Mannheim

342. Aktuelle Meldung zu Corona 08.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Neue Öffnungszeiten am Testcontainer der UMM
  3. Verwaltungsgerichtshof setzt Ausgangsbeschränkungen außer Vollzug – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

1 Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10188/ Zwei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 08.02.2021, 16 Uhr, neun weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10188.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte und eine über 50 Jahre alte Frau verstarben in Mannheimer Krankenhäusern. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 242 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9359 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 587 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Öffnungszeiten am Testcontainer der UMM

Der Testcontainer an der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) hat seine Öffnungszeiten den aktuell rückläufigen Testzahlen entsprechend angepasst.

Ab sofort gelten dort folgende Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 9 Uhr bis 17 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen: 9 Uhr bis 14.30 Uhr.

3. Verwaltungsgerichtshof setzt Ausgangsbeschränkungen außer Vollzug – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Nach einem heute veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird die Vorschrift in der Corona-Verordnung des Landes, wonach von 20 Uhr bis 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten, außer Vollzug gesetzt. Zum letzten Mal findet sie in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar Anwendung. Die in der Landesverordnung verfügten Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen.

Die Stadtverwaltung bewertet die Ausgangssperren als eine insgesamt wirksame und gut kontrollierbare Maßnahme, die den Rückgang der Inzidenz beschleunigt hatte. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen: „Wenn wir die positive Entwicklung bei den Inzidenzwerten fortsetzen und zu baldigen Öffnungen kommen wollen, dann muss der individuelle Schutz noch mehr beachtet werden. Erste Erfahrungen mit Blick auf die Mutationen zeigen, dass schnell Infektionsketten mit vielen Beteiligten entstehen können, auch wenn sich Menschen im zulässigen Rahmen begegnen, jedoch sich dabei nicht durch Abstand, Lüften, Maske schützen. Bitte denken Sie daran: Das Risiko sich bei einer Begegnung zu infizieren, ist durch die Mutationen gestiegen!“ unterstreicht der Oberbürgermeister.

Stadt Mannheim
09.02.2021

Attraktiver Internetauftritt lokaler Geschäfte wird immer wichtiger

Ergebnisse der Passantenbefragung „Vitale Innenstädte“ 2020 vorgestellt

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Innenstädte und die Anzahl der Besucherinnen und Besucher aus. Die Passantenfrequenz in der Mannheimer Innenstadt nahm 2020 erwartungsgemäß gegenüber den Vorjahren ab. Die Besucherinnen und Besucher kommen seltener, dafür aber gezielter in die City – gleichzeitig steigt die Bedeutung des Online-Handels. Davon können auch die lokalen Anbieter profitieren, die ihren Internetauftritt attraktiv gestalten. Weiterhin überzeugt Mannheim mit dem vielfältigen Einzelhandel und seinem gastronomischen Angebot – in beiden Kategorien erzielt die Quadratestadt Spitzenwerte unter den Städten mit 200.000 bis 500.000 Einwohnern. Die Attraktivität der Innenstadt als Einkaufs-, Ausgeh- und Wohlfühlort wird insgesamt deutlich besser bewertet als in den Vorjahren. So lauten die Ergebnisse der Passantenbefragung „Vitale Innenstädte“, die vom Institut für Handelsforschung Köln (IFH) im September und Oktober 2020 – und damit noch vor dem zweiten Lockdown – in 107 deutschen Städten durchgeführt wurde. In der Einwohnerkategorie von Mannheim waren insgesamt 13 Städte an der Befragung beteiligt. Auch in Mannheim wurden im Zuge der Studie über 1.000 Innenstadtbesucher befragt – seit 2014 bereits zum vierten Mal. Lokaler Partner der Befragung ist der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung.

„Die Ergebnisse der Studie ‚Vitale Innenstädte‘ sind für uns eine wichtige Datenquelle, um Entscheidungen abzuleiten oder zu bestätigen. So freue ich mich, dass Mannheim erneut bundesweiter Benchmark für das Einzelhandelsangebot ist. Auch bei der aktuellen Befragung, die bereits von den Auswirkungen der Corona-Pandemie gekennzeichnet ist, zeigt sich kein negativer Trend der Bewertungsergebnisse ab, wobei wir momentan noch nicht absehen können, wie sich die Situation nach dem aktuellen Lockdown präsentieren wird“, kommentiert Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch die jetzt vorliegende Studie. „Zur Beibehaltung der guten Rahmenbedingungen für den Handel investiert die Stadt Mannheim in die Neugestaltung der Seitenstraßen“, so Grötsch.

Mannheim ist erneut bundesweiter Benchmark für das Einzelhandelsangebot

Die Innenstadt von Mannheim ist zum wiederholten Mal der so genannte „Top-Performer“ bundesweit in der Ortsgrößenklasse zwischen 200.000 und 500.000 Einwohnern. Für das Einzelhandelsangebot in den Quadraten vergaben die Befragten eine Traumnote von 1,9 (2018: 2,0). Die durchschnittliche Bewertung des Einzelhandelsangebots in Städten der gleichen Größenklasse wie Mannheim lag bei einer 2,3 und im Gesamtdurchschnitt aller teilnehmenden Städte wurde die Note 2,5 erlangt.

