Polizei / Tipps

Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet

Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.

Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.

„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Empfehlungen der Polizei:

  • Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
  • Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
  • Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
  • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.

Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-mit-corona-impfstoff/

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) – Zentrale Geschäftsstelle LKA Baden-Württemberg
04.02.2021

Palazzo Mannheim

Valentinstag mit Palazzo

Überrasche Deinen Schatz mit einem Vier-Gang-GourmetMenü aus der Palazzo-Küche von Harald Wohlfahrt

Mannheim – Der 14. Februar steht ganz unter dem Motto der Liebe, denn der Valentinstag ist der Festtag für alle Verliebte. All jenen, die ihren Schatz an diesem besonderen Tag verwöhnen möchten, bietet der Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo die passende Überraschung. Da die Liebe ja bekanntlich durch den Magen geht, empfiehlt kein geringerer als Deutschlands Kochikone Nummer eins, Harald Wohlfahrt, ein Vier-Gang-Gourmet-Menü, das mit seinen geschmackvollen Komponenten der Garant für ein romantisches Dinner zu zweit ist.

Nach einem köstlichen Krustentiersüppchen mit Jakobsmuschel und Garnele setzt sich das kulinarische Vergnügen im zweiten Gang mit Ravioli mit Ricotta und Bergkäse in Trüffelsauce mit Lauch und im Hauptgang mit einer französischen Maispoularde auf buntem Linsencurry und Kartoffel-Kürbis-Gnocchi fort. Den süßen Abschluss bietet ein Dessert, das es in sich hat: eine Schokoladenträne mit Champagnermousse, Passionsfrucht, Orangensalat in Gewürzsud und geeister Crème fraiche.

Bei der vegetarischen Variante wird der erste Gang durch eine Buratta auf Panzanellasalat mit Baselikumpesto ersetzt. Als Hauptgang gibt es ein buntes Linsencurry mit Kartoffel-Kürbis-Gnocchi und orientalischen Gewürzen.

Freunde der veganen Küche dürfen sich auf ein Paprikarauchtörtchen mit Datteln, Nüssen und Maracuja-Chili-Coulis freuen. Im zweiten Gang gibt es ein Schaumsüppchen von der Petersilienwurzel mit Petersilienöl, gefolgt von gegrilltem Bimi mit Selleriecreme und Kräutersaitlingen im Granatapfelsud. Versüßt wir das vegane Menü mit einer Beeren-Orangen-Mousse mit Kornblüten und Passionsfruchtsorbet.

Alle Zutaten samt einer leicht verständlichen Anleitung zur Zubereitung werden in einer schockgefrostete Genussbox direkt nach Hause geliefert. Der Preis für das Paarmenü beträgt 96 Euro zzgl. Versandkosten. Wer weitere Menüs dazu bestellen will, zahlt zusätzlich pro Menü 48 Euro. Bestellungen ab 100 Euro sind versandkostenfrei. Um eine termingerechte Zustellung sicherstellen zu können, endet die Bestellfrist am 10. Februar. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit am 12. und 13.02.2021 zwischen 12 und 20 Uhr Ihr Valentins Vier-GangGourmet-Menü persönlich in unserem Spiegelpalast am Europaplatz abzuholen.

Mehr Infos und das Bestellformular finden Sie unter www.palazzo-manufaktur.de oder telefonisch unter unserer Palazzo Hotline 01805 – 60 90 30 *(Mo-Fr 9–17 Uhr – 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max)

Sehen sie hier Bilder der beiden Menüs:

CommCo Communication & PR Consulting
29.01.2021

Geschwindigkeitsmessungen / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen im Februar im Präsidialbereich Rheinpfalz

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Freitag 05.02.2021 im Bereich Speyer
  • Mittwoch 10.02.2021 im Bereich Ludwigshafen
  • Freitag 19.02.2021 im Bereich Maxdorf
  • Dienstag 23.02.2021 im Bereich Frankenthal

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Dienstag 02.02.2021 im Bereich Kandel-Höfen
  • Freitag 12.02.2021 im Bereich Eschbach
  • Mittwoch 17.02.2021 im Bereich Kandel-Höfen
  • Mittwoch 24.02.2021 im Bereich Eschbach

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Donnerstag 11.02.2021 im Bereich Grünstadt
  • Dienstag 16.02.2021 im Bockenheim
  • Montag 22.02.2021 im Bereich Bad Dürkheim
  • Freitag 26.02.2021 im Bereich Haßloch

