robert-Koch-Straße in Fahrtrichtung Marktstraße und wurde durch die tief stehende Sonne geblendet. Hierdurch übersah sie einen am rechten Fahrbahnrand abgesichert abgestellten Anhänger und stieß mit der rechte Fahrzeugseite gegen diesen. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 5000 Euro, die Autofahrerin wurde leicht verletzt.

(Schweighofen / L 546) – Durch Marihuana-Geruch aufgefallen

Bei der Verkehrskontrolle eines Pkw Opel, am 18.03.2020, gegen 10:15 Uhr, fiel den kontrollierenden Beamten Marihuana-Geruch aus dem Innenraum des Fahrzeugs auf. Bei der anschließenden Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des 20jährigen Fahrzeugführers wurde der Einfluss von Betäubungsmittel festgestellt. Dem Pkw-Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

(Pleisweiler-Oberhofen) – Unfallflüchtige sammelt Scherben auf

Am Donnerstag, 19.03.2020, gegen 15:50 Uhr, beschädigte die Fahrerin eines Pkw Ford beim Rückwärtsfahren in der Baumgartenstraße einen Holzzaun und richtete einen Sachschaden in Höhe von 500.- Euro an. Die Fahrerin sammelte die Scherben ihres beschädigten Rücklichtes ein und fuhr davon. Die Verursacherin wurde dabei beobachtet. Gegen die ermittelte 65-jährige Fahrerin wurde ein Verfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

(Landau) – Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion Landau 2019

Die „Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion Landau 2019“ ist unter der Internetpräsenz der Polizeidirektion Landau abrufbar. https://s.rlp.de/lTA

(Edenkoben) – Sitzgruppe und Mülleimer beschädigt

Einen Sachschaden in Höhe von 400 Euro haben unbekannte Jugendliche auf dem Schulgelände der Realschule plus in der Weinstraße verursacht. Dabei wurde eine Sitzgruppe massiv beschädigt sowie ein Mülleimer angezündet. Der Vorfall wurde gestern zur Anzeige gebracht. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wurden aufgenommen. Hinweise zu den Unbekannten nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen.

(Edenkoben) – Fahrzeug beschädigt

In der Beethovenstraße wurde letzte Woche die komplette Beifahrerseite eines geparkten Renaults mit Fäkalsprache verkratzt. Die Sachbeschädigung wurde via Onlinewache der Polizei mitgeteilt. Der Sachschaden beträgt über 1000 Euro. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung wurden aufgenommen. Hinweise zu dem Unbekannten nimmt die Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 entgegen. In dem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass polizeilich relevante Sachverhalte bzw. Strafanzeigen unter dem Link https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/ aufgegeben werden können.

(Maikammer) – Zu viel Alkohol intus

Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten Donnerstagabend (19.03.2020, 20.25 Uhr) einen betrunkenen Mann im Kreisel der Aral-Tankstelle in der Bahnhofstraße. Vor Ort traf die Streifen auf einen 48-jährigen Mann, der erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte. Weil ein Test 3,14 Promille ergab, wurde er in ein Krankenhaus verbracht.

(Maikammer) – Kokelnde Zigarettenkippe

Wegen einer kokelnden Zigarettenkippe wurde am Donnerstagmittag (19.03.2020, 13.30 Uhr) in einem Mehrparteienhaus in der Bahnhofstraße der Rauchmelder ausgelöst. Die Feuerwehren Maikammer und Edenkoben waren im Einsatz und konnten sich über ein gekipptes Fenster Zugang zur Wohnung verschaffen. Dort stellten sie in einem Aschenbecher den noch glühenden Zigarettenstummel fest. Für den Polizeieinsatz muss der Verursacher die Kosten tragen.

(Neustadt) – Auf verdächtigen Anruf nicht hereingefallen

Eine 76-jährige Seniorin aus Neustadt erhielt am Freitag einen Anruf von einem bislang unbekannten Mann, der im Namen einer Neustadter Organisation für sie einkaufen wollte. Die Seniorin lehnte die Hilfe ab und erkundigte sich direkt bei der Organisation, ob jemand zu ihr geschickt werden sollte. Dies war jedoch nicht der Fall. Die Polizei weist nochmal darauf hin, dass Angebote von Fremden kritisch geprüft werden müssen. Gegebenenfalls sollte man sich Namen der Person, die die Hilfe durchführt, von der entsprechenden Organisation bestätigen lassen. Die Seniorin hat alles richtig gemacht. Informationen rund um das Thema zum Schutz vor Gefahren im Alter gibt es unter www.polizei-beratung.de.

(Neustadt) – Schüsse aus Fahrzeug abgegeben

Zeugen meldeten am 19.03.2020 gegen 20:30 Uhr, dass aus einem Fahrzeug in der Sauterstraße Schüsse abgegeben wurde. Die Polizei fuhr mit mehreren Streifen an und konnte auf dem Parkplatz am Schwimmbad eine achtköpfige Personengruppe antreffen. Bei der anschließenden Kontrolle wurde unter dem Fahrzeug eine Schreckschusswaffe aufgefunden, die einem 20-jährigen Neustadter zuzuordnen ist. Er ist nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins und muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Bei einem 20-Jährigen aus Haßloch wurde ein Päckchen Marihuana (ca.1,4gr) festgestellt. Gegen ihn wird ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Waffe und Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

(Bad Dürkheim) – Vorfahrt missachtet, drei Personen leicht verletzt

Am 19.03.2020, gegen 18:20 Uhr, missachtete ein 21-jähriger Citroen-Fahrer an der Einmündung Kirchstraße / Durlacher Weg die durch Verkehrszeichen geregelte Vorfahrt einer 20-jährigen Audi-Fahrerin und es kam zum Unfall. Nachdem dem Zusammenstoß mit dem Audi prallte der Citroen auch noch gegen eine Hausmauer. Bei dem Unfall wurden der Unfallverursacher und seine Beifahrerin und die Audi-Fahrerin leicht verletzt. Der Citroen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 11.000,- Euro.

(Bad Dürkheim) – Pkw-Fahrer erkennt „Haltezeichen“ zu spät !

Am 18.03.2020, gegen 19:30 Uhr, wurden bei einer Kontrolle in der Weinstraße Süd einem Pkw-Fahrer durch einen Polizeibeamten mit der „Anhaltekelle“ Haltezeichen gegeben. Diese erkannte der Pkw-Fahrer zu spät und bremste in der Folge abrupt sein Fahrzeug ab. Bei der Kontrolle des 55-jährigen Fahrers wurde in seiner Atemluft Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2,2 Promille. Dem Pkw-Fahrer wurde auf der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

(Grünstadt) – Autodiebstahl aufgeklärt

Die Polizei Grünstadt hatte am Freitagnachmittag in Hettenleidelheim eine 57-jährige Fahrerin aus Worms in der Kontrolle. Es stellte sich heraus, dass ihr Citroen Berlingo am Vortag vom Hof eines Gebrauchtwagenhändlers in Haßloch gestohlen wurde. Nach guter Zusammenarbeit mit der Polizei Haßloch konnte die Täterin dem Autodiebstahl überführt werden. Sie hatte nach Vortäuschen ihres Kaufinteresses den Citroen zur Probe im Hof gefahren und war vor den Augen des Händlers geflüchtet. Die Autodiebin hatte zur Verschleierung des nicht zugelassenen Fahrzeuges Kennzeichen angebracht, die sie von einem Jaguar im Gewerbegebiet Hettenleidelheim über Nacht gestohlen hatte. Nun erwartet die Frau ein Gerichtsverfahren.

(Frankenthal) – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein Fünfzehnjähriger aus Ludwigshafen befährt am 20.03.2020 gegen 13:15Uhr mit einem weiteren Jugendlichen als Sozius mit seinem Kleinkraftrad die Eisenbahnstraße in Frankenthal. Er und sein Fahrzeug werden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrer gibt zunächst an, dass es sich um einen 25er Roller handeln würde, den er mit seiner Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas führen dürfe. Im weiteren Verlauf räumte er dann ein, dass der Roller ca. 30km fahren würde. Eine durch die Beamten technische Überprüfung der Maximalgeschwindigkeit ergibt eine Höchstgeschwindigkeit von möglichen 90k m/h. Da der Jugendliche nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist, wird gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Fahrzeugschlüssel und Roller werden zunächst sichergestellt.

(Bobenheim-Roxheim) – Verkehrsunfallflucht / Zeugen gesucht

Am 18.03.2020 gegen 14:43 Uhr befährt ein 18-jähriger Fahrzeugführer die Franz-Voll-Straße in Bobenheim-Roxheim in Richtung L457. Aufgrund des entgegenkommenden unbekannten Unfallverursachers kann der 18-jährige einen vor ihm fahrenden Fahrradfahrer nicht überholen. Während der Unfallverursacher versucht auf seiner Fahrspur an einem geparkten PKW vorbeizufahren kommt es zum Unfall zwischen beiden Fahrzeugen. Der 18-jährige Fahrzeugführer hält daraufhin an, wobei das andere Fahrzeug seine Fahrt fortsetzt. Zum Unfallverursacher ist bekannt, dass es sich um ein grünes Fahrzeug handelt, welches auf der linken Seite eine Beschädigung aufweisen dürfte. Die Schadenhöhe beläuft sich auf ca. 300 Euro.

Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben und Angaben zum flüchtigen Fahrzeug sowie dessen Fahrer machen können. Sie werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel. 06233/313-0 in Verbindung zu setzen. Gerne nehmen wir die Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

(Ludwigshafen) – Handtasche gestohlen

Am 19.03.2020, gegen 12 Uhr, meldete eine 64-Jährige, dass ein Unbekannter ihre Handtasche auf einem Großhandelsparkplatz in der Oderstraße gestohlen hat. In der Tasche seien unter anderem diverse Karten gewesen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 200 Euro.

Zeugen, die am Donnerstagmittag etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion 2 zu melden: Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

(Ludwigshafen) – 3.000 Euro Sachschaden nach Wendevorgang

Am 19.03.2020, gegen 12 Uhr, kam es in der Nietzschestraße zu einem Verkehrsunfall. Ein 40-jähriger LKW-Fahrer hatte sich verfahren und wollte wenden. Ein 42-Jähriger Autofahrer, der hinter ihm fuhr, hielt an, um ihn beim Rangieren einweisen. Beim Wendevorgang fuhr der LKW-Fahrer gegen das parkende Auto des 42-Jährigen. Es entstand ein Sachschaden von 3.000 Euro.

Durch den festgefahrenen LKW kam es zwischenzeitlich zu Verkehrsstörungen.

(Ludwigshafen) – Anruf von falschem Polizeibeamten / 76-Jährige reagiert vorbildlich

Am 18.03.2020, gegen 16:45 Uhr, rief bei einer 76-jährigen Ludwigshafenerin ein unbekannter Mann an und meldete sich mit „Oberkommissar“. Er erklärte, dass in der Nachbarschaft eingebrochen worden sei und dort ein Koffer des Täters mit Einbruchwerkzeug und einem Zettel mit der Anschrift der 76-Jährigen gefunden worden sei. Danach fragte er die Seniorin, ob sie einen Tresor oder ein Schließfach habe. Als die 76-Jährige daraufhin schlagfertig antwortete, dass er ein falscher >Polizeibeamter sei, verneinte er dies. Daraufhin forderte die resolute Seniorin ihn auf, bei ihr persönlich vorstellig zu werden. Daraufhin antwortete er, er habe dazu keine Zeit. Daraufhin gab die 76-Jährige den Telefonhörer ihrem Ehemann und als dieser dem Anrufer auf Nachfrage erklärte, er habe weder Tresor noch Schließfach, legte der falsche Polizeibeamte auf.

Die Polizei weist darauf hin, bei solchen Anrufen auf Nachfragen keine Auskünfte am Telefon zu erteilen und niemandem Gegenstände zu übergeben. Die Polizei wird sich niemals am Telefon nach Wertgegenständen, Geld oder Aufbewahrungsorte erkundigen. Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, beenden sie das Gespräch. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Rufen Sie bitte anschließend Ihre Polizeidienststelle oder 110 an und erstatten Sie Anzeige!