Auch mit seinem gastronomischen Angebot steht Mannheim auf dem Siegertreppchen. Die Teilnehmer der Untersuchung vergaben hier eine 1,9 (Städte der Ortsgrößenklasse: 2,1 / Benchmark der Ortsgröße 1,8). 41,6 Prozent (2018: 38,7 Prozent) haben den Besuch im Mannheimer Zentrum mit einem Abstecher in ein Restaurant verbunden und bewerteten das gastronomische Angebot so gut wie bei der letzten Befragung vor zwei Jahren.

Auch wenn die Passantenzahlen Corona-bedingt rückläufig sind, bleibt der Einkaufsbummel an den Samstagen für 80,4 Prozent (2018: 85,3 Prozent) der wichtigste Anreiz für einen Besuch der Mannheimer City. In anderen Städten vergleichbarer Größe nennen lediglich 66,6 Prozent (2018: 62 Prozent) der Befragten einen Einkaufsbummel als vorrangigen Grund des Innenstadtbesuchs.

Mannheims Besucherinnen und Besucher sind jünger, kommen aus dem Umland und nutzen Bus und Bahn

Die Mehrzahl der Befragten in der Mannheimer Innenstadt (51,2 Prozent) kommt aus dem Umland. Damit liegt der Wert über dem Ortsgrößendurchschnitt, der bei 40,6 Prozent liegt, und ist gegenüber den vorangegangenen Befragungen deutlich gestiegen (2018: 44,3 Prozent, 2016: 44,4 Prozent). Das Durchschnittsalter der Besucherinnen und Besuchern ist dagegen gesunken und liegt aktuell bei 40,5 Jahren (2018: 42 Jahre) und damit deutlich niedriger als bei dem Ortsgrößendurchschnitt, der bei 44,3 Jahren liegt. So ist bei der Altersgruppe der 21- bis 25-Jährigen mit 16,7 Prozent ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber der letzten Erhebung zu beobachten. Damit ist Mannheim jedoch ein „Ausreißer in die richtige Richtung“ in der Befragung, denn verglichen mit dem Ortsgrößendurchschnitt, der bei 9,8 Prozent liegt, verzeichnet die Mannheimer Innenstadt mehr junge Besucherinnen und Besucher. Dagegen ist die Anzahl der über 65-Jährigen Passantinnen und Passanten in der Innenstadt mit 12,6 Prozent um 2,6 Prozent gegenüber 2018 gefallen. Bei dem Ortsgrößendurchschnitt liegt dieser Wert bei 15,2 Prozent. Bei der Wahl des Verkehrsmittels liegt die Anfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit 44,9 Prozent vor der individuellen Anreise mit dem Auto oder Motorrad (32 Prozent). Im Ortsgrößendurchschnitt liegt der ÖPNV dagegen bei 33 Prozent und der PKW bei 38,4 Prozent.

„Die Attraktivität des Einkaufsstandortes Mannheim ist und bleibt ein zentrales Thema der Mannheimer Wirtschaftsförderung. Es ist daher erfreulich, dass der multifunktionale Dreiklang aus Einzelhandel, Gastronomie und Lebendigkeit in Mannheim auch bei den Jüngeren gut ankommt. Die Zielgruppe der über 65-Jährigen haben wir ebenfalls fest im Blick und so hoffen wir, dass der pandemiebedingte, leichte Rückgang der Besucherinnen und Besucher in dieser Altersgruppe bald überwunden ist. Ich freue mich, dass unser intensives stadtinternes Kümmern hier Früchte trägt“, erläutert Christiane Ram, Leiterin des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung. Das Citymanagement des Fachbereichs unterstützt Einzelhandel und Gastronomie, kanalisiert deren Anliegen an die richtigen Stellen und berät bei Neuansiedlungen.

Attraktives Online-Angebot lokaler Geschäfte sorgt für Anziehung

Die Passantenbefragung zeigt, dass die intelligente Verzahnung von stationärem und Online-Handel immer wichtiger wird. Die Bedeutung des Online-Handels hat bereits in den vergangenen Jahren und besonders in 2020 sprunghaft zugenommen. Parallel zur Entwicklung des Online-Handels setzen sich in allen Städten deutliche Frequenzrückgänge fort. In 2020 zeigt sich eine „Kannibalisierung“ der Umsätze im stationären Handel durch Onlineumsätze. Dies gilt vor allem für innenstadtrelevante Sortimente. Die Aussage „Ja, ich kaufe verstärkt online ein und besuche daher diese Innenstadt zum Einkaufen seltener“ bestätigen in Mannheim 27 Prozent der Passantinnen und Passanten, was ein Sprung um 14,1 Prozent nach oben ist (2018: 12,9 Prozent).

Allerdings informieren sich die Besucherinnen und Besucher vorab im Internet über das Angebot in der Innenstadt – zu 64 Prozent über Internet-Suchdienste wie Google und zu 42,1 Prozent über soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram. In Städten vergleichbarer Größe sind die Werte niedriger und liegen bei 57 Prozent (Suchdienste) und 36,2 Prozent (soziale Netzwerke). Die Internetseiten und Onlineshops lokaler Geschäfte zählen ebenfalls zu den Gewinnern der aktuellen Zeit: In Mannheim gaben 19,5 Prozent der Passantinnen und Passanten an, diese zu nutzen. Im Ortsgrößendurchschnitt liegt dieser Wert bei 12,1 Prozent.

