Speyer / Corona

Nachrückerliste: Impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren können sich melden

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass sich impfwillige Bürger*innen über 80 Jahren, die in Speyer wohnen und bisher noch keinen oder einen späten Impftermin erhalten haben, freiwillig auf eine im Impfzentrum geführte Nachrückerliste setzen lassen können. Diese kommt zum Einsatz, wenn am Ende eines Tages Impfdosen übrig sind, die aufgrund kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine nicht verimpft werden konnten. Die Personen auf der Nachrückerliste werden dann abtelefoniert und können noch am selben Tag geimpft werden.

„Seit Beginn der Impfungen verfahren wir auf diese Weise und haben so erreicht, dass im Impfzentrum Speyer bisher alle zur Verfügung stehenden Dosen auch tatsächlich verbraucht werden konnten. Wir impfen derzeit mit den Impfstoffen von Biontech und Astra Zeneca. Nur ersterer kommt für den Personenkreis über 80 Jahren in Frage und sollte daher zumindest im Moment noch primär für diesen verwendet werden, um möglichst schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen. Ich möchte die Bürger*innen über 80 Jahren, die bisher noch nicht geimpft wurden oder die noch keinen Impftermin erhalten haben, ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf die Liste setzen zu lassen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Neben dem Alter ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Personen, die sich auf die Nachrückerliste setzen lassen, mobil sind und innerhalb einer Stunde im Impfzentrum sein können. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument und wenn möglich auch der Impfpass.

Wer über die Nachrückerliste kontaktiert wird und so einen kurzfristigen Impftermin bekommt, erhält automatisch auch einen regulären Termin für die Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung im richtigen zeitlichen Abstand.

Speyerer Bürger*innen, die sich selbst oder einen impfwilligen Angehörigen auf die Nachrückerliste setzen lassen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de. Alternativ ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0 62 32 – 14 11 62 möglich.

Stadt Speyer
24.02.2021

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Deutsch-französische Taskforce will Pandemie gemeinsam eindämmen

„Ich bin überzeugt, wir können die Pandemie in unserem grenzüberschreitend vernetzten Lebensraum nur gemeinsam eindämmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der ersten Videokonferenz der deutsch-französischen Taskforce. Hauptthema dort waren die hohen Infektionszahlen im Département Moselle. Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und die Bundesregierung stehen in einem wöchentlichen Austausch mit dem Nachbarland Frankreich.

Die Partner wollen den rheinland-pfälzischen Entwurf für eine Grundsatzvereinbarung schnellstmöglich zur Unterschriftsreife bringen. Inhaltlich geht es um den effektiven Schutz der Bevölkerung durch Tests und vergleichbare Maßnahmen, die vor Ort zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen werden können. Dazu zählen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie ein zeitlich befristeter Lockdown. Die aktuellen französischen Maßnahmen sollen kurzfristig auch den nationalen Ebenen in Berlin und Paris für die weiteren Beratungen vorgelegt werden.

Die Sitzung wurde geleitet von Clément Beaune, Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten im französischen Außenministerium und Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren neben Ministerpräsidentin Malu Dreyer der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans, Jean Rottner – als Präsident der Region Grand Est, die Präfektin Josiane Chevalier sowie der französische Gesundheitsminister Olivier Véran und Staatssekretär Thomas Steffen vom Bundesministerium für Gesundheit. Darüber hinaus waren auch die Innenministerien von Deutschland und Frankreich vertreten, unter anderen mit Staatssekretär Hans-Georg Engelke, Bundesministerium des Innern und für Heimat.

„Wir sind überzeugt, dass wir es schaffen, gemeinsam mit unseren französischen Freunden alles daranzusetzen, dem Virus und der Ausbreitung von gefährlichen Mutationen Einhalt zu gebieten. Der von Rheinland-Pfalz vorgelegte Entwurf einer Grundsatzvereinbarung bietet hierbei eine gute Basis für die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite und den gerade für uns Länder so wichtigen offenen Grenzen auf der anderen Seite. Wir arbeiten mit Hochdruck daran“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

„Lichtblicke“ für Veranstaltungsbranche: Gloria Kulturpalast Landau erhält rund 25.000 Euro Landeszuwendung

Die Veranstaltungsbranche hat durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Einschränkungen erfahren müssen. Um dem entgegenzuwirken hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit der Maßnahme Lichtblicke ein Programm aufgesetzt, dass den Veranstaltern im Kulturbereich unter die Arme greifen soll. Insgesamt 750.000 Euro stehen für die Maßnahme im Rahmen des 15,5 Millionen Euro umfassenden Landesprogramms „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ zur Verfügung. Zehn Projekte werden in einer ersten Förderrunde mit insgesamt 227.000 Euro von Landesseite unterstützt. Eines dieser Projekte ist die Veranstaltungsreihe „Gloria Reopening“ im Gloria Kulturpalast in Landau, die im Rahmen von „Lichtblicke“ mit 24.985 Euro gefördert wird. Kulturminister Konrad Wolf überreichte die Landeszuweisung in Landau.

„Besonders die Veranstaltungsbranche im Kulturbereich braucht unsere Unterstützung. Sie gehörte zu den ersten, die in der Corona-Pandemie die Türen schließen musste. Mit der Förderung von Veranstaltungen entstehen Auftrittsmöglichkeiten für Kulturschaffende aber auch Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft und die Clubs im Land“, so Kulturminister Konrad Wolf. „Genau das erreichen wir auch bei der Veranstaltungsreihe ‚Gloria Reopening‘ in Landau, die Künstlerinnen und Künstlern spartenübergreifend Auftrittsmöglichkeiten bietet. Wir haben Sehnsucht nach dem kulturellen Leben und freuen uns darauf, dass Kulturveranstalter wieder ihre Türen öffnen, ob digital, hybrid oder vielleicht in naher Zukunft auch wieder live.“

„Nach über einem Jahr Stillstand ist das Projekt „Lichtblicke“ der (!) Startschuss für die Wiedereröffnung. Wir können unseren Gästen endlich wieder ein abwechslungsreiches Programm bieten und auch die Neuerungen mit dem Umbau unserer Säle präsentieren“, so Peter Karl, Betreiber des Gloria Kulturpalast in Landau.

Das ehemalige Gloria-Kino in Landau in der Pfalz wurde 2011 in eine Kulturstätte, den Gloria Kulturpalast umgewandelt, der sich durch sein vielseitiges Kulturprogramm auszeichnet. Die im Rahmen von „Lichtblicke“ geförderte Veranstaltungsreihe Gloria „Reopening“ hat ein vielfältiges Programm mit Auftritten von Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Comedy, Theater und Zauberkunst im Angebot. Alle Veranstaltungen sind in einem hybriden Format, also live mit Publikum geplant. Sie werden aber auch als digitales Format aufgezeichnet. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass alle Künstlerinnen und Künstler oder deren Agenturen oder Produzenten einen Rheinland-Pfalz-Bezug haben.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur
24.02.2021

Hubig/Bätzing-Lichtenthäler/Wissing: 23 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz – Neue Vereinbarung zwischen Land und dem Bund zur Beruflichen Orientierung und Ausbildungsunterstützung

Was kommt nach der Schule? Ausbildung? Studium oder doch erst ein freiwilliges Soziales Jahr? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Jugendliche und ihre Eltern am Ende der Schullaufbahn. Bei diesen Entscheidungen zur Berufswahl werden sie unterstützt von ihren Schulen sowie der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsberaterinnen und -beratern von Kammern und weiteren Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.

In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat das Ministerium für Bildung und die Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beauftragt, eine Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung der Initiative „Bildungsketten“ zu unterzeichnen. Diese sieht vor, die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Berufsorientierung weiterzuentwickeln und eng zu verzahnen. Die Vereinbarung umfasst die Jahre 2021 bis 2026 und bildet die Grundlage für die Auszahlung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von rund 23 Millionen Euro. Weitere Unterzeichner sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits ein umfassendes und bundesweit beachtetes System der Beruflichen Orientierung. Es freut mich sehr, dass wir jetzt die Chance nutzen, dieses System in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern auf Bundes- und Landesebene weiterzuentwickeln. Dass wir zu den ersten Bundesländern gehören, die eine solche Vereinbarung unterzeichnen, unterstreicht, wie wichtig uns das Thema ist“, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, die die Verhandlungen geführt hatte.

Wirtschaftsminister Volker Wissing betonte: „Die Berufswahlentscheidung ist zentral für Jugendliche. Unser Ziel ist es, die duale Ausbildung zu stärken. Damit das gelingt, müssen junge Frauen und Männer wissen, welche Möglichkeiten es für sie gibt.“ Eines der Projekte, das dabei helfe, seien die Feriencamps in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Kammern. „Hier können Jugendliche angeleitet verschiedene Berufsfelder erkunden, sich praktisch in der Werkstatt ausprobieren und dabei ihre Talente entdecken“, so der Minister. Auch die Coaches für betriebliche Ausbildung oder die Ausbildungsbotschafter, die an Schulen gehen und als Jungmeister oder Gesellen den Jugendlichen sehr authentisch und praxisnah von der Ausbildung berichten, seien wichtige Projekte zur Stärkung der dualen Ausbildung. 

„Darüber hinaus“, so Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, „ist es gerade in Zeiten von Corona wichtig, die Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren.“ Sie verwies dabei beispielhaft auf ESF-Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. „Die Projekte bieten kurzfristige Unterstützung an, wenn ein Ausbildungsverhältnis gefährdet ist. Falls sich ein Abbruch trotzdem nicht vermeiden lässt, zielen die Angebote darauf ab, die jungen Menschen möglichst rasch wieder in das duale Ausbildungssystem zu integrieren und ihnen so zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu verhelfen“.