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – LKW streift Auto / Zeugen gesucht

Am 18.03.2020, gegen 10:50 Uhr, fuhr ein unbekannter LKW mit Anhänger an einem in der Kanalstraße geparkten BMW vorbei und touchierte diesen. Anschließend entfernte er sich von der Unfallörtlichkeit in Richtung Goerdeler Platz. Der LKW hatte eine weiße Plane und ein bulgarisches Kennzeichen. Der Schaden am BMW beträgt etwa 4.000 Euro.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Fahrradfahrer angefahren

Am 18.03.2020, gegen 09:30 Uhr, fuhr ein 76-Jähriger mit seinem Fahrrad auf der Carl-Bosch-Straße in Richtung Rheinuferstraße. Zur selben Zeit fuhr ein 52-Jähriger mit seinem Auto auf der Karl-Müller-Straße. Als er in die Carl-Bosch-Straße abbiegen wollte, stieß er mit dem 76-jährigen Radfahrer zusammen. Dieser stürzte und verletzte sich. Er wurde ins Krankenhaus gebracht.

(Ludwigshafen) – Anrufe von falschen Microsoft Mitarbeitern / Ehepaar reagiert vorbildlich

Am Abend des 17.03.2020 und am Morgen des 18.03.2020 erhielt ein Ehepaar aus Ludwigshafen einen Anruf von einer Frau sowie zwei Anrufe von einem Mann, die sich als Microsoft Mitarbeiter ausgaben. Sowohl die 81-Jährige als auch der 84-Jährige reagierten vorbildlich. Bei dem ersten Anruf, den die 81-jährige Ehefrau annahm, erklärte diese sofort dem Anrufer, dass sie kein Interesse habe und legte auf. Die anderen beiden Anrufe nahm der 84-jährige Ehemann entgegen. Er sagte den Anrufern, dass er kein Englisch könne und auch kein Computer habe. Daraufhin legten die falschen Microsoft Mitarbeiter auf.

Die Polizei warnt eindringlich von falschen Microsoft Mitarbeitern am Telefon! Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf!

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Streit zwischen zwei Familien eskaliert / Polizei muss „Taser“ einsetzen

Am Dienstagabend (17.03.2020), gegen 19.30 Uhr, wurde die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich in der Lagerhausstraße zwei Personengruppen streiten würden. Vor Ort wurden die Gruppen zweier zerstrittener Familien angetroffen. Die Stimmung war sehr aufgebracht. Nach ersten Informationen sollte ein 24-jähriger Mann einen 51-Jährigen mit einem Messer bedroht haben. Bei der Sachverhaltsaufnahme reagierte die 44-jährige Mutter des 24-Jährigen sehr aufgebracht. Um die Situation zu beruhigen, sollte die Frau deshalb von einem Polizeibeamten zur Seite begleitet werden. Dies wollte der 24-jährige Sohn nicht zulassen. Er griff den Polizeibeamten an und schlug mehrfach mit Fäusten nach diesem. Da angenommen werden musste, dass der 24-Jährige auch noch ein Messer mitführte, wurde er unter Androhung des Einsatzes des Distanzelektroimpulsgerätes („Taser“) aufgefordert, den Angriff zu unterlassen. Dem kam er nicht nach. Er musste darauf-hin zwei Mal beschossen werden bis der Treffer Wirkung erzielte. Nun mischte sich der 21-jährige Bruder ein. Er griff weitere Polizisten an und wollte diese mit seinen Fäusten schlagen. Die Angriffe konnten abgewehrt und der junge Mann gefesselt werden. Das besagte Messer konnte schließlich unter dem Auto des 51-Jährigen aufgefunden werden. In seinem Wagen fanden die Beamten noch ein Einhandmesser und zwei Teleskopschlagstöcke.

Die beiden Brüder und deren Mutter wurden anschließend zur Polizeidienststelle verbracht. Die Mutter hatte sich dort wieder beruhigt, weshalb sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden konnte. Die beiden Männer wurden zur Verhinderung weiterer Gewalttaten über Nacht in Gewahrsam genommen. Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das WaffG eingeleitet.

Und dann war da noch ein völlig unbeteiligter 33-Jähriger, der sich während der Anzeigenaufnahme am Einsatzort einmischte und die Polizisten beschimpfte. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt, welche er auch nachkam. Dazu wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

(Ludwigshafen) – Beschädigung einer Panoramascheibe

Im Zeitraum vom 11.03.2020, 15:00 Uhr, bis 17.03.2020, 16:40 Uhr, beschädigten bislang Unbekannte die Panoramascheibe eines in der Kaiser-Wilhelm-Straße geparkten weißen BMW. Es entstand ein Schaden von etwa 300 Euro.

Die Polizei sucht Zeugen! Kann jemand Angaben zur Sachbeschädigung des Autos oder zu den Tätern machen? Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.

(Mannheim) – Krankenhaus aus Not aufgesucht und hierbei auf Diebestour gegangen

Am Donnerstag gegen 23.00 Uhr versuchte eine 24-jährige Frau im Kinderwagen ihres Kindes zehn Schutzkittel, zwei Packungen zu je 200 blauen Einmalhandschuhen, 100 Mundschutzmasken und einen halben Liter Desinfektionsmittel aus einem Krankenhaus zu stehlen. In der Handtasche der 25-Jahre alten Begleiterin konnten weitere 32 Schutzmasken aufgefunden werden.

Die Damen hatten sich zuvor in dem Krankenhaus eingefunden, um den Säugling der 24-Jährigen einem Arzt vorzustellen. Bei der Behandlung fiel dem Krankenhauspersonal der als „Einkaufswagen“ umfunktionierte Kinderwagen samt Inhalt auf.

Gegen beide Beschuldigte wird nun wegen gemeinschaftlichen Diebstahl ermittelt.

(Mannheim) – Vermisste Julia Maria Ramona H. von der Polizei aufgegriffen, Suchmaßnahmen wurden eingestellt

Die seit dem 10.03.2020 vermisste 13-jährige Julia Maria Ramona H. wurde am Donnerstagabend von einer Streifenwagenbesatzung in Mannheim aufgegriffen und zurück in ihre Einrichtung gebracht. Wo sich die 13-jährige in den vergangenen Tagen aufhielt, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei wurden eingestellt.

(Mannheim) – Mörtelwanne verloren, Verkehrsunfall mit schwer verletzter Person

m Donnerstag kurz vor 14 Uhr befuhr ein 48-Jähriger mit seinem Audi mit Anhänger die Bundesstraße 38a in Richtung Feudenheim. Auf dem Brückenbauwerk, über dem Rangierbahnhof löste sich vom Anhänger eine unzureichend gesicherte Mörtelwanne und fiel auf die Fahrbahn.

Ein folgender Lkw mit Auflieger eines 37-Jährigen musste wegen dem Hindernis auf der Fahrbahn bremsen. Ein hinter dem Sattelauflieger fahrender 60-jähriger BMW-Fahrer fuhr auf den Auflieger auf.

Nach notärztlicher Versorgung wurde der BMW-Fahrer schwer verletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gefahren und dort stationär aufgenommen.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro.

Die Ermittlungen des Verkehrsdienstes Mannheim dauern an.

(Mannheim) – 19-jähriger Tatverdächtiger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde am 18.03.2020 durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 19-jährigen Mann aus Polen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, mehrere gewerbsmäßige Diebstähle und Einbruchsdiebstähle im Stadtteil Mannheim-Neckarstadt begangen zu haben.

Die Tatverdächtige soll am 18.03.2020 gegen 0:15 Uhr an zwei Fahrzeugen, die in der Straße Schafweide abgestellt waren, die Fenster mit einem Nothammer eingeschlagen haben, um aus dem Fahrzeuginneren Gegenstände wie Navigationsgeräte, Sonnenbrillen und Autoradios zu entwenden. Zeugen wurden jedoch auf die Taten aufmerksam und konnten den Tatverdächtigen auf frischer Tat stellen und bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen, bevor er etwas entwenden konnte.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 19-Jährige bereits zwei Tage zuvor im Stadtteil Neckarstadt ein Fahrrad entwendet, eines versucht zu entwenden und zwei Einbrüche begangen haben soll.

Gegen den 19-jährigen Tatverdächtigen wurde am 18.03.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Inwiefern der 19-Jährige für weitere gleichgelagerte Straftaten im Bereich Mannheim-Neckarstadt als Tatverdächtiger in Betracht kommt, ist Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt.

Weitere Geschädigte, in deren Autos seit Anfang März im Stadtteil Mannheim-Neckarstadt eingebrochen wurde, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt, Tel.: 0621/3301-0 zu melden.

(Mannheim-Oststadt) – Raub einer Armbanduhr; Wer kann Hinweise geben?

Am Mittwoch gegen 15.30 Uhr sprach eine bislang unbekannte Täterin ein Pärchen im Seniorenalter an, die im Bereich der Kantstraße, Ecke Leibnizstraße zu Fuß unterwegs waren.

Die Unbekannte klappte eine Schreibunterlage auf und verlangte eine Unterschrift auf einem Blatt.

Das wurde von dem älteren Herrn abgelehnt, das Pärchen lief weiter. Die Unbekannte lief neben dem Ehepaar und forderte zunächst Geld, auch diese Forderung wurde abgelehnt.

Die Unbekannte ergriff nun die linke Hand des Mannes. Der Aufforderung diese los zu lassen kam die Frau nicht nach. Die Ehefrau stieß die aufdringliche Frau von ihrem Mann weg.

Danach rannte die Unbekannte in Richtung Philosophenplatz weg.

Er jetzt bemerkt der ältere Herr, dass die Unbekannte ihm seine silberne Rolex Armbanduhr, Typ Submariner im Wert von mehreren tausend Euro entwendet hatte.

Der Mann zog sich einen Bluterguss am Handgelenk zu.

Die Täterin wurde wie folgt beschrieben:

  • Ca. 25 Jahre
  • 165 cm
  • helle Haut
  • kräftige Statur
  • schwarze nach hinten gekämmte Haare, die zum Dutt oder Zopf zusammengebunden waren
  • sprach deutsch mit osteuropäischem Akzent
  • gepflegtes Äußeres
  • schwarze Hose, weißes Sweatshirt, schwarzes Steppanorak

Die Ermittlungen übernahm das Kriminalkommissariat Mannheim.

Zeugen und oder Personen, die Hinweise auf die Täterin geben können oder verdächtige Personen und Fahrzeuge in Tatortnähe wahrgenommen haben, werden gebeten, sich unter 0621 174 4444 zu melden.

(Mannheim-Jungbusch)- Streit um Toilettenpapier eskaliert, Zeugen gesucht!

Am Mittwoch gegen 07.45 Uhr kam es in einem Lebensmitteldiscounter zwischen zwei Angestellten des Marktes und einem 47-jährigen Kunden zu Streitigkeiten.

Nach bisherigen Ermittlungsstand war Toilettenpapier Auslöser der Meinungsverschiedenheiten. Offenbar wollte man mehrere Packungen des mittlerweile „begehrten Gutes“ einkaufen.

Der 47-Jährige soll zunächst eine Kassiererin und in der Folge einen weiteren Angestellten des Marktes beleidigt haben. Außerdem soll der 47-Jährige versucht haben den Angestellten mit der Faust zu schlagen. Es soll zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. In dessen Verlauf soll der Angestellte des Marktes von einem weiteren, bislang unbekannten Kunden, mit dem Knie gegen die Stirn getreten worden sein.

Beim Eintreffen mehrerer Funkwagenbesatzungen hatte sich die Situation bereits beruhigt, der 47-Jährige lag am Boden und klagte über Schmerzen. Ein Rettungswagen war bereits von Angehörigen verständigt worden und brachte den Mann anschließend in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Der Angestellte des Supermarktes wurde ebenfalls verletzt und wollte selbstständig einen Arzt aufsuchen.

Gegen 12 Uhr wurde die Polizei erneut verständigt, da offenbar mehrere Sympathisanten des 47-Jährigen am Discounter erschienen waren und die Angelegenheit mit dem Angestellten „klären“ wollten. Beim Eintreffen der Funkwagenbesatzungen, konnte keine Personen mehr festgestellt werden.

Die Ermittlungen u.a. wegen Beleidigung und Körperverletzung werden vom Polizeirevier Mannheim-Innenstadt geführt.

Zeugen des Vorfalls und oder Personen, die Hinweise auf den noch unbekannten männlichen Treter geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt unter 0621 12580 zu melden.

