Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer

Fallzahlen zum 24.04.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.

Von den 568 bestätigten infizierten Personen sind bereits 343 Personen gesundet: 145 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.

Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

Stand (24. April 2020, 12 Uhr)

Fallzahlen zum 17.04.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.

Von den 516 bestätigten infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

Zurzeit befinden sich 210 infizierte Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600 Personen die häusliche Quarantäne verordnet.

Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16 müssen beatmet werden.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

Stand (17. April 2020, 12 Uhr)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne

Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.

Die Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt. Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.

Landrat Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner, bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“

Weiterhin betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.

„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“

Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt
02.05.2020

Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises

v.l.: Rolf Haselhorst, BASF SE,  überreicht im Beisein von Landrat Clemens Körner der Einrichtungsleiterin der Lebenshilfe, Marion Funk, einen Kanister mit Desinfektionsmittel

Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.

Der Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern, Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes erstellten Liste ermittelt wurde.

„Über diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen Zeit erfahren zu dürfen.“

Am Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen, Ärzte und das Pflegepersonal.“

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021

Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.

Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger auswählen.

„Der Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum. Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur Teilnahme am Wettbewerb.

Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor

Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.

Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.

Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw. ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.

Auch die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich: Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend gelüftet.

Die Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die Schülerinnen und Schüler mitzubringen.

Landrat Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.

Eine große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere Informationen sind über www.vrn.de einsehbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis findet wieder statt

Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.

Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.

Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:

  • Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die geforderten Auflagen einhalten.
  • Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
  • Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und Auto-Waschanlagen.

Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m² Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.

  • Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch geschlossen.
  • Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen besuchen dürfen.
  • Die regulären Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.

Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.

Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises: „Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung, kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder haben.

Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.

Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Germersheim & Landkreis Germersheim

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus:Aktuell 40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 40
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 39
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Landrat Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander

„Das Wir ist stärker als Hetze!“

„Mich erschüttern die persönlichen Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte? Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg. Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war, ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“

Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet, dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze, kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen Anfeindungen und Ausgrenzungen.

„Die Berichte handeln von noch harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist, wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“

Brechtel ergänzt, dass es jedem klar sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“

Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021

  • Antragszeitraum Frühjahr 2020:           04. Mai.– 02. Juni 2020
  • Antragszeitraum Herbst 2020:              01. – 30. September 2020

Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich.

Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.

Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu melden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gremiensitzungen

Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag

„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.

„Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.

Den Beginn macht der Kreisausschuss am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.

Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Von Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis Germersheim

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Alltagsmasken bei der Arbeit und in der Schule

Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

„Bei den allermeisten Menschen ist es angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem Anstand und mit Schutzmasken.

Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

Für den Schulstart am 4. Mai hat das Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an die Schulen verteilt.

Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.

Dezernentenrunde mit Maske und Abstand – Arbeiten in der Kreisverwaltung. (von links nach rechts: Michael Gauly, Christoph Buttweiler, Landrat Dr. Fritz Brechtel, Ralph Lehr, Holger Mahlein) (Foto: KV GER)

Helfern von Hilfsorganisationen im Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von 11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.

Unabhängig von den aktuellen Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.

„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:

Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde

v.l.: Hoher Besuch in der Corona Hilfsstation in Wörth: Standortleiter Dr. Matthias Jurytko (links) überbrachte 500 Visiere als Geschenk des Mercedes-Benz Lkw-Werkes in Wörth an Mike Schönlaub (Kreisfeuerwehrinspektor und Stabsleiter), dem Germersheimer Landrat Dr. Fritz Brechtel und dem medizinischen Leiter des Stabes, Dr. Matthias Wölfel.

Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.

Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend dieser Schilde hergestellt werden.

Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“

Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden

Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.

Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden.

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen verkeimen.

In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.

Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung).

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden.

Betriebsunterbrechung

Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet werden.

Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.

Hintergrund

Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.

Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz ab 4. Mai

Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Wir sind auch in der Krise da!

Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam

Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder

Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.

Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“

Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.

„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.

Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.

Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.

Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432

„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.

Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:

Beratung für Kinder und Jugendliche:

Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)

Rund um die Uhr erreichbar sind:

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de

Telefon-Seelsorge, Telefon: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, Telefonseelsorge.de,

Hilfetelefon sexueller Missbrauch, Telefon: 0800 22 555 30, save-me-online.de, jugendnotmail.de

Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016 

Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 

Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks

Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020

In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.

Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  • Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

1.     Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.

2.     Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.

  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Schifferstadt

Kreuzplatz: Die Pflasterarbeiten beginnen

Kommende Woche beginnen die Pflasterarbeiten im Gehwegbereich der Speyerer Straße für den Umbau des Kreuzplatzes. Im Anschluss wird die Straße gepflastert. An den beidseitig verlaufenden Gehwegen im südlichen Bereich (vor Speyerer Straße 24 und Hauptstraße 65) erfolgt kein Vollausbau, sondern lediglich ein Austausch des Pflasters.

Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten einhergehenden Herausforderungen.

Der neue Kreuzplatz: durchatmen und wohlfühlen

Eine Erholungsinsel mitten in Schifferstadt. Ein Ort zum Durchatmen für Alt und Jung. Barrierefrei, damit ihn wirklich alle nutzen können. Am Projekt Kreuzplatz, eine Entscheidung des Stadtrates, waren von Anfang an Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In drei Bauabschnitten soll die Grünfläche zwischen Haupt- und Speyerer Straße zu einem öffentlichen Platz zum Verweilen, Spielen und Ausruhen werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
02.05.2020

Erste Hygiene-Lieferung für Grundschulen

Land stellt Mund-Nasen-Masken und Desinfektionsmittel zum Schulstart am 4. Mai

Ende der vergangenen Woche trafen die ersten Desinfektionsmittel und Einwegmasken für die Grundschülerinnen und -schüler zum Schulstart am 4. Mai bei der Stadtverwaltung Schifferstadt ein.

Als bisher erstes Land stattet Rheinland-Pfalz alle Schülerinnen und Schüler mit waschbaren Alltagsmasken und einem Hygiene-Paket, dem sogenannten „Notfallkoffer“, bestehend aus Desinfektionsmitteln und Einwegmasken, aus. Zumindest in den Pausen und bei der Schülerbeförderung sollen die Kinder die Masken tragen. Ansonsten gilt weiterhin: Abstand halten.

Die Stadtverwaltung wartet nun auf die Lieferung der waschbaren Alltagsmasken, um sie an die Grundschulen weiterzugeben.

Stadtverwaltung Schifferstadt
02.05.2020

Haßloch

Haßlocher Spielplätze ab Sonntag wieder offen

Bund und Länder haben am Donnerstag, 30. April 2020, weitere Maßnahmen zur Lockerung der geltenden Beschränkungen formuliert. Demnach dürfen laut der ab Sonntag, 03.05.2020, in Kraft tretenden „Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ auch Spielplätze wieder genutzt werden. Aus der Staatskanzlei in Mainz heißt es dazu: „Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden.“

Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, die mehr als 20 Spielplätze im Großdorf ab Sonntag, 03.05.2020, wieder zur Nutzung freizugeben. Mitarbeiter des Bauhofs und des Vollzugsdienstes werden jetzt am Wochenende die Absperrbänder und Hinweisschilder entfernen, sodass die Spielplätze ab Sonntag wieder genutzt werden können. „Wir freuen uns, in dieser für viele Familien herausfordernden Zeit, Eltern und Kindern nun wieder eine weitere Aufenthaltsmöglichkeit im Freien geben zu können“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass auch auf Spielplätzen grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört vor allem das Abstandsgebot“, so Meyer weiter. Eltern sollten darauf entsprechend achten und zu volle Spielplätze meiden. Darüber hinaus sollte der Spielplatz kein Treffpunkt für Freunde werden, denn auch für Spielplätze gilt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu allen anderen Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten.

„Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einzelne Spielplätze wieder zu schließen, sollte sich herausstellen, dass dort die Einhaltung bestehender Kontaktbeschränkungen nicht umsetzbar ist“, erläutert Meyer. Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes werden die Situation auf den Spielplätzen im Blick haben.

Text: Gemeindeverwaltung Haßloch Foto: pixabay.com
02.05.2020

Haßloch ist erneut dabei – STADTRADELN im Landkreis Bad Dürkheim

Nach dem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr beteiligt sich der Landkreis Bad Dürkheim mit seinen acht Kommunen und insgesamt rund 133.000 Einwohnern auch in 2020 an der Aktion STADTRADELN. Dementsprechend ist auch Haßloch wieder dabei und möchte den Erfolg der Premiere ausbauen. In 2019 hatten 270 Haßlocherinnen und Haßlocher am STADTRADELN teilgenommen und insgesamt rund 65.000 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das bescherte dem Großdorf Platz drei unter den Kommunen im Landkreis Bad Dürkheim.

Der Startschuss für die diesjährige Auflage fällt am 19. August 2020. Bis zum 08. September sind dann alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu aufgerufen, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen und möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen. Hierbei geht es um den Spaß am Radfahren sowie darum, im Rahmen der Aktion möglichst viele Fahrradkilometer zu sammeln, um sein Team, seine Kommune und den Landkreis im Vergleich mit anderen teilnehmenden Städten nach vorne zu bringen.

„Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie steht das Fahrrad nicht still, sondern wird teilweise noch stärker genutzt als vorher“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs, der schon jetzt alle Haßlocher zur Teilnahme aufruft. Eine Registrierung als Team, Verein, Schulklasse, Familie oder Einzelperson ist ab sofort unter www.stadtradeln.de/hassloch möglich. Dort kann man sich bestehenden Teams anschließen oder ein neues Team gründen. Während des Aktionszeitraumes können dort die geradelten Kilometer eingetragen werden, ebenso funktioniert die Kilometererfassung über die Stadtradeln-App. Durch das Zählen der Kilometer entsteht innerhalb des Teams erneut ein Ranking mit den meisten gefahrenen Kilometern, gleichzeitig wird auch angezeigt, wie andere Teams abschneiden. Daraus entsteht ein Wettbewerb, der dazu anspornen soll, noch mehr in die Pedale zu treten. Neu in diesem Jahr ist außerdem, dass Unterteams gegründet werden können. So können zum Beispiel innerhalb eines Schul- oder eines Firmenteams Klassen oder Abteilungen gegeneinander antreten und trotzdem das Hauptteam nach vorne bringen

Ein Hauptanliegen der Aktion STADTRADELN ist neben dem Spaß am Radfahren aber auch weiterhin das Thema Klimaschutz. Etwa ein Fünftel der klimaschädlichen KohlendioxidEmissionen in Deutschland entstehen im Verkehr – davon wird ein Viertel vom innerörtlichen Verkehr verursacht. „Daher sollte das Fahrrad das Hauptverkehrsmittel für Wege im Ort und der näheren Umgebung sein“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Zudem ist das Radfahren ein wichtiger Baustein im Rahmen der eigenen Gesundheitsvorsorge. „Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bietet Radfahren die Möglichkeit, sich weiterhin an der frischen Luft zu bewegen. Das fördert nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch, der mit der Einschränkung einhergehenden Langeweile ein wenig entgegenzuwirken“, so das KlimaBündnis, das das bundesweite Stadtradeln organisiert.

„In einer Zeit, in der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen verschoben oder abgesagt werden, ist STADTRADELN eine Kampagne, die unter Einhaltung geltender Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln recht problemlos durchgeführt werden kann“, so Umweltdezernent Joachim Blöhs. Daher stand die Teilnahme auch nie auf der Kippe. Ob allerdings begleitende Aktionen, wie das Radlerfrühstück oder die Energiewenderadtour stattfinden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sind über die offizielle STADTRADELN-Seite www.stadtradeln.de/hassloch abrufbar. Dort sind auch Anmeldungen möglich.

Gemeindeverwaltung Haßloch
02.05.2020

Ruftaxi ab dem 04. Mai wieder weitestgehend im Regelbetrieb

Das Haßlocher Ruftaxi kehrt ab Montag, 04. Mai 2020, weitestgehend zum Regelfahrplan zurück. Zuletzt waren im Rahmen eines Notfahrplanes lediglich das Ärztehaus im Ortszentrum sowie das Medizentrum in der Hans-Böckler-Straße angefahren worden. Ab dem 04. Mai 2020 wird das Ruftaxi wieder sämtliche Haltestellen bedienen und nach dem regulären Fahrplan verkehren. Darauf haben sich die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung, der Verkehrsbund Rhein-Neckar und die Firma Blesinger verständigt.

Für die Nutzung des Ruftaxis gilt die Einhaltung der bestehenden Regelungen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Demnach sind Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Darüber hinaus liegt die maximal Fahrgastanzahl bei 4 Personen. Den Anweisungen des Fahrers in Bezug auf die Sitzplatzwahl ist Folge zu leisten. Das Geld für die Fahrkarte sollte passend bezahlt werden. Der Preis für einen Einzelfahrschein liegt bei 2,10 Euro. Personen, die beispielsweise eine VRN-Jahreskarte, das MAXX-Ticket oder das JobTicket besitzen, können das Ruftaxi-Angebot kostenlos nutzen.

Das Ruftaxi fährt im Vergleich zum Linienbusverkehr ausschließlich auf Abruf und ist dementsprechend nur dann unterwegs, wenn es von den Fahrgästen bestellt wurde. Bis eine Stunde vor Abfahrt kann das Ruftaxi unter der Telefonnummer 06324-9269690 zu einer von insgesamt 31 Haltestellen in Haßloch angefordert werden.

Gemeindeverwaltung Haßloch
02.05.2020

Erreichbarkeit der Verwaltung ab dem 04. Mai

Die Arbeit in den Dienststellen der Gemeindeverwaltung Haßloch läuft weitestgehend im Normalbetrieb, der Publikumsverkehr wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger allerdings reguliert. Daher gilt weiterhin: Können Angelegenheiten telefonisch oder per EMail mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt werden, dann ist der direkte Kontakt zu vermeiden. Andernfalls werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu vereinbaren. Beim Betreten der jeweiligen Dienstgebäude bitten wir um die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Nutzung der Händedesinfektion im Eingangsbereich.

Rathaus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter ihren bekannten Telefonnummern zu erreichen. Sollten Sie nicht wissen, wer für ihr Anliegen zuständig ist, hilft die Telefonzentrale unter 06324/395-0 gerne weiter. Die Telefonzentrale ist zu bekannten Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar. Persönliche Besuche des Rathauses sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bürgerbüro: Das Bürgerbüro bietet werktags zu den bekannten Öffnungszeiten alle dort zu erledigenden Dienstleistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an. Das Bürgerbüro ist unter 06324/935-200 zu erreichen. Wertstoffsäcke können im Foyer des Bürgerbüros abgeholt werden. Auch liegt dort das jeweils aktuelle Bürgerblatt zum Mitnehmen aus. Der Zugang zum Foyer ist geöffnet, der Eingang zur Kundenhalle jedoch geschlossen. Bitte achten Sie auch im Foyer auf die geltenden Abstandsregeln.

Tourist-Information: Die Tourist-Information ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Es finden dementsprechend auch kein Verkauf und keine Beratung vor Ort statt. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch unter 06324/935-225 oder per Mail an touristinfo@hassloch.de erreichbar.

Jugend- und Kulturhaus Blaubär: Das Jugend- und Kulturhaus Blaubär ist vorerst weiterhin geschlossen. Die wöchentlichen Angebote (Mini-Club, Blaubär-Mix, Teenie- und Jugendcafé) sowie Kurse, Workshops und Veranstaltungen entfallen. Wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Das Blaubär-Team ist aber telefonisch unter 06324/935-460 oder per Mail an blaubaer@hassloch.de erreichbar.

Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen: Seit Beginn der Corona-Pandemie gehen vermehrt Anrufe ein, bei denen es um Fragen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen geht. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Unterstützungsanträge sind nur einige Stichworte. In der aktuellen Situation betrifft das nicht nur Alleinerziehende und Frauen, sondern ganze Familien, Selbstständige, Männer und Frauen von jung bis alt. Daher weicht die Beratungsstelle von ihrer Kernzielgruppe ab und bietet ihr Beratungsangebot für Jedermann an. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter 06324/935-144 zu erreichen.

Musikschule: Die Musikschule ist weiterhin geschlossen. Auch findet in der Musikschule keine Notbetreuung statt. Für individuelle Fragen stehen die jeweiligen Instrumental- und Gesangslehrer per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Ebenso können Sie sich per Email oder telefonisch an das Musikschulbüro wenden.

Gemeindebücherei: Durch die beengte bauliche Situation in der Haßlocher Gemeindebücherei ist eine reguläre Öffnung und gleichzeitige Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln nur schwer realisierbar. Daher wurde ein Konzept erarbeitet, das unter Berücksichtigung besagter Regeln eine Nutzung des Büchereiangebots ab dem 05. Mai 2020 wieder ermöglicht. Demnach können Medien nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor Ort ausgesucht und entliehen werden. Medienrückgaben und Zahlungen von Gebühren (z.B. Jahresgebühr) sind auch ohne Termin möglich.

Da vorläufig nur wenige Besucher gleichzeitig die Bücherei besuchen können, aber dennoch möglichst viele Haushalte mit Medien versorgt werden sollen, besteht ab 05. Mai 2020 außerdem die Möglichkeit, Medien per E-Mail unter bestellungen.medien@hassloch.de sowie telefonisch unter 06324/935-452 oder 451 zu bestellen. Die Bestellungen werden vom Team der Bücherei bearbeitet und die Kunden informiert, sobald die Medien abholbereit sind. Eine Abholung bestellter Medien ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In Ausnahmefällen (z.B. Risikogruppen, die niemanden haben, der die Medien abholen kann o.ä.) bringen die Mitarbeiterinnen auch Medien nach Hause. Weitere Infos zur Öffnung der Bücherei erhalten Sie telefonisch beim Team der Bücherei oder über unsere Homepage www.hassloch.de.

