Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Virus Speyer

Coronafallzahlen aus Speyer

Donnerstag, 02.07.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 105 + 4 im Vergleich zu Dienstag
Davon bereits genesen: 93 + 2 im Vergleich zu Dienstag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Personen in Quarantäne: 39 +39 im Vergleich zu Dienstag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 7

Stand: 02.07.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Abstrichzentrum auch am Freitag noch in Betrieb – Erste Testergebnisse erwartet

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Abstrichzentrum in der Halle 101 in Zusammenhang mit den festgestellten Neuinfektionen in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt und dem Hans-Purrmann-Gymnasium auch am Freitag, 3. Juli 2020, noch von 16:00 bis 18:00 Uhr in Betrieb bleibt. Die Verlängerung ist auch durch vier weitere positive Fälle an der Johann-Joachim-Becher-Schule, Berufsbildende Schule Speyer, infolge derer 12 Schüler*innen und vier Lehrkräfte, die Kontaktkategorie 1 gehören, getestet werden. Hiernach wechselt das Abstrichzentrum wieder in den Stand-by-Modus.

Darüber hinaus sei klargestellt, dass aus dem Hans-Purrmann-Gymnasium nur die direkten Mitschüler*innen und Lehrer*innen der betroffenen Schülerin aufgefordert sind, sich testen zu lassen. Dieser Personenkreis wurde bereits am gestrigen Mittwoch entsprechend informiert. Eine Testung der kompletten Schüler*innenschaft sowohl am Hans-Purrmann-Gymnasium, als auch an der Johann-Joachim-Becher-Schule, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch angedacht, da über die betroffenen Klassen hinaus keinerlei Kontakt zu den infizierten Personen bestand.

Die Testergebnisse der insgesamt 110 am Donnerstag, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum genommenen Abstriche werden im Laufe des Freitags erwartet. Mit den Ergebnissen der Tests von Donnerstag und Freitag wird am Montag gerechnet. Sollten sich die Infektionszahlen im Zuge dessen dynamisch entwickeln, wird die Stadtverwaltung zeitnah weitere Maßnahmen ergreifen und entsprechend informieren. Derzeit besteht keine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung, da unmittelbar nach Bekanntwerden der positiven Fälle die notwendigen Schritte ergriffen wurden.

Mit Blick auf das anstehende Wochenende appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Bitte achten Sie auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die aktuell gültigen Vorgaben der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese ist sowohl auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/corona als auch auf www.corona.rlp.de, der Homepage des Landes, auf der zugleich alle Hygienekonzepte stehen, einsehbar. Wir alle müssen nach wie vor sehr achtsam sein und verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet.“

„Mein großer Dank gilt der Feuerwehr Speyer und dem DRK Kreisverband Speyer e.V., die einmal mehr sofort zur Stelle waren und das Abstrichzentrum innerhalb von drei Stunden hochgefahren haben“, so die Stadtchefin weiter.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Aktuelle Testergebnisse Rhein-Pfalz-Kreis

  • Corona-Screening Vital-Fleisch:

Die Testerbnisse des Corona-Screenings bei der Vital-Fleisch GmbH Speyer vom 30.06.2020 liegen dem Gesundheitsamt des Kreises mit heutigem Tage (02.07.2020) vor. Es wurden 116 Tests durchgeführt, alle Testergebnisse sind negativ. Es konnte keine Infektion nachgewiesen werden.

  • Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof:

Nachdem bereits am gestrigen Abend (01.07.2020) die Ergebnisse der Lehrkräfte und des Personals vorlagen, sind nunmehr alle 161 Testergebnisse bekannt. Alle Tests sind negativ, es konnte keine Infektion nachgewiesen werden. Der Schulbetrieb wurde am Donnerstag wiederaufgenommen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Hinweis zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

In Hinblick auf das lokale Infektionsgeschehen in Schwegenheim möchte der Rhein-Pfalz-Kreis erneut darauf hinweisen, das insbesondere bei kirchlichen Veranstaltungen und bei privaten Feiern, aber auch im alltäglichen Umgang, die Abstands- und Kontaktgebote unbenommen Gültigkeit haben. Alle bisherigen Lockerungen fußen auf diesen Geboten. Andernfalls ist das aktuell insgesamt niederschwellige Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk gefährdet. Die Ordnungsämter der Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und des Rhein-Pfalz-Kreises werden, wie bisher auch, auf jedes Einzelgeschehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt reagieren. Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind, wenn notwendig, vorgesehen.

