Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2108 ( +5 ) Davon bereits genesen: 1929 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( unverändert ) Warnstufe: Rot
Stand: 23.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 24.03.2021
Stadtnotizen
Stadtvorstand beschließt Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat April
Zur finanziellen Entlastung von Eltern hat der Stadtvorstand beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft pandemiebedingt ausgesetzt werden. Nachdem bereits im Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen wurden, fiel nun die Entscheidung, auch im April die hundertprozentige Aussetzung der Elternbeiträge zu gewährleisten.
„Da die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen mussten und es somit zu größeren Einschränkungen der Betreuungsangebote kommt, möchten wir den Familien Unterstützung bieten. Zugleich wollen wir ein Zeichen setzen, da den Familien in dieser Pandemie einiges abverlangt wird und kaum finanzielle Erleichterung erfahren“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Elternbeiträge, die per Dauerauftrag an die Stadt Speyer angewiesen werden, müssen im Februar durch die Eltern ausgesetzt werden. SEPA-Mandate hingegen werden für diesen Monat seitens der Einrichtungen aufgehoben. Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist Alexandra Oppinger, die unter 06232 14-1935 telefonisch erreichbar ist.
Eine Aussetzung der Verpflegungskostenbeiträge erfolgt nicht.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2103 ( + 34 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 1923 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( + 45,5 gegenüber Freitag ) Warnstufe: Rot
Stand: 22.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 23.03.2021
Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen
Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht. So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.
Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:
Kalenderwoche 12
Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin) Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)
Ab Kalenderwoche 13
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin) Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)
Stadt Speyer 23.03.2021
Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO
Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.
„Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.
Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.
Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.
Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.
„Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Stadt Speyer 23.03.2021
Kommentar zur Coronalage in Speyer und den Bestimmungen
von Daniel Kemmerich
Bereits beim Corona Pressegespräch am Freitag zeichnete sich
ab das wir, in Speyer, wohl kaum die Gastronomie am Montag öffnen werden, weil
die Inzidenzen einfach zu hoch sind. Etwas überraschend kam dann am
Freitagabend die geänderte Landesverordnung zur Corona Bekämpfung heraus welche
eine Öffnung möglich machte.
Glücklicherweise haben die meisten Gastronomen aus den diversen Fehlentscheidungen bzw. auch unverständlichen Entscheidungen gelernt und sahen das ganze als das was es ist „ein kurzes Reanimieren an der Herz-Lungenmaschine“.
Denn wer am Montag sein Personal zurückgeholt hat, Einkäufe
getätigt und geplant hat, nebenbei mal noch ein Hygienekonzept aufstellen und
genehmigen lassen musste stellt Montagnachmittag fest das am Dienstag bereits
alles wieder hinfällig ist. Speyer ist deutlich über dem Inzidenzgrenzwert von
100 (118,7) und somit sind die Außen Gastronomien wieder zu schließen.
Wir beglückwünschen daher alle Gastronomen die, mit „Hirn
& Verstand“, erst einmal abgewartet haben, wie es sich wirklich weiterentwickelt.
Was wir nun absolut nicht verstehen können ist, wie einerseits die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, am Freitag, noch selbst sagt das ihr Infektionsketten in Kitas Sorge bereiten und dass sie davon ausgeht, dass wir über eine Inzidenz von 100 steigen werden… andererseits selbst, die Stadt Speyer, in Facebook als gesponserte Werbung, lanciert wie schön es doch ist in Speyerer Geschäften einzukaufen und das ohne Termine.
Man könne nun argumentieren das dies als Wirtschaftsförderung und Unterstützung der Einzelhändler zu werten wäre. Doch gehen wir davon aus das diese auch lieber ein wenig länger ohne Terminshopping Kunden/innen bedient hätten statt nun nur noch mit Terminen.
Wir finden… wer gezielt Kundschaft aus anderen Regionen, die ja nicht ohne Grund nur Terminshopping oder gar keines haben, anlockt… der weiß genau, dass er damit schnell die Freiheiten der eigenen Bevölkerung verspielt.
Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:
Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).
Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.
Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).
Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.
Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim
Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:
Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).
Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.
Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).
Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.
Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet
Die
Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus
organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und
Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten
(Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.
Wichtig:
Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw.
Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne
Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin
die allgemeinen Hygienevorschriften.
Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel.
07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel.
07274/53 380 oder 07274/53 189.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Coronavirus
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100
Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung
Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown
„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.
Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:
Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der
Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:
1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:
Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens
OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).
Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige
Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient
werden.
Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.
