Corona-Virus

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 22.05.2021, 11:10 Uhr) 

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.159 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 203 mehr als am Vortag (150.956). 8.861 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 9.433). 8.647 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.639), 3.695 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 1 mehr als am Vortag (3.694). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 56,0. 

Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler4360101884939553567860,060,049,5
Altenkirchen480344009843713348868,368,3718,1
Alzey-Worms4918628611745662355844,744,7924,6
Bad Dürkheim4367730114940132054634,734,7614,0
Bad Kreuznach5830431313953443479861,961,91224,4
Bernkastel-Wittlich295592706127201745851,650,8514,5
Birkenfeld332052909129822477896,493,21557,1
Bitburg-Prüm330361603030761974747,445,91035,7
Cochem-Zell18931145571786501321,221,2525,0
Donnersbergkreis252541946523231374154,453,928,8
Germersheim5449535812551002243426,426,400,0
Kaiserslautern3821102307534922545955,747,6825,3
Kusel217361966619751322839,937,8417,3
Mainz-Bingen727219354216653252414166,766,71118,4
Mayen-Koblenz7144625915966043818740,640,61015,7
Neuwied80321727612075453677339,939,9712,8
Rhein-Hunsrück3663037010034151484038,838,839,4
Rhein-Lahn-Kreis394923389736681845545,045,0410,5
Rhein-Pfalz-Kreis6518-114822459653298051,751,71327,9
Südliche Weinstr.3632036911432822366155,255,2411,6
Südwestpfalz263062738323651827174,973,91237,2
Trier-Saarburg435832489440322325738,238,1511,8
Vulkaneifel199521596118241104675,975,8420,0
Westerwaldkreis71562582148658941912360,960,91322,4
KS Frankenthal2091134511950903163,663,6213,9
KS Kaiserslautern35622328411131253269696,090,0726,1
KS Koblenz4424214313441051853934,234,226,3
KS Landau i.d.Pf.163701683514911112553,353,3324,8
KS Ludwigshafen10221131983229271628195113,2113,22251,7
KS Mainz97979369202882876713863,163,12040,0
KS Neustadt a.d.W.16561115381539791731,931,9317,5
KS Pirmasens13822159541238903382,082,0429,8
KS Speyer27851518325841182345,545,5319,7
KS Trier266321252925101242825,125,1311,4
KS Worms41031422189374227291108,9108,91878,5
KS Zweibrücken7722739696671749,749,700,0
Rheinland-Pfalz15115920386473695138603 #8861229356,055,526021,7

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre: Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
23.05.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim

Neue Kontodaten der Abfallwirtschaft

Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.

Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.

Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.

Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.

Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:

  • IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
  • BIC: SOLADES1SUW

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die in diesem Jahr frühzeitig beginnen soll.

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden

Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“

Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“

Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen

An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.

„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.

Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.

Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.

„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.

„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.

Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“

Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden

Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten

Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.

Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.

Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.

„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.

„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.

Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:

  • Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim:
    vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim:
    am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr  
  • Realschule plus Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Bellheim:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Lingenfeld:
    vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Goethe Gymnasium Germersheim:
    am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Europa Gymnasium Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rheinzabern:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rülzheim:
    am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Carl-Benz-Gesamtschule Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Berufsbildende Schule Germersheim:
    vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Berufsbildende Schule Wörth:
    am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr

Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.

Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.

Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni

Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.

In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.

Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule

Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.

Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Virus

Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“

„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.

„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“

Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“

Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.

„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der „Prio 3“ an und können sich für einen Impftermin anmelden.

Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“

Alle Informationen rund ums Thema Impfen in Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/impfen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (21.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199717616
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377934721
WörthMaximiliansau22952204
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529175084
 Büchelberg311300
 Summen846248148
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23732295
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731254714
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim693651
 Rülzheim28482706
 Summen531155088
VG BellheimBellheim4081336728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam977900
 Summen6452159628
Germersheim + So 120228115618
 Summen120228115618
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25662419
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1033919
 Summen7802173623
      
 Endsummen54491465178125

Donnerstag (20.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199917416
 Neuburg11211065
 Scheibenhardt160160
 Summen3771234421
WörthMaximiliansau22872174
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529185074
 Büchelberg311300
 Summen845278108
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23752275
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731454514
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim694641
 Rülzheim28492696
 Summen531175068
VG BellheimBellheim4071236728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam9711860
 Summen6442459228
Germersheim + So 120145113818
 Summen120145113818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25672409
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1011919
 Summen7782073523
      
 Endsummen54441755144125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?

Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.

Was bedeutet „neuer Fall“?

Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!

Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?

Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Virus

Coronafallzahlen vom Donnerstag (20.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2781 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 2555
Todesfälle: 83 (unverändert)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 87,0 ( – 7,9 )

Warnstufe: Rot

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
21.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:

Donnerstag, 20. Mai 202194,9
Mittwoch, 19. Mai 2021108,8
Dienstag, 18. Mai 2021110,8
Montag, 17. Mai 2021110,8
Sonntag, 16. Mai 202198,9
Samstag, 15. Mai 202193,0
Freitag, 14. Mai 202194,9

Robert-Koch-Institut
21.05.2021

Johanniter-Unfall-Hilfe erweitert Testangebot in Schnellteststation Festplatz

Die Schnellteststation auf dem Festplatz für alle Bundesbürger*innen, die die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer in Kooperation mit der Stadt Speyer betreibt, erweitert ihr PoC-Antigenschnelltest-Angebot, sodass ab Kalenderwoche 21 das Testzentrum täglich geöffnet hat.

Die neuen Öffnungszeiten sind:

  • Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
  • sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Zusätzlich zu dem Schnelltestangebot wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 wird auch ein PCR-Test vor Ort angeboten. Dieses Angebot gilt nur bei einem zuvor durchgeführten positiven Schnelltest. Sollte aus anderen Gründen (z.B. Einreise aus dem Ausland) ein PCR-Test erforderlich sein, kann dieser nicht durchgeführt werden.

Das Testzentrum bietet ausreichend Parkmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang.

Sehen sie, in Facebook, ein kurzes Video zur Durchführung eines PoC-Schnelltests

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
21.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (18.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2774 (+ 4)
Davon bereits genesen: 2536
Todesfälle: 83 (unverändert)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 108,8 ( – 2 )

Warnstufe: Rot

Stand: 18.05.2021

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag (14.05.2021) und Montag (17.05.2021)

Montag (17.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2770 (+ 23 gegenüber Freitag)
Davon bereits genesen: 2524
Todesfälle: 83 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 110,8 ( + 17,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 17.05.2021

Freitag (14.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2747 (+ 14 gegenüber Mittwoch)
Davon bereits genesen: 2448
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 93,0 ( – 9,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 14.05.2021

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
18.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:

Montag, 17. Mai 2021110,8
Sonntag, 16. Mai 202198,9
Samstag, 15. Mai 202193,0
Freitag, 14. Mai 202194,9
Donnerstag, 13. Mai 2021102,8
Mittwoch, 12. Mai 2021106,8
Dienstag, 11. Mai 2021138,4

Robert-Koch-Institut
18.05.2021

7-Tage-Inzidenz unter 150: Einzelhandel ab Mittwoch für Terminshopping geöffnet

Ab Mittwoch, 19. Mai 2021 tritt der Öffnungsschritt für den Einzelhandel in Speyer in Kraft, welcher über die bundeseinheitliche Notbremse des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 geregelt wird. Da die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer den fünften Werktag in Folge unter 150 liegt, kann ab dem übernächsten Tag der Einzelhandel für Terminshopping öffnen.

„Dass der Einzelhandel nun endlich wieder seine Türen nicht nur für ‚Click&Collect‘ öffnen kann, ist ein positives Signal und die Belohnung dafür, dass die Speyererinnen und Speyerer sich die letzten Wochen und Monate so konsequent an die Schutzmaßnahmen gehalten haben. Nun hoffe ich, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, appelliere aber zugleich an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen: Wir müssen uns weiterhin der Instrumente der Pandemiebekämpfung bedienen, wie regelmäßige und flächendeckende Schnelltestung, denn noch hat der Virus leider einen Vorsprung vor unseren Maßnahmen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sich auch Geimpfte noch mit dem Coronavirus infizieren können“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

So ist auch die Öffnung des Einzelhandels an einen negativen Antigen-Schnelltest der Kund*innen sowie an eine (spontane) Terminbuchung gebunden. Pro 40 qm ist ein*e Kund*in zugelassen.         
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über dem Wert von 150, muss der Einzelhandel für Publikumsverkehr wieder schließen und es darf nur per „Click&Collect“ eingekauft werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
18.05.2021

Perspektivplan Rheinland-Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen schaffen Hoffnung für Maifeiertage und Pfingstferien

