Corona-Virus Speyer

Zweite Drive-Thru-Impfaktion findet am 20. Juni statt – Terminregistrierung ab Montag möglich

Am Sonntag, 20. Juni 2021, ab 7 Uhr findet die zweite große Drive-Thru-Impfaktion statt, die federführend von Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker organisiert und von der Stadtverwaltung und vielen weiteren Partnern unterstützt wird. Auf den Parkplätzen von BÖ Fashion (Hasenpfühlerweide 1) und EDEKA Stiegler (Am Rübsamenwühl 4) werden mindestens 2.500, maximal 3.500 Dosen des Vakzins von Johnson & Johnson verimpft – dem einzigen zugelassenen Impfstoff, bei dem eine Spritze für den vollen Impfschutz ausreicht.

„Ich danke Prof. Dr. Gerald Haupt und Peter Bödeker und ihren Teams für ihren beispiellosen Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Speyer und des Umlandes. Sie verwenden viel Zeit und Energie auf die Organisation dieser Impfaktionen und tragen damit entscheidend dazu bei, dass wir in Speyer bereits eine der höchsten Impfquoten des Landes verzeichnen können“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Anders als bei der ersten Aktion sind dieses Mal nur Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Speyer, den Verbandsgemeinden Römerberg-Dudenhofen und Rheinauen sowie Schifferstadt und Böhl-Iggelheim impfberechtigt. Außerdem ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Ab Montag, 14. Juni 2021 können sich Impfwillige unter www.speyer.de/termine registrieren. Um einem möglichst breiten Personenkreis die Chance zu geben, einen Impftermin zu reservieren, werden die sicher verfügbaren 2.500 Termine in gleich große Kontingente unterteilt und um 8 Uhr, 11 Uhr, 14 Uhr und 17 Uhr zur Buchung freigeschaltet. Jede Person, die geimpft werden möchte, muss eine separate Registrierung vornehmen, auch wenn am Impftag gegebenenfalls mehrere registrierte Personen in einem Auto (maximal vier) anreisen.

Im letzten Zeitfenster um 17 Uhr werden weitere 800 Termine für mögliche Nachrücker*innen vergeben. Wer einen Platz auf der Warteliste bekommt, ist angehalten, am Sonntag, 20. Juni, schon ab den Morgenstunden regelmäßig sein E-Mail-Postfach zu kontrollieren, da schon früh damit begonnen wird, Nachrücker*innen zu informieren und zur Impfung einzubestellen.  

Impflinge, die einen Termin gebucht haben, ihn dann aber nicht wahrnehmen möchten oder können, werden gebeten, diesen möglichst frühzeitig unter www.speyer.de/termine zu stornieren, damit freigewordene Plätze unmittelbar an Nachrücker*innen vergeben werden können.

Die Terminregistrierung ist auszudrucken und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Es wird vor Ort kontrolliert, ob alle registrierten Personen auch tatsächlich aus den zur Anmeldung berechtigen Gemeinden stammen. Zum Impftermin ist daher neben der Impfanmeldung auch der Personalausweis mitzubringen. Außerdem, wenn vorhanden, eine Versichertenkarte sowie das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt und der unterzeichnete Einwilligungsbogen für Vektorimpfstoffe, die auf der Homepage des RKI heruntergeladen werden können. Letztere werden bei Bedarf auch noch vor Ort ausgehändigt.

„Um die Pandemie endlich zu überwinden ist es wichtig, dass schnell eine möglichst große Zahl an Menschen den vollen Impfschutz erreicht – je schneller und barrierearmer das geschieht, desto besser. Das ist der Hauptgrund, warum ich über das Medizinische Versorgungszentrum, das ich leite, die größtmögliche Menge an Impfstoff für diese und die vorangegangene Aktion bestellt habe – erfreulicherweise mit Erfolg“, führt Prof. Dr. Gerald Haupt, der als Arzt als medizinischer Leiter der Aktion fungiert, aus.

Auch Co-Organisator Peter Bödeker ist vom großen Nutzen der Impfaktion überzeugt: „Das Miteinander in Speyer ist großartig. Wir haben unglaublich viel Unterstützung erfahren, sowohl von der Stadtverwaltung als auch vom St. Vincentius Krankenhaus und unseren weiteren Partnern wie der Ludwig-Apotheke, EDEKA Stiegler, Zelt Seibert, It’s Gelato Tolone, Picobello, Bäckerei Wilhelmi, Toi Toi & Dixi Sanitärsysteme und Spira Bau. Eine solche Aktion gelingt nur durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Kräfte und es macht mich froh und stolz, dass wir nun schon zum zweiten Mal eine so große Zahl an Freiwilligen für unsere Sache gewinnen konnten“.

