Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
(Datenstand vom 22.05.2021, 11:10 Uhr)
Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.159 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 203 mehr als am Vortag (150.956). 8.861 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 9.433). 8.647 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.639), 3.695 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 1 mehr als am Vortag (3.694). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 56,0.
Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
pro 100.000C
pro 100.000 (+USAF)D
Gesamt, ≥ 60 Jahre
pro 100.000, ≥ 60 Jahre
Ahrweiler
4360
10
188
49
3955
356
78
60,0
60,0
4
9,5
Altenkirchen
4803
4
400
98
4371
334
88
68,3
68,3
7
18,1
Alzey-Worms
4918
6
286
117
4566
235
58
44,7
44,7
9
24,6
Bad Dürkheim
4367
7
301
149
4013
205
46
34,7
34,7
6
14,0
Bad Kreuznach
5830
4
313
139
5344
347
98
61,9
61,9
12
24,4
Bernkastel-Wittlich
2955
9
270
61
2720
174
58
51,6
50,8
5
14,5
Birkenfeld
3320
5
290
91
2982
247
78
96,4
93,2
15
57,1
Bitburg-Prüm
3303
6
160
30
3076
197
47
47,4
45,9
10
35,7
Cochem-Zell
1893
1
145
57
1786
50
13
21,2
21,2
5
25,0
Donnersbergkreis
2525
4
194
65
2323
137
41
54,4
53,9
2
8,8
Germersheim
5449
5
358
125
5100
224
34
26,4
26,4
0
0,0
Kaiserslautern
3821
10
230
75
3492
254
59
55,7
47,6
8
25,3
Kusel
2173
6
196
66
1975
132
28
39,9
37,8
4
17,3
Mainz-Bingen
7272
19
354
216
6532
524
141
66,7
66,7
11
18,4
Mayen-Koblenz
7144
6
259
159
6604
381
87
40,6
40,6
10
15,7
Neuwied
8032
17
276
120
7545
367
73
39,9
39,9
7
12,8
Rhein-Hunsrück
3663
0
370
100
3415
148
40
38,8
38,8
3
9,4
Rhein-Lahn-Kreis
3949
2
338
97
3668
184
55
45,0
45,0
4
10,5
Rhein-Pfalz-Kreis
6518
-1
148
224
5965
329
80
51,7
51,7
13
27,9
Südliche Weinstr.
3632
0
369
114
3282
236
61
55,2
55,2
4
11,6
Südwestpfalz
2630
6
273
83
2365
182
71
74,9
73,9
12
37,2
Trier-Saarburg
4358
3
248
94
4032
232
57
38,2
38,1
5
11,8
Vulkaneifel
1995
2
159
61
1824
110
46
75,9
75,8
4
20,0
Westerwaldkreis
7156
2
582
148
6589
419
123
60,9
60,9
13
22,4
KS Frankenthal
2091
1
34
51
1950
90
31
63,6
63,6
2
13,9
KS Kaiserslautern
3562
23
284
111
3125
326
96
96,0
90,0
7
26,1
KS Koblenz
4424
2
143
134
4105
185
39
34,2
34,2
2
6,3
KS Landau i.d.Pf.
1637
0
168
35
1491
111
25
53,3
53,3
3
24,8
KS Ludwigshafen
10221
13
198
322
9271
628
195
113,2
113,2
22
51,7
KS Mainz
9797
9
369
202
8828
767
138
63,1
63,1
20
40,0
KS Neustadt a.d.W.
1656
1
115
38
1539
79
17
31,9
31,9
3
17,5
KS Pirmasens
1382
2
159
54
1238
90
33
82,0
82,0
4
29,8
KS Speyer
2785
1
51
83
2584
118
23
45,5
45,5
3
19,7
KS Trier
2663
2
125
29
2510
124
28
25,1
25,1
3
11,4
KS Worms
4103
14
221
89
3742
272
91
108,9
108,9
18
78,5
KS Zweibrücken
772
2
73
9
696
67
17
49,7
49,7
0
0,0
Rheinland-Pfalz
151159
203
8647
3695
138603 #
8861
2293
56,0
55,5
260
21,7
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre: Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.
Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.
Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.
Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.
Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.
Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:
IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
BIC: SOLADES1SUW
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021
Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden
Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“
Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“
Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen
An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.
„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.
Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.
Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.
„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.
„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.
Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“
Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden
Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten
Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.
Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.
Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.
In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.
„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.
„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.
Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:
Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim: vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim: am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Realschule plus Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Bellheim: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Lingenfeld: vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Goethe Gymnasium Germersheim: am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Europa Gymnasium Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rülzheim: am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Berufsbildende Schule Germersheim: vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Berufsbildende Schule Wörth: am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr
Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.
Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.
Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni
Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.
In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.
Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule
Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.
Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Virus
Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“
„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.
„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“
Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“
Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.
„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der „Prio 3“ an und können sich für einen Impftermin anmelden.
Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 22.05.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (21.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
7
176
16
Neuburg
112
0
107
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
9
347
21
Wörth
Maximiliansau
229
5
220
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
17
508
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
846
24
814
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
3
229
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
12
547
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
3
65
1
Rülzheim
284
8
270
6
Summen
531
15
508
8
VG Bellheim
Bellheim
408
13
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
7
90
0
Summen
645
21
596
28
Germersheim + So
1202
28
1156
18
Summen
1202
28
1156
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
6
241
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
103
3
91
9
Summen
780
21
736
23
Endsummen
5449
146
5178
125
Donnerstag (20.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
9
174
16
Neuburg
112
1
106
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
12
344
21
Wörth
Maximiliansau
228
7
217
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
18
507
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
845
27
810
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
5
227
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
14
545
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
4
64
1
Rülzheim
284
9
269
6
Summen
531
17
506
8
VG Bellheim
Bellheim
407
12
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
11
86
0
Summen
644
24
592
28
Germersheim + So
1201
45
1138
18
Summen
1201
45
1138
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
7
240
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
101
1
91
9
Summen
778
20
735
23
Endsummen
5444
175
5144
125
Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2781 ( + 7 ) Davon bereits genesen: 2555 Todesfälle: 83 (unverändert) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 87,0 ( – 7,9 )
Warnstufe: Rot
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 21.05.2021
Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:
Donnerstag, 20. Mai 2021
94,9
Mittwoch, 19. Mai 2021
108,8
Dienstag, 18. Mai 2021
110,8
Montag, 17. Mai 2021
110,8
Sonntag, 16. Mai 2021
98,9
Samstag, 15. Mai 2021
93,0
Freitag, 14. Mai 2021
94,9
Robert-Koch-Institut 21.05.2021
Johanniter-Unfall-Hilfe erweitert Testangebot in Schnellteststation Festplatz
Die Schnellteststation auf dem Festplatz für alle Bundesbürger*innen, die die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer in Kooperation mit der Stadt Speyer betreibt, erweitert ihr PoC-Antigenschnelltest-Angebot, sodass ab Kalenderwoche 21 das Testzentrum täglich geöffnet hat.
Die neuen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu dem Schnelltestangebot wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 wird auch ein PCR-Test vor Ort angeboten. Dieses Angebot gilt nur bei einem zuvor durchgeführten positiven Schnelltest. Sollte aus anderen Gründen (z.B. Einreise aus dem Ausland) ein PCR-Test erforderlich sein, kann dieser nicht durchgeführt werden.
