Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke Speyer sind Top-Lokalversorger 2020

Die Stadtwerke Speyer (SWS) wurden Mitte Januar vom Energieverbraucherportal als „TOP-Lokalversorger 2020″ ausgezeichnet. Bereits zum neunten Mal in Folge haben sich die SWS dieser Prüfung für die Sparten Strom und Erdgas unterzogen.

In den unterschiedlichen Versorgungssparten gingen bei dem unabhängigen Internet-Portal insgesamt 614 Bewerbungen ein. Die betreffenden Unternehmen stellten sich den strengen Prüfkriterien für den Preis-Leistungsvergleich ihrer Angebote. Die bewährten Themen Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit, Servicequalität und Beratungsleistungen, Ökologie und Zukunftsthemen, regionales Engagement sowie Datenschutz wurden abgefragt. 264 Versorger konnten schließlich den Auszeichnungskriterien für ihr lokales Versorgungsgebiet gerecht werden – darunter auch die SWS.

Mit der Kennzeichnung TOP-Lokalversorger 2020 werden Verbraucher somit auf verantwortungsbewusste Energieversorger mit fairen Tarifen aufmerksam gemacht.

Das Energieverbraucherportal (www.energieverbraucherportal.de) – der unabhängige Tarifrechner mit Preis-/Leistungsvergleich von Strom- und Erdgastarifen – führt die Auszeichnungsrunde durch.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.01.2020

Bundesagentur für Arbeit

Haushalt der BA: Nur noch leichter Überschuss im Jahr 2019

Die Ausgaben der BA für Arbeitslosengeld sind im letzten Jahr konjunkturbedingt gestiegen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Überschuss von 2,1 Milliarden Euro deutlich geringer ausgefallen. Für dieses Jahr wird ein Minus von 1,3 Milliarden Euro erwartet.

Leichter Überschuss dank guter Beschäftigungslage

Das Haushaltsjahr 2019 wurde mit einem Plus in Höhe von 2,1 Milliarden Euro abgeschlossen. Das Ergebnis ist um rund 1,6 Milliarden Euro besser als ursprünglich erwartet, liegt aber deutlich unter den Überschüssen der Vorjahre. Im Jahr 2018 lag das Plus noch bei 6,2 Milliarden Euro. Die Konjunkturrücklage der BA lag Ende des Jahres bei 25,8 Milliarden Euro.

Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:

„Die Zeit der kräftigen Überschüsse ist vorbei. Die Situation am Arbeitsmarkt ist derzeit ungewiss und wir müssen den konjunkturellen Trend beobachten. Die Beschäftigung ist hoch, die Ausgaben etwa beim Arbeitslosengeld und Kurzarbeit steigen aber spürbar an. Derzeit gehen wir von einem Defizit im laufenden Haushalt aus. Notfalls gehen wir an die Rücklage ran. Die BA wird in diesem Jahr noch mehr in die Weiterbildung investieren, um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Keine sinnvolle Weiterbildung für unsere Kunden wird am fehlenden Geld scheitern.“

Konjunkturelle Delle führte zu steigenden Ausgaben für Arbeitslosengeld

Durch die konjunkturelle Delle waren im letzten Jahr die Ausgaben für einige Leistungen gestiegen. Für Arbeitslosengeld wurden insgesamt 15,0 Milliarden Euro (+1,3 Milliarden Euro mehr als 2018) ausgegeben, für Insolvenzgeld 842 Millionen Euro (+254 Millionen Euro). Hier musste die BA die Mittel im Jahresverlauf erhöhen, da die geplanten Ausgaben nicht ausreichten.

Die Ausgaben für Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen sind im letzten Jahr um 98 Millionen Euro auf 157 Millionen Euro gestiegen. Hier bewirkte die konjunkturelle Delle einen Anstieg, der aber geringer ausfiel als im Haushaltsplan erwartet.

Weiterbildungen für Arbeitslose und Beschäftigte förderte die BA mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Das sind 195 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2018.

Andere Vorzeichen im Jahr 2020, Defizit wird erwartet

Der Haushaltsplan 2020 weist ein Defizit von rund 1,3 Milliarden Euro aus. Diesen Fehlbetrag wird die BA aus der Rücklage decken. Hier wirkt sich die erneute Beitragssatzsenkung aus. Der Beitragssatz ist zu Jahresbeginn nochmals gesunken und liegt bei 2,4 Prozent. Durch steigende Ausgaben bei der Weiterbildung und dem Arbeitslosengeld wird für dieses Jahr ein Fehlbetrag erwartet.

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2019 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Nürnberg / Deutschalnd – 2019 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 577.100 Widersprüche und 95.400 Klagen eingereicht. Das waren 23.000 Widersprüche bzw. 9.800 Klagen weniger als 2018. Im gleichen Zeitraum sank auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 277.000 auf 5,3 Millionen.

Widerspruchs- und Klagequoten in gemeinsamen Einrichtungen gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2019 haben diese 20,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 483.000 Widersprüche und 77.000 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,4 Prozent.

Gründe für Widersprüche und Klagen in den Jobcentern

Knapp ein Fünftel der Widersprüche – und damit anteilig die meisten – wurde gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingelegt. Diese werden verschickt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage. Widersprüche gegen Sanktionsbescheide sind gegenüber 2018 gesunken und mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.

Klagen werden am häufigsten gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, bewilligte Kosten der Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen eingereicht. Klagen gegen Sanktionsbescheide sind mit einem Anteil von vier Prozent an allen Klagen eher selten.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 600.200 Widersprüche entschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 205.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert: Dabei reichten die Leistungsempfänger in 81.000 Fällen nachträglich fehlende Unterlagen nach; so konnten die Jobcenter neu entscheiden. Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 68.400 Widersprüchen festgestellt.

103.000 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
22.01.2020

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz e.G.