Die Wahrnehmung von Sicherheit und Sauberkeit ist konstant geblieben

Beim Thema der generellen Attraktivität des Zentrums verteidigte die Quadratestadt den guten Wert aus der letzten Befragung. Mit der Note 2,4 (2018: 2,3) toppte Mannheim erneut den eigenen Vergleichswert 2,7 von 2016 und 2014. Mit Blick auf die Parkplätze, das Gastronomieangebot und das Ambiente der Innenstadt ist die Zufriedenheit ebenfalls auf dem gleichen, hohen Niveau von 2018 geblieben. Die Punkte Sauberkeit und Sicherheit wurden mit einer 3,2 beziehungsweise mit einer 2,9 bewertet.

Seit der ersten Passantenbefragung in 2014 hat die Stadt massiv in die Sicherheit und Sauberkeit investiert. Beispielsweise wurde von der Abfallwirtschaft eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Innenstadt umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Zusatzreinigungen in besonderen Bereichen der City, die Übernahme der kompletten Gehwegreinigung durch die Stadtreinigung gegen Gebühr oder der Einsatz spezieller Maschinen zur Nassreinigung rund um Q6/Q7 und in den Planken. Auf der städtischen Agenda hat auch das Thema Sicherheit obere Priorität: Der kommunale Ordnungsdienst hat sein Personal aufgestockt und die Überwachungszeiten ausgeweitet. Mit der 2020 neu geschaffenen Funktion des City-Inspektors hat die Stadt Mannheim jetzt einen „Kümmerer“ für Ordnungswidrigkeiten etabliert, dessen Schwerpunkt die regelmäßige Begutachtung des öffentlichen Raums der Innenstadt ist.

Statements zur Passantenbefragung „Vitale Innenstädte“

Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar

Manfred Schnabel (Präsident): „Die Studie bestätigt erneut, dass Mannheim über eine attraktive Innenstadt mit einem gesunden Branchenmix und leistungsfähigen Unternehmen verfügt. Dieses Ergebnis ist auch Beleg für die gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Momentan jedoch plagen uns andere Sorgen. Große Teile der Innenstadtwirtschaft sind geschlossen. Viele kämpfen um ihre Existenz. Ziel muss es sein, dass möglichst alle Unternehmen diese sehr schwierige Phase überstehen. Wenn die komplette Innenstadtwirtschaft wieder loslegen darf, sind gute Rahmenbedingungen umso wichtiger. Daher gilt es heute die Weichen für morgen richtig zu stellen und die Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten. Neben einer guten Aufenthaltsqualität ist es wichtig, dass alle Kundengruppen unabhängig von ihrem Mobilitätsverhalten die City gut erreichen können, damit die starke Position im Wettbewerb der Städte erhalten werden kann.“

Handelsverband Nordbaden e.V.

Swen Rubel (Geschäftsführer): „Die Studie belegt einmal mehr, dass Mannheim beim Thema Einkaufen nicht nur ein Angebot mit überregionaler Bedeutung hat. Mannheim wird über die Region hinaus auch als Shoppingdestination genutzt, denn in keine andere Stadt kommen die Kunden so gezielt zum Einkaufen. Aber auch Mannheim kann sich von den Veränderungen im Konsumverhalten durch Corona nicht freimachen und so wird es darum gehen, alles zu tun, damit die vielen (über-)regionalen Kunden auch in Zukunft einfach und bequem nach Mannheim kommen können.“

Werbegemeinschaft Mannheim City e.V.

Lutz Pauels (1. Vorsitzender): „Gute Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufenthaltsqualität und Aufenthaltsdauer in der Mannheimer City sind ausschlaggebend für eine funktionierende Innenstadt. Daher ist es unser Anliegen, neben den guten Einkaufs- und Gastronomieangeboten auch die vielfältigen, niveauvollen Feste, Märkte und Veranstaltungen in der City durchführen zu können. Die Marketingmaßnahmen der Werbegemeinschaft zeigen Wirkung: Die Mannheimer City wird von den Besucherinnen und Besuchern weiterempfohlen, was die Passantenbefragung belegt.“

Stadt Mannheim
09.02.2021

Grundschulanmeldetermine für das Schuljahr 2021/22

Für das kommende Schuljahr 2021/2022 bitten wir die Familien der Schulanfänger und Schulanfängerinnen, folgende Termine zu notieren:

Am Donnerstag, 25. Februar 2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 26. Februar 2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr können die neuen Erstklässler und Erstklässlerinnen an ihren jeweiligen Schulen angemeldet werden. Mit den Info-Flyern und den Plakaten zur Schulanmeldung wurden diese Termine bereits bekanntgegeben.

Darüber hinaus können und werden einzelne Schulen weitere Termine anbieten. Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Eltern an der jeweiligen Grundschule ihres Bezirks, sowie unter www.mannheim.de/grundschulanmeldung beim Fachbereich Bildung, Abteilung Bildungsplanung/Schulentwicklung, Manuela Guth, Telefon 0621/293-9969 oder per Mail an manuela.guth@mannheim.de.

Eltern sollten in diesem Schuljahr bitte besonders darauf achten, wie die Schulen unter Pandemiebedingungen die Schulanmeldung planen, etwa, ob das Kind zur Anmeldung mitgebracht werden kann. Informationen dazu finden sich auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Welche Grundschule wird das Kind besuchen?