Gemeindeverwaltung Haßloch
02.05.2020

Kirche

Grundrecht auf freie Religionsausübung

Ab 3. Mai sind wieder Gemeindegottesdienste in Kirchen möglich – Schad: Schutzmaßnahmen sind ein Gebot der Nächstenliebe

Speyer (lk)In den Kirchen der Pfalz und der Saarpfalz können ab dem 3. Mai wieder öffentliche Gottesdienste und Andachten gefeiert werden. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat dazu in einer neuen Verordnung die seit 16. März geltenden Bestimmungen aufgehoben, die Zusammenkünfte in Kirchen untersagt hatten. Für das Saarland gilt am 3. Mai eine „Duldung“, eine Verordnung folgt nach Angaben der Staatskanzlei am Montag (4. Mai). Mit der Neuregelung verbunden sind Maßnahmen zum Schutz der Gottesdienstbesucher und der für den Gottesdienst verantwortlichen Personen, die in einer landeskirchlichen Richtlinie festgelegt wurden. Zur Mitwirkung im Gottesdienst kann niemand verpflichtet werden.

„Ich freue mich, dass Gottesdienste in leiblicher Anwesenheit nun prinzipiell wieder möglich sind“, so Kirchenpräsident Christian Schad in einer ersten Stellungnahme. Die dabei zu beachtenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, sei für ihn ein Gebot der Nächstenliebe. Nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad geht es bei den Schutzmaßnahmen darum, alles zu tun, um Infektionen zu vermeiden. „Wir dürfen uns nicht gegenseitig gefährden und müssen die schützen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ein besonderes Risiko haben“, erklärte Schad. „Unter diesen Voraussetzungen unsere Kirchen wieder für Gottesdienste zu öffnen, trägt sowohl den notwendigen Schutzanforderungen Rechnung als auch dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“, sagte Kirchenpräsident Christian Schad.

Zu den landeskirchlichen Maßnahmen zur Durchführung gehören das Tragen von Mund-Nasenschutz (Alltagsmasken) sowie die Einhaltung des Abstandsgebotes von zwei Metern. Für Gottesdienst- oder Andachtsteilnehmer, die keinen Mund-Nasenschutz haben, müssen die Gemeinden eine kleine Anzahl der Masken vorhalten. Für Liturgen und Prediger gilt während des Gottesdienstes keine Maskenpflicht, sie müssen jedoch den doppelten Abstand wahren. Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden von den Gottesdienstbesuchern Name und Adresse oder Telefonnummer erfasst. Die Daten müssen in den Pfarrämtern 21 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet werden.

Ob am 3. Mai oder an einem der kommenden Sonntage Gottesdienste gefeiert werden, entscheiden nach der von der Landeskirche erlassenen Richtlinie die Presbyterien. Zu den Vorgaben zählen, dass Mitarbeiter der Gemeinde für einen geordneten Einlass und die Einhaltung einer maximalen Besucherzahl Verantwortung tragen. Die Gottesdienste werden zunächst Predigtgottesdienste ohne Abendmahlsfeier sein. Bei großer Nachfrage können die Gemeinden in zeitlichem Abstand einen zweiten Gottesdienst anbieten.

Alle Vorgaben gelten auch für Tauf-, Trau- und Trauergottesdienste sowie für Gottesdienste im Freien. Kindergottesdienste sollen bis auf Weiteres nicht stattfinden. Auf Konfirmationen und Konfirmationsjubiläen sowie andere „begegnungsintensive Festgottesdienste“ soll derzeit noch verzichtet werden.

Hinweis: Ob Gottesdienste in ihrer jeweiligen Gemeinde stattfinden, erfahren Besucher auf der Homepage ihrer Kirchengemeinde oder beim zuständigen Pfarramt.

02.05.2020

Gedenken zum Kriegsende im Dom

Ökumenische Gottesdienstfeier mit Bischof und Kirchenpräsident erinnert an Jahrestag zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Speyer – Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz gedenken am 8. Mai um 19 Uhr im Speyerer Dom in einem gemeinsamen Gottesdienst des Endes des Zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren. Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad stehen der gemeinsamen gottesdienstlichen Feier vor. Als weitere Liturginnen wirken mit Frau Christiane Brodersen von der Dreifaltigkeitskirchengemeinde Speyer und Frau Katrin Vollmer-Kaas von der Pfarrei Pax Christi Speyer am Gottesdienst mit. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes zum Gedenken an das Kriegsende übernimmt die Dommusik, von deren Leiter, Domkapellmeister Markus Melchiori, die Idee für eine zentrale Feier zum Jahrestag des Kriegsendes kam. Fünf Sängerinnen und Sänger der Capella Spirensis werden Stücke von Heinrich Schütz und Johann Sebastian Bach singen. Ein besonderes Element wird ein Zeitzeugenbericht von Prof. Dr. Winfried Sommer aus Römerberg sein, der als kleiner Junge das Kriegsende in Speyer hautnah miterlebt hat.

Ursprünglich war ein Stationengang von St. Bernhard durch die Stadt zum Speyerer Dom geplant, der jedoch auf Grund der Corona-Beschränkungen nicht stattfinden kann. Die Ökumenische Gottesdienstfeier zum Kriegsende wird per Internet live übertragen, zu empfangen über die Homepage und die Facebookseite von Dom und Bistum.

Sonntag erstmals wieder öffentlicher Gottesdienst im Dom

Nach Zustimmung der Landesregierung zum Schutzkonzept des Bistums können im Dom wieder Gottesdienste mit Gemeinde gefeiert werden – Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahr der Ansteckung bringen Beschränkungen mit sich

Speyer – Seit dem 13. März, als bistumsweit alle öffentlichen Gottesdienste eingestellt wurden, gab es keine öffentliche Messe mit Gemeinde mehr im Dom. Am 3. Mai um 10 Uhr wird nun wieder eine solche gefeiert – allerdings unter strengen Sicherheitsauflagen. Diese stehen im Schutzkonzept des Bistums Speyer. Im Dom sind maximal 50 Personen nach vorheriger Anmeldung zur Mitfeier zugelassen. Eine Teilnahme ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Diese kann am Samstag, 2. Mai, zwischen 10 und 12 Uhr unter der Nummer 06232 – 102 140 im Pfarramt der Dompfarrei Pax Christi erfolgen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen werden, um später möglicherweise Infektionsketten nachverfolgen zu können. Da die Anzahl der TeilnehmerInnen begrenzt ist, wird der Gottesdienst, wie an den Sonntagen zuvor, weiterhin live über die Homepages und Social-Media-Präsenzen von Bistum und Dom übertragen.

Die Sicherheitsmaßnahmen bringen noch weitere Beschränkungen mit sich. Um die Gefährdung soweit möglich zu reduzieren, wird es keinen gemeinsamen Gemeindegesang geben. Die musikalische Gestaltung übernimmt die Dommusik, kurze Liedrufe und Kehrverse sind möglich. Der Friedensgruß kann per Blickkontakt geschehen, ohne Händedruck. Domdekan Dr. Christoph Kohl, der der Messe diesen Sonntag vorstehen wird, sagt mit Blick auf die Gottesdiensfeier: „Ich hoffe, dass auch unter diesen sehr ungewöhnlichen Umständen eine Gottesdienstgemeinschaft erfahrbar ist.“

Die behördlich verordneten Hygieneschutzregeln gelten auch im Rahmen der Messfeier: ein mitgebrachter Mundschutz, Handdesinfektion und 2 Metern Abstand zueinander sind verpflichtend. Im Dom werden derzeit Vorkehrungen getroffen, welche die bislang bestehenden Sicherheitsmaßnahmen noch ergänzen. Dazu zählen beispielsweise Einbahnstraßenregelungen beim Kommen und Gehen, Bodenmarkierungen am Eingang und am Ausgang und eine Markierung der Sitzplätze in den Bänken. Wie im Sicherheitskonzept beschlossen werden zudem Ansprechpartner vor Ort sein, welche bei der Einhaltung der Sicherheitsregelungen unterstützen. Der Eingang zu allen Gottesdiensten geschieht ausschließlich über das Hauptportal.

Die sonntägliche Frühmesse im Dom wird in nächster Zeit nicht gefeiert. Ob die Sonntagabendmesse der Dompfarrei um 18 Uhr in Zukunft stattfindet, wird im Lauf der nächsten Woche entschieden. Zu den Werktagsfrühmessen lädt das Domkapitel ab Montag, 4. Mai, ein. Sie beginnen, wie üblich, Montag bis Freitag um 7 Uhr und Samstag um 7.30 Uhr. Sie finden im Hauptschiff statt, nicht in  der Afrakapelle. Die Werktagsabendmessen am Dienstag und am Freitag um 18 Uhr entfallen bis auf Weiteres. Die Werktagsmessen der Dompfarrei Pax Christi finden in den anderen Kirchen statt.