Um größere Einschränkungen im Straßenverkehr zu vermeiden, werden alle Impfwilligen gebeten, erst pünktlich zu ihrem Termin anzureisen. Ein früheres Eintreffen bietet keinerlei Vorteile, da eine Impfung nur nach entsprechender Terminregistrierung möglich ist – ein „Vordrängeln“ muss daher nicht befürchtet werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Impfwilligen zu beachten, dass die Zufahrt zum Parkplatz von BÖ Fashion ausschließlich über die Auestraße von Osten kommend über die K2 aus Richtung Otterstadt (Abfahrt von der B9: Rinkenbergerhof/Otterstadt) erfolgen kann. Alle anderen Zufahrtswege und Abkürzungen sind gesperrt. Die Abfahrt erfolgt über die Nachtweide und Tullastraße.

Stadtverwaltung Speyer
12.06.2021

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Freitag, 11.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2839 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 2696
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 23,7

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
12.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Freitag, 11. Juni 202125,7
Donnerstag, 10. Juni 202133,6
Mittwoch, 9. Juni 202135,6
Dienstag, 8. Juni 202139,6
Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5

Robert-Koch-Institut (RKI)
12.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Mittwoch, 09.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2831 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2688
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 33,6 ( – 2 )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
10.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Mittwoch, 9. Juni 202135,6
Dienstag, 8. Juni 202139,6
Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5
Freitag, 4. Juni 202123,7
Donnerstag, 3. Juni 202131,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
10.06..2021

Speyer

Steuerschätzung macht deutlich: Städte brauchen Unterstützung von Bund und Ländern

Einbrüche bei den Steuereinnahmen als Folge von Corona werden auch nach der Pandemie noch über mehrere Jahre die kommunale Handlungsfähigkeit bedrohen. Das belegt die aktuelle Steuerschätzung vom 12. Mai 2021. Damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und kommunale Investitionen nicht einbrechen, sind schnelle und entschiedene Hilfen von Bund und Ländern dringend notwendig,

Vergangenes Jahr (2020) haben Bund und Länder die Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden mit 12,4 Milliarden Euro schnell und unkonventionell ausgeglichen. So wurden die Haushalte der Städte und Gemeinden erfolgreich stabilisiert und die Investitionen blieben auf hohem Niveau.

Der Deutsche Städtetag hat Bund und Länder aufgefordert, auch in diesem und dem kommenden Jahr gemeinsam mit den Ländern die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu kompensieren und dafür zu sorgen, dass die kommunalen Investitionen stabil bleiben.

Die Stadt Speyer konnte bei der Verteilung der Gewerbesteuer-Ausgleichsmittel aufgrund der vom Land Rheinland-Pfalz angewandten Berechnungsmethode nicht von der finanziellen Unterstützung im vergangenen Jahr profitieren.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler unterstützt daher den Aufruf des Deutschen Städtetags, in diesem und nächstem Jahr die Kommunen zu entlasten:

„Für Speyer gilt: Ohne schnelle Hilfe von Bund und Land wird bei uns der Rotstift herrschen. Wir würden zu kurzfristigen Sparmaßnahmen gezwungen, die auf lange Sicht unserer Stadt Schaden zufügen. Das kann niemand wollen!“         
An die Adresse der örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten richtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler folgenden Appell: “Ohne Hilfe von Bund und Land wird unsere Stadt die Corona bedingten Haushaltsprobleme nicht ohne Schaden bewältigen können. Ich fordere Sie auf, sich im Bundestag bzw. im Landtag für eine Kompensation der Steuermindereinnahmen einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Ein Abgleich zwischen der Steuerschätzung vom November 2019 – der letzten Steuerschätzung vor der Corona-Pandemie – und der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2021 verdeutlicht den historisch einmaligen Einbruch der Erwartungen bundesweit: Das Volumen der Steuermindereinnahmen beträgt in diesem Jahr 9,4 Milliarden Euro, dies entspricht ca. 110 Euro je Einwohner. Im kommenden Jahr ist mit Steuermindereinnahmen von gut 10 Milliarden Euro zu rechnen. Die Steuereinnahmen steigen zwar gegenüber dem katastrophalen Einbruch im vergangenen Jahr an. Aber die kommunalen Steuereinnahmen liegen sowohl in diesem als auch den kommenden Jahren noch deutlich unter dem ursprünglich erwarteten Niveau.

Die dramatische Entwicklung macht auch vor der Stadt Speyer nicht halt. So ist die Stadt bereits für das Jahr 2020 nicht mit den Ausgleichsmitteln für die Gewerbesteuermindereinnahmen bedacht worden. Mit Blick auf das Jahr 2021 wird die Corona-Pandemie somit gravierende Spuren im Haushalt hinterlassen.

