Fallzahlen vom Freitag (04.12.2020)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 956 (+ 31)
Davon bereits genesen: 354
Todesfälle: 8 (+ 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 322,4
Warnstufe: Rot
Stand: 04.12.2020, 14:00 Uhr
Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
05.12.2020
Stadt Speyer: Corona-Maßnahmen
Ausgangsbeschränkung ab 07.12.2020
Zu den beabsichtigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fand am Freitag ein konstruktiver Austausch der Landesregierung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal statt. Es wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen und vorgesehen.
Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein.
Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020
Anmerkung der Redaktion: Eine Ausgangsbeschränkung ist so bereits in Ludwigshafen und Mannheim in Kraft. Am Montag folgen neben Speyer, noch Frankenthal sowie der gesamte Rhein-Pfalz-Kreis.
Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird erneut beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet
Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Stadt und der gesamten Region Vorderpfalz wird die Stadtverwaltung Speyer wie schon im Frühjahr ihren Dienstbetrieb ab Montag, 7. Dezember 2020, einschränken. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit bleibt gewährleistet. „Die Zahl der sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr muss auch am Arbeitsplatz minimiert werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert an alle Arbeitgeber der Region, überall dort wo möglich, ebenfalls auf verstärktes Home-Office zu setzen.
„Die besonders kritische Situation in Speyer verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Als Chefin der Verwaltung muss ich auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen und flexibles Arbeiten ermöglichen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs“, erläutert die Oberbürgermeisterin diesen Schritt. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiter*innen dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zu Hause auf Abruf bereit hält, bleibt die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet werden. Die Regelung gilt bis zum 20. Dezember 2020.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020