2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:
Verboten sind Dienstleistungen in
diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht
eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu
medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung
besteht weiterhin.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich
„Die Einhaltung
der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind
enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche
Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung
des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (19.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
110.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
35
0
35
0
Hagenbach
157
11
131
15
Neuburg
78
2
72
4
Scheibenhardt
15
0
15
0
Summen
285
13
253
19
Wörth
Maximiliansau
156
8
146
2
Schaidt
36
8
28
0
Wörth, Stadt
372
45
323
4
Büchelberg
26
0
26
0
Summen
590
61
523
6
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
33
0
33
0
Kandel
211
37
171
3
Minfeld
34
2
32
0
Steinweiler
61
14
47
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
5
23
1
Summen
378
58
316
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
59
7
52
0
Jockgrim
196
29
162
5
Neupotz
43
13
27
3
Rheinzabern
122
17
102
3
Summen
420
66
343
11
VG Rülzheim
Hördt
90
10
79
1
Kuhardt
52
2
50
0
Leimersheim
47
2
44
1
Rülzheim
198
19
173
6
Summen
387
33
346
8
VG Bellheim
Bellheim
296
11
257
28
Knittelsheim
30
3
27
0
Ottersheim
68
16
52
0
Zeiskam
63
4
59
0
Summen
457
34
395
28
Germersheim + So
835
91
729
15
Summen
835
91
729
15
VG Lingenfeld
Freisbach
55
9
45
1
Lingenfeld
201
16
178
7
Lustadt
84
8
75
1
Schwegenheim
124
11
113
0
Weingarten
60
1
58
1
Westheim
86
5
72
9
Summen
610
50
541
19
Endsummen
3962
406
3446
110
Donnerstag (18.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
109.
Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich
„Die Neuinfektionen mit Corona steigen seit über einer Woche bundesweit kontinuierlich an. Auch wenn die Inzidenz in Rheinland-Pfalz deutlich niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, blicken wir zunehmend sorgenvoll auf diese Entwicklung. Deshalb können wir den vierten Öffnungsschritt nicht landesweit vornehmen. Wir wollen aber eine Möglichkeit schaffen, dass die Menschen in den anstehenden Osterferien bei uns wandern und in einem Gartenlokal einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen.
(Rheinland-Pfalz / Speyer) – Weil wir ganz Deutschland nicht für weitere Monate komplett abriegeln können, setzen wir in Rheinland-Pfalz darauf, auch regionale Lösungen zu finden.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Sitzung des Ministerrats und einem Impfgipfel der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin erklärt.
„Wir wollen ein Rheinland-Pfalz Modell“
„In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit unserer kommunalen Familie beraten, wie wir in Modell-Kommunen und –Landkreisen durch schlüssige Test- und Nachverfolgungskonzepte einzelne behutsame Öffnungen ermöglichen könnten. Dort könnten in engen Grenzen Ausnahmen möglich werden, wenn der Inzidenzwert dort unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt. Interessierte Kommunen können gerne Konzepte dazu erarbeiten. Diese müssen strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthalten und das aktuelle epidemiologische Geschehen berücksichtigen. Das Konzept muss auch schlüssig aufzeigen, wie die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Das gibt den Bürgern und Bürgerinnen mehr Flexibilität und den Einzelhändlern, Gastronomen und Kulturschaffenden wieder Erwerbs- und Auftrittsmöglichkeiten. Das Testsystem gibt uns darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Testergebnisse für weitere Untersuchungen zu nutzen, um datenbasiert besser und schneller herauszufinden, wo Ansteckungen stattfinden. So können wir die Konzepte immer weiter absichern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir wollen mit den Modell-Kommunen die besten Lösungen finden um Ansteckungen zu vermeiden und nachzuvollziehen. Aber alle Beteiligten müssen auch wissen: Es gibt eine rote Linie. Über 100 greift die Notbremse.“
Die Notbremse bleibt, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März“, so die Ministerpräsidentin. Dies bedeute zum Beispiel, dass im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur eingeschränktes Terminshopping möglich ist, dass körpernahe Dienstleistungen nicht mehr erlaubt sind: Ausnahmen gelten lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche. Zudem wird bei einer Inzidenz von über 100 die Kontaktbeschränkung wieder auf einen Hausstand plus 1 Person verschärft und es gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.
Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich
„Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dabei seien neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher unter anderem die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln. Es gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.
Spontane Terminbuchung erweitert Terminshopping im Einzelhandel
Die rheinland-pfälzische Coronabekämpfungsverordnung sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminshopping und strengere Regeln zum Sport vor. Das Terminshopping wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Jeglicher Kontaktsport innen wie außen für Personen über 14 Jahren bleibt untersagt.
Weitere Studien unbedingt notwendig
In Deutschland steigt die Zahl der Neuinfektionen. Für die Bewertung der nächsten Schritte sei daher unbedingt notwendig zu untersuchen, wie groß der Anteil schwerer Verläufe darunter ist. „Wir haben bereits viele der besonders gefährdeten Menschen durch die Corona-Impfung schützen können. Jetzt müssen wir prüfen, wie sind die Krankheitsverläufe aktuell und wie ist die Situation in unseren Krankenhäusern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Impfgipfel dämpft Hoffnung auf schnelle Impfstoff-Steigerung
„Wir werden ab Mai endlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Ab Montag werden wir in Rheinland-Pfalz auch Hausärzte und Hausärztinnen einbeziehen, wenn es darum geht, bettlägerige Patienten zu impfen. Für eine flächendeckende Impfung durch Hausärzte haben wir noch zu wenig Impfstoff. Unser Ziel bleibt, bis spätestens zum Sommer allen Bürgern und Bürgerinnen ein Impfangebot machen zu können.“ Dies nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer als ein Ergebnis des Impfgipfels der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin. Erfreulich sei, dass von BioNTech/Pfizer eine zusätzliche Lieferung nach Deutschland geliefert werde. Rheinland-Pfalz bekommt daraus 20.000 Dosen als Sonderkontingent. Der Rest wird an andere Bundesländer geliefert, die besondere Hotspots haben und dies zur Abwehr von Virusmutanten einsetzen.
