Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2027 ( + 1 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 1881 Todesfälle: 80 ( + 2 gegenüber Freitag ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 35,6 ( – 11,9 gegenüber Freitag ) Warnstufe: Orange
Stand: 08.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 09.03.2021
Stadtnotizen
Ein Freiraumentwicklungskonzept für die Stadt Speyer – Diskutieren Sie mit!
Freiräume bilden das grüne Rückgrat der Stadt. Sie übernehmen vielfältige Funktionen im städtischen Gefüge als Erholungsräume für die Bürger*innen, zur Durchlüftung der Wohnlagen oder auch für den Biotopschutz. Um das Freiraumsystem langfristig zu sichern und an neue Anforderungen anzupassen, lässt die Stadt Speyer ein Freiraumentwicklungskonzept für die Gesamtstadt erstellen.
„Die Nachfrage nach Wohnraum in Speyer steigt stetig, was den Druck auf innerstädtische Freiflächen erhöht. Die Frage, nach welchem Leitbild die Stadt künftig mit Freiflächen umgehen, diese gestalten und schützen soll, betrifft daher alle Speyerer*innen. Aus diesem Grund wird es rund um das Thema eine umfangreiche Online-Bürgerinformation und –beteiligung geben, welche am 15. März startet. Ich möchte die Bürger*innen ermutigen, sich zu informieren und sie dazu aufrufen, sich bei der Entwicklung des Konzepts aktiv einzubringen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Warum sind Freiräume so wichtig für die Stadt?
Parkanlagen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätze, Seen, Wälder und Felder am Stadtrand – Freiräume machen eine Stadt attraktiv und lebenswert. Sie sind Erholungs- und Bewegungsraum, Begegnungsort und Spielfläche. Grünflächen in den Siedlungsbereichen steigern die Wohnqualität. Sie wirken temperaturausgleichend, filtern Luftschadstoffe und haben so einen positiven Einfluss auf das Stadtklima und die menschliche Gesundheit. Als Lebensraum für Tier und Pflanzen fördern sie die biologische Vielfalt in der Stadt. Freiräume übernehmen also vielfältige Aufgaben und oftmals mehrere gleichzeitig, d.h. sie sind multifunktional.
Warum lässt die Stadt ein Freiraumentwicklungskonzept erstellen?
In Speyer steigt die Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen. Damit wächst der Druck auf (innerstädtische) Freiräume. Gleichzeitig besitzen diese Flächen gerade in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität und das Stadtklima. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Stadt Speyer die Frage, wie sich die Funktionsfähigkeit der Freiräume langfristig sichern lässt. Welche Bedeutung und Potenziale haben die Freiräume für die künftige Entwicklung der Stadt? Wie können Freiraumsicherung und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abgestimmt werden?
Antworten auf diese Fragen soll das Freiraumentwicklungskonzept geben. Die Stadt Speyer verfolgt damit das Ziel, die bestehende Qualität der städtischen Freiräume und deren Multifunktionalität zu sichern und weiterzuentwickeln sowie neue, vielfältig nutzbare Grünstrukturen zu schaffen.
Wie ist der Sachstand und wie werden die Bürger*innen beteiligt?
Das Freiraumentwicklungskonzept befindet sich auf der Zielgeraden. Nach einer umfassenden Analyse der bestehenden Freiraumstrukturen und ihrer Funktionalitäten wurden Leitbilder für die künftige Entwicklung entworfen. Bereits in einer frühen Phase der Bearbeitung waren die Bürger*innen in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden. Im November 2018 wurden im Rahmen von drei Stadtspaziergängen die Freiraumsituation in verschiedenen Stadtteilen erkundet und in einer Planungswerkstatt erste Analyseergebnisse diskutiert. Die Dokumentationen der Veranstaltungen finden Sie unter www.speyer.de/freiraumentwicklung.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie brachten leider auch den Zeitplan für die weitere Beteiligung durcheinander. Da Präsenzveranstaltungen weiterhin nicht möglich sind, wird die Beteiligung nun im Online-Format weitergeführt.
Der Online-Dialog zum Freiraumentwicklungskonzept startet am 15. März
Ab Montag, 15. März 2021 haben Bürger*innen die Möglichkeit, sich unter www.speyer.de/freiraumdialog über den aktuellen Stand der Planungen zum Freiraumentwicklungskonzept zu informieren und mit den Planer*innen in einen Dialog zu treten.
In einer ersten Phase werden die Ergebnisse der Bestandsanalyse und -bewertung präsentiert und die Ideen für ein Leitbild zur künftigen Freiraumentwicklung in Speyer vorgestellt. Dazu können Bürger*innen in zwei Diskussionsforen Fragen stellen oder Ihre Kommentare und Anmerkungen einbringen und mit anderen Teilnehmenden diskutieren.
Ab Montag, 19. April 2021 wird die Plattform um ein drittes Diskussionsforum erweitert. Hier können dann die Maßnahmenvorschläge der Stadtverwaltung zur Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzepts kommentiert und persönliche Ideen dazu formuliert werden.
Eventuelle Fragen werden von den Planer*innen zeitnah beantwortet. Hinweise und Anregungen werden gesichtet, ausgewertet und in einer Dokumentation zusammenfassend dargestellt und darüber hinaus in die Erarbeitung eines Aktionsprogramms zum Freiraumentwicklungskonzept einfließen.
Machen Sie mit! Schauen Sie ab dem 15. März 2021, zu welchen Analyseergebnissen die Planer*innen gekommen sind und wie ein Leitbild zur Freiraumentwicklung in Speyer aussehen könnte. Wir freuen uns über Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen.
17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht
Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.
„Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen.
Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.
Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.
Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.
Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 47,5 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.
Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.
Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben – die sogenannte Notbremse greift.
Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.
Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.
Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.
In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist dann wieder möglich.
Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.
„Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.
Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:
Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr
Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr
Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr
Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2026 ( + 3 ) Davon bereits genesen: 1874 Todesfälle: 78 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 47,5 ( + 2 ) Warnstufe: Orange
Stand: 05.03.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 06.03.2021
Ausbau des Speyerer Schnelltestangebots
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das umfassende Corona-Schnelltestangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB weiter ausgebaut wird. So gibt es aufgrund freier Kapazitäten nicht nur für Lehrkräfte mittwochs die Möglichkeit für einen Schnelltest. Ab dem 10. März 2021 können sich mittwochs alle Speyerer Bürger*innen zwischen 18 und 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen. Termine können online unter www.termine-reservieren.de/termine/speyer/ oder telefonisch montags bis freitags zwischen 12 und 14 Uhr unter 06232-6959967 vereinbart werden.
