Politik / Corona-Pandemie

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Teststrategie und gemeinsame Regelungen für Bußgelder

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen. Aber wir haben das Geschehen noch unter Kontrolle. Trotzdem bietet die Entwicklung der Infektionszahlen bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz ein Anlass zur Sorge. Das Durchschnittsniveau ist einfach zu hoch. Wir stellen fest, dass Gründe für den Anstieg vor allem Urlaubsreisen, aber auch Veranstaltungen und Familienfeiern sind. Deswegen habe ich mich sehr stark dafür eingesetzt, dass wir gerade mit Blick auf den Herbst grundsätzliche Fragen künftig einheitlicher regeln. Dabei handeln wir nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen. Wir sorgen damit für mehr Klarheit in der Bevölkerung, für ein größeres Verständnis und mehr Akzeptanz. Das betrifft die Bußgelder, vor allem wenn die Sachverhalte länderübergreifend sind oder es vergleichbare Regelungen gibt. Und es betrifft eine abgestimmte und effektive Teststrategie sowie eine einheitliche Regelung der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Videokonferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt.

Die Landesregierung werde die jetzt beschlossenen einheitlichen Vorgaben, sowie die Entscheidungen in Bezug auf Brauchtum, wie Fastnacht oder Weihnachtsmärkte, Mitte September zur 11. Coronabekämpfungsverordnung vorstellen. „Wir werden sehr behutsam vorgehen. Einen Lockdown wollen wir verhindern, denn das wäre für unsere Kinder, die Gesellschaft und die Wirtschaft ein schwerer Schlag. Wir haben die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Das darf nicht gefährdet werden.“

Bußgelder und Maskenpflicht

„Die Einhaltung der AHA-Regeln bleibt das wichtigste Instrument im Kampf gegen Corona. Auch um die Menschen besser zu schützen, die sich an die Schutzmaßnahmen halten, werden wir Bußgelder erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Denn wo ein Einzelner nachlässig ist, schadet er allen.“ Eine einheitliche Untergrenze soll es bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel geben, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Bislang variiert die Höhe der Bußgelder in den Bundesländern von 10 bis zu 500 Euro. Künftig sollen mindestens 50 Euro fällig werden, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt getragen wird. Rheinland-Pfalz wird das unmittelbar umsetzen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr soll ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden. Damit das in Regional- und Fernverkehr möglich ist, wollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern Rahmenbedingungen dafür erarbeiten. „Das ist kein zahnloser Tiger. In Rheinland-Pfalz werden wir das mit einer Kontrollwoche, zusammen mit Polizei und Ordnungsämtern, deutlich zeigen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Einheitliche Teststrategie; Gezielte Testungen statt Massentests

Schule und Arbeitsplatz sollen möglichst effektiv überwacht werden, um einen Lockdown zu verhindern. Dabei seien ungezielte Testungen nicht sinnvoll und sollen auch vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten vermieden werden. Die gemeinsame Teststrategie wird so fortentwickelt, dass vorrangig Personen getestet werden, die in gefährdeten Bereichen wie Altenheimen oder Krankenhäusern arbeiten, Corona-typische Symptome aufweisen, oder unmittelbaren Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatten. „Gerade mit Blick auf die Erkältungszeit ab Herbst haben wir die Gesundheitsministerkonferenz und das Robert Koch Institut mit einer Weiterentwicklung der Teststrategie beauftragt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Kostenlose Corona-Tests für Urlauber bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten soll es ab dem 15. September 2020 nicht mehr geben. Dabei waren in Rheinland-Pfalz bei weniger als einem Prozent der Reiserückkehrer Corona-Infektionen festgestellt worden. „Damit verschwenden wir wichtige Ressourcen. Deutlich effektiver sind anlassbezogene und zielgerichtete Tests; insbesondere solche von Kontaktpersonen eines infizierten Menschen, um gezielt Infektionsketten zu unterbrechen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir lernen täglich mehr über das Virus und dessen Nachweisbarkeit. Deswegen haben wir Länder den Bund aufgefordert, einen Bericht über neue Testverfahren vorzulegen und eine Übersicht der vorhandenen Kapazitäten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zunächst wird die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten aufrecht erhalten. Auch für diese ändert sich aber die bundesweite Teststrategie. Ab 1. Oktober müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben. Diese dauert grundsätzlich 14 Tage. Ein Test, um die Quarantäne zu verlassen ist frühestens ab dem 5. Tag möglich. „Viele Menschen sind zu Recht darüber empört, dass jemand bewusst in ein Risikogebiet fährt und sich bei der Rückkehr unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit freitesten lassen kann. Bund und Länder sind sich über eine rechtliche Klarstellung einig, dass es keine Entschädigung für die Quarantäne geben kann, wenn Menschen ohne triftigen Grund in Risikogebiete fahren. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, einen Vorschlag im Hinblick auf die entstehenden Kosten der Tests zu machen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Elektronische Einreiseanmeldung“ statt Zettelwirtschaft

Ferner bitten die Länder die Bundesregierung, frühzeitiger über die Einordnung von weiteren Ländern als Risikoländer zu informieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Verfahren der sogenannten Aussteigekarten von der Aufnahme bis zur Information an die zuständigen Gesundheitsämter zügig digitalisiert und damit vereinfacht und professionalisiert werden kann.

Zur besseren Kontrolle der bisherigen Papier-Aussteigekarten und zur Optimierung der Meldewege will der Bund eine „elektronische Einreiseanmeldung“ entwickeln, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren soll.  Dieses Verfahren soll den lokalen Gesundheitsämtern die Überwachung der Quarantäne-Verpflichtung von Einreisenden erleichtern.

Schulbetrieb

„Kinder haben ein Recht auf Bildung und Kinder brauchen Kinder. Deswegen sollen Schulschließungen und weitreichende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden. Daher werden wir große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. In Fällen, wo dies unvermeidbar ist, werden wir in Rheinland-Pfalz eine Notbetreuung einrichten, um Familien zu unterstützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Bund werde die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für gesetzlich Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für 5 zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für 10 zusätzliche Tage gewährt wird.