Die zukünftige Schule ist abhängig vom Wohnsitz. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche: Unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/die-ersten-schuljahre/grundschulfinder einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt.

Für den Fall, dass das Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirks vorgelegt werden. Den Antrag selbst kann unter dem Link http://schulaemter-bw.de/SCHULAMT-MANNHEIM,Lde/Startseite/Service/Formulare heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sollten auf jeden Fall mitgebracht werden:

Die Geburtsurkunde des Kindes, falls möglich das Familienstammbuch, einen Nachweis der Religionszugehörigkeit und den Impfausweis im Original. Wurde im Vorjahr eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt, sollte auch diese Nachweis mitgebracht werden. Alleinerziehende Elternteile werden gebeten, den Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen.

Zudem sollte beachtet werden, dass in öffentlichen Gebäuden, so auch den Schulen, Maskenpflicht besteht.

Stadt Mannheim
09.02.2021

Stadtbibliothek: Deutsch-griechische Vorlesestunde online

In der Reihe „Colibri – interkulturelle Angebote der Stadtbibliothek Mannheim“ findet die deutsch-griechische Vorlesestunde online live mit Efthymia Touretzoglou und Manuela Richter am

Samstag, 13. Februar, 13 Uhr, statt.

Vorgelesen wird Hans de Beers Bilderbuch „Kleiner Eisbär – Wohin fährst du, Lars?“ / „To polikó arkoidáki – Poí pas, Lars“ in deutscher und griechischer Sprache.

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung per Mail ist erforderlich unter stadtbibliothek.kinderbibliothek@mannheim.de. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung per E-Mail verschickt.

Stadt Mannheim
09.02.2021

Hochwassersituation in Mannheim

Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation an Rhein und Neckar wurden am Rhein alle Zugänge zu den Riedwiesen, zum Waldpark und der Reißinsel sowie das Stephanienufer gesperrt. Am Neckar musste das Neckarvorland zwischen Klinikum und Friesenheimer Insel sowie der Radweg in Seckenheim bis zum Paul-Martin-Ufer gesperrt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Wasserstand an Rhein und Neckar im Verlauf des Wochenendes sinken wird. Aufgrund der Hochwasserverschmutzung und stellenweise anhaltender Überflutung von Straßen und Wegen, bleiben die entsprechenden Zugänge zur Sicherheit der Bevölkerung über das Wochenende bis Anfang nächster Woche gesperrt. Sobald die Wege gereinigt wurden und gefahrlos begehbar sind, werden die Absperrungen zurückgenommen.

Gefahr für Tiere

Aufgrund des Hochwassers sind die Lebensräume vieler Tiere stark eingeschränkt und sie haben Schwierigkeiten an ausreichend natürliche Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten zu gelangen. Daher sind in Waldnähe Hunde an die Leine zu nehmen. Werden Tiere durch Menschen oder Hunde aufgeschreckt, flüchten sie oftmals ins Hochwasser, was für sie Lebensgefahr bedeutet.

Zur eigenen Sicherheit sind die Absperrungen zu beachten. Das Betreten abgesperrter Bereiche ist verboten.

Stadt Mannheim
09.02.2021

Start der Arbeiten in den Planken-Seitenstraßen am 8. Februar 2021

Die angekündigte Neugestaltung der Planken-Seitenstraßen steht kurz vor dem Start: Am Montag, 8. Februar 2021, beginnen die gemeinsamen Arbeiten der Stadt Mannheim und der MVV Netze. Damit erhält Mannheims wichtigster Einkaufsbereich ein modernes, ganzheitlich und ansprechendes Erscheinungsbild. Mit einem Investitionsvolumen von rund 8,25 Millionen Euro werden die beiden Bauherren in Anlehnung an die Neuen Planken, eine optisch ansprechende Aufwertung der Seitenstraßen erreichen. Wichtige Elemente sind dabei hochwertig gewählte Beläge und Ausstattungselemente, wie Pflanzkübel, Fahrradbügel oder Lampen. „Durch die Neugestaltung der Planken-Seitenstraßen schaffen wir in der Mannheimer Innenstadt attraktive Aufenthalts- und Flanierflächen für Bürgerinnen und Bürger, die dem Handel und der Gastronomie gleichermaßen zu Gute kommen“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.

In einem Zeitraum von dreieinhalb Jahren werden insgesamt elf Seitenstraßen neugestaltet. Damit die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme für die ansässigen Unternehmen und Anwohner so gering wie möglich bleiben, wird in maximal drei Seitenstraßen gleichzeitig gearbeitet. In diesem Jahr wird besonders Rücksicht genommen. Aufgrund der weiter anhaltenden Auswirkungen von Corona werden lediglich zwei Seitenstraßen gleichzeitig neugestaltet.

Dabei beginnt die Mannheimer Netzgesellschaft MVV Netze am 8. Februar in den beiden Seitenstraßen P2/P3 und P3/P4 zunächst mit der Umverlegung der vorhandenen Fernwärmeleitungen. „Die Bauarbeiten werden jeweils einseitig durchgeführt, sodass die Straßen für den Lieferverkehr befahrbar bleiben und die Kundinnen und Kunden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner jederzeit die Geschäfte, Gastronomie-Betriebe und Wohngebäude erreichen können“, betont Stefan Fels, Projektleiter bei MVV Netze für die Planken-Seitenstraßen. Im April 2021 folgen dann in den Baufeldern P1/P2 und P2/P3 die Arbeiten zur Verlegung der vorhandenen Stromleitungen, damit die Stadt Mannheim im Anschluss daran die optische Umgestaltung durchführen kann. In der Seitenstraße P3/P4 erfolgen die restlichen Arbeiten erst im Jahr 2022.

