Wirtschaft & Finanzen:

Stadtwerke Speyer (SWS GmbH)

Tiefbauarbeiten im Ziegelofenweg

Aufgrund einer akuten Kabelstörung müssen die Stadtwerke Speyer im Ziegelofenweg auf Höhe der Hausnummer 52 kurzfristig Tiefbauarbeiten durchführen. Die Maßnahme wird voraussichtlich 14 Tage in Anspruch nehmen. Die Querung erfolgt in zwei Etappen, so dass die Fahrzeuge im Begegnungsverkehr passieren können.

Stadtwerke Speyer GmbH
18.04.2019

Stadtwerke-Richtfest: Neues Verwaltungsgebäude auf höchstem Energieniveau

Richtfest bei den SWS: (v. l.) Ralf Lang (SWS), Roger Leng, Klaus Seither (beide Seither-Architekten), Dr. Gottfried Jung (SWS-Aufsichtsrat), Wolfgang Bühring (SWS)
(Foto: SWS)

„Mit dem neuen Verwaltungsgebäude wollen wir die Arbeitsatmosphäre und Aufenthaltsqualität für unsere Mitarbeiter und Gäste verbessern“, so die einleitenden Worte von Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), beim Richtfest am 11. April. Der Rohbau stehe jetzt und das Gebäude werde planmäßig bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, sagte Bühring über den repräsentativen Neubau in der Speyerer Industriestraße. Neben Kantine mit Küche und Veranstaltungsraum sollen Büros, Besprechungszimmer und Schulungsräume in dem zweistöckigen Bau auf 280 Quadratmetern entstehen. Die Grundfläche messe 450 Quadratmeter, so könnten auch Pausen und Veranstaltungen auf der Terrasse im Freien stattfinden, erläuterte Bühring. Die Investitionskosten beliefen sich auf 1,7 Mio. Euro.

Dr. Gottfried Jung, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SWS ergänzte, dass es sich bei dem Bau keineswegs um eine 08/15-Lösung handle, sondern um eine zukunftsorientierte Lösung, bei der Energieeffizienz eine wesentlich Rolle spiele. Als Beispiele dafür nannte er das Bauniveau „KFW-55“, wodurch 45 Prozent weniger Primärenergie benötigt würde, als in einem vergleichbarer Neubau, die Beleuchtung mit LED sowie die dann neunte Photovoltaikanlage, die die Stadtwerke auf ihrem Areal verbauten. Besonders hob er die Brennstoffzelle hervor, mit der die SWS eine Pionierleistung erbrächten. Genutzt würde sie zur Strom- und Wärmeerzeugung und wäre aufgrund ihres Innovationsstatus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit 10.000 Euro bezuschusst worden. Abschließend forderte Jung alle Teilnehmer auf, sich die jungen Menschen, die freitags für den Klimaschutz demonstrierten, zum Vorbild zu nehmen und ebenfalls mit anzupacken und zu handeln: „Die Stadtwerke bieten viele Möglichkeiten, wie z. B. ein Solarkataster, und können auch in puncto Klimaschutz ein guter Partner sein“.

Klaus Seither, Architekt des Neubaus, legte viel Herzblut in seinen Richtspruch. Nacheinander ließ er den Bauherrn, die Baumeister, Architekten, Ingenieure und Handwerker hochleben, zerschmetterte schließlich das gefüllte Weinglas und wünschte damit „Glück und Segen“. Nach guter Tradition wies er auf die bunten Tücher hin, die den Richtkranz schmückten. Nach den Handwerkern griffen auch die restlichen Teilnehmer begeistert zu. Alle ließen das Fest bei strahlendem Sonnenschein in geselliger Runde ausklingen.

Stadtwerke Speyer GmbH
18.04.2019

Agentur für Arbeit:

Drei von vier Sanktionen entfallen auf Terminversäumnisse

• Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken
• Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt
• Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung

Zahl der Sanktionen gesunken; Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 gesunken.

Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Beim ersten Pflichtverstoß müssen Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass der Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfällt. Sind die Leistungsberechtigten jünger als 25 Jahre, wird die Regelleistung zu 100 Prozent gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden auch die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen.

