Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (23.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2108 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1929
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 23.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.03.2021

Stadtnotizen

Stadtvorstand beschließt Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat April

Zur finanziellen Entlastung von Eltern hat der Stadtvorstand beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft pandemiebedingt ausgesetzt werden.           
Nachdem bereits im Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen wurden, fiel nun die Entscheidung, auch im April die hundertprozentige Aussetzung der Elternbeiträge zu gewährleisten.

„Da die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen mussten und es somit zu größeren Einschränkungen der Betreuungsangebote kommt, möchten wir den Familien Unterstützung bieten. Zugleich wollen wir ein Zeichen setzen, da den Familien in dieser Pandemie einiges abverlangt wird und kaum finanzielle Erleichterung erfahren“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Elternbeiträge, die per Dauerauftrag an die Stadt Speyer angewiesen werden, müssen im Februar durch die Eltern ausgesetzt werden. SEPA-Mandate hingegen werden für diesen Monat seitens der Einrichtungen aufgehoben. Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist Alexandra Oppinger, die unter 06232 14-1935 telefonisch erreichbar ist.

Eine Aussetzung der Verpflegungskostenbeiträge erfolgt nicht.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2103 ( + 34 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1923
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( + 45,5 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
23.03.2021

Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen

Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht.   
So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.

Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:

Kalenderwoche 12

Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Ab Kalenderwoche 13

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Stadt Speyer
23.03.2021

Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
  • Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
  • Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
  • Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr

Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.

In jedem Fall wird dringend um Anmeldung gebeten.

Kontakt:

Noah Sawallisch, E-Mail: noah.sawallisch@johanniter.de, Tel:  0174 1535398

Stadt Speyer
23.03.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

„Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:

Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.          

Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.

Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.

„Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Stadt Speyer
23.03.2021

Kommentar zur Coronalage in Speyer und den Bestimmungen

von Daniel Kemmerich

Bereits beim Corona Pressegespräch am Freitag zeichnete sich ab das wir, in Speyer, wohl kaum die Gastronomie am Montag öffnen werden, weil die Inzidenzen einfach zu hoch sind. Etwas überraschend kam dann am Freitagabend die geänderte Landesverordnung zur Corona Bekämpfung heraus welche eine Öffnung möglich machte.

Glücklicherweise haben die meisten Gastronomen aus den diversen Fehlentscheidungen bzw. auch unverständlichen Entscheidungen gelernt und sahen das ganze als das was es ist „ein kurzes Reanimieren an der Herz-Lungenmaschine“.

Denn wer am Montag sein Personal zurückgeholt hat, Einkäufe getätigt und geplant hat, nebenbei mal noch ein Hygienekonzept aufstellen und genehmigen lassen musste stellt Montagnachmittag fest das am Dienstag bereits alles wieder hinfällig ist. Speyer ist deutlich über dem Inzidenzgrenzwert von 100 (118,7) und somit sind die Außen Gastronomien wieder zu schließen.

Wir beglückwünschen daher alle Gastronomen die, mit „Hirn & Verstand“, erst einmal abgewartet haben, wie es sich wirklich weiterentwickelt.

Was wir nun absolut nicht verstehen können ist, wie einerseits die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, am Freitag, noch selbst sagt das ihr Infektionsketten in Kitas Sorge bereiten und dass sie davon ausgeht, dass wir über eine Inzidenz von 100 steigen werden… andererseits selbst, die Stadt Speyer, in Facebook als gesponserte Werbung, lanciert wie schön es doch ist in Speyerer Geschäften einzukaufen und das ohne Termine.

Man könne nun argumentieren das dies als Wirtschaftsförderung und Unterstützung der Einzelhändler zu werten wäre. Doch gehen wir davon aus das diese auch lieber ein wenig länger ohne Terminshopping Kunden/innen bedient hätten statt nun nur noch mit Terminen.

Wir finden… wer gezielt Kundschaft aus anderen Regionen, die ja nicht ohne Grund nur Terminshopping oder gar keines haben, anlockt… der weiß genau, dass er damit schnell die Freiheiten der eigenen Bevölkerung verspielt.

23.03.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Landtagswahl 2021

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 52 – Wörth

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).

Dr. Katrin Rehak-Nitsche  SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).

Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.

Wichtig: Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften.

Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel. 07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel. 07274/53 380 oder 07274/53 189.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronavirus

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100

Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung

Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown

„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:

Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:

1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:

Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).

Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient werden.

Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:

Verboten sind Dienstleistungen in diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

Weiterlesen unter: https://speyer24news.com/?p=34329

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Gemeinsam gegen Corona

„Die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 110.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
           
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 157 11 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 0 15 0
  Summen 285 13 253 19
Wörth Maximiliansau 156 8 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 590 61 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 211 37 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 29 5 23 1
  Summen 378 58 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 59 7 52 0
  Jockgrim 196 29 162 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 122 17 102 3
  Summen 420 66 343 11
VG Rülzheim Hördt 90 10 79 1
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 33 346 8
VG Bellheim Bellheim 296 11 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 457 34 395 28
Germersheim + So   835 91 729 15
  Summen 835 91 729 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 9 45 1
  Lingenfeld 201 16 178 7
  Lustadt 84 8 75 1
  Schwegenheim 124 11 113 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 610 50 541 19
           
  Endsummen 3962 406 3446 110

Donnerstag (18.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 109.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 156 10 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 1 14 0
  Summen 284 13 252 19
Wörth Maximiliansau 154 6 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 588 59 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 209 35 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 375 55 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 56 7 49 0
  Jockgrim 194 28 161 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 121 16 102 3
  Summen 414 64 339 11
VG Rülzheim Hördt 90 12 78 0
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 35 345 7
VG Bellheim Bellheim 294 9 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 455 32 395 28
Germersheim + So   825 82 728 15
  Summen 825 82 728 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 10 44 1
  Lingenfeld 200 15 178 7
  Lustadt 82 7 74 1
  Schwegenheim 124 12 112 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 607 50 538 19
  Endsummen 3935 390 3436 109

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Corona-Virus

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

„Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung. Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen.

(Rheinland-Pfalz / Speyer) – Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.

„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“

„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“

Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März“, so die Ministerpräsidentin. Dies bedeute zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind: Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich

„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel

Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.

Weitere Studien unbedingt notwendig

In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung

„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte und Hausärztinnen einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern und Bürgerinnen ein Impfangebot machen zu können.“ Dies nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.

„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.

„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
20.03.2021

Anmerkung und Kommentar der Redaktion

Anders als noch gestern im Pressegespräch mit Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler kommuniziert (Siehe https://speyer24news.com/?p=34313) scheint nun doch eine Öffnung der Außengastronomie möglich.

Wir freuen uns für die Gastronomie das diese nun doch öffnen darf. Allerdings sehen wir auch die Gefahr das dies nur sehr kurzfristig der Fall sein wird. Zwar sind wir mit einer Landesinzidenz (Stand Freitag) von 73,2 Infektionen auf 100 000 Einwohner noch unter dem Bundesdurchschnitt von 96, aber für Rheinland-Pfalz der höchste Wert seit dem 3. Februar.

Außerdem ist Speyer „umzingelt“ mit Corona Hochburgen:

  • Stadt Frankenthal 153,8
  • Stadt Ludwigshafen 137,6
  • Rhein-Pfalz-Kreis 102,2
  • Kreis Germersheim 131

Bleibt also nur zu hoffen das beim Impfgipfel am Montag auch endlich eine Beschleunigung des Impfens beschlossen und vor allem umgesetzt werden kann.

Speyer 24/7 News
20.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2069 ( + 10 )
Davon bereits genesen: 1915
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 73,2 ( + 15,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 19.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Informationen aus der Corona Pressekonferenz vom Freitag

  • 6384 Impfungen wurden insgesamt durchgeführt
  • 609 Impfungen von Freitag (12.03.21) – einschließlich Donnerstag (18.03.21)
  • 426 Impfungen waren Erstimpfungen
  • 183 Impfungen waren Zweitimpfungen
  • Zusätzlich wurden durch mobile Impfteams 151 Impfungen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt.

Erfreulicher Weise mussten in Speyer keinerlei Termine abgesagt werden da in dieser KW keine Impfungen mit AstraZeneca vorgesehen war. Durch das Land wird zusätzlich eine Lieferung des Impfstoffes von Moderna erwartet.

  • 146 Personen ließen sich in der KW 10 in der Halle 101 testen
  • 36 Personen hiervon wurden positiv getestet
  • Die positiv Testrate beträgt damit 24,7 %
  • 65 % trugen die britische Sars-CoV 2 Variante B 1.1.7 in sich

Mit Erschrecken wurde festgestellt das sich die britische Mutation immer dominanter darstellt. Auch würden mittlerweile Kitas häufiger als Anstecksorte ausgemacht und dort seinen die Kindergartenkinder und nicht Erzieher/innen die Träger. Ein weiterer Punk, der genau beobachtet werden muß ist, dass auch nach 14 Tagen Quarantäne noch 2 Personen eine extrem hohe Virenlast in sich trugen.