Außerdem wird die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, bis zum 26. März 2021 verlängert und erfolgt zu den gleichen Zeiten wie bisher. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten nicht notwendig.
Die Übersicht des kompletten Speyerer Schnelltestangebots finden Sie auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/corona.
Aufgrund eines Kanaleinbruchs wird die Möhringstraße auf Höhe der Hausnummer 1 ab sofort und bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird in dieser Zeit beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2023 ( + 7 ) Davon bereits genesen: 1868 Todesfälle: 78 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( + 4 ) Warnstufe: Orange
Stand: 04.03.2021, 14:12 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 05.03.2021
Stadtnotizen
Lernen durch Erleben: Kolbstiftung unterstützt mit Spendenbetrag erlebnispädagogische Angebote im „Haus Gabriel“
Dank einer zweckgebundenen Spendenübergabe der Kolbstiftung in Höhe von 3.500 Euro am Donnerstag, 4. März 2021, ist es dem Kinder- und Jugendheim „Haus Gabriel“ möglich, ein erlebnispädagogisches Angebot zu unterstützen. Mit Zuwendungen von Stiftungen können demnach auch im Jahr 2021 wieder vielfältige Projekte in Speyer gefördert werden.
„Das Jugendwerk St. Josef und mit ihm das Haus Gabriel stehen für die Darbietung eines umfassende pädagogische Konzepts, bei dem zielgerichtet methodische Kenntnisse und Erfahrungen sowie spezielle Projekte zur Anwendung kommen. Der Zuschuss der Kolbstiftung unterstützt diese Herangehensweise, indem er in den Bereichen der Einrichtung eingesetzt wird, in denen schwerpunktmäßig Bedarf besteht“, so Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der Kolbstiftung.
Anja Deubel, Einrichtungsleitung des Hauses Gabriel legt die vorgesehene Verwendung des Spendenbetrags dar: „Wir haben uns entschieden, ein Projekt zu fördern, das unabhängig von der Höhe des Spendenbetrags begünstigt werden kann. So handelt es sich bei dem erlebnispädagogischen Angebot um eine Art Zusatzbaustein, der von einer speziell hierfür ausgebildeten Fachkraft in unsere pädagogische Arbeit einbezogen wird. Das Besondere an dem Projekt ist, dass die methodische Ausgestaltung der einzelnen Aktivitäten variabel ist und auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen individuell ausgerichtet werden kann.“
Die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen kommt bei dem vielfältigen Angebot von Klettern über Kanufahren bis hin zu Kurzfreizeiten mit Zelten zum Einsatz. Da es für diese Aktivitäten häufig an ausreichendem Zubehör fehlt, soll das Stiftungsgeld für die Anschaffung von neuem Equipment wie Fahrradhelme oder Kletterausrüstungen verwendet werden.
„Bei diesem ganzheitlichen Konzept, das innovative Maßnahmen in den Blickpunkt der pädagogischen Arbeit nimmt, kommt das Stiftungsgeld mit Sicherheit sinn- und wirkungsvoll zum Einsatz“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Stadtverwaltung Speyer 05.03.2021
62. Vorlesewettbewerb 2020/2021: Nuria Walter gewinnt Speyerer Stadtentscheid
Der von der Stadtbibliothek organisierte Stadtentscheid der 62. Runde des Vorlesewettbewerbs fand in diesem Jahr digital per Video-Einreichung statt. Am Montag, den 1. März 2021, um 16 Uhr wurde in einer Online-Jurysitzung über die Beiträge diskutiert, abgestimmt und letztlich die Siegerin ermittelt: Nuria Walter von der IGS Georg Friedrich Kolb Speyer mit dem Buch „Winston – ein Kater in geheimer Mission“ von Frauke Scheunemann. Die Stadtverwaltung Speyer gratuliert der wohlverdienten Siegerin. Die Entscheidung fiel aber aufgrund der Gesamtheit an gelungenen Beiträgen nicht leicht. Alle sieben Kinder erhalten eine Urkunde und einen Buchpreis.
Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs hebt die Bedeutung des Preises hervor: „Ich freue mich sehr, dass die Tradition des Vorlesewettbewerbs auch und gerade unter den widrigen Umständen des Corona-Jahres beibehalten wird. Die Begeisterung für Bücher – ob in Printform oder digital – ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu erhalten gilt. Ziel dieser Veranstaltung ist es aber auch, Freude am Lesen überhaupt erst zu wecken, wo sie vielleicht kaum oder gar nicht vorhanden ist, sowie die Lesekompetenz von Kindern zu unterstützen und zu stärken.“
Die sieben Schulsieger*innen, ein Junge und sechs Mädchen, konnten ihren Vorlesebeitrag bis Mitte Februar 2021 aufzeichnen und über das Video-Portal des Wettbewerbs hochladen. Von Mitte bis Ende Februar hatte die Speyerer Jury dann Zeit, die eingereichten Beiträge zu sichten und zu bewerten.
Die Siegerin des Stadtentscheids, Nuria Walter, wird beim nachfolgenden Bezirksentscheid antreten, der ebenfalls per Video-Einreichung stattfindet.
Die Jury bestand aus Kerstin Bürger von der Stadtbibliothek, Ulf Weber von der Stadt- und Kreisbildstelle, Buchhändler Joachim Roßhirt und Hannah Heller, Nachfolgerin für Jurymitglied Walter Schönig und ehemalige Teilnehmerin beim Vorlesewettbewerb.
An den Vorlese-Entscheiden der Städte und Landkreise beteiligten sich in diesem Jahr bundesweit mehr als 4.300 Schulsieger*innen. Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. In diesem Jahr waren rund 350.000 Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen am Start. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch in diesem Jahr unterstützen darüber hinaus die experimenta gGmbH und vier Sparda-Regionalbanken die Aktion.
Aktuelles zum 62. Vorlesewettbewerbs sowie alle Infos, Termine und Teilnehmerschulen sind auf der Internetseite www.vorlesewettbewerb.de zu finden.
Stadtverwaltung Speyer 05.03.2021
Abgelaufene Bewohnerparkausweise bis Ende März verlängern lassen
Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass bereits abgelaufene Bewohnerparkausweise bei Kontrollen nur noch bis einschließlich 31. März 2021 nicht beanstandet werden und daher im Laufe des Monats verlängert werden sollten.
