Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis reagiert auf das aktuelle Infektionsgeschehen

Seit Freitag, dem 23.10.2020 nähert sich der Rhein-Pfalz-Kreis mit einem Indexwert von 48,5 nach dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz der Warnstufe „rot“ (ab 50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner), die Infektionszahlen nehmen weiter zu. Aus diesem Grund hat am heutigen Freitagnachmittag eine Taskforce bestehend aus Landkreis mit Gesundheitsamt, der Stadt Speyer, der Stadt Frankenthal, dem Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei stattgefunden. Im Rahmen dieser Taskforce wurden gemeinsam konkrete Maßnahmen abgestimmt, die in der kommenden Woche auf das Infektionsgeschehen zielen werden. Diese Maßnahmen werden unter anderem auf Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, den Ausschank von Alkohol und die Durchführung des Schulunterrichts zielen. Dazu wird Anfang nächster Woche eine mit den Städten abgestimmte Allgemeinverfügung für das Kreisgebiet öffentlich bekannt gemacht werden. Zur Umsetzung wurde der Ordnungsbehörde des Kreises die Unterstützung der örtlichen Ordnungsämter und die Unterstützung durch die Polizei zugesichert.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil des aktuellen Infektionsgeschehens auf Zusammenkünfte im privaten Bereich und/oder Feiern zurückzuführen ist. Darauf zielen auch viele der nun zu verfügenden Maßnahmen, sodass der Appell des Herrn Landrat auch weiterhin lautet: „Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie die aktuelle Situation ernst. Nur gemeinsam lässt sich das Infektionsgeschehen eindämmen. Das Verhalten eines jeden Bürgers kann darüber entscheiden, wie und wann der Kreis zur Normalität zurückfinden kann. Darauf baue ich fest.“

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.10.2020

Germersheim und Landkreis Germersheim

Steigende Infektionszahlen im Landkreis Germersheim

Maßnahmenkatalog erlassen – Balanceakt zwischen Einschränkung und Schutz aller – Warnstufe Rot wird zunächst beobachtet

Am Mittwoch hat der Landkreis Germersheim laut Warn- und Aktionsplan des Landes die Warnstufe „Orange“ erreicht. Schon Mittwochabend hatte die kreisinterne Fachrunde mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus diskutiert und sich dabei eng an den Vorgaben des Stufenplans des Landes orientiert. Gestern, Donnerstag, hatte das Land zur Abstimmung eingeladen. „Wir haben uns auf Maßnahmen verständigen können, die ab Montag, 26. Oktober 2020, gelten“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Die entsprechende Allgemeinverfügung ging nach Rückkopplung mit dem Land heute raus. Sie ist unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus, Rubrik Corona Warn- und Aktionsplan RLP – Aktuelle Lage im Landkreis Germersheim, abrufbar.

Inzwischen überschlagen sich die Ereignisse. Rein rechnerisch steht der Landkreis Germersheim seit heute, Freitag, 23. Oktober, sogar auf Warnstufe Rot. Nach Aussage des Vorsitzenden der Landes-Task-Force, Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, muss dieser Status aber „gesichert sein“, bevor weitere verschärfenden Maßnahmen verfügt würden. Das heißt, erst wenn der Kreis über mehrere Tage im roten Bereich bleibt und keine Entspannung absehbar ist, werden die Einschränkungen noch enger gefasst. „Das halte ich für eine sinnvolle Herangehensweise. Schließlich wollen wir nicht mit `Kanonen auf Spatzen´ schießen“, so Landrat Brechtel.

„Mein Ziel war es, das öffentliche Leben nicht wieder komplett runterzufahren“, so Landrat Brechtel, „Die heute erlassenen Maßnahmen sind Abbild des schmalen Grates, den wir zwischen Einschränkungen und bestmöglichem Infektionsschutz für uns alle gehen müssen. Allerdings gehört es auch zu Wahrheit, dass die Zahlen weiter steigen. Und da wir keinen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Neuinfektionen erkennen, also keine bestimmten Ereignisse für die Ausbreitung des Virus ausmachen können, reichen lokale Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr aus. Die heute erlassene Allgemeinverfügung gilt flächendeckend für den ganzen Landkreis.“

Von 26. Oktober bis zunächst 8. November an gelten abweichend von der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst Schutzmaßnahmen für den Landkreis Germersheim. Neu geregelt wird u.a.:

Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch max. 250 Personen anwesend sein (bisher 500), bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen höchsten 75 (bisher 250). Zwischen 23 und 6 Uhr gilt ein Ausschank- und Abgabeverbot von alkoholhaltigen Getränken, Buffets in gastronomischen Betrieben sind verboten.

Sport im Freien dürfen maximal 30 Personen umfassende Gruppen betreiben, in Innenbereich gilt eine maximale Gruppenstärke von 5 Personen. Zuschauer im Trainingsbetrieb sind nicht gestattet, im Wettkampfbetrieb dürfen im Außenbereich bis zu 100 Zuschauer anwesend sein. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport sind nicht zulässig. Der Wettkampfbetrieb im Freien bleibt zunächst aufrechterhalten. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.

