Leserbrief

Maskenzwang in Speyer

Von Macht, Mißbrauch und Augenmaß

Für manche gilt die Maskenpflicht scheinbar nicht.

Geschrieben von Matthias Schneider am 2. Januar 2021

Eine Geschichte, die das Leben schrieb: Am 23.12. fuhr Herr Peller (Name geändert) nach Speyer, um die letzten Weihnachtseinkäufe zu tätigen. Plötzlich, es war auf der Maximilianstraße, wurde er von 2 Mannschaftsbussen flankiert, denen 4 Polizisten entstiegen und ihn einkreisten.

Ein Aufgebot, geeignet um RAF-Terroristen, islamistische Gefährder oder steckbrieflich gesuchte Mörder und Triebtäter unschädlich zu machen. Was hatte sich Herr Peller zuschulden kommen lassen? Er trug keine Maske! Da er von außerhalb kommt und die RHEINPFALZ (aus gutem Grund) nicht liest, war er über die Maskenpflicht in der Innenstadt nicht unterrichtet. In Gedanken mit seinen Einkäufen beschäftigt, hatte er die Gebotsschilder zur Maskenpflicht übersehen. Herr Peller war kooperativ und einsichtig, hatte seine Maske sofort zur Hand bzw. über Mund und Nase gestülpt. Trotzdem wurden seine Personalien aufgenommen und ein Bußgeld angekündigt.
Alle Entschuldigungen und Erklärungen, daß er als Auswärtiger über die Notstandsverordnungen in Speyer nicht unterrichtet sei und wegen gähnender Menschenleere gar keine Kontakte mit anderen Passanten stattgefunden hätten, stießen auf Granit. Die Vertreter der Ordnungsmacht waren unnachgiebig und begründeten ihre gnadenlose Härte mit „strikten Anweisungen von oben.“ Inzwischen ist der Bußgeldbescheid eingetroffen, 50 Euro muß er berappen und weil man aus Fehlern klug wird, hat sich Herr Peller vorgenommen nie mehr, auch nicht nach Ende des Corona-Notstandsregimes, in Speyer einzukaufen, sondern zukünftig alles nur noch im Internet zu bestellen. Es macht eben keinen Spaß wegen eines Bagatellvergehens, das sich mit etwas Wohlwollen, in Verbindung mit gesundem Menschenverstand und etwas Augenmaß, anders hätte beheben lassen, wie ein Verbrecher behandelt und öffentlich kriminalisiert zu werden.

Wem hat Herr Peller das wohl zu verdanken? Wer sind „die da oben“, die Befehlsgeber, welche ihre Erfüllungsgehilfen zu erbarmungslosem Durchgreifen anhalten?

Am 12.12.2020 konnten wir in der RHEINPFALZ, unter der Überschrift : „Wenn sie bekämpfen dürfte, wie sie wollte…“ lesen, daß unsere OBin Frau Seiler viel härter gegen die Pandemie kämpfen will und mit der laschen Gangart der Landesregierung hadert. Es gehört nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen woher die „Anweisungen von oben“ gekommen sind.
Das Gefühl Macht zu haben ist bestimmt ein gutes Gefühl. Die höheren Weihen dieses Gefühls durchlebt man aber erst dann, wenn man diese Macht auch anwenden und auszuleben kann, indem man seine Mitmenschen spüren läßt, daß sie machtlos sind. Daß sie nur Untertanen sind und ohne Wenn und Aber nach der Pfeife der Obrigkeit tanzen müssen.

Auf der gleitenden Skala der Machtanwendung kommt man von der Ausübung von Autorität mit Augenmaß schnell in den roten Bereich von Willkür und Mißbrauch. Für manchen Uniformträger ist der Höhepunkt, der größte Grad der Befriedigung, erst dann erreicht, wenn er den Delinquenten so richtig fertig machen kann.