Großveranstaltungen

„In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt worden, die es ermöglichen, kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen unter entsprechenden Hygieneanforderungen durchzuführen. Leider haben wir jetzt wieder steigende Zahlen und daher ist für mich ganz klar; das ist nicht die Zeit, um Schutzmaßnahmen zu lockern“, so die Ministerpräsidentin. Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31.12.2020 nicht stattfinden. Abhängig vom Infektionsgeschehen sind jedoch größere Veranstaltungen auf Basis von mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten möglich.

Private Feiern

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass gerade Feiern im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Deshalb sollten diese Veranstaltungen bevorzugt im Freien abgehalten werden. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50 Metern zu gewährleisten. Für Rheinland-Pfalz bleibt es bei den bestehenden Regelungen. „Wir appellieren an die Vernunft der Menschen, wenn sie sich in den eigenen vier Wänden treffen“, so die Ministerpräsidentin.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Den öffentlichen Gesundheitsämtern kommt bei der Nachverfolgung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich auf die mit der Einhaltung von Quarantäneanordnungen, der Kontaktnachverfolgung und der Eindämmung von größeren Infektionsgeschehen verbundenen Aufgaben konzentrieren können. Ein wesentlicher Baustein für die Stärkung der Gesundheitsämter ist der vereinbarte Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Vor dem Hintergrund ist entscheidend, dass ein Pakt für den ÖGD abgestimmt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zeitnah umgesetzt wird. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz stehen bereits jetzt mehr als 1000 Freiwillige zur Verfügung, darunter mehr als 600 Landesbedienstete.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
28.08.2020

Politik

Hilfen für Reisebusunternehmen

Die Bundestagsabgeordnete Isabel Mackensen begrüßt die Sofort-Hilfe für Reisebusunternehmen in Höhe von 170 Millionen Euro. „Nachdem bereits die Reisebüros und Reiseveranstalter bei den Überbrückungshilfen berücksichtigt wurden, war es nun besonders wichtig auch die Reisebusunternehmen, deren Einnahmen fast vollständig weggebrochen sind, in den Blick zu nehmen und zu unterstützen.

Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen, welches im Vorfeld der Corona-Krise in neue, sichere und klimaneutrale Busse investiert hat, um die Existenz fürchten muss.“
Gefördert werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse auch erworbene Gebrauchtfahrzeuge der Euro-V Norm, sowie Kosten für Reisekataloge und Werbeanzeigen. Förderanträge können ab dem 24. Juli beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden.

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Bund und Länder vereinbaren zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung bei erhöhtem Infektionsgeschehen

In Fällen einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen und bei Unsicherheit über deren tatsächliche Ausbreitung sollen Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig ergriffen werden. Sie sollen zielgerichtet erfolgen und sich im Einzelfall auch auf kleinräumige betroffene Bereiche beziehen können. Zugleich sollen Beschränkungen nur in dem Umfang gelten, in dem sie zur Bekämpfung des Ausbruchs und zur Verhinderung des Ausbruchs in der Fläche notwendig sind. In allen diesen Fällen werden die Länder und der Bund die betroffenen Regionen bei der Umsetzung der Teststrategie unterstützen.

Das haben der Chefs des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in einer Schaltkonferenz vereinbart. Sie knüpfen damit an den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 6. Mai 2020 sowie den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramts vom 26. Juni 2020 an.

Die bereits vereinbarten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beschränkung von nicht erforderlicher Mobilität in besonders betroffene Gebiete und aus ihnen heraus sowie das geeinte Vorgehen bei akutem signifikant angestiegenem Ausbruchsgeschehen werden in dem heutigen Beschluss ausdrücklich bekräftigt und detaillierter beschrieben. Dabei werden die neuere Rechtsprechung und die Erfahrungen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Feiern) berücksichtigt.

Einreisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben aufgrund landesrechtlicher Reglung weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Dies gilt nicht für Pendler, aus besonderen sozialen Gründen oder bei Vorliegen eines maximal 48 Stunden alten negativen Tests.

Zudem erfolgte eine Verständigung auf einen noch intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister und die Konferenz der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsminister der Länder wurden aufgefordert, die nationale Teststrategie für Testungen bei Reiserückkehrern weiterzuentwickeln.

Der Beschluss gibt den Verantwortlichen auf allen Ebenen den Rahmen für eine spezifischere Betrachtung lokaler und regionaler Bedarfe, neue Beschränkungen ergeben sich nicht.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.07.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Schließungen von Grenzübergängen nach Luxemburg vermeiden

Ministerpräsidentin Malu Dreyer setzt sich mit Nachdruck dafür ein, erneute Schließungen von Grenzübergängen zu Luxemburg unter allen Umständen zu vermeiden. „Die aufgrund der Corona-Pandemie zeitweiligen Schließungen vieler Grenzübergänge zu unseren Nachbarn haben herbe Einschnitte für die Menschen in Rheinland-Pfalz bedeutet. Die Landesregierung war deshalb sehr erleichtert, dass die Bundesregierung die Reisebeschränkungen zum 15. Juni wieder aufgehoben hat. Aus meiner Sicht ist es enorm wichtig, dass wir aus diesen Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate lernen“, so die Ministerpräsidentin. Die Landesregierung stehe deshalb im Kontakt zur Bundesregierung um deutlich zu machen, dass erhöhte Infektionszahlen keinesfalls eine erneute Grenzschließung rechtfertigen.

Der europäische Gedanke sei in Rheinland-Pfalz insbesondere in den Grenzregionen fest verwurzelt und gelebter Alltag. Es gebe viele Pendlerinnen und Pendler, die Tag für Tag nach Luxemburg zur Arbeit fahren, aber auch Touristinnen und Touristen sowie Menschen, die ihre Verwandten auf der anderen Seite der Grenze besuchen. „Infolgedessen ist es für die Menschen in der Grenzregion sehr wichtig, dass die Grenzen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg frei passiert werden können“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie zeigte sich fest davon überzeugt, dass in enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gefunden werden können, ohne die Reisefreiheit zwischen beiden Ländern erneut zu beschränken.    