Anders als es teilweise kommuniziert wurde wird am Montag (22.03.21( KEINE Öffnung der Außengastronomie erfolgen. Dies wäre generell nicht möglich da hierzu die Gesetzesgrundlage durch eine Landesverordnung fehlen würde. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Samstag erwartet.

Abschließend äußerte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nochmals wie wichtig ein eigenes Gesundheitsamt für Speyer sei. Sie würde sich dieses Anliegens als eines ihrer Hauptziele in ihrer Amtszeit annehmen.

Speyer 24/7 News
20.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.03.2021)

Erstmals wieder Corona Warnstufe Rot überschritten (Inzidenz 50 +)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2059 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1912
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 57,4 ( + 11,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.03.2021

Ludwigshafen

50. Todestag von Friedrich Wilhelm Wagner: Stadt gedenkt ihres Ehrenbürgers

Mit einer Gedenkzeremonie an seinem Grab auf dem Hauptfriedhof hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch, 17. März 2021, aus Anlass seines 50. Todestages an ihren Ehrenbürger Friedrich Wilhelm Wagner erinnert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und die Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Marlene-Charlotte Siegel, legten an Wagners Grab Kränze nieder. Friedrich Wilhelm Wagner wurde am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen geboren, am 15. Dezember 1961 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt, dessen zweiten Senat er bis 1967 vorstand. 1964 wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Am 17. März 1971 verstarb Wagner in seiner Geburtsstadt. Der Freireligiösen Gemeinde gehörte Wagner schon seit seiner Kindheit an. Wie viele Sozialdemokraten seiner Zeit war er eng mit der Gemeinde verbunden.

Marlene-Charlotte Siegel, Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und OB Jutta Steinruck

„Der Lebensweg von Friedrich Wilhelm Wagner ist der eines aufrechten Demokraten und eines herausragenden Juristen, dessen Wirken mit der Berufung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gekrönt wurde. Seiner Heimatstadt Ludwigshafen war er zeitlebens aufs Engste verbunden. Hier engagierte er sich unter anderem als Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, ein Amt, das er erst mit der Berufung nach Karlsruhe niederlegte. Er gehörte neben dem Stadtrat demokratisch gewählten Parlamenten auf allen Ebenen an, dem Reichstag, dem Landtag von Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Bundestag. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Friedrich Wilhelm Wagner, nachdem er während der Diktatur des Nationalsozialismus Verhaftung, Flucht und Exil durchleben musste, eine der prägenden Gestalten der demokratischen Wiedergeburt Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war. Mit seinem Leben und Wirken kann er uns heute noch ein Beispiel sein in seinem Einsatz für seine Heimatstadt und unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat,“ erklärte OB Jutta Steinruck.

Kurzbiografie von Friedrich Wilhelm Wagner

Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft sowie der Philosophie in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg. 1917 Mitglied der MSPD, 1919 Vorsitzender des Ortsvereins Ludwigshafen, 1921 Mitglied der Bezirksleitung Pfalz. 1922 Eröffnung einer Rechtsanwaltspraxis in Ludwigshafen. 1927 stellvertretender pfälzischer Bezirksvorsitzender der SPD und Gauführer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in der Pfalz. 1930 Mitglied des Reichstags, 1933 verhaftet, anschließend Flucht über die Schweiz nach Frankreich. 1936 geschäftsführender Vorsitzender der Zentralvereinigung der deutschen Emigration mit Sitz in Paris, 1938 Präsident der Landesgruppe der deutschen Sozialdemokraten in Frankreich.

1940 Flucht vor der Wehrmacht nach Südfrankreich, anschließend über Spanien und Portugal 1941 Emigration in die USA. Dort im Vorstand der deutschen Gruppe der Social Democratic Federation arbeitete Wagner bis zu seiner Ausreiseerlaubnis im November 1946 als Bibliothekar. Februar 1947 Ankunft in Ludwigshafen; März 1947 Wiedereröffnung der Anwaltspraxis sowie erneut Mitglied des Bezirksvorstandes der pfälzischen SPD und der Unterbezirksleitung Ludwigshafen. 1947 bis 1949 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, 1947/48 Verteidigung von Dr. Carl Wurster im I.G. Farben-Prozess, 1948/49 Mitglied im Parlamentarischen Rat, ab November 1948 wieder Stadtrat in Ludwigshafen, ab 1949 Mitglied des Bundestags, ab 1958 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. 1959 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz, 1961/62 Vorsitzender SPD-Bezirkes Pfalz. Am 15. Dezember 1961 Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach seinem Amtsantritt legte er Anfang 1962 alle politischen Funktionen nieder und gab seine Mandate zurück. 1964 Ehrenbürger der Stadt Ludwigshafen. 1967 Ruhestand. 1970 Gründungsmitglied der Loge „Pylon am Rhein“ in Ludwigshafen. Friedrich Wilhelm Wagner starb am 17. März 1971 in Ludwigshafen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Das Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen bietet kostenfrei Bühne für Video- und Streaming-Projekte