„Die Pandemie hat uns noch im Griff, aber es stimmt zuversichtlich, dass immer mehr Menschen geimpft sind und die Inzidenzen stabil nach unten gehen. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass sich die Lage in der Corona-Pandemie verbessert. In Rheinland-Pfalz liegen wir weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Keine einzige Kommune überschreitet mehr den kritischen Wert von 165, der nach der Bundesnotbremse Schulschließungen notwendig macht. Landesweit lag die Inzidenz in Rheinland-Pfalz gestern bei einem Wert von 98. Diese erfreuliche Entwicklung haben wir gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich sehr besonnen und solidarisch verhalten haben. Mein Dank gilt allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die dritte Welle brechen konnten. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen. Und natürlich ist es ein ganz wichtiges Signal an Familien und für unsere jungen Menschen. Wir wollen mit einem Stufenplan konsequent aus dem Lockdown gehen, ohne jedoch das Erreichte zu riskieren. Deswegen haben wir nach einer Beratung mit dem DEHOGA das ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Einzelhandelsverband erneuert,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.

Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zuvor hatte die Ministerpräsidentin mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Einzelhandelsvertretern die Details des dreistufigen Öffnungskonzeptes abgestimmt. Alle Beteiligten sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst. Sie wollen die Öffnungsstrategie mit dem bereits erprobten „Bündnis für sicheres Öffnen“ absichern, das Testen, Hygieneauflagen und Kontrollen in den Vordergrund stellt.

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Geduld und Ausdauer auf eine sehr harte Probe. Diese Ausnahmesituation betrifft uns alle, aber für viele Familien und Kinder ist sie besonders schwer und für viele Wirtschaftsbranchen existenzbedrohend. Im Wonnemonat Mai stehen Brückentage und die Pfingstferien an. Die Menschen sehnen sich nach etwas Normalität und Handel, Hotels und Gastronomie brauchen dringend Einnahmemöglichkeiten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das werde mit dem Perspektivplan Rheinland-Pfalz in drei vorsichtigen Schritten ermöglicht.

Christi Himmelfahrt: Stufe 1 für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport

In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften. Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt.  Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.

Pfingsten: Stufe 2 für Hotelübernachtungen und Kultur

Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Gruppensport kann außen auch wieder mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten mit Abstand auch unter Anleitung eines Trainers betrieben werden. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder möglich mit Abstand, Test und Maske.

Fronleichnam: Stufe 3 für Freibäder, Kultur und Gastro Innen

Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die Öffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freibädern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Außerdem können Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen. Ganz wichtig für die jungen Menschen: Auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder durchgeführt werden. Für Sportvereine und Fitnesscenter ist Sporttraining innen und außen für eine Person je 20 Quadratmeter wieder möglich. Erwachsenengruppen können auch innen mit fünf Personen auf Abstand Sport treiben. Bei einer Inzidenz unter 50 ist Gruppensport draußen auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand möglich.

Modellprojekte für Breitensport, Laienmusik, Theater und Veranstaltungen

Mit unserem Dreistufenplan haben wir in Rheinland-Pfalz sichere Regelungen getroffen, die allen Kommunen mit stabilen Inzidenzen unter 100 in vorsichtigen Schritten Öffnungen ermöglichen. Das Konzept der Modellkommunen hat sich durch die jetzt vorgesehenen landesweiten Öffnungsschritte erübrigt“, sagte die Ministerpräsidentin. Daher arbeite man nun an Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung im Bereich Breitensport in Trier, Laienmusik und Chorgesang in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Theaterbetrieb in Mainz oder Veranstaltungen mit Zuschauern im Freien am Nürburgring. Details werden in den kommenden Tagen mit den örtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten besprochen. „Die Öffnungsstufen gelten natürlich nur in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tagesinzidenz unter 100. Wo diese Zahl überschritten wird, greift die Bundesnotbremse. Die Gefahr durch das Virus ist noch nicht gebannt. Wir müssen deshalb vorsichtig bleiben und alle noch einmal Kraft und Solidarität aufwenden, um diese Krise zu überwinden. Wir können aber mit Hoffnung und Zuversicht in diesen Sommer blicken“, so die Ministerpräsidentin.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (11.05.2021) und Mittwoch (12.05.2021)

Mittwoch (12.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2733 ( + 9 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 102,8 ( – 35,6 )

Warnstufe: Rot

Stand: 12.05.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2724 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz):  138,4 ( – 12,1 )

Warnstufe: Rot

Stand: 11.05.2021

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-12.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.05.2021

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Mittwoch, 12. Mai 2021106,8
Dienstag, 11. Mai 2021138,4
Montag, 10. Mai 2021
150,3
Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
158,2
Freitag, 7. Mai 2021
172,1
Donnerstag, 6. Mai 2021
183,9

Robert-Koch-Institut
13.05.2021

Coronavirus: Nachweis für Genesene

Schrittweise zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.

