Ludwigshafen

Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021: Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf

Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden. Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen, Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.

„Wir unterstützen gerne die Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates ist.

Bis zum 30. September 2021 werden Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter www.kriminalpraevention.rlp.de entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Da die Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100 überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.

„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.

Gemäß der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien – in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt. Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.

Die übrigen Regelungen der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Steinruck kündigte an, dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll. „Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100 sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

In verschiedenen Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt 3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung, wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher 196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.

Auch über die Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an. Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Im Stadtgebiet bieten beispielsweise unter anderem Apotheken und private Zentren diesen Testservice an. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC

Hilfsangebote zum Umgang mit der Pandemie

Die Corona-Pandemie und ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu meistern“, erklärt Steeg.

Auf der städtischen Homepage sind unter dem nachfolgenden Link neben Tipps zum Umgang mit der Pandemie zudem hilfreiche Kontakte und Nummern wie beispielsweise des Krisentelefons, des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons und der Telefonseelsorge, aufgeführt, die wertvolle Unterstützung bereitstellen können: https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/tipps-fuer-die-seelische-gesundheit

Weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Derzeit drei Impfstraßen in der Walzmühle in Betrieb

Im Impfzentrum Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.

Das Impfzentrum unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen auf Flyern

In den vergangenen Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.

Die Stadtverwaltung warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen Informationen angefordert und nachgefragt werden können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ortsvorsteherbüro geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Frische Ideen für die City

Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.

Es handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.

„Ich freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.

Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte, unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.

Lage des Untersuchungsgebietes

Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.

Reicherthaus kann saniert und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden

Bereits während der Sanierung der Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder- und Jugendbibliothek und die Sanierung des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden. Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster, insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue Aufenthaltsqualität

Die Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet, das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.

Das förmliche Verfahren:

Vorbereitende Untersuchungen

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.

Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Anschluss erarbeitet die Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.

Rahmenplan

Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen. Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.

Sollte dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die Stadterneuerungsmaßnahme wirken.

Das Planungsbüro

Das Team zur Bearbeitung des ISEK Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.

Die Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen und Workshopverfahren.

Das Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt, reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.

Drittes Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.

Herausforderung Innenstadtentwicklung

Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.

Zuletzt informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal 250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.

Die LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner Platz.

Ansprechpartner für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz, Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
29.03.2021

Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21. Mai möglich

Der Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut & Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.

Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.

In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.

Wie in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch wenn ihre Texte nicht prämiert werden.

Alle Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.

Alle Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.

Der Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen organisiert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost

Anlässlich der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021, die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.

Ausgangssituation und Vorgeschichte

Für das Gebiet gilt der seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.

Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für

Geschosswohnungsbau vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden, weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren nicht weiterverfolgt wurden.

Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.

Aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches Wohnraumangebot zu schaffen.

Im September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich 25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.

Baurechtlicher Rahmen Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)

Für die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 348:

  • Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten
  • Zwingend drei Vollgeschosse
  • GRZ 0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
  • Baugrenzen, die den überbaubaren Bereich definieren
  • Flächen für Stellplätze und Garagen

Stellplätze

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.

Auf den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.

Konsequenzen bei Änderung des Baurechts

Wollte man für diese Baufelder die städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der 3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen Wohnungsbau würden entfallen.

Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro verbunden wären.

Darüber hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.

Bei einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau. Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht verhindert werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt. Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert Thewalt.

Dem gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.

Gleiches gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut werden kann.

Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Hochstraßen: Grünes Licht für Süd, mehr Sicherheit für Nord

Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann

Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist. Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch einmal intensiv untersuchen lassen.

OB Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation

„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Hochstraße Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein

Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor, welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.

Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein: Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

Thewalt: neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke

„Die planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen, die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können. Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“, betont der Bau- und Umweltdezernent.

Abriss der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft

Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch aufgearbeitet.

Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat.  Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.

Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.

Hochstraße Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren

Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen

Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt

Eine stark alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des 5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu werden.

Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt

Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
29.03.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
  • Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
  • Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
  • Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
  • Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
  • Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (25.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2156 ( + 35 )
Davon bereits genesen: 1933
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 189,9 ( + 57,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 25.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.03.2021

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Tägliche Testungen mittels PoC-Tests für Mitarbeiter*innen städtischer Kitas

Aufgrund eines 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen in Speyer müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden.
Die Stadt erlässt daher nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Freitag, 26. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 5. April 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 und ergänzt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bemerkt hinsichtlich der eintretenden Notbremse: „Auch wenn es uns allen schwer fällt, das öffentliche Leben wieder zurückfahren zu müssen, so ist es doch der richtige Schritt angesichts der hohen Infektionszahlen in unserer Stadt. Besorgniserregend ist, dass die Mutation der britischen Virusvariante mittlerweile einen Anteil von 76 Prozent der Neuinfektionen hat. Die dritte Welle muss daher unbedingt abgeflacht werden, um unsere Krankenhäuser und das Gesundheitsamt nicht einer noch stärkeren Belastung auszusetzen.“

  • Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
    Abweichend von der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.
  • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    Abweichend von der vorangegangenen Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sind die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben  und -baumärkten o.Ä. geöffnet, die Innenbereiche unterliegen den in der vorangegangenen Allgemeinverfügung aufgeführten Regelungen zur Kontakterfassung und den Hygienevorgaben.
  • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
  • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO lediglich für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein.
  • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

Darüber hinaus wird eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Bestelltes Essen darf in dieser Zeit nicht abgeholt werden, der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.

Sonstige Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sowie der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt.

„Dass nach der sehr kurzen Zeitspanne, in der Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet sein konnten, ist dieser Rückschritt für unsere Kulturschaffenden natürlich ein schwerer Schlag. Umso wichtiger ist es, die Infektionszahlen schnellstmöglich zu senken. Zum einen, indem wir alle unsere Kontakte noch stärker reduzieren, zum anderen mit einer stringenten Schnelltest- und Kontaktnachverfolgungsstrategie, die unserer Kulturszene eine langfristige Perspektive verschafft“, so Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs und ergänzt: „Solange noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, um in naher Zukunft eine Herdenimmunität in der Gesellschaft zu erreichen, sind die PCR- und Schnelltests hier in Speyer unser Schlüsselinstrument in der Pandemiebekämpfung. Daher hat die Stadt beschlossen, kostenlose Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten ab dem 29. März täglich anzubieten, und richtet ihre dringende Empfehlung an die freien Träger von Kitas, dies ebenso zu handhaben.“

Zu beachten ist, dass zu den Regelungen, die an eine Inzidenz zwischen 50 und 100 geknüpft sind, zurückgekehrt werden kann, wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Die Allgemeinverfügung der Stadt sowie alle weiteren Informationen sind unter www.speyer.de/corona nachzulesen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021 (unten auf der Seite)

Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.03.2021)

3. Tag in Folge Inzidenz über 100 somit greift die „Notbremse“

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2121 ( + 13 )
Davon bereits genesen: 1930
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 132,5 ( + 13,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 24.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
25.03.2021

Inzidenz erfordert Notbremse ab Freitag – Vorbereitungen für „Speyerer Tagesticket“ laufen weiter

Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Die „Notbremse“ tritt in Form einer Allgemeinverfügung gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung, die morgen veröffentlicht wird, ab Freitag, 26. März 2021, in Kraft. In der Folge müssen ab Freitag unter anderem die Außengastronomie und Museen wieder schließen und der Einzelhandel neben Abhol-, Bring- und Lieferservice wieder strengeres Termin-Shopping (Einzeltermine) einführen. Zudem muss eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr erlassen werden.

„So sehr wir uns gewünscht hätten, dass das öffentliche Leben über einen längeren Zeitraum weniger eingeschränkt werden muss, so ist die vom Land vorgesehene Notbremse eine sinnvolle und leider nötige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Erst wenn die Stadt sieben Tage infolge unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, kann wieder gelockert werden. „Wir hoffen, dass die Infektionszahlen nun rasch wieder sinken und die Maßnahmen entsprechend greifen“, so die Stadtchefin.

