Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Virus Speyer

Coronafallzahlen aus Speyer

Donnerstag, 02.07.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 105 + 4 im Vergleich zu Dienstag
Davon bereits genesen: 93 + 2 im Vergleich zu Dienstag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Personen in Quarantäne: 39 +39 im Vergleich zu Dienstag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 7

Stand: 02.07.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Abstrichzentrum auch am Freitag noch in Betrieb – Erste Testergebnisse erwartet

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Abstrichzentrum in der Halle 101 in Zusammenhang mit den festgestellten Neuinfektionen in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt und dem Hans-Purrmann-Gymnasium auch am Freitag, 3. Juli 2020, noch von 16:00 bis 18:00 Uhr in Betrieb bleibt. Die Verlängerung ist auch durch vier weitere positive Fälle an der Johann-Joachim-Becher-Schule, Berufsbildende Schule Speyer, infolge derer 12 Schüler*innen und vier Lehrkräfte, die Kontaktkategorie 1 gehören, getestet werden. Hiernach wechselt das Abstrichzentrum wieder in den Stand-by-Modus.

Darüber hinaus sei klargestellt, dass aus dem Hans-Purrmann-Gymnasium nur die direkten Mitschüler*innen und Lehrer*innen der betroffenen Schülerin aufgefordert sind, sich testen zu lassen. Dieser Personenkreis wurde bereits am gestrigen Mittwoch entsprechend informiert. Eine Testung der kompletten Schüler*innenschaft sowohl am Hans-Purrmann-Gymnasium, als auch an der Johann-Joachim-Becher-Schule, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch angedacht, da über die betroffenen Klassen hinaus keinerlei Kontakt zu den infizierten Personen bestand.

Die Testergebnisse der insgesamt 110 am Donnerstag, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum genommenen Abstriche werden im Laufe des Freitags erwartet. Mit den Ergebnissen der Tests von Donnerstag und Freitag wird am Montag gerechnet. Sollten sich die Infektionszahlen im Zuge dessen dynamisch entwickeln, wird die Stadtverwaltung zeitnah weitere Maßnahmen ergreifen und entsprechend informieren. Derzeit besteht keine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung, da unmittelbar nach Bekanntwerden der positiven Fälle die notwendigen Schritte ergriffen wurden.

Mit Blick auf das anstehende Wochenende appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Bitte achten Sie auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die aktuell gültigen Vorgaben der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese ist sowohl auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/corona als auch auf www.corona.rlp.de, der Homepage des Landes, auf der zugleich alle Hygienekonzepte stehen, einsehbar. Wir alle müssen nach wie vor sehr achtsam sein und verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet.“

„Mein großer Dank gilt der Feuerwehr Speyer und dem DRK Kreisverband Speyer e.V., die einmal mehr sofort zur Stelle waren und das Abstrichzentrum innerhalb von drei Stunden hochgefahren haben“, so die Stadtchefin weiter.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Aktuelle Testergebnisse Rhein-Pfalz-Kreis

  • Corona-Screening Vital-Fleisch:

Die Testerbnisse des Corona-Screenings bei der Vital-Fleisch GmbH Speyer vom 30.06.2020 liegen dem Gesundheitsamt des Kreises mit heutigem Tage (02.07.2020) vor. Es wurden 116 Tests durchgeführt, alle Testergebnisse sind negativ. Es konnte keine Infektion nachgewiesen werden.

  • Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof:

Nachdem bereits am gestrigen Abend (01.07.2020) die Ergebnisse der Lehrkräfte und des Personals vorlagen, sind nunmehr alle 161 Testergebnisse bekannt. Alle Tests sind negativ, es konnte keine Infektion nachgewiesen werden. Der Schulbetrieb wurde am Donnerstag wiederaufgenommen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Hinweis zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

In Hinblick auf das lokale Infektionsgeschehen in Schwegenheim möchte der Rhein-Pfalz-Kreis erneut darauf hinweisen, das insbesondere bei kirchlichen Veranstaltungen und bei privaten Feiern, aber auch im alltäglichen Umgang, die Abstands- und Kontaktgebote unbenommen Gültigkeit haben. Alle bisherigen Lockerungen fußen auf diesen Geboten. Andernfalls ist das aktuell insgesamt niederschwellige Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk gefährdet. Die Ordnungsämter der Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und des Rhein-Pfalz-Kreises werden, wie bisher auch, auf jedes Einzelgeschehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt reagieren. Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind, wenn notwendig, vorgesehen.