„Wir benötigen dennoch für einige Zeit die etablierten Strukturen der Impfzentren und unsere mobilen Impfteams“, erklärte die Ministerpräsidentin. Die Termine in den Impfzentren würden weiterhin nach der geltenden Priorisierung vergeben. Für einen planbaren Betrieb würden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert.
„Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch Arztpraxen sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen. Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein,“ erläuterte die Ministerpräsidentin. Daher bleibe es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch sei es sinnvoll, neben den Impfzentren auch bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche werde zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.
Anders als noch gestern im Pressegespräch mit Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler kommuniziert (Siehe https://speyer24news.com/?p=34313) scheint nun doch eine Öffnung der Außengastronomie möglich.
Wir freuen uns für die Gastronomie das diese nun doch öffnen darf. Allerdings sehen wir auch die Gefahr das dies nur sehr kurzfristig der Fall sein wird. Zwar sind wir mit einer Landesinzidenz (Stand Freitag) von 73,2 Infektionen auf 100 000 Einwohner noch unter dem Bundesdurchschnitt von 96, aber für Rheinland-Pfalz der höchste Wert seit dem 3. Februar.
Außerdem ist Speyer „umzingelt“ mit Corona Hochburgen:
Stadt Frankenthal 153,8
Stadt Ludwigshafen 137,6
Rhein-Pfalz-Kreis 102,2
Kreis Germersheim 131
Bleibt also nur zu hoffen das beim Impfgipfel am Montag auch endlich eine Beschleunigung des Impfens beschlossen und vor allem umgesetzt werden kann.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2069 ( + 10 ) Davon bereits genesen: 1915 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 73,2 ( + 15,8 ) Warnstufe: Rot
Stand: 19.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 20.03.2021
Informationen aus der Corona Pressekonferenz vom Freitag
6384 Impfungen wurden insgesamt durchgeführt
609 Impfungen von Freitag (12.03.21) – einschließlich Donnerstag (18.03.21)
426 Impfungen waren Erstimpfungen
183 Impfungen waren Zweitimpfungen
Zusätzlich wurden durch mobile Impfteams 151 Impfungen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt.
Erfreulicher Weise mussten in Speyer keinerlei Termine abgesagt werden da in dieser KW keine Impfungen mit AstraZeneca vorgesehen war. Durch das Land wird zusätzlich eine Lieferung des Impfstoffes von Moderna erwartet.
146 Personen ließen sich in der KW 10 in der Halle 101 testen
36 Personen hiervon wurden positiv getestet
Die positiv Testrate beträgt damit 24,7 %
65 % trugen die britische Sars-CoV 2 Variante B 1.1.7 in sich
Mit Erschrecken wurde festgestellt das sich die britische Mutation immer dominanter darstellt. Auch würden mittlerweile Kitas häufiger als Anstecksorte ausgemacht und dort seinen die Kindergartenkinder und nicht Erzieher/innen die Träger. Ein weiterer Punk, der genau beobachtet werden muß ist, dass auch nach 14 Tagen Quarantäne noch 2 Personen eine extrem hohe Virenlast in sich trugen.
Anders als es teilweise kommuniziert wurde wird am Montag (22.03.21( KEINE Öffnung der Außengastronomie erfolgen. Dies wäre generell nicht möglich da hierzu die Gesetzesgrundlage durch eine Landesverordnung fehlen würde. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Samstag erwartet.
Abschließend äußerte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nochmals wie wichtig ein eigenes Gesundheitsamt für Speyer sei. Sie würde sich dieses Anliegens als eines ihrer Hauptziele in ihrer Amtszeit annehmen.
Erstmals wieder Corona Warnstufe Rot überschritten (Inzidenz 50 +)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2059 ( + 7 ) Davon bereits genesen: 1912 Todesfälle: 80 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 57,4 ( + 11,9 ) Warnstufe: Rot
50. Todestag von Friedrich Wilhelm Wagner: Stadt gedenkt ihres Ehrenbürgers
Mit einer Gedenkzeremonie an seinem Grab auf dem Hauptfriedhof hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch, 17. März 2021, aus Anlass seines 50. Todestages an ihren Ehrenbürger Friedrich Wilhelm Wagner erinnert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und die Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Marlene-Charlotte Siegel, legten an Wagners Grab Kränze nieder. Friedrich Wilhelm Wagner wurde am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen geboren, am 15. Dezember 1961 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt, dessen zweiten Senat er bis 1967 vorstand. 1964 wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Am 17. März 1971 verstarb Wagner in seiner Geburtsstadt. Der Freireligiösen Gemeinde gehörte Wagner schon seit seiner Kindheit an. Wie viele Sozialdemokraten seiner Zeit war er eng mit der Gemeinde verbunden.