Unabhängig davon arbeitet die Stadt ihr Konzept zum „Speyerer Tagesticket“ weiter aus, um es in den kommenden Tagen beim Land einreichen zu können und im Falle von baldigen Lockerungen mehr Handlungsspielraum sowie mehr Sicherheit zu haben. Gemäß den heute bekannt gewordenen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden, wenn die Inzidenz in der Kommune zu Projektbeginn unter 50 liegt. Die „Notbremsen“-Regelung greift dabei aber auch weiterhin bei einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

„Wir begrüßen den Entschluss des Landes, der die Einführung eines solchen Projekts ermöglicht, wenn auch der erforderliche Inzidenzwert niedriger als erwartet eingestuft wurde. Umso mehr müssen wir die Zeit, in der die Notbremse greift, nutzen und unsere Kontakte insbesondere im privaten Umfeld auf ein absolutes Minimum reduzieren – auch in der Zeit um Ostern. Nur so können wir die vom Land gebotene Chance ergreifen, auf sichere Weise verstärkt das öffentliche Leben in unsere Stadt zurückzuholen“, appelliert die Stadtchefin an die Speyerer Bürgerschaft, betont aber auch: „Die zweite Voraussetzung, an die die Einführung des Tagestickets geknüpft ist, ist eine stringente Kontaktnachverfolgungsstrategie anhand der Luca App. Da diese an die Software des zuständigen Gesundheitsamts gebunden ist, sind wir als Kommune leider abhängig von der Integration der Luca App durch das für uns zuständige Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Stadtvorstand hat daher bereits vor zwei Wochen dem Gesundheitsamt die Anbindung an die Software nahegelegt und hofft, dass dieses den zwingend notwendigen Schritt erkennt und entsprechende handeln wird.“

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021

Corona Speyer

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (23.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2108 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1929
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 23.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.03.2021

Stadtnotizen

Stadtvorstand beschließt Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat April

Zur finanziellen Entlastung von Eltern hat der Stadtvorstand beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft pandemiebedingt ausgesetzt werden.           
Nachdem bereits im Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen wurden, fiel nun die Entscheidung, auch im April die hundertprozentige Aussetzung der Elternbeiträge zu gewährleisten.

„Da die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen mussten und es somit zu größeren Einschränkungen der Betreuungsangebote kommt, möchten wir den Familien Unterstützung bieten. Zugleich wollen wir ein Zeichen setzen, da den Familien in dieser Pandemie einiges abverlangt wird und kaum finanzielle Erleichterung erfahren“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Elternbeiträge, die per Dauerauftrag an die Stadt Speyer angewiesen werden, müssen im Februar durch die Eltern ausgesetzt werden. SEPA-Mandate hingegen werden für diesen Monat seitens der Einrichtungen aufgehoben. Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist Alexandra Oppinger, die unter 06232 14-1935 telefonisch erreichbar ist.

Eine Aussetzung der Verpflegungskostenbeiträge erfolgt nicht.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2103 ( + 34 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1923
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( + 45,5 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
23.03.2021

Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen

Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht.   
So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.

Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:

Kalenderwoche 12

Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Ab Kalenderwoche 13

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Stadt Speyer
23.03.2021

Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
  • Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
  • Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
  • Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr

Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.

In jedem Fall wird dringend um Anmeldung gebeten.

Kontakt:

Noah Sawallisch, E-Mail: noah.sawallisch@johanniter.de, Tel:  0174 1535398

Stadt Speyer
23.03.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

„Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:

Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.          

Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.

Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.

„Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Stadt Speyer
23.03.2021

Kommentar zur Coronalage in Speyer und den Bestimmungen

von Daniel Kemmerich

Bereits beim Corona Pressegespräch am Freitag zeichnete sich ab das wir, in Speyer, wohl kaum die Gastronomie am Montag öffnen werden, weil die Inzidenzen einfach zu hoch sind. Etwas überraschend kam dann am Freitagabend die geänderte Landesverordnung zur Corona Bekämpfung heraus welche eine Öffnung möglich machte.

Glücklicherweise haben die meisten Gastronomen aus den diversen Fehlentscheidungen bzw. auch unverständlichen Entscheidungen gelernt und sahen das ganze als das was es ist „ein kurzes Reanimieren an der Herz-Lungenmaschine“.

Denn wer am Montag sein Personal zurückgeholt hat, Einkäufe getätigt und geplant hat, nebenbei mal noch ein Hygienekonzept aufstellen und genehmigen lassen musste stellt Montagnachmittag fest das am Dienstag bereits alles wieder hinfällig ist. Speyer ist deutlich über dem Inzidenzgrenzwert von 100 (118,7) und somit sind die Außen Gastronomien wieder zu schließen.

Wir beglückwünschen daher alle Gastronomen die, mit „Hirn & Verstand“, erst einmal abgewartet haben, wie es sich wirklich weiterentwickelt.

Was wir nun absolut nicht verstehen können ist, wie einerseits die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, am Freitag, noch selbst sagt das ihr Infektionsketten in Kitas Sorge bereiten und dass sie davon ausgeht, dass wir über eine Inzidenz von 100 steigen werden… andererseits selbst, die Stadt Speyer, in Facebook als gesponserte Werbung, lanciert wie schön es doch ist in Speyerer Geschäften einzukaufen und das ohne Termine.

Man könne nun argumentieren das dies als Wirtschaftsförderung und Unterstützung der Einzelhändler zu werten wäre. Doch gehen wir davon aus das diese auch lieber ein wenig länger ohne Terminshopping Kunden/innen bedient hätten statt nun nur noch mit Terminen.

Wir finden… wer gezielt Kundschaft aus anderen Regionen, die ja nicht ohne Grund nur Terminshopping oder gar keines haben, anlockt… der weiß genau, dass er damit schnell die Freiheiten der eigenen Bevölkerung verspielt.

23.03.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Landtagswahl 2021

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 52 – Wörth

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).

Dr. Katrin Rehak-Nitsche  SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).

Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.

Wichtig: Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften.

Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel. 07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel. 07274/53 380 oder 07274/53 189.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronavirus

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100

Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung

Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown

„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:

Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:

1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:

Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).

Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient werden.

Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:

Verboten sind Dienstleistungen in diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

Weiterlesen unter: https://speyer24news.com/?p=34329

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Gemeinsam gegen Corona

„Die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 110.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
           
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 157 11 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 0 15 0
  Summen 285 13 253 19
Wörth Maximiliansau 156 8 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 590 61 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 211 37 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 29 5 23 1
  Summen 378 58 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 59 7 52 0
  Jockgrim 196 29 162 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 122 17 102 3
  Summen 420 66 343 11
VG Rülzheim Hördt 90 10 79 1
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 33 346 8
VG Bellheim Bellheim 296 11 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 457 34 395 28
Germersheim + So   835 91 729 15
  Summen 835 91 729 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 9 45 1
  Lingenfeld 201 16 178 7
  Lustadt 84 8 75 1
  Schwegenheim 124 11 113 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 610 50 541 19
           
  Endsummen 3962 406 3446 110

Donnerstag (18.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 109.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 156 10 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 1 14 0
  Summen 284 13 252 19
Wörth Maximiliansau 154 6 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 588 59 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 209 35 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 375 55 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 56 7 49 0
  Jockgrim 194 28 161 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 121 16 102 3
  Summen 414 64 339 11
VG Rülzheim Hördt 90 12 78 0
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 35 345 7
VG Bellheim Bellheim 294 9 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 455 32 395 28
Germersheim + So   825 82 728 15
  Summen 825 82 728 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 10 44 1
  Lingenfeld 200 15 178 7
  Lustadt 82 7 74 1
  Schwegenheim 124 12 112 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 607 50 538 19
  Endsummen 3935 390 3436 109