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 1. Februar bis 7. Februar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 1. Februar: Edigheim, Pfingstweide und Oppau
  • Dienstag, 2. Februar: Süd, Mitte und Nord
  • Mittwoch, 3. Februar: Maudach, Süd und Friesenheim
  • Donnerstag, 4. Februar: Oggersheim, Rheingönheim und Ruchheim
  • Freitag, 5. Februar: Gartenstadt, Nord und Mundenheim
  • Samstag, 6. Februar: Friesenheim und West

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
28.01.2021

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 1. bis 5. Februar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 1. bis 5. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Auf dem Sand
  • Badener Straße
  • Badenweilerstraße (Spielstraße)
  • Bäckerweg
  • Kloppenheimer Straße
  • Kolmarer Straße
  • Mannheimer Straße
  • Offenburger Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Sachsenstraße
  • Schwabenstraße
  • Seckenheimer Hauptstraße
  • Straßburger Ring
  • Thüringer Straße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
28.01.2021

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 25. bis 29. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 25. bis 29. Januar in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • An der Radrennbahn
  • Atterseestraße
  • Carl-Benz-Straße
  • Herbststraße
  • Im Hummelhorst
  • Käfertaler Straße
  • Külsheimer Straße
  • Leutweinstraße
  • Mainstraße
  • Mallaustraße
  • Mosbacher Straße
  • Murgstraße
  • Osterburker Straße
  • Relaistraße
  • Rheinauer Ring
  • Rotterdamer Straße
  • Sudetenstraße
  • Wachenburgstraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
25.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 25. Januar bis 31. Januar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 25. Januar: Friesenheim, Nord, und Süd
  • Dienstag, 26. Januar: Gartenstadt, Maudach und Rheingönheim
  • Mittwoch, 27. Januar: Edigheim, Pfingstweide und Friesenheim
  • Donnerstag, 28. Januar: Mitte, Süd und Mundenheim
  • Freitag, 29. Januar: Oggersheim, Ruchheim und Nord
  • Samstag, 30. Januar: Oggersheim und Friesenheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.01.2021

Radarkontrollen / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 18. bis 22. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 18. bis 22. Januar in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • Alphornstraße (Neckarschule)
  • Belfortstraße (Wilhelm-Wundt-Schule)
  • Bürgermeister-Fuchs-Straße
  • Brunhildestraße
  • Dammstraße
  • Ernst-Barlach-Allee (Johann-Peter-Hebel-Schule)
  • Franz-Gelb-Weg
  • Gartenfeldstraße (Humboldt Schule)
  • Grete-Fleischmann-Straße
  • Hans-Thoma-Straße
  • Karlsternstraße
  • Langstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Luisenstraße (Schiller Schule)
  • Lutherstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Mallaustraße
  • Niederfeldstraße
  • Rheingoldstraße
  • Rottfeldstraße
  • Schulstraße
  • Voltastraße
  • Wörthstraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
18.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 18. Januar bis 24. Januar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 18. Januar: Nord, Pfingstweide und Mitte
  • Dienstag, 19. Januar: Oppau, Mundenheim und Oggersheim
  • Mittwoch, 20. Januar: Maudach, Süd und Edigheim
  • Donnerstag, 21. Januar: Friesenheim, Ruchheim und Mitte
  • Freitag, 22. Januar: Mundenheim, Rheingönheim und Pfingstweide
  • Samstag, 23. Januar: Oggersheim und Friesenheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
18.01.2021

Maimarkt Mannheim

Klassischer Maimarkt Mannheim im April
kann nicht stattfinden

Wegen Corona-Entwicklung – Anstelle der Großveranstaltung ist ein 5-tägiger „Maimarkt spezial“ rund um Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 geplant

Mannheim – In Normalzeiten ist der Maimarkt Mannheim mit 340.000 Besuchern und 1.400 Ausstellern Deutschlands größte Regionalmesse, beliebter Treffpunkt der Menschen und wichtige Plattform für Handel, Handwerk, Gewerbe und Gastronomie. Und laut Kalender hätte er vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfinden sollen.