Zu diesem Zwecke ist eine vorherige Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Stadt Speyer unbedingt erforderlich. Das Bürgerbüro Maximilianstraße ist unter der Rufnummer 0 62 32 – 14 13 33, das Bürgerbüro Industriestraße unter 0 62 32 – 14 13 34 erreichbar. Sollten Bürger*innen telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme und Terminbuchung auch per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2016 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 1863 Todesfälle: 78 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 41,5 ( – 4 ) Warnstufe: Orange
Stand: 03.03.2021, 14:12 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 04.03.2021
Stadt erweitert Corona-Testangebot und zieht erste Bilanz zu Schnelltestangebot in der Kita WoLa
Das umfassende Corona-Testangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB wird erweitert. So ist es ab dem 4. März 2021 allen Speyerer Bürger*innen möglich, sich donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.
„Als Stadt sind wir sehr froh, dass wir vor Ort schon seit Beginn des Jahres eine niedrigschwellige Möglichkeit aufgebaut haben, sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus zu testen, dies vermindert das Risiko einer Verbreitung des Virus erheblich. In Rücksprache mit dem ASB werden wir nun auch den Donnerstag für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.
Außerdem kann zwei Wochen nach dem Start des Pilotprojekts der Stadt Speyer zur selbstständigen SARS-CoV-2-Schnelltestung in der Kindertagesstätte WoLA vorläufig Bilanz gezogen werden. Nach erfolgter Schulung sind freiwillige Mitarbeiter/innen der städtischen Kita mittels PoC-Test dazu befugt, selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg/innen vorzunehmen.
„Wir stehen in ständigem Austausch mit der Kita WoLa und können ein erstes positives Fazit ziehen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über die Rückmeldungen aus der Kita. „Die Testungen werden sowohl von den praktizierenden als auch den getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen. Wichtig war uns insbesondere, dass das Angebot nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher, sondern für alle, die in der Kita tätig sind, bereitgestellt wird.“
27 von 33 Mitarbeiter*innen nehmen das Angebot wahr, sich regelmäßig, d.h. drei Mal in der Woche, im Haus auf das Coronavirus testen zu lassen. Bislang waren alle Testergebnisse negativ.
„Die Testbereitschaft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach anfänglicher Skepsis im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. Das Angebot erfährt viel Zustimmung, da es nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch gegenüber den Familienmitgliedern eine gewisse Sicherheit mit sich bringt“, berichtet Sabrina Wöhlert, Leiterin der Kita WoLa. „Wir freuen uns, dass unsere Situation ernst genommen wird und wir das Pilotprojekt für die Stadt Speyer erproben dürfen.“
In den ersten drei Tagen wurden bereits über 60 Testungen durchgeführt, was eine hohe Dichte an Testergebnissen darstellt. „Die Chance, positive Fälle herauszufiltern, wird dank dieser Teststrategie erhöht und damit das Risiko einer Infektionsübertragung reduziert“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Sollte sich das Pilotprojekt weiterhin bewähren, könnte es sich als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung erweisen. Eine Fortführung des Projekts auch in anderen Einrichtungen wäre damit der nächste stringente Schritt.“
Stadtverwaltung Speyer 04.03.2021
Verkehrsnotizen
Akazienweg gesperrt
Aufgrund von Kranarbeiten wird der Akazienweg auf Höhe der Hausnummer 19 am Dienstag, 9. März 2021 von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer 04.03.2021
Philipp-Melanchthon-Straße gesperrt
Aufgrund von Kranarbeiten wird die Philipp-Melanchthon-Straße auf Höhe der Hausnummer 31 am Freitag, 12. März 2021 von 08:30 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Der betroffene Straßenteil wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2015 ( + 5 ) Davon bereits genesen: 1863 Todesfälle: 78 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( + 4 ) Warnstufe: Orange
Stand: 02.03.2021, 14:12 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 03.03.2021
Verkehrsnotizen
Diakonissenstraße gesperrt
Aufgrund von Kanalarbeiten ist die Diakonissenstraße zwischen Slevogtstraße und Friedensstraße ab Mittwoch, den 3. März bis voraussichtlich Freitag, 5. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
„Unsre Biotope – MeHr machen mit“: Stadt Landau unterstützt Mitmachprojekt der Aktion Südpfalz-Biotope zur ökologischen Aufwertung öffentlicher und privater Flächen
Auch der Erhalt von Streuobstwiesen leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Foto: Stadt Landau
Mit kleinen
Dingen viel bewegen: Das ist das Prinzip der Mitmachaktion „Unsre Biotope –
MeHr machen mit“. Ab sofort sind darum alle Südpfälzerinnen und Südpfälzer aufgerufen,
große und kleine Biotope zu melden und zu schaffen. Egal ob Wildblumenwiese,
Trockenmauer oder Nisthilfe – bei dem gemeinsamen Projekt der Aktion
Südpfalz-Biotope, der Stadt Landau, der Landkreise Germersheim sowie Südliche
Weinstraße, der Gartenakademie Rheinland-Pfalz, der AgroScience und des
Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz sollen alle bereits
bestehenden ökologisch wertvollen Flächen in der Südpfalz erfasst werden und
außerdem neue dazu kommen.
„Wir sind es
nachfolgenden Generationen schuldig, die Natur und Landschaft unserer schönen
Südpfalz zu erhalten“, so Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Gerne
unterstütze er darum das Mitmachprojekt der Aktion Südpfalz-Biotope und rufe
alle dazu auf, sich zu beteiligen. „Auch viele private und landwirtschaftlich
genutzte Flächen können mit wenig Aufwand ökologisch aufgewertet werden“, so
Hirsch. Weitere Informationen dazu sowie ein Grußwortvideo von OB Hirsch finden
Interessierte unter www.aktion-suedpfalz-biotope.de/mitmachen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.03.2021
Wiedereröffnung des Landauer Zoos: Positives Fazit nach erstem Tag mit Online-Ticketing-System – Umweltministerin Spiegel zu Gast in beliebter Freizeit- und Bildungseinrichtung
Am Wiedereröffnungstag gemeinsam im Landauer Zoo: Umweltministerin Anne Spiegel, Oberbürgermeister Thomas Hirsch (r.) und Zoodirektor Jens-Ove-Heckel (l.). Foto: Stadt Landau
Das lange
Warten hat ein Ende: Nach vier Monaten Corona-bedingter Schließung durfte der
Zoo Landau – unter strengen Hygienevorschriften und Auflagen – zum 1. März
seine Türen wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Unter anderem sieht
das Land eine Vorreservierung vor, mit dem der Zugang zur beliebten Freizeit-
und Bildungseinrichtung geregelt wird. Mit Unterstützung der Stadtholding
Landau in der Pfalz GmbH, die bereits zur Öffnung des Freizeitbads LAOLA und
des Freibads am Prießnitzweg im vergangenen Jahr ein Online-Ticketing-System
eingeführt hatte, konnte der Zoo diese Vorgabe zeitnah umsetzen und pünktlich
zum Wochenbeginn eröffnen. Das Fazit nach dem ersten Tag fällt positiv aus.