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2069 ( + 10 )
Davon bereits genesen: 1915
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 73,2 ( + 15,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 19.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Informationen aus der Corona Pressekonferenz vom Freitag

  • 6384 Impfungen wurden insgesamt durchgeführt
  • 609 Impfungen von Freitag (12.03.21) – einschließlich Donnerstag (18.03.21)
  • 426 Impfungen waren Erstimpfungen
  • 183 Impfungen waren Zweitimpfungen
  • Zusätzlich wurden durch mobile Impfteams 151 Impfungen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt.

Erfreulicher Weise mussten in Speyer keinerlei Termine abgesagt werden da in dieser KW keine Impfungen mit AstraZeneca vorgesehen war. Durch das Land wird zusätzlich eine Lieferung des Impfstoffes von Moderna erwartet.

  • 146 Personen ließen sich in der KW 10 in der Halle 101 testen
  • 36 Personen hiervon wurden positiv getestet
  • Die positiv Testrate beträgt damit 24,7 %
  • 65 % trugen die britische Sars-CoV 2 Variante B 1.1.7 in sich

Mit Erschrecken wurde festgestellt das sich die britische Mutation immer dominanter darstellt. Auch würden mittlerweile Kitas häufiger als Anstecksorte ausgemacht und dort seinen die Kindergartenkinder und nicht Erzieher/innen die Träger. Ein weiterer Punk, der genau beobachtet werden muß ist, dass auch nach 14 Tagen Quarantäne noch 2 Personen eine extrem hohe Virenlast in sich trugen.

Anders als es teilweise kommuniziert wurde wird am Montag (22.03.21( KEINE Öffnung der Außengastronomie erfolgen. Dies wäre generell nicht möglich da hierzu die Gesetzesgrundlage durch eine Landesverordnung fehlen würde. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Samstag erwartet.

Abschließend äußerte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nochmals wie wichtig ein eigenes Gesundheitsamt für Speyer sei. Sie würde sich dieses Anliegens als eines ihrer Hauptziele in ihrer Amtszeit annehmen.

Speyer 24/7 News
20.03.2021

Kommunalpolitik Speyer

Zustimmung zur städtischen Corona Politik

Bianca Hofmann, 1.Stellv. Vorsitzende FDP KV Speyer

Sehr geehrte Frau Seiler,

die Corona Pandemie bringt viele Bereiche unseres städtischen Lebens in Bedrängnis und in Existenznöte. Momentan sind nach wie vor der Einzelhandel, die Gastronomie, der Kulturbereich wie auch Vereine stark betroffen. Auch Fitnessstudios, die Gesundheitsprävention betreiben sind geschlossen. Darüber hinaus treten nun vermehrt Infektionen in den Bereichen Schulen und Kitas auf.

Mit Freude haben wir von der FDP Speyer Ihre Bemühungen um die Luca App für den Einsatz hier in Speyer verfolgt. Tübingen hat gezeigt, dass eine Strategie aus Testen und Nachverfolgung Öffnungsmöglichkeiten generiert. Auch Frau Dreyer plädiert nun für das Testen von Strategien in Modellregionen.

Wir von der FDP Speyer möchten Ihnen unsere volle Unterstützung für eine Bewerbung zu solch einer Modellregion aussprechen!

Speyer ist bereits im März 2020 einen eigenen Weg mit dem Testzentrum in der Halle 101 gegangen. So sehen wir unsere Verwaltung, die Stadt Speyer, die Feuerwehr und den medizinischen Dienst in Speyer gut aufgestellt, um das Projekt einer Modellregion anzugehen. Speyer kann hiervon nur profitieren!

Unsere Unterstützung für diesen Weg sei Ihnen hiermit zugesichert.