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
18.07.2020

Überbrückungshilfen

„Trotz der erfreulichen Lockerungen der Maßnahmen in vielen gesellschaftlichen Bereichen gibt es auch weiterhin einen erheblichen Bedarf an finanziellen Hilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen abzumildern. Daher freut es mich sehr, dass im Rahmen des beschlossenen Konjunkturprogrammes auch die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ mitinbegriffen sind, die gerade kleinen und mittelständigen Unternehmen wieder auf die Beine helfen sollen, die von der Krise ganz besonders betroffen sind. Ab morgen können die Liquiditätshilfen für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden. Um eine schnelle und effektive Hilfe gewährleisten zu können, können die Mittel unbürokratisch in einem digitalen Verfahren beantragt werden, dass in enger Abstimmung mit den Ländern überall gleichermaßen abläuft.

Innerhalb dieser Maßnahmen finden gerade auch Reisebüros beziehungsweise Reiseveranstalter mit bis zu 249 Mitarbeitenden Berücksichtigung, deren Geschäft in Folge der Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Diese Branche lebt vor allem von den Provisionen, die im Eckpunkteplan der Überbrückungshilfen auch Beachtung finden. Nach intensivem Austausch mit Beschäftigten der Branche zeigte sich allerdings, dass nicht alle Provisionsarten in dem vorgelegten ursprünglichen Papier Berücksichtigung finden, sondern nur die Variante, die direkt nach der Buchung beim Veranstalter anfällt. Diese Provisionen machen aber nur ca. 20% aus. Viel häufiger sind Provisionen, die erst nach der Abreise der Kunden den Reisebüros gutgeschrieben werden. Die Reisebüros haben aber trotzdem den Aufwand.

Mit dieser Problematik habe ich mich in einem Schreiben an den zuständigen Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, gewandt. Meine Eingabe findet in dem morgen startenden Überbrückungshilfen Berücksichtigung, da nun alle Arten der Provision darin erfasst sind. Das ist eine wichtige Unterstützung für die Reisebranche.“

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Isabel Mackensen bietet USA-Stipendium an

Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des US-amerikanischen Kongresses bietet die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer, Isabel Mackensen, einer Schülerin, einem Schüler oder Auszubildenden/-r aus ihrem Wahlkreis die Möglichkeit, das Schuljahr 2021/2022 in den USA zu verbringen.

Isabel Mackensen zeigt sich erfreut, bald eine Patenschaft im Rahmen des PPP übernehmen zu dürfen und betont die Wichtigkeit des Programmes: „Der Austausch über Grenzen hinweg ist in unserer globalisierten Welt unabdingbar. Gerade in Zeiten, in denen die transatlantische Partnerschaft zunehmend fragiler zu werden scheint, sind enge persönliche Verbindungen über den Atlantik essenziell und das Fundament unserer deutsch-amerikanischen Freundschaft.

Ich lade deshalb alle interessierten jungen Menschen aus meinem Wahlkreis ein, diese großartige Chance zu nutzen und diese bereichernde Erfahrung zu machen.“ Nähere Infos zur Bewerbung auf das Vollstipendium finden Sie auf www.bundestag.de/ppp.

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Germersheim und Kreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Landkreis Germersheim

Aktuell 21 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 16. Juli 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 21
  • Gesundete Personen: 172
  • Bislang leider verstorbene Personen: 6
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Aktuell 26 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 26
  • Gesundete Personen: 167
  • Bislang leider verstorbene Personen: 6
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Die beiden seit gestern neuen Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim. Außerhalb des bekannten Personenkreises sind im Bereich Schwegenheim bislang keine weiteren Fälle aufgetreten. Durch diese neuen Fälle hat sich die Infektionslage in Schwegenheim nicht geändert.

Aktuell 27 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 27
  • Gesundete Personen: 167
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 14. Juli 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 36
  • Gesundete Personen: 156
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197

Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 13. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 36
  • Gesundete Personen: 156
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197

Aktuell 47 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 10. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 47
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 193

Aktuell 46 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 09. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 46
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 192

Aktuell 42 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 08. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 42
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 188

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Gesundheitsamt informiert über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern

Einreisende aus Risikogebieten: 14 Tage Quarantäne

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung und von anschließenden Quarantänemaßnahmen besteht. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Quarantäne bedeutet in der Wohnung bleiben, keine Einkäufe, nicht zur Arbeit gehen, kein Spazierengehen, kein Empfang von Besuch. Zusätzlich auch Absonderung, wenn möglich, von Personen im eigenen Hausstand, die keine Reiserückkehrer sind.

Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Die Quarantäne- und Meldepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen Corona-Test vorlegen können, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.

Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die Hausärztin zu kontaktieren oder dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.

Das Gesundheitsamt ist erreichbar unter Telefon 07274/53 448 und per Mail an reise@kreis-germersheim.de

Die E-Mail sollte die Kontaktdaten aller Reisenden sowie die Reisedaten und das Reisegebiet enthalten.

Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (internationale Risikogebiete) entnommen werden.

Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Corona-Pandemie: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim sagen südpfalzweiten Mobilitätstag ab – Veranstaltung für 2021 geplant

Ob die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken, der Ausbau des ÖPNV, die Förderung von Radschnellwegen oder verschiedene gemeinsame Straßenausbauprojekte in der Region: Eine funktionierende Mobilität über Stadt- oder Landkreisgrenzen hinaus ist nicht nur wichtiges Zukunftsthema, sondern auch eine Frage der interkommunalen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund hatten Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und Landrat Dr. Fritz Brechtel aus Germersheim gemeinsam für diesen Herbst einen südpfalzweiten Mobilitätstag geplant, bei dem Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern ins Gespräch kommen sollten. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben sich die Verwaltungschefs dazu entschlossen, den Austausch ins kommende Jahr zu verschieben.