„Die
Wiedereröffnung unseres Zoos ist nicht nur für Familien mit Kindern eine große
Entlastung, denen ab sofort wieder ein besonderes Ausflugsziel im Herzen
Landaus zur Verfügung steht, sondern auch für die Einrichtung selbst, der in den
vergangenen Monaten zentrale Einnahmen weggebrochen sind“, betont
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der sich im Vorfeld für die Wiedereröffnung
des Landauer Zoos stark gemacht hatte. „Gerne haben wir den Zoo von Seiten der
Stadtholding unterstützt und kurzfristig unser Online-Ticketing-System zur
Verfügung gestellt, um eine zeitnahe Öffnung zu ermöglichen“, betont Hirsch,
zugleich Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaft.
Zum
Eröffnungstag ließ es sich auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne
Spiegel nicht nehmen, persönlich in der Südpfalzmetropole vorbeizuschauen und
dem Zoo einen Besuch abzustatten. Gemeinsam mit OB Hirsch und Zoodirektor
Jens-Ove Heckel machte sie sich ein Bild vom neuen Zugangssystem, informierte
sich über die Arbeit des Zoos im Bereich des Arten- und Naturschutzes und der
Forschung und überreichte eine Spende zu Gunsten der Zooschule Landau zur
Unterstützung des vielfach ausgezeichneten (Umwelt-)Bildungsangebots.
„Wir sind
sehr dankbar, dass wir unsere Türen nach vielen Monaten der Schließung wieder
öffnen durften“, betont Zoodirektor Heckel und blickt zufrieden auf den ersten
Tag mit Online-Ticketvergabe. „Die Besucherinnen und Besucher nehmen das
Angebot sehr gut an und zeigen Verständnis für die noch notwendigen
Einschränkungen, zu denen derzeit gemäß der aktuellen Corona-Verordnung auch
eine Maskenpflicht im Zoo zählt. Die kommenden Tage und auch das Wochenende
sind bei der derzeitigen Zugangsquote schon komplett ausgebucht.“
Unter kurse.la-ola.de können bis auf Weiteres etwa 600 Personen täglich ein Ticket für den Zoo Landau buchen. Zur Auswahl stehen vier Zeitfenster, in denen die Einrichtung besucht werden kann.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.03.2021
Gegen Naturschutzrecht und Artenschutz verstoßen: Zwei Biotopflächen südlich von Nußdorf zerstört – Umweltdezernent Hartmann: „Regeneration wird mehr als ein Jahrzehnt dauern“
Totaler Kahlschlag: Südlich von Nußdorf wurden vor Kurzem mehrere wertvolle Biotopflächen zerstört. Foto: Stadt Landau
Bereits zum wiederholten
Mal in diesem Jahr wurden in den vergangenen Wochen mutwillig Biotopflächen
südlich des Landauer Stadtdorfs Nußdorf zerstört. Obwohl die in einem Fall alarmierte
Untere Naturschutzbehörde der Stadt dem Verursacher den Eingriff in die
ökologisch wertvolle Fläche untersagte, führte dieser die Arbeiten zu Ende und zerstörte
das Biotop somit vollständig. Da die Störung eines Lebensraums streng
geschützter Arten strafbar ist, muss die Stadt Anzeige erstatten. Unabhängig
davon müssen die Lebensraumfunktionen so schnell wie möglich wiederhergestellt
werden.
„Was sich vor
Kurzem und auch schon Ende Januar auf Nußdorfer Gemarkung abgespielt hat, ist
ungeheuerlich“, so Umweltdezernent Lukas Hartmann angesichts der rigorosen
Rodung mehrerer unter Schutz stehender naturnaher Gehölzflächen. Mehr als 30
Vogelarten, darunter streng geschützte und Rote-Liste Arten, seien auf den
betroffenen Flächen und in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig gewesen. „Aus
unserer Sicht ist es eindeutig, dass es hier nur darum ging, sich finanzielle
Vorteile bei der Grundstücksbewertung im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens zu
verschaffen. Dieses Ziel hat der Verursacher zwar nicht erreicht, aber der
angerichtete Schaden wird uns für mindestens zehn Jahre begleiten.“
Zum
Hintergrund:
Die gerodeten
Flächen befinden sich in einem Flurbereinigungsgebiet. Dort gilt aktuell eine
Veränderungssperre. Auch die Rodung von Obstbäumen und Brachen ist in dem
gesamten Gebiet derzeit verboten. Die betroffenen Grundstücke waren seit
mindestens sechs Jahren verbuscht und dadurch zu höchst schützenswerten Biotopen
mit einer großen Artenvielfalt geworden. Bei den Rodungsaktionen wurden sie
jeweils bodeneben abgemulcht und somit völlig zerstört.
Die
Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es viele Baum- und Mulcharbeiten gibt,
die genehmigt werden. In allen vergleichbaren Fällen, die im Vorhinein
abgesprochen werden, lässt sich in der Regel schnell und unkompliziert ein
rechtskonformer und tragbarer Kompromiss finden. Beispielsweise wurde vor
kurzem in Landaus Westen ein Gelände bearbeitet, in dem sich Wildschweine in
direkter Nachbarschaft zu Wohnhäusern und stark befahrenen Straßen angesiedelt
hatten. Die Rigorosität der Vorgehensweise in Nußdorf und das
Flurbereinigungsverfahren, das solche Arbeiten untersagt, sind jedoch besondere
Umstände. Gerade in der Gemarkung Nußdorf bittet die Stadtverwaltung deshalb in
der kommenden Zeit um Hinweise auf ähnliche Taten.
