Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Montag (08.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2027 ( + 1 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1881
Todesfälle: 80 ( + 2 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 35,6 ( – 11,9 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Orange

Stand: 08.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
09.03.2021

Stadtnotizen

Ein Freiraumentwicklungskonzept für die Stadt Speyer – Diskutieren Sie mit!

Freiräume bilden das grüne Rückgrat der Stadt. Sie übernehmen vielfältige Funktionen im städtischen Gefüge als Erholungsräume für die Bürger*innen, zur Durchlüftung der Wohnlagen oder auch für den Biotopschutz. Um das Freiraumsystem langfristig zu sichern und an neue Anforderungen anzupassen, lässt die Stadt Speyer ein Freiraumentwicklungskonzept für die Gesamtstadt erstellen.

Sie können sich beteiligen und mit diskutieren unter https://www.freiraumdialog-speyer.de/

„Die Nachfrage nach Wohnraum in Speyer steigt stetig, was den Druck auf innerstädtische Freiflächen erhöht. Die Frage, nach welchem Leitbild die Stadt künftig mit Freiflächen umgehen, diese gestalten und schützen soll, betrifft daher alle Speyerer*innen. Aus diesem Grund wird es rund um das Thema eine umfangreiche Online-Bürgerinformation und –beteiligung geben, welche am 15. März startet. Ich möchte die Bürger*innen ermutigen, sich zu informieren und sie dazu aufrufen, sich bei der Entwicklung des Konzepts aktiv einzubringen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Warum sind Freiräume so wichtig für die Stadt?

Parkanlagen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätze, Seen, Wälder und Felder am Stadtrand – Freiräume machen eine Stadt attraktiv und lebenswert. Sie sind Erholungs- und Bewegungsraum, Begegnungsort und Spielfläche. Grünflächen in den Siedlungsbereichen steigern die Wohnqualität. Sie wirken temperaturausgleichend, filtern Luftschadstoffe und haben so einen positiven Einfluss auf das Stadtklima und die menschliche Gesundheit. Als Lebensraum für Tier und Pflanzen fördern sie die biologische Vielfalt in der Stadt. Freiräume übernehmen also vielfältige Aufgaben und oftmals mehrere gleichzeitig, d.h. sie sind multifunktional.

Warum lässt die Stadt ein Freiraumentwicklungskonzept erstellen?

In Speyer steigt die Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen. Damit wächst der Druck auf (innerstädtische) Freiräume. Gleichzeitig besitzen diese Flächen gerade in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität und das Stadtklima. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Stadt Speyer die Frage, wie sich die Funktionsfähigkeit der Freiräume langfristig sichern lässt. Welche Bedeutung und Potenziale haben die Freiräume für die künftige Entwicklung der Stadt? Wie können Freiraumsicherung und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abgestimmt werden?

Antworten auf diese Fragen soll das Freiraumentwicklungskonzept geben. Die Stadt Speyer verfolgt damit das Ziel, die bestehende Qualität der städtischen Freiräume und deren Multifunktionalität zu sichern und weiterzuentwickeln sowie neue, vielfältig nutzbare Grünstrukturen zu schaffen.

Wie ist der Sachstand und wie werden die Bürger*innen beteiligt?

Das Freiraumentwicklungskonzept befindet sich auf der Zielgeraden. Nach einer umfassenden Analyse der bestehenden Freiraumstrukturen und ihrer Funktionalitäten wurden Leitbilder für die künftige Entwicklung entworfen. Bereits in einer frühen Phase der Bearbeitung waren die Bürger*innen in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden. Im November 2018 wurden im Rahmen von drei Stadtspaziergängen die Freiraumsituation in verschiedenen Stadtteilen erkundet und in einer Planungswerkstatt erste Analyseergebnisse diskutiert. Die Dokumentationen der Veranstaltungen finden Sie unter www.speyer.de/freiraumentwicklung.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie brachten leider auch den Zeitplan für die weitere Beteiligung durcheinander. Da Präsenzveranstaltungen weiterhin nicht möglich sind, wird die Beteiligung nun im Online-Format weitergeführt.

Der Online-Dialog zum Freiraumentwicklungskonzept startet am 15. März

Ab Montag, 15. März 2021 haben Bürger*innen die Möglichkeit, sich unter www.speyer.de/freiraumdialog über den aktuellen Stand der Planungen zum Freiraumentwicklungskonzept zu informieren und mit den Planer*innen in einen Dialog zu treten.

In einer ersten Phase werden die Ergebnisse der Bestandsanalyse und -bewertung präsentiert und die Ideen für ein Leitbild zur künftigen Freiraumentwicklung in Speyer vorgestellt. Dazu können Bürger*innen in zwei Diskussionsforen Fragen stellen oder Ihre Kommentare und Anmerkungen einbringen und mit anderen Teilnehmenden diskutieren.

Ab Montag, 19. April 2021 wird die Plattform um ein drittes Diskussionsforum erweitert. Hier können dann die Maßnahmenvorschläge der Stadtverwaltung zur Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzepts kommentiert und persönliche Ideen dazu formuliert werden.

Eventuelle Fragen werden von den Planer*innen zeitnah beantwortet. Hinweise und Anregungen werden gesichtet, ausgewertet und in einer Dokumentation zusammenfassend dargestellt und darüber hinaus in die Erarbeitung eines Aktionsprogramms zum Freiraumentwicklungskonzept einfließen.

Machen Sie mit! Schauen Sie ab dem 15. März 2021, zu welchen Analyseergebnissen die Planer*innen gekommen sind und wie ein Leitbild zur Freiraumentwicklung in Speyer aussehen könnte. Wir freuen uns über Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen.

Stadtverwaltung Speyer
06.03.2021

Corona-Virus Speyer

17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht

Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.

„Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst  bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen. 

Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt  auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.

Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 47,5 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.

Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben – die sogenannte Notbremse greift.

Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist  dann wieder möglich.

Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.

„Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.

Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:

  • Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr 
  • Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr 
  • Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
  • Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr 

Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Virus

Coronafallzahlen von Freitag (05.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2026 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1874
Todesfälle: 78 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 47,5 ( + 2 )
Warnstufe: Orange

Stand: 05.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
06.03.2021

Ausbau des Speyerer Schnelltestangebots

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das umfassende Corona-Schnelltestangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB weiter ausgebaut wird. So gibt es aufgrund freier Kapazitäten nicht nur für Lehrkräfte mittwochs die Möglichkeit für einen Schnelltest. Ab dem 10. März 2021 können sich mittwochs alle Speyerer Bürger*innen zwischen 18 und 20 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.
Termine können online unter www.termine-reservieren.de/termine/speyer/ oder telefonisch montags bis freitags zwischen 12 und 14 Uhr unter 06232-6959967 vereinbart werden.