Marlene-Charlotte Siegel, Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und OB Jutta Steinruck
„Der
Lebensweg von Friedrich Wilhelm Wagner ist der eines aufrechten Demokraten und
eines herausragenden Juristen, dessen Wirken mit der Berufung zum
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gekrönt wurde. Seiner
Heimatstadt Ludwigshafen war er zeitlebens aufs Engste verbunden. Hier
engagierte er sich unter anderem als Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion,
ein Amt, das er erst mit der Berufung nach Karlsruhe niederlegte. Er gehörte
neben dem Stadtrat demokratisch gewählten Parlamenten auf allen Ebenen an, dem
Reichstag, dem Landtag von Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Bundestag. Man
kann mit Fug und Recht sagen, dass Friedrich
Wilhelm Wagner, nachdem er während der Diktatur des Nationalsozialismus
Verhaftung, Flucht und Exil durchleben musste, eine der prägenden Gestalten der
demokratischen Wiedergeburt Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war. Mit
seinem Leben und Wirken kann er uns heute noch ein Beispiel sein in seinem
Einsatz für seine Heimatstadt und unseren freiheitlich demokratischen
Rechtsstaat,“ erklärte OB Jutta Steinruck.
Kurzbiografie von Friedrich Wilhelm Wagner
Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft sowie der Philosophie in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg. 1917 Mitglied der MSPD, 1919 Vorsitzender des Ortsvereins Ludwigshafen, 1921 Mitglied der Bezirksleitung Pfalz. 1922 Eröffnung einer Rechtsanwaltspraxis in Ludwigshafen. 1927 stellvertretender pfälzischer Bezirksvorsitzender der SPD und Gauführer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in der Pfalz. 1930 Mitglied des Reichstags, 1933 verhaftet, anschließend Flucht über die Schweiz nach Frankreich. 1936 geschäftsführender Vorsitzender der Zentralvereinigung der deutschen Emigration mit Sitz in Paris, 1938 Präsident der Landesgruppe der deutschen Sozialdemokraten in Frankreich.
1940
Flucht vor der Wehrmacht nach Südfrankreich, anschließend über Spanien und
Portugal 1941 Emigration in die USA. Dort im Vorstand der deutschen Gruppe der
Social Democratic Federation arbeitete Wagner bis zu seiner Ausreiseerlaubnis
im November 1946 als Bibliothekar. Februar 1947 Ankunft in Ludwigshafen; März
1947 Wiedereröffnung der Anwaltspraxis sowie erneut Mitglied des
Bezirksvorstandes der pfälzischen SPD und der Unterbezirksleitung Ludwigshafen.
1947 bis 1949 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, 1947/48 Verteidigung von
Dr. Carl Wurster im I.G. Farben-Prozess, 1948/49 Mitglied im Parlamentarischen
Rat, ab November 1948 wieder Stadtrat in Ludwigshafen, ab 1949 Mitglied des
Bundestags, ab 1958 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. 1959 Auszeichnung
mit dem Bundesverdienstkreuz, 1961/62 Vorsitzender SPD-Bezirkes Pfalz. Am 15.
Dezember 1961 Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach
seinem Amtsantritt legte er Anfang 1962 alle politischen Funktionen nieder und
gab seine Mandate zurück. 1964 Ehrenbürger der Stadt Ludwigshafen. 1967
Ruhestand. 1970 Gründungsmitglied der Loge „Pylon am Rhein“ in
Ludwigshafen. Friedrich Wilhelm Wagner starb am 17. März 1971 in Ludwigshafen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 18.03.2021
Das Kulturbüro der Stadt
Ludwigshafen bietet kostenfrei Bühne für Video- und Streaming-Projekte
Zur Unterstützung der lokalen Kulturszene stellt das
Kulturbüro Kunst- und Kulturschaffenden aus Ludwigshafen Ressourcen wie Bühne
und Equipment kostenfrei für Video- und Streaming-Projekte zur Verfügung.
Denkbar sind digitale Tutorials oder Auftritte, Lektionen im Tanz sowie
Performances und Experimente mit dem Medium Video.
Der zur Verfügung gestellte Raum hat die Größe von
etwa 150qm. Die Größe der Bühne umfasst 30qm. Als Lichttechnik stehen 8
Stufenlinsen, 4 LED Spots und 12 PAR 54 zur Verfügung. Im Bereich der
Tontechnik ist ein 12 Kanal Mischpult vorhanden. Mikrofone werden auf Anfrage
gestellt.
Das Videoequipment sollte dagegen nach Möglichkeit
selbst mitgebracht werden.
Auf Anfrage kann zusätzlich ein Techniker das
Projekt begleiten, das nötige Videoequipment zur Verfügung gestellt werden und
die Nachbearbeitung der jeweiligen Signale zu einem Gesamtergebnis
zusammengeführt werden.
Die Kosten für zusätzliches Equipment und Personal
müssen allerdings von den Nutzer*innen übernommen werden.