Über Macht zu verfügen und insbesondere die Ausübung derselben, ist wohl der wichtigste Beweggrund Politiker zu werden. Bekannt auch als Macht-Geilheit. Erst danach kommen die finanziellen Vorteile, die mit dem Abschöpfen von Pfründen verbunden sind und die Schmeichelei des Selbstwertgefühls, weil einem Journalisten das Mikro vor die Nase halten und alle Welt das eigene, politisch korrekte, aber inhaltsleere Geschwurbel anderntags staunend zur Kenntnis nehmen darf.

Was die Freude an der Machtausübung betrifft, so dürfte die gleiche Motivationslage bei den uniformierten Vertretern der Staatsmacht vorzufinden sein. Der wesentliche Unterschied liegt nur in ihrer Position entlang der Befehlskette. Während „die da oben“ , angefangen beim bundesdeutschen Hosenanzug, über Landesmutter Malu bis runter zur Antifa-OB, gestützt auf Notstandsverordnungen, und Ausnahmeverfügungen ihre Corona- Befehle erteilen, werden diese in Form von freiheitsberaubenden und belästigenden Repressalien von den unteren Chargen exekutiert. Man kann sich ja immer auf Befehlsnotstand berufen. Dieser Mechanismus funktioniert bestens, er dient der Gewissensausschaltung wie –erleichterung gleichermaßen und garantiert die Kontinuität von Befehl und Gehorsam. Man kann das, mit Rückgriff auf historische Erfahrungen, zweifelsfrei belegen.

Eine Woche später, gleicher Ort: Zwei dunkelhäutige Neubürger mit afrikanischem Migrationshintergrund stellen ihre Fahrräder am Postplatz direkt unter dem Maskengebotsschild ab und rauchen jeder eine Zigarette. Ohne Maske versteht sich (siehe Titelbild). Während sie am Altpörtel vorbei die Maximilianstraße entlang schlendern, fährt eine Polizeistreife vorbei.
Der aufmerksame Beobachter hält den Atem an – jedoch nichts passiert!
Haben die Polizisten den zweifachen Verstoß gegen die Maskenpflicht, ein Vergehen, das, wie Herr Peller leidvoll erfahren mußte, mit der ganzen Härte des Gesetzes geahndet werden muß, etwa übersehen?

Wir können hier nur Vermutungen anstellen. Aber die möglichen Ursachen für die plötzliche Blindheit und Pflichtvergessenheit der „Freunde und Helfer“ sind mannigfach und verdienen nähere Betrachtung. Denn wenn man einer Behörde angehört, deren Mitgliedern pauschal systemischer Alltagsrassismus vorgeworfen wird, sogar in einem Ausmaß, das namhafte Politiker veranlaßt eine bundesweite Studie zu diesem Phänomen zu fordern, dann heißt es aufgepaßt – Befehlslage hin, Maskenpflicht her!
Im eigenen Interesse gilt es jetzt eine emotional aufgeladene Konfrontation zu vermeiden, bei der man den Kürzeren ziehen und als Nazi oder Rassist gescholten, öffentlich das Gesicht verlieren könnte. Auch macht es später keinen Spaß, eine vom Vorgesetzten eingeforderte Stellungnahme zu schreiben, zur Abwehr von Rassimusvorwürfen. Entsprechende Einträge in der Personalakte können in Zeiten, wo „Bunt und Vielfalt“ zur Staatsräson erhoben wurden und Rassismusverdacht allgegenwärtig ist, dauerhaft nachteilige Folgen für die Karriere haben.

Außerdem gibt es, trotz allem Gleichheits- und Gerechtigkeitsgedöns der linken Heilsverkünder, hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit, sehr unterschiedliche Personengruppen.

Solche die schon länger hier leben, also der deutsche, berufstätige Staatsbürger, so einer wie Herr Peller, zahlt eben. Zähneknirschend aber immerhin er zahlt. Nicht nur Steuern, sondern auch Bußgelder. Das war schon immer so, daran hat man sich gewöhnt. Andere Personengruppen, aus exotischen Ländern, oft ohne Personalpapiere eingereist und ohne gültigen Aufenthaltsstatus, zahlen nicht. Keine Steuern und erst recht keine Bußgelder.