„Das Ehrenamt unterstützen“

Der Speyerer Künstler Josef Beck und die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz übergeben Spende an die Speyerer Kindertafel

Speyer – Lokales Ehrenamt gefördert: Der in Speyer lebende Künstler Josef Beck hat am Montag (20.01.2020) zusammen mit seiner Ehefrau Dr. Cornelia Vagt-Beck und Vertretern der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an die Speyerer Kindertafel übergeben. Die 2018 gegründete Kindertafel ist ein Angebot der Tafel Speyer und bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, einen gesunden Umgang mit Lebensmitteln zu erlernen, selbst unter Anleitung zu kochen und ausgewogene Mahlzeiten zu sich zu nehmen.

v.l.: Freude über die Spende an die Speyerer Kindertafel: Thomas Spies (Bereichsleiter Private Banking, Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz), Gudrun Höfer (Speyerer Kindertafel), Matthias Ehrenberg (Kreisgeschäftsführer DRK Kreisverband Speyer), Karin Maier (Speyerer Kindertafel) und das Künstlerehepaar Dr. Cornelia Vagt-Beck und Josef Beck

Als im Oktober vergangenen Jahres in der Speyerer Hauptstelle der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz die Ausstellung meerdavon mit Bildern von Josef Beck eröffnet wurde, stand bereits fest, dass 10 % der Verkaufserlöse an die Speyerer Kindertafel gehen. Am gestrigen Montag wurde nun die Spende in der Speyerer Villa Körbling offiziell übergeben. Der erzielte Spendenbetrag von 300 Euro durch den Verkauf der Bilder wurde dabei von der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz auf 1.000 Euro aufgestockt. „Solche Spenden sind für uns existenznotwendig und helfen, die schwere Ehrenamtsarbeit zu leisten“, erklärte Matthias Ehrenberg, Kreisgeschäftsführer des DRK Kreisverbandes Speyer, der Träger der Tafel Speyer ist. Die Freude war auch bei Karin Maier und Gudrun Höfer, den beiden Vertreterinnen der Speyerer Kindertafel, spürbar, als sie die Spende entgegennahmen. „Wir wollen mit diesem Angebot langfristig alle Kinder und Jugendlichen erreichen, die das Bedürfnis haben, mehr über den Umgang mit Lebensmitteln zu lernen“, so Höfer. Mit der Spende möchte die Tafel Speyer ihr Angebot erweitern und wichtige Küchenutensilien für das gemeinsame Kochen mit den Kindern und Jugendlichen anschaffen.

Förderung von Künstlern und sozialen Einrichtungen aus der Region

Auch nach der Fusion der RV Bank Rhein-Haardt und der Volksbank Kur- und Rheinpfalz im vergangenen Jahr hält die neu entstandene Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz an der Tradition fest, Kunst- und Kulturschaffende aus ihrem Geschäftsgebiet zu fördern und ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. „Getreu dem Motto ‚Man gibt, was man kann‘ wollen wir mit dieser Spende einen kleinen Beitrag leisten, das Ehrenamt in einer für Speyer so wichtigen Organisation zu unterstützen“, so Thomas Spies, Leiter Private Banking bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Auch für die Eheleute Beck ist die Unterstützung der Speyerer Kindertafel eine Herzensangelegenheit: „Es war uns ein persönliches Anliegen, da wir von der gesellschaftlichen Relevanz des Projektes und seiner Bedeutung für die Zukunft überzeugt sind“, erklärte Josef Beck.

Über die Speyerer Kindertafel

Kindern und Jugendlichen wird bei der Speyerer Kindertafel durch gemeinsames Kochen frühzeitig ein gesunder Umgang mit Lebensmitteln beigebracht. Sie lernen gemeinsam mit einem Koch den Wert frischer Lebensmittel zu erkennen, diese richtig zu lagern und werden dabei unterstützt, sich gesund und nachhaltig zu ernähren. Die Kindertafel findet derzeit in den Räumen der DRK-Rettungswache in Speyer (Karl-Leiling-Allee 5) an jedem 2. Mittwoch im Monat von 15-17 Uhr statt. Ansprechpartner: Karin Maier und Gudrun Höfer; Tel.: 0 62 32 / 67 77 76; E-Mail: tafel@drk-speyer.de; Website: www.speyerer-tafel.de. Spendenkonto Tafel Speyer: Sparkasse Vorderpfalz, BIC: LUHSDE6AXXX, IBAN: DE45 5455 0010 0193 5385 43 (Betreff: Kindertafel)

Über Josef Beck

Josef Beck wurde 1948 geboren und ist seit 1992 freischaffender Künstler in Speyer. In seiner Ausstellung meerdavon bringt er seine Eindrücke des an die Küsten brandenden Meeres zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten auf die Leinwand. Verheiratet ist er mit der Kunsthistorikerin Dr. Cornelia Vagt-Beck, die im Rahmen der Ausstellung Sternbilder ebenfalls bereits mit der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz zusammengearbeitet hat.

Wirtschaft & Finanzen:

Stadtwerke Speyer GmbH

2020: SWS investieren 15,1 Mio. Euro

Anpassung der Strompreise zum 1. Januar

2020 soll weiter in Solarstrom auf dem „Sonnenberg“ investiert werden.

Speyer – Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 7. November 2019 eine Gesamtinvestitionssumme von 15,1 Mio. Euro für das Jahr 2020.

5,2 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. Dabei ist die größte Investition im Wasserbereich geplant. 1,5 Mio. Euro sollen im Wassergewinnungsgebiet Nord in den Bau eines neuen Tiefbrunnens inklusive Grundwassersammelleitung sowie in die Planung zur Erweiterung der Aufbereitung fließen. „Der Klimawandel hat mit immer häufigeren Hitzeperioden Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung“, erläutert Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS. Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Bühring ergänzt: „Wir wollen auch in Zukunft eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren. Daher ist aus Gründen der Redundanz sowie zur Schonung der vorhandenen Brunnen eine weitere Erschließung des Wassergewinnungsgebiets Nord notwendig.“

1,4 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert. Neben der Erweiterung des Fernwärmenetzes, von Anlagen und Hausanschlüssen sollen nachhaltige Wärmeprojekte weitergeführt bzw. in Angriff genommen werden.

Ebenso soll der Glasfaserausbau in Speyer vorangebracht werden. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die vorgegebene Abschlussquote im Pilot-Ausbaugebiet „Auestraße“ bis Anfang Dezember erreichen werden. Im Sommer wollen wir dann in die Umsetzung gehen“, sagt Bühring. Die Gesamtmaßnahme umfasst 5,7 Mio. Euro. Für den ersten Teilabschnitt 2020 stehen 2,8 Mio. Euro bereit. Im Ausbaugebiet können ca. 800 Hausanschlüsse von Privat- und Geschäftskunden erschlossen werden. Die SWS wollen über Glasfaser Telekommunikationsprodukte wie schnelles Internet mit Telefonie und optional TV zu wettbewerbsfähigen Preisen, jedoch mit außerordentlicher Leistung anbieten. „Mit Glasfaser, der technisch besten Lösung für schnellste und stabilste Internetverbindungen, legen wir einen wichtigen Grundstein für die digitale Zukunft unserer Stadt“, betont Stefanie Seiler. Weitere Investitionen zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem WLAN-Ausbau in der Innenstadt (180.000 Euro) sowie dem Ausbau einer LoRaWan-Funkstrecke (40 TEuro) geplant.

