Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 3. Februar 2021: Städtisches Förderprogramm „KlimaIMPULS“ verabschiedet / Marstallinnenhof wird umgestaltet 

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Förderprogamm „KlimaIMPULS“ verabschiedet

Mit dem Förderprogramm soll ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Schwetzingen geleistet werden. Das Programm beginnt am 1. März 2021 und hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Mit dem Baustein „MobilitätsIMPULS“ möchte die Stadt den Schwetzinger Bürger/innen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

Die Anschaffung eines E-Lastenrades und der Erwerb einer Jahreskarte ÖPNV/ Rhein-Neckar-Ticket mit maximal je 500 Euro sowie ein Mobilitäts-Bonus bei Stilllegung des PKW in Form eines kostenlosen Rhein-Neckar-Tickets für ein Jahr oder einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro für ein Lastenrad.

Mit dem Baustein „SolarIMPULS“ soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der damit erzeugte lokale Strom gesteigert werden. Hier sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgendes als förderfähig an:

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird mit maximal 1.000 Euro je Anlage gefördert. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Investitionszuschuss von maximal 1.500 Euro. Zudem gibt es einen Zuschuss zu Batteriespeichern in Höhe von maximal 1.500 Euro. Die Neuanschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage (so genannte ‚Balkonkraftwerke‘) wird einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens mit 30% der Anschaffungskosten gefördert.

Auch die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen, um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu analysieren und die Dienstfahrten und den Fuhrpark zu optimieren. Zudem wird die Verwaltung das Solarpotenzial auf öffentlichen Dächern und Fassaden ermitteln und umsetzen.

Die bisher gültigen Förderprogramme „Fassadenbegrünungsmaßnahmen“, „Dachbegrünung“, „Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung“ sowie „Bedarfsgesteuerte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“ liefen zum 31.12.2020 aus und werden eingestellt.

Für die Umsetzung dieses Förderprogramms stehen im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig 90.000 Euro bereit. Für das Jahr 2022 werden 150.000 Euro bereitgestellt.

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Um gegen Ausfälle und Schwankungen im Stromnetz gerüstet zu sein, werden die elektrischen Anlagen im Rathaus, im Bauamt sowie im Ordnungsamt mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Den Auftrag für den Umbau der Stromversorgung und der Stromversorgungsanlage erhält die Firma Thamerus Elektrotechnik GmbH aus Mutterstadt zum Angebotspreis von 309.109,12 Euro.

Stadt gestaltet Pflanzflächen im Marstallinnenhof neu

Die Stadt plant die Umgestaltung und Verschönerung der Pflanzflächen im ehemaligen kurfürstlichen Marstallinnenhof. Die Neugestaltung wird zum einen nötig, da die bisherige Holzfassung der Pflanzbeete in weiten Teilen in marodem Zustand ist und ausgetauscht werden muss. Zum anderen weist die Stahlbetonkonstruktion der darunterliegenden Tiefgarage Schäden auf, die auch die Statik beeinträchtigen könnten. Um generell die Tiefgarage von Gewicht zu entlasten, wird nur ein Teil der Hochbeete wiederhergestellt.

Die weiteren Flächen werden niveaugleich mit den umgebenden Flächen angelegt und mit einem langlebigen Corten-Stahlband eingefasst. Die bestehende parkähnliche Struktur mit Barockarchitektur bleibt erhalten und spiegelt sich auch in der Art der Bepflanzung wider. Die Verwaltung möchte mit der Neugestaltung des Marstallinnenhofs auch den Gedanken des „Urban Gardenings“ aufgreifen. Dazu soll eine neue und größere Fläche als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgarten entstehen. Dazu wurde mit der Business School der Universität Mannheim ein gemeinsames Projekt entwickelt.

Da das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz steht und das Land Baden-Württemberg Eigentümer ist, müssen die Pläne zur Umgestaltung noch mit dem Land und der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt werden.

Integriertes Klimaschutzkonzept: Bauamt berichtet zu ersten Umsetzungsmaßnahmen

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2018 einstimmig das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Dafür wurde ab Juni 2019 eine halbe Personalstelle geschaffen, die bis zum 30.4.2022 vom Projektträger Jülich gefördert wird. Im Bauamt wird diese halbe Personalstelle eingesetzt, um im Bereich Gebäudeenergiemanagement gemäß den Klimaschutzzielen K4 (energetische Optimierung der öffentlichen Infrastruktur mit Einführung eines Energiemanagementsystems) die Energieverbräuche zu ermitteln. Hiermit können Einsparpotenziale in den öffentlichen Gebäuden ermittelt werden, die bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus konnten bereits einige weitere konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Bei den öffentlichen Gebäuden wurde 2019 begonnen, die Gebäudeverbrauchsdaten zu erfassen. Diese sollen bis 2022 digitalisiert werden, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Die öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude wurden vermessen, um die Voraussetzungen für die Bildung von Kennzahlen (zum Beispiel Energieverbräuche pro Quadratmeter) zu schaffen. Auch die Hausmeister wurden für das Energiesparthema sensibilisiert. In verschiedenen Schulen und Turnhallen wurde die Beleuchtung klimafreundlich erneuert. Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016 mit der Umrüstung und Austausch der Leuchtenköpfe auf energiesparende LED Technik begonnen. 2022 werden weitere Stadtteile dazu kommen. Die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks werden turnusmäßig mit klimafreundlicheren Antrieben ausgetauscht. Bei Nutzfahrzeugen wird auf elektrische oder andere klimafreundliche Antriebe geachtet.

Die Jahre 2020 und 2021 werden jedoch bei der Betrachtung der Umsetzung und Erreichung von Klimaschutzzielen und Terminplanungen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie einer besonderen Betrachtung und Bewertung bedürfen.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
  • sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
  • Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Stadt Landau
05.02.2021

Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz geht in die Verlängerung

Stadt gibt noch bis März an Vereine und Privatleute kostenlos Obstgehölze ab/ Jetzt ist die beste Pflanzzeit

Die Stadtgärterinnen Mikaela Zeuner (links) und Heike Otto übergeben die Obstbäume an die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Jutta Sturm und Kleingartenpächter Gerd Fleissig.

Die Stadt Schwetzingen beteiligt sich an der landesweiten Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘. Einen Baum zu pflanzen bedeutet aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff.

Ziel der Klimaschutzaktion ist, in den kommenden Monaten stadtweit rund 1000 neue Bäume anzupflanzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist die Stadt jedoch auf die Mithilfe der Schwetzinger/innen angewiesen, da die städtische Fläche nur für die Neuanpflanzung von circa 200 Bäumen ausreicht. Dafür gibt die Stadt seit Ende des letzten Jahres kostenlos Obstgehölze an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten ab. „Die Aktion kam gut an“, freut sich der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Bereits 350 Bäume haben meine Mitarbeiter/innen bislang an Schwetzinger Bürger/innen ausgegeben. Damit noch möglichst viele der restlichen 450 Bäume gepflanzt werden, läuft unsere Aktion noch bis in den März.“ Hier hofft Kolb nun auch auf die Unterstützung durch die Schwetzinger Vereine. Vereine, die auf ihren Freiflächen und Außengeländen Platz für die Pflanzung der Bäume haben, sollen sich dafür bei der Stadtgärtnerei melden.

Kleingärtnerverein pflanzt 25 Bäume

Diese Chance hat die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Schwetzingen e.V. Jutta Sturm genutzt. Sie bestellte 25 Obstbäume für den Verein. Zehn Bäume sind für Kleingärtner und deren Parzelle reserviert. Einen davon erhält Gartenpächter Gerd Fleissig. Er freut sich über einen jungen Zwetschgenbaum. Die übrigen 15 Bäume wird der Verein auf den Gemeinschaftsflächen pflanzen. Davon haben dann später alle Vereinsmitglieder etwas, ist Sturm überzeugt.

Zur Auswahl stehen verschiedene Sorten an jungen Obstbaumpflanzen, z.B. Apfel, Birne, Zwetschge oder Reineclauden. Wer einen Obstbaum haben möchte, kann im Internet unter www.schwetzingen.de/baum ein Antragsformular ausfüllen. Dort bitte den Wunschbaum und eine Alternative angeben, da von jeder Sorte nur eine gewisse Anzahl zur Verfügung steht. Über die Abgabe entscheidet daher auch die Nachfrage. Schnell sein lohnt sich also, sollte man einen ausdrücklichen Obstsortenwunsch haben.

Die Stadtgärtnerei liefert die Bäume dann bis ans Grundstück. Einpflanzen müssen die Gartenbesitzer den Baum selbst. Die Gärtner leisten aber noch Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung.

„Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen auch teilweise zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen.

Bis März ist die beste Pflanzzeit

Jetzt ist übrigens die beste Pflanzzeit. Wird es ab dem Frühling warm, benötigen die Bäume viel mehr Wasser um gut anwachsen und Wurzeln ausbilden zu können. Die Bäume können in frostfreiem Boden eingepflanzt werden. Bei Frost verwenden die Stadtgärtner einen einfach nachzumachenden Trick: Einfach Rindenmulch auf die zur Pflanzung vorgesehene Stelle im Garten aufbringen – zwei bis drei Tage warten – dann ist der Boden unter dem Rindenmulch frostfrei und kann bepflanzt werden.

Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Februar 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Februar 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 14. Februar 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung über den 31.1.21 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 14.02.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Hockenheim

Die Ausleihrenner des letzten Jahres

Bibliotheksleiter Dieter Reif und seine Mitarbeiterinnen haben die Lesegewohnheiten auf Herz und Nieren geprüft und dabei die Ausleihrenner des Jahres 2020 ermittelt.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Welche Geschichten fesseln die Bürgerinnen und Bürger in Hockenheim? Abenteuer, Krimi oder Liebesroman: Diese Antwort gibt die neue „Ausleihrenner“-Liste der Stadtbibliothek Hockenheim für das letzte Jahr. Sie nennt die Medien aus den einzelnen Bereichen, die im abgelaufenen Jahr die höchsten Ausleihzahlen erreicht haben. Sie bildet auch unter anderem die Grundlage für die Bestandsplanung und den weiteren Auf- oder Ausbau des Medienangebots in der Stadtbibliothek.

Die ersten Plätze der Ausleihrenner

Auf Platz eins steht das Bilderbuch „Olchi-Opas krötigste Abenteuer“ aus der Olchis-Reihe von Erhard Dietl. Dieser Titel wurde stark nachgefragt und 41-mal ausgeliehen. Kein Wunder bei diesem Inhalt: Es ist Abend, die Olchi-Familie möchte Ruhe haben, aber die Olchi-Kinder sind putzmunter. Nicht mal Olchi-Mamas Wiegenlied hilft! Da beginnt Olchi-Opa krötiges Olchi-Garn zu spinnen und erzählt von damals, als er Taucher-Olchi in der Tiefsee war, Astronauten-Olchi im Weltraum oder Seefahrer-Olchi auf dem Ozean. Von so vielen tollen Geschichten werden sogar die Olchi-Kinder müde.

Platz zwei belegt im Jahresbesten-Ranking der Titel „Die Schule der magischen Tiere für Erstleser“ von Margit Auer mit 35 Entleihungen. Dieses Buch richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren. Das ist schon eine tolle Schule in dem Buch. Wer Glück hat, findet hier den besten Freund, den es auf der Welt gibt. Ein magisches Tier. Ein Tier, das sprechen kann.

Auf das Siegertreppchen schaffte es auf Platz drei auch ein Kinderfilm, nämlich aus der aus dem Fernsehen bekannten Reihe „LEGO Ninjago“. Mit 30 Entleihungen war diese Staffel ein Renner und somit selten in der Bibliothek anzutreffen. Enthalten sind hier die Episoden 85 Gib niemals auf, 86 Bei den Drachenjägern, 87 Drachen anlocken, 88 Wie man einen Drachen baut und 89 Vertrauen.