Weitere Projekte zielen darauf ab, junge Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund bei der Ausbildung und Berufswahl zu unterstützen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „2P plus“, das Kurse zur Beruflichen Orientierung und zum Spracherwerb von Jugendlichen mit Flucht- oder Migrationshintergrund beinhaltet. Die Kurse finden an Schulen statt und sind eng mit den anderen Maßnahmen verzahnt. Ebenso setzt sich die KAUSA Servicestelle Rheinland-Pfalz für eine höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund ein. An der Finanzierung der Servicestelle werden sich neben dem Bundesbildungsministerium künftig auch die Handwerkskammern sowie das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium beteiligen.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zur Unterstützung der Berufsorientierung von Jugendlichen an berufsbildenden Schulen sowie an Gymnasien.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium für Bildung
24.02.2021

Dreyer: Mehr Impfungen und vorsichtige Perspektiven für Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz beim Infektionsgeschehen große Fortschritte gemacht. Mein Dank dafür gilt allen Bürgern und Bürgerinnen, die dies durch ihr diszipliniertes Verhalten möglich gemacht haben. Die getroffenen Schutzmaßnahmen sind erfolgreich gewesen, aber ihre Wirkung lässt nun etwas nach, weil die Mutation stärker zum Tragen kommt. Nach dem deutlichen Rückgang der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen stagnieren die Zahlen nun, in einigen Bundesländern gehen sie auch wieder nach oben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates. „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst und den starken Wunsch nach Öffnungen, dafür habe ich auch großes Verständnis. Auf der anderen Seite steigt die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation und dafür treffe ich Vorsorge“, so die Ministerpräsidentin.

„Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Änderungsverordnung zum 1. März

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht einen Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag in Kraft. „Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Darüber hinaus nehmen wir Anpassungen an die Regelungen in unseren Nachbarbundesländern vor: Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Etliche Bundesländer hätten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.

Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung, dürfen sodann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterrichtin Blasinstrumenten bleiben untersagt.

„Wir erweitern im kleinen Rahmen auch unsere „Click&Collect“ Regelungen. Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wie im Saarland auch ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier seien Tickets im Voraus zu buchen. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden. „Wir werden diese Vorschläge heute dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann morgen im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfportal für Beschäftigte an Kindergärten und in der Kindertagespflege, an Grund- und Förderschulen ab Samstag geöffnet

Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir haben die Grundschulen im Wechselunterricht geöffnet und unsere Kitas im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf verzeichnen einen Anstieg der Betreuungszahl, deswegen werden wir ab Samstag, den 27. Februar das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung für sie öffnen. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Neu priorisiert sind

  • 40.000 Erzieher und Erzieherinnen sowie Kindertagesväter und -mütter sowie weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
  • 6.000 Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen,
  • 12.000 Grundschullehrer und -lehrerinnen sowie weitere Beschäftigte an den Grundschulen.

Hinzu kommen unter anderen noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium wird eine detaillierte Liste dazu vorlegen:

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
  • Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ leisten.

Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.

Fast alle Zweitimpfungen in Altenheimen diese Woche erreicht

Insgesamt stehe Rheinland-Pfalz beim Impfen im Ländervergleich weiterhin sehr gut da: „Stand gestern, dem 22. Februar, wurden in Rheinland-Pfalz 312.869 Impfungen verabreicht, davon 180.953 Erstimpfungen und 131.916 Zweitimpfungen“, so Malu Dreyer. Besonders erfreulich sei es, dass noch in dieser Woche alle Zweitimpfungen durch die mobilen Impfteams in den Altenpflegeeinrichtungen abgeschlossen würden. Daran anschließend starte der zweite Durchgang von Erstimpfungen für die Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen die in der ersten Runde noch nicht impfbereit oder impffähig waren. „Das ist ein riesiger Erfolg beim Schutz der besonders vulnerablen Gruppen“, so die Ministerpräsidentin.

Erstimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern von Betreuten Wohngruppen in Trägerverantwortung sowie von Tagespflegeeinrichtungen starten ab dem 1. März. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuten Wohngruppen (Pflege-Wohngemeinschaften) sowie den Tagespflegeeinrichtungen erhielten bis spätesten Ende April ein Impfangebot.

„Impfen bleibt der Schlüssel zum Ende der Pandemie. Corona verlangt uns immer noch viel zu viel ab. Unsere Fortschritte können sich sehen lassen. Es liegt an uns, dass wir diese nicht verspielen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch weiterhin an einem Strang ziehen, um dieses Virus zu besiegen und endlich wieder in ein normales Leben zurückzufinden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Milliardenhöhe zur Unterstützung in Corona-Krise

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Pandemie erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vielfältige steuerliche Hilfen. „Im Jahr 2020 haben die rheinland-pfälzischen Finanzämter insgesamt im Bereich der steuerlichen Hilfsmaßnahmen mehr als 213.800 Fälle bearbeitet. Dies entspricht einer kurzfristigen Liquiditätshilfe für die betroffenen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von insgesamt knapp 2,3 Milliarden Euro“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz.

Die Finanzverwaltung hat schnell auf die Corona-Krise reagiert und viele der steuerlichen Hilfsmaßnahmen bereits im März 2020 implementiert. Im Bereich der Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen wurden im Jahr 2020 mehr als 154.400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 971 Millionen Euro bearbeitet. Außerdem wurden von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern rund 11.500 Anträge auf Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung mit einem Volumen von rund 147,7 Millionen Euro bewilligt. Auch in Form von Steuerstundungen werden die rheinland-pfälzischen Unternehmen unterstützt. Von Mitte März bis Ende Dezember wurden in 40.945 Fällen rund 609,3 Millionen Euro gestundet.

„Die Zahlen für das Jahr 2020 zeigen, dass die steuerlichen Hilfsmaßnahmen gut angenommen werden und einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern“, so Ahnen weiter.

Anfang Dezember haben Bund und Länder vereinbart, die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise zu verlängern. Die Verlängerung sieht unter anderem vor, dass auch über den Jahreswechsel hinaus die von der Corona-Krise finanziell nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen bei einer Antragstellung bis zum 31.03.2021 für die bis dahin fällig werdenden Steuern Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen und Vollstreckungsaufschüben bis zum 31.12.2021 im vereinfachten Verfahren erhalten können.

Die Finanzämter werden somit wie bisher bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen und auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen verzichten.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium der Finanzen
24.02.2021

Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler begrüßen Beschluss zur Änderung der Impfverordnung

Die Bundesregierung wird die Impfverordnung ändern und damit Erzieherinnen und Erzieher, die übrigen Beschäftigten in der Kindertagespflege sowie die Lehrerinnen und Lehrer und weitere Beschäftigte in den Grundschulen in der Impfreihenfolge priorisieren.

„Da es besonders in Kitas und Grundschulen schwierig ist, die Abstandsregeln einzuhalten und es auch nicht möglich ist, durchgehend Masken zu tragen, begrüßen wir es sehr, dass der Bund dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz gefolgt ist“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nach dem entsprechenden Beschluss der heutigen Gesundheits­ministerkonferenz.

Das Land werde nun den Beschäftigten in Kitas und Grundschulen zeitnah ein Impfangebot machen. Einzelheiten dazu wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einem Pressestatement morgen nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates erläutern.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Rheinland-pfälzische Initiative für mehr Testungen, Screening und Sequenzierung im Grenzraum Grand Est

Mehr Zusammenarbeit statt Grenzen schließen

„Unsere Grenzregionen sind eng miteinander vernetzt und sollen es auch in Zeiten der gemeinsamen Pandemiebekämpfung bleiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wollen die Partner in der Großregion in einem Memorandum of Understanding gemeinsame Strategien zum Testen und zum Schutz der Bevölkerung vereinbaren. Dies wurde Donnerstagabend auf dem Gipfel der Großregion zwischen den Exekutiven der Region Grand Est, Luxemburgs, der Wallonie, Ostbelgiens sowie des Saarlands und von Rheinland-Pfalz vereinbart. 

„Wir wollen das Infektionsgeschehen eindämmen, aber auch die Grenzen offen halten“, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich. „Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist Teil des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens in einem gemeinsamen Lebensraum. Für mich ist klar: Wir wollen eine europäische Lösung im Umgang mit Pandemie-Hotspots. Es müssen jeweils vor Ort Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden, unabhängig davon, ob ein Hotspot im Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen – wie im letzten Jahr in Gütersloh – oder in unserem Nachbarland Frankreich im Departement Moselle entsteht.“

Rheinland-Pfalz hat ein Memorandum of Understanding entworfen, in dem sich die Partner in der Großregion auf Eckpunkte eines abgestimmten und gleichgerichteten Vorgehens beim Testen und beim Screening verständigen. Beim gestrigen Treffen der Gipfelpartner wurde der Text begrüßt und wird nun finalisiert.

Drei Sprachen, vier Länder, fünf Regionen und 11,4 Millionen Menschen, das ist die Großregion. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 64.400 km² und bietet den Rahmen für dauerhafte politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Beziehungen.

Sie besteht aus:

Deutschland: Saarland und Rheinland-Pfalz

Frankreich: Lothringen in der Region Grand Est

Luxemburg

Belgien: Wallonie, Fédération Wallonie-Bruxelles und die Deutschsprachige Gemeinschaft

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Für lebendige Innenstädte – Landesregierung startet Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“

Mit dem Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ will die Landesregierung die Kommunen unterstützen. Lockdown und Strukturwandel machen den Innenstädten zu schaffen. Die Landesregierung setzt deswegen auf neue und innovative Ideen, um die Stadtentwicklung voranzubringen. Mit neuen Förderprogrammen ist es jetzt möglich Pop-Up-Stores, Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen. Die teilnehmenden Städte können individuelle Maßnahmen entwickeln und haben damit mehr Spielraum, als bei der klassischen Städtebauförderung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz stellten heute gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin und den Oberbürgermeistern der fünf Oberzentren Ludwigshafen, Mainz, Kaiserslautern, Koblenz und Trier die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung vor.