Text: Bistum Speyer Foto:Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Nachösterliche Freudenbotschaften in der siebten Corona-Woche

Speyer (lk)Auch am ersten Mai-Wochenende bleiben die protestantischen Kirchengemeinden mit Gottesdiensten im Internet, im Fernsehen, im Radio und auf Social-Media-Kanälen mit den Menschen verbunden.

Im wöchentlichen Video-Gottesdienst bietet die Prot. Kirchengemeinde Freinsheim, Dackenheim und Weisenheim am Sand auf dem YouTube-Kanal „Prot. Pfarramt Freinsheim“ am dritten Sonntag nach Ostern einen Video-Gottesdienst. Er wird von Pfarrer Martin Palm und seinem Team gehalten und ist abrufbar unter http://www.evkirche-freinsheim.de#_blank oder auf Facebook.

Zudem gibt es in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, die sonntags regelmäßig einen Video-Gottesdienst senden, folgende Online-Formate am Sonntag Jubilate:

In der siebten Woche senden die evangelischen Kirchen aus der Kaiserslauterer Friedenskirche einen Live-Online-Gottesdienst am 3. Mai. Dieser wird vom Siegelbacher Pfarrer Andreas Brosch zusammen mit einem Team aus Musikern und Technikern gestaltet. Interessierte können den Gottesdienst unter www.kirchen-kl.de verfolgen oder die Übertragung in der Woche danach auch beim Offenen Kanal Kaiserslautern und bei YouTube im Kanal „Onlineredaktion Kirchen-in-KL“ sehen.
Am Sonntag um 9.30 Uhr sendet die Johanneskirchengemeinde Pirmasens über die Videokonferenz-Software Zoom auf der Webseite https://www.johanneskirche-pirmasens.de/ einen Live-Online-Gottesdienst. Aus der Stadtkirche Kusel wird um 10 Uhr Pfarrerin Janina Tamm aus der Pfarrei am Potzberg einen Online-Gottesdienst halten, der auf der Webseite http://www.dekanat-kusel.de/ sowie auf der Facebook-Seite abrufbar ist.
Das Dekanat Germersheim übermittelt am Sonntag unter der Rubrik „An(ge)dacht“ den wöchentlichen Sonntags-Gottesdienst auf der Webseite https://dekanat-germersheim.de/angedacht sowie unter dem YouTube-Kanal „KreuzundQuerTV“ aus Kandel. Der Kirchenbezirk Landau hält unter dem YouTube-Kanal „Protestantischer Kirchenbezirk Landau“ am Sonntag ebenfalls einen Pray-at-Home-Gottesdienst bereit, den verschiedene Pfarrer halten. Die Kooperationsregion Grünstadt, Sausenheim, Neuleiningen überträgt am 3. Mai unter http://www.kirche-sausenheim-neuleiningen.de/ oder https://ev-kirchengemeinde-gruenstadt.de/aktuelles/nachrichten ebenfalls einen Jubilate-Gottesdienst.
Im ZDF-Fernsehgottesdienst am Sonntag um 9.30 Uhr trifft die österliche Freudenbotschaft zum vierten Mal aus der Saalkirche Ingelheim auf die gegenwärtige angespannte Situation, die niemand so leicht auflösen kann. Die Predigt hält der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Er beantwortet die Frage, woraus den Menschen die Kräfte erwachsen, um weiter in der andauernden Corona-Pandemie zu bestehen. Zugleich ringt die Gesellschaft um einen verantwortlichen Umgang mit der Pandemie und ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Für die Musik sorgen Gesangssolisten aus der Gemeinde sowie Iris und Carsten Lenz an der Orgel und dem Flügel.
Im Radioprogramm SWR 1 gestaltet am Sonntagmorgen Pfarrerin Annette Bassler aus Mainz um 9.20 Uhr die „Begegnungen“. Auf SWR 2 sendet Karoline Rittberger-Klas aus Tübingen bereits um 7.55 Uhr das Lied zum Sonntag.

Auf Instagram gibt es regelmäßige Impulse von Pfarrerin Petra Scheidhauer aus Homburg/Saar unter https://www.instagram.com/kirche_unverstaubt sowie von Pfarrer Stefan Bauer von der Matthäuskirche Landau unter dem Hashtag #drbauersdailydose.

02.05.2020

Genuss und Gesundheit

Die ökumenische Mitmachaktion der pfälzischen Kirchen „Trendsetter Weltretter“ findet vom 7. September bis 4. Oktober statt. Schwerpunkt im dritten Jahr ist Ernährung. Rezepte werden ab sofort gesammelt.

Speyer (lk/is) Die ökumenische Mitmachaktion für einen nachhaltigen Lebensstil „Trendsetter Weltretter“ findet im September dieses Jahres zum dritten Mal statt. Nach Konsum (2018) und Mobilität (2019) ist der Schwerpunkt der vierwöchigen Aktion 2020 das Thema Ernährung. Unter dem Motto „Einfach anders essen“ entwickeln die Initiatoren der Evangelischen Kirche der Pfalz, des Bistums Speyer, der ACK Südwest und der Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz Ideen für mehr Nachhaltigkeit.

Sibylle Wiesemann und Steffen Glombitza, Umweltbeauftragte der Landeskirche und des Bistums Speyer, sind überzeugt: „Ernährung betrifft uns alle: Sie ist Lebensgrundlage und Genuss, besonders in Gemeinschaft. Sie steht im Zusammenhang mit Tierwohl, Klimaschutz und Kulturlandschaft. Jeden Tag haben wir einen kleinen Einfluss auf die Welt und einen großen Einfluss auf unser eigenes Wohlbefinden.“

Mit der Aktion werben die Kirchen dafür, etwas Neues auszuprobieren und lustvoll, lecker, anders zu essen – aus Achtung vor Tieren, Pflanzen und Menschen. Alle Interessierten erhalten dazu tägliche Impulse per E-Mail, über Facebook oder die Webseite zur Aktion.

Ab sofort sind Menschen in der Pfalz und Saarpfalz aufgerufen, persönliche Rezepte für leckere, nachhaltige und faire Gerichte per E-Mail an info@trendsetter-weltretter.deinfo@trendsetter-weltretter.de einzusenden. Passend zur Ernte- und Schöpfungszeit wird der Rezept-Fundus zum Start der Aktion am 5. September veröffentlicht. Dann sind möglichst viele Menschen dazu eingeladen, nachhaltige Gerichte aus der (Saar-)Pfalz zu kochen, gemeinsam oder in der eigenen Küche.

Der katholische Landauer Dekan Axel Brecht, der schon in TV-Kochsendungen aufgetreten ist, und Oberkirchenrätin Dorothee Wüst von der Evangelischen Kirche der Pfalz werden zum Auftakt der Aktion in einer Kochshow gemeinsam aktiv werden. Weiterhin sind Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen geplant, beispielsweise Workshops zum Gärtnern in der Stadt, Schulaktionen, ein faires Frühstück für die Kitas, Veranstaltungen gegen Lebensmittelverschwendung, Besuche bei Landwirtschaftsbetrieben oder Workshops, in denen Interessenten nachhaltige Speisen zubereiten.

Die Organisatoren sind zuversichtlich, dass im Herbst wieder öffentliche Veranstaltungen im kleineren Rahmen möglich sind, um Essen auch in Gemeinschaft erleben zu können.

Das Thema Ernährung ist nach Ansicht der beiden kirchlichen Umweltbeauftragten Wiesemann und Glombitza aktueller denn je: Eine gesunde und ökologisch nachhaltige Ernährung sei sowohl für die eigene Gesundheit als auch für die Biosphäre eine unabdingbare Grundlage. Die Gesundheit des Planeten hänge mit der Gesundheit der Menschen zusammen. Ernährung stehe im Zusammenhang mit unserem Lebensmodell.

„Die Aktion im September bietet einen guten Anlass, mit den Umbrüchen kreativ umzugehen und gesund, regional und saisonal zu kochen“, so die Initiatoren von „Trendsetter Weltretter“. Die Organisatoren rufen dazu auf, die sogenannte „Glokalisierung“ auf unseren Tellern umzusetzen. Die Wortschöpfung setzt sich zusammen aus „global“ und „lokal“. Sie beschreibt das Phänomen regionaler Lebensmittelproduktion in einer global vernetzten Welt.

Einsendung der Rezepte an: info@trendsetter-weltretter.de

Mehr Informationen unter http://www.trendsetter-weltretter.de und unter http://www.facebook.com/trendsetterweltretter

02.05.2020

„Wir müssen das Leben in und mit der Krise lernen“

Bischof Wiesemann begrüßt die Möglichkeit zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste – Videobotschaft an die Gläubigen im Bistum Speyer

Speyer – Der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann begrüßt, dass wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Die Bistümer haben für ihre Gottesdienste spezielle Schutzkonzepte entwickelt. Sie haben das Ziel, die Gesundheit der Mitfeiernden zu schützen und die Gefahr einer Ansteckung so klein wie möglich zu halten. Dazu dienen zum Beispiel eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, eine vorherige Anmeldung, der Einsatz eines Ordnungsdienstes, die Einhaltung von Abstandsregeln und der Gebrauch eines Mund-Nasen-Schutzes. „Das wird sich anders anfühlen als die Gottesdienste vor der Corona-Krise. Aber nur in dieser angepassten Weise können wir zum jetzigen Zeitpunkt in verantwortungsvoller Weise miteinander Gottesdienst feiern“, macht Bischof Wiesemann in einer Videobotschaft an die Gläubigen im Bistum Speyer deutlich.

