Einbringung des Haushaltes 2025 der Stadt Speyer
Zu Beginn der Haushaltsberatungen Mitte September 2024 stand ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 24 Millionen Euro. Trotz aller Bemühungen der am Planungsprozess beteiligten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Speyer gelang es nicht, den geforderten Haushaltsausgleich der Landesregierung für das Jahr 2025 und die folgenden Finanzplanjahre zu erreichen. So wurde der Haushalt 2025 am 14. November 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 9,97 Millionen Euro in den Stadtrat eingebracht.
Folgende Faktoren erschweren erheblich das von der Landesregierung geforderte Ziel:
Die Einnahmen werden bei den Schlüsselzuweisungen zurückgehen, die von 17,76 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 5,74 Millionen Euro im Jahr 2024 sanken. Gründe dafür sind die gesetzliche Änderung des kommunalen Finanzausgleiches und die hohe Finanzkraft der Stadt Speyer. Diese entwickelte sich von 57,96 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 98,94 Millionen im Jahr 2024.
Auf der anderen Seite werden die Aufwendungen erheblich steigen durch die aktuelle Zinsentwicklung, die neuen Vorgaben im Brandschutz und im IT-Bereich, durch die Neuregelung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und die sehr stark gestiegenen Aufwendungen im sozialen Bereich. Letzteres betrifft konkret die Förderung der Kindertagesstätten freier Träger, die Jugendförderung, die Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit, die Eingliederungshilfen, die Hilfe zur Pflege sowie die Leistungen nach dem AsylbLG und Grundsicherung.
Auf den Anstieg der Sozialaufwendungen hat die Stadt Speyer keinen Einfluss, denn es handelt sich zum größten Teil um Auftragsangelegenheiten von Bund und Land, die nur anteilig der Stadt Speyer erstattet werden. Die Vergütungsvereinbarungen wurden mit dem Land und den freien Trägern unter Ausschluss der Kommunen verhandelt.
Zur Verbesserung der kommunalen Finanzen wurde den Kommunen ab 2012 der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ (KEF-RP) als eine mittel- bis langfristige Maßnahme zur Entschuldung beziehungsweise Teilentschuldung angeboten. Ziel war es, die bestehenden Liquiditätskredite der Kommunen zu senken. Im Rahmen des KEF hat die Stadt Speyer seit dem Jahr 2017 ihre Liquiditätskredite von 119.000.000 Euro auf rund 55.726.948 Euro, wovon der Gesamtbetrag von 52.000.000 Euro vom inländischen Geldmarkt stammt, zum 31. Dezember 2023 abgesenkt.
Durch die Teilnahme am Programm PEK-RP („Partnerschaft Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“) ab dem 1. Januar 2024 wurde die Teilnahme am KEF zum 31. Dezember 2023 beendet.
Das neue Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das PEK, reicht nicht aus, um das zukünftige Anwachsen der kommunalen Liquiditätskredite zu verhindern. Denn das Nettodefizit im sozialen Bereich steigt kontinuierlich an, ohne dass die Kommunen für die Auftragsangelegenheiten von Bund und Land eine kostendeckende Erstattung erhalten. Dieses Nettodefizit ist mit einer Hebesatzerhöhung und der Erhöhung von Gebühren unmöglich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ist nicht mehr gegeben und damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nicht zu erreichen.
Eckdaten des Haushalts 2025
Ergebnishaushalt 2025: Gesamtbetrag Erträge: 214.217.450 Euro
Gesamtbetrag Aufwendungen: 222.717.170 Euro
Jahresüberschuss: -9.965.960 Euro
Verschlechterung gegenüber 2024: 11.594.670 Euro
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit 2025:
- Erwerb und Entwicklung der Fläche der Kurpfalzkaserne
- Neubau Feuerwache
- Umbau Netzwerkverteilung (Phase 2)
Grundsteuer
Eine weitere Herausforderung ist die Änderung der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer A und B im Jahr 2025, die mit einer erheblichen Belastungsverschiebung für die Bevölkerung einhergeht. Denn die Landesregierung RLP hat es versäumt, eigene Berechnungen zu initiieren und die Warnhinweise, unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, nicht beachtet. Um aufkommensneutral zu bleiben, müsste die Stadt Speyer den aktuellen Hebesatz bei der Grundsteuer A von 350 auf 509 Prozentpunkte und bei der Grundsteuer B von 465 auf 595 Prozentpunkte anheben. Diese Änderung belastet auch die Ausgaben im sozialen Bereich bei den Kosten der Unterkunft.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform mit FAQ-Bereich sind unter www.speyer.de/de/rathaus/finanzen/grundsteuer abrufbar.