„Die Bedeutung von Mobilitätsfragen nimmt in der Gesellschaft ständig zu. Klimawandel, Lebensqualität, Erreichbarkeit – auch für die Südpfalz hat Mobilität eine Querschnittsfunktion“, sind Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel überzeugt. „Bei dem von uns geplanten Mobilitätstag in der Jugendstil-Festhalle, bei dem wir gemeinsam mit Verkehrsminister Dr. Volker Wissing über aktuelle Projekte informieren und Anregungen dazu aufnehmen wollten, hätte vor allem der persönliche Austausch im Vordergrund gestanden. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Veranstaltung in das kommende Jahr zu verlegen“, so die Verwaltungschefs. Neben Verkehrsminister Dr. Wissing wären als Referenten unter anderem Vertreter des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar, des Landesbetriebs Mobilität und des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr RLP Süd zu Gast gewesen. Der neue Termin für den südpfalzweiten Mobilitätstag im Jahr 2021 und das entsprechende Programm werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
17.07.2020

Neues Konzept in Rülzheim: Corona-Ambulanz nicht öffentlich zugänglich

Jockgrim – Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim ist wie bekannt geschlossen, da sich die Fallzahlen trotz der jüngsten Ereignisse um lokale Infektionen im Umfeld der Gemeinde Schwegenheim auf einem niedrigen Niveau eingepegelt haben. Die Kreisverwaltung hat dennoch beschlossen am Konzept einer „Corona Ambulanz“ festzuhalten und daher Räume in der Gemeinde Rülzheim angemietet. Das Konzept am Standort Rülzheim unterscheidet sich allerdings von den Vorgaben, die in Jockgrim galten, da die Kassenärztliche Vereinigung keine Ärzte für deren Weiterbetrieb abstellt. Landrat Dr. Fritz Brechtel bestätigt: „Die Corona-Ambulanz ist nur zu vereinbarten Terminen geöffnet. Aktuell kommen nur Personen, die vom Gesundheitsamt eingewiesen werden. Wir wissen also ganz genau, wann welche Personen zu den vereinbarten Zeiten erscheinen. Die ambulante Behandlung beziehungsweise Testung von Bürgerinnen und Bürgern, die Symptome verspüren oder sich aus sonstigem Grund testen lassen wollen, liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Hausärzte.“

Ein Team aus freiwilligen Helfenden steht in Rülzheim auf Abruf zur Verfügung, um vom Gesundheitsamt angeordnete Abstriche von Personen zu nehmen, die im Verdacht stehen mit Corona infiziert zu sein. Der Zugang erfolgt von einem großen Parkplatz aus über eine barrierefreie Rampe, die Adresse der Ambulanz wird den zu testenden Personen persönlich mitgeteilt. Getestet werden hier in erster Linie Menschen, die beispielsweise Teil einer größeren Umfeld-Untersuchung sind. „Es besteht kein Anlass zur Sorge, dass sich Personen mit Symptomen in der Gemeinde bewegen und dabei andere Menschen anstecken. Das neue Rülzheimer Konzept wird dem weitestgehend vorbeugen. Außerdem bitten wir die Bevölkerung weiterhin, sich an die inzwischen bewährten Abstands-, Hygiene- und Alltagsmasken-Regeln zu halten, die einen sehr guten Schutz für sich selbst und andere bieten“, mahnt Brechtel weiterhin zur Vorsicht, trotz der aktuell im Landkreis entspannten Lage- mit Ausnahme der bekannten Situation in Schwegenheim.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Vierte Interkulturelle Woche im Landkreis Germersheim – Aktionen bitte melden

Die bundesweite Interkulturelle Woche steht 2020 erneut unter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen“.

Der Landkreis Germersheim beteiligt sich bereits seit vier Jahren an der Interkulturellen Woche, die dieses Jahr vom 27. September bis 4. Oktober 2020 stattfindet und den „Welttag des Migranten und Flüchtlings“ am 2. Oktober mit einschließt.

„Die Kreisverwaltung Germersheim engagiert sich für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Segregation, Diskriminierung und Rassismus. Die Teilnahme an der Interkulturellen Woche war für uns, wie auch schon in den vergangenen Jahren, selbstverständlich. Schon seit längerem bereiten die Mitarbeiterinnen der Leitstelle Integration die Teilnahme an der Interkulturellen Woche so vor, dass sie unter den erschwerten Covid-19-Bedingungen stattfinden kann. Jetzt laden wir alle Schulen, Einrichtungen, Vereine, Träger, Initiativen, Gemeinden, Ehrenamtliche, Einzelpersonen und sonstige Akteure im Landkreis Germersheim ein, sich mit Aktionen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien daran zu beteiligen. Ideen dazu gibt es auf der Homepage www.interkulturellewoche.de“, so Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen.

Angesichts Covid-19 sind mögliche Veranstalterinnen und Veranstalter in diesem Jahr allerdings vor besondere Herausforderungen gestellt, wie das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Pandemie oder das Entwickeln neuer kreativer Ideen und Veranstaltungsformate, z.B. auf digitalen Wegen.

Gleichzeitig und umso wichtiger ist die Durchführung der Projekte und Aktionen, um Isolation zu durchbrechen und (virtuelle) Räume für Begegnung und Austausch in der Bevölkerung des Landkreises zu schaffen und zu fördern sowie Themen wie Migration, Integration und Teilhabe aufzugreifen, anzusprechen und erlebbar zu machen; mit dem Ziel zum Kennenlernen, Austauschen, Netzwerken, Weiterbilden, Begegnen und das Zusammenleben mitzugestalten.

Auch dieses Jahr wird die Kreisverwaltung Germersheim die Aktionen mit einem jeweiligen Zuschuss von bis zu 500 Euro unterstützen. Fragen hierzu beantwortet gerne die Leitstelle für Integration unter 07274/53-487 oder integration@kreis-germersheim.de. Dort gibt es auch nähere Informationen zur Aktion im Landkreis Germersheim.

Das Formular für die Projektbeschreibung steht zum Download unter www.kreis-germersheim.de/ikw bereit.

Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Interkulturellen Woche als Veranstalter ist der 15.08.2020.