In seinen Augen wäre es falsch, verfrüht zur Normalität vor der Corona-Krise zurückkehren zu wollen. „Jetzt kommt es darauf an, das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.“ Die Infektionsgefahr durch das Virus sei immer noch groß. Der Bischof ruft die Gläubigen dazu auf, „das Leben in und mit der Krise zu lernen“. Im Blick auf die vergangenen Wochen betont der Bischof, dass es richtig gewesen sei, die öffentlichen Gottesdienste vorerst auszusetzen. „Diese Maßnahme war nicht nur vernünftig, sondern entspricht auch unserem Glauben, der von der Verantwortung und der Solidarität lebt.“ Es sei ihm in dieser Zeit neu bewusst geworden, wie sehr der Glaube die unmittelbare Gemeinschaft brauche, teilt Bischof Wiesemann den Gläubigen seine persönliche Erfahrung mit. Nicht ohne Grund nenne das Zweite Vatikanum die Eucharistiefeier „die Quelle und den Höhepunkt“ des ganzen christlichen Lebens. „Aus ihr schöpfen wir die Kraft für unseren Alltag und für unsere Sendung als Christen in der Welt“, so Bischof Wiesemann. Er dankt allen, die „in den vergangenen Wochen verantwortungsbewusst gehandelt haben.“ Dadurch seien viele Menschenleben gerettet worden und Ärzte und Pflegende vor schrecklichen Entscheidungen über Leben und Tod bewahrt worden.

Das Bistum werde in den nächsten Wochen ergänzend zu den Eucharistiefeiern andere Gottesdienstformen wie zum Beispiel Wortgottesfeiern, Rosenkranzgebete, Maiandachten oder Gottesdienste im Freien anbieten. Bischof Wiesemann bittet alle Gläubigen, beim Auftreten von Krankheitssymptomen den öffentlichen Gottesdiensten fernzubleiben und stattdessen lieben einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder im Internet mitzufeiern.

Anordnungen der Landesregierungen für Schutzkonzepte liegen aktuell noch nicht vor

Aktuell liegen den Bistümern die Anordnungen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes für die Schutzkonzepte der Gottesdienste noch nicht vor. „Wir informieren die Pfarreien umgehend, sobald die Landesregierungen dazu eine Entscheidung getroffen haben“, kündigt Generalvikar Andreas Sturm an. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung einiges an Kraft, Geduld und Organisation sowie eine hohe Disziplin von allen Mitfeiernden erfordert. Er bittet die Priester, pastoralen Mitarbeiter, Ehrenamtlichen und Gläubigen in den Pfarreien, sich nicht zu überfordern: „Es sollen und können sicher nicht sofort wieder so viele Gottesdienste an so vielen Orten gefeiert werden wie bisher.“ Zum Beispiel muss zunächst geklärt und organisiert werden, wie sich die Gläubigen zur Teilnahme am Gottesdienst anmelden können. Die Pfarreien stehen zudem vor der Aufgabe, einen Empfangsdienst für die Gottesdienste zu organisieren, der für den Einlass in die Kirche und die Einhaltung der Regeln sorgt. „Das geht alles nicht von jetzt auf gleich. Auch wenn öffentliche Gottesdienst staatlicherseits schon ab Sonntag wieder zugelassen sind, kann die notwendige organisatorische Vorbereitung dazu führen, dass wir an manchen Orten vielleicht erst im Lauf der Woche oder zum kommenden Sonntag die ersten Gottesdienste werden feiern können“, wirbt Generalvikar Sturm um Verständnis und einen behutsamen Einstieg in die Wiederaufnahme gemeinschaftlicher Gottesdienste. Er ruft die Pfarreien zugleich auf, sich mit den evangelischen Gemeinden vor Ort soweit wie möglich ökumenisch abzustimmen. Die Gläubigen finden die Informationen zu Gottesdiensten in ihrer Nähe auf den Internetseiten der Pfarreien.

Da die Platzzahl in vielen Kirchen durch die Einhaltung der Abstandsregeln sehr begrenzt sein wird, spricht sich der Generalvikar dafür aus, auch weiterhin die Gottesdienste im Fernsehen, Hörfunk und Internet zu nutzen. „Gerade für kranke und ältere Menschen kann das eine gute Alternative sein.“

Im Speyerer Dom wird am Sonntag, den 3. Mai, um 10 Uhr ein Kapitelsamt gefeiert, das wie an den vergangenen Sonntagen per Livestream ins Internet übertragen wird. Im Dom steht nur eine begrenzte Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung. Gläubige müssen sich zur Teilnahme am Gottesdienst vorher anmelden. Hinweis für die Redaktion: Nähere Informationen zum Gottesdienst am Sonntag im Dom veröffentlichen wir in Kürze in einer eigenen Presseinformation.

Videobotschaft des Bischofs an die Gläubigen im Bistum Speyer:

Gottesdienstangebote in Fernsehen und Hörfunk:

https://www.bistum-speyer.de/news/nachrichten/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=13411&cHash=b23cf2851390328f8711a79cf8c0c480

Gottesdienste aus dem Bistum Speyer im Internet:

https://www.bistum-speyer.de/news/nachrichten/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=13325&cHash=f4d9562f8ae6bdf0c502e63213485e5e

Zugang zu den Internetseiten der Pfarreien im Bistum Speyer mit Informationen zu den Gottesdiensten vor Ort:

https://www.bistum-speyer.de/bistum/bistumskarte/

Bistum Speyer
02.05.2020

Vorhalle saniert und geöffnet

Domkapitel informiert zum Abschluss der Arbeiten – Vorhalle steht Besuchern offen

Speyer – Die Vorhalle des Speyerer Domes ist nach rund einem Jahr vollständig restauriert – und ab dem 1. Mai auch wieder für Besucher zugänglich. Die Öffnung erfolgt im Zusammenhang mit den generellen Lockerungen im öffentlichen Leben und der Wiederzulassung von öffentlichen Gottesdienstfeiern durch die Rheinland-Pfälzische Landesregierung. Am 3. Mai ist im Dom der erste öffentliche Gottesdienst geplant. Weiterhin gelten im Dom und der Vorhalle die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Wie vorgesehen konnte die Restaurierung der Vorhalle des Speyerer Doms bereits am 31. März 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Was nicht vorgesehen war, waren die Umstände, unter denen dieses große Restaurierungsprojekt zu Ende gebracht wurde. Die Corona-Krise hat zwar die Restaurierungsarbeiten in ihrem Fortgang nicht behindert, hat aber das öffentliche Leben und damit auch den Besucherverkehr am Dom stark eingeschränkt. Daher war dieser Bereich nicht, wie zunächst geplant, am 1. April wieder für die Öffentlichkeit geöffnet worden. Und auch die feierliche Einweihung mit dem Speyerer Bischof und den Förderern dieser Maßnahme muss ersatzlos entfallen.

Die Gesamtkosten in Höhe von 891.000 Euro wurden aus Mitteln des Denkmalschutz Sonderprogramms VII der Bundesregierung, der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz und aus Haushaltsmitteln des Domkapitels bestritten. Land und Bund steuerten jeweils je 356.000 Euro bei. Letztere wurden durch Fördermittel von der Europäischen Stiftung Kaiserdom ergänzt, welche zu diesem Zweck Projektmittel von der Edith-Haberland-Wagner Stiftung zur Verfügung gestellt bekam. Einen weiteren Beitrag leistete der Dombauverein Speyer, der die Instandsetzung mit jährlichen Zuwendungen fördert.

Das nun in seiner Gesamtheit wahrnehmbare Restaurierungsergebnis war alle Mühen wert, sagt Domdekan und Domkustos Dr. Christoph Kohl: „Endlich wird sichtbar, welch ein Kleinod die Vorhalle ist und dass der Raum als historistisches Gesamtkunstwerk vom Architekten durchkomponiert wurde.“ Auch Dombaumeisterin Hedwig Drabik freut sich über den gelungenen Abschluss der Arbeiten. „Die Vorhalle stellt sich dank der Restaurierung als ganz neuer Raum dar. Wir sind sehr glücklich mit dem Ergebnis und haben von unserem Wissenschaftlichen Beirat dafür bereits hohes Lob erhalten“, so Drabik. „Zuletzt haben wir noch die Bodenplatten überarbeitet, die Beleuchtung fertig gestellt und die Taubenabwehr installiert. Glücklicherweise konnten die Fachbetriebe diese Arbeiten auch während der Corona-Krise fristgerecht fertig stellen“, sagt die Dombaumeisterin.