2,9 Mio. Euro setzen die SWS 2020 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 2,0 Mio. Euro davon sollen in zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. „Photovoltaik ist derzeit die einzige Möglichkeit, in größeren Mengen erneuerbaren Strom im innerstädtischen Raum zu erzeugen, so Bühring. „Daher gehen wir – Stadt und Stadtwerke – mit diesen Projekten unseren Weg in Richtung „Speyer – 100 Prozent regenerativ“ konsequent weiter.“ Auch das Abschalten der Dieselmotoren diene dem Klimaschutz, ergänzt Seiler. 498.000 Euro sollen daher in den Ausbau der Landstromversorgung an der Rheinpromenade (drei Anlegestellen) investiert werden. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen zum Umstieg von dieselbetriebenem Strombetrieb zu ökologischer Energieversorgung während der Liegezeiten“, so Bühring.

Auch soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 422.000 Euro sind im Planansatz 2020 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie private und öffentliche Ladekonzepte.

Die Verkehrsbetriebe Speyer investieren ca. 600.000 Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. Der größte Teil der Investitionskosten fällt mit 450.000 Euro auf den Ausbau eines öffentlichen Parkplatzes zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit ca. 290 Stellplätzen.

Weiter beschloss der SWS-Aufsichtsrat die Strom-Arbeitspreise für Grundversorgung und Sonderverträge um brutto 1,67 Cent/Kilowattstunde zum 1. Januar 2020 zu erhöhen. Die Grundpreise sollen – je nach Vertrag – um maximal zehn Euro/Jahr steigen. Für eine Familie in einem Reihenhaus (Verbrauch 2.500 Kilowattstunden) macht die Anpassung monatlich 4,25 Euro aus. „Gestiegene Einkaufspreise, Netzentgelte und gesetzliche Umlagen zwingen uns jetzt zu einer Anpassung“, erläutert Bühring. „Wir geben nur einen Teil der höheren Kosten weiter und gehören in der Region nach wie vor zu den günstigsten Versorgern“, so Bühring. Die Kosten für Erdgas, Wasser, Wärme, Abfall und Abwasser blieben zum Jahreswechsel stabil. Der Treue-Bonus für Erdgas-Sondervertragskunden werde weiterhin gewährt.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.11.2019

SWS bringen Ladeinfrastruktur in Speyer voran

Turbo-Schnellladestation bei den SWS in der Industriestraße: Hier können E-Fahrzeuge bis zu 150 Kilowatt laden (neue Dimension). Ein Fahrzeug mit einer hohen Ladeleistung , wie z. B. ein Audi e-tron, kann an einem Turbo-Schnelllader in bis zu 20 Minuten „betankt“ werden.

Berlin / Speyer – Auf dem Autogipfel in Berlin wurde ein Masterplan „Ladeinfrastruktur“ beschlossen werden. Die Stadtwerke Speyer (SWS) begrüßen, dass die Bundespolitik dem Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität eine hohe Priorität einräumt.

Klar ist aber: Der Masterplan auf nationaler Ebene kann die Planungen vor Ort, wie die Stadtwerke Speyer sie seit geraumer Zeit betreiben, nicht ersetzen. Er kann sie aber erheblich erleichtern. Zu Recht stellt der Masterplan fest, dass die Energiebranche nicht erst am Anfang des Ausbaus der Ladeinfrastruktur stehen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Ausbau der öffentlichen, aber auch der privaten Ladeinfrastruktur erheblich vorangebracht. Über 20.600 öffentliche Ladepunkte existieren bereits, viele weitere werden gerade errichtet oder geplant. Die Zahlen belegen auch, dass der Ausbau bis heute immer mehr an Fahrt aufgenommen hat. Innerhalb eines Jahres ist es gelungen, die Anzahl um über 50 Prozent zu steigern. Für den Einzugsbereich der Stadtwerke Speyer (Speyer und Otterstadt) bedeutet das: Die SWS haben bislang 28 öffentliche Ladepunkte (davon fünf Schnellladepunkte) errichtet. Bis Ende März 2020 sind 19 weitere Ladepunkte (davon ein Schnellladepunkt) geplant. Dieser Ausbau war und ist kein Selbstläufer. Trotz schwieriger ökonomischer und administrativer Herausforderungen sind die SWS in Vorleistung gegangen, um die Elektromobilität zu ermöglichen.

„Die Stadtwerke Speyer verstehen die Elektromobilität als einen sehr wichtigen Bestandteil der neuen Mobilitäts- und Energiewelt sowie der vernetzten Stadt. Wir arbeiten daher an neuen Konzepten, die die Bedürfnisse unserer Kunden in den Fokus nehmen und ihnen neue Möglichkeiten einer klima- und nutzerfreundlichen Verkehrswelt eröffnen“, sagt Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer GmbH.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.11.2019

Bundesagentur für Arbeit

Der Haushalt der BA 2020: Solide Finanzen in unsicheren Zeiten

Nürnberg / Deutschland – Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen.

Der Haushalt 2020 im Überblick

  • Den Einnahmen von 36,5 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von 36,4 Milliarden Euro gegenüber.
  • Die Beitragseinnahmen als Hauptfinanzierungsquelle liegen bei 30,8 Milliarden Euro.
  • Der Haushaltsplan sieht einen Überschuss von 0,1 Milliarden Euro vor.

Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung

Die BA legt mit ihrem Haushalt 2020 erneut einen Schwerpunkt auf Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung und wird damit ihrer Rolle und ihrer Verantwortung im digitalen und demographischen Strukturwandel gerecht. Mit dem seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz kann sie auch Beschäftigte und Arbeitgeber umfangreich bei Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützen und intensiv mit ihrer Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsberatung begleiten.
Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung werden deshalb im Umfang von 1,9 Milliarden Euro im Haushalt berücksichtigt. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im kommenden Jahr rund 9,3 Milliarden Euro vorgesehen. Keine sinnvolle Qualifizierung wird an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Es steht ausreichend Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung.

Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Verwaltungsrates: „Der Strukturwandel ist in den Unternehmen keine Zukunftsvision, sondern bereits in vollem Gange. Jetzt ist die BA gefordert, diesen Wandel aktiv zu begleiten. Die Herausforderung ist, die Fachkräfte am Markt zu halten, zu qualifizieren und den Menschen durch gezielte Angebote die Angst zu nehmen, abgehängt zu werden. Die Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Weiterbildung, gegebenenfalls auch durch Kurzarbeit. Für diese Aufgaben ist die BA mit dem aktuellen Haushalt gut aufgestellt.“

Solide Vorsorge bei eingetrübter Konjunktur

Der Haushalt der BA für 2020 sendet weitere positive Signale: Es ist gelungen, eine solide Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen. Aber: Die eingetrübte Konjunktur hinterlässt in Form von deutlichen Ausgabesteigerungen bereits konkrete Spuren. So wurden bis Ende September dieses Jahres rund 11,3 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld aufgewendet, 800 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Durch die Beitragssenkung zu Jahresbeginn sind die Einnahmen im Haushalt um zehn Prozent gesunken. Angesichts der wirtschaftlichen Risiken ist eine stabile Rücklage erforderlich, um Mehrausgaben bei Arbeitslosengeld und Kurzarbeit in möglichen künftigen Krisenzeiten finanzieren zu können.
Die prognostizierte Rücklage liegt Ende 2020 bei 26,1 Milliarden Euro.

Steffen Kampeter, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates, betont: „Die Wirtschaft befindet sich wieder in schwierigerem Fahrwasser. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Eigenanstrengungen der Unternehmen und Beschäftigten effektiv und effizient flankieren: Durch die Sicherung von Fachkräften aus dem In- und Ausland, sinnvolle Förderung von Weiterbildung, Unterstützung von Kurzarbeit, Absicherung und Förderung von Arbeitslosen – und das alles bei dauerhaft niedrigem Beitragssatz. Das stärkt das Vertrauen in unseren Sozialstaat und die Wirtschaftskraft unserer Unternehmen. Der neue Haushalt legt für die Arbeit der BA eine gute Grundlage.“

Bundesagentur für Arbeit
17.11.2019

Ausbildungsmarktbilanz 2018/2019: Entwicklung zum Bewerbermarkt setzt sich fort

Herausforderungen bleiben

Nürnberg / Deutschland – „Die Entwicklung zum Bewerbermarkt hat sich 2018/19 fortgesetzt. Dabei ist die Herausforderung, Ausbildungssuchende und Betriebe zusammenzubringen, unverändert groß. Um hier voranzukommen, ist mehr Kompromissbereitschaft gefragt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2018/2019 und appellierte: „Wenn Bewerberinnen und Bewerber sich auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen und Betriebe zudem nicht ganz so gute Kandidaten in Erwägung ziehen, bin ich optimistisch, dass in der Nachvermittlungszeit noch Ausbildungsverhältnisse zustande kommen.“

Von Oktober 2018 bis September 2019 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 572.000 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 6.600 mehr als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Plus von 9.500 auf 556.000.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2018 haben insgesamt 511.800 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 23.800 weniger als im Vorjahr.

Damit gab es auch in diesem Beratungsjahr mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 92 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Allerdings bleiben die regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichte eine Herausforderung für den Marktausgleich.

Regional betrachtet waren in Süddeutschland, im Saarland, in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Hamburg deutlich mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Im Gegensatz dazu fehlten betriebliche Ausbildungsstellen vor allem in Berlin, aber auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen.

In einigen Berufen ist die Chance auf eine Ausbildungsstelle deutlich höher als in anderen. So fehlten Bewerberinnen und Bewerber vor allem in vielen Handwerksberufen wie in der Herstellung und im Verkauf von Fleisch- und Backwaren oder in Bau- und baunahen Berufen (z. B. Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Energietechnik), in Hotel- und Gaststättenberufen, aber auch in der Mechatronik und Automatisierungstechnik. Im Gegensatz dazu gab es viel weniger Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber zum Beispiel in der Tischlerei, im Kfz-Verkauf und in der Kfz-Technik, in Büro- und Verwaltungsberufen oder in der medizinischen Fachassistenz.

In der Folge dieser Disparitäten waren am 30. September 2019 insgesamt noch unbesetzte 53.100 Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 4.500 weniger. Noch unbesetzt waren vor allem Ausbildungsstellen im Frisörhandwerk, im Bäcker- und Fleischerhandwerk einschließlich dem Lebensmittelverkauf, in der Gastronomie und Hotellerie sowie in einigen Bau- und baunahen Berufen.

Zeitgleich waren 24.500 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt, ebenso viele wie vor einem Jahr. Damit blieben 5 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Wie im Vorjahr mündete rund die Hälfte der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber in eine Berufsausbildung (49 Prozent) ein. 16 Prozent haben sich für einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium entschieden und 2 Prozent für eine geförderte Qualifizierung wie eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 7 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen, sozialen Diensten und 4 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegen keine Informationen vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 49.200 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Anzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 4.900 niedriger.

Für diese sowie für die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber werden die Vermittlungsaktivitäten fortgesetzt. Außerdem melden sich auch jetzt noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.

Weitergehende statistische Informationen finden Sie im Internet unter
statistik.arbeitsagentur.de > Arbeitsmarktberichte > Ausbildungsmarkt.

Bundesagentur für Arbeit
17.11.2019

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2019 –weiter robuste Entwicklung

Nürnberg / Deutschland – „Die aktuelle konjunkturelle Schwäche hinterlässt durchaus ihre Spuren am Arbeitsmarkt. Alles in allem zeigt er sich aber weiterhin robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Oktober: -30.000 auf 2.204.000

  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +0
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit von September auf Oktober um 30.000 auf 2.204.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Oktober ein Plus von 6.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Dieser Anstieg ist allein auf die Entwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung aufgrund der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl nicht verändert. Die Arbeitslosenquote liegt mit 4,8 Prozent um jeweils 0,1 Prozentpunkte unter dem Vormonats- und dem Vorjahreswert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2019 bei 3.129.000 Personen. Das waren 13.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 erhöht. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 338.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 489.000 gestiegen. Insgesamt waren im August nach hochgerechneten Angaben der BA 33,62 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Juli auf August ein Anstieg um 27.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, gibt aber weiter nach. Im Oktober waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 60.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im Oktober 2019 deutlich um 5 Punkte auf 232 Punkte. Er liegt damit 22 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

717.000 Personen erhielten im Oktober 2019 Arbeitslosengeld, 57.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.795.000. Gegenüber Oktober 2018 war dies ein Rückgang von 236.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
17.11.2019

Wirtschaft & Finanzen:

Flugplatz und Stadtwerke kooperieren

E-Ladestation jetzt auch am Flugplatz Speyer

Gemeinsam aktiv in Sachen E-Mobilität: SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring (links) und Roland Kern, Geschäftsführer des Speyerer Flugplatzes Foto: SWS

Mit der Installation einer E-Ladestation auf dem Flugplatz haben die Stadtwerke Speyer (SWS) einen weiteren Beitrag zur E-Ladeinfrastruktur in der Stadt geleistet. Seit 2010 optimieren die SWS diese flächendeckend. „In Speyer gibt es mehr öffentliche E-Ladepunkte als in vielen größeren Städten in der Region“, betonte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring bei der offiziellen Inbetriebnahme am 22. Juli. Insgesamt 14 E-Ladestationen hätten die SWS in Speyer und Otterstadt mittlerweile installiert.