Anfragen zu detaillierteren Informationen und
Anmeldungen nimmt Holger Wieneke, technischer Sachbearbeiter des Kulturbüros,
per Mail entgegen: holger.wieneke@ludwigshafen.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 18.03.2021
Stadtbibliothek: Besuch mit Terminvereinbarung
Die Stadt Ludwigshafen hat mit Wirkung vom Mittwoch, 17. März 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Stadtbibliothek und die Stadtteil-Bibliotheken hat. Nutzer*innen müssen sich ab sofort für den Bibliotheksbesuch anmelden und vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist für alle Bibliotheken möglich unter der zentralen Telefonnummer 0621 504-2605. Die Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben: für die Zentralbibliothek und Kinderbibliothek in der Bismarckstraße 44-48 von dienstags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr, und für die Stadtteil-Bibliotheken zu folgenden Öffnungszeiten: Edigheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Friesenheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Gartenstadt: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Mundenheim: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oggersheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oppau: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Rheingönheim: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Ruchheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. Beim Besuch der Bibliotheken müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden, außerdem gelten Abstands- und Hygieneregelungen.
Darüber hinaus setzt die Stadtbibliothek ihren kontaktlosen Ausleihservice „Books to go“ fort. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer*innen gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Zentralbibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 18.03.2021
Baustelle nach Kontrolle versiegelt
Eine
gemeinsame Kontrolle am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, durch Einsatzkräfte
der Stadtverwaltung – Bauaufsicht und Öffentliche Ordnung, Bekämpfung
Schwarzarbeit – sowie der Polizei folgte die Schließung einer Baustelle im
Hemshof. Dortige Bauarbeiten waren trotz eines zuvor angeordneten Baustopps
weitergeführt worden. Zudem waren Arbeiter vor Ort in einem nicht zumutbaren
Matratzenlager untergebracht, welches geräumt wurde. Einer der angetroffenen
Arbeiter versuchte seine wahre Identität mit einem gefälschten Ausweis zu
verschleiern. Er wurde daraufhin von der Polizei erkennungsdienstlich
behandelt, um seine Identität festzustellen. Gegen ihn wird wegen
Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Auf Anordnung der
Bauaufsicht erfolgte die Versiegelung der Baustelle.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 18.03.2021
Wieder Online-Termine für die Bürgerbüros buchbar
Im Bürgerbüro Rathaus sowie den drei Außenstellen Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können seit Montag, 15. März 2021, wieder online Termine gebucht werden. In allen Bürgerbüros haben die Bürger*innen die Möglichkeit, für die bevorstehende und die kommenden drei Wochen, Termine zu vereinbaren. In den Außenstellen beantragte Dokumente können dort ausschließlich mit einem zuvor online zu vereinbarenden Termin abgeholt werden. Alternativ können Dokumente auch im Rathaus an der Infothek ohne Termin abgeholt werden, falls sich die Antragsteller*innen bereits bei der Beantragung dafür entscheiden.
Wenn die vorhandenen Termine vergeben sind, können in dringenden und unaufschiebbaren Fällen telefonisch Termine vereinbart werden, da im Telefongespräch die Wichtigkeit des Anliegens abgeklärt wird. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass grundsätzlich jeder Bürger*innen die Chance hat, einen Termin zu buchen, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 18.03.2021
Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen
„Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“ – Online-Vortrag der VHS
Dr. Klaus-Jürgen Becker (Stadtarchiv Ludwigshafen) hält am Mittwoch, 24. März 2021, ab 19 Uhr per Live-Streaming auf dem YouTube-Kanal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen den Vortrag „Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“.
Dr. Becker beleuchtet darin nicht nur den industriellen Wandel der Chemiestadt, sondern auch den sozialen Wandel anhand von Informationen zur Arbeiterbewegung.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS) 18.03.2021
Online-Vorträge aus der Reihe
„VHS Wissen Live“
Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet auch
im aktuellen Semester wieder einige Vorträge von „VHS Wissen Live“
an. Dieser Zusammenschluss einer Vielzahl von Volkshochschulen in ganz
Deutschland ermöglicht eine große Bandbreite an Themen, präsentiert von
bekannten Expert*innen.
„Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly
live im Museum Brandhorst“ heißt eine virtuelle Ausstellungsführung mit
Achim Hochdörfer am Donnerstag, 18. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr.
Cy Twombly (1928 bis 2011) war Fotograf, Maler und Aktionskünstler. Am Dienstag, 23. März 2021, um 19.30 Uhr geht es dann weiter mit dem Vortrag „Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie krank ist der Sport?“ der Sportjournalisten Claudio Catuogno und Thomas Kistner. Prof. Dr. Andreas Eckert, Historiker und Afrikawissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beschäftigt sich in seinem Vortrag „Sklaverei: Eine globale Perspektive“ am Mittwoch, 24. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr mit der Geschichte der Sklaverei von der Antike bis heute. Zu allen Vorträgen kann man sich an der VHS Ludwigshafen anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de; mit der Anmeldung erhält man den Zugangslink zum jeweiligen Vortrag.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS) 18.03.2021
Corona-Virus
Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung wegen steigender Inzidenzwerte – Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen – Terminshopping in Geschäften möglich
Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.
Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Ausgenommen von den
Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von
Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten,
deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken,
Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen,
Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der
Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.
Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von
Freitagnachmittag bis Sonntagnacht
Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.
Sport im Amateur- und
Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu
einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter
Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im
Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin
oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten.
Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
untersagt.
Die übrigen Regelungen
der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten
bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.