Zur Unterstützung der lokalen Kulturszene stellt das Kulturbüro Kunst- und Kulturschaffenden aus Ludwigshafen Ressourcen wie Bühne und Equipment kostenfrei für Video- und Streaming-Projekte zur Verfügung. Denkbar sind digitale Tutorials oder Auftritte, Lektionen im Tanz sowie Performances und Experimente mit dem Medium Video.

Der zur Verfügung gestellte Raum hat die Größe von etwa 150qm. Die Größe der Bühne umfasst 30qm. Als Lichttechnik stehen 8 Stufenlinsen, 4 LED Spots und 12 PAR 54 zur Verfügung. Im Bereich der Tontechnik ist ein 12 Kanal Mischpult vorhanden. Mikrofone werden auf Anfrage gestellt.

Das Videoequipment sollte dagegen nach Möglichkeit selbst mitgebracht werden.

Auf Anfrage kann zusätzlich ein Techniker das Projekt begleiten, das nötige Videoequipment zur Verfügung gestellt werden und die Nachbearbeitung der jeweiligen Signale zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt werden.

Die Kosten für zusätzliches Equipment und Personal müssen allerdings von den Nutzer*innen übernommen werden.

Anfragen zu detaillierteren Informationen und Anmeldungen nimmt Holger Wieneke, technischer Sachbearbeiter des Kulturbüros, per Mail entgegen: holger.wieneke@ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Stadtbibliothek: Besuch mit Terminvereinbarung

Die Stadt Ludwigshafen hat mit Wirkung vom Mittwoch, 17. März 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Stadtbibliothek und die Stadtteil-Bibliotheken hat. Nutzer*innen müssen sich ab sofort für den Bibliotheksbesuch anmelden und vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist für alle Bibliotheken möglich unter der zentralen Telefonnummer 0621 504-2605. Die Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben: für die Zentralbibliothek und Kinderbibliothek in der Bismarckstraße 44-48 von dienstags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr, und für die Stadtteil-Bibliotheken zu folgenden Öffnungszeiten: Edigheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Friesenheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Gartenstadt: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Mundenheim: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oggersheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oppau: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Rheingönheim: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Ruchheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. Beim Besuch der Bibliotheken müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden, außerdem gelten Abstands- und Hygieneregelungen.

Darüber hinaus setzt die Stadtbibliothek ihren kontaktlosen Ausleihservice „Books to go“ fort. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer*innen gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Zentralbibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Baustelle nach Kontrolle versiegelt

Eine gemeinsame Kontrolle am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, durch Einsatzkräfte der Stadtverwaltung – Bauaufsicht und Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit – sowie der Polizei folgte die Schließung einer Baustelle im Hemshof. Dortige Bauarbeiten waren trotz eines zuvor angeordneten Baustopps weitergeführt worden. Zudem waren Arbeiter vor Ort in einem nicht zumutbaren Matratzenlager untergebracht, welches geräumt wurde. Einer der angetroffenen Arbeiter versuchte seine wahre Identität mit einem gefälschten Ausweis zu verschleiern. Er wurde daraufhin von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um seine Identität festzustellen. Gegen ihn wird wegen Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Auf Anordnung der Bauaufsicht erfolgte die Versiegelung der Baustelle.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Wieder Online-Termine für die Bürgerbüros buchbar

Im Bürgerbüro Rathaus sowie den drei Außenstellen Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können seit Montag, 15. März 2021, wieder online Termine gebucht werden. In allen Bürgerbüros haben die Bürger*innen die Möglichkeit, für die bevorstehende und die kommenden drei Wochen, Termine zu vereinbaren. In den Außenstellen beantragte Dokumente können dort ausschließlich mit einem zuvor online zu vereinbarenden Termin abgeholt werden. Alternativ können Dokumente auch im Rathaus an der Infothek ohne Termin abgeholt werden, falls sich die Antragsteller*innen bereits bei der Beantragung dafür entscheiden.