Dieser Apell gilt insbesondere für das bevorstehende Wochenende, an dem das hoffentlich sonnige Wetter den Kreisbürgern Erholung bieten wird. Basis der aktuellen Lockerungen bleiben die Akzeptanz, Rücksichtnahme und der sorgsame Umgang aller Bürger miteinander.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Stadtnotizen

Öffentlicher Grillplatz am Binsfeld wird abgebaut

Beschädigter Grill, hier muss massiv Gewalt ausgeübt worden sein.

Die Stadtverwaltung informiert, dass der öffentliche Grillplatz am Binsfeld aufgrund von wiederholt auftretenden, massiven Vandalismusschäden ersatzlos abgebaut wird.

„Wir bedauern diesen Schritt sehr. Insbesondere, weil es kaum mehr öffentliche, kommunale Grillplätze gibt. Wir sehen uns nun aber gezwungen, Konsequenzen zu ziehen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Um ein solches Schadensausmaß herbeizuführen, ist eine sehr massive Gewaltanwendung nötig. Es ist traurig, dass mit öffentlichem Eigentum so umgegangen wird“, berichtet sie weiter.

Sinnlose Zerstörungswut, leider nicht zum ersten Mal.

Der Grillplatz am Binsfeld war in der Vergangenheit bereits mehrfach beschädigt und ist zuletzt 2016 wiederhergestellt worden. Eine erneute Reparatur würde aufgrund des hohen Schadens circa 10.000 € kosten. Im Jahr 2021 soll im Stadtvorstand beraten werden, wie es mit dem Grillplatz endgültig weitergeht und ob dieser beibehalten wird.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

Dienstag, 30.06.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 101 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Davon bereits genesen: 91 + 2 gegenüber Vortag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Personen in Quarantäne: 39 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 12

Stand: 30.06.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
02.07.2020

Seniorenbüro zahlt Teilnahmeentgelte für ausgefallene Tagesfahrt zurück

Das Seniorenbüro der Stadt Speyer informiert, dass die Teilnahmeentgelte für die am 18. März 2020 geplante, aber aufgrund der Corona-Pandemie leider ausgefallene, Tagesfahrt des Seniorenbüros nach Mainz, ab dem 6. Juli 2020 zurückgezahlt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bittet die Stadtverwaltung um Beachtung nachfolgender Hinweise:

Die Auszahlung des Geldes ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Termine vergibt das Seniorenbüro von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 14 26 61.

Die Vorlage des Personalausweises oder einer Vollmacht, ausgestellt durch den- oder diejenige, der oder die die Zahlung geleistet hat, ist zwingend erforderlich.

Stadtverwaltung Speyer
02.07.2020

Verkehrsnotizen

Mörschgasse gesperrt

Die Mörschgasse wird wegen Kranarbeiten auf Höhe der Hausnummer 22 am 09.07.2020  von 11 bis 13 Uhr für den Individualverkehr voll gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung in der Mörschgasse wird aufgehoben und die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 14-2492, 14-2739 und 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
02.07.2020

Speyer Aktuell

Neu in Speyer: Parkgebühren digital mit dem Handy zahlen

In Speyer wird das Parken noch einfacher: Ab sofort können Autofahrer*innen ihre Parkgebühren auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „PARK NOW“, „Park and Joy“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird.“, „paybyphone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl. Die von den Verkehrsbetrieben Speyer bewirtschafteten Parkscheinautomaten bleiben parallel in Betrieb. An diesen werden nun sukzessive Informationen über die neuen Dienstleister und ihre Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken angebracht.

