Coronafallzahlen und Stadtnotiz

Fallzahlen vom Montag (07.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1043 (+ 50)
Davon bereits genesen: 474
Todesfälle: 11
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 367,9
Warnstufe: Rot

Stand: 07.12.2020, 15:30 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
07.12.2020

Stadtnotizen

„Play“ – Digitale Lesung mit Autor Tobias Elsäßer

Stell dir vor, es gäbe eine App, die deine Zukunft vorausberechnet. Was für uns unvorstellbar klingt, ist für Jonas, den Protagonisten aus Tobias Elsäßers Roman, Realität. Doch Jonas weigert sich, das Ergebnis zu akzeptieren. Er möchte das Schicksal durchkreuzen und unberechenbar sein.

Am Freitag, 11. Dezember 2020, 17:00 Uhr liest der Autor aus seinem Buch vor und lädt im Anschluss zur Diskussion zum Thema „Überwachung in Zeiten der Digitalisierung“ ein. Die kostenlose Lesung findet digital statt und wird von der Stadtbibliothek Speyer in Kooperation mit der Jungen VHS im Rahmen des Zusatzangebots des digitalen Wissenschaftsprogramms „vhs.wissen live“ angeboten. Die Anmeldung erfolgt entweder online oder telefonisch über die VHS Speyer/Kursnummer 10011.

Text: Stadt Speyer / VHS Speyer Foto: https://www.tobias-elsaesser.de/
07.12.2020

Corona / Speyer

Fallzahlen

Sonntag, 06.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 993 (+ 28)
Davon bereits genesen: 453
Todesfälle: 11 (+ 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 324,4
Warnstufe: Rot

Stand: 06.12.2020, 14:00 Uhr

Samstag, 05.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 965 (+ 9)
Davon bereits genesen: 402
Todesfälle: 10 (+ 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 310,5
Warnstufe: Rot

Stand: 05.12.2020, 14:00 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
06.12.2020

Speyer / Corona-Bekämpfung

Stadt Speyer erlässt erneut Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 5. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2). Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020

Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Region im Kampf gegen die Pandemie. „Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so die Stadtchefin.
Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 bis 5:00 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Folglich dürfen auch alle Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) nur zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen. Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.

Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten. 
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt, wie schon Mitte November von der Stadt zum Schutz der Bewohner*innen und der Pflegekräfte gefordert wurden. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 
 Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „Wir bewegen uns nun wieder innerhalb des Stufenplans, der von der Stadt Speyer bereits im lokalen Pandemiekonzept von August vorgesehen war und leider nötig war. Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“

„Der regelmäßige Austausch mit den Kliniken und Senioreneinrichtungen hat mir noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass die Situation mehr als prekär ist. Und zwar nicht nur in Speyer, sondern in der ganzen Region. Die Einrichtungsleitungen haben um klare Vorgaben und Unterstützung der Politik gebeten und nur gemeinsam werden die hohen Infektionszahlen senken können. Es sind weiterhin alle Speyererinnen und Speyerer gefordert, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sowie die AHA-Regeln einzuhalten“, so die Stadtchefin weiter, die zugleich allen Bürger*innen für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation dankt.

Lesen sie hier die neue Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.12.2020

Corona / Speyer

Fallzahlen vom Freitag (04.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 956 (+ 31)
Davon bereits genesen: 354
Todesfälle: 8 (+ 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 322,4
Warnstufe: Rot

Stand: 04.12.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
05.12.2020

Stadt Speyer: Corona-Maßnahmen

Ausgangsbeschränkung ab 07.12.2020

Zu den beabsichtigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fand am Freitag ein konstruktiver Austausch der Landesregierung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal statt. Es wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen und vorgesehen.

Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein.

Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020

Anmerkung der Redaktion: Eine Ausgangsbeschränkung ist so bereits in Ludwigshafen und Mannheim in Kraft. Am Montag folgen neben Speyer, noch Frankenthal sowie der gesamte Rhein-Pfalz-Kreis.

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird erneut beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Stadt und der gesamten Region Vorderpfalz wird die Stadtverwaltung Speyer wie schon im Frühjahr ihren Dienstbetrieb ab Montag, 7. Dezember 2020, einschränken. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit bleibt gewährleistet. „Die Zahl der sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr muss auch am Arbeitsplatz minimiert werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert an alle Arbeitgeber der Region, überall dort wo möglich, ebenfalls auf verstärktes Home-Office zu setzen.

„Die besonders kritische Situation in Speyer verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Als Chefin der Verwaltung muss ich auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen und flexibles Arbeiten ermöglichen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs“, erläutert die Oberbürgermeisterin diesen Schritt. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiter*innen dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zu Hause auf Abruf bereit hält, bleibt die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet werden. Die Regelung gilt bis zum 20. Dezember 2020.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020

Speyer / Corona

Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.

Kontaktbeschränkungen

Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten und Silvester

Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.

Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. 

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.

In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.

Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.

Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.

Wirtschaft und Einzelhandel

Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadt Speyer Foto: pixabay
27.11.2020

Corona und Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Mittwoch, 25.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 745 (+ 19)
Davon bereits genesen: 276
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 365,9
Warnstufe: Rot

Stand: 25.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
26.11.2020

Dienstag, 24.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 726 (+ 46)
Davon bereits genesen: 270
Todesfälle: 1
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0
Warnstufe: Rot

Stand: 24.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
26.11.2020

Stadtnotizen

Stadt beteiligt sich am Internationalen Gedenk- und Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ und an der weltweiten Kampagne „Orange the world“

v.l.: Bürgermeisterin Monika Kabs, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Beigeordnete Sandra Selg, Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann, Gleichstellungsbeauftragte Lena Dunio-Özkan und Monika Nagels, Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle, hissen gemeinsam die Aktionsfahne vor dem Historischen Rathaus.