„Aber von Normalzeiten sind wir weit entfernt“, betont Messe-Chefin Stefany Goschmann. „Angesichts der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen fasst die Politik einen Lockdown bis Ostern und verschärfte Maßnahmen ins Auge. Für die Stadt Mannheim, mit der wir uns eng abstimmen, und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft ist es daher absehbar, dass eine Großveranstaltung wie der Maimarkt Mannheim in seiner klassischen Form Ende April sicher nicht öffnen kann.“

Als Alternative plant die Mannheimer Ausstellungsgesellschaft einen kleineren, 5-tägigen „Maimarkt spezial“ vom 23. bis 27. Juni 2021 rund um Bauen – Umwelt – Energie. „Wir können dafür sehr großzügig Hallen und Freigelände nutzen und unsere Erfahrungen in der praktischen Umsetzung von Messe-Hygienekonzepten einbringen“, so Stefany Goschmann weiter. Das Themenspektrum des „Maimarktes spezial“ ist weit gefächert und reicht von Bauen, Renovieren über Handwerk, Umwelttechnologien bei Energiegewinnung und Mobilität bis hin zu beratenden Institutionen und Unternehmen.

www.maimarkt.de

Text: MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH Foto: Speyer 24/7 News
14.01.2021

Silvester / Corona

Speyer

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Präsidialbereich Rheinpfalz

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis

Silvester 2020 / Appell der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg, des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises und des Präsidenten des Polizeipräsidiums Mannheim

Corona-Krise, Lockdown, Ausgangsbeschränkung – dies sind die Themen des Jahres 2020, die die Menschen in der Region und darüber hinaus auch im Neuen Jahr beschäftigen werden.

Silvester steht nun unmittelbar vor der Tür. Die allgemeinen Corona-Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften sind einfache, aber effektive Maßnahmen, an die sich jeder halten sollte.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten über Silvester und an Neujahr uneingeschränkt weiter. Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen wird es nicht geben.

Zudem ist es bereits seit dem 22. Dezember deutschlandweit verboten, Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 zu verkaufen. Darüber hinaus ist auch das Zünden von Böllern und Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt.

Die Oberbürgermeister der beiden Großstädte Mannheim und Heidelberg, Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Eckart Würzner, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger und der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim appellieren deshalb gemeinsam an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und in der Silvesternacht zuhause zu bleiben, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren.

Zudem weisen sie eindringlich daraufhin, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr gänzlich zu verzichten. Das Personal in den Kliniken und Notfallambulanzen in der Region arbeitet derzeit bereits an seiner Belastungsgrenze, sodass zusätzliche medizinische Versorgungen von Verletzungen, die durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstehen können, vermieden werden sollten.

„Da wir alles dafür tun müssen, dass das Infektionsgeschehen nicht neu befeuert wird, gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ich bin froh, dass die ganz große Mehrheit dafür VerstäMannheimndnis hat. Das ist ein Hoffnungszeichen für den Start in das Jahr, in dem wir diese Krise überwinden wollen. Dass die Impfungen schon begonnen haben, sollte uns Kraft geben für die kommenden Wochen. Passen Sie weiter auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich gutes neues Jahr“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Das wird ein ganz anderes Silvester, als wir es gewohnt sind – leise, ohne Feuerwerk, ohne große Feiern“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sicher. „Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind hart, gelten aber auch an Silvester uneingeschränkt. Das bedeutet, dass nach 20 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung oder sein Grundstück verlassen darf. Bitte halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie zuhause und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Wir haben dennoch allen Grund positiv auf 2021 zu schauen – dank der Impfung stehen die Chancen sehr gut, dass dieses Silvester in seiner Art einmalig bleiben wird und wir uns nächstes Jahr wieder alle näherkommen können. Ich wünsche Ihnen ein gutes Neues und bleiben Sie gesund!“

„Dieses Jahr werden wir eine ruhige Silvesternacht erleben. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, die Kontakt- und Ausgangssperren gelten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, unser bereits enorm belastetes Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiter zu strapazieren. Und das begrüße ich sehr. Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021“, ergänzt Landrat Stefan Dallinger.

Das Polizeipräsidium Mannheim bereitet sich wie in jedem Jahr akribisch auf den Jahreswechsel vor. Das Erhöhen von Mindeststärken auf allen Polizeirevieren und das zentrale Vorhalten von Einsatzkräften sind die Grundlagen der Einsatzplanungen für Silvester.

„Das Polizeipräsidium Mannheim, das für die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Verantwortung trägt, wird in der Silvesternacht die Personalstärken bei jedem seiner 17 Polizeireviere erhöhen. Zur Gewährleistung einer hohen Präsenz und vieler Kontrollen sowie zur Bewältigung anlassbezogener Ereignisse, haben wir zusätzliche Einsatzkräfte aufgerufen, um an neuralgischen Punkten in der Region offensiv agieren zu können“, erläutert Polizeipräsident Andreas Stenger das Einsatzkonzept zum Jahreswechsel. „Wir werden die Bestimmungen der CoronaVO durchsetzen und alles dafür tun, dass es nicht zu Ansammlungen an spezifischen Brennpunkten kommt. Auch wenn es schwer fällt – bitte halten Sie durch, seien Sie geduldig und solidarisch und bleiben Sie zuhause! Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr“, schließt Stenger.