(Mannheim-Neckarstadt) – Kellerbrand / Keine Verletzten

Am Mittwochnachmittag wurden Polizei und Feuerwehr wegen eines Kellerbrands im Stadtteil Neckarstadt verständigt. Gegen 14.30 Uhr war in einem Kellerraum eines Anwesens in der Untermühlaustraße aus bislang unklarer Ursache ein Brand ausgebrochen. Der Rauch zog durch ein Fenster nach außen auf die Straße sowie in weitere Kellerräume und ins Erdgeschoss. Die Bewohner des Hauses konnten sich alle rechtzeitig aus dem Haus begeben, sodass niemand verletzt wurde. Durch die Feuerwehr konnte der Brand rasch gelöscht und das Haus anschließend gelüftet werden. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

(Mannheim-Rheinau) – Unfall durch Vorfahrtsverletzung / Zwei Autos total beschädigt – keine Verletzten

Glücklicherweise unverletzt blieben zwei Autofahrer bei einem Unfall am Dienstag um 11.30 Uhr an der Einmündung Frobeniusstraße/Wilhelm-Peters-Straße. An beiden Autos entstand Totalschaden. Ein 36-jähriger Fahrer eines Renault hatte dem von rechts aus der Frobeniusstraße einbiegenden 34-jährigen Fahrer eines BMW die Vorfahrt nicht eingeräumt. An beiden Autos entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt ca. 30.000 Euro.

(Mannheim-Käfertal) – Unbekannter beschädigt mehrere geparkte Autos / Zeugen und weitere Geschädigte gesucht

Am Mittwochabend schlug ein Unbekannter im Stadtteil Käfertal an mehreren geparkten Autos die Scheiben ein. Zwischen 20.30 Uhr und 21.00 Uhr schlug der Täter, vermutlich mit einem Nothammer, an einem Mitsubishi, einem Skoda und einem Mercedes, die im Speckweg und in der Straße „Frohe Arbeit“ in unmittelbarer Nähe zueinander am Fahrbahnrand abgestellt waren, jeweils eine Scheibe ein. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde aus den Fahrzeugen nichts entwendet.

Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben sowie weitere Geschädigte werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Mannheim-Sandhofen, Tel.: 0621/77769-0 zu melden.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Bürgerkontakte bei der Polizei / Hinweise des Polizeipräsidiums Mannheim in Zeiten der „Corona-Krise“

Das gesellschaftliche Leben hat sich seit Beginn der „Corona-Krise“ erheblich verändert. Auch beim Polizeipräsidium Mannheim und seinen nachgeordneten Dienststellen ist dies spürbar.

Trotz Anpassungen interner Abläufe, arbeiten wir weiterhin wie gewohnt und sind auch in Notfällen 24/7 erreichbar.

Aufgrund des regen Besucherverkehrs sind Polizeidienststellen allerdings auch potentielle Ansteckungsorte. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Handlungsfähigkeit der Polizei sicherzustellen, ist es erforderlich, den Besucherverkehr in allen Polizeidienststellen -Polizeireviere und Polizeiposten- auf das erforderliche Maß einzuschränken.

Daher bitten wir, den Besuch bei einer Polizeidienststelle vorher telefonisch anzukündigen und abzustimmen. Die entsprechende Dienststelle ist unter dem sogenannten Dienststellenfinder der Polizei BW https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder/ zu finden.

Im Falle einer Anzeigenerstattung besteht auch die Möglichkeit, dies bei der Internetwache der Polizei BW unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/ online zu tun. Die Internetwache ermöglicht, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten zu übersenden, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern. Die Nachrichten werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet, von wo aus schnellstmöglich Kontakt mit dem Anzeigenerstatter aufgenommen wird.

Für dringende Meldungen oder Notrufe ist die Polizei nach wie vor über den Polizeinotruf 110 immer erreichbar.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden ab sofort konsequent durchgesetzt; Polizei erhöht deutlich Präsenz im öffentlichen Raum

Das Polizeipräsidium Mannheim bündelt in Zeiten der Corona-Krise jetzt alle Kräfte, um die sichtbare Polizeipräsenz zu erhöhen und den Kontrolldruck massiv hochzufahren.

Die Allgemeinverfügungen werden ab sofort mit massivem Personaleinsatz durchgesetzt und festzustellende Verstöße und Straftaten werden konsequent geahndet.

Dazu wurden Aufgaben priorisiert und zusätzliche Personalressourcen den Streifendiensten der Polizeireviere zugewiesen. „Unser Ziel ist es, durch flächendeckenden Kontrolldruck dafür zu sorgen, dass Menschenzusammenkünfte unterbleiben und die Regeln der Verfügungen beachtet werden“, sagte Polizeipräsident Andreas Stenger.

„Wir müssen alles tun, um die Infektionsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Das hat oberste Priorität.“

„Zudem sind sichtbare Polizeipräsenz und konsequentes Einschreiten nötig, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in den hoffentlich menschenleeren öffentlichen Räumen zu bewahren. Die formelle Sozialkontrolle ist in der Krise ein wichtiger Faktor, um den wir uns mit aller Energie kümmern“, so Stenger weiter.

(Heidelberg) – Nicht auf Verkehr geachtet, zwei Leichtverletzte

Am Donnerstag gegen 16.40 Uhr trat eine Seniorin in Höhe der Tiergartenstraße 47 hinter einer Mauer hervor und achtete hierbei nicht aus den fließenden Verkehr. Eine 39- jährige Radfahrerin erfasste die Fußgängerin. Beide kamen zu Sturz und verletzten sich leicht.

Medizinische Hilfe lehnten beide Beteiligten ab.

(Heidelberg-Südstadt) – Unbekannte stehlen Farbe und Fassadenputz auf Baustelle / Zeugen gesucht

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch entwendeten unbekannte Täter von einer Großbaustelle in der Heidelberger Südstadt zahlreiche Eimer mit Farbe und Fassadenputz. Die Einbrecher öffneten den Bauzaun der Großbaustelle in der Roeblingstraße und entwendeten insgesamt 40 Eimer mit Fassadenputz und Fassadenfarbe in den Tönen Graublau und Gelb. Die Eimer waren vor dem Haupteingang des Gebäudes abgestellt. Der Diebstahlschaden wird auf rund 2.000 Euro geschätzt.

Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Heidelberg-Süd, Tel.: 06221/3418-0 zu melden.

(Heidelberg-Ziegelhausen) – Tote Ziegen illegal entsorgt; Wer kann Hinweise auf den Besitzer geben?

Am Donnerstag gegen 13.45 Uhr wurden der Polizei zwei Tierkadavar an einem Waldweg am Oberer Geigersheidweg gemeldet.

Eine Funkwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Nord konnte die Kadaver eine ausgewachsene Ziege und eines Zickleins auffinden.

Wer die Tierkadaver dort abgelegt hatte und warum die Tiere verendet waren, konnte bislang nicht geklärt werden. Die Kadaver waren in Takt, Tierfraß nicht erkennbar, was den Schluss zuließ, das diese noch nicht allzu lange dort lagen.

Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz wurden eingeleitet.

Die Kadaver wurden entfernt.

Einem Zeugen war tags zuvor in verdächtiger Pickup aufgefallen. Ob dieser im Zusammenhang mit den Ziegen gebracht werden kann, ermitteln nun die Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Nord.

Zeugen und oder Personen, die Hinweise auf den Tierbesitzer, bzw. auf den Ableger der Kadaver machen können, werden gebeten, sich unter 06221 45690 zu melden.

(Heidelberg-Neuenheim) – Unfall im Kreuzungsbereich, hoher Sachschaden

Am Donnerstag gegen 22.10 Uhr kam es im Kreuzungsbereich INF zwischen Gebäude 235 und Gebäude 521 zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden.

Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr ein 49-jähriger Mann mit seinem VW den Klausenpfad in Richtung Mathematikon. Ein 34-jähriger Mann kam zeitgleich mit seinem BMW aus Richtung Berliner Straße und wollte die Straße INF geradeaus weiterfahren.

Der VW-Fahrer missachtete die Vorfahrt des BMWs. Beide Fahrzeuge kollidierten im Kreuzungsbereich. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 70.000 Euro.

(Heidelberg-Bahnstadt) – In Getränkemarkt eingestiegen, Leergut und vollen Kisten Bier entwendet; Wer hat Verdächtige(s) wahrgenommen?

Vier bislang unbekannte Täter fuhren am Freitag gegen 02.30 Uhr zunächst mit Fahrrädern zu einem Getränkehandel im Wieblinger Weg 97. Von einem nahegelegenen Baumarkt holten die Täter zwei Schwerlasteinkaufswägen und kehrten zum Getränkehandel zurück.

Aus dem umzäunten Getränkemarkt entwendeten sie in der Folge sechs volle Kisten Bier und 71 leere Getränkekisten.

Diese transportierten sie mit den Lastenwägen durch den Kinzigweg in den Gutachweg und deponierten sie in der Nähe eine Unterführung. Es ist davon auszugehen, dass diese von dort abtransportiert werden sollten.

Ein Zeuge wurde durch den Krach auf der Straße auf die Diebesbande aufmerksam und verständigte die Polizei.

Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten die Tatverdächtigen nicht gefasst werden. Zurückgelassene Beweismittel wurden gesichert und werden in der Folge von Spezialistinnen und Spezialisten der Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg untersucht.

Weitere Zeugen und oder Personen, denen verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen sind, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Wieblingen unter 06221 830740 in Verbindung zu setzen.

(Plankstadt / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfall im Kreuzungsbereich, ein Leichtverletzter, hoher Sachschaden

Am Donnerstag gegen 13.30 Uhr befuhr ein 42-jähriger Fahrer eines Mercedes Benz die Eppelheimer Straße und wollte geradeaus in die Schwetzinger Straße fahren. Zeitgleich wollte eine dem Mercedes entgegenkommende 19-jähriger Peugeotfahrerin links in die Ladenburger Straße abbiegen.

Im Kreuzungsbereich kommt es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Hierbei verletzt sich die Linksabbiegerin leicht und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren werden.Beide Fahrzeuge werden total beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro.

(Wiesloch / Karlsruhe / Rhein-Neckar-Kreis) – Patient aus forensischer Klinik entwichen / Polizei fahndet nach 33-jährigem Mann

Der 33-jährige Zino W. wird seit Donnerstagabend vermisst. Der Mann war wegen einer Straftat in der forensischen Klinik im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch, auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation, untergebracht und nutzte einen begleiteten Hofgang zur Flucht. Eine akute Fremd- oder Eigengefährdung bestehe nach Auskunft der Ärzte derzeit nicht.

Von ihm liegt folgende aktuelle Beschreibung vor:

  • 188 cm groß
  • etwa 100 Kilogramm schwer, also von kräftiger Statur
  • kurzes, braunes Haar
  • bekleidet mit grauem Jogginganzug sowie grauen Nikeschuhen

Hinweise auf mögliche Hinwendungsorte sind derzeit noch nicht bekannt.

Zeugen, denen der Mann aufgefallen ist oder die Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Mannheim unter 0621/174-4444 oder mit dem Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter 0721/666-5555 in Verbindung zu setzen.

(Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis) – 24-Jähriger geht auf Mitarbeiter des AVR los

Am Mittwochnachmittag ging ein 24-jähriger Mann in Wiesloch auf zwei Mitarbeiter des AVR los. Der Mann fuhr mit einer Begleiterin mit einem Auto mit Anhänger bei der Annahmestelle des AVR vor, um Müll zu entsorgen. An der Zufahrt wurde er von zwei Mitarbeitern darüber informiert, dass die Annahmestelle bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen sei. Die Frau wendete das Fahrzeug zunächst, um in Richtung B 3 weiterzufahren, hielt dann gegenüber der Zufahrt nochmals an. Der 24-Jährige stieg aus und ging auf die beiden Mitarbeiter zu. Dabei hielt er eine Pistole in der Hand. Als einer der AVR-Mitarbeiter den Mann bemerkte, der die Pistole mittlerweile gegen die beiden Geschädigten richtete, warf er sich diesem entgegen und brachte ihn zu Boden. Als er auf dem Täter lag, versuchte dieser mehrfach vergeblich, auf sein Opfer zu zielen. Er gab dabei einen Schuss in die Luft ab. Die noch im Auto sitzende Begleiterin kam schließlich hinzu und konnte dem Mann die Waffe aus der Hand nehmen und beruhigend auf ihn einreden. Anschließend stiegen beide ins Fahrzeug und fuhren davon. Die Geschädigten verständigten anschließend die Polizei. Kurz nach dem Eintreffen der Beamten kehrte die Begleiterin des 24-Jährigen an den Tatort zurück und gab sich als dessen Mutter zu erkennen. An ihrem Wohnort sei ihr Sohn soeben aus dem noch fahrenden Fahrzeug gesprungen, ins Anwesen geeilt und schließlich mit einer Sporttasche davongerannt. Er teilte seiner Mutter kurz darauf mit, dass er sich am Bahnhof in St. Leon-Rot befinde. Von einer Polizeistreife wurde er nahe dem Bahnhof St. Leon-Rot festgenommen. Die Waffe konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Gegen den Mann wird nun wegen Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Ermittlungen dauern an.