„Der Strukturwandel in unseren Städten hat schon lange vor Corona begonnen, er wird durch die Pandemie allerdings in vielen Bereichen beschleunigt. Große Kaufhausflächen werden in den Innenstädten aufgegeben, der Bedarf an Büroräumen geht zurück und die lokalen Einzelhändler sind in einer schwierigen Lage. Gleichzeitig haben die Menschen neue Anforderungen an eine lebendige Stadt mit einem Mix aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Grünflächen und neuen digitalen Ideen. Moderne Stadtentwicklung hat also ganz viele Facetten. Als verlässlicher Partner steht die Landesregierung den Kommunen bei einer attraktiven, bürgernahen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung zur Seite“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des Modellvorhabens, das zunächst auf die fünf Oberzentren beschränkt ist. Die klassische Städtebauförderung sei dabei ein wichtiges Instrument, sie konzentriere sich jedoch in der Regel auf bauliche Maßnahmen. Mit dem neuen Programm sei es möglich, bisher nicht förderfähige Projekte wie beispielsweise Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen.

„Der Landesregierung und mir persönlich liegt die Entwicklung der Innenstädte sehr am Herzen. Sie sind nicht nur wichtige Orte der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, sondern das Gesicht unserer Städte. Sie prägen den Charakter eines Ortes und sind die Zentren des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Innenstädte sind wichtige soziale Treffpunkte und Standort vieler Kultureinrichtungen, sie machen nicht zuletzt einen wichtigen Teil der Wirtschaftskraft aus und bieten vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen guten Arbeitsplatz“, betonte die Ministerpräsidentin. Sie sei sich sicher, dass die Kombination von bewährter Städtebauförderung und innovativen Projekten neuen Schwung in die Stadtentwicklung bringe.

„Das Modellvorhaben gibt bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Zugleich soll den Innenstädten dadurch kurzfristig unter die Arme gegriffen und Hilfe zur Seite gestellt werden“, so der Innenminister. Das Modellvorhaben verstehe sich als Plattform für flankierende, ergänzende oder begleitende Maßnahmen zu den bewährten Städtebauförderungsprogrammen. „Den Oberzentren stehen in den Jahren 2021 und 2022 in einem ersten Schritt insgesamt 2,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Maßnahmen in einem vorhandenen oder geplanten Städtebaufördergebiet liegen oder ein funktionaler Zusammenhang zu einem Gebiet der Städtebauförderung besteht. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent“, erläuterte Lewentz.

Beide zeigten sich überzeugt von der großen Chance, so mehr Vielfalt in die Innenstädte zu bringen. Es gebe einen Bedarf für mehr Einzelhandels- und Gastronomieangebote. Zudem bedürfe es eines breiteren Angebots für mehr Wohnen, Stadtgrün, Freizeit-, Kultur- und Bildungsrichtungen. „Wir sind der festen Auffassung, dass wir gestärkt aus der Krise hervorgehen können, wenn es uns gelingt, unsere Innenstädte für die Zukunft stark zu machen. Wichtig ist uns, dass das Förderangebot bereitsteht, wenn die Lockerungen wieder Leben in den Innenstädten ermöglichen. Das Modellvorhaben versteht sich daher auch als Hilfe im Neustart“, sagten Dreyer und Lewentz.

Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2022/2023 ist die Ausweitung der Förderung auf die Mittelzentren geplant. Voraussetzung ist ein entsprechender Haushaltsbeschluss des Landtags.

„Innenstädte sind das Herz des urbanen Lebens und der Kristallisationsraum unserer Gesellschaft, sie sind der kulturelle und wirtschaftliche Mittelpunkt jeder Stadt. Die Corona-Krise trifft diese Zentren besonders hart. Dank der Förderung des Landes können wir dem Strukturwandel mit weiteren gezielten Maßnahmen entgegenwirken und die Innenstädte stärken und beleben. Städte haben sich bisher immer wieder neu erfunden und auch nach der Pandemie werden wir, auch dank des Modellvorhabens „Innenstadt-Impulse“, unsere Stadtzentren zukunftsfähig machen“, so der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling.

Die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zeigte sich dankbar, dass das Land das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ ins Leben gerufen hat und die Oberzentren in der ersten Runde davon profitieren können. „Unsere Innenstädte sind Herzkammern für soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben und Erleben. Durch das Modellvorhaben haben wir in Ludwigshafen die Chance, die Innenstadt trotz Strukturwandel weiterhin attraktiv für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, neue Wege für eine lebendige City zu gehen und eine Vision und Strategie für die Zukunft zu entwickeln. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen uns, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen und für eine Wiederbelebung zu sorgen, da die Innenstadt durch die Pandemie zusätzlich noch stärker in Mitleidenschaft gezogen worden ist.“

„Unsere Innenstädte drohen zu den großen Verlierern der Corona-Pandemie zu werden. Es bedarf einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Das Hilfsprogramm der Landesregierung ist daher ein wichtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt“, betonte der Oberbürgermeister von Kaiserslautern Klaus Weichel.

Das Geld des Landes wird entscheidend helfen, die Koblenzer Innenstadt nach dem Lockdown wieder zu neuem Leben zu erwecken. Im letzten Jahr waren wir mit unseren Kampagnen erfolgreich. Dieses Engagement brauchen Handel, Gastronomie und Hotellerie nun erneut dringend: für eine lebendige und abwechslungsreiche Vielfalt im Zentrum von Koblenz“, kommentierte der Oberbürgermeister von Koblenz, David Langner,das Modellvorhaben im Rahmen der Städtebauförderung.

Auch der Oberbürgermeister von Trier, Wolfram Leibe, zeigte sich überzeugt von den neuen Fördermöglichkeiten. „Ein Turbo für die Innenstadt, so ist das Impulsprogramm des Landes zu sehen. Es ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit für die Stadt-Gesellschaft. Als öffentliche Hand nehmen wir die Verantwortung wahr, die tollen Akteure in der Trierer City zu unterstützen und deren Initiativen oder Aktionen zusätzlich zu begleiten. Das Geld gibt uns als Stadt jetzt die Chance, den Innenstadt-Turbo einzulegen“, so der Oberbürgermeister.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Über eine Milliarde Euro an Darlehen und Zuschüssen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz

„Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren über eine Milliarde Euro an Darlehen und Zuschüssen in die soziale Wohnraumförderung geflossen. Damit sind wir entscheidende Schritte für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz gegangen“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen heute in Mainz am Tag vor der Bilanzveranstaltung zur bundesweiten Wohnraumoffensive.

Alleine in 2020 sei mit über 337 Millionen Euro das bislang höchste Zuschuss- und Kreditvolumen innerhalb eines Jahres für die soziale Wohnraumförderung bewilligt worden. Damit wurden insgesamt 2.848 Wohneinheiten gefördert. Besonders erfreulich sei es, dass mit 1.751 Wohneinheiten die höchste Zahl an bezahlbaren Mietwohnungen der letzten Jahrzehnte gefördert wurde. „Diese Zahlen sind der Erfolg unserer Programme zur sozialen Wohnraumförderung, die wir in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert haben. Es ist richtig, dass eine starke soziale Wohnraumförderung Kernstück unserer Wohnungspolitik ist und auch in Zukunft bleiben wird“, betonte Ahnen. Auch die Kooperationsvereinbarungen, die das Land mit bislang fünf Städten geschlossen habe, zeigten ihre Wirkung und haben dort den geförderten Wohnungsbau angekurbelt.

„Richtig ist auch, dass die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum nur im Zusammenwirken aller am Wohnungsmarkt beteiligten Akteure bewältigt werden kann. Deswegen haben wir im Jahr 2015 das landesweite Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen gegründet, das inzwischen von 22 Institutionen getragen wird. Alle Beteiligten haben sich mit ihren Ideen, Konzepten und Projekten eingebracht. Neben der sozialen Wohnraumförderung sind im Bündnis die Verfügbarkeit von Bauland und dessen Nutzbarmachung zentrale Handlungsfelder, um der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum effektiv und dauerhaft zu begegnen“, so die Ministerin weiter. Insbesondere in Regionen mit anhaltend hoher Wohnraumnachfrage sei es von entscheidender Bedeutung, dass genügend Flächen für die benötigten Wohnungsbauvorhaben entwickelt werden. Die kürzlich gestartete Baulandinitiative „Gut wohnen in der Region!“ werde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Zur Entwicklung von Grundstücken, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, habe sich das Instrument der Konzeptvergabe bewährt. „Konzeptvergaben, also die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach dem besten Nutzungskonzept und nicht nach dem höchsten Preis, sind ein wirksames Instrument, das den Kommunen zur Verfügung steht, wenn sie Baugrundstücke nach eigenen Kriterien sozial gerecht und nachhaltig veräußern oder in Erbpacht vergeben wollen“, sagte Ahnen. Das Land unterstütze Kommunen in einem Modellprojekt, die dieses Instrument nutzen. Insgesamt sieben Kommunen erhalten eine Förderung aus Mitteln des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ mit jeweils bis zu 25.000 Euro pro Verfahren. Ende des Jahres sollen diese Modellprojekte evaluiert werden.

„Neben der Bezahlbarkeit von Wohnen widmen wir uns in der Wohnungspolitik natürlich immer auch neuen und aktuellen Fragestellungen, zum Beispiel welche Auswirkungen das vermehrte Arbeiten im Homeoffice auf das Wohnumfeld hat. Hier erwarten wir die Ergebnisse einer Studie mit konkreten Handlungsempfehlungen für das zweite Halbjahr 2021“, ergänzte Ahnen.