Monatliche Sanktionsquote bleibt bei rund drei Prozent; Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt

Pro Monat waren durchschnittlich 3,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.
Im gesamten Jahr 2018 hatten insgesamt 441.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens einmal eine Sanktion. Die Zahl der festgestellten Sanktionen und die Anzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten ist nicht identisch, da teilweise dieselbe Person mehrfach sanktioniert wurde.
Bezogen auf das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Leistung wegen mindestens eines Verstoßes gemindert.
Beide Zahlen zeigen aber: Über 90 Prozent der Leistungsempfänger bleiben von Sanktionen unberührt.

Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete gekürzt werden. „Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern.“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Hintergrund – monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote

Die monatliche Sanktionsquote (3,2 Prozent) und die jährliche Sanktionsverlaufsquote (8,5 Prozent) drücken unterschiedliche Aspekte aus. Die monatliche Sanktionsquote gibt Auskunft darüber, wie viele Leistungsberechtigte zu einem Stichtag im konkreten Monat sanktioniert waren. Diese Zahl lässt sich für jedes Jobcenter ausweisen und nach Personengruppen differenzieren. Sie erlaubt eine differenzierte Analyse darüber, welche Rolle Sanktionen in einem Jobcenter spielen.
Bei der jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Diese Zahl lässt sich bisher nur auf Bundesebene ausweisen. Diese Zahl ist zwangsläufig höher, da im Verlauf eines Jahres in Summe mehr Personen mit einer Sanktion gezählt werden als durchschnittlich zu einem Stichtag im Monat.
Zum Vergleich ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Betrachtet man die Zahl von erteilten Strafmandaten wegen Falschparkens in einer Stadt im Durchschnitt eines Monats, wird diese immer geringer sein als die Summe aller erteilten „Knöllchen“ in derselben Stadt im gesamten Jahr.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Start der Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben im Rahmen der Verleihung des Inklusionspreises für die Wirtschaft am 9. April 2019 den Startschuss für die gemeinsame Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ gegeben.

Die Initiative soll Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren. Sie richtet sich gezielt an die Unternehmen und Betriebe in Deutschland, die derzeit aus den unterschiedlichsten Gründen laut Anzeigeverfahren noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Das sind rund 41.000 Unternehmen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 160.000 beschäftigungspflichtige Unternehmen. Diese sollen mit der Initiative angesprochen, beraten und unterstützt werden. Kernanliegen ist es, Arbeitgeber durch Information und Aufklärung auf die Potenziale von schwerbehinderten Menschen aufmerksam zu machen und sie so für deren Beschäftigung zu gewinnen.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: „Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktlage immer noch bedeutend höher als allgemein. Und das, obwohl schwerbehinderte Arbeitsuchende überdurchschnittlich gut qualifiziert sind, wir nahezu Vollbeschäftigung haben und die Wirtschaft händeringend nach Fachkräften sucht. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen – aber dazu brauchen wir mehr Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen eine Chance geben. Mit der gemeinsamen Initiative setzen wir dabei einen entscheidenden neuen Impuls.“

Vorstand Ressourcen der BA, Valerie Holsboer: „Seit Jahren beschäftigt die BA einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen und bildet Jugendliche mit Schwerbehinderungen aus. Es freut uns sehr, dass es uns 2018 gelungen ist, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf gut zehn Prozent zu steigern. Als werbender Arbeitgeber freuen wir uns über jede einzelne Bewerbung von Menschen mit Behinderung. Schließlich verlieren wir demografiebedingt ein Drittel unserer Belegschaft in den kommenden zehn Jahren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben den inklusiven Gedanken seit vielen Jahren. Wir wünschen uns, dass dieser sich auch auf dem Arbeitsmarkt fest verankert. Deswegen appellieren wir an alle Arbeitgeber, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen und ihnen eine Chance zu geben, ihre Talente und Potenziale einzubringen.“