Mit freundlichen Grüßen und im Namen der FDP Speyer

Bianca Hofmann

1.Stellv. Vorsitzende FDP KV Speyer

19.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.03.2021)

Erstmals wieder Corona Warnstufe Rot überschritten (Inzidenz 50 +)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2059 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1912
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 57,4 ( + 11,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.03.2021

Ludwigshafen

50. Todestag von Friedrich Wilhelm Wagner: Stadt gedenkt ihres Ehrenbürgers

Mit einer Gedenkzeremonie an seinem Grab auf dem Hauptfriedhof hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch, 17. März 2021, aus Anlass seines 50. Todestages an ihren Ehrenbürger Friedrich Wilhelm Wagner erinnert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und die Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Marlene-Charlotte Siegel, legten an Wagners Grab Kränze nieder. Friedrich Wilhelm Wagner wurde am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen geboren, am 15. Dezember 1961 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt, dessen zweiten Senat er bis 1967 vorstand. 1964 wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Am 17. März 1971 verstarb Wagner in seiner Geburtsstadt. Der Freireligiösen Gemeinde gehörte Wagner schon seit seiner Kindheit an. Wie viele Sozialdemokraten seiner Zeit war er eng mit der Gemeinde verbunden.

Marlene-Charlotte Siegel, Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und OB Jutta Steinruck

„Der Lebensweg von Friedrich Wilhelm Wagner ist der eines aufrechten Demokraten und eines herausragenden Juristen, dessen Wirken mit der Berufung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gekrönt wurde. Seiner Heimatstadt Ludwigshafen war er zeitlebens aufs Engste verbunden. Hier engagierte er sich unter anderem als Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, ein Amt, das er erst mit der Berufung nach Karlsruhe niederlegte. Er gehörte neben dem Stadtrat demokratisch gewählten Parlamenten auf allen Ebenen an, dem Reichstag, dem Landtag von Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Bundestag. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Friedrich Wilhelm Wagner, nachdem er während der Diktatur des Nationalsozialismus Verhaftung, Flucht und Exil durchleben musste, eine der prägenden Gestalten der demokratischen Wiedergeburt Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war. Mit seinem Leben und Wirken kann er uns heute noch ein Beispiel sein in seinem Einsatz für seine Heimatstadt und unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat,“ erklärte OB Jutta Steinruck.

Kurzbiografie von Friedrich Wilhelm Wagner

Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft sowie der Philosophie in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg. 1917 Mitglied der MSPD, 1919 Vorsitzender des Ortsvereins Ludwigshafen, 1921 Mitglied der Bezirksleitung Pfalz. 1922 Eröffnung einer Rechtsanwaltspraxis in Ludwigshafen. 1927 stellvertretender pfälzischer Bezirksvorsitzender der SPD und Gauführer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in der Pfalz. 1930 Mitglied des Reichstags, 1933 verhaftet, anschließend Flucht über die Schweiz nach Frankreich. 1936 geschäftsführender Vorsitzender der Zentralvereinigung der deutschen Emigration mit Sitz in Paris, 1938 Präsident der Landesgruppe der deutschen Sozialdemokraten in Frankreich.

1940 Flucht vor der Wehrmacht nach Südfrankreich, anschließend über Spanien und Portugal 1941 Emigration in die USA. Dort im Vorstand der deutschen Gruppe der Social Democratic Federation arbeitete Wagner bis zu seiner Ausreiseerlaubnis im November 1946 als Bibliothekar. Februar 1947 Ankunft in Ludwigshafen; März 1947 Wiedereröffnung der Anwaltspraxis sowie erneut Mitglied des Bezirksvorstandes der pfälzischen SPD und der Unterbezirksleitung Ludwigshafen. 1947 bis 1949 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, 1947/48 Verteidigung von Dr. Carl Wurster im I.G. Farben-Prozess, 1948/49 Mitglied im Parlamentarischen Rat, ab November 1948 wieder Stadtrat in Ludwigshafen, ab 1949 Mitglied des Bundestags, ab 1958 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. 1959 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz, 1961/62 Vorsitzender SPD-Bezirkes Pfalz. Am 15. Dezember 1961 Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach seinem Amtsantritt legte er Anfang 1962 alle politischen Funktionen nieder und gab seine Mandate zurück. 1964 Ehrenbürger der Stadt Ludwigshafen. 1967 Ruhestand. 1970 Gründungsmitglied der Loge „Pylon am Rhein“ in Ludwigshafen. Friedrich Wilhelm Wagner starb am 17. März 1971 in Ludwigshafen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Das Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen bietet kostenfrei Bühne für Video- und Streaming-Projekte