Außerdem wird die Amtshilfe durch die Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr auf das Coronavirus testen lassen können, bis zum 26. März 2021 verlängert und erfolgt zu den gleichen Zeiten wie bisher. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Zeiten nicht notwendig.

Die Übersicht des kompletten Speyerer Schnelltestangebots finden Sie auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/corona.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
06.03.2021

Verkehrsnotiz

Möhringstraße gesperrt

Aufgrund eines Kanaleinbruchs wird die Möhringstraße auf Höhe der Hausnummer 1 ab sofort und bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird in dieser Zeit beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
06.03.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (04.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2023 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1868
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 45,5 ( + 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 04.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
05.03.2021

Stadtnotizen

Lernen durch Erleben: Kolbstiftung unterstützt mit Spendenbetrag erlebnispädagogische Angebote im „Haus Gabriel“

v.l.: Oberbürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der Kolbstiftung Stefanie Seiler, Stellvertretender Leiter der Firmenkundenbank Vereinigte VR Bank und Vorstandsmitglied der Kolbstiftung Eberhard Mülberger, Einrichtungsleitung „Haus Gabriel“ Anja Deubel, Erlebnispädagogin Sabrina Weiß
Foto: © Stadt Speyer

Dank einer zweckgebundenen Spendenübergabe der Kolbstiftung in Höhe von 3.500 Euro am Donnerstag, 4. März 2021, ist es dem Kinder- und Jugendheim „Haus Gabriel“ möglich, ein erlebnispädagogisches Angebot zu unterstützen. Mit Zuwendungen von Stiftungen können demnach auch im Jahr 2021 wieder vielfältige Projekte in Speyer gefördert werden.

„Das Jugendwerk St. Josef und mit ihm das Haus Gabriel stehen für die Darbietung eines umfassende pädagogische Konzepts, bei dem zielgerichtet methodische Kenntnisse und Erfahrungen sowie spezielle Projekte zur Anwendung kommen. Der Zuschuss der Kolbstiftung unterstützt diese Herangehensweise, indem er in den Bereichen der Einrichtung eingesetzt wird, in denen schwerpunktmäßig Bedarf besteht“, so Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der Kolbstiftung.

Anja Deubel, Einrichtungsleitung des Hauses Gabriel legt die vorgesehene Verwendung des Spendenbetrags dar: „Wir haben uns entschieden, ein Projekt zu fördern, das unabhängig von der Höhe des Spendenbetrags begünstigt werden kann. So handelt es sich bei dem erlebnispädagogischen Angebot um eine Art Zusatzbaustein, der von einer speziell hierfür ausgebildeten Fachkraft in unsere pädagogische Arbeit einbezogen wird. Das Besondere an dem Projekt ist, dass die methodische Ausgestaltung der einzelnen Aktivitäten variabel ist und auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen individuell ausgerichtet werden kann.“

Die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen kommt bei dem vielfältigen Angebot von Klettern über Kanufahren bis hin zu Kurzfreizeiten mit Zelten zum Einsatz. Da es für diese Aktivitäten häufig an ausreichendem Zubehör fehlt, soll das Stiftungsgeld für die Anschaffung von neuem Equipment wie Fahrradhelme oder Kletterausrüstungen verwendet werden.

„Bei diesem ganzheitlichen Konzept, das innovative Maßnahmen in den Blickpunkt der pädagogischen Arbeit nimmt, kommt das Stiftungsgeld mit Sicherheit sinn- und wirkungsvoll zum Einsatz“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

62. Vorlesewettbewerb 2020/2021: Nuria Walter gewinnt Speyerer Stadtentscheid

Der von der Stadtbibliothek organisierte Stadtentscheid der 62. Runde des Vorlesewettbewerbs fand in diesem Jahr digital per Video-Einreichung statt.
Am Montag, den 1. März 2021, um 16 Uhr wurde in einer Online-Jurysitzung über die Beiträge diskutiert, abgestimmt und letztlich die Siegerin ermittelt: Nuria Walter von der IGS Georg Friedrich Kolb Speyer mit dem Buch „Winston – ein Kater in geheimer Mission“ von Frauke Scheunemann.
Die Stadtverwaltung Speyer gratuliert der wohlverdienten Siegerin. Die Entscheidung fiel aber aufgrund der Gesamtheit an gelungenen Beiträgen nicht leicht. Alle sieben Kinder erhalten eine Urkunde und einen Buchpreis.

Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs hebt die Bedeutung des Preises hervor: „Ich freue mich sehr, dass die Tradition des Vorlesewettbewerbs auch und gerade unter den widrigen Umständen des Corona-Jahres beibehalten wird. Die Begeisterung für Bücher – ob in Printform oder digital – ist ein hohes Gut, das es unbedingt zu erhalten gilt. Ziel dieser Veranstaltung ist es aber auch, Freude am Lesen überhaupt erst zu wecken, wo sie vielleicht kaum oder gar nicht vorhanden ist, sowie die Lesekompetenz von Kindern zu unterstützen und zu stärken.“

Die sieben Schulsieger*innen, ein Junge und sechs Mädchen, konnten ihren Vorlesebeitrag bis Mitte Februar 2021 aufzeichnen und über das Video-Portal des Wettbewerbs hochladen.
Von Mitte bis Ende Februar hatte die Speyerer Jury dann Zeit, die eingereichten Beiträge zu sichten und zu bewerten.

Die Siegerin des Stadtentscheids, Nuria Walter, wird beim nachfolgenden Bezirksentscheid antreten, der ebenfalls per Video-Einreichung stattfindet.

Die Jury bestand aus Kerstin Bürger von der Stadtbibliothek, Ulf Weber von der Stadt- und Kreisbildstelle, Buchhändler Joachim Roßhirt und Hannah Heller, Nachfolgerin für Jurymitglied Walter Schönig und ehemalige Teilnehmerin beim Vorlesewettbewerb.

An den Vorlese-Entscheiden der Städte und Landkreise beteiligten sich in diesem Jahr bundesweit mehr als 4.300 Schulsieger*innen.
Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. In diesem Jahr waren rund 350.000 Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen am Start. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.

Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auch in diesem Jahr unterstützen darüber hinaus die experimenta gGmbH und vier Sparda-Regionalbanken die Aktion.