Bitte
beachten: Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich
verboten Bäume, Hecken und Gehölze zurückzuschneiden oder zu entfernen. Lediglich
schonende Formschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen
und Pflegeschnitte von Obstgehölzen sind jetzt noch erlaubt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.03.2021
Coronavirus
Einsatz wird verlängert: Bundeswehr unterstützt weiterhin an gemeinsamer Teststation von Stadt Landau und Landkreis SÜW
Damit die interkommunale Teststation von Stadt
Landau und Landkreis Südliche Weinstraße auch weiterhin personell unterstützt
wird, hatten Stadt und Landkreis frühzeitig einen neuen Hilfeleistungsantrag
zur Unterstützung durch die Bundeswehr in der interkommunalen Teststation gestellt.
Dieser Antrag wurde bewilligt und der Einsatz geht weiter.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar
Seefeldt zeigten sich erfreut und dankbar über die neuerliche Entscheidung: „Die
Bundeswehr wird bis zum 25. März Unterstützung beim Betrieb der Teststation
leisten. Damit können weitere Planungen erfolgen, um auch das Testzentrum an
der ‚Testung für alle zu‘ beteiligen.“ Denn auch an
der gemeinsamen Teststation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche
Weinstraße am Standort Landau, wo bisher Corona-Tests für Patientinnen und
Patienten mit ärztlicher Überweisung sowie vom Gesundheitsamt übersandte
Kontaktpersonen durchgeführt werden, sollen künftig Schnelltests für alle
angeboten werden.
Seit Beginn der Corona –
Hilfeleistung der Bundeswehr in Landau sind mehr als 130 Soldatinnen und
Soldaten aus acht Standorten hier im Einsatz gewesen. Derzeit stellen das
Luftwaffenausbildungsbataillon aus Germersheim und das Sanitätsregiment 3 aus
Dornstadt die Landauer Kräfte.
Im Zusammenhang mit dem Aufbau von
Strukturen der ‚Testung für alle‘ rufen Stadt und Kreis freiwillige Helferinnen
und Helfer dazu auf, sich zur Unterstützung der geplanten Testungen in der
Region zu melden. Wer helfen möchte, trägt sich am besten in die
Landesfreiwilligendatenbank ein. Diese ist unter https://covid-19-support.msagd.rlp.de/eden/default/index/register
zu finden. Wer den Dienst als „Schnelltesterin“ bzw. „Schnelltester“ antritt,
erhält im Vorfeld eine Schulung sowie eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung. Gleichzeitig
wird aktuell auf Verbandsgemeindeebene geprüft, wie zusätzliche Strukturen
geschaffen und Freiwillige akquiriert werden können.
Aktuell werden in der Teststation montags,
dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr Personen aus der Stadt Landau und
dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer
Ärztin bzw. einem Arzt sowie identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich
durch das Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden, getestet. Die
Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.
Bei Fragen zum Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger an das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unter der Telefonnummer 06341-940 555 wenden. Die Ansprechpartner sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau 02.03.2021
Für eine (weiterhin) attraktive Innenstadt: Öffentliche Anhörung zur Situation der Landauer Innenstadt mit hochkarätigem Podium am Donnerstag, 22. April – OB Hirsch: „Innenstadtentwicklung ist komplexes Aufgabenfeld – Landesprogramm muss erweitert werden“
Ein Bild aus besseren Zeiten: Die attraktive Landauer Innenstadt vor dem Lockdown. Foto: Stadt Landau
Die
Corona-Pandemie hinterlässt in den Innenstädten deutliche Spuren: Die
notwendigen Lockdowns stürzen Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistungsbetriebe und Kulturschaffende in eine existenzielle Krise, was
wiederum langfristig zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust der Innenstädte
führt. Um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können und weitere Maßnahmen zur
Stärkung der Landauer Innenstadt auf den Weg zu bringen, veranstaltet die Stadt
auf Beschluss des Stadtrats am Donnerstag, 22. April, eine (virtuelle)
öffentliche Anhörung zur Situation und Zukunft der Innenstadt. Ein
hochkarätiges Podium wird die unterschiedlichen Facetten der
Innenstadtentwicklung beleuchten und auch das Meinungs- bzw. Stimmungsbild der
weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Rahmen der Veranstaltung
gefragt sein. Die Verwaltung wird aus dem Input der Veranstaltung Themenschwerpunkte
erarbeiten und daraus ein Strategiepapier zur weiteren Vorgehensweise
entwickeln.
Themen der
Anhörung werden die Zukunft der Mittelstädte, urbanes Leben, Sozialstruktur und
Klimaanpassung, Städtetourismus sowie Innenstadtmobilität sein. Außerdem
betrachtet wird die Situation der Gastronomie, des Einzelhandels im Allgemeinen
und im Besonderen auch der Textilbranche. Als Referenten konnte die Stadt
Landau unter anderem den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
Gemeindebunds, Dr. Gerd Landsberg, und den Leiter des Deutschen Instituts für
Urbanistik, Prof. Dr. Carsten Kühl, gewinnen. Außerdem referieren werden Prof.
Dr. Bernd Eisenstein vom Deutschen Institut für Tourismusforschung,
Verkehrsexperte Prof. Dr. Wilko Manz von der TU Kaiserslautern, der
rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann, der stellvertretende
Geschäftsführer der IHK Rheinland-Pfalz, Jürgen Vogel, und der Präsident des
BTE Handelsverbands Textil, Steffen Jost.
„Die
Situation der Innenstadt und deren zukünftige Entwicklung ist ein komplexes
Aufgabenfeld, das von verschiedenen Seiten beleuchtet werden muss“, betont
Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „In Landau haben wir in den zurückliegenden
Jahren viel unternommen, um unsere attraktive Innenstadt zu stärken, doch für
die bevorstehenden Herausforderungen bedarf es auch der breiten Unterstützung
von Land und Bund.“ Aus diesem Grund sei es sehr bedauerlich, dass Mittelstädte
wie Landau im neu aufgelegten Innenstadt-Programm des Landes zunächst keine
Berücksichtigung finden und auch, dass das Programm finanziell zu schwach
ausgestattet wurde, um eine nachhaltige Wirkung erzielen zu können. Das
Programm müsse erweitert werden, fordert der OB gemeinsam mit Amtskolleginnen
und Amtskollegen aus ganz Rheinland-Pfalz.