Um bundesweit ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen wird seit 2001 am heutigen internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ in vielen deutschen Städten und Gemeinden die Aktionsfahnen von TERRE DES FEMMES gehisst. Wie schon von Beginn an, beteiligte sich die Stadt Speyer auch in diesem Jahr. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Bürgermeisterin Monika Kabs, die Dezernentinnen Irmgard-Münch Weinmann und Sandra Selg sowie Gleichstellungsbeauftragte Lena Dunio-Özkan und Monika Nagels von der städtischen Gleichstellungsstelle zogen heute Morgen gemeinsam die Fahne vor dem Historischen Rathaus in gut sichtbare Höhe.

„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Problem, das die ganze Gesellschaft betrifft. Es ist unsere Aufgabe, sie sichtbar zu machen, nicht wegzuschauen, wenn es in unserem Umfeld Betroffene gibt und die Frauen zu ermutigen, sich Hilfe zu holen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns alljährlich an dieser Aktion beteiligen und im wahrsten Sinne des Worte „Flagge zeigen““, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Engagement der Stadtverwaltung.

Sexualisierte und häusliche Gewalt bestimmen noch immer den Alltag vieler Frauen und Mädchen in Speyer, in Deutschland und überall auf der Welt. Vergewaltigungen, schwere Körperverletzung, sexuelle Nötigungen, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, Stalking und Frauenmorde – die Facetten geschlechtsspezifischer Gewalt sind groß und betreffen Frauen und Mädchen egal welcher Herkunft, Religion oder sozialer Schicht. Betroffene leiden oft ihr Leben lang unter den Folgen.

Besonders häufig erleben Frauen Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes konnte für das Jahr 2019 einen weiteren Anstieg der Partnerschaftsgewalt verzeichnen. Statistisch wird alle 45 Minuten eine Frau in Deutschland Opfer von vollendeter oder versuchter gefährlicher Körperverletzung durch ihren Partner.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen führen dazu, dass das Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, noch zusätzlich steigt.

Um die Problematik der weltweit nach wie vor massiven Verletzungen von Frauenrechten „ins Licht zu rücken“ unterstützt die Stadt Speyer heute außerdem die Kampagne „Orange the world“, die vor Ort vom Zonta Club Speyer-Germersheim und dem Soroptimist International Club Speyer initiiert wurde. Im Zuge dessen werden das Altpörtel und die Alte Münze von innen mit orangenem Licht beleuchtet.

Stadt Speyer
26.11.2020

„Wenn die Krise zum Normalfall wird“ – Vortrag im Rahmen der „Tage der seelischen Gesundheit Speyer“ ab sofort online verfügbar

Seit Herbst 2017 veranstaltet die Stadt Speyer jährlich die Tage der seelischen Gesundheit Speyer. Mittels kostenloser Vortragsabende, Filmvorführungen und Diskussionsrunden haben interessierte Bürger*innen die Möglichkeit, sich über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Themengebiet „seelische Gesundheit“ zu informieren.

Auch in diesem Jahr war für Dienstag, den 17. November 2020, eine Veranstaltung im Vortragssaal der Villa Ecarius geplant, die aufgrund der coronabedingten Kontakteinschränkungen als Präsenzveranstaltung leider ausfallen musste.

„Das Thema „Krisen und deren Bewältigung“ ist gerade in der aktuellen Situation ausnehmend wichtig, da sich die Menschen weltweit mit einer langfristigen Krisensituation konfrontiert sehen, die häufig zu außergewöhnlichen psychischen Belastungen führt“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Angesichts dieser Lage war es uns und den städtischen und externen Organisator*innen ein besonderes Anliegen, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, diesen wichtigen Vortrag in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Wir haben uns daher für eine Aufzeichnung des Vortrages in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Speyer und einer anschließenden Veröffentlichung auf der Videoplattform YouTube entschieden.“

„Wenn die Krise zum Normalfall wird“ lautet der Titel des Vortrags von Referent Thomas Stephan, der seit über 20 Jahren unter anderem als Notfallseelsorger und Krisen- und Trauerseelsorger beim Bistum Speyer tätig ist. Aus seiner täglichen Arbeit besitzt er viel Erfahrung und auch das notwendige Feingefühl im Umgang mit Krisen und deren Bewältigung. „Was man erklären kann, nimmt Angst“, gemäß dieser Devise vermittelt er durch seinen Vortrag den Zuschauern*innen auch zuhause anschaulich ein Grundverständnis für Krisen, welche Auswirkungen sie auf uns haben und was wir tun können, um trotz andauernder Belastungen seelisch gesund zu bleiben.

In der anschließenden Diskussion mit Ulrike Stoll, Psychiatriekoordinatorin der Stadt Speyer, geht Thomas Stephan unter anderem auf die spezielle Lage von Kindern und Jugendlichen sowie trauernden Menschen in der Corona-Pandemie ein. 