Dieser Apell gilt insbesondere für das bevorstehende Wochenende, an dem das hoffentlich sonnige Wetter den Kreisbürgern Erholung bieten wird. Basis der aktuellen Lockerungen bleiben die Akzeptanz, Rücksichtnahme und der sorgsame Umgang aller Bürger miteinander.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Stadtnotizen

Öffentlicher Grillplatz am Binsfeld wird abgebaut

Beschädigter Grill, hier muss massiv Gewalt ausgeübt worden sein.

Die Stadtverwaltung informiert, dass der öffentliche Grillplatz am Binsfeld aufgrund von wiederholt auftretenden, massiven Vandalismusschäden ersatzlos abgebaut wird.

„Wir bedauern diesen Schritt sehr. Insbesondere, weil es kaum mehr öffentliche, kommunale Grillplätze gibt. Wir sehen uns nun aber gezwungen, Konsequenzen zu ziehen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Um ein solches Schadensausmaß herbeizuführen, ist eine sehr massive Gewaltanwendung nötig. Es ist traurig, dass mit öffentlichem Eigentum so umgegangen wird“, berichtet sie weiter.

Sinnlose Zerstörungswut, leider nicht zum ersten Mal.

Der Grillplatz am Binsfeld war in der Vergangenheit bereits mehrfach beschädigt und ist zuletzt 2016 wiederhergestellt worden. Eine erneute Reparatur würde aufgrund des hohen Schadens circa 10.000 € kosten. Im Jahr 2021 soll im Stadtvorstand beraten werden, wie es mit dem Grillplatz endgültig weitergeht und ob dieser beibehalten wird.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Speyer / Gesundheit

Schüler*in und Erzieher*in positiv auf SARS-CoV-2 getestet

Speyer – Am heutigen Mittwoch, 1. Juli 2020 wurde die Stadtverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein*e Erzieher*in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie ein*e Schüler*in des Hans-Purrmann-Gymnasiums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Protestantische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt wurde daraufhin umgehend komplett geschlossen und alle Kinder und Erzieher*innen des betroffenen Betreuungssettings durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Im Falle des Hans-Purrmann-Gymnasiums müssen sich alle direkten Mitschüler*innen des/der Infizierten sowie alle Lehrer*innen der betroffenen Klasse in Quarantäne begeben.

„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns entschieden, die Einrichtungen durchzutesten, um möglichst frühzeitig weitere Infektionsfälle zu erkennen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Zu diesem Zwecke und um die niedergelassenen Ärzt*innen zu entlasten, wird das Abstrichzentrum in der Halle 101 heute von 16:30 bis 20:00 Uhr und am morgigen Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr wieder hochgefahren. Alle Erzieher*innen und Kitakinder der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie alle Lehrer*innen und Schüler*innen der betroffenen Klasse des Hans-Purrmann-Gymnasiums werden gebeten, heute oder morgen das Abstrichzentrum aufzusuchen und sich dort testen zu lassen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Träger des Protestantischen Kindertagesstättenverbandes sowie Schulleitung und -träger des Hans-Purrmann-Gymnasiums haben mit den betroffenen Personen und Familien bereits Kontakt aufgenommen und diese informiert.

Weitere Kontaktpersonen, beispielsweise Eltern oder Großeltern, werden nur bei Vorliegen von akuten Erkältungssymptomen getestet.

„Wir müssen die Testergebnisse abwarten“, mahnt Schuldezernentin Monika Kabs. „Im Moment ist das Infektionsgeschehen noch zu diffus, um weitergehende Schritte einzuleiten. Ich möchte jedoch an die Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zuhause zu betreuen, appellieren, dies vorerst zu tun und die Betreuungsangebote in den Kitas nur zu nutzen, wenn es keine Alternative gibt“, so Kabs weiter.

Die Stadtverwaltung wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises selbstverständlich weitere Schritte veranlassen, sollte es die Entwicklung des Infektionsgeschehens erforderlich machen. 

