Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
SWS: Speyer Crowd-Plattform geplant
37.000 Euro für Vereine und Initiativen gesammelt
Speyer – Die aktuell außergewöhnlichen Zeiten voller neuer Herausforderungen bringen gleichzeitig auch Chancen auf Veränderungen mit sich. So haben die Stadtwerke Speyer (SWS) im vergangenen halben Jahr auf Kommunales Crowdfunding als kommunikationsstrategischen Baustein in der Krise gesetzt.
Über die Plattform des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die die SWS kostenlos nutzen durften, konnten so in den vergangenen sechs Monaten ca. 37.000 Euro für Vereine und Initiativen mit Speyer-Bezug gesammelt und ausgeschüttet werden. Im Detail wurden unterstützt: Christian Uhl (Projekt: Schöne bunte Welt – Ich male dein Bild), Sandra Heß (Projekt: Amazing Boat, Schiffsanlegestelle), Verkehrsverein Speyer (Projekt: Spenden für Hilfsprojekte Round Table/Sozialfond für Schausteller), Speyerer Karnevalgesellschaft (Projekt: Festwagen), Palzrockretter (Projekt: CD-Produktion), Mareile Martin (Projekt: Kunst für Unterstützer).
Das Crowdfunding mit dem VKU konnte Ende September erfolgreich abgeschlossen werden. Die SWS wollen mit einer eigenen Speyer Crowd-Plattform ab 1. Dezember 2020 weitermachen. „Mit der Speyer Crowd gehen wir neue Wege – über das klassische Sponsoring hinaus“, informiert Sonja Daum, Teamleiterin Marketing /Kommunikation bei den SWS. Besonders begeistere sie beim Crowdfunding, dass Projektinitiierende gleichermaßen von Mitstreitern und den SWS unterstützt würden. Die SWS seien somit ein wichtiger Partner, aber nicht der alleinige Geldgeber. „Projekte, für die mehrere Leute zu gewinnen sind, sind in der Regel mit starker emotionaler Bindung, Kreativität und Innovation verbunden“, stellt Daum fest. Eigenschaften die auch gut zu den Stadtwerke Speyer passten.
Interessierte aus Speyer können sich jetzt schon mit Projektideen an die SWS wenden, die dann ab Dezember online gehen: Telefon: 06232/625-2180, E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.
Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Adobe Stock/New Africa
06.10.2020
bademaxx: Hallenbad und Sauna geöffnet seit 28. September
Hallenbad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx öffneten am Montag, 28. September 2020 unter Corona-Auflagen.
Die Systematik mit Zeitspannen bei den Öffnungszeiten, vereinfachter Preisgestaltung und Online-Ticket-System muss auch in der Herbst-/Wintersaison beibehalten werden, informiert bademaxx-Betreiber Stadtwerke Speyer. Nur so können Warteschlangen, Abstandsproblematiken und Diskussionen beim Eintritt vermieden sowie die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Der Eintritt ist ausschließlich mit Online-Tickets möglich. Diese sind zu buchen unter: www.bademaxx.de/tickets. Für Bade- und Saunagäste, die keinen Internet-Zugang haben, wurde im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße eine Verkaufsstelle eingerichtet. Dort können Online-Tickets ausschließlich mittels ec-Karte erworben werden. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr.
Das bademaxx-Betriebskonzept sieht täglich eine Öffnung für Hallenbad und Sauna in zwei Zeitspannen vor (Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Montags ist die zweite und samstags die erste Zeitspanne den Vereinen und Kursen vorbehalten. Eine dritte Zeitspanne ist für das Frühschwimmen vorgesehen (Dienstag und Donnerstag: 6:30 – 8:00 Uhr). Gleichzeitig dürfen 100 Personen das Hallenbad und 70 Gäste die Sauna nutzen. Im Hallenbad gelten Einheitspreise pro Zeitspanne von 5 Euro (ermäßigt 4 Euro) und in der Sauna von 16 Euro pro Zeitspanne. Aufgrund des Online-Ticket-Systems, das nicht mit dem Kassensystem kompatibel ist, können Wertkarten und Gutscheine weiterhin nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, behalten aber ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen: www.bademaxx.de, Telefon: 06232/625-1500.
