Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona

Coronafallzahlen von Mittwoch (03.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2016 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 41,5 ( – 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 03.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.03.2021

Stadt erweitert Corona-Testangebot und zieht erste Bilanz zu Schnelltestangebot in der Kita WoLa

Das umfassende Corona-Testangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB wird erweitert. So ist es ab dem 4. März 2021 allen Speyerer Bürger*innen möglich, sich donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.

„Als Stadt sind wir sehr froh, dass wir vor Ort schon seit Beginn des Jahres eine niedrigschwellige Möglichkeit aufgebaut haben, sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus zu testen, dies vermindert das Risiko einer Verbreitung des Virus erheblich. In Rücksprache mit dem ASB werden wir nun auch den Donnerstag für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Außerdem kann zwei Wochen nach dem Start des Pilotprojekts der Stadt Speyer zur selbstständigen SARS-CoV-2-Schnelltestung in der Kindertagesstätte WoLA vorläufig Bilanz gezogen werden. Nach erfolgter Schulung sind freiwillige Mitarbeiter/innen der städtischen Kita mittels PoC-Test dazu befugt, selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg/innen vorzunehmen.

„Wir stehen in ständigem Austausch mit der Kita WoLa und können ein erstes positives Fazit ziehen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über die Rückmeldungen aus der Kita. „Die Testungen werden sowohl von den praktizierenden als auch den getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen. Wichtig war uns insbesondere, dass das Angebot nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher, sondern für alle, die in der Kita tätig sind, bereitgestellt wird.“

27 von 33 Mitarbeiter*innen nehmen das Angebot wahr, sich regelmäßig, d.h. drei Mal in der Woche, im Haus auf das Coronavirus testen zu lassen. Bislang waren alle Testergebnisse negativ.

„Die Testbereitschaft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach anfänglicher Skepsis im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. Das Angebot erfährt viel Zustimmung, da es nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch gegenüber den Familienmitgliedern eine gewisse Sicherheit mit sich bringt“, berichtet Sabrina Wöhlert, Leiterin der Kita WoLa. „Wir freuen uns, dass unsere Situation ernst genommen wird und wir das Pilotprojekt für die Stadt Speyer erproben dürfen.“

In den ersten drei Tagen wurden bereits über 60 Testungen durchgeführt, was eine hohe Dichte an Testergebnissen darstellt. „Die Chance, positive Fälle herauszufiltern, wird dank dieser Teststrategie erhöht und damit das Risiko einer Infektionsübertragung reduziert“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Sollte sich das Pilotprojekt weiterhin bewähren, könnte es sich als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung erweisen. Eine Fortführung des Projekts auch in anderen Einrichtungen wäre damit der nächste stringente Schritt.“

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Verkehrsnotizen

Akazienweg gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Akazienweg auf Höhe der Hausnummer 19 am Dienstag, 9. März 2021 von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Philipp-Melanchthon-Straße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird die Philipp-Melanchthon-Straße auf Höhe der Hausnummer 31 am Freitag, 12. März 2021 von 08:30 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der betroffene Straßenteil wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (02.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2015 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( + 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 02.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
03.03.2021

Verkehrsnotizen

Diakonissenstraße gesperrt

Aufgrund von Kanalarbeiten ist die Diakonissenstraße zwischen Slevogtstraße und Friedensstraße ab Mittwoch, den 3. März bis voraussichtlich Freitag, 5. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
03.03.2021

Speyer / Corona

Coronafallzahlen von Montag (01.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2010 ( + 8 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1857
Todesfälle: 78 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 01.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende

Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen.           
Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.

„Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden.“

Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.

„Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2021

Infektionsprävention: Studie untersucht Übertragungsrisiko von COVID-19 in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas

Seit dem Ende der Sommerferien in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr untersucht eine Studie unter der Leitung von Epidemiologen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wie viele weitere Infektionen ein Corona-Fall an Schulen und Kitas im Schnitt nach sich zieht. Erste Ergebnisse der fortlaufenden Studie sind jetzt auf einem Preprint-Server veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden.

Die Studie nutzt Corona-Daten aus dem offiziellen Meldewesen für Infektionskrankheiten, ergänzt um Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung durch die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter. Insgesamt flossen bislang Informationen zu 784 voneinander unabhängigen COVID-19-Erstfällen (sog. „Indexfälle“) an Schulen und Kitas in die Untersuchung ein. Diese 784 Indexfälle verursachten insgesamt 329 Folgefälle, was durchschnittlich 0,42 Folgefällen pro Indexfall entspricht.