Der meistgelesene Roman taucht auf Platz vier in der Ausleihrenner-Liste auf. Mit starken 24 Ausleihen war Lucinda Rileys „Die Sonnenschwester“ praktisch immer ausgeliehen und nur über Vormerkung zu erhalten. Der sechste Band der Reihe „Die sieben Schwestern“ erzählt folgende Geschichte. Reich, berühmt und bildschön: Das ist Elektra d’Aplièse, die als Model ein glamouröses Leben in New York führt. Doch der Schein trügt – in Wahrheit ist sie eine verzweifelte junge Frau, die im Begriff ist, ihr Leben zu ruinieren. Da taucht eines Tages ihre Großmutter Stella auf, von deren Existenz Elektra nichts wusste. Sie ist ein Adoptivkind und kennt ihre Wurzeln nicht. Als Stella ihr die berührende Lebensgeschichte der jungen Amerikanerin Cecily Huntley-Morgan erzählt, öffnet sich für Elektra die Tür zu einer neuen Welt. Denn Cecily lebte in den 1940-er Jahren auf einer Farm in Afrika – wo einst Elektras Schicksal seinen Anfang nahm.

Auf ebenfalls 24 Entleihungen kommt der beste Film für Erwachsene in diesem Ranking: „A Quiet Place“. Der ab 16 Jahren frei gegebene Film erzählt von einer Welt, die von rätselhaften, scheinbar unverwundbaren Kreaturen eingenommen worden ist, die durch jedes noch so kleine Geräusch angelockt werden und sich auf die Jagd begeben… Lediglich einer einzigen Familie gelang es bisher zu überleben. Der Preis hierfür ist jedoch hoch: Ihr gesamter Alltag ist darauf ausgerichtet, sich vollkommen lautlos zu verhalten, denn das kleinste Geräusch könnte ihr Ende bedeuten…

Die weiteren Plätze

Dicht gefolgt auf Platz sechs findet sich das ausleihstärkste Kinderbuch für Kinder von neun bis 13 Jahre: Jeff Kinneys „Gregs Tagebuch Band 9 – Böse Falle“ brachte es auf 23 Ausleihen in Jahr 2020. Greg trifft es hier ganz hart: Eigentlich hat sich Greg auf entspannte Sommerferien gefreut: Jeden Tag ausschlafen, fernsehen, nichts tun. Doch seine Mutter hat andere Pläne: ein Urlaub mit der ganzen Familie! Im Nu ist das Auto bis unters Dach vollgepackt, und Greg muss sich auf die Rückbank quetschen. Böse Falle – so hat sich Greg seine Ferien nicht vorgestellt! Aber es kommt noch schlimmer!

Mit ebenso 23 Ausleihen schafft es der meist entliehene Tonie in die Ausleihrenner-Liste. Dabei handelt es sich um einen Titel aus der Reiche „Olchi-Detektive“ mit dem Titel „Die Ritter der Popelrunde“. Darin wird Mister Paddock von der Queen zum Ritter geschlagen geschlagen. In diesem Moment wird das wertvolle königliche Schwert von einem schwarzen Ritter gestohlen. Der Dieb fordert den Olchi-Detektiv zu einem Ritterturnier heraus – wer gewinnt, bekommt das Schwert. Mister Paddock verspricht der Königin, das Schwert zurückzuerobern.

Platz acht belegt das bestentliehene Hörbuch der Stadtbibliothek Hockenheim. „Alles Schule! Schulgeschichten vom Raben Socke“ nach Nele Moost. Zu finden ist dieses Hörbuch in der Kinderbibliothek bei den Medien für Sechs bis Neunjährige. Es erzählt den kleinen Zuhörern, dass der Schulanfang eine aufregende Zeit ist mit Einschulungsfeier und Schultüten, dem Schulweg, der neuen Lehrerin und dem Stillsitzen, dem Aufgabenmachen und dem Melden. Und für Socke ist klar: Das schönste Lernen ist das Kennenlernen neuer Freunde.

Mit 20 Ausleihen schafft es der Kinderfilm „Ratatouille“ auf Platz neun. Der Film erzählt die Geschichte von Ratte Remy. Sie ist eine Ratte und lebt in Paris. Remy hat eine große Schwäche für die Haute Cousine und träumt davon ein Starkoch zu werden. Sein Leben würde dann endlich einen Sinn machen. Was kann es Schöneres geben, als den ganzen Tag seiner Leidenschaft nachzugehen? Remy kann zwar gut kochen, doch er hat ein Problem: Kein Küchenchef will eine Ratte in seiner Küche haben.

Auf Rang zehn findet sich das Hörbuch „Die Schule der magischen Tiere – Endlich Ferien – Hörspiel1: Rabbat und Ida“ von Margit Auer mit 19 Entleihungen. Es richtet sich an Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren. Sommer, Strand, Meer! Ida und ihr magischer Fuchs Rabbat freuen sich auf den Urlaub. Doch dann kommt so einiges anders als erwartet. Ein übereifriger Junior-Detektiv, geheimnisvolle Hotel-Diebstähle und ein rotes Gemüse-Rätsel halten Ida und Rabbat auf Trab. Gute Spürnasen sind gefragt – oder ein magischer Fuchs.

Anschaffungen von Kinderbüchern lohnen sich

Die „Ausleihrenner“-Liste zeigt, dass vor allem Kinderbücher beliebt sind. Unter den ersten zehn Plätzen sind sieben Bilderbücher für die Kleinen  zu finden. „Ein deutliches Zeichen, dass Bilderbücher sehr stark frequentiert werden. Daher muss auf ihre Anschaffung ein Schwerpunkt gesetzt werden“, meint Dieter Reif, Leiter der Stadtbibliothek Hockenheim. „Allerdings müssen diese Anschaffungen ausgewogen geschehen, denn auch andere Bereiche der Bibliothek dürfen nicht vergessen werden. Eine Aufgabe, die nicht immer leicht fällt und die viel Wissen verlangt, um das Angebot des Marktes auf der einen Seite sowie den Wünschen der Nutzer auf der anderen Seite. Beidem gerecht zu werden, kommt der Quadratur des Kreises nahe“, so Reif weiter.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Anmeldungen zur Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2021/2022

Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ wird seit vielen Jahren an den Grundschulen der Hartmann-Baumann-Schule, der Hubäcker-Schule und der Pestalozzi-Schule eine Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten. Die Betreuungszeiten der Kernzeit liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der zweiten Unterrichtsstunde sowie nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis maximal 16.30 Uhr.

Die Anmeldeunterlagen dazu werden ab dem Mittwoch, 3. Februar 2021, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim abrufbar sein. Dort stehen sie unter Außerschulische Betreuung – Stadt Hockenheim zum Herunterladen bereit.

Für die Anmeldung zur Kernzeit ist ein Nachweis über die Masernimpfung beizufügen. Dieser muss im Original bei den jeweiligen Schulsekretärinnen vorgelegt werden.

Dabei ist zu beachten, dass das Original des Impfpasses nur bei Neuanmeldungen in den Schulsekretariaten abzugeben ist.

Der Nachweis der Masernimpfung ist Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen. Ebenso verpflichtend ist eine Arbeitgeberbescheinigung des aktuellen Jahres beizufügen. Eine Anmeldung kann erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Anmeldeunterlagen können ausschließlich nur noch in den jeweiligen Schulsekretariaten abgegeben werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Digitales Schaufenster für die Stadt

Wirtschaftsförderer Donald Pape-Rese (l.) und Christian Engel (r.), Leiter Fachbereich Bauen und Wohnen, von der Stadtverwaltung Hockenheim beim Test des neuen Informationsterminals Ecke Obere Hauptstraße/Karlsruher Straße.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Die Stadt Hockenheim steht mit ihren Bürgern und Gästen über vielfältige Kanäle in Kontakt. Neben den klassischen Offline-Kanälen gewinnt die digitale Kommunikation immer mehr an Bedeutung. Das Vorhandensein von speziell ausgewiesenen und zur Verfügung gestellten Informationsstellen kann gerade für Touristen ein weiterer Kanal sein, der zur Informationsvermittlung genutzt werden kann. „Eine großartige Aktion und Bereicherung, welche Hockenheim für seine Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen noch attraktiver gestaltet“, so Oberbürgermeister Marcus Zeitler.

Die Initiative Mobilitätsstadt Hockenheim (msh) engagiert sich ehrenamtlich für die Weiterentwicklung der Stadt Hockenheim. Auf Vorschlag der Initiative stimmte der Gemeinderat der Stadt Hockenheim der Errichtung eines Mobilitätspfades zu, der inzwischen erfolgreich umgesetzt wurde. Als nächstes Projekt regte die Initiative an, ein Informationsterminal für touristische Inhalte zu installieren.

Außerdem hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Infopunkte im öffentlichen Raum zu schaffen, um dem Informationsbedarf der Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger zu den anstehenden Baumaßnahmen in der Oberen Hauptstraße gerecht zu werden.

Um zwischen beiden Anliegen Synergien zu schaffen, nutzt die Verwaltung deshalb ein Informationssystem für beide Anliegen. Installiert werden zwei öffentliche Informationsterminals: Ein Terminal im Bereich der Fortuna-Kreuzung, eines gegenüber des Med-Centers. Berücksichtigt wurden bei der Auswahl der Terminals die Wünsche der msh. Diese waren vor allem, den Info Punkt als Touch Screen zu konzipieren, die Bedienoberfläche frei zu gestalten, die Orientierung in Form von Rubriken zu ermöglichen und tagesaktuelle Informationen zu priorisieren bzw. einen Newsticker einzurichten. Technisch sollte es systemübergreifende Daten-Schnittstellen geben, das Redaktionssystem über Backend laufen, eine mehrsprachige Menüführung möglich sein, eine Statistik zur Datennutzung vorhanden sein und eine App bzw. PWA (Progressive Web App) möglich sein.

Touristisches Angebot hervorheben

Zusätzlich zu den Wünschen der msh hat die Verwaltung in Bezug auf die Informationen zur Baustelle Obere Hauptstraße wichtige Punkte ergänzt. So soll es möglich sein, über das Terminal Umleitungen, den aktuellen Projektstand, Parkmöglichkeiten, eventuell Links zur Müllabfuhr und Kontaktmöglichkeiten abzubilden. Um nach Beendigung der Baustelle die Informationsterminals an andere Orte wie zum Beispiel den Bahnhof versetzen zu können, sollten ortsungebundene Informationsstelen angeschafft werden.

Das bewährte Ingenieurbüro PLANEN + BERATEN hat die Stadtverwaltung bei der Anschaffung der Stelen unterstützt. Die Stele an der Fortuna-Kreuzung ist bereits in Betrieb, die Stele gegenüber des Med-Centers wird noch installiert werden. Auf der Informationsstele können derzeit die digitalen Informationen zur Baustelle in der Oberen Hauptstraße abgerufen werde, die auch auf der städtischen Homepage gepflegt werden.

Erweitert wird das Informationsangebot in den nächsten Monaten noch um touristische Inhalte. Die Verwaltung wird dazu im Gespräch mit der msh eine Struktur für die Informationsdarstellung entwickeln. Im Anschluss wird der technische Dienstleister die Strukturen in das System für die Stele einpflegen. Geplant ist unter anderem, Schnittstellen zu einem touristischen Datenmanagementsystem zu implementieren: Seit Jahren werden zahlreiche Informationen digital eingepflegt, die dann über verschiedene Webseiten oder per App abgerufen werden können. Unter anderem sind hier der Hockenheimer RadRing und der Stadtrundgang „Hockenheim hören“ zu finden. Aber auch Restaurants, Sehenswürdigkeiten oder Freizeitsporteinrichtungen wie der Hockenheimer Waldsportpfad sind hier digital abgebildet. Diese Informationen sollen zukünftig, wie auch Veranstaltungen, auf den neuen Stelen zu finden sein.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Fair und preislich attraktiv

Mit der Auszeichnung „Top Lokalversorger 2021 Strom und Gas“ belegen die Stadtwerke Hockenheim erneut ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei ihren Produkten.
Foto: Informationsdienst Energieverbraucherportal

Die Stadtwerke Hockenheim sind vom Informationsdienst „Energieverbraucherportal“ erneut doppelt ausgezeichnet worden. Sie wurden für ihre Delta-Produkte Strom und Gas erneut zum „Top Lokalversorger“ prämiert. Diese Ehrungen gelten für das Jahr 2021. Der regionale Energieversorger hat sie schon in den Vorjahren erhalten. Sie wurde bereits fünfmal für die Strom- und dreimal für die Gasprodukte der Stadtwerke ausgesprochen.