Wichtiger Partner des Landes sind die Kommunen. Zwei aktuelle Beispiele zeigen, wie eine Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen funktionieren kann und wie mit unterschiedlichen Instrumenten mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

In Mainz wird auf dem „Heiligkreuz-Viertel“ ein neues Stadtquartier mit einer Sozialquote entwickelt. „Es ist für uns von großer Bedeutung, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote vereinbart wird. Denn damit wird die soziale Wohnraumförderung in den Fokus der Bauherren gerückt und es entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum. Im ‚Heiligkreuz-Viertel‘ haben wir bereits 243 bezahlbare Mietwohnungen mit ISB-Darlehen in Höhe von insgesamt rund 28,6 Millionen Euro und Tilgungszuschüssen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro gefördert. Weitere Förderungen in diesem Gebiet werden folgen“, sagte Ahnen. Aus Mitteln des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ wurden in diesem Gebiet auch Baugemeinschaften gefördert. Neben dem Engagement des Landes im Bereich der sozialen Wohnraumförderung werden auch innovative Ideen und Projekte gefördert. So wurden im Heiligkreuz-Viertel Baugemeinschaften mit Mitteln aus dem Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ unterstützt.

Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling freut sich über das große Engagement des Landes bei der Wohnraumförderung: „Mainz ist als Wohn- und Arbeitsort sehr beliebt und wächst stetig. Die größte Herausforderung der kommenden Jahre bleibt deshalb weiterhin die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten und das bedeutet bauen, bauen, bauen. Allein im Heilig-Kreuz-Viertel werden in den nächsten Jahren rund 2.000 neue Wohnungen entstehen, darunter ein großer Anteil öffentlich geförderter Wohnungen. Damit dies gelingt, brauchen wir starke Partner an unserer Seite. Ohne die deutliche Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz, wie beispielsweise über die Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus, hätte die Landeshauptstadt sich nicht auf diesen Weg machen können. Mithilfe der Landesförderung haben unsere Anstrengungen im Bereich des bezahlbaren Wohnens in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Schub erhalten. Seit dem Jahr 2014 steigt die Zahl der geförderten Wohnungen in Mainz kontinuierlich an. Als einzige Stadt im Rhein-Main-Gebiet ist uns hier die Trendwende gelungen.“

In Landau wurden mit Konzeptvergabeverfahren Grundstücke im öffentlichen Eigentum gezielt für mehr bezahlbaren Wohnraum nutzbar gemacht. „Wir unterstützen die Kommunen bei einer aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik. Die Stadt Landau zeigt mit dem Projekt ‚Wohnpark am Ebenberg‘ vorbildlich, wie mithilfe von Konzeptvergabeverfahren und finanzieller Unterstützung durch das Land eine Konversionsfläche nachhaltig entwickelt werden kann und neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht“, so die Ministerin.

„Mit dem Wohnpark Am Ebenberg ist ein attraktives und planerisch sehr gut gestaltetes Wohnquartier entstanden, dessen Entwicklung in vielen Dingen zukunftsweisend war“, betont Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Die Konzeptvergabe von Grundstücken gilt landes- und inzwischen auch bundesweit als vorbildlicher Weg der zukunftsfähigen Quartiersentwicklung und ist damit ein echtes Landauer Erfolgsmodell, auf das wir stolz sind“, so der Stadtchef. „Wir haben unsere Hausaufgaben zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bislang sehr gut gemacht und sind uns in Landau einig, dass dies auch weiter als Zukunftsaufgabe im Mittelpunkt der Anstrengungen von Politik und Verwaltung stehen muss.“

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium der Finanzen Foto: Speyer 24/7 News
24.02.2021

Ludwigshafen

Entwarnung nach Testergebnissen zu Corona-Mutation: Positives Testergebnis offenbar Einzelfall – Keine weiteren Beschränkungen: Allgemeinverfügung wird vorerst nicht erweitert

Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Corona-Tests bei den Bewohnern einer Sammelunterkunft in Ludwigshafen haben keine weiteren Infektionen angezeigt. Alle getesteten Personen sind nachweislich nicht erkrankt. Die Stadt Ludwigshafen wird daher heute darauf verzichten, die bestehende Allgemeinverfügung zu erweitern und die zunächst aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorgesehene Einschränkung des Bewegungsradius der Bevölkerung auf 15 Kilometer nicht in Kraft setzen. Das hat Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck in Abstimmung mit den Fachbehörden am späten Nachmittag entschieden.

Die Bewohner der Sammelunterkunft müssen dennoch als Kontaktperson ersten Grades weiter in der Einrichtung bleiben. Mit einer umfassenden Teststrategie wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Situation begleiten und dann entscheiden, wie lange die Absonderung aufrechterhalten werden muss.

„Das Ergebnis hat uns überrascht und erleichtert zugleich. Sehr wahrscheinlich haben wir es mit einem Einzelfall zu tun, so jedenfalls der momentane Stand der Dinge. Wir können deshalb im Sinne einer Abwägung der Rechtsgüter zunächst darauf verzichten, die Menschen in Ludwigshafen mit einer weiteren, schwerwiegenden Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu belasten. Selbstverständlich werden wir aber die Situation sehr eng und sorgsam begleiten“, so die OB. „Corona zwingt uns immer wieder zu schnellem Handeln, weil wir nur so die Gesundheit der Menschen schützen und die Ausbreitung des Virus stoppen können. Deswegen mussten wir gestern alle Schutzmaßnahmen in die Wege leiten. Wir waren vorbereitet. Ich bin froh, dass wir nun in diesem Fall vorsichtig Entwarnung geben können“, erklärte Steinruck. Die OB bedankt sich bei allen, die heute vor Ort die Testaktion unterstützt und begleitet haben.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen bereitet sich auf Landtagswahl vor: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Die Briefwahl zur rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 14. März startet in Ludwigshafen am kommenden Montag, 8. Februar 2021. Wahlberechtigte können dann online auf www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen. Wahlberechtigte können Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Das Wahlamt ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März 2021, ist das Wahlamt außerdem von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem heutigen Freitag, 5. Februar 2021, verteilt. Sie werden bis 21. Februar von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im ganzen Stadtgebiet zugestellt. Auf der Rückseite ist der Antrag zur Briefwahl abgedruckt. Wer bis 1. März keine Wahlberechtigung erhalten hat, der sollte sich telefonisch unter 0621 504-3830 oder per Mail briefwahl@ludwigshafen.de nach deren Verbleib erkundigen. Mögliche Rückläufer könnten durch schlechtbeschriftete Briefkästen begründet und problemlos nachgeliefert werden.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Stadt Landau
08.02.2021

Nach Nachweis einer Corona-Mutation verschärft Ludwigshafen die Allgemeinverfügung

Nachdem erstmals eine Infektion mit einer Coronavirus-Mutation in Ludwigshafen nachgewiesen worden ist, plant die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck kündigte an, die Begrenzung eines Bewegungsradius von 15 Kilometer für die Bewohner*innen im Stadtgebiet einzuführen. Die Einschränkung des Bewegungsradius sei eine vorsorgliche Gegenmaßnahme, um die potenzielle Ausbreitung einer hochansteckenden Virusmutation nach Möglichkeit schon von Beginn an zu unterbinden. Weiterhin soll die Quarantänepflicht für mit Corona-Mutationen Infizierte erst aufgehoben werden, wenn ein entsprechend negativer Test vorliegt. Für die verschärfte Allgemeinverfügung befindet sich die Stadtverwaltung noch in Abstimmung mit der Landesregierung.

Die Virus-Mutation war bei einem Mann festgestellt worden, der Bewohner einer sozialen Einrichtung ist. Wegen der entdeckten Infektion wird die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und jede dort untergebrachte Person auf Corona getestet. Der Infizierte hatte das Klinikum wegen Beschwerden aufgesucht, die asymptomatisch für Corona-Infektionen sind. Im Zuge eines Corona-Tests wurde eine Mutante des Virus nachgewiesen und der Mann stationär aufgenommen. Der Patient war bereits in der ersten Infektionswelle an Corona erkrankt.

„Wir müssen weiterhin konsequent handeln, um die Ausbreitung der Infektionen und deren Mutationen so gut wie möglich zu
unterbinden. Dabei sollen die zusätzlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer helfen“, betonte Steinruck. „Wir machen das nicht gerne, aber es ist notwendig. Ich appelliere nochmals an alle Bürger*innen die Hygienevorgaben zu beherzigen und die Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten. Nur so können wir den bestmöglichen Schutz für die Menschen in der Region erreichen“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

Impfzentrum arbeitet planmäßig – Kurzfristige Störung durch aktivierte Brandschutzwand behoben

Weil ein Impfling versehentlich den Schalter zur Brandschutzwand gedrückt hat, musste das Impfzentrum Ludwigshafen heute Nachmittag für eine knappe halbe Stunde schließen. Der Alarm konnte schnell wieder deaktiviert und die Brandschutzwand wieder hochgefahren werden. Die Stadtverwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass der Betrieb im Impfzentrum planmäßig verlief und verläuft und auch ausreichend Impfstoff vorhanden ist, so dass jede und jeder den vereinbarten Termin wahrnehmen kann. Alle im Impfzentrum Arbeitenden ist es ein großes Anliegen, dass der Betrieb störungsfrei verläuft.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Weitere Baulücke in der Innenstadt verschwindet

Die Abrissarbeiten in der Ludwigstraße 42 signalisieren den Beginn eines Neubauvorhabens, das eine über Jahrzehnte existierende Baulücke füllen wird: Die Baugemeinschaft Aydinli und Barisha wird das schmale Grundstück neu bebauen. Über Kontakte der W.E.G. konnten die Eigentümer das Grundstück erwerben und in Abstimmung mit der Stadt ein Bebauungskonzept entwickeln, das sich städtebaulich gut einpasst. 

