Speyer / Corona

Coronafallzahlen von Montag (01.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2010 ( + 8 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1857
Todesfälle: 78 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 01.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende

Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen.           
Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.

„Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden.“

Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.

„Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2021

Infektionsprävention: Studie untersucht Übertragungsrisiko von COVID-19 in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas

Seit dem Ende der Sommerferien in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr untersucht eine Studie unter der Leitung von Epidemiologen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wie viele weitere Infektionen ein Corona-Fall an Schulen und Kitas im Schnitt nach sich zieht. Erste Ergebnisse der fortlaufenden Studie sind jetzt auf einem Preprint-Server veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden.

Die Studie nutzt Corona-Daten aus dem offiziellen Meldewesen für Infektionskrankheiten, ergänzt um Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung durch die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter. Insgesamt flossen bislang Informationen zu 784 voneinander unabhängigen COVID-19-Erstfällen (sog. „Indexfälle“) an Schulen und Kitas in die Untersuchung ein. Diese 784 Indexfälle verursachten insgesamt 329 Folgefälle, was durchschnittlich 0,42 Folgefällen pro Indexfall entspricht.

Für 441 der 784 Indexfälle waren neben den Informationen zu Folgefällen auch genaue Angaben über die Zahl der Kontaktpersonen sowie die Anzahl der PCR-Untersuchungen unter den Kontaktpersonen verfügbar. Bezieht man diese detaillierten Informationen in die Betrachtung mit ein, ergibt sich folgendes Bild: 360 dieser 441 Indexfälle (82 Prozent) führten zu keinem Folgefall, während 81 Indexfälle zu insgesamt 196 Folgefällen führten. Mit Bezug auf die insgesamt 14.591 Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) ergibt sich daraus ein Übertragungsrisiko von durchschnittlich 1,3 Prozent beim Auftreten eines laborbestätigten COVID-19-Falles in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas zwischen September und Dezember 2020. Das bedeutet, dass sich von 100 engen Kontaktpersonen im Schnitt etwa 1-2 Personen infizierten.

Um eine Verzerrung durch unerkannte asymptomatische Folgefälle auszuschließen, wurde diese sogenannte Befallsrate zusätzlich ausschließlich auf Basis jener 13.005 Kontaktpersonen errechnet, bei denen eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2-RNA während der Quarantäne durchgeführt worden war, was zu einer vergleichbaren Schätzung des Übertragungsrisikos von 1,5 Prozent führte.

Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass das Übertragungsrisiko sehr stark von der Art der Institution und der Rolle des Indexfalles abhängt. Bei 748 der untersuchten 784 Indexfälle lagen genaue Informationen darüber vor, ob es sich um Betreuungspersonal oder Betreute handelte. Es zeigte sich, dass Infektionen bei Betreuungspersonal in Kitas im Schnitt deutlich mehr Folgefälle hervorriefen als Fälle bei Kindern in Kitas und Schulen. Außerdem belegen die Daten, dass Erzieherinnen/Erzieher in Kitas insbesondere ein Risiko für andere Erzieher/Erzieherinnen waren. Dass Kinder ihre Lehrerinnen oder Kita-Erzieher ansteckten, war dagegen ein vergleichsweise seltenes Ereignis. Im Detail:

  • Infektionen bei Erzieherinnen/Erziehern in Kitas riefen durchschnittlich 1,26 Folgefälle hervor, davon durchschnittlich 0,66 Folgefälle bei anderen Erzieherinnen/Erziehern und durchschnittlich 0,59 Folgefälle bei Kindern.
  • Infektionen bei Kita-Kindern riefen durchschnittlich 0,66 Folgefälle hervor, davon 0,28 Folgefälle bei Erziehern/Erzieherinnen und 0,38 bei anderen Kita-Kindern. Das bedeutet, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Übertragung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher etwa halb so hoch war.
  • Das Übertragungsgeschehen an Schulen war insgesamt deutlich geringer als in Kitas. Eine Infektion in den Reihen des Lehrpersonals rief im Schnitt 0,50 Folgefälle hervor, während eine Infektion unter Schülerinnen/Schülern zu 0,17 Folgefällen führte, davon lediglich 0,004 in den Reihen des Lehrpersonals.