Die Auszeichnungen für Strom und Gas belegen, dass die Stadtwerke Hockenheim über ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis bei ihren Tarifen verfügen. Neben einem leichten Geldbeutel spielen auch andere Faktoren in die Bewertung ein. Dazu gehören unter anderem ein kundenfreundlicher Service, umweltbewusstes Handeln, Datenschutz und regionales Engagement. Der Energieversorger ist berechtigt, beide Prämierungen ein Jahr lang als Logo bei Anzeigen und anderen Marketingmaßnahmen zu führen.

Bestätigung in schwierigen Corona-Zeiten

„Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung für unsere Strom- und Gasprodukte. Das beweist, dass sich Kunde sein bei uns lohnt, egal ob man in Hockenheim, Reilingen, Neulußheim oder Altlußheim wohnt“, erklären die Werkleiter Martina Wilk und Erhard Metzler. „Die erneuten Auszeichnungen sind eine Bestätigung für unsere Arbeit, vor allem in diesen schwierigen Corona-Zeiten. Sie sind auch für uns eine Herausforderung. Wir bleiben für unsere Kunden am Ball und möchten die Auszeichnungen natürlich auch im nächsten Jahr verteidigen“, ergänzt Markus Link, Abteilungsleiter Vertrieb der Stadtwerke Hockenheim.

Die Prämierung „TOP Lokalversorger“ wird jährlich vom Tarifrechner „Energieverbraucherportal“ an Unternehmen vergeben, die sich durch ein passendes Leistungspaket in ihrer Region hervorheben. Neben günstigen Preisen und fairen Vertragsbedingungen fließen weitere Kriterien, unter anderen Servicequalität, Umweltmanagement sowie soziale Förderung regionaler Belange in die Beurteilung ein. Ausgezeichnet werden Unternehmen wie die Stadtwerke Hockenheim, die auf den ersten drei Plätzen im regionalen Versorgungsgebiet im Ranking des Verbraucherportals stehen.

Text: Stadtwerke Hockenheim Foto: Informationsdienst Energieverbraucherportal
05.02.2021

Wohnungsverwaltung 2.0

Laura Mujic (l.) und Christian Schleyer (r.) von der Stadtverwaltung Hockenheim testen die neue hausmanager-App an einer städtischen Immobilie in der Ottostraße.
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung Hockenheim schreitet voran. Neben dem gut angenommenen Bürgerchat auf der städtischen Internetseite und dem digitalen Leitsystem im Rathaus kommt ab Donnerstag, 1. April, ein weiterer Baustein hinzu: Die hausmanager-App. Die Anwendungssoftware (kurz App) unterstützt die Hausmeister in den rund 130 städtischen Wohnungen, Obdachlosen- und Asylunterkünften bei ihrer Arbeit. Dafür können sie mit Hilfe der App mobil über ein Smartphone oder ein Tablet anfallende Aufgaben schneller verwalten und bearbeiten.

Zu Beginn ist bei der neuen Anwendung geplant, die Meldungen der Mieter an das Wohnungsamt der Stadtverwaltung Hockenheim in die App einzustellen. Die Hausmeister sehen dann schnell und unkompliziert, in welcher Wohnung welche Aufgaben anstehen, beispielsweise notwendige Reparaturen oder Müllentleerungen. Diese Meldungen werden im System als offene Tickets geführt, die nach ihrer Bearbeitung durch die Hausmeister als „erledigt“ gemeldet werden. Die Hausmeister können umgekehrt auch ihrerseits Fragen und offene Punkte an das städtische Wohnungsamt melden, die dann dort bearbeitet werden.

Alle Seiten profitieren von der Anwendung

Die hausmanager-App von der Firma net-haus aus Berlin wird von Laura Mujic vom Wohnungsamt und Christian Schleyer von der EDV-Abteilung in der Stadtverwaltung Hockenheim eingeführt und betreut. „Die Meldungen unserer Mieter werden zügig an die Hausmeister übermittelt. Die systematische Bearbeitung im System vereinfacht unsere verwaltungsinternen Abläufe. Wir erhoffen uns von der neuen App, dass alle Seiten profitieren, natürlich auch unsere Mieterinnen und Mieter“, erläutert Laura Mujic die Idee hinter der neuen Anwendung.

Nach erfolgreicher Einführung ist eine Weiterentwicklung der hausmeister-App angedacht. „Wir überlegen in einem zweiten Schritt, die Anwendung auch für unsere externen Dienstleister zu öffnen. Reparaturbetriebe können die beseitigten Mängel dann über eine Schnittstelle im System direkt an unser Wohnungsamt kommunizieren“, erklärt Christian Schleyer die Pläne in der Zukunft.

Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Lenhardt
05.02.2021

Hinterlassenschaften beseitigen

Der Gartenschaupark ist immer einen Ausflug wert. Die Parkanlage wird mit viel Mühe und Sorgfalt gestaltet und dient vielen Menschen zur Erholung. Der Aufenthalt im Park wird jedoch nur zur Erholung, wenn die Besucher Rücksicht aufeinander und auf die Anlage nehmen und sich stets so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder belästigt wird. „Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Tiere nicht in den Gartenschaupark mitgebracht werden dürfen“, macht Matthias Degen von der Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH auf eine Problem aufmerksam, dass vor allem in jüngster Vergangenheit häufig auftrat.

Die nicht erlaubten Hunde verrichten im Gartenschaupark auch ihr Geschäft, was wiederum zu erheblicher Verunreinigung des Gartenschauparks führt. Dazu gehört auch, Hinterlassenschaften der Vierbeiner in den öffentlichen Bereichen, Grün- und Parkanlagen zu beseitigen. Insbesondere im Bereich auf der Wiese hinter dem Kulturhaus Pumpwerk sowie im Bereich der Gustav-Hertz-Straße- und Ecke Otto-Hahn Straße sind immer wieder nicht beseitigte Überbleibsel zu finden.

Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden können teuer werden.  Paragraph 14 der Polizeiverordnung erlaubt bei nachgewiesenen Verstößen den Erlass eines Bußgeldbescheids gegen Hundeeigentümer und –Besitzer.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Hilfe beim Impftermin

Die Stadtverwaltung Hockenheim bietet Senioren, die 80 Jahre oder älter sind, Unterstützung bei der Vergabe von Impfterminen an. Dieser Dienst ist ausschließlich für Personen gedacht, die keine weitere Unterstützung haben.

Von Dienstag bis Donnerstag kann Hilfe unter den folgenden Telefonnummern in Anspruch genommen werden:

  • Telefon 06205 21-209 von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
  • Telefon 06205 100062 von 9 bis 12 Uhr
  • Telefon 06205 922625 von 13 bis 16 Uhr

Aktuell dauert es lange, bis ein Impftermin vereinbart werden kann. Die Stadtverwaltung Hockenheim nutzt das übliche Anmeldeverfahren und kann eine Anmeldung nicht beschleunigen.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Thermografie nutzen und Geld sparen

Noch bis Donnerstag, 18. Februar, haben private und gewerbliche Hauseigentümer und –Besitzer die Chance, die Energie in ihrem Gebäude noch effizienter zu nutzen. Die AVR Energie GmbH bietet in Kooperation mit der Stadtverwaltung Hockenheim für die ersten 100 Antragssteller ein vergünstigtes Thermografie-Paket für „Häusle“-Inhaber an. Es ist dank eines Zuschusses für nur 79 Euro (Normalpreis: 129 Euro brutto) erhältlich. Das Angebot ist bereits gut nachgefragt worden und noch sind Anträge zu haben.

Nach erfolgter Zusage erstellt die AVR Energie GmbH für die Hauseigentümer und –Besitzer sechs Thermografie-Bilder von dem Gebäude. Unter Thermografie versteht man Fotoaufnahmen eines Hauses im für das menschliche Auge nicht sichtbaren Infrarotbereich. Dadurch lassen sich Wärmebrücken und –Verluste, undichte Fenster und Türen sowie Leckagen entdecken. Die Ursachen für Schimmelbildung können festgestellt werden.

Neben den Infrarotaufnahmen (mindestens sechs) enthält das Thermografie-Paket auch einen aussagekräftigen Ergebnisbericht, auf dessen Grundlage der private und gewerbliche Eigentümer anschließend gezielte und konkrete Energiesparmaßnahmen einleiten kann. Durch die Sanierungsmaßnahmen können so CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Wo finde ich den Antrag für das Thermografie-Paket?

Interessenten erhalten das Antragsformular für das Thermografie-Paket auf der Internetseite der Stadt Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter den Bereichen „Leben“ > Bauen und Wohnen > Thermografie-Paket“ (https://www.hockenheim.de/startseite/leben/thermografie-paket.html). Dort lassen sich auch weitere Informationen rund um das Angebot finden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Nur dringende Angelegenheiten vor Ort klären

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen bleiben die Stadtverwaltung Hockenheim, ihre Außenstellen und Eigenbetriebe wie die Stadtwerke für Publikumsverkehr auch weiterhin grundsätzlich geschlossen. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke bitten daher die Bürgerinnen und Bürger, nur mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen persönlich vorbeizukommen. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter weiterhin nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

Daneben gilt in allen städtischen Einrichtungen entsprechend der Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Bürgerinnen und Bürger können die Dienstgebäude daher nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (also sogenannte OP-Maske oder auch Maske mit höherem Schutzstandard wie KN95/N95 oder FFP2) betreten.

Wir bitten um Verständnis, dass diese Masken nicht vor Ort ausgegeben werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Modernisierung des Umspannwerks im Zeitplan

Das Umspannwerk Hockenheim-Talhaus wird bis Herbst 2022 modernisiert.
Foto: Stadtwerke Hockenheim/Fotografen Lenhardt

Im September letzten Jahres fand der Spatenstich zur Modernisierung des Umspannwerks Hockenheim gemeinsam mit der Netze BW statt. Das Umspannwerk wird mittelspannungsseitig (20-kV) von den Stadtwerken Hockenheim und hochspannungsseitig (110-kV) von der Netze BW betrieben. Im Zeitraum von Montag, 25. Januar, bis Donnerstag, 28. Januar 2021 wurden Teile der neuen Anlage in Betrieb genommen.

Damit laufen die Modernisierungsarbeiten im Umspannwerk im Talhaus Hockenheim nach Plan. Im Zuge des Umbaus werden neben der Betriebstechnik ebenso die Zufahrtsstraßen und die Infrastruktur erneuert. Der Umbau erfolgt bei laufendem Betrieb und wird voraussichtlich im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Stadtwerke Hockenheim
05.02.2021

Hinter den Kulissen gegen Feuer gekämpft

OB Marcus Zeitler und Willi Achtstätter blickten bei der Verabschiedung auch mit dem Buch „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hockenheim“ auf die Geschichte der Wehr zurück, Personalrat Johannes Lienstromberg steuerte Anekdoten bei (v.l.).
Foto: Stadtverwaltung Hockenheim

Ursprünglich war alles ganz anders gedacht. Die Verabschiedung des langjährigen Feuerwehr-Gerätewarts Willi Achtstätter Ende Januar in den Ruhestand sollte als tolles Fest mit den Kameradinnen und Kameraden im Feuerwehrhaus über die Bühne gehen. Aber dann kam Corona. Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der Personalratsvorsitzende Johannes Lienstromberg ließen sich aber nicht die Gelegenheit nehmen, ihn im Rathaus persönlich in den neuen Lebensabschnitt zu entlassen. Das Fest bei der Feuerwehr wird einfach später nachgeholt.

Der angehende Pensionär Willi Achtstätter arbeitet seit dem 1. März 2015 als Gerätewart bei der Freiwilligen Feuerwehr Hockenheim. In dieser Rolle unterstützt er die Kameradinnen und Kameraden bei ihren Einsätzen zu „99 Prozent hinter den Kulissen“. Seine Rolle darf dabei aber nicht unterschätzt werden. „Ohne die Bereitstellung und Wartung der technischen Gerätschaften könnten unsere Feuerwehrleute nicht für unsere Bürgerinnen und Bürger gegen die Flammen kämpfen“, stellt OB Marcus Zeitler bei der Verabschiedung klar.

Die berufliche Tätigkeit von Willi Achtstätter bei der Stadtverwaltung Hockenheim begann vor bald 28 Jahren. Am 1. Juni 1993 erfolgte die Einstellung als Hausmeister in der Hubäckerschule und im Park-Kindergarten. Ab dem 1. Mai 1995 übernahm er den Schließdienst in der Hubäcker-Turnhalle. Im März 2015 erfolgte der Wechsel zur Freiwilligen Feuerwehr. Ein Themengebiet, das Willi Achtstätter sehr am Herzen liegt und dem er auch im Ruhestand beratend zur Verfügung steht.