Stadtwerke Speyer GmbH
06.10.2020
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Arm trotz Arbeit: IG BAU kritisiert Lohn-Drückerei
2.900 Vollzeit-Beschäftigte in Speyer arbeiten zum Niedriglohn
Speyer – 40 Stunden Arbeit pro Woche und trotzdem bleibt es klamm im Portemonnaie: Aktuell arbeiten in Speyer 17 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Insgesamt rund 2.900 Menschen erzielen trotz voller Stundenzahl ein Einkommen unterhalb der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.350 Euro brutto im Monat (Wert für Westdeutschland). Darauf hat die Gewerkschaft IG BAU hingewiesen. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.
„Dass selbst eine Vollzeitstelle häufig nicht ausreicht, um finanziell halbwegs abgesichert zu sein, ist alarmierend“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. In der Region zählten unter anderem die Landwirtschaft, die Gebäudereinigung und die Floristik zu den Branchen, in denen besonders wenig gezahlt werde. Grund dafür sei auch die schwindende Tarifbindung. „Je mehr Firmen aus Tarifverträgen aussteigen, desto schlechtere Karten haben die Beschäftigten. Es droht eine immer tiefere Spaltung des Arbeitsmarktes“, warnt Wunderlich. Diese werde durch die Corona-Pandemie teils verschärft: Beschäftigte im Handwerk könnten nur selten Homeoffice machen. Wegen hoher Mieten in den Städten müssten sie zudem oft weite Pendelwege in Kauf nehmen.
Der Gewerkschafter ruft die Unternehmen in der Stadt dazu auf, sich zu Mitbestimmung und Tarifautonomie zu bekennen: „Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, das den Beschäftigten – und den Betrieben – über Jahrzehnte wachsenden Wohlstand beschert hat. Sie darf nicht unter die Räder kommen.“ Nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung profitieren davon auch die Firmen. In tarifgebundenen Unternehmen steige die Produktivität, Mitarbeiter seien motivierter.
„Aber auch die Politik ist am Zug. Sie sollte mehr für die Tarifbindung tun“, erklärt Wunderlich und nennt das Beispiel des Maler- und Lackiererhandwerks: Dort haben Gesellen Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde. Diese Lohnuntergrenze wurde von der Politik für die ganze Branche zur Pflicht gemacht. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro pro Stunde.
„Klar ist aber auch: Je mehr Menschen sich in den Gewerkschaften engagieren, desto mehr lässt sich gegenüber den Arbeitgebern herausholen“, so Wunderlich.
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
06.10.2020
Bundesagentur für Arbeit
30 Jahre Deutsche Einheit: Arbeitsmarkt in Ost und West auf Annäherungskurs
Nürnberg / Deutschland – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich viel getan auf dem Arbeitsmarkt. Dieser war in drei bewegten Jahrzehnten geprägt von den Herausforderungen der Wendejahre, der größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte, und steht nun ganz aktuell unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.
In den 90er Jahren galt es, die Strukturveränderungen im Osten aufzufangen. Die Arbeitslosenquoten lagen in den späten 90er Jahren im Westen zwischen 8 und 9,5 Prozent, im Osten dagegen kletterten sie auf über 15 Prozent, im Jahr 1998 mit einem vorläufigen Höchststand von 17,8 Prozent.
Seither ist die Arbeitslosigkeit nach einem erneuten Hoch durch die Arbeitsmarktreformen bis 2019 deutlich gesunken und lag nun 6,4 Prozent.
Als die Arbeitsmarktreformen ab 2003 einsetzten, zeigte sich die vorher verborgene Arbeitslosigkeit durch die Zusammenlegung der bisherigen Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe in der nun ausgewiesenen Grundsicherung. In der Folge lagen die Arbeitslosenquoten im Osten bis 2005 bei rund um 18 Prozent, in Westen lagen sie bei acht bis neun Prozent.