Bei der Interpretation der Daten muss einerseits berücksichtigt werden, dass es sich wahrscheinlich um eine Überschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens an Schulen und in Kitas handelt, da die Studie nicht sicher zwischen Übertragungen an der Schule oder zwischen Schulkameradinnen und Schulkameraden in der Freizeit unterscheiden kann. Andererseits bleibt unklar, wie sich eine weitere Ausbreitung von Corona-Mutationen in Zukunft auf das Übertragungsrisiko in Bildungseinrichtungen auswirken wird. Hinweise darauf kann erst die zukünftige Ermittlung der Befallsrate nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Rheinland-Pfalz bringen.

Die bisherigen Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Hygienekonzepten ein besonderes Augenmerk auf Kontakte zwischen Erzieherinnen/Erziehern, auch außerhalb der Betreuungssituation (z.B. in Pausen- und Besprechungsräumen) gerichtet werden sollte. Das Potenzial zur Reduktion der Infektionslast scheint dort am größten. Hierbei könnten neben allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der gezielte Einsatz von Testungen und der Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus wichtige Maßnahmen sein.

Hintergrund

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz koordiniert die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Global Health der Universität Heidelberg. Verantwortliche Autoren sind Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger vom Landauer Institut für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes. Die Vorabveröffentlichung der Studie in englischer Sprache ist unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2 zu finden, eine Zusammenfassung auf Deutsch gibt es hier als PDF.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Corona und Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (26.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2002 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1848
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( – 7,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 26.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
27.02.2021

Stadtnotizen

Unterstützung für Familien: Angebote der Frühen Hilfen trotz Lockdown

Die Fachkräfte der Frühen Hilfen Speyer sind auch während des Lockdowns für alle werdenden Eltern, alleinerziehende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahren, die in Speyer wohnhaft sind, erreichbar.

Für Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten drei Lebensjahre des Kindes bieten die beiden Mitarbeiterinnen Daniela König und Doris Münster folgende Unterstützungsangebote:

  • Beratung und Unterstützung beim Finden der geeigneten Hilfe
  • Beratung von Eltern mit seelischen Problemen rund um die Geburt des Kindes
  • Willkommensbesuche: Speyerer Eltern erhalten als Willkommensgruß zur Geburt ihres Kindes einen hochwertigen Schlafsack und die Willkommensmappe
  • Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin: Bei Bedarf begleiten die Fachkräfte die Familien im ersten Lebensjahr des Kindes
  • Ehrenamtliche Familienpatinnen unterstützen die Familien im Alltag

Alle Angebote stehen kostenlos zur Verfügung.

Telefonisch sind die Frühen Hilfen von Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und mittwochs von 14 bis 16 Uhr erreichbar unter Tel. 06232/1429-24 oder -25 bzw. per E-Mail unter fruehehilfen@stadt-speyer.de.

Persönliche Kontakte können vorab nach Absprache vereinbart werden: Die Abstands- und Hygieneregeln werden selbstverständlich eingehalten.

Stadtverwaltung Speyer
27.02.2021

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (25.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2001 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 1844
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 49,4 ( + 3,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 25.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.02.2021

Stadtnotizen

Am Samstag auch Grünabfallcontainer nutzen

Das schöne Wetter treibt die Leute in die Gärten. Deshalb sind die Abfallwirtschaftshoftermine für Freitag und Samstag schon ausgebucht.

Sind nur Grünabfälle zu entsorgen, dann stehen am Samstag, 27.02.2021, die Grünabfallcontainer in der Josef-Schmitt-Straße/Nähe Berufsschule und auf dem Heinrich-Lang-Platz in Speyer Nord zur Verfügung.