Zur Unterstützung der lokalen Kulturszene stellt das Kulturbüro Kunst- und Kulturschaffenden aus Ludwigshafen Ressourcen wie Bühne und Equipment kostenfrei für Video- und Streaming-Projekte zur Verfügung. Denkbar sind digitale Tutorials oder Auftritte, Lektionen im Tanz sowie Performances und Experimente mit dem Medium Video.

Der zur Verfügung gestellte Raum hat die Größe von etwa 150qm. Die Größe der Bühne umfasst 30qm. Als Lichttechnik stehen 8 Stufenlinsen, 4 LED Spots und 12 PAR 54 zur Verfügung. Im Bereich der Tontechnik ist ein 12 Kanal Mischpult vorhanden. Mikrofone werden auf Anfrage gestellt.

Das Videoequipment sollte dagegen nach Möglichkeit selbst mitgebracht werden.

Auf Anfrage kann zusätzlich ein Techniker das Projekt begleiten, das nötige Videoequipment zur Verfügung gestellt werden und die Nachbearbeitung der jeweiligen Signale zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt werden.

Die Kosten für zusätzliches Equipment und Personal müssen allerdings von den Nutzer*innen übernommen werden.

Anfragen zu detaillierteren Informationen und Anmeldungen nimmt Holger Wieneke, technischer Sachbearbeiter des Kulturbüros, per Mail entgegen: holger.wieneke@ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Stadtbibliothek: Besuch mit Terminvereinbarung

Die Stadt Ludwigshafen hat mit Wirkung vom Mittwoch, 17. März 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Stadtbibliothek und die Stadtteil-Bibliotheken hat. Nutzer*innen müssen sich ab sofort für den Bibliotheksbesuch anmelden und vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist für alle Bibliotheken möglich unter der zentralen Telefonnummer 0621 504-2605. Die Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben: für die Zentralbibliothek und Kinderbibliothek in der Bismarckstraße 44-48 von dienstags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr, und für die Stadtteil-Bibliotheken zu folgenden Öffnungszeiten: Edigheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Friesenheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Gartenstadt: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Mundenheim: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oggersheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oppau: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Rheingönheim: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Ruchheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. Beim Besuch der Bibliotheken müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden, außerdem gelten Abstands- und Hygieneregelungen.

Darüber hinaus setzt die Stadtbibliothek ihren kontaktlosen Ausleihservice „Books to go“ fort. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer*innen gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Zentralbibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Baustelle nach Kontrolle versiegelt

Eine gemeinsame Kontrolle am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, durch Einsatzkräfte der Stadtverwaltung – Bauaufsicht und Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit – sowie der Polizei folgte die Schließung einer Baustelle im Hemshof. Dortige Bauarbeiten waren trotz eines zuvor angeordneten Baustopps weitergeführt worden. Zudem waren Arbeiter vor Ort in einem nicht zumutbaren Matratzenlager untergebracht, welches geräumt wurde. Einer der angetroffenen Arbeiter versuchte seine wahre Identität mit einem gefälschten Ausweis zu verschleiern. Er wurde daraufhin von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um seine Identität festzustellen. Gegen ihn wird wegen Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Auf Anordnung der Bauaufsicht erfolgte die Versiegelung der Baustelle.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Wieder Online-Termine für die Bürgerbüros buchbar

Im Bürgerbüro Rathaus sowie den drei Außenstellen Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können seit Montag, 15. März 2021, wieder online Termine gebucht werden. In allen Bürgerbüros haben die Bürger*innen die Möglichkeit, für die bevorstehende und die kommenden drei Wochen, Termine zu vereinbaren. In den Außenstellen beantragte Dokumente können dort ausschließlich mit einem zuvor online zu vereinbarenden Termin abgeholt werden. Alternativ können Dokumente auch im Rathaus an der Infothek ohne Termin abgeholt werden, falls sich die Antragsteller*innen bereits bei der Beantragung dafür entscheiden.