Dies zeigt der Vergleich zwischen den Haushaltsplanungen/der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2019 und dem aktuellen Planungsstand auf Basis der jüngsten Steuerschätzung. Während die Stadt Speyer vor der Corona-Pandemie in der mittelfristigen Finanzplanungfür das Jahr 2021 noch mit einem Gewerbesteueraufkommen von 42,08 Mio. Euro rechnen konnte, muss diese Erwartung um 5,26 Millionen Euro nach unten korrigiert werden nach dem bisherigen Stand der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für 2021. Und selbst dann bleiben Risiken, dass das Ergebnis schlechter ausfällt als erwartet. Vergleichbares gilt für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Anstelle von ursprünglich 27,30 Millionen Euro rechnen wir jetzt nur noch mit einem Aufkommen von 25,90 Millionen Euro – das ist ein Einbruch von 1,40 Millionen Euro. Aus dem kommunalen Finanzausgleich lassen sich im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen auch keine Mehreinnahmen erhoffen; im Vergleich zum Vorjahr sinken die Plan-Einnahmen weiter um 0,739 Millionen Euro. Bereits im Jahr 2020 sanken die Ist-Einnahmen aus dem Finanzausgleich tatsächlich um 7,56 Millionen Euro gegenüber 2019.

Aktuell verringern sich in 2021 die Vorauszahlungen/Veranlagung um 4,12 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer im verarbeitenden Gewerbe. Auch die Einnahmen der Vergnügungssteuer für Spielhallen sanken um 0,36 Millionen Euro gegenüber dem Plan 2020.

Ohne eine Unterstützung von Bund und Ländern steht auf dem Prüfstand, welche dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen verschoben oder gar ganz aufgegeben werden müssten.

Stadtverwaltung Speyer
09.06.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Dienstag, 08.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2829 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 2687
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 35,6 ( – 4,3 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
09.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Dienstag, 8. Juni 202139,6
Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5
Freitag, 4. Juni 202123,7
Donnerstag, 3. Juni 202131,6
Mittwoch, 2. Juni 202135,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
09.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Montag, 07.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2828 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2687
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 39,6 ( – 5,9 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
08.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Montag, 7. Juni 202145,5
Sonntag, 6. Juni 202147,5
Samstag, 5. Juni 202147,5
Freitag, 4. Juni 202123,7
Donnerstag, 3. Juni 202131,6
Mittwoch, 2. Juni 202135,6
Dienstag, 1. Juni 202129,7

Robert-Koch-Institut (RKI)
08.06..2021

Weiterhin Maskenpflicht auf Wochenmärkten

Der Kommunale Vollzugsdienst stellte bei seinen Kontrollen auf dem Speyerer Wochenmarkt am vergangenen Wochenende fest, dass von Besucher*innen mehrfach gegen die Maskenpflicht verstoßen wurde.

Zwar ist die Maskenpflicht in der Speyerer Innenstadt und auf dem Berliner Platz mit Ablauf des 31. Mai 2021 außer Kraft getreten. Die Stadtverwaltung weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch nach der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin die Pflicht besteht, auf Wochenmärkten sowie im jeweiligen unmittelbaren Umfeld eine Maske zu tragen. Dies gilt für alle Speyerer Wochenmärkte.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske der Standards KN05/N95 bzw. FFP2 gilt auch für diejenigen, die bereits vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Zusätzlich ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Stadtverwaltung Speyer
08.06.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Mittwoch, 02.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2811 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2670
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( – 4 )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
03.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Mittwoch, 2. Juni 202135,6
Dienstag, 1. Juni 202129,7
Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
03.06..2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Dienstag, 01.06.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2809 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 2662
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 35,6 ( + 5,9 )
Warnstufe: Orange

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
02.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Dienstag, 1. Juni 202129,7
Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
02.06..2021

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Start der Luca-App

Wie die Kreisverwaltung am gestrigen Montag informiert hat, ist die Luca-App nun beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises eingebunden und einsatzbereit. Das bedeutet, dass alle Speyerer Betriebe und Einrichtungen, die gemäß der geltenden Rechtslage zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet sind, dafür nun die Luca-App nutzen können.

„Ich freue mich sehr, dass die Luca-App nun im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch in Speyer starten kann. Unser Stadtvorstand hat sich schon sehr früh dafür eingesetzt und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die App an vielen Stellen Entlastung bringen und die Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall erleichtern wird“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Damit das wie gewünscht funktioniert ist es wichtig, dass sich so viele Geschäfte und Einrichtungen wie möglich daran beteiligen, um Einheitlichkeit und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Ich rufe daher alle Gastronomie-, Kultur- und Gewerbetreibende dazu auf, sich in der Luca-App zu registrieren und die digitale Kontaktnachverfolgung anzubieten“, so die Stadtchefin weiter.

Gewerbetreibende und Einrichtungen können sich für die Nutzung der Luca-App registrieren und erhalten dann einen einrichtungsbezogenen QR-Code. Nutzer*innen laden sich die App herunter, tragen ihre Kontaktdaten ein und checken durch Abscannen des QR-Codes in eine Location ein oder aus. Das aufwändige Ausfüllen von Kontaktbögen entfällt und das Gesundheitsamt kann so ohne Zeitverzug in die Kontaktnachverfolgung einsteigen und mögliche Kontaktpersonen umgehend benachrichtigen, sollte ein Infektionsfall auftreten.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Einsatz der Luca-App zuvor mit einigen wenigen ausgewählten Betrieben erfolgreich erprobt, darunter beispielsweise die Buchhandlung Osiander. Auch weitere Speyerer Geschäfte und Gastronomiebetriebe nutzen die Luca-App bereits. Sie ist kostenlos für Android, iOS und als Webapp erhältlich.