Die Entsorgungsbetriebe Speyer bitten darum, den Grünschnitt hoch aufstapeln, damit der Platz gut ausgenutzt wird. Die Container werden einmal während der Standzeit zwischen 8 und 13 Uhr gewechselt.

Bitte Abstände einhalten und Mund-Nase-Schutz tragen!

Stadtwerke Speyer GmbH
26.02.2021

Verkehrsnotizen

Ulmenweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Ulmenweg auf Höhe der Hausnummer 15a ab Montag, 8. März bis voraussichtlich Mittwoch, 7. April 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
26.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1996 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 23.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Stadtnotizen

Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung

Am Dienstag, 23. Februar 2021 hat die Stadt Speyer den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan. 

„Ich begrüße die Genehmigung des Haushaltes, die dafür sorgt, dass wir handlungsfähig bleiben, um auch zukünftig schnell und zielgenau auf neue Entwicklungen reagieren zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Bedingt durch die Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden Herausforderungen hatten wir im letzten Jahr und werden auch in diesem Jahr deutliche Mehrausgaben haben. Dadurch, dass die Stadt Speyer aufgrund der Berechnungsmethode keinen Gewerbesteuerausgleich erhalten wird, werden wir coronabedingt anfallende Zusatzkosten zunehmend mit Geldern aus dem städtischen Haushalt decken müssen. Neben einem genehmigten Haushaltsplan ist es daher umso wichtiger – und das habe ich an dieser Stelle schon im letzten Jahr gefordert – dass die Kommunen bei der Erfüllung von Bundes- und Landesaufgaben auskömmlich finanziert werden“, so die Stadtchefin weiter. 

Die städtische Kämmerei wird in den kommenden Tagen eine genaue Prüfung der Genehmigung vornehmen und nachgeforderte Unterlagen bei der ADD einreichen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden weitere Erläuterungen für die Öffentlichkeit folgen.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021

Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern

Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof:

Die Trauerhalle ist für Trauerfeiern ab dem Montag, 01. März 2021 wieder geöffnet.

Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Trauerfeier- und Bestattungstermine in Traueranzeigen.

Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren (max. 20 Personen). Die Trauerhalle ist mit insgesamt 20 Stühlen bestuhlt, die in einem einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern stehen. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste. Die Empore und der Arkadenbereich sind gesperrt. Livemusik und Gesang ist bei TF in der TH nicht gestattet.

Die Trauerhalle darf nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden.

Beim Betreten der Trauerhalle ist von den angebotenen Händedesinfektionsmittelspendern Gebrauch zu machen.

Anlieferung von Blumen und Trauerdekoration darf nur von Befugten bis 09.00 Uhr erfolgen. Der Aufenthalt Im Innenhof und TH-Bereich ist ausschließlich den Bestattungsinstituten und deren Mitarbeiterschaft für die jeweils nächsten TF und Beisetzung erlaubt. Die Öffnung der Türen zur Trauerhalle für Gäste erfolgt erst ca. 10 Min. vor Beginn der Trauerfeier.

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP 2-Maske) ist Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude durch Besucher.

Die med. Maske muss beim Betreten und Verlassen der Trauerhalle und auch während der Trauerfeier nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen getragen werden.

Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den mitkommenden Gästen der Trauergesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne dieses Kontaktformular ist ein Betreten der Trauerhalle nicht möglich. Dieses Kontaktformular wird chronologisch in Ordnern abgeheftet, aufbewahrt und dann nach Ablauf einer Frist von vier Wochen vernichtet.

Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.

Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt und die Sandschale am Grab ohne Schippe. Das Aufstellen von Kondolenzständern bzw. die Auslage von Kondolenzlisten ist derzeit leider nicht möglich.

Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.

Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.

Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.

Seit Januar 2021 wurde der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine pro Woche angeboten werden können.

Montags bis Donnerstag: je 3 Erdbestattungen um 10.00, 11.30 und 13.00 Uhr

Zusätzlich noch von Montags bis Donnerstag je 2 Urnenbeisetzungen um 14.30 und 15.30 Uhr

Freitags werden ausschließlich 3 Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr

Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.

Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf von max. 2 befugten Personen mit medizin. Maske das Büro zeitlich limitiert betreten werden.

Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus. Wir bitten Grabaussuchtermin immer mit dem FH-Büro zeitlich im Voraus abzustimmen.

Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232 / 14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de bzw. friedhof@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021

Speyer / Corona

Nachrückerliste: Impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren können sich melden

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, freiwillig auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

„Seit Beginn der Impfungen verfahren wir auf diese Weise und haben so erreicht, dass im Impfzentrum Speyer bisher alle zur Verfügung stehenden Dosen auch tatsächlich verbraucht werden konnten. Wir impfen derzeit mit den Impfstoffen von Biontech und Astra Zeneca. Nur ersterer kommt für den Personenkreis über 80 Jahren in Frage und sollte daher zumindest im Moment noch primär für diesen verwendet werden, um möglichst schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen. Ich möchte die Bürger*innen über 80 Jahren, die bisher noch nicht geimpft wurden oder die noch keinen Impftermin erhalten haben, ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf die Liste setzen zu lassen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Neben dem Alter ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de. Alternativ ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0 62 32 – 14 11 62 möglich.

Stadt Speyer
24.02.2021

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (23.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1993 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 77 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( – 5,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 23.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
23.02.2021

Stadtnotizen

Stadt ermöglicht anlassbezogene mobile PCR-Reihentestung an Salierschule

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass am Montag ein Schüler aus der Notbetreuung der Salierschule positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Da nach Einschätzung des Gesundheitsamtes alle Hygienevorschriften eingehalten wurden, wurden keine Quarantänemaßnahmen für die Mitschüler*innen und Lehrkräfte erlassen, die vergangene Woche mit dem betroffenen Schüler Kontakt hatten. Zudem sah das Gesundheitsamt keine Veranlassung für eine Reihentestung, weil zwischen Test und Erhalt des Testergebnisses mehr als 48 Stunden vergangen waren.
Um aber mögliche SARS-CoV-2-Infektionen frühzeitig zu erkennen, sieht die Stadtverwaltung eine umfassende Reihentestung als unerlässlich an und hat allen betroffenen Lehrkräften bzw. Betreuer*innen und Schüler*innen eine freiwillige und kostenlose PCR-Testung angeboten. Auch die Kosten für eine Untersuchung der Tests auf Mutanten werden von der Stadt getragen.

Die Stadtverwaltung steht mit dem Gesundheitsministerium bezüglich der Regelung zur Veranlassung einer Reihentestung im Austausch und regt an, diese zu überdenken.
Denn gerade wenn sich der Zeitraum zwischen Test und Testergebnis über ein Wochenende und somit mehr als 48 Stunden erstreckt, wird eine unverzügliche Reihentestung verhindert und das Risiko einer Verbreitung des Virus somit erhöht.

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Verkehrsnotizen

Ahornweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Ahornweg auf Höhe der Hausnummer 23 ab Montag, 1. März bis voraussichtlich 31. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

L 528 – Neubau der Ranschgrabenbrücke – Update zum Baufortschritt

Die Arbeiten an der Ranschgrabenbrücke im Zuge L528 zwischen Speyer und Böhl-Iggelheim schreiten voran. Über die notwendige Maßnahme informierte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bereits im November 2020.

Der Abriss des Altbauwerks sowie das Rammen der Spunddielen, auf denen das neue Bauwerk gegründet sein wird, ist bereits erfolgt. Auf Grund der kalten Witterung der vergangenen Wochen mussten temperaturabhängige Arbeiten wie das Betonieren der Sauberkeitsschicht, der Kopfbalken sowie die darauf aufbauenden Arbeiten verschoben werden und können erst in den kommenden Tagen und Wochen erfolgen. Dadurch entstehen geringfügige Verzögerungen wodurch das Bauende voraussichtlich im Mai liegen wird.