Generell müssen die geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gelten für zahlreiche Einrichtungen wie Sport- und Wellnessstätten, Spielhallen und Internetcafés angepasst Personenbegrenzungen. „Außerdem empfehlen wir dringend, auf stark besuchten Plätzen, wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Maske zu tragen“, so Landrat Brechtel.

Der Kreischef ruft nochmals eindringlich dazu auf, bei der Eindämmung mitzuhelfen: „Es geht hier um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Bitte vertrauen Sie hier den Experten, denn nur so können wir gemeinsam Infektionsketten unterbrechen und unsere Nächsten schützen. Bitte halten Sie Abstand voneinander, achten Sie auf die Hygiene-Regeln wie Händewaschen oder die Hust- und Nies-Etikette und tragen Sie eine Alltagsmaske. Es besteht kein Grund zur Panik, aber wir müssen jetzt sehr, sehr umsichtig und vorsichtig sein, damit nicht alles, was wir in den zurückliegenden Wochen wieder aufgebaut und an alltäglichem Schutz erreicht haben, wieder zerstört wird. Ich bitte Sie sehr eindringlich: Helfen Sie alle mit!“

Hintergrund:

Das Land ruft eine regionale Task Force zusammen, sobald die Warnstufe Orange erreicht wird. Sie besteht aus dem Landrat, Vertretern der Kreisordnungs- und Gesundheitsbehörde sowie Vertreten aus Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, Polizei, ADD und Landkreistag. Vorsitzender ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Gemeinsam werden die Fallzahlen und die Entwicklung betrachtet und mögliche Konsequenzen beschlossen. Laut Warnplan des Landes sollen Maßnahmen spätestens am fünften Tag nach Überschreiten des Warnwertes ergriffen werden.

Lesen sie hier das aktuelle Amtsblatt mit der geänderten Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
23.10.2020

AfD-Fraktion zur Corona-Lage im Kreis Germersheim: Angst und Panik vermeiden – maßvoll handeln

Andreas Wondra, Sprecher der AfD Fraktion im Kreistag Germersheim

Der Landkreis Germersheim zählt fast 50 Neuinfektionen und befindet sich somit kurz vor der Corona-Warnstufe Rot. Hierzu Andreas Wondra, Sprecher der AfD-Fraktion im Kreistag Germersheim:

„Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen der Bürger in der Corona-Krise ernst. Sollte die Warnstufe Rot eintreten, plädieren wir jedoch für möglichst geringe Einschränkungen der Individual- und Grundrechte im Kreis. Insbesondere appellieren wir an die Verantwortlichen an das Wohl unserer Kinder zu denken. Die Schließung von Schulen und Kitas, aber auch die Sperrung von Spielplätzen sind auf jeden Fall auszuschließen. Grenzschließungen halten wir aktuell für nicht angebracht. Wir appellieren vielmehr für Maß und Mitte sowie an die Eigenverantwortung der Bürger.“

„Die Anzahl der wöchentlichen PCR-Tests stieg von 127.000 im März bis auf 1.195.000 in der letzten Woche. Wer mehr testet, findet auch mehr positive Fälle. Und der Grenzwert 50 für die Warnstufe Rot stammt aus dem Mai diesen Jahres, als wöchentlich bis ca. 400.000 Personen bundesweit getestet wurden. Aktuell werden also drei Mal so viele Menschen getestet. Damit müsste auch der Corona Grenzwert auf 150 oder deutlich höher gesetzt werden.“

Wondra weiter: „Zudem bedeutet ein positiver PCR-Test nicht automatisch, dass man typische Symptome aufweist, ärztlich behandelt werden muss, ins Krankenhaus auf eine Intensivstation kommt oder gar beatmet wird. Und bei den bedauerlichen jüngsten Todesfällen in der Corona-Statistik des Landkreises verlautbarte der Landrat am Donnerstag, dass diese in einem Heim in Neuburg nicht an Corona, sondern mit einem positiven PCR-Testergebnis – also nicht an oder wegen Corona – gestorben sind. Die Aufnahme solcher Fälle in die Corona-Statistik verfälscht die Realität und verleitet Bundes- und Landesregierung zu Maßnahmen, die sich im Nachhinein als überzogen herausstellen können.“

Andreas Wondra, Sprecher der AfD-Fraktion im Kreistag Germersheim
23.10.2020

Ludwigshafen

Corona-Virus: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektionszahlen

Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.

Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.

Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:

Veranstaltungen

Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.

Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)

Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich

Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

Gastronomie und Handel

Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben
Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.     

Für die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.

Sport und Freizeit

Für das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.

Zuschauer*innen sind nicht zugelassen

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.

Auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.

Gruppenkursen in Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.

Gruppenkursen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.

Messen und Spielhallen

Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden

In Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen, sich an die ausgeweiteten Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen. „Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern“, ergänzt Steinruck.

Schilder weisen auf Maskenpflicht hin

Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.

Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.10.2020

Corona / Politik

Steigende Corona Infektionen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Es sind jetzt entscheidende Tage!