OBin Stefanie Seiler und Philipp Zimmermann von smartparking e.V.

„Ich bin froh, dass wir mit smartparking einen zusätzlichen Baustein zur digitalen Parkraumbewirtschaftung setzen können. Das offene System steigert die Flexibilität der Nutzerinnen und Nutzern und erleichtert ihnen obendrein die Parkplatzsuche und die Beschaffung des Parkscheins. Wie wir alle wissen ist Speyer eine schöne Stadt, die zum Verweilen einlädt. Wer nach einer Shopping-Tour also noch in Ruhe einen Kaffee oder ein Eis genießen möchte, kann das künftig ohne die Sorge um einen abgelaufenen Parkschein tun“, freut sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Der Parkvorgang wird per App, Anruf oder SMS gestartet. Autofahrer*innen können die Parkzeit nach Bedarf stoppen oder verlängern. So entfallen sowohl Überzahlung als auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr.

OBin Stefanie Seiler und Philipp Zimmermann von smartparking e.V.

Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Auch in vielen weiteren Städten lassen sich Tickets mit dem Smartphone lösen, zum Beispiel in Landau, Worms, Neustadt, Köln, Berlin und Hamburg. Die über 130 smartparking-Städte gibt es hier im Überblick: https://smartparking.de/fuer-verbraucher

Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik: PARK NOW setzt beispielsweise auf eine kostenfreie App, die dem Autofahrer neben dem bargeldlosen Parken am Straßenrand auch eine ticketlose Ein- und Ausfahrt in Parkhäuser ermöglicht. Die Anwendung ist auch ohne Registrierung sofort nutzbar. EasyPark läuft ebenfalls über eine kostenlose App. Mit dieser lässt sich die Parkzeit intuitiv starten, verlängern und stoppen. Auch die Suche nach freien Parkplätzen wird vereinfacht – zunächst in Berlin, Hamburg, Köln und Hannover. Park and Joy bietet den gesamten Parkprozess an: von der Suche und Anzeige freier Parkplätze, der Navigation zum Zielort bis zum flexiblen Parkscheinlösen von überall. Darüber hinaus macht eine sensorgestützte Detektion die Prognosen in Echtzeit von freien Parkplätzen in vielen Städten noch genauer. Zukünftig wird Park and Joy das Angebot mit Off-Street-Parkplätzen und dem Zugang zu Parkhäusern erweitern.

Ole von Beust, Geschäftsführer von smartparking: „Unsere Plattformlösung ist offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit lässt sie Autofahrern die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung.“

Mehr Informationen gibt es bei www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.parkandjoy.de, www.mobilet.de, www.yellowbrick.de, www.paybyphone-parken.de, www.parkster.com.

Über smartparking

smartparking – die Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung – gibt es seit Herbst 2015. Geschäftsführer ist der ehemalige Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Anbieter EasyPark, ParkNow und Mobile City. smartparking unterstützt Städte und Gemeinden bei der Einführung von effizienten und bürgernahen Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich eine Vielzahl der in Deutschland zertifizierten Anbieter. Autofahrer können sich für den Dienst entscheiden, der ihnen persönlich zusagt. Alle beteiligten Städte: http://smartparking.de/fuer-verbraucher

Sehen sie hier das Video zur Einweihung des Smart Parking in Speyer:

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News, dak
01.07.2020

Speyer / Gesundheit

Schüler*in und Erzieher*in positiv auf SARS-CoV-2 getestet

Speyer – Am heutigen Mittwoch, 1. Juli 2020 wurde die Stadtverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein*e Erzieher*in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie ein*e Schüler*in des Hans-Purrmann-Gymnasiums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Protestantische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt wurde daraufhin umgehend komplett geschlossen und alle Kinder und Erzieher*innen des betroffenen Betreuungssettings durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Im Falle des Hans-Purrmann-Gymnasiums müssen sich alle direkten Mitschüler*innen des/der Infizierten sowie alle Lehrer*innen der betroffenen Klasse in Quarantäne begeben.