„Beide Investoren haben bereits in der Zollhofstraße 11 ein ehemaliges Bürogebäude umgebaut und 2018 das RheinCity Hotel neu eröffnet. Sie haben damit bewiesen, wie man behutsam schwierige Objekte in der Innenstadt entwickeln kann“, freut sich Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck über diesen kleinen aber feinen Baustein der Entwicklung in der Ludwigstraße. Dieser trage dazu bei, neuen attraktiven Wohnraum in der City zu schaffen. Ziel der Baugemeinschaft ist es, dass die 12 Wohnungen, darunter eine rollstuhlgerechte Einheit, Ende 2022 bezugsfertig sind. Aydinli und Barisha möchten das Gebäude langfristig in ihrem Bestand halten.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Wie bunt ist eigentlich Ihr Haus?

Kostenlose Thermografie-Analyse von Häusern in der Gartenstadt mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Das Klimaschutzbüro der Stadt Ludwigshafen lädt zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Hausbesitzer*innen in der Gartenstadt ein, ihre Häuser von außen mit einer Thermografiekamera fotografieren zu lassen. Diese Thermografiekamera macht sonst nicht sichtbare Wärmeverluste am Gebäude erkennbar. Bei einem Online-Treffen am 3. März werden die Bilder der ausgewählten Wohnhäuser gemeinsam mit den Besitzer*innen besprochen. Dabei erklärt Energieberater Harms Geißler mögliche Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand und erläutert die Möglichkeiten und Grenzen der Thermografie.

Teilnehmen können Eigentümer*innen von ausschließlich ein- und zweigeschossigen Häusern in folgenden Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten in der Gartenstadt westlich der Leininger Straße und nördlich der Maudacher Straße: Dackenheimer Straße, Erpolzheimer Straße, Freinsheimer Straße, Friedelsheimer Straße, Königsbacher Straße, Mußbacher Straße, Ungsteiner Straße und Weisenheimer Straße.

Wer teilnehmen und die Frontansicht seines Hauses mit der Wärmebildkamera fotografieren lassen möchte, muss sich bis zum 15. Februar 2021 bei Klimaschutzkoordinatorin Ellen Schlomka anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-3454 oder per E-Mail unter Ellen.Schlomka@ludwigshafen.de. Der Online-Besprechungstermin ist am Mittwoch, 3. März um 18 Uhr und dauert etwa anderthalb Stunden. Für die Online-Besprechung benötigen die Teilnehmenden einen PC /Laptop mit Lautsprecher oder ein Smartphone. Über Mikrophon oder über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden alle weiteren Informationen zur Teilnahme. Das ganze Angebot ist kostenlos.

Wer darüber hinaus mehr über die Energiesparmöglichkeiten in seinem Haus wissen will, kann einen Termin für die kostenlose telefonische Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Ludwigshafen unter 0800  60 75 600 (kostenlos) vereinbaren. Auch ein Energie-Check zuhause ist möglich, dieser kostet dank einer Förderung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie nur 30 Euro.

Weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale finden sich unter www.energieberatung-rlp.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Digitalisierung – KommunalCampus qualifiziert künftig kommunale Beschäftigte

Stadt Ludwigshafen ist Gründungsmitglied der interkommunalen Weiterbildungsplattform

Die digitale Weiterbildungsplattform KommunalCampus bietet passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Künftig profitieren davon auch die Mitarbeiter*innen der Stadt Ludwigshafen. Grundlage dafür ist die Gründungs- und erste Generalversammlung der KommunalCampus e.G., die am 27. Januar 2021 in Heppenheim stattgefunden hat. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zeichnete als Gründungsmitglied für die Stadt Ludwigshafen und wurde in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die Mitgliedschaft bei KommunalCampus ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Personal- und Organisationsentwicklung und somit ein tragender Pfeiler, um die Herausforderungen des digitalen Wandels auch in der öffentlichen Verwaltung weiter gut zu bewältigen. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einen Digitalisierungsschub gemeistert, zum Beispiel elektronische Bescheide, digitale Dienstleistungen und Online-Terminvereinbarungen eingeführt. In der Plattform werden fortlaufend neue Bedarfe und Anforderungen aus der Praxis integriert. So entsteht ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsanbot, das mit zur Qualifizierung des Personals beiträgt. Das ist eine echte Investition in die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Bis Ende des Jahres erfolgt nun der weitere strategische, organisatorische, technische und inhaltliche Aufbau der Plattform. Der tatsächliche Startschuss für den Unterricht mit KommunalCampus ist für 2022 geplant.

„Wie wichtig funktionierende medienbruchfreie Prozesse in der digitalen Welt sind, hat die Corona-Pandemie verdeutlicht. Die rasant fortschreitende Digitalisierung ist nicht nur technisch ein großer Umbruch für die Gesellschaft, auch die Arbeitsweisen in den Verwaltungen ändern sich dadurch enorm“, erläutert Anne Niedecken, Leiterin des Bereichs Organisation und Verwaltungsentwicklung, und ergänzt: „Zudem legt das Online-Zugangsgesetz Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung fest. Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis Ende 2022 mehrere hundert Dienstleistungen digital anzubieten. Dass bisher Bürger*innen noch Papierformulare ausfüllen müssen, soll sich in den kommenden Jahren zunehmend ändern. Entsprechend müssen Mitarbeiter*innen geschult werden, um die neuen Technologien auch im Alltag gewinnbringend für sich und für die Bürger*innen einsetzen zu können.“

Mit der Unterzeichnung der Satzung für den KommunalCampus wurde nun die strukturelle und formale Basis für passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschaffen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen neben dem Verband Region Rhein-Neckar, der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN), dem Kreis Bergstraße auch die Städte Landau, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim und Worms.

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Landrat Christian Engelhardt, Kreis Bergstraße, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Stefan Dallinger, MRN. Der Vorstand wird durch einen Fachbeirat begleitet, dem die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim sowie die Hochschule für Polizei und Verwaltungen in Wiesbaden angehören, ebenso die Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Pfalz und Rhein-Neckar.

Der KommunalCampus ist hinsichtlich seiner Idee und Technik so ausgelegt, dass er als Modell bundesweit genutzt werden kann. Es gibt zudem Schnittstellen zu den Plattformen des eGOV-Campus, einem Projekt des IT-Planungsrates. Dadurch werden Synergien ermöglicht, um standardisierte Lernmodule zu entwickeln. Die Metropolregion Rhein-Neckar dient beim eGOV-Campus bereits als Innovations- und Erprobungsraum. Das Land Hessen fördert das länderübergreifende Projekt mit 250.000 Euro.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt initiiert Verteilung von kostenlosen Masken an Bedürftige

Sozialdezernentin Beate Steeg sagt Danke an Unterstützer und Spender

Auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg und mit Unterstützung von Unternehmen und durch Spendengelder kann die Stadt Ludwigshafen derzeit erste kostenlose Schutzmasken an bedürftige Menschen verteilen. „Mit der jüngsten Verordnung der Bundesregierung zum verschärften Lockdown wurde auch beschlossen, dass in Bus und Bahn, beim Einkaufen und in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ab sofort FFP2 oder OP-Masken für einen besseren Schutz vor dem Coronavirus getragen werden sollen. Wer keine medizinische Maske besitzt, kommt nicht weit. Das ist ein Problem für alle, die sich die Schutzmasken nicht leisten können. Für viele Menschen ist das aktuell eine riesige Herausforderung. Wir sind deswegen dankbar, dass das Land jetzt angekündigt hat, den Kommunen Masken zur Verfügung zu stellen. Ich habe bereits in den zurückliegenden Tagen viele Telefonate geführt, damit wir sofort helfen können. Auf unsere Initiative hin haben sich Firmen und Personen bereit erklärt, Bedürftige gemeinsam mit uns zu unterstützen“, berichtet Sozialdezernentin Beate Steeg, die in den vergangenen Tagen im Einsatz war und Spender und Einrichtungen zusammengeführt hat mit dem Ziel Schutzmasken schnellstmöglich auch Bedürftigen zugänglich zu machen.

„Wir freuen uns über eine Geldspende von 5.000 Euro von der GAG Ludwigshafen. Das Geld ging an die Ludwigshafener Tafel, die Masken direkt an die Menschen vor Ort ausgibt. Außerdem ging ein Betrag von 2.500 Euro aus einem unserer städtischen Spendenkonten, das sich vorwiegend aus Spenden der BASF speist, an die Suppenküche für Bedürftige. Auch dort werden selbstbesorgte Masken an die Besucher*innen der Suppenküche und der Rohrlachstube ausgegeben. Aus diesem städtischen Spendenkonto hat das Sozialdezernat weitere Masken besorgt und verteilt diese aktuell an die Bewohner*innen von Einweisungsgebieten, Asylunterkünften und an das sleep inn. Weiterhin spendet die Rochus Vital Apotheke im Globus 1.500 Masken. Davon gehen 500 Stück an das Haus St. Martin, 200 Stück an die Streetdocs und 800 Masken an die Essensausgabe beim Heinrich Pesch Haus. Ihnen allen einen herzlichen Dank dafür“, so Beate Steeg, die sich auf diesem Wege sehr für das Engagement aller bedanken möchte.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Corona-Impfung: Weitere Termine können erst bei Ankündigung der neuen Impfstoff-Lieferung vereinbart werden

Verwaltung bittet um Geduld

Aufgrund des aktuell knappen Corona-Impfstoffs werden von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz erst dann wieder Impftermine vereinbart, wenn neue Impflieferungen angekündigt werden. Erst dann erhalten Senior*innen auch wieder Terminbescheide. Das betrifft auch die Anmeldungen, die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung für Senior*innen online vorgenommen haben. Sobald wieder mehr Impfstoff zur Verfügung steht und das Land entsprechend mehr Termine vergeben kann, werden die registrierten Bürger*innen kontaktiert. Die Stadtverwaltung bittet daher um Geduld.