Das Testzentrum bietet ausreichend Parkmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2774 (+ 4) Davon bereits genesen: 2536 Todesfälle: 83 (unverändert) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 108,8 ( – 2 )
Coronafallzahlen vom Freitag (14.05.2021) und Montag (17.05.2021)
Montag (17.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2770 (+ 23 gegenüber Freitag) Davon bereits genesen: 2524 Todesfälle: 83 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 110,8 ( + 17,8 )
Warnstufe: Rot
Stand: 17.05.2021
Freitag (14.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2747 (+ 14 gegenüber Mittwoch) Davon bereits genesen: 2448 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 93,0 ( – 9,8 )
Warnstufe: Rot
Stand: 14.05.2021
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 18.05.2021
Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:
Montag, 17. Mai 2021
110,8
Sonntag, 16. Mai 2021
98,9
Samstag, 15. Mai 2021
93,0
Freitag, 14. Mai 2021
94,9
Donnerstag, 13. Mai 2021
102,8
Mittwoch, 12. Mai 2021
106,8
Dienstag, 11. Mai 2021
138,4
Robert-Koch-Institut 18.05.2021
7-Tage-Inzidenz unter 150: Einzelhandel ab Mittwoch für Terminshopping geöffnet
Ab Mittwoch, 19. Mai 2021 tritt der Öffnungsschritt für den Einzelhandel in Speyer in Kraft, welcher über die bundeseinheitliche Notbremse des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 geregelt wird. Da die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer den fünften Werktag in Folge unter 150 liegt, kann ab dem übernächsten Tag der Einzelhandel für Terminshopping öffnen.
„Dass der Einzelhandel nun endlich wieder seine Türen nicht nur für ‚Click&Collect‘ öffnen kann, ist ein positives Signal und die Belohnung dafür, dass die Speyererinnen und Speyerer sich die letzten Wochen und Monate so konsequent an die Schutzmaßnahmen gehalten haben. Nun hoffe ich, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, appelliere aber zugleich an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen: Wir müssen uns weiterhin der Instrumente der Pandemiebekämpfung bedienen, wie regelmäßige und flächendeckende Schnelltestung, denn noch hat der Virus leider einen Vorsprung vor unseren Maßnahmen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sich auch Geimpfte noch mit dem Coronavirus infizieren können“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.
So ist auch die Öffnung des Einzelhandels an einen negativen Antigen-Schnelltest der Kund*innen sowie an eine (spontane) Terminbuchung gebunden. Pro 40 qm ist ein*e Kund*in zugelassen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über dem Wert von 150, muss der Einzelhandel für Publikumsverkehr wieder schließen und es darf nur per „Click&Collect“ eingekauft werden.
Perspektivplan Rheinland-Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen schaffen Hoffnung für Maifeiertage und Pfingstferien
„Die Pandemie hat uns noch im Griff, aber es stimmt zuversichtlich, dass immer mehr Menschen geimpft sind und die Inzidenzen stabil nach unten gehen. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass sich die Lage in der Corona-Pandemie verbessert. In Rheinland-Pfalz liegen wir weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Keine einzige Kommune überschreitet mehr den kritischen Wert von 165, der nach der Bundesnotbremse Schulschließungen notwendig macht. Landesweit lag die Inzidenz in Rheinland-Pfalz gestern bei einem Wert von 98. Diese erfreuliche Entwicklung haben wir gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich sehr besonnen und solidarisch verhalten haben. Mein Dank gilt allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die dritte Welle brechen konnten. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen. Und natürlich ist es ein ganz wichtiges Signal an Familien und für unsere jungen Menschen. Wir wollen mit einem Stufenplan konsequent aus dem Lockdown gehen, ohne jedoch das Erreichte zu riskieren. Deswegen haben wir nach einer Beratung mit dem DEHOGA das ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Einzelhandelsverband erneuert,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.
Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Zuvor hatte die Ministerpräsidentin mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Einzelhandelsvertretern die Details des dreistufigen Öffnungskonzeptes abgestimmt. Alle Beteiligten sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst. Sie wollen die Öffnungsstrategie mit dem bereits erprobten „Bündnis für sicheres Öffnen“ absichern, das Testen, Hygieneauflagen und Kontrollen in den Vordergrund stellt.