Stadtverwaltung Speyer
02.06.2021

Pop-Up Schnellteststation des ASB auf dem Geschirrplätzel

Das schöne Wetter am vergangenen Wochenende hat viele Speyerer*innen und Besucher*innen in die Innenstadt gelockt, was gleichzeitig für viel Betrieb in den innenstadtnahen Schnelltestzentren des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Postgalerie und der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) auf dem Festplatz geführt hat.

Um lange Wartezeiten zu verhindern haben sich Andreas Wiedemann, der sich seitens des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) für das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung verantwortlichen zeichnet, und der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Christian Kölsch, der auf Seiten der Stadtverwaltung die acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren koordiniert, abgestimmt und das Schnelltestangebot kurzfristig um eine mobile Schnellteststation auf dem Geschirrplätzel erweitert.

„Die Zusammenarbeit mit den Speyerer Hilfsorganisationen im Bereich der Schnelltestinfrastruktur funktioniert hervorragend. Wir sind eng vernetzt und haben mit den Hilfsorganisationen verlässliche Partner an unserer Seite, mit denen es möglich ist, bei Bedarf spontan auf eine neue Lage zu reagieren, wie das vergangene Wochenende eindrücklich gezeigt hat. Hierfür möchte ich mich bei allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften herzlich bedanken“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. 

Das zusätzliche Testangebot wurde gut angenommen. Ergänzend zu den etablierten Schnelltestzentren konnten weitere 369 Schnelltests vom mobilen Team des ASB abgenommen werden. Alle Ergebnisse fielen negativ aus.

Am verlängerten Fronleichnamswochenende wird das mobile Team des ASB von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 13 bis 17 Uhr auf dem Geschirrplätzel Schnelltests vornehmen. Das Angebot kann kurzfristig und nach Bedarf an den Folgewochenenden wiederholt werden.

Stadtverwaltung Speyer
02.06.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Montag, 31.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2803 ( + 3 im Vergleich zu Freitag )
Davon bereits genesen: 2648
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 29,7 ( – 1,9 gegenüber Freitag)
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
01.06.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Montag, 31. Mai 202129,7
Sonntag, 30. Mai 202131,6
Samstag, 29. Mai 202131,6
Freitag, 28. Mai 202135,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6

Robert-Koch-Institut (RKI)
01.06..2021

Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Die Abfallwirtschaft rät zu alternativen Anlieferungszeiten an den Wertstoffhöfen

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim fahren besonders häufig die Wertstoffhöfe an Freitagen und Samstagen an.

Dadurch kommt es aber bedauerlicherweise an diesen Tagen immer wieder zu unangenehmen Wartezeiten bei der Anlieferung. Diese werden durch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Gerade an den Wochenenden liefern viele Bürger zudem besonders große Abfallmengen an, so dass das Abladen innerhalb der Wertstoffhöfe ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim darum, Entsorgungsfahrten, wenn möglich, anders zu terminieren. Wer es zeitlich einrichten kann, sollte die Wertstoffhöfe an den Wochenenden meiden und diese lieber an anderen Wochentagen anfahren. Denn auch von Montag bis Donnerstag sind die drei Wertstoffannahmestellen Bellheim, Rülzheim und Berg von 8 bis 16.15 Uhr geöffnet (Mittagspause 12 bis 12.45).

Die Abfallwirtschaft bittet darum, alle Abfälle bereits vorsortiert nach Fraktionen anzuliefern und große Teile wie z.B. Möbel bereits im Vorfeld in kleinere Teile zu zerlegen. Denn, wenn erst vor Ort sortiert wird, blockiert dies den Ablauf für die nachfolgenden Anlieferer erheblich.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisverwaltung Germersheim plädiert für Radweg entlang der L 545

„Wir benötigen einen verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radweg. Dies fordern auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Bienwaldgemeinden. Deshalb stehe ich voll hinter dem Radweg entlang der L545 und fordere gemeinsam mit meinem Kollegen Landrat Dietmar Seefeldt die zügige Umsetzung des Radwegs“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. „Das wesentliche Argument aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

„Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb sehen wir die Waldwege nur als Alternative an, die unter guten Voraussetzungen von Naherholungssuchenden und Touristen genutzt werden können“, so Brechtel weiter.

