15. Mai: Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig
Am 15. Mai sind die Teilzahlungen für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig. Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die fälligen Beträge eingezogen. Selbstzahler werden gebeten, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Die Stadtkasse bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf die Banklaufzeiten zu achten und das Geld rechtzeitig „auf den Weg zu bringen“, sodass es spätestens am 15. Mai eingeht. Nach dem Fälligkeitstermin müssten für dann noch offene bzw. rückständige Forderungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Nach erfolgloser Mahnung sind Vollstreckungsmaßnahmen mit zusätzlichen Pfändungsgebühren vorgeschrieben. Für jeden angefangenen Monat fallen auch weitere Säumniszuschläge an.
Sie möchten sich in Zukunft den Aufwand und eventuelle Mahngebühren sparen? Wenn Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen, wird die Forderung zum Fälligkeitszeitpunkt automatisch eingezogen und keine Fälligkeit mehr versäumt. Die Formulare für die Einzugsermächtigung finden Sie auf www.schifferstadt.de.
Stadtverwaltung Schifferstadt
10.05.2020
Wiedereröffnung Stadtbücherei mit neuen Nutzungsbedingungen
Am Montag, 11. Mai öffnet die Stadtbücherei, Rehbachstraße 2, nach Abschluss der Umrüstung auf LED-Beleuchtung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Damit die Besucherinnen und Besucher die Bücherei sicher betreten können und das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird, gelten ein paar neue Nutzungsbedingungen.
Die Stadtbücherei ist nur für die Ausleihe geöffnet. Maximal 15 Personen können für je 20 Minuten in den Regalen stöbern. Es sind Mund-Nasen-Masken zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Die an der Eingangstür bereitgestellten Körbe zeigen an, ob die Besucherin oder der Besucher eintreten darf: Steht kein Korb mehr da, muss vor der Tür gewartet werden. Der Zutritt ist nur mit Korb gestattet. Im Eingangsbereich steht zudem ein Desinfektionsspender zur Handdesinfektion. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich über den rund um die Uhr zugänglichen Medienrückgabekasten vor der Eingangstür.
Auf Wunsch stellt das Stadtbücherei-Team auch Medien zur Abholung zusammen. Die Übergabe erfolgt am Fenster neben der Eingangstür ohne Wartezeit. Für Risikogruppen besteht die Möglichkeit der Auslieferung durch den Einkaufsservice des Deutschen Roten Kreuzes. Dafür können sich die Leser auf www.stadtbuecherei-schifferstadt.de die gewünschten Medien suchen und diese per E-Mail an stadtbuecherei.schifferstadt@t-online.de oder telefonisch unter 06235 / 925830 durchgeben. Gerne werden auch Genrebestellungen, z.B. Historische Romane, angenommen und eine „Überraschungstüte“ gerichtet.
Stadtverwaltung Schifferstadt
10.05.2020
Maske tragen im Rathaus
Wer einen Termin im Rathaus hat, wird gebeten diesen ab sofort mit Mund-Nasen-Maske anzutreten. Zum Ausfüllen von Formularen oder Unterschreiben bittet die Stadtverwaltung die Besucherinnen und Besucher überdies einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Seit Mitte der Woche sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung dazu angehalten, zum Beispiel bei Begegnungen auf den Fluren, Masken zu tragen. Persönliche Besuche im Rathaus sind aktuell nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Per Telefon unter 06235 / 440 oder per E-Mail ist die Stadtverwaltung weiterhin erreichbar.
„Der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der von Bürgerinnen und Bürgern steht für uns an oberster Stelle“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk. „Ich bitte daher alle um Verständnis dafür, dass wir Fragen und Anliegen aktuell, wann immer möglich, kontaktlos abarbeiten und bei persönlichen Besuchen darauf bestehen müssen, dass eine Mund-Nasen-Maske getragen und ein eigener Kugelschreiber verwendet wird.“
Stadtverwaltung Schifferstadt
10.05.2020