Stadtverwaltung Speyer
14.11.2024
Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 wird nach aktuellen Informationen eine Erhöhung der Grundsteuer B auf die Bürger*innen der Stadt Speyer zukommen. Grund hierfür ist die bundesweite Grundsteuerreform.
In Rheinland-Pfalz gelten für die Besteuerung des Grundbesitzes die vom Bund beschlossenen Reformgesetze nach dem sogenannten Bundesmodell.
Aufgrund des Bundesmodells besteht jedoch eine Belastungsverschiebung, zu Lasten von Wohngrundstücken. Der Bundesgesetzgeber wollte mit dem Bundesmodell eine zeitgemäße und faire Bewertung der einzelnen Grundstücksarten vornehmen.
Allerdings sollten die überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke („Wohngrundstücke“) begünstigt werden, weshalb der Bundesgesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine entsprechende Differenzierung im Bereich der Steuermesszahlen vornahm.
Nach den nunmehr bekanntgegebenen Berechnungen des Landes wird das Ziel des Bundesgesetzgebers nicht erreicht. Vielmehr führt das Bundesmodell bei fast 40 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz und insbesondere auch für die Stadt Speyer zu einer erheblichen Belastungsverschiebung zu Lasten von Wohngrundstücken.
Das bedeutet, dass nach neuem Recht Geschäftsgrundstücke im Verhältnis zu Wohngrundstücken überproportional an Wert verlieren und damit weniger zum Grundsteuer-Gesamtaufkommen beitragen, was bei aufkommensneutraler Besteuerung von den Wohngrundstücken kompensiert werden muss.
Die meisten Bundesländer haben bei der Einführung des Bundesmodells die Problematik erkannt und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Das Land Rheinland-Pfalz jedoch hat es versäumt, eigene Berechnungen zu initiieren und Warnhinweise, unter anderem durch die kommunalen Spitzenverbände ausgesprochen, nicht beachtet.
Da die Grundsteuerreform aufkommensneutral für die kommunalen Haushalte umgesetzt werden soll, bedeutet dies, dass die Stadt Speyer nach Umsetzung der Reform, das heißt ab dem Jahr 2025, ihr Grundsteueraufkommen insgesamt der Höhe nach stabil halten kann und muss.
Hierbei muss im Jahr 2025 eine vergleichbare Summe an Grundsteuereinnahmen vorhanden sein, wie in den Jahren vor der Reform. In Speyer sind dies pro Jahr 10 bis 11 Millionen Euro.
Die Städte sind vom Land angehalten, die fehlenden Einnahmen selbst auszugleichen. Dies ist für die Stadt Speyer nur durch eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes möglich. Durch die neue Regelung würden – bei derzeitigem Hebesatz – ab 2025 rund 2,37 Millionen Euro fehlen.
Das fehlende Einkommen muss hierbei an anderer Stelle ausgeglichen werden. Jedoch stellt sich für die Stadt eine Einsparung in dieser Höhe als nicht möglich dar.
Die Stadt Speyer ist vonseiten der Kommunalaufsicht des Landes angewiesen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das heißt, dass die Einnahmen so geplant werden müssen, dass diese die Ausgaben decken.
Da die Grundsteuer B eine Haupteinnahmequelle darstellt, muss diese so geplant werden, dass die Finanzmittel zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben ausreichen.
In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt wird der Grundsteuer-B-Hebesatz in einem ersten Schritt so kalkuliert werden müssen, dass die daraus resultierenden Gesamteinnahmen nach der Aufkommensneutralität im Jahr 2025 den Gesamteinnahmen des Vorjahres entsprechen.
Für die Stadt Speyer bedeutet das, dass der Grundsteuerhebesatz von den derzeit 465 Prozent auf voraussichtlich 595 Prozent zu erhöhen ist, um eine Aufkommensneutralität zu erreichen.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz ist beauftragt, in Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Landes alles daranzusetzen, die erforderlichen Grundsteuerhebesatzerhöhungen möglichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten.
Weitere Informationen sind unter https://www.speyer.de/de/rathaus/finanzen/grundsteuer/ abrufbar.
Stadtverwaltung Speyer
13.11.2024
Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Speyer für das Jahr 2023 liegt vor
Mit dem Jahresabschluss wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt dargestellt.