Stadtverwaltung Speyer
01.07.2020

Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung

Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen

Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

Wer muss in Quarantäne?

Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.

Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.

Zu übermitteln sind folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
  • Reisedaten
  • Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.

„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.

Gibt es Ausnahmen?

Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.

Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.

Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die

  1. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  2. die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
  3. die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.

Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.06.2020

Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO)

Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Mittwoch, 19. Juni 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen, die weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.

„Ich bin froh, dass wir mit der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität gehen. Allerdings – und das habe ich schon mehrfach angemahnt – führen uns die aktuellen Ereignisse im Kreis Gütersloh eindrucksvoll vor Augen, wie fragil dieser Erfolg ist und wie schnell es wieder notwendig sein kann, gleich mehrere Schritte zurückzugehen. Damit das nicht passiert, möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die Gefahr, die nach wie vor vom Coronavirus ausgeht, nicht zu unterschätzen und sich weiter an die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu halten,“ so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Lassen Sie uns weiterhin achtsam bleiben und Rücksicht aufeinander nehmen, damit wir uns weiterhin in die richtige Richtung bewegen“, appelliert sie weiter.

Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Privatfeierlichkeiten, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Diese können mit maximal 75 Personen und einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis wieder in angemieteten Räumlichkeiten und auf angemieteten Flächen stattfinden. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sollen möglichst beachtet werden.

Für öffentliche Veranstaltungen wird die maximale Teilnehmerzahl in Innenräumen auf 150 Personen erhöht, im Außenbereich auf 350.

Weiterhin sind wieder Chor- und Orchesterproben und -auftritte sowie Gemeindegesänge in Gottesdiensten erlaubt. Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß ist der Mindestabstand zwischen Personen auf drei Meter zu verdoppeln. Die Landesregierung empfiehlt, solche Tätigkeiten in den Außenbereich zu verlegen.

In Gruppen von maximal zehn Personen werden darüber hinaus wieder das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf erlaubt – auch im Bereich der Kontaktsportarten (beispielsweise Judo).

Die einzuhaltenden spezifischen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.

Die Landesverordnung ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Landesregierung Rheinland-Pfalz
26.06.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 95 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 85 Keine Veränderung
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 36 +7 im Vergleich zum Freitag
Stand: 18.06.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
19.06.2020

„LESESOMMER Rheinland-Pfalz“ vom 22. Juni bis 22. August 2020 in der Stadtbibliothek Speyer – Anmelden, lesen und Preise gewinnen

Die Stadtbibliothek Speyer nimmt auch in diesem Jahr am Lesesommer Rheinland-Pfalz für Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren teil, wenn auch mit einigen Veränderungen aufgrund der aktuellen Situation. Wie läuft der diesjährige Lesesommer in der Stadtbibliothek also ab?

Wer sich zum Lesesommer anmelden möchte, braucht eine Anmeldekarte und einen Bibliotheksausweis. Die Anmeldekarten können online unter https://www.lesesommer.de/ heruntergeladen und entweder per E-Mail an die Stadtbibliothek geschickt oder vor Ort in die Anmeldebox an der Verbuchungstheke eingeworfen werden.
Wer keinen Bibliotheksausweis besitzt, kann sich diesen entweder während der Bibliotheksöffnungszeiten direkt ausstellen lassen oder eine E-Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de mit dem Betreff: „Lesesommer: Bibliotheksausweis“ schreiben. Folgende Angaben sind notwendig: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und eine Telefonnummer. Außerdem muss eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten angehängt werden.

Clubkarten wird es in diesem Jahr keine geben. Auch Interviews werden nicht durchgeführt. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, auf der Lesesommer-Homepage einen Online-Buchtipp abzugeben, oder sich den sogenannten „Buchcheck“ von der Homepage herunterzuladen und auszufüllen. Wer noch nicht so gut schreiben kann, darf kreativ werden und auf der Rückseite des Buchchecks ein Bild der Lieblingsszene, das Buchcover oder einen kleinen Comic malen oder eine Collage gestalten. Der Fantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt.

