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Speyer 24 NEWS
11.03.2024
Speyer 24 NEWS
11.03.2024
Speyer – Oberkirchenrat in Ruhe Hans Dieter Holtz ist am 1. März mit 91 Jahren in Speyer gestorben. Der gebürtige Berliner arbeitete nach seinem Jurastudium im Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche im Rheinland. Nach seiner Promotion in Köln trat er 1970 als weltlicher Oberkirchenrat in den Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz. Ab 1974 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1998 war er leitender Jurist der pfälzischen Landeskirche.
Holtz etablierte in seiner Dienstzeit die Referent*innenebene im Landeskirchenrat sowie eine eigene EDV-Abteilung und war Mitinitiator des Kirchlichen Rechenzentrums in Karlsruhe-Eggenstein. 1972 beteiligte er sich an der Gründung des Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstituts in Landau. Von 1990 an war Holz Mitglied im Verwaltungsrat des Evangelischen Diakoniewerks Zoar mit Sitz in Rockenhausen und ab 1999 bis 2017 dessen Vorsitzender.
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Freitag, 15. März, um 9.30 Uhr auf dem Friedhof in Dudenhofen statt.
Text: Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) Foto: privat
08.03.2024
Speyer – Am Mittwoch, 20. März, am Tag der Tag-und-Nacht-Gleiche, lädt das Domkapitel Speyer zu einer Andacht in den Dom ein. Anlass ist ein besonderes Lichtphänomen, das an diesem Tag im Dom zu beobachten ist. Bei gutem Wetter scheint die Sonne durch das runde Fenster der Apsis bis zum in 110 Meter entfernten romanischen Hauptportal. Das Domkapitel lädt dazu ein, bereits zur frühen Morgenstunde ab 6:15 Uhr in den Dom zu kommen und das besondere Lichtphänomen im Rahmen einer Andacht zu erleben. Gestaltet wird diese von Domkapitular Franz Vogelgesang und Domorganist Markus Eichenlaub. Mit einem geistlichen Impuls und meditativer Orgelmusik verstärken sie die besondere Stimmung, die an diesem Morgen im Dom herrscht. Um 7:30 Uhr besteht die Möglichkeit, im Dom die Frühmesse zu besuchen.
An der Tag-und-Nacht-Gleiche sind der lichte Tag und die Nacht genau gleich lang. Für die Menschen hat dieser Tag bereits seit Urzeiten eine besondere Bedeutung, um das Jahr kalendarisch zu strukturieren. Kirchenbauten des Mittelalters sind im europäischen Raum in der Regel zur aufgehenden Sonne hin ausgerichtet, so dass das Licht bei Sonnenaufgang durch die Fenster der Ostseite in den Kirchenraum fällt. Diese Ausrichtung wurde im Mittelalter für viele Kirchen gewählt, da Christus als „Licht der Welt“ und der Sonnenaufgang als Symbol der Auferstehung gilt.
Text: Friederike Walter Foto: Lichtphänomen © Domkapitel Speyer
07.03.2024
Speyer – Das ökumenisch aufgestellte Team der Notfallseelsorge in der Schule blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2023 mit rund 30 Einsatztagen zurück. „Wir kommen in die Schulen, um in Krisensituationen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten“, erklärt Thomas Stephan, Leiter der Abteilung Lernkultur und Schulseelsorge im Bistum Speyer. 2023 gab es insgesamt 20 solcher Krisen: Tode von Schülern, verstorbene Lehrer, Todesfälle von Eltern sowie weitere besondere Umstände wie z.B. Unfälle oder medizinische Notfälle. „Das führte insgesamt dann zu 30 Einsatztagen. Runtergerechnet auf die Öffnungszeiten der Schulen hatten wir damit im Schnitt ungefähr drei Einsätze im Monat“, erklärt Anke Lind, Beauftragte für Schulseelsorge bei der Evangelischen Kirche der Pfalz. „Hinzu kommen dann noch Beratungen via Telefon oder E-Mail.“ Das Einsatzgebiet der Schulseelsorge liegt auf dem deckungsgleichen Gebiet des Bistums Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz.
„Krisenarbeit ist Teamarbeit“, erzählt Stephan, „deshalb kommen wir meistens als Team zu unseren Einsätzen, und wir versuchen auch immer gemischt aufzutreten, sowohl in Hinblick auf das Geschlecht als auch bei der Konfession.“ Das Kernteam der Schulseelsorge besteht aus vier Personen: Neben Thomas Stephan und Anke Lind sind auch Michael Gabel und Christiane Kämmerer-Maurus regelmäßig im Einsatz. „In unserem guten Miteinander liegt unsere große Stärke“, resümiert Lind.
Wichtig bei jedem Einsatz ist darüber hinaus die Netzwerkarbeit, das heißt die enge Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, und ggf. auch Polizei oder Vereinen. Nach der Alarmierung, v.a. durch Mitglieder einer Schulgemeinschaft, aber auch durch Einsatzkräfte oder Rettungsleitstelle, stehen die Schulseelsorger beratend, unterstützend und begleitend zur Seite. „Die Menschen vor Ort brauchen in der Krise schnelle, verlässliche und professionelle Hilfe“, so Stephan. Die Aufgaben dabei sind vielfältig, wie Lind erklärt: „Ob Gespräche einzeln oder in Gruppen, Elternarbeit, das Überbringen von Todesnachrichten oder die Planung von Trauerfeiern – Wir unterstützen, wo wir gebraucht werden.“ Thomas Stephan fasst zusammen: „Unsere Aufgabe ist es, Halt und Sicherheit zu geben.“ „Für alle“, ergänzt seine evangelische Kollegin. Dabei geht es auch darum, kulturell und religiös sensibel zu handeln, z.B. wenn ein Gebet gewünscht wird.
Die Notfallseelsorge wurde nach Einschätzung von Stephan in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren bekannter, auch weil sich die Wahrnehmung und der Umgang im Zusammenhang mit Trauer und Krisen verändert hat. Die Teammitglieder der „Notfallseelsorge in der Schule“ sind gleichermaßen ausgebildet und erfahren in den Bereichen Notfall- und Schulseelsorge. „Bei der Ausbildung habe ich auch gelernt, dass es wichtig ist, immer ehrlich zu sein, egal wie schwer es ist. Ich sage gerne: Wir können Kinder vor den Krisenthemen nicht beschützen, aber wir können sie bei der Verarbeitung begleiten“, erzählt Stephan. Lind: „Wir erleben Menschen schulisch gesehen in herausfordernden Ausnahmesituationen. Das ist schwer, aber mir hilft es zu wissen, dass da auch in der größten Krise noch etwas ist. Uns als Team stützt unser Glaube.“
Text: is Foto: © Thomas Stephan
06.03.2024
Speyer – Eltern möchten ihre Kinder nachhaltig für alle Lebensbereiche stärken. Hier setzt „KESS erziehen“ an – ein Programm, eine Haltung, die Beziehung schafft. Gerade dort, wo Herausforderungen gemeinsam zu meistern sind, wie in der Erziehung, in Kita, Schule, Beruf und Freizeit, ist dies besonders wichtig: Kooperativ – ermutigend – sozial – situationsorientiert. „KESS erziehen“ ist keine Methode, sondern steht für eine Erziehungshaltung. Der Kurs setzt also da an, wo Eltern am ehesten etwas verändern können: nämlich bei sich selbst.
Mit „KESS erziehen: Weniger Stress – Mehr Freude“ beginnt am 9. April um 20:00 Uhr ein fünfteiliger Online-Elternkurs, den das Referat Generationen/Lebenswelten des Bistum Speyer anbietet. Der Kurs stellt die Entwicklung des Kindes, gestützt durch Ermutigung und dessen verantwortungsvolle Einbeziehung in die Gemeinschaft, in den Mittelpunkt. Mütter und Väter von Kindern im Alter von zwei bis zehn Jahren erhalten eine praktische, ganzheitlich orientierte Erziehungshilfe.
Die Eltern erhalten durch Informationen, Übungen und Rollenspiele Impulse und Anregungen für einen entspannteren Erziehungsalltag und ein harmonischeres Miteinander. Ziel des Kurses unter der Leitung von Dipl.-Psychologin Birgit F. Müller ist es zu erkennen, was bereits gut läuft und das eigene Erziehungsverhalten dort weiterzuentwickeln, wo es hilfreich ist. Der Kurs findet an 5 Terminen (09.04., 16.04., 23.04., 07.05. und 14.05) jeweils von 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr statt.
Für den Online-Kurs ist eine stabile Internetverbindung und ein PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon notwendig. Unter der Mailadresse kess-erziehen@bistum-speyer.de ist die direkte Anmeldung im Sekretariat bei Frau Fuhr bis zu drei Tage vor Beginn des Kurses möglich. Träger des Kurses ist das Bistum Speyer, das ihn für 60€ pro Teilnehmer bzw. 90€ pro Elternpaar anbietet. Weitere Infos gibt es unter www.kess-erziehen.de oder direkt bei der Kurs-Leiterin (kess_statt_stress@gmx.de oder 06321-1879033).
Am 21. März 2024 startet um 19:30 Uhr ein Impulsabend für Eltern von Kindern zwischen 3 und 10 Jahren basierend auf dem Elternkurs „KESS erziehen“ im Online-Format. Wie können Eltern Verstrickungen im Alltag erkennen, den Individuationsprozess unterstützen und einen Umgang mit Störverhalten entwicklungsfördernd begleiten? Diesen Fragen geht Kurs-Leiterin Eva Magin auf den Grund.
Eltern fühlen sich oft provoziert und manchmal auch dem Verhalten ihres Kindes ausgeliefert. Was nicht selten folgt ist Stress, Ärger und Selbstzweifel. In diesem Online-Vortrag erhalten sie einen „Blick hinter die Kulissen“ der kindlichen Gefühlswelt. Eine wichtige Voraussetzung, um das Kind besser zu verstehen und gelassener zu reagieren.
Der Impulsabend findet von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Für die Teilnahme ist eine stabile Internetverbindung und ein PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon notwendig. Träger des Angebots ist das Bistum Speyer. Für den Abend wird eine Teilnahmegebühr von 15€ pro Teilnehmer erhoben. Weitere Informationen gibt es bei der Kursleiterin unter e.magin@web.de und im Flyer zur Veranstaltung.
Bistum Speyer
04.03.2024
Speyer – Unter dem Leitwort „Die Bibel muss an die frische Luft“ finden, vom 14. bis 23. Juni 2024, die Bibeltage im Bistum Speyer statt. Nach der Online-Eröffnung mit Dr. Katrin Brockmöller, Direktorin des Katholischen Bibelwerks in Stuttgart, werden zahlreiche Veranstaltungen in Pfalz und Saarpfalz die Bibel thematisch aufgreifen. Eine Übersicht der bisher bekannten Termine bietet die Aktionsseite: https://www.bistum-speyer.de/bibeltage
„`Gottes Wort voll Ehrfurcht hörend und voll Zuversicht verkündigend …´ – so beginnt der wichtige Text des II. Vatikanischen Konzils „Dei Verbum“, in dem es um den Umgang mit der heiligen Schrift geht. „Hören“ und „verkündigen“, sich vom Wort Gottes beschenken lassen in unterschiedlichen Regionen und Orten unseres Bistums. Ich verbinde mit diesem schönen bibelpastoralen Projekt die Hoffnung, dass dort in Gemeinschaft Segensorte entdeckt werden können.“, so Thomas Kiefer, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge.
Die Bibel wird nicht nur auf einer Burg zu finden sein, sondern unter anderem auch mit einem Esel unterwegs sein, im Kontext biblischer Pflanzen aus Apothekersicht beleuchtet werden, musikalisch und tänzerisch in neuem Licht erscheinen sowie geklärt werden, ob Einhörner auch tatsächlich in der Bibel vorkommen. „Herzliche Einladung zu einer Woche mit ganz besonderen Bibelangeboten an verschiedenen Orten im Bistum Speyer. Gehen Sie mit uns auf Entdeckungsreise! Denn Gottes Wort ist voller Lebenskraft und schenkt Freude, Hoffnung und Zuversicht.“, lädt Walburga Wintergerst, Bibelexpertin des Bistums, ein.
Bistum Speyer
01.03.2024
Speyer – Auf große Resonanz stieß die Predigt von Peter Müller, mit der er am 29. Februar die Reihe der diesjährigen Fastenpredigten im Speyerer Dom eröffnete. Der langjährige Ministerpräsident des Saarlandes und Verfassungsrichter a.D. war der Einladung des Speyerer Bischofs und Domkapitels gefolgt. Begrüßt wurde er zusammen mit den zahlreichen Mitfeiernden von Generalvikar Markus Magin, der die abendliche Andacht liturgisch leitete. Magin erklärte zu Beginn den Grundgedanken der Fastenpredigten. Sie seien eine Einladung, „den Puls des eigenen Lebens zu spüren, um Christus näher zu kommen, der das Leben selbst ist“.
Peter Müller erläuterte zunächst den Ausgangspunkt seiner Predigt: „Zusammenfinden“ lautet das Motto, das den Fastenpredigern in diesem Jahr als Überschrift gegeben wurde. „Dass es des Zusammenfindens bedarf, damit wir gut zusammenleben können, wird in den Worten der biblischen Lesung deutlich“, sagte Müller und zitierte deren Schlusssatz „Ihr aber seid der Leib Christi und jeder Einzelne ist ein Glied an ihm.“ (1. Kor 12, 27). „Zusammenfinden, zusammenwirken, zusammenhalten ist eine Gelingensbedingung für religiöse, soziale und gesellschaftliche Gemeinschaften“, sagte Müller.
Das Motto „Zusammenfinden“ nimmt Bezug auf den Satz „Ut unum sint – dass sie eins seien“, der über dem Hauptportal des Doms geschrieben steht und ein Zitat aus dem hohenpriesterlichen Gebet Jesu darstellt, erläuterte Müller. Diese Worte mahnten auch über den Kreis der Gläubigen hinaus. Entgegen der Hoffnung auf einen Siegeszug der Freiheit und der Demokratie, wie sie nach dem Ende des Kalten Krieges bestand, lebten wir in einer Zeit, die zunehmend von Konflikten und Auseinandersetzungen geprägt sei. In Deutschland gebe es im Zeichen der aktuellen Krisen – Klima, Migration, Demographie, Staatsverschuldung – eine Abnahme der Kompromissfähigkeit und einem Vertrauensverlust in die Demokratie, stellte Peter Müller in seiner Predigt fest.
Angesichts der Delegitimierungsversuche radikaler Kräfte stellte er die Frage, wie der Weg hin zu einer Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes aussehen könnte. Für den ehemaligen Verfassungsrichter führt dieser Weg hin zu einer Erinnerung an das Wertesystem, auf der unsere Gesellschaft gründet. Dieses sei im Grundgesetz enthalten, das in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert. Dort würden diese Werte jedoch nicht geschaffen, sondern lediglich aufgenommen. Grundlage für diesen Artikel ist, aus der Sicht Müllers, das christliche Menschenbild der Väter und Mütter des Grundgesetzes.
Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus stelle das Grundgesetz nicht den „Volkskörper“, sondern den Wert des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. So sei von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes bewusst die Unantastbarkeit und der Schutz der Würde des Menschen an den Beginn der Verfassung gestellt worden, so wie dies in Artikel 1 formuliert ist. Grundlage für diesen Artikel ist, aus Sicht Müllers, das christliche Menschenbild. Die Menschenwürde sei dabei in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet. Und da Gott dem Menschen diese Würde verliehen habe, könne niemand anderes sie ihm nehmen. „Wenn alle Menschen die gleiche Würde haben, dann ist kein Raum für eine Klassifizierung deutscher Staatsbürger“, stellte Müller fest. Damit erteilte er der „Unterscheidung zwischen Biodeutschen und Passdeutschen“ eine Absage. „Remigration missachtet die Unantastbarkeit des Menschen und ist mit einem christlichen Menschenbild nicht vereinbar“, stellte er fest. Dies hätten auch die deutschen Bischöfe in ihrer vor wenigen Tagen abgegebenen Erklärung klargestellt. Obgleich sie für eine vermeintliche Einmischung in die Frage nach der Parteipräferenz hart kritisiert worden seien, lobte Müller diese klare Stellungnahme der Bischofskonferenz, die sich nicht gegen Parteien, sondern gegen rassistische und antisemitische Ressentiments richte. Und auch wenn Kritik an israelischer Politik beispielsweise in Bedrohung jüdischer Studenten münde, dass sei dies „mit den zentralen Vorgaben unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar“.
Der Artikel 1 des Grundgesetzes fordere nicht nur die Achtung, sondern auch den Schutz der Würde des Menschen. Dies gelte auch für die Würde des ungeborenen Lebens, sagte Müller. In der Konfliktsituation zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter und dem Lebensrecht des Kindes sei hart gerungen und ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden, der nun unter dem Stichwort der Entkriminalisierung „noch einmal neu in Frage gestellt werde“, so Müller. Eine spaltende Debatte sei auch an dieser Stelle nicht sinnvoll, wenn in so vielen Feldern ein Zusammenfinden erst noch neu erreicht werden müsse.
„,Ut unum sint‘ wird immer schwieriger und ist doch notwendig für eine gute Zukunft und ein gedeihliches Zusammenleben“, lautete Müllers Fazit: „Ein gutes Zusammenleben wird nur gelingen, wenn wir uns auf unser Wertefundament besinnen“. Die Menschenwürde, wie sie sich aus dem christlichen Menschenbild ergebe, sei darin ein zentraler Baustein und habe zentrale Orientierungsfunktion. Konflikte seien unter der Missachtung der Würde des oder der Einzelnen nicht zu lösen. Daher gelte es darauf zu achten, „dass die Unantastbarkeit der Menschenwürde immer und ausnahmslos Grundlage all unseres Handelns ist“, schloss Müller seine Predigt.
