Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom 17.04.2020 aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 54

Personen in Quarantäne: 95

Stand: 17.04.2020, 13:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Landesweite Regelung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Seit Freitag, 10. April 2020 gilt die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung, die landesweit Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende regelt. Nachdem das Robert-Koch-Institut vergangene Woche Ein- und Rückreisenden aus allen Ländern empfohlen hat, sich nach Einreise in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, hat der Gesetzgeber mit dem Erlass der Änderungsverordnung daraus nun eine Verpflichtung gemacht. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind demnach dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.

Innerhalb des 14-tägigen Zeitraums ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören. Alle, die über die genannten Wege eingereist sind, sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und diese auf das Vorliegen der Verpflichtung der Quarantäne hinzuweisen. Ferner ist die zuständige Behörde unverzüglich über das Auftreten von Krankheitssymptomen zu informieren.

Bei Personen mit Meldeadresse Speyer ist die zuständige Behörde das städtische Ordnungsamt. Dieses ist per E-Mail unter ordnungswesen@stadt-speyer.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein:
Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), ggf. Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).

Ausnahmen der Regelung finden sich in der Änderungsverordnung etwa für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, Personen deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder den Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen. Auch Saisonarbeitskräfte sind von der Regelung nicht betroffen, wenn am Unterbringungsort und am Ort der Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind und das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann in voller Länge unter www.speyer.de/corona, in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“, nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Unterlagen zum Verkehrsausschuss online abrufbar

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus konnte der Verkehrsausschuss am 18. März 2020 nicht wie geplant stattfinden. Da in der Sitzung keine Beschlussfassungen vorgesehen waren, hat die Stadtverwaltung die Informationen zu allen Tagesordnungspunkten schriftlich aufgearbeitet und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Auch für die Öffentlichkeit sind diese über das Datum der ursprünglichen Sitzung im Ratsinformationssystem auf www.speyer.de (unter Rathaus/Stadtrat/Aktuelle Sitzungsunterlagen) abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Stadt erhält Bescheid über Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Wie bereits angekündigt erhält die Stadt Speyer eine Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Am gestrigen Donnerstag, 16. April 2020 ging die schriftliche Zusage über eine Auszahlung in Höhe von 1.264.775 Euro bei der Verwaltung ein.

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Das ist auch finanziell eine Herkulesaufgabe. Ich bin daher froh, dass das Land das erkannt hat und den Gebietskörperschaften finanzielle Hilfe zur Verfügung stellt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit Hilfe der Sonderzahlungen wird die Stadt Speyer unter anderem ein Hilfspaket für soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle auf den Weg bringen. Zudem werden die Mittel zur Beschaffung von Schutzausrüstung genutzt und dienen als Ersatz für ausgefallene oder erlassene städtische Gebühren. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die kommende Stadtratssitzung am 23. April 2020 ist zurzeit in Vorbereitung.

Die Sonderzahlung des Landes wird über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt. Für die Berechnung der Sonderzahlung wurde die Bevölkerungszahl der Stadt Speyer mit dem festgelegten Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 25 Euro multipliziert.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Statement von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum Tod des ersten Covid-19-Patienten in Speyer

„Auch wenn wir damit gerechnet haben, dass es früher oder später auch in Speyer einen ersten Todesfall in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geben wird, macht mich die Nachricht, die mich heute Abend aus dem Diakonissen-Stiftungskrankenhaus erreichte, sehr betroffen. Ein 80-jähriger Mann ist an den Folgen der Covid-19-Lungenerkrankung verstorben. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.

Es ist besonders tragisch, dass wir gerade heute, wo wir in erster Linie über die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesprochen haben, den ersten Todesfall in unserer Stadt zu beklagen haben. Gleichzeitig führt uns das aber auch vor Augen, dass wir im Moment einen Drahtseilakt vollführen müssen. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität im öffentlichen Leben, muss nach wie vor der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung unsere oberste Prämisse sein. Deshalb möchte ich erneut an alle Speyererinnen und Speyerer appellieren: Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre und die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit nicht nur sich, sondern vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen für die eine Infektion mit dem Virus ernste oder im schlimmsten Falle tödliche Folgen haben könnte. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Dann werden wir diese Krise gemeinsam meistern.“

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Erste Geschäfte dürfen ab Montag öffnen

Gemäß der am 15.04.2020 zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung dürfen ab kommenden Montag, 20. April 2020 Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie KfZ- und Fahrradhändler*innen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive unabhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen öffnen.

Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. In diesem Fall ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Speyer erforderlich.

„Uns ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler schwer getroffen haben und dass sie sich alle, zur Sicherung ihrer Existenzen, eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung nach wie vor oberste Priorität haben“, erläuter Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont weiterhin, dass die nun schrittweise eingeleiteten Lockerungen nicht zu einem Rückschlag führen dürfen und daher die Abstands- und Hygieneregelungen zwingend eingehalten werden müssen.

Um ein einheitliches Vorgehen zur gewährleisten, sind alle Einzel-, KfZ- und Fahrradhändler*innen sowie Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive aufgefordert, das unter www.speyer.de/formblatt_handel abrufbare Formblatt ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Speyer einzureichen. Möglich ist das per E-Mail an ordnungswesen@stadt-speyer.de oder per Fax an 06232-14-2458.

Die Einhaltung der Auflagen wird unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter den genannten Kontaktdaten sowie die Wirtschaftsförderung unter Telefon 06232-14-2280 sowie per Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Informationen zu einer möglichen Öffnung von Frisörbetrieben und anderer Dienstleister*innen folgen zu gegebener Zeit.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Pressemeldung und das zur Verfügung gestellte Formblatt vorbehaltlich der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Diese wird voraussichtlich am Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Änderung der Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101

Basierend auf den Erfahrungen der zurückliegenden Wochen werden die Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101 ab kommenden Montag, 20. April 2020 angepasst. Fortan wird das Abstrichzentrum von Montag bis Samstag von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. An Sonntagen bleibt geschlossen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen und die Inanspruchnahme der Testmöglichkeit in der Halle 101 weiterhin genau beobachtet werden. Auf neue Entwicklungen kann im Bedarfsfalls schnell mit einer erneuten Anpassung der Öffnungszeiten reagiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Verkehrsnotizen

Halbseitige Sperrung der Geibstraße

Wegen Straßenbauarbeiten wird die Geibstraße zwischen der Straße Am Technik Museum und der Straße Am Neuen Rheinhafen ab dem 22.04.2020 bis voraussichtlich 30.04.2020, halbseitig gesperrt. Ab der Kreuzung Am Neuen Rheinhafen/Heinkelstraße, wird eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der Straße Am Technik Museum, ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Parkplatz Friedhof gesperrt

Aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten wird der Parkplatz am Friedhof in der Landwehrstraße (am TÜV) ab dem 27.04.2020 bis voraussichtlich 20.05.2020 gesperrt. Als Ausweichparkplatz steht der Parkplatz in der Brunckstraße/Alter Postweg sowie der Parkplatz in der Wormser Landstraße Ecke Auestraße zur Verfügung. 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Parken dort nur mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden erlaubt ist. Verstöße werden kostenpflichtig geahndet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

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