Weitere Informationen zur bundesweiten Interkulturellen Woche finden Interessierte unter www.interkulturellewoche.de.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Das neue Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ des Bundes ist am 10. Juli 2020 gestartet. Darauf weist die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, hin.

Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Die aktuellsten Informationen zu dem Programm sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer zusammengeführt sind.

Zielgruppen der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Diesen kann bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden, sofern sie unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind. Das Programm dient dazu, zur Existenzsicherung beizutragen.

Weitere Infos unter https://isb.rlp.de/corona

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

25-jähriges Dienstjubiläum von Gülay Yuvaci

Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Gülay Yuvaci zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.

1992 begann Gülay Yuvaci bei der Kreisverwaltung Germersheim ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Seit Beendigung ihrer Ausbildung 1995 ist sie im Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz tätig, zunächst im Bereich Ausländerbehörde, ab 2017 im Bereich Einbürgerungen und Kommunalaufsicht. Zusätzlich hat Gülay Yuvaci erfolgreich den Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin besucht. Seit Dezember 2019 ist Gülay Yuvaci zusätzlich Teamleiterin im Bereich Ausländerbehörde und stellvertretende Fachbereichsleiterin „Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“.

Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Gülay Yuvaci für ihr langjähriges Engagement und wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen sich der Leiter des Dezernats 4 Holger Mahlein, der Leiter des Fachbereichs „Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“ Marc Leppla, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

25-jähriges Dienstjubiläum von Ingrid Lindner

Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Ingrid Lindner zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.

Nach ihrem Studienabschluss als M.A. in Soziologie und Romanistik an der Universität Mannheim und Heidelberg war Ingrid Lindner zunächst einige Zeit als Freie Mitarbeiterin bei einer Zeitung sowie als Dozentin für Spanisch und Deutsch bei der KVHS Ludwigshafen und der VHS Speyer tätig, bevor sie ab 1995 als Sozialplanerin bei der Stadtverwaltung Speyer beschäftigt war.

Mitte 1997 kam Ingrid Lindner dann zur Kreisverwaltung Germersheim in den Fachbereich 21 „Jugendhilfe“. Dort war Ingrid Lindner im Bereich Jugendhilfeplanung in Teilzeit eingesetzt, seit 2015 zusätzlich war sie Dozentin für Deutsch als Fremdsprache und Alphabetisierung. Ab 2019 war Ingrid Lindner weiterhin im Bereich Jugendhilfeplanung sowie zusätzlich im Projekt „InProcedere“ in der Leitstelle Integration beschäftigt. Seit Februar 2020 ist Ingrid Lindner nun komplett im Bereich Leitstelle Integration tätig.

Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Ingrid Lindner für ihr langjähriges Engagement und wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen sich Dezernent Christoph Buttweiler, Fachbereichsleiterin „Jugendhilfe“ Denise Hartmann-Mohr, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Ökologische Vorrangflächen für Futternutzung frei

Aufgrund der starken Trockenheit im Frühjahr und der damit verbundenen Futterknappheit wird für das gesamte Land Rheinland-Pfalz die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassen. Darauf weist die Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.

Ab 16.07.2020 dürfen brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden:

Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF / Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der Antragstellung lediglich mit Schafen und Ziegen beweidet werden (§ 31 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Im Jahr nach der Antragstellung gilt § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren) dieser Flächen zulässig. Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung oder das Beweiden (mit Tieren) im Antragsjahr erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Die Futternutzung von Winterzwischenfrüchten als Nachbau nach Leguminosen-ÖVF richtet sich ausschließlich nach § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rindern, Pferden, etc.) dieser Flächen zulässig (auch im Antragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Bei Zwischenfrüchten/Untersaaten, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, bzw. Winterzwischenfrüchten als Nachbau von Leguminosen, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig.

Für Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für Honigpflanzen (Nutzcode 065 und 066) genutztes Land angemeldet wurden, ist ab 1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen/Feldrändern und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.) immer erlaubt.

Ein Antrag zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ist bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind bei Frau Heid, Tel. 07274/53-257, erhältlich.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Jägerprüfung erfolgreich abgelegt

Die Prüfungsausschussmitglieder und Ausbildungsleiter sowie Kreisbeigeordneter Michael Braun freuen sich mit den Jungjägern über die bestandenen Prüfungen.

Acht Jungjäger und eine Jungjägerin haben im Landkreis Germersheim die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und ihren ersten Jagdschein erhalten.

Seit vergangenem September haben ehrenamtliche Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim Landesjagdverband Rheinland-Pfalz die angehenden Jäger und die angehende Jägerin an vielen Lehrgangstagen sowie Schießstandterminen auf die Prüfung vorbereitet. Die frischgebackenen Jäger lobten die vielseitige und interessant gestaltete Ausbildung der Kreisgruppe und die Kompetenz der Ausbilder.

Im ersten Teil der Jägerprüfung mussten die Jungjäger/in ihr Können im Schießen mit Schrot, Kugel und Kurzwaffe auf stehende und bewegliche Ziele zeigen. Danach stand die landeseinheitliche schriftliche Prüfung an. Hierbei sind in jedem von sechs Sachgebieten jeweils 20 Fragen zu beantworten. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgte wenige Tage danach die mündlich-praktische Prüfung im Forsthof Schaidt. Dieser letzte Prüfungsteil beinhaltet neben Sachwissen auch das praktische Können, wie beispielsweise der Umgang mit der Waffe auf der Jagd, das Aufbrechen von Wild sowie Kenntnisse über Pflanzen, Tiere und Wildkrankheiten.

Die erfolgreichen Jungjäger mit dem Kreisbeigeordneten Michael Braun.

Alle Prüfungsabschnitte wurden von den Prüflingen mit Bravur gemeistert und sie können sich nun über die bestandene Prüfung und den Erhalt ihrer Zeugnisse und Jagdscheine freuen.

Die Prüfung wurde von einer Kommission aus sechs ehrenamtlich berufenen Prüfern unter dem Vorsitz des Kreisjagdmeisters Jochen Geeck durchgeführt. Dieser beglückwünschte die sichtlich erleichterten Prüflinge zur bestandenen Prüfung.