Im Zuge der bundesweiten Impfungen gegen das Corona-Virus hatte die Stadtverwaltung allen Senior*innen rund vier Wochen lang einen besonderen Service angeboten. Menschen, die zur priorisierten Impfgruppe (Personen über 80) gehören und die keinen Internetzugang haben, konnten sich telefonisch melden und von den Verwaltungsmitarbeiter*innen Hilfe bei der Anmeldung zum Impftermin in Anspruch nehmen. Im Telefonat wurden dann alle Fragen des Formulars zur Terminanmeldung im Impfzentrum besprochen und die Mitarbeiter*innen bemühten sich anschließend über die Terminplattform des Landes um einen Termin im Impfzentrum in der Walzmühle.

Die Stadt Ludwigshafen stellt nun aber diese Termin-Hotline als Service ein. Alle künftigen Termingesuche müssen Betroffene selbst über die Landes-Hotline oder die Internetseite des Landes vereinbaren. Alle Informationen zur zentralen Terminvergabestelle sind unter corona.rlp.de zu finden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt erstattet Kita-Beiträge

Eltern, deren Kinder wegen des seit 16. Dezember 2020 geltenden „Regelbetriebes bei dringendem Bedarf“ nicht in einer Kindertagesstätte betreut wurden, erhalten eine Beitragsrückerstattung von der Stadt. Dies hat der Stadtvorstand am 21. Januar 2021 beschlossen. Da der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz beitragsfrei ist, gilt die Regelung für Eltern, die seit 16. Dezember Beiträge für den Krippe- oder Hortbesuch gezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt nach Ende der coronabedingten Einschränkungen. Derzeit ist dies frühestens nach dem 14. Februar 2021. Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 wird die Erstattung deswegen Anfang März erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Einschränkungen verlängert werden sollten. Weitere Erstattungen erfolgen dann nach deren Ende. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass eine monatliche Erstattung wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Gelbe Säcke behelfsweise beim Entsorgungsbetrieb des WBL erhältlich

Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) sind ab sofort am Standort Kaiserwörthdamm Nummer 3/3a Gelbe Säcke erhältlich. Generell ist die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfall (LVP) Aufgabe der Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH, die von den Dualen Systemen Deutschlands dazu beauftragt wurde. Der verantwortliche Sammelbeauftragte ist auch für die Versorgung der Bürger*innen mit passenden Sammelbehältnissen wie die Gelbe Tonne oder Gelber Sack zuständig. Da die vorgesehenen Ausgabestellen für die Gelben Säcke wie die Ortsvorsteherbüros Nördliche und Südliche Innenstadt weggefallen sind, springt der WBL in die Bresche und stellt vorübergehend seine Infrastruktur zur Verfügung, um die Versorgung der Bürger*innen zu gewährleisten.

Bis auf Weiteres werden zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr für die Einwohner*innen der Stadtteile Mitte und Nord/Hemshof am Empfang des Entsorgungsbetriebs die Gelben Säcke ausgegeben. Die Ausgabe ist vorerst auf zwei Rollen pro Haushalt begrenzt. Darüber hinaus sollen die Bürger*innen auf Wunsch von Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH ihren Wohnsitz in den bezugsberechtigten Stadtteilen belegen können.

Für alle anderen Belange rund um LVP und die Gelbe Tonne ist allein Knettenbrech+Gurdulic verantwortlich und können
vom WBL nicht bearbeitet werden. Dazu hat das Mannheimer Unternehmen neben der E-Mailadresse lvp-lu@knettenbrech-gurdulic.de auch die Rufnummern 0800 101 58 61 und 0621 15041921 eingerichtet.

Der WBL bittet bei Abholung der gelben Säcke, die aktuellen Abstands- sowie Hygieneregeln einzuhalten sowie um Verständnis, dass es aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen zu Wartezeiten kommen kann.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Geschäft nach Verstößen gegen Corona-Regeln geschlossen

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Freitagnachmittag, 29. Januar 2021, ein Einzelhandelsgeschäft in Mitte wegen massiver Verstöße gegen Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie versiegelt. Während einer Kontrollfahrt bemerkten die Einsatzkräfte gegen 17.45 Uhr in dem Laden mehr als zehn Personen, die auf der kleinen Verkaufsfläche auf Stühlen saßen, sich dort unterhielten und teilweise Alkohol tranken. Im Gespräch mit dem KVD zeigte sich die Geschäftsinhaberin uneinsichtig und gab unter anderem an, die Corona-Regeln nicht zu kennen. Angesichts dessen war mit wiederholten Verstößen zu rechnen, sobald der KVD die Örtlichkeit verlassen würde. Nach Räumung des Geschäfts verschlossen die Einsatzkräfte die Eingänge und stellten die Schlüssel sicher.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen führt Allgemeinverfügung weiter

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen schreibt Ludwigshafen die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Pandemie unverändert um zwei weitere Wochen fort. Dies bedeutet, dass die geltenden Regelungen im Stadtgebiet wie beispielweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr bis 14. Februar 2021 einzuhalten sind.

„Wenngleich die Maßnahmen wie Maskenpflicht im Innenstadtbereich und nächtliche Ausgangsbeschränkungen mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte anscheinend Wirkung zeigen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Die positive Entwicklung der vergangenen Tage kann sich schnell wieder ändern. Nach wie vor ist die Lage in den Ludwigshafener Krankenhäusern angespannt und auch die Todesfallzahlen sind hoch. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hält die Stadt an den bisherigen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest. Wir werden nicht fahrlässig mit Menschenleben umgehen“, fügte Steinruck hinzu. Die zuletzt sinkenden Inzidenz-Werte könnten sich möglicherweise in zwei bis drei Wochen entlastend auf die Situation in den Krankenhäusern niederschlagen.

Info-Nummer 0621 5046000 am kommenden Wochenende geschaltet

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung werden auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de eingestellt, sobald diese vorliegen. Basis der Regelungen in der Allgemeinverordnung bildet die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO).

Anlässlich der Verlängerung der Allgemeinverfügung wird das Informationstelefon unter der Rufnummer 0621 504-6000 auch am kommenden Wochenende am Samstag, 30., und Sonntag, 31. Januar 2021, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erreichbar sein, um Bürger*innen bei Fragen zu Corona und den geltenden Regelungen weiterzuhelfen. Danach ist die Hotline wie gewohnt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr geschaltet.

Bisher rund 2.200 Erstimpfungen in der Walzmühle durchgeführt

In der Walzmühle erhielten bisher zirka 2.200 Menschen die erste Dosis der Impfung gegen das Coronavirus. Aufgrund des derzeitigen Engpasses beim Impfstoff werden erst wieder ab dem 17. Februar Termine für Erstimpfungen vergeben, während alle Zweitimpfungen möglich sind. In der kommenden Woche sind für Zweitimpfungen rund 160 bis 170 Termine pro Tag vergeben worden. In den Senioren- und Pflegeheimen bekamen deren Bewohner*innen und Beschäftigte etwa 2.000 Impfdosen verabreicht.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadtbibliothek / Volkshochschule

Onlinekurs „WordPress In fünf Minuten zur eigenen Webseite“

Die Stadtbibliothek bietet am Montag, 8. Februar 2021, 16 bis 18 Uhr, einen Online-Kurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“ an. Der Online-Kurs unter Leitung von Marco Teufel zeigt in einfachen Schritten den Grundaufbau eines WordPress-Systems und die Erstellung einer eigenen Webseite. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.

Onlinekurs der VHS: Macarons selber machen – Valentinstagsedition

Eine Neuauflage des Macaronskurses der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen gibt es am Samstag, 13. Februar 2021. Der Kurs findet online von 15 bis 19 Uhr statt. Dabei erfahren die Teilnehmenden alles Wissenswerte zur Herstellung von Macarons und können am Ende des Kurses erste eigene Ergebnisse vorweisen. Die Dozentin zeigt, wie man das bunte französische Gebäck selbst herstellt und mit verschiedenen Füllungen bestückt. Da am Tag danach Valentinstag ist, wird die Dozentin auch zeigen, wie man Macarons in Herzform backt. Die Dozentin befindet sich zum Kurszeitpunkt – ebenso wie die Teilnehmenden – in ihrer eigenen Küche und überträgt den Kurs von dort. Er findet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Registrierung auf der Lernplattform erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldung. Dort, auf der Lernplattform liegt die Einkaufsliste für die Teilnehmenden bereit. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro, zusätzlich fallen die Lebensmittelkosten an. An Technik wird ein Laptop oder Tablet mit guter Internetverbindung und Lautsprechern benötigt. Eine Kamera und ein Mikrofon sind bei diesem Kurs für den Austausch mit der Dozentin und den anderen Teilnehmenden sinnvoll. Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 0621 504-2238 entgegen oder online auf www.vhs-lu.de.