Die aktuelle Pandemie stellt den Arbeitsmarkt in Ost, West, Nord und Süd vor besondere Herausforderungen. Wie unser Land mit ihnen fertig werden wird, ist vor allem von der weiteren Entwicklung der Virusinfektionen und eventuellen weiteren wirtschaftlichen Einschnitten abhängig.
Abseits der allgemeinen Entwicklung lohnt sich ein besonderer Blick auf die Frauen. Bei der Beschäftigung von Frauen ist Ostdeutschland Spitzenreiter. Die Erwerbsquote von Frauen war in Ostdeutschland traditionell hoch. Hier gleicht sich Westdeutschland langsam an die ostdeutschen Länder an.
Sowohl in westdeutschen Bundesländern als auch in den ostdeutschen hat die Beschäftigungsquote von Frauen über die Jahre zugenommen. Dabei haben die westdeutschen Frauen über die Jahre aufgeholt. Ostdeutsche Frauen haben aber mit einer Quote von 61,5 Prozent immer noch eine höhere Beschäftigungsneigung als westdeutsche mit 56,5 Prozent.
In den Westdeutschen Bundesländern lagen 2019 die Beschäftigungsquoten von Frauen mit Ausnahme von Bayern (60,3 Prozent) zum Teil deutlich unter 60 Prozent. In allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin (55,3 Prozent) liegen die Beschäftigungsquoten über 60 Prozent.
Spitzenreiter waren die Frauen in Sachsen, von denen 65,2 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen. In Thüringen waren es 63,3 Prozent, in Brandenburg 63,2 Prozent.
In Westdeutschland liegen die Frauen in Bremen und NRW deutlich zurück, in Bremen gingen 51,3 Prozent der Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, in NRW waren es 53,3 Prozent.
Grundsätzlich hat sich also die Beschäftigungsneigung von Frauen in Ost und West über die Jahre angeglichen, auch wenn die Quote im Osten immer noch über der im Westen liegt. In den vorherigen Jahren blieb die Differenz aber weitgehend stabil.
Bundesweites Pilotprojekt von BA, BAVC und IG BCE
Gemeinsam für mehr und bessere Qualifizierung
Nürnberg / Deutschland – Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) engagieren sich im Strukturwandel gemeinsam für die Stärkung der Weiterbildung in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die BA Beschäftigte und Arbeitgeber der Branche gezielt bei der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung von Beschäftigten.
Die Chemie-Industrie ist damit die erste Gesamtbranche in Deutschland, die im Rahmen eines übergreifenden sozialpartnerschaftlichen Abkommens gemeinsam mit der BA die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzt. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde in Nürnberg unterzeichnet. BAVC und IG BCE setzen damit die im Tarifabschluss 2019 verankerte „Qualifizierungsoffensive Chemie“ um, die die 580.000 Beschäftigten in den 1.900 Unternehmen der Branche für den strukturellen Wandel rüsten soll.
