Oberbürgermeisterin Seiler reagiert auf die von Bund und Ländern verkündeten Eindämmungsmaßnahmen – Solidarität und Augenmaß gefordert
Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit zu einem „Wellenbrecher-Lockdown“ kommen wird, um den inzwischen exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist im Laufe dieser Woche eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die von der Stadt Speyer verabschiedete Allgemeinverfügung ersetzen wird.
„Ich hätte mir bei den Maßnahmen eine stärkere Orientierung am tatsächlich stattfindenden Infektionsgeschehen und damit eine bessere Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewünscht – es sind kaum Infektionen aus Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios bekannt. Wir wissen aus den Erfahrungen, die wir mit unserem Abstrichzentrum gesammelt haben, dass die weit überwiegende Zahl der Infektionen in Privatwohnungen, bei Privatfeierlichkeiten und am Arbeitsplatz stattfinden, wahrscheinlich, weil man sich im Kreise der Familie und insbesondere im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle in falscher Sicherheit wiegt und eher dazu neigt, im Umgang mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Das sind die Orte, an denen wir ansetzen müssten“, ordnet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein. „Dass die Gastronomie und Freizeitbranche, die in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle die Hygieneregeln befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, nun erneut schließen muss, ist für alle trotz der parallel angekündigten Kompensationsmaßnahmen eine sehr bittere Pille“, so Seiler weiter.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Montag, 2. November 2020, wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten sollen. Demnach werden Bürger*innen angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, soll es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke geben.
Geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt wird außerdem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen dann nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden.
Weiterhin sollen Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen werden bzw. geschlossen bleiben – nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Weiterhin sollen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen schließen. Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sollen unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen werden. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet.
Gelten sollen die Einschränkungen bis einschließlich Montag, 30. November 2020.
„Auch, wenn ich mir ein verhältnismäßigeres Maßnahmenpaket gewünscht hätte, müssen wir uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Um nicht in eine Endlosspirale aus Lockerungen und Lockdown zu geraten, muss aber auch klar sein, dass im Kampf gegen die Pandemie ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem unsere stärkste Waffe ist. Wir müssen dafür sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, um ausreichend Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu haben. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Testangeboten und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung, um Cluster und Hotspots rechtzeitig zu identifizieren. Das ist die Baustelle, die wir in den Griff bekommen müssen“, resümiert Oberbürgermeisterin Seiler.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
29.10.2020