(Mauer / Rhein-Neckar-Kreis) – Anhänger löste sich von Traktor / 73-jährige Fußgängerin schwer verletzt

Schwere Verletzungen zog sich eine 73-jährige Fußgängerin bei einem Unfall am Mittwoch um 13.50 Uhr in der Bahnhofstraße zu. Ein 64-jähriger Traktorfahrer war mit einem Anhänger ortseinwärts unterwegs, als sich kurz nach Passieren des Bahnübergangs der Anhänger aus der Kupplung löste und auf den Gehweg der gegenüberliegenden Straßenseite rollte. Dort erfasste er die Fußgängerin, die dabei gegen einen Holzzaun gedrückt wurde. Nach der Medizinischen Erstversorgung an der Unfallstelle durch einen Notarzt wurde die Frau mit einem Rettungswagen in eine Klinik nach Heidelberg eingeliefert. Die weiteren Unfallermittlungen führt das Polizeirevier Neckargemünd.

(Angelbachtal / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfallflucht; Zeugen gesucht

Ein bislang unbekannter Autofahrer beschädigte am Mittwoch, einen Ford C-Max, der zwischen 8 Uhr und 13 Uhr in der Luisenstraße, Höhe Anwesen Nr. 2 abgestellt war. Der Schaden beläuft sich auf schätzungsweise 1.000.- Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Sinsheim, Tel.: 07261/690-0 entgegen.

(Sinsheim-Hoffenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Versuchter Wohnungseinbruch; Zeugen gesucht

Bislang unbekannte Täter versuchten in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in ein Einfamilienhaus im Balzfelder Weg einzubrechen. Während der Tatausführung hörten sie allerdings auf und flüchteten, weshalb die Ermittler des Polizeireviers Sinsheim davon ausgehen, dass der oder die Täter gestört wurde. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Sinsheim, Tel.: 07261/690-0 in Verbindung zu setzen.

(Helmstadt / Rhein-Neckar-Kreis) – Wildunfall mit hohem Sachschaden

Ein Sachschaden von rund 4.000.- Euro entstand am frühen Mittwochabend bei einem Wildunfall auf der B 292 zwischen Waibstadt-Bernau und Helmstadt. Ein 44-jähriger Mitsubishi-Fahrer war kurz vor 20 Uhr in Richtung Helmstadt unterwegs, als ein Reh die Fahrbahn kreuzte. Der Mann konnte nicht mehr bremsen und erfasste das Tier, das dabei getötet wurde. Das Auto war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Zum Glück ist dem Fahrer nichts passiert.

(Schriesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfall verursacht und abgehauen; Zeugen gesucht!

Am Donnerstag zwischen 17 Uhr und 17.30 Uhr verursachte ein bislang unbekannter Fahrer eines ebenso unbekannten Fahrzeugs in Höhe der Strahlenberger Straße 46 einen Verkehrsunfall und ging danach flüchtig.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand parkte der Unbekannte sein Fahrzeug aus einer Lücke am Straßenrand aus. Hierbei kollidierte er mit einem Mazda und schob diesen auf einen dahinter geparkten Toyota. Nach Spurenlage muss das unbekannte Fahrzeug den Mazda, bei dem die Feststellbremse angezogen war, etwa einen Meter weggeschoben/ versetzt haben.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.

Das Polizeirevier Weinheim sucht nun Zeugen des Vorfalls. Diese werden gebeten, sich unter 06201 10030 zu melden.

(Schriesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Radfahrer übersehen und schwer verletzt

Am Mittwoch gegen 12.45 Uhr befuhr eine 18-jährige Hyundaifahrerin die Landstraße in Richtung Heidelberg. In Höhe der Haltestelle Schriesheim Bahnhof bog die 18-Jährige auf einen Parkplatz ab. Nach derzeitigem Erkenntnisstand übersah sie beim Überfahren eines Rad- und Fußweges einen 56-jährigen Radfahrer, der nahezu ungebremst in die Beifahrerseite des Autos fuhr.

Hierbei verletzte sich der Radfahrer schwer und wurde von einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gefahren.

Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.

(Heddesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit verl

Pressemeldung Nr. 1

Wegen eines Verkehrsunfalls mit einem verletzten Motorradfahrer am Donnerstagnachmittag, gegen 14.50 Uhr ist die L 541 zwischen dem Kreisverkehr Edekastraße und dem Kreisverkehr an der Zufahrt zur A 5 in Richtung Karlsruhe derzeit voll gesperrt. Ein Motorradfahrer war nach derzeitigem Kenntnisstand von Heddesheim in Richtung Hirschberg unterwegs. Während eines Überholvorgangs geriet er ins Schlingern und stürzte auf die Fahrbahn. Dabei erlitt er schwere Verletzungen und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Unfallaufnahme dauert derzeit noch an.

(Heddesheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit verletzter Person

Pressemeldung Nr. 2

Ein 45-jähriger Motorradfahrer wollte mit seiner leistungsstarken Maschine einen LKW überholen. Hierzu beschleunigte er seine Maschine stark, als er nach dem Kreisel Edekastraße zum Überholvorgang ausscherte. Auf der leicht verunreinigten Fahrbahn verlor er dann die Kontrolle über seine Maschine und stürzte. Hierbei zog er sich schwere Verletzungen zu und musste in eine Klinik gebracht werden. Das Motorrad musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von rund 3.000 Euro. Die L 541 war bis gegen 16.40 Uhr gesperrt. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Polizei weist auf den richtigen Umgang mit Hunden und die Pflichten des Hundehalters hin

Leider passiert es immer wieder: freilaufende, unkontrollierte Hunde sind im Wald und auf Wiesen unterwegs. Ohne Einwirkungsmöglichkeit des Hundeführers stöbern sie Wild auf, hetzen diese Tiere oder reißen sie gar im Extremfall. Spaziergänger werden belästigt oder verängstigt, wissen sie ja nicht, wie der Hund, der auf sie zukommt, reagiert. Zurzeit werden in den Wäldern immer wieder gerissene Rehe gefunden, zuletzt am Donnerstag gegen 16.10 Uhr im Waldgebiet Eichelberg im Weinheimer Ortsteil Oberflockenbach. Dort wurde ein Rehbock von einem Rottweiler gehetzt und gerissen, der verständigte Jagdpächter musste das Tier von seinen Leiden erlösen.

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Kompletträder demontiert und entwendet; Wer kann Hinweise geben?

In der Nacht von Montag auf Dienstag entwendeten ein oder mehrere bislang unbekannte Täter vier Original-Audi-Sport-Leichtmetallräder im Wert von 8.500 Euro.

Der oder die Täter betraten das Betriebsgelände eines Autohauses in der Viernheimer Straße, bockten einen Audi SQ 8 auf und schraubten die an dem Fahrzeug angebrachten Räder ab.

Danach entfernten sich der oder die Täter mit ihrer Beute unerkannt vom Tatort.

Ein zurückgelassener Wagenheber wurde sichergestellt.

Expertinnen und Experten der Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wurden mit der Spurensicherung und Auswertung beauftragt.

Zeugen des Vorfalls und oder Personen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge zur Tatzeit feststellen konnten oder Personen, die Hinweise auf den Verbleib der hochpreisigen Kompletträder geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Weinheim unter 06201 10030 zu melden.

(Weinheim-Oberflockenbach / Rhein-Neckar-Kreis) – In Doppelhaushälfte eingebrochen / Zeugen gesucht

Am Mittwochmorgen, kurz nach Mitternacht, brachen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus im Ortsteil Oberflockenbach ein. Die Einbrecher schlugen ein Fenster an der Straßenseite des Anwesens in der Steinklingener Straße ein und stiegen in das Haus ein. Im Erdgeschoss öffneten und durchwühlten sie sämtliche Schränke und Schubladen. Ob die Einbrecher etwas mitgehen ließen, ist derzeit noch unklar. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro.

Die Bewohnerin des Hauses erwachte gegen Mitternacht wegen eines lauten Knalls, dachte sich jedoch nichts dabei und legte sich wieder Schlafen. Erst am Morgen gegen neun Uhr bemerkte die Frau den Einbruch.

Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Weinheim, Tel.: 06201/1003-0 in Verbindung zu setzen.

(Hemsbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Baumaschinen von Großbaustelle gestohlen / Polizei sucht Zeugen

Unbekannte Täter brachen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in eine Baustelle in Hemsbach ein. Die Einbrecher drangen in die Großbaustelle und begaben sich ins erste Obergeschoss des Rohbaus. Dort rissen sie an mehreren Lagerräumen dort tätiger Firmen die Türen aus der Verankerung und stellten sie im Flur ab. Aus den Lagerräumen entwendeten sie Maler-, Tapezier- und Fliesenlegergeräte, sowie Schleifgeräte, Lasen und Leitern. Der Schaden wird auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Zeugen, denen Verdächtiges aufgefallen ist und die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Weinheim, Tel.: 06201/1003-0 zu melden.

Vermisstensuche / Öffentlichkeitsfahndung

Vermisste Julia Maria Ramona H. von der Polizei aufgegriffen, Suchmaßnahmen wurden eingestellt

(Mannheim) – Die seit dem 10.03.2020 vermisste 13-jährige Julia Maria Ramona H. wurde am Donnerstagabend von einer Streifenwagenbesatzung in Mannheim aufgegriffen und zurück in ihre Einrichtung gebracht. Wo sich die 13-jährige in den vergangenen Tagen aufhielt, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei wurden eingestellt.

Polizeipräsidium Mannheim
21.03.2020

Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach einer vermissten 13-Jährigen

(Mannheim) – Die 13-jährige Julia Maria Ramona H. kam am 10.03.2020 nicht wie vereinbart in ihr Heim in Mannheim-Käfertal zurück und ist seither verschwunden.

Konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort sowie Gründe ihres Verschwindens sind nicht bekannt. Das Kriminalkommissariat Mannheim hat die Ermittlungen zum Aufenthalt der 13-Jährigen aufgenommen und bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, die bislang jedoch nicht zum Auffinden der Vermissten führten.

Julia Maria Ramona H. wird wie folgt beschrieben:

  • ca. 160 cm
  • schlank
  • ca. 55 kg
  • blonde schulterlange Haare mit Ponyfrisur
  • Jeans
  • schwarze Jacke

Informationen zu einer möglichen Erkrankung bestehen nicht. Auch gibt es derzeit keine Anhaltspunkte darauf, dass die 13-Jährige Opfer einer Straftat geworden ist.

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der 13-Jährigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter Telefon 0621/174-4444 in Verbindung zu setzen.

Polizeipräsidium Mannheim
19.03.2020

Polizei

Polizeimeldungen vom Dienstag & Mittwoch (17.03 & 18.03.2020)

(Speyer) – Jugendliche bei Ladendiebstahl ertappt

Eine 20-Jährige aus Karlsruhe entwendete am Dienstagnachmittag in einem Lebensmittelmarkt in der Maximilianstraße Waren im Wert von ca. 7 EUR, indem sie diese in ihre Tasche steckte und danach die Kasse passierte, ohne die Waren zu bezahlen. Mit der Tat konfrontiert, versuchte sich die junge Diebin in Ausflüchten. Den Einwand, dass sie einem Freund vor dem Geschäft, dem es körperlich schlecht ging zur Hilfe kommen wollte, entkräftete sie danach selbst durch weiter widersprüchliche Angaben. Die Polizei ermittelt nun gegen die junge Frau wegen dem Straftatbestand des Diebstahls.

(Speyer) – Beim Ausfahren vom Tankstellengelände Radfahrer übersehen

Am Dienstagmittag kam es in der Franz-Kirrmeier-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein 22-jähriger Radfahrer aus Brühl verletzt wurde. Dieser befuhr den dortigen Radweg (durch Verkehrszeichenregelung in beide Richtungen befahrbar) in Richtung Auestraße. Er wurde dort von einem 19-jährigen Citroen-Fahrer aus Böhl-Iggelheim übersehen, der vom Tankstellengelände auf die Franz-Kirrmeier-Straße ausfuhr. Hierbei erlitt der Radfahrer mehrere Schürfwunden, wobei das Hinzuziehen des Rettungsdienstes nicht erforderlich war. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 550EUR.