Wenn die vorhandenen Termine vergeben sind, können in dringenden und unaufschiebbaren Fällen telefonisch Termine vereinbart werden, da im Telefongespräch die Wichtigkeit des Anliegens abgeklärt wird. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass grundsätzlich jeder Bürger*innen die Chance hat, einen Termin zu buchen, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen

„Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“ – Online-Vortrag der VHS

Dr. Klaus-Jürgen Becker (Stadtarchiv Ludwigshafen) hält am Mittwoch, 24. März 2021, ab 19 Uhr per Live-Streaming auf dem YouTube-Kanal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen den Vortrag „Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“.

Dr. Becker beleuchtet darin nicht nur den industriellen Wandel der Chemiestadt, sondern auch den sozialen Wandel anhand von Informationen zur Arbeiterbewegung.

Der Vortrag ist kostenfrei und wird auf dem YouTube-Kanal der VHS gezeigt unter folgendem Link: https://www.youtube.com/channel/UCRrbAsw7O4Id4kWM3otjeFg

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Online-Vorträge aus der Reihe „VHS Wissen Live“

Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet auch im aktuellen Semester wieder einige Vorträge von „VHS Wissen Live“ an. Dieser Zusammenschluss einer Vielzahl von Volkshochschulen in ganz Deutschland ermöglicht eine große Bandbreite an Themen, präsentiert von bekannten Expert*innen.

„Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly live im Museum Brandhorst“ heißt eine virtuelle Ausstellungsführung mit Achim Hochdörfer am Donnerstag, 18. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr.

Cy Twombly (1928 bis 2011) war Fotograf, Maler und Aktionskünstler. Am Dienstag, 23. März 2021, um 19.30 Uhr geht es dann weiter mit dem Vortrag „Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie krank ist der Sport?“ der Sportjournalisten Claudio Catuogno und Thomas Kistner. Prof. Dr. Andreas Eckert, Historiker und Afrikawissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beschäftigt sich in seinem Vortrag „Sklaverei: Eine globale Perspektive“ am Mittwoch, 24. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr mit der Geschichte der Sklaverei von der Antike bis heute. Zu allen Vorträgen kann man sich an der VHS Ludwigshafen anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de; mit der Anmeldung erhält man den Zugangslink zum jeweiligen Vortrag.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Corona-Virus

Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung wegen steigender Inzidenzwerte – Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen – Terminshopping in Geschäften möglich

Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.

Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht

Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.

Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Oberbürgermeisterin Steinruck: „Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen“

„Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. „Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet“, ergänzt Steinruck.

Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.

Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.

Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Derzeit keine Impfungen mit AstraZeneca-Präparat in Ludwigshafen

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca ist im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Deshalb fallen diese Woche am Dienstag, 16. März, und Freitag, 19. März 2021, insgesamt 478 – dienstags 334 und freitags 144 – Impftermine aus, bei denen Menschen das Vakzin des schwedisch-britischen Herstellers erhalten sollten. Wegen begrenzter Impfstoff­kapazitäten kann Impflingen, welche an den beiden Tagen das AstraZeneca-Vakzin erhalten sollten, nicht ersatzweise das BioNTech-Präparat verabreicht werden. Die zur Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff vereinbarten Termine werden planmäßig durchgeführt. Sobald weitere Details zur Planung im Impfzentrum vorliegen, informiert die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit.

Mit der Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Wirkstoffs war das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende

Erika Fleck folgt Alois Herrmann

Erika Fleck ist neue stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Das Gremium hat sie in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. März 2021, in diese Position gewählt. Erika Fleck folgt damit Alois Herrmann, der nach 18 Jahren sein Mitwirken im Jugendhilfeausschuss beendet hat.

Den Jugendhilfeausschuss kennt Erika Fleck bereits als Vertreterin des Sports. „Hier bleiben wir uns treu“, sagte der Vorsitzende, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler, „Erika Fleck ist Vorsitzende des Sportkreises Germersheim und hat auch dieses Amt von ihrem Vorgänger Alois Herrmann übernommen. Ich danke Frau Fleck für ihre Bereitschaft, in dieser Position im Jugendhilfeausschuss mitzuwirken.“

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Kreisverwaltung Germersheim/KV GER
18.03.2021

Jugendhilfeausschuss

Neues Kita-Gesetz: Konzeption für Sozialraumbudget beschlossen

Das Jugendamt hat die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes erfüllt und eine Konzeption für den Einsatz der Mittel aus dem Sozialraumbudget (SRB) für Kitas im Landkreis Germersheim erstellt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 das SRB-Konzept in der abgestimmten Fassung beschlossen. Damit können die Mittel des SRB fließen.

