Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Rheinland-Pfalz / Speyer – Am Mittwoch, 16. September 2020, tritt die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) in Kraft, die weitere, moderate Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt und einen verbindlichen Rahmen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten festlegt. Sie ersetzt die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
„Die steigende Zahl an Corona-Infektionen in Zusammenhang mit der Urlaubszeit und den Reiserückkehrer*innen hat uns gezeigt, wie wichtig es nach wie vor ist, die gängigen Hygieneregeln zu beachten. Gerade mit Blick auf den anstehenden Herbst und die damit einhergehende Erkältungssaison kann ich nur an die Bürger*innen appellieren, weiterhin Rücksicht aufeinander zu nehmen und gemeinsam an der Eindämmung des Virus zu arbeiten. Jede und jeder von uns kann seinen Teil dazu beitragen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung bringt ein paar moderate Lockerungen mit sich, die uns einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität bringen – allerdings ohne unsere hart erarbeiteten Erfolge zu gefährden“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich und bietet damit wieder mehr Möglichkeiten, insbesondere für Sport- und Kulturveranstaltungen. Im Außenbereich dürfen unter Einhaltung der Hygienerichtlinien demnach wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Sportveranstaltungen: Sind feste Tribünenkapazitäten vorhanden, können mit Hygienekonzept bis zu zehn Prozent der Plätze belegt werden.
Im Bereich des Einzelhandels darf demnach künftig pro fünf Quadratmeter Verkaufsfläche eine Kundin bzw. ein Kunde zugelassen werden und damit insgesamt doppelt so viele wie bisher.
Weihnachtsmärkte können auf Grundlage der 11. CoBeLVo durchgeführt werden, allerdings in abgewandelter Form – beispielsweise in einem abgegrenzten Areal („Weihnachtsdörfer“) oder indem die Buden der Schausteller*innen großräumig in der Stadt verteilt werden. Die Stadt Speyer prüft derzeit die Durchführung eines kleineren Weihnachtsmarktes im unteren Domgarten, weil dort mehr Schausteller*innen die Möglichkeit zur Teilnahme hätten, als das bei einer verstreuten Aufstellung durch die Stadt möglich wäre. Analog zu den Hygienevorgaben für die sogenannten „mobilen Freizeitparks“ sind dann Maßnahmen wie Einzäunung und Kontaktdatenerfassung notwendig.
Weiterhin ändern sich mit dem Ablauf des heutigen Tages die Regelungen zu kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen. Für Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, endet die kostenlose Testmöglichkeit. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Reiserückkehrer*innen aus Nicht-Risikogebieten demnach nur noch, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – wenn sie also Symptome haben oder durch ihren Beruf, beispielsweise im Gesundheitswesen, besonders gefährdet sind. Einreisende aus einem durch das Robert Koch-Instituts als solches klassifizierte Risikogebiet haben innerhalb von 72 Stunden nach Einreise weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test sowie auf einen Wiederholungstest fünf bis sieben Tage nach Ersttestung. Die Tests kann man beim Gesundheitsamt, an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen.
Die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte können unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ eingesehen werden.
Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden. Oder lesen sie Sie hier als pdf:
Stadtverwaltung Speyer
17.09.2020