„Die Kameradinnen und Kameraden lassen Sie nur ungern in die Rente ziehen. Ich habe nur lobende Worte über Sie gehört, vor allem, weil Sie auch viel über ihren eigentlichen Tätigkeitsbereich hinaus für die Feuerwehr gemacht haben“, sagte OB Marcus Zeitler bei der Verabschiedung. Er bedankte sich bei Willi Achtstätter im Namen der Stadt und des Kreisfeuerwehrverbands, dessen Vorsitzender er ist, herzlich für seine Arbeit. In der Rente wird es dem angehenden Rentner nicht langweilig werden. Das Enkelkind und der Garten warten bereits auf Willi Achtstätter.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Verkehrsnotizen

Neuer Weg zum Rathaus

Der Kreuzungsbereich Obere Hauptstraße/Rathausstraße ist seit Montag, 1. Februar, bis voraussichtlich Ende April für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Daher ist die Zufahrt zum Rathaus vom MedCenter kommend nur noch über den Eichhorn-Parkplatz möglich. Hintergrund dafür ist die Erweiterung der Bauarbeiten entlang der Oberen Hauptstraße, in der unter anderem Gas- und Wasserleitungen erneuert werden.

Stadtverwaltung Hockenheim
05.02.2021

Corona-Maßnahmen

Bürger wundern sich über Gutscheine für FFP2-Masken

Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen die Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch offenbar bekommen auch vermeintlich gesunde, junge Leute die Coupons – und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

So sehen die mitgeschickten Berechtigungsscheine aus die man bei Apotheken einlösen kann.
Foto: Speyer 24/7 News

München/Berlin. Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen – dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist – und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

Das Standartanschreiben gibt wenig Informationen darüber warum und wieso man die Berechtigungsscheine erhält.
Foto: Speyer 24/7 News

Verdachtsdiagnose als Auslöser für Couponversand?

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

Verwunderung auch bei Bayerns Ministerpräsident Söder

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen sondern zurückgeben werde.

Text: dpa Foto: Speyer 24/7 News
05.02.2021

Polizei

Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt – Polizei unter Generalverdacht?!

Fachliche Stellungnahme der HdP auf die KViAPol-Studie

Büchenbeuren – Seit März 2018 untersucht eine Viktimisierungsstudie der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Singelnstein) mit dem Titel „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“, kurz: KViAPol, angebliche rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus Sicht der Opfer.

Ein Studienabschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings kamen die Autoren im 1. Zwischenbericht (September 2019) faktisch zum Ergebnis, dass innerhalb der deutschen Polizei ein Problem mit rechtswidriger Gewaltanwendung bestünde. Im 2. Zwischenbericht (Oktober 2020) wurden die vorliegenden Ergebnisse weiter ausgewertet und interpretiert.

Die Hochschule der Polizei RP übernahm bereits kurz nach dem Erscheinen des 1. Zwischenberichts die Aufgabe, die KViAPol-Studie und das Thema „rechtswidrige Polizeigewalt“ wissenschaftlich zu analysieren. Zur Erreichung dieses Ziels wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat“ (AG DPAR) an der Polizeihochschule am Campus Hahn eingerichtet. Um ein breites Spektrum an Perspektiven zu berücksichtigen, wurden Polizeiexpert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Jura, Psychologie sowie Verwaltungs-, Politik- und Polizeiwissenschaften für die Arbeitsgruppe gewonnen. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht in einer differenzierten Analyse polizeilichen Handelns bei Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

Für die Arbeitsgruppenmitglieder war früh deutlich, dass die KViAPol-Studie als Anstoß zur Selbstreflexion verstanden werden sollte, allerdings auch fachliche Mängel der Studie offensichtlich sind. Infolgedessen hat sich die eingerichtete Arbeitsgruppe sachlich-kritisch und transparent mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei standen eigene Untersuchungen der polizeilichen Zwangsanwendung, wie z. B. eine tiefergehende Analyse der Polizeirapporte, der Einsatzberichte der geschlossenen Einheiten und eine Befragung genauso auf der Agenda, wie die weitere Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschung und Kooperationen mit anderer Einrichtungen und Hochschulen.

Die Erhebung eigener Daten scheint zur Objektivierung der im Zwischenbericht vorschnell formulierten Thesen unerlässlich und zielführend. Als zweite Datenbasis wurde ein Auswerteprotokoll entwickelt, um aus polizeilichen Datenbeständen mit Einsatzrelevanz die Schwerpunkte polizeilichen Handelns zu identifizieren, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war. Auch die Justiz wird bei der Studie eingebunden, um die in der KViAPol-Studie aufgestellten Behauptungen überprüfen zu können, dass Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen nicht rechtsstaatskonform bearbeitet würden.

Erst kürzlich veröffentlichte der stellvertretende Direktor der Hochschule der Polizei RP und der Sprecher der Arbeitsgruppe, Polizeirat Martin Hoch, in der unabhängigen Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis „Kriminalistik“, einen Kommentar sowie einen Fachbeitrag im Kontext zum Artikel der Singelnsteinstudie die deutlich ausdrückt: „Bereits bei der Auswahl der Stichprobe zur Studie lässt sich erkennen, dass sich hieraus keine repräsentative Schlussfolgerung auf die Gesamtbevölkerung ziehen lassen kann,“ sieht Polizeirat Hoch eine der Schwächen der Singelnsteinstudie. Der von der Studie betrachtete Zeitraum von knapp 50 Jahren lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation ziehen. Außerdem lässt die Studie eine genauere Analyse der Person-Situation-Interaktions-Dynamik genauso außer Acht wie die Tatsache, dass es im polizeilichen Beruf per se Situationen existieren, die eine Gewaltanwendung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der schon in der Ausbildung erlernten Praktiken, notwendig machen. Das Expertenteam am Campus Hahn ist über den Ausgang der geplanten Befragung von Studierenden im Praktikum gespannt. Wichtig ist, dass die Bearbeitung des Themas wissenschaftlich belegbar ist und fachliche Standards erfüllt.

Hochschule der Polizei
05.02.2021

Sport

Eishockey / Adler Mannheim

Adler holen spielstarken Angreifer

Mannheim – Mit Taylor Leier haben die Adler Mannheim einen spielstarken und vielseitig einsetzbaren Angreifer unter Vertrag genommen. Leier lief zuletzt für HC Oceláři Třinec in der tschechischen Extraliga auf und unterzeichnet in Mannheim einen Vertrag bis zum Ende der Spielzeit 2020/21.

Bis zu seinem 17. Lebensjahr spielte Leier für diverse Nachwuchsmannschaften in seiner Geburtsstadt Saskatoon. Nach seinem Wechsel zu den Portland Winterhawks aus der Western Hockey League zog Leier mit starken Leistungen die Blicke zahlreicher NHLScouts auf sich. Folgerichtig wurde der 1,80 Meter große und 82 Kilogramm schwere Angreifer 2012 von den Philadelphia Flyers in der vierten Runde an Position 117 gedraftet.

Zur Spielzeit 2014/15 schickten ihn die Flyers ins Farmteam zu den Lehigh Valley Phantoms, für die er in 73 AHL-Partien 13 Tore und 18 Vorlagen verbuchte. Nur ein Jahr später schnupperte der heute 26-Jährige erstmals NHL-Luft und bestritt sechs Partien für Philadelphia. Fortan pendelte Leier zwischen NHL und AHL, ehe er in der Saison 2017/18 fest zum Kader der Flyers gehörte. Der endgültige Durchbruch in der besten Liga der Welt gelang dem Kanadier aber nicht. Erneut Lehigh Valley und Rochester waren zwischen 2018 und 2020 weitere Stationen des Stürmers, ehe er im vergangenen Sommer erstmals den Sprung nach Europa wagte und sich Třinec anschloss.

„Taylor ist sowohl als Center als auch als Flügelstürmer einsetzbar, kann zudem in Überund Unterzahl spielen“, weiß Sportmanager Jan-Axel Alavaara um die Variabilität des Neuzugangs. „Er ist läuferisch stark und hat ein gutes Spielverständnis, strahlt aber auch Torgefahr aus und weiß seine Mitspieler in Szene zu setzen.“

Nach der obligatorischen Quarantäne und zwei negativen PCR-Tests könnte Leier, der bei den Adlern mit der Rückennummer 23 auflaufen wird, am kommenden Dienstag (09. Feb.) beim Auswärtsspiel in Schwenningen erstmals zum Einsatz kommen.

Adler Mannheim Eishockey Spielbetrieb GmbH & Co. KG
04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 8. bis 12. Februar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 8. bis 12. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Braunschweiger Allee
  • Bürstadter Straße
  • C-Quadrate
  • Dalbergstraße
  • D-Quadrate
  • G-Quadrate
  • Johann-Schütte-Straße
  • K-Quadrate
  • Leinenstraße
  • Memeler Straße
  • M-Quadrate
  • R-Quadrate
  • Rastenburger Straße
  • Rottfeldstraße
  • Sandhofer Straße
  • Schönauer Straße
  • Sonderburger Straße
  • Spinnereistraße
  • U-Quadrate
  • Viernheimer Weg

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich

Stadt Mannheim
04.02.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 8. Februar bis 14. Februar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 8. Februar: Rheingönheim, Gartenstadt und Süd
  • Dienstag, 9. Februar: Edigheim, Pfingstweide und Oggersheim
  • Mittwoch, 10. Februar: Oggersheim, Ruchheim und Maudach
  • Donnerstag, 11. Februar: Nord, Gartenstadt und Friesenheim
  • Freitag, 12. Februar: Mundenheim, Süd und West
  • Samstag, 13. Februar: Friesenheim und Nord

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
04.02.2021

Polizei / Tipps

Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet

Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.

Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.

„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Empfehlungen der Polizei:

  • Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
  • Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
  • Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
  • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.

Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-mit-corona-impfstoff/

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) – Zentrale Geschäftsstelle LKA Baden-Württemberg
04.02.2021

Polizei

Polizeimeldungen vom Donnerstag (04.02.2021)

(Speyer) – Nächtliche Radtour endet mit Polizeikontrolle

Im Rahmen der Streife konnte am Donnerstagmorgen gegen 02:35 Uhr ein Radfahrer mit Stirnlampe in der Auestraße wahrgenommen und einer Kontrolle unterzogen werden. Der 35-Jährige Speyerer gab an, die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre zum Anlass für eine kleine Radtour genommen zu haben. Gegen diesen Entschluss hatten die Polizeibeamten grundsätzlich Nichts einzuwenden. Da bei dem Radfahrer jedoch deutlicher Alkoholgeruch festzustellen war und einen Atemalkoholtest einen Wert von 2,02 Promille ergab, musste ihm die Fortsetzung seiner Radtour letztlich jedoch untersagt werden. Zudem musste er eine Blutprobe abgeben, weil bei Radfahrern ab einem Wert von 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird, die das Einleiten eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt zur Folge hat.

(Speyer / B 9) – 228 km/h bei erlaubten 120 / Mehr als 100 km/h schneller als erlaubt auf der B 9 unterwegs!

Am 03.02.2021 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit vom 15:00 Uhr – 20:30 Uhr auf der B 9, Gemarkung Speyer, in Fahrtrichtung Germersheim, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Von den 4766 gemessenen Fahrzeugen waren 307 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (120 km/h) zu beanstanden – dies entspricht einer Beanstandungsquote von 6,4 %.

Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus Germersheim, der mit seinem Mercedes die zulässige Geschwindigkeit um 128 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 221 km/h. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 1200,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Auf 27 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70,- EUR zu und sie müssen mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen; 3 von ihnen auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat. In 279 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.

(Speyer) – Dreister Ladendieb landet nach zweitem Spirituosendiebstahl in polizeilichem Gewahrsam

Im polizeilichen Gewahrsam endet die Diebestour eines Ladendiebes, der am Mittwochnachmittag in rund einer Stunde gleich zweimal Spirituosen aus einem Drogeriemarkt in der Maximilianstraße entwendete, in dem er aufgrund zurückliegender Diebstähle bereits ein Hausverbot hatte.