Auch der bei der Kreisverwaltung Germersheim für das Jagdwesen zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierte der Jungjägerin und den Jungjägern und lobte die hochqualifizierte Ausbildung. „Gerade auch unter der weiter drohenden Afrikanischen Schweinepest ist die verantwortungsvolle Jagdausübung für die Gesellschaft und den Naturschutz unentbehrlich“, so Kreisbeigeordneter Braun: „Für die nächste Jägerprüfung 2021 stehen bereits 15 Interessierte in den Startlöchern und warten auf den Beginn der Ausbildung im August. Darüber freuen wir uns, denn dies spricht für eine gute Ausbildung und ist wohl das größte Lob für die Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim.“

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Corona-Virus

Weitere Lockerungen dank Disziplin und Rücksichtnahme möglich

Speyer / Rheinland-Pfalz – Das Land Rheinland-Pfalz hat aufgrund der konstant niedrigen Infektionszahlen am Dienstag, 14. Juli 2020, die zweite Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen. Durch die Änderungsverordnung, die ab dem 15. Juli 2020 gilt, werden weitere Lockerungen im Bereich der Gastronomie und des Breitensports möglich. Zudem werden die Kitas ab August wieder in der Regelbetrieb zurückkehren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die gemachten Fortschritte, betont aber auch: „Die weiteren Lockerungen sind das Ergebnis von viel Disziplin und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Coronavirus ist noch lange nicht besiegt und wir dürfen bei unseren Schritten zurück in ein Leben mit dem Virus nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Sonst werden die gemeinsamen Anstrengungen über kurz oder lang umsonst gewesen sein.“

Gemäß der zweiten Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung ergeben sich ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende neue Regelungen:

  • Sport: Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Gastronomie: Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
  • Kita: Ab August werden die Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft zum Regelbetrieb übergehen. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen. In Speyer werden die Kitas nach den Sommerferien ab dem 17. August 2020 in den Regelbetrieb zurückkehren. Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist maßgeblich vom Infektionsgeschehen allgemein und in der jeweiligen Kita abhängig.

Die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien sind weiterhin einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und die Kontaktdaten zu erfassen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben und sich weder im öffentlichen Raum bewegen noch ohne telefonische Voranmeldung in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus gehen. Auch die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen, um im Ansteckungsfall oder bei einem Kontakt mit einer infizierten Person die Kontaktdaten schneller ermitteln zu können und die Infektionsketten zu unterbrechen.

Die einzuhaltenden spezifischen Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.

Die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung, die bis zum 31. August 2020 gilt, ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.

Oder lesen sie hier die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
15.07.2020

Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung

Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen

Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

Wer muss in Quarantäne?

Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.

Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.

Zu übermitteln sind folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
  • Reisedaten
  • Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.

„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.

Gibt es Ausnahmen?

Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.

Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.

Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die

  1. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  2. die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
  3. die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.

Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.06.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 88 + 1 im Vergleich zum Freitag
Davon bereits genesen: 83 + 1 im Vergleich zum Freitag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 34 + 3 im Vergleich zum Freitag
Stand: 08.06.2020, 15:00 Uhr

Alternativprogramm der Jugendförderung in den Sommerferien – Noch freie Plätze

Die Jugendförderung der Stadt Speyer informiert, dass für die dezentrale Halbtagsbetreuung in den Sommerferien noch Plätze frei sind. Anmeldungen sind weiterhin über www.jufö.de und ab sofort auch für mehr als zwei Wochen pro Kind möglich.

Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. In Gruppen von maximal zehn Kindern kann in der Zeit von 8 bis 14 Uhr nach Herzenslust gespielt, gebastelt und getobt werden. Um den Tag gut gestärkt meistern zu können, wird es Frühstück und Mittagessen geben.

An jedem Standort bzw. für jede Gruppe stehen drei Betreuer*innen aus dem Team der Walderholung zur Verfügung, die eigenständig und flexibel für ihre Gruppe die Woche planen. Die Wochenplanung ist daher in erster Linie von der Zusammensetzung der Gruppe, nicht aber vom gewählten Betreuungsstandort, abhängig.

Im Rahmen des Alternativprogramms können in den sechs Wochen Sommerferien so insgesamt 620 Kinder betreut werden.

Auf Ihrer Website beantwortet die Jugendförderung häufig gestellte Fragen rund um die Organisation des Angebots und die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen: https://www.jufö.de/programm/kinder/sommerferien-in-der-walderholung.html.  

Für Rückfragen steht die Jugendförderung unter Tel. 06232 14-1900 zur Verfügung.

Vorstellung aller Betreuungsstandorte:

Auferstehungskirche| Speyer-Süd

Die Kirche stellt der Jugendförderung einen über 150 qm großen Raum, inkl. Küche und eine eigene große, eingezäunte und beschattete Rasenfläche zur Verfügung. Wenn das nicht ausreicht, befindet sich in 30 Metern Entfernung der riesige Spielplatz „Haspelweg“. Dort gibt es eine Tischtennisplatte, einen Basketballkorb, einen Bolzplatz und unendlich viel Rasen für alle möglichen Spiele.

Ägidienhaus | Speyer-Mitte

Etwas versteckt liegt der große Rasen hinter dem Ägidienhaus. Nicht nur für schlechtes Wetter steht ein großer Raum mit mehr als 100 qm Fläche und eine tolle Küche zur Verfügung. Zum Fußball- oder Volleyballspielen geht es zum nahegelegenen Schützengarten.

ASV Speyer-Nord | Speyer-Nord

Eine Freiluftüberdachung mit ca. 150 qm Fläche bietet Schutz vor Regen und Sonne. Hier kann toll gespielt und gebastelt werden.
Der nagelneue Toilettencontainer bietet hervorragende Hygienemöglichkeiten. Als Highlight steht ein eigenes Fußballfeld zur Verfügung.