Die Landauer Anhörung zur Situation der Innenstadt, die auf einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP zurückgeht, ist öffentlich und kann nach kurzer vorheriger Anmeldung von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Die Veranstaltung in Form einer Videokonferenz wird über das Tool Cicso Webex abgehalten und findet von 16 Uhr bis ca. 18:30 Uhr statt. Genaue Informationen zur Anmeldung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.03.2021
Landau will Abluftanlagen für alle Schulen: 500 Schulräume sollen mit „Mainzer Leichtbauvariante“ ausgestattet werden – Spenden und Sponsoring für Finanzierung notwendig
In der zurückliegenden Woche waren die im Otto-Hahn-Gymnasium erstellten Pilot-Lüftungsanlagen vorgestellt worden. Foto: Stadt Landau
Die Stadt
Landau will rund 500 Klassen- und Arbeitsräume in den Landauer Schulen mit der
vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC) entwickelten Abluftanlage
ausstatten. Das hat der Stadtvorstand unter Vorsitz von Oberbürgermeister
Thomas Hirsch jetzt beschlossen. Die Stadtspitze rechnet mit rund 300 Euro Materialkosten
je Schulsaal, was Kosten von rund 150.000 Euro bedeutet.
Zur
Finanzierung hat die Stadt einen Spendenaufruf gestartet und ein Spendenkonto
eingerichtet:
Sparkasse Südpfalz
IBAN: DE08 5485 0010 0000 0000 18
BIC: SOLADES1SUW
Verwendungszweck: Spende Abluftanlagen Schulen
Wer eine
Spendenbescheinigung wünscht, wird gebeten, bei der Überweisung die eigene
Adresse zu hinterlassen.
Aus zwei
Gründen kann die Stadt die Maßnahme nicht über städtische Haushaltsmittel
finanzieren: Zum einen soll die Umsetzung schnell gehen und der hochdefizitäre
städtische Haushalt ist von der Aufsichtsbehörde noch nicht genehmigt. Zum
anderen sieht das Land in seinen Vorgaben für die Schulen weiterhin das
„regelmäßige Lüften“ als ausreichend an, sodass reguläre städtische Mittel für
die Installation der Abluftanlagen als „freiwillige Leistung“ nicht ohne
weiteres eingesetzt werden können. Deswegen ist die Maßnahme bisher auch im
Haushalt nicht veranschlagt.
OB Hirsch ist allerdings zuversichtlich, dass
sich das Vorhaben mit „Drittmitteln“ finanzieren lässt: Dank der Unterstützung
der Hornbach Baumarkt AG und weiterer Spender gelang es bereits am
zurückliegenden Wochenende, mehr als 100.000 Euro für das Mammutprojekt
zusammenzutragen. Die bauliche Umsetzung ist aber auch eine logistische und
organisatorische Herausforderung; deswegen hat der Stadtchef auch bereits beim
THW Unterstützung angefragt. Darüber hinaus sollen Eltern und Ehrenamtliche als
Helferinnen und Helfer gewonnen werden. „Die Koordination und Steuerung ist
eine weitere Herausforderung für unser stark ausgelastetes Gebäudemanagement“,
macht Beigeordneter Lukas Hartmann als zuständiger Dezernent für das GML
deutlich. Aber das Team um Werkleiter Michael Götz sei hochmotiviert und habe
bereits am Wochenende mit ersten Vorbereitungen begonnen.
Erst in der
zurückliegenden Woche waren die drei im Otto-Hahn-Gymnasium erstellten
Pilotanlagen in Anwesenheit von Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron
vorgestellt worden. Die TU Kaiserslautern hatte die Installation
wissenschaftlich begleitet und positive Ergebnisse beim Luftaustausch
attestiert. „Auf dem Weg zurück zum Regelunterricht sind die Abluftanlagen eine
vielversprechende Möglichkeit, um die bestehenden Hygienekonzepte zur
Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler zu ergänzen“, sagt Schuldezernent
Dr. Ingenthron.
Die Anlagen unterstützen das Lüften, ersetzen es aber nicht. Der Vorteil liegt darin, dass die Abluft kontinuierlich abtransportiert wird und nicht nur stoßweise. Auch könnten die Lüftungsintervalle durch die Anlagen erhöht werden, heißt es in einer städtischen Erklärung. Hornbach hat eigens für dieses Pilotprojekt einer Lüftungsanlage aus Baumarktmaterialien nach Vorlage des MPIC eine Internetseite mit Aufbauanleitung, Werkzeug- und Materialliste erstellt: www.hornbach.de/aktuelles/abluftanlage-fuer-klassenzimmer-bauen.
Nach den positiven
Rückmeldungen durch die TU Kaiserslautern habe die Verwaltung unmittelbar mit
Überlegungen begonnen, wie eine Umsetzung in allen Schulen kurzfristig erfolgen
könne, so OB Hirsch. Man habe zwar die Hoffnung, dass mit Impfen und Testen die
Pandemie bald überwunden werden könne und dann ein einigermaßen regulärer
Schulbetrieb wieder möglich sei – aber angesichts der Mutationen könne die
Entwicklung nicht vorausgesehen werden. Die Abluftanlagen könnten mithelfen,
dass der Schulbetrieb möglichst nicht weiter oder wieder Corona-bedingt
beeinträchtigt werde, so der Stadtchef. Deswegen habe man sich zur kurzfristigen
Umsetzung der Installation in den Landauer Schulen entschlossen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.03.2021
Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Montag (01.03.2021)
Nach aktuellem Stand (01.03.2021, 11:00 Uhr) haben
sich seit der letzten Meldung am Freitag,
26.02.2021, 12 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im
Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.590 Fälle im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt
übermittelt. 3.305 Personen sind
gesundet*. Insgesamt sind 137
Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat
Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid
aus.
Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen
betroffen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 330 Personen (312 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:536 Personen (492 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 497 Personen (442 davon gesundet, 20 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 380 Personen (349 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 265 Personen (244 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 144 Personen (138 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 314 Personen (278 davon gesundet, 22 verstorben)
Stadt Landau: 1.124 Personen (1.050 davon gesundet, 31 verstorben)
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13
und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen
Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise
POC-Untersuchung erfolgen.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2010 ( + 8 gegenüber Freitag ) Davon bereits genesen: 1857 Todesfälle: 78 ( + 1 gegenüber Freitag ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( unverändert ) Warnstufe: Orange
Stand: 01.03.2021, 14:12 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 02.03.2021
Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende
Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen. Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.
„Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden.“
Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.
„Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.
Stadtverwaltung Speyer 02.03.2021
Infektionsprävention: Studie untersucht Übertragungsrisiko von COVID-19 in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas
Seit dem Ende der Sommerferien in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr untersucht eine Studie unter der Leitung von Epidemiologen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wie viele weitere Infektionen ein Corona-Fall an Schulen und Kitas im Schnitt nach sich zieht. Erste Ergebnisse der fortlaufenden Studie sind jetzt auf einem Preprint-Server veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden.