„Die Corona-Pandemie stellt unsere Geduld und Ausdauer auf eine sehr harte Probe. Diese Ausnahmesituation betrifft uns alle, aber für viele Familien und Kinder ist sie besonders schwer und für viele Wirtschaftsbranchen existenzbedrohend. Im Wonnemonat Mai stehen Brückentage und die Pfingstferien an. Die Menschen sehnen sich nach etwas Normalität und Handel, Hotels und Gastronomie brauchen dringend Einnahmemöglichkeiten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das werde mit dem Perspektivplan Rheinland-Pfalz in drei vorsichtigen Schritten ermöglicht.
Christi Himmelfahrt: Stufe 1 für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport
In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften. Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
Pfingsten: Stufe 2 für Hotelübernachtungen und Kultur
Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Gruppensport kann außen auch wieder mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten mit Abstand auch unter Anleitung eines Trainers betrieben werden. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder möglich mit Abstand, Test und Maske.
Fronleichnam: Stufe 3 für Freibäder, Kultur und Gastro Innen
Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die Öffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freibädern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Außerdem können Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen. Ganz wichtig für die jungen Menschen: Auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder durchgeführt werden. Für Sportvereine und Fitnesscenter ist Sporttraining innen und außen für eine Person je 20 Quadratmeter wieder möglich. Erwachsenengruppen können auch innen mit fünf Personen auf Abstand Sport treiben. Bei einer Inzidenz unter 50 ist Gruppensport draußen auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand möglich.
Modellprojekte für Breitensport, Laienmusik, Theater und Veranstaltungen
„Mit unserem Dreistufenplan haben wir in Rheinland-Pfalz sichere Regelungen getroffen, die allen Kommunen mit stabilen Inzidenzen unter 100 in vorsichtigen Schritten Öffnungen ermöglichen. Das Konzept der Modellkommunen hat sich durch die jetzt vorgesehenen landesweiten Öffnungsschritte erübrigt“, sagte die Ministerpräsidentin. Daher arbeite man nun an Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung im Bereich Breitensport in Trier, Laienmusik und Chorgesang in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Theaterbetrieb in Mainz oder Veranstaltungen mit Zuschauern im Freien am Nürburgring. Details werden in den kommenden Tagen mit den örtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten besprochen. „Die Öffnungsstufen gelten natürlich nur in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tagesinzidenz unter 100. Wo diese Zahl überschritten wird, greift die Bundesnotbremse. Die Gefahr durch das Virus ist noch nicht gebannt. Wir müssen deshalb vorsichtig bleiben und alle noch einmal Kraft und Solidarität aufwenden, um diese Krise zu überwinden. Wir können aber mit Hoffnung und Zuversicht in diesen Sommer blicken“, so die Ministerpräsidentin.
Coronafallzahlen vom Dienstag (11.05.2021) und Mittwoch (12.05.2021)
Mittwoch (12.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2733 ( + 9 ) Davon bereits genesen: 2431 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 102,8 ( – 35,6 )
Warnstufe: Rot
Stand: 12.05.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2724 ( + 6 ) Davon bereits genesen: 2431 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 12,1 )
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Mittwoch, 12. Mai 2021
106,8
Dienstag, 11. Mai 2021
138,4
Montag, 10. Mai 2021
150,3
Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
158,2
Freitag, 7. Mai 2021
172,1
Donnerstag, 6. Mai 2021
183,9
Robert-Koch-Institut 13.05.2021
Coronavirus: Nachweis für Genesene
Schrittweise
zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen
das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen
und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest
vorweisen können.
Für
vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das
Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als
vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der
Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der
ersten Impfung.
Als
genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives
PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate
zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis
ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung
eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.
Eine
Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur
auf Antrag für Personen, bei denen
innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test
nachgewiesen wurde.
Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.05.2021
Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“
Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA).
„Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.
„Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.
Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.
Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der letzten Mitteilung am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt.