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen auch in Rheinland-Pfalz stark. Die Lage ist ernst. Ernster, als diejenigen glauben, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen halten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Gesundheitsämter führen den starken Anstieg auf große Familienfeiern zurück, wie Hochzeiten oder Partys. Im Landkreis Kaiserslautern hingegen beruht der Anstieg auf einer Nachmeldung von zahlreichen Infektionsfällen aus der US-Militärgemeinde.

„Ich bin mir sicher, keiner und keine will der Auslöser für Ansteckungen seiner Freunde, Eltern, Großeltern, Mitschülerinnen und –schüler oder Kollegen sein. Aber jedem muss klar sein: Das Corona Virus lebt davon, dass es sich von Mensch zu Mensch verbreitet. Nur wenn wir unsere Kontakte reduzieren und die AHA-Regeln befolgen, können wir das Virus ‚aushungern‘. Wir stehen in engem Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern unserer Städte. Die Taskforces aus Kommune, Landesregierung und Gesundheitssektor erarbeiten entlang des Corona-Warn- und -Aktionsplans des Landes vor Ort passgenaue Maßnahmen, um die Ansteckung zu stoppen. Wir können das schaffen, wenn alle mitmachen. Das können wir am Beispiel von München oder Passau sehen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch wenn sie die Sehnsucht nach Normalität und Ausgelassenheit verstehe, so sei jetzt die Zeit, für größte Konsequenz gegenüber den Wenigen, die durch ihr Verhalten riskieren, dass für alle Menschen in ganz Deutschland ein Lockdown drohe. Das würde unsere Wirtschaft, die sich gerade erholt, in die Knie zwingen und Kinder und Ihre Familien überaus belasten.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz
12.10.2020

Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 09.10.20 die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.

Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.

Dafür gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln werden zunächst Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen sein – sprich ein Beherbergungsverbot für sie wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Ausgenommen sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.

Grundlage für die Neuregelung ist die Einigung eines Großteils der Bundesländer mit dem Bund auf eine einheitliche innerdeutsche Beherbergungsregelung. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen.  Des Weiteren bleiben auch die bestehenden Regelungen für das Ausland von der Änderungsverordnung unberührt. Es gelten somit auch die existierenden Ausnahmeregelungen für Luxemburg weiter.

Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
12.10.2020

Speyer / Gesundheit

Oberbürgermeisterin begrüßt Pandemie-Stufenplan des Landes Rheinland-Pfalz

Lokales Pandemiebekämpfungskonzept der Stadt bleibt weiter in Kraft

Am Montag, 28. September, 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz einen präventiven Stufenplan bei steigenden Infektionszahlen veröffentlicht. Diesem liegt ein Ampelsystem zu Grunde, welches den Gebietskörperschaften je nach Höhe der Sieben-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen unterschiedlich weiterreichende Maßnahmen empfiehlt. Die Stadt Speyer hat ihrerseits bereits am 28. August 2020 ein lokales Pandemiebekämpfungskonzept veröffentlicht, welches sich ebenso auf ein Ampelsystem stützt. 

Künftig werden die beiden Konzepte parallel existieren und genutzt werden. Während die Stufe Gelb in beiden Konzepten deckungsgleich ist, sind die vom Land empfohlenen Maßnahmen in den Stufen Orange und Rot etwas milder, als die im Konzept der Stadt Speyer aufgeführten. Allerdings – und das wurde bereits bei der Vorstellung deutlich gemacht – ist das Speyerer Konzept nicht starr, das heißt die Maßnahmen treten bei Überschreitung der definierten Grenzwerte nicht automatisch in Kraft.

„Wir werden, sollte sich die Infektionslage verschärfen und die definierten Schwellenwerte überschritten werden, umgehend den städtischen Verwaltungsstab einberufen. Dieser wird beide Konzepte heranziehen, diese miteinander abgleichen und einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, welche der vordefinierten Maßnahmen tatsächlich mittels einer Allgemeinverfügung umgesetzt werden“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns war es sehr wichtig, frühzeitig ein in Ruhe erarbeitetes und wohl überlegtes Konzept zu haben, auf das wir, sollte sich die Lage in Speyer schnell ändern, zurückgreifen können. Dass nun auch das Land eine ähnliche Handlungsempfehlung für die Städte und Kreise erarbeitet hat, ist ein gutes und richtiges Zeichen, welches uns in unserer Arbeit bestätigt“, so Seiler weiter.

v.l.: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, ehemaliger Stadtfeuerwehrinspekteur Michael Hopp, Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann.

Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann, der maßgeblich an der Entwicklung des städtischen Konzeptes beteiligt war und die beiden Stufenpläne in dieser Woche intensiv geprüft und miteinander verglichen hat, ergänzt und appelliert an die Speyerer*innen: „Zu Beginn der kalten Jahreszeit bereiten wir uns in der Verwaltung und der Gefahrenabwehr intensiv auf die Möglichkeit von steigenden Infektionszahlen und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Veränderungen werden von uns täglich beobachtet und bewertet. Ob es in Speyer zu einer Überschreitung von Grenzwerten kommt, liegt weitestgehend in den Händen unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir alle dürfen jetzt nicht müde werden uns an Hygienemaßnahmen und die AHA-Regel zu halten. Dann kann es uns gemeinsam gelingen, Einschränkungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Stufenplan des Landes sind auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz zu finden (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/rheinland-pfalz-fuehrt-corona-warn-und-aktionsplan-rlp-ein-und-appelliert-an-bevoelkerung-wir-brau-1/). Das lokale Corona-Bekämpfungskonzept der Stadt Speyer kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox eingesehen werden.

Coronafallzahlen, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Donnerstag, 24.09.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 159 (+ 2)
Davon bereits genesen: 142
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 92
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 10

Stand: 24.09.2020, 15:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
25.09.2020

Stadtnotizen

Gastronomisches Angebot im Domgarten verlängert

Um die Speyerer Schausteller*innen in dieser coronabedingt schwierigen Zeit weiterhin zu unterstützen, wird das gastronomische Angebot im Domgarten erneut um drei Wochen verlängert, und zwar bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober 2020.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
25.09.2020

Verkehrsnotizen

Mathäus-Hotz-Straße gesperrt

Aufgrund von Kranarbeiten am Gebäude der Postgalerie wird die Mathäus-Hotz-Straße am 06. und 07. Oktober 2020 für den Individualverkehr komplett gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet. Die Zufahrt zur Tiefgarage am Klipfelstor bleibt frei.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
25.09.2020

Baumpflege und Baumfällung in der Straße Am Wasserturm

Aufgrund von Baumpflege- und Baumfällarbeiten ist am Dienstag, 29. September und Mittwoch, 30. September 2020 zwischen 8.00 und 16.00 Uhr eine Vollsperrung der Straße Am Wasserturm erforderlich. Anwohner*innen können die Straße trotz Sperrung zu Fuß begehen. Der Verkehr für die Eichendorffstraße ist von der Sperrung nicht betroffen.

Die Abteilung Stadtgrün wird an den genannten Tagen umfassende Baumpflegearbeiten an 35 Jungbäumen verschiedener Gattungen in der Straße Am Wasserturm durchführen. Die Arbeiten sind aufgrund der besonderen Lokalisation der Bäume erforderlich. In den ersten Jahren nach der Pflanzung wachsen Bäume sehr schnell. Jeder neu gepflanzte Straßenbaum verhält sich in seiner Jugendphase wie ein einzelner Baum in der freien Landschaft. Dabei baut er eine stabile Krone auf und erobert den ihm zur Verfügung stehenden Raum bereits in Höhe des Kronenansatzes. Er hat am Standort Straße keinen Grund schnell in die Höhe zu wachsen und die unteren Äste abzuwerfen, wie es in einem dichten Waldbestand erforderlich wäre. Deshalb ist es wichtig, die Jugendphase gezielt zum Aufbau einer stabilen Krone zu nutzen und gleichzeitig das im Straßenraum geforderte Lichtraumprofil zu erreichen. Der Baum wird deshalb durch geeignete Schnittmaßnahmen zum Höhenwachstum angeregt. Außerdem wird eine abgestorbene Baumhasel gefällt.

Stadtverwaltung Speyer
25.09.2020

Glasfaserverlegung in der Auestraße wird fortgesetzt

In den nächsten Wochen sind in der Auestraße zwei Bautrupps für den Glasfaserausbau in Aktion. Aus Richtung Franz-Kirrmeier-Straße kommend arbeitet sich die eine Kolonne im rechten Fahrradweg vom Abzweig An der Hofweide Richtung Westen vorwärts. Die zweite beginnt an der Einmündung Zum Schlangenwühl und bewegt sich im linken Fahrradweg Richtung Wormser Landstraße. Für die Bautätigkeit ist eine Fahrbahn gesperrt. Da in kurzen Abschnitten gearbeitet wird, ist die Passage der Engstellen im Begegnungsverkehr möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Auch in der Straße Altspeyerer Weide beginnt die Verlegung der Leitungen in den kommenden Tagen.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
25.09.2020

Coronafallzahlen, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen vom Montag (21.09.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 154 (+ 1)
Davon bereits genesen: 142
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 55
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 10

Stand: 21.09.2020, 15:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
22.09.2020

Aufklärung über Ausnahmeregelung in Bezug auf Mund-Nasen-Bedeckung

Bild eines Attest… derer gibt es aber viele und in verschiedenen Gestaltungen und Formaten.

Gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Bürger*innen dazu verpflichtet, im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen MNS tragen können und denen daher ein ärztliches Attest ausgestellt wurde. Dieser Umstand sollte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zufolge ins Bewusstsein der Menschen rücken. „In letzter Zeit häufen sich Berichte von Speyer*innen, die aufgrund des Fehlens einer Mund-Nasen-Bedeckung angefeindet werden, was sehr bedauerlich ist“, so die Oberbürgermeisterin. Sie fordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für diejenigen, denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen wie Atemwegserkrankungen oder Gehörlosigkeit nicht möglich ist, Mund und Nase zu bedecken.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
22.09.2020

Anmerkung der Redaktion

Auch wir besitzen ein gültiges Attest das uns vom tragen einer Alltagsmaske befreit. Dadurch können wir mitreden und stellten selbst schon öfters einmal Unverständnis und oft sogar Unfreundlichkeit fest.