„Besonders in der aktuellen Situation ist es uns ein großes Anliegen, die Gewerbebetriebe sowie Anwohnerinnen und Anwohner bestmöglich auf die Neugestaltungsarbeiten vorzubereiten. Alle wichtigen Informationen zur Maßnahme, einen Bauzeitenplan sowie ein Kontaktformular finden Sie in Kürze auf unserer Internetseite www.mannheim-planken.de“, so Anja Ehrenpreis, Baustellenmanagerin der Stadt Mannheim. Ergänzt wird das Angebot durch einen regelmäßigen Newsletter und Informationsveranstaltungen.

Offene Kommunikation und transparenter Informationsfluss ist den Bauherren bei dieser Maßnahme besonders wichtig. „Die bewährt gute Zusammenarbeit zwischen Vertretern von Handel, Gastronomie sowie MVV Netze GmbH und Stadt Mannheim, wird wie beim Umbau der Planken erfolgreich fortgesetzt. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen wurde gemeinsam die bestmögliche Herangehensweise für die ansässigen Betriebe erarbeitet“, erklärt Lutz Pauels, von der Werbegemeinschaft Mannheim City e.V. über den Bauzeitenplan. Die erste digitale Anrainer-Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende fand bereits am 28. Januar 2021 statt, zu der alle Betriebe aus den Seitenstraßen P2/P3 und P3/P4 eingeladen wurden. In Form eines „Online-Meetings“ wurden die geplanten Arbeiten erläutert und die Anrainer konnten Fragen zur individuellen Bauablaufsituation stellen. Vor Beginn der künftigen Bauarbeiten in den jeweiligen Seitenstraßen wird dieses Informationsformat – entweder digital oder falls Corona-bedingt wieder möglich als Vororttermine – fortgesetzt. Vor jedem Bauabschnitt finden individuelle Anrainer-Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende statt. Zusätzlich wird ein persönliches Informationsschreiben an alle Haushalte der jeweiligen Seitenstraße verteilt.

Text: Stadt Mannheim Foto: Speyer 24/7 News
09.02.2021

Zuversichtlich: Special Olympics Baden-Württemberg plant weiterhin die Landes-Sommerspiele 2021 in Mannheim

Es sollten die größten Landesspiele werden, die je in Baden-Württemberg stattgefunden haben: Zu den Landes-Sommerspielen in Mannheim hatte Special Olympics Baden-Württemberg mit etwa 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Pandemiebedingt werden es jedoch voraussichtlich weniger Sportlerinnen und Sportler mit geistiger und mehrfacher Behinderung als erwartet. Dennoch geben die aktuellen Entwicklungen die Hoffnung, dass die Landes-Sommerspiele planmäßig vom 15. bis 18. Juni 2021 in Mannheim stattfinden können. Doch eines ist gewiss: Sie werden anders sein als gewohnt.

„Dass Mannheim als Austragungsort der größten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ausgewählt wurde, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer langfristig etablierten Inklusion in der Mannheimer Sport- und Vereinswelt. Deswegen tun wir alles dafür, dass die Umsetzung trotz der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der sich immer verändernden Situation ermöglicht wird. Natürlich steht dabei die Sicherheit aller Beteiligten an oberster Stelle“, erläutert Mannheims Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Neben einem umfassenden Hygienekonzept heißt das auch, dass der Wettbewerbscharakter von Special Olympics einen kleineren Stellenwert erhält und das gemeinsame Sporttreiben und Wiedersehen in den Fokus rückt. So ist die Teilnahme an den Landes-Sommerspielen 2021 auch ohne ein vorheriges Training möglich, auf das die Athletinnen und Athleten teilweise ohnehin verzichten mussten. Auf die Teilnahmepflicht als Anerkennungswettbewerb für die nationalen Wettkämpfe in Berlin 2022 wird ebenfalls verzichtet.

In Anbetracht der auch vermutlich im Sommer noch geltenden Kontaktbeschränkungen für große Personengruppen ist geplant, das Rahmenprogramm mit neuen Konzepten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Gäste zu ermöglichen. Die Eröffnungs- und Abschlussfeier, sowie eine Athletendisko sollen nach dem Vorbild bereits erfolgreich gefeierter digitaler Events umgesetzt werden. Doch nicht nur das Rahmenprogramm, sondern auch die Durchführung der Sportarten erfolgt auf eine neue Weise, sodass eine Vermischung der Athletinnen und Athleten der einzelnen Sportarten verhindern wird und Kontakte reduziert werden. Hierfür werden die Austragungszentren räumlich deutlich voneinander getrennt. Ermöglicht durch einen engen Austausch zwischen Special Olympics, der Stadt Mannheim, den Sportstättenbetreibern und den zuständigen Behörden kann das Hygiene- und Abstandskonzept den jeweils gültigen Verordnungen angepasst werden. Auch für das stets beliebte Wettbewerbsfreie Angebot sind aktuell Konzepte in Planung, damit auch hierfür allen Interessierten eine möglichst kontaktarme Teilnahme ermöglicht werden kann.