Die Studie nutzt Corona-Daten aus dem offiziellen Meldewesen für Infektionskrankheiten, ergänzt um Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung durch die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter. Insgesamt flossen bislang Informationen zu 784 voneinander unabhängigen COVID-19-Erstfällen (sog. „Indexfälle“) an Schulen und Kitas in die Untersuchung ein. Diese 784 Indexfälle verursachten insgesamt 329 Folgefälle, was durchschnittlich 0,42 Folgefällen pro Indexfall entspricht.
Für 441 der 784 Indexfälle waren neben den Informationen zu Folgefällen auch genaue Angaben über die Zahl der Kontaktpersonen sowie die Anzahl der PCR-Untersuchungen unter den Kontaktpersonen verfügbar. Bezieht man diese detaillierten Informationen in die Betrachtung mit ein, ergibt sich folgendes Bild: 360 dieser 441 Indexfälle (82 Prozent) führten zu keinem Folgefall, während 81 Indexfälle zu insgesamt 196 Folgefällen führten. Mit Bezug auf die insgesamt 14.591 Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) ergibt sich daraus ein Übertragungsrisiko von durchschnittlich 1,3 Prozent beim Auftreten eines laborbestätigten COVID-19-Falles in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas zwischen September und Dezember 2020. Das bedeutet, dass sich von 100 engen Kontaktpersonen im Schnitt etwa 1-2 Personen infizierten.
Um eine Verzerrung durch unerkannte asymptomatische Folgefälle auszuschließen, wurde diese sogenannte Befallsrate zusätzlich ausschließlich auf Basis jener 13.005 Kontaktpersonen errechnet, bei denen eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2-RNA während der Quarantäne durchgeführt worden war, was zu einer vergleichbaren Schätzung des Übertragungsrisikos von 1,5 Prozent führte.
Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass das Übertragungsrisiko sehr stark von der Art der Institution und der Rolle des Indexfalles abhängt. Bei 748 der untersuchten 784 Indexfälle lagen genaue Informationen darüber vor, ob es sich um Betreuungspersonal oder Betreute handelte. Es zeigte sich, dass Infektionen bei Betreuungspersonal in Kitas im Schnitt deutlich mehr Folgefälle hervorriefen als Fälle bei Kindern in Kitas und Schulen. Außerdem belegen die Daten, dass Erzieherinnen/Erzieher in Kitas insbesondere ein Risiko für andere Erzieher/Erzieherinnen waren. Dass Kinder ihre Lehrerinnen oder Kita-Erzieher ansteckten, war dagegen ein vergleichsweise seltenes Ereignis. Im Detail:
Infektionen bei Erzieherinnen/Erziehern in Kitas riefen durchschnittlich 1,26 Folgefälle hervor, davon durchschnittlich 0,66 Folgefälle bei anderen Erzieherinnen/Erziehern und durchschnittlich 0,59 Folgefälle bei Kindern.
Infektionen bei Kita-Kindern riefen durchschnittlich 0,66 Folgefälle hervor, davon 0,28 Folgefälle bei Erziehern/Erzieherinnen und 0,38 bei anderen Kita-Kindern. Das bedeutet, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Übertragung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher etwa halb so hoch war.
Das Übertragungsgeschehen an Schulen war insgesamt deutlich geringer als in Kitas. Eine Infektion in den Reihen des Lehrpersonals rief im Schnitt 0,50 Folgefälle hervor, während eine Infektion unter Schülerinnen/Schülern zu 0,17 Folgefällen führte, davon lediglich 0,004 in den Reihen des Lehrpersonals.
Bei der Interpretation der Daten muss einerseits berücksichtigt werden, dass es sich wahrscheinlich um eine Überschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens an Schulen und in Kitas handelt, da die Studie nicht sicher zwischen Übertragungen an der Schule oder zwischen Schulkameradinnen und Schulkameraden in der Freizeit unterscheiden kann. Andererseits bleibt unklar, wie sich eine weitere Ausbreitung von Corona-Mutationen in Zukunft auf das Übertragungsrisiko in Bildungseinrichtungen auswirken wird. Hinweise darauf kann erst die zukünftige Ermittlung der Befallsrate nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Rheinland-Pfalz bringen.
Die bisherigen Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Hygienekonzepten ein besonderes Augenmerk auf Kontakte zwischen Erzieherinnen/Erziehern, auch außerhalb der Betreuungssituation (z.B. in Pausen- und Besprechungsräumen) gerichtet werden sollte. Das Potenzial zur Reduktion der Infektionslast scheint dort am größten. Hierbei könnten neben allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der gezielte Einsatz von Testungen und der Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus wichtige Maßnahmen sein.
Hintergrund
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz koordiniert die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Global Health der Universität Heidelberg. Verantwortliche Autoren sind Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger vom Landauer Institut für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes. Die Vorabveröffentlichung der Studie in englischer Sprache ist unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2 zu finden, eine Zusammenfassung auf Deutsch gibt es hier als PDF.
Mitgemacht und
mitgespart: Jede Maßnahme – auch kleine – können große
Wirkung für den Klimaschutz entfalten – vor allem, wenn man sie gemeinsam
angeht.Wer weniger verbraucht und Energie verantwortungsbewusst
einsetzt, kann Kosten sparen und schützt das Klima.
Die Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreismöchte
in dieser Hinsicht mit gutem Vorbild vorangehen und zeigen, wie Klimaschutz im
(Büro-) Alltag ohne große Einschränkungen integriert werden kann.
Clemens Körner,
Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises, zur Aktion: „Dass der Klimawandel infolge der
vom Menschen stammenden Treibhausgasemissionen spürbare Realität geworden ist,
lässt sich sogar im Rhein-Pfalz-Kreis anhand der immer häufiger vorkommenden
Extremwetterereignisse – zuletzt beim Sturmereignis in 2019 – hautnah
miterleben. Auch – oder gerade wegen – der sich immer weiter zuspitzenden Lage
müssen gerade wir als öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran gehen. So
möchten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem durch die
Teilnahme am „Klima-Coach“ gemeinsam zum Energiesparen und damit letztendlich
zum Klimaschutz motivieren und gleichzeitig den Teamgeist stärken – egal ob von
Zuhause aus dem Homeoffice oder von unseren Dienstgebäuden aus.“
Klimaschutz-Effekte
sichtbar gemacht
Der Klima-Coach ist
ein Online-Tool, das den Nutzern aufzeigt, wie sie zu Hause, im Büro oder bei
Freizeitaktivitäten Kohlendioxid (CO2) einsparen und damit das Klima
schützen können. Das Online-Tool erlaubt die Auswahl aus insgesamt 28 Aktionen
in den Kategorien Beleuchtung, Heizen/Lüften, Ressourcen, Mobilität und
Konsumverhalten. Wieviel CO2 dabei jeweils eingespart wird,
zeigt der Klima-Coach gleich an, sodass der Effekt für den Klimaschutz unmittelbar
erkennbar wird.