BA-Chef Detlef Scheele: „Ein Gewinn für alle“
„Wir begrüßen die Vereinbarung der Sozialpartner in der Chemiebranche über eine umfassende Strategie der Beschäftigtenqualifizierung sehr. Damit ist sie Vorreiter in Deutschland. Sozialpartnerschaftliche Abkommen sind aus unserer Sicht der beste Weg, um Beschäftigte in den kommenden Jahren im Transformationsprozess zu begleiten und bei der Weiterbildung zu unterstützen. Die Sozialpartner kennen die Rahmenbedingungen des Betriebes und die Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten. Wir können dies mit persönlicher Beratung, finanzieller Förderung und unseren digitalen Angeboten flankieren. Damit gewinnen alle: Die Unternehmen sichern ihre Fachkräfte und die Beschäftigten erhalten berufsbegleitend die notwendigen Qualifikationen für neue Tätigkeiten.“
BAVC-Hauptgeschäftsführer Stiller: „Innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“
„Digitalisierung, Klimaschutz und nicht zuletzt die Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel der Wirtschaft massiv. Um langfristig innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung, auch und gerade in der Hochtechnologie-Branche Chemie und Pharma“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Unsere Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und IG BCE ist ein wichtiger Baustein für eine gute Zukunft von Standort und Arbeitsplätzen. Vor allem kann sie dabei helfen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Fachkräftebedarf der Betriebe zu decken.“
IG BCE-Vorstandsmitglied Reinbold-Knape: „In das Know-How der Menschen investieren“
„Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg in der industriellen Transformation. Das gilt für Beschäftigte wie für Unternehmen gleichermaßen“, sagt Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE. „Vor uns liegt eine große Aufgabe, die nur in einer konzertierten Aktion von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat geschultert werden kann. Deshalb ist unsere Zusammenarbeit beispielgebend. Digitalisierung und klimagerechte Transformation müssen zur Chance für die Beschäftigten werden. Deshalb ist es nur konsequent, in das Know-how der Menschen zu investieren. Dafür brauchen wir Instrumente und Beratung, die die Betriebsräte und das Management, aber auch jeden einzelnen Beschäftigten unterstützen.“
Start in drei Pilotregionen ab 2021
Kern der Vereinbarung ist die Beteiligung der BA an gemeinsamen Veranstaltungen in den Betrieben sowie das Angebot zeit- und ortsnaher persönlicher Beratungsgespräche für Arbeitgeber und Beschäftigten. Im Fokus der Beratungen und berufsorientierenden Veranstaltungen durch die BA stehen Entwicklungsperspektiven, Fördermöglichkeiten und geeignete Qualifikationsmaßnahmen. Zugleich können Erwerbstätige ab 2021 auf ein Tool zur Selbsteinschätzung zurückgreifen, das bei der individuellen beruflichen Orientierung unterstützt.
BAVC und IG BCE werden ihre Mitglieder über das Beratungsangebot informieren und dafür werben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich stellen BAVC und IG BCE ein Tool für die Analyse des betrieblichen Qualifikationsbedarfs zur Verfügung, das für die Beratung verwendet werden kann. Ziel ist, die Motivation für Weiterbildung zu fördern und so Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Das Angebot wird im kommenden Jahr zunächst in den Pilotregionen Hessen, Nordost und Nordrhein erprobt und soll im Erfolgsfall bundesweit ausgerollt werden.
Weitere Informationen zur Weiterbildung von Beschäftigten, zum Qualifizierungschancengesetz und zu den Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/
Der Arbeitsmarkt im September 2020
Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar, aber leichte Besserung
Nürnberg / Deutschland – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
- Arbeitslosenzahl im September: -108.000 auf 2.847.000
- Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +613.000
- Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.
Ministerbesuch in bewegten Zeiten: Hubertus Heil bei der Bundesagentur in Nürnberg
Nürnberg / Deutschland – Arbeitsminister Heil führte Gespräche mit Verwaltungsrat, Vorstand, dem Hautpersonalrat und Beschäftigten, um über die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu sprechen.
Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Kassenlage der Bundesagentur für Arbeit binnen weniger Monate auf den Kopf gestellt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil machte sich heute bei einem Besuch in der Nürnberger Zentrale vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation. Er diskutierte mit dem Verwaltungsrat und tauschte sich intensiv mit Vorstand und Beschäftigten aus.
Der Minister wörtlich: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter haben in diesem Jahr Außergewöhnliches zur Bewältigung der Krise und zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig stehen wir weiter vor großen Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern müssen.“
Steffen Kampeter, Vorsitzender des Verwaltungsrats betonte im Vorfeld der BA Haushaltsaufstellung: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Politik ihr Wort hält und mit dem Bundeshaushaltsgesetz sichergestellt werden soll, dass die Bundesagentur schuldenfrei in das Jahr 2022 starten kann.“ Die BA und die Arbeitgeber und Beschäftigten hätten einen immensen finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krisenausgaben geleistet. Es sei daher richtig, dass sich auch der Bund jetzt beteilige, so Kampeter weiter.
