Corona & Stadtnotizen

Coronafallzahlen von Mittwoch (13.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1813 ( + 11 )
Davon bereits genesen: 1416 (Zahl vom 12.01.2021)
Todesfälle: 38 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 114,7 (Zahl vom 12.01.2021 daher unverändert)
Warnstufe: Rot

Stand: 13.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
14.01.2021

Stadtnotizen

Abholung von Ausweisdokumenten weiterhin im Bürgerbüro II möglich

Aufgrund einer personellen Umstrukturierung im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung musste im Dezember 2020 das Bürgerbüro in der Maximilianstraße vorübergehend geschlossen werden. Das Bürgerbüro II in der Industriestraße ist auch weiterhin zu den gewohnten Zeiten besetzt, sodass die gebotenen Serviceleistungen wie die Abholung von Ausweisdokumenten während der Öffnungszeiten gewährleistet ist.

Da es situationsbedingt zu längeren Wartezeiten kommen kann, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Alternativ zur telefonischen Anfrage unter 06232 14-1334 kann das Anliegen per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de unter Angabe der telefonischen Kontaktdaten gesendet werden.

Stadt Speyer
13.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag 12.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1802 (+ 7)
Davon bereits genesen: 1416
Todesfälle: 35 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 114,7 ( – 13,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 12.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Montag 11.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1795 ( + 13 )
Davon bereits genesen: 1411
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 128,6 ( + 21,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 11.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
12.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Sonntag 10.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1782 (+ 5)
Davon bereits genesen: 1374
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 106,8 ( + 7,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 10.01.2021, 11:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Samstag 09.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1777 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1349
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 98,9 ( – 51,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.01.2021

Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch das DRK Ortsverband Speyer

Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

„Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und des DRK KV Speyer
8 Januar 2021

15. CoBeLVO veröffentlicht

Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter  www.speyer.de/corona  nachgelesen werden. Sie können sie auch hier als pdf lesen:

Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.01.2021

Coronafallzahlen aus Speyer

Corona-Fallzahlen vom Freitag (08.01.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1776 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1297
Todesfälle: 32 ( +/- 0 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 150,3 ( – 21,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 08.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
09.01.2021

Corona Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag (05.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1740 (+ 14)
Davon bereits genesen: 1186
Todesfälle: 26 ( + 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 215,6 ( – 21,7)
Warnstufe: Rot

Stand: 05.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
06.01.2021

Stadt Speyer und Arbeiter-Samariter-Bund etablieren erneut Schnelltestangebot

Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer etabliert die Stadt Speyer ein dauerhaftes und nicht-anlassbezogenes Schnelltestangebot für asymptomatische Privatpersonen sowie für bestimmte, definierte Personengruppen in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5.

„Die intensiv genutzten Schnelltestangebote der Stadt und des ASB an den Weihnachtsfeiertagen bzw. zwischen Jahren haben uns gezeigt, dass ein großer Bedarf an einem solchen Angebot besteht. Die Möglichkeit präventiv und ohne Symptome oder konkreten Anlass einen Schnelltest durchführen zu lassen und sich so ein Stückchen mehr Sicherheit zu verschaffen, ist in meinen Augen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Pandemiebekämpfung. Das ist zum Beispiel vor einem Besuch bei älteren Angehörigen oder anderen Risikopatient*innen sinnvoll“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Das Schnelltestangebot startet bereits am Dienstag, 5. Januar 2020. Zwischen 17 und 19 Uhr können sich Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft im Erdgeschoss der Jugendförderung testen lassen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, folgt dann immer donnerstags ein Testangebot für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Speyer, der Stadtwerke Speyer und der GEWO. Das erste offene Angebot, das alle Speyerer*innen wahrnehmen können, gilt am Samstag 9. Januar 2021 (Zwischen 11 und 15 Uhr) und ab dann jeden Samstag sowie ab dem 19. Januar 2021 zusätzlich jeden Dienstag zwischen 17 und 19 Uhr. Ein Nachweis darüber, dass die zu testende Person in Speyer wohnhaft ist, ist erforderlich (z.B. Personalausweis). Personen, die zwar nicht in Speyer wohnhaft sind, aber eine*n Angehörige*n in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen möchten, benötigen eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtung, einen sogenannten „Besuchsschein“, und können sich damit ebenso testen lassen. Darüber hinaus gibt es am Dienstag, 12. Januar 2021 ein Testangebot für Lehrer*innen vor einer möglichen Rückkehr in den Präsenzunterricht.