(Speyer) – Nötigung im Straßenverkehr auf der B 9

Am Dienstagmorgen kam es auf der B9 in Fahrtrichtung Ludwigshafen / Höhe Ausfahrt Speyer-Süd zu einer Konfliktsituation zwischen zwei Pkw-Fahrern, die strafrechtliche Ermittlungen der Polizei wegen dem Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr zur Folge hatten. Ein 40-jähriger BMW-Fahrer aus Westheim soll dabei einem vorausfahrenden 62-jährigen Ford-Fahrer aus Pohlheim mehrfach aufgeblendet haben, ehe er diesen schließlich rechts überholte, vor ihm einscherte und dann die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund deutlich verlangsamte. Der BMW-Fahrer sieht sich wiederum nach seinem Überholvorgang durch ein zu dichtes Auffahren des Ford bedrängt. Aufgrund der jeweiligen Angaben leitete die Polizei nun strafrechtliche Ermittlungen gegen beide Beteiligte ein.

In diesem Zusammenhang ergeht der Hinweis der Polizei zu einem besonnenen Verhalten im Straßenverkehr. Gerade das Überholen über die rechte Fahrspur und das plötzliche Verlangsamen der Geschwindigkeit ohne erkennbaren Grund kann zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, bei welchen auch völlig Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden können.

(Germersheim) – PKW Fahrer unter Drogeneinfluss kontrolliert

Am Montagvormittag gegen 11 Uhr wurde ein 29-jähriger PKW Fahrer aus dem Kreis Karlsruhe an der Hochschule in Germersheim kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde durch die Beamten festgestellt, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Noch während der Kontrolle räumte er ein, Amphetamin und Cannabis konsumiert zu haben. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet.

(Germersheim / Dudenhofen) – Polizei Germersheim spendet 250 Euro an das Kinderhospiz Sterntaler e.V.

Spendenübergabe an das Kinderhospiz Sterntaler

Mit einer Spende in Höhe von 250 Euro im Gepäck besuchten zwei Beamte der Polizei Germersheim am 05.03.2020 das Kinderhospiz Sterntaler e.V. in Dudenhofen. Das Geld war der Erlös der zurückliegenden Weihnachtsfeier und sollte einem guten Zweck zur Verfügung gestellt werden. Im persönlichen Gespräch zwischen Sterntaler-Mitarbeiterin Frau Däuwel, PK Schmidt und POK’in Mack, die stellvertretend für die Polizeiinspektion Germersheim das Kinderhospiz besuchten, erhielten die beiden Beamten einen Einblick in die Begleitung von lebensverkürzend erkrankten Kindern, sowie deren Familien. Bei dieser Arbeit ist das Kinderhospiz auf Spenden angewiesen und der Polizei Germersheim war es eine große Freude einen kleinen Beitrag zu dieser wichtigen Aufgabe beigetragen zu haben.

(Neuburg am Rhein) – Berauschter Fahrer stürzt mit gestohlenem Roller

Am Dienstag, 17.03.2020, gegen 03:00 Uhr, wurde in Neuburg in der Schifferstraße eine männliche Person neben einem Motorroller liegend gemeldet. Vor Ort konnten die eingesetzten Beamten bei der Person Atemalkoholgeruch feststellen. Da sich die Verdachtslage erhärtete, dass die Person zuvor den Motorroller führte und anschließend mit diesem stürzte, wurde mit ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher 2,48 Promille ergab. Zudem war an dem geführten Motorroller lediglich ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 angebracht. Weiterhin besteht derzeit der Verdacht, dass es sich um einen gestohlenen Motorroller handeln dürfte. Der Fahrer wurde mit zur Dienststelle genommen. Ein dort durchgeführter Urintest reagierte zusätzlich positiv auf THC. Es wurden nun ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Hinweise bitte an die Polizei Wörth unter 07271/92210 oder piwoerth@polizei.rlp.de.

(Bad Bergzabern) – Tankstellenüberfall

Ein bislang unbekannter Täter passte am Dienstagmorgen gegen 05.40 Uhr eine Angestellte der Shell-Tankstelle in der Weinstraße in Bad Bergzabern ab. Er bedrohte die 28-jährige Frau mit einer Pistole und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Die Angestellte händigte dem Täter einen niedrigen dreistelligen Betrag aus. Der Täter raubte noch mehrere Tabakdosen aus einem Regel und flüchtete anschließend über die Wasgaustraße in Richtung Petronellastraße. Dort verlor er Münzgeld aus seiner Beute.

Der männliche Täter wird wie folgt beschrieben:

  • ca. 40-50 Jahre alt
  • ca. 170 groß und
  • von schlanker Statur
  • Der Mann sprach ortsüblichen Dialekt und
  • war mit einer schwarzen Jacke und einer schwarzen Hose bekleidet.
  • Maskiert war er mit einer schwarzen Sturmhaube.

Aufgrund der geraubten Tabakdosen, dürfte er Raucher sein. Hinweise bitte an die Polizei Bad Bergzabern, Tel. 06343 93340 oder die Kriminalpolizei Landau, Tel. 06341 2870.

(Offenbach a.d.Q.) – Einbruch mit hohem Schaden

Zwischen Freitag, 13.03.2020, gegen 20:00 Uhr und Montag, 16.03.2020, gegen 14:30 Uhr hebelten Unbekannte ein Fenster am Ernst-Gutting-Haus in der Obergasse in Offenbach an der Queich auf. Auf ihrer Suche nach Wertsachen hebelten sie außerdem noch Türen auf und versprühten den Inhalt eines Feuerlöschers. Wertsachen fanden die Täter nicht, richteten aber hohen Sachschaden an, welcher nach derzeitiger Schätzung bei etwa 2.000 Euro liegt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter kilandau@polizei.rlp.de oder 06341/2870.

(Waldhambach – B 48) – Diebstahl eines Lkw-Anhängers

Am Dienstag, 17.03.2020, zwischen 12:00 und 15:30 Uhr, wurde aus einem Steinbruch an der B 48 bei Waldhambach, ein Kipp-Anhänger der Marke Müller, entwendet. Zeugen, die Beobachtungen zu dem Diebstahl machen können, werden gebeten sich unter 06343-93340 oder per E-Mail unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de bei der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu melden.

(Neustadt) – Motorradfahrer bei Unfall schwer verletzt

Am 17.03.2020 gegen 13:15 Uhr kam es in der Landauer Straße in Neustadt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr eine dreiköpfige Gruppe Motorradfahrer die Landauer Straße von der Krankenhaus-Kreuzung in Richtung Innenstadt. Kurz vor der Bahnunterführung wollte die Gruppe einen LKW überholen. Der letzte Motorradfahrer der Gruppe, ein 69-jähriger Mann aus dem Landkreis Germersheim, erwischte jedoch beim Überholvorgang die hohe Bordsteinkante vor der Unterführung. Er stürzte und rutschte diagonal über die Straße. Hierbei zog er sich Prellungen im Gesicht zu. Da eine schwere Kopfverletzung nicht auszuschließen war, wurde er durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht und intensivmedizinisch betreut. Heute darf er die Intensivstation bereits wieder verlassen. Der Sachschaden am Motorrad wird mit ca. 5000 Euro geschätzt.

(Bockenheim) – Kontrolle von 5 Jugendlichen / BTM sichergestellt

Mehrere Jugendliche hielten sich gestern im Bereich des Kneipp-Beckens in Bockenheim (Weinstraßentor) auf. Sie rauchten zusammen und verhielten sich verdächtig, weshalb sie kontrolliert wurden. Die 5 Personen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren kamen aus Bockenheim und Obrigheim. Bei ihrer Durchsuchung hatten alle eine kleine Menge Marihuana einstecken, insgesamt knapp 6 Gramm. Das BTM wurde sichergestellt. Die Erziehungsberechtigten wurden informiert.

(Laumersheim) – Einbruch in Kindergarten Laumersheim

Am Samstag um 08:10 Uhr bemerkte der Hausmeister des Kindergartens in der Schulstraße, dass in der Nacht ein Einbruch ins Objekt verübt wurde. Der oder die Täter hatten vom Innenhof her eine Eingangstür aufgehebelt. Büro’s und Werkstatträume wurden durchwühlt. Zunächst ging man vom Diebstahl von Elektronik-Geräten (CD-Player, Laminiergerät, Fotoapparate) aus. Zwischenzeitlich wurde das Fehlen größerer Mengen Reinigungs- und Desinfektionsmittel aus einem Lagerraum bemerkt (12 Liter Hände-Desinfektion, 10 Liter Sanitärreiniger, 22 Liter Flächenreiniger, 11 Liter Bodenreiniger u.a). Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Vielleicht hat jemand in der Nacht zum vergangenen Samstag verdächtige Wahrnehmungen gemacht. Hinweise bitte an die Polizei Grünstadt – Tel. 06359 9312 0.

(Frankenthal) – Blitzer-Anhänger abgebrannt / Polizei ermittelt Tatverdächtige

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeiautobahnstation Ruchheim

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 14.03.2020

Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Polizeiautobahnstation Ruchheim ist es gelungen, zwei Tatverdächtige zu ermitteln. Ein 20-jähriger Haßlocher und ein 17-Jähriger aus Dannstadt-Schauernheim stehen im Verdacht am 14.03.2020, gegen 00:57 Uhr, den Enforcement-Blitzer-Trailer, auf der BAB 65, in Fahrtrichtung Neustadt a.d.W., Höhe des Parkplatzes „Spielberg“, durch Inbrandsetzung beschädigt zu haben. Der Schaden beträgt über 120.000 EUR

(Frankenthal) – Kennzeichendiebstahl

Einem 35-jährigen Geschädigten wird im Zeitraum von 02.03.2020, 00:00 Uhr bis 17.03.2020, 11:00 Uhr das hintere amtliche Kennzeichen aus der Halterung seines auf ihn zugelassenen Pkw Opel Meriva in der Eisenbahnstraße in Höhe Hausnummer 49 in Frankenthal, entwendet. Der Schaden beläuft sich auf ca. 20 Euro. Der Täter ist bislang unbekannt.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Frankenthal) – Trunkenheit im Verkehr

Am 16.03.2020 gegen 22:05 Uhr meldet ein Verkehrsteilnehmer einen in Schlangenlinien fahrenden PKW in der Mahlastraße in Frankenthal. Durch die Fahrweise sei laut Zeuge der Gegenverkehr gefährdet und beinahe ein Fußgänger angefahren worden. Der Zeuge verfolgt das Fahrzeug bis in ein Wohngebiet in Frankenthal. Dort steigt eine sichtlich alkoholisierte und torkelnde Fahrzeugführerin aus und begibt sich mit ihrem Fahrzeug in eine Tiefgarage. Die Polizeibeamten können aufgrund der Beschreibung die 45-jährige Halterin des Fahrzeuges zuhause antreffen, bei der es sich um die Fahrerin handelt. Diese ist sichtlich alkoholisiert woraufhin ein Atemalkoholtest durchgeführt wird. Dieser ergibt einen Wert von 2,23 Promille. Die Fahrerin wird zur Dienststelle verbracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wird.

Die Polizei sucht nun nach dem betroffenen Fußgänger sowie nach den betroffenen Fahrzeugführern aus dem Gegenverkehr. Diese werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Frankenthal zu melden.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Alkoholeinfluss stehende Fahrzeugführerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Gegen die Frau kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe / Geldbuße verhängt werden.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Frankenthal) – Diebstahl aus PKW

Im Zeitraum vom 14.03.2020, 12 Uhr bis 16.03.2020, 09 Uhr parkt der 58-jährige Geschädigte sein Fahrzeug in der Schwarzwaldstraße in Frankenthal. Ein bis dato unbekannter Täter verschafft sich in diesem Zeitraum auf unbekannte Weise Zutritt zu dem Fahrzeug und entwendet hieraus mehrere Gegenstände. Der Schaden beläuft sich auf ca. 50 Euro.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Bobenheim-Roxheim) -Diebstahl Elektrofahrrad

Ein 60-jähriger Geschädigter stellt am 16.03.2020 zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr sein Elektrofahrrad der Marke Fischer verschlossen vor dem Globus Markt in Bobenheim-Roxheim ab. In diesem Zeitraum entwendet ein bisher unbekannter Täter das Fahrrad im Gesamtwert von ca. 1645 Euro.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – In Mehrfamilienhaus eingebrochen

Zwei bislang unbekannte Täter öffneten am 17.03.2020 gegen 22:40 Uhr gewaltsam die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses in der Ruthenstraße und drangen so in das Haus ein. Nach Angaben eines Zeugen seien sie nur wenige Minuten später wieder aus dem Haus gekommen und auf Fahrrädern in unbekannte Richtung geflohen. Die genaue Schadenshöhe wird aktuell ermittelt. Entwendet wurde nach derzeitigem Kenntnisstand nichts.