Für 441 der 784 Indexfälle waren neben den Informationen zu Folgefällen auch genaue Angaben über die Zahl der Kontaktpersonen sowie die Anzahl der PCR-Untersuchungen unter den Kontaktpersonen verfügbar. Bezieht man diese detaillierten Informationen in die Betrachtung mit ein, ergibt sich folgendes Bild: 360 dieser 441 Indexfälle (82 Prozent) führten zu keinem Folgefall, während 81 Indexfälle zu insgesamt 196 Folgefällen führten. Mit Bezug auf die insgesamt 14.591 Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) ergibt sich daraus ein Übertragungsrisiko von durchschnittlich 1,3 Prozent beim Auftreten eines laborbestätigten COVID-19-Falles in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas zwischen September und Dezember 2020. Das bedeutet, dass sich von 100 engen Kontaktpersonen im Schnitt etwa 1-2 Personen infizierten.

Um eine Verzerrung durch unerkannte asymptomatische Folgefälle auszuschließen, wurde diese sogenannte Befallsrate zusätzlich ausschließlich auf Basis jener 13.005 Kontaktpersonen errechnet, bei denen eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2-RNA während der Quarantäne durchgeführt worden war, was zu einer vergleichbaren Schätzung des Übertragungsrisikos von 1,5 Prozent führte.

Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass das Übertragungsrisiko sehr stark von der Art der Institution und der Rolle des Indexfalles abhängt. Bei 748 der untersuchten 784 Indexfälle lagen genaue Informationen darüber vor, ob es sich um Betreuungspersonal oder Betreute handelte. Es zeigte sich, dass Infektionen bei Betreuungspersonal in Kitas im Schnitt deutlich mehr Folgefälle hervorriefen als Fälle bei Kindern in Kitas und Schulen. Außerdem belegen die Daten, dass Erzieherinnen/Erzieher in Kitas insbesondere ein Risiko für andere Erzieher/Erzieherinnen waren. Dass Kinder ihre Lehrerinnen oder Kita-Erzieher ansteckten, war dagegen ein vergleichsweise seltenes Ereignis. Im Detail:

  • Infektionen bei Erzieherinnen/Erziehern in Kitas riefen durchschnittlich 1,26 Folgefälle hervor, davon durchschnittlich 0,66 Folgefälle bei anderen Erzieherinnen/Erziehern und durchschnittlich 0,59 Folgefälle bei Kindern.
  • Infektionen bei Kita-Kindern riefen durchschnittlich 0,66 Folgefälle hervor, davon 0,28 Folgefälle bei Erziehern/Erzieherinnen und 0,38 bei anderen Kita-Kindern. Das bedeutet, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Übertragung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher etwa halb so hoch war.
  • Das Übertragungsgeschehen an Schulen war insgesamt deutlich geringer als in Kitas. Eine Infektion in den Reihen des Lehrpersonals rief im Schnitt 0,50 Folgefälle hervor, während eine Infektion unter Schülerinnen/Schülern zu 0,17 Folgefällen führte, davon lediglich 0,004 in den Reihen des Lehrpersonals.

Bei der Interpretation der Daten muss einerseits berücksichtigt werden, dass es sich wahrscheinlich um eine Überschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens an Schulen und in Kitas handelt, da die Studie nicht sicher zwischen Übertragungen an der Schule oder zwischen Schulkameradinnen und Schulkameraden in der Freizeit unterscheiden kann. Andererseits bleibt unklar, wie sich eine weitere Ausbreitung von Corona-Mutationen in Zukunft auf das Übertragungsrisiko in Bildungseinrichtungen auswirken wird. Hinweise darauf kann erst die zukünftige Ermittlung der Befallsrate nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Rheinland-Pfalz bringen.

Die bisherigen Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Hygienekonzepten ein besonderes Augenmerk auf Kontakte zwischen Erzieherinnen/Erziehern, auch außerhalb der Betreuungssituation (z.B. in Pausen- und Besprechungsräumen) gerichtet werden sollte. Das Potenzial zur Reduktion der Infektionslast scheint dort am größten. Hierbei könnten neben allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der gezielte Einsatz von Testungen und der Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus wichtige Maßnahmen sein.

Hintergrund

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz koordiniert die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Global Health der Universität Heidelberg. Verantwortliche Autoren sind Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger vom Landauer Institut für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes. Die Vorabveröffentlichung der Studie in englischer Sprache ist unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2 zu finden, eine Zusammenfassung auf Deutsch gibt es hier als PDF.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (17.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1974 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 1821
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 17.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
18.02.2021

Stadtnotiz

Hilfe für Betroffene – Meldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30. Juni 2021 möglich

In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden.

Menschen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Internaten und Heimen von Schulen für sinnesbeeinträchtigte Kinder oder in psychiatrischen Einrichtungen stationär untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. „Als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Betroffenen, auch noch nach vielen Jahren diese schrecklichen Vorgänge aufzuarbeiten und schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“, so Detlef Placzek.

Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung, Kinderarbeit und Missbrauch sind Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben. „Es ist unbedingt notwendig, die Perspektive der Opfer einzunehmen“, so Detlef Placzek. „Oft leiden sie Jahre oder sogar lebenslang unter den Folgen ihrer Erfahrungen. Die Leiden wahrzunehmen, anzuerkennen und deren Verarbeitung zu unterstützen, kann auch heute noch eine große Genugtuung für Betroffene sein.“

Die Beraterinnen und Berater der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. „Ich bin sehr ergriffen, weil mich endlich jemand ernst nahm,“ berichtet Herr B., 68, sehbehindert, nach dem Gespräch mit einer Beraterin.

Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und daraus resultierenden Folgewirkungen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 Jahren und Volljährigkeit in der Einrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wurde.

Bislang hat die Stiftung 634 Betroffenen in Rheinland-Pfalz Leistungen von knapp 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. „Sie waren sehr einfühlsam, haben keine unmöglichen Fragen gestellt und mich nicht zum Bittsteller degradiert,“ so Frau W., 71, körperbehindert, über das Anerkennungsverfahren.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch appelliert: „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen über die Entschädigungsleistungen gut informiert und beraten werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bietet wertvolle Unterstützung an. Aber auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige sind aufgefordert, Unterstützung bei der Antragstellung zu geben“.

Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz zu melden.

Für eine Anmeldung genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Fax.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz
Adresse: Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/stiftung-anerkennung-und-hilfe/

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
18.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (15.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1962 ( + 11 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1811
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 47,5 ( + 6 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Orange

Stand: 15.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021

Corona, Stadt- und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (09.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1944 (+7)

Davon bereits genesen: 1782
Todesfälle: 77 ( + 12 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 43,5 ( + 11,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 09.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.02.2021

Stadtnotizen

Stadtverwaltung zieht Bilanz nach pandemiebedingtem verstärktem Homeoffice-Angebot

Beigeordnete und Digitalisierungsbeauftragte Sandra Selg (SWG)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zählt zu den gezielten Maßnahmen gegen das Infektionsrisiko auch die verstärkte Arbeit im Homeoffice. Die Stadtverwaltung Speyer bietet daher allen Mitarbeiter*innen mobiles Arbeiten dort an, wo es möglich ist, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt wird.

„Der betriebliche Arbeitsschutz als Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist unbedingt notwendig. Um effektives Arbeiten von zu Hause aus zu gewährleisten, ist die Schaffung technischer Voraussetzungen elementar. Deshalb ist die Stadtverwaltung gewillt, für ihre Mitarbeiter*innen umfassende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese ihrer Arbeit digital nachgehen können, sofern ihr Aufgabengebiet dies zulässt“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf den Ausbau der Heimarbeitsplätze in der Stadtverwaltung und betont: „Ein großes Dankeschön geht deshalb an alle Kolleginnen und Kollegen der EDV-Abteilung.“

Demnach können 40 Prozent der 744 Mitarbeiter*innen, die mit PC arbeiten, von außerhalb mit eigenen Endgeräten auf ihren städtischen E-Mail-Account zugreifen. Zudem können die Diensttelefone durch die Umstellung auf eine digitale, virtuelle Telefonanlage auch am privaten Router zu Hause mit der zugewiesenen städtischen Telefonnummer genutzt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung zeigt sich insbesondere an der Beschaffung von IGEL-Endgeräten für die Mitarbeiter*innen. Auf diese Weise ist der Zugriff auf das städtische Intranet sichergestellt, sodass dem bisherigen Tätigkeitsfeld auch von zu Hause aus vollumfänglich nachgekommen werden kann.    
Wurden im Frühjahr 2020 noch 23 IGEL-Geräte bereitgestellt, so sind derzeit 93 Endgeräte zuzüglich zehn Notebooks, die per VPN verbunden werden können, im Einsatz und sollen weiter aufgestockt werden.

„Den speziellen Herausforderungen, die seit der ersten Welle der Pandemie auf die Stadtverwaltung zugekommen sind, konnte dank unserer engagierten EDV-Abteilung Rechnung getragen werden. So wurden insbesondere im zweiten Halbjahr 2020 die Rahmenbedingungen für Homeoffice massiv ausgebaut: Die Anzahl von Heimarbeitsplätzen wurde innerhalb eines Jahres vervierfacht und somit ein geeignetes Umfeld für die partielle, situationsbedingte Umstellung von Präsenz- auf Heimarbeit geschaffen“, so Beigeordnete und Digitalisierungsbeauftragte Sandra Selg.