„Die dunkle Jahreszeit ist ohnehin für viele Menschen schwierig und belastend. In Kombination mit der weiter andauernden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen wird die Situation in diesem Jahr noch prekärer. Wir möchten Sie daher daran erinnern, nicht nur an ihre körperliche Gesundheit zu denken, sondern auch an die psychische. Tun Sie im Rahmen des Möglichen das, was Ihnen gut tut. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf, damit wir alle die kommenden Monate bestmöglich und in jeglicher Hinsicht gesund meistern“, so Seiler und Kabs.

Der aufgezeichnete Vortrag ist ab sofort unter https://youtu.be/lXjHBvwxFvM abrufbar. Außerdem wird er am Dienstag, 1. Dezember 2020, 21:10 Uhr im Offenen Kanal Speyer gesendet. Sie können ihn natürlich auch direkt hier betrachten:

Damit auch die Zuschauer*innen zu Hause Fragen stellen können, ist Thomas Stephan am Freitag, 4. Dezember 2020, von 9 bis 11 Uhr und von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 102 182 für Ratsuchende zu erreichen.

Außerdem können Fragen per E-Mail oder Post eingeschickt werden:

E-Mail-Adresse:       thomas.stephan@bistumspeyer.de

Postanschrift:           „Lernkultur und Schulseelsorge“
Thomas Stephan
Große Pfaffengasse 13
67346 Speyer

Personen, die Hilfe benötigen, sollten nicht zögern, eine der zahlreichen Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, die auch in der Corona-Zeit Hilfen anbieten“, betont Psychiatriekoordinatorin Ulrike Stoll.

Eine Übersicht zukostenlosen und anonymen Beratungsangeboten kann auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/seelischegesundheit heruntergeladen werden.

Kooperationspartner der Veranstaltung „Tage der seelischen Gesundheit Speyer“:

  • NIDRO Speyer
  • Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR
  • Caritas-Zentrum Speyer
  • Bistum Speyer
  • EUTB Ludwigshafen
  • Volkshochschule Stadt Speyer

Stadt Speyer
26.11.2020

Virtueller Adventskalender der Jufö: Jedes Türchen eine Überraschung

Das Kinder- und Jugendbüro der Jugendförderung Speyer (Jufö) hat sich für die Adventszeit etwas ganz Besonderes ausgedacht. Nach diesem für alle herausfordernden Jahr soll den Speyerer*innen die Vorweihnachtszeit mit einem virtuellen Adventskalender versüßt werden.

Hinter den Türchen des virtuellen Adventskalenders verstecken sich schöne Überraschungen! Über den Instagram-Account der Jugendförderung @jufoe_speyer wird im Zeitraum vom 1. Dezember bis 24. Dezember 2020 täglich ein neues Türchen und damit eine kleine Aktion freigeschaltet, die kleinen und großen Kindern eine Freude bereitet.

Stadt Speyer
26.11.2020

„Acht nach 8“ – Buchbesprechungsabend in der Stadtbibliothek entfällt

Die Stadtverwaltung informiert, dass der ursprünglich für den 19. November 2020 geplante und dann auf den 3. Dezember 2020 verschobene Buchbesprechungsabend mit Joachim Roßhirt (Highlights des Lesejahres) in der Stadtbibliothek Corona-bedingt leider gänzlich entfallen muss. Bereits gekaufte Karten können in der Stadtbibliothek zurückgegeben werden.

Stadt Speyer
26.11.2020

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Montag, 23.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 680 (+ 46)
Davon bereits genesen: 267
Todesfälle: 1
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 284,8
Warnstufe: Rot

Stand: 23.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
24.11.2020

Corona-Pandemie und Personalsituation stellen Kitas vor große Herausforderungen

Aufgrund von vielen krankheitsbedingten Personalausfällen stehen die Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft aktuell vor großen Herausforderungen. Die Mitarbeiter*innen wurden aufgrund der Corona-Pandemie angewiesen, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, was dazu führt, dass in vielen Einrichtungen der Personalschlüssel unterschritten wird. Um das Infektionsrisiko einzudämmen, arbeiten viele Einrichtungen inzwischen in festen, voneinander getrennten Stammgruppen, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 zwischen Erzieher*innen, Kindern und Gruppen zu reduzieren. So soll erreicht werden, dass bei Bekanntwerden eines SARS-CoV-2-Falls nur die betroffene Gruppe, nicht aber die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und folglich geschlossen werden muss. Das führt allerdings auch dazu, dass Erzieher*innen nicht mehr gruppenübergreifend eingesetzt werden können und erschwert somit die Abfederung von Personalengpässen.

Bereits vor der Corona-Pandemie wurde zwischen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz und den Kita-Trägern ein Notfallplan abgestimmt, der bei Unterschreitung des Personalschlüssels in Kraft gesetzt wird. Je nach Höhe des Personalausfalls werden demnach verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Mögliche Folgen sind die unter Umständen starke Einschränkung der Öffnungszeiten, der Entfall von Früh- und Spätbetreuung sowie die vorübergehende Schließung einzelner Gruppen.

„Aktuell spitzt sich die Situation leider in allen Kitas in städtischer und freier Trägerschaft zu“, resümiert Sozialdezernentin Monika Kabs. „Dennoch sind wir überzeugt davon, dass die Arbeit in Stammgruppen insgesamt dazu führt, dass wir den Betrieb in den Einrichtungen besser und länger aufrechterhalten können. Ich verstehe die Sorgen und Nöte der Eltern, die auf die Betreuung und lange Kita-Öffnungszeiten angewiesen sind, möchte ihnen aber versichern, dass die Verantwortlichen alles dafür tun, um die Betreuung der Kinder so lange und so umfassend wie möglich zu gewährleisten. Dabei müssen wir jedoch stets das Wohl der Kinder und die Erfüllung der Aufsichtspflicht im Blick behalten“, so Kabs weiter.