Aktuelles zum 62. Vorlesewettbewerbs sowie alle Infos, Termine und Teilnehmerschulen sind auf der Internetseite www.vorlesewettbewerb.de zu finden.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

Abgelaufene Bewohnerparkausweise bis Ende März verlängern lassen

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass bereits abgelaufene Bewohnerparkausweise bei Kontrollen nur noch bis einschließlich 31. März 2021 nicht beanstandet werden und daher im Laufe des Monats verlängert werden sollten.

Zu diesem Zwecke ist eine vorherige Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Stadt Speyer unbedingt erforderlich. Das Bürgerbüro Maximilianstraße ist unter der Rufnummer 0 62 32 – 14 13 33, das Bürgerbüro Industriestraße unter 0 62 32 – 14 13 34 erreichbar. Sollten Bürger*innen telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme und Terminbuchung auch per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.

Stadtverwaltung Speyer
05.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona

Coronafallzahlen von Mittwoch (03.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2016 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 41,5 ( – 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 03.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.03.2021

Stadt erweitert Corona-Testangebot und zieht erste Bilanz zu Schnelltestangebot in der Kita WoLa

Das umfassende Corona-Testangebot der Stadt Speyer in Zusammenarbeit mit dem ASB wird erweitert. So ist es ab dem 4. März 2021 allen Speyerer Bürger*innen möglich, sich donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugendförderung in der Seekatzstraße 5 auf das Coronavirus testen zu lassen.

„Als Stadt sind wir sehr froh, dass wir vor Ort schon seit Beginn des Jahres eine niedrigschwellige Möglichkeit aufgebaut haben, sich mehrmals pro Woche auf das Coronavirus zu testen, dies vermindert das Risiko einer Verbreitung des Virus erheblich. In Rücksprache mit dem ASB werden wir nun auch den Donnerstag für alle Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Außerdem kann zwei Wochen nach dem Start des Pilotprojekts der Stadt Speyer zur selbstständigen SARS-CoV-2-Schnelltestung in der Kindertagesstätte WoLA vorläufig Bilanz gezogen werden. Nach erfolgter Schulung sind freiwillige Mitarbeiter/innen der städtischen Kita mittels PoC-Test dazu befugt, selbstständig Nase-Rachen-Abstriche bei Kolleg/innen vorzunehmen.

„Wir stehen in ständigem Austausch mit der Kita WoLa und können ein erstes positives Fazit ziehen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erfreut über die Rückmeldungen aus der Kita. „Die Testungen werden sowohl von den praktizierenden als auch den getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen. Wichtig war uns insbesondere, dass das Angebot nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher, sondern für alle, die in der Kita tätig sind, bereitgestellt wird.“

27 von 33 Mitarbeiter*innen nehmen das Angebot wahr, sich regelmäßig, d.h. drei Mal in der Woche, im Haus auf das Coronavirus testen zu lassen. Bislang waren alle Testergebnisse negativ.

„Die Testbereitschaft meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach anfänglicher Skepsis im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. Das Angebot erfährt viel Zustimmung, da es nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch gegenüber den Familienmitgliedern eine gewisse Sicherheit mit sich bringt“, berichtet Sabrina Wöhlert, Leiterin der Kita WoLa. „Wir freuen uns, dass unsere Situation ernst genommen wird und wir das Pilotprojekt für die Stadt Speyer erproben dürfen.“

In den ersten drei Tagen wurden bereits über 60 Testungen durchgeführt, was eine hohe Dichte an Testergebnissen darstellt. „Die Chance, positive Fälle herauszufiltern, wird dank dieser Teststrategie erhöht und damit das Risiko einer Infektionsübertragung reduziert“, so Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs. „Sollte sich das Pilotprojekt weiterhin bewähren, könnte es sich als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung erweisen. Eine Fortführung des Projekts auch in anderen Einrichtungen wäre damit der nächste stringente Schritt.“

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Verkehrsnotizen

Akazienweg gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Akazienweg auf Höhe der Hausnummer 19 am Dienstag, 9. März 2021 von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Philipp-Melanchthon-Straße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird die Philipp-Melanchthon-Straße auf Höhe der Hausnummer 31 am Freitag, 12. März 2021 von 08:30 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der betroffene Straßenteil wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
04.03.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (02.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2015 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 1863
Todesfälle: 78 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( + 4 )
Warnstufe: Orange

Stand: 02.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
03.03.2021

Verkehrsnotizen

Diakonissenstraße gesperrt

Aufgrund von Kanalarbeiten ist die Diakonissenstraße zwischen Slevogtstraße und Friedensstraße ab Mittwoch, den 3. März bis voraussichtlich Freitag, 5. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
03.03.2021

Landau, Kreis Landau und Landkreis Südliche Weinstraße

„Unsre Biotope – MeHr machen mit“: Stadt Landau unterstützt Mitmachprojekt der Aktion Südpfalz-Biotope zur ökologischen Aufwertung öffentlicher und privater Flächen

Auch der Erhalt von Streuobstwiesen leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Foto: Stadt Landau

Mit kleinen Dingen viel bewegen: Das ist das Prinzip der Mitmachaktion „Unsre Biotope – MeHr machen mit“. Ab sofort sind darum alle Südpfälzerinnen und Südpfälzer aufgerufen, große und kleine Biotope zu melden und zu schaffen. Egal ob Wildblumenwiese, Trockenmauer oder Nisthilfe – bei dem gemeinsamen Projekt der Aktion Südpfalz-Biotope, der Stadt Landau, der Landkreise Germersheim sowie Südliche Weinstraße, der Gartenakademie Rheinland-Pfalz, der AgroScience und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz sollen alle bereits bestehenden ökologisch wertvollen Flächen in der Südpfalz erfasst werden und außerdem neue dazu kommen.