Und wenn man sie dazu zwingen wollte, dann käme doch nichts dabei heraus, weil sie von ProAsyl kostenfrei einen Schmierenadvokaten gestellt bekämen, der das zu verhindern wüßte.

Das absichtliche oder unterbewußte „Wegschauen“ der Ordnungshüter dürfte somit auch einer Abwägung von Aufwand und Nutzen geschuldet sein.

War das nun Feigheit oder Klugheit? Schwer zu sagen. Vielleicht eine Mischung aus beidem. Zumindest haben sie sich erfolgreich vom Befehlsnotstand emanzipiert und im eigenen Interesse diesmal das richtige Augenmaß walten lassen.

03.01.2021

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe spiegeln die Meinung der/des Verfassers/in wider nicht aber zwangsläufig die der Redaktion. Dennoch veröffentlichen wir gerne Leserbriefe und Meinungen. Sollten auch Sie etwas für uns haben, jederzeit gerne an Email: 24newsspeyer@web.de

Corona / Speyer

Fallzahlen vom Samstag, 02.01.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1714 (+ 30)
Davon bereits genesen: 1100
Todesfälle: 23 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 266,0 (+76,1)
Warnstufe: Rot

Stand: 02.01.2021, 15:30 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
03.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Corona

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (29.12.) 58 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 1
Beindersheim 0
Birkenheide 3
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 9
Dannstadt-Schauernheim 2
Dudenhofen 4
Fußgönheim 1
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 1
Lambsheim 0
Limburgerhof 7
Maxdorf 3
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 1
Römerberg 3
Schifferstadt 8
Waldsee 1

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

DRK Alten- und Pflegeheim Melm, Ev. Altenhilfe

Speyer:

AfA

Leider wurden uns seit gestern auch 7 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  1
  • Frankenthal: 0
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 5 (Altrip 2, Maxdorf 3)

Stand: 30.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (28.12.) insgesamt 50 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 1
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 2
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 10
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 4
Neuhofen 1
Otterstadt 1
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 4
Schifferstadt 10
Waldsee 4

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, St. Marienkrankenhaus, KH Guter Hirte,

Rhein-Pfalz-Kreis:

Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg)

Speyer:

AfA

Weiterhin wurden uns leider seit gestern auch 9 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  5
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 1
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 2 (Mutterstadt 1, Schifferstadt 1)

Stand: 29.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen.

Insgesamt wurden uns über die Weihnachtsfeiertage vom 23. bis 28. Dezember 2020 insgesamt 179 infiziertePersonen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Anzahl
Altrip 4
Beindersheim 4
Birkenheide 5
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 8
Dannstadt-Schauernheim 8
Dudenhofen 10
Fußgönheim 4
Großniedesheim 0
Hanhofen 3
Harthausen 7
Heßheim 2
Heuchelheim 2
Hochdorf-Assenheim 3
Kleinniedesheim 3
Lambsheim 2
Limburgerhof 5
Maxdorf 10
Mutterstadt 22
Neuhofen 5
Otterstadt 2
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 17
Schifferstadt 41
Waldsee 6

Wir befinden uns in einer dynamischen Lage, daher können sich täglich Situationen und Zahlen entsprechend verändern.

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Anteil der Fallzahlen auch auf das Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Wir bitten auf die Belange der Alten- und Pflegeeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

Betroffene Einrichtungen:

Ludwigshafen:

Domicil Seniorenpflegeheim, Altenheim PRO VITA Haus Paulinenhof, Hans-Barden-Haus, Seniorenheim DRK Melm, Vitanas Seniorenzentrum, Marienkrankenhaus

Rhein-Pfalz-Kreis:

St.-Sebastian-Seniorenheim (Dudenhofen), Seniorenresidenz Römergarten (Harthausen), Ev. Seniorenzentrum Amalie-Sievking-Haus (Römerberg), Seniorenheim St. Johannes (Schifferstadt), Rhein-Pfalz-Stift (Waldsee)