Angestellte des Geschäftes verständigten die Polizei ein erstes Mal am Mittwoch gegen 15:15 Uhr über die Person, die trotz bestehendem Hausverbot das Geschäft betreten und zwei Flaschen Wodka entwendet hatte. Die Polizei konnte den in Richtung Altpörtel gehenden 32-jährigen Beschuldigten aus Speyer auf Höhe der Sonnen-Apotheke kontrollieren. Das bei ihm aufgefundene Diebesgut wurde sichergestellt und dem Beschuldigten wurde ein Platzverweis für die Maximilianstraßen erteilt. Das hielt den offensichtlich unbelehrbaren Dieb jedoch nicht davon ab, gegen 16:30 Uhr erneut an den Ort des Geschehens zurückzukehren, um abermals eine Flasche Wodka zu entwenden. Auch diesmal konnte die Spirituosenflasche bei dem am Altpörtel kontrollierten Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden. Zur Durchsetzung des zuvor ausgesprochenen Platzverweises und der Verhinderung weiterer Straftaten wurde der 32-Jährige dann bis zur Schließung der innerstädtischen Verkaufsläden dem polizeilichen Gewahrsam der Polizei Speyer zugeführt. Ihn erwarteten nun Strafverfahren wegen Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch sowie eine Kostenrechnung für die Logie in der polizeilichen Arrestzelle.

(Speyer) – Diebstahlsanzeige wegen 36 nichtbezahlter Energydrinks

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Ladendiebstahl leitete die Polizei Speyer am Mittwoch gegen zwei Männer aus Frankreich ein. Der 24- und der 30-Jährige befanden sich in einem Einkaufsmarkt Am Rübsamenwühl und bezahlten dort mehrere Waren an einer Selbstscannerkasse. Beim Verlassen des Kassenbereichs wurden sie von Angestellten angesprochen, denen aufgefallen war, dass ein Karton mit 36 Energydrinks im Wert von 60EUR nicht abgescannt und somit nicht bezahlt wurde. Die hiermit Konfrontierten zeigten sich einsichtig und bezahlten eine Vertragsstrafe sowie den Getränkekarton. Da sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, wurde bei ihnen zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300EUR zur Wahrung der Kosten des Strafverfahrens einbehalten.

(Speyer) – Fund einer Cannabis-Indoor-Plantage

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Beispielbild einer Cannabis Indoorplantage

Am 02.02.2021 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Ludwigshafen die Wohnung eines 40-Jährigen in Speyer, im Stadtteil West. Das Amtsgericht Frankenthal hatte zuvor, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal, aufgrund des Verdachtes des unerlaubten Anbaus und des Handels von Betäubungsmitteln, einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung erlassen. Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten die Beamten eine Cannabis-Indoor-Plantage mit 43 Cannabis-Pflanzen in einem Kellerraum auffinden. Die Beamten stellten neben diversem Zubehör, noch eine Schreckschusspistole mit Munition und einen Teleskopschlagstock sicher.

(Böhl-Iggelheim / Dannstadt-Schauernheim) – Kontrollstellen Einbruchsprävention

Die Polizeiinspektion Schifferstadt hat am Mittwoch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in Böhl-Iggelheim in der Haßlocher Straße und in Dannstadt-Schauernheim in der Schauernheimer Straße Kontrollstellen eingerichtet. Im Fokus stand dabei stand die Einbruchsprävention. Insgesamt sind 24 Personen kontrolliert worden. Hinweise auf Einbruchsdelikte sind dabei keine erlangt worden.

(Schifferstadt) – Weitere Geschwindigkeitskontrollen der Polizei

Am Mittwochabend haben Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt Laserkontrollen in der Burgstraße und in der Herzog-Otto-Straße (jeweils 30 km/h) durchgeführt. Es sind insgesamt 13 Verstöße festgestellt und geahndet worden. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 49 km/h, was ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro nach sich zieht.

(Germersheim) – Alkoholisierter Autofahrer mit verbotenem Messer

Mittwochabend erblickten Germersheimer Polizisten auf ihrer Streifenfahrt in der Josef-Probst-Straße einen unsicher fahrenden BMW Fahrer. Bei der Kontrolle war die Ursache dafür schnell gefunden. Der 52- jährige Fahrer war nämlich so stark alkoholisiert, dass er nicht mal mehr einen Alkoholtest durchführen konnte. Daher wurde ein Arzt verständigt, der ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnahm. Zu allem Überfluss stellte sich dann noch heraus, dass der Mann zudem keinen Führerschein besitzt. Weil er auch noch ein verbotenes Messer dabeihatte, erwartet ihn dafür zusätzlich noch eine entsprechende Anzeige. Bis zu seiner Ausnüchterung verbrachte der Autofahrer die Nacht dann in der Gewahrsamseinrichtung der Polizei.

(Bellheim) – Kontrollen durchgeführt

Aufgrund von Bürgerbeschwerden wurde gestern die Landstraße zwischen Bellheim und Zeiskam überwacht. Bei einer Laserkontrolle am Ortseingang von Bellheim waren insgesamt vier Autofahrer zu schnell. Der „Spitzenreiter“ war bei erlaubten 70 mit 93 km/h unterwegs. Weiter wurde der Fokus der Kontrollen dann gezielt auf sogenannte „Gurtmuffel“ und „Handysünder“ gelegt. Dabei konnte die Polizei insgesamt fünf entsprechende Verstöße feststellen. Die ertappten Autofahrer zeigten sich jedoch allesamt einsichtig und werden sich eigenen Angaben zufolge künftig an die Regeln halten.

(Annweiler) – Sachbeschädigungen durch Graffiti im Stadtgebiet von Annweiler

In der Zeit vom 01.02.21 bis zum 02.02.21 sowie an daran angrenzenden Tagen besprühte ein bislang unbekannter Täter bzw. eine noch unbekannte Tätergruppe mehrere Häuser- und Garagenwände vorwiegend im Stadtgebiet von Annweiler mit Farbschmierereien . Insbesondere sind Wände in der Landauer Str., der Bürgermeister-Stöcklein-Str. und rund um den Ambert-Park betroffen. An den verschiedenen Örtlichkeiten wurden Schriftzüge aus der Graffiti-Szene mit schwer zu entfernender Farbe aufgesprüht. Der Sachschaden, welcher an den bislang bekannten Tatorten zu beklagen ist, beläuft sich insgesamt auf mehrere hundert Euro. Häufig zeigen die Schmierereien Motive aus der Anonymus- und Hackerszene wie „we are legion“ , „911“ oder andere Unmutsäußerungen im Zusammenhang mit rechtsstaatlichen Prinzipien, weshalb die Polizei hier von einem jugendlichen, in der näheren Umgebung wohnenden Täter/Täterklientel ausgeht. Überwiegend wurde offensichtlich graue Sprayfarbe verwendet. Ob die am Ort aufgefundenen Tags Rückschlüsse auf die Identität des Sprayers zulassen, ist momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Außerdem wird die zielgerichtete Streifentätigkeit im Stadtgebiet Annweiler anlassbezogen intensiviert. Die Polizei Annweiler bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 06346-964619. Geschädigte Eigentümer haben neben der telefonischen Mitteilung an die Polizei auch die Möglichkeit, die Strafanzeige per Online-Anzeige zu erstatten.

(Landau) – Aktuelle Warnmeldung der Polizeidirektion Landau

Die Polizeidirektion Landau möchte Sie darauf hinweisen, dass es aktuell im Bereich Landau vermehrt zu Anrufen bei älteren Mitbürgern*innen kommt, bei denen es sich um Betrugsversuche im Bereich Enkeltrick handeln könnte. – Geben Sie am Telefon keine Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. – Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z. B. Nachbarn oder nahe Verwandte. – Übergeben Sie unbekannten Personen kein Geld oder Wertsachen.

Wenden Sie sich an das örtliche Polizeirevier. Erzählen Sie den Beamten*innen von den Anrufen. Die Polizeidirektion Landau ist für Sie da! Telefonnummer: 06341-287-0 oder 06341-287-2010.

(Edenkoben / L 516) – Unfallverursacher macht sich aus dem Staub

Kurz vor 22 Uhr bog Mittwochabend (03.02.2021) ein dunkler Kombi aus der Blücherstraße nach rechts in die L 516 in Richtung Edesheim ein und missachtete die Vorfahrt eines BMW, der aus Edenkoben kam. Durch ein Ausweichmanöver konnte ein Zusammenstoß vermieden werden, allerdings geriet das Fahrzeug des 34 Jahre alten Fahrers nach rechts von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben. Dabei entstand Sachschaden von mehreren tausend Euro. Der Unfallverursacher machte sich aus dem Staub. Hinweise nimmt die Polizei Edenkoben unter der Rufnummer 06323 9550 entgegen.

(Neustadt) – Cannabis und verbotenes Messer bei Verkehrskontrolle sichergestellt

Am Donnerstag den 04.02.2021 gegen 01:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Neustadt in der Nachtweide in Neustadt einen PKW welcher mit zwei männlichen Personen besetzt war. Im Rahmen dieser Verkehrskontrolle konnte Marihuanageruch aus dem Inneren des Fahrzeuges festgestellt werden. Letztendlich wurden in und neben dem Auto knapp 20 Gramm Cannabis aufgefunden und sichergestellt. Die 19- und 20- jährigen Männer erwartet nun eine Strafanzeige wegen dem Besitz von Cannabis. Das Führen des verbotenen Einhandmessers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

(Neustadt) – Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen / Gesamtschaden 30000EUR

Am Mittwoch, den 03.02.2021, befuhren gegen 15:56Uhr drei PKW hintereinander die Talstraße in Fahrtrichtung Lambrecht. Die 38-jährige Fahrerin des vordersten Fahrzeugs musste hierbei verkehrsbedingt bis zum Stillstand abbremsen, da sie nach links in eine Einfahrt abbiegen wollte. Der hinter ihr fahrende Fahrzeugführer, ein 38-jähriger Mann aus Maikammer, erkannte die Verkehrssituation rechtzeitig und bremste seinen PKW ebenfalls ab. Aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstandes fuhr diesem jedoch das dritte der benannten Fahrzeuge auf, welches durch eine 35-jährige Frau aus Sembach geführt wurde. Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der PKW des aus Maikammer stammenden Mannes nach vorne und somit in das Heck des noch immer vor ihm stehenden Fahrzeugs geschoben. Insgesamt entstand hierdurch ein Sachschaden von geschätzten 30000EUR, verletzt wurde glücklicherweise niemand.

(A 65 / Ausfahrt B271) – Brennender PKW

Vermutlich ein technischer Defekt ist die Ursache eines Fahrzeugbrandes, der sich Mittwochmorgen (03.02.2021, 09.30 Uhr) auf der A65 ereignete. Der Fahrer bemerkte während der Fahrt ein starkes Qualmen und fuhr umgehend an den Fahrbahnrand. Anschließend ging der Motorraum in Flammen auf. Die Feuerwehr kam vor Ort und löschte den Brand. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Die Autobahnausfahrt zur B 271 musste wegen ausgelaufenen Betriebsstoffen gesperrt werden. Es kam zu leichten Verkehrsstörungen.

(Bad Dürkheim) – Älterer Dame Geldbeutel entwendet

Im Zeitraum von 03.02.2021 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr wurde in einem Supermarkt in der Hausenerstraße in Bad Dürkheim der Geldbeutel einer älteren Dame entwendet. Als die Dame zu Hause eintraf, stellte sie fest, dass sich ihr Damengeldbeutel nicht mehr in ihrer Manteltasche befand. Vermutlich hatten bislang unbekannte Täter den Geldbeutel der Dame entwendet. Ermittlungen ergaben, dass unmittelbar nach der Tat zwei unberechtigte Abbuchungen von ihrem Konto vorgenommen wurden. Die EC-Karte wurde umgehend gesperrt. Täterhinweise liegen keine vor. Neben dem Personalausweis und diversen Karten befanden sich auch mehrere hundert Euro Bargeld in ihrem Damengeldbeutel. Die Polizei Bad Dürkheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de

(Bad Dürkheim) – Geschwindigkeitskontrollen

Am 03.02.2021 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr wurde in der Seebacher Straße in Bad Dürkheim eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt. Es mussten 7 Verwarnungen wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgesprochen werden. Der Spitzenreiter wurde mit 49 km/h gemessen. Weiterhin wurde zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr die Geschwindigkeit in der Weinstraße in Herxheim überwacht. Es mussten erfreulicherweise keine Verwarnungen wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgesprochen werden.