Der neoromanische Westbau, der 1858 durch Heinrich Hübsch fertiggestellt wurde, gehörte vormals zu den eher „ungeliebten“ Teilen des Doms, da er im Verhältnis zum romanischen Baukörper viel jüngeren Datums und neueren Stils ist. Dabei wurde lange übersehen, dass es sich um ein historistisches Gesamtkunstwerk handelt, das jetzt erst vollends zu Geltung kommt. Verschmutzungen hatten vor allem den Skulpturen und den Vergoldungen stark zugesetzt so dass sich die Eingangshalle des Doms zuletzt in keinem sehr einladenden Zustand präsentierte.

Da die Vorhalle seit der Fertigstellung 1858 nicht umfassend gereinigt worden ist, bestand der erste Schritt der Sanierungsmaßnahme in der Ausführung einer Heißdampfreinigung, die oberflächlichen Schmutz und Staub entfernte. Die Nischenfiguren in der Vorhalle, welche die im Dom beigesetzten Kaiser und Könige in acht Wandnischen zeigen, wurden berührungsfrei durch ein Laserverfahren gereinigt. Das Wirkprinzip besteht aus der Absorption und Reflektion. Die Energie des Laserstrahls wird durch die dunkle Verschmutzungskruste absorbiert und schlagartig in Wärme umgewandelt. Durch den thermischen Prozess verdampft die absorbierende Schicht in einer Plasmawolke. Helle Flächen reflektieren den Laserstrahl, so dass nur die tatsächlichen Verschmutzungen abgetragen werden. Man entschied sich für dieses Verfahren, da es die bestmöglichen Ergebnisse erzielte, schadensfrei funktioniert und im Gegensatz zu anderen Reinigungsverfahren, wie etwa die Reinigung durch Sandstrahlen, keinen Substanzverlust zur Folge hat. Die Reinigung einer Nischenfigur umfasste je nach Detailheitsgrad eine Arbeitszeit von ca. 1 bis 1,5 Wochen. Neben den Nischenfiguren wurden sowohl die Lünettenreliefs an der südlichen und der nördlichen Wandfläche sowie der Kenotaph Rudolf v. Habsburg mit dem Laser gereinigt. Sämtliche ehemals vergoldeten Rücklagen der Lünettenreliefs und Nischenfiguren wurden mit neuem Blattgold versehen.

Auch das imposante dreijochige Backsteingewölbe der Vorhalle wurde mittels Dampfstrahlung gereinigt. Die rote Bemalung der Randbereiche neben den Gewölberippen wurde mit einer dampfdiffusionsoffenen Silikatfarbe ergänzt. An den Wänden wurden Ausbruchstellen im Sandstein geschlossen, schadhafte Fugen entfernt und offene Fugen geschlossen. Neben einer Taubenabwehr aus optischen Barrieren, Schalldruckgeräten und einer elektrischen Abwehr wurde auf den Gesimsen eine Beleuchtung aufgebracht, die die neu vergoldeten Bereiche deutlich zeigt und die Gewölbe ins rechte Licht rückt. Nach der Reinigung der beiden Kenotaphe Rudolf von Habsburg und Adolf von Nassau mit dem Heißdampfgerät wurden Ausbruchstellen oder Fehlteile durch Neuteile in Vierungstechnik und im selben Material ergänzt. Kleinere Ausbruchstellen wurden mit einer Steinergänzungsmasse ausgeführt.

Mit Abbau des Gerüstes Ende des Jahres 2019 erfolgte eine In-Augenscheinnahme des Bodenbelages und Planung zum sinnvollen Austausch. Glücklicherweise konnten die aus der Sanierung des Kaisersaals stammenden Bodenplatten für die Vorhalle wiederverwendet werden. Diese lagerten in Speyer, wurden überarbeitet und fügen sich nun harmonisch in das Gesamtbild ein.

Zwei „Baustellen“ bleiben in der Vorhalle noch erhalten: Für das große Fresko über dem Hauptportal wird derzeit ein Restaurierungskonzept erstellt. Hier hatten sich bei näherem Hinsehen größere Schäden gezeigt als zunächst vermutet. Die Kosten für diese Maßnahme werden derzeit auf 190.000 Euro geschätzt. Darüber hinaus bietet eine Projektförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Möglichkeit, nachträglich auch die Gitter zu überarbeiten, welche die Vorhalle zur Stadtseite hin begrenzen.

Text: Bistum Speyer Foto: (1) & (2) © Domkapitel Speyer / Klaus Landry; (3) & (4) Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

„Wer den Dienst der Diakonin vollzieht, sollte auch zur Diakonin geweiht werden“

Generalvikar Andreas Sturm plädiert am „Tag der Diakonin“ für die sakramentale Weihe von Frauen mit diakonischen Aufgaben

Speyer – „Wer den Dienst der Diakonin vollzieht, sollte auch zur Diakonin geweiht werden“, erklärt der Speyerer Generalvikar Andreas Sturm zum heutigen „Tag der Diakonin“. Seit Jahrhunderten brächten Frauen ihr diakonales Engagement für die Menschen in das Leben der Kirche ein. „Mit großer Selbstverständlichkeit stellen sie ihre Energie für kranke, geflüchtete, sterbende, notleidende Menschen zur Verfügung“, hebt Generalvikar Sturm hervor. Wie Katharina von Siena vor 650 Jahren hätten Frauen durch die Kirchengeschichte hinweg nicht aufgehört, sich in den Dienst der christlichen Gemeinschaft zu stellen. „Dieses zutiefst diakonale Handeln muss daher seinen Ausdruck in der sakramentalen Weihe finden“, ist Sturm überzeugt.

Der Generalvikar begründet seine Haltung mit dem Hinweis: „Ohne Frauen wäre unsere Kirche niemals so nah bei den Menschen, niemals so diakonisch, wie sie es tatsächlich ist.“ Und er verweist auf die Erfahrungen in den vergangenen Wochen: „Es waren und sind unzählige Frauen, die diakonische Dienste zum Beispiel in der Alten- und Krankenpflege, dem Bereich der Care-Arbeit, im Betreuen des Homeschoolings oder auch in der seelsorglichen Begleitung von Menschen aller Altersgruppen übernehmen.“

Zum Tag der Diakonin am 29. April fordern die beiden Frauenverbände im Bistum Speyer, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) die Öffnung des sakramentalen Diakonats für Frauen. Da die zentrale Veranstaltung zum Tag der Diakonin in München aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden musste, rufen sie dazu auf, sich an der Social Media Aktion der Verbände unter dem Hashtag #frauendiakonatjetzt zu beteiligen. Frauen und Männer sind eingeladen, sich auf Facebook, Twitter und Instagram mit ihrer Forderung zur Einführung des sakramentalen Diakonats zu äußern. Dazu stehen auf den Webseiten der Veranstalterinnen Informationen, Downloads und Anregungen zur Verfügung.

Bistum Speyer
02.05.2020

Die Geschicke der Landeskirche maßgeblich mitbestimmt

Der ehemalige Präsident der Pfälzischen Landesynode Gustav-Adolf Bähr ist tot

Speyer / Neustadt-Mußbach – Als einen engagierten und streitbaren Pfälzer Protestanten hat Kirchenpräsident Christian Schad den am Montag verstorbenen ehemaligen Synodalpräsidenten Gustav-Adolf Bähr bezeichnet. In dieser Funktion habe er die Landessynode „nicht nur souverän moderiert, sondern auch deutliche inhaltliche, zuweilen programmatische Akzente gesetzt“, so der Kirchenpräsident in seinem Kondolenzschreiben. Dabei „ging es ihm durchweg um die Stärkung des sog. Laienelements sowie der Kirchengemeinden vor Ort“, sagte Schad. Bähr verstarb im Alter von 81 Jahren in Neustadt an der Weinstraße.

Der aus einer Pfarrfamilie stammende Protestant hat nach Auffassung von Kirchenpräsiden Schad die Geschicke der Landeskirche maßgeblich mitbestimmt und sich auf allen kirchlichen Ebenen kenntnisreich und mit großem Engagement eingebracht. Von 1972 ab bis zum seinem Tode gehörte Gustav-Adolf Bähr dem Presbyterium seiner Mußbacher Kirchengemeinde an. 24 Jahre lang hatte er darüber hinaus den Vorsitz der Bezirkssynode Neustadt inne. Auch als Synodalpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz von 1979 bis 1996 wollte er lieber „Vorsitzender“ genannt werden, „weil mir der Titel Präsident einfach zu hochgestochen wirkt“, erklärte Bähr laut eines Synodenprotokolls.

Auch wenn er selbst 1998 für das Amt des Kirchenpräsidenten kandidierte, so gestand er ein, „dass der Laie in unserer Kirche für die Institution der bessere Anzug ist.“ Laien könnten sich viel freier im Evangelium bewegen, „bei den beamteten Theologen steckt mehr Muss dahinter“. Kandidiert habe er, um vor sich selbst bestehen zu können, erklärte Bähr, der zu diesem Zeitpunkt Hauptabteilungsleiter Kultur, Wissenschaft, Kirche und Zeitgeschehen beim Südwestrundfunk in Baden-Baden gewesen war. Dass ihm als Laie der Verkündigungsdienst ein zentrales Anliegen war, dokumentiert sein Einsatz als ordinierter Prädikant. Seit 1975 brachte er seine Glaubens- und Lebenserfahrung in diesen ehrenamtlichen Dienst ein.