Oberbürgermeisterin Steinruck: „Maßnahmen wegen steigender
Inzidenzwerte ergriffen“
„Angesichts der
steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und
entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer
drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf,
die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor
Infektionen zu bewahren“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit
den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in
Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den
Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu
größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. „Denn
Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste
Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht
ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält
sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet“, ergänzt
Steinruck.
Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt
Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.
Laut dem Ministerium
für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit
abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass
neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1
vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben
bestehen, hieß es weiter.
Im Stadtgebiet
erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona.
Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.
Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News 18.03.2021
Derzeit keine Impfungen mit AstraZeneca-Präparat in Ludwigshafen
Aufgrund
der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca ist im
Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden.
Deshalb fallen diese Woche am Dienstag, 16. März, und Freitag, 19. März 2021,
insgesamt 478 – dienstags 334 und freitags 144 – Impftermine aus, bei denen
Menschen das Vakzin des schwedisch-britischen Herstellers erhalten sollten.
Wegen begrenzter Impfstoffkapazitäten kann Impflingen, welche an den beiden
Tagen das AstraZeneca-Vakzin erhalten sollten, nicht ersatzweise das
BioNTech-Präparat verabreicht werden. Die zur Impfung mit dem
BioNTech-Impfstoff vereinbarten Termine werden planmäßig durchgeführt. Sobald
weitere Details zur Planung im Impfzentrum vorliegen, informiert die
Stadtverwaltung die Öffentlichkeit.
Mit der Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Wirkstoffs war das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt.
Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News 18.03.2021
Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende
Erika Fleck folgt Alois Herrmann
Erika Fleck ist neue stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Das Gremium hat sie in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. März 2021, in diese Position gewählt. Erika Fleck folgt damit Alois Herrmann, der nach 18 Jahren sein Mitwirken im Jugendhilfeausschuss beendet hat.
Den Jugendhilfeausschuss kennt Erika Fleck bereits als Vertreterin des Sports. „Hier bleiben wir uns treu“, sagte der Vorsitzende, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler, „Erika Fleck ist Vorsitzende des Sportkreises Germersheim und hat auch dieses Amt von ihrem Vorgänger Alois Herrmann übernommen. Ich danke Frau Fleck für ihre Bereitschaft, in dieser Position im Jugendhilfeausschuss mitzuwirken.“
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Kreisverwaltung Germersheim/KV GER 18.03.2021
Jugendhilfeausschuss
Neues Kita-Gesetz: Konzeption für Sozialraumbudget beschlossen
Das Jugendamt hat die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes erfüllt und eine Konzeption für den Einsatz der Mittel aus dem Sozialraumbudget (SRB) für Kitas im Landkreis Germersheim erstellt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 das SRB-Konzept in der abgestimmten Fassung beschlossen. Damit können die Mittel des SRB fließen.
„Das Kita-Gesetz wurde zum 1. Juli 2021 grundlegend geändert. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes, dass sie die neuen Vorgaben so zielgerichtet und schnell umsetzen“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.
An der Erstellung der Konzeption wurden vom Jugendamt die Mitglieder des Runden Tisches der Kita-Träger und der Kreiselternausschuss beteiligt. Anschließend wurde es mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Zu den wesentlichen Änderungen im Kita-Gesetz gehört das bisherige Personalbemessungssystem. Ist es bisher maßgeblich durch unterschiedliche Gruppenkonstellationen in den Kitas geprägt, wird es künftig durch ein platzbezogenes Personalbemessungssystem ersetzt. Zudem erhält der Kreis finanzielle Zuweisungen zusätzlich z.B. auch für Personal, das die jeweilige Einrichtung aufgrund ihres sozialen Umfeldes (Sozialraum) benötigt. „Ziel der konzeptionellen Überlegungen ist es, Chancen, Herausforderungen und Probleme von Kindern in Kindertagesbetreuung beim Aufwachsen in einem Sozialraum zu ermitteln. Der Blick einer Kita richtet sich nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Familien und das Umfeld der Kita als neue Aufgabenstellungen für die Arbeit der Fachkräfte“, erläuterte Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Kreisjugendamtes.
Christoph Buttweiler ergänzte: „Mit dem Sozialraumbudget kann im Landkreis Germersheim voraussichtlich das bisher bewilligte Zusatzpersonal berücksichtigt werden, mit dem bisher besondere Bedarfe z.B. für den differenzierten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf, für Kinder mit Migrationshintergrund, einrichtungsbezogene Besonderheiten oder Kita-Sozialarbeit und auch Vermittlung der französischen Sprache abgedeckt wurden.“
Die Mittel aus dem SRB umfassen für den Landkreis Germersheim ein Gesamtvolumen von rund 2.470.000 Euro, wovon das Land bis zu 60% trägt und die verbleibenden 40% aus Kita-Träger-, Gemeinden- und Kreisanteilen getragen werden. Für das SRB ist eine jährliche Steigerung in Höhe von 2,5% vorgesehen.
Kreisverwaltung Germersheim 18.03.2021
Kreis fördert Projekt „Helden-Club“ des VfR Sondernheim
Der VfR Sondernheim e.V. erhält für das Projekt „Helden-Club“, dem Bau eines Jugendraums, einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für die Baukosten und bis zu 2.050 Euro für die Erstausstattung, jedoch nicht mehr als 50% der aufgewandten Kosten. Das hat der Jugendhilfeausschuss gemäß den Kreisrichtlinien beschlossen.