Für vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der ersten Impfung.

Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.

Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer können diese Bescheinigung seit heute damit auch bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/ anfordern.

Eine Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur auf  Antrag für Personen, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test nachgewiesen wurde.

Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.05.2021

Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“

Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). 

„Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

„Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.

Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.

Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.

Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021

Anmerkung der Redaktion:

Lesen sie hierzu auch die Antworten der ADD Trier, bezüglich der AfA Speyer, unter: Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Speyer 24/7 News
13.05.2021

Impfzentrum am Donnerstag geschlossen

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der letzten Mitteilung am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt.

Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (10.05.2021)

Speyer mittlerweile nur noch mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2718 ( + 16 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 2404
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 19,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 10.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-10.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
150,3
Freitag, 7. Mai 2021
158,2
Donnerstag, 6. Mai 2021172,1
Mittwoch, 5. Mai 2021183,9
Dienstag, 4. Mai 2021
203,7
Montag, 3. Mai 2021
166,1

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.05.2021

Corona-Lage in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer

Wir haben an die Aufsichts- und Dienstdirektion (ADD) Trier folgen Fragen bezüglich der AfA gestellt und darauf folgende Antworten erhalten:

Wieviel Personen sind aktuell als an Corona infiziert in der AfA gemeldet ?

Derzeit haben wir insgesamt 28 Positivfälle in der AfA Speyer.

Gab oder gibt es „Hotspots“ ? 

Hotspots konnten in der Einrichtung nicht ausgemacht werden. Das Infektionsgeschehen hat sich analog zu dem in der Stadt entwickelt.

Wie wird eine mögliche Quarantäne kontrolliert… Eigenverantwortlich oder doch Stichprobenartig?

Personen die infiziert oder Kontaktpersonen ermittelt werden, werden entweder in den Quarantäne- oder Isolationsbereichen untergebracht. Diese können nur verlassen werden, um in einem separierten Außenbereich zu gelangen. So kann die angeordnete Isolation eingehalten werden. Darüber hinaus gibt es generell in der Einrichtung eine Zugangskontrolle, so dass die BewohnerInnen sich an- und abmelden müssen, wenn sie die Einrichtung verlassen. Darüber kann auch ein eventueller Verstoß gegen Quarantäne- und Isolationspflichten kontrolliert werden. Allerdings muss ganz deutlich gemacht werden, dass der große Teil der BewohnerInnen die Quarantänemaßnahmen eingehalten hat und einhält. Es gab nur ganz wenige Verstöße hiergegen.

Anmerkung der Redaktion:

Bei aktuell 232 aktiven Coronapositiven Fällen in Speyer gesamt ist somit der Anteil der AfA 12,07 %. Also lägen wir auch ohne diese Einrechnung, allen Unkenrufen zum Trotze, über dem Inzidenzwert von 100.

Speyer 24/7 News
11.05.2021

Allgemeinverfügung verlängert – Impfzentrum am Donnerstag geöffnet

Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer leider weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung, die in der Hauptsache die Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.

„Glücklicherweise sinkt die Inzidenz in Speyer tendenziell. Wir befinden uns zwar auf einem guten Weg, haben aber leider immer noch mit hohen Fallzahlen und einer damit einhergehenden hohen Inzidenz zu kämpfen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung nochmal zu verlängern“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Ich hoffe, dass sich der Trend fortsetzt und sich die Fallzahlen in den kommenden Tagen und Wochen auf einem möglichst niedrigen Niveau stabilisieren. Sollte das der Fall sein, werden wir die Allgemeinverfügung zum Ende des Monats auslaufen lassen“, stellt die Stadtchefin in Aussicht.

Die Stadtverwaltung informiert weiterhin, dass das Impfzentrum in der Stadthalle am kommenden Donnerstag trotz des anstehenden Feiertags geöffnet bleibt. Personen, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen, können also auch an Christi Himmelfahrt kurzfristig angerufen und ins Impfzentrum gerufen werden, um als Nachrücker*in kurzfristig eine Impfung zu erhalten.