Zeugen, die etwas beobachtet haben, werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu wenden.

(Ludwigshafen) – Zeugen gesucht

Am Abend des 17.03.2020, 18 Uhr, fuhr ein 26-Jähriger den Brüsseler Ring entlang. Als er unter der Brücke, welche vom Madrider Weg zum Einkaufszentrum Pfingstweide führt, herausfuhr, nahm er ein klirrendes Geräusch wahr. Sofort hielt er an und musste feststellen, das jemand eine Flasche auf sein Autodach geworfen hatte. Ein Zeuge habe ihn daraufhin angesprochen und ihm gesagt, dass zwei Jungen im Alter von 11-13 Jahren die Flasche von der Brücke geworfen hätten. Sie seien danach weggerannt.

Am Auto entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.

Die Polizeiinspektion 2 sucht nun nach Zeugen, insbesondere nach dem Zeugen, der den 26-Jährigen ansprach. Diese werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

(Ludwigshafen) – Trickdiebstahl in der Sachsenstraße

Am 17.03.2020, gegen 15:30 Uhr, klingelte ein bislang Unbekannter bei einem 57-jährigen Ludwigshafener. Der Mann gab vor, einen Zettel zu benötigen, um einem Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen. Der 57-Jährige ließ ihn daraufhin in seine Wohnung. Nur kurz darauf erhielt der Unbekannte scheinbar einen Anruf und verließ das Zimmer. Diesen unbeobachteten Moment nutze er und stahl den Geldbeutel des Ludwigshafener. Obwohl der 57-Jährige noch versuchte den Täter zur Rede zu stellen, gelang diesem die Flucht.

Er konnte wie folgt beschrieben werden: Etwa 1,75 m groß und ungefähr 35 Jahre alt, mit dunklen kurzen Haaren. Zum Tatzeitpunkt trug er eine helle Hose und einen hellen Pullover.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Fehlgeschlagener Einbruch in Erdgeschosswohnung

Im Zeitraum vom 17.02.2020, 13:00 Uhr, bis 16.03.2020, 20:00 Uhr, versuchten Unbekannte in der Rottstraße über die Balkontür einer Erdgeschosswohnung einzubrechen. Trotz Zuhilfenahme von Hebelwerkzeug gelang es den Tätern nicht in die Wohnung einzudringen. Der entstandene Schaden an der Balkontür beträgt etwa 500 Euro.

Die Polizei rät:

  • Halten Sie die Hauseingangstür auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen.
  • Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem Grundstück; sprechen Sie diese Personen gegebenenfalls an.
  • Schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür auch bei kurzzeitigem Verlassen immer zweimal ab und lassen Sie die Tür nicht nur ins Schloss fallen. Auch Keller- und Speichertüren sollten immer verschlossen sein.
  • Verstecken Sie Ihren Haus- und Wohnungsschlüssel niemals außerhalb der Wohnung; Einbrecher kennen jedes Versteck.
  • Verschließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit; gekippte Fenster und Balkontüren sind von Einbrechern ganz besonders leicht zu öffnen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung auch bei längerer Abwesenheit einen bewohnten Eindruck vermittelt. Ihr Nachbar kann z.B. den Briefkasten leeren und Zeitschaltuhren können Ihr Licht zu unregelmäßigen Zeiten steuern.
  • Tauschen Sie mit Ihren Nachbarn Telefonnummern und vielleicht auch genaue Anschriften aus, damit Sie für den Notfall erreichbar sind.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung; bei unbekannten Personen sollten Sie gegebenenfalls Nachbarn hinzuziehen.
  • Achten Sie darauf, ob Fremde ältere Nachbarn aufsuchen und fragen Sie nach, was diese Personen wollen.
  • Informieren Sie die Polizei, wenn Fensterscheiben klirren und im Treppenhaus Türholz splittert; versuchen Sie niemals Einbrecher festzuhalten!

Die Polizei sucht Zeugen! Kann jemand Angaben zum versuchten Wohnungseinbruch oder zu den Tätern machen? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Mit Armbrust auf Katze geschossen

Montagmittag, 17.03.2020, zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr, hat ein bisher Unbekannter im Bereich Fieskostraße in Ludwigshafen – Oggersheim mit einer Armbrust auf eine Katze geschossen. Nach dem Angriff lief die Katze nach Hause. Dort fand die Eigentümerin das verletzte Tier auf. Diese bemerkte in Fell der Katze den Pfeil einer Armbrust. Das Tier wurde durch die Tierrettung der Feuerwehr erstversorgt und in eine Tierklinik verbracht. Leider verstarb die Katze noch gestern. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurde eingeleitet. Die Polizei bittet hierzu um Zeugenhinweise: Wer hat gestern in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr im Bereich Fiskostraße auffällige Beobachtungen gemacht? Wem sind Personen aufgefallen, die eine Armbrust mitführten? Zeugenhinweise bitte an die Polizeiwache Oggersheim, Tel. 0621 963 – 2403 oder per E-Mail pwoggersheim@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Fahrräder geklaut

Zwischen dem 16.03.2020, 12 Uhr, und dem 17.03.2020, 10 Uhr, verschafften sich Unbekannte Zugang zum Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in der Frankenthaler Straße. Sie stahlen zwei Fahrräder. Wie hoch der Schaden ist, wird derzeit ermittelt.

Die Polizeiinspektion 2 sucht nach Zeugen. Diese werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

(Ludwigshafen) – Mofa gestohlen

Zwischen dem 16.03.2020, 22 Uhr, und dem 17.03.2020, 08:30 Uhr, stahlen Unbekannte ein Mofa, das auf einem Parkplatz in der Denisstraße abgestellt war.

Die Polizeiinspektion 2 sucht nun nach Zeugen. Diese werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

(Ludwigshafen) – In Auto eingedrungen

Eine 21-Jährige parkte ihren dunkelblauen Toyota am 16.03.2020, gegen 9 Uhr, auf dem Parkplatz unter der Hochstraße. Als sie am 17.03.2020, gegen 7 Uhr, zu ihrem Auto zurückkehrte, musste sie feststellen, dass Unbekannte in ihr Fahrzeug eingedrungen waren. Um ins Auto zu gelangen hatten die Täter eine Fensterscheibe eingeschlagen und so einen Sachschaden von etwa 200 Euro verursacht. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Zwei telefonische Betrugsversuche scheitern

Am Montag, 16.03.2020, scheiterten gleich zwei telefonische Betrugsversuche im Stadtteil Oggersheim. In einem ersten Fall wurde von einem Band vorgespielt, dass eine 64-Jährige bei der Justizbehörde Stuttgart in ein Strafverfahren verwickelt sei. Die clevere Frau legte sofort auf und beendete das Gespräch. Ein vermeintlicher Microsoftmitarbeiter versuchte sogar zweimal hintereinander über einen Telefonanruf an sensible Daten zu kommen. Auch hier reagierte die 54-jährige Angerufene vorbildlich und legte einfach den Hörer auf. Somit kam es in beiden Fällen zu keinem Schaden.

Tipps Ihrer Polizei zum Schutz vor Betrugsmaschen finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

(Ludwigshafen) – Achten Sie auf Ihre Wertsachen

Montagmittag (16.03.2020), gegen 12:00 Uhr, stahl ein bisher Unbekannter in einem Einkaufsmarkt in der Otto-Stabel-Straße aus der Handtasche einer 93-Jährigen Ludwigshafenerin einen Geldbeutel samt Inhalt. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 100 Euro.

Die Polizei rät:

Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt und tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper. Taschen sollten zudem stets geschlossen sein.

Achten Sie außerdem auf folgende Dinge:

  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
  • Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Bieten Sie Fremden beim Bezahlen keinen Einblick in Ihre Geldbörse oder Brieftasche.
  • Achten Sie in einem Menschengedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Im Falle eines Diebstahls, gilt es immer und schnellstmöglich die Polizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Sperr-Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt werden.

Die Polizei sucht Zeugen! Kann jemand Angaben zum Diebstahl aus der Umhängetasche machen? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Tötungsdelikt in Ludwigshafen

3. Nachtragsmeldung

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Der Leichnam der 17-Jährigen wurde am Montag beim Institut für Rechtsmedizin in Mainz obduziert. Die Untersuchung ergab, dass die junge Frau aufgrund eines durch Sauerstoffmangel bedingten Hirnschadens infolge Gewalteinwirkung gegen den Hals verstorben ist.

Aus ermittlungstaktischen Gründen geben wir aktuell keine weiteren Informationen bekannt.

(Ludwigshafen) – Beschädigung der bronzenen Kiebitze am Maudacher Brunnen

Im Zeitraum vom 15.03.2020, 18:00 Uhr, bis 16.03.2020, 09:00 Uhr, beschädigten bislang Unbekannte die bronzenen Kiebitze am Torfstecherbrunnen in Maudachs Ortsmitte. Es entstand ein Schaden von etwa 800 Euro.

Die Polizei sucht Zeugen! Kann jemand Angaben zur Sachbeschädigung der bronzenen Kiebitze oder zu den Tätern machen? Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Bilanz des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zur ROADPOL-Kontrollwoche „Seatbelt“

Anlässlich der europaweiten ROAPOL-Aktionswoche „Seatbelt“ (dt. ‚Sicherheitsgurt‘) wurden im Bereich des Polizeipräsidium Rheinpfalz in der Zeit vom 09. bis zum 15. März 2020 insgesamt 495 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei wurden bei insgesamt 174 Erwachsenen sowie bei acht Kindern Gurtverstöße festgestellt und diese entsprechend geahndet.

(Mannheim) – Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach einer vermissten 13-Jährigen

Die 13-jährige Julia Maria Ramona H. kam am 10.03.2020 nicht wie vereinbart in ihr Heim in Mannheim-Käfertal zurück und ist seither verschwunden.

Konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort sowie Gründe ihres Verschwindens sind nicht bekannt. Das Kriminalkommissariat Mannheim hat die Ermittlungen zum Aufenthalt der 13-Jährigen aufgenommen und bereits umfangreiche Maßnahmen getroffen, die bislang jedoch nicht zum Auffinden der Vermissten führten.

Julia Maria Ramona H. wird wie folgt beschrieben:

  • ca. 160 cm
  • schlank
  • ca. 55 kg
  • blonde schulterlange Haare mit Ponyfrisur
  • Jeans
  • schwarze Jacke

Informationen zu einer möglichen Erkrankung bestehen nicht. Auch gibt es derzeit keine Anhaltspunkte darauf, dass die 13-Jährige Opfer einer Straftat geworden ist.

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der 13-Jährigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter Telefon 0621/174-4444 in Verbindung zu setzen.

(Mannheim) – Von Fahrbahn abgekommen und überschlagen, ein Leichtverletzter

Am Montag gegen 19.20 Uhr befuhr ein Senior mit seinem Nissan die Wilhelm-Varnholt-Allee stadteinwärts. An der Linksabbiegerspur in Höhe der Fahrlachstraße kam er aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab, stieß gegen einen Baum und überschlug sich.

Der Nissan wurde totalbeschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 4.000 Euro.

Der Unfallverursacher wurde leicht verletzt und vorsorglich in ein Krankenhaus gefahren.

Hinweise auf eine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung konnten nicht erlangt werden.

Die Ermittlungen dauern an.

(Mannheim) – Geparktes Auto beschädigt, Wer kann Hinweise geben?

Ein Citroen C3 wurde am Montag zwischen 10 Uhr und 11 Uhr auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in der Neckarauer Straße 126 von einem bislang unbekannten Fahrzeug beschädigt.

Der ebenso unbekannte Fahrzeugführer entfernte sich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.

Wer Hinweise auf den Verursacher geben kann, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Mannheim-Neckarau unter 0621 833970 zu melden.

(Mannheim-Oststadt) – Hoher Schaden bei Verkehrsunfall / Weitere Zeugen gesucht

Bei einem Verkehrsunfall in der Augustaanlage am frühen Montagmorgen wurden drei Fahrzeuge beschädigt – es entstand ein Schaden von mehr als 15.000 Euro.