Generalvikar Magin dankte für Müllers Worte, „die am Puls der Zeit sind und Richtung und Orientierung geben können“. Domorganist Markus Eichenlaub gestaltete die Andacht musikalisch mit Orgelwerken von Johann Sebastian Bach.
Die nächste Fastenpredigt folgt am Donnerstag, 7. März, 19:30 Uhr. Dann wird ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten sich an die Menschen im Dom und an verschiedenen elektronischen Endgeräten richten. Auch diese Predigt wird live auf den Social Media Kanälen von Dom und Bistum übertragen.
Text: Friederike Walter Foto: © Domkapitel Speyer
01.03.2024
Im Berichtsraum kam es zu keinen presserelevanten Vorkommnissen.
Am Samstag, 09.03.24, gegen 10:00 Uhr wurden die Beamten der Polizeiinspektion Schifferstadt zu einer Unfallaufnahme in die Ludwigstraße nach Altrip beordert. Ein 48-jähriger Mann aus Mannheim hatte dort einen geparkten PKW seitlich gestreift, als er einem entgegenkommenden Fahrzeug Platz machen wollte. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei dem Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,95 Promille. Der Mann räumte ein, am Vorabend größere Mengen Alkohol getrunken zu haben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt und die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.
Am späten Samstagabend führten Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt eine stationäre Fahrzeugkontrolle in der Ludwigshafener Straße in Mutterstadt durch. Gegen 22:00 Uhr wurde eine 34-jährige Fahrzeugführerin kontrolliert. Bereits beim Herantreten an den PKW konnte durch die Polizeibeamten starker Cannabisgeruch wahrgenommen werden. Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich Hinweise, dass die Frau unter Drogeneinfluss stand. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Auf Vorhalt räumte die Frau ein, kurz zuvor einen Joint geraucht zu haben. Die Frau erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines PKW im öffentlichen Straßenverkehr unter Betäubungsmitteleinfluss. Die Führerscheinstelle wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Trotz anstehender Teillegalisierung des Cannabisbesitzes bleibt die Teilnahme am Straßenverkehr unter akutem Drogeneinfluss auch zukünftig strafbar und kann zu fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein Motorradfahrer sorgte beim Auffahren auf die B9 für einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden!
Am Sonntagmittag, gegen 13.38 Uhr waren 2 Pkw-Fahrer aus dem Bereich Südpfalz und Rhein-Pfalz Kreis auf der B 9 in Richtung Karlsruhe unterwegs. In Höhe der Anschlußstelle der B 35 fuhr ein unbekannter Motorradfahrer ungeachtet des durchgehenden Verkehrs auf die B 9 auf. Um einen Zusammenstoß mit dem Motorradfahrer zu vermeiden, mussten die beiden oben angeführten Verkehrsteilnehmer jeweils Ausweichmanöver durchführen. Für den bereits auf der linken Fahrspur befinden Pkw-Fahrer endete das Ausweichmanöver in der Leitplanke. An seinem Pkw entstand erheblicher Sachschaden. Der andere Pkw-Fahrer kam mit dem Schrecken davon. Für die Bergung des Pkw und die Straßenreinigung war die linke Fahrspur der B 9 für mehr als 2 Stunden gesperrt.
Am 09.03.24, gegen 17:45 Uhr, kam es an der Straßenbahnhaltestelle in Jockgrim zwischen einer 5-köpfigen Gruppe Jugendlicher und zweier weiblichen Jugendlichen zu einem Streit, in dessen Verlauf einem der Mädchen mit einer vollen PET-Flasche auf den Kopf geschlagen wurde. Am Boden liegend wurde sie mehrmals getreten und von einem weiteren Jugendlichen ins Gesicht geschlagen. Die zweite Geschädigte wurde von der Gruppe festgehalten und ebenfalls getreten, geschlagen und angespuckt. Die Mädchen erlitten Schürfwunden und klagten über Schmerzen. Die Täter gaben an, dass sie zuvor von den beiden Mädchen beleidigt wurden. Die Tätergruppe fiel bereits am 01.03.24 an derselben Örtlichkeit mit gleichgelagerter Vorgehensweise auf.
Am Samstag, 09.03.2024 gegen 23:10 Uhr, befuhr ein 65-Jähriger mit seinem PKW die Obere Hauptstraße in Steinfeld. Die Polizeibeamten konnten bei dem PKW-Fahrer feststellen, dass er deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille. Dem 65-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Am Sonntag, 10.03.2024, 03:24 Uhr, konnte im Rahmen der Streifenfahrt ein Schlangenlinien fahrender PKW festgestellt werden. Die 51-jährige Autofahrerin wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei nahmen die Polizeibeamten Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,1 Promille. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Am Samstag, 09.03.2024, 12:50 Uhr kam es vermutlich aufgrund eines technischen Defekts zum Brand eines PKW auf der L 512 in Höhe Landau Nord. Der 29-jährige Fahrzeugführer befuhr zuvor die B 10 und nahm während der Fahrt dunklen Qualm aus der Lüftung war. Aufgrund dessen stoppte er umgehend sein Fahrzeug auf der L 512, wo ihm beim Öffnen der Motorhaube eine Stichflamme entgegenkam. Mit einem Feuerlöscher gelang es ihm, das Feuer eigenständig zu löschen. Die hinzugerufene Feuerwehr stellte den Brandschutz sicher. Der Fahrer blieb unverletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 15.000,- Euro.
Am Nachmittag des 09. März 2024 betraten zwei Männer, ein 58-Jähriger Wormser und ein 66-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Wonnegau, gegen 15 Uhr den Betriebshof des Wertstoffwirtschaftszentrums in Edesheim und entwendeten mehrere Elektronikgeräte. Auf der Flucht konnten sie durch Polizeikräfte festgenommen werden. Beim 66-Jährigen wurde zudem festgestellt, dass er für das Fluchtfahrzeug keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
In der Mozartstraße in Edenkoben kam es in der vergangenen Nacht zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein 38-Jähriger seine Lebensgefährtin geschlagen hatte. Der hochaggressive und mit mehr als 2 Promille erheblich alkoholisierte Beschuldigte wurde nach Erhebung des Sachverhalts der Wohnung der Geschädigten verwiesen und sollte von einem Familienangehörigen nach Hause gebracht werden. Da er mit diesem aber auch direkt in Streit geriet, wurde er während der Fahrt aus dem Auto gebeten und er setzte seinen Weg zu Fuß fort. Aufgrund seiner Alkoholisierung war er jedoch nicht in der Lage, diesen Weg heil zu überstehen, weshalb er in Gewahrsam genommen werden und die Nacht in einer Zelle zur Ausnüchterung verbringen musste. Während der Verbringung beleidigte er die eingesetzten Beamten unflätig und bedrohte ihre Mütter. Zur beweissicheren Dokumentation wurden durch die Einsatzkräfte Videoaufnahmen mittels Bodycam gefertigt.
Unter dem Einfluss von THC befuhr ein 19-jähriger Fahranfänger aus Landau mit seinem PKW gegen 0:05 Uhr am Sonntagmorgen die Bahnhofstraße in Edenkoben. Ihn erwartet nach der Entnahme einer Blutprobe neben dem folgerichtigen Strafverfahren eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, die seine generelle Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum überprüfen wird. Negativ ausgelegt werden dürfte ihm hierbei, dass es nicht seine erste Fahrt unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln war.
… war am 09.03.2024 um 23:00 Uhr ein 37-Jähriger aus Schifferstadt mit einem BMW in der Talstraße in 67434 Neustadt/W., als er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheines ist. Ferner schlug den Beamten aus dem Fahrzeuginnenraum starker Cannabisgeruch entgegnen. Der Grund hierfür war schnell gefunden, da der Mann eine geringe Menge Cannabis mit sich führte. Dies wurde sichergestellt. Im weiteren Verlauf konnten während der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit bei dem 37-Jährigen Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung schließen ließen. Ein Vortest reagierte letztlich positiv auf THC, weshalb diesem eine Blutprobe entnommen wurde. Abschließend konnte ermittelt werden, dass der Schifferstadter den Fahrzeugschlüssel unberechtigt an sich nahm und den BMW auch nicht in Kenntnis der Halterin führte. Nun muss dieser sich in mehrere Strafverfahren verantworten. Ebenfalls kommt auf diesen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt zu. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.
Am 09.03.2024, gegen 18:30Uhr, kommt es an der Einmündung L453 und K7, Gemarkung Heuchelheim bei Frankenthal, zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nach derzeitigem Kenntnisstand missachtet der aus Richtung Beindersheim kommende 79-jährige Fahrzeugführer die Vorfahrt des von links, aus Richtung Heßheim, kommenden Autofahrers. Bei der Kollision wird der 28-jährige Unfallbeteiligte leicht verletzt, eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht von Nöten. Der 79 – jährige Herr stand unter Schock und wurde vorsorglich zur Untersuchung in die Stadtklinik Frankenthal verbracht. Der Einmündungsbereich war für den Zeitraum der Unfallaufnahme gesperrt. Der entstandene Sachschaden wird auf 25 000EUR geschätzt.
Am Samstagmittag kam es in der Mundenheimer Straße zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen. Ein 40-jähriger Fahrer eines VW Golf kam im Kurvenbereich aufgrund alkohol- und betäubungsmittelbedingter Ausfallerscheinungen von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer am Fahrbahnrand geparkten Mercedes A-Klasse. Der Golffahrer stieg sodann aus seinem Fahrzeug aus und flüchtete fußläufig in Richtung Drachenfelsstraße, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung durch Polizeikräfte eingeholt und festgenommen werden. Der 58-jährige Fahrer der Mercedes A-Klasse saß zum Unfallzeitpunkt in seinem Fahrzeug und wurde leicht verletzt. Sein Pkw wurde auf zwei weitere am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge geschoben. Zudem beschädigte er beim Vorbeifahren den Außenspiegel eines an am Fahrbahnrand geparkten Mitsubishi. Der VW Golf war nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden von circa 22.000 Euro.
Auch der 40-jährige Unfallverursacher wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt und wurde nach seiner Festnahme zur ärztlichen Versorgung und zur Blutentnahme in ein Krankenhaus eingeliefert. Auf ihn kommen mehrere Strafverfahren zu.
Am Sonntag gegen 13:10 Uhr kam es in einem Wohnhaus der Berliner Straße in Mannheim zu einem Schmorbrand. Alle Bewohner konnten das Gebäude rechtzeitig verlassen und wurden durch das Brandgeschehen nicht verletzt. Da der Brand keine Auswirkungen auf die Wohnungen hatte, konnten die Bewohner nach Abschluss der Maßnahmen wieder in diese zurückkehren. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bei der Brandursache von einem technischen Defekt im Technikraum auszugehen. Der Sachschaden am Gebäude wird auf schätzungsweise 10.000EUR beziffert.
Am 09.03.2024 gegen 22:20 Uhr kam es in der Fressgasse zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW-Fahrer und einem Radfahrer. Der PKW-Fahrer bog zwischen den Quadraten Q3/Q4 ab und übersah den in gleicher Richtung fahrenden Fahrradfahrer. Durch den Zusammenstoß entstand an dem Rennrad des Radfahrers ein Sachschaden in Höhe von 100 Euro. Nach einem kurzen Gespräch zwischen den beiden Unfallbeteiligten entfernte sich der Kraftfahrzeugführer unerlaubt von der Unfallstelle ohne zuvor seiner Feststellungspflicht als Unfallbeteiligter nachzukommen. Verletzungen erlitt der Radfahrer nicht.
In den frühen Morgenstunden des 10.03.2024 wurde ein 28-jähriger Kraftfahrzeugführer eines PKW im Speckweg, Stadtteil Käfertal, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte bei dem Mann, durch die eingesetzten Beamten, Alkoholgeruch festestellt werden. Bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest wurden die Feststellungen der Beamten bestätigt. Das Ergebnis des Atemalkoholtests betrug 0,4 Promille. Da der Mann sich noch in der Probezeit der Fahrerlaubnis befand, sieht er nun einer Ordnungswidrigkeitenanzeige entgegen. Die Weiterfahrt wurde dem 28-jährigen untersagt. Er musste sich mit zum Polizeirevier Käfertal begeben, um einen beweiserheblichen Atemalkoholtest durchzuführen.
Die Ermittlungen des Polizeireviers Käfertal dauern an.
Ein 55-jähriger entwendete in den frühen Morgenstunden des 10.03.2024 einen Rucksack mitsamt Inhalt, welcher durch seinen Besitzer in der Hebelstraße für einen kurzen Moment unbeobachtet abgestellt wurde. Der jetzige Tatverdächtige flüchtete zu Fuß, rechnete jedoch offensichtlich nicht mit der Verfolgung durch den Besitzer des Rucksackes. Nach kurzer Verfolgung wurde der 55-jährige durch den Besitzer des Rucksackes sowie seinen Begleiter eingeholt und festgehalten. Die hinzugerufene Polizei übernahm den Tatverdächtigen und verbrachte ihn zum Zwecke der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen zum Polizeirevier Heidelberg-Mitte. Der Rucksackbesitzer freute sich über den Wiedererhalt seiner Wertgegenstände. Der jetzige Beschuldigte muss sich aufgrund Diebstahl rechtfertigen. Die Ermittlungen dauern an.
Derzeit befinden sich Polizei und Rettungskräfte bei einem Verkehrsunfall auf der BAB 5, zwischen den Anschlusstellen Ladenburg und Dossenheim, in Fahrtrichtung Süden im Einsatz. Über die Unfallursache liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Bislang ist eine Person leicht verletzt. Aufgrund des Unfall kommt es auf der BAB 5 in Fahrtrichtungen Süden zu Verkehrsbeinträchtigungen. (10.03.2024 – 08:12)
Gegen 07:49 Uhr befuhr ein Reisebus die Autobahn A5 in Fahrtrichtung Karlsruhe. Auf Höhe der Anschlussstelle Ladenburg wechselte der Reisebus verkehrsbedingt auf die linke Fahrspur. Der ebenfalls auf der A5 in südliche Richtung fahrende 53-jährige Mercedes-Benz Fahrer fuhr daraufhin aus bislang unbekannter Ursache auf den Reisebus auf. Durch das Unfallgeschehen wurde der 53-jährige leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus gebracht, welches er nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte. Im Reisebus wurde niemand verletzt. Der Sachschaden beider Fahrzeuge beläuft sich schätzungsweise auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Für den Zeitraum der Unfallaufnahme kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen der betroffenen Richtungsfahrbahn. Diese musste zu Beginn voll gesperrt werden und konnte sukzessive, bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen 09:26 Uhr, wieder vollständig freigegeben werden. Der Verkehrsdienst Mannheim hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
Am 09.03.2024 gegen 19 Uhr kam es am Bahnhof Schriesheim zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 45-jährigem und einem 31-jährigem Mann. Nach einem zunächst verbal geführtem Wortgefecht bedrohte der 45-jährige zunächst seinen Kontrahenten mit einem Messer. In der Folge attackierte der 45-jährige Mann den 31-jährigen körperlich mit Faustschlägen, was zur Gegenwehr führte. Durch die Gegenwehr stürtze der Angreifer zu Boden und zog sich eine blutende Kopfplatzwunde zu. Die durch Zeugen verständigte Polizei kam hinzu und trennte die Kontrahenten. Ein Ermittlunsverfahren aufgrund Körperverletzung sowie Bedrohung wurde eingeleitet.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit dem Polizeiposten Schriesheim unter der Telefonnummer: 06203-61301 in Verbindung zu setzen.
Nürnberg / Deutschland – Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30. Juni 2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: Deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2023 um 118.000 auf insgesamt 16,1 Millionen gewachsen.
Die Beschäftigungsquote, also der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen im Alter von 15 bis zur Regelaltersgrenze, liegt mit 58,7 Prozent nach wie vor deutlich unter der Quote der Männer (65,8 Prozent). Dabei gibt es erhebliche regionale Unterschiede: In Ostdeutschland bewegen sich die Beschäftigungsquoten bei Frauen und Männern traditionell auf vergleichbar hohem Niveau. Zuletzt vergrößerte sich der Abstand jedoch auch hier leicht zuungunsten der Frauen. Ende Juni 2023 lag die Beschäftigungsquote der Frauen in Ostdeutschland mit 61,8 Prozent etwas unter der von Männern mit 63,9 Prozent. In Westdeutschland hingegen fällt die Beschäftigungsquote der Frauen mit 58,0 Prozent weiterhin deutlich niedriger aus als die der Männer (66,2 Prozent).
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den Frauen legte vor allem durch kräftige Zuwächse bei der Teilzeitbeschäftigung zu (+102.000). Fast die Hälfte aller Frauen (49,8 Prozent) arbeitet in Teilzeit. Bei den Männern sind es nur knapp 13 Prozent.
Das Beschäftigungsplus bei den Frauen beruht – wie bei den Männern – ausschließlich auf ausländischen Staatsangehörigen. Die Beschäftigung von deutschen Frauen nahm im vergangenen Jahr um 32.000 leicht ab. Hingegen stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von ausländischen Frauen um 150.000 an. Der Anteil von Frauen mit ausländischem Pass an allen weiblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt und beträgt derzeit 13 Prozent.
Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen liegt mit 3.413 Euro im Monat nach wie vor unter dem der Männer mit 3.779 Euro. Der Abstand zwischen den Bruttoentgelten, also der unbereinigte Gender Pay Gap, hat sich im vergangenen Jahr um knapp acht Euro weiter leicht verringert. Auf den Führungsetagen der Unternehmen bleiben Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen auf der ersten Führungsebene ist mit 28 Prozent unverändert niedrig; ihr Anteil auf der zweiten Führungsebene hat sich seit 2016 nicht mehr erhöht.
Bundesagentur für Arbeit
07.03.2024
Deutschland – Am Montag startet in Deutschland die „Woche der Ausbildung“. In unterschiedlichen Aktionen werben Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendberufsagenturen gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern für betriebliche Ausbildung und informieren darüber, welche Chancen sich daraus für junge Menschen und Unternehmen ergeben.
Die diesjährige Aktionswoche vom 11. bis 15. März 2024 steht unter dem Motto „Zukunft will gelernt sein“. Dabei sind die Chancen auf einen Ausbildungsplatz günstig. Die Zahl der Ausbildungsstellen, die die Unternehmen den Agenturen für Arbeit von Oktober 2023 bis Februar 2024 meldeten, hat im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Insgesamt meldeten die Betriebe 414.000 Ausbildungsstellen, 11.000 weniger als vor einem Jahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um 4.000 auf 286.000. Wie in den Vorjahren sind weiterhin deutlich mehr Stellen als Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Für Unternehmen bleibt es herausfordernd, Ausbildungsstellen zu besetzen.
Bundesweit öffnen viele Unternehmen ihre Türen für Schüler*innen und ausbildungsinteressierte junge Menschen zur Woche der Ausbildung und informieren über ihre Ausbildungsangebote. Junge Menschen und ihre Eltern können sich vor Ort im Rahmen umfangreicher Veranstaltungen von den Vorteilen einer Ausbildung überzeugen. Die Themen der bundesweit rund 300 Einzelveranstaltungen sind breit gefächert. Von berufsorientierenden Impulsen wie „Berufe für eine Grüne Zukunft“ oder einer Roadshow der Berufsberatung der Arbeitsagentur zu den Schulhöfen der Berufskollegs Dortmund gibt es auch ganz praktische Tipps wie etwa „Bewerbungsmappencheck“, „Finde dein Wunschpraktikum“ oder „Werd‘ ein Pro! So findest du deinen Ausbildungsplatz“.
Die Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und ihre Partnerinnen und Partner am Ausbildungsmarkt machen in der Aktionswoche auf die vielen Ausbildungsangebote in den 324 Ausbildungsberufen aufmerksam: Berufsberaterinnen und Berufsberater informieren im persönlichen Gespräch, per Telefon, Videokommunikation oder in Veranstaltungen über Berufe, Ausbildungsvoraussetzungen und beantworten Fragen rund um die Ausbildung, Bewerbungen oder Praktika.
Der Arbeitgeber-Service in den Arbeitsagenturen informiert Ausbildungsverantwortliche in Unternehmen im Rahmen der Woche der Ausbildung darüber, wie sie mit Hilfe betrieblicher Ausbildung ihren Fachkräftebedarf von morgen sichern können, wie sie sich für Jugendliche als attraktiver Ausbildungsbetrieb präsentieren können und welche Rekrutierungswege geeignet sind, um Auszubildende zu gewinnen. Darüber hinaus werden Fördermöglichkeiten vorgestellt, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Auszubildende erfolgreich zum Berufsabschluss zu führen.
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit: „Eine Berufsausbildung ist für junge Menschen das beste Fundament für ein erfolgreiches Berufsleben. Und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind gut. Trotzdem ist und bleibt die Ausbildungsvermittlung kein Selbstläufer. Vielen jungen Menschen ist gar nicht bewusst, dass die neueste Technik auch in vermeintlich angestaubten Berufen angekommen ist. Das gilt beispielsweise für Dachdecker, die mithilfe einer Drohne den Zustand eines Daches einschätzen. Es lohnt sich also ein Blick hinter die Kulissen. In der Woche der Ausbildung öffnen Ausbildungsbetriebe den Jugendlichen ihre Türen, um ihnen diese spannenden Möglichkeiten aufzuzeigen. Mit der Woche der Ausbildung unterstützen wir die jungen Menschen und die Ausbildungsbetriebe gleichermaßen.“
Viele der Angebote zur Woche der Ausbildung finden sich auf den lokalen Internetseiten der Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen.
Bundesagentur für Arbeit
06.03.2024
Speyer – Bessere Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Beruf gibt es jetzt für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Seit Anfang des Jahres können sie auf Probe arbeiten oder eine bereits ausgeübte Tätigkeit ausweiten ohne Nachteil für ihre Rente.
Möglich ist das Arbeiten auf Probe grundsätzlich bis zu sechs Monaten, im Einzelfall aber auch länger oder kürzer. Rente und Arbeit sind so besser miteinander zu kombinieren und der Weg zurück ins Berufsleben wird leichter. Das ist wichtig, denn häufig sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet. Mit der Arbeit auf Probe können Betroffene frühzeitig testen, wie fit sie sind und was im Beruf noch möglich ist.
Ist der Arbeitsversuch erfolgreich und wird die Erwerbstätigkeit auf Dauer ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente weiterhin zu zahlen ist oder diese wegfallen kann.
Positiv für die Betroffenen ist auch, dass die während des Arbeitsversuchs erhaltenen Rentenzahlungen nicht mehr zurückzuzahlen sind. Das war bisher nicht so. Wer bisher eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, konnte nicht zurück in den Job, ohne den Rentenanspruch aufs Spiel zu setzen. Folge war oft, dass bereits erhaltene Rentenzahlungen zurückgezahlt werden mussten.
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die sich für diese neue Möglichkeit interessieren, sollten ihren Rentenversicherungsträger über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst vorab informieren. Denn wie bisher wird das Arbeitseinkommen auf die Rente angerechnet und es sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt diese zurzeit mindestens bei rund 37.117 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 18.558 Euro jährlich.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
07.03.2024
Speyer / Bademaxx – Am Sonntag, 17. März 2024, bleibt das Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Wassersportverein Speyer veranstaltet an diesem Tag sein internationales Schwimmfest „Start in den Frühling“.
Stadtwerke Speyer GmbH
08.03.2024
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) hat am 7. März eine Anpassung der Eintrittspreise für Hallenbad, Freibad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx beschlossen. Ab 1. Mai 2024 sollen diese umgesetzt werden.
Speyer / Bademaxx – „Das bademaxx ist als Freizeitfaktor unverzichtbar für Speyer. Damit diese einzigartige Attraktion auch in Zukunft erhalten bleiben kann, ist leider eine Anpassung der Preise im Sport- und Erlebnisbad notwendig. So sind infolge der Energiekrise die Sach- und Personalkosten deutlich gestiegen, weshalb ein entsprechender Ausgleich unumgänglich ist. Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke sollen aber durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden“, kündigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an.
„Die Preisstruktur bleibt in ihrer Art erhalten, nicht in allen Kategorien werden die Konditionen erhöht“, ergänzt SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring, der auch für die Betriebsführung des bademaxx in der Geibstraße verantwortlich ist.
„Seit der letzten Preisanpassung vor etwa fünfeinhalb Jahren – zum 1. Januar 2019 – sind neben Energie und Personalkosten auch die Betriebskosten drastisch gestiegen“, betont der Stadtwerke-Chef und führt weiter aus: „Allein für die Energiebeschaffung mussten wir eine Kostenexplosion im dreistelligen Prozentbereich verkraften, die Personalkosten sind um fast 20 Prozent gestiegen.“ Durch die Coronazeit und Energiekrise wurden die Preise stabil gehalten, um die Bade- und Saunagäste nicht weiter zu belasten. „Jetzt aber müssen wir reagieren, damit das Defizit nicht über zwei Millionen Euro rutscht. Schließlich sind wir gefordert, auch den wirtschaftlichen Anforderungen des Bäderbetriebs gerecht zu werden“, macht Bühring deutlich. Daher seien die Anpassungen jetzt unumgänglich.
Zu den Details: Kinder bis fünf Jahre sind nach wie vor frei. Die Preise für die Tageskarten im Hallenbad und Freibad bleiben stabil. Konditionen für die Freibad-Saisonkarte und Kurztarife im Freibad werden zwischen 8 und 17 Prozent angepasst. Konkret zahlen Erwachsene künftig für eine 2-Stunden-Karte im Hallenbad 4,90 Euro statt bisher 4,20 Euro, Ermäßigte 3,80 Euro statt 3,30 Euro. Aufzahlungsgebühren je halbe Stunde bis zur Tageskarte bleiben stabil. Für Erwachsene kostet die Freibad-Saisonkarte dann 110 Euro, für Ermäßigte 50 Euro. Ermäßigte Tarife gelten weiterhin für Schüler*innen, Studierende und Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen.
Der Eintritt in die bademaxx-Sauna kostet künftig drei Euro mehr. Für die Drei-Stunden-Karte sind dann 17 Euro, für die Tageskarte 20 Euro zu zahlen. Hier liegen die Preisanpassungen zwischen 18 und 21 Prozent. Die Nutzung von Hallen- und Freibad bleibt im Preis enthalten.
Nach wie vor ist der Erwerb von Wertkarten möglich, durch die der Eintritt – je nach Höhe des erworbenen Guthabens – um bis zu 20 Prozent rabattiert werden kann. „Bade- und Saunagäste, die regelmäßig zu uns kommen, sollen Vorteile haben“, äußert sich Bühring zum Hintergrund der Wertkarten. Gäste, die zusätzlich Energiekunden der SWS sind, können ab 1. Mai von weiteren Vergünstigungen profitieren.
Diese machen einen zusätzlichen Rabatt von 10 Prozent auf die Wertkarten, die regulär mit Guthaben von 100, 200 und 300 Euro angeboten werden, aus. Saisonkarten für das Freibad werden für SWS-Energiekunden ebenfalls mit einem Treue-Rabatt von 10 Prozent verkauft. Beim Kauf der Einmalkarten muss die SWS-Kundschaft die letzte Energieabrechnung vorzeigen, die nicht älter als ein Jahr sein darf. „Als kommunales Versorgungsunternehmen tragen wir eine gesellschaftspolitische Verantwortung und engagieren uns für Sport, Wellness und Gesundheit“, sagt Bühring und fasst zusammen: „Energiekunden, die uns die Treue halten, und darin unterstützen, dass wir hier vor Ort aktiv bleiben können, wollen wir mit zusätzlichen Boni belohnen.“
Mit dem Abklingen der Corona- und Energiekrise haben sich die Besucherzahlen 2023 wieder normalisiert. Im Vorjahr besuchten insgesamt 330.000 Personen das bademaxx. 290.000 das Bad und 40.000 die Sauna.
Stadtwerke Speyer GmbH
07.03.2024
Die Fährverbindung von Speyer nach Rheinhausen soll von 2024 bis 2026 fortgeführt werden. So der Beschluss des Aufsichtsrats der Stadtwerke Speyer (SWS) am 7. März 2024.
Speyer / Rheinhausen – „Die 1995 „wiederbelebte“ historische Fährverbindung zwischen Speyer und Rheinhausen wurde im letzten Jahr durch das Schifffahrtsunternehmen Sztander übernommen“, informiert SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Jetzt stand die Vertragsverlängerung an. Zur Durchführung des Fährdienstes zahlen die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SWS, einen maximalen Anteil von jährlich 17.500 Euro an dem jährlichen Entgelt für das Schifffahrtsunternehmen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen dem Weiterbetrieb der Fährverbindung für die Jahre 2024 bis 2026 zustimmen und ebenfalls einen Förderbeitrag in Höhe von jährlich bis zu 17.500 Euro leisten wird.
Der Fährbetrieb kann nicht kostendeckend durchgeführt werden. Um das Angebot weiterhin aufrechtzuerhalten, zahlen die Partner je zur Hälfte ein Entgelt von maximal 35.000 Euro, das Schiffsführer Sebastian Sztander für den Betrieb benötigt.
Die Fährsaison beginnt in diesem Jahr voraussichtlich am 22. März. Erwachsene zahlen 2 Euro für eine einfache Fahrt und 3,50 Euro für Hin- und Rückfahrt. Mit Fahrrad kostet die Überfahrt einfach 2,80 Euro bzw. 5,00 Euro mit Rückfahrt. Kinder unter sechs Jahre sind frei. Bis zum Alter von 14 Jahren ist die Beförderung ermäßigt möglich.
Stadtwerke Speyer GmbH
07.03.2024
Speyer – Drei Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 8.100 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf drei Einrichtungen aus der Domstadt: den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule, das Miteinander e. V. Aussiedler Netzwerk und die Bieneninitiative.
Aus insgesamt fünf Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. „Ich freue mich sehr, dass wir in Speyer so engagierte Umwelt-Einrichtungen haben, die regelmäßig tolle Projekte auf die Beine stellen. Mit den vielfältigen Bildungsmaßnahmen, Projekten und Exkursionen können noch mehr Menschen dazu motiviert werden, den eigenen Lebensraum zu schützen und zu erhalten, und auch Tieren und Pflanzen ein wertvolles Zuhause zu geben. Den unermüdlichen Einsatz der vielen Ehrenamtlichen gilt es unbedingt zu fördern“, bekräftigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring macht dazu deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“
2.900 Euro erhält der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule. Mit dem Projekt „Insektenwelt: Eine Vielfalt am Verschwinden?“ sollen schwerpunktmäßig Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung der Insekten als Lebensgrundlage auf der Erde sensibilisiert werden. Über zwei Jahre sind Fachexkursionen und Vorträge mit Naturpädagogen geplant.
2.300 Euro kann das Miteinander e. V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in das Projekt „Ökokids – Kinder entdecken Zusammenhänge in der Natur“ stecken. Workshops zu den Themen Luftverschmutzung, Wasserqualität, Bodenbeschaffenheit, Biotope und Pflanzenvielfalt soll es geben. Neben Honoraren für Fachkräfte fallen Kosten für Experimentiersets an.
Um das Thema „Mehr Natur in Speyerer Gärten“ geht es der Bieneninitiative Speyer in Kooperation mit der Volkshochschule. Der Fokus liegt auf Praxisworkshops. Interessierte sollen dabei unter fachlicher Anleitung einer Biologin und Naturgartengestalterin Lebensraumelemente wie Magerbeet, Trockenmauer, Eidechsenburg, Kräuterrasen selbst anlegen. 2.900 Euro werden der Bieneninitiative dafür zuteil.
Ursprünglich waren 10.000 Euro für den Umweltpreis ausgelobt worden Die restlichen Fördergelder von 1.900 Euro werden auf das nächste Jahr übertragen. Die beiden weiteren Projektbewerbungen konnten die Auswahlkriterien nicht erfüllen. Weitere Anfragen gingen nicht ein.
Bewerbungen für den Umweltpreis 2025 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer oder per E-Mail an annika.nau@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: Umwelt-Stiftung. Die Projekte müssen in den Jahren 2025/26 umgesetzt werden.
Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Adobe Stock ll911
07.03.2024
Speyer & Region – Die Stadtwerke Speyer (SWS) starten mit ihrer Förder-Plattform, der Speyer Crowd, eine bunte Oster-Aktion für gute Taten. Damit sollen ab sofort einfach und transparent mittels Crowdfunding Gelder für gemeinnützige Projekte gesammelt werden. Mitmachen können Engagierte im sportlichen, kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich oder einem ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Segment. Hauptsache, die Projekte bereichern das Leben in der Domstadt und im Netzgebiet der SWS.
Bewerbungsschluss für die Aktion ist der 28. März 2024. Ab 8. April sollen alle Oster-Projekte online gehen. Dann werden bis 6. Mai Gelder von Unterstützenden gesammelt.
Die SWS stellen dafür einen zusätzlichen Fördertopf in Höhe von 3.000 Euro bereit. Jede Spende von mindestens 10 Euro wird von den Stadtwerken mit 15 Euro aus dem Fördertopf ergänzt. Schon mit kleinen Spendensummen tragen Spender*innen dazu bei, die bunten Projekte für gute Taten in Speyer und dem SWS-Netzgebiet (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt) zu fördern. Immer mittwochs finden kostenlose Online-Seminare statt. Dort erhalten Interessierte Tipps wie Crowdfunding-Projekte erfolgreich umgesetzt werden können.
Jetzt ist das Engagement der Projektstartenden gefragt! Die ersten drei Projekte mit einer Mindestzielsumme von 1.000 Euro erhalten einen Start-Zuschuss von 300 Euro. Für ihren Einsatz bekommen die Unterstützer*innen in der Regel kleine Prämien wie z. B. freien Eintritt, Gutscheine, Künstler-Autogramme, die besten Kuchen-Rezepte, persönliche Videokonzerte – es gibt viele Möglichkeiten, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Mit der Speyer Crowd ist es den SWS bis jetzt gelungen, dass 31 Projekte erfolgreich umgesetzt werden konnten. 1.948 Unterstützende haben eine Spendensumme von über 130.000 Euro für Speyer und die Region generiert.
Stadtwerke Speyer GmbH
04.03.2024
Ludwigshafen / Speyer – Die Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Vorderpfalz setzt auch in diesem Jahr ihr Engagement für soziale Projekte fort und unterstützt ausgewählte Organisationen mit einer Gesamtsumme von 1.810 Euro. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 fördert die Stiftung verschiedene Bereiche der Gesellschaft und trägt damit aktiv zur Verbesserung der Lebenssituation in der Region bei.