EVANGELISCHE KIRCHE DER PFALZ (Protestantische Landeskirche)
02.05.2020

Corona kann nur grenzüberschreitend überwunden werden

Protestanten im Elsass, in Baden und der Pfalz

Straßburg / Karlsruhe / Speyer – Die evangelischen Kirchen in Elsass-Lothringen, in Baden und in der Pfalz haben im Zeichen der Corona-Krise dazu aufgerufen, bei der Infektionsbekämpfung stärker grenzüberschreitende Strukturen zu nutzen. Zugleich blicken sie mit Sorge auf eine „wachsende Angst vor den Anderen, die ansteckend sein könnte“. Derzeit sei die Grenze zwischen Baden, der Pfalz und dem Elsass zu einem problematischen Brennpunkt geworden.

In ihrer gemeinsamen Erklärung bekräftigen die leitenden Geistlichen Christian Albecker (Straßburg), Jochen Cornelius-Bundschuh (Karlsruhe) und Christian Schad (Speyer), Grenzen seien „Orte der Begegnung und der Zusammenarbeit die Geschwisterlichkeit und Solidarität ermöglichen“ und keine „Orte, an denen Unterschiede zu Gleichgültigkeit, Beleidigung, Verachtung oder Hass führen.“ Derzeit sei leider erlebbar, wie Menschen in der Region anschließen an „alte nationalistische Haltungen und Klischees, die wir auf dem langen Weg der deutsch-französischen Versöhnung gehofft hatten, überwunden zu haben.“

EVANGELISCHE KIRCHE DER PFALZ (Protestantische Landeskirche)
02.05.2020

Speyer / Corona

Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen – Spielplätze ab Sonntag geöffnet

Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 2. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.

„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
  • Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.

Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“

Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.

Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 81 +/- 0 gegenüber Mittwoch
  • Davon bereits genesen: 51 +/- 0 gegenüber Mittwoch
  • Personen in Quarantäne: 57 +/- 0 gegenüber Mittwoch

Stand: 30.04.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.05.2020

Schrittweise Öffnung der städtischen Dienstgebäude für den Publikumsverkehr

Ab Montag, 4. Mai 2020 öffnet die Stadtverwaltung schrittweise und zu den üblichen Bürozeiten wieder für den Publikumsverkehr. Zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen und zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens ist allerdings nach wie vor eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass alle städtischen Dienststellen nur noch mit einer Alltagsmaske bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen. Es gelten die Ausnahmeregelungen des Landes, wonach Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen die Verwendung einer Alltagsmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen müssen. Der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen ist jederzeit einzuhalten.

Leicht abweichende Regelungen und Öffnungstermine gelten für folgende Stellen:

Für die Bürgerbüros Industriestraße und Maximilianstraße können unter 14-1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße) oder 14-1334 (Bürgerbüro Industriestraße) Termine vereinbart werden. In der Industriestraße werden nach wie vor nur Kfz-Angelegenheiten. Gegen Vorlage der Coupons können ab Montag in beiden Bürgerbüros wieder Müllsacke abgeholt werden – hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Tourist-Information steht ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr montags bis freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr offen. Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr gewährleistet.

Die Stadtbibliothek bietet ihren Service wieder ab Dienstag, 5. Mai 2020 an. Geöffnet ist dort bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11:00 bis 15:00 Uhr. Zur besseren Besuchersteuerung befindet sich der Eingang künftig auf der Rückseite der Villa Ecarius. Möglich sind die Rückgabe und Ausleihe von Medien sowie das Verlängern abgelaufener Benutzerausweise oder Neuanmeldungen. Bis auf Weiteres nicht verfügbar sind Zeitungen, PC-Arbeitsplätze, Onlinekataloge, Spielausleihe und Sitzmöglichkeiten. Aktuelle Zeitschriften sind entleihbar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Mit Rücksicht auf die Wartenden wird die Aufenthaltsdauer im Gebäude beschränkt. Die Leihfrist aller bereits entliehenen Medien wurde auf Anfang Juni gesetzt, sodass nicht jeder, der bereits Medien entliehen hat, unbedingt in der ersten Öffnungswoche in die Bibliothek kommen muss.

Der Zugang zur Volkshochschule ist nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Kurse, die inzwischen online stattfinden, werden in dieser Weise weitergeführt. Kurse, die gar nicht erst aufgenommen werden konnten, werden für das laufende Semester eingestellt.

Das Stadtarchiv Speyer und die Musikschule der Stadt Speyer öffnen im Laufe der kommenden Woche unter Auflagen. Weitere Informationen hierzu folgen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
02.05.2020

„Speyer hält zusammen“ – Antragsstellung für städtisches Hilfsprogramm ab sofort möglich

Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserem Land und weltweit vor große Herausforderungen. Das zur Eindämmung des Coronavirus notwendige Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt aber auch besonders auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben.

Um das Speyerer Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie die freie Kulturszene und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat die Stadt Speyer vor wenigen Wochen das 250.000 Euro schwere Hilfsprogramm „Speyer hält zusammen“ geschnürt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020, dem Hilfsprogramm einstimmig zugestimmt. Unterstützung kann ab sofort und unkompliziert beantragt werden. Anträge nimmt das Büro der Oberbürgermeisterin bis Montag, 18. Mai 2020, unter der Mailadresse speyerzusammen@speyer.de entgegen. Ausführliche Informationen sowie die Anträge sind auf der Homepage der Stadt unter speyer.de/zusammen zu finden.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns als Gesellschaft noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Aus diesem Grund war es mir wichtig, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Bundes- und Landeshilfen passgenaue Lösungen für unsere Stadt zu finden und den ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen ebenso wie der Kulturszene und den örtlichen Unternehmen unter die Arme zu greifen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Krise nur gemeinsam bewältigen können und wenn Speyer zusammenhält. Genau dies tun wir mit unserem städtischen Hilfsprogramm“, so die Stadtchefin weiter.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Verkehrsnotizen

Sperrungen Eselsdamm

Aufgrund notwendiger Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer, kommt es im Eselsdamm zu mehreren Sperrungen. Zwischen der Hausnummer 4 und 10 (zwischen Einmündungen Im Sterngarten/Nonnenbachstraße und Hinterm Esel), wird der Eselsdamm, vom 04. Mai 2020 bis voraussichtlich 19. Juni 2020, halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Lichtsignalanlage.

Ebenso am 04. Mai 2020 bis voraussichtlich 13. Mai 2020, wird der Eselsdamm, auf Höhe der Hausnummer 50, einspurig gesperrt. Der Verkehr aus Richtung der Straße Am Heringsee wird über die Straße Hinterm Esel/ Ziegelofenweg umgeleitet. Es wird eine Einbahnstraßenregelung zwischen Hinterm Esel 1 und 5, in Richtung Norden, eingerichtet. Der Eselsdamm wird einseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Fahrspur aus Richtung Petschengasse/Fritz-Ober-Straße bleibt weiterhin befahrbar.

Anschließend wird der Eselsdamm, auf Höhe der Hausnummer 52, voraussichtlich vom 14. Mai 2020 bis Ende Juni, für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der Eselsdamm beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2492 oder 14-2682 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Stadtnotizen Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 81 + 6 gegenüber Dienstag
  • Davon bereits genesen: 51 + 2 gegenüber Dienstag
  • Personen in Quarantäne: 57 + 3 gegenüber Dienstag

Stand: 29.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Stadt öffnet Leichtathletikanlagen für Individualsport ab dem 4. Mai 2020

Unter Bezugnahme auf die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 öffnet die Stadtverwaltung Speyer ab Montag, 4. Mai 2020 das Rheinstadion, das Helmut-Bantz-Stadion sowie das Stadion am Judo-Maxx für Individualsport, das heißt für alle Leichtathletikdisziplinen, jedoch ausdrücklich nicht für den Mannschaftssport. Bei der Benutzung der Anlagen gilt weiterhin das Kontaktverbot und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Ausübung des Sports ist zu Freizeit- und Trainingszwecken auf diesen Freiluft-Sportanlagen zulässig. Die Ausübung jeglichen Hallen- und Mannschaftssports bleibt bis auf Weiteres untersagt.

„Ich freue mich für die Sportlerinnen und Sportler, dass sie wieder ihrem Training nachgehen können, möchte aber auch ganz eindringlich an sie appellieren, die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer einzuhalten. Nur wenn wir weiter konsequent sind, können wir die Ausbreitung des Coronavirus erfolgreich eindämmen“, betont Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs.