Nach den bisherigen Unfallermittlungen fuhr ein 62-Jährige gegen 8:25 Uhr mit seinem Opel vom Fahrbahnrad auf die Straße, wobei zum selben Zeitpunkt ein 30-Jähriger mit seinem BMW von der linken auf die rechte Spur wechselte. Bei dem Zusammenstoß wurde der Opel auf einen geparkten Audi geschoben, des ebenfalls beschädigt wurde. Die beiden Fahrer wurden leicht verletzt und kamen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus. Der Opel und der BMW mussten abgeschleppt werden.

Das Polizeirevier Mannheim-Oststadt hat die Unfallermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen des Unfalls. Diese werden gebeten sich unter 0621 174-3310 zu melden.

(Mannheim-Gartenstadt) – Bei Einbruch in Kiosk Zigaretten und Tabak erbeutet / Zeugen gesucht

Drei bislang unbekannter Täter brachen am Dienstagmorgen um 3.10 Uhr in einen Kiosk in der Donarstraße ein. Nachdem sie die verschlossene Eingangstüre aufgehebelt hatten, gelangten sie in Innere. Dort wurden Zigaretten und Tabak in noch nicht ermitteltem Wert gestohlen. Ein Zeuge verständigte die Polizei, eine sofort eingeleitete Fahndung mit sechs Streifenfahrzeugen verlief erfolglos. Die Höhe des Sach- und Diebstahlsschadens steht noch nicht endgültig fest, der Kioskbesitzer wurde informiert.

Die Täter werden wie folgt beschrieben:

  • Blonde Haare, bekleidet mit dunkler Jogginghose und einem beschrifteten dunklen Pullover
  • Korpulente Statur, bekleidet mit dunkler Jogginghose, grauem Pullover, trug ein schwarzes Tuch vor dem Mund
  • Lediglich bekannt, dass er schwarze Kleidung trug.

Weitere Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 0621/777690 beim Polizeirevier Mannheim-Sandhofen zu melden.

(Heidelberg) – Zahlreiche Anrufe angeblicher Polizeibeamter bei älteren Menschen

Am Dienstagabend erhielten zahlreiche Menschen im gesamten Stadtgebiet von Heidelberg Anrufe angeblicher Polizeibeamter, die es auf die Ersparnisse der Angerufenen abgesehen hatten. Über 25 Senioren erhielten in diesem Zeitraum ungebetene Anrufe, bei denen es die Anrufer auf die Ersparnisse älterer Menschen abgesehen hatten. In allen Fällen erkannten die Angerufenen die tatsächliche Intention der Anrufer und gingen nicht auf deren Forderungen ein oder beendeten rasch die Telefongespräche. Es trat in keinem der Fälle ein finanzieller Schaden ein.

Dennoch weist die Polizei nochmals auf folgendes hin:

  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.

(Heidelberg) – Rotlicht missachtet / 14.000 Euro Sachschaden

Weil eine 58-jährige Autofahrerin am Dienstag gegen 19.25 Uhr an der Kreuzung Bergheimer/Yorckstraße das Rotlicht der Ampel missachtete, kam es zum Unfall. Die Fahrferin war mit ihrem BMW stadtauswärts auf der Bergheimer Straße unterwegs und prallte mit dem Mercedes eines 22-jährigen Fahrers zusammen, der bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren war. Beide Beteiligte blieben glücklicherweise unverletzt, der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 14.000 Euro.

(Heidelberg-Handschuhsheim) – Betagter Seniorin mit „Zetteltrick“ übel mitgespielt / Schmuck und Bargeld gestohlen – Zeugen gesucht

Übel mitgespielt wurde einer betagten Frau am Dienstagnachmittag zwischen 16.30 und 17 Uhr in ihrer Wohnung in der Hans-Thoma-Straße mit dem sogenannten „Zetteltrick“. Eine Frau hatte an der Haustüre geklingelt und nach etwas zum Schreiben gebeten. Dazu begaben sich die Anwohnerin und die fremde Frau gemeinsam in die Küche, die Wohnungstüre blieb angelehnt. Die Hilfsbereitschaft nutzte ein Mittäter aus, schlich sich unbemerkt in die Wohnung und durchsuchte das Schlafzimmer. Dort wurde Bargeld und Schmuck im Wert von weit über 1.000 Euro entwendet.

Die eine Täterin konnte wie folgt beschrieben werden:

  • ca. 30 Jahre
  • ca. 160 – 165 cm groß
  • etwas korpulent
  • Bekleidet mit einem Pullover und darüber eine kurzärmlige Weste und einer dunklen Kappe.

Tipps der Polizei:

  • Lassen Sie nie Unbekannte in Ihre Wohnung
  • Nutzen Sie einen Türspion und eine Sprechanlage.
  • Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel).
  • Reichen Sie Stift, Wasser usw. immer nur durch den Türspalt einer per Türsperre gesicherten Tür oder durch das Fenster.

Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 06221/45690 beim Polizeirevier Heidelberg-Nord zu melden.

(Heidelberg-Handschuhsheim) – Brand eines Brötchenbackofens in Supermarkt / Keine Verletzten – Sachschaden ca. 15.000 Euro

Beim Brand eines Brötchenbackofens in einem Supermarkt in der Dossenheimer Landstraße am Dienstagmorgen gegen 9.20 Uhr entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 15.000 Euro. Angestellte und Kunden kamen nicht zu Schaden. Die Berufsfeuerwehr Heidelberg brachte den Backofen ins Freie, löschte den Brand und lüftete den Verkaufsraum. Der Markt musste zur Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel vorerst geschlossen werden. Die Ermittlungen zur Brandursache führt das Polizeirevier Heidelberg-Nord.

(Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfall verursacht? Fahrerin meldet sich bei der Polizei / Unfallgeschädigter gesucht

Am Mittwoch um 11.30 Uhr meldete sich die Fahrerin eines VW-Polo beim Polizeirevier Schwetzingen. Sie hatte festgestellt, dass ihr rechter Außenspiegel beschädigt war und vermutete, dass sie im Innenstadtbereich an einem geparkten Auto hängen geblieben war. Autofahrer, denen am fraglichen Morgen das Auto durch Unbekannt beschädigt wurde, werden gebeten, sich unter Telefon 06202/2880 beim Polizeirevier Schwetzingen zu melden.

(Oftersheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Gartenhütte brennt völlig aus, Zeugen und Hinweisgeber gesucht!

Am Mittwoch kurz vor 05 Uhr waren Feuerwehr und Polizei bei einem Gartenhausbrand in einer Kleingartenanlage im Feldgebiet in der Verlängerung der Fohlenweide eingesetzt.

Nach eineinhalb Stunden konnte der Brand gelöscht werden.

Das Gartenhaus brannte völlig aus.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro, Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.

Die Ermittlungen zur Brandursache wurden vom Polizeirevier Schwetzingen aufgenommen. Ob der Brand fahrlässig oder vorsätzlich gelegt wurde, ist u.a. Gegenstand der Ermittlungen.

Die Ermittler suchen nun nach Zeugen und oder nach Personen, denen verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in der Nähe des Brandortes aufgefallen sind. Diese mögen sich unter 06202 2880 melden.

(Sandhausen / Rhein-Neckar-Kreis) – Von der Fahrbahn abgekommen und im Bach gelandet

Am Montagabend kam bei Sandhausen ein 46-jähriger Kleintransporter-Fahrer von der Fahrbahn ab und landete im Bach. Der Mann war gegen 21 Uhr mit seinem Ford Transit auf der K 4153 von Sandhausen in Richtung Bruchhausen unterwegs. Aus bislang unbekannten Gründen kam er in einer leichten Kurve von der Fahrbahn ab, schleuderte gegen ein Belüftungsrohr am Fahrbahnrand, wurde ins Bachbett des Leimbachs geschleudert und stieß schließlich mit seiner Fahrzeugfront gegen die Uferböschung. Der 46-Jährige konnte sich selbständig aus dem Wagen befreien und blieb unverletzt. Das Fahrzeug musste mit einem Kran aus dem Bachbett geborgen werden, bevor es abschleppt werden konnte. Der Sachschaden wird auf fast 20.000 Euro geschätzt.

Die Freiwillige Feuerwehr Sandhausen unterstützte die Polizei bei der Unfallaufnahme durch Ausleuchtung der Unfallstelle und Absperrmaßnahmen.

Die K 4153 war während der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten bis ca. 0.30 Uhr gesperrt.

(Walldorf / A 6 / Rhein-Neckar-Kreis) – Unfall zwischen Pkw und Sattelzug / Eine Person leicht verletzt

Bei einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Sattelzug am Mittwochmorgen auf der A 6 wurde eine Person leicht verletzt. Ein 62-jähriger Mann war gegen 8.45 Uhr mit seinem VW auf der A 5 unterwegs und wechselte am Autobahnkreuz Walldorf auf die A 6 in Richtung Heilbronn. Bei Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur der Hauptfahrbahn übersah er einen aus Richtung Mannheim, auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Sattelzug mit Tankaufbau und stieß mit ihm zusammen. Der VW drehte sich und kam dabei auf die mittlere Fahrspur, wo er mit einem weiteren Sattelzug kollidierte. In der weiteren Folge schleuderte er zurück auf die rechte Fahrspur, stieß nochmals mit dem Tanksattelzug, drehte sich wiederum und kam schließlich zum Stehen.

Der Fahrer des VW erlitt leichte Verletzungen und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 51-jährige Fahrer des Tanksattelzugs kam mit dem Schrecken davon und blieb unverletzt. Der VW musste abschleppt werden. Der Sachschaden wird auf rund 40.000 Euro geschätzt.

Die Freiwillige Feuerwehr war zur Unterstützung der Polizei mit 20 Wehrleuten und 4 Fahrzeugen an der Unfallstelle eingesetzt

Während der Unfallaufnahme war der rechte Fahrstreifen und Teile des Beschleunigungsstreifens bis ca. 10.15 Uhr gesperrt. Die Fahrbahn musste wegen ausgelaufener Betriebsstoffe von einer Fachfirma gereinigt werden. Es ergaben sich vorübergehende Verkehrsbeeinträchtigungen.

(Wiesloch / A 6 / Rhein-Neckar-Kreis) – In Betongleitwand geschleudert und überschlagen / Zwei Beteiligte verletzt – Sachschaden ca. 20.000 Euro – Polizei sucht Zeugen

Bei einem Verkehrsunfall am Dienstagmorgen gegen 10.35 Uhr auf der A 6 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und dem Autobahnkreuz Walldorf sind zwei Beteiligte verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Nach den bisherigen Unfallermittlungen war eine 28-jährige Fahrerin eines Opel Corsa aus dem Raum Stuttgart auf dem mittleren Fahrstreifen in Richtung Mannheim unterwegs. Nach ihren Angaben soll der Fahrer eines Sattelzuges vom rechten Fahrstreifen auf den mittleren Fahrstreifen gewechselt bzw. dies versucht haben. Sie habe deshalb nach links ausweichen müssen und sei deshalb ins Schleudern geraten. Der Opel prallte in die Betongleitwände, überschlug sich und wurde zurückgewiesen. Das Auto kam schließlich auf der rechten Fahrspur auf den Rädern zum Stehen. Auch die 26-jährige Beifahrerin zog sich Verletzungen zu.

Bis gegen 11 Uhr mussten alle drei Fahrstreifen wegen herumliegender Trümmerteile voll gesperrt werden, anschließend wurde der linke Fahrstreifen freigegeben. Nach der Unfallaufnahme und Bergung des Autos konnte die Unfallstelle gegen 12 Uhr komplett für den Verkehr geöffnet werden. In der Spitze hatte sich ein Rückstau, insbesondere durch den Schwerverkehr, von bis zu 16 Kilometern Länge gebildet.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise, insbesondere zum angeblichen Fahrverhalten des bislang unbekannten Sattelzugfahrers, geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 06227/358260 bei der Verkehrsdienst-Auenstelle Walldorf zu melden.

(Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis) – Tödlicher Verkehrsunfall / Rollstuhlfahrerin stürzt in Linienbus

Pressemitteilung Nr. 1

Am Dienstagnachmittag kam es in der Hauptstraße zu einem tragischen Unfall in einem Linienbus. Kurz vor 15 Uhr geriet der Rollstuhl einer Seniorin während der Busfahrt ins Rollen, woraufhin diese zu Fall kam. Bei dem Sturz verletzte sich die Frau so schwer, dass sie noch am Unfallort verstarb. Die Ermittlungen der Verkehrspolizei Heidelberg zum Unfallhergang dauern derzeit an.

(Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis) – Unstimmigkeiten von Verkehrsteilnehmern eskalieren

Am Montag gegen 19.20 Uhr kam es zwischen zwei Fahrzeugführer zunächst zu Unstimmigkeiten, in der Folge eskalierten die Streitigkeiten.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand begegneten sich ein 43-jähriger Fordfahrer und ein 60-jähriger Mercedesfahrer im Gegenverkehr an einer Engstelle in Höhe des Freibades Wiesloch. Der 60-Jährige soll hier aus dem Auto heraus den 43-Jährigen mit einer Handbewegung beleidigt haben, worauf dieser sein Fahrzeug dreht und dem Mercedes hinterherfuhr.

An der Kreuzung In den Breitwiesen/ Zwischen den Wegen stellte der 43-Jährige seinen Ford vor den Mercedes. Beide Fahrzeugführer stiegen aus, es kam zum Streit. Der 60-Jährige soll dann dem 43-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Dieser soll dann gegen den Seitenspiegel des Mercedes getreten haben.

In der Folge setzte sich der 60-Jährige in sein Fahrzeug, fuhr gegen den vor ihm stehenden Ford und entfernte sich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit.

Beide Beteiligten wurden kurze Zeit später im Polizeirevier Wiesloch vorstellig und erstatten gegeneinander Anzeige.

Die Ermittlungen u.a. wegen Beleidigung, Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verkehrsunfallflucht dauern an.

(Wiesloch-Frauenweiler / A 6 / Rhein-Neckar-Kreis) – Nach Verkehrsunfall A 6 in Richtung Mannheim gesperrt

Pressemeldung Nr. 1

Nach einem Verkehrsunfall am Dienstagmorgen auf der A 6 in Höhe Frauenweiler ist die Richtungsfahrbahn Mannheim derzeit voll gesperrt. Gegen 10.30 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem sich nach derzeitigem Informationsstand ein Pkw überschlagen hat. Inwiefern dabei Personen zu Schaden kamen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Unfallaufnahme dauert an.

(St. Leon-Rot / A 5 / Rhein-Neckar-Kreis) – Verkehrsunfall mit sechs beteiligten Fahrzeugen im Baustellenbereich / Kilometerlanger Stau

Nach einem Auffahrunfall mit sechs beteiligten Fahrzeugen am Dienstagmorgen auf der A 5 bei St. Leon-Rot bildete sich ein kilometerlanger Rückstau. Ein 28-jähriger Mann war gegen 8.40 Uhr mit seinem Sprinter auf der linken Fahrspur der A 5 in Richtung Heidelberg unterwegs. Im Baustellenbereich fuhr er einem BMW, der gerade auf den linken Fahrstreifen wechselte, und einem Toyota auf der linken Fahrspur auf und schob diese gegen drei davor fahrende Autos auf. Alle Fahrzeuge mussten zuvor staubedingt abbremsen. Sämtliche Beteiligten kamen mit dem Schrecken davon und blieben unverletzt. Zwei der beteiligten Fahrzeuge wurden jedoch so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Der Sachschaden wird auf rund 40.000 Euro geschätzt.

Während der Unfallaufnahme und Aufräumarbeiten war die Autobahn in Fahrtrichtung Heidelberg bis ca. 10.30 Uhr gesperrt. Es ergab sich ein Rückstau von bis zu 11 Kilometern Länge.

(Malsch / Rhein-Neckar-Kreis) – Auf Kleinkraftrad aufgefahren

Zu einem Auffahrunfall zwischen einem Auto und einem Kleinkraftrad kam es am Montagmorgen auf der B 3 bei Malsch. Ein 17-Jähriger war gegen 7.45 Uhr mit seinem Kleinkraftrad auf der B 3 von Bad Schönborn in Richtung Heidelberg unterwegs. An der Kreuzung zur L 546 musste er wegen Rotlicht an der dortigen Ampel anhalten. Eine nachfolgende 29-jährige VW-Fahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und für dem 17-Jährigen hinten auf. Dabei erlitt die schwangere Fahrerin des VW einen Schock. Sie wurde vorsorglich von Rettungskräften vor Ort versorgt. Beide Fahrzeuge waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Der Sachschaden wird auf rund 3.000 Euro geschätzt.

(Dielheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Wohnhausbrand, Feuerwehr und Rettungskräfte im Einsatz, bislang keine Hinweise auf Verletzte

Pressemeldung 1

Am Mittwoch gegen 10.45 Uhr wurden Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte in die Bachstraße beordert, da dort ein Gebäude brennen würde.

Vor Ort eingetroffen, befand sich ein Wohnhaus im Vollbrand.

Rund um die Brandörtlichkeit wurden umgehend Absperrungen errichtet, verkehrslenkende Maßnahmen initiiert.

Nach derzeitigem Stand wurden keine Personen verletzt.

Die Löschmaßnahmen der Feuerwehr dauern an.

(Dielheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Brand einer Scheune und angrenzender Doppelhaushälfte, hoher Sachschaden

Pressemeldung 2

Am Mittwoch gegen 10.45 Uhr wurden Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte in die Bachstraße beordert, da dort ein Gebäude brennen würde. Vor Ort eingetroffen, befand sich eine Doppelhaushälfte mitangrenzender Scheune im Vollbrand. Die drei Bewohner der Doppelhaushälfte hatten das Gebäude bereits verlassen, angrenzende Wohngebäude wurden vorsorglich evakuiert. Der Brand konnte bis 12.30 Uhr gelöscht werden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand brach das Feuer in der unmittelbar ans Wohnhaus angrenzenden Scheune aus und griff rasch auf die Doppelhaushälfte über.

Ein Bewohner des Anwesens verletzte sich beim Versuch das Feuer zu löschen leicht. Er wurde wie ein zweiter Hausbewohner vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Die Bachstraße wird noch bis in die Abendstunden abgesperrt bleiben. Währen der Brandbekämpfung kam es zu Verkehrsbehinderungen auch in angrenzenden Straßen.

Spezialisten und Spezialistinnen der Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wurden zur Spurensicherung frühzeitig in die Ermittlungen des Polizeireviers Wiesloch eingebunden. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Eine Begehung des Brandortes ist derzeit nicht möglich, dieser wurde beschlagnahmt. Die Doppelhaushälfte ist durch den Brand unbewohnbar, auch die angrenzende andere Hälfte wurde durch Löschwasser stark beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von mindestens 200.000 Euro.

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Auto beschädigt und abgehauen, Zeugen gesucht!

Auf dem Firmenparkplatz eines Baumarktes in der Dührener Straße wurde am Montag zwischen 10 Uhr und 11 Uhr ein geparkter Seat Arona bei einem Unfall beschädigt.

Der bislang unbekannte Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.

Zeugen des Unfalls mögen sich bitte beim Polizeirevier Sinsheim unter 07261 6900 melden.

(Sinsheim-Hilsbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Warnung vor Giftködern, Wer hat Verdächtige(s) wahrgenommen?

Bereits letzten Donnerstag fand eine aufmerksame Spaziergängerin in der Verlängerung des Ebersbacher Wegs drei sogenannte Giftköder.

Die verständigten Polizeibeamten konnten auf dem asphaltierten Feldweg im Abstand von ca. zehn Metern jeweils faustgroße Häufchen feststellen. Das klebrige Gemisch aus Hundefutter, Nussschalen und einer weiß bläulichen Substanz wurde sichergestellt. Recherchen ergaben, dass es sich bei der blau weißlichen Substanz vermutlich um Rattengift handelte.

Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Bislang gibt es keine Hinweise auf den Köderausleger.

Die Ermittler der Polizeihundeführerstaffel bitten Personen, die Hinweise auf verdächtige Personen geben können, sich unter 06227 3581880 zu melden.

Ferner bittet sie Hundehalter und Katzenbesitzer darum in dem genannten Bereich äußerst aufmerksam zu sein und bei Verhaltensauffälligkeiten der Tiere gegebenenfalls einen Tierarzt zu konsultieren.

(Edingen-Neckarhausen / Rhein-Neckar-Kreis) – 29-jährige Frau von Unbekanntem belästigt / Polizei sucht Zeugen

Bereits in der Nacht von Sonntag auf Montag wurde in Edingen-Neckarhausen eine 29-jährige Frau von einem Unbekannten belästigt. Die Frau wartete kurz vor Mitternacht an der rnv-Straßenbahnhaltestelle Edingen-Bahnhof auf ihre Bahn, als sie von einem unbekannten Mann angesprochen wurde. Er versuchte, sie zu küssen und fasste die Frau am Arm an. Die Frau wies den Mann ab und drückte ihn von sich. Daraufhin entfernte sich der Unbekannte kurz, kehrte jedoch wenig später zurück und sprach die Frau erneut an. Wieder wies die 29-Jährige den Mann ab. Dieser ließ jedoch nicht von seinem Opfer ab, griff ihr zunächst ans Gesäß und an die Brüste. Anschließend drückte er sie gegen die Glasscheibe des Wartehäuschens und gab der Frau mehrere Zungenküsse. Erst als das Mobiltelefon des zudringlichen Mannes klingelte, ließ dieser von seinem Opfer ab. Die 29-Jährige fuhr daraufhin nach Hause und erstattete am Folgetag Anzeige bei der Polizei.

Den unbekannten Mann beschrieb die geschädigte 29-Jährige wie folgt:

  • Ca. 45 bis 50 Jahre alt
  • Kleiner als 170 cm
  • Etwas korpulentere Statur
  • Kurze grau-weiße Haare
  • Stoppeliger 2-Tage-Bart
  • Süd- bis südosteuropäische Erscheinung
  • Sprach fließend Deutsch mit ausländischem Akzent
  • rug eine schwarze Lederjacke mit weißer Aufschrift auf der linken Brustseite und Jeans
  • Hatte eine weiße Plastiktüte bei sich
  • Roch deutlich nach Alkohol

Zeugen, die auf den Vorfall aufmerksam geworden sind oder sachdienliche Hinweise zur beschriebenen Person geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, Tel.: 0621/174-4444 zu melden.

(Schriesheim / Altenbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Brand in Damentoilette; Wer hat Verdächtige(s) wahrgenommen?

Zwischen Montagnachmittag und Dienstagmorgen wurde ein Brand in der Damentoilette am Friedhof Altenbach gelegt.

Die Ermittler des Polizeipostens Schriesheim gehen aufgrund der derzeit ausgewerteten Spurenlage von einer Brandlegung aus. Ob der Brand vorsätzlich oder fahrlässig gelegt wurde, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Brand erlosch augenscheinlich selbstständig, da sich keine brennbaren Materialien in der Toilette befanden.

Die Damentoilette wurde durch die verursachten Rußablagerungen erheblich beschädigt.

Zeugen und oder Personen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen feststellen konnten oder verdächtige Wahrnehmungen machten, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten unter 06203 61301 in Verbindung zu setzen.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Aufmerksamer Nachbar verhindert Einbruch in Gartenhütte / Zeugen gesucht

Ein aufmerksamer Nachbar hat am Dienstagabend kurz vor 23 Uhr einen Einbruch in eine Gartenhütte im Schaffnereiweg im Stadtteil Lützelsachsen verhindert. Der Zeuge hatte laute Geräusche vernommen und aus dem Fenster geschaut. Dort beobachtete er einen Mann, der versuchte mit einem Spaten die Türe der Gartenhütte seines Nachbarn aufzubrechen. Als er den Täter ansprach, flüchtete dieser über die Etzwiesenstraße in Richtung Bachwiesenstraße. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief erfolglos.

Beschreibung: Mann, ca. 35 Jahre alt, ca. 185 cm groß, schwarze Haare, Schnurbart. Er trug eine schwarze Jacke mit Pelz

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter Telefon 06201/10030 beim Polizeirevier Weinheim zu melden.

(Weinheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Fahrzeugbrand auf Parkplatz

Am Montag kurz nach 15.30 Uhr brannte auf dem Parkplatz einer Lebensmittelkette am Berliner Platz eine Mercedes A-Klasse.

Beim Eintreffen der Funkwagenbesatzung war die Feuerwehr bereits bei der Brandbekämpfung und konnte den Brand, der im Bereich des Motorraums ausbrach, löschen.

Es entstand wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug.

Es gibt keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, naheliegend ist ein technischer Defekt am Fahrzeug, der den Brand auslöste. Die Ermittlungen dauern an.