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Kommunen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben, unter anderem um eine funktionierende Infrastruktur ebenso wie ein breit gefächertes Angebot in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt gewährleisten zu können.
Daneben dient eine entsprechende Finanzlage dem Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Jahresabschluss der Stadt Speyer in 2023 weist einen Fehlbetrag von 7.356.585,80 Millionen Euro auf.
Gegenüber der Veranschlagung des Jahresüberschusses mit circa 2,5 Millionen Euro ergibt sich eine Verschlechterung um etwa 9,9 Millionen Euro.
Der Fehlbetrag ist insbesondere auf die Zuwendungen, welche rund 8 Millionen durch Schlüsselzuweisungen veranschlagen, zurückzuführen.
Durch die Änderung des Kommunalen Finanzausgleiches erhielt die Stadt Speyer zwar circa 2,54 Millionen Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte, wodurch sich die Zuwendungen des Landes um insgesamt rund 6 Millionen Euro verringerten.
Diese Reduzierung der Schlüsselzuweisungen waren allerdings nicht zu kompensieren.
Des Weiteren wurden circa 4 Millionen Euro weniger an Gewerbesteuereinnahmen verzeichnet. Dennoch verweist die Stadt Speyer nach wie vor eine hohe Steuerkraft sowie eine stabile Gewerbeentwicklung auf.
Weitere Ursachen für den Fehlbetrag sind die höheren Personal- und Versorgungsaufwendungen von etwa 8 Millionen Euro und die Aufwendungen der sozialen Sicherung vor allem im Bereich der Grundsicherung und der Eingliederungshilfen mit einem Betrag von etwa drei Millionen Euro.
Dies zeigt sich ebenfalls in den steigenden Sozialaufwendungen je Einwohner*in, welche seit dem Jahr 2017 von 987,97 Euro pro Einwohner*in auf 1168,75 Euro pro Einwohner*in im Jahr 2023 angestiegen sind.
Durch den Fehlbetrag von 7.356.585,80 Millionen Euro verringerte sich das Eigenkapital der Stadt Speyer gegenüber dem Jahr 2022 mit circa 94,6 Millionen Euro auf circa 87,2 Millionen Euro.
Dennoch konnte die Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten je Einwohner*in im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.750 Euro auf 2.550 Euro verringert werden.
Die konsumtiven Schulden (Kredite zur Liquiditätssicherung) verringerten sich im Vergleich zu 2022 mit 62.000.000,00 Millionen Euro auf 55.726.948,55 Millionen Euro, wovon der Gesamtbetrag von 52.000.000,00 Millionen Euro vom inländischen Geldmarkt stammt.
Weiterhin bestimmen steigende Preise sowie Zinsen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben im Nachgang zur Corona-Krise sowie dem andauernden Krieg in der Ukraine.
Zusätzlich erhöhen die steigenden Preise und steigenden Zinsen das aktuelle Haushaltsrisiko sowie die Entwicklung der künftigen Finanzlage. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich für die Kernhaushalte der Kommunen erstmalig seit 2011 mit 6,15 Milliarden Euro verschlechtert. Dieses Defizit entstand aufgrund der enormen Ausgabensteigerungen insbesondere infolge von Inflation, Tariferhöhungen und bundesgesetzlichen Standarderhöhungen. Die Ausgaben für die Kommunen stiegen um 9,5 Prozent im vergangenen Jahr. Demgegenüber verbesserten sich die Einnahmen um 6,7 Prozent.
Auch die Ausgaben für soziale Leistungen wachsen weiter äußerst dynamisch auf 7,9 Milliarden Euro, was durch die perspektivisch strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden entsteht. Durch den Krieg in der Ukraine gab es große Bedenken, ob die Energieversorgung im Winter 2023 noch gesichert ist. Ende September waren die Gasflüsse nach Deutschland stabil, ausgeglichen und der Gasspeicherstand lag bei über 90 Prozent. Allerdings schwankten die Gaspreise weiterhin. Um aus wirtschaftlichen Gründen alle möglichen Energiesparpotentiale im Gebäudebereich auszuschöpfen, gab es von Seiten der Bundesregierung Einsparungsvorgaben.
Die Stadt Speyer war wie auch bereits im Vorjahr bestrebt, kontinuierlich die Liquiditätsschulden im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) abzubauen.
Jedoch gestaltet sich dies aufgrund der beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sowie der strukturellen Unterfinanzierung bei den übertragenen Pflichtaufgaben von Bund und Land als schwer umsetzbar.
Stadtverwaltung Speyer
06.11.2024