Leserbrief

Gedanken und Gefühle einer Gastronomin

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich voller Empörung, Wut und Verzweiflung an Sie,

wie Sie sich sicherlich denken können hat die Corona Pandemie mich und so viele andere kleine Betriebe und Soloselbstständige in enorme Nöte und in finanzielle Engpässe gebracht. Ich möchte Ihnen meine Situation vorab erst einmal etwas näher bringen damit Sie mein Anliegen vielleicht ein bisschen besser nachvollziehen können.

Ich habe mich im Juli 2019 dazu entschieden mich mit einer kleinen, aber sehr feinen Schankwirtschaft im schönen Speyer in Rheinland- Pfalz selbstständig zu machen, in dem ich davor schon jahrelang als Aushilfe und später dann als Festangestellte gearbeitet habe. Ich habe an diese Kneipe mein Herz verloren und betreibe sie daher mit sehr viel Herzblut und Leidenschaft.

Der Schritt mich in die Selbstständigkeit zu begeben fiel mir daher trotz aller Risiken nicht sonderlich schwer. Das ich mit meiner Kneipe nicht reich werde war mir und meiner Familie klar, alles was ich wollte war meinen großen Traum, selbstständig zu sein erfüllen. Es lief außerordentlich gut, besser als ich erwartet hatte.

Dann kam im März die Corona Pandemie und ich musste meinen Laden erst einmal schließen. Lange Zeit wusste niemand ob und wie die kleinen Betriebe und Soloselbstständigen unterstützt werden. Dann kam die Corona Soforthilfe, die für die angefallenen Kosten von März bis Juni ausschließlich für den Betrieb gedacht waren. Soweit alles gut, aber was ist denn mit den privaten Kosten, die Jeder hatte bzw. immer noch hat? Dafür gab es bis zum heutigen Tag keine Hilfe!

Die „Hilfsmaßnahmen“, die das Land stellt, sind gelinde gesagt ein ganz schlechter Scherz.

Zum einen haben wir die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen, um unsere privaten Kosten zu decken. Was aber eine Frechheit ist! Denn wir wurden um unsere Einnahmen gebracht. Nein wir wurden beraubt in dem wir schließen mussten. Gerade in der Gastronomie ein herber Schlag für die kleinen Betriebe. Warum sollten wir uns Geld leihen, das wir eigentlich eingenommen hätten?

Verdienstausfall gibt es in ganz vielen Fällen wie auch in meinem nicht. Da kein Anspruch besteht, mit der schlechten Begründung das jeder Betrieb schließen musste da es sich um eine allgemeine Verfügung handelte. 

Die Überbrückungshilfe, die von einem Steuerberater oder ähnliches gestellt werden muss, deckt auch nur maximal 80% der laufenden Fixkosten des Betriebes. Die restlichen 20% oder mehr müssen ja aber auch erst einmal erwirtschaftet werden. Zudem fallen noch zusätzliche Kosten für den Steuerberater an, den auch viele nicht haben. Eben jene die das wie ich auch allein machen, müssen sich erst einen Steuerberater oder ähnliches suchen.

Auch die Mehrwertsteuersenkung bringt eigentlich nichts, denn diese würde sich erst wirklich lohnen wenn man größere Anschaffungen tätigt und die Freiberufler und Soloselbstständigen haben aktuell größere Sorgen als sich eine neue Küche oder ein neues Auto anzuschaffen. Beim normalen Wareneinkauf spüren wir davon nichts, da hier die Preise angehoben wurden, um die fehlende Mehrwertsteuersenkung wieder auszugleichen. 

Nun komme ich endlich zu der „Hilfe“ die ich als erniedrigend und als eine bodenlose Frechheit erachte. Wenn man nachfragt und ein bisschen recherchiert, wird man ganz freundlich auf ALG 2 verwiesen. So viele Selbstständige müssen jetzt Harz IV beantragen. Ich habe mich aus eben diesem Bezug herausgearbeitet und herausgekämpft, um jetzt wieder in diesen gehen zu müssen?

Warum gibt es keine Hilfe? Warum gibt es noch keine Möglichkeit, eine sinnvolle Alternative wie wir die um unsere Einnahmen gebracht wurden unsere privaten Kosten decken und wieder einigermaßen normal leben zu können?

Denn seit März kämpfe ich ums reine überleben, denn leben kann man das nun wirklich nicht mehr nennen.