Präsident der BDA, Ingo Kramer: „Diese Initiative ist gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel und das Ziel, möglichst allen Menschen Teilhabe an Bildung und Erwerbsarbeit zu ermöglichen, das Gebot der Stunde. Konkrete und praxisnahe Beispiele aus Unternehmen sind immer das überzeugendste Argument. Gemeinsam wollen wir noch stärker dafür werben, dass Inklusion zum Gewinn für alle Beteiligten wird.“

Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Christoph Beyer: „Ich kann zu den Unternehmen nur sagen: Trauen Sie sich! Die BIH unterstützt Arbeitgeber nicht nur bei der Einstellung eines Schwerbehinderten, sondern während des gesamten Arbeitsverhältnisses. Sie haben immer einen Ansprechpartner an ihrer Seite – vom Technischen Beratungsdienst bis zum Integrationsfachdienst. Und diese Initiative hat noch einen wirkungsvollen Effekt: Je mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen, desto normaler wird auch unser Zusammenleben. Inklusion ist immer eine Frage, welche Erfahrungen wir machen.“

Die Initiative startete am 10. April 2019 in den sechs Arbeitsagenturbezirken Aachen-Düren, Erfurt, Freiberg, Köln, Neumünster und Reutlingen mit einem gemeinsamen Anschreiben an die betreffenden Arbeitgeber. Nach Auswertung der Pilotphase ist eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet für das Jahr 2020 geplant.

Die operative Durchführung der Initiative liegt bei der BA. Die Initiative wird unterstützt von der Charta der Vielfalt und dem Unternehmensforum e. V..

Das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION wird in die Pilotphase der Initiative eingebunden und wird Betriebe durch direkte Ansprache und Einbindung in seine Netzwerke für Inklusion sensibilisieren und den Austausch mit inklusionserfahrenen Arbeitgebern ermöglichen.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Der Arbeitsmarkt im März 2019 – Einsetzende Frühjahrsbelebung verringert Arbeitslosigkeit

„Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im März weiter zurückgegangen. Obwohl der konjunkturelle Rückenwind nachgelassen hat, entwickelt sich der Arbeitsmarkt alles in allem weiter günstig.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -72.000 auf 2.301.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -157.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von Februar auf März um 72.000 auf 2.301.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein Rückgang um 7.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 157.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sie sich um 0,4 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,1 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 9.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2019 bei 3.254.000 Personen. Das waren 185.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 39.000 erhöht. Mit 44,82 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 482.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 660.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,16 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 61.000.

Arbeitskräftenachfrage

Der Personalbedarf bleibt zum Frühjahrsbeginn hoch. Im März waren 797.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 19.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen leicht um 1.000 Stellen erhöht. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im März 2019 unverändert bei 255 Punkten. Er liegt damit 4 Punkte über dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

773.000 Personen erhielten im März 2019 Arbeitslosengeld, 3.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 4.015.000. Gegenüber März 2018 war dies ein Rückgang von 241.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis März 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 391.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 474.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer und Kaufleute für Büromanagement mit jeweils 18.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusiver Gedanke in der BA fest verankert

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt noch stärker auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Die aktuelle Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung bei der BA liegt bei 10 Prozent.

Am 26. März 2019 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zehnten Mal. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die zentralen Gedanken der Selbstbestimmung und der Inklusion verpflichten die BA als Bundesbehörde – sowohl als Arbeitgeber als auch als Dienstleister am Arbeitsmarkt. Seit Jahren engagiert sie sich in Initiativen für Inklusion, Chancengleichheit und Diversity. Bereits im Jahr 2007 hat die BA die Charta der Vielfalt unterschrieben.

2018: Steigerung der Schwerbehindertenquote auf über zehn Prozent

Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der BA liegt seit Jahren deutlich über dem Zielwert von sechs Prozent für öffentliche Arbeitgeber. Im Jahr 2018 gelang es, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf gut 10 Prozent zu steigern. Eine Inklusionsvereinbarung stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der BA. Sie unterstützt unter anderem die Personalrekrutierung und Personalentwicklung von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die Barrierefreiheit von Gebäuden und Arbeitsplätzen.

Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen:

„Die BA beschäftigt seit Jahren einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen. Es freut uns sehr, dass wir auch den Anteil schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen im Jahr 2018 deutlich auf 9,7 Prozent steigern konnten. Als werbender Arbeitgeber freuen wir uns über jede einzelne Bewerbung
von Menschen mit Behinderung. Schließlich verlieren wir demografiebedingt in den kommenden zehn Jahren ein Drittel der Belegschaft.“

Eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“

Im letzten Jahr hat die BA eine eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“ eingerichtet, die eine Gesamtstrategie für Menschen mit Behinderungen erarbeitet und den inklusiven Gedanken in der BA und am Arbeitsmarkt durchgängig verankert. Um möglichst allen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, ihre Talente und Potentiale einzubringen, hat die BA für ihre Mitarbeitenden individuell abgestimmte Arbeitsplätze erarbeitet und entwickelt diese kontinuierlich weiter.

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag für Beschäftigte mit Behinderungen. Seit 2001 unterstützt ein Kompetenz-Center die passgenaue Arbeitsplatzausstattung für motorisch und sinnesbeeinträchtigte Mitarbeitende. Hierzu zählen beispielsweise Braillezeilen, Vorlagenkameras oder auch Nummernblöcke.

In den Dienststellen der BA gibt es zudem spezielle Interessensvertretungen für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen. Im Rahmen von Gleichstellungsplänen erfährt die Thematik „Frauen mit Schwerbehinderungen“ einen besonderen Stellenwert.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Sparkasse Vorderpfalz:

Online-Voting: Zum Sparkassenjubiläum gibt es 19.000 Euro für Vereine

Sparkassen-Chef Thomas Traue (rechts) überreichte Spenden in Höhe von insgesamt 19.000 Euro an Vereine in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Zehn Vereine aus der Region profitierten vom 190-jährigen Jubiläum der Sparkasse Vorderpfalz. Sparkassen-Chef Thomas Traue überreichte in der Ludwigshafener Hauptstelle Spenden in Höhe von insgesamt 19.000 Euro. 133 Vereine aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis hatten sich um die Unterstützung der Sparkasse beworben. Wer das Geld bekommt hat nicht die Sparkasse entschieden, sondern die Bürger der Region stimmten per Online-Voting ab. In vier Wochen wurden 18.022 Stimmen abgegeben, die meisten davon für den TFC 1861 e.V. Ludwigshafen. Der Verein erhält somit die höchste Spende des Wettbewerbs in Höhe von 5.000 Euro.

Sparkassen-Chef Thomas Traue lobte bei der Spendenübergabe das vielfältige Engagement und die guten Ideen der Vereine. Traue betonte: „Vereine prägen das soziale Miteinander. Hier treffen sich Menschen, die mit Freude und Engagement gemeinsam etwas bewegen und damit auch die Zukunft unserer Region mitgestalten und vorantreiben. Genau an diese Kraft glauben wir als regional verankerte und kommunal getragene Sparkasse und möchten mit unserer Jubiläumsspendenaktion die Kassen der Vereine zusätzlich aufbessern“.

Sparkassen-Chef Thomas Traue verzichtet bewusst auf einen Festakt zum Jubiläum. Er möchte vielmehr die Menschen in der Region das ganze Jahr über mit einer Reihe besonderer Aktionen am 190-jährigen Jubiläum der Sparkasse teilhaben lassen.

Jubiläumsspendenaktion der Sparkasse Vorderpfalz: Die Platzierung der Vereine beim Online-Voting der Bürger

  1. TFC 1861 e.V. Ludwigshafen / Spende: 5.000 Euro / Stimmen: 1177
  2. Tierschutzverein Speyer u.U. e.V. / Spende: 3.000 Euro / Stimmen: 1167
  3. Tierhilfe Ludwigshafen e.V. / Spende: 2.500 Euro / Stimmen: 712
  4. Turn- und Sport-Gemeinde 1881 Friesenheim e.V. / Spende: 2.000 Euro / Stimmen: 649
  5. VTV-Mundenheim 1883 e.V. / Spende: 1.500 Euro / Stimmen: 629
  6. Fontäne Kulturzentrum e.V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 567
  7. VfSK Oppau 1900 eV – Athletenbouler / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 564
  8. Jugendförderverein TV Hochdorf / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 560
  9. Naturspur e. V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 549
  10. TV 1885 Schifferstadt e.V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 529