Zuversichtlich äußerte sich Bühring die weitere Entwicklung betreffend. „Wir sind gerade dabei, im Stadtgebiet drei Turbo-E-Ladestationen in Betrieb zu nehmen, damit können Fahrzeuge der Zukunft in nur 20 Minuten beladen werden“, stellte er fest und ergänzte: „Wir sind im Umland die Ersten, die solche Turbo-Lader anbieten.“ Verkürzte Ladezeiten und erhöhte Reichweiten von neuen Elektroautos seien wesentliche Vorteile, die es an die Kunden heranzutragen gelte.

Roland Kern, Geschäftsführer des Speyerer Flugplatzes, unterstrich die Bereitschaft des Flugplatzes, aktiv einen Beitrag zur Unterstützung der Ziele „Förderung der Elektromobilität“ zu leisten. Der Flugplatz habe, so Kern, vor über einem Jahr zwei Elektro-Motorroller angeschafft, um Piloten eine Möglichkeit anzubieten, vom Flugplatz aus „elektrisch“ in die Stadt und das nahe Umland zu kommen. Das Angebot werde gut angenommen und stehe auch Speyerer Bürgern zur Verfügung. Pünktlich zur Inbetriebnahme der Ladesäule hat nun der Flugplatz einen Kleinwagen der Marke Renault geleast, der tageweise interessierten Piloten zu einem Einführungspreis zur Verfügung gestellt werden kann.

„Dieses Angebot richtet sich auch an interessierte Speyerer Bürger, die am Flugplatz Speyer für einen Tag ein Elektrofahrzeug mieten können“, sagte Kern. So wäre es möglich, die Vorteile eines solchen Fahrzeugs insbesondere im Stadtverkehr zu testen. Das Fahrzeug könne im geladenem Zustand etwa 230 Kilometer zurücklegen, so Kern.

Gemietet werden kann das Fahrzeug mit der App2Drive App bzw unter der Website: https://www.app2drive.com/

Stadtwerke Speyer GmbH
25.07.2019

Wirtschaft & Finanzen:

Stadtwerke Speyer (SWS GmbH)

Tiefbauarbeiten im Ziegelofenweg

Aufgrund einer akuten Kabelstörung müssen die Stadtwerke Speyer im Ziegelofenweg auf Höhe der Hausnummer 52 kurzfristig Tiefbauarbeiten durchführen. Die Maßnahme wird voraussichtlich 14 Tage in Anspruch nehmen. Die Querung erfolgt in zwei Etappen, so dass die Fahrzeuge im Begegnungsverkehr passieren können.

Stadtwerke Speyer GmbH
18.04.2019

Stadtwerke-Richtfest: Neues Verwaltungsgebäude auf höchstem Energieniveau

Richtfest bei den SWS: (v. l.) Ralf Lang (SWS), Roger Leng, Klaus Seither (beide Seither-Architekten), Dr. Gottfried Jung (SWS-Aufsichtsrat), Wolfgang Bühring (SWS)
(Foto: SWS)

„Mit dem neuen Verwaltungsgebäude wollen wir die Arbeitsatmosphäre und Aufenthaltsqualität für unsere Mitarbeiter und Gäste verbessern“, so die einleitenden Worte von Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), beim Richtfest am 11. April. Der Rohbau stehe jetzt und das Gebäude werde planmäßig bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, sagte Bühring über den repräsentativen Neubau in der Speyerer Industriestraße. Neben Kantine mit Küche und Veranstaltungsraum sollen Büros, Besprechungszimmer und Schulungsräume in dem zweistöckigen Bau auf 280 Quadratmetern entstehen. Die Grundfläche messe 450 Quadratmeter, so könnten auch Pausen und Veranstaltungen auf der Terrasse im Freien stattfinden, erläuterte Bühring. Die Investitionskosten beliefen sich auf 1,7 Mio. Euro.

Dr. Gottfried Jung, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SWS ergänzte, dass es sich bei dem Bau keineswegs um eine 08/15-Lösung handle, sondern um eine zukunftsorientierte Lösung, bei der Energieeffizienz eine wesentlich Rolle spiele. Als Beispiele dafür nannte er das Bauniveau „KFW-55“, wodurch 45 Prozent weniger Primärenergie benötigt würde, als in einem vergleichbarer Neubau, die Beleuchtung mit LED sowie die dann neunte Photovoltaikanlage, die die Stadtwerke auf ihrem Areal verbauten. Besonders hob er die Brennstoffzelle hervor, mit der die SWS eine Pionierleistung erbrächten. Genutzt würde sie zur Strom- und Wärmeerzeugung und wäre aufgrund ihres Innovationsstatus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit 10.000 Euro bezuschusst worden. Abschließend forderte Jung alle Teilnehmer auf, sich die jungen Menschen, die freitags für den Klimaschutz demonstrierten, zum Vorbild zu nehmen und ebenfalls mit anzupacken und zu handeln: „Die Stadtwerke bieten viele Möglichkeiten, wie z. B. ein Solarkataster, und können auch in puncto Klimaschutz ein guter Partner sein“.

Klaus Seither, Architekt des Neubaus, legte viel Herzblut in seinen Richtspruch. Nacheinander ließ er den Bauherrn, die Baumeister, Architekten, Ingenieure und Handwerker hochleben, zerschmetterte schließlich das gefüllte Weinglas und wünschte damit „Glück und Segen“. Nach guter Tradition wies er auf die bunten Tücher hin, die den Richtkranz schmückten. Nach den Handwerkern griffen auch die restlichen Teilnehmer begeistert zu. Alle ließen das Fest bei strahlendem Sonnenschein in geselliger Runde ausklingen.

Stadtwerke Speyer GmbH
18.04.2019

Agentur für Arbeit:

Drei von vier Sanktionen entfallen auf Terminversäumnisse

• Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken
• Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt
• Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Terminversäumnisse – trotz SMS-Erinnerung

Zahl der Sanktionen gesunken; Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 gesunken.

Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Beim ersten Pflichtverstoß müssen Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass der Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfällt. Sind die Leistungsberechtigten jünger als 25 Jahre, wird die Regelleistung zu 100 Prozent gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden auch die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen.

Monatliche Sanktionsquote bleibt bei rund drei Prozent; Über 90 Prozent von Sanktionen nicht berührt

Pro Monat waren durchschnittlich 3,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.
Im gesamten Jahr 2018 hatten insgesamt 441.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens einmal eine Sanktion. Die Zahl der festgestellten Sanktionen und die Anzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten ist nicht identisch, da teilweise dieselbe Person mehrfach sanktioniert wurde.
Bezogen auf das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Leistung wegen mindestens eines Verstoßes gemindert.
Beide Zahlen zeigen aber: Über 90 Prozent der Leistungsempfänger bleiben von Sanktionen unberührt.

Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete gekürzt werden. „Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern.“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Hintergrund – monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote

Die monatliche Sanktionsquote (3,2 Prozent) und die jährliche Sanktionsverlaufsquote (8,5 Prozent) drücken unterschiedliche Aspekte aus. Die monatliche Sanktionsquote gibt Auskunft darüber, wie viele Leistungsberechtigte zu einem Stichtag im konkreten Monat sanktioniert waren. Diese Zahl lässt sich für jedes Jobcenter ausweisen und nach Personengruppen differenzieren. Sie erlaubt eine differenzierte Analyse darüber, welche Rolle Sanktionen in einem Jobcenter spielen.
Bei der jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Diese Zahl lässt sich bisher nur auf Bundesebene ausweisen. Diese Zahl ist zwangsläufig höher, da im Verlauf eines Jahres in Summe mehr Personen mit einer Sanktion gezählt werden als durchschnittlich zu einem Stichtag im Monat.
Zum Vergleich ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Betrachtet man die Zahl von erteilten Strafmandaten wegen Falschparkens in einer Stadt im Durchschnitt eines Monats, wird diese immer geringer sein als die Summe aller erteilten „Knöllchen“ in derselben Stadt im gesamten Jahr.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Start der Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben im Rahmen der Verleihung des Inklusionspreises für die Wirtschaft am 9. April 2019 den Startschuss für die gemeinsame Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ gegeben.

Die Initiative soll Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren. Sie richtet sich gezielt an die Unternehmen und Betriebe in Deutschland, die derzeit aus den unterschiedlichsten Gründen laut Anzeigeverfahren noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Das sind rund 41.000 Unternehmen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 160.000 beschäftigungspflichtige Unternehmen. Diese sollen mit der Initiative angesprochen, beraten und unterstützt werden. Kernanliegen ist es, Arbeitgeber durch Information und Aufklärung auf die Potenziale von schwerbehinderten Menschen aufmerksam zu machen und sie so für deren Beschäftigung zu gewinnen.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: „Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktlage immer noch bedeutend höher als allgemein. Und das, obwohl schwerbehinderte Arbeitsuchende überdurchschnittlich gut qualifiziert sind, wir nahezu Vollbeschäftigung haben und die Wirtschaft händeringend nach Fachkräften sucht. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen – aber dazu brauchen wir mehr Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen eine Chance geben. Mit der gemeinsamen Initiative setzen wir dabei einen entscheidenden neuen Impuls.“

Vorstand Ressourcen der BA, Valerie Holsboer: „Seit Jahren beschäftigt die BA einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen und bildet Jugendliche mit Schwerbehinderungen aus. Es freut uns sehr, dass es uns 2018 gelungen ist, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf gut zehn Prozent zu steigern. Als werbender Arbeitgeber freuen wir uns über jede einzelne Bewerbung von Menschen mit Behinderung. Schließlich verlieren wir demografiebedingt ein Drittel unserer Belegschaft in den kommenden zehn Jahren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben den inklusiven Gedanken seit vielen Jahren. Wir wünschen uns, dass dieser sich auch auf dem Arbeitsmarkt fest verankert. Deswegen appellieren wir an alle Arbeitgeber, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen und ihnen eine Chance zu geben, ihre Talente und Potenziale einzubringen.“

Präsident der BDA, Ingo Kramer: „Diese Initiative ist gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel und das Ziel, möglichst allen Menschen Teilhabe an Bildung und Erwerbsarbeit zu ermöglichen, das Gebot der Stunde. Konkrete und praxisnahe Beispiele aus Unternehmen sind immer das überzeugendste Argument. Gemeinsam wollen wir noch stärker dafür werben, dass Inklusion zum Gewinn für alle Beteiligten wird.“

Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Christoph Beyer: „Ich kann zu den Unternehmen nur sagen: Trauen Sie sich! Die BIH unterstützt Arbeitgeber nicht nur bei der Einstellung eines Schwerbehinderten, sondern während des gesamten Arbeitsverhältnisses. Sie haben immer einen Ansprechpartner an ihrer Seite – vom Technischen Beratungsdienst bis zum Integrationsfachdienst. Und diese Initiative hat noch einen wirkungsvollen Effekt: Je mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen, desto normaler wird auch unser Zusammenleben. Inklusion ist immer eine Frage, welche Erfahrungen wir machen.“

Die Initiative startete am 10. April 2019 in den sechs Arbeitsagenturbezirken Aachen-Düren, Erfurt, Freiberg, Köln, Neumünster und Reutlingen mit einem gemeinsamen Anschreiben an die betreffenden Arbeitgeber. Nach Auswertung der Pilotphase ist eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet für das Jahr 2020 geplant.

Die operative Durchführung der Initiative liegt bei der BA. Die Initiative wird unterstützt von der Charta der Vielfalt und dem Unternehmensforum e. V..

Das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION wird in die Pilotphase der Initiative eingebunden und wird Betriebe durch direkte Ansprache und Einbindung in seine Netzwerke für Inklusion sensibilisieren und den Austausch mit inklusionserfahrenen Arbeitgebern ermöglichen.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Der Arbeitsmarkt im März 2019 – Einsetzende Frühjahrsbelebung verringert Arbeitslosigkeit

„Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im März weiter zurückgegangen. Obwohl der konjunkturelle Rückenwind nachgelassen hat, entwickelt sich der Arbeitsmarkt alles in allem weiter günstig.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -72.000 auf 2.301.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -157.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von Februar auf März um 72.000 auf 2.301.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein Rückgang um 7.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 157.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sie sich um 0,4 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,1 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 9.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2019 bei 3.254.000 Personen. Das waren 185.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 39.000 erhöht. Mit 44,82 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 482.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 660.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,16 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 61.000.