Um im Juni tolle und faire Wettbewerbe bieten zu können, sind die Veranstalter noch immer auf Unterstützung angewiesen: Angesichts der Corona-Pandemie fallen wichtige Helfergruppen aus. Daher brauchen sie noch dringender als sonst die Hilfe von offenen und motivierten Menschen. Mit einer ersten Verschiebung der Anmeldefristen konnten bereits mehr interessierte Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie Helferinnen und Helfern gewonnen werden. Mit der Anpassung der Anmeldefrist können sich bisher Unentschlossene noch bis zum 26. März 2021 für eine Teilnahme entscheiden. Detailliertere Informationen für Helferinnen und Helfer sind auf der Homepage der Veranstaltung unter https://mannheim-2021.specialolympics.de/ zu finden, hier ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Stadt Mannheim
09.02.2021

Vermisste Tiere aus der Metropolregion

Böhl-Iggelheim – 67459

Dossenheim – 69221

Forst – 76694

Heidelberg – 69121

Ludwigshafen – 67067

Mannheim – 68305

Maxdorf – 67133

Reilingen – 68799

Ubstadt-Weiher – 76698

Sollten sie ein Tier entdeckt haben rufen sie bitte die 24 h Notrufnummer 0 61 90 / 93 73 00 an und nennen die Suchdienstnummer (immer ganz oben bzw. nochmals unten rechts angegeben) und den Sichtungsort, vielen Dank.

Sollten sie selbst ein Tier vermissen können sie dies uns oder Tasso e.V. melden. Bei Tasso e.V. können sie ihr Tier auch bereits vorher registrieren lassen und die völlig kostenfrei. Natürlich freut sich der Verein immer über eine Spende.

Mehr dazu unter: https://www.tasso.net/

Tasso e.V. & Speyer 24/7 News
08.02.2021

Sport

Eishockey / Adler Mannheim

Adler rund sechs Wochen ohne Shinnimin

Brendan Shinnimin #24 / Adler
© Copyright: AS Sportfoto / Soerli Binder, www. as-sportfoto.de

Mannheim – Bittere Nachrichten für die Adler Mannheim: Der amtierende Meister der PENNY DEL und aktuelle Tabellenführer der Südgruppe muss bei optimalem Heilungsverlauf rund sechs Wochen auf Brendan Shinnimin verzichten. Der 30-jährige Kanadier verletzte sich am vergangenen Donnerstag im Auswärtsspiel bei den Augsburger Panthern am Knie. Das ergab die medizinische Untersuchung.

Shinnimin wechselte im Frühherbst letzten Jahres vom schwedischen Topclub Växjö Lakers zu den Adlern und stellte bereits mehrfach seine Klasse unter Beweis. Mit sechs Toren und drei Vorlagen ist der läuferisch starke und technisch versierte Angreifer momentan hinter Markus Eisenschmid zweitbester Scorer der Mannheimer.

„Brendan ist für uns ein sehr, sehr wichtiger Spieler. Daher ist es auch nicht ganz so leicht, ihn zu ersetzen“, sagt Sportmanager Jan-Axel Alavaara zur Zwangspause von Shinnimin. „Mit seinen läuferischen Fähigkeiten bringt er viel Geschwindigkeit in unser Spiel, zudem ist er in Überzahl eine feste Größe und überaus torgefährlich.“

Text: Die Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co.KG Foto: AS Sportfoto / Sörli Binder
07.02.2021

Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021

Polizei / Tipps

Polizei warnt zum Safer Internet Day vor unseriösen Angeboten im Internet

Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vorsicht vor Corona-Fake-Angeboten im Internet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Kriminelle versuchen auf viele Arten aus der Corona-Pandemie Gewinn zu schlagen: Mit Phishing-Mails wollen sie an sensible Daten kommen, in Fake-Shops bieten sie minderwertige Medizinprodukte oder unwirksame Arzneimittel gegen COVID-19 an. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: Auf die Quelle achten und Angebote prüfen.

Das durch die Pandemie veränderte und auf Internetshops konzentrierte Kaufverhalten sowie die Informationsflut aus unseriösen Quellen nutzen Kriminelle aus, um Menschen zu betrügen. In Fake-Shops vertreiben sie neben minderwertigen Medizinprodukten auch Arzneimittel, die angeblich vor COVID-19 schützen sollen. In Einzelfällen wurde ein angeblicher Corona-Impfstoff zum Verkauf angeboten, der tatsächlich nicht frei verkäuflich ist.

„Wir raten dazu, jedes Angebot im Internet und die Seriosität der Anbieter genau zu prüfen. Ein fehlendes Impressum kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass der Online-Händler nichts Gutes im Schilde führt. Die Polizei stellt den Bürgerinnen und Bürgern dazu ein breites und kostenloses Informationsangebot zur Verfügung. Wer gut informiert ist, kann sich und andere besser vor Betrug schützen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Empfehlungen der Polizei:

  • Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfaktionen in Ihrer Umgebung. Offizielle Stellen sind zum Beispiel: Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, das Gesundheitsamt, Landes- und Bundesministerien sowie das Robert Koch Institut (RKI).
  • Bestellen Sie Medizinprodukte oder Arzneimittel nur bei zugelassenen Internetapotheken. Überprüfen Sie, ob Ihr gewählter Onlineanbieter im Versandapothekenregister (VAR) auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgeführt ist.
  • Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte. Welche das sind, können Sie unter www.pharmnet-bund.de recherchieren.
  • Achten Sie grundsätzlich auf Ihre Daten – sowohl im Internet, als auch im realen Leben. Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder andere sensible Daten preis.