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation in den Kinderhorten in Trägerschaft der Stadt Speyer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für schulpflichtige Kinder und die pädagogischen Fachkräfte eingeführt wurde. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss ausschließlich im Gebäude getragen werden. Die Pflicht entfällt am Sitzplatz bei der Hausaufgabenbetreuung und im Außenbereich. Ziel ist auch hier die Reduzierung des Infektionsrisikos sowie die konsequente Fortführung der in den Grundschulen geltenden Regeln.

Stadtverwaltung Speyer
24.11.2020

Stadtnotizen

Christbaumschmuckwettbewerb bezaubert wieder die Innenstadt

Schon bald steht Weihnachten vor der Tür und so mancher überlegt, wie der heimische Christbaum besonders hübsch geschmückt werden könnte.

Der Frage nach der schönsten Christbaumdekoration widmet sich auch dieses Jahr wieder die Weihnachtsbaumaktion der Stadt Speyer und der Leistungsgemeinschaft „Das Herz Speyers“. Im Herbst wurden verschiedene Einrichtungen dazu eingeladen, an dem alljährlichen Wettbewerb teilzunehmen und zu zeigen, wer mit der außergewöhnlichsten Dekoration seinen Baum in ein ganz besonderes Licht rücken kann.
Die Bäume werden kommende Woche in der Innenstadt aufgestellt, wo sie von den Besucher*innen bestaunt werden und ihnen eine Freude bereiten können.

In diesem Jahr haben sich 17 Kindertagesstätten, 31 Schulklassen, fünf Seniorenheime und die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende an der Aktion beteiligt und die Patenschaft und Dekoration für einen Baum übernommen.

Die Bäume wurden von der Stadtgärtnerei am Montag, 23. November 2020 in der Maximilianstraße, auf dem Postplatz und der Korngasse aufgestellt, das Schmücken der Bäume erfolgt am 24. und 25. November 2020, und im Anschluss daran wird die Jury ihren Rundgang durchführen.

Bürgermeisterin Monika Kabs hebt die Bedeutung der Aktion in diesem Jahr hervor: „Wir alle haben ein schwieriges und forderndes Jahr hinter uns, das uns vieles abverlangt hat und es noch immer tut. Da ist eine solche Aktion, die den Teilnehmenden aus den jeweiligen Einrichtungen ein Zusammengehörigkeitsgefühl verleiht, wichtiger denn je. Kreativität, soziales Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Sportsgeist werden hierbei gefördert und das Ergebnis schafft ein wunderbares Highlight im Jahresverlauf.“

Um den unterschiedlichen Einrichtungen gerecht zu werden, wird es vier Hauptpreise geben, die die vier schönsten Bäume auszeichnen. Damit erhöht sich für die Teilnehmenden die Chance auf einen der Hauptpreise, alle anderen erhalten ebenfalls einen Preis und eine Urkunde. Eine offizielle Preisverleihung kann in diesem Jahr allerdings pandemiebedingt leider nicht stattfinden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
24.11.2020

Verlegung der Wochenmarkttermine zum Jahreswechsel

Aufgrund der Lage der Weihnachtsfeiertage müssen der Wochenmarkt auf dem Berliner Platz und der Samstagsmarkt auf dem Festplatz am Freitag, 25. Dezember und am Samstag, 26. Dezember 2020 entfallen. In Absprache mit den Beschicker*innen findet ersatzweise am Donnerstag, 24. Dezember 2020 zwischen 7 und 13 Uhr ein Markt auf dem Festplatz statt.

Weiterhin findet der Wochenmarkt auf dem Berliner Platz aufgrund des Neujahrsfeiertages nicht am Freitag, 1. Januar 2021 statt, sondern bereits am Donnerstag, 31. Dezember 2020 in der Zeit von 7 bis 13 Uhr.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
24.11.2020

Speyer führt das ehemalige „Tor zur Pfalz“ in eine neue Zukunft

Verkauf des historischen Gebäudes vom Land an die Stadt ist vollzogen

Das historische Gebäude in der Maximilianstraße 8, lange Zeit Gesundheitsamt und später Gastronomie- und Hotelimmobilie unter dem Namen „Tor zur Pfalz“, gehört jetzt der Stadt Speyer. Der Ankauf vom Land zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert von 1,4 Mio. Euro ist besiegelt und vollzogen. Das teilen die Stadt Speyer und der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) mit. 

Die Stadt wird den früheren Hotelbereich in den Obergeschossen an das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer für die Unterbringung von Pflegeschülerinnen und -schülern vermieten. Im Erdgeschoss plant die LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die landesweit für die Privatsender und Bürgermedien zuständig ist, einen „MakerSpace“ mit Mitmach-Projekten für Interessierte. Auch der Offene Kanal Speyer e.V. wird dort einziehen.  

