Aus dem Gemeinderat am 24. Juli 2019
Achterrat: Vorschläge der Jugendlichen werden umgesetzt/ Stadt schreibt Einzelhandelskonzept fort
Rat stimmt der Ablehnung des Mandats durch Simone Ehrhardt zu / Für die Linken rückt Werner Zieger in den Gemeinderat nach
Gemeinderat erkennt Ablehnungsgrund von Simone Ehrhardt an
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschied das Gremium, dass die für die Partei ‚die Linke‘ gewählte Simone Ehrhardt wegen Vorliegens eines wichtigen Ablehnungsgrundes nach §16 Abs. 1 der Gemeindeordnung nicht in den Gemeinderat eintritt. Dem vorausgegangen war eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11. Juli 2019, das die vorangegangenen beiden Beschlüsse des Gemeinderates als rechtswidrig beanstandet hatte. Der Gemeinderat hatte in seinen Sitzungen am 6. und 24. Juni 2019 jeweils mit Beschluss abgelehnt, Simone Ehrhardt aus ihrer Verpflichtung zum Antritt ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderätin zu entlassen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich bei 6 Enthaltungen angenommen.
Als Nachrücker für Ehrhardt wurde Werner Zieger für die Partei ‚die Linke‘ durch den Oberbürgermeister verpflichtet.
Achterrat: Stadt setzt Vorschläge der Jugendlichen um
Die Stadt Schwetzingen hat in diesem Schuljahr mit dem Achterrat erstmals ein neues Beteiligungsformat für Jugendliche eingeführt, wie dies auch in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorgesehen ist.
In zwei Foren, einem Vororttermin und einem Treffen mit Experten aus der Verwaltung entstanden konkrete Vorschläge und Wünsche der Schüler/innen. In der Sitzung am 2. Mai 2019 präsentierten Mitglieder des Achterrats dann schließlich dem Gemeinderat ihre Wünsche. Diese wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Soweit möglich, wird die Verwaltung jetzt an die Umsetzung der Wünsche gehen. Die Anregungen kamen aus den Arbeitsbereichen Infrastruktur/ Freizeitangebote, Treffpunkte, Jugendzentrum, Jugendevents, Mobilität/ Schulwege, Sicherheit, Digitalisierung, Schule sowie Politik und Beteiligung. Zum Beispiel wird im Kleinen Feld ein Treffpunkt für Jugendliche entstehen und das öffentliche W-LAN weiter ausgebaut. Auch die Idee eines Jugendbürgermeisters soll gemeinsam mit den Jugendlichen umgesetzt werden. Der Achterrat wird als Modell der Jugendbeteiligung in Schwetzingen fortgeführt.
Die Entwürfe für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gehen jetzt mit der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger in das weitere Verfahren. Der technische Ausschuss hat sich im September 2018 für die Fortschreibung des aus dem Jahr 2010 stammenden Einzelhandelskonzeptes ausgesprochen. Es hat sich als Planungsinstrument in der Praxis der letzten Jahre auch im Zusammenspiel mit Plankstadt und Oftersheim außerordentlich bewährt. Beide Nachbarn schrieben ihre Konzepte deshalb ebenfalls fort. Mit der Aktualisierung soll weiterhin die gewünschte Klarheit für die Einzelhandelsentwicklungen in den drei Nachbarkommen bestehen, -Schwerpunkt Nahversorgung- und auch Planungssicherheit für die generelle Einzelhandelsentwicklung unter den Aspekten Schutz der Innenstadt und Entwicklung der sonstigen Gebiete gewährleistet sein. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse der beauftragten Firma Imakomm Akademie, bei der auch alle Schwetzinger Händler befragt wurden, zeigen, dass Schwetzingen ein attraktiver Einzelhandelsstandort ist. Die Zufriedenheit der Händler mit dem Standort und der Geschäftsentwicklung ist überdurchschnittlich hoch. Das Konzept soll Ende des Jahres dann als städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch im Gemeinderat beschlossen werden. Einstimmig, bei einer Enthaltung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Quartier XXXIII“ wird als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat hatte bereits 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans für das 2,8 Hektar große Quartier beschlossen, das zwischen der Luisenstraße, der Augustastraße und der Mannheimer Straße liegt. Durch den Bebauungsplan wird die ortstypische Blockrandbebauung gesichert. Ebenso wird im Innenbereich des Quartiers, wo bisher zwei Gärtnereiflächen liegen, Wohnen mit Einzelhäusern in offener Bauweise ermöglicht.