„Wir sind es nachfolgenden Generationen schuldig, die Natur und Landschaft unserer schönen Südpfalz zu erhalten“, so Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Gerne unterstütze er darum das Mitmachprojekt der Aktion Südpfalz-Biotope und rufe alle dazu auf, sich zu beteiligen. „Auch viele private und landwirtschaftlich genutzte Flächen können mit wenig Aufwand ökologisch aufgewertet werden“, so Hirsch. Weitere Informationen dazu sowie ein Grußwortvideo von OB Hirsch finden Interessierte unter www.aktion-suedpfalz-biotope.de/mitmachen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.03.2021

Wiedereröffnung des Landauer Zoos: Positives Fazit nach erstem Tag mit Online-Ticketing-System – Umweltministerin Spiegel zu Gast in beliebter Freizeit- und Bildungseinrichtung

Am Wiedereröffnungstag gemeinsam im Landauer Zoo: Umweltministerin Anne Spiegel, Oberbürgermeister Thomas Hirsch (r.) und Zoodirektor Jens-Ove-Heckel (l.).
Foto: Stadt Landau

Das lange Warten hat ein Ende: Nach vier Monaten Corona-bedingter Schließung durfte der Zoo Landau – unter strengen Hygienevorschriften und Auflagen – zum 1. März seine Türen wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Unter anderem sieht das Land eine Vorreservierung vor, mit dem der Zugang zur beliebten Freizeit- und Bildungseinrichtung geregelt wird. Mit Unterstützung der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, die bereits zur Öffnung des Freizeitbads LAOLA und des Freibads am Prießnitzweg im vergangenen Jahr ein Online-Ticketing-System eingeführt hatte, konnte der Zoo diese Vorgabe zeitnah umsetzen und pünktlich zum Wochenbeginn eröffnen. Das Fazit nach dem ersten Tag fällt positiv aus.

„Die Wiedereröffnung unseres Zoos ist nicht nur für Familien mit Kindern eine große Entlastung, denen ab sofort wieder ein besonderes Ausflugsziel im Herzen Landaus zur Verfügung steht, sondern auch für die Einrichtung selbst, der in den vergangenen Monaten zentrale Einnahmen weggebrochen sind“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der sich im Vorfeld für die Wiedereröffnung des Landauer Zoos stark gemacht hatte. „Gerne haben wir den Zoo von Seiten der Stadtholding unterstützt und kurzfristig unser Online-Ticketing-System zur Verfügung gestellt, um eine zeitnahe Öffnung zu ermöglichen“, betont Hirsch, zugleich Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaft.

Zum Eröffnungstag ließ es sich auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel nicht nehmen, persönlich in der Südpfalzmetropole vorbeizuschauen und dem Zoo einen Besuch abzustatten. Gemeinsam mit OB Hirsch und Zoodirektor Jens-Ove Heckel machte sie sich ein Bild vom neuen Zugangssystem, informierte sich über die Arbeit des Zoos im Bereich des Arten- und Naturschutzes und der Forschung und überreichte eine Spende zu Gunsten der Zooschule Landau zur Unterstützung des vielfach ausgezeichneten (Umwelt-)Bildungsangebots.

„Wir sind sehr dankbar, dass wir unsere Türen nach vielen Monaten der Schließung wieder öffnen durften“, betont Zoodirektor Heckel und blickt zufrieden auf den ersten Tag mit Online-Ticketvergabe. „Die Besucherinnen und Besucher nehmen das Angebot sehr gut an und zeigen Verständnis für die noch notwendigen Einschränkungen, zu denen derzeit gemäß der aktuellen Corona-Verordnung auch eine Maskenpflicht im Zoo zählt. Die kommenden Tage und auch das Wochenende sind bei der derzeitigen Zugangsquote schon komplett ausgebucht.“

Unter kurse.la-ola.de können bis auf Weiteres etwa 600 Personen täglich ein Ticket für den Zoo Landau buchen. Zur Auswahl stehen vier Zeitfenster, in denen die Einrichtung besucht werden kann.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.03.2021

Gegen Naturschutzrecht und Artenschutz verstoßen: Zwei Biotopflächen südlich von Nußdorf zerstört – Umweltdezernent Hartmann: „Regeneration wird mehr als ein Jahrzehnt dauern“

Totaler Kahlschlag: Südlich von Nußdorf wurden vor Kurzem mehrere wertvolle Biotopflächen zerstört.
Foto: Stadt Landau

Bereits zum wiederholten Mal in diesem Jahr wurden in den vergangenen Wochen mutwillig Biotopflächen südlich des Landauer Stadtdorfs Nußdorf zerstört. Obwohl die in einem Fall alarmierte Untere Naturschutzbehörde der Stadt dem Verursacher den Eingriff in die ökologisch wertvolle Fläche untersagte, führte dieser die Arbeiten zu Ende und zerstörte das Biotop somit vollständig. Da die Störung eines Lebensraums streng geschützter Arten strafbar ist, muss die Stadt Anzeige erstatten. Unabhängig davon müssen die Lebensraumfunktionen so schnell wie möglich wiederhergestellt werden. 

„Was sich vor Kurzem und auch schon Ende Januar auf Nußdorfer Gemarkung abgespielt hat, ist ungeheuerlich“, so Umweltdezernent Lukas Hartmann angesichts der rigorosen Rodung mehrerer unter Schutz stehender naturnaher Gehölzflächen. Mehr als 30 Vogelarten, darunter streng geschützte und Rote-Liste Arten, seien auf den betroffenen Flächen und in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig gewesen. „Aus unserer Sicht ist es eindeutig, dass es hier nur darum ging, sich finanzielle Vorteile bei der Grundstücksbewertung im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens zu verschaffen. Dieses Ziel hat der Verursacher zwar nicht erreicht, aber der angerichtete Schaden wird uns für mindestens zehn Jahre begleiten.“

Zum Hintergrund:

Die gerodeten Flächen befinden sich in einem Flurbereinigungsgebiet. Dort gilt aktuell eine Veränderungssperre. Auch die Rodung von Obstbäumen und Brachen ist in dem gesamten Gebiet derzeit verboten. Die betroffenen Grundstücke waren seit mindestens sechs Jahren verbuscht und dadurch zu höchst schützenswerten Biotopen mit einer großen Artenvielfalt geworden. Bei den Rodungsaktionen wurden sie jeweils bodeneben abgemulcht und somit völlig zerstört.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es viele Baum- und Mulcharbeiten gibt, die genehmigt werden. In allen vergleichbaren Fällen, die im Vorhinein abgesprochen werden, lässt sich in der Regel schnell und unkompliziert ein rechtskonformer und tragbarer Kompromiss finden. Beispielsweise wurde vor kurzem in Landaus Westen ein Gelände bearbeitet, in dem sich Wildschweine in direkter Nachbarschaft zu Wohnhäusern und stark befahrenen Straßen angesiedelt hatten. Die Rigorosität der Vorgehensweise in Nußdorf und das Flurbereinigungsverfahren, das solche Arbeiten untersagt, sind jedoch besondere Umstände. Gerade in der Gemarkung Nußdorf bittet die Stadtverwaltung deshalb in der kommenden Zeit um Hinweise auf ähnliche Taten.