Wer zu Online-Tipp oder Buchcheck auch eine Bewertungskarte ausfüllt und per Mail an die Bibliothek schickt bzw. persönlich abgibt, nimmt am landesweiten Gewinnspiel teil. Je mehr man liest, desto höher sind die Gewinnchancen. Der Hauptgewinn ist ein Gutschein für einen zweitägigen Aufenthalt für vier Personen im Europa-Park Rust.
Wie im letzten Jahr gibt es bei erfolgreicher LESESOMMER-Teilnahme (mind. drei gelesene Bücher) eine Urkunde.

Die Abschlussfeier wird zwar leider nicht stattfinden können, aber die Stadtbibliothek hat sich eine tolle Alternative einfallen lassen: einen kleinen Wettbewerb. Dabei werden die schönsten Bilder und schönsten Bewertungen zum Abschluss des Lesesommers prämiert und anonymisiert auf unseren sozialen Netzwerken geteilt.

Der Lesesommer ist Teil der landesweiten Kampagne „Leselust in Rheinland-Pfalz“ und wird jährlich mit über 100.000 Euro vom Land unterstützt. Die Leseförderaktion wird durch das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz koordiniert. 2008 startete der Lesesommer mit 88 teilnehmenden Bibliotheken und ist heute nicht mehr aus dem Sommerprogramm tausender Kinder und Jugendlicher in Rheinland-Pfalz wegzudenken.

Weitere Infos gibt es unter www.lesesommer.de oder bei der

Bei weiteren Fragen steht die Stadtbibliothek Speyer gerne zur Verfügung:

Stadtverwaltung Speyer
19.06.2020

Verkehrsnotizen

Ahornweg gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Ahornweg auf Höhe der Hausnummer 16A ab 23.06.2020 bis voraussichtlich 10.07.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der Ahornweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen und die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
19.06.2020

Stadtnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 91 + 1 im Vergleich zum Vortag
Davon bereits genesen: 85 + 1 im Vergleich zum Vortag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 48 + 3 im Vergleich zum Vortag
Stand: 11.06.2020, 12:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
14.06.2020

Abstrichambulanz in der Halle 101 wird vorerst geschlossen

Das Abstrichzentrum in der Halle 101 wird aufgrund der kontinuierlich sinkenden Patientenzahlen vorerst geschlossen und stellt seinen Betrieb ein. Seinen letzten Öffnungstag hatte das Abstrichzentrum am Samstag, 13. Juni 2020. Das Abstrichzentrum war am 18. März 2020 eingerichtet worden, seither wurden 1.244 Personen getestet, die einen begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) hatten und deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist. Unter diesen Personen befanden sich 54 Frauen und 45 Männer, die positiv getestet wurden (Stand 11. Juni 2020).

Stellvertretend für die Stadt Speyer übte die Feuerwehr Speyer das Hausrecht im Abstrichzentrum aus. Betrieben wurde es von den niedergelassenen Ärzt*innen der PRAVO (Praxisnetzwerk Vorderpfalz) und dem DRK Kreisverband Speyer. Die ärztliche Leitung hatte Dr. med. Klaus-Peter Wresch, der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, inne. Täglich waren zwei Ärzt*innen vor Ort, die in ihrer Arbeit durch ehrenamtliche Kräfte des DRK, Mitarbeiter*innen der Stadt Speyer und durch Kräfte der Feuerwehr unterstützt wurden. „Uns ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit mit dem Abstrichzentrum eine Anlaufstelle zu schaffen, die einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir bisher sehr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Mein großer Dank gilt allen Personen, die sich ehrenamtlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben und durch diesen unermüdlichen Einsatz erst ermöglicht haben, dass wir als Stadt ein eigenes Abstrichzentrum einrichten konnten. Wir alle können uns glücklich schätzen, dass es so viele Menschen gab und gibt, die ohne zu zögern Hilfe angeboten und sich in den Dienst der Sache gestellt haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die eine Reaktivierung des Abstrichzentrums im Bedarfsfall vorsieht.

Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, können sich künftig telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihre Hausärztin vorstellen. Durch die mittlerweile bessere Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung können die meisten Hausarztpraxen selbst Abstriche vornehmen und Patienten auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Nach wie vor sollten Patienten mit Krankheitssymptomen nicht ohne Termin und ohne vorherige telefonische Anfrage in Arztpraxen erscheinen.