Am Montag hat das Land Rheinland-Pfalz dem Kita- und Lehrpersonal bis 18. Januar 2021 einen einmaligen, anlasslosen und kostenlosen Schnelltest in den Landestestzentren zugesagt. Dieses betreibt in Speyer das Sankt Vincentius Krankenhaus. „Das Testzentrum leistet hervorragende Arbeit, ist aber mit den rund 100 täglich durchgeführten PCR-Tests verständlicherweise ausgelastet. Für die PoC-Antigentests müsste kurzfristig ein neues, parallellaufendes Angebot etabliert werden. Um diesen Zusatzaufwand zu vermeiden und das Testzentrum in dieser Hinsicht zu entlasten, kann sich der berechtigte Personenkreis stattdessen in der Jugendförderung testen lassen“, erklärt die Stadtchefin.

Besonders wichtig dabei ist, dass sich das Schnelltestangebot ausdrücklich nicht an symptomatische Personen und Personen der Kontaktkategorie I richtet, sondern an solche, die nicht von der Nationalen Teststrategie des Bundes für PCR-Testungen erfasst werden. Die Schnelltests sind im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiv und damit zur alleinigen sicheren Klärung von vermuteten oder bereits eingetretenen Infektionen nicht ausreichend. Symptomatischen und Kontaktkategorie I-Personen ist daher dringend ein PCR-Test im Testzentrum oder beim Hausarzt empfohlen, da dieser ein qualitativ aussagekräftigeres Ergebnis und höhere Sicherheit bietet.

Im Rahmen des zusätzlichen Testangebots in den Räumen der Jugendförderung werden PoC-Antigentest verwendet, die nach 15 Minuten ein Ergebnis anzeigen. Durchgeführt werden sie ausschließlich von medizinischem Fachpersonal des ASB Speyer. „Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung sieht bei sogenannten In-Vitro-Diagnostika, welche Krankheitserreger direkt oder indirekt nachweisen können, vor, dass diese ausschließlich an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen, da medizinische Vorkenntnisse für eine korrekte Durchführung und damit für ein aussagekräftiges Testergebnis unbedingt erforderlich sind. Ich möchte die Speyerer Bürger*innen daher dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, keine PoC-Antigentests im Internet zu bestellen oder irgendwo selbst zu kaufen und durchzuführen. Sie werden damit kein aussagekräftiges Ergebnis erhalten und verschwenden nur Geld“, unterstreicht Seiler.

Die Tests werden für die Bürger*innen kostenfrei angeboten – alle anfallenden Kosten trägt die Stadt Speyer. Vor Ort wird allerdings eine Spendenbox aufgestellt sein, deren Inhalt der wichtigen Arbeit des ASB zugutekommt.

„Ich bin sehr froh, dass wir erneut mit der Stadt zusammenarbeiten und ein gemeinsames Schnelltestangebot auf die Beine stellen konnten, das – und das dürfte auch überregional Vorbildcharakter haben – niederschwellig und kostenfrei einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leistet“, betont Andreas Wiedemann, zuständiger Fachbereichsleiter des ASB Speyer .

Aktuell findet für das Schnelltestangebot in der Jugendförderung keine Terminvergabe statt und es muss vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Stadt arbeitet aber aktuell an einem Online-Tool zur Terminvereinbarung, das voraussichtlich bis Ende der Woche installiert werden kann. Sobald es einsatzbereit ist, wird die Stadt entsprechend informieren.