Frankenthal:

Caritas Heilig Geist, Frankenthaler Sonne

Speyer:

AfA, Diakonissen-Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 40 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  21
  • Frankenthal: 2
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 14 (Böhl-Iggelheim 1, Dudenhofen 3, Harthausen 3, Limburgerhof 1, Maxdorf 1, Mutterstadt 1, Römerberg 1, Schifferstadt 3)

Stand: 28.12.2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Impfzentrum in Schifferstadt steht bereit

Terminvergabe erfolgt zentral über das Land

Die Vorgaben des Landes für die Einrichtung eines Impfzentrums im Rhein-Pfalz-Kreis wurden erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von wenigen Wochen wurde die Neue Kreissporthalle in Schifferstadt zu einem Corona-Impfzentrum umgebaut. Dieses steht nun den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung. In der Sporthalle konnten Einteilungen in Verwaltungs-, Lager-, Patienten- und Impfbereiche optimal voneinander getrennt werden. Impfwillige werden im Einbahnstraßenverkehr durch die Impfstraße vom Eingang bis zum Ausgang des Impfzentrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet.

Nachdem nun ein Impfstoff zugelassen ist, wird dieser sukzessive verteilt. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Land an die Impfzentren. Nach Mitteilung des Landes wird mit einer Impfung in Schifferstadt ab dem 11. Januar 2021 gerechnet. Zunächst sollen gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes die priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-jährigen, geimpft werden.  

Die Terminvereinbarung für das Impfzentrum in Schifferstadt wird durch das Land ab dem 04. Januar 2021 gesteuert. Für Impfwillige ist hierfür eine Hotline eingerichtet worden, die unter 0800/5758100 zu erreichen ist. Auch über die Internetseite www.impftermin.rlp.de kann ein Termin vereinbart werden.

Mobile Impfteams, die ebenso durch das Land koordiniert werden, haben bereits begonnen, in Seniorenheimen zu impfen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de .

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Silvester 2020

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsgebiet in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen im Vorjahr traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises
31.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Mittwoch, 30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1657 (+ 51)
Davon bereits genesen: 1002
Todesfälle: 23 ( + 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 189,9 ( + 43,5)
Warnstufe: Rot

Stand: 30.12.2020, 14:43 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
31.12.2020

Terminvergabe für Corona-Schutzimpfungen ab 4. Januar 2021

Im Impfzentrum in der Stadthalle Speyer starten ab Montag, den 11. Januar 2021 die ersten Corona-Schutzimpfungen, wofür eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Ab Montag, den 4. Januar 2021 ist die Termin-Hotline sowie die dazugehörige Online-Terminvergabe des Landes Rheinland-Pfalz freigeschaltet. Die Terminvereinbarung hat ausschließlich telefonisch unter 0800 – 5758100 oder online unter www.impftermin.rlp.de zu erfolgen.
Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes können zunächst die priorisierten Gruppen, insbesondere die über 80-Jährigen, einen Termin erhalten.

Oberstes Ziel ist es, Menschen mit sehr hohem und hohem Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, vordringlich zu impfen. Daher finden bereits seit dem 27. Dezember in Rheinland-Pfalz einrichtungsbezogene Schutzimpfungen durch mobile Impfteams in Senioreneinrichtungen statt. Bis zum 13. Januar 2021 werden alle Speyerer Pflege- und Seniorenheime Impftermine durch die mobilen Teams des Deutschen Roten Kreuz erhalten.

Stadt Speyer
31.12.2020

Stadtnotiz

Erinnerung – Abfallwirtschaftshof nur noch mit Termin

Ab Samstag, 2. Januar 2021, sind Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof nur noch mit vorheriger Anmeldung auf www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich.

Das Zeitfenster von jeweils einer Stunde für 15 Fahrzeuge bitte ausnutzen! Wenn alle in den ersten fünf Minuten da sind, entsteht wieder unerwünschte Enge.