„Das Kita-Gesetz wurde zum 1. Juli 2021 grundlegend geändert. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes, dass sie die neuen Vorgaben so zielgerichtet und schnell umsetzen“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.

An der Erstellung der Konzeption wurden vom Jugendamt die Mitglieder des Runden Tisches der Kita-Träger und der Kreiselternausschuss beteiligt. Anschließend wurde es mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

Zu den wesentlichen Änderungen im Kita-Gesetz gehört das bisherige Personalbemessungssystem. Ist es bisher maßgeblich durch unterschiedliche Gruppenkonstellationen in den Kitas geprägt, wird es künftig durch ein platzbezogenes Personalbemessungssystem ersetzt. Zudem erhält der Kreis finanzielle Zuweisungen zusätzlich z.B. auch für Personal, das die jeweilige Einrichtung aufgrund ihres sozialen Umfeldes (Sozialraum) benötigt. „Ziel der konzeptionellen Überlegungen ist es, Chancen, Herausforderungen und Probleme von Kindern in Kindertagesbetreuung beim Aufwachsen in einem Sozialraum zu ermitteln. Der Blick einer Kita richtet sich nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Familien und das Umfeld der Kita als neue Aufgabenstellungen für die Arbeit der Fachkräfte“, erläuterte Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Kreisjugendamtes.

Christoph Buttweiler ergänzte: „Mit dem Sozialraumbudget kann im Landkreis Germersheim voraussichtlich das bisher bewilligte Zusatzpersonal berücksichtigt werden, mit dem bisher besondere Bedarfe z.B. für den differenzierten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf, für Kinder mit Migrationshintergrund, einrichtungsbezogene Besonderheiten oder Kita-Sozialarbeit und auch Vermittlung der französischen Sprache abgedeckt wurden.“

Die Mittel aus dem SRB umfassen für den Landkreis Germersheim ein Gesamtvolumen von rund 2.470.000 Euro, wovon das Land bis zu 60% trägt und die verbleibenden 40% aus Kita-Träger-, Gemeinden- und Kreisanteilen getragen werden. Für das SRB ist eine jährliche Steigerung in Höhe von 2,5% vorgesehen.

Kreisverwaltung Germersheim
18.03.2021

Kreis fördert Projekt „Helden-Club“ des VfR Sondernheim

Der VfR Sondernheim e.V. erhält für das Projekt „Helden-Club“, dem Bau eines Jugendraums, einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für die Baukosten und bis zu 2.050 Euro für die Erstausstattung, jedoch nicht mehr als 50% der aufgewandten Kosten. Das hat der Jugendhilfeausschuss gemäß den Kreisrichtlinien beschlossen.

„Wenn auch das Miteinander in vielen Bereichen des Lebens zumindest zeitweise zum Erliegen gekommen ist, die Pandemie wird uns irgendwann nicht mehr im Griff haben. Dann sind die Vereine und die vielen Engagierten, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, wieder zentraler Bestandteil der Gesellschaft. Dafür braucht es natürlich auch den passenden äußeren Rahmen, wie hier entsprechende Jugendräume“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Im Landkreis Germersheim werden nach den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim“ der Bau, die Anmietung oder der Erwerb und die Ausstattung von Jugendräumen und Jugendheimen bezuschusst.

„Der VfR 1926 Sondernheim e.V. betreibt seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit. Neben den Sportanlagen gibt es bis jetzt keine geeigneten Räume, die für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen“, erläuterte Buttweiler.

Auf dem vereinseigenem Gelände will der Verein einen Jugendraum errichten. Der VfR-Förderverein „Bolzplatzhelden“ unterstützt mit großem finanziellem Aufwand und ehrenamtlichen Engagement das Projekt „Helden-Club. Ein umgebauter Wohn-Container soll eine Begegnungsstätte für die ca. 200 sportbegeisterten Minderjährigen sein. Der Verein rechnet mit 20.000 Euro für die Errichtung des Containers und 4.100 Euro für die Erstausstattung.

Kreisverwaltung Germersheim
18.03.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Mittwoch (17.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 379 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3914 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 53 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 108.