Der LBM Speyer bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Landesbetrieb Mobilität Speyer
23.02.2021

Speyer / Corona

Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende – Rücksicht und Vorsicht weiterhin nötig

Am vorigen Wochenende stellte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

Mit Blick auf die wieder leicht ansteigenden Infektionszahlen bittet die Stadtverwaltung um Rücksicht und Vorsicht bei allen Aktivitäten, bei denen viele Menschen in der Natur zusammenkommen.

„Die frühlingshaften Temperaturen nach den langen Wintermonaten haben die Menschen vor die Tür gelockt, was ich sehr gut verstehen kann. Allerdings kam es auf mehreren öffentlichen Plätzen zu Ansammlungen, die mit unseren Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht im Einklang stehen. Wir befinden uns noch immer im Lockdown und nach den derzeitigen Infektionszahlen ist leider noch keine Entspannung Sicht“, bemerkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf das Mutationsgeschehen in Speyer, aber auch im benachbarten Landkreis Germersheim.

An den Wochenendtagen sind zahlreiche Personen am Rheindamm, auf Spielplätzen und auf der Maximilianstraße vom Ordnungsdienst auf die (korrekte) Tragweise der Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen und des Abstands zu anderen Personen hingewiesen worden. Obwohl der Großteil Verständnis zeigte, waren leider auch einige „unbelehrbare“ Personen unterwegs.

Mitnehmen JA… in der Stadt essen NEIN!

„Da der Straßenverkauf und somit auch der Verkauf von Speiseeis zugelassen ist, wurden auf Streifgängen des KVD etliche Menschen auf der Maximilianstraße beobachtet, die ein Eis verzehrten. So sind allein am Samstag auf der Maximilianstraße zum Zeitpunkt der Kontrollen 98 Personen ohne den korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen worden. Im Innenstadtbereich herrscht gemäß Allgemeinverfügung aber noch immer Maskenpflicht“, klärt Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann auf und appelliert an die Bürger*innen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

„Andernfalls müssen leider Konsequenzen gezogen werden, die mit Schließungen bzw. Sperrungen öffentlicher Anlagen und verstärkten Kontrollen einhergehen“, ergänzt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist zudem auf ein anderes dieser Tage beobachtetes Problem: „Es wurde jede Menge Abfall achtlos auf den Gehwegen oder in der Natur entsorgt, was insbesondere in Anbetracht der Vielzahl an öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar ist.“ 

Die Stadtchefin richtet daher ihren Appell an die Bürger*innen insbesondere für die nächsten Tage mit warmen Temperaturen: „Verbringen Sie gerne Zeit in der Natur und an der frischen Luft, aber bitte achten Sie darauf, dass Sie die Plätze ordentlich hinterlassen und vermeiden Sie das Aufsuchen stark frequentierter Orte. Es liegt doch in unser aller Sinne, dass wir nicht unkontrolliert auf den nächsten Lockdown zusteuern, sondern gemeinsam und mit Bedacht auf eine Lockerungsperspektive hinarbeiten.“

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Kommentar zu „Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende“

Von Daniel Kemmerich

Natürlich geht es jeden an, im Kampf gegen Corona seinen Anteil zu leisten. So ist Abstand, Niesetikette und regelmäßiges Händewaschen sowie das Minimieren von Kontakten wohl das effektivste Mittel im Kampf gegen die Coronavirus Verbreitung. Natürlich kann auch die richtige Mund-Nase-Maske viel helfen und andere schützen und bei bestimmten Masken sogar den/die Träger/in selbst.

Nun muss man aber nicht unbedingt verstehen, warum in der Speyerer Innenstadt immer noch Maskenpflicht herrscht. Die Werte sind deutlich gesunken und die Bürger/innen haben sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkung, das Alkoholverbot und die Maskenpflicht gehalten. Gut… die Innenstadt glich und gleicht noch heute einer Geisterstadt, aber umgesetzt und daran gehalten haben sich die meisten.