Der straßenbegleitende Radweg dagegen soll neben dem touristischen Zweck auch die Eignung für den Alltagsradverkehr erfüllen. Auch der Aspekt der sozialen Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und wird durch die durchgehende Einsehbarkeit des Radweges erfüllt. Dies entspricht auch dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die seit einigen Wochen in den Medien geführte Diskussion zum geplanten straßenbegleitenden Radweg entlang der L 545, insbesondere die Haltung des ADFC, hat die Kreisverwaltung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag, die L 545 zu einer Fahrradstraße zu machen, wurde intern diskutiert. Jedoch sieht die Kreisverwaltung in dieser Lösung die Gefahr, dass dem Radfahrer eine Pseudosicherheit suggeriert wird, da die Einhaltung der in diesem Fall gebotenen Verkehrsregeln nur schwer kontrolliert werden kann. Fahrradstraßen kommen zwar im urbanen Umfeld auf untergeordneten Straßen in Betracht und sind dort Teil eines Radwegenetzes.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim scheitert die Anordnung einer Fahrradstraße (Verkehrszeichens 244 StVO) im Zuge der L545 aber schon an der gesetzlich normierten Erforderlichkeit. Nachdem die Möglichkeit zur Errichtung eines getrennten Radweges geschaffen wurde, können sowohl die berechtigten Interessen der Radfahrenden, als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer, gebührend Berücksichtigung finden. Die Belange des motorisierten als auch des nicht motorisierten Verkehrs sind durch die separate Radwegführung angemessen gewahrt und es entfällt die Notwendigkeit für Kraftfahrzeuge alternative Wegführungen aufzuzeigen.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. „Diesen Wunsch unterstützen wir“, so Landrat Brechtel, der außerdem betont, „dass der Flächenverbrauch weitaus niedriger ist, als von anderer Seite geäußert wurde. Dass für den Radweg eine 10 Meter tiefe Schneise in den Wald geschlagen werden muss, ist nicht richtig. Wie aus der Planung hervorgeht, werden 6,75 m benötigt, darin enthalten sind neben dem 2,50 m breiten Radweg auch der Sicherheitstrennstreifen zur Straße sowie die zum Waldrand anschließende Versickerungsmulde. Berücksichtigt man den bereits vorhandenen Seitenraum der L 545, so beschränkt sich der tatsächliche Eingriff auf maximal 4 Meter, dies entspricht auf der gesamten Länge von über 10 km zirka 4 ha, die an anderer Stelle als Wald auszugleichen sind. Die Waldfläche wird somit nicht kleiner. Die Schneise selbst ist in Form der Landesstraße bereits vorhanden und wird lediglich etwas verbreitert. Dies ist flächenschonender als wenn man einen eigenen Radweg im Wald anlegen würde.“

Derzeit arbeitet der Landkreis zusammen mit den beteiligten Gemeinden an der Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes Bienwald. Bestehende und neue Radrouten werden nach der Beschilderungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (kurz HBR) neu beschildert. Zuvor erfolgte ein umfangreicher Abstimmungsprozess, an dem die betroffenen Kommunen, Straßenbaulastträger, Forstverwaltung und der ADFC beteiligt waren. Der radtouristisch überregional bedeutsame Dt.-frz. PAMINA Radweg Lautertal wird zwar wie bisher über die L 545 geleitet, genauso wie die beiden neuen Radrouten „Rund um den Bienwald“ und „Bienwald-Bäche Tour“, allerdings werden bis zur Fertigstellung des neuen, straßenbegleitenden Radweges Hinweisschilder angebracht, die auf die verkehrssichere Ausweichstrecke durch den Wald zwischen Scheibenhardt und Bienwaldmühle hinweisen.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden. Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen einzuhalten.

A3017256KV

„Yoga & Natur – am Vormittag – Veranstaltung im Außenbereich – Kurs B“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis,: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing“, Beginn: Mo, 07.06.2021, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

A5012013KV

„Textverarbeitung mit MS-Word 2016 – Grundkurs “ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mo, 07.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten: 85,00 Euro/Person.

A5014012KV

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Einführung“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Di, 08.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 68,00 Euro/Person.

A5013021KV

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Aufbaukurs“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mi, 09.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten:  102,00 Euro/Person.

A1033441KV

„Versicherungsbeiträge sparen für 60+ – Vortrag“ – Vortrag mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Seiteneingang BBS, EG, Saal E.06, Termin: Mi, 09.06.2021, 19:00 – 21:15 Uhr. Kosten: 15,00 Euro/Person.

A3017252KV

„Yoga – Ruhe und Entspannung – für Frauen – Kurs A – am Vormittag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis:  Germersheim, Stadtpark Fronte Lamotte, Treffpunkt am Spielplatz, Beginn: Do, 10:15 – 11:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten:  45,00 Euro/Person.