Die absolute Höhe der Unfreundlichkeit stellt hier der Tabak- und Zeitschriftenladen Dürninger im Kaufland Speyer (Auestraße 22, 67346 Speyer) dar.

Dort steht man 7 Minuten hinter der Kundin an die vor einem dran ist, wird dann nachdem man endlich an der Reihe ist angeblafft mit den Worten „Wo ist ihre Maske?“. Auf die Antwort das man ein Attest habe und lediglich eine Schachtel Zigaretten kaufen wolle heißt es kurz und knapp „Ohne Maske bediene ich sie hier nicht!“.

Zum Glück gibt es genügen Geschäfte mit gleichem Sortiment die einen als Kunden schätzen und sich über Umsatz freuen.

Sollten sie ähnliche Erfahrung mit einer Maskenbefreiung gemacht haben würden wir uns freuen wenn sie uns diese mitteilen.

  • Email: 24newsspeyer@web.de
  • Whatsapp: 017647709206

Speyer 24/7 News
22.09.2020

Stadtnotizen

Speyerer Vätertreffen starten wieder

Am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 20 Uhr ist es endlich wieder soweit: Väter aus Speyer sind herzlich eingeladen, ohne Anmeldung und in lockerer Atmosphäre, am Treffen der Frühen Hilfen teilzunehmen.

Das Treffen findet fortan wieder monatlich unter der Leitung von Michael Lorek und Roman Valdenaire – beide zweifache Väter aus Speyer – jeweils am zweiten Donnerstag im Monat im Flaming Star im Pfalzgraf (Gilgenstraße 26b) statt.

Für Rückfragen stehen die Frühen Hilfen unter 0 62 32 – 14 29 24 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
22.09.2020

Einen Blick hinter die Kulissen wagen / Zweiter Speyerer Abendbummel

Die Speyerer Innenstadt (Maximillianstraße) am Abend
Foto: Jens Hollerith

Nach dem großen Erfolg des ersten Speyerer Abendbummels im vergangen Jahr, haben Interessierte am Dienstag, 13. Oktober 2020, ein weiteres Mal die Gelegenheit, den Speyerer Einzelhandel von einer ganz anderen Seite kennenzulernen und einen informativen und unterhaltsamen Abend zu erleben. Im Rahmen des Veranstaltungsformats der städtischen Wirtschaftsförderung werden ausgewählte Einzelhändler*innen einen Blick hinter die Kulissen ihrer Geschäfte erlauben und zeigen, was sie zu bieten haben – spannende Hintergrundinfos garantiert. 

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wird die Teilnehmer*innen am 13. Oktober 2020, 18 Uhr, auf dem Geschirrplätzel begrüßen und anschließend mit ihnen die teilnehmenden, zur Zeit noch geheimen, Geschäfte in der Innenstadt besuchen.

In Zeiten nicht nachlassender Konkurrenz durch den Online-Handel, präsentieren die Einzelhändler*innen im Rahmen dieses Veranstaltungsformats der Kundschaft das eigene Angebot vor Ort auf eine völlig neue Art und Weise und unterstreichen dabei, wie wichtig es ist, den stationären Einzelhandel zu unterstützen.

Wer sich überraschen lassen möchte, kann sich ab sofort bei Heidi Jester, Stadthaus, Zimmer 104, verbindlich zur Teilnahme anmelden und seine Eintrittskarte zum zweiten Speyerer Abendbummel abholen. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0 62 32 – 14 27 48 wird gebeten. Aufgrund der coronabedingt geltenden Einschränkungen können in diesem Jahr maximal 24 Teilnehmer*innen mit von der Partie sein. Schnell sein lohnt sich also!

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Jens Hollerith
22.09.2020

Stadtverwaltung Speyer stellt Weichen für die Zukunft – Dienstvereinbarung zur Modernisierung und Digitalisierung in Kraft getreten

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Personalratsvorsitzender Werner Ruffing beim Unterzeichnen der Dienstvereinbarung

Die Digitalisierung schreitet auch innerhalb der Stadtverwaltung Speyer immer weiter voran und Begriffe wie „E-Government“ und „Smart Services“ halten Einzug in den Verwaltungssprachgebrauch. Um den Prozess zu formalisieren und den Mitarbeiter*innen der Verwaltung einen verbindlichen Fahrplan an die Hand zu geben, wurde nun eine Dienstvereinbarung zur Modernisierung und Digitalisierung unterzeichnet.