Polizeipräsidium Mannheim
30.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Bitte beachten Sie das in Baden Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 – 5 Uhr gilt. Diese ist auch an Silvester in Kraft. Planen sie etwaige Silvesterbesuche also so das sie rechtzeitig wieder zu Hause sind oder aber fahren erst wieder frühestens um 5 Uhr am Neujahrsmorgen Heim.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Radarkontrollen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz für Januar 2021

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Donnerstag 07.01.2021 im Bereich Bobenheim-Roxheim
  • Dienstag 12.01.2021 im Bereich Schifferstadt
  • Freitag 22.01.2021 im Bereich Ludwigshafen
  • Montag 25.01.2021 im Bereich Speyer

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Freitag 08.01.2021 im Bereich Kandel
  • Mittwoch 13.01.2021 im Bereich Wörth
  • Dienstag 12.01.2021 im Bereich Landau
  • Donnerstag 28.01.2021 im Bereich Hochstadt

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Dienstag 05.01.2021 im Bereich Bad Dürkheim
  • Montag 11.01.2021 im Bereich Haßloch
  • Dienstag 19.01.2021 im Bereich Neustadt
  • Dienstag 26.01.2021 im Bereich Grünstadt

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
31.12.2020

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 4. bis 8. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 4. bis 8. Januar in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

Braunschweiger Allee
Bürstadter Straße
C-Quadrate
Dalbergstraße
D-Quadrate
G-Quadrate
Johann-Schütte-Straße
K-Quadrate
Memeler Straße
M-Quadrate
R-Quadrate
Rottfeldstraße
Sandhofer Straße
Schönauer Straße
Sonderburger Straße
Speyerer Straße
Spinnereistraße
U-Quadrate
Viernheimer Weg

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
30.12.2020

Radarkontrollen für die Woche vom 30. Dezember bis 5. Januar 2020

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 30. Dezember: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
  • Donnerstag, 2. Januar: Oggersheim, Ruchheim und Mundenheim
  • Freitag, 3. Januar: Edigheim, Pfingstweide und Friesenheim
  • Samstag, 4. Januar: Friesenheim und Gartenstadt

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
30.12.2020

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 28. bis 30. Dezember

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 28. bis 30. Dezember in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

Badener Straße
Badenweilerstraße (Spielstraße)
Kloppenheimer Straße
Kolmarer Straße
Mannheimer Straße
Offenburger Straße
Rüdesheimer Straße
Sachsenstraße
Seckenheimer Hauptstraße
Straßburger Ring
Thüringer Straße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
23.12.2020

Vermisstensuche / Personensuche

Vermisste Person zurückgekehrt

(Mannheim / Schwetzingen) – Wie bereits berichtet, hat die Polizei mit starken Kräften und einem Polizeihubschrauber im Bereich Mannheim-Seckenheim und Ilvesheim nach einer vermissten 55-jährigen Frau aus Schwetzingen gesucht. Am Dienstagmorgen meldete sich die Frau bei einer Bekannten und kehrte anschließend wohlbehalten nach Hause zurück. Eigenen Angaben zufolge habe sie die Nacht bei einer Freundin verbracht. Die Suchmaßnahmen wurden daraufhin eingestellt.

Polizeipräsidium Mannheim
23.12.2020

Vermisste Person / Hubschraubereinsatz

(Mannheim / Schwetzingen) – Derzeit fahndet die Polizei mit mehreren Streifenwagen und einem Hubschrauber im Bereich Mannheim-Seckenheim/Ilvesheim nach einer 55-jährigen Frau aus Schwetzingen.

Diese hat ihre Wohnung am Montag gegen 14.00 Uhr verlassen und ist bislang nicht zurückkehrt. Eine Ortung ihres Mobiltelefons ergab den jetzigen Suchbereich.

Es wird von einer hilflosen Lage ausgegangen, da die Vermisste auf Medikamente angewiesen ist.

Sie ist:

  • ca. 175 cm groß,
  • hat eine normale Statur und
  • dunkle Haare.
  • Vermutlich trägt sie einen braun karierten Wintermantel und ein Kopftuch.

Wer die Frau gesehen hat, wird gebeten die Polizei über Notruf zu verständigen.

Polizeipräsidium Mannheim
22.12.2020