„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns entschieden, die Einrichtungen durchzutesten, um möglichst frühzeitig weitere Infektionsfälle zu erkennen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Zu diesem Zwecke und um die niedergelassenen Ärzt*innen zu entlasten, wird das Abstrichzentrum in der Halle 101 heute von 16:30 bis 20:00 Uhr und am morgigen Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr wieder hochgefahren. Alle Erzieher*innen und Kitakinder der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie alle Lehrer*innen und Schüler*innen der betroffenen Klasse des Hans-Purrmann-Gymnasiums werden gebeten, heute oder morgen das Abstrichzentrum aufzusuchen und sich dort testen zu lassen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Träger des Protestantischen Kindertagesstättenverbandes sowie Schulleitung und -träger des Hans-Purrmann-Gymnasiums haben mit den betroffenen Personen und Familien bereits Kontakt aufgenommen und diese informiert.

Weitere Kontaktpersonen, beispielsweise Eltern oder Großeltern, werden nur bei Vorliegen von akuten Erkältungssymptomen getestet.

„Wir müssen die Testergebnisse abwarten“, mahnt Schuldezernentin Monika Kabs. „Im Moment ist das Infektionsgeschehen noch zu diffus, um weitergehende Schritte einzuleiten. Ich möchte jedoch an die Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zuhause zu betreuen, appellieren, dies vorerst zu tun und die Betreuungsangebote in den Kitas nur zu nutzen, wenn es keine Alternative gibt“, so Kabs weiter.

Die Stadtverwaltung wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises selbstverständlich weitere Schritte veranlassen, sollte es die Entwicklung des Infektionsgeschehens erforderlich machen. 

Stadtverwaltung Speyer
01.07.2020

Speyer aktuell

Inklusionsbetrieb auf dem Speyerer Friedhof startet – Neue Chance für sechs Menschen mit Beeinträchtigung

Speyer – Am heutigen Mittwoch, 1. Juli 2020, nimmt der Inklusionsbetrieb auf dem Speyerer Friedhof seine Arbeit auf und bietet damit sechs Menschen mit Beeinträchtigung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt sonst nur geringe Chancen hätten, eine dauerhafte Beschäftigung im Rahmen einer unbefristeten Einstellung sowie die feste Einbindung in den Mitarbeiter*innenstab der Stadtverwaltung.

„Ich freue mich dieses tolle und wichtige Projekt, das ich schon in meiner Zeit als hauptamtliche Beigeordnete mit angestoßen und intensiv begleitet habe, jetzt in der praktischen Umsetzung zu sehen. Die gesellschaftliche Bedeutung des Inklusionsbetriebs kann kaum überschätzt werden, bietet er doch Menschen mit Beeinträchtigung eine Chance, als fest integrierter Teil eines Teams, wichtige und sinnvolle Arbeit zu leisten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Auch ihre Nachfolgerin im Amt als zweite Beigeordnete, Irmgard Münch-Weinmann, hat die Entwicklung des Inklusionsbetriebs schon früh, damals noch als Mitglied des Stadtrats, begleitet. „Unser Fokus liegt jederzeit auf den Fähigkeiten der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht auf ihre Defiziten. Ich bin überzeugt davon, dass sich der Inklusionsbetrieb zu einem Erfolgsmodell entwickeln wird, der hoffentlich viele Nachahmerinnen und Nachahmer in der Stadt finden wird“, so Münch-Weinmann.