„Wenn auch das Miteinander in vielen Bereichen des Lebens zumindest zeitweise zum Erliegen gekommen ist, die Pandemie wird uns irgendwann nicht mehr im Griff haben. Dann sind die Vereine und die vielen Engagierten, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, wieder zentraler Bestandteil der Gesellschaft. Dafür braucht es natürlich auch den passenden äußeren Rahmen, wie hier entsprechende Jugendräume“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Im Landkreis Germersheim werden nach den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim“ der Bau, die Anmietung oder der Erwerb und die Ausstattung von Jugendräumen und Jugendheimen bezuschusst.
„Der VfR 1926 Sondernheim e.V. betreibt seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit. Neben den Sportanlagen gibt es bis jetzt keine geeigneten Räume, die für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen“, erläuterte Buttweiler.
Auf dem vereinseigenem Gelände will der Verein einen Jugendraum errichten. Der VfR-Förderverein „Bolzplatzhelden“ unterstützt mit großem finanziellem Aufwand und ehrenamtlichen Engagement das Projekt „Helden-Club. Ein umgebauter Wohn-Container soll eine Begegnungsstätte für die ca. 200 sportbegeisterten Minderjährigen sein. Der Verein rechnet mit 20.000 Euro für die Errichtung des Containers und 4.100 Euro für die Erstausstattung.
Kreisverwaltung Germersheim 18.03.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Mittwoch (17.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 379 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3914 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 53 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
108.
Neu betroffene
Einrichtungen:
Kita Wirbelwind in Hatzenbühl: Eine
Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen sind in Quarantäne.
Schnellteststrategie geht auf: Infektionsgeschehen in städtischer Unterkunft und Kindertagesstätten entdeckt
Am gestrigen Mittwochabend, 16. März 2021, wurden zwei Bewohner*innen der städtischen Unterkunft für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl im Rahmen des Schnelltestangebots der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes in den Räumen der Jugendförderung mittels PoC-Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet. Eine unmittelbar danach erfolgte Reihenschnelltestung vor Ort ergab drei weitere positive Ergebnisse. Die fünf betroffenen Personen sowie sechs Familienangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden unmittelbar unter häusliche Quarantäne gestellt. Anders als beispielsweise in der Unterkunft für Asylbewerber*innen in der Engelsgasse, haben alle Familien im Schlangenwühl eigene Küchen und sanitäre Anlagen, sodass nicht die gesamte Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden muss.
„Das Infektionsgeschehen in der Unterkunft ist auf Kontakte im privaten Bereich zurückzuführen, was uns allen noch einmal verdeutlicht, wie wichtig es ist, immer und in allen Bereichen darauf zu achten, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Familie oder der Arbeitsplatz werden oft als sichere Umgebung wahrgenommen, was dazu führt, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend eingehalten werden, weshalb sich eingeschleppte Infektionen hier besonders schnell verbreiten. Das ist, insbesondere mit Blick auf die deutlich ansteckenderen Mutationen, ein enormer Risikofaktor für das Infektionsgeschehen. Es ist daher jetzt an uns allen, uns bewusst und stringent an die geltenden Regeln zu halten, um die Zahlen zu stabilisieren“, so der Appell Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Weiterhin wurde im Rahmen des Schnelltest-Pilotprojektes in der Kita WoLa heute eine Erzieherin positiv getestet.
Das mobile Team des DRK Speyer wird daher am heutigen Nachmittag eine PCR-Reihentestung an den bereits mittels Schnelltest positiv getesteten Personen sowie an allen weiteren Bewohner*innen der Unterkunft, Angehörigen der Kita WoLa und deren engen Kontaktpersonen vornehmen, um einerseits die positiven Schnelltestergebnisse zu validieren und um andererseits einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Auf Initiative der Stadt wird gleichzeitig auf das Vorliegen von Mutationen getestet und allen Personen der Kontaktkategorie 2 ein PCR-Test angeboten.
Im Schlangenwühl sind aktuell 44 Personen untergebracht. In der Kita WoLa sind neun Kinder als Kontaktpersonen eingestuft.
Darüber hinaus sind in zwei weiteren Kindertagesstätten Infektionsfälle aufgetreten, die bereits mittels PCR-Test bestätigt sind. In der katholischen Kita Don Bosco wurden zwei Mitarbeiterinnen positiv auf das Coronavirus getestet, im städtischen Spielhaus Sara Lehmann ein Mitarbeiter. Die Kontaktpersonen wurden umgehend ermittelt und unter häusliche Quarantäne gestellt. Beide Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch in diesem Fall wurden in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises PCR-Reihentestungen angeordnet, die heute und morgen stattfinden werden.
Stadtverwaltung Speyer 17.03.2021
Coronafallzahlen von Mittwoch (17.03.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2052 ( + 3 ) Davon bereits genesen: 1911 Todesfälle: 80 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( unverändert ) Warnstufe: Orange
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Dienstag (16.03.2021)
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt
eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer.