Neu betroffene Einrichtungen:

Kita Wirbelwind in Hatzenbühl: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen sind in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 156 10 131 15
  Neuburg 77 1 72 4
  Scheibenhardt 15 1 14 0
  Summen 283 12 252 19
Wörth Maximiliansau 154 6 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 371 47 320 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 587 61 520 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 208 37 168 3
  Minfeld 33 1 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 373 56 313 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 56 7 49 0
  Jockgrim 193 27 161 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 121 18 100 3
  Summen 413 65 337 11
VG Rülzheim Hördt 89 11 78 0
  Kuhardt 51 1 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 385 33 345 7
VG Bellheim Bellheim 293 8 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 67 15 52 0
  Zeiskam 62 4 58 0
  Summen 452 30 394 28
Germersheim + So   814 72 728 14
  Summen 814 72 728 14
VG Lingenfeld Freisbach 55 10 44 1
  Lingenfeld 200 15 178 7
  Lustadt 82 7 74 1
  Schwegenheim 124 12 112 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 607 50 538 19
  Endsummen 3914 379 3427 108

Kreisverwaltung Germersheim
18.03.2021

Corona Speyer

Schnellteststrategie geht auf: Infektionsgeschehen in städtischer Unterkunft und Kindertagesstätten entdeckt

Am gestrigen Mittwochabend, 16. März 2021, wurden zwei Bewohner*innen der städtischen Unterkunft für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl im Rahmen des Schnelltestangebots der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes in den Räumen der Jugendförderung mittels PoC-Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet. Eine unmittelbar danach erfolgte Reihenschnelltestung vor Ort ergab drei weitere positive Ergebnisse. Die fünf betroffenen Personen sowie sechs Familienangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden unmittelbar unter häusliche Quarantäne gestellt. Anders als beispielsweise in der Unterkunft für Asylbewerber*innen in der Engelsgasse, haben alle Familien im Schlangenwühl eigene Küchen und sanitäre Anlagen, sodass nicht die gesamte Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden muss.

„Das Infektionsgeschehen in der Unterkunft ist auf Kontakte im privaten Bereich zurückzuführen, was uns allen noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, immer und in allen Bereichen darauf zu achten, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Familie oder der Arbeitsplatz werden oft als sichere Umgebung wahrgenommen, was dazu führt, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend eingehalten werden, weshalb sich eingeschleppte Infektionen hier besonders schnell verbreiten. Das ist, insbesondere mit Blick auf die deutlich ansteckenderen Mutationen, ein enormer Risikofaktor für das Infektionsgeschehen. Es ist daher jetzt an uns allen, uns bewusst und stringent an die geltenden Regeln zu halten, um die Zahlen zu stabilisieren“, so der Appell Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Weiterhin wurde im Rahmen des Schnelltest-Pilotprojektes in der Kita WoLa heute eine Erzieherin positiv getestet.

Das mobile Team des DRK Speyer wird daher am heutigen Nachmittag eine PCR-Reihentestung an den bereits mittels Schnelltest positiv getesteten Personen sowie an allen weiteren Bewohner*innen der Unterkunft, Angehörigen der Kita WoLa und deren engen Kontaktpersonen vornehmen, um einerseits die positiven Schnelltestergebnisse zu validieren und um andererseits einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Auf Initiative der Stadt wird gleichzeitig auf das Vorliegen von Mutationen getestet und allen Personen der Kontaktkategorie 2 ein PCR-Test angeboten.

Im Schlangenwühl sind aktuell 44 Personen untergebracht. In der Kita WoLa sind neun Kinder als Kontaktpersonen eingestuft.

Darüber hinaus sind in zwei weiteren Kindertagesstätten Infektionsfälle aufgetreten, die bereits mittels PCR-Test bestätigt sind. In der katholischen Kita Don Bosco wurden zwei Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet, im städtischen Spielhaus Sara Lehmann ein Mitarbeiter. Die Kontaktpersonen wurden umgehend ermittelt und unter häusliche Quarantäne gestellt. Beide Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch in diesem Fall wurden in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises PCR-Reihentestungen angeordnet, die heute und morgen stattfinden werden.

Stadtverwaltung Speyer
17.03.2021

Coronafallzahlen von Mittwoch (17.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2052 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1911
Todesfälle: 80
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 17.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
17.03.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Dienstag (16.03.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 199 14   168 17  
Beindersheim 86 9   76 1  
Birkenheide 73 7   64 2  
Bobenheim-Roxheim 231 17 2 214    
Böhl-Iggelheim 323 17   292 14  
Dannstadt-Schauernheim 205 14 1 187 4  
Dudenhofen 290 6 1 269 15  
Fußgönheim 72 17   52 3  
Großniedesheim 38 1   37    
Hanhofen 83 9   73 1  
Harthausen 137 22 2 103 12  
Heßheim 87 6   78 3  
Heuchelheim 21     21    
Hochdorf-Assenheim 67 2   64 1  
Kleinniedesheim 25     25    
Lambsheim 151 7   141 3  
Limburgerhof 319 32 2 275 12  
Maxdorf 254 3   222 29  
Mutterstadt 464 19   413 32  
Neuhofen 214 11 1 190 13  
Otterstadt 110 3   105 2  
Rödersheim-Gronau 68 2   64 2  
Römerberg 416 15 1 391 10  
Schifferstadt 761 63 5 677 21  
Waldsee 168 13 1 146 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4868 309 16 4353 206  
SK Frankenthal 1586 147 12 1392 46 1
SK Ludwigshafen 7127 369 24 6456 302  
SK Speyer 2050 58 5 1912 80  
             