Arbeitskräftenachfrage

Der Personalbedarf bleibt zum Frühjahrsbeginn hoch. Im März waren 797.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 19.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen leicht um 1.000 Stellen erhöht. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im März 2019 unverändert bei 255 Punkten. Er liegt damit 4 Punkte über dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

773.000 Personen erhielten im März 2019 Arbeitslosengeld, 3.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 4.015.000. Gegenüber März 2018 war dies ein Rückgang von 241.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis März 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 391.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 474.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer und Kaufleute für Büromanagement mit jeweils 18.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusiver Gedanke in der BA fest verankert

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt noch stärker auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Die aktuelle Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung bei der BA liegt bei 10 Prozent.

Am 26. März 2019 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zehnten Mal. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die zentralen Gedanken der Selbstbestimmung und der Inklusion verpflichten die BA als Bundesbehörde – sowohl als Arbeitgeber als auch als Dienstleister am Arbeitsmarkt. Seit Jahren engagiert sie sich in Initiativen für Inklusion, Chancengleichheit und Diversity. Bereits im Jahr 2007 hat die BA die Charta der Vielfalt unterschrieben.

2018: Steigerung der Schwerbehindertenquote auf über zehn Prozent

Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der BA liegt seit Jahren deutlich über dem Zielwert von sechs Prozent für öffentliche Arbeitgeber. Im Jahr 2018 gelang es, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf gut 10 Prozent zu steigern. Eine Inklusionsvereinbarung stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der BA. Sie unterstützt unter anderem die Personalrekrutierung und Personalentwicklung von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die Barrierefreiheit von Gebäuden und Arbeitsplätzen.

Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen:

„Die BA beschäftigt seit Jahren einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen. Es freut uns sehr, dass wir auch den Anteil schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen im Jahr 2018 deutlich auf 9,7 Prozent steigern konnten. Als werbender Arbeitgeber freuen wir uns über jede einzelne Bewerbung
von Menschen mit Behinderung. Schließlich verlieren wir demografiebedingt in den kommenden zehn Jahren ein Drittel der Belegschaft.“

Eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“

Im letzten Jahr hat die BA eine eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“ eingerichtet, die eine Gesamtstrategie für Menschen mit Behinderungen erarbeitet und den inklusiven Gedanken in der BA und am Arbeitsmarkt durchgängig verankert. Um möglichst allen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, ihre Talente und Potentiale einzubringen, hat die BA für ihre Mitarbeitenden individuell abgestimmte Arbeitsplätze erarbeitet und entwickelt diese kontinuierlich weiter.

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag für Beschäftigte mit Behinderungen. Seit 2001 unterstützt ein Kompetenz-Center die passgenaue Arbeitsplatzausstattung für motorisch und sinnesbeeinträchtigte Mitarbeitende. Hierzu zählen beispielsweise Braillezeilen, Vorlagenkameras oder auch Nummernblöcke.

In den Dienststellen der BA gibt es zudem spezielle Interessensvertretungen für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen. Im Rahmen von Gleichstellungsplänen erfährt die Thematik „Frauen mit Schwerbehinderungen“ einen besonderen Stellenwert.

Bundesagentur für Arbeit
18.04.2019

Sparkasse Vorderpfalz:

Online-Voting: Zum Sparkassenjubiläum gibt es 19.000 Euro für Vereine

Sparkassen-Chef Thomas Traue (rechts) überreichte Spenden in Höhe von insgesamt 19.000 Euro an Vereine in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Zehn Vereine aus der Region profitierten vom 190-jährigen Jubiläum der Sparkasse Vorderpfalz. Sparkassen-Chef Thomas Traue überreichte in der Ludwigshafener Hauptstelle Spenden in Höhe von insgesamt 19.000 Euro. 133 Vereine aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis hatten sich um die Unterstützung der Sparkasse beworben. Wer das Geld bekommt hat nicht die Sparkasse entschieden, sondern die Bürger der Region stimmten per Online-Voting ab. In vier Wochen wurden 18.022 Stimmen abgegeben, die meisten davon für den TFC 1861 e.V. Ludwigshafen. Der Verein erhält somit die höchste Spende des Wettbewerbs in Höhe von 5.000 Euro.

Sparkassen-Chef Thomas Traue lobte bei der Spendenübergabe das vielfältige Engagement und die guten Ideen der Vereine. Traue betonte: „Vereine prägen das soziale Miteinander. Hier treffen sich Menschen, die mit Freude und Engagement gemeinsam etwas bewegen und damit auch die Zukunft unserer Region mitgestalten und vorantreiben. Genau an diese Kraft glauben wir als regional verankerte und kommunal getragene Sparkasse und möchten mit unserer Jubiläumsspendenaktion die Kassen der Vereine zusätzlich aufbessern“.

Sparkassen-Chef Thomas Traue verzichtet bewusst auf einen Festakt zum Jubiläum. Er möchte vielmehr die Menschen in der Region das ganze Jahr über mit einer Reihe besonderer Aktionen am 190-jährigen Jubiläum der Sparkasse teilhaben lassen.

Jubiläumsspendenaktion der Sparkasse Vorderpfalz: Die Platzierung der Vereine beim Online-Voting der Bürger

  1. TFC 1861 e.V. Ludwigshafen / Spende: 5.000 Euro / Stimmen: 1177
  2. Tierschutzverein Speyer u.U. e.V. / Spende: 3.000 Euro / Stimmen: 1167
  3. Tierhilfe Ludwigshafen e.V. / Spende: 2.500 Euro / Stimmen: 712
  4. Turn- und Sport-Gemeinde 1881 Friesenheim e.V. / Spende: 2.000 Euro / Stimmen: 649
  5. VTV-Mundenheim 1883 e.V. / Spende: 1.500 Euro / Stimmen: 629
  6. Fontäne Kulturzentrum e.V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 567
  7. VfSK Oppau 1900 eV – Athletenbouler / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 564
  8. Jugendförderverein TV Hochdorf / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 560
  9. Naturspur e. V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 549
  10. TV 1885 Schifferstadt e.V. / Spende: 1.000 Euro / Stimmen: 529

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Klaus Venus
18.04.2019

Bestnote: Sparkassen-App ist Nummer 1

Die Sparkassen-App wurde von der Zeitschrift „Capital“ zur deutschlandweit besten Banking-App gewählt.