„Ich freue mich sehr, dass die Stadt Speyer das Tor zur Pfalz mit seiner exponierten und attraktiven Innenstadtlage erwerben konnte“, sagt Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer. „Das Nutzungskonzept ist durchdacht und bietet einen echten Mehrwert für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere angesichts der angespannten Lage auf dem Speyerer Wohnungsmarkt ist es ein wichtiger und richtiger Schritt, hier eine angemessene und bezahlbare Unterkunft für dringend benötigte Nachwuchspflegekräfte zu schaffen. Mit der Medienwerkstatt, die die Landeszentrale für Medien und Kommunikation im Erdgeschoss einrichten wird, ist es gelungen, ein großartiges Pilotprojekt nach Speyer zu holen, das einen außergewöhnlichen Raum für die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger schafft und ihnen die Möglichkeit bietet, Hightech-Einrichtungen auszuprobieren, zu denen sie sonst vermutlich nur schwer Zugang hätten. Es handelt sich also um eine Einrichtung für Bildung und Beteiligung, die ich als Oberbürgermeisterin nur begrüßen kann“, führt sie weiter aus.

„Bei dem ehemaligen „Tor zur Pfalz“ handelt es sich wegen seiner Historie und seiner Lage in der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe zum Dom zu Speyer um eine ganz besondere Immobilie. Auch deswegen freut es uns besonders, dass die Stadt Speyer das Gebäude erworben hat und es für wichtige Gemeinwohlaufgaben wie die Unterbringung des pflegerischen Nachwuchses und die bürgernahe Vermittlung von Medienkompetenz zur Verfügung stellen will“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin des Landesbetriebs LBB Dr. Petra Wriedt. „Mit dem Verkauf an die Stadt Speyer bleibt der Gebäudekomplex mit der unmittelbar benachbarten Polizei und der Generaldirektion Kulturelles Erbe an der Kleinen Pfaffengasse insgesamt in öffentlicher Hand. Das schafft Synergieeffekte zum Beispiel für den gemeinsamen Innenhof, der als Parkplatz genutzt wird. Bereits in der Vergangenheit gab es eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stadt Speyer, die das Gebäude in den Jahren 2015 bis 2018 als Unterkunft für Flüchtlinge nutzte. Auch ganz aktuell dient die Liegenschaft der Stadt, diesmal für Zwecke des Gesundheitsschutzes im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung. Der Kauf durch die Stadt Speyer erfolgte in einem mit dem Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz abgestimmten Verfahren, wonach eine direkte Veräußerung an kommunale Gebietskörperschaften ohne Bieterverfahren auf der Basis einer Wertermittlung erfolgen kann.“

Das denkmalgeschützte Gebäude wurde etwa um 1800 erbaut und steht auf einem knapp 380 Quadratmeter großen Grundstück. Der frühere Hotelbereich im 1. und 2. Obergeschoss sowie im ausgebauten Dachgeschoss umfasst 19 Zimmer und 2 Apartments mit einer Nutzfläche von insgesamt 600 Quadratmetern. Alle Zimmer sind mit Dusche, Waschbecken und Toilette ausgestattet, ein Zimmer ist barrierefrei. Mit einem rollstuhlgerechten Aufzug sind sämtliche Geschosse barrierefrei erreichbar.

Im ehemaligen Hotelbereichwird aktuell ein neuer Boden verlegt und die Zimmer, die sich allgemein in gutem Zustand befinden, werden ertüchtigt.

„Wir freuen uns sehr, dass wir angehenden Pflegekräften dort voraussichtlich ab Januar 2021 eine ansprechend gestaltete Wohnmöglichkeit zu einem erschwinglichen Preis anbieten können“, sagt Jonas Sewing, Geschäftsführer des Diakonissen-Stiftungskrankenhauses Speyer. „So können wir Auszubildende im wichtigen Pflegeberuf auch in diesem Bereich noch besser unterstützen.“  Im ehemaligen Hotelbereich sollen vor allem Einzelzimmer angeboten werden. „Wir stellen aber auch zwei bis drei Mehrbettzimmer zur Verfügung“, informiert Sewing. „Das ist zum Beispiel für Personen, die mit ihrem Partner nach Speyer ziehen und noch eine Wohnung suchen, eine interessante Option.“

Sämtliche Zimmer werden voll möbliert vermietet. Zur Ausstattung gehören unter anderem Bett, Tisch, Stuhl und Schrank. Zur gemeinsamen Nutzung stehen auf den Etagen Küchen, Gemeinschaftsräume und ein Lernatelier zur Verfügung.

Im Erdgeschoss warten rund 180 Quadratmeter des ehemaligen Restaurants und 67 Quadratmeter frühere Ladenfläche auf ihre neue Nutzung. Die LMK Medienanstalt plant hier einen kreativen Lernort, der in Zukunft von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Macherinnen und Machern in Vereinen, Gruppen oder Klassen genutzt werden kann. Der Offene Kanal wie auch die Stadt- und Kreisbildstelle werden integriert und die einzelnen Räume werden multifunktional genutzt. So könne das Studio vormittags Treffpunkt für Schülerinnen und Schüler sein, nachmittags wird ein Kurs für Erwachsene angeboten und abends findet eine Gesprächsrunde im Offenen Kanal statt. Der Lernort MakerSpace bietet Zugang zu Maschinen, Werkzeugen und Software sowie zu einer kreativen Community.