(Bad Dürkheim) – Diebstahl aus Fahrzeug

Im Zeitraum von 02.02.2021 19:00 Uhr bis 03.02.2021, 08:00 Uhr wurden aus einem in der Bruchstraße in Bad Dürkheim abgestellten Opel Omega ein Multimediagerät entwendet. Die bislang unbekannten Täter öffneten vermutlich über die Gummidichtung der Fahrzeugtür den Entriegelungsknopf und gelangten dadurch ins Fahrzeuginnere. Entwendet wurde das fest eingebaute Multimedia-Gerät inklusive Dash-Cam, Antennen und Kabeln. Es entstand Sachschaden in Höhe von 150 Euro. Die Kriminalpolizei Bad Dürkheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de

(Bad Dürkheim) – Diebstahl von Felgen

Im Zeitraum von 02.02.2021, 19:00 Uhr bis 03.02.2021, 08:00 Uhr wurden an einem in der Bruchstraße in Bad Dürkheim abgestellten VW Passat alle 4 Alufelgen entwendet. Die bislang unbekannten Täter bockten das Fahrzeug vermutlich mittels Wagenheber hoch und konnten so die Alufelgen abmontieren und entwenden. Es entstand Sachschaden in Höhe von 300 Euro. Die Kriminalpolizei Bad Dürkheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de

(Grünstadt) – Unter Drogeneinwirkung Pkw geführt

Am Donnerstag, 04.02.2021 gegen 15:40 Uhr wurde der Fahrer eines VW Golfs in der St.-Kilian-Straße in Grünstadt festgestellt und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurden im Fahrzeug des 19-jährigen Mannes aus Wattenheim Kleinstmengen Marihuana im Fußraum festgestellt. Zudem bemerkten die Beamten bei dem Mann drogentypische Auffallerscheinungen. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Ihn erwarten neben einem Bußgeld in Höhe von 500EUR auch ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg.

(Frankenthal) – Polizisten werden bei Widerstand Beleidigt und Bedroht

In der Nacht zu Donnerstag, den 04.04.2021, gegen 00:40 Uhr, wurde eine Polizeistreife in die Zeppelinstraße in 67227 Frankenthal entsandt. Ein LKW-Fahrer bat zuvor am Notruf um Hilfe, da ein fremder Mann vor seinem Fahrzeug stehen und Streit provozieren würde. Vor Ort konnten die Beamten den streitsuchenden Mann, wie vom Anrufer beschrieben, vor dem LKW antreffen. Um den Sachverhalt klären zu können, sollten die Parteien getrennt voneinander zur Sache angehört werden. Den mehrfachen Aufforderungen der Beamten, sich von dem LKW zu entfernen, kam der 45-Jährige Frankenthaler nicht nach, sodass er zunächst durch leichtes Schieben gelenkt werden sollte. Hierbei wehrte sich der Mann dermaßen, dass die Beamten ihm zum Zwecke der Eigensicherung Handfesseln anlegen mussten. Auch gegen die darauffolgende Durchsuchung versuchte sich der Mann durch Winden und Drehen stets zu wehren. Nach der anschließenden Verbringung in den Streifenwagen begann er zudem zu spucken. Den Beamten gelang es nicht den Mann zu beruhigen, dessen Verhalten gleichbleibend aggressiv und wehrhaft blieb, sodass er zum Zwecke der Gefahrenabwehr, in das polizeiliche Gewahrsam verbracht wurde. Da bei dem Mann deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt wurde und er gemäß Zeugenaussagen unmittelbar zuvor einen PKW fuhr, wurde ihm zudem eine Blutprobe entnommen und eine Anzeige wegen des Verdachts einer Trunkenheit im Verkehr erfasst. Während der gesamten Dauer der polizeilichen Maßnahmen beleidigte und bedrohte der Mann die Beamten mehrfach lautstark aufs Äußerste. Eine entsprechende Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Bedrohung wurde ebenfalls eröffnet. Ob die bestehende Alkoholisierung Grund für sein dauerhaft aggressives Verhalten war oder es einen anderen Auslöser hierfür gab, ist nicht bekannt.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Bobenheim-Roxheim) – Rollerdiebstahl aus Garage

In der Nacht von Dienstag, den 02.02.2021, auf Mittwoch, den 03.02.202, verschafft sich ein bislang noch unbekannter Täter Zutritt auf ein Grundstück in der Kalmitstraße in 67240 Bobenheim-Roxheim. Dort betrat er eine unverschlossene Garage und entwendete einen darin befindlichen Roller im Wert von ca. 1.200EUR. Wenige Stunden nach Aufgabe der Anzeige bei der Polizei meldete sich ein Zeuge bei dem Geschädigten, welcher zuvor selbstständig einen Internetaufruf zum Auffinden seines Rollers veröffentlicht hatte, dass er den gestohlenen Roller zufällig im Kleinerweg in Bobenheim-Roxheim gefunden habe. Das Kennzeichen und der Rückspiegel des Rollers wurden durch den unbekannten Täter abmontiert. Zudem wurde ein Werkzeugkasten aus dem Helmfach entwendet. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 150EUR. Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Autofenster eingeschlagen

In der Dessauer Straße wurde am 03.02.2021, zwischen 18:30 Uhr und 23:45 Uhr, eine Autoscheibe eingeschlagen. Wie hoch der entstandene Sachschaden ist, steht derzeit noch nicht fest. Aus dem Fahrzeug wurde nichts gestohlen.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Versuchter Autodiebstahl

Der Polizei Ludwigshafen wurden vier Jugendliche gemeldet, die vermutlich ein Auto in der Bgm.-Kutterer-Straße stehlen wollten. Die Jugendlichen wurden von dem Autobesitzer angesprochen, als er sie in seinem Auto festgestellt hatte. Die Jugendlichen sind dann zu Fuß geflüchtet. In dem Auto konnten Hinweise darauf gefunden werden, dass versucht wurde dieses kurzzuschließen. Bei der sofort durchgeführten Fahndung konnten drei Jugendliche und ein Heranwachsender (14 – 18 Jahre alt), bei denen es sich aufgrund der Personenbeschreibung um die Tatverdächtigen handeln dürfte, in der Nähe kontrolliert werden. Gegen die Jugendlichen und den Heranwachsende wird nun wegen des Verdachtes des versuchten Autodiebstahls ermittelt.

(Ludwigshafen) – Dreiste Ladendiebe ermittelt

Am Mittwochabend gegen 18:45 Uhr wollten zwei Ladendiebe mit einem vollen Einkaufswagen einen Supermarkt in der Oderstraße, ohne zu bezahlen, verlassen. Die Diebe, eine 46-jährige Frau und ein 47-jähriger Mann aus Worms, hatten zuvor in dem Supermarkt einen Einkaufswagen mit Waren im Wert von ca. 1.200,- gefüllt. Die 46-jährige wollte dann mit dem vollen Einkaufswagen zuerst verschiedene Kassen, ohne zu bezahlen, passieren und versuchte dann über einen Notausgang mit der Ware zu entkommen. Dies wurde von Mitarbeitern beobachtet und diese konnten den Einkaufswagen mit den Waren an sich nehmen. Die beiden Ladendiebe konnten zunächst mit einem Auto flüchten, wurden jedoch bei der sofort eingeleiteten Fahndung in Worms von der Polizei kontrolliert.

(Ludwigshafen) – Zeugen gesucht

Am 03.02.2021, gegen 18:30 Uhr, wurde der Polizei eine Körperverletzung in der Edigheimer Straße gemeldet. Ein 44-Jähriger sei von zwei Männern mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Vor Ort trafen die Polizeibeamten neben dem verletzten 44-Jährigen einen 38-jährigen Zeugen an. Dieser gab an, beobachtet zu haben, wie zwei Männer den 44-Jährigen aggressiv angesprochen hätten. Als er daraufhin die Situation schlichten wollte, hätten die zwei unbekannten Täter jeweils ein Messer gezogen und auf den 44-Jährigen eingestochen. Im Anschluss ergriffen diese die Flucht in Richtung Friesenheim. Die beiden Männer seien circa 25 Jahre alt gewesen und trugen keine Schuhe.

Wir bitten weitere Zeugen, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de.

(Ludwigshafen) – Trickdiebe nutzen Corona-Impfung aus

Am Mittwochnachmittag gegen 15:00 Uhr klingelten zwei Personen bei einer 80-Jährigen in der Bahnhofstraße. Die Personen sagten zu der Seniorin, dass ihr beim Ausfüllen der Formulare für die Corona-Impfung helfen würden. Da die Seniorin in der letzten Woche mit dem Gesundheitsamt wegen einer Corona-Impfung telefoniert hatte, schöpfte sie keinen Verdacht und ließ die Personen in ihre Wohnung. Eine Person täuschte einen Toilettengang vor und entwendete aus der Wohnung Schmuck und Wertgegenstände im niedrigen vierstelligen Bereich. Beide Personen verließen dann die Wohnung der 80-Jährigen.

Die Personen werden wie folgt beschrieben:

  1. Person: weiblich, ca. 25 – 27 Jahre alt, ca. 165 cm groß, normale Statur, hatte dunkelblondes und kinnlanges Haar, war bekleidet mit beiger Steppjacke, braunem Schal, dunkler Hose und trug eine weiße FFP2-Maske.
  2. Person: männlich, ca. 25 – 27 Jahre alt, ca. 165 cm groß, normale Statur, dunkle Augenfarbe, schwarzes welliges und mittellanges Haar, war bekleidet mit dunklem Blouson und trug eine weiße FFP2-Maske.

Wer kann Hinweise zu den Tätern geben?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

Trickdiebstahl in Wohnungen ist ein Phänomen, von dem fast ausschließlich ältere Menschen betroffen sind. Unter Vortäuschen von Notlagen, einer offiziellen Funktion oder Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer versuchen die Täter sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Hierbei werden skrupellos und zielgerichtet das Alter, die Gebrechlichkeit und die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt. Bedenken Sie, dass Tricktäter erfinderisch und schauspielerisch begabt sind. Sie reagieren schnell und denken sich immer neue Taktiken aus, um ihr Ziel zu erreichen. Die Polizei rät deshalb, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Ziehen Sie im Zweifel Nachbarn oder Verwandte hinzu.

Weitere Tipps wie sie sich vor Trickdieben und Betrügern schützen können finden sie unter www.polizei-beratung.de

Wir wollen, dass Sie sicher leben – Ihre Polizei

(Ludwigshafen) – Einbruch in Völklinger Straße

In der Völklinger Straße wurde am 03.02.2021, zwischen 09:30 Uhr und 14 Uhr, in ein Haus eingebrochen. Um ins Haus zu gelangen schlugen die bislang unbekannten Täter eine Terrassentür ein. Hierdurch entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Im Innern des Hauses durchwühlen die Täter mehrere Räume und erbeuteten Schmuck. Eine genaue Schadenshöhe des Diebesgut wird derzeit noch ermittelt.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

(Ludwigshafen) – Falscher Polizeibeamter

Eine 77-Jährige aus Friesenheim wurde am 03.02.2021, gegen 12 Uhr, von einem angeblichen Polizeibeamten angerufen. Dieser behauptete, dass gleich ein Streifenwagen bei ihr vorbeikomme, um sie abzuholen. Die 77-Jährige reagierte geistesgegenwärtig und absolut vorbildlich: Sie legte auf und wählte den Notruf der echten Polizei.

Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie bei Ihrer Polizeidienststelle nach.
  • Benutzen Sie hierfür nie die Rückruffunktion Ihres Telefons, sondern wählen Sie die Nummer selbst.
  • Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie diese im Zweifelsfall selbst wählen können.
  • Wenn Sie auch einen verdächtigen Anruf erhalten haben, melden Sie dies bei Ihrer Polizeidienststelle.

Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema

(Ludwigshafen) – Alkoholisiert Unfall verursacht

Am Mittwochmorgen gegen 10:00 Uhr ist ein Auto von der Maudacher Straße abgekommen und zuerst gegen ein geparktes Auto und dann gegen eine Betoneinfassung einer Laterne gestoßen. Bei dem 42-jährigen Autofahrer können die Polizeibeamten dann bei der Unfallaufnahme Hinweise auf eine starke Alkoholisierung feststellen. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,68 Promille. Der Fahrer wurde durch den Unfall leicht verletzt. Er wurde durch den Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen. Durch den Unfall entstand darüber hinaus ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 39.000,- Euro.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.