Von der ersten Idee und der informellen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bis zur Eröffnung des Inklusionsbetriebes heute, sind fast zwei Jahre vergangen, in denen viel geplant und vorbereitet wurde. Die sechs neuen Mitarbeiter*innen, fünf Männer und eine Frau, werden sich auf den rund 19 Hektar Friedhofsfläche hauptsächlich um die Arbeitsbereiche Grünflächenpflege und Bewässerung kümmern. Dies betrifft vor allem Rasenflächen, Hecken, Sträucher, Randbepflanzungen und Bäume sowie Ehren- und Urnengemeinschaftsgräber, circa 250 Vermächtnisgräber und drei Ehrenfriedhöfe. Ebenso gehört das Freiräumen von Rasengräbern und anderen pflegefreien Grabformen von Grabschmuck zu ihren Aufgaben.

Friedhofsmitarbeiter Andy Englert fungiert als Betriebsleiter, leitet die Einarbeitung an und teilt Teams und Aufgaben ein. Diplom-Sozialpädagogin Heike Bregler übernimmt die sozialpädagogische Betreuung der Mitarbeiter*innen und steht diesen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Seite. Organisatorisch zugeordnet ist der Inklusionsbetrieb der Abteilung 240 – Standesamt, unter der Leitung von Hartmut Jossé.

Die Investitionskosten für die Einrichtung des Inklusionsbetriebs liegen – inklusive der Kosten für den Umbau des ehemaligen Friedhofsverwaltergebäudes in ein Betriebsgebäude für die Mitarbeiter*innen – bei rund 196.000 Euro. Das Integrationsamt des Landes Rheinland-Pfalz fördert diese Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von 127.500 Euro (rund 65 Prozent der Kosten) für die Schaffung von sechs Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigung.

Stadtverwaltung Speyer
01.07.2020

Schifferstadt

Ruftaxi fährt wieder

Schifferstadt / Speyer – Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich freuen: Ein neues Unternehmen ist gefunden, das Schifferstadter Ruftaxi fährt wieder! Ab Mittwoch, 1. Juli 2020 nimmt das Ruftaxi wieder Fahrt auf und befördert Kunden zu den über 40 Haltestellen im Stadtgebiet.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Firma „FiveDrive“ aus Dannstadt-Schauernheim ein junges, aufstrebendes Unternehmen gefunden haben, das die beiden Ruftaxilinien 5940 und 5941 zu den gleichen Konditionen wie der vorherige Taxiunternehmer bedient“, äußert sich Bürgermeisterin Ilona Volk erfreut. Wir haben mit Hochdruck dran gearbeitet und mit verschiedenen Unternehmen in Schifferstadt und im Kreis gesprochen, um den Ruftaxi-Verkehr in Schifferstadt wieder zu beleben; daher freuen wir uns, dass dies so schnell gelungen ist.

Ab sofort steht ein Großraumfahrzeug mit acht Sitzen zur Verfügung, welches den Transport auch zu hochfrequentierten Zeiten und in Corona-Zeiten problemlos möglich macht. Das neue Unternehmen bedient die beiden Ruftaxilinien künftig wieder im normalen Fahrplan, sprich auch die Fahrten nach Speyer sind ab sofort wieder möglich.

Das Ruftaxi ist ab Mittwoch, 1. Juli unter der bekannten Nummer 06235/444 66 zu erreichen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
30.06.2020

Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 101 Keine Veränderung gegenüber Freitag
Davon bereits genesen: 89 + 2 gegenüber Freitag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Freitag
Personen in Quarantäne: 39 + 11 gegenüber Freitag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 12

Stand: 29.06.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
30.06.2020

Verkehrsnotizen

Mathäus-Hotz-Straße gesperrt

Die Mathäus-Hotz-Straße wird wegen Leitungsarbeiten auf Höhe der Postgalerie ab dem 06.07. bis voraussichtlich 31.07.2020 für den Individualverkehr voll gesperrt. Die Einbahnregelung in der Gutenbergstraße zwischen Wormser Straße und Parkplatz Löffelgasse wird aufgehoben und eine Umleitung über die Wormser Straße und die Große Greifengasse eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 14-2492, 14-2739 und 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
30.06.2020

Speyer Aktuell

Insektenfreundliche Mäharbeiten

Aufmerksame Beobachter*innen haben es vielleicht schon festgestellt: manche frisch durch die Abteilung Stadtgrün gemähten Flächen sehen ein wenig ungewöhnlich aus, weil sie nur teilweise gemäht oder einzelne Pflanzen stehengelassen wurden. Für dieses selektive und vorsichtige Vorgehen gibt es einen guten Grund: Natur- und Artenschutz. Konkret geht es darum, den Lebensraum von Insekten zu schützen und ihnen einen reicher gedeckten Tisch an heimischen Pflanzenarten zu bieten.