„Hier entsteht etwas in Rheinland-Pfalz bisher Einzigartiges“, sagt Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der LMK Medienanstalt. „Mit unseren Partnern bauen wir ein ,Inspeyerhaus‘, einen Ort der medialen Teilhabe, der Menschen jeden Alters inspiriert und zum kreativen Umgang mit digitalen Werkzeugen beflügelt. Hier wird man den Spaß daran entdecken, Medien selbst zu produzieren, selbst gestalten zu können. Damit erfüllen wir auf innovative Weise unseren gesetzlichen Auftrag, Medienkompetenz zu vermitteln. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die das möglich machen. Dankbar sind wir auch für konkrete Unterstützungsleistungen. Kurzum wir freuen uns, wenn sich Unternehmen und Institutionen aus Speyer engagieren.“

Am bisherigen Standort des OK Speyer in der Neufferstraße herrscht bereits Aufbruchstimmung. „Ja, wir freuen uns schon auf das neue Domizil, die ersten Umzugskisten stehen schon bereit“, sagt der Vorsitzende Wolfgang Schuch. „Wann der Umzug in Jahr 2021 sein wird, steht noch nicht fest: Die Landesmedienanstalt wird noch einige Arbeiten an den Räumen machen lassen. Was wir als OK TV auf alle Fälle brauchen, ist eine schnelle Datenverbindung.“

Text: LANDESBETRIEB LIEGENSCHAFTS- UND BAUBETREUUNG (LBB) Foto: Klaus Landry
24.11.2020

Verspätungen bei der Abfallsammlung

Wegen möglicher Corona-Kontakte sind bei den Entsorgungsbetrieben Speyer mehrere Mitarbeiter der Abfallsammlung ausgefallen. Deshalb kann es im Laufe der Woche zu Verspätungen bei der Abholung kommen. Durch Doppeltouren wird versucht, alles von der Straße zu bekommen. Unterstützen können die Bürgerinnen und Bürger, indem sie halbleere Tonnen oder Papier, dass ja keine hygienischen Gefahren birgt, in dieser Woche nicht bereitstellen.

Stadtwerke Speyer GmbH
24.11.2020

Verkehrsnotizen

Otterstadter Weg gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Otterstadter Weg auf Höhe der Hausnummer 30 am 26. November 2020 von 6 Uhr bis voraussichtlich 18 Uhr voll gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung über die Waldseer Straße und den Erlenweg wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Corona Speyer

Corona-Fallzahlen vom Donnerstag (19.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 572 (+ 14)
Davon bereits genesen: 223
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 235,4
Warnstufe: Rot

Stand: 19.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
20.11.2020

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen vom Mittwoch (18.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 558 (+ 25)
Davon bereits genesen: 211
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 306,6
Warnstufe: Rot

Stand: 18.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
19.11.2020

Stadtnotizen

Offenlage des Bebauungsplans Nr. Bebauungsplan Nr. 008 B – „Speyer Nord II – Teilbebauungsplan Feuerwache Nord“

Vom 23. November bis einschließlich 23. Dezember 2020 findet die Offenlage des Bebauungsplans Nr. Bebauungsplan Nr. 008 B – „Speyer Nord II – Teilbebauungsplan Feuerwache Nord“ im Stadthaus statt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau der Feuerwache Nord gelegt, dessen Errichtung Teil des Feuerwehrbedarfsplans ist und die bessere Erreichbarkeit des nördlichen Stadtgebiets im Notfall sicher stellen soll.

Die Offenlage des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs.1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/008-b-speyer-nord-ii-teilbebauungsplan-feuerwache-nord/.

Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an. Zusätzlich können der Planentwurf, die Gutachten und eventuell zitierte DIN-Normen an einer Informationstafel im Stadthaus (Maximilianstraße 100, Erdgeschoss) während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Im Stadthaus gelten die gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.speyer.de/feuerwache-beteiligung jeweils unter Angabe von Namen und Adresse und vor Ort abgeben werden. Unter der Telefonnummer 06232-14-2408 sowie per E-Mail unter stadtplanung@stadt-speyer.de und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
19.11.2020

Katja Edelmann liest für den Bundesweiten Vorlesetag 2020

Gemeinsam mit der Autorin Katja Edelmann hat sich die Stadtbibliothek Speyer für den diesjährigen Bundesweiten Vorlesetag eine kleine virtuell-literarische Pfalztour überlegt – und das für die ganze Familie!
Die Autorin liest aus ihrem Buch „Glücksorte der Pfalz“ vor, erschienen im Droste Verlag, und führt die Zuhörer*innen so an drei Ausflugsziele, die Lust aufs Entdecken, Erkunden und Wandern machen.

Das Vorlesevideo kann ab Freitag, den 20. November 2020 auf der YouTube-Seite der Stadt Speyer sowie auf der Facebook-Seite der Stadtbibliothek Speyer abgerufen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Katja Edelmann
19.11.2020

Vorschau auf das Literaturfestival SPEYER.LIT 2021

Noch wissen wir nicht, welche Einschränkungen und Hygienekonzepte uns Corona im neuen Jahr für Kulturveranstaltungen auferlegen wird, aber Kulturbürgermeisterin Monika Kabs und Fachbereichsleiter Matthias Nowack gehen fest davon aus, dass die literarische Reihe SPEYER.LIT auch 2021 stattfinden kann. Man habe ganz bewusst größere Räumlichkeiten ausgewählt, um bei den im Februar und März stattfindenden Lesungen die AHA-Regeln einhalten zu können, heißt es beim Pressegespräch im Rathaus. 

