Corona
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.
Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.
Insgesamt wurden uns seit gestern (29.12.) 58 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:
Gemeinde | Anzahl |
Altrip | 1 |
Beindersheim | 0 |
Birkenheide | 3 |
Bobenheim-Roxheim | 4 |
Böhl-Iggelheim | 9 |
Dannstadt-Schauernheim | 2 |
Dudenhofen | 4 |
Fußgönheim | 1 |
Großniedesheim | 0 |
Hanhofen | 0 |
Harthausen | 1 |
Heßheim | 0 |
Heuchelheim | 2 |
Hochdorf-Assenheim | 0 |
Kleinniedesheim | 1 |
Lambsheim | 0 |
Limburgerhof | 7 |
Maxdorf | 3 |
Mutterstadt | 4 |
Neuhofen | 1 |
Otterstadt | 2 |
Rödersheim-Gronau | 1 |
Römerberg | 3 |
Schifferstadt | 8 |
Waldsee | 1 |
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene Einrichtungen:
Ludwigshafen:
DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe
Speyer:
AfA
Leider wurden uns seit gestern auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:
- Ludwigshafen: 1
- Frankenthal: 0
- Speyer: 1
- Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Altrip 2, Maxdorf 3)
Stand: 30.12.2020
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.
Insgesamt wurden uns seit gestern (28.12.) insgesamt 50 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:
Gemeinde | Anzahl |
Altrip | 3 |
Beindersheim | 0 |
Birkenheide | 1 |
Bobenheim-Roxheim | 4 |
Böhl-Iggelheim | 2 |
Dannstadt-Schauernheim | 1 |
Dudenhofen | 10 |
Fußgönheim | 0 |
Großniedesheim | 0 |
Hanhofen | 0 |
Harthausen | 1 |
Heßheim | 0 |
Heuchelheim | 0 |
Hochdorf-Assenheim | 0 |
Kleinniedesheim | 0 |
Lambsheim | 0 |
Limburgerhof | 2 |
Maxdorf | 2 |
Mutterstadt | 4 |
Neuhofen | 1 |
Otterstadt | 1 |
Rödersheim-Gronau | 0 |
Römerberg | 4 |
Schifferstadt | 10 |
Waldsee | 4 |
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene Einrichtungen:
Ludwigshafen:
Domicil Seniorenpflegeheim, St. Marienkrankenhaus, KH Guter Hirte,
Rhein-Pfalz-Kreis:
Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg)
Speyer:
AfA
Weiterhin wurden uns leider seit gestern auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:
- Ludwigshafen: 5
- Frankenthal: 1
- Speyer: 1
- Rhein-Pfalz-Kreis: 2 (Mutterstadt 1, Schifferstadt 1)
Stand: 29.12.2020
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.
Insgesamt wurden uns über die Weihnachtsfeiertage vom 23. bis 28. Dezember 2020 insgesamt 179 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:
Gemeinde | Anzahl |
Altrip | 4 |
Beindersheim | 4 |
Birkenheide | 5 |
Bobenheim-Roxheim | 4 |
Böhl-Iggelheim | 8 |
Dannstadt-Schauernheim | 8 |
Dudenhofen | 10 |
Fußgönheim | 4 |
Großniedesheim | 0 |
Hanhofen | 3 |
Harthausen | 7 |
Heßheim | 2 |
Heuchelheim | 2 |
Hochdorf-Assenheim | 3 |
Kleinniedesheim | 3 |
Lambsheim | 2 |
Limburgerhof | 5 |
Maxdorf | 10 |
Mutterstadt | 22 |
Neuhofen | 5 |
Otterstadt | 2 |
Rödersheim-Gronau | 2 |
Römerberg | 17 |
Schifferstadt | 41 |
Waldsee | 6 |
Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.
Betroffene Einrichtungen:
Ludwigshafen:
Domicil Seniorenpflegeheim, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Hans-Barden-Haus, Seniorenheim DRK Melm, Vitanas Seniorenzentrum, Marienkrankenhaus
Rhein-Pfalz-Kreis:
St.-Sebastian-Seniorenheim (Dudenhofen), Seniorenresidenz Römergarten (Harthausen), Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg), Seniorenheim St. Johannes (Schifferstadt), Rhein-Pfalz-Stift (Waldsee)
Frankenthal:
Caritas Heilig Geist, Frankenthaler Sonne
Speyer:
AfA, Diakonissen-Krankenhaus
Weiterhin wurden uns leider auch 40 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:
- Ludwigshafen: 21
- Frankenthal: 2
- Speyer: 3
- Rhein-Pfalz-Kreis: 14 (Böhl-Iggelheim 1, Dudenhofen 3, Harthausen 3, Limburgerhof 1, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 1, Schifferstadt 3)
Stand: 28.12.2020
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020
Impfzentrum in Schifferstadt steht bereit
Terminvergabe erfolgt zentral über das Land
Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.
Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.
Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in Schifferstadt wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline eingerichtet worden, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.
Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020
Silvester 2020
Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen im Vorjahr traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises
31.12.2020
Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.
Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.
Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.
Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020