„Ich möchte noch einmal darum bitten, dass Personen, die einen Impftermin über das Land im Impfzentrum erhalten haben, diesen aber nicht wahrnehmen können oder wollen, nicht nur über die Website oder die Hotline des Landes absagen, sondern sich insbesondere bei kurzfristig abgesagten Terminen auch direkt im Impfzentrum Speyer melden. Das erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein“, betont Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Peter Eymann.

Stadtverwaltung Speyer
11.05.2021

Leserbrief

Zwischen Pest und Cholera: Die Ärzteschaft in der Corona-Zwickmühle

Die pandemische Lage von nationaler Tragweite rund um das neuartige Virus SARS-CoV-2 verlangt den Menschen vieles ab: beruflich, persönlich, finanziell und auch auf privater Ebene. Familienfeiern gehören der Vergangenheit an. Haushalte dürfen sich nur noch sehr stark eingeschränkt begegnen. Für Kinder wird die Ein-Freundes-Regel eingeführt. Soziale Gefüge werden zerschlagen und jedwede Abhängigkeiten ignoriert. Berufsverbote werden verhängt und auch alteingesessene Betriebe ohne Vorwarnung geschlossen. Schulen und Kindergärten werden ebenfalls geschlossen oder arbeiten nur noch im Notbetrieb. Wer es sich leisten kann, ist dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche zuhause zu lassen oder im Homeschooling zu unterrichten. Viele der Eltern müssen teilweise zu Hause bleiben. Es droht nicht nur der gesellschaftliche, sondern auch finanzielle Kollaps: das große Aus an allen Ecken und Enden in einem Land, „in dem wir gut und gerne leben“.

Die AHA+L-Regeln dominieren den Alltag vieler Menschen. Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung der Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen. Die meisten der regierungsseitigen Imperative kann man als unproblematisch ansehen. Haben wir nicht schon immer an der Kasse Abstand zur Kundschaft vor uns gehalten, weil es die Höflichkeit gebietet? Haben wir nicht schon immer teilweise Stoß- und ausführlich gelüftet? Braucht es hierfür wirklich einen politischen Imperativ? Und viele Menschen Fragen sich zu Recht: Sind wir in 2021, nach mehr als einem Jahr der Pandemie, immer noch beim Hände waschen, oder darf trotz zeitgleich angesetzten Klimazielen nun endlich auch wieder geduscht werden?

Und auch die Masken sind umstritten. Wenn sich der Spitzen-Virologe der Charité, Prof. Christian Drosten, in einem Interview aus 2020 bereits darüber auslässt, dass man „das Virus mit den Masken nicht aufhalten können werde, weil die technischen Daten dafür schlecht seien“ und die Bundesregierung in einem Leitpapier klar definiert, dass die Masken nicht den Träger vor dem Virus, sondern das Umfeld des Trägers vor eventuellen Auswürfen des Trägers schützen kann, aber nicht unbedingt muss: Fragen sich gesunde Menschen, die inzwischen unter Generalverdacht als „symptomlos Erkrankte“ gelten, dann nicht zurecht, ob diese Maßnahmen dann noch Sinn machen?

Zumindest für die Maskenproblematik bieten viele der Landesverordnungen zur Corona-Bekämpfung einen Ausweg – auch in Rheinland-Pfalz. Schon im Eingangsparagraphen bietet die neunzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) vom 23. April 2021 die Möglichkeit, sich von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ärztlich befreien zu lassen. Dort heißt es im vierten Absatz: „Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht (…)für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“

Ausschnitt aus einem Attest zur Maskenbefreiung

Doch welcher Arzt oder welche Ärztin kommt den zum Beispiel chronisch kranken Menschen heute noch – unter den gegebenen Voraussetzungen – freiwillig zu Hilfe? Im Hinblick auf die Ergebnisse der 1. Pressekonferenz des Bündnisses von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten, die unter https://youtu.be/u68bTWYY2UI zu finden sind, ist das Spannungsfeld, indem sich Medizinerinnen und Mediziner gerade befinden, hinlänglich bekannt:

  • Auf der einen Seite sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu aufgefordert, aufgrund ihres hippokratischen Eids jedem Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen und damit zu versuchen, Schaden von ihren Patientinnen und Patienten abzuwenden.
  • Auf der anderen Seite droht vielen Ärztinnen und Ärzten eine strafrechtliche und berufsrechtliche Verfolgung, weil sie staatsanwaltlich wegen der Ausstellung angeblich falscher Atteste unter Anklage gestellt und von den Kammern Rügen und Ordnungsgelder bis hin zu Berufsverboten gegen die Medizinerinnen und Mediziner verhängt werden.