Speyer mittlerweile nur noch mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2718 ( + 16 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 2404 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 19,8 )
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
150,3
Freitag, 7. Mai 2021
158,2
Donnerstag, 6. Mai 2021
172,1
Mittwoch, 5. Mai 2021
183,9
Dienstag, 4. Mai 2021
203,7
Montag, 3. Mai 2021
166,1
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 11.05.2021
Corona-Lage in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer
Wir haben an die Aufsichts- und Dienstdirektion (ADD) Trier folgen Fragen bezüglich der AfA gestellt und darauf folgende Antworten erhalten:
Wieviel Personen sind aktuell als an Corona infiziert in der AfA gemeldet ?
Derzeit haben wir insgesamt 28 Positivfälle in der AfA Speyer.
Gab oder gibt es „Hotspots“ ?
Hotspots konnten in der Einrichtung nicht ausgemacht werden. Das Infektionsgeschehen hat sich analog zu dem in der Stadt entwickelt.
Wie wird eine mögliche Quarantäne kontrolliert… Eigenverantwortlich oder doch Stichprobenartig?
Personen die infiziert oder Kontaktpersonen ermittelt werden, werden entweder in den Quarantäne- oder Isolationsbereichen untergebracht. Diese können nur verlassen werden, um in einem separierten Außenbereich zu gelangen. So kann die angeordnete Isolation eingehalten werden. Darüber hinaus gibt es generell in der Einrichtung eine Zugangskontrolle, so dass die BewohnerInnen sich an- und abmelden müssen, wenn sie die Einrichtung verlassen. Darüber kann auch ein eventueller Verstoß gegen Quarantäne- und Isolationspflichten kontrolliert werden. Allerdings muss ganz deutlich gemacht werden, dass der große Teil der BewohnerInnen die Quarantänemaßnahmen eingehalten hat und einhält. Es gab nur ganz wenige Verstöße hiergegen.
Anmerkung der Redaktion:
Bei aktuell 232 aktiven Coronapositiven Fällen in Speyer gesamt ist somit der Anteil der AfA 12,07 %. Also lägen wir auch ohne diese Einrechnung, allen Unkenrufen zum Trotze, über dem Inzidenzwert von 100.
Speyer 24/7 News 11.05.2021
Allgemeinverfügung verlängert – Impfzentrum am Donnerstag geöffnet
Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer leider weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung, die in der Hauptsache die Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.
„Glücklicherweise sinkt die Inzidenz in Speyer tendenziell. Wir befinden uns zwar auf einem guten Weg, haben aber leider immer noch mit hohen Fallzahlen und einer damit einhergehenden hohen Inzidenz zu kämpfen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung nochmal zu verlängern“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Ich hoffe, dass sich der Trend fortsetzt und sich die Fallzahlen in den kommenden Tagen und Wochen auf einem möglichst niedrigen Niveau stabilisieren. Sollte das der Fall sein, werden wir die Allgemeinverfügung zum Ende des Monats auslaufen lassen“, stellt die Stadtchefin in Aussicht.
Die Stadtverwaltung informiert weiterhin, dass das Impfzentrum in der Stadthalle am kommenden Donnerstag trotz des anstehenden Feiertags geöffnet bleibt. Personen, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen, können also auch an Christi Himmelfahrt kurzfristig angerufen und ins Impfzentrum gerufen werden, um als Nachrücker*in kurzfristig eine Impfung zu erhalten.
„Ich möchte noch einmal darum bitten, dass Personen, die einen Impftermin über das Land im Impfzentrum erhalten haben, diesen aber nicht wahrnehmen können oder wollen, nicht nur über die Website oder die Hotline des Landes absagen, sondern sich insbesondere bei kurzfristig abgesagten Terminen auch direkt im Impfzentrum Speyer melden. Das erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein“, betont Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Peter Eymann.