Die besondere Stärke der Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Vorderpfalz liegt in der aktiven Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Entscheidung über die Mittelverwendung. Durch diese partizipative Maßnahme wird sichergestellt, dass die Spenden gezielt an Organisationen fließen, die von den Mitarbeitern als besonders unterstützungswürdig erachtet werden.
In diesem Jahr fördert die Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Vorderpfalz folgende Organisationen:
1. Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V.: Der Verein engagiert sich seit langem für den Schutz und das Wohl von Tieren in der Region. Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung ermöglicht es dem Tierschutzverein, seine wichtige Arbeit fortzuführen und hilfsbedürftige Tiere zu versorgen.
2. SeHt e.V. – SelbständigkeitsHilfe bei Teilleistungsschwäche: Der Verein widmet sich der Förderung und Unterstützung von Menschen mit Teilleistungsschwächen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Spende der Mitarbeiterstiftung trägt dazu bei, dass Menschen mit Teilleistungsschwäche eine optimale Betreuung und Förderung erfahren.
3. Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerk Ludwigshafen e.V.: Das Technische Hilfswerk leistet einen wertvollen Beitrag in Not- und Katastrophenfällen. Die Spende der Mitarbeiterstiftung hilft dem Verein, seine Ausrüstung zu verbessern und die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten.
Die Mitarbeiter der Sparkasse haben durch ihre Abstimmung und die jeweiligen, zweckgebundenen Spenden entschieden die ersten beiden Organisationen mit jeweils 755 Euro und die Vereinigung der Helfer und Förderer des THW Ludwigshafen e.V. mit 300 Euro zu unterstützen.
Marcus Laubscher, Mitglied des Stiftungsbeirats der Mitarbeiterstiftung, betont die Bedeutung des Engagements und die Motivation der Mitarbeiter: „Die Mitarbeiterstiftung bietet uns eine einzigartige Möglichkeit, direkt an gemeinnützigen Projekten in unserer Region mitzuwirken. Unsere Unterstützung ermöglicht es den ausgewählten Organisationen, wertvolle Arbeit zu leisten und positive Veränderungen in der Gesellschaft herbeizuführen. Es ist schön zu sehen, wie unser Einsatz konkrete Verbesserungen bewirken kann.“
Seit ihrer Gründung haben die Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz insgesamt rund 30.000 Euro als Stiftungskapital eingebracht und über 20.500 Euro an Spenden ausgezahlt. Die Verwaltung der Stiftung und die Entscheidung über die Mittelverwendung obliegen dem Stiftungsbeirat, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt, darunter Sina Best, Christopher Schulz, Ralf Wetzel, Vasiliki Avramidou, Ingo Kattengell und Marcus Laubscher.
Die Mitarbeiterstiftung handelt unabhängig von den umfangreichen Stiftungs-, Spenden- und Sponsoringgeldern der Sparkasse Vorderpfalz und deren eigenen Sparkassenstiftungen. Regelmäßige Spendenaufrufe unter den Mitarbeitern helfen, das jährliche Spendenbudget der Stiftung zusätzlich zu den Stiftungserträgen zu erhöhen.
Sparkasse Vorderpfalz
06.03.2024
RheinVilla Speyer – Nach dem erfolgreichen Abschluss der Afterwork-Veranstaltungen im vergangenen Jahr im Rahmen der Inner Development Goals, geht die Veranstaltungsreihe in die zweite Runde – diesmal unter dem neuen Namen: GoodWork MeetUp. Das erste MeetUp fand bereits am 07.03.2024 mit großem Erfolg statt. Unter der Leitung von Marie Kurz erhielten die 13 Anwesenden Einblicke in die yogischen Lebensregeln. Der Abend begann mit einem fesselnden Impulsvortrag, gefolgt von angeregten Diskussionen und Netzwerkmöglichkeiten. Die Veranstaltungsreihe in der RheinVilla richtet sich insbesondere an Selbstständige aus und um Speyer, die sich mit Gleichgesinnten austauschen möchten. Aber auch Interessierte sind in dem denkmalgeschützen Gebäude willkommen.
Marie Kurz, eine Expertin für Yoga und Meditation, präsentierte die Yamas und Niyamas, ethische und persönliche Grundsätze des Yoga. Diese dienen zur Selbstregulierung, sozialen Verantwortung sowie zur Selbstbeobachtung und spirituellen Disziplin. Diese Lehren sind nicht nur relevant für das persönliche Wachstum, sondern können auch die berufliche Entwicklung maßgeblich beeinflussen.
Das kommende GoodWork MeetUp am 11. April wird von Oliver Piller geleitet, der über psychologische Sicherheit in Organisationen sprechen wird. Interessierte sind herzlich eingeladen, an der kostenlosen Veranstaltungen teilzunehmen.
„Wir freuen uns darauf, weiterhin inspirierende Veranstaltungen anzubieten und Menschen aus Speyer zusammenzubringen, die sich für persönliches und berufliches Wachstum interessieren“, sagt Lorina Brugger, Space Managerin der RheinVilla und nebenberuflich selbstständige Workshop Trainerin.
Für weitere Informationen und Anmeldungen zum GoodWork MeetUp kontaktieren Sie bitte Lorina Brugger per E-Mail an rheinvilla@goodspaces.de. Die Anmeldung erfolgt über die goodspaces.de Website.
GoodSpaces GmbH
08.03.2024
Frankfurt / Speyer – Der Frauentag steht vor der Tür und mit ihm eine besondere Aktion, die Herzen höherschlagen lässt. Das Unternehmen Ahorn Camp, Namenssponsor der U21 Eintracht Frankfurt Trainings- und Spielstätte – Ahorn Camp Sportpark, wird am Sonntag, den 10. März eine unvergessliche Erfahrung schaffen. Beim Spiel der Eintracht gegen TSG Hoffenheim wird der Reisemobilanbieter elf Einlaufmädchen stellen. Aus einer Vielzahl von Bewerbungen wurden die Gewinnerinnen ausgewählt, die gemeinsam mit ihren Idolen im Deutsche Bank Park vor über 50.000 Zuschauern einlaufen dürfen.
Die Gewinnerinnen werden mit speziell für diese Aktion entworfenen Trikots von Ahorn Camp ausgestattet und erhalten die exklusive Gelegenheit, einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen des Stadions zu werfen. Doch damit nicht genug: Am Ahorn Camp Promotionstand auf dem Stadiongelände erwartet sie eine besondere Überraschung. Als Anerkennung für ihren Mut und ihre Teilnahme erhalten sie eine Überraschungstasche, gefüllt mit Erinnerungsstücken an diesen unvergesslichen Tag.
„Als Familienunternehmen ist es uns bei Ahorn Camp ein besonderes Anliegen, den Sport zu unterstützen. Der Mannschaftssport, bei dem das Team entscheidend ist, harmoniert dabei perfekt mit unseren Unternehmenswerten Präzision, Leidenschaft und Tempo. Wir sind begeistert, dass wir am Frauentag Teil der Einlaufkinderaktion sein dürfen. Es ist für uns eine Freude, elf Mädchen die Möglichkeit zu geben, ihren Traum zu leben und sie auf ihrem Weg zu stärken“, sagt Alexander Reichmann, Geschäftsführer der Ahorn Camp GmbH.
An dem Spieltag bietet Ahorn Camp allen reiselustigen Fußballfans die Möglichkeit, sich über die breite Modellpalette – vom kompakten Van bis zum geräumigen Wohnmobil – zu informieren und diese direkt vor Ort zu erkunden. Als exklusives Angebot erhalten nicht nur alle Vereinsmitglieder von Eintracht Frankfurt einen exklusiven Preisnachlass von 10% auf die Miete eines Vans oder Wohnmobils, sondern ALLE Zuschauer. Eine fantastische Gelegenheit, das nächste Abenteuer zu planen und dabei auch noch zu sparen.
Ahorn Camp GmbH
07.03.2024
Mainz – Statt auf Wachstum zu setzen, möchte der Vorstand von DB Cargo dem Unternehmen eine Schrumpfkur verpassen. Viele Arbeitsplätze sind in Gefahr, nicht nur bei DB Cargo. Die ganze Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) steht auf. Gemeinsamen machen wir den Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn deutlich: So geht ihr nicht mit unseren Kolleginnen und Kollegen um!
Seit 15 Jahren schreibt DB Cargo rote Zahlen. 15 Jahren hatten Vorstände und hoch bezahlte Berater Zeit, gegenzusteuern. Praktikable Vorschläge der Betriebsräte hatte es gegeben. Passiert ist nichts; die jährlichen Millionenverluste blieben.
Jetzt droht die EU-Kommission mit Strafen – und plötzlich muss gespart werden: am einfachsten durch Arbeitsplatzabbau. 1.800 Stellen sollen bei DB Cargo dem Rotstift zum Opfer fallen – mindestens. „Transformation“ wird das genannt.
Deshalb sagen wir am Donnerstag, den 14.3.2024, gemeinsam »Nein« zu den Schrumpfplänen bei DB Cargo.
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
09.03.2024
Mannheim – bigFM strukturiert die stündlichen Nachrichten komplett neu.
„Da wir wissen, dass die 14–35-Jährigen gerade am Morgen bereits umfassend informiert sind, bevor sie überhaupt das Radio einschalten, mussten wir uns was Neues einfallen lassen und haben in den letzten 12 Monaten unser Nachrichtenangebot komplett überarbeitet“, sagt bigFM Programmchef Till Simoleit. Dabei verändert bigFM den klassischen Aufbau der News:
Gestartet wird seit dieser Woche mit den Social Media Trends, danach geht’s weiter mit den wichtigsten Themen aus aller Welt zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit speziellen Themen-Clustern wie bigKlima und bigMusic setzt der Sender am Ende der News nochmal ganz eigene Akzente.
Unterstützt wird das junge Nachrichten-Team dabei auch durch KI und die Erfahrungen, die man mit assistierenden Nachrichten-Crawlern und Social Media Scannern bei dem KI-Radio-Projekt bigGPT gesammelt hat.
„Unser Ziel ist es dabei, den bigFM-Hörer:innen in ihrer Social Media Welt Orientierung zu geben und mit neuen Themenschwerpunkten das junge Publikum gezielter zu erreichen und gerade bei der Generation Z und Alpha auch wieder das Interesse für Nachrichten zu wecken“, so Simoleit weiter.
Die Generation Z und Generation Alpha beziehen ihre Informationen unmittelbar nach dem Aufwachen direkt über das Smartphone – über ihre jeweiligen News-Apps sowie die Ausspielungen über Social Media. Das hat jüngst eine repräsentative Kantar Studie gezeigt, die die Privatsender in Baden-Württemberg und die Audiotainment Südwest mit über 1200 befragten Hörer:innen unter 30 Jahren beauftragt hatten.
Für Audiotainment Südwest Progammgeschäftsführerin Valerie Weber geht es um mehr: „Als führender Jugendsender in Deutschland wollen wir der allgemeinen News-Müdigkeit und Nachrichten-Vermeidungshaltung der jüngeren Generationen gezielt entgegen gehen.
Wir wollen diesen Trend nicht einfach geschehen lassen. Mit den neuen Nachrichten machen wir den 14–35-Jährigen ein empathisches und konstruktives Angebot: wir knüpfen an das „Social Media Erleben“ an, bestätigen oder korrigieren dort trendende Topics und liefern dann neben einem allgemeinen News-Block noch ein Special Interest-Thema.
Wenn sich junge Menschen weiter von Qualitätsmedien abwenden, weil sie den Eindruck haben, dass wir nicht über für sie relevante Themen berichten, dann ist das ein gefährlicher Trend“.
Simoleit ergänzt: „Gehen Social Media Themen viral, prüfen unsere Newsredakteure diese, ordnen sie journalistisch ein und bewerten sie in ihrer Relevanz“
Zudem wurden in über 1000 Interviews im Rahmen der sendereigenen Forschung Jugendliche zu den für sie relevanten Themen befragt. Daraus ergeben sich aktuell fünf Themengebiete, zu denen sich die bigFM-Zielgruppe mehr Informationen erwartet als andere gesellschaftliche Gruppen:
Die neuen Nachrichten der nationalen Jugendmarke sind seit dieser Woche Deutschlandweit on-air zu hören und erreichen täglich ein Millionen-Publikum.
bigFM ist die führende nationale multimediale Medienmarke in Deutschland und das Radioprogramm für junge musikinteressierte Erwachsene in Deutschland. bigFM ist Trend-Navigator für junges abwechslungsreiches Entertainment. bigFM steht für unterhaltsame und informierende Stories und Deutschlands biggste Beats.
Das Programm wird regionalisiert für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen mit Bremen und Hamburg sowie für Berlin und Brandenburg. Empfangbar ist bigFM zudem in weiten Teilen von Hessen und Bayern.
bigFM ist als Medienmarke auch digital für seine Community der 14–39-Jährigen mit Kernzielgruppe der 20–29-Jährigen eine feste Instanz.
Pro Tag erreicht bigFM 2,146 Millionen Hörer (ma 2023 Audio II) und generiert 7,323 Millionen Online Audio Sessions pro Monat (ma 2023 IP Audio IV). Produziert und verantwortet wird das Programm von der Audiotainment Südwest.
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
05.03.2024
Düsseldorf – Im Rahmen der Gesellschaftlichen Dividende* hat die TARGOBANK AG das Kapital der TARGOBANK Stiftung von 1,5 Mio. Euro auf 10. Mio. Euro aufgestockt. Corporate Social Responsibility (CSR) ist eine wichtige Komponente im strategischen Plan der TARGOBANK. „Mit der signifikanten Aufstockung des Stiftungskapitals möchten wir die langfristigen Handlungsmöglichkeiten der Stiftung für Initiativen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz sowie finanzieller Bildung deutlich stärken – und so die Bedeutung und Sichtbarkeit der Stiftung erhöhen“, sagt Vorstandsvorsitzende Isabelle Chevelard, die seit dem 1. Februar 2023 auch den Vorsitz der TARGOBANK Stiftung innehat.
Durch die mit dem Stiftungskapital erwirtschafteten Zinserträge hat die Stiftung in der Zukunft bedeutend mehr finanzielle Möglichkeiten, Projekte und Organisationen im Rahmen ihres Stiftungszwecks zu fördern. So sichert ein höheres Stiftungskapital nachhaltig die Handlungsfähigkeit der Stiftung. „In den kommenden Monaten werden wir unsere Prozesse neu aufstellen und die Stiftung zu einem wichtigen Teil der CSR-Strategie machen,“ erläutert der Geschäftsführer und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TARGOBANK Stiftung, Dr. Lars Goebel.
Im Januar 2023 hat der Mutterkonzern der TARGOBANK mit der sogenannten “ Gesellschaftlichen Dividende (https://presse.creditmutuelalliancefederale.fr/economy-societycredit-mutuel-alliance-federale-is-creating-a-social-dividend-that-will-see-it-contribute-15-of-its-income-around-e500-million-per-year1-to-build-a-more-sustainable-and-inclus/) “ eine Innovation eingeführt, die ganz im Zeichen des Genossenschaftsgedankens steht und mit der die Crédit Mutuel Alliance Fédérale ein neues und einzigartiges Zeichen gegen die Klimakrise und für gesellschaftliche Solidarität setzt: Jedes Jahr werden 15 Prozent des konsolidierten Nettoergebnisses in die Finanzierung von Projekten zur ökologischen und solidarischen Wende fließen. Die Hälfte der Gesellschaftlichen Dividende wird in einen Impact-Fonds zur sozialökologischen Transformation der Wirtschaft investiert. 35 Prozent werden für die Einführung von integrativen Bank- und Versicherungsdienstleistungen bereitgestellt. 15 Prozent der gesellschaftlichen Dividende fließen in die Fondation Crédit Mutuel Alliance Fédérale, um große Projekte für Solidarität und Umweltschutz auf lokaler und überregionaler Ebene zu unterstützen. Die erste Dividende in Höhe von 525 Millionen Euro wurde bereits auf Basis der Geschäftsergebnisse aus 2022 umgesetzt.
Die TARGOBANK Stiftung wurde im Jahr 1986 gegründet. Viele Jahre setzte sie sich dafür ein, das Verständnis der Menschen in Deutschland für ökonomische Zusammenhänge und finanzielle Grundlagen zu verbessern. Im Jahr 2020 wurde der Stiftungszweck entscheidend erweitert, um globale Herausforderungen wie Klima- und Gesundheitsschutz einzuschließen. Mit der Förderung nachhaltiger Entwicklungschancen für alle Menschen folgt die TARGOBANK Stiftung damit auch dem Stiftungszweck der Fondation Crédit Mutuel Alliance Fédérale.
TARGOBANK AG
04.03.2024
Nürnberg – Tanken ist im Februar wiederholt teurer geworden. Wie die aktuelle Auswertung des Verbraucherinformationsdienstes Clever Tanken zeigt, kostete der Liter Super E10 im Monatsdurchschnitt rund 3 Cent mehr als im Januar, der Liter Diesel war rund 4 Cent teurer als im Vormonat. Damit sind die Preise den zweiten Monat in Folge gestiegen.
Nach Auswertung von Clever Tanken zahlten die Autofahrerinnen und Autofahrer im Februar im bundesweiten Durchschnitt rund 1,7617 Euro für einen Liter Super E10. Das sind rund 0,0251 Euro mehr als im Januar (1,7366 Euro). Vier Tankfüllungen à 60 Liter kosteten damit 422,81 Euro – rund 6,02 Euro mehr als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,7603 Euro) war der Liter Super E10 im Februar 2024 um rund 0,14 Cent pro Liter teurer. Bei vier Tankfüllungen à 60 Liter entspricht dies einer vergleichsweise minimalen Teuerung von rund 34 Cent gegenüber Februar 2023.