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
Heute verstorben gemeldet
_AH
6
6
Altrip
199
14
168
17
Beindersheim
86
9
76
1
Birkenheide
73
7
64
2
Bobenheim-Roxheim
231
17
2
214
Böhl-Iggelheim
323
17
292
14
Dannstadt-Schauernheim
205
14
1
187
4
Dudenhofen
290
6
1
269
15
Fußgönheim
72
17
52
3
Großniedesheim
38
1
37
Hanhofen
83
9
73
1
Harthausen
137
22
2
103
12
Heßheim
87
6
78
3
Heuchelheim
21
21
Hochdorf-Assenheim
67
2
64
1
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
151
7
141
3
Limburgerhof
319
32
2
275
12
Maxdorf
254
3
222
29
Mutterstadt
464
19
413
32
Neuhofen
214
11
1
190
13
Otterstadt
110
3
105
2
Rödersheim-Gronau
68
2
64
2
Römerberg
416
15
1
391
10
Schifferstadt
761
63
5
677
21
Waldsee
168
13
1
146
9
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4868
309
16
4353
206
SK Frankenthal
1586
147
12
1392
46
1
SK Ludwigshafen
7127
369
24
6456
302
SK Speyer
2050
58
5
1912
80
Summe:
15631
883
57
14113
634
1
Quelle: SurvNet@RKI
_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis
„LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig
zugeordnet werden können.
Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen
Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.
Weiterhin sind die Zahlen der mit dem
Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen
Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 17.03.2021
Samstag bis Montag (13. – 15.03.2021)
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt
eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer.
13.03.2021
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH
6
6
Altrip
195
11
1
167
Beindersheim
81
4
1
76
Birkenheide
72
8
62
Bobenheim-Roxheim
227
13
2
214
Böhl-Iggelheim
314
8
292
Dannstadt-Schauernheim
204
13
187
Dudenhofen
287
4
268
Fußgönheim
71
17
51
Großniedesheim
38
1
37
Hanhofen
82
9
72
Harthausen
133
18
2
103
Heßheim
85
4
78
Heuchelheim
21
21
Hochdorf-Assenheim
67
2
64
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
149
5
141
Limburgerhof
314
32
3
270
Maxdorf
254
3
222
Mutterstadt
463
20
411
Neuhofen
213
13
1
187
Otterstadt
109
2
105
Rödersheim-Gronau
68
3
63
Römerberg
414
22
1
382
Schifferstadt
745
56
7
669
Waldsee
167
13
145
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4804
281
18
4318
SK Frankenthal
1554
135
7
1373
SK Ludwigshafen
7054
338
13
6417
SK Speyer
2039
54
5
1905
Summe:
15451
808
43
14013
14.03.2021
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
_AH
6
6
Altrip
198
13
3
168
Beindersheim
86
9
5
76
Birkenheide
73
8
1
63
Bobenheim-Roxheim
227
13
214
Böhl-Iggelheim
320
14
6
292
Dannstadt-Schauernheim
204
13
187
Dudenhofen
289
6
2
268
Fußgönheim
71
17
51
Großniedesheim
38
1
37
Hanhofen
83
10
1
72
Harthausen
134
19
1
103
Heßheim
86
5
1
78
Heuchelheim
21
21
Hochdorf-Assenheim
67
2
64
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
151
7
2
141
Limburgerhof
317
35
3
270
Maxdorf
254
3
222
Mutterstadt
463
19
412
Neuhofen
213
11
189
Otterstadt
109
2
105
Rödersheim-Gronau
68
3
63
Römerberg
414
19
385
Schifferstadt
753
63
8
670
Waldsee
167
13
145
LK
Rhein-Pfalz-Kreis
4837
305
33
4327
SK Frankenthal
1569
143
15
1380
SK Ludwigshafen
7079
348
25
6432
SK Speyer
2043
56
4
1907
Summe:
15528
852
77
14046
15.03.2021
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
Heute verstorben gemeldet
_AH
6
6
Altrip
199
14
1
168
17
Beindersheim
86
9
76
1
Birkenheide
73
8
63
2
Bobenheim-Roxheim
230
17
4
213
Böhl-Iggelheim
323
17
3
292
14
Dannstadt-Schauernheim
204
13
187
4
Dudenhofen
289
5
269
15
Fußgönheim
72
17
1
52
3
Großniedesheim
38
1
37
Hanhofen
83
10
72
1
Harthausen
135
20
1
103
12
Heßheim
87
6
1
78
3
Heuchelheim
21
21
Hochdorf-Assenheim
67
2
64
1
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
151
7
141
3
Limburgerhof
317
35
270
12
Maxdorf
254
3
222
29
Mutterstadt
464
20
1
412
32
Neuhofen
213
10
190
13
Otterstadt
110
3
105
2
Rödersheim-Gronau
68
3
63
2
Römerberg
415
17
1
388
10
Schifferstadt
755
63
2
671
21
1
Waldsee
167
12
146
9
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4852
312
15
4334
206
1
SK Frankenthal
1574
143
5
1385
45
SK Ludwigshafen
7101
363
22
6436
302
3
SK Speyer
2045
54
2
1911
80
Summe:
15572
872
44
14066
633
4
Quelle: SurvNet@RKI
_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis
„LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig
zugeordnet werden können.
Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen
Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.
Weiterhin sind die Zahlen der mit dem
Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen
Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.