Die Entsorgungsbetriebe sind zuversichtlich, dass mit dieser Maßnahme eine Schließung der Abgabestelle vermieden werden kann. Beratung zur Anmeldung gibt es unter Telefon 06232/625-0.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).

Speyer 24/7 News
30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 971
Todesfälle: 21 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.12.2020

Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen

Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.            
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“

Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.

Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.

Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:

Silvester / Corona – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Stadt Speyer
30.12.2020

Silvester / Corona

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Montag, 28.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+ 17)
Davon bereits genesen: 958
Todesfälle: 21 (+ 3)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 197,8
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
29.12.2020

Corona / Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Tag der Hoffnung durch Start der Schutzimpfung

„Heute ist ein besonderer Tag, ein Tag der Hoffnung, der uns sehr lange in Erinnerung bleiben wird! Mit dem Beginn der Corona-Schutzimpfungen in Deutschland und hier bei uns in Rheinland-Pfalz sind wir einen großen Schritt in der Pandemiebekämpfung nach vorne gekommen. Das ist ein großer Lichtblick. Damit können wir dem Coronavirus die Stirn bieten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm nahmen sie am Auftakt der Schutzimpfungen im Alten- und Pflegeheim Maria vom Siege in Koblenz teil.

Die Ministerpräsidentin dankte allen Beteiligen für ihren Einsatz: „Noch nie wurde so schnell ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit neue Strukturen wie die Impfzentren oder die mobilen Impfteams geschaffen – gemeinschaftlich, Hand in Hand durch ganz verschiedene Akteure. Hierfür danke ich allen Beteiligten sehr herzlich.“ Die Entwicklung des Impfstoffs durch BioNTech sei eine phantastische Forschungsleistung, die ihre Wurzeln in Rheinland-Pfalz hat. „In Rekordzeit hat BioNTech mit seinem amerikanischen Partner Pfizer diesen Impfstoff entwickelt. Dies ist eine phantastische Leistung, auf die wir Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen sehr stolz sind“, so die Ministerpräsidentin.

Zugleich appellierten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. „Die Schutzimpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist der Schutz für uns alle, desto besser und auch schneller können wir diese Pandemie hinter uns lassen.“

Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz – übereinstimmend mit den Vorgaben des Bundes und basierend auf den Empfehlungen zur Priorisierung der Ständigen Impfkommission. In Absprache mit dem einberufenen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfung werden dabei zunächst jene Regionen bedient, die zum Stichtag 16. Dezember über der durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz des Landes lagen. Dies sind die Landkreise Bad Kreuznach, Germersheim, Kusel, Neuwied, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Kreis Vulkaneifel sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer.

Die Schutzimpfungen werden nach den durch den Bund zugesagten wöchentlichen Lieferungen nach und nach auf weitere Pflegeeinrichtungen ausgeweitet, bevor medizinisches Personal und die über 80-Jährigen in den Impfzentren geimpft werden. „Mit dem heutigen Tag können wir alle zuversichtlich nach vorne blicken. Mit dem Beginn der Schutzimpfungen und der möglichen Zulassung weiterer Impfstoffe können wir uns im Kampf gegen das Virus einen riesigen Vorteil verschaffen, Leben retten und schwere Krankheitsverläufe verhindern“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
26.12.2020

Corona / Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsministerin Sabine Bätzing Lichtenthäler: Corona-Impfstoff ausgeliefert

Hotline 08005758100 für Informationen rund ums Impfen

„Die erste Lieferung des Corona-Impfstoffes ist angekommen. Die weiteren Vorbereitungen laufen planmäßig, so dass wir morgen die ersten Impfungen in Rheinland-Pfalz durchführen können. Wie werden auch an den Feiertagen durchimpfen, um so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich, schützen zu Können. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das Virus“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Wie geplant ist heute Morgen die Anlieferung von 9750 Dosen des Impfstoffes in Rheinland-Pfalz erfolgt. Im Laufe des Tages werden die gelieferten Impfdosen an die mobilen Impfteams verteilt, die morgen mit den Impfungen in Altenheimen und Senioreneinrichtungen starten.