Ein Liter Diesel kostete im Februar rund 1,7491 Euro. Das waren etwa 0,0385 Euro mehr als im Januar (1,7106 Euro). Für vier Tankfüllungen à 60 Liter zahlten Autofahrende im Februar rund 419,78 Euro und damit 9,24 Euro mehr als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,7645 Euro) war der Liter Diesel im Februar 2024 rund 1,54 Cent günstiger. Vier Tankfüllungen à 60 Liter kosteten so rund 3,70 Euro weniger als im Februar 2023.
Für einen Liter Super E10 zahlten Autofahrende im Februar rund 0,0126 Euro mehr als für einen Liter Diesel. Damit hat sich die Preisschere zwischen Benzin und Diesel im Vergleich zum Januar (0,0260 Euro) leicht um rund 0,0134 Euro zulasten des Diesels geschlossen. Steffen Bock, Gründer und Geschäftsführer von Clever Tanken, hält den Dieselpreis angesichts der geringeren Steuerbelastung nach wie vor für zu hoch. „Allerdings können Dieselfahrer darauf spekulieren, dass der Dieselpreis mit dem Ende der Heizsaison und damit der Heizölnachfrage in den kommenden Wochen sinkt.“
Der günstigste Tanktag sowohl für Super E10 als auch für Diesel war Montag, der 5. Februar. An diesem Tag kostete der Liter Super E10 im bundesweiten Durchschnitt 1,7360 Euro, der Liter Diesel 1,7190 Euro.
Am teuersten war Super E10 dagegen am Donnerstag, den 15. Februar, und am Sonntag, den 18. Februar. An diesen beiden Tagen kostete der Liter 1,7770 Euro. Der teuerste Diesel-Tanktag war wiederum Dienstag, der 13. Februar. 1,7700 Euro wurden an diesem Tag im Bundesdurchschnitt an den Zapfsäulen verlangt.
Beim monatlichen Clever-Tanken-Preisvergleich der 20 größten deutschen Städte belegte im Februar Mannheim (1,7300 Euro) die Poleposition. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bonn (1,7360 Euro) und Bochum (1,7406 Euro).
Am teuersten war Super E10 im Februar dagegen in Hamburg (1,7844 Euro), Hannover (1,7831 Euro) und Bremen (1,7810 Euro).
Vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 kosteten im teuren Hamburg durchschnittlich rund 428,26 Euro und damit rund 13,06 Euro mehr als im günstigen Mannheim.
Im Städteranking der Dieselpreise belegte Bonn in der Kategorie der günstigsten Tankstädte den ersten Platz. 1,7104 Euro kostete hier der Liter. Mannheim (1,7324 Euro) und Bochum (1,7333 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei.
In der Kategorie der teuersten Dieseltankstädte lag im Februar zum dritten Mal in Folge Leipzig (1,8137 Euro) an der Spitze. Hamburg (1,7681 Euro) folgte zum zweiten Mal nacheinander auf Platz zwei. Wuppertal (1,7662 Euro) belegte den dritten Platz.
Steffen Bock sieht den Hauptgrund für den Anstieg der Kraftstoffpreise im Februar in der Entwicklung der Rohölpreise. Die Gründe für deren Auftrieb haben sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. So schlägt sich die Angst vor einer Eskalation der Lage im ölreichen Nahen Osten in Risikoaufschlägen nieder. Zudem sorgt der Ölverbund Opec+ mit Förderkürzungen weiterhin für ein knappes Angebot auf dem Weltmarkt.
Belastet wurde der Ölpreis im Februar hingegen durch einen unerwartet hohen Lageraufbau in den USA, der Nachfragesorgen am Ölmarkt schürte. Auch die Wachstumsschwäche Chinas bremst den Ölpreisanstieg. Die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt kämpft derzeit mit sinkenden Verbraucherpreisen und den Folgen der Immobilienkrise.
Experte Steffen Bock sieht die genannten Faktoren auch im März für hohe Öl- und damit Kraftstoffpreise verantwortlich. „Wie sich die Ölpreise in den kommenden Wochen entwickeln werden, ist aufgrund globaler Krisen wie dem Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten derzeit nicht kalkulierbar. Für den März gehe ich aber von einem weiteren Aufwärtstrend, maximal von einer Seitwärtsbewegung der Ölpreise und damit auch der Kraftstoffpreise aus.“
Um an den Zapfsäulen zu sparen, rät Steffen Bock Autofahrerinnen und Autofahrern, regelmäßig die Kraftstoffpreise über Apps, Navigationsgeräte oder das Internet zu vergleichen. iPhone-Nutzer können dies mit der App von Clever Tanken auch über CarPlay tun.
Autobahntankstellen sollten Autofahrende meiden, wenn dies ohne Umwege möglich ist. Denn sie sind aufgrund ihrer günstigen Lage und der geringen Konkurrenz in der näheren Umgebung oft teurer als beispielsweise Tankstellen in größeren Innenstädten.
Außerdem sollten Autofahrerinnen und Autofahrer beachten, dass mancherorts bis zu sechs Preisspitzen am Tag vorkommen – vor allem bei Markentankstellen. Steffen Bock: „Teilweise gibt es an ein und derselben Tankstelle Unterschiede von bis zu 15 Cent pro Tag. Vergleicht man alle Tankstellen in einer Stadt, sind es auch schon mal bis zu 22 Cent innerhalb von 24 Stunden.“ Günstige Tankzeiten finden sich überall häufig zwischen 8 und 10 Uhr, 12 und 13 Uhr sowie 20 und 22 Uhr.
infoRoad GmbH / Clever Tanken
01.03.2024
„In Rheinland-Pfalz haben wir das globale 1,5-Grad-Ziel mit 1,7 Grad bereits übertroffen und Speyer gehört schon heute zu den wärmsten Städten Deutschlands. Durch den Klimawandel wird sich die klimatische Situation weiter in Richtung Hitze und wachsender Gefahr von Starkregenereignissen verändern. Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an die zu erwartenden Klimawandelfolgen müssen vor allem in unseren Kommunen greifen. Ihnen kommt eine Schlüsselrolle beim Erreichen unserer Klimaziele und bei der Klimawandelfolgenanpassung zu“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe des Förderbescheids in Höhe von 978.000 Euro für den Aufbau eines Digitalen Zwillings im Rahmen des Kommunalen Klimapakts (KKP) an Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sowie den Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer Wolfgang Bühring am Montag in Speyer. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Vollförderung des Klimaschutzministeriums.
Der Digitale Zwilling für die Stadt Speyer ist ein Leuchtturmprojekt, um umfassende Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels aufzubauen. Im Sinne des Kommunalen Klimapakts (KKP) soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf alle rheinland-pfälzischen Kommunen ermöglicht werden.
„Der Digitale Zwilling soll als Weg- und Entscheidungshilfe für Fragestellungen der Stadt Speyer auf dem Weg in die Zukunft dienen. Vom Bauantrag über die Stadtplanung bis hin zum Katastrophenschutz – in allen Bereichen sollen Situationen zunächst simuliert werden. Mithilfe dieser Simulationen und auf Basis wissenschaftlicher Daten kann dann ein sachlicher Diskurs um die notwendigen Veränderungen geführt und entschieden werden, was umgesetzt werden soll“, erläuterte Oberbürgermeisterin Seiler die Bedeutung des Digitalen Zwillings für die Stadt Speyer.
Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, fügte an: „Als Infrastrukturdienstleister für Speyer und die Region begleiten wir das Förderprojekt aktiv, damit der Digitalen Zwilling erfolgreich umgesetzt werden kann. Von der Planung bis zur Optimierung sind wir verlässlich an der Seite der Stadt für eine nachhaltige und innovative digitale Entwicklung.“
Mit der Förderung des Projekts kann der Aufbau des Digitalen Zwillings beginnen und soll bis Ende 2025 fertiggestellt sein.
Text: MKUEM, Stadt Speyer und Stadtwerke Speyer Foto: © Klaus Venus
04.03.2024
Speyerer Gastronomiebetriebe können ihre Außenbereiche ab Freitag, 15. März 2024, länger öffnen: Ab dann ist eine Bewirtung der Freisitze in der Nacht zu einem Samstag, zu einem Sonntag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag bis 24 Uhr und an allen anderen Tagen bis 23 Uhr erlaubt. Die Stadt Speyer hat als zuständige Behörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
„Sobald die Tage wieder länger werden und die Temperaturen steigen, zieht es die Menschen auch in den Abend- und Nachtstunden verstärkt nach draußen. Vor allem an Wochenenden und vor Feiertagen verspüren viele den Wunsch, mit Freundinnen und Freunden oder mit der Familie bei einem leckeren Essen im Freien gemeinsam eine gute Zeit zu verbringen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „In seiner Sitzung im Juli 2023 hat der Stadtrat entschieden, diesem Wunsch mit einer Lockerung der Sperrstunde in den Frühjahrs- und Sommermonaten nachzukommen. Zudem können wir mit der Verlängerung der Öffnungszeiten die gastronomischen Betriebe in unserer Stadt unterstützen und sie vor Nachteilen im Wettbewerb mit anderen Kommunen bewahren.“
Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann ergänzt: „Es ist uns wichtig, den Menschen in Speyer und aus der Umgebung wieder ein attraktives Nachtleben anbieten zu können. Eine Abwanderung ins Umland, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten war, wollen wir damit künftig vermeiden. Mit der zeitlichen Befristung der verlängerten Freisitze und der Tatsache, dass nicht an allen Tagen bis 24 Uhr geöffnet werden darf, behalten wir zugleich den Schutz der Nachtruhe der Anwohnenden im Blick.“
Die von der Stadtverwaltung Speyer erlassene Allgemeinverfügung zu den verlängerten Außenbewirtungszeiten gilt vom 15. März bis zum 31. Oktober 2024 und vom 15. März bis zum 31. Oktober 2025. Die Verfügung regelt auch, dass musikalische Veranstaltungen in der Außengastronomie unter Einhaltung der zulässigen Lärmwerte einmal pro Monat pro Fläche an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr bei der städtischen Ordnungsbehörde beantragt werden können.
Es ist geplant, die gesammelten Erfahrungen nach den festgelegten Zeiträumen in diesem und im folgenden Jahr auszuwerten.
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Stadt Landau
08.03.2024
Die Saison 2023/24 der Druckerwochenenden in der Winkeldruckerey im Kulturhof Flachsgasse endet am Samstag, 23., und Sonntag, 24. März 2024, jeweils von 11 bis 18 Uhr, mit dem Künstlerinnen-Duo <usus>: Uta Schneider und Ulrike Stoltz.
Die befreundeten Künstlerinnen arbeiten seit 1986 zusammen, seit 2001 als Duo <usus>. Neben Künstlerbüchern fertigen sie Zeichnungen, Texte, Installationen und Druckgrafik. Ihre Arbeiten wurden international ausgestellt und angekauft; die Künstlerinnen wurden weltweit zu Vorträgen eingeladen. Die beiden arbeiten analog und digital, in Auflage oder als Unikat und sind technisch nicht festgelegt. Gemeinsam waren sie „artists in residence“ bei Nexus Press in Atlanta (2001) und erhielten den Kulturpreis der Stadt Offenbach am Main 2003 sowie 2005 den ersten Seoul Book Arts Award (Korea).
Uta Schneider war 1994 Stipendiatin im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop und wurde 1998 mit dem Kunstpreis des Neuen Kunsthauses Ahrenshoop ausgezeichnet. 2014 war sie Stipendiatin im Musée Boribana in Dakar (Senegal). Ulrike Stoltz erhielt den Künstlerbuchpreis 2020 der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel.
Für das Wochenende in Speyer planen sie, sich mit der Bildlichkeit von Schrift im Druck zu beschäftigen. Sie wollen ihre Arbeit aus dem Umgang mit dem vor Ort vorhandenen Material und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten entwickeln.
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Uta Schneider & Ulrike Stoltz
08.03.2024
Die Jugendberufsagentur Plus Speyer berät und unterstützt junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren mit Wohnsitz in Speyer beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch der sogenannte Alltagsführerschein, der aus vier Modulen besteht, gehört zu ihrem Angebot. Das Modul „Finanzen“ beginnt am 4. April 2024. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Der Alltagsführerschein will Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei helfen, sich auf den Alltag als Erwachsene und ein Leben in den eigenen vier Wänden vorzubereiten. Er besteht aus den vier Modulen „Finanzen“, „Kochen/Ernährung“, „Wohnen/Alltag“ und „Gesundheit“, die kostenfrei und auch einzeln belegt werden können. Jedes Modul umfasst sechs Termine, die jeweils etwa zwei Stunden dauern. Für eine Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Jedes Modul vermittelt unterschiedliche Fertigkeiten und wird nach erfolgreicher Teilnahme durch ein Zertifikat bestätigt. Wer den Alltagsführerschein erhalten möchte, muss alle vier Module besuchen.
Als nächstes startet das Modul „Finanzen“ am Donnerstag, 4. April 2024, 17 bis 19 Uhr, in der Jugendförderung (JuFö), Seekatzstraße 5, Speyer. Dabei werden beispielsweise Fragen zu Verträgen, zum Online-Shopping, zu versteckten Kosten beim Gaming, zu Bankgeschäften, zum Konsumverhalten und zu Versicherungen beantwortet. Eine erfahrene Schuldnerberaterin leitet die Gruppe und ist offen für alle Fragen der Teilnehmenden.
Am 4. Juni 2024 beginnt das Modul „Kochen“, das dienstags von 17.30 bis 19.30 Uhr in der Küche der JuFö angeboten wird. Hier werden leckere Gerichte aus europäischen Ländern gemeinsam zubereitet und natürlich auch verzehrt. Tipps rund um den Einkauf, die Aufbewahrung, Kochvideos und Nachhaltigkeit gehören ebenfalls zum Angebot.
Anmeldungen für die Module des Alltagsführerscheins nimmt Katharina Bentz-Hellmann von der Jugendberufsagentur Plus Speyer entgegen. Sie ist per E-Mail an katharina.bentz-hellmann@vfbb-speyer.net und telefonisch unter der Nummer 06232-14-1904 erreichbar.
Die Jugendberufsagentur Plus Speyer (JBA+ Speyer) ist eine Einrichtung der drei Kooperationspartner*innen Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ludwigshafen, Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen und der Jugendhilfe der Stadt Speyer. Gefördert wird die JBA+ Speyer durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und vom Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen. Außerdem wird sie von der Firma Gabis GmbH kofinanziert.
Weitere Informationen zur Jugendberufsagentur Plus Speyer und zum Alltagsführerschein sind online unter https://www.xn--juf-una.de/programm/schul-und-jugendsozialarbeit/jugendberufsagentur-plus.html zu finden.
Stadtverwaltung Speyer
07.03.2024
Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird der Akazienweg auf Höhe der Hausnummer 26 von Montag, 11. März 2024, bis voraussichtlich Freitag, 15. März 2024, für den Verkehr gesperrt.
Die Straße wird in dieser Zeit als Sackgasse ausgewiesen; eine Umleitung wird eingerichtet. Der Durchgang für Menschen zu Fuß ist weiterhin möglich.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 06232 14-2938 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer
05.03.2024
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer informiert, dass die Erneuerungsarbeiten der Closwegbrücke in Speyer in Kürze zum Abschluss kommen.
Die noch ausstehenden Asphaltarbeiten sowie abschließenden Restarbeiten werden in der kommenden Woche abgeschlossen; von daher wird die neue Brücke nach einer Bauzeit von rund elf Monaten voraussichtlich Ende der 10. KW wieder für den Verkehr freigegeben. Das im Jahr 1966 erbaute Bauwerk stellte die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen dem Stadtteil Vogelgesang und der Innenstadt dar. Aufgrund des Schadensumfangs und den wachsenden Anforderungen an Brückenbauwerke war eine wirtschaftliche Instandsetzung der alten Brücke nicht mehr möglich, so dass diese durch einen Neubau ersetzt werden musste.
Während den Bauarbeiten wurde der Closweg im Bereich der Brücke bis zur Fertigstellung der gesamten Maßnahme für den Verkehr voll gesperrt. Hierfür wurde eine innerörtliche Umleitungsstrecke eingerichtet. Die Bundesstraße 39 musste während der gesamten Bauzeit an drei Wochenenden voll gesperrt werden. Hierzu wurde der Verkehr großräumig über die B 39, L 722, A 61 und die B 9 umgeleitet. Ansonsten konnte der Verkehr auf der B 39 mit eingeschränkter Fahrbahnbreite ungehindert fließen.
Die gesamten Baukosten der Erneuerungsmaßnahme belaufen sich auf rund 1,9 Mio. Euro.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland.
B 39, Closwegbrücke Speyer | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (rlp.de)
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bedankt sich bei den Anwohnern sowie den Verkehrsteilnehmern für das während der Bauzeit aufgebrachte Verständnis hinsichtlich der entstandenen Lärmbelästigungen sowie den durch die Sperrungen verbundenen Verkehrsbehinderungen.
Landesbetriebs Mobilität (LBM) Speyer
01.03.2024
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass aufgrund einer Baustelleneinrichtung eine halbseitige Sperrung der Roßmarktstraße vor dem Haus Nr. 39 bis voraussichtlich 13. März 2024 eingerichtet werden muss. Fußgänger*innen können die Roßmarktstraße weiterhin passieren; die Geschäfte in der Roßmarktstraße sind von der Maximilianstraße aus weiterhin erreichbar.