Der Bebauungsplan trifft auch Festsetzungen zum Erhalt und zur Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, eine stadtklimatisch wirksame Begrünung der Freiflächen und zum Artenschutz. Durch die Begrünung von Flachdachflächen und nicht überbauten Tiefgaragen wird die geplante Flächenversiegelung zum Teil kompensiert, der Regenwasserabfluss verzögert und stadtklimatischen Belangen Rechnung getragen. Mehrheitlich angenommen bei 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt: Abstimmung verschoben
Aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit wurde der Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung am 25. September 2019 verschoben. Leider war wegen der zahlreichen Befangenheiten nicht die geforderte Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt. Für die anstehende erneute Beratung im September reichen dann jedoch schon 3 anwesende und stimmberechtigte Mitglieder aus.
Notstromversorgung für Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung
Die drei Verwaltungsgebäude Bauamt, Rathaus und Ordnungsamt sowie die ‚Hofapotheke‘ sollen eine Notstromversorgung für den Fall eines öffentlichen Stromausfalls erhalten. Mit der Planung ist das Ingenieurbüro bender + ulrich aus beauftragt. Die Anlage wird eine Volllastbetriebszeit von mindestens 72 Stunden haben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 455.000 EUR.
Neubau einer Logistikhalle für die Feuerwehr
Um für einen möglichen Ausfall wichtiger Infrastruktureinrichtungen vorbereitet zu sein, wird auf dem Gelände der Feuerwache eine neue Logistikhalle gebaut. Dort sollen künftig die bereits beschafften Geräte und Materialien gelagert werden, die im Ereignisfall im Rahmen der Kommunalen Bevölkerungshilfe zur Schadensbegrenzung eingesetzt werden können.
Sanierung der Kunststoffsportfläche des Kleinspielfeldes Hebelgymnasium
Da nach 30-jährigem Bestehen immer häufiger Spielfeldausbesserungen notwendig wurden, wird der Kunststoffbelag des Kleinspielfeldes des Hebelgymnasiums nun komplett erneuert. Die Sanierung mittels eines vollständig verklebten Kunststoffgranulates wird durch die Firma Polytan GmbH ausgeführt. Bei dieser Oberfläche handelt es sich um einen Synthesekautschuk, der die für den Sport notwendigen Eigenschaften mit sich bringt und beständiger ist als Kunststoffrasen.
Zuschuss zum Abbruch des Welde-Stammhauses
Die Stadt Schwetzingen gewährt der Weldebräu GmbH einen weiteren Zuschuss in Höhe von max. 150.052,16 EUR zur Erstattung unvorhergesehener Abbruch- und Abbruchfolgekosten. Zuzüglich dazu werden Kosten bis zu 20.000 EUR für noch ausstehende Wiederherstellungsmaßnahmen im Rahmen des Gebäudeabbruchs übernommen. Diese Vereinbarung wurde bereits im Juli 2017 getroffen. Gleichzeitig wird der durch die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstandene Ausgleichbetrag in Höhe von 30.000 EUR mit dem Zuschuss gegengerechnet. Bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Überplanmäßige Ausgabe Mitgliedsbeiträge Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V.
Aufgrund des gestiegenen Finanzierungsbedarfes fallen für das Jahr 2019 in der Musikschule höhere Mitgliedsbeiträge an als in den Vorjahren. Die Erhöhung wurde bereits in der Mitgliederversammlung 2018 beschlossen. Durch die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 45 TEUR kommt es jedoch zu keiner Mehrbelastung, da die Kosten aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden können. Die Stadt Schwetzingen ist durch ihre Mitgliedschaft bei der Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V. zur Begleichung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.
Stadtverwaltung Schwetzingen
27.07.2019
Haben Sie vorgesorgt?: Noch freie Plätze in der Beglaubigungssprechstunde am 2. August 2019
Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am Freitagvormittag, 2. August. Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4, Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.
Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind teilweise kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Das Generationenbüro hat wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14-18 Uhr.
Stadtverwaltung Schwetzingen
27.07.2019