Erweiterte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis öffnet die Dienstgebäude ab Montag, 11. Mai 2020, schrittweise wieder stärker für den Publikumsverkehr zu den üblichen Öffnungszeiten.
Zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher ist jedoch weiterhin eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich. Dies dient auch zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens. Eine persönliche Vorsprache zu einem Anliegen ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Dienstgebäude nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer sog. Alltagsmaske betreten werden dürfen. Gemäß der Ausnahmeregelung des Landes Rheinland-Pfalz müssen Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen eine Verwendung einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen. Außerdem ist der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.
Weiterhin soll in die Dienstgebäude nur einzeln und nach Aufforderung Einlass am Haupteingang gewährt werden. Innerhalb des Kreishauses werden die angemeldeten Besucher in einem Wegesystem geführt, die Ausgänge sind entsprechend ausgeschildert. Es wird darum gebeten, die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten und längere Aufenthalte im Dienstgebäude zu vermeiden. Selbstverständlich gelten nach wie vor die allgemein gültigen Hygienebestimmungen wie Desinfizieren der Hände und Einhalten der Hust- und Nies-Etikette. Bürgerinnen und Bürger mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen sollen generell die Dienstgebäude nicht betreten.
„Wir arbeiten vorsichtig an einer schrittweisen Öffnung aller Bereiche innerhalb der Dienstgebäude der Kreisverwaltung. Die in den letzten Wochen geforderten Terminvereinbarungen haben sehr gut funktioniert, so dass wir zur Sicherheit aller Beteiligten weiterhin daran festhalten werden. Bitte haben Sie Verständnis für die Vorgaben, die dem Schutz von uns allen dienen“, so Landrat Clemens Körner.
Im Allgemeinen gelten folgende Öffnungsvoraussetzungen für die Dienstgebäude der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:
Das Kreishaus am Europaplatz und das Dienstgebäude in der Dörrhorststraße sind nur nach Terminvergabe innerhalb der üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Termine können bei der bekannten Sachbearbeiterin bzw. dem bekannten Sachbearbeiter vereinbart werden. Kontaktdaten zu den jeweiligen Bereichen und Personen sind auch auf www.rhein-pfalz-kreis.de zu finden. Unter 0621/5909-0 kann man sich außerdem zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbinden lassen.
Online-Terminvergabe bzw. Erreichbarkeit der folgenden Bereiche:
- Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle im Kreishaus:
- Zulassungsstelle: E-Mail-Adresse kfz-zulassung@kv-rpk.de oder
Telefonnummern 0621/5909-5900 und 0621/5909-5780
- Führerscheinstelle: E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@kv-rpk.de oder
Telefonnummern 0621/5909-5280, 0621/5909-5760 und 0621/5909-5450
Die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Dudenhofen und Heßheim sind bis auf weiteres noch geschlossen.
- Ausländerbehörde: E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@kv-rpk.de oder
Telefonnummer 0621/5909-5090.
- Gesundheits- und Veterinäramt:
- Gesundheitsamt: Telefonnummern 0621/5909-7330 und 0621/5909-7340.
- Veterinäramt: Telefonnummer 0621/5909-7640.
Auskünfte und nähere Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Bürgerinnen und Bürger weiterhin beim Team der Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0621/5909-5800. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Nähere Informationen sind auch auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de zu finden.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
11.05.2020
Wechsel des Kreisfeuerwehrinspekteurs
Verabschiedung Patrick Janz und Ernennung Rainer Schädlich
Ursprünglich war geplant, den Wechsel des Kreisfeuerwehrinspekteurs bei einer Feierstunde anlässlich des diesjährigen Kreisfeuerwehrtages in Böhl-Iggelheim würdig zu vollziehen. Leider hat die Corona-Krise auch dieses Vorgehen durcheinander gewirbelt nachdem der Kreisfeuerwehrtag aufgrund der Veranstaltungsverbote abgesagt werden musste.
Stattdessen wurde der bisherige Kreisfeuerwehrinspekteur Patrick Janz von Landrat Clemens Körner ins Kreishaus eingeladen, um ihn am 30. April 2020 aus seinem Dienst verabschieden zu können.