Zwischen Pest und Cholera: Die Ärzteschaft in der Corona-Zwickmühle
Die pandemische Lage von nationaler Tragweite rund um das neuartige Virus SARS-CoV-2 verlangt den Menschen vieles ab: beruflich, persönlich, finanziell und auch auf privater Ebene. Familienfeiern gehören der Vergangenheit an. Haushalte dürfen sich nur noch sehr stark eingeschränkt begegnen. Für Kinder wird die Ein-Freundes-Regel eingeführt. Soziale Gefüge werden zerschlagen und jedwede Abhängigkeiten ignoriert. Berufsverbote werden verhängt und auch alteingesessene Betriebe ohne Vorwarnung geschlossen. Schulen und Kindergärten werden ebenfalls geschlossen oder arbeiten nur noch im Notbetrieb. Wer es sich leisten kann, ist dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche zuhause zu lassen oder im Homeschooling zu unterrichten. Viele der Eltern müssen teilweise zu Hause bleiben. Es droht nicht nur der gesellschaftliche, sondern auch finanzielle Kollaps: das große Aus an allen Ecken und Enden in einem Land, „in dem wir gut und gerne leben“.
Die AHA+L-Regeln dominieren den Alltag vieler Menschen. Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung der Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen. Die meisten der regierungsseitigen Imperative kann man als unproblematisch ansehen. Haben wir nicht schon immer an der Kasse Abstand zur Kundschaft vor uns gehalten, weil es die Höflichkeit gebietet? Haben wir nicht schon immer teilweise Stoß- und ausführlich gelüftet? Braucht es hierfür wirklich einen politischen Imperativ? Und viele Menschen Fragen sich zu Recht: Sind wir in 2021, nach mehr als einem Jahr der Pandemie, immer noch beim Hände waschen, oder darf trotz zeitgleich angesetzten Klimazielen nun endlich auch wieder geduscht werden?
Und auch die Masken sind umstritten. Wenn sich der Spitzen-Virologe der Charité, Prof. Christian Drosten, in einem Interview aus 2020 bereits darüber auslässt, dass man „das Virus mit den Masken nicht aufhalten können werde, weil die technischen Daten dafür schlecht seien“ und die Bundesregierung in einem Leitpapier klar definiert, dass die Masken nicht den Träger vor dem Virus, sondern das Umfeld des Trägers vor eventuellen Auswürfen des Trägers schützen kann, aber nicht unbedingt muss: Fragen sich gesunde Menschen, die inzwischen unter Generalverdacht als „symptomlos Erkrankte“ gelten, dann nicht zurecht, ob diese Maßnahmen dann noch Sinn machen?
Zumindest für die Maskenproblematik bieten viele der Landesverordnungen zur Corona-Bekämpfung einen Ausweg – auch in Rheinland-Pfalz. Schon im Eingangsparagraphen bietet die neunzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) vom 23. April 2021 die Möglichkeit, sich von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ärztlich befreien zu lassen. Dort heißt es im vierten Absatz: „Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht (…)für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“
Ausschnitt aus einem Attest zur Maskenbefreiung
Doch welcher Arzt oder welche Ärztin kommt den zum Beispiel chronisch kranken Menschen heute noch – unter den gegebenen Voraussetzungen – freiwillig zu Hilfe? Im Hinblick auf die Ergebnisse der 1. Pressekonferenz des Bündnisses von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten, die unter https://youtu.be/u68bTWYY2UI zu finden sind, ist das Spannungsfeld, indem sich Medizinerinnen und Mediziner gerade befinden, hinlänglich bekannt:
Auf der einen Seite sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu aufgefordert, aufgrund ihres hippokratischen Eids jedem Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen und damit zu versuchen, Schaden von ihren Patientinnen und Patienten abzuwenden.
Auf der anderen Seite droht vielen Ärztinnen und Ärzten eine strafrechtliche und berufsrechtliche Verfolgung, weil sie staatsanwaltlich wegen der Ausstellung angeblich falscher Atteste unter Anklage gestellt und von den Kammern Rügen und Ordnungsgelder bis hin zu Berufsverboten gegen die Medizinerinnen und Mediziner verhängt werden.