Bei dem CO₂-Einspar-Wettbewerb mit dem
Klima-Coach treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreisin
unterschiedlichen Teams beim CO₂
sparen gegeneinander an und bekommen so gleichzeitig Informationen zum
Energieverbrauch alltäglicher Handlungen. Ziel ist es, das eigene
Nutzerverhalten zu überdenken und Energiesparpotenziale auch im (Büro-) Alltag
zu erkennen.
Organisiert und fachlich begleitet wird
der Klima-Coach-Wettbewerb von Claudia Lill, Referentin für Nachhaltigkeit
& Suffizienz bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit
mit Natalie Hauke, Klimaschutzmanagerin in der Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 28.02.2021
Corona-Virus
Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis
Freitag (26.02.2021)
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt
eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer.
Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen
vom 26.02.2021:
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
Heute verstorben gemeldet
_AH
6
6
Altrip
186
5
164
17
1
Beindersheim
77
2
74
1
Birkenheide
66
9
56
1
Bobenheim-Roxheim
216
11
1
205
Böhl-Iggelheim
307
14
1
279
14
Dannstadt-Schauernheim
193
5
1
186
2
Dudenhofen
286
6
1
266
14
Fußgönheim
56
3
1
50
3
Großniedesheim
37
1
36
Hanhofen
77
8
68
1
Harthausen
115
1
102
12
Heßheim
82
19
60
3
Heuchelheim
21
3
18
Hochdorf-Assenheim
65
4
60
1
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
146
6
2
137
3
Limburgerhof
289
22
2
255
12
Maxdorf
251
8
215
28
Mutterstadt
449
22
1
395
32
Neuhofen
205
16
1
176
13
Otterstadt
107
3
102
2
Rödersheim-Gronau
68
5
61
2
Römerberg
406
44
4
352
10
Schifferstadt
705
32
2
653
20
Waldsee
158
12
1
138
8
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4599
261
18
4139
199
1
SK Frankenthal
1453
106
6
1307
39
SK Ludwigshafen
6828
302
22
6230
296
1
SK Speyer
2003
77
2
1849
77
Summe:
14883
746
48
13525
611
2
Quelle: SurvNet@RKI
_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis
„LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig
zugeordnet werden können.
Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen
Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.
Weiterhin sind die Zahlen der mit dem
Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen
Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist
darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu
den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen
kann.
Donnerstag (25.02.2021)
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer.
Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die
Covid-19 Fallzahlen am 25.02.2021.
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
Heute verstorben gemeldet
_AH
6
6
Altrip
186
5
165
16
1
Beindersheim
77
2
74
1
Birkenheide
66
9
56
1
Bobenheim-Roxheim
215
13
202
Böhl-Iggelheim
306
14
278
14
Dannstadt-Schauernheim
192
4
1
186
2
Dudenhofen
285
6
1
265
14
Fußgönheim
55
2
50
3
Großniedesheim
37
1
36
Hanhofen
77
8
68
1
Harthausen
115
1
102
12
Heßheim
82
19
60
3
Heuchelheim
21
3
18
Hochdorf-Assenheim
65
4
60
1
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
144
4
137
3
Limburgerhof
287
21
254
12
Maxdorf
251
8
1
215
28
Mutterstadt
448
21
2
395
32
Neuhofen
204
16
1
175
13
Otterstadt
107
3
102
2
Rödersheim-Gronau
68
6
60
2
Römerberg
402
42
2
350
10
Schifferstadt
703
32
2
651
20
Waldsee
157
11
1
138
8
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4581
255
11
4128
198
1
SK Frankenthal
1447
103
4
1304
39
SK Ludwigshafen
6806
308
23
6203
295
1
SK Speyer
2002
80
5
1845
77
Summe:
14836
746
43
13480
609
2
Quelle: SurvNet@RKI
_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis
„LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig
zugeordnet werden können.
Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen
Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.
Weiterhin sind die Zahlen der mit dem
Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen
Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist
darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu
den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen
kann.
Mittwoch (24.02.2021)
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen,
Frankenthal und Speyer.
Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Covid-19 Fallzahlen
am 24.02.2021.
LK/SK/Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Heute neu infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
Heute verstorben gemeldet
_AH
6
6
Altrip
186
6
165
15
Beindersheim
77
2
74
1
Birkenheide
66
11
54
1
Bobenheim-Roxheim
215
14
201
Böhl-Iggelheim
306
15
277
14
Dannstadt-Schauernheim
191
3
186
2
Dudenhofen
284
5
265
14
Fußgönheim
55
2
50
3
Großniedesheim
37
1
36
Hanhofen
77
8
68
1
Harthausen
115
1
102
12
1
Heßheim
82
19
60
3
Heuchelheim
21
3
18
Hochdorf-Assenheim
65
5
59
1
Kleinniedesheim
25
25
Lambsheim
144
4
137
3
Limburgerhof
287
23
2
252
12
Maxdorf
250
7
215
28
Mutterstadt
446
20
1
394
32
Neuhofen
203
15
1
175
13
1
Otterstadt
107
3
102
2
Rödersheim-Gronau
68
6
1
60
2
Römerberg
400
40
350
10
Schifferstadt
701
30
2
651
20
Waldsee
156
11
2
137
8
LK Rhein-Pfalz-Kreis
4570
254
9
4119
197
2
SK Frankenthal
1443
101
7
1302
39
SK Ludwigshafen
6782
309
15
6179
294
3
SK Speyer
1997
76
3
1844
77
Summe:
14792
740
34
13444
607
5
Quelle: SurvNet@RKI
_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis
„LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig
zugeordnet werden können.
Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen
Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.
Weiterhin sind die Zahlen der mit dem
Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen
Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.
16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht
Erste vorsichtige Lockerungen
Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.
„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.
Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..
Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.
Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.
Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.
Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.
Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.