Stadt Speyer
10.02.2021

Verkaufserlöse an Speyerer Vereine und Schaustellerbetriebe ausgezahlt

Mit einer guten Idee etwas für die Menschen, aber auch für die Speyerer Vereine und Schaustellerbetriebe tun. Das war das Ziel, das die Stadtverwaltung mit der „Altstadtfeschd Dehäm“-Verkaufsbox sowie dem Speyer-Mitmach-Kalender verfolgte. Beide Aktionen waren nicht nur äußerst beliebt, sondern erzielten auch einen Verkaufserlös von über 20.000 Euro. Dieses Geld konnte nun an am Altstadtfest beteiligte Vereine sowie acht Schaustellerbetriebe verteilt werden, die im November für wenige Wochen ihre Verkaufsstände im Stadtgebiet aufgestellt hatten. Je Verein und Betrieb werden 1.600 Euro überwiesen, der Restbetrag in Höhe von 939,63 Euro kommt dem Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V. zugute.

„Unsere Stadt steht für Geselligkeit und für wunderbare Feste. Das Altstadtfest ist eines davon und konnte, wie so vieles im vergangenen Jahr, leider nicht stattfinden. Gleiches gilt für die Frühjahrs- und die Herbstmesse sowie den Weihnachtsmarkt, die für die Schaustellerbetriebe eine der wichtigsten Einnahmequellen sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Umso mehr freue ich mich, dass wir die am Altstadtfest beteiligten Vereine und die Schaustellerinnen und Schausteller ebenso wie das Tierheim durch die Verkaufserlöse zumindest etwas unterstützen können.“

Mit der „Altstadtfeschd Dehäm“-Box konnten sich die Altstadt-Fans das bunte Treiben rund um die Sonnenbrücke mit exklusivem Dubbeglas, Wein, Leberwurst, Brezelgutschein, Lebkuchenherz und der Ente „Dörte Digital“ der Stadtwerke Speyer nach Hause holen.

Die bereits zum zweiten Mal durchgeführte Fotomitmach-Aktion hat einen Speyer-Wandkalender mit und von den Bürger*innen hervorgebracht, der nun das ganze Jahr über für besonders schöne Stadteindrücke sorgt. „Eine Wiederholung beider Aktionen ist nicht ausgeschlossen“, betont die Stadtchefin, auch wenn sie – wie sicher viele Speyerer*innen – ein klassisches Altstadtfest einer Verkaufsbox vorziehen würde.

Stadt Speyer
10.02.2021

Verkehrsnotizen

Sperrung der Parkflächen rund um die Gedächtniskirche

Wegen einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche der Pfalz werden die Parkflächen rund um die Gedächtniskirche (Bartholomäus-Weltz-Platz und Schwerdstraße) am Sonntag, 14. Februar 2021 in der Zeit von 12 bis 19 Uhr für den Individualverkehr gesperrt.

Auch Monatsparkscheininhaber können an diesem Tag ihre Fahrzeuge nicht dort abstellen.

Große Greifengasse gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung an der Baustelle Ludwigscarrée wird die Große Greifengasse auf Höhe der Hausnummer 9 vom 15. Februar 2021, 7 Uhr bis voraussichtlich 17. Februar 2021, 18 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung über die Kleine Greifengasse/Hagedornsgasse/Wormser Straße/Gutenbergstraße wird ausgewiesen. Für die Dauer der Maßnahme werden die Einbahnstraßenregelungen in der Kleinen Greifengasse und in der Hagedornsgasse gedreht. Die Einbahnstraßenregelung in der Wormser Straße, zwischen Gutenbergstraße und Hagedornsgasse, wird aufgehoben. In den betroffenen Bereichen wird ein Haltverbot ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Sperrung Im Neudeck

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Straße Im Neudeck zwischen der Straße Schwarzer Weg und der Tullastraße von Montag, 15. Februar 2021 bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße Im Neudeck als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.  

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (08.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1937 ( +7 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1778
Todesfälle: 65 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 31,6 ( – 2 )
Warnstufe: Gelb

Stand: 08.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
08.02.2021

Corona & Stadtnotiz aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (05.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1930 ( +3 )

Davon bereits genesen: 1753
Todesfälle: 62 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 33,6 ( unverändert)
Warnstufe: Gelb

Stand: 05.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
06.02.2021

Stadtnotiz

Ab Montag: Beide Bürgerbüros wieder geöffnet

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass ab kommenden Montag, 8. Februar 2021 wieder beide Bürgerbüros nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet sind.

Für die Terminvereinbarung ist das Bürgerbüro Maximilianstraße unter der Rufnummer 0 62 32 – 14 13 33 und das Bürgerbüro Industriestraße inklusive der KfZ-Zulassungsstelle unter 0 62 32 – 14 13 34 erreichbar. Sollten Bürger*innen telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme auch per E-Mail unter buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) sowie die Desinfektion der Hände Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Speyer durch Besucher*innen sind.

Stadt Speyer
06.02.2021