Bitte beachten: Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten Bäume, Hecken und Gehölze zurückzuschneiden oder zu entfernen. Lediglich schonende Formschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen und Pflegeschnitte von Obstgehölzen sind jetzt noch erlaubt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.03.2021

Coronavirus

Einsatz wird verlängert: Bundeswehr unterstützt weiterhin an gemeinsamer Teststation von Stadt Landau und Landkreis SÜW

Damit die interkommunale Teststation von Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße auch weiterhin personell unterstützt wird, hatten Stadt und Landkreis frühzeitig einen neuen Hilfeleistungsantrag zur Unterstützung durch die Bundeswehr in der interkommunalen Teststation gestellt. Dieser Antrag wurde bewilligt und der Einsatz geht weiter.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt zeigten sich erfreut und dankbar über die neuerliche Entscheidung: „Die Bundeswehr wird bis zum 25. März Unterstützung beim Betrieb der Teststation leisten. Damit können weitere Planungen erfolgen, um auch das Testzentrum an der ‚Testung für alle zu‘ beteiligen.“ Denn auch an der gemeinsamen Teststation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße am Standort Landau, wo bisher Corona-Tests für Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Überweisung sowie vom Gesundheitsamt übersandte Kontaktpersonen durchgeführt werden, sollen künftig Schnelltests für alle angeboten werden.

Seit Beginn der Corona – Hilfeleistung der Bundeswehr in Landau sind mehr als 130 Soldatinnen und Soldaten aus acht Standorten hier im Einsatz gewesen. Derzeit stellen das Luftwaffenausbildungsbataillon aus Germersheim und das Sanitätsregiment 3 aus Dornstadt die Landauer Kräfte.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau von Strukturen der ‚Testung für alle‘ rufen Stadt und Kreis freiwillige Helferinnen und Helfer dazu auf, sich zur Unterstützung der geplanten Testungen in der Region zu melden. Wer helfen möchte, trägt sich am besten in die Landesfreiwilligendatenbank ein. Diese ist unter https://covid-19-support.msagd.rlp.de/eden/default/index/register zu finden. Wer den Dienst als „Schnelltesterin“ bzw. „Schnelltester“ antritt, erhält im Vorfeld eine Schulung sowie eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung. Gleichzeitig wird aktuell auf Verbandsgemeindeebene geprüft, wie zusätzliche Strukturen geschaffen und Freiwillige akquiriert werden können.

Aktuell werden in der Teststation montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr Personen aus der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich durch das Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden, getestet. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.

Bei Fragen zum Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger an das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unter der Telefonnummer 06341-940 555 wenden. Die Ansprechpartner sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
02.03.2021

Für eine (weiterhin) attraktive Innenstadt: Öffentliche Anhörung zur Situation der Landauer Innenstadt mit hochkarätigem Podium am Donnerstag, 22. April – OB Hirsch: „Innenstadtentwicklung ist komplexes Aufgabenfeld – Landesprogramm muss erweitert werden“

Ein Bild aus besseren Zeiten: Die attraktive Landauer Innenstadt vor dem Lockdown.
Foto: Stadt Landau

Die Corona-Pandemie hinterlässt in den Innenstädten deutliche Spuren: Die notwendigen Lockdowns stürzen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe und Kulturschaffende in eine existenzielle Krise, was wiederum langfristig zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust der Innenstädte führt. Um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Landauer Innenstadt auf den Weg zu bringen, veranstaltet die Stadt auf Beschluss des Stadtrats am Donnerstag, 22. April, eine (virtuelle) öffentliche Anhörung zur Situation und Zukunft der Innenstadt. Ein hochkarätiges Podium wird die unterschiedlichen Facetten der Innenstadtentwicklung beleuchten und auch das Meinungs- bzw. Stimmungsbild der weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird im Rahmen der Veranstaltung gefragt sein. Die Verwaltung wird aus dem Input der Veranstaltung Themenschwerpunkte erarbeiten und daraus ein Strategiepapier zur weiteren Vorgehensweise entwickeln.

Themen der Anhörung werden die Zukunft der Mittelstädte, urbanes Leben, Sozialstruktur und Klimaanpassung, Städtetourismus sowie Innenstadtmobilität sein. Außerdem betrachtet wird die Situation der Gastronomie, des Einzelhandels im Allgemeinen und im Besonderen auch der Textilbranche. Als Referenten konnte die Stadt Landau unter anderem den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. Gerd Landsberg, und den Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik, Prof. Dr. Carsten Kühl, gewinnen. Außerdem referieren werden Prof. Dr. Bernd Eisenstein vom Deutschen Institut für Tourismusforschung, Verkehrsexperte Prof. Dr. Wilko Manz von der TU Kaiserslautern, der rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann, der stellvertretende Geschäftsführer der IHK Rheinland-Pfalz, Jürgen Vogel, und der Präsident des BTE Handelsverbands Textil, Steffen Jost.

„Die Situation der Innenstadt und deren zukünftige Entwicklung ist ein komplexes Aufgabenfeld, das von verschiedenen Seiten beleuchtet werden muss“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „In Landau haben wir in den zurückliegenden Jahren viel unternommen, um unsere attraktive Innenstadt zu stärken, doch für die bevorstehenden Herausforderungen bedarf es auch der breiten Unterstützung von Land und Bund.“ Aus diesem Grund sei es sehr bedauerlich, dass Mittelstädte wie Landau im neu aufgelegten Innenstadt-Programm des Landes zunächst keine Berücksichtigung finden und auch, dass das Programm finanziell zu schwach ausgestattet wurde, um eine nachhaltige Wirkung erzielen zu können. Das Programm müsse erweitert werden, fordert der OB gemeinsam mit Amtskolleginnen und Amtskollegen aus ganz Rheinland-Pfalz.

Die Landauer Anhörung zur Situation der Innenstadt, die auf einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen, CDU und FDP zurückgeht, ist öffentlich und kann nach kurzer vorheriger Anmeldung von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Die Veranstaltung in Form einer Videokonferenz wird über das Tool Cicso Webex abgehalten und findet von 16 Uhr bis ca. 18:30 Uhr statt. Genaue Informationen zur Anmeldung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.03.2021

Landau will Abluftanlagen für alle Schulen: 500 Schulräume sollen mit „Mainzer Leichtbauvariante“ ausgestattet werden – Spenden und Sponsoring für Finanzierung notwendig

In der zurückliegenden Woche waren die im Otto-Hahn-Gymnasium erstellten Pilot-Lüftungsanlagen vorgestellt worden.
Foto: Stadt Landau

Die Stadt Landau will rund 500 Klassen- und Arbeitsräume in den Landauer Schulen mit der vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC) entwickelten Abluftanlage ausstatten. Das hat der Stadtvorstand unter Vorsitz von Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt beschlossen. Die Stadtspitze rechnet mit rund 300 Euro Materialkosten je Schulsaal, was Kosten von rund 150.000 Euro bedeutet.