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt von Speyer. Damit ist Speyer eine der wenigen Städte in der Region wo es noch Pflicht ist die Maske zu tragen.
Foto: Speyer 24/7 News

Dass selbst jetzt, bei einem aktuellen Inzidenzwert von 51,4 (also ganz knapp im roten Bereich) an einer Maskenpflicht in der Innenstadt festgehalten wird, verwundert da doch sehr. Andere ehemalige Hotspots, wie beispielsweise Ludwigshafen, liegen mit 43,5 ähnlich wie Speyer, haben allerdings nicht nur die Ausgangsbeschränkung aufgehoben, sondern auch die innenstädtische Maskenpflicht.

Wer nun die Speyerer Innenstadt kennt, weiß dass man dort, anders als beispielsweise in Ludwigshafen, genügend Platz hat, um anderen Menschen aus dem Weg zu gehen und Mindestabstände locker einhalten zu können. Dass nun aber Bürger/innen drangsaliert werden, die es wagen, genüsslich ein Eis zu verzehren, grenzt schon an Unverschämtheit. Natürlich hat Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (BÜ90/Die Grünen) Recht, wenn sie auf aktuelles Recht und Vorschriften appelliert… nur wäre es einfach an der Zeit, diese Allgemeinverfügung entsprechend zu ändern.

Direkt an der Stadthalle Speyer die ja, als Impfzentrum, 24 h pro Tag bewacht wird.
Foto: Jolio Zrelli

Und wenn schon kontrolliert wird, sollte dies nicht unbedingt beim gefahrlosen Spaziergang, mit genügend Abstand zu anderen, in der Innenstadt passieren, sondern z.B. dort, wo angeblich sogar ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr eingesetzt ist… am Speyer Impfzentrum in der Stadthalle. Denn dort genießen scheinbar einige Personen (den Bechern nach zu urteilen mindestens 4) gemütlich ihre Pizza, ihren Vodka sowie zig Zigaretten und wohl auch anderes… aber bestimmt coronakonform mit Maske und nicht wie die „bösen Eis essenden Passanten in der Innenstadt“. Und wer nun kommt mit „Man kann ja nicht immer und überall sein…“ bei 3 Pizzen, einer Flasche Vodka und 2 Schachteln Zigaretten ist davon auszugehen, dass es bestimmt kein kurzer Aufenthalt war, sondern wohl ein längerer.

Bestimmt „nicht nur“ gegen Corona-Auflagen verstoßen sondern auch gegen das Alkoholverbot und wahrscheinlich auch das BTMG.
Foto: Jolio Zrelli

Da wir u.a. auch abends mit unserem Hund raus müssen und gerne durch das Woogbachtal laufen, stellen wir auch dort, mit dem schöneren Wetter, meist jugendliche Gruppen fest, die gerne mal ein „selbstgedrehtes Zigarettchen“ kreisen lassen und natürlich dicht auf dicht stehen. Oder im dortigen Park gemütlich diversesten Alkoholika frönen. Wir haben für diesen jugendlichen Übermut Verständnis, auch wenn er sämtlichen Corona Regeln zugegen läuft. Nur finden wir auch dass, wenn etwas kontrolliert werden soll, dann doch wohl eher solche „Spots“ als harmlose Menschen in der Fußgängerzone beim Eis essen.

Foto: Jolio Zrelli Lektorin: ank
23.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1990 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 74 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( – 11,9 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.02.2021

Stadtnotizen

Forstarbeiten für Mittelspannungskabel

Die Stadtwerke Speyer müssen zwischen Schifferstadter Straße und Boschstraße ein Mittelspannungskabel austauschen. Die Trasse führt durch ein Waldstück. Ende dieser Woche entfernt eine beauftragte Firma im Vorfeld des Tiefbaus den Bewuchs über dem Leitungsverlauf. Von der Maßnahme, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist, sind keine größeren Bäume betroffen.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1982 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 1830
Todesfälle: 73 ( + 1 gegenüber Donnerstag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 63,3 ( + 9,9 )