Insgesamt acht Veranstaltungen stehen auf dem Programm des Literaturfestivals, das vom 1. Februar bis 18. März 2021 im Alten Stadtsaal und in der Dreifaltigkeitskirche stattfinden wird. Dabei ist es erneut gelungen, „große Namen“ der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur nach Speyer einzuladen. Erstmals ist auch die Verleihung des Arno Reinfrank-Literaturpreises in die SPEYER.LIT-Reihe integriert und wird von einem „Dead or Alive“ Arno Reinfrank Poetry Slam begleitet. In bewährter Zusammenarbeit mit den vier Speyerer Buchhandlungen Spei´rer Buchladen, Osiander, Oelbermann und Fröhlich hat das Kulturbüro der Stadt ein spannendes Programm für die Wintermonate Februar und März zusammengestellt.

Anne Weber liest „Anette, ein Heldinnenepos“ am 1. Februar 2021
Foto: © Thorsten Greve

Zum Auftakt der Reihe am 1. Februar, 20 Uhr, kommt Anne Weber in den Alten Stadtsaal. Sie ist mit ihrem Buch „Anette, ein Heldinnenepos“ gerade mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet worden. Anne Weber erzählt darin die Lebensgeschichte der Anne Beaumanoir, geboren 1923 in der Bretagne, aufgewachsen in einfachen Verhältnissen, schon als Jugendliche Mitglied der kommunistischen Résistance, Retterin zweier jüdischer Jugendlicher, nach dem Krieg Neurophysiologin in Marseille, 1959 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wegen ihres Engagements auf Seiten der algerischen Unabhängigkeitsbewegung … und noch heute an Schulen ein lebendiges Beispiel für die Wichtigkeit des Ungehorsams. Anne Weber erzählt das unwahrscheinliche Leben der Anne Beaumanoir in einem brillanten biografischen Heldinnenepos.

Bov Berg liest „Serpentinen“ am 09. Februar 2021
Foto: © Gerald von Foris

Am 9. Februar 2021, 20 Uhr wird Bov Bjerg in der Dreifaltigkeitskirche seinen aktuellen Roman „Serpentinen“ vorstellen, eine Familiengeschichte von Vater und Sohn, die zu den Schauplätzen der Kindheit des Vaters führt. Ständiger Reisebegleiter ist das Schicksal der männlichen Vorfahren, die sich allesamt das Leben nahmen: „Urgroßvater, Großvater, Vater. Ertränkt, erschossen, erhängt.“ Der Vater muss erkennen, dass sein Wegzug, seine Bildung und sein Aufstieg keine Erlösung gebracht haben. Bov Bjerg gehört zu den wichtigsten Schriftstellern der deutschen Gegenwartsliteratur. Nach dem Bestseller „Auerhaus“, der für viele Theaterbühnen adaptiert wurde und dessen Verfilmung 2019 erfolgreich in die Kinos kam, legt er 2020 seinen neuen Roman vor. 

Saša Stanišić liest „Herkunft“ am 23. Februar 2021
Foto: © Katja Sämann

Am 23. Februar, 20 Uhr, wird Saša Stanišić in der Dreifaltigkeitskirche aus seinem Roman „Herkunft“ lesen, der 2019 mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet wurde. „Herkunft“ ist ein fulminanter Roman über die alte und die neue Heimat von Saša Stanišić. Er floh mit seiner Familie im Alter von 14 Jahren vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland und lebt heute mit seiner Familie in Hamburg.

Monika Helfer liest „Bagage“ am 24. Februar 2021
Foto: © Isolde Ohlbaum

Am 24. Februar 2021, 20 Uhr kommt Monika Helfer mit ihrer „Bagage“ in den Alten Stadtsaal, ebenfalls eine berührende Geschichte über Herkunft und Familie. Josef und Maria Moosbrugger leben mit ihren Kindern am Rand eines Bergdorfes. Sie sind die Abseitigen, die Armen, die Bagage. Es ist die Zeit des ersten Weltkriegs und Josef wird zur Armee eingezogen. Die Zeit, in der Maria und die Kinder allein zurückbleiben und abhängig werden vom Schutz des Bürgermeisters. Die Zeit, in der Georg aus Hannover in die Gegend kommt, der nicht nur hochdeutsch spricht und wunderschön ist, sondern eines Tages auch an die Tür der Bagage klopft. Und es ist die Zeit, in der Maria schwanger wird mit Grete, dem Kind der Familie, mit dem Josef nie ein Wort sprechen wird: der Mutter der Autorin. Mit großer Wucht erzählt Monika Helfer die Geschichte ihrer eigenen Herkunft.

Es folgen Lesungen mit Ewald Arenz am 3. März 2021, 20 Uhr, und Lola Randl am 8. März 2021, 20 Uhr, jeweils im Alten Stadtsaal.
Arenz erzählt die Geschichte einer ungewöhnlichen Freundschaft. Es ist die Geschichte von zwei Frauen, wie sie unterschiedlicher nicht sein können.
Lola Randl hat den ersten deutschen Roman zur Corona-Pandemie vorgelegt. „Die Krone der Schöpfung“ ist eine fröhlich hypochondrische Geschichte über unsere neue Normalität in Zeiten von Covid 19.