Janz wurde im Oktober 2015 von den Wehrleitern zum Kreisfeuerwehrinspekteur des Rhein-Pfalz-Kreises gewählt. Er engagierte sich insbesondere im Katastrophenschutz. Als Großereignisse fielen in seine Amtszeit der Chemie-Unfall bei der Firma Süd-Müll in Heßheim und der Salzsäureunfall in Schifferstadt.
Nach 5-jähriger Amtszeit gab Patrick Janz sein Ehrenamt als Kreisfeuerwehrinspekteur aus persönlichen Gründen zum 30. April 2020 an seinen Nachfolger Rainer Schädlich ab. Janz bleibt dem Rhein-Pfalz-Kreis allerdings weiterhin als Feuerwehrangehöriger der freiwilligen Feuerwehr Bobenheim-Roxheim erhalten.
Landrat Körner dankte Patrick Janz für die Bereitschaft der Ausübung des Ehrenamtes als Kreisfeuerwehrinspekteurs für den Rhein-Pfalz-Kreis. Er hob hervor, dass Janz in jeder Situation ein besonnener Feuerwehrmann war, auch bei allen Herausforderungen immer strategisch vorging und zur Weiterentwicklung des Amtes des Kreisfeuerwehrinspekteurs beigetragen hat. Er wünschte Janz alles Gute für die Zukunft und freute sich, dass man weiterhin durch die gemeindliche Feuerwehrarbeit in Kontakt bleiben wird.
Nach der Entpflichtung von Patrick Janz wurde sein bisheriger Stellvertreter Rainer Schädlich zum neuen Kreisfeuerwehrinspekteur des Rhein-Pfalz-Kreises ernannt.
Schädlich wurde bereits am 13. Februar 2020 von den zehn Wehrleitern des Rhein-Pfalz-Kreises zum Nachfolger gewählt. Er ist seit Juli 2003 Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maxdorf und wurde zum 01. Februar 2013 zum stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur des Rhein-Pfalz-Kreises ernannt.
Die Amtsübergabe fand zum 01. Mai 2020 statt. Aufgrund der momentanen Situation durch das Coronavirus erfolgte die Ernennung von Rainer Schädlich zum Ehrenbeamten des Rhein-Pfalz-Kreises im gebührenden Abstand voneinander und ohne Handschlag. Die Amtszeit des Kreisfeuerwehrinspekteurs beträgt zehn Jahre. Rainer Schädlich, der in sieben Jahren Stellvertretung viel Erfahrung sammeln konnte, sieht seine Hauptaufgabe im Katastrophenschutz. Schädlich plant und koordiniert wie bisher als stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte des Rhein-Pfalz-Kreises.
Ein Kreisfeuerwehrinspekteur ist vor allem der fachliche Berater des Landrates, insbesondere bei der Übernahme der Einsatzleitung bei Gefahren größeren Umfangs. Darüber hinaus ist er ein Vermittler zwischen den freiwilligen Feuerwehreinheiten des Landkreises und der Kreisverwaltung. Zu seinen Aufgaben gehören aber auch Defizite der überörtlichen Gefahrenabwehr aufzudecken und zu helfen, diese abzubauen sowie die Einsatzbereitschaft der Einheiten des Katastrophenschutzes sicherzustellen. Als fachlicher Ansprechpartner ermöglicht er durch die Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen und anderen Organisationen wie z.B. THW, Bundeswehr, DLRG, Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund und Johanniter Unfallhilfe) eine Unterstützung bei der Gefahrenabwehr.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
11.05.2020
WANN, WENN NICHT JETZT!
20 bundesweit tätige Organisationen und Verbände stellen Forderungen an Bundesregierung und Arbeitgeber
Corona hat das Leben in Deutschland und der ganzen Welt grundlegend verändert. Frauen sind von den wirtschaftlichen und sozialen Kosten wesentlich stärker betroffen.
Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitische Probleme und Schieflagen. Angesichts der existentiellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen auf den Lebensalltag von Frauen auswirken.
Den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und 19 weiteren Organisationen schließen sich die Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Pfalz-Kreises vollinhaltlich an: WANN, WENN NICHT JETZT! werden unsere frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen anerkannt und umgesetzt? Wir erwarten von Politik, Arbeitgeber*innen und allen Verantwortungsträger*innen ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona!
Die Forderungen sind unter anderem:
- Finanzielle Aufwertung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel,
- Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs,
- Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gerecht zu teilen,
- eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.
Lesen sie hier den Aufruf als pdf:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
11.05.2020