Stadtverwaltung Speyer
14.06.2020

Leserbrief

Im Tanzlokal Dance Heaven weiterhin, auf unbestimmte Zeit, kein Paartanz erlaubt

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe noch nie einen Leserbrief verfasst, aber heute wende ich mich an die Öffentlichkeit, weil ich verzweifelt bin und denke, dass hier etwas ziemlich falsch läuft.

Auch wenn es sich nur um eine Minderheit handelt, so sind wir doch eine Menge Freizeittänzer und Tänzerinnen, die bis zum Lockdown wegen der Corona-Pandemie an jedem Wochenende und vor Feiertagen viele schöne Stunden mit unserem Hobby, dem Tanzen, im alteingesessenen Tanzlokal Dance Heaven (früher Santa Fe) in Speyer verbracht haben. Das Dance Heaven ist weit über die Grenzen hinaus bekannt, viele Hobbytänzer fahren etliche Kilometer, um das Dance Heaven freitags und samstags zu besuchen. Das Dance Heaven ist keineswegs ein Club oder eine Discothek, sondern ein Tanzlokal, in dem sich Gäste mittleren Alters gepflegt unterhalten und tanzen. Hier wird weder exzessiv Alkohol verkonsumiert, noch ist es in sonstiger Weise mit einem Club oder einer Discothek vergleichbar.

Ich spreche bestimmt nicht nur für mich, sondern auch für viele andere Menschen, dass uns das Tanzen während der letzten 3 Monate sehr gefehlt hat. Deswegen war die letzte Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz über die Corona-Bekämpfung ein kleiner Lichtblick. In dieser wurde festgelegt, dass Tanzschulen unter bestimmten Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen. Dies hat dazu geführt, dass auch der Inhaberin des Dance Heaven seitens der Stadt Speyer, wenn auch anfangs nur mündlich, eine Zusage gemacht wurde, dass sie wieder öffnen darf, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, und zwar sowohl für Tanzschulen als auch für die Gastronomie. Es sollte mit festem Tanzpartner getanzt, und die üblichen Abstände eingehalten werden.

Wir hatten uns alle sehr gefreut, dass es wieder losgeht. Natürlich wollten wir auch alle die entsprechenden Vorgaben einhalten und die Lockerung nicht gefährden. Nun wurde am letzten Montag, 5 Tage bevor es wieder los gehen sollte, diese Zusage widerrufen. Alle Vorbereitungen umsonst.

Ich/wir sind erschüttert über diese Nachricht und sehr traurig darüber, dass uns das Tanzen weiterhin verboten werden soll. Dabei weiß doch jeder, dass Tanzen gesund ist für Körper, Geist und Seele. Und ein gutes Immunsystem ist doch gerade jetzt der beste Schutz!

Daher meine Bitte an die Verantwortlichen der Stadt Speyer, die Entscheidung nochmals zu überdenken und den Mut zu haben, ihren Mitbürgern zu ermöglichen, ihr Hobby ausüben zu können und gleichzeitig durch Freude und Bewegung ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun.

Bitte nutzen Sie Ihr behördliches Ermessen und stimmen Sie der Öffnung unserer Tanzlokalität unter den gesetzlichen Auflagen zu!!

Name der Autorin der Redaktion bekannt
12.06.2020

Stadtnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 89 + 1 im Vergleich zum Freitag
Davon bereits genesen: 84 + 1 im Vergleich zum Freitag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 39 + 5 im Vergleich zum Freitag
Stand: 09.06.2020, 15:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
10.06.2020

Binsfeld ab 10. Juni 2020 geöffnet

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass gemäß der Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) und in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Binsfeld und alle öffentlich zugänglichen, unbewirtschafteten Gewässer ohne Betreiber*innen auf Speyerer Gemarkung wieder geöffnet werden.

Es gilt das entsprechende Hygienekonzept des Landes für Badegewässer, wonach das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung folgende Maßnahmen vorsehen:

  • Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.
  • Im Wasser ist ein Mindestabstand von 3 Metern pro Person einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.

Die Stadtverwaltung wird entsprechende Hinweisschilder an den Badegewässern anbringen und die Einhaltung der Maßnahmen wie immer überprüfen.

Stadtverwaltung Speyer
10.06.2020

Corona – Virus Speyer

Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Donnerstag, 4. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 10. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.