Bei einem positiven Schnelltestergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test unbedingt erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten. Diese gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

Stadt Speyer / Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer
05.01.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen vom Montag (04.01.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1726 (+ 5)
Davon bereits genesen: 1163
Todesfälle: 25 ( + 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 237,3 ( – 1,6)
Warnstufe: Rot

Stand: 04.01.2021, 11:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
05.01.2021

Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern

Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof

  • Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist für Trauerfeiern ab dem 11.01.2021 (2. KW) bis auf weiteres geschlossen.
  • Die Gästezahl bei Beisetzungen ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren. Größere Trauergästegruppen sind zu vermeiden.
  • Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Bestattungstermine in Traueranzeigen.
  • Von den beiden vor der Trauerhalle aufgestellten Händedesinfektionsmittelspendern ist Gebrauch zu machen.
  • Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.
  • Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.
  • Terminvergabe über das FH-Büro, telefonisch unter 06232-14-2506
  • Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.
  • Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.
  • Ab Januar wird der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine angeboten werden können.
  • Montag bis Donnerstag: je drei Erdbestattungen um 10:00, 11.30 und 13.00 Uhr
  • Zusätzlich noch von Montag bis Donnerstag je zwei Urnenbeisetzungen um 14:30 und 15.30 Uhr
  • Freitags werden ausschließlich drei Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr
  • Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.
  • Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf das Büro von einer Person mit Maske zeitlich limitiert betreten werden.
  • Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus.
  • Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt, die Sandschale am Grab wird ohne Schippe bereitgestellt. Die Aufstellung von Kondolenzständern ist derzeit leider nicht möglich

Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232-14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadt Speyer / Standesamt
05.01.2021

Verkehrsnotiz

Kutschergasse gesperrt

Aufgrund von Kanalarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird die Kutschergasse zwischen der Großen Sämergasse und der Schulergasse ab 11. Januar bis voraussichtlich 29. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
05.01.2021

Corona

Fallzahlen vom Sonntag, 03.01.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1721 (+ 7)
Davon bereits genesen: 1129
Todesfälle: 23 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 239,3 (- 26,7)
Warnstufe: Rot

Stand: 03.01.2021, 11:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.01.2021

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Zahlen runter, Freiheit rauf

Ministerpräsidentin Malu Dreyer setzt weiterhin alles daran, die Infektionszahlen zu senken, um das öffentliche Leben bald wieder schrittweise hochfahren zu können. „Dafür testen und impfen wir in Rheinland-Pfalz besonders gefährdete Gruppen oft und schnell. Wir setzen auf Schutz und Impfbereitschaft. Auch ich werde mich impfen lassen, sobald ich an der Reihe bin. Es ist ein Schutz für sich und für andere“, sagte die Ministerpräsidentin vor dem Bund-Länder-Gespräch. Die durchschnittliche Inzidenz in Deutschland sei noch immer viel zu hoch. „Die Inzidenz ist nicht das einzige Kriterium. Unser Gesundheitssystem ist robust, aber die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken und Gesundheitsämtern arbeiten seit Monaten am Limit, um Menschenleben zu retten. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen von Weihnachten und Silvester frühestens in einer Woche sichtbar werden. Wir können daher noch keine Lockerungen vornehmen, aber wir arbeiten weiter daran, wie wir das öffentliche Leben wieder hochfahren können.“

Fernunterricht bis 15. Januar – mehr Tests für Erzieher und Lehrer

„Wir wollen Planungssicherheit für Familien und Sicherheit für Erzieher und Erzieherinnen, deswegen kann sich das Personal in unseren Kindertagesstätten vom 4.  bis 18. Januar 2021 einmal anlasslos testen lassen. Neu ist auch, dass sie sich künftig auch dann testen lassen können, wenn sie Kontaktperson der Kategorie 2 sind,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Das wird auch für Lehrkräfte gelten, wenn  der Präsenzunterricht wieder beginnt.“

Die Landesregierung hatte bereits vor Weihnachten für Planungssicherheit gesorgt und festgelegt, dass bis zum 15. Januar 2021 Fernunterricht stattfinden wird. Er sei das mildere Mittel im Vergleich zur Schulschließung oder Ferienverlängerung. Abiturprüfungen finden in Rheinland-Pfalz statt. Die Kitas bleiben offen für die, die sonst keine Betreuung haben.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.01.2021

Leserbrief

Maskenzwang in Speyer

Von Macht, Mißbrauch und Augenmaß

Für manche gilt die Maskenpflicht scheinbar nicht.

Geschrieben von Matthias Schneider am 2. Januar 2021

Eine Geschichte, die das Leben schrieb: Am 23.12. fuhr Herr Peller (Name geändert) nach Speyer, um die letzten Weihnachtseinkäufe zu tätigen. Plötzlich, es war auf der Maximilianstraße, wurde er von 2 Mannschaftsbussen flankiert, denen 4 Polizisten entstiegen und ihn einkreisten.

