Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (02.11.2021)
Speyer weiterhin in Warnstufe 1 – Region stark betroffen; Germersheim (162,8), Speyer (161,6) und Landau (149,9)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.663 ( + 7 )
Davon hospitalisiert: 114 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.322 ( + 16 )
Todesfälle: 93 (unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 161,6 ( – 31,5 )
Stadtverwaltung Speyer
03.11.2021
Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe
Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ | Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ | Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%) | |
Dienstag, 02.11.2021 | 161,6 | 2,7 | 4,76 |
Montag, 01.11.2021 | 193,1 | 2,2 | 3,97 |
Sonntag, 31.10.2021 | 185,2 | 3,0 | 4,28 |
Samstag, 30.10.2021 | 181,3 | 3,9 | 4,15 |
Freitag, 29.10.2021 | 175,4 | 4 | 4,58 |
Donnerstag, 28.10.2021 | 171,4 | 3,9 | 4,40 |
Mittwoch, 27.10.2021 | 181,3 | 4,0 | 4,09 |
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI)
03.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
03.11.2021
Land passt Regeln für Weihnachtsmärkte an – Corona-Schutzmaßnahmen im Freien werden zurückgefahren
Am Dienstag, 2. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung die Regelungen der kommenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (27. CoBeLVO) bekannt gegeben. Demnach werden die Corona-Schutzmaßnahmen im Freien weiter heruntergefahren. Schutzmaßnahmen sollen ab dem 8. November 2021 nur noch in geschlossenen Räumlichkeiten oder bei Veranstaltungen im Freien bestehen, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt.
Für Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte bedeuten die Neuerungen der kommenden 27. CoBeLVO, dass diese Veranstaltungen ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Auf dem Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt wird demnach, anders als zunächst angekündigt, keine Maskenpflicht, keine 3G-Regel und keine Personenbegrenzung gelten.
Die Stadt Speyer wird die bisherige Konzeption der großflächigeren Verteilung der Standplätze entlang der Maximilianstraße trotzdem beibehalten, um die Besuchsströme zu entzerren und für mehr Platz zu sorgen.
„Selbstverständlich ist die Freude, wieder unseren bekannten und beliebten Weihnachts- und Neujahrsmarkt durchführen zu können, groß. Trotzdem möchte ich an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen appellieren: Auch wenn die Corona-Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen unter freiem Himmel aufgehoben werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Seien Sie sich dessen bewusst und verhalten Sie sich auch bei Ihrem Weihnachtsmarktbesuch umsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Planungen gelten selbstverständlich weiterhin vorbehaltlich der zum Durchführungszeitpunkt herrschenden Infektionslage sowie der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung und den damit verbundenen Regelungen.
Vorgesehene Öffnungszeiten:
Weihnachts- und Neujahrsmarkt
- Vom 22. November 2021 bis 9. Januar 2022 täglich von 11.00 bis 21.00 Uhr
- 24. Dezember 2021: 10.00 bis 13.00 Uhr
25. und 26. Dezember 2021: geschlossen - 31. Dezember 2021: 11.00 bis 15.00 Uhr
- 1. Januar 2021: 13.00 bis 21.00 Uhr
Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof
- vom 26. November bis 19. Dezember 2021: freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr; samstags und sonntags jeweils von 11.00 bis 20.00 Uhr
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
03.11.2021