A3011053KV

„Frauen – Auszeit vom Alltag – Kurs C“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis:  Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing/OMVitalZeit“, Termin: Sa, 12.06.2021, 14:00 – 17:00 Uhr. Kosten: 40,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
29.05.2021

Corona-Virus

Mehr Kulanz für Gastronomen und private Treffen im Kreis Germersheim

Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

Bei den Einschränkungen für private Zusammenkünfte und bei der Anzahl der Gäste, die an einem Tisch in den Innenbereichen von Restaurants oder Gastwirtschaften zusammensitzen dürfen, werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet. Einen Tag vor den Lockerungen, die im Landkreis Germersheim aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen ab Freitag (28. Mai) greifen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese Regelung, die in der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ festgeschrieben ist, auch über das Maß von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten hinaus, ein Zusammentreffen von größeren Gruppen möglich ist. Wer also vor mindestens zwei Wochen eine vollständige Impfung erhalten hat oder wer von einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, genesen ist, darf sich auch mit mehreren Menschen treffen.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir haben uns mit dem Ordnungsamt und den zuständigen Ministerien in Mainz abgestimmt und freuen uns, dass nunmehr Klarheit herrscht über die tatsächlich zulässige Gesamtgröße einer Gruppe. Wenn also Zusammenkünfte im Familien- oder Bekanntenkreis geplant sind und ein Restaurantbesuch in Betracht gezogen wird, dann sollten auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise mitgeführt werden.“  Diese Regelung bezieht sich unter anderem auf die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die allerdings mit Ablauf des 1. Junis endet. Wie es am kommenden Mittwoch, 2. Juni, weitergeht, welche Regeln dann gelten und was der vom Land vorgestellte Perspektivenplan, der ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, tatsächlich bewirken wird, darüber, so hofft die Verwaltung, wird das Land frühzeitig informieren. Die Ausnahmen, die für Geimpfte und Genesene gelten, treffen auch auf Kinder zu, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie alle werden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen und vorweisen können.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Inzidenzwert im Kreis Germersheim an fünf Werktagen unter 50: Weitere Lockerungen ab Freitag, 28. Mai

Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben. Das bedeutet, dass ab kommenden Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich erleichtert über die positive Entwicklung: „Die Entbehrungen in den vergangenen Monaten waren für viele von uns immens. Dass sich die Fallzahlen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren wieder rückläufig sind, das konnte nur gelingen, weil sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. Dafür bedanke ich mich bei allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben – mahne aber auch zur Vorsicht und bitte darum, jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die bekannten AHA-Maßnahmen strikt einzuhalten.“

Die Kreisverwaltung wird im Laufe des Tages in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.
  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).
  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden. Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Landrat Brechtel in Richtung Mainz. Er unterstützt weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute hat Mainz auf diese Forderung nicht reagiert.

Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Und überall dort, wo Kontakte erfasst werden müssen, können Gewerbetreibende inzwischen auch die Luca-App nutzen und anbieten.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Luca-App im Landkreis Germersheim

„Technisch, inhaltlich und personell steht der Einführung der Luca-App im Landkreis Germersheim nichts mehr im Weg. Die Kreisverwaltung ist vorbereitet“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel die mögliche Nutzung der Luca-App zur Kontakterfassung im Landkreis Germersheim an. Er führt aus: „In Erwartung von weiteren Lockerungen in Verbindung mit steigenden Impfraten und sinkenden Inzidenzen werden Menschen wieder mehr zusammenkommen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist neben der Impfung und den AHA-Regeln die Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten ganz wesentlich.“

Für eine schnelle Kontakterfassung und eine ebenso schnelle Kontaktnachverfolgung kann ab sofort dieLuca-App eingesetzt werden. Wer per Luca-App z.B. bei einer Außengastronomie eincheckt, dessen Kontaktdaten können direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden, falls er hier unwissentlich Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Kontaktnachverfolgung und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch das Gesundheitsamt können damit ohne Zeitverzug erfolgen.

Die App gibt es kostenlos für die Betriebssysteme Android und iOS und als Webapp. Wer kein Smartphone nutzt, kann sich einen persönlichen Luca-Schlüsselanhänger, der einmalig personalisiert werden muss, besorgen. Der Kreis stellt Personen ohne Smartphone diese Anhänger kostenfrei zur Verfügung. Bestellt sind die Anhänger bereits. Sobald sie angekommen sind, wird die Kreisverwaltung mitteilen, wo sie kostenfrei erhältlich sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.luca-app.de.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 28.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 72 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5468 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28322783
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49524885
VG JockgrimHatzenbühl13251243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen5781055414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim414837828
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam970970
 Summen651861528
Germersheim + So 120617117118
 Summen120617117118
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5468725271125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 27.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 75 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5463 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28342763
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49544865
VG JockgrimHatzenbühl12811243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen574655414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim4141237428
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam970970
 Summen6511361028
Germersheim + So 120517117018
 Summen120517117018
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5463755263125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 26.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 94 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5458 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 4 Fälle seit der gestrigen Meldung).