„Die Digitalisierung stellt eine umfassende Verwaltungsmodernisierung dar, mit der viele Erwartungen, zum Teil aber auch Ängste oder Vorbehalte verbunden sind. Um in diesem Rahmen nicht nur die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, sondern auch die Belange der Belegschaft, wie zum Beispiel den Arbeits- und Gesundheitsschutz, im Auge zu behalten, habe ich gemeinsam mit dem Personalrat eine „Dienstvereinbarung zur Modernisierung und Digitalisierung in der Stadtverwaltung Speyer“ unterzeichnet“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Darin wird unter anderem die Beschäftigungssicherung und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen geregelt, eine innovationsfreundliche und wertschätzende Führungskultur gefördert und der korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten näher erläutert.

„Die gesetzliche Verpflichtung, die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung bis Ende 2022 auch digital bereitzustellen, stellt für die Stadtverwaltung und all ihre Beschäftigten eine große Herausforderung dar. Es ist gut und richtig, dass wir mit der Dienstvereinbarung nun ein verbindliches Dokument an der Hand haben und damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung gehen“, betont Sandra Selg, die als ehrenamtliche Beigeordnete seit Mai 2020 den Bereich „Digitales“ verantwortet. Auch für die internen Verwaltungsabläufe sei die Dienstvereinbarung enorm wichtig, da sie den formalen Rahmen dafür schaffe, sukzessive weiteren Mitarbeiter*innen der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, von zu Hause aus zu arbeiten, so Selg.

Die Dienstvereinbarung wurde am 27. August 2020 unterzeichnet und ist an diesem Tag in Kraft getreten.

Stadtverwaltung Speyer
22.09.2020

Verkehrsnotizen

Baumpflege- und Baumfällarbeiten entlang des Brucknerwegs

Aufgrund von Baumpflege- und Baumfällarbeiten ist am Dienstag, 6. Oktober 2020, zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, eine Vollsperrung des Brückenbereichs im Brucknerweg, inklusive der Brückenauf- und -abfahrt, erforderlich. Der Verkehr für die Lehárstraße ist von der Sperrung nicht betroffen. Die Zufahrt zum Restaurant Waldschlössel ist in dieser Zeit nur über Dudenhofen möglich.

Entlang des Brucknerwegs stehen 43 Stieleichen, die unter der Trockenheit der letzten zwei Jahre massiv gelitten haben. Den Grundstein hierfür legte das Jahr 2018, das nur rund 75 Prozent der normalen Regenmenge brachte. Seitdem gab es zwar einige Monate, die statistisch gesehen zu nass waren, das ändert jedoch nichts an der Grundproblematik, dass gerade im Frühjahr und Sommer, wo die Natur viel Wasser benötigt und auch mehr verdunstet, viel zu wenig Regen fällt. Dies war auch 2019 und 2020 der Fall, sodass weder Böden noch Grundwasser bislang auch nur annähernd die Chance hatten, sich zu erholen.

Durch diese Trockenheit wurden die Bäume am Brucknerweg stark geschwächt, sodass zwei Eichen abgestorben sind und an 41 Eichen einiges an Totholz vorhanden ist. Die Abteilung Stadtgrün wird daher am 6. Oktober umfassende Baumpflegearbeiten sowie die Fällung der zwei abgestorbenen Eichen durchführen.

Am Technik Museum gesperrt

Am Donnerstag, 24. September und Freitag, 25. September 2020 wird die Straße Am Technik Museum in Fahrtrichtung Industriestraße gesperrt. Im Nachgang zur umfangreichen Sanierung der Industriestraße werden an diesen Tagen noch einige Nacharbeiten ausgeführt. Die Umleitung erfolgt über die Geibstraße, Am Neuen Rheinhafen und die Heinkelstraße zur Industriestraße.

Parkplatz Stadthalle gesperrt

Wegen einer Veranstaltung ist der Parkplatz der Stadthalle am Montag, 28. September und Dienstag, 29. September 2020 ganztägig für den Individualverkehr gesperrt. Auch Jahres- und Monatsparkscheininhaber dürfen an diesen Tagen ihre Fahrzeuge nicht dort abstellen.

Otto-Mayer-Straße gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Otto-Mayer-Straße auf Höhe der Hausnummer 10 ab 28. September bis voraussichtlich 27. Oktober 2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
22.09.2020

Gesundheit / Corona-Virus (Covid 19)

Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Rheinland-Pfalz / Speyer – Am Mittwoch, 16. September 2020, tritt die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) in Kraft, die weitere, moderate Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt und einen verbindlichen Rahmen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten festlegt. Sie ersetzt die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

„Die steigende Zahl an Corona-Infektionen in Zusammenhang mit der Urlaubszeit und den Reiserückkehrer*innen hat uns gezeigt, wie wichtig es nach wie vor ist, die gängigen Hygieneregeln zu beachten. Gerade mit Blick auf den anstehenden Herbst und die damit einhergehende Erkältungssaison kann ich nur an die Bürger*innen appellieren, weiterhin Rücksicht aufeinander zu nehmen und gemeinsam an der Eindämmung des Virus zu arbeiten. Jede und jeder von uns kann seinen Teil dazu beitragen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung bringt ein paar moderate Lockerungen mit sich, die uns einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität bringen – allerdings ohne unsere hart erarbeiteten Erfolge zu gefährden“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich und bietet damit wieder mehr Möglichkeiten, insbesondere für Sport- und Kulturveranstaltungen. Im Außenbereich dürfen unter Einhaltung der Hygienerichtlinien demnach wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Sportveranstaltungen: Sind feste Tribünenkapazitäten vorhanden, können mit Hygienekonzept bis zu zehn Prozent der Plätze belegt werden.