Der Start der Impfungen erfolgt durch mobile Teams, die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) organisiert werden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler dankte dem DRK: „Das DRK übernimmt bei der Durchführung der Impfungen durch die mobilen Teams eine wichtige und zentrale Aufgabe. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Ebenen danke ich für ihre große Unterstützung und ihr herausragendes Engagement.“

Rheinland-Pfalz hat eine Info-Hotline für Bürger geschaltet, die unter der Telefonnummer 0800/5758100 erreichbar und montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr und 31. Dezember jeweils von 8 bis 12 Uhr besetzt ist.

Auch vom Bund gibt es eine Info-Hotline, die unter der Nummer 116 117 erreichbar ist. Ausführliche Informationen finden sich darüber hinaus auch auf der Internetseite des Landes unter www.corona.rlp.de.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.12.2020

Corona

Coronafallzahlen vom Donnerstag, 24.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1563 (+ 1)
Davon bereits genesen: 844
Todesfälle: 18
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 316,4
Warnstufe: Rot

Stand: 24.12.2020, 11:30 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
25.12.2020

Übersicht der bislang bekannten Fälle in Rheinland-Pfalz (24.12.2020, 11:30 Uhr)

(Hinweis: Wenn Sie die Tabelle mit einem Desktop-PC oder Laptop aufrufen, kann es sein, dass Sie nicht alle Spalten auf Ihrem Bildschirm sehen. Sie finden am Ende der Tabelle eine Möglichkeit, um weiter nach rechts zu scrollen.)

LandkreisGesamtDifferenz
zum
Vortag
Hospita-
lisiert
VerstorbenGenesen*Aktuelle Fälle**Gemeldete***
letzte 7 Tage
pro 100.000
Gemeldete****
letzte 7 Tage
pro 100.000
(+USAF)
Ahrweiler1895149624143543692,292,2
Altenkirchen16581710222125538167,567,5
Alzey-Worms22606145491678533154,2154,1
Bad Dürkheim199331151481442503128,9128,8
Bad Kreuznach246137106291515917154,7154,6
Bernkastel-Wittlich1460814127108834579,177,9
Birkenfeld1303611938980285100,196,7
Bitburg-Prüm170874891346353130,2125,8
Cochem-Zell987175813732242164,6164,1
Donnersbergkreis1029276919723287144,7143,1
Germersheim23083679621608638105,4105,3
LK Kaiserslautern18983478271405466134,0114,5
Kusel1242181104494325588,383,6
Mainz-Bingen345343121872413953130,1130,0
Mayen-Koblenz2789912057194079293,793,7
Neuwied335477724419391371244,5244,5
Rhein-Hunsrück13801514517997366137,6137,5
Rhein-Lahn-Kreis16313515246979606217,5217,4
Rhein-Pfalz-Kreis31449424216261476257,4257,4
Südliche Weinstr.1396101073297538995,995,8
Südwestpfalz1130219826791313116,0114,4
Trier-Saarburg220051149301542628181,4181,1
Vulkaneifel970138226655289169,8169,4
Westerwaldkreis280178219471962792170,9170,8
Frankenthal9580517512429285,1283,9
KS Kaiserslautern16403592281149463186,9175,2
KS Koblenz20081376471374587135,0134,9
Landau i.d.Pfalz5671434370193110,9110,7
KS Ludwigshafen482825699626002132316,4316,5
KS Mainz5225471399039011234141,4141,2
Neustadt Weinst.75775511548198129,5129,3
Pirmasens46323656260197208,8207,9
Speyer156311218844701316,4315,1
KS Trier129718761597530792,492,2
Worms1436991141084338168,8168,6
Zweibrücken32913122626532,232,1
Rheinland-Pfalz675217993363121345848 #20460153,6152,3

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle. Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 7 Tagen verwendet.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

* Genesen wurde wie folgt definiert:
a)   nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b)   nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c)   nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

** Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

*** COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz für Rheinland-Pfalz nicht die Summe der Kreisinzidenzen ist.

**** USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
25.12.2020