Hinweis:

Die Kreisverwaltung Germersheim listet keine Einzelfälle mehr auf, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, solange es sich um vereinzelte Fälle bzw. in der Kontaktnachverfolgung kleine Cluster handelt. Sollte ein Hotspot bekannt werden, der unter Umständen absehbar Auswirkungen auf ein größeres Umfeld haben kann, wird dieser – wie bisher – im Rahmen der täglichen Fallmeldung aufgeführt.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt531115164
 Büchelberg311300
 Summen848168248
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28372733
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49584825
VG JockgrimHatzenbühl12701243
 Jockgrim23722305
 Neupotz592543
 Rheinzabern15031443
 Summen573755214
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28682726
 Summen533125138
VG BellheimBellheim4111337028
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam971960
 Summen6481560528
Germersheim + So 120418116818
 Summen120418116818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14311411
 Weingarten1055991
 Westheim1033919
 Summen7801574223
      
 Endsummen5458945239125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Freitag, 28.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2800 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 2623
Todesfälle: 84 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( unverändert )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Tag 4 mit Inzidenz unter 50

Freitag, 28. Mai 202131,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6
Montag, 24. Mai 202135,6
Sonntag, 23. Mai 202145,5
Samstag, 22. Mai 202177,1

Robert-Koch-Institut (RKI)
29.05.2021

Impfbericht der Stadt Speyer

Gesamtzahl Impfungen                                             

  • Gesamtzahl:                  21.061                   +1.258*
  • Erstimpfungen:             13.668                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            7.393                   + 941*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                             

Alten- und Pflegeheime                                            

  • Gesamtzahl:                   3.442                     +32*
  • Erstimpfungen:              2.283                     +0*
  • Zweitimpfungen:            1.159                     +32*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                                                                         

Impfzentrum Speyer                                   

  • Gesamtzahl:                   17.619                   +1.226*
  • Erstimpfungen:              11.385                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            6.234                   + 909*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021

Stadt Speyer
29.05.2021

Stadt Speyer führt Probatix-Software für Schnelltestzentren ein: Spitalgasse startet am 1. Juni

Die Stadtverwaltung Speyer führt für alle mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren die Anwendung Probatix der Firma Venture Leap GmbH ein – eine webbasierte Software, die eine smarte und digitale Komplettlösung von der Terminbuchung bis zur Ergebnisübermittlung bietet. Starten wird das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse. Ab Dienstag, 1. Juni 2021 können Schnelltesttermine online unter www.speyer.de/spitalgasse gebucht werden.

„Die einheitliche Software erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein und trägt zum Bürokratieabbau bei, indem beispielsweise die Gesundheitsämter automatisiert über positive Testergebnisse informiert werden und die Daten, die zur Abrechnungen der Tests nötig sind, direkt mitverarbeitet werden. Auch für Bürgerinnern und Bürger, die die Testzentren nutzen, wird so Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit geschaffen. Vor Ort entfällt das Warten auf das Testergebnis, da dieses künftig mobil abrufbar ist, was einerseits die Wartesituation entzerrt und andererseits mehr Flexibilität für die Getesteten schafft“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. 

„Smarte Lösungen müssen den Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, mit wenigen Klicks von der Terminvereinbarung zum Testergebnis aufs Mobiltelefon. Bei Probatix sind die Prozesse DSGVO-konform – das sicher den Nutzerinnen und Nutzern einen hohen Standard im Bereich der Sicherheit ihrer Daten“ ergänzt Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg. 

Die Stadt Speyer stattet die mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren mit der notwendigen Hardware aus und trägt die monatliche Grundgebühr pro Teststelle. Die jeweiligen Betreiber der Schnelltestzentren tragen ihrerseits die Transaktionskosten pro durchgeführter Testung. Der Stadt Speyer entsteht dadurch ein monatlicher Kostenaufwand von 791 Euro. 

„Die Nachfrage nach Schnelltests steigt täglich und wird vermutlich mit den anstehenden Öffnungsschritten insbesondere im Bereich der Gastronomie weiter zunehmen. Während wir in Kalenderwoche 19 in den acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren noch 3.681 Tests durchgeführt haben, waren es in Kalenderwoche 20 schon insgesamt 6.734 Tests. Dieser enorme Anstieg ist mit einer analogen Arbeitsweise kaum noch zu handhaben, weshalb wir uns für den Einsatz von Probatix entschieden haben“, so Christian Kölsch, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der sich für die Organisation der Schnelltestzentren seitens der Stadt verantwortlich zeichnet.

Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die nötige Hardware zu beschaffen, zu installieren und die acht Schnelltestzentren an das System anzuschließen. Eine Übersicht über alle mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren ist unter www.speyer.de/schnelltests zu finden. 

Das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus hat am Donnerstag, 3. Juni 2021 aufgrund des Feiertags geschlossen. Stattdessen öffnet es am Freitag, 4. Juni 2021 von 10 bis 12 Uhr. 

Stadt Speyer
29.05.2021

Dieses Wochenende: Kurzfristig erweiterte Öffnungszeiten in Schnellteststation auf dem Festplatz

Aufgrund der Öffnung der Außengastronomie ab dem heutigen Freitag, 28. Mai 2021 erweitert die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer am Wochenende die Öffnungszeiten ihrer Schnellteststation auf dem Festplatz.