Das Wohnzimmer-Workout: Ganzkörperkräftigung mit Hanteln als Onlinekurs der VHS

Sporteln in der eigenen Wohnung. Wer dies alleine, aber trotzdem in Gesellschaft machen möchte, ist richtig beim neuen Online-Kurs der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen, der am Montag, 15. Februar 2021, startet. An sechs Abenden, jeweils von 18 bis 18.45 Uhr, können die Teilnehmenden das eigene Wohnzimmer in ein Fitnessstudio verwandeln. Ziel dieses Kurses ist die Verbesserung von Beweglichkeit, Ausdauer, Koordination, Kräftigung der Muskulatur sowie der Körperwahrnehmung. Die Teilnehmenden lernen gezielte Übungen, um die Muskulatur des gesamten Körpers zu kräftigen und zu mobilisieren und die Ausdauer in Schwung zu bringen. Durch den Einsatz von Hanteln lässt sich die Intensität des Krafteinsatzes individuell gestalten. Anstelle von Hanteln können auch große oder kleine Wasserflaschen genutzt werden. Das gesamte Training ist auch ohne Hanteln machbar. Die Teilnehmenden benötigen eine Gymnastikmatte oder eine andere weiche und rutschfeste Unterlage, sowie ein bisschen Platz: So, dass sie sich mit ausgestreckten Armen um die eigene Achse drehen können. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Benötigt werden ein Laptop oder ein Tablet mit Internetverbindung und Lautsprecher. Die Gebühr beträgt 28 Euro. Anmeldungen sind online möglich unter der Adresse www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

VHS: Qualifizierung und Vorbereitung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Ludwigshafen, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen eine Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen ab 17. Februar 2021 an. Der Kurs wird in diesem Jahr online angeboten, die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Videokonferenz.

Wer Interesse an der ehrenamtlichen Übernahme einer rechtlichen Betreuung hat oder bereits ehrenamtlich (auch im Familienkreis) eine rechtliche Betreuung übernommen hat wird in dem VHS-Kurs über Aufgaben und Anforderungen des Betreueramtes grundlegend informiert. Die gesetzliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. Die Schulung, die an sechs Mittwochabenden jeweils von 17.30 bis 19 Uhr stattfindet, qualifiziert die Betreuer*innen für die Aufgabe, sich der Belange von Menschen anzunehmen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine bietet darüber hinaus den Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Einzelberatung und weiterer Unterstützung in der konkreten Betreuungs-führung an. Regelmäßig Teilnehmende erhalten ein Abschlusszertifikat. Anmeldungen nimmt die VHS telefonisch entgegen unter 0621 504-2238 oder online auf www.vhs-lu.de. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Maité Steuerwald, Kommunaler Betreuungsverein der Stadt Ludwigshafen, Mitglied der AG Betreuungsvereine, Telefon 0621 504-2693, E-Mail an maite.steuerwald@ludwigshafen.de.

Eltern-Kind-Yoga an der VHS

An der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen findet an zwei Samstagen der Kurs „Eltern-Kind-Yoga“ statt. Die zwei Kurstermine sind 13. und 27. Februar 2021, jeweils von 16 bis 17.30 Uhr. Die Gebühr von 25 Euro gilt jeweils für die gesamte Familie. Kinderyoga ist ein ganzheitliches Konzept, bei dem die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern durch kreative Yoga- und Bewegungsspiele sowie Entspannungsübungen in Verbindung mit Liedern und Klängen die Yogawelt für sich entdecken können. Kinderyoga fördert Entspannung sowie Ruhe und lehrt die Kinder eine bessere Körperwahrnehmung sowie Körperhaltung. Geeignet ist der Kurs für Kinder ab drei Jahren. Er findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Teilnehmende sollten daher über einen Computer oder ein Tablet mit Internetverbindung verfügen. Sie benötigen dazu ausreichend Platz, damit sich alle Beteiligten bewegen können. Anmelden kann man sich im Internet unter www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Haßloch

Hilfsangebote vor Ort bei der Terminvereinbarung von Corona-Impfungen und bei Fahrten ins Impfzentrum

Seit dem 04.01.2021 können über das Land Rheinland-Pfalz Impftermine vereinbart werden – auch für den Landkreis Bad Dürkheim. Einwohnerinnen und Einwohner aus Haßloch werden im Impfzentrum in Neustadt versorgt, das vom Landkreis Bad Dürkheim gemeinsam mit der Stadt Neustadt betrieben wird. Eine Terminvereinbarung über die Rufnummer 0800-5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de ist zwingend erforderlich. Ebenso gilt es zu beachten, dass die Reihenfolge der Impfungen in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt ist und dementsprechend zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen können. Informationen zu den Priorisierungen sowie zum Thema Impfen generell gibt es auf der Internetseite www.impftermin.rlp.de sowie auf der zentralen Corona-Informationsseite des Landes unter www.corona.rlp.de.

Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich über die Onlineplattform des Landes anmelden möchten und dabei Unterstützung benötigen, steht das Seniorenbüro der Gemeindeverwaltung Haßloch gerne zur Seite. Darüber hinaus bietet die Gemeinde auch kostenlose Fahrten zum Impfzentrum nach Neustadt an. Das Angebot richtet sich an mobilitätseingeschränkte Personen, die bereits einen Impftermin haben, aber nicht über die Möglichkeit verfügen, selbst zum Impfzentrum zu gelangen oder sich von einem Angehörigen oder Bekannten fahren zu lassen. In solchen Fällen übernimmt die Gemeindeverwaltung die Fahrt oder organisiert in Absprache mit Ehrenamtlichen einen entsprechenden Transport. Aus versicherungstechnischen Gründen können allerdings keine Krankenfahrten übernommen werden. Ansprechpartnerin ist Beate Gebhard-Diehl aus dem Seniorenbüro, Tel. 06324-935- 359 (Mo. – Fr. von 8.30 – 12.00 Uhr).

Auch der Seniorenbeirat Haßloch und der DRK Ortsverein Haßloch-Meckenheim bieten gemeinsam Hilfe bei der Online-Buchung von Corona-Impfterminen an. „Wir planen im ersten Schritt diese Hilfestellung jeden Donnerstagvormittag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie jeden Dienstagnachmittag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr anzubieten“, so der Vorsitzende des Seniorenbeirats Siegfried Klein. Das Hilfsangebot kann zu den genannten Zeiten persönlich im DRK-Haus (Rotkreuzstraße 9 in Haßloch) oder telefonisch unter 06324/5921258 in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus steht auch die Gemeindeschwester plus, Vera Götz, bei Fragen zur Verfügung und bietet bei Bedarf ihre Hilfe an (Tel.: 06322/9619125 oder 0151/18976130).

Gemeindeverwaltung Haßloch
26.01.2021

Schifferstadt

Neue Ruftaxi-Haltestelle am Impfzentrum

Ab sofort fährt das Schifferstadter Ruftaxi das Impfzentrum im Neustückweg direkt an. Die neu eingerichtete Haltestelle befindet sich schräg gegenüber dem Eingang. Ein aktualisierter Fahrplan ist auf der städtischen Website zu finden.

So funktioniert´s: Das Schifferstadter Ruftaxi

Im Halbstunden-Takt, am Wochenende und an Feiertagen im Stundentakt –  das Ruftaxi fährt wie ein Linienbus eine festgelegte Strecke zu vorgegebenen Uhrzeiten. Der Fahrpreis beträgt 2,10 Euro je Fahrgast für eine Fahrt innerhalb Schifferstadts, für eine Fahrt ab/bis Speyer (Postplatz) 2,70 Euro. Inhaber einer Halbjahres- oder Jahreskarte des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar können das Ruftaxi kostenlos benutzen. Den aktuellen Fahrplan sowie weiterführende Informationen finden Interessierte unter dem Direktlink https://www.schifferstadt.de/leben/nahverkehr/ruftaxi/

Für telefonische Vorbestellungen spätestens eine Stunde vor Abfahrt, ist das Ruftaxi unter 06235 / 44466 erreichbar.

Zusätzlich: zwei Taxistände

Zusätzlich zur neuen Ruftaxi-Haltestelle wurden auf Initiative der Stadtverwaltung gegenüber dem Impfzentrum auch zwei Taxistände eingerichtet.

Stadtverwaltung Schifferstadt
21.01.2021

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).

Speyer 24/7 News
30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 971
Todesfälle: 21 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.12.2020

Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen

Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.            
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“

Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.

Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.

Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:

Silvester / Corona – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Stadt Speyer
30.12.2020

Corona / Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Tag der Hoffnung durch Start der Schutzimpfung

„Heute ist ein besonderer Tag, ein Tag der Hoffnung, der uns sehr lange in Erinnerung bleiben wird! Mit dem Beginn der Corona-Schutzimpfungen in Deutschland und hier bei uns in Rheinland-Pfalz sind wir einen großen Schritt in der Pandemiebekämpfung nach vorne gekommen. Das ist ein großer Lichtblick. Damit können wir dem Coronavirus die Stirn bieten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm nahmen sie am Auftakt der Schutzimpfungen im Alten- und Pflegeheim Maria vom Siege in Koblenz teil.

Die Ministerpräsidentin dankte allen Beteiligen für ihren Einsatz: „Noch nie wurde so schnell ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit neue Strukturen wie die Impfzentren oder die mobilen Impfteams geschaffen – gemeinschaftlich, Hand in Hand durch ganz verschiedene Akteure. Hierfür danke ich allen Beteiligten sehr herzlich.“ Die Entwicklung des Impfstoffs durch BioNTech sei eine phantastische Forschungsleistung, die ihre Wurzeln in Rheinland-Pfalz hat. „In Rekordzeit hat BioNTech mit seinem amerikanischen Partner Pfizer diesen Impfstoff entwickelt. Dies ist eine phantastische Leistung, auf die wir Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen sehr stolz sind“, so die Ministerpräsidentin.

Zugleich appellierten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. „Die Schutzimpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist der Schutz für uns alle, desto besser und auch schneller können wir diese Pandemie hinter uns lassen.“

Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz – übereinstimmend mit den Vorgaben des Bundes und basierend auf den Empfehlungen zur Priorisierung der Ständigen Impfkommission. In Absprache mit dem einberufenen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfung werden dabei zunächst jene Regionen bedient, die zum Stichtag 16. Dezember über der durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz des Landes lagen. Dies sind die Landkreise Bad Kreuznach, Germersheim, Kusel, Neuwied, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Kreis Vulkaneifel sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer.