Die Zeitschrift „Capital“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe die Sparkassen-App zur deutschlandweit besten Banking-App gewählt. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Ausschlaggebend für die Spitzenbewertung waren die vielen praktischen Funktionen wie Geldüberweisen von Handy zu Handy per kwitt, die einfache Handhabung aller Konten ganz gleich bei welchem Kreditinstitut und die direkten Anlagemöglichkeiten in der kostenlosen Sparkassen-App. Grundlage für das Ranking ist ein Test des Münchner Analysehauses Tetralog, bei dem insgesamt 26 Apps von klassischen Kreditinstituten, Handybanken und bankunabhängigen Anbietern getestet wurden.

Immer mehr Kunden der Sparkasse Vorderpfalz nehmen digitale Services über die Sparkassen-App in Anspruch. Mit der kostenlosen App „Sparkasse“ kann man beispielsweise Kontosalden und -umsätze einsehen, Überweisungen durchführen und auch beliebig viele Sparkassen-Konten verwalten. Die App ermöglicht aber auch den nächstgelegenen Geldautomaten zu finden, die verlorene Karte sperren zu lassen oder den persönlichen Berater zu kontaktieren. Mit der Funktion „Kwitt“ kann man Geld von Handy zu Handy überweisen und das lästige eintippen einer Überweisung übernimmt die „Fotoüberweisung“, einfach Rechnung abfotografieren und schon wird die Überweisung erledigt. Mit rund 27 Millionen Downloads und mehr als sieben Millionen aktiven Nutzern ist die Sparkassen-App die am weitesten verbreitete Banking-App in Deutschland

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkassen Verlag
18.04.2019

Otterstadt: Experten informieren über Erbrecht

Der Eintritt ist frei, das Platzangebot begrenzt. Eine telefonische Anmeldung unter 0621/5992-333 ist erforderlich.

Jetzt anmelden, solange Plätze frei sind. Die Sparkasse Vorderpfalz lädt am  6. Mai um 18.30 Uhr zur Vortagsveranstaltung „Erben und Vererben“ mit Fachvorträgen in das Remigiushaus Otterstadt ein.

Otterstadt – Nachlassregelung, Erbengemeinschaft, Pflichtteil: Da kann einiges schief laufen. Hilfestellung hierbei soll die Vortragsreihe „Erben und Vererben“ der Sparkasse Vorderpfalz bringen. Die nächste Veranstaltung findet am 6. Mai im Remigiushaus Otterstadt (Speyerer Str. 20) statt. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Eine Fachanwältin für Erbrecht und Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz informieren über eine sinnvolle Nachlassplanung.

Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Wer sein Hab und Gut nach dem Ableben in die richtigen Hände legen möchte, sollte das zu Lebzeiten durch ein gültiges Testament festlegen. Die gesetzliche Erbfolge muss nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen entsprechen. Doch auch wer bereit ist, seinen letzten Willen niederzuschreiben, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert: Wie muss ein Testament aussehen? Wer ist erbberechtigt? Wie können die Erben Steuern sparen? Welche Rolle übernimmt ein Testamentsvollstrecker? Soll ich eventuell einen Teil meines Vermögens in eine Stiftung einbringen? Und wann ist es ratsam, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Antworten hierauf geben die Fachvorträge der Fachanwältin für Erbrecht und die Generationenmanager der Sparkasse am 6. Mai im Remigiushaus Otterstadt.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia.com
18.04.2019


Dreck-weg-Tag 2019 sagt Einwegbechern den Kampf an

Achtlos weggeworfen Einwegbecher Foto:Stadtwerke Speyer

Speyer – 7,6 Millionen Einwegbecher werden in Deutschland pro Tag verbraucht. Das macht 2,8 Milliarden im Jahr. Nicht nur in der Herstellung werden viele unnötige Ressourcen verbraucht, die Becher enden oft auch als „wilder Müll“ und verschmutzen so die Umwelt.

Grund genug beim diesjährigen Dreck-weg-Tag mal genauer hinzuschauen. Das Projektteam hat die Aktiven dazu aufgerufen, ihre Sammelaktionen am 8. und 9. März 2019 mit dem Fotoapparat oder der Smartphone-Kamera zu begleiten und entsprechende Fotos von achtlos weggeworfenen Einweg-Coffee-to-go-Bechern zu knipsen. Die Fotos können mit Fundortnennung an kommunikation@stadt-speyer.de gesendet werden.

Ziel ist es, zum Start der „Bleib deinem Becher treu“-Kampagne im Frühjahr 2019 eine schaurig-schreckliche Fotocollage zu präsentieren, um darauf aufmerksam zu machen, warum Einwegbecher aus unserem Alltagsleben verbannt werden sollten.

Darüber hinaus wird eine Jury die drei besten Einsendungen auswählen und prämieren.

Kurzentschlossene, die noch am Dreck-weg-Tag teilnehmen möchten, können sich bei der Abteilung Umwelt und Forsten unter der Telefonnummer 0 62 32 – 14 27 30 oder per E-Mail an dwt2019@stadt-speyer.de anmelden.

Achtlos weggeworfen Einwegbecher Foto:Stadtwerke Speyer

Text: Stadt Speyer / Kultur, Marketing & Kommunikation Foto: Stadtwerke Speyer (SWS GmbH)
02.03.2019

Die EBS starten Projekt „Bebaut und befestigt“

Speyer / Stadtwerke (SWS) – Der Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Speyer wurde am 21.02.2019 über ein Oberflächenwasser-Projekt informiert, welches in den kommenden Wochen beginnt und straßenzugs-weise über ganz Speyer abgearbeitet werden soll.

Die EBS/SWS berechnen für alle Grundstücke den wiederkehrenden Oberflächenwasser-Beitrag. Diesem liegt unter anderem der bebaute und befestigte Flächenanteil des Areals zu-grunde. In den letzten 20 Jahren hat sich jener Flächenanteil durch Zubau, Entsiegelung und andere Maßnahmen erheblich verändert. Berechnungsformel und Beitragshöhe (seit 2007: 47 Cent pro Quadratmeter betragspflichtiger Fläche) sind gleich geblieben.

Deshalb sollen nun alle Grundstücksflächen im Stadtgebiet Speyer unter Zuhilfenahme der aktuellen Luftbildaufnahmen des rheinland-pfälzischen Liegenschaftskatasters neu vermessen, dokumentiert und mit den bestehenden Werten abgeglichen werden. Jeder Grundstückseigen-tümer wird per Anschreiben aktiv in das Verfahren einbezogen. Ziel dieses Projektes ist es, zu-kunftssichere Daten für die Ermittlung des Oberflächenwasser-Beitrags zu erarbeiten und später fortzuschreiben, um die Belastungen für die Eigentümer gerecht zu verteilen.

Stadtwerke Speyer
01.03.2019