Erstmals ist auch die Verleihung des Arno Reinfrank-Literaturpreises in die SPEYER.LIT-Reihe integriert. Dazu gibt es gleich zwei Veranstaltungen. Zu Ehren und im Andenken an den Schriftsteller, Übersetzer und Publizisten Arno Reinfrank wird am 17. März 2021, 19 Uhr, am Vorabend der Verleihung des Arno Reinfrank-Literaturpreises ein „Dead or Alive Poetry Slam“ stattfinden. Arno Reinfranks Texte treten für einen Abend mit denen von Slammerinnen und Slammern in einen fröhlichen Wettstreit. Der Gewinner wird so oder so die Literatur, die Poesie sein.

Am 18. März 2021, 19 Uhr, wird der in Kaiserslautern lebende Autor Tijan Sila im Alten Stadtsaal für seinen Roman „Die Fahne der Wünsche“ mit dem Arno-Reinfrank Literaturpreis 2021 ausgezeichnet. Der mit 5.000 € dotierte Preis wird seit 2006 alle drei Jahre verliehen. Mit ihm sollen deutschsprachige Schriftsteller*innen für herausragende literarische Leistungen in Lyrik oder Prosa ausgezeichnet werden, die im Sinne des Werkes von Arno Reinfrank den Idealen des Humanismus und der Aufklärung verpflichtet sind.

Karten für die SPEYER.LIT 2021 gibt es ab 1. Dezember 2020 bei allen Reservix-Vorverkaufsstellen.

SPEYER.LIT 2021 – Die Termine

  • Montag, 1. Februar 2021, 20 Uhr – Alter Stadtsaal 
    Anne Weber – „Annette, ein Heldinnenepos“ (Deutscher Buchpreis 2020)
    Veranstalter: Stadt Speyer
  • Dienstag, 9. Februar 2021, 20 Uhr – Dreifaltigkeitskirche
    Bov Bjerg – „Serpentinen“ (Shortlist Deutscher Buchpreis 2020)
    Veranstalter: Stadt Speyer und Spei´rer Buchladen
  • Dienstag, 23. Februar 2021, 20 Uhr – Dreifaltigkeitskirche
    Saša Stanišić – „Herkunft“ (Deutscher Buchpreis 2019)
    Veranstalter: Stadt Speyer und Buchhandlung Osiander
  • Mittwoch 24. Februar 2021, 20 Uhr – Alter Stadtsaal
    Monika Helfer – „Bagage“
    Veranstalter: Stadt Speyer und Spei´rer Buchladen
  • Mittwoch, 3. März 2021, 20 Uhr – Alter Stadtsaal
    Ewald Arenz – „Alte Sorten“
    Veranstalter: Stadt Speyer und Buchhandlung Fröhlich
  • Montag, 8. März 2021, 20 Uhr – Alter Stadtsaal
    Lola Randl – „Die Krone der Schöpfung“
    Veranstalter: Stadt Speyer und Buchhandlung Oelbermann
  • Mittwoch, 17. März 2021, 19 Uhr – Alter Stadtsaal
    „Dead or Alive“ Arno Reinfrank Poetry Slam mit Ken Yamamoto
    Veranstalter: Stadt Speyer und Arno Reinfrank-Stiftung
  • Donnerstag, 18. März 2021, 19 Uhr – Alter Stadtsaal
    Verleihung des Arno Reinfrank-Literaturpreises an Tijan Sila und seinen Roman „Die Fahne der Wünsche“
    Veranstalter: Stadt Speyer und Arno Reinfrank-Stiftung

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: (1) Thorsten Greve; (2) Gerald von Foris; (3) Katja Sämann; (4) Isolde Ohlbaum
19.11.2020

Verkehrsnotizen

Radweg in der Fritz-Ober-Straße gesperrt

Aufgrund von Wurzelschäden muss der Radweg in der Fritz-Ober-Straße zwischen Christian-Dathan-Straße und Ziegelofenweg ab sofort bis auf Weiteres gesperrt werden.

Der Gehweg bleibt weiterhin begehbar.

Für Rückfragen steht die Tiefbauabteilung sowie die Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
19.11.2020

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (17.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 533 (+ 11)
Davon bereits genesen: 207
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 352,0
Warnstufe: Rot

Stand: 17.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
18.11.2020

Allgemeinverfügung zur 12. CoBeLVO vom 16.11.2020

Gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist i.V.m. § 22 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341), erlässt die Stadtverwaltung Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden folgende

Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer ist nach den im Betreff genannten Rechtsvorschriften zuständige Behörde und gibt bekannt, dass:

1.

Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. CoBeLVO gilt im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr auch im Freien die Verpflichtung, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen:

Ab hier gilt, von 8:00 – 20:00 Uhr, eine allgemeine Maskenpflicht.

Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Kopfgäßchen, Schlitzergasse, Schustergasse bis Ecke Kutschergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

2.

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

3.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

4.

Die übrigen Regelungen der 12. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

5.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.2020.

6.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Große Himmelgasse 10, 67346 Speyer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowie auf der Homepage der Stadt Speyer eingesehen werden.

7.

Verstöße gegen die Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu € 25.000 geahndet werden.

8.

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung bleiben vorbehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Speyer, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer erhoben werden.

Bei der virtuellen Poststelle stv-speyer@poststelle.rlp.de kann der Widerspruch per E-Mail erhoben werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur unzulässig ist.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, RobertStolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Diese Allgemeinverfügung sollte in Abschrift beigefügt werden.

Stadtverwaltung Speyer, 16.11.2020

Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP
18.11.2020