Ein Aufgebot, geeignet um RAF-Terroristen, islamistische Gefährder oder steckbrieflich gesuchte Mörder und Triebtäter unschädlich zu machen. Was hatte sich Herr Peller zuschulden kommen lassen? Er trug keine Maske! Da er von außerhalb kommt und die RHEINPFALZ (aus gutem Grund) nicht liest, war er über die Maskenpflicht in der Innenstadt nicht unterrichtet. In Gedanken mit seinen Einkäufen beschäftigt, hatte er die Gebotsschilder zur Maskenpflicht übersehen. Herr Peller war kooperativ und einsichtig, hatte seine Maske sofort zur Hand bzw. über Mund und Nase gestülpt. Trotzdem wurden seine Personalien aufgenommen und ein Bußgeld angekündigt.
Alle Entschuldigungen und Erklärungen, daß er als Auswärtiger über die Notstandsverordnungen in Speyer nicht unterrichtet sei und wegen gähnender Menschenleere gar keine Kontakte mit anderen Passanten stattgefunden hätten, stießen auf Granit. Die Vertreter der Ordnungsmacht waren unnachgiebig und begründeten ihre gnadenlose Härte mit „strikten Anweisungen von oben.“ Inzwischen ist der Bußgeldbescheid eingetroffen, 50 Euro muß er berappen und weil man aus Fehlern klug wird, hat sich Herr Peller vorgenommen nie mehr, auch nicht nach Ende des Corona-Notstandsregimes, in Speyer einzukaufen, sondern zukünftig alles nur noch im Internet zu bestellen. Es macht eben keinen Spaß wegen eines Bagatellvergehens, das sich mit etwas Wohlwollen, in Verbindung mit gesundem Menschenverstand und etwas Augenmaß, anders hätte beheben lassen, wie ein Verbrecher behandelt und öffentlich kriminalisiert zu werden.

Wem hat Herr Peller das wohl zu verdanken? Wer sind „die da oben“, die Befehlsgeber, welche ihre Erfüllungsgehilfen zu erbarmungslosem Durchgreifen anhalten?

Am 12.12.2020 konnten wir in der RHEINPFALZ, unter der Überschrift : „Wenn sie bekämpfen dürfte, wie sie wollte…“ lesen, daß unsere OBin Frau Seiler viel härter gegen die Pandemie kämpfen will und mit der laschen Gangart der Landesregierung hadert. Es gehört nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen woher die „Anweisungen von oben“ gekommen sind.
Das Gefühl Macht zu haben ist bestimmt ein gutes Gefühl. Die höheren Weihen dieses Gefühls durchlebt man aber erst dann, wenn man diese Macht auch anwenden und auszuleben kann, indem man seine Mitmenschen spüren läßt, daß sie machtlos sind. Daß sie nur Untertanen sind und ohne Wenn und Aber nach der Pfeife der Obrigkeit tanzen müssen.

Auf der gleitenden Skala der Machtanwendung kommt man von der Ausübung von Autorität mit Augenmaß schnell in den roten Bereich von Willkür und Mißbrauch. Für manchen Uniformträger ist der Höhepunkt, der größte Grad der Befriedigung, erst dann erreicht, wenn er den Delinquenten so richtig fertig machen kann.

Über Macht zu verfügen und insbesondere die Ausübung derselben, ist wohl der wichtigste Beweggrund Politiker zu werden. Bekannt auch als Macht-Geilheit. Erst danach kommen die finanziellen Vorteile, die mit dem Abschöpfen von Pfründen verbunden sind und die Schmeichelei des Selbstwertgefühls, weil einem Journalisten das Mikro vor die Nase halten und alle Welt das eigene, politisch korrekte, aber inhaltsleere Geschwurbel anderntags staunend zur Kenntnis nehmen darf.