Die Schutzimpfungen werden nach den durch den Bund zugesagten wöchentlichen Lieferungen nach und nach auf weitere Pflegeeinrichtungen ausgeweitet, bevor medizinisches Personal und die über 80-Jährigen in den Impfzentren geimpft werden. „Mit dem heutigen Tag können wir alle zuversichtlich nach vorne blicken. Mit dem Beginn der Schutzimpfungen und der möglichen Zulassung weiterer Impfstoffe können wir uns im Kampf gegen das Virus einen riesigen Vorteil verschaffen, Leben retten und schwere Krankheitsverläufe verhindern“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
26.12.2020

Corona / Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsministerin Sabine Bätzing Lichtenthäler: Corona-Impfstoff ausgeliefert

Hotline 08005758100 für Informationen rund ums Impfen

„Die erste Lieferung des Corona-Impfstoffes ist angekommen. Die weiteren Vorbereitungen laufen planmäßig, so dass wir morgen die ersten Impfungen in Rheinland-Pfalz durchführen können. Wie werden auch an den Feiertagen durchimpfen, um so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich, schützen zu Können. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das Virus“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Wie geplant ist heute Morgen die Anlieferung von 9750 Dosen des Impfstoffes in Rheinland-Pfalz erfolgt. Im Laufe des Tages werden die gelieferten Impfdosen an die mobilen Impfteams verteilt, die morgen mit den Impfungen in Altenheimen und Senioreneinrichtungen starten.

Der Start der Impfungen erfolgt durch mobile Teams, die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) organisiert werden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler dankte dem DRK: „Das DRK übernimmt bei der Durchführung der Impfungen durch die mobilen Teams eine wichtige und zentrale Aufgabe. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Ebenen danke ich für ihre große Unterstützung und ihr herausragendes Engagement.“

Rheinland-Pfalz hat eine Info-Hotline für Bürger geschaltet, die unter der Telefonnummer 0800/5758100 erreichbar und montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr und 31. Dezember jeweils von 8 bis 12 Uhr besetzt ist.

Auch vom Bund gibt es eine Info-Hotline, die unter der Nummer 116 117 erreichbar ist. Ausführliche Informationen finden sich darüber hinaus auch auf der Internetseite des Landes unter www.corona.rlp.de.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.12.2020

Corona / Stadtnotizen Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 23.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1562 (+ 32)
Davon bereits genesen: 821
Todesfälle: 18 ( + 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0
Warnstufe: Rot

Stand: 23.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
24.12.2020

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben in Zusammenhang mit der Corona-Impfung

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben, in denen den Empfängern ihr angeblicher Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus mitgeteilt wird. Festgestellt wurden die täuschend echt aussehenden Schreiben zuletzt im Rhein-Pfalz-Kreis. Als Absender ist das dortige Gesundheitsamt angegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche gefälschten Schreiben auch anderswo im Land verschickt wurden. Der Betreff des Schreibens lautet „Terminbestätigung für Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2“. Es ist ein genauer Termin genannt, zu dem die Impfung angeblich stattfinden soll. Zudem enthält das Schreiben einen QR-Code. Wird dieser mit dem Smartphone gescannt, wird klar, dass es sich offensichtlich um ein gefälschtes Schreiben von Impfgegnern handelt. Sollten weitere Empfänger die gefälschten Briefe erhalten haben, werden diese gebeten, sich bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Auch vor einer Betrugsmasche in Zusammenhang mit den in Kürze beginnenden Corona-Impfungen warnt das LKA: In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall bekannt, in dem Betrüger eine Seniorin angerufen haben und sich als Mitarbeiter einer Impfstofffirma ausgaben. Sie boten der Frau ein Corona-Impfstoffpaket für 6000 Euro an. Glücklicherweise durchschaute die Frau die Masche und informierte die Polizei. Informationen zu den Corona-Impfungen bietet das Land Rheinland-Pfalz übrigens seit heute unter der Telefonnummer 0800/57 58 100 an (Montag bis Samstag 8 bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 bis 16 Uhr, Heiligabend und Silvester 8 bis 12 Uhr). Die ersten Schutzimpfungen sollen durch mobile Impfteams am kommenden Sonntag in ausgewählten Senioreneinrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende starten.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
24.12.2020

Stadtnotiz

Standesamt zwischen den Jahren geschlossen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Speyerer Standesamt von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020 geschlossen bleibt. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter*innen weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Für die Bestattungsunternehmen ist ein Notdienst eingerichtet. Ab Montag, 4. Januar 2021 ist die Erreichbarkeit des Standesamtes dann wieder zu den gewohnten Zeiten gewährleistet.

Stadt Speyer
24.12.2020

Ludwigshafen am Rhein

Friedrich-Ebert-Halle als Impfzentrum ausgewählt

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat die Friedrich-Ebert-Halle als Standort für ein Impfzentrum zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgewählt. Bis zum 15. Dezember 2020 müssen dafür die vorbereitenden Maßnahmen gemäß der bundes- und landeseinheitlichen Strategie abgeschlossen sein. „Die Anforderungen an die Einrichtung eines Impfzentrums und der sehr enge zeitliche Rahmen, der für diese Aufgaben vorgegeben ist, hat die Stadtverwaltung dazu bewogen, die Friedrich-Ebert-Halle als Standort zu bestimmen. Angesichts der zu erwartenden Vielzahl von Menschen, die geimpft werden müssen, musste eine interkommunale Lösung zwischen Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis verworfen werden“, erklärte Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz. „Die Chance, die eine ausreichende Immunität durch Impfung der Bevölkerung bietet, stand bei der Entscheidung der Stadtspitze selbstverständlich ganz oben.“

Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz bis zu 36 Impfzentren in den Landkreisen und den kreisfreien Städten entstehen sowie durch mobile Impfteams ergänzt werden. Die Kommunen müssen die Impfzentren nach den grundsätzlichen Vorgaben des Landes errichten und betreiben. Die Anforderungen sehen im Wesentlichen dafür eine leistungsfähige Internetanbindung, die Möglichkeit einer barrierefreien Anlieferung von Paletten mittels Hubwagen, Zufahrtsmöglichkeiten für Lastkraftwägen, einen behindertengerechten Zugang zum Zentrum sowie gute Erreichbarkeit sowohl mit dem ÖPNV als auch für den Individualverkehr einschließlich ausreichender Parkmöglichkeiten vor. Der Bedarf an vorhandener Kernfläche ist mit mindestens 600 Quadratmetern angegeben. An erster Stelle nennt das Land daher größere feststehende Hallen wie beispielsweise Messehallen, Konzerthallen oder Turnhallen.

Hauptamtliche Koordinatorin für Impfzentrum benannt

Für die hauptamtliche Koordination des Impfzentrums gegen über der Landesregierung hat die Stadtverwaltung eine Impfzentrumskoordinatorin sowie einen Stellvertreter benannt. Neben dem eigentlichen Impfzentrum sind die Kommunen verpflichtet, auch Büro- und Unterstützungspersonal bereitzustellen und die mobilen Impfteams zu unterstützen. Daher muss Ludwigshafen ausreichend qualifiziertes Personal etwa für die Überprüfung der Impfberechtigung, Impffähigkeit, Identität, die Identitätskontrolle, die Impfstoffaufbereitung, Materiallagerung, Reinigung und Hygiene, Entsorgung sowie Hausmeisteraufgaben vorhalten. Die dafür entstehenden Aufwendungen kann Ludwigshafen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abrechnen.

„Die nächsten Schritte bestehen darin, die für den Impfbetrieb eventuell notwendigen Genehmigungen, die unter anderen den Brandschutz, Rettungswege, die bauliche Abnahme betreffen, einzuholen und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen“, fügte Schwarz hinzu. „In Abstimmung mit der zentralen Terminvergabestelle koordinieren wir später die Durchführungen der Impfungen vor Ort und mit dem Landes-Impfstofflager die Belieferung unserer lokalen Einrichtung.“ Eine Abschlussbesprechung ist am 11. Dezember 2020 vorgesehen. Nach der vorgesehenen Inbetriebnahme des Impfzentrums Mitte Dezember sollen ab Januar 2021 die Impfkapazitäten sukzessive ausgebaut werden.

Spielbetrieb der „Eulen“ im November noch möglich

Schwarz wies drauf hin, dass die Nutzungs- und Mietverträge zwischen der LUKOM und den Nutzern der Halle Vereinbarungen vorsehen, für den Fall, dass die Halle kurzfristig nicht zur Verfügung stehen könnte. „Wir sind uns bewusst, dass die Handballer der ,Ludwigshafener Eulen´ zu den am stärksten betroffenen Nutzern der Friedrich-Ebert-Halle gehören. In Abstimmung mit der LUKOM und anderen beteiligten Akteuren können wir trotz des eng gesteckten Zeitplans das Novemberspiel der TSG Friesenheim noch zulassen. Direkt im Abschluss müssen aber die Arbeiten zur Umnutzung sofort beginnen. Soweit es uns als Stadt Ludwigshafen möglich ist, werden wir die TSG natürlich unterstützen“, ergänzte der Beigeordnete. „Es ist uns ausgesprochen schwergefallen, die Entscheidung so zu treffen, weil wir wissen, wie sehr wir die ‚Eulen‘ damit treffen, da keine vergleichbare Spielstätte in Ludwigshafen vorhanden ist. Letztendlich müssen wir aber eine Lösung finden, die uns allen dabei hilft, die Gesundheit vieler Menschen zu schützen und wieder mehr Normalität in unseren Alltag zu bringen. Dabei stehen die Impfungen gegen das Coronavirus an erster Stelle“, so Schwarz.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
20.11.2020