Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO)

Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Mittwoch, 19. Juni 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen, die weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.

„Ich bin froh, dass wir mit der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität gehen. Allerdings – und das habe ich schon mehrfach angemahnt – führen uns die aktuellen Ereignisse im Kreis Gütersloh eindrucksvoll vor Augen, wie fragil dieser Erfolg ist und wie schnell es wieder notwendig sein kann, gleich mehrere Schritte zurückzugehen. Damit das nicht passiert, möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die Gefahr, die nach wie vor vom Coronavirus ausgeht, nicht zu unterschätzen und sich weiter an die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu halten,“ so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Lassen Sie uns weiterhin achtsam bleiben und Rücksicht aufeinander nehmen, damit wir uns weiterhin in die richtige Richtung bewegen“, appelliert sie weiter.

Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Privatfeierlichkeiten, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Diese können mit maximal 75 Personen und einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis wieder in angemieteten Räumlichkeiten und auf angemieteten Flächen stattfinden. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sollen möglichst beachtet werden.

Für öffentliche Veranstaltungen wird die maximale Teilnehmerzahl in Innenräumen auf 150 Personen erhöht, im Außenbereich auf 350.

Weiterhin sind wieder Chor- und Orchesterproben und -auftritte sowie Gemeindegesänge in Gottesdiensten erlaubt. Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß ist der Mindestabstand zwischen Personen auf drei Meter zu verdoppeln. Die Landesregierung empfiehlt, solche Tätigkeiten in den Außenbereich zu verlegen.

In Gruppen von maximal zehn Personen werden darüber hinaus wieder das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf erlaubt – auch im Bereich der Kontaktsportarten (beispielsweise Judo).

Die einzuhaltenden spezifischen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.

Die Landesverordnung ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Landesregierung Rheinland-Pfalz
26.06.2020

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