Summe: 15631 883 57 14113 634 1

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.03.2021

Samstag bis Montag (13. – 15.03.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

13.03.2021

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 195 11 1 167
Beindersheim 81 4 1 76
Birkenheide 72 8   62
Bobenheim-Roxheim 227 13 2 214
Böhl-Iggelheim 314 8   292
Dannstadt-Schauernheim 204 13   187
Dudenhofen 287 4   268
Fußgönheim 71 17   51
Großniedesheim 38 1   37
Hanhofen 82 9   72
Harthausen 133 18 2 103
Heßheim 85 4   78
Heuchelheim 21     21
Hochdorf-Assenheim 67 2   64
Kleinniedesheim 25     25
Lambsheim 149 5   141
Limburgerhof 314 32 3 270
Maxdorf 254 3   222
Mutterstadt 463 20   411
Neuhofen 213 13 1 187
Otterstadt 109 2   105
Rödersheim-Gronau 68 3   63
Römerberg 414 22 1 382
Schifferstadt 745 56 7 669
Waldsee 167 13   145
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4804 281 18 4318
SK Frankenthal 1554 135 7 1373
SK Ludwigshafen 7054 338 13 6417
SK Speyer 2039 54 5 1905
         
Summe: 15451 808 43 14013

14.03.2021

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH 6     6
Altrip 198 13 3 168
Beindersheim 86 9 5 76
Birkenheide 73 8 1 63
Bobenheim-Roxheim 227 13   214
Böhl-Iggelheim 320 14 6 292
Dannstadt-Schauernheim 204 13   187
Dudenhofen 289 6 2 268
Fußgönheim 71 17   51
Großniedesheim 38 1   37
Hanhofen 83 10 1 72
Harthausen 134 19 1 103
Heßheim 86 5 1 78
Heuchelheim 21     21
Hochdorf-Assenheim 67 2   64
Kleinniedesheim 25     25
Lambsheim 151 7 2 141
Limburgerhof 317 35 3 270
Maxdorf 254 3   222
Mutterstadt 463 19   412
Neuhofen 213 11   189
Otterstadt 109 2   105
Rödersheim-Gronau 68 3   63
Römerberg 414 19   385
Schifferstadt 753 63 8 670
Waldsee 167 13   145
         
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4837 305 33 4327
SK Frankenthal 1569 143 15 1380
SK Ludwigshafen 7079 348 25 6432
SK Speyer 2043 56 4 1907
         
Summe: 15528 852 77 14046

15.03.2021

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 199 14 1 168 17  
Beindersheim 86 9   76 1  
Birkenheide 73 8   63 2  
Bobenheim-Roxheim 230 17 4 213    
Böhl-Iggelheim 323 17 3 292 14  
Dannstadt-Schauernheim 204 13   187 4  
Dudenhofen 289 5   269 15  
Fußgönheim 72 17 1 52 3  
Großniedesheim 38 1   37    
Hanhofen 83 10   72 1  
Harthausen 135 20 1 103 12  
Heßheim 87 6 1 78 3  
Heuchelheim 21     21    
Hochdorf-Assenheim 67 2   64 1  
Kleinniedesheim 25     25    
Lambsheim 151 7   141 3  
Limburgerhof 317 35   270 12  
Maxdorf 254 3   222 29  
Mutterstadt 464 20 1 412 32  
Neuhofen 213 10   190 13  
Otterstadt 110 3   105 2  
Rödersheim-Gronau 68 3   63 2  
Römerberg 415 17 1 388 10  
Schifferstadt 755 63 2 671 21 1
Waldsee 167 12   146 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4852 312 15 4334 206 1
SK Frankenthal 1574 143 5 1385 45  
SK Ludwigshafen 7101 363 22 6436 302 3
SK Speyer 2045 54 2 1911 80  
             
Summe: 15572 872 44 14066 633 4

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.03.2021