Hochproduktion durch Corona | „Arbeitszeitvorschriften nicht aushebeln“
Lebensmittelindustrie arbeitet am Limit: 290 Beschäftigte in Speyer
Speyer – Sie sorgen für Nachschub im Supermarkt: Die rund 290 Menschen, die in Speyer in der Lebensmittelindustrie arbeiten, leisten in der Coronavirus-Pandemie einen entscheidenden Beitrag dafür, dass Essen und Trinken nicht knapp werden. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Holger Winkow von der NGG-Region Pfalz. Die Politik habe dies erkannt und die Lebensmittelbranche für „systemrelevant“ erklärt. Bei den Beschäftigten allerdings tauchen gerade jetzt viele Fragen auf, so die Gewerkschaft.
„Klar ist, dass die Versorgung mit Lebensmitteln an der Industrie, aber auch am Bäcker- und Fleischerhandwerk nicht scheitert. Wenn Nudelregale einmal leer oder Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, dann liegt das vor allem an übertriebenen Hamsterkäufen und an Problemen in der Logistik“, macht Winkow deutlich. Scharfe Kritik übt der NGG-Geschäftsführer vor allem aber auch an den Vorgaben von Supermarktketten. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Winkow.
Da es, wie auch die Politik bestätigt, in der Lebensmittelindustrie derzeit keinerlei Versorgungsengpässe gibt, warnt die NGG vor geplanten einschneidenden Eingriffen in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Winkow. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.
Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Winkow.
Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden. Umfassende ArbeitnehmerInfos zur Coronavirus-Pandemie – von der notwendigen Vorsorge am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber über die Kinderbetreuung und wichtige Azubi-Fragen bis hin zu Fieberkontrollen am Werkstor – hat die NGG online gestellt: www.ngg.net/corona
Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG
NGG-Region Pfalz
01.04.2020
Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen
Speyer – Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.
Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer.
Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich.
„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“.
Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren.
Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020
Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März
Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“
Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.
Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.
Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.
Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.
Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020
Der Arbeitsmarkt im März 2020
Vor Verschärfung der Corona-Krise jahreszeitlichbedingter Rückgang der Arbeitslosigkeit.
Nürnberg / Deutschland – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen. Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstands der BA, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil informieren am 31.03.2020 um 14.00 Uhr über die aktuelle Situation. Die gemeinsame Pressekonferenz wird in der Bundespressekonferenz stattfinden.
- Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
- Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
- Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.
Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020
Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen
Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen
Berlin / Speyer – Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.
„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und – in letzter Konsequenz – existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist:
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:
Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Nürnberg / Deutschland – Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.
Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020