Alle Bundesbürger*innen können sich

  • am Samstag, den 29. Mai und
  • am Sonntag, den 30. Mai 2021
  • jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr

mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die erweiterten Öffnungszeiten gelten nur an diesem Wochenende.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Sehen sie, in Facebook, einen kurzen Clip zum Ablauf des Schnelltest`s

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
29.05.2021

Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften

Im Rahmen des Wochenrückblicks zum Thema Impfen, der diese Woche nicht wie gewohnt in Form eines Pressegesprächs stattfinden kann, informiert die Stadt Speyer über die Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften am vergangenen Wochenende.

Die Stadt hat in Abstimmung mit dem MSAGD und dem MASTD beschlossen, wohnungs- und obdachlosen Menschen eine Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson anzubieten, und die Aktion am Samstag, 22. Mai 2021 nach vorhergehender medizinischer Aufklärung im Impfzentrum der Stadt umgesetzt.

„Mit dieser Aktion wollten wir noch nicht geimpften Menschen, die keinen eigenen Hausarzt oder nicht die Möglichkeit haben, sich online für einen Impftermin zu registrieren, ein niedrigschwelliges Angebot darlegen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Hintergrund der Aktion.

„Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat zusätzlich den Vorteil, dass nur eine Impfung erfolgen muss, was für einige aufgrund ihrer momentanen Lebenssituation eine große Erleichterung mit sich bringen kann“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Die städtischen Mitarbeiter*innen der Wohnraumsicherung, Asylstelle und Sozialhilfe brachten die impfwilligen Bewohner*innen der Unterkünfte für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl und in der Industriestraße sowie der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen im Birkenweg und in der Engelsgasse ins Impfzentrum. Dort wurden insgesamt 52 Personen geimpft.

„Jede und jeder Speyerer, die oder der durch eine Impfung Schutz vor einer Corona-Erkrankung erfährt, ist ein Erfolg und trägt wesentlich zur Pandemiebekämpfung bei. Daher wollen wir die Aktion insofern fortführen, als diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen am Samstag nicht geimpft werden wollten, von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über das Impfportal des Landes angemeldet werden können, wenn sie dies wünschen“, resümiert Monika Kabs und bedankt sich bei allen Mitarbeiter*innen, die diese Aktion so engagiert und tatkräftig unterstützt haben.

Stadt Speyer
29.05.2021

Inzidenz unter 50: Weitere Öffnungsschritte ab Montag

Am Freitag, 28. Mai 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer gemäß der Meldung des Landesuntersuchungsamtes mit 31,6 erneut deutlich unter dem Schwellenwert von 50. Mit dem bekannten Meldeverzug wird diese Zahl am morgigen Samstag in die Statistik des Robert Koch Institutes (RKI) übernommen. Somit ist bereits heute klar, dass die Stadt Speyer morgen offiziell den fünften Werktag in Folge stabil unter 50 liegen wird, was nach der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) weitere Öffnungsschritte ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 ermöglicht.

„Es freut mich sehr, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Fallzahlen, der sich bereits über das Pfingstwochenende angekündigt hat, im Laufe der Woche fortgesetzt hat und wir dadurch weitere Lockerungen veranlassen können, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Gastronomie betreffen – allesamt Bereiche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese nur dank der enormen Kraftanstrengungen der letzten Wochen möglich sind. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gewohnte Vorsicht walten zu lassen und achtsam zu bleiben, während wir alle ein Stück mehr Normalität genießen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass erstmals seit langem wieder Sport in Gruppen und damit eine gemeinsame körperliche Betätigung möglich ist. Das trägt nicht nur zum aktuellen Wohlbefinden, sondern auf lange Sicht zur körperlichen und seelischen Gesundheit der Menschen bei. Im Kulturbereich ist es enorm wichtig, dass auch im Innenbereich wieder ein Zusammenkommen möglich ist. Das ist über die Sommermonate, die vieles draußen ermöglichen werden, vor allem für die Einrichtungen wichtig, die ihr Angebot nicht unter freien Himmel verlagern können“, betont Sport- und Kulturdezernentin Monika Kabs.

Ab Montag, 31. Mai 2021 ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers, möglich.

Weiterhin wird der Probebetrieb in der Breiten- und Laienkultur unter freiem Himmel in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person wieder ermöglicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung der bereits aus der Außengastronomie bekannten Regeln wieder öffnen. Demgemäß gilt:

  • zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Gäste und Personal, die am Tisch jedoch entfällt
  • die Pflicht zur Kontakterfassung
  • eine Vorausbuchungs-/Reservierungspflicht zur Steuerung des Zutritts
  • die Verpflichtung zum Nachweis eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests.
    Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.

Auch öffentlich und gewerblich betriebene Kultureinrichtungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 100 Gästen wieder öffnen. Dazu zählen beispielsweise auch Kinos.

Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.

Die Stadt Speyer weist außerdem nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz entgegen falscher Mitteilungen in den Medien erst mit Ablauf des Montags, 31. Mai 2021 außer Kraft tritt und damit offiziell ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr gilt. Dies wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 21. Mai 2021 mitgeteilt und hat weiterhin Bestand.

Die aktuell geltenden Regelungen können unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
29.05.2021