Was die Freude an der Machtausübung betrifft, so dürfte die gleiche Motivationslage bei den uniformierten Vertretern der Staatsmacht vorzufinden sein. Der wesentliche Unterschied liegt nur in ihrer Position entlang der Befehlskette. Während „die da oben“ , angefangen beim bundesdeutschen Hosenanzug, über Landesmutter Malu bis runter zur Antifa-OB, gestützt auf Notstandsverordnungen, und Ausnahmeverfügungen ihre Corona- Befehle erteilen, werden diese in Form von freiheitsberaubenden und belästigenden Repressalien von den unteren Chargen exekutiert. Man kann sich ja immer auf Befehlsnotstand berufen. Dieser Mechanismus funktioniert bestens, er dient der Gewissensausschaltung wie –erleichterung gleichermaßen und garantiert die Kontinuität von Befehl und Gehorsam. Man kann das, mit Rückgriff auf historische Erfahrungen, zweifelsfrei belegen.

Eine Woche später, gleicher Ort: Zwei dunkelhäutige Neubürger mit afrikanischem Migrationshintergrund stellen ihre Fahrräder am Postplatz direkt unter dem Maskengebotsschild ab und rauchen jeder eine Zigarette. Ohne Maske versteht sich (siehe Titelbild). Während sie am Altpörtel vorbei die Maximilianstraße entlang schlendern, fährt eine Polizeistreife vorbei.
Der aufmerksame Beobachter hält den Atem an – jedoch nichts passiert!
Haben die Polizisten den zweifachen Verstoß gegen die Maskenpflicht, ein Vergehen, das, wie Herr Peller leidvoll erfahren mußte, mit der ganzen Härte des Gesetzes geahndet werden muß, etwa übersehen?

Wir können hier nur Vermutungen anstellen. Aber die möglichen Ursachen für die plötzliche Blindheit und Pflichtvergessenheit der „Freunde und Helfer“ sind mannigfach und verdienen nähere Betrachtung. Denn wenn man einer Behörde angehört, deren Mitgliedern pauschal systemischer Alltagsrassismus vorgeworfen wird, sogar in einem Ausmaß, das namhafte Politiker veranlaßt eine bundesweite Studie zu diesem Phänomen zu fordern, dann heißt es aufgepaßt – Befehlslage hin, Maskenpflicht her!
Im eigenen Interesse gilt es jetzt eine emotional aufgeladene Konfrontation zu vermeiden, bei der man den Kürzeren ziehen und als Nazi oder Rassist gescholten, öffentlich das Gesicht verlieren könnte. Auch macht es später keinen Spaß, eine vom Vorgesetzten eingeforderte Stellungnahme zu schreiben, zur Abwehr von Rassimusvorwürfen. Entsprechende Einträge in der Personalakte können in Zeiten, wo „Bunt und Vielfalt“ zur Staatsräson erhoben wurden und Rassismusverdacht allgegenwärtig ist, dauerhaft nachteilige Folgen für die Karriere haben.

Außerdem gibt es, trotz allem Gleichheits- und Gerechtigkeitsgedöns der linken Heilsverkünder, hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit, sehr unterschiedliche Personengruppen.

Solche die schon länger hier leben, also der deutsche, berufstätige Staatsbürger, so einer wie Herr Peller, zahlt eben. Zähneknirschend aber immerhin er zahlt. Nicht nur Steuern, sondern auch Bußgelder. Das war schon immer so, daran hat man sich gewöhnt. Andere Personengruppen, aus exotischen Ländern, oft ohne Personalpapiere eingereist und ohne gültigen Aufenthaltsstatus, zahlen nicht. Keine Steuern und erst recht keine Bußgelder.

Und wenn man sie dazu zwingen wollte, dann käme doch nichts dabei heraus, weil sie von ProAsyl kostenfrei einen Schmierenadvokaten gestellt bekämen, der das zu verhindern wüßte.

Das absichtliche oder unterbewußte „Wegschauen“ der Ordnungshüter dürfte somit auch einer Abwägung von Aufwand und Nutzen geschuldet sein.

War das nun Feigheit oder Klugheit? Schwer zu sagen. Vielleicht eine Mischung aus beidem. Zumindest haben sie sich erfolgreich vom Befehlsnotstand emanzipiert und im eigenen Interesse diesmal das richtige Augenmaß walten lassen.

03.01.2021

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe spiegeln die Meinung der/des Verfassers/in wider nicht aber zwangsläufig die der Redaktion. Dennoch veröffentlichen wir gerne Leserbriefe und Meinungen. Sollten auch Sie etwas für uns haben, jederzeit gerne an Email: 24newsspeyer@web.de