Anja Piel, stellvertretende Vorsitzende des Gremiums nahm Bezug auf die Arbeitssituation der Beschäftigten. „Die BA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine enorme Belastung in den letzten Monaten getragen und ein Ende ist noch nicht in Sicht.“ Sie setzte sich daher bei zunehmenden Aufgaben auch für die notwendigen zusätzlichen personellen Ressourcen ein.
Vorstandsvorsitzender Detlef Scheele betonte die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Organisation infolge der Pandemie steht: „Der Vorstand ist sich mit dem Verwaltungsrat einig, dass wir für die anstehenden Herausforderungen auskömmliche finanzielle und personelle Rahmenbedingungen benötigen. Einerseits werden wir noch eine lange Zeit Kurzarbeit in großem Umfang bewilligen, auszahlen und abrechnen müssen. Andererseits kommt der Arbeits- und Ausbildungsmarkt wieder in Bewegung und wir müssen parallel unsere Arbeit wieder verstärkt auf Beratung, Förderung und Vermittlung ausrichten: Für Menschen, die in der Pandemie arbeitslos geworden sind oder wegen der Pandemie ihre Arbeitslosigkeit nicht beenden konnten, für Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen ins Berufsleben starten – und nicht zuletzt für Beschäftigte, in deren Betrieben die Pandemie die Transformationsprozesse massiv beschleunigt hat.“
Bundesminister Heil zog nach seinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine positive Bilanz seines Nürnberg-Besuches: „Eine arbeitsreiche Zeit liegt hinter uns und wir haben die Krise auch noch nicht überstanden. Wir werden weiter um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Und ich bin mir sicher: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA ist unser Arbeitsmarkt jeden Tag in guten Händen!“
Derzeit arbeiten die Finanzexperten der BA unter Hochdruck an der Aufstellung des Haushalts für 2021, der Anfang November vom Verwaltungsrat festgestellt werden wird.
Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020
Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung
Nürnberg / Deutschland – Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon – Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in der Kategorie „Society“ gewonnen. Damit wird auch die Leistung der BA-IT und der gesamten BA insbesondere in den letzten Monaten gewürdigt.
Besonders überzeugt hat die Jury, dass die Anliegen der Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten bei neuen IT-Entwicklungen immer im Vordergrund standen: Die neue App für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld, und der Umbau des Online-Portals zu Beginn der Pandemie sind nur einige Beispiele.
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter und Chief Information Officer (CIO) der BA zur Auszeichnung: „Dieser erste Platz ist eine tolle Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Die Auszeichnung gehört allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IT, die sich in den letzten „Corona-Monaten“ rund um die Uhr sowohl für den stabilen Betrieb als auch die Neu- und Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote ins Zeug gelegt haben, aber auch den Beteiligten aus den anderen Bereichen und aus der Praxis. Dank der Vorarbeit der letzten Jahre konnten wir neue IT-Produkte, die Bürger und Arbeitgeber gerade in Pandemie-Zeiten schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit entwickeln und zur Verfügung stellen.“, so Schmitz.
Der Digital Leader Award ist die führende Auszeichnung für Digital Leadership in Deutschland und wird seit 2016 branchenübergreifend an innovative Projekte sowie die dahinterstehenden Teams und Leader verliehen, die Maßstäbe für die Digitalisierung in Deutschland setzen. In diesem Jahr gab es 83 Bewerbungen mit 24 Finalisten in fünf Kategorien. Weitere Finalisten in verschiedenen Kategorien waren u.a. BMW Group, Deutsche Lufthansa, Fraport, Infineon, Ergo Versicherung und Otto.
Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz
Nürnberg / Deutschland – Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat. Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist komfortabel online unter www.familienkasse.de „Veränderungen mitteilen“ möglich.
Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf www.familienkasse.de unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.
Bundesagentur für Arbeit
06.10.2020