Christuskirche  | Speyer-West

Der über 150 qm große Gemeindesaal bildet die Basis, eine gute Küche und ausreichend Toilettenanlagen runden das Angebot vor Ort ab. Der Garten ist zwar etwas klein, aber in der Nähe liegt die Siedlungsgrundschule. Mit etwas Glück kann der dortige Spielplatz in den Sommerferien mitgenutzt werden. Alternativ gibt es auch vor dem Gebäude viel Platz zum Spielen.

Dreifaltigkeitskirche | Speyer-Ost

Die große Rasenfläche im Innenhof steht der Gruppe exklusiv zur Verfügung und wird teilweise mit Schirmen überdacht, sodass ein fast durchgehender Aufenthalt im Freien möglich ist. Zudem gibt es schöne Räume und eine Küche im Georgenhaus. Mit etwas Glück ist auch eine kleine und exklusive Führung durch die Dreifaltigkeitskirche möglich.

Fifty‘s| Speyer-West

Eigentlich sollte das Fifty’s Jugendlichen ab diesem Jahr für Partys dienen. Nun darf die Jugendförderung – noch vor der Eröffnung – exklusiv die neu renovierten Räumlichkeiten inkl. Küche und Außengelände nutzen. Der Innenraum bietet mit über 80 qm den „sicheren Hafen“ bei schlechtem Wetter. Vor dem ehemaligen Vereinsheim befindet sich ein Fußballfeld, auf dem sich die Gruppe – mit Pavillons vor der Sonne geschützt – wunderbar aufhalten kann. Ans Ende des Fußballfeldes grenzt die Walderholung. Für Ausflüge stehen der Stadtwald und sicherlich auch mal die Kettcars zur Verfügung.

Haus Pannonia | Speyer-West

Neben einem großen Raum mit über 100 qm Fläche steht dort ein teilweise überdachtes Außengelände mit eigenem Grill zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Küche und Toiletten sind natürlich auch vorhanden. Am naheliegenden Woogbach kann die Natur erkundet werden oder mal ein Boot auf große Reise geschickt werden.

Johanneskirche | Speyer-West

Eine knapp 400 qm große Rasenfläche steht der Gruppe dort exklusiv zur Verfügung und wird teilweise mit Überdachungen versehen. So gibt es viel frische Luft und viele Möglichkeiten zum Spielen.
Bei schlechtem Wetter kann in die Räumlichkeiten der Gemeinde ausgewichen werden. Neben einem großen Raum gibt es dort Toiletten und eine Küche.

Jugendförderung| Speyer-Süd

Zwei große Räume mit jeweils über 120 qm Fläche stehen nicht nur für das Schlechtwetterprogramm zur Verfügung. Die große Freifläche auf dem ehemaligen Sportplatz vor der Jufö bietet die Gelegenheit zum Aufenthalt draußen. Eine kleine Küchenzeile und neue Toiletten runden das Angebot ab.

Walderholung| Speyer-Süd

Nur in der über 13.000 qm großen Walderholung sind zeitgleich zwei Gruppen aktiv. Für schlechtes Wetter bietet der knapp 150 qm große Speisesaal einer Gruppe Unterschlupf. Für die zweite Gruppe stehen die zwei Schulsäle zur Verfügung. Das Außengelände wird unter den beiden Gruppen aufgeteilt, ebenso die Toilettenanlagen. Beide Gruppen werden sich aber auch hier überwiegend draußen aufhalten. Wie beim Fifty’s können kleinere Ausflüge in den Wald unternommen werden.

Stadtverwaltung Speyer / Jügendförderung Speyer
09.06.2020

Bürgerbüros: Terminsituation und telefonische Erreichbarkeit

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass es bei den beiden Bürgerbüros aufgrund der hohen Anfragelast aktuell zu längeren Wartezeiten sowohl bei der Terminvergabe als auch bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Die Problematik ist bekannt und es wird intensiv an Lösungen gearbeitet, um die Situation insgesamt zu entspannen und kurzfristig eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Mittelfristig soll in einem der beiden Bürgerbüros wieder eine persönliche Vorsprache ohne Termin ermöglicht werden – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen. Sobald das Konzept steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mab
09.06.2020

Anruf-Sammel-Taxi (AST) wieder im Regelbetrieb

Ab Mittwoch, 10. Juni 2020, läuft der AST-Verkehr unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder im Regelbetrieb. Fahrgäste müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Es können nur zwei Personen befördert werden und es darf kein Fahrgast auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Für Bestellungen und Informationen gilt die Telefonnummer 06232/26666.

Stadtwerke Speyer GmbH
09.06.2020

Verkehrsnotizen

Daimlerstraße gesperrt

Wegen Kranarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Daimlerstraße zwischen Von-Denis-Straße und Benzstraße am 10.06.2020 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
09.06.2020

Corona – Virus Speyer

Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Donnerstag, 4. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 10. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.

„Die kommende Woche in Kraft tretenden Lockerungen sind ein Erfolg, den wir der bisher stringenten Durchsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu verdanken haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, nicht in falscher Sicherheit wiegen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wir müssen achtsam bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg, der nach wie vor sehr fragil ist, nicht zu gefährden“, so die Stadtchefin weiter. 

Im Zuge der neuen Rechtsverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Demnach ist es ab dem 10. Juni 2020 erlaubt, dass sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände, oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenfinden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem die Öffnung von Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten, Messen, Freizeitparks und Bordellen. Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Weiterhin können die Innenanlagen von Zoos und Tierparks geöffnet werden und Zirkusse und Spezialmärkte dürfen wieder im Innenbereich stattfinden. Auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen ermöglicht. 

Bus- und Schiffsreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni 2020 wieder durchgeführt werden.

Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Reservierungspflicht in der Gastronomie.

Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht.