Mehr Informationen über Betrug im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/corona-straftaten und unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-mit-corona-impfstoff/

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) – Zentrale Geschäftsstelle LKA Baden-Württemberg
04.02.2021

Palazzo Mannheim

Valentinstag mit Palazzo

Überrasche Deinen Schatz mit einem Vier-Gang-GourmetMenü aus der Palazzo-Küche von Harald Wohlfahrt

Mannheim – Der 14. Februar steht ganz unter dem Motto der Liebe, denn der Valentinstag ist der Festtag für alle Verliebte. All jenen, die ihren Schatz an diesem besonderen Tag verwöhnen möchten, bietet der Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo die passende Überraschung. Da die Liebe ja bekanntlich durch den Magen geht, empfiehlt kein geringerer als Deutschlands Kochikone Nummer eins, Harald Wohlfahrt, ein Vier-Gang-Gourmet-Menü, das mit seinen geschmackvollen Komponenten der Garant für ein romantisches Dinner zu zweit ist.

Nach einem köstlichen Krustentiersüppchen mit Jakobsmuschel und Garnele setzt sich das kulinarische Vergnügen im zweiten Gang mit Ravioli mit Ricotta und Bergkäse in Trüffelsauce mit Lauch und im Hauptgang mit einer französischen Maispoularde auf buntem Linsencurry und Kartoffel-Kürbis-Gnocchi fort. Den süßen Abschluss bietet ein Dessert, das es in sich hat: eine Schokoladenträne mit Champagnermousse, Passionsfrucht, Orangensalat in Gewürzsud und geeister Crème fraiche.

Bei der vegetarischen Variante wird der erste Gang durch eine Buratta auf Panzanellasalat mit Baselikumpesto ersetzt. Als Hauptgang gibt es ein buntes Linsencurry mit Kartoffel-Kürbis-Gnocchi und orientalischen Gewürzen.

Freunde der veganen Küche dürfen sich auf ein Paprikarauchtörtchen mit Datteln, Nüssen und Maracuja-Chili-Coulis freuen. Im zweiten Gang gibt es ein Schaumsüppchen von der Petersilienwurzel mit Petersilienöl, gefolgt von gegrilltem Bimi mit Selleriecreme und Kräutersaitlingen im Granatapfelsud. Versüßt wir das vegane Menü mit einer Beeren-Orangen-Mousse mit Kornblüten und Passionsfruchtsorbet.

Alle Zutaten samt einer leicht verständlichen Anleitung zur Zubereitung werden in einer schockgefrostete Genussbox direkt nach Hause geliefert. Der Preis für das Paarmenü beträgt 96 Euro zzgl. Versandkosten. Wer weitere Menüs dazu bestellen will, zahlt zusätzlich pro Menü 48 Euro. Bestellungen ab 100 Euro sind versandkostenfrei. Um eine termingerechte Zustellung sicherstellen zu können, endet die Bestellfrist am 10. Februar. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit am 12. und 13.02.2021 zwischen 12 und 20 Uhr Ihr Valentins Vier-GangGourmet-Menü persönlich in unserem Spiegelpalast am Europaplatz abzuholen.

Mehr Infos und das Bestellformular finden Sie unter www.palazzo-manufaktur.de oder telefonisch unter unserer Palazzo Hotline 01805 – 60 90 30 *(Mo-Fr 9–17 Uhr – 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max)

Sehen sie hier Bilder der beiden Menüs:

CommCo Communication & PR Consulting
29.01.2021

Geschwindigkeitsmessungen / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen im Februar im Präsidialbereich Rheinpfalz

Im Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Freitag 05.02.2021 im Bereich Speyer
  • Mittwoch 10.02.2021 im Bereich Ludwigshafen
  • Freitag 19.02.2021 im Bereich Maxdorf
  • Dienstag 23.02.2021 im Bereich Frankenthal

Im Bereich der Polizeidirektion Landau finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Dienstag 02.02.2021 im Bereich Kandel-Höfen
  • Freitag 12.02.2021 im Bereich Eschbach
  • Mittwoch 17.02.2021 im Bereich Kandel-Höfen
  • Mittwoch 24.02.2021 im Bereich Eschbach

Im Bereich der Polizeidirektion Neustadt finden wie folgt Kontrollen statt:

  • Donnerstag 11.02.2021 im Bereich Grünstadt
  • Dienstag 16.02.2021 im Bockenheim
  • Montag 22.02.2021 im Bereich Bad Dürkheim
  • Freitag 26.02.2021 im Bereich Haßloch

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kontrollen auch außerhalb der genannten Zeiten und Örtlichkeiten stattfinden.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 1. Februar bis 7. Februar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 1. Februar: Edigheim, Pfingstweide und Oppau
  • Dienstag, 2. Februar: Süd, Mitte und Nord
  • Mittwoch, 3. Februar: Maudach, Süd und Friesenheim
  • Donnerstag, 4. Februar: Oggersheim, Rheingönheim und Ruchheim
  • Freitag, 5. Februar: Gartenstadt, Nord und Mundenheim
  • Samstag, 6. Februar: Friesenheim und West