„Die kommende Woche in Kraft tretenden Lockerungen sind ein Erfolg, den wir der bisher stringenten Durchsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu verdanken haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, nicht in falscher Sicherheit wiegen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wir müssen achtsam bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg, der nach wie vor sehr fragil ist, nicht zu gefährden“, so die Stadtchefin weiter. 

Im Zuge der neuen Rechtsverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Demnach ist es ab dem 10. Juni 2020 erlaubt, dass sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände, oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenfinden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem die Öffnung von Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten, Messen, Freizeitparks und Bordellen. Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Weiterhin können die Innenanlagen von Zoos und Tierparks geöffnet werden und Zirkusse und Spezialmärkte dürfen wieder im Innenbereich stattfinden. Auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen ermöglicht. 

Bus- und Schiffsreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni 2020 wieder durchgeführt werden.

Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Reservierungspflicht in der Gastronomie.

Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht.

Über Eröffnungstermine des Bademaxx sowie der Seen und Badegewässer auf Speyerer Gemarkung werden die Stadtwerke und die Stadtverwaltung Speyer gesondert informieren. (Lesen sie hierzu unseren Artikel unter: https://speyer24news.com/?p=27666)

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Lesen sie hier die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO)

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay
06.06.2020

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 87 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 83 Keine Veränderung
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 31 + 5 im Vergleich zum Vortag
Stand: 06.06.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
06.06.2020

Speyer aktuell

Baden in Seen in der Gemarkung Speyer

Aktuell und bis auf weiteres noch Verboten

Speyer hat so viele schöne Seen die zum Baden einladen und das Wetter der letzten Tage tut sein übriges. Gerade in den Zeiten von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen weichen die Menschen lieber auf die frei Natur aus. Auch haben viele keine Lust auf „Zeitfenster“ beim baden und die ganzen anderen nötigen Maßnahmen.

Nachdem uns viele Anfragen von Leser/innen erreichten bezüglich des Badens an Speyerer Seen haben wir diese Anfrage an die Stadt Speyer gestellt.

Am Freitag (29.05.) erhielten wir folgende Antwort: „Das Baden in den Seen auf Speyerer Gemarkung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlaubt. Die Landesregierung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Badeseen in der Handhabung mit Freibädern gleichzusetzen sind. Das für Freibäder veröffentlichte Hygienekonzept soll demnach auch für Badeseen gelten. Die dort festgeschriebenen Auflagen können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllen. Es wird daher zeitnah eine Abstimmung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und weiteren umliegenden Gemeinden/Städten geben, um ein gemeinsames Konzept zur Öffnung der Badeseen zu erarbeiten. Sobald es Ergebnisse bzw. einen Öffnungstermin gibt, werden wir diesen selbstverständlich kommunizieren. Bis dahin gilt der Status Quo, nach welchem nicht in den Seen gebadet werden darf. „

Am gleichen Tag teilte der Rhein-Pfalz-Kreis mit das daß Baden in Seen, unter Einhaltung der üblichen Abstands- und Hygieneregeln, erlaubt ist (https://speyer24news.com/?p=27597). Dies bezieht sich also auf ALLE SEEN außerhalb der Gemarkung von Speyer.

Nach erneuter Anfrage bei der Stadt Speyer ob es nun, da der Rheinpfalzkreis ja eine Entscheidung getroffen habe, Neues gäbe erhielten wir folgende Antwort:

„Ich darf Sie informieren, dass seitens der Stadt Speyer noch keine Entscheidung zur Öffnung der Badeseen getroffen wurde. Sobald eine Entscheidung in dieser Richtung fällt, werde ich selbstverständlich entsprechend informieren. Eine einheitliche Regelung hätten auch wir begrüßt.“

Nun fragen wir uns was der Krisen- und Verwaltungsstab eigentlich so plant und wer Entscheidungen trifft. Den sowohl die Landesregierung wie auch der Kreis haben bereits eine klare Entscheidung getroffen. Da die Stadt selbst gerne eine einheitliche Regelung gehabt hätte würden wir gerne wissen warum dies dann nicht möglich war. Denn anscheinend steht ja Speyer bzw. die Entscheidungsträger in Speyer mit ihrer Entscheidung als einzige alleine da!

Speyer 24/7 News
04.06.2020