(Ludwigshafen) – Sachbeschädigung an BMW

Als ein 53-Jähriger am 03.02.2021, gegen 9 Uhr, zu seinem BMW ging, musste er an diesem einen Kratzer sowie eine Delle an der Heckklappe feststellen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. Er hatte sein Auto am 02.02.2021, gegen 18 Uhr, in der Will-Sohl-Straße geparkt.

Wer etwas gesehen hat und Hinweise auf die Täter machen kann, wird gebeten, sich an die Polizeiwache Oggersheim unter Tel. 0621 963 – 2403 oder per Mail pwoggersheim@polizei.rlp.de zu wenden.

(Ludwigshafen) – Streit um Maskenpflicht eskaliert

Am Mittwochmorgen gegen 08:45 Uhr gerieten ein 49-jähriger und ein 50-jähriger Mann in der Bismarckstraße in Streit. Grund des Streites war, dass der 49-jährige keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hatte, obwohl dies in der Bismarckstraße angeordnet ist. Der 50-Jährige habe den 49-Jährigen bei dem Streit beleidigt und gegen die Brust gestoßen. Der 49-Jährige konnte den gerufenen Polizeibeamten ein ärztliches Attest vorlegen, welches ihn vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreite.

(Ludwigshafen) – Nach Unfall geflüchtet / Zeugen gesucht

Am Mittwochmorgen zwischen 08:15 Uhr und 08:45 Uhr wurde ein Auto in der Von-Kieffer-Straße beschädigt. Der Mazda CX5 war auf dem Parkplatz eines Supermarktes geparkt, als ein unbekannter Verursacher das Auto vermutlich beim Ein- oder Ausparken streifte. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 2.000,- Euro zu kümmern.

Wer hat den Unfall beobachtet oder kann Hinweise auf den Verursacher geben?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

(Mannheim-Innenstadt) – Ehrlicher Finder gibt Geldbeutel mit mehreren hundert Euro Inhalt ab

Am Dienstag erschien gegen 18:45 Uhr ein 53-Jähriger Mann im Polizeirevier Mannheim-Innenstadt um einen Geldbeutel, welchen er gefunden hatte, abzugeben. In dem Geldbeutel befanden sich neben Ausweisdokumenten auch rund 800EUR Bargeld. Der ehrliche Finder verzichtete auf einen Finderlohn. Die Beamten konnten den Eigentümer informieren, sodass der Geldbeutel inzwischen zurück bei seinem Besitzer ist.

(Mannheim-Neckarstadt) – Polizei nimmt dreiste Diesel-Diebe fest

Auf frischer Tat ertappte die Polizei am Donnerstagmorgen gegen 2:40 Uhr zwei Männer in der Diffenéstraße in Höhe der Altrheinbrücke, als sie mit Hilfe eines zurechtgeschnittenen Schlauches Diesel aus einem am Fahrbahnrand geparkten LKW in den Tank ihres Opels umfüllten. Wegen ihres verdächtigen Verhaltens an der unbeleuchteten Örtlichkeit fielen die beiden Personen einer aufmerksamen Polizeistreife auf. Die Polizeibeamten unterzogen sie einer Kontrolle und nahmen die beiden Dieseldiebe im Alter von 23 und 35 Jahren unverzüglich fest. Nach Abschluss erster polizeilichen Maßnahmen auf dem Revier wurden beide wieder entlassen. Sie müssen nun mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls rechnen.

(Mannheim-Neckarstadt) – LKW-Fahrer schleift Auto mit und flüchtet

Am Mittwoch gegen 22:00 Uhr bog der Fahrer eines Sattelzuges von der Melchiorstraße nach links in die Carl-Benz-Straße ab, touchierte einen am Straßenrand geparkten Volvo und zog diesen etwa 30 Meter mit, bis sich das Auto wieder löste. Im Anschluss flüchtete der LKW-Fahrer unerkannt. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete den Unfall und beschreibt den LKW und den Fahrer wie folgt: weißer Sattelzug mit türkischer Zulassung, der Fahrer hatte dunkle kurze Haare, südländischer Phänotyp, 30 – 35 Jahre alt. An dem Volvo entstand ein Schaden in Höhe mehrerer Tausend Euro. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zu dem Fahrer geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/3301-0 beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

(Mannheim-Neckarstadt) – Festnahme eines 20-Jährigen wegen Beleidung eines Polizeibeamten und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

Polizeibeamte kontrollierten am Montagabend gegen 18 Uhr in der Zeppelinstraße eine Gruppe von mehreren Personen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die aktuell gültige Corona-Verordnung. Wie bereits berichtet, leistete dabei ein 19-jähriger Mann Widerstand gegen Polizeibeamte, indem er die Beamten tätlich anging. Gegen ihn wird wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstands gegen diese sowie Beleidigung ermittelt. Zudem wird eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung gefertigt. Ein weiterer Beteiligter videografierte einen der eingesetzten Polizeibeamten und beleidigte ihn mit unflätigen Worten. Anschließend verbreitete er Fotos und Video ohne dessen Einwilligung im Internet. Das Verhalten des 20-Jährigen hat Konsequenzen. Er gelangt wegen Beleidigung zur Anzeige. Außerdem wird geprüft, ob er sich wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz strafbar gemacht hat. Wer Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, im Internet veröffentlicht, muss vorher deren Einverständnis einholen. Tut er dies ohne deren Einwilligung verstößt er gegen das Kunsturhebergesetz und macht sich strafbar. Das Recht am eigenen Bild gilt gleichermaßen bei einem Video oder sogar einem Gemälde.

(Mannheim-Friedrichsfeld) – Feuerwehreinsatz wegen brennendem Fahrzeug

Wegen eines brennenden Fahrzeuges kam es am Donnerstag gegen 0:40 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz im Langlachweg. Eine Mercedes R-Klasse war aus bislang unbekannten Gründen in Brand geraten. Ein Zeuge war durch ein lautes Geräusch aufmerksam geworden und hatte unverzüglich die Feuerwehr verständigt. Ein Löschzug der Hauptfeuerwache Mannheim sowie die freiwillige Feuerwehr Friedrichsfeld brachten den Brand schnell unter Kontrolle. An dem Auto entstand Totalschaden in einer geschätzten Höhe von mehreren Tausend Euro. Über die Brandursache liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Die Brandermittler beim Kriminalkommissariat Mannheim der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, melden sich bitte beim Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444.

(Mannheim-Friedrichsfeld) – Unfallflucht mit erheblichem Sachschaden / Polizei sucht Zeugen

Erheblichen Sachschaden verursachte ein Lastwagenfahrer am Dienstag bei einem Unfall im Stadtteil Friedrichsfeld. Der Unbekannte streifte zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr, vermutlich beim Vorbeifahren, einen im Langlachweg am Fahrbahnrand geparkten Mercedes und beschädigte diesen an der hinteren linken Fahrzeugseite. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Der Unfallverursacher fuhr, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, einfach weiter.

Vom Unfallverursacher ist lediglich bekannt, dass es sich um einen Lastwagen gehandelt haben soll.

Zeugen, die auf den Unfall aufmerksam geworden waren und sachdienliche Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug und dessen Fahrer geben können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Mannheim, Tel.: 0621/174-4222 zu melden. Unfallflucht mit erheblichem Sachschaden – Polizei sucht Zeugen

Erheblichen Sachschaden verursachte ein Lastwagenfahrer am Dienstag bei einem Unfall im Stadtteil Friedrichsfeld. Der Unbekannte streifte zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr, vermutlich beim Vorbeifahren, einen im Langlachweg am Fahrbahnrand geparkten Mercedes und beschädigte diesen an der hinteren linken Fahrzeugseite. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Der Unfallverursacher fuhr, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, einfach weiter.

Vom Unfallverursacher ist lediglich bekannt, dass es sich um einen Lastwagen gehandelt haben soll.

Zeugen, die auf den Unfall aufmerksam geworden waren und sachdienliche Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug und dessen Fahrer geben können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Mannheim, Tel.: 0621/174-4222 zu melden.

(Mannheim-Neckarau) – Wohnungseinbruch / Wer hat verdächtiges beobachtet?

Unbekannte Täter brachen in der Zeit zwischen Donnerstag, 28.01.2021 und Mittwoch, 03.02.2021 in eine Wohnung im Stadtteil Neckarau ein. Die Einbrecher schlugen das Schlafzimmerfenster der Wohnung im Erdgeschoss eines Anwesens in der Gralsstraße ein und stiegen durch dieses in die Wohnräume ein. In der Wohnung durchwühlten die Unbekannten zahlreiche Schränke und Behältnisse. Ob die Einbrecher etwas mitgehen ließen, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zeugen, die im fraglichen Zeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarau, Tel.: 0621/83397-0 zu melden.

(Mannheim-Neckarau) – Reifen an mehreren Fahrzeugen zerstochen / Zeugen gesucht

Unbekannte Täter zerstachen bereits am frühen Sonntagmorgen im Stadtteil Neckarau an mehreren geparkten Autos die Reifen. Ein Zeuge bemerkte kurz vor fünf Uhr an einem in der Germaniastraße abgestellten Fahrzeug ein lautes Zischgeräusch. In diesem Zusammenhang fielen ihm auch zwei Männer auf, die sich zuvor in der Nähe des Fahrzeugs aufgehalten hatten. Der Zeuge verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten stellten schließlich fest, dass an einem VW Golf ein Reifen offenbar mit einem Messer zerstochen worden war. Auch bei einem in der Nähe geparkten Toyota war ein Reifen platt gestochen. Zwischenzeitlich haben sich sieben weitere Geschädigte gemeldet, an deren Fahrzeugen ein Reifen beschädigt worden war.

Von den beiden Männern, die dem Zeugen aufgefallen waren, ist lediglich bekannt, dass einer der beiden dunkel und der andere hell gekleidet war. Sie sprachen Deutsch mit südosteuropäischem Akzent.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sowie weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarau, Tel.: 0621/83397-0 zu melden.

(Mannheim-Rheinau) – Gabelstapler ausgebrannt

Am Mittwoch gegen 18 Uhr geriet in der Antwerpener Straße auf einem Firmengelände ein Gabelstapler aufgrund eines technischen Defekts in Brand. Verletzt wurde niemand. Die Berufsfeuerwehr Mannheim konnte das Feuer schnell löschen und somit weiteren Schaden verhindern. Es entstand ein Sachschaden von 25.000 Euro.

(Mannheim-Seckenheim) – Eilige Einbrecher / Zeugen gesucht

Eilig hatten es unbekannte Täter am Mittwochmorgen bei einem Einbruch im Stadtteil Seckenheim. Der Geschädigte hatte gegen 7.45 Uhr das Schlafzimmer seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Badener Straße verlassen, nachdem er die Balkontür zum Lüften geöffnet hatte. Als er wenige Minuten später wieder zurückkehrte, stellte er fest, dass die Nachttischschubladen geöffnet waren und deren Inhalt auf dem Boden verteilt lag. Die Einbrecher waren offenbar zwischenzeitlich über den Balkon und die geöffnete Schlafzimmertür in das Schlafzimmer eingedrungen und hatten im Schlafzimmer die Schubladen durchwühlt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ließen sie ein Hörgerät sowie ein Kuvert mit Bargeld mitgehen und verschwanden wieder.

Zeugen, denen verdächtiges aufgefallen ist und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ladenburg, Tel.: 06203/9305-0 zu melden.

(Mannheim-Seckenheim) – Bei Durchsuchung Diebesgut aufgefunden

Am Dienstagmorgen fanden Beamte des Polizeireviers Neckarau bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung umfangreiches Diebesgut auf, welches der Täter zuvor im Rahmen seiner Tätigkeit als Umzugshelfer aus einer Wohnung entwendete. Intensive Ermittlungen des Polizeireviers Neckarau führten die Polizisten zu dem Täter. Ob der 56-jährige Mann auch für weitere Diebstahlsdelikte verantwortlich ist, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet / Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet

Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.

Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.

„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Empfehlungen der Polizei:

  • Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
  • Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
  • Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
  • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.

Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-mit-corona-impfstoff/

(Heidelberg) – Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehle gegen drei Männer im Alter zwischen 23 und 24 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – fast 41 Kilogramm Marihuana sichergestellt

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehle gegen drei Männer im Alter zwischen 23 und 24 Jahren erwirkt. Sie stehen im dringenden Verdacht, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.

Ein 24-jähriger Tatverdächtiger soll am 02.02.2021 einem 23-Jährigen 2,4 Kilogramm Marihuana verkauft haben, der dieses weiterzuveräußern beabsichtigte. Anlässlich der Durchsuchung der Wohnung des 24-Jährigen wurden in einer von diesem angemieteten Garage weitere 38,5 Kilogramm Marihuana aufgefunden. In seiner Wohnung hatte er zudem eine kleinere Menge bereits verkaufsfertig verpacktes Marihuana, sowie mehrere zugriffsbereite Waffen gelagert.

Der jüngere Bruder des 24-Jährigen soll zudem von dessen Wohnung aus seit November 2020 einen schwunghaften Handel mit Kokain betrieben haben. Er steht im dringenden Verdacht, mindestens 23 Verkäufe von insgesamt über 110 Gramm Kokain getätigt zu haben. Kurz vor dem 31.01.2021 soll er sich weitere rund 100 Gramm Kokain beschafft haben, von denen er rund 75 Gramm an den 23-jährigen Käufer des Marihuana veräußerte. Zudem wurden in der Wohnung 23 verkaufsfertige Kokainplomben im Gesamtbruttogewicht von 29 Gramm Kokain, die dem Jüngeren der beiden Brüder zuzuordnen sind, aufgefunden.

Im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Wohnung wurden außerdem ein Mercedes AMG sowie ein Harley-Davidson-Motorrad beschlagnahmt mit dem Ziel, diese Fahrzeuge einzuziehen.

Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen alle drei Männer erwirkt. Diese wurden am Mittwochnachmittag der Haft- und Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Nach der Eröffnung der Haftbefehle wurden die Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

(Heidelberg-Wieblingen) – Frau zerkratzt mehrere Autos / Weitere Zeugen gesucht!

Eine 42-Jährige Frau hat am Mittwoch mindestens sechs Autos in der Wundtstraße zerkratzt. Eine Zeugin, welche die Frau bei dem zerkratzen der Autos beobachten konnte, verständigte die Polizei, welche die Frau kurze Zeit später vorläufig festnehmen konnte. Mit welchem Gegenstand die Frau die Autos beschädigte ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Frau wurde aufgrund ihrer psychischen Verfassung in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Weitere Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich beim Polizeirevier Heidelberg-Süd, unter der Telefonnummer 06221-34180, zu melden.

(Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Rotlicht missachtet und Unfall verursacht

Zu einem Verkehrsunfall kam es am Mittwoch gegen 12:10 Uhr an der Kreuzung Bruchhäuser Straße/L630/Heidelberger Straße. Eine 60-Jährige Hyundai-Fahrerin war auf der L630 von Plankstadt in Richtung Oftersheim unterwegs, als sie an der Kreuzung zur Bruchhäuser Straße und Heidelberger Straße das Rotlicht der Ampel missachtete und hierbei mit einem 44-Jährigen Skoda-Fahrer, welcher von Schwetzingen aus kommend bei Grünlicht der Ampel nach links in Fahrtrichtung Plankstadt abbiegen wollte, kollidierte. Beide Fahrer blieben glücklicherweise unverletzt, ihre Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 15.000EUR.

(Leimen / Rhein-Neckar-Kreis) – Fahrer und Beifahrer von zwei Unbekannten auf offener Straße mit Fäusten traktiert / Zeugen gesucht

Von zwei bislang unbekannten Tätern wurden am Mittwoch gegen 19.25 Uhr in der Schwetzinger Straße/Stralsunder Ring ein 64-Jähriger und der 47-jährige Begleiter mit Fäusten traktiert. Die Geschädigten gaben an, auf dem Stralsunder Ring in Richtung Kreisverkehr gefahren zu sein, als ein dahinterfahrender Fahrer eines Audi mehrfach die Lichthupe betätigte. In der Annahme, dass es sich bei den Insassen um Bekannte handeln würde, hielt sie nachdem Kreisverkehr in der Schwetzinger Straße an. Aus dem Audi sollen dann zwei Männer ausgestiegen sein und unvermittelt mit den Fäusten auf sie losgegangen sein. Da zwischenzeitlich mehrere Autofahrer angehalten haben sollen, ließen die Täter von den Opfern ab und flüchteten über die Schwetzinger Straße stadteinwärts. Das Kennzeichen des Audi konnten die Geschädigten der Polizei mitteilen.

Die Täter wurden wie folgt beschrieben:

  1. Täter: Fahrer, etwa 28 – 35 Jahre alt, 180 cm, muskulös, drei Tage Bart, schwarze kurze Haare; seitlich sehr kurz rasiert, er trug schwarze Kleidung
  2. Täter: Beifahrer, etwa 30 – 35 Jahre alt; 190 cm, schmale sportliche Figur, dunkle kurze Haare. Er trug ein helles Hemd und eine schwarze Jacke
  • Beide Personen sollen deutsch mit osteuropäischem Akzent gesprochen haben

Die weiteren Ermittlungen hat der Polizeiposten Leimen übernommen. Zeugen, insbesondere die Autofahrer, die angehalten haben bzw. ausweichen mussten, werden gebeten, sich unter Telefon 06224/17490 zu melden.

(Neulußheim / Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis) – mutmaßliche Sammlungsbetrüger gemeldet / Zeugen und Geschädigte gesucht

Am frühen Mittwochnachmittag wurde der Polizei gemeldet, dass in Neulußheim verdächtige Personen unterwegs seien, die Spenden für Menschen mit Behinderung sammelten. Kunden eines Lebensmittelmarktes in der Straße „Am Sägewerk“ hatten sich gegen 14.30 Uhr an den Filialleiter gewandt und ihm die Spendensammler mitgeteilt, woraufhin dieser die Polizei informierte. Beim Eintreffen einer Polizeistreife hatten sich die drei Personen bereits in einem schwarzen BMW mit französischen Kennzeichen von der Örtlichkeit entfernt. Im Rahmen einer sofortigen Fahndung wurde bekannt, dass zwischenzeitlich auf dem Parkplatz eines Drogeriemarktes in Hockenheim wiederum Spendensammler aufgetaucht seien. Aufgrund eines Zeugenhinweises konnten durch eine Polizeistreife schließlich zwei Personen festgestellt werden, die an der Ecke Lußheimer Straße/Herderstraße in einen schwarzen BMW mit französischen Kennzeichen einstiegen und gerade wegfahren wollten. Sie wurden daraufhin einer Kontrolle unterzogen. Zur weiteren Überprüfung ihrer Personalien wurden die beiden Männer im Alter von 19 und 20 Jahren zum Polizeirevier Hockenheim gebracht. Bei der weiteren Überprüfung des BMW wurde festgestellt, dass dieser zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Inwiefern die beiden Männer tatsächlich unberechtigterweise Spenden sammelten, bedarf der weiteren Ermittlungen. Die Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Der schwarze BMW wurde in Verwahrung genommen.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können sowie Geschädigte, die den Männern eine Spende überlassen haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Hockenheim, Tel.: 06205/2860-0 zu melden.

(Reilingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Fahrstreifenwechsel führt zu Unfall mit drei Pkw / Schaden insgesamt 18.000 Euro – Polizei sucht Zeugen

Bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch um 6.40 Uhr auf der L 723 in Höhe der Anschlussstelle Walldorf/Wiesloch der A 5 in Richtung Karlsruhe entstand Sachschaden von insgesamt 18.000 Euro. Ein 44-jähriger Fahrer eines Ford war auf dem rechten der drei Fahrstreifen in Richtung Walldorf unterwegs, als ein bislang unbekannter Fahrer eines silberfarbenen Pkw den Fahrstreifen von der mittleren Spur nach rechts wechselte. Um einen Aufprall zu vermeiden auf, wich der 44-Jährige nach links aus, wo er auf einen Jaguar auffuhr und diesen auf einen davor fahrenden Mazda schob. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise zu dem Unfallverursacher geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 06222/57090 beim Polizeirevier Wiesloch zu melden.

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Einbruch in Kiosk / Polizei sucht Zeugen

Am Mittwochabend gegen 21.50 Uhr wurde versucht in den Kiosk ab Bahnhof in der Friedrichstraße einzubrechen. Dabei wurde die Alarmanlage ausgelöst, worauf der oder die Täter die Flucht ergriffen. Eine aufmerksame Zeugin hatte der Polizei mitgeteilt, dass beim Kiosk die rote Rundumleuchte in Betrieb sein soll. Vor Ort konnte ein offenstehendes Fenster festgestellt werden, nach bisherigem Kenntnisstand wurde nichts entwendet. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich unter Telefon 07261/6900 beim Polizeirevier Sinsheim zu melden.

(Hemsbach / Rhein-Neckar-Kreis) – Unbekannte brechen in Gaststätte ein und erbeuten hochwertige Küchenmaschinen im Wert von mehreren tausend Euro / Polizei sucht Zeugen

Ein oder mehrere unbekannte Täter verschafften sich im Zeitraum von Dienstag 22:00 Uhr bis Mittwoch 14:30 Uhr unberechtigt Zutritt zu einer Vereinsgaststätte in der Berliner Straße und entwendeten mehrere Küchenmaschinen sowie eine geringe Summe Bargeld. Der Diebstahlsschaden wird auf eine fünfstellige Summe geschätzt. Wie der oder die Unbekannten in die Gaststätte gelangen konnten, ist derzeit noch unklar. Vermutlich betraten sie das Objekt über die ebenerdige Terrasse. Das Fachdezernat bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat gemeinsam mit der Zentralen Kriminaltechnik die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu der unbekannten Täterschaft bzw. zum Tathergang gebe können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444, in Verbindung zu setzen.

Gesundheit

Diakonissen Speyer

Soldaten helfen in den Seniorenzentren der Diakonissen Speyer bei Corona-Schnelltests

In Pandemiezeiten müssen die Seniorenzentren der Diakonissen Speyer auf die Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Mitarbeitenden verzichten. Doch seit dieser Woche sind den Pflegekräften uniformierte Helfer zur Seite gestellt. Jeweils zwei Soldaten wurden zum dreiwöchigen Hilfseinsatz in das Haus am Germansberg und in das Seniorenstift Bürgerhospital beordert, um bei den Corona-Schnelltests der Besucher zu helfen. Eingearbeitet von den Pflegefachkräften vor Ort und von einem Arzt eingewiesen, wie der Abstrich per Stäbchen im Rachenraum korrekt durchgeführt wird, konnte der Sondereinsatz am Montagmorgen beginnen.

„Wir sind sehr dankbar für die Entlastung durch die Bundeswehrsoldaten“, betont Einrichtungsleitung Klaus-Dieter Schneider. Die uniformierten Helfer am Eingang der Seniorenzentren seien für die Angehörigen schon ein ungewohntes Bild, bestätigt Schneider. „Da aber die Entlastung für die Mitarbeitenden erkannt wird, die seit Pandemiebeginn an und jenseits ihrer Belastbarkeitsgrenzen tätig sind, ist auch die Akzeptanz seitens der Angehörigen gegeben“, so Schneiders Eindruck an beiden Standorten. Während im Haus am Germansberg die Bundeswehrangehörigen täglich im Einsatz sind, wird im Seniorenstift Bürgerhospital an den Wochenenden der Corona-Schnelltest von den Johannitern durchgeführt.

Auch nachdem in beiden Häusern am 20. Januar 2021 bereits die zweite Impfung gegen das Coronavirus bei einem Großteil der Bewohner und Mitarbeitenden durchgeführt werden konnte, dürfe weder mit dem Testen der Besucher noch mit der Einhaltung der der allgemeinen Hygieneregeln nachgelassen werden, wirbt Schneider die Sicherheitsmaßnahmen konsequent weiter zu befolgen, um der Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken

Die Diakonissen Speyer hatten bei der zuständigen Stelle der Bundeswehr, dem Landeskommando RP, ihren Unterstützungsbedarf angemeldet und die Kostenübernahme für diesen Einsatz mit der Stadt Speyer abgestimmt. Bei den Testungen in den Seniorenzentren der Diakonissen Speyer kommen Bundeswehrangehörige des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim zum Einsatz.

Diakonissen Speyer
04.02.2021