Wenn die vorhandenen Termine vergeben sind, können in dringenden und unaufschiebbaren Fällen telefonisch Termine vereinbart werden, da im Telefongespräch die Wichtigkeit des Anliegens abgeklärt wird. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass grundsätzlich jeder Bürger*innen die Chance hat, einen Termin zu buchen, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen

„Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“ – Online-Vortrag der VHS

Dr. Klaus-Jürgen Becker (Stadtarchiv Ludwigshafen) hält am Mittwoch, 24. März 2021, ab 19 Uhr per Live-Streaming auf dem YouTube-Kanal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen den Vortrag „Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“.

Dr. Becker beleuchtet darin nicht nur den industriellen Wandel der Chemiestadt, sondern auch den sozialen Wandel anhand von Informationen zur Arbeiterbewegung.

Der Vortrag ist kostenfrei und wird auf dem YouTube-Kanal der VHS gezeigt unter folgendem Link: https://www.youtube.com/channel/UCRrbAsw7O4Id4kWM3otjeFg

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Online-Vorträge aus der Reihe „VHS Wissen Live“

Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet auch im aktuellen Semester wieder einige Vorträge von „VHS Wissen Live“ an. Dieser Zusammenschluss einer Vielzahl von Volkshochschulen in ganz Deutschland ermöglicht eine große Bandbreite an Themen, präsentiert von bekannten Expert*innen.

„Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly live im Museum Brandhorst“ heißt eine virtuelle Ausstellungsführung mit Achim Hochdörfer am Donnerstag, 18. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr.

Cy Twombly (1928 bis 2011) war Fotograf, Maler und Aktionskünstler. Am Dienstag, 23. März 2021, um 19.30 Uhr geht es dann weiter mit dem Vortrag „Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie krank ist der Sport?“ der Sportjournalisten Claudio Catuogno und Thomas Kistner. Prof. Dr. Andreas Eckert, Historiker und Afrikawissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beschäftigt sich in seinem Vortrag „Sklaverei: Eine globale Perspektive“ am Mittwoch, 24. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr mit der Geschichte der Sklaverei von der Antike bis heute. Zu allen Vorträgen kann man sich an der VHS Ludwigshafen anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de; mit der Anmeldung erhält man den Zugangslink zum jeweiligen Vortrag.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Corona-Virus

Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung wegen steigender Inzidenzwerte – Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen – Terminshopping in Geschäften möglich

Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.

Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht

Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.

Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Oberbürgermeisterin Steinruck: „Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen“

„Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. „Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet“, ergänzt Steinruck.

Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.

Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.

Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Derzeit keine Impfungen mit AstraZeneca-Präparat in Ludwigshafen

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca ist im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Deshalb fallen diese Woche am Dienstag, 16. März, und Freitag, 19. März 2021, insgesamt 478 – dienstags 334 und freitags 144 – Impftermine aus, bei denen Menschen das Vakzin des schwedisch-britischen Herstellers erhalten sollten. Wegen begrenzter Impfstoff­kapazitäten kann Impflingen, welche an den beiden Tagen das AstraZeneca-Vakzin erhalten sollten, nicht ersatzweise das BioNTech-Präparat verabreicht werden. Die zur Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff vereinbarten Termine werden planmäßig durchgeführt. Sobald weitere Details zur Planung im Impfzentrum vorliegen, informiert die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit.

Mit der Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Wirkstoffs war das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021