„Insekten sind essentiell für viele Ökosysteme. Umso wichtiger ist es, dass wir alle unseren Beitrag leisten, um das Insektensterben zu stoppen und die wichtigen kleinen Lebenskünstler zu schützen. Die Abteilung Stadtgrün macht das vorbildlich, indem sie bei der Pflege der städtischen Grünanlagen nicht nur Wert auf das Stadtbild legt, sondern auch Rücksicht auf die heimische Insektenwelt nimmt“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Stadtgärtnerei probt dabei den Spagat zwischen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise durch das Freihalten der Gehwege, die Sicherstellung von Sichtachsen für Verkehrsteilnehmer*innen, das Zurückhalten von Wildwuchs in besonders genutzten Grünanlagen oder die Aufrechterhaltung von Entwässerungsfunktionen auf der einen Seite und ökologischen Gründen, wie beispielsweise dem Erhalt eines möglichst reichen Angebots für die Tier- und Pflanzenwelt, auf der anderen Seite. Stehen gelassen werden nicht nur Teile von Grünstreifen, sondern bewusst auch einzelne Pflanzen wie die Gemeine Nachtkerze, die Schafgarbe, Diesteln, Wegwarten und Mohn, die einen hohen Wert für das heimische Insektenvorkommen haben.

Die aufwändige Arbeit erleichtert dabei der dieses Jahr neu angeschaffte Unimog, ein Allrounder-Fahrzeug, das im Sommer effizientes und schnelles Mähen ermöglicht und im Winter für schnee- und eisfreie Straßen sorgt.

Stadtverwaltung Speyer
29.06.2020

Stadtnotizen Speyer

Coronafallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 101 + 3 gegenüber dem Vortag
Davon bereits genesen: 87 Keine Veränderung gegenüber dem Vortag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber dem Vortag
Personen in Quarantäne: 28 + 5 gegenüber dem Vortag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 6

Stand: 26.06.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
29.06.2020

Herzstück für Glasfasernetz steht

„POP“ an der Nachtweide platziert

Der „POP“ wird angeliefert: (v. l.) Samuel Hock (Azubi SWS), Thomas Vogelbacher (Vogelbacher Schwertransporte), Stephan Rosenow (Bauleiter SWS)
Bildnachweis: SWS

Der Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke Speyer (SWS) im Cluster Auestraße kann losgehen. Gestern Morgen wurde das Herzstück des Gesamtprojekts in der Straße Nachtweide/Ecke Am Rübsamenwühl platziert. Der so genannte „POP“ – Point of Presence – dient als Hauptverteiler für die beauftragten Glasfaseranschlüsse.

Wie erforderlich der Ausbau des Glasfasernetzes ist, hat die Corona-Pandemie gezeigt. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring stellt einen direkten Vergleich an: „2016 sind wir bei einer Nutzungsrate von drei Millionen Megabite gestartet. Jetzt sind wir bei fast sechs Millionen angelangt – eine Verdopplung also.“ Bei den Werten handelt es sich um die durchschnittliche Datentransferrate am größten Internetknoten der Welt in Frankfurt. 

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nimmt diese Entwicklung zum Anlass, auf die Notwendigkeit des Glasfaserausbaus hinzuweisen. „Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen haben viele von uns dazu gezwungen, Teilbereiche ihres Privat- und Berufslebens ins Internet zu verlagern. Wie wichtig eine funktionierende, schnelle Leitung und wie groß der Bedarf an einer schwankungsfreien Bandbreite ist, wurde uns dadurch sehr eindrucksvoll vor Augen geführt“, stellt die Oberbürgermeisterin heraus. Mit der Umsetzung von Glasfaserleitungen böten Stadt und Stadtwerke den Bürger*innen die leistungsstärkste Übertragungstechnologie, die es zurzeit gäbe.