Die Ärztinnen und Ärzte stehen damit vor der Wahl zwischen – im Zweifelsfall – unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des hippokratischen Eids auf der einen und rechtlicher Verfolgung einschl. Praxisdurchsuchungen und –schließungen, Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen auf der anderen Seite. Die berühmte Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera. Ein unhaltbarer Zustand.
Im vergangenen Jahr hat die Ärztekammer Hamburg noch dazu aufgerufen, systemkritische Ärztinnen und Ärzte, die an Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen teilnehmen, zu melden, um sie berufsrechtlich verfolgen zu können. Inzwischen scheint es die bislang einzige Kammer zu sein, deren Präsident insg. 4 Diagnosegruppen öffentlich genannt hat, die zu einer Attest-Ausstellung berechtigen würden. Glück auf, wer in Hamburg wohnt!
Doch warum ist das in Rheinland-Pfalz nicht möglich?
Anfragen bei zuständigen Ministerien laufen entweder ins Leere oder werden damit abgeschmettert, dass man vor der Umsetzung etwaiger Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung in ständigem Austausch mit Experten stünde, um hinreichende Informationen, die dem Schutz der Bevölkerung diesen, erhalten zu können und ein Diagnosenkatalog bzgl. der genaueren Definition der Ausnahmeregelungen des §1 CoBeLVO aufgrund mangelnder Notwendigkeit nicht vorgesehen sei.
Es mehren sich in jüngster Vergangenheit die Meldungen von Betroffenen, die sich schriftlich an die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gewandt haben, ihren Fall dort vortrugen und die persönliche Betroffenheit anhand ihrer Befunde nachweisen konnten. Bislang hat die Kammer keinen einzigen Fall in der Art und Weise persönlich anerkannt, sodass es dem Arzt oder der Ärztin kammerseitig explizit genehmigt würde, im betreffenden Fall ein Attest auszustellen. Stattdessen beruft sich die Kammer wiederholend darauf, dass es nicht in deren Ermessen, sondern allein in der Verantwortung des behandelnden Arztes läge, ein Attest auszustellen oder dies dem Betroffenen zu verweigern, zur Erinnerung: mit eventuell berufsrechtlichen und finanziellen Folgen.
Im Fußball ist ein Rückpass zum Torwart inzwischen verboten; in der Medizin aber offensichtlich von den Aufsichtsbehörden gewollt, um sich Maßnahmen gegen eben genau die Berufsgruppe offen halten zu können, die sie eigentlich vertreten und beschützen sollte – zum Leidwesen der Betroffenen.
Name des Verfassers der Redaktion bekannt 08.05.2021
Speyer, nach wie vor, negativ Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2682 ( + 10 ) Davon bereits genesen: 2309 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 183,9 ( – 19,8 )
Speyer, leider unangefochten, auf dem Platz mit der höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2672 ( + 27 ) Davon bereits genesen: 2304 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 203,7 ( + 37,6 )
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Montag, 3. Mai 2021
166,1
Sonntag, 2. Mai 2021
130,5
Samstag, 1. Mai 2021
140,4
Freitag, 30. April 2021
136,5
Donnerstag, 29. April 2021
195,8
Mittwoch, 28. April 2021
185,9
Dienstag, 27. April 2021
205,7
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 04.05.2021
Neues Schnelltestzentrum Vogelgesang
Ab Mittwoch, 5. Mai 2021 startet nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf ein zusätzliches Schnelltestangebot des Betreibers Alexander Hengst, Inhaber der Erlich Apotheke, in Kooperation mit der Stadt Speyer.
Das Schnelltestzentrum befindet sich im Nahversorgungszentrum am Platz der Stadt Ravenna (Windthorststraße 11).
Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11.00 bis 15.00 Uhr. Das Angebot gilt auch an Feiertagen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.