Zur Finanzierung hat die Stadt einen Spendenaufruf gestartet und ein Spendenkonto eingerichtet:

  • Sparkasse Südpfalz
  • IBAN: DE08 5485 0010 0000 0000 18
  • BIC: SOLADES1SUW  
  • Verwendungszweck: Spende Abluftanlagen Schulen

Wer eine Spendenbescheinigung wünscht, wird gebeten, bei der Überweisung die eigene Adresse zu hinterlassen.

Aus zwei Gründen kann die Stadt die Maßnahme nicht über städtische Haushaltsmittel finanzieren: Zum einen soll die Umsetzung schnell gehen und der hochdefizitäre städtische Haushalt ist von der Aufsichtsbehörde noch nicht genehmigt. Zum anderen sieht das Land in seinen Vorgaben für die Schulen weiterhin das „regelmäßige Lüften“ als ausreichend an, sodass reguläre städtische Mittel für die Installation der Abluftanlagen als „freiwillige Leistung“ nicht ohne weiteres eingesetzt werden können. Deswegen ist die Maßnahme bisher auch im Haushalt nicht veranschlagt.

OB Hirsch ist allerdings zuversichtlich, dass sich das Vorhaben mit „Drittmitteln“ finanzieren lässt: Dank der Unterstützung der Hornbach Baumarkt AG und weiterer Spender gelang es bereits am zurückliegenden Wochenende, mehr als 100.000 Euro für das Mammutprojekt zusammenzutragen. Die bauliche Umsetzung ist aber auch eine logistische und organisatorische Herausforderung; deswegen hat der Stadtchef auch bereits beim THW Unterstützung angefragt. Darüber hinaus sollen Eltern und Ehrenamtliche als Helferinnen und Helfer gewonnen werden. „Die Koordination und Steuerung ist eine weitere Herausforderung für unser stark ausgelastetes Gebäudemanagement“, macht Beigeordneter Lukas Hartmann als zuständiger Dezernent für das GML deutlich. Aber das Team um Werkleiter Michael Götz sei hochmotiviert und habe bereits am Wochenende mit ersten Vorbereitungen begonnen.

Erst in der zurückliegenden Woche waren die drei im Otto-Hahn-Gymnasium erstellten Pilotanlagen in Anwesenheit von Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron vorgestellt worden. Die TU Kaiserslautern hatte die Installation wissenschaftlich begleitet und positive Ergebnisse beim Luftaustausch attestiert. „Auf dem Weg zurück zum Regelunterricht sind die Abluftanlagen eine vielversprechende Möglichkeit, um die bestehenden Hygienekonzepte zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler zu ergänzen“, sagt Schuldezernent Dr. Ingenthron.

Die Anlagen unterstützen das Lüften, ersetzen es aber nicht. Der Vorteil liegt darin, dass die Abluft kontinuierlich abtransportiert wird und nicht nur stoßweise. Auch könnten die Lüftungsintervalle durch die Anlagen erhöht werden, heißt es in einer städtischen Erklärung. Hornbach hat eigens für dieses Pilotprojekt einer Lüftungsanlage aus Baumarktmaterialien nach Vorlage des MPIC eine Internetseite mit Aufbauanleitung, Werkzeug- und Materialliste erstellt: www.hornbach.de/aktuelles/abluftanlage-fuer-klassenzimmer-bauen.

Nach den positiven Rückmeldungen durch die TU Kaiserslautern habe die Verwaltung unmittelbar mit Überlegungen begonnen, wie eine Umsetzung in allen Schulen kurzfristig erfolgen könne, so OB Hirsch. Man habe zwar die Hoffnung, dass mit Impfen und Testen die Pandemie bald überwunden werden könne und dann ein einigermaßen regulärer Schulbetrieb wieder möglich sei – aber angesichts der Mutationen könne die Entwicklung nicht vorausgesehen werden. Die Abluftanlagen könnten mithelfen, dass der Schulbetrieb möglichst nicht weiter oder wieder Corona-bedingt beeinträchtigt werde, so der Stadtchef. Deswegen habe man sich zur kurzfristigen Umsetzung der Installation in den Landauer Schulen entschlossen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.03.2021

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Montag (01.03.2021)

Nach aktuellem Stand (01.03.2021, 11:00 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 26.02.2021, 12 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.590 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.305 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 137 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen betroffen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 330 Personen (312 davon gesundet, 10 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:536 Personen (492 davon gesundet, 18 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 497 Personen (442 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 380 Personen (349 davon gesundet, 18 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 265 Personen (244 davon gesundet, 15 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 144 Personen (138 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 314 Personen (278 davon gesundet, 22 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.124 Personen (1.050 davon gesundet, 31 verstorben)

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
02.03.2021

Speyer / Corona

Coronafallzahlen von Montag (01.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2010 ( + 8 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1857
Todesfälle: 78 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 01.03.2021, 14:12 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Bilanz der Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes vom vergangenen Wochenende

Da seit dem Anstieg der Temperaturen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, hat die Stadtverwaltung verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen.           
Auch am vergangenen Wochenende wurden bei den Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) einige Verstöße gegen das (korrekte) Tragen einer MNB festgestellt, im Naherholungsgebiet Binsfeld musste der Ordnungsdienst allerdings nicht eingreifen.

„Angesichts der starken Frequentierung des Binsfeldes am Wochenende zuvor ist die jüngste Bilanz des Kommunalen Vollzugsdienstes erfreulich. Das zeigt, dass die Menschen unseren Appell beherzigen und ihren Teil zum Infektions- sowie Naturschutz beitragen. Nun gilt es, diesen Weg fortzuführen und auch bei wärmeren Temperaturen störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen wie durch Wassersport zu vermeiden.“

Bei den Kontrollen auf Spielplätzen wurden am Samstag und Sonntag insgesamt rund 100 Verstöße gegen das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Im Innenstadtbereich jedoch waren es mit unter 20 Belehrungen deutlich weniger Verstöße als am Wochenende zuvor.

„Ein Großteil der kontrollierten Personen zeigte sich einsichtig nach Belehrung durch den Ordnungsdienst und auch die Abstände zu anderen Personen wurden eingehalten“, so die Bilanz der Beigeordneten und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

Stadtverwaltung Speyer
02.03.2021

Infektionsprävention: Studie untersucht Übertragungsrisiko von COVID-19 in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas

Seit dem Ende der Sommerferien in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr untersucht eine Studie unter der Leitung von Epidemiologen des Landesuntersuchungsamtes (LUA), wie viele weitere Infektionen ein Corona-Fall an Schulen und Kitas im Schnitt nach sich zieht. Erste Ergebnisse der fortlaufenden Studie sind jetzt auf einem Preprint-Server veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden.