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
28.01.2021

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 1. bis 5. Februar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 1. bis 5. Februar in folgenden Straßen mobile Geschwindigkeitskontrollen durch:

  • Auf dem Sand
  • Badener Straße
  • Badenweilerstraße (Spielstraße)
  • Bäckerweg
  • Kloppenheimer Straße
  • Kolmarer Straße
  • Mannheimer Straße
  • Offenburger Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Sachsenstraße
  • Schwabenstraße
  • Seckenheimer Hauptstraße
  • Straßburger Ring
  • Thüringer Straße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
28.01.2021

Geschwindigkeitsmessung / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 25. bis 29. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 25. bis 29. Januar in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • An der Radrennbahn
  • Atterseestraße
  • Carl-Benz-Straße
  • Herbststraße
  • Im Hummelhorst
  • Käfertaler Straße
  • Külsheimer Straße
  • Leutweinstraße
  • Mainstraße
  • Mallaustraße
  • Mosbacher Straße
  • Murgstraße
  • Osterburker Straße
  • Relaistraße
  • Rheinauer Ring
  • Rotterdamer Straße
  • Sudetenstraße
  • Wachenburgstraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
25.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 25. Januar bis 31. Januar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 25. Januar: Friesenheim, Nord, und Süd
  • Dienstag, 26. Januar: Gartenstadt, Maudach und Rheingönheim
  • Mittwoch, 27. Januar: Edigheim, Pfingstweide und Friesenheim
  • Donnerstag, 28. Januar: Mitte, Süd und Mundenheim
  • Freitag, 29. Januar: Oggersheim, Ruchheim und Nord
  • Samstag, 30. Januar: Oggersheim und Friesenheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
25.01.2021

Radarkontrollen / Blitzer

Geschwindigkeitskontrollen für die Woche vom 18. bis 22. Januar

(Mannheim) – Die Stadt Mannheim führt vom 18. bis 22. Januar in folgenden Straßen Radarkontrollen durch:

  • Alphornstraße (Neckarschule)
  • Belfortstraße (Wilhelm-Wundt-Schule)
  • Bürgermeister-Fuchs-Straße
  • Brunhildestraße
  • Dammstraße
  • Ernst-Barlach-Allee (Johann-Peter-Hebel-Schule)
  • Franz-Gelb-Weg
  • Gartenfeldstraße (Humboldt Schule)
  • Grete-Fleischmann-Straße
  • Hans-Thoma-Straße
  • Karlsternstraße
  • Langstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Luisenstraße (Schiller Schule)
  • Lutherstraße (verkehrsberuhigter Bereich)
  • Mallaustraße
  • Niederfeldstraße
  • Rheingoldstraße
  • Rottfeldstraße
  • Schulstraße
  • Voltastraße
  • Wörthstraße

Kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Messstellen sind aus aktuellem Anlass möglich.

Stadt Mannheim
18.01.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 18. Januar bis 24. Januar 2021

(Ludwigshafen) – Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 18. Januar: Nord, Pfingstweide und Mitte
  • Dienstag, 19. Januar: Oppau, Mundenheim und Oggersheim
  • Mittwoch, 20. Januar: Maudach, Süd und Edigheim
  • Donnerstag, 21. Januar: Friesenheim, Ruchheim und Mitte
  • Freitag, 22. Januar: Mundenheim, Rheingönheim und Pfingstweide
  • Samstag, 23. Januar: Oggersheim und Friesenheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen
18.01.2021

Maimarkt Mannheim

Klassischer Maimarkt Mannheim im April
kann nicht stattfinden

Wegen Corona-Entwicklung – Anstelle der Großveranstaltung ist ein 5-tägiger „Maimarkt spezial“ rund um Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 geplant

Mannheim – In Normalzeiten ist der Maimarkt Mannheim mit 340.000 Besuchern und 1.400 Ausstellern Deutschlands größte Regionalmesse, beliebter Treffpunkt der Menschen und wichtige Plattform für Handel, Handwerk, Gewerbe und Gastronomie. Und laut Kalender hätte er vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfinden sollen.

„Aber von Normalzeiten sind wir weit entfernt“, betont Messe-Chefin Stefany Goschmann. „Angesichts der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen fasst die Politik einen Lockdown bis Ostern und verschärfte Maßnahmen ins Auge. Für die Stadt Mannheim, mit der wir uns eng abstimmen, und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft ist es daher absehbar, dass eine Großveranstaltung wie der Maimarkt Mannheim in seiner klassischen Form Ende April sicher nicht öffnen kann.“

Als Alternative plant die Mannheimer Ausstellungsgesellschaft einen kleineren, 5-tägigen „Maimarkt spezial“ vom 23. bis 27. Juni 2021 rund um Bauen – Umwelt – Energie. „Wir können dafür sehr großzügig Hallen und Freigelände nutzen und unsere Erfahrungen in der praktischen Umsetzung von Messe-Hygienekonzepten einbringen“, so Stefany Goschmann weiter. Das Themenspektrum des „Maimarktes spezial“ ist weit gefächert und reicht von Bauen, Renovieren über Handwerk, Umwelttechnologien bei Energiegewinnung und Mobilität bis hin zu beratenden Institutionen und Unternehmen.

www.maimarkt.de

Text: MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH Foto: Speyer 24/7 News
14.01.2021