Stadtverwaltung Speyer
16.02.2024
Wegen Arbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe und Stadtwerke Speyer wird die Hilgardstraße zwischen der Neufferstraße und Am Drachenturm ab Montag, 29. Januar 2024, bis voraussichtlich Freitag, 19. April 2024, für den Verkehr vollständig gesperrt und beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 06232-14-2938 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer
17.01.2024
Aufgrund von Kanalarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird die Carl-Goerdeler-Straße auf Höhe der Hausnummern 4–12 seit Montag, 8. Januar bis voraussichtlich 28. März 2024 für den Verkehr voll gesperrt.
Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Der Durchgang für Zufußgehende ist weiterhin möglich.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer
08.01.2024
Wie am 13. Juli 2022 im gemeinsamen Verkehrsausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion mitgeteilt wurde, müssen im Zuge der Modernisierung des Bahnübergangs Schützenstraße die derzeit bundesweit gültigen Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden. Hierbei gilt es, das Risiko eines Rückstaus auf den Gleisen auszuschließen.
Hierzu bestehen gemäß Planungen der Deutschen Bahn zwei Möglichkeiten: Ein sogenanntes vorgeschaltetes Lichtzeichen oder ein Verbot des Linksabbiegens mittels Verkehrszeichen. Wie sich im Verlauf der Modernisierungsarbeiten herausstellte, konnte die Deutsche Bahn das ursprünglich bevorzugte vorgeschaltete Lichtzeichen nicht wie geplant bis zur Wiederinbetriebnahme des Bahnübergangs installieren, da der Mast des vorgeschalteten Lichtzeichens aufgrund von Konflikten mit vorhandenen unterirdischen Leitungen nicht im öffentlichen Straßenraum platziert werden konnte. Bis eine Lösung zur Platzierung des Masts gefunden ist, muss demnach die Alternativvariante umgesetzt werden.
Daher ist ab sofort ein Linksabbiegen von der Schützenstraße in die Hasenstraße nicht mehr zulässig. Die Zufahrt zum Oberkämmerer-Gebiet erfolgt von Süden über die Holzstraße und die Brücke über den Gießhübelbach oder über den Bahnübergang Alte Schwegenheimer Straße.
Die Stadt Speyer bittet im Namen der Deutschen Bahn die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.
Stadtverwaltung Speyer
02.09.2022
Ab sofort stellt die Stadt Speyer eine neue Baustellenliste zur Verfügung, die die bisherige Kommunikation von laufenden und kommenden Baustellen erweitert und bürgerfreundlicher gestaltet.
Die bisher zur Verfügung gestellte Liste „Alle Baustellen“ führt alle Baustellen, die sich innerhalb des Speyerer Stadtgebiets befinden, stichpunktartig auf. Diese technische Liste gibt auch einen Überblick über die betroffenen Sparten wie Strom, Gas, oder Wasser.
Die nun neu hinzugekommene Liste „Wichtigste Baustellen“ beinhaltet Baustellen, von denen ein bedeutender Teil der Verkehrsteilnehmenden in Speyer signifikant betroffen ist, beispielsweise wegen ihrer lange Dauer und/oder weil wichtige Straßen im Netz betroffen sind. Es werden zusätzlich zu den Baustellen im Speyerer Stadtgebiet auch wichtige Baustellen in der näheren Umgebung aufgeführt, beispielsweise auf der B9 und B39. Darüber hinaus soll auch der in den Jahren 2023 und 2024 geplante Verkehrsversuch zum Postplatz Eingang in diese Auflistung finden. Neben dem voraussichtlichen Zeitraum und der Ursache werden auch die Umleitungen für die verschiedenen Verkehrsarten und bei Bedarf ergänzende Informationen dargestellt. Am Ende der Liste findet sich ferner eine Übersicht zu möglichen Ansprechpartner*innen.
Die neue Baustellenliste ist chronologisch sortiert, sodass die Bürger*innen auf den ersten Blick neu hinzukommende Baustellen erkennen und für ihre nächste Fahrt berücksichtigen können – ohne frustriert erst an der Baustellenabsperrung wenden müssen. Zeit- und nervenschonend für die Bürgerschaft – aber auch gut für die Umwelt, da unnötiger Verkehr vermieden wird.
Die Übersicht über die Baustellensituation wird immer freitags aktualisiert und ist unter www.speyer.de/baustellen im NEWS-TICKER zu finden.
Des Weiteren gibt es auf der Baustellenseite der Stadt Speyer wie gewohnt detaillierte Informationen zu laufenden und kommenden Großbaustellen.
Stadtverwaltung Speyer
18.03.2022
Am Freitag um 15:25 Uhr wurde ein 32-jähriger PKW Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser gab zu Beginn der Kontrolle spontan an gelegentlich zu kiffen. Da der anschließende Drogentest ebenfalls positiv ausfiel, wurde der Speyerer zur Dienststelle verbracht, wo durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwartet ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ein unbekannter Täter entwendete im Zeitraum vom 07.03.2024, 17:30 Uhr bis 08.03.2024, 15:30 Uhr aus einem Hof eines Mehrfamilienhauses in Schwegenheim ein Quad der Marke CForce im Wert von ca. 12.000 Euro.
Nach einer vorangegangenen Körperverletzung am Freitagabend gegen 22:00 Uhr in Germersheim entfernte sich der Beschuldigte mit dem Fahrrad in alkoholisiertem Zustand von der Tatörtlichkeit. Im Rahmen der Fahndung konnte der Beschuldigte gefasst werden. Einen Atemalkoholtest lehnte er ab. Wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Während der polizeilichen Maßnahme leistete der Beschuldigte Widerstand gegen die eingesetzten Polizeibeamten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verbrachte er die Nacht bei der Polizei. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand.
Am 08.03.2024 wurde um 04:35 Uhr in Wörth eine Person auf einem privaten Anwesen von einer Überwachungskamera gefilmt. Diese männliche Person, ca. 30 Jahre alt, habe zunächst an einem auf privatem Gelände abgestellten PKW versucht die Türen des Fahrzeuges zu öffnen um vermutlich aus dem Fahrzeug Gegenstände zu entwenden. Da dieses Fahrzeug offensichtlich verschlossen war, ließ die Person davon ab. Er lief nun an den Haupteingang des Anwesens. Was er dort wollte ist derzeit unklar. Von dort aus verließ der Mann die Wohnanschrift in unbekannte Richtung.
Im Zeitraum zwischen dem 07.03.24; 21.30 Uhr und dem 08.03.2024; 09:20 Uhr wurde in eine Gaststätte am Bahn Kandel durch derzeit noch unbekannte Täter eingebrochen. Durch eine eingeschlagene Scheibe wurde das Objekt betreten und durchsucht. Es konnte eine geringe Menge Bargeld entdeckt und gestohlen werden. Ebenso wurden 3 Flaschen eines amerikanischen Whiskys entwendet. Eine entsprechende Tatortaufnahme ist nach Eingang der Meldung durchgeführt worden. Die Strafanzeige wird nach Abschluss mit allen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
In der Zeit von 08.03.2024, 18:20 und 08.03.2024, 22:10 Uhr, brachen unbekannte Täter gewaltsam über eine Terrassentür in eine Doppelhaushälfte in der Klingener Straße in Billigheim-Ingenheim ein. Im Haus betraten sie sämtliche Räume, durchwühlten Schränke und Schubladen und entwendeten Bargeld.
Ein unbekannter Täter entwendete am frühen Freitagmorgen ein Lieferfahrzeug des „Onkel Memed’s Pizza Grill“. Der weiße Mitsubishi Space Star war im Zeitraum, 08.03.2024, 02 Uhr bis 10 Uhr, in der Marie-Curie-Straße in Landau geparkt. Die Polizeiinspektion Landau hat die Ermittlungen aufgenommen.
Am Morgen des Samstags führte die Polizei Edenkoben im Bereich der Kreuzung der L516 und der K54 eine Geschwindigkeitsüberwachung durch. Innerhalb von ca. eineinhalb Stunden wurden 25 Fahrzeugführer festgestellt, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70km/h übertraten. Unrühmliche Spitzenreiter waren zwei Verkehrsteilnehmer, die mit 106 km/h gemessen wurden. Die beiden erwartet ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Einen weiteren Eintrag wegen einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis erwartet einen 23-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben, der zwar an diesem Tag nur geringfügig zu schnell, aber dafür zum wiederholten Mal ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, da ihm diese bereits im Jahr 2022 entzogen wurde. Ihn erwartet ein entsprechendes Strafverfahren.
Am Nachmittag des 08. März führte die Edenkobener Polizei eine Verkehrsüberwachung entlang der K6 in Höhe der dortigen Backstube durch. Insgesamt wurden fünf Verkehrsteilnehmer festgestellt, die ihr Mobiltelefon während der Fahrt verbotswidrig nutzten (Regelsatz 100 Euro Bußgeld). Vier weitere bezahlten ein Verwarngeld von 30 Euro, weil sie vor Fahrtantritt auf das Anlegen ihres Sicherheitsgurtes verzichteten, während drei andere ihre mitgeführte Ladung nicht vorschriftsmäßig sicherten (Regelsatz 35 Euro Verwarngeld). Ein 33-jähriger Fahrzeugführer hatte an seinem geführten PKW technische Veränderungen vorgenommen, die die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen ließen.
Am 08.03.204, gg 13:15 Uhr, kam es auf der B271 Höhe Kirchheim zu einem Verkehrsunfall mit einem Motoradfahrer. Ein Richtung Grünstadt fahrender PKW übersah bei einem Spurwechsel das neben ihm fahrende Motorrad, kollidierte mit diesem, und es kam zum Sturz des Motoradfahrers. Da dieser über starke Schmerzen an Armen und Beinen klagte wurde er zur eingehenderen Untersuchung ins Krankenhaus verbracht. Während der Unfallaufnahme musste der Verkehrs umgeleitet werden, was zu einer kurzfristigen Verkehrsbehinderung führte. Es entstand ein Sachschaden von ca. 5000EUR
Am 08.03.2024, gg. 18:30 Uhr, kam es auf dem Märzmarkt in Grünstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zweier vorwiegend jugendlicher Gruppen, bei der eine Person ins Gesicht geschlagen und aus einer Gruppe heraus Pfefferspray versprüht wurde. Einige Beteiligte klagten über eine kurze Atemwegsreizung, eine ärztliche Versorgung war jedoch nicht notwendig. Es wurde sämtliche Personalien erhoben und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Am Nachmittag des 08.03.2024, gegen 12.18 Uhr, kam es in Ludwigshafen zu einem Verkehrsunfall, bei dem die beiden Fahrzeugführer, ein 73-Jähriger und ein 45-Jähriger, sowie die weiteren Insassen, leicht verletzt wurden. Die beiden Autos kollidierten an der Kreuzung Sternstraße / Industriestraße. Die insgesamt vier Leichtverletzten wurden in umliegende Krankenhäuser verbracht. An beiden Autos entstand Totalschaden. Die Polizei schätzt den Schaden auf insgesamt rund 80.000 Euro.
Am Freitagmorgen, 08.03.2024, gegen 05:22 Uhr, hat ein junger Mann versucht eine 48-Jährige im Wolfsgrubenweg auszurauben. Der Täter beleidigte die Frau und forderte die Herausgabe ihrer Tasche. Die Geschädigte drohte mit ihrem Ehemann, woraufhin der Täter die Örtlichkeit in unbekannte Richtung verließ. Der Mann konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht mehr festgestellt werden. Die Geschädigte wurde nicht verletzt.
Am Freitagabend, gegen 21:55 Uhr, geriet ein 27-jähriger Mann zwischen den Haltestellen Grenadierstraße und Exerzierplatz in der Straßenbahnlinie 5 mit einer unbekannten männlichen Person in einen Streit, der in einer Handgreiflichkeit mündete. An der Haltestelle Exerzierplatz verließen beide Personen die Straßenbahn. Unmittelbar danach sprühte der Unbekannte dem Geschädigten Pfefferspray in das Gesicht. Anschließend flüchtete er in Begleitung einer Frau und einem Hund in Richtung MA-Käfertal.
Der Geschädigte wurde durch einen angeforderten Krankenwagen medizinisch versorgt.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Käfertal, unter der Telefonnummer 0621-718490, zu melden.
Nachdem am Donnerstag, den 07.03.2024, gegen 10:20 Uhr ein weiblicher Leichnam am Rheindamm bei Hockenheim zwischen Lusshof und Herrenteich aufgefunden wurde, hat die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim die Sonderkommission „Rampe“ eingerichtet. Die Identität der Frau ist weiterhin unklar. Das Ergebnis der Obduktion, welche am Freitagmittag durchgeführt wurde, lässt darauf schließen, dass die weibliche Person durch äußere Gewalteinwirkung zu Tode kam.
Nach der Einrichtung der Sonderkommission „Rampe“ und dem gestrigen Zeugenaufruf, wird dieser in mehrere Sprachen übersetzt, um weitere Zeugen erreichen zu können.
Dead person found on the Rheindamm // Press release no. 2 Hockenheim
After a female body was found on Thursday, March 7, 2024, around 10:20 a.m. on the Rheindamm near Hockenheim between Lusshof and Herrenteich, the Heidelberg criminal investigation department of the Mannheim police headquarters set up the „Rampe“ special commission. The identity of the woman is still unclear. The result of the autopsy, which was carried out on Friday afternoon, suggests that the woman died as a result of external violence.
Am Freitagmorgen, gegen 08:30 Uhr, fuhr eine 27-jährige Fahrradfahrerin mit ihrem Pedelec die Hirschgasse und wollte nach links in die Wilhelmstraße abbiegen. Dabei übersah sie die bevorrechtigte 56-jährige Hyundai-Fahrerin, kollidierte mit dieser und schlug auf der Motorhaube auf. Dank ihres getragenen Schutzhelmes wurde die Radfahrerin nicht ernsthaft verletzt. Sie wurde vor Ort durch einen hinzugerufenen Krankenwagen medizinisch versorgt.
Am Pkw und am Fahrrad entstand ein Gesamtschaden von ca. 3.000 Euro.
Der Verkehrsunfall wurde durch das Polizeirevier Wiesloch aufgenommen.
Polizeipräsidium Mannheim
08.03.2024
Nachdem am 07.03.2024 der Leichnam einer 27-jährigen Frau am Rhein bei Hockenheim durch einen Passanten aufgefunden wurde, setzte die Sonderkommission „Rampe“ die Suchmaßnahmen nach der 51-jährigen Mutter der Getöteten intensiv fort.
Am Nachmittag des 19.03.2024 fanden Polizeitaucher in einem Anglersee bei Bad Mingolsheim den leblosen Körper einer Frau, bei der es sich augenscheinlich um die vermisste 51-Jährige handelt. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist anzunehmen, dass auch sie durch äußere Gewalteinwirkung zu Tode kam. Ein Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor.
Gegen die am 13.03.2024 festgenommenen 43 und 44 Jahre alten Tatverdächtigen, die nach bisherigen Erkenntnissen aus dem persönlichen Umfeld der Getöteten stammen, besteht der dringende Verdacht des gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes zur Verdeckung einer Straftat in zwei tatmehrheitlichen Fällen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen liegt ihnen zur Last, am Abend des 06.03.2024 zunächst die 51-jährige Großmutter und wenige Stunden später die 27-jährige Mutter des fünf Wochen alten Kindes getötet zu haben.
Die Ermittlungen der Sonderkommission „Rampe“ dauern weiter an.
Polizeipräsidium Mannheim
20.03.2024
Nachdem am 07.03.2024 der Leichnam einer 27-jährigen Frau im Bereich des Rheindamms bei Hockenheim aufgefunden wurde, kann die Sonderkommission „Rampe“ erste Ermittlungserfolge vermelden.
Am Abend des 13.03.2024 wurden zwei Personen im Alter von 43 bzw. 44 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis vorläufig festgenommen. Gegen diese besteht der dringende Verdacht, die 27-jährige Frau getötet zu haben. Am 14.03.2024 wurden beide Personen einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Bei der Festnahme konnte ein fünf Wochen altes Mädchen unversehrt in Obhut genommen werden und wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Nach einem durchgeführten DNA-Abgleich steht fest, dass es sich um die Tochter der Getöteten handelt. Diese befindet sich mittlerweile in der Obhut des Jugendamtes.
Die Sonderkommission führt die Suchmaßnahmen nach der 51-jährigen Mutter des Opfers unverändert und intensiv fort. Weiterhin wird auch die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.
Polizeipräsidium Mannheim
15.03.2024
(Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Nachdem am Donnerstag, den 07.03.2024, gegen 10:20 Uhr ein weiblicher Leichnam am Rheindamm bei Hockenheim aufgefunden wurde, konnte die Identität der Frau durch intensive Ermittlungen der Sonderkommission „Rampe“ geklärt werden. Es handelt sich um eine 27-Jährige, die zuvor als vermisst gemeldet war. Nach bisherigen Erkenntnissen kam die 27-Jährige durch äußere Gewalteinwirkung zu Tode.
Die 27-Jährige war in den Tagen zuvor mit ihrer Mutter und ihrer 5 Wochen alten Tochter unterwegs. Deren Aufenthalt ist derzeit nicht geklärt. Bei der Mutter handelt es sich um die
Die Ermittlungen der Sonderkommission „Rampe“ zu den genauen Tatumständen dauern derzeit noch an.