Die Studie nutzt Corona-Daten aus dem offiziellen Meldewesen für Infektionskrankheiten, ergänzt um Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung durch die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter. Insgesamt flossen bislang Informationen zu 784 voneinander unabhängigen COVID-19-Erstfällen (sog. „Indexfälle“) an Schulen und Kitas in die Untersuchung ein. Diese 784 Indexfälle verursachten insgesamt 329 Folgefälle, was durchschnittlich 0,42 Folgefällen pro Indexfall entspricht.

Für 441 der 784 Indexfälle waren neben den Informationen zu Folgefällen auch genaue Angaben über die Zahl der Kontaktpersonen sowie die Anzahl der PCR-Untersuchungen unter den Kontaktpersonen verfügbar. Bezieht man diese detaillierten Informationen in die Betrachtung mit ein, ergibt sich folgendes Bild: 360 dieser 441 Indexfälle (82 Prozent) führten zu keinem Folgefall, während 81 Indexfälle zu insgesamt 196 Folgefällen führten. Mit Bezug auf die insgesamt 14.591 Kontaktpersonen mit hohem Infektionsrisiko (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) ergibt sich daraus ein Übertragungsrisiko von durchschnittlich 1,3 Prozent beim Auftreten eines laborbestätigten COVID-19-Falles in rheinland-pfälzischen Schulen und Kitas zwischen September und Dezember 2020. Das bedeutet, dass sich von 100 engen Kontaktpersonen im Schnitt etwa 1-2 Personen infizierten.

Um eine Verzerrung durch unerkannte asymptomatische Folgefälle auszuschließen, wurde diese sogenannte Befallsrate zusätzlich ausschließlich auf Basis jener 13.005 Kontaktpersonen errechnet, bei denen eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2-RNA während der Quarantäne durchgeführt worden war, was zu einer vergleichbaren Schätzung des Übertragungsrisikos von 1,5 Prozent führte.

Außerdem kommt die Studie zu dem Schluss, dass das Übertragungsrisiko sehr stark von der Art der Institution und der Rolle des Indexfalles abhängt. Bei 748 der untersuchten 784 Indexfälle lagen genaue Informationen darüber vor, ob es sich um Betreuungspersonal oder Betreute handelte. Es zeigte sich, dass Infektionen bei Betreuungspersonal in Kitas im Schnitt deutlich mehr Folgefälle hervorriefen als Fälle bei Kindern in Kitas und Schulen. Außerdem belegen die Daten, dass Erzieherinnen/Erzieher in Kitas insbesondere ein Risiko für andere Erzieher/Erzieherinnen waren. Dass Kinder ihre Lehrerinnen oder Kita-Erzieher ansteckten, war dagegen ein vergleichsweise seltenes Ereignis. Im Detail:

  • Infektionen bei Erzieherinnen/Erziehern in Kitas riefen durchschnittlich 1,26 Folgefälle hervor, davon durchschnittlich 0,66 Folgefälle bei anderen Erzieherinnen/Erziehern und durchschnittlich 0,59 Folgefälle bei Kindern.
  • Infektionen bei Kita-Kindern riefen durchschnittlich 0,66 Folgefälle hervor, davon 0,28 Folgefälle bei Erziehern/Erzieherinnen und 0,38 bei anderen Kita-Kindern. Das bedeutet, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Übertragung durch Erzieherinnen bzw. Erzieher etwa halb so hoch war.
  • Das Übertragungsgeschehen an Schulen war insgesamt deutlich geringer als in Kitas. Eine Infektion in den Reihen des Lehrpersonals rief im Schnitt 0,50 Folgefälle hervor, während eine Infektion unter Schülerinnen/Schülern zu 0,17 Folgefällen führte, davon lediglich 0,004 in den Reihen des Lehrpersonals.

Bei der Interpretation der Daten muss einerseits berücksichtigt werden, dass es sich wahrscheinlich um eine Überschätzung des tatsächlichen Infektionsgeschehens an Schulen und in Kitas handelt, da die Studie nicht sicher zwischen Übertragungen an der Schule oder zwischen Schulkameradinnen und Schulkameraden in der Freizeit unterscheiden kann. Andererseits bleibt unklar, wie sich eine weitere Ausbreitung von Corona-Mutationen in Zukunft auf das Übertragungsrisiko in Bildungseinrichtungen auswirken wird. Hinweise darauf kann erst die zukünftige Ermittlung der Befallsrate nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Rheinland-Pfalz bringen.

Die bisherigen Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass bei Hygienekonzepten ein besonderes Augenmerk auf Kontakte zwischen Erzieherinnen/Erziehern, auch außerhalb der Betreuungssituation (z.B. in Pausen- und Besprechungsräumen) gerichtet werden sollte. Das Potenzial zur Reduktion der Infektionslast scheint dort am größten. Hierbei könnten neben allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der gezielte Einsatz von Testungen und der Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus wichtige Maßnahmen sein.

Hintergrund

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz koordiniert die Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Global Health der Universität Heidelberg. Verantwortliche Autoren sind Dr. Anja Schoeps und Prof. Dr. Philipp Zanger vom Landauer Institut für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes. Die Vorabveröffentlichung der Studie in englischer Sprache ist unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2 zu finden, eine Zusammenfassung auf Deutsch gibt es hier als PDF.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Klima-Coach-Wettbewerb

Kreisverwaltung macht sich klimafit

Mitgemacht und mitgespart: Jede Maßnahme – auch kleine – können große Wirkung für den Klimaschutz entfalten – vor allem, wenn man sie gemeinsam angeht.Wer weniger verbraucht und Energie verantwortungsbewusst einsetzt, kann Kosten sparen und schützt das Klima.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis möchte in dieser Hinsicht mit gutem Vorbild vorangehen und zeigen, wie Klimaschutz im (Büro-) Alltag ohne große Einschränkungen integriert werden kann.

Im Rahmen des Vorhabens „Energiemanagement und Energieeffizienz in rheinland-pfälzischen Kommunen“ (3EKom) nimmt die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vom 01. bis 28. März 2021 beim Klima-Coach-Wettbewerb der Energieagentur Rheinland-Pfalz teil.

Gemeinsam für den Klimaschutz fit machen!