Zur Leitungsverlegung im Cluster Auestraße erklärt Projektleiter Georg Weyrich: „Das Vorhaben ist in zwei Lose aufgeteilt worden. Zunächst ist der Tiefbau mit der Verlegung der Leerrohre an der Reihe. Danach folgt die Montage der Glasfaser.“ Mit den Arbeiten wird im Bereich Hasenpfühlerweide, An der Hofweide und in der Straße Zum Schlangenwühl begonnen. Die Firma J. Schuler aus Mosbach wurde für den Tiefbau beauftragt. Für das Spleißen – das Zusammenführen der Glasfaserkabel – und die Inbetriebnahme ist die DHV e-Net GmbH aus Wiesloch zuständig.

„POP“ für die richtige Verteilung

„Die Leitungen selbst werden im Gehwegbereich verlegt, so dass der Verkehr nicht zu sehr beeinträchtigt werden soll“, merkt Georg Weyrich an. In Habachtstellung sein müssen die Anwohner hinsichtlich der Bauarbeiten nicht. „Wir informieren jeweils rechtzeitig, in welchem Bereich wir uns bewegen“, versichert der Projektleiter. Mit der Installation des „POP“ ist die wesentlichste Vorbereitung bereits getroffen. 27 Tonnen schwer wiegt das Verteilerhaus, das am Donnerstag mit einem großen Kran abgeladen und mit der notwendigen Elektronik versehen wurde. Angeschlossen wurde es an das vorhandene Backbone-Netz. „Dahinter verbirgt sich so etwas wie ein Riesenring um Speyer herum, an den der „POP“ angeschlossen und die Verteilerschränke installiert werden“, führt Georg Weyrich aus.

Eigene Leitung für jeden

Das Charakteristische der Glasfaser sei, dass mehrere Leute in einem Haus gleichzeitig das Internet nutzen können, ohne Einschränkungen zu erfahren. „Jeder hat seine eigene Leitung“, macht der SWS-Fachmann deutlich. Wer nun die Bagger im Cluster Auestraße rollen sieht und sich spontan für einen Glasfaseranschluss entscheidet, kann sich noch melden. Kostenfrei ist das jetzt zwar nicht mehr, aber günstiger als zu einem späteren Zeitpunkt. 799 Euro sind zu zahlen, um auf den Glasfaserzug aufzuspringen.  Sind die Leitungen erst einmal verlegt, kann erst frühestens 2022 wieder angedockt werden.

Online-Abfrage für Interessenten

Um den weiteren Glasfaserausbau in Speyer besser planen zu können, sind die SWS dankbar für die Unterstützung aus der Bürgerschaft. Unter www.swsglasfaser.de können sich Interessenten jetzt schon registrieren lassen. So kann ermittelt werden, in welchem Bereich im Stadtgebiet der Bedarf aktuell am größten ist.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.06.2020

Parkplätze als privat gekennzeichnet

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass letzte Woche die beiden städtischen Parkplätze nahe der Sportstätten des AV03 und des FC09 in der Dr.-Eduard-Orth-Straße mit insgesamt fünf Schildern als privat gekennzeichnet wurden.

Künftig werden widerrechtlich dort abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Die Nutzung bleibt ausschließlich den umliegenden Sportstätten, Vereinen und städtischen Einrichtungen vorbehalten.

Stadtverwaltung Speyer
29.06.2020

Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung

Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen

Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

Wer muss in Quarantäne?

Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.

Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.

Zu übermitteln sind folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
  • Reisedaten
  • Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.

„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.

Gibt es Ausnahmen?

Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.

Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.

Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die

  1. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  2. die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
  3. die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.

Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.06.2020