Bei der Durchführung der im Freien zulässigen Trainingseinheiten in diesen drei Stadien ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (SARS-CoV-2) zwingend zu beachten, dass

  1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
  2. Während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
  3. Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in Ausnahmefällen in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen dürfen;
  4. Die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist;
  5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Mögliche Fragen zur Benutzung der städtischen Sportanlagen beantwortet die zuständige Abteilung Schulen und Sport unter der Rufnummer 06232-14-2258.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 4. Mai 2020 – Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Nachdem diese Woche bereits die Schüler*innen der Abschlussklassen zurück in die Schulen gekommen sind, werden ab Montag, 4. Mai 2020 weitere Schulen in Speyer den Schulbetrieb für folgende Klassen- und Jahrgangsstufen wieder aufnehmen:

  • Grundschulen: Klassenstufe 4;
  • Realschulen Plus: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9;
  • Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10;
  • Integrierte Gesamtschule: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9;
  • Förderschule im Erlich : Klassenstufen 10 und 9;
  • Berufsbildende Schule/Wirtschaftsgymnasium: Jahrgangsstufe 11; Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsfachschule I (BF I).

„Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem gesunden Start“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Sicher wird die Rückkehr und der Schulbetrieb unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zunächst ungewohnt sein. Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir allerdings auf die aktive Mithilfe und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler angewiesen“, so die Stadtchefin weiter. Auch Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs schickt den Schüler*innen einen Appell mit auf den Weg: „Kommt bitte möglichst mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule. Nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel nur, wenn es unausweichlich ist und verzichtet, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe, auf das „Elterntaxi““. Sollte der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.   

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Schule und Sport beantworten mögliche Fragen zum Schulbetrieb und zur Schülerbeförderung unter der Rufnummer 06232-14-2246.

Die DB Regio Bus hat indes darüber informiert, dass der Fahrplan ab Montag, 4. Mai 2020 wieder weitestgehend im Regelbetrieb laufen wird. Demnach entfallen bis auf weiteres nur noch alle Nachtfahrten ab 21:30 Uhr und alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkehrsnotizen

Nußbaumweg gesperrt

Wegen Kranarbeiten wird der Nußbaumweg auf Höhe der Hausnummer 8 am 02.05.2020 von 07:30 bis voraussichtlich 16:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. In dieser Zeit wird der Nußbaumweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 75 +/- 10 gegenüber Montag
  • Davon bereits genesen: 49 + 3 gegenüber Montag
  • Personen in Quarantäne: 54 + 3 gegenüber Montag

Stand: 28.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkaufsoffener Sonntag fällt aus

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass der am 3. Mai 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entfallen muss. Wie bereits mitgeteilt, kann auch die Begleitveranstaltung, der Deutsch-Holländische Stoffmarkt, nicht stattfinden.  

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Kultur trifft auf „Schorle-Dudd“ – Zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“ geplant

Insgesamt zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“, die im Rahmen der Kampagne „Speyer.Kultur.Support.“ live aus der Stadthalle Speyer gesendet werden, plant das Kulturbüro der Stadt bis zum Beginn der Sommerpause. Gestreamt wird ab sofort nicht mehr am Sonntagabend, sondern künftig als Matinée-Veranstaltung am Sonntagvormittag, 11 Uhr. Verknüpft wird das Musikprogramm aus dem Netz mit besonderen Aktionen, z.B. einem „Kult(o)urnacht Special“ am 5. Juni 2020. Geplant ist darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Speyerer Weinwunderbar bei den anstehenden „Frühschoppe“-Konzerten. Dort wird im Vorfeld der Konzerte eine „Schorle-Dudd“ gepackt, um das ins heimische Wohnzimmer übertragene Konzertgeschehen zu einem kleinen Happening in den eigenen vier Wänden zu machen. Die neue Serie von Livestreams beginnt am kommenden Sonntag, 3. Mai 2020, mit einem Konzert des Duos „Strings Y Voz“. Der Speyerer Gitarrist Christoph Stadtler und die in Haiti geborene Sängerin Lisbania Perez werden bei diesem Konzert die Melancholie und Sehnsucht, aber auch die Lebensfreude und Energie karibischer Klänge auf die Bühne der Stadthalle bringen.

Die ersten Erfahrungen mit Live-Streams aus der Stadthalle waren ermutigend, sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, sowohl was die Auftritte der Musiker*innen, aber auch die Reaktionen des Publikums angeht. Zahlreiche Mails haben Künstler*innen und Veranstalter erreicht, die sich für diese Art des Musikgenusses dankbar zeigten. Bis ins ferne Kalifornien gab es positive Reaktionen auf das erste „Konzert ohne Publikum“ mit Christine und Stephan Rahn.

Kulturbürgermeisterin Monika Kabs erinnert bei der Vorstellung des neuen Programmes an die Speyerer Kult(o)urnacht, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. „Wir hätten in diesem Jahr das 20-jährige Jubiläum der Speyerer Kult(o)urnacht feiern können“, sagt Kabs. „Grund genug, am 5. Juni mit einem „Kult(o)urnacht Special“ ein besonderes Angebot ins Netz zu stellen“. Zahlreiche Kulturschaffende haben ihre Mitwirkung zugesagt, Überraschungen inbegriffen.

Es sind in erster Linie Speyerer Musiker*innen und solche, die sich der Domstadt verbunden fühlen, die an den kommenden Sonntagen für „Speyer.Kultur.Support.“ in der Stadthalle auf der Bühne stehen werden. Das vielfältige Musikprogramm reicht von Gitarrenkonzerten, Latin-Music, klassischer Musik, einem Konzert mit französischen Chansons bis hin zu einem Programm von Moritz Erbach und Andreas Krüger mit Songs von Rio Reiser. Auch ein Kinderkonzert mit Musiker*innen der Staatsphilharmonie steht am 4. Juli 2020, 15 Uhr, auf dem Programm.

Für alle Konzerte gilt: Die Künstler*innen erhalten eine Gage. Online werden spezielle Unterstützertickets angeboten, deren Erlös in den „Speyer.Kultur.Support.Fonds“ fließt, der wiederum Künstler*innen aus der Domstadt zugutekommt. Alle Infos dazu unter www.speyer.de/kultursupport.

Die „Schorle-Dudd“ ist eine besondere Kreation der Speyerer Weinwunderbar. In die „Dudd“ kommt eine Literflasche Schorlewein zur Wahl: Riesling oder Weißherbst (halbtrocken) vom Weingut Muffang aus Venningen; oder Weißburgunder vom Weingut Schneider aus Godramstein. Dazu ein wunderbares Dubbeglas mit dem Logo der Weinwunderbar, eine Flasche Mineralwasser, eine Dose Hausmacher „Lewerworscht“ vom Metzger Hambel aus Wachenheim, Spundkäs, zwei Brezel und das ausführliche Konzertprogramm von „Speyer.Kultur.Support“ für die nächsten Wochen. Die „Dudd“ kann zum Preis von 30,- Euro jeweils freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 14 Uhr in der Weinwunderbar erworben werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © STRINGS Y VOZ
29.04.2020

Sommerferienprogramm in der Walderholung fällt aus – Alternativangebot geplant

Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss leider auch das beliebte Ferienprogramm „Sommerferien in der Walderholung“ der städtischen Jugendförderung in diesem Jahr ausfallen. Betroffen sind auch die Abenteuerwochen und das Ferienpass-Programm.

Um Kinder und Eltern dennoch zu unterstützen, plant die Jugendförderung derzeit alternativ ein dezentrales Betreuungs- und Spielangebot in den Stadtteilen.

„Wir haben uns die Absage der Sommerferien in der Walderholung alles andere als leicht gemacht, gerade weil wir wissen, dass viele Eltern durch die coronabedingte Schließung der Kitas und Schulen schon seit Wochen besonderen Belastungen ausgesetzt sind und das Betreuungsangebot hier Erleichterung schaffen könnte. Trotzdem sind wir zu dem Schluss gelangt, dass eine Durchführung in bisherigem Umfang unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht möglich ist“, erläutert Bürgermeisterin Monika Kabs die Entscheidung. „Der Gesundheitsschutz geht in diesem Fall einfach vor“, so Kabs weiter.

Auch Markus Zimmermann, Leiter der Jugendförderung, bedauert die Absage: „Die Familien zu unterstützen ist eine Herzensangelegenheit für uns. Deswegen werden wir ein dezentrales und reduziertes Betreuungsangebot in den Stadtteilen machen. Daran können zwar deutlich weniger Kinder teilnehmen, als normalerweise in der Walderholung, aber immerhin können wir den Eltern und Familien so ein wenig unter die Arme greifen“.

Sobald das Konzept zum Alternativangebot steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren. Anmeldungen werden voraussichtlich ab Ende Mai über www.jufö.de möglich sein. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020

Verkehrsnotizen

Binsfeld und Korngasse gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Straße Binsfeld auf Höhe der Hausnummer 4a ab dem 04.05.2020 bis voraussichtlich 20.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Teilbereich beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Ebenso wegen Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Korngasse auf Höhe der Hausnummer 31 ab dem  04.05.2020 bis voraussichtlich 15.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Korngasse beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2020