Die Ärztinnen und Ärzte stehen damit vor der Wahl zwischen – im Zweifelsfall – unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des hippokratischen Eids auf der einen und rechtlicher Verfolgung einschl. Praxisdurchsuchungen und –schließungen, Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen auf der anderen Seite. Die berühmte Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera. Ein unhaltbarer Zustand.

Im vergangenen Jahr hat die Ärztekammer Hamburg noch dazu aufgerufen, systemkritische Ärztinnen und Ärzte, die an Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen teilnehmen, zu melden, um sie berufsrechtlich verfolgen zu können. Inzwischen scheint es die bislang einzige Kammer zu sein, deren Präsident insg. 4 Diagnosegruppen öffentlich genannt hat, die zu einer Attest-Ausstellung berechtigen würden. Glück auf, wer in Hamburg wohnt!

Doch warum ist das in Rheinland-Pfalz nicht möglich?

Anfragen bei zuständigen Ministerien laufen entweder ins Leere oder werden damit abgeschmettert, dass man vor der Umsetzung etwaiger Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung in ständigem Austausch mit Experten stünde, um hinreichende Informationen, die dem Schutz der Bevölkerung diesen, erhalten zu können und ein Diagnosenkatalog bzgl. der genaueren Definition der Ausnahmeregelungen des §1 CoBeLVO aufgrund mangelnder Notwendigkeit nicht vorgesehen sei.

Es mehren sich in jüngster Vergangenheit die Meldungen von Betroffenen, die sich schriftlich an die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gewandt haben, ihren Fall dort vortrugen und die persönliche Betroffenheit anhand ihrer Befunde nachweisen konnten. Bislang hat die Kammer keinen einzigen Fall in der Art und Weise persönlich anerkannt, sodass es dem Arzt oder der Ärztin kammerseitig explizit genehmigt würde, im betreffenden Fall ein Attest auszustellen. Stattdessen beruft sich die Kammer wiederholend darauf, dass es nicht in deren Ermessen, sondern allein in der Verantwortung des behandelnden Arztes läge, ein Attest auszustellen oder dies dem Betroffenen zu verweigern, zur Erinnerung: mit eventuell berufsrechtlichen und finanziellen Folgen.

Im Fußball ist ein Rückpass zum Torwart inzwischen verboten; in der Medizin aber offensichtlich von den Aufsichtsbehörden gewollt, um sich Maßnahmen gegen eben genau die Berufsgruppe offen halten zu können, die sie eigentlich vertreten und beschützen sollte – zum Leidwesen der Betroffenen.

Name des Verfassers der Redaktion bekannt
08.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch (05.05.2021)

Speyer, nach wie vor, negativ Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2682 ( + 10 )
Davon bereits genesen: 2309
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 183,9 ( – 19,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 05.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-05.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Dienstag, 4. Mai 2021203,7+ 37,6
Montag, 3. Mai 2021166,1+ 35,6
Sonntag, 2. Mai 2021130,5– 9,9
Samstag, 1. Mai 2021140,4+ 3,9
Freitag, 30. April 2021
136,5
– 59,3
Donnerstag, 29. April 2021
195,8
+ 9,9
Mittwoch, 28. April 2021
185,9

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
06.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (04.05.2021)

Speyer, leider unangefochten, auf dem Platz mit der höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2672 ( + 27 )
Davon bereits genesen: 2304
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 203,7 ( + 37,6 )

Warnstufe: Rot

Stand: 04.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-04.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Montag, 3. Mai 2021166,1
Sonntag, 2. Mai 2021130,5
Samstag, 1. Mai 2021140,4
Freitag, 30. April 2021
136,5
Donnerstag, 29. April 2021
195,8
Mittwoch, 28. April 2021
185,9
Dienstag, 27. April 2021
205,7

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.05.2021

Neues Schnelltestzentrum Vogelgesang

Ab Mittwoch, 5. Mai 2021 startet nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf ein zusätzliches Schnelltestangebot des Betreibers Alexander Hengst, Inhaber der Erlich Apotheke, in Kooperation mit der Stadt Speyer.

Das Schnelltestzentrum befindet sich im Nahversorgungszentrum am Platz der Stadt Ravenna (Windthorststraße 11).

Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11.00 bis 15.00 Uhr. Das Angebot gilt auch an Feiertagen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Stadtverwaltung Speyer
05.05.2021