Warum werden wir vergessen bzw. werden unsere Belange, unsere Nöte, unsere Ängste und unsere Bedürfnisse ignoriert? Denn auch wenn das Gegenteil behauptet wird, wird uns das allerdings nicht gezeigt.

Keiner unserer Politiker wird sich die Mühe machen sich in diese Lage hineinzuversetzen, denn es sind nicht sie die ihrer Lebensgrundlage, ihrer Existenzen und ihres Lebensstandards beraubt wurden bzw. werden. Wenn denn Jeder von uns „bluten muss“ frage ich mich wie denn die Obrigkeit blutet.

Ich habe mich immer an die AHA Regelungen gehalten, dennoch muss ich schließen. Bei mir hat sich noch keiner meine Gäste infiziert. Das ich nach 23.00 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken darf ist doch wohl ein Witz, denn riecht das Virus wie viel Uhr wir haben und greift erst nach 23.00 Uhr an?

Mit diesem zweiten Lockdown, den wir jetzt haben, werden viele Gastronomen nicht mehr überleben können, da ja immer noch die ganzen Kosten nachbezahlt werden müssen vom ersten Lockdown.

Aber darüber macht sich die ganze Obrigkeit keinerlei Gedanken, da es sie ja nicht betrifft und niemand sagt uns wie wir die Gastronomen aus der ganzen Schuldenfalle, die jetzt erst recht kommt, wieder herauskommen sollen.

Meine verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie eindringlich darum sich mal in unsere Lage hineinzuversetzen. Machen Sie sich klar, dass es so eben nicht weiter gehen kann. Wenn Sie logisch denken können, wovon ich ausgehe dann verstehen Sie meine Ratlosigkeit, und müssen zugeben das es nichts als die reine Wahrheit ist.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Selina Schultz
29.10.2020

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe sind Meinungen der jeweiligen Verfasser. Diese müssen sich nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion decken noch teilen wir diese immer. Sollten auch Sie einen Leserbrief an uns schreiben wollen freuen wir uns auf ihre Email an 24newsspeyer@web.de.

Speyer 24/7 News
29.10.2020

Speyer aktuell

Oberbürgermeisterin Seiler reagiert auf die von Bund und Ländern verkündeten Eindämmungsmaßnahmen – Solidarität und Augenmaß gefordert

Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit zu einem „Wellenbrecher-Lockdown“ kommen wird, um den inzwischen exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist im Laufe dieser Woche eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die von der Stadt Speyer verabschiedete Allgemeinverfügung ersetzen wird.

„Ich hätte mir bei den Maßnahmen eine stärkere Orientierung am tatsächlich stattfindenden Infektionsgeschehen und damit eine bessere Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewünscht – es sind kaum Infektionen aus Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios bekannt. Wir wissen aus den Erfahrungen, die wir mit unserem Abstrichzentrum gesammelt haben, dass die weit überwiegende Zahl der Infektionen in Privatwohnungen, bei Privatfeierlichkeiten und am Arbeitsplatz stattfinden, wahrscheinlich, weil man sich im Kreise der Familie und insbesondere im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle in falscher Sicherheit wiegt und eher dazu neigt, im Umgang mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Das sind die Orte, an denen wir ansetzen müssten“, ordnet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein. „Dass die Gastronomie und Freizeitbranche, die in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle die Hygieneregeln befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, nun erneut schließen muss, ist für alle trotz der parallel angekündigten Kompensationsmaßnahmen eine sehr bittere Pille“, so Seiler weiter. 

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Montag, 2. November 2020, wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten sollen. Demnach werden Bürger*innen angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, soll es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke geben.

Geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt wird außerdem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen dann nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden. 

Weiterhin sollen Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen werden bzw. geschlossen bleiben – nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Weiterhin sollen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen schließen. Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sollen unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen werden. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet. 

Gelten sollen die Einschränkungen bis einschließlich Montag, 30. November 2020.

„Auch, wenn ich mir ein verhältnismäßigeres Maßnahmenpaket gewünscht hätte, müssen wir uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Um nicht in eine Endlosspirale aus Lockerungen und Lockdown zu geraten, muss aber auch klar sein, dass im Kampf gegen die Pandemie ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem unsere stärkste Waffe ist. Wir müssen dafür sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, um ausreichend Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu haben. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Testangeboten und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung, um Cluster und Hotspots rechtzeitig zu identifizieren. Das ist die Baustelle, die wir in den Griff bekommen müssen“, resümiert Oberbürgermeisterin Seiler.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
29.10.2020