Im Bereich des Einzelhandels darf demnach künftig pro fünf Quadratmeter Verkaufsfläche eine Kundin bzw. ein Kunde zugelassen werden und damit insgesamt doppelt so viele wie bisher.

Weihnachtsmärkte können auf Grundlage der 11. CoBeLVo durchgeführt werden, allerdings in abgewandelter Form – beispielsweise in einem abgegrenzten Areal („Weihnachtsdörfer“) oder indem die Buden der Schausteller*innen großräumig in der Stadt verteilt werden. Die Stadt Speyer prüft derzeit die Durchführung eines kleineren Weihnachtsmarktes im unteren Domgarten, weil dort mehr Schausteller*innen die Möglichkeit zur Teilnahme hätten, als das bei einer verstreuten Aufstellung durch die Stadt möglich wäre. Analog zu den Hygienevorgaben für die sogenannten „mobilen Freizeitparks“ sind dann Maßnahmen wie Einzäunung und Kontaktdatenerfassung notwendig.

Weiterhin ändern sich mit dem Ablauf des heutigen Tages die Regelungen zu kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen. Für Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, endet die kostenlose Testmöglichkeit. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Reiserückkehrer*innen aus Nicht-Risikogebieten demnach nur noch, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – wenn sie also Symptome haben oder durch ihren Beruf, beispielsweise im Gesundheitswesen, besonders gefährdet sind. Einreisende aus einem durch das Robert Koch-Instituts als solches klassifizierte Risikogebiet haben innerhalb von 72 Stunden nach Einreise weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test sowie auf einen Wiederholungstest fünf bis sieben Tage nach Ersttestung. Die Tests kann man beim Gesundheitsamt, an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

Die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte können unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/  eingesehen werden.

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden. Oder lesen sie Sie hier als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
17.09.2020

Politik / Corona-Pandemie

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Teststrategie und gemeinsame Regelungen für Bußgelder

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen. Aber wir haben das Geschehen noch unter Kontrolle. Trotzdem bietet die Entwicklung der Infektionszahlen bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz ein Anlass zur Sorge. Das Durchschnittsniveau ist einfach zu hoch. Wir stellen fest, dass Gründe für den Anstieg vor allem Urlaubsreisen, aber auch Veranstaltungen und Familienfeiern sind. Deswegen habe ich mich sehr stark dafür eingesetzt, dass wir gerade mit Blick auf den Herbst grundsätzliche Fragen künftig einheitlicher regeln. Dabei handeln wir nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen. Wir sorgen damit für mehr Klarheit in der Bevölkerung, für ein größeres Verständnis und mehr Akzeptanz. Das betrifft die Bußgelder, vor allem wenn die Sachverhalte länderübergreifend sind oder es vergleichbare Regelungen gibt. Und es betrifft eine abgestimmte und effektive Teststrategie sowie eine einheitliche Regelung der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Videokonferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt.

Die Landesregierung werde die jetzt beschlossenen einheitlichen Vorgaben, sowie die Entscheidungen in Bezug auf Brauchtum, wie Fastnacht oder Weihnachtsmärkte, Mitte September zur 11. Coronabekämpfungsverordnung vorstellen. „Wir werden sehr behutsam vorgehen. Einen Lockdown wollen wir verhindern, denn das wäre für unsere Kinder, die Gesellschaft und die Wirtschaft ein schwerer Schlag. Wir haben die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Das darf nicht gefährdet werden.“

Bußgelder und Maskenpflicht

„Die Einhaltung der AHA-Regeln bleibt das wichtigste Instrument im Kampf gegen Corona. Auch um die Menschen besser zu schützen, die sich an die Schutzmaßnahmen halten, werden wir Bußgelder erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Denn wo ein Einzelner nachlässig ist, schadet er allen.“ Eine einheitliche Untergrenze soll es bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel geben, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Bislang variiert die Höhe der Bußgelder in den Bundesländern von 10 bis zu 500 Euro. Künftig sollen mindestens 50 Euro fällig werden, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt getragen wird. Rheinland-Pfalz wird das unmittelbar umsetzen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr soll ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden. Damit das in Regional- und Fernverkehr möglich ist, wollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern Rahmenbedingungen dafür erarbeiten. „Das ist kein zahnloser Tiger. In Rheinland-Pfalz werden wir das mit einer Kontrollwoche, zusammen mit Polizei und Ordnungsämtern, deutlich zeigen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Einheitliche Teststrategie; Gezielte Testungen statt Massentests