Clemens Körner, Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises, zur Aktion: „Dass der Klimawandel infolge der vom Menschen stammenden Treibhausgasemissionen spürbare Realität geworden ist, lässt sich sogar im Rhein-Pfalz-Kreis anhand der immer häufiger vorkommenden Extremwetterereignisse – zuletzt beim Sturmereignis in 2019 – hautnah miterleben. Auch – oder gerade wegen – der sich immer weiter zuspitzenden Lage müssen gerade wir als öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran gehen. So möchten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem durch die Teilnahme am „Klima-Coach“ gemeinsam zum Energiesparen und damit letztendlich zum Klimaschutz motivieren und gleichzeitig den Teamgeist stärken – egal ob von Zuhause aus dem Homeoffice oder von unseren Dienstgebäuden aus.“

Klimaschutz-Effekte sichtbar gemacht

Der Klima-Coach ist ein Online-Tool, das den Nutzern aufzeigt, wie sie zu Hause, im Büro oder bei Freizeitaktivitäten Kohlendioxid (CO2) einsparen und damit das Klima schützen können. Das Online-Tool erlaubt die Auswahl aus insgesamt 28 Aktionen in den Kategorien Beleuchtung, Heizen/Lüften, Ressourcen, Mobilität und Konsumverhalten. Wieviel COdabei jeweils eingespart wird, zeigt der Klima-Coach gleich an, sodass der Effekt für den Klimaschutz unmittelbar erkennbar wird.

Bei dem CO₂-Einspar-Wettbewerb mit dem Klima-Coach treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in unterschiedlichen Teams beim CO₂ sparen gegeneinander an und bekommen so gleichzeitig Informationen zum Energieverbrauch alltäglicher Handlungen. Ziel ist es, das eigene Nutzerverhalten zu überdenken und Energiesparpotenziale auch im (Büro-) Alltag zu erkennen.

Organisiert und fachlich begleitet wird der Klima-Coach-Wettbewerb von Claudia Lill, Referentin für Nachhaltigkeit & Suffizienz bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit Natalie Hauke, Klimaschutzmanagerin in der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.02.2021

Corona-Virus

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Freitag (26.02.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Cov19 Fallzahlen vom 26.02.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 186 5   164 17 1
Beindersheim 77 2   74 1  
Birkenheide 66 9   56 1  
Bobenheim-Roxheim 216 11 1 205    
Böhl-Iggelheim 307 14 1 279 14  
Dannstadt-Schauernheim 193 5 1 186 2  
Dudenhofen 286 6 1 266 14  
Fußgönheim 56 3 1 50 3  
Großniedesheim 37 1   36    
Hanhofen 77 8   68 1  
Harthausen 115 1   102 12  
Heßheim 82 19   60 3  
Heuchelheim 21 3   18    
Hochdorf-Assenheim 65 4   60 1  
Kleinniedesheim 25     25    
Lambsheim 146 6 2 137 3  
Limburgerhof 289 22 2 255 12  
Maxdorf 251 8   215 28  
Mutterstadt 449 22 1 395 32  
Neuhofen 205 16 1 176 13  
Otterstadt 107 3   102 2  
Rödersheim-Gronau 68 5   61 2  
Römerberg 406 44 4 352 10  
Schifferstadt 705 32 2 653 20  
Waldsee 158 12 1 138 8  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4599 261 18 4139 199 1
SK Frankenthal 1453 106 6 1307 39  
SK Ludwigshafen 6828 302 22 6230 296 1
SK Speyer 2003 77 2 1849 77  
             
Summe: 14883 746 48 13525 611 2

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag (25.02.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Covid-19 Fallzahlen am 25.02.2021.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 186 5   165 16 1
Beindersheim 77 2   74 1  
Birkenheide 66 9   56 1  
Bobenheim-Roxheim 215 13   202    
Böhl-Iggelheim 306 14   278 14  
Dannstadt-Schauernheim 192 4 1 186 2  
Dudenhofen 285 6 1 265 14  
Fußgönheim 55 2   50 3  
Großniedesheim 37 1   36    
Hanhofen 77 8   68 1  
Harthausen 115 1   102 12  
Heßheim 82 19   60 3  
Heuchelheim 21 3   18    
Hochdorf-Assenheim 65 4   60 1  
Kleinniedesheim 25     25    
Lambsheim 144 4   137 3  
Limburgerhof 287 21   254 12  
Maxdorf 251 8 1 215 28  
Mutterstadt 448 21 2 395 32  
Neuhofen 204 16 1 175 13  
Otterstadt 107 3   102 2  
Rödersheim-Gronau 68 6   60 2  
Römerberg 402 42 2 350 10  
Schifferstadt 703 32 2 651 20  
Waldsee 157 11 1 138 8  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4581 255 11 4128 198 1
SK Frankenthal 1447 103 4 1304 39  
SK Ludwigshafen 6806 308 23 6203 295 1
SK Speyer 2002 80 5 1845 77  
             
Summe: 14836 746 43 13480 609 2

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Mittwoch (24.02.2021)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Im Folgenden erhalten Sie Meldung über die Covid-19 Fallzahlen am 24.02.2021.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 186 6   165 15  
Beindersheim 77 2   74 1  
Birkenheide 66 11   54 1  
Bobenheim-Roxheim 215 14   201    
Böhl-Iggelheim 306 15   277 14  
Dannstadt-Schauernheim 191 3   186 2  
Dudenhofen 284 5   265 14  
Fußgönheim 55 2   50 3  
Großniedesheim 37 1   36    
Hanhofen 77 8   68 1  
Harthausen 115 1   102 12 1
Heßheim 82 19   60 3  
Heuchelheim 21 3   18    
Hochdorf-Assenheim 65 5   59 1  
Kleinniedesheim 25     25    
Lambsheim 144 4   137 3  
Limburgerhof 287 23 2 252 12  
Maxdorf 250 7   215 28  
Mutterstadt 446 20 1 394 32  
Neuhofen 203 15 1 175 13 1
Otterstadt 107 3   102 2  
Rödersheim-Gronau 68 6 1 60 2  
Römerberg 400 40   350 10  
Schifferstadt 701 30 2 651 20  
Waldsee 156 11 2 137 8  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4570 254 9 4119 197 2
SK Frankenthal 1443 101 7 1302 39  
SK Ludwigshafen 6782 309 15 6179 294 3
SK Speyer 1997 76 3 1844 77  
             
Summe: 14792 740 34 13444 607 5

Quelle: SurvNet@RKI

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen wurden uns keine neuen Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.02.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021