Polizeipräsidium Mannheim
11.03.2024
(Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Nachdem am Donnerstag, den 07.03.2024, gegen 10:20 Uhr ein weiblicher Leichnam am Rheindamm bei Hockenheim zwischen Lusshof und Herrenteich aufgefunden wurde, hat die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim die Sonderkommission „Rampe“ eingerichtet. Die Identität der Frau ist weiterhin unklar. Das Ergebnis der Obduktion, welche am Freitagmittag durchgeführt wurde, lässt darauf schließen, dass die weibliche Person durch äußere Gewalteinwirkung zu Tode kam.
Nach der Einrichtung der Sonderkommission „Rampe“ und dem gestrigen Zeugenaufruf, wird dieser in mehrere Sprachen übersetzt, um weitere Zeugen erreichen zu können.
Dead person found on the Rheindamm // Press release no. 2 Hockenheim
After a female body was found on Thursday, March 7, 2024, around 10:20 a.m. on the Rheindamm near Hockenheim between Lusshof and Herrenteich, the Heidelberg criminal investigation department of the Mannheim police headquarters set up the „Rampe“ special commission. The identity of the woman is still unclear. The result of the autopsy, which was carried out on Friday afternoon, suggests that the woman died as a result of external violence.
Polizeipräsidium Mannheim
08.03.2024
(Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Am Donnerstagvormittag gegen 10:20 Uhr wurde durch einen Passanten am Rheindamm bei Hockenheim zwischen dem Herrenteich und dem Lusshof eine tote Person aufgefunden. Da die Identität der Person derzeit noch nicht geklärt ist und ein Kapitalverbrechen nicht auszuschließen ist, hat das Kriminalkommissariat Mannheim, Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Mannheim die Ermittlungen aufgenommen.
Polizeipräsidium Mannheim
07.03.2024
A 61 / Hockenheim – Speyer – Wegen Sanierungsarbeiten wird die Rheinbrücke A 61, in Richtung Speyer zwischen Hockenheim und dem Kreuz Speyer ab Freitag, 8. März, ca. 20 Uhr, bis Montag, 11, März, ca. 5 Uhr, gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die B 39.
Bereits seit Ende Februar gilt auf einem 200 Meter langen Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometer pro Stunde. Am Wochenende danach müsse die Fahrbahn in entgegengesetzter Richtung gesperrt werden.
Text: Autobahn Südwest Foto: © Speyer 24 NEWS
08.03.2024
Am Donnerstag, kurz nach 14 Uhr wurde ein 50-jähriger Mann in der Maximilianstraße kontrolliert, als dieser ein Fahrrad schob. Da bei dem Mann Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde mit ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher 0,87 Promille ergab. Das Fahrrad, zu dessen Herkunft er widersprüchliche Angaben machte, wurde sichergestellt.
Am Donnerstag, in der Zeit zwischen 10:20 Uhr – 13:30 Uhr wurden durch die Polizei in der Rheinhäuser Straße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt 122 Fahrzeuge gemessen, dabei wurden 6 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, der Höchstwert betrug 44 km/h. Ein kontrollierter, 27-jähriger Fahrzeugführer händigte den Führerschein eines Freundes aus und behauptete zunächst, dass es sein Führerschein sei. Dies stellte sich bei der Kontrolle als falsch heraus, weshalb gegen den Führerscheininhaber ein Verfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren und gegen den Fahrzeugführer zunächst weitere Ermittlungen eingeleitet wurden.3
Am 07.03.2024, gegen 18:30 Uhr, fuhr ein Radfahrer in der Bahnhofstraße vom Gehweg auf die Fahrbahn ein, wodurch eine 69-Jährige PKW-Fahrerin im Fließverkehr ausweichen musste. Durch das Ausweichmanöver touchierte die PKW-Fahrerin einen geparkten PKW am Fahrbahnrand. Der Radfahrer entfernte sich anschließend unerkannt von der Unfallstelle. Eine Personenbeschreibung des Radfahrers liegt nicht vor. Die Schadenssumme an den beiden PKW beläuft sich auf etwa 4.000 Euro.
Am 07.03.2024 um 16:20 Uhr konnte durch Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt ein PKW mit drei Insassen im Alter von 21 Jahren bis 53 Jahre im Bereich der Waldseer Straße kontrolliert werden. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der PKW nicht mehr über eine gültige Versicherung verfügt. Aufgrund mehrfacher Begehung von Verkehrsstraftaten mit diesem PKW durch den 31-Jährigen Eigentümer, wurde der PKW mit dem Ziel der präventiven Einziehung sichergestellt.
Am Freitag, den 08.03.2024, kam es gegen 16:00 Uhr auf der B9 in Fahrtrichtung Frankenthal auf Höhe des Autobahndreiecks Ludwigshafen zu einem Verkehrsunfall zwischen drei beteiligten Fahrzeugen.
Ein 47-jähriger BMW-Fahrer, ein 37-jähriger Seat-Fahrer und der 61-jährige Unfallverursacher mit seinem Mercedes befuhren die B9 in Richtung Frankenthal, wobei der Mercedes-Fahrer kurz vor dem Autobahndreieck Ludwigshafen bei tiefstehender Sonne von einer defekten Sonnenblende abgelenkt wurde. Vermutlich aus diesem Grund fuhr er dem vor ihm befindlichen Seat mit circa 80 km/h auf das Fahrzeugheck auf. Durch den Aufprall wiederrum wurde der Seat nach vorne geschoben und streifte hierbei den BMW.
Der Unfallverursacher selbst und der 37-jährige Verkehrsunfallbeteiligte wurden durch den Unfall leicht verletzt. Der Seat-Fahrer wurde vom Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Es besteht der Verdacht, dass der Fahrer des Mercedes zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt gewesen sein könnte, wodurch entsprechende Verletzungen resultierten.
Zwei der beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Es kam des Weiteren zur Fahrbahnverschmutzung durch auslaufende Betriebsstoffe, weshalb die Fahrbahn durch eine Reinigungsfirma gesäubert werden musste.
Die B9 musste zeitweise zum Zwecke der Unfallaufnahme in Richtung Ludwigshafen voll gesperrt werden.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, sich selbst und weitere Insassen im Fahrzeug während der Fahrt anzuschnallen, um schwerwiegende Verletzungen im Falle eines Verkehrsunfalles zu vermeiden.
Am Donnerstagmorgen gegen 09:45 Uhr missachtete ein 33-Jähriger PKW-Fahrer an der Kreuzung der L528/K18 die Vorfahrt eines 59-Jährigen PKW-Fahrers. Der PKW des 33-Jährigen überschlug sich in Folge des Unfalls. Durch den Zusammenstoß erlitten beide Fahrer leichte Verletzungen, wobei der 33-Jährige in ein Krankenhaus verbracht wurde. Aufgrund der Unfallaufnahme musste der Kreuzungsbereich etwa 1,5 Stunden gesperrt werden. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Im Einsatz befanden sich neben den Einsatzkräften der Polizeiinspektion Schifferstadt auch die Feuerwehr und ein Rettungshubschrauber.
Am Donnerstagmorgen wurde eine Schulwegkontrolle in der Schulstraße in Westheim durchgeführt. Insgesamt musste nur eine unzureichende Kindersicherung geahndet werden. Ansonsten war das Verhalten der „Elterntaxis“ vorbildlich.
Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Polizeiinspektion Germersheim nach einer Auseinandersetzung am Donnerstag gegen 23 Uhr im Bereich der Rheinsheimer Straße. Drei Angreifer hatten auf einen 19 – jährigen mit Schlägen und Tritten eingewirkt. Der 19 – Jährige erlitt Hämatome und musste im Krankenhaus behandelt werden. Weiterhin klagte er über Schmerzen. Zeugen wurden auf die Situation aufmerksam und verständigten die Polizei. Die Tatverdächtigen flüchteten von der Örtlichkeit, konnten allerdings im Rahmen der weiteren Ermittlungen identifiziert werden. Die Tatverdächtigen sind zwischen 16 und 18 Jahre alt. Die Hintergründe zu der Tat sind bislang unklar.
Am Donnerstagabend wurde ein 24-jähriger Autofahrer in der Straße An Fronte Lamotte in Germersheim kontrolliert. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit stellten die Beamten fest, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss stand. Letztlich gab er zu, am Wochenende Kokain konsumiert zu haben. Ihm wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.
Am 07.03.2024 kontrollierte die Polizei zunächst den Verkehr in der Bahnhofstraße in Rülzheim. Hierbei wurden insgesamt sechs Fahrzeuge mit technischen Mängeln und ein „Gurtmuffel“ festgestellt. Zudem war ein Autofahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. In der Rheinbrückenstraße waren nochmal neun Autofahrer nicht angeschnallt und ein Fahrzeug wies technische Mängel auf. Abschließend wurde der Verkehr auf der Bundesstraße 9 ins Visier genommen. Zehn Autofahrer hatten während der Fahrt ihr Handy am Ohr. Einer davon hatte zudem keine Fahrerlaubnis und musste seine Fahrt beenden. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Am Freitag den 08.03.2024 gegen 16:40 Uhr wurde bei Erdarbeiten für die Verlegung von Glasfaserkabel in der Augustastraße in Herxheim eine Gasleitung beschädigt und es kam zu einem Gasaustritt. Die eingesetzten Rettungskräfte sperrten den Gefahrenbereich ab, wenige Anwohner mussten für ca. eine Stunde aus zwei Wohnanwesen evakuiert werden, bis von der beschädigten Gasleitung keine Gefahr mehr ausging. Es wurden keine Personen verletzt, die Reparaturarbeiten dauern noch bis spätestens 22 Uhr an.
Mittwochmorgen gegen 08:00 Uhr gingen zwei Jugendliche einen 15-jährigen Jungen an der Haltestelle „Alte Römerstraße“ körperlich an und zogen diesen am Rucksack zu Boden. Ein Mann und ein Mädchen beobachteten das Geschehen und eilten dem Jungen zur Hilfe. Durch ihr Einschreiten konnte der Angriff beendet werden und die zwei Täter flüchteten fußläufig in Richtung Neubaugebiet. Der Vorfall wurde zu einem späteren Zeitpunkt bei der Polizei gemeldet. Die Personalien des Mannes und des Mädchens sind nicht bekannt.
Donnerstagnachmittag wurde im Bereich der Bienwald-B9 eine Standkontrolle eingerichtet. Neben diversen Ordnungswidrigkeiten wurden auch Straftaten (Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrten unter Drogeneinfluss) geahndet. Außerdem wurden 22 Mängelberichte gefertigt.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde in der Georg-Todt-Straße in eine Gaststätte eingebrochen. Es wurden diverse Gegenstände und Bargeld entwendet.
Zeugen/Hinweisgeber werden gebeten sich mit der Polizei in Wörth in Verbindung zu setzen.
Aus einem Getränkeautomaten in der Bergstraße, wurden am 06.03.24 zwischen 01:00 und 01:20 Uhr, mehrere Getränkeflaschen im Wert von 300.- Euro entwendet.
Am Freitag, 08.03.24, gegen 08:35 Uhr, wurde in der Friedhofstraße in Kapellen-Drusweiler, ein herrenloses Jugend-Mountainbike, Marke Conway, Farbe Rot, aufgefunden.
Am 08.03.2024 wurde der Polizeiinspektion Landau gegen 3 Uhr ein Verkehrsunfall in der Annweilerstraße in Landau gemeldet. Hiernach kollidierte eine Motorradfahrerin ohne Fremdeinwirkung mit einem Stromkasten und entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die 46-Jährige Unfallverursacherin konnte im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen angetroffen werden. Bei ihr konnte Alkoholgeruch festgestellt werden, ein freiwilliger Alkoholtest wurde verweigert. Daher wurde ihr die Mitnahme zur Dienststelle zwecks Blutentnahme eröffnet. Damit war die 46-Jährige nicht einverstanden und schlug mehrmals nach den eingesetzten Beamten. Unter Anwendung von unmittelbarem Zwang musste sie der Blutprobe zugeführt werden. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Die 46-Jährige wird sich nun in Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Am 07.03.2024 wurde gegen 20:50 Uhr im Bereich des Hauptbahnhofes in Landau ein 18-jähriger E-Scooter-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Eine erforderliche Versicherung für den E-Scooter bestand nicht. Darüber hinaus war der 18-Jährige bekifft, Haschischkonsum circa vier Stunden vor der Kontrolle wurde eingeräumt. Daher wurde ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen, diverse Strafverfahren wurden eingeleitet.
Am 07.03.2024 befuhr gegen 16 Uhr ein 29-jähriger Skoda-Fahrer die A65 in Fahrtrichtung Norden und fuhr an der Abfahrt Landau-Zentrum ab. Am folgenden Kreisverkehr war er nach eigenen Angaben mit der Verkehrssituation überfordert und befuhr die falsche Fahrspur. Aufgrund dessen kam es zu einer Kollision mit einer 59-jährigen Mercedes-Fahrerin. Beide Unfallbeteiligte wurden durch den Unfall leicht verletzt und wurden zur weiteren Behandlung durch einen Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser verbracht. Die Schadenshöhe beträgt circa 14000 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Skoda-Fahrer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
Am Donnerstag, den 07.03.2024, befuhr ein 37-Jähriger mit einem Gespann aus einem Transporter und einem Anhänger die A6 in Richtung Mannheim. Auf dem Anhänger befand sich ein Sportboot. Gegen 18:30 Uhr rutschte dieses vermutlich aufgrund schlechter Sicherung kurz nach dem „Leininger Stich“ vom Anhänger und blieb auf dem rechten Seitenstreifen liegen. Am Boot, sowie am Anhänger entstand ein Sachschaden von rund 5.000EUR und beides musste geborgen beziehungsweise abgeschleppt werden. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten der Autobahnpolizei Ruchheim dann fest, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Gespann und der Anhänger nicht zugelassen war. Den 37-Jährigen erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Im Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2024 kam es auf dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Grünstadt zu mehreren Diebstählen von Elektroschrott und Metall. Am Donnerstag, 07.03.2024 gegen 22:36 Uhr meldete ein Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes der Polizei Grünstadt einen aktuellen Einbruch. Der Mitarbeiter konnte über eine Überwachungskamera mehrere Personen auf dem Gelände erkennen. Sofort entsandte Streifen konnten zwei 30 und 35 Jahre alten Männer auf dem Gelände feststellen und festnehmen. Diese hatten in ihren Rucksäcken u.a. Elektrogeräte des Wertstoffhofs verstaut. Weiterhin führten sie einen Fahrzeugschlüssel eines in der Nähe abgestellten VW mit. In dem Fahrzeug konnte kein weiteres Diebesgut festgestellt werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Personen auf freien Fuß entlassen.
Eine 33-jährige Fahrerin eines Pkw Chevrolet befuhr am Mittwoch, 06.03.2024 gegen 18:35 Uhr die L520 von Altleiningen kommend in Fahrtrichtung Neuleiningen-Tal. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches sich anschließend unerlaubt von der Unfallörtlichkeit entfernte. Durch den Zusammenstoß wurde der linke Außenspiegel des Chevrolet beschädigt. Zu dem entgegenkommenden Fahrzeug ist bislang lediglich bekannt, dass es sich um ein größeres, weißes Fahrzeug gehandelt habe.
Am Freitag, 08.03.2024, kurz vor 5 Uhr, wurde der Polizei ein 33-Jähriger mit Blutanhaftungen in Bobenheim-Roxheim gemeldet. Deshalb wurde die Wohnung seiner 24-jährigen Lebensgefährtin in Frankenthal überprüft. Dort wurde die Frau tot aufgefunden. Der 33-Jährige wurde vorläufig festgenommen und soll dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Kriminalpolizei haben die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts aufgenommen. Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen und den Hintergründen der Tat sowie dem Motiv dauern an. Es wird frühestens am kommenden Montag nachberichtet.
Der 33-jährige Tatverdächtige wurde am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu den konkreten Umständen und den Hintergründen der Tat sowie dem Motiv dauern an.
Am Donnerstagnachmittag (07.03.2024), gegen 15:00 Uhr, kam es in in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einer 14-jährigen Radfahrerin. Die 14-Jährige fuhr von der Schillerschule auf der Mörscher Straße in Richtung Mörsch fahren und wollte an einer Einmündung zu einer bislang nicht bekannten Straße nach links abbiegen. Hierbei verspürte sie eine Berührung am Hinterreifen ihres Rads, weshalb sie das Gleichgewicht verlor und stürzte. Der unbekannte Unfallverursacher setzte seine Fahrt fort, ohne sich um seine Pflichten als Verkehrsteilnehmer zu kümmern. Die 14-Jährige wurde verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Hinweise zu dem unfallverursachenden Fahrzeug sind nicht bekannt.
Im Zeitraum vom 11. März bis 17. März 2024 finden im Rahmen der Roadpol Kontrollwoche „Seatbelt“ im PP Rheinpfalz u. a. Schwerpunktkontrollen zur Ahndung von Verstößen gegen die Sicherung von Kindern im Fahrzeug sowie von Gurtverstößen statt. Insbesondere Kinder sind auf die Erwachsenen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer und deren Wahrnehmung der Verantwortung zur richtigen Sicherung angewiesen.
Die ganzjährige Verkehrsüberwachung mittels Kontrollen gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei. Eine Analyse der Verkehrsunfallzahlen im Polizeipräsidium Rheinpfalz verdeutlicht die Notwendigkeit von Kontrollmaßnahmen, um die Senkung der Verkehrsunfallzahlen und auch insbesondere der Anzahl der Unfälle mit Personenschäden zu erreichen.