Schule und Arbeitsplatz sollen möglichst effektiv überwacht werden, um einen Lockdown zu verhindern. Dabei seien ungezielte Testungen nicht sinnvoll und sollen auch vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten vermieden werden. Die gemeinsame Teststrategie wird so fortentwickelt, dass vorrangig Personen getestet werden, die in gefährdeten Bereichen wie Altenheimen oder Krankenhäusern arbeiten, Corona-typische Symptome aufweisen, oder unmittelbaren Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatten. „Gerade mit Blick auf die Erkältungszeit ab Herbst haben wir die Gesundheitsministerkonferenz und das Robert Koch Institut mit einer Weiterentwicklung der Teststrategie beauftragt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Kostenlose Corona-Tests für Urlauber bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten soll es ab dem 15. September 2020 nicht mehr geben. Dabei waren in Rheinland-Pfalz bei weniger als einem Prozent der Reiserückkehrer Corona-Infektionen festgestellt worden. „Damit verschwenden wir wichtige Ressourcen. Deutlich effektiver sind anlassbezogene und zielgerichtete Tests; insbesondere solche von Kontaktpersonen eines infizierten Menschen, um gezielt Infektionsketten zu unterbrechen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir lernen täglich mehr über das Virus und dessen Nachweisbarkeit. Deswegen haben wir Länder den Bund aufgefordert, einen Bericht über neue Testverfahren vorzulegen und eine Übersicht der vorhandenen Kapazitäten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Zunächst wird die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten aufrecht erhalten. Auch für diese ändert sich aber die bundesweite Teststrategie. Ab 1. Oktober müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben. Diese dauert grundsätzlich 14 Tage. Ein Test, um die Quarantäne zu verlassen ist frühestens ab dem 5. Tag möglich. „Viele Menschen sind zu Recht darüber empört, dass jemand bewusst in ein Risikogebiet fährt und sich bei der Rückkehr unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit freitesten lassen kann. Bund und Länder sind sich über eine rechtliche Klarstellung einig, dass es keine Entschädigung für die Quarantäne geben kann, wenn Menschen ohne triftigen Grund in Risikogebiete fahren. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, einen Vorschlag im Hinblick auf die entstehenden Kosten der Tests zu machen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Elektronische Einreiseanmeldung“ statt Zettelwirtschaft

Ferner bitten die Länder die Bundesregierung, frühzeitiger über die Einordnung von weiteren Ländern als Risikoländer zu informieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Verfahren der sogenannten Aussteigekarten von der Aufnahme bis zur Information an die zuständigen Gesundheitsämter zügig digitalisiert und damit vereinfacht und professionalisiert werden kann.

Zur besseren Kontrolle der bisherigen Papier-Aussteigekarten und zur Optimierung der Meldewege will der Bund eine „elektronische Einreiseanmeldung“ entwickeln, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren soll.  Dieses Verfahren soll den lokalen Gesundheitsämtern die Überwachung der Quarantäne-Verpflichtung von Einreisenden erleichtern.

Schulbetrieb

„Kinder haben ein Recht auf Bildung und Kinder brauchen Kinder. Deswegen sollen Schulschließungen und weitreichende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden. Daher werden wir große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. In Fällen, wo dies unvermeidbar ist, werden wir in Rheinland-Pfalz eine Notbetreuung einrichten, um Familien zu unterstützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Bund werde die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für gesetzlich Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für 5 zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für 10 zusätzliche Tage gewährt wird.

Großveranstaltungen

„In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt worden, die es ermöglichen, kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen unter entsprechenden Hygieneanforderungen durchzuführen. Leider haben wir jetzt wieder steigende Zahlen und daher ist für mich ganz klar; das ist nicht die Zeit, um Schutzmaßnahmen zu lockern“, so die Ministerpräsidentin. Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31.12.2020 nicht stattfinden. Abhängig vom Infektionsgeschehen sind jedoch größere Veranstaltungen auf Basis von mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten möglich.

Private Feiern

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass gerade Feiern im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Deshalb sollten diese Veranstaltungen bevorzugt im Freien abgehalten werden. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50 Metern zu gewährleisten. Für Rheinland-Pfalz bleibt es bei den bestehenden Regelungen. „Wir appellieren an die Vernunft der Menschen, wenn sie sich in den eigenen vier Wänden treffen“, so die Ministerpräsidentin.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Den öffentlichen Gesundheitsämtern kommt bei der Nachverfolgung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich auf die mit der Einhaltung von Quarantäneanordnungen, der Kontaktnachverfolgung und der Eindämmung von größeren Infektionsgeschehen verbundenen Aufgaben konzentrieren können. Ein wesentlicher Baustein für die Stärkung der Gesundheitsämter ist der vereinbarte Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Vor dem Hintergrund ist entscheidend, dass ein Pakt für den ÖGD abgestimmt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zeitnah umgesetzt wird. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz stehen bereits jetzt mehr als 1000 Freiwillige zur Verfügung, darunter mehr als 600 Landesbedienstete.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
28.08.2020

Coronafallzahlen Stadt Speyer

Corona – Fallzahlen

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 142 (+ 2)
Davon bereits genesen: 119
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 41
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 12

Stand: 26.08.2020, 15:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
27.08.2020