Nachgewiesene Fälle einer Corona-Mutation: 6*
Warnstufe: Rot

Stand: 19.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.02.2021

Impfzahlen aus Speyer

Gesamtzahl Impfungen 
Gesamtzahl:          3.737         +516*
Erstimpfungen:      2.277         +236*
Zweitimpfungen:     1.460         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Alten- und Pflegeheime 
Gesamtzahl:          1.644          +0*
Erstimpfungen:     1.122         +0*
Zweitimpfungen:     522         +0*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Impfzentrum Speyer 
Gesamtzahl:          2.093         +516*
Erstimpfungen:     1.155         +236*
Zweitimpfungen:     938         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.02.2021

Stadtnotiz

SchaufensterKunst – Künstler*innen präsentieren ihre Arbeiten in Speyerer Geschäften und Leerständen

Nachdem sämtliche Ausstellungsmöglichkeiten für bildende Künstler*innen im zweiten Corona-Lockdown erneut wegfallen, stellen Einzelhandelsgeschäfte auf Anfrage des Kulturbüros der Stadt Speyer ihre Schaufenster einen begrenzten Zeitraum für künstlerische Präsentationen zur Verfügung. Davon profitieren beide Partner, denn die Geschäfte erhalten Aufmerksamkeit für die neue „SchaufensterKunst“ und die Künstler*innen können ihre Werke vorstellen und zum Verkauf anbieten.

Mittlerweile sind 27 Kooperationen zwischen Künstler*innen und Ladengeschäften entstanden, die sich hauptsächlich im Zentrum der Stadt, eine davon aber auch im CURACENTER, befinden.
Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs zeigt sich besonders erfreut über dieses außergewöhnliche Angebot: „Vielfältige Kunstwerke beleben die in dieser Zeit wie ausgestorben wirkende Innenstadt. Eine wunderbare Aktion, die den Zusammenhalt unserer schönen Stadt widerspiegelt und zwei besonders von der Pandemie gebeutelte Bereiche im wahrsten Sinne ‚ins Licht rückt‘.“

Insbesondere Ladengeschäfte in der Wormser Straße und der Gilgenstraße sind mit Kunstwerken bestückt, aber auch einige Leerstände, also ungenutzte oder unvermietete Gebäude, konnten inzwischen erschlossen werden. So können bei einem Spaziergang durch die Stadt nun Kunstwerke im ehemaligen Emporio II in der Maximilianstraße, im früheren Eiscafé Englert in der Maximilianstraße, in der einstigen Buchhandlung Oelbermann in der Wormser Straße sowie im ehemaligen Stoffhaus in der Wormser Straße bewundert werden.

„Das Stoffhaus in der Wormser Straße beispielsweise wird mit einem Werk von Klaus Fresenius zum Leben erweckt: „Sacre du Printemps“, der Reigen der tanzenden Körper, eine großformatige Arbeit von Klaus Fresenius ist derzeit in den Schaufenstern des ehemaligen Stoffhauses in der Wormser Straße zu sehen. Man steht davor und freut sich über die ungebändigte Kraft und die Virtuosität dieses Tanzes. Ein starkes Zeichen in Zeiten von Corona“, so Fachbereichsleiter Dr. Matthias Nowack.

Geschäfte, die Interesse an weiteren Kooperationen haben, können sich im Kulturbüro per Mail an kulturbuero@stadt-speyer.de wenden. Das Kulturbüro wird die Kontakte vermitteln. Derzeit gibt es mehr Künstler*innen, die ausstellen wollen, als Ladengeschäfte, die ihre Flächen anbieten. Daher wird nach weiteren Ausstellungsmöglichkeiten gesucht.
Außerdem wird derzeit an einem Stadtplan im Flyerformat gearbeitet, der den „Corona-Kunst-Wanderwegs“ ausweisen soll, um die „SchaufensterKunst“ für Neugierige und Besucher der Stadt besser zu erschließen.

Text: Stadt Speyer Foto: © Klaus Landry
20.02.2021