Im Jahr 2023 ereigneten sich insgesamt 29.741 Verkehrsunfälle, hierbei verunglückten 35 Personen tödlich, was sich in der 5-Jahres-Betrachtung als Höchstwert darstellt.
Durch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts kommt es nach wie vor zu schwersten Verletzungen bei Verkehrsunfällen. Das Anlegen und darüber hinaus auch das korrekte Anlegen des Sicherheitsgurts könnte oftmals diese Verletzungen verhindern. Daher ist es aus polizeilicher Sicht erforderlich, Verstöße gegen § 21a StVO konsequent zu ahnden. Kraftfahrzeugführende können durch ein hohes Entdeckungsrisiko zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung bewegt werden.
„Grenzen überschreiten, um Leben zu retten!“ So lautet der Slogan von ROADPOL, dem europaweiten Polizei-Netzwerk, das die Zahl der Verkehrsunfallopfer senken will. ROADPOL ist ein europaweites Polizeinetzwerk, mit dem Ziel die Zahl der Verkehrsunfallopfer zu senken. Dabei koordiniert es, europaweit nationale Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor. Innerhalb dieses Kontrollverbundes finden über das Jahr verteilt verkehrspolizeiliche Schwerpunktkontrollen statt. Weitere Informationen finden Sie im Netz unter www.roadpol.eu
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von über 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die komplette Vorder- und Südpfalz mit den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.
In der Vorderpfalz sorgen wir, die Beschäftigten der Polizeidirektion Ludwigshafen, rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dafür brauchen wir aber nicht nur gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte. Damit der „Laden“ läuft, benötigen wir auch tatkräftige Unterstützung von Fachkräften, zum Beispiel in den Bereichen Verwaltung, IT oder Haustechnik. Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltungsnahen Beruf und darin vorzugsweise auch schon Erfahrung gesammelt? Dann aufgepasst: Bei der Polizeidirektion Ludwigshafen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Vorzimmerkraft unbefristet in Teilzeit zu besetzen. Neben der Organisation, der Vor- und Nachbereitung von Besprechungen und Gesprächsrunden gehören mitunter die eigenverantwortliche Terminüberwachung, die Unterstützung bei Statistiksachbearbeitung und Qualitätssicherung und die Vorbereitung und Durchführung von Besucherempfängen zum Aufgabenfeld einer Vorzimmerkraft. Gearbeitet wird in einem offenen und altersgemischten Team, welches sich einem abwechslungsreichen und herausfordernden Aufgabengebiet stellt. Zudem besteht die Möglichkeit tageweise im Homeoffice zu arbeiten. Weiterhin bieten wir einen krisenfesten Arbeitsplatz mit unkomplizierter Möglichkeit zum Arbeitszeitausgleich und Einbringen von Erholungsurlaub, flexible Teilzeitmodelle und eine attraktive Altersvorsorge.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2024.
Für weitergehende Informationen und Fragen zum Verfahren stehen Ihnen Herr Herfurth (Tel.: 0621 963-1634) und Herr Dapper Tel.: 0621 963-1651) gerne zur Verfügung.
Kommen Sie in unser Team! Bewerben Sie sich jetzt und trage Sie jeden Tag einen Teil für eine sichere Vorder- und Südpfalz bei. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Am Donnerstagabend (07.03.2024), gegen 19:00 Uhr, befanden sich vier Personen im Alter von 16 – 36 Jahren im Einmündungsbereich der Maxstraße mit der Amtsstraße, als ein Kleintransporter angefahren kam. Aus dem Transporter stiegen mehrere Personen und bedrohten die Personengruppe mit Schaufeln und Messern. Als sich die Gruppe in Richtung eines nahegelegenen Cafés flüchtete, seien die Personen wieder in das Fahrzeug gestiegen und hätten sie verfolgt. Hierbei wurde eine Person aus der Gruppe durch den Außenspiegel des Fahrzeugs gestreift, blieb jedoch unverletzt. Bei Eintreffen der Polizeikräfte konnten lediglich drei Personen aus der Gruppe mit Kleintransporter festgestellt werden. Die drei Männer im Alter von 21-29 Jahren müssen sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Nach ersten Ermittlungen dürfte der Hintergrund für den Übergriff in länger währenden Streitigkeiten zwischen den Gruppen liegen.
Am Donnerstagmittag (07.03.2024, 15:45 Uhr) rief eine bisher unbekannte Person einen 96-Jährigen über dessen Telefon an und gab sich als Mitarbeiter einer Lotterie aus. Der Senior wurde aufgefordert 900 Euro zu überweisen, um den Transport eines angeblichen Gewinns zu bezahlen. Als der 96-Jährige nicht auf die Forderung einging, wurde das Telefonat beendet. Zu einen Schaden kam es nicht.
Am 07.03.2024, gegen 7 Uhr, parkte ein Ludwigshafener sein Auto auf dem Giulini Parkplatz. Als er gegen 16:20 Uhr zu seinem Ford zurückkehrte, bemerkte er Schäden an seinem Fahrzeug. Ein bisher unbekannter Fahrer hatte den Ford touchiert und hierdurch beschädigt. Hiernach verließ dieser anschließend die Unfallörtlichkeit ohne seine Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen Die Schadenshöhe beträgt rund 1000 Euro. Ein Großteil der Unfallfluchten wird auf Parkplätzen oder an am Straßenrand geparkten Fahrzeugen begangen.
Am Donnerstagmittag (07.03.2024, 14:04 Uhr) wurde durch einen Zeugen eine Schlägerei zwischen Jugendlichen an der Straßenbahnhaltestelle „Am Schwanen“ gemeldet. Ein 15-Jähriger wurde hierbei leicht verletzt. Er gab an von einer Gruppe männlicher Personen von hinten gepackt, geschlagen, zu Boden geworfen und getreten worden zu sein.
Durch Hinweise einer Passantin konnten durch die Polizeikräfte eine Gruppe von sieben Jugendlichen verfolgt und in der Nähe angetroffen werden. Diese gaben an, die Tat gesehen zu haben. Eine Beteiligung an der Auseinandersetzung verneinten sie.
Ob es sich bei den Jugendlichen um die Täter handeln könnte, wird aktuell ermittelt. Haben Sie die Tat an der Bahnhaltestelle Am Schwanen gesehen oder können Sie Hinweise geben? Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.
Am Donnerstagmittag (07.03.2024) kam es gegen 12:50 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße an der Einmündung zum Nordring zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 56-jährigen Radfahrer und einem 40-jährigen Fahrer eines VW Passats. Der Radfahrer wurde hierbei leicht verletzt.
Zwischen dem 06.03.2024, gegen 17:40 Uhr, und dem 07.03.2024, gegen 09:05 Uhr, kam es zu einer Unfallflucht in der Sieglindenstraße in Ludwigshafen. Ein 18-Jähriger hatte sein Auto der Marke Land Roover zuvor am Fahrbahnrand der Straße geparkt und musste später einen Schaden an diesem feststellen. Eine bisher unbekannte Person fuhr wahrscheinlich beim Vorbeifahren gegen sein Fahrzeug und verließ anschließend die Unfallörtlichkeit ohne seine Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Der Schaden beläuft sich auf rund 1200 Euro.
Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Zwischen Mittwochnachmittag (06.03.2024), 16:30 Uhr und Donnerstagmorgen (07.03.2024), 05:30 Uhr, brachen Unbekannte einen Container auf einem Firmengelände in der Rohrlachstraße auf und entwendeten mehrere Baumaschinen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 8.500 Euro.
Am 18.02.2024, gegen 11:03 Uhr, wurde der Fahrkartenautomat in der Rheingönheimer Straße durch bisher unbekannte Personen beschädigt. Eine genaue Schadenshöhe steht bislang nicht fest.
Aktuell befindet sich ein Polizeihubschrauber in den nördlichen Mannheimer Stadtteilen zur Durchführung von Suchmaßnahmen im Einsatz. (08.03.2024 – 01:29)
Die polizeilichen Suchmaßnahmen im Bereich der nördlichen Mannheimer Stadtteile, unter Einsatz eines Polizeihubschraubers, sind seit 01.55 Uhr beendet. Zugrunde lag ein Buntmetalldiebstahl.
Eine bislang noch unbekannte Täterschaft öffnete im Tatzeitraum von Freitag, den 01.03.2024, 01:00 Uhr bis Donnerstag, den 07.03.2024 Uhr, 13:10 Uhr, gewaltsam mit einem unbekannten Werkzeug einen Baucontainer. Dieser befindet sich neben dem Bahn-Gelände in der Stotzstraße.
Ersten Ermittlungen zu Folge wurde der Baucontainer aufgeschnitten und etwa 600kg alte Oberleitung sowie mehrere hundert Meter Tragseil entwendet. Die Diebstahls- und Sachschadenshöhe beträgt etwa 7.000 Euro.
Am 07.03.2024 gegen 17:30 Uhr trafen ein 27-jähriger und ein 30-jähriger Mann in der Heidelberger Weststadt auf einen 35-Jährigen. Aus bislang unbekannten Gründen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei hielt der ältere der beiden Tatverdächtigen den Geschädigten fest, während der andere Tatverdächtige mit einer circa 2 Meter langen Holzlatte vier bis fünf Mal kräftig auf den Kopf des Geschädigten und auf dessen Oberkörper einschlug. Der 27-jährige Tatverdächtige schlug zudem mit den Fäusten gegen den Kopf des Geschädigten. Dieser erlitt dadurch eine Thorax-Prellung sowie zwei stark blutende Platzwunden an der Stirn und am Hinterkopf. Bei der Festnahme trug der 30-jährige Tatverdächtige 20 Plomben Haschisch bei sich, während der andere Tatverdächtige Bargeld in vierstelliger Höhe mit sich führte. Die Tatverdächtigen wurden am Freitag der zuständigen Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle wegen Fluchtgefahr gegen die Männer und setzte die Haftbefehle in Vollzug. Die Tatverdächtigen wurden sodann in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Am Dienstag war ein 59-Jähriger mit einem Honda auf der BAB 5 von Heidelberg in Richtung Karlsruhe unterwegs. Um kurz vor 9 Uhr überholte er nach dem Autobahnkreuz Heidelberg auf der linken der beiden Spuren mehrere Lastwagen. Plötzlich drängelte von hinten ein schwarzer Volvo. Dessen Fahrer fuhr sehr dicht auf und betätigte mehrfach die Lichthupe, obwohl der Hondafahrer auf Grund des Verkehrs gar nicht nach rechts hätte einscheren könne. Zudem hielt sich der 59-Jährige an die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass er auch nicht schneller fahren konnte. Nachdem der Überholvorgang abgeschlossen war, wechselte der Hondafahrer vorbildlich nach rechts. Doch damit war für den Drängler die Sache nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand beschleunigte der Volvo stark, überholte den Honda und zog unmittelbar vor diesem nach rechts. Der 59-Jährige konnte eine Kollision nur deshalb verhindern, weil er das andere Fahrzeug im Blick behalten hatte und geistesgegenwärtig auf den Standstreifen auswich. Ein LKW musste auf die linke Spur ausweichen, um nicht mit den Autos zusammenzustoßen. Der Volvofahrer bremste anschließend den Hondafahrer noch massiv aus. Nach seinem rücksichtslosen und lebensgefährlichen Fahrmanöver, beschleunigte der bislang unbekannte Volvo-Fahrer sein Auto und raste mit ihm in Richtung Karlsruhe davon. Gegen den Unbekannten ermittelt die Verkehrspolizei nun wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Sollte sich der Tatverdacht gegen den Fahrer bestätigen, wird er mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen beschädigte eine bislang unbekannte Täterschaft einen kleinen Baum vor einer Schule in der Hildastraße. Der Schaden wird mit 700 Euro veranschlagt. Der unfachmännisch gefällte kanadische Ahornbaum war laut einem Zeugen nicht der erste Fall eines solchen Vandalismus. So kam es dort in der Vergangenheit bereits zu zwei weiteren Sachbeschädigungen an Bäumen. Das Polizeirevier Schwetzingen übernahm die weiteren Ermittlungen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Schwetzingen unter der Telefonnummer 06202-288-0 zu melden.
Im Tatzeitraum zwischen Dienstag, 16:00 Uhr und Mittwoch, 07:45 Uhr wurde durch einen unbekannten Fahrzeugführer ein Verkehrsschild beschädigt, wonach der Unfallverursacher flüchtete.
Der Fahrzeugführer kam nach aktuellem Ermittlungsstand vom asphaltierten Waldweg nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Schutzzonenschild, woraufhin dieses aus dem Boden gerissen und zerstört wurde.
Ersten Ermittlungen zu Folge handelt es sich bei dem flüchtigen Fahrzeug um einen Audi, der der Spurenlage zu urteilen, erhebliche Schäden an der Fahrzeugfront sowie am Unterboden aufweisen müsste.
Am Donnerstag fuhr nach derzeitigem Ermittlungsstand ein 18-Jähriger gemeinsam mit einem Bekannten auf einem E-Scooter auf der Büchertstraße in Richtung Bahnhofstraße. Als der junge Mann um kurz vor 17:30 Uhr nach rechts abbog, übersah er einen Bordstein und kam so zusammen mit seinem Beifahrer zu Fall. Bei dem Sturz verletzten sich beide leicht. Der 18-Jährige musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz mehr hatte. Zudem bestand der Verdacht, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und berauschender Mittel gefahren war, weshalb er eine Blutprobe abgeben musste. Der Verkehrsdienst Heidelberg übernahm die weitere Ermittlungen.
Am Freitagabend gegen 22.30 Uhr kam es in der Bahnhofstraße in Walldorf zu einer Kollision zwischen zwei Pkw. Nach ersten Informationen wurden hierbei zwei Personen verletzt. Derzeit befinden sich Rettungsdienst und Polizei vor Ort. Näheres ist bislang noch nicht bekannt. Es wird nachberichtet.
Wie bereits berichtet, kam es am Freitagabend, gegen 22:30 Uhr, in der Bahnhofstraße zu einem Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr ein 20-jähriger BMW-Fahrer, aus der Ortsmitte kommend, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einen Kreisverkehr in der Bahnhofstraße, überfuhr die Mittelinsel und kollidierte mit einem ordnungsgemäß fahrenden 23-jährigen VW-Fahrer. Anschließend verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen ein Straßenschild sowie einen Baum und kam letztlich an der Hauswand eines Gebäudes zum Stehen. Hierbei wurde auch die Schaufensterscheibe des dortigen Bücherladens beschädigt.
Beide beteiligte Personen wurden bei dem Unfall leicht verletzt und zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht.
Der Gesamtschaden wird auf ca. 200.000 Euro geschätzt.
Gegen den 20-jährigen Unfallverursacher wird nun u. a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Verkehrsdienst Heidelberg strafrechtlich ermittelt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Am Mittwoch kam aus bislang unbekannter Ursache ein 81-Jähriger, der mit seinem Audi auf der Waghäuseler Straße unterwegs war, nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Senior befand sich auf dem Weg in Richtung der L 560, als er um kurz vor 18:30 Uhr über zwei Verkehrsinseln am Altreutweg fuhr und die dortigen Verkehrsschilder beschädigte. Anschließend zog der Audi nach rechts, durchbrach eine Hecke am Fahrbahnrand und kam erst einige Meter weiter auf einem Acker zum Stehen. Die Freiwillige Feuerwehr Neulußheim verhinderte das Einsickern der Betriebsstoffe des verunfallten Audis in den Boden. Zum Glück blieb der Fahrer unverletzt. Die Höhe des Unfallschadens steht noch nicht fest. Das Polizeirevier Hockenheim übernahm die weiteren Unfallermittlungen.
Am Donnerstagnachmittag parkte ein 45-Jähriger seinen VW am Fahrbahnrand vom Emigtalweg in Heiligkreuzsteinach. Nach dem Verlassen rollte das Auto rückwärts und kollidierte dabei gegen 17:45 Uhr mit einem ebenfalls am Fahrbahnrand geparkten VW.
Durch den Aufprall wurden die Stoßstangen der Fahrzeuge zerkratzt und eingedellt, sodass an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro entstand.
Beide Unfallbeteiligten konnten ihre Fahrt nach der Unfallaufnahme durch die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Neckargemünd fortsetzten.
Ein 20-Jähriger befuhr mit seinem Golf gegen 22.45 Uhr den Hammerweg in Weinheim, als unvermittelt ein Hase die Fahrbahn kreuzte. Der Fahrer erschreckte sich nach eigenen Angaben über diesen Vorfall so sehr, dass er sein Fahrzeug ruckartig nach rechts verzog und dabei einen Maschendrahtzaun touchierte. Über diesen Vorfall umso mehr erschrocken, lenkte er nun heftig nach links und traf in der Folge das einzig dort befindliche Hindernis, ein Verkehrsschild. Doch damit nicht genug, denn durch den Aufprall lösten die Airbags des Fahrzeugs aus, wodurch sich der Fahrer leicht verletzte. Der junge Fahrer wurde sicherheitshalber in einem Krankenhaus ambulant untersucht. Das Verkehrsschild wurde von der zu Hilfe geeilten Streifenbesatzung des Polizeireviers Weinheim wieder aufgestellt. Der Schaden am Schild dürfte etwa 100 Euro betragen. Das Auto musste abgeschleppt werden. Der Schaden beläuft sich am Auto auf etwa 4.000 Euro. Der Hase hatte unverletzt das Weite gesucht.
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