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Klaus Venus
18.04.2019

Bestnote: Sparkassen-App ist Nummer 1

Die Sparkassen-App wurde von der Zeitschrift „Capital“ zur deutschlandweit besten Banking-App gewählt.

Die Zeitschrift „Capital“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe die Sparkassen-App zur deutschlandweit besten Banking-App gewählt. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Ausschlaggebend für die Spitzenbewertung waren die vielen praktischen Funktionen wie Geldüberweisen von Handy zu Handy per kwitt, die einfache Handhabung aller Konten ganz gleich bei welchem Kreditinstitut und die direkten Anlagemöglichkeiten in der kostenlosen Sparkassen-App. Grundlage für das Ranking ist ein Test des Münchner Analysehauses Tetralog, bei dem insgesamt 26 Apps von klassischen Kreditinstituten, Handybanken und bankunabhängigen Anbietern getestet wurden.

Immer mehr Kunden der Sparkasse Vorderpfalz nehmen digitale Services über die Sparkassen-App in Anspruch. Mit der kostenlosen App „Sparkasse“ kann man beispielsweise Kontosalden und -umsätze einsehen, Überweisungen durchführen und auch beliebig viele Sparkassen-Konten verwalten. Die App ermöglicht aber auch den nächstgelegenen Geldautomaten zu finden, die verlorene Karte sperren zu lassen oder den persönlichen Berater zu kontaktieren. Mit der Funktion „Kwitt“ kann man Geld von Handy zu Handy überweisen und das lästige eintippen einer Überweisung übernimmt die „Fotoüberweisung“, einfach Rechnung abfotografieren und schon wird die Überweisung erledigt. Mit rund 27 Millionen Downloads und mehr als sieben Millionen aktiven Nutzern ist die Sparkassen-App die am weitesten verbreitete Banking-App in Deutschland

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkassen Verlag
18.04.2019

Otterstadt: Experten informieren über Erbrecht

Der Eintritt ist frei, das Platzangebot begrenzt. Eine telefonische Anmeldung unter 0621/5992-333 ist erforderlich.

Jetzt anmelden, solange Plätze frei sind. Die Sparkasse Vorderpfalz lädt am  6. Mai um 18.30 Uhr zur Vortagsveranstaltung „Erben und Vererben“ mit Fachvorträgen in das Remigiushaus Otterstadt ein.

Otterstadt – Nachlassregelung, Erbengemeinschaft, Pflichtteil: Da kann einiges schief laufen. Hilfestellung hierbei soll die Vortragsreihe „Erben und Vererben“ der Sparkasse Vorderpfalz bringen. Die nächste Veranstaltung findet am 6. Mai im Remigiushaus Otterstadt (Speyerer Str. 20) statt. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Eine Fachanwältin für Erbrecht und Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz informieren über eine sinnvolle Nachlassplanung.

Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Wer sein Hab und Gut nach dem Ableben in die richtigen Hände legen möchte, sollte das zu Lebzeiten durch ein gültiges Testament festlegen. Die gesetzliche Erbfolge muss nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen entsprechen. Doch auch wer bereit ist, seinen letzten Willen niederzuschreiben, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert: Wie muss ein Testament aussehen? Wer ist erbberechtigt? Wie können die Erben Steuern sparen? Welche Rolle übernimmt ein Testamentsvollstrecker? Soll ich eventuell einen Teil meines Vermögens in eine Stiftung einbringen? Und wann ist es ratsam, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Antworten hierauf geben die Fachvorträge der Fachanwältin für Erbrecht und die Generationenmanager der Sparkasse am 6. Mai im Remigiushaus Otterstadt.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia.com
18.04.2019


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