Über Eröffnungstermine des Bademaxx sowie der Seen und Badegewässer auf Speyerer Gemarkung werden die Stadtwerke und die Stadtverwaltung Speyer gesondert informieren. (Lesen sie hierzu unseren Artikel unter: https://speyer24news.com/?p=27666)

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Lesen sie hier die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO)

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay
06.06.2020

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 87 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 83 Keine Veränderung
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 31 + 5 im Vergleich zum Vortag
Stand: 06.06.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
06.06.2020

Mahnwache am Dom

Rahmen und Programm:

Speyer – Mit der Versammlung wollen wir der gesellschaftlichen Kritik an der aktuellen „Corona-Politik“ der Regierung eine öffentliche Plattform und politisch interessierten Menschen eine Möglichkeit zur Vernetzung geben. Jeder Teilnehmer ist eingeladen sich zu beteiligen und einzubringen sofern er sich einer friedlichen Form des Protestes verpflichtet fühlt. Ein Programm mit vielen Reden ist nicht geplant. Wir wollen den Teilnehmer über folgende Ansätze die Möglichkeit geben, dem Bedürfnis und ihrem Recht auf Meinungsäußerung nach zu kommen:

15:30: Begrüßung und Schweigeminute für das Grundgesetz, Frieden und Freiheit

Zum Einstieg wollen wir ein Zeichen für friedlichen Protest setzen. Teilnehmer können sich einfach in einen markierten Bereich (Abstandsregel!) setzen und in Stille beispielsweise mit Kopfhörern für ihre persönlichen Ziele demonstrieren. Teilnehmer können ihre Meinung und Forderung für andere Teilnehmer und Passanten beispielsweise auf Schildern oder Plakaten sichtbar machen, sofern sie den Zielen und Forderungen der Veranstaltung nicht widersprechen. Wer nicht meditieren will, kann auch einfach für sich sitzen. Durch diesen Einstieg wollen wir den friedlichen Ansatz unserer Initiative unterstreichen.

16:00 – 17:00: Vernetzung, Redebeiträge und Austausch

Wir wollen uns eine Möglichkeit geben uns kennenzulernen und bezüglich der verschiedenen Anliegen auszutauschen. Damit die Diskussion einigermaßen zielführend ist und sich an ähnlichen Themen interessierte einfach finden ist es auch hierfür hilfreich, wenn ihr das für euch wichtigste Thema auf einer Pappe oder einem Blatt Papier (als Stichwort) schreibt und so für die anderen sichtbar macht. Dazu werden wir „Kurzreden“ als Impulse über Mikrofon geben lassen. Bitte lasst euch in den Gesprächen ausreden und versucht möglichst sachlich zu bleiben. Dabei ist der der vorgegebene Abstand und die geltenden Hygieneregelungen einzuhalten.

Ziele und Forderungen:

  1. Für eine friedliche und freiheitliche Gesellschaft
  2. Rückkehr zum Grundgesetz ohne Einschränkungen
  3. Kein Impfzwang, auch nicht durch die Hintertür
  4. Politische Transparenz und Informationsfreiheit
  5. Juristische Aufarbeitung der politischen Entscheidungen während der „Corona-Krise“

Organisatorisches:

Wer: Wir sind ein loser Zusammenschluss von Bürgern aus Speyer und Umgebung, die sich aufgrund der aktuellen Situation in der Verantwortung sehen, sich gemeinsam für eine funktionierende und volksnahe Demokratie zu engagieren. Wir verstehen uns als überparteiliche Initiative und wollen friedlich unser Recht auf Versammlung und politische Demonstration ausüben. Wir sehen das Grundgesetz als Basis unserer Gesellschaft und distanzieren uns ausdrücklich von rechts-/links-radikalem und verfassungsfeindlichem Gedankengut.

Regeln für Teilnehmer:

Damit die Veranstaltung wie geplant durchgeführt werden kann sind alle Teilnehmer aufgefordert, die aktuellen Bestimmungen der staatlichen Behörden (8.CoBeLVO) einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Abstandsregelung von 1,50 Meter und dem Tragen von Mundschutz bei nicht vermeidbarem Kontakt mit anderen Teilnehmern oder unbeteiligten Passanten. Den Vorgaben des Veranstaltungsleiters, des Ordnungsamtes und der Polizei ist Folge zu leisten.

Kontakt:

mahnwache.speyer@gmail.com

Das Video der letzten Mahnwache am 30.05.2020 sehen sie hier:

Text: Mahnwache Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
06.06.2020

Germersheim und Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Landkreis GER

Aktuell kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (4. Juni 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 0
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Aktuell kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (3. Juni 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 0
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Kreisverwaltung Germersheim
04.06.2020

Schifferstadt

Keine infizierten Personen mehr in Schifferstadt

Nachdem die Quarantäne des letzten Infektionsfalls am 22. Mai, der letzten Kontaktperson der Kategorie I am 23. Mai auslief, gibt es (auf der Grundlage fehlender Quarantäneverfügungen) keine mit Corona infizierten Schifferstadter Bürger mehr. Ebenso befindet sich zum aktuellen Zeitpunkt niemand mehr in behördlich veranlasster Quarantäne. Deshalb stellt die Stadtverwaltung ihre werktäglichen Meldungen mit den Fallzahlen vorläufig ein – in der Hoffnung, dass diese nicht wieder aufgenommen werden müssen.  

Bisher hat die Stadtverwaltung Schifferstadt die Bürgerinnen und Bürger werktäglich über ihre Web- und Facebook-Seite zu aktuellen Fallzahlen informiert. Die Zahlen leiteten sich aus den Quarantäneverfügungen ab, die der städtische Vollzugsdienst den Betroffenen im Auftrag der Kreisverwaltung zustellen muss. Ist die Quarantäne abgelaufen, fielen die Personen automatisch aus der Zählung.

Seit dem 12. März waren insgesamt 157 Personen in Schifferstadt in Quarantäne, davon 36 mit dem Erreger SARS-CoV-2 infiziert, davon zwei Personen verstorben. (Differenz sind begründete Verdachtsfälle und Kontaktpersonen der Kategorie I)

Trotz der vielfältigen Lockerungen bittet die Stadtverwaltung darum, weiterhin die bekannten Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, da der Erreger SARS-CoV-2 weiter